Preisblatt. der Ferngas Netzgesellschaft mbh
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- Maja Heintze
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1 Preisblatt der Ferngas Netzgesellschaft mbh I. Netzentgelte Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem Preisblatt veröffentlichten Netzentgelte sind Leistungsentgelte und werden in der Einheit /(kwh/h)/d ausgewiesen. Zusätzlich zu den Netzentgelten wird ein Entgelt für Messung erhoben. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Die Entgelte beziehen sich auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Bei unterjähriger Buchung sind diese mit Multiplikatoren gemäß Punkt I.3. zu versehen. I.1. Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten Einspeisepunkt Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG Entry NKP=Netzkoppelpunkt Gaspool in /(kwh/h)/d Kirchheilingen NKP GASPOOL 0,00526 Weinstraße NKP GASPOOL 0,00526 Ronneburg NKP GASPOOL 0,00526 Vitzeroda NKP NCG 0,00526 Biogasanlage Grabsleben NAP NCG / GASPOOL - Ausspeisepunkt / -zone Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG incl. Wälzung NKP=Netzkoppelpunkt Gaspool Exit AZ=Ausspeisezone in /(kwh/h)/d Eisenacher Landstraße NAP NCG / GASPOOL 0,02759 Großbreitenbach NAP NCG / GASPOOL 0,02694 Kronacher Straße NAP NCG / GASPOOL 0,02556 Kühnhausen NAP NCG / GASPOOL 0,02246 Lützensömmern NAP NCG / GASPOOL 0,02142 Meerane NAP GASPOOL 0,02746 Schwarza NAP NCG / GASPOOL 0,02484 Schleusingen NAP NCG / GASPOOL 0,02810 Stublach NAP NCG / GASPOOL 0,02080 AZ OHG 1 AZ NCG / GASPOOL 0,02090 Brüheim Eisenach West 1 Kindel Wandersleben AZ OHG 2 AZ NCG / GASPOOL 0,02240 Tambach-Schweinshög Tüttleben Seite 1 von 6
2 AZ Gotha AZ NCG / GASPOOL 0,02187 Gotha-Ost Gotha-Seeberg Gotha-Sundhausen AZ EMI AZ NCG / GASPOOL 0,02223 Berka-Fernbreitenbach Berka-Vitzeroda Eisenach-Stedtfeld Zeulenroda NKP NCG / GASPOOL 0,02743 Moderwitz NKP NCG / GASPOOL 0,02815 AZ Saalfeld AZ NCG / GASPOOL 0,02485 Saalfeld B 281 Saalfeld B 85 Unterwellenborn Schönburg NKP NCG / GASPOOL 0,02371 Cospeda NKP GASPOOL 0,01472 Neukirchen NKP NCG / GASPOOL 0,02080 Viernau NKP NCG / GASPOOL 0,02480 AZ TEN 1 AZ NCG / GASPOOL 0,02083 Sulza-Maua Zöllnitz AZ TEN 2 AZ NCG / GASPOOL 0,02234 Eischleben Gräfinau Königsee AZ TEN 3 AZ NCG / GASPOOL 0,02245 Bennungen TEN Holzengel Westgreußen AZ TEN 4 AZ NCG / GASPOOL 0,02097 Dorna Oberndorf Schönhaide Troistedt AZ TEN 5 AZ NCG / GASPOOL 0,02582 Bodelwitz TEN Chursdorf Daßlitz Ernstthal Gillersdorf Hönbach TEN Kamsdorf Könitz Langenwolschendorf Mengersgereuth Mohlsdorf Forst Moßbach Neuhaus Igelshieb Oberhof Gehlberg Peuschen Pöllwitz Seite 2 von 6
3 Ranis Reichmannsdorf Schmiedefeld Schwarzbach Steinach Steinheid Königswalde NKP NCG / GASPOOL 0,02654 Kelbra NKP NCG / GASPOOL 0,02338 Löbichau-Beerwalde NKP NCG / GASPOOL 0,02088 AZ EVI AZ NCG / GASPOOL 0,02296 Friedrichroda Tabarz Waltershausen Grenzadler NKP NCG / GASPOOL 0,02445 Jena-Closewitzer Straße NKP GASPOOL 0,01472 Jena-Jägerberg NKP GASPOOL 0,01472 Jena-Maua NKP NCG / GASPOOL 0,02097 Jena-Süd NKP NCG / GASPOOL 0,02081 AZ Erfurt AZ NCG / GASPOOL 0,02215 Erdbeere Salomonsborn Schwerborn AZ inetz AZ NCG / GASPOOL 0,02629 Leubnitz Pausa Vitzeroda NKP NCG / GASPOOL 0,01865 Gräfinau (SW) NKP NCG / GASPOOL 0,02259 AZ SWSZ AZ NCG / GASPOOL 0,02479 Benshausen I Benshausen II Oberhof SWSZ AZ Sondershausen AZ NCG / GASPOOL 0,02264 Badra Hachelbich AZ Greiz AZ NCG / GASPOOL 0,02633 Gommla Pohlitz Reinsdorf Eisenach-Nord NKP NCG / GASPOOL 0,02090 AZ Likra AZ NCG / GASPOOL 0,02856 Am Isaak Hönbach Likra Naumburg-Weichau NKP NCG / GASPOOL 0,02348 Apolda-Heusdorf NKP GASPOOL 0,01410 Helba NKP NCG / GASPOOL 0,02576 Seite 3 von 6
4 I.2. Kurzstreckenentgelt nach 20 Abs. (1) GasNEV Netzpunkt Netzpunkttyp Marktgebiet spezifisches Entgelt NAP=Netzanschlusspunkt NCG incl. Wälzung Exit Gaspool in /(kwh/h)/d DE URMS00011T DE URMS00012W DE UMRS00011T DE UMRS00012W NAP NAP NCG / GASPOOL NCG / GASPOOL 0, ,01184 I.3. Netzentgelte für unterjährige Kapazitätsvorhaltezeiträume Gemäß der Festlegung der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Bepreisung von Ein- und Ausspeisekapazitäten ( BEATE ) vom (BK9-14/608) verwendet die Ferngas Netzgesellschaft mbh für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte Multiplikatoren bei der Umrechnung von Jahresleistungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsprodukte (Tages-, Monats- und Quartalsprodukt). Der Multiplikator eines Tagesproduktes beträgt 1,4 (Laufzeit von 1 bis 27 Tage), der Multiplikator eines Monatsproduktes beträgt 1,25 (Laufzeit 28 bis 89 Tage) und der Multiplikator eines Quartalsprodukts beträgt 1,1 (Laufzeit 90 bis 364 Tage). Die Multiplikatoren finden Anwendung für Netzentgelte fester, unterbrechbarer und sonstiger Kapazitätsprodukte an allen Ein- und Ausspeisepunkten. Bei einer vertraglichen Änderung von bereits gebuchten Kapazitäten bleibt der ehemals ermittelte Multiplikator unverändert bestehen, und zwar auch dann, wenn das ursprüngliche Produkt nach der Änderung oder der Entziehung in eine andere Kategorie fallen würde. Es findet keine Nachverrechnung statt; die Anwendung des Multiplikators bestimmt sich danach, welches Produkt bei Vertragsschluss gebucht wurde. Für das Kapazitätsprodukt, das nach der Änderung neu gebucht ( Neuprodukt ) wird, ist demgegenüber ein Multiplikator entsprechend der Laufzeit dieses Neuprodukts anzuwenden. Ausgenommen hiervon ist die interne Bestellung. I.4. Entgelt für unterbrechbare Kapazitäten Entsprechend den Vorgaben aus der BEATE-Festlegung ist das Netzentgelt für unterbrechbare Kapazität punktgenau mit einem Abschlag auf das Netzentgelt zu versehen, das für die Buchung fester Kapazität an dem jeweiligen Netzpunkt zur Anwendung kommen würde. Als Grundlage für die Ermittlung der Abschlagshöhe dienen die tatsächlichen Unterbrechungen in dem Zeitraum der am des Vorjahres endenden drei Jahre. Konkret werden gemäß der BEATE-Festlegung Begründung VII Ziffer 5 die maximal unterbrochenen unterbrechbaren Kapazitäten ins Verhältnis der vermarkteten unterbrechbaren Kapazitäten des o.g. Betrachtungszeitraums gesetzt. Der mit diesem Quotienten ermittelte Abschlag wird jeweils auf den vollen Prozentwert aufgerundet und mit einem Sicherheitszuschlag in Höhe von 10 Prozentpunkten versehen. Diese Auswertung wird bei Ferngas Netzgesellschaft mbh jährlich im Rahmen der Entgeltermittlung neu erfolgen. Für das Jahr 2016 werden grundsätzlich alle Einund Ausspeisepunkte mit 10 %-Abschlag auf das Netzentgelt versehen, was damit einem Entgelt für unterbrechbare Kapazität von 90% des Netzentgeltes entspricht, das für die Buchung fester Kapazität an dem jeweiligen Netzpunkt zur Anwendung kommen würde. Hinsichtlich des Entgeltes für Messung findet keine Reduzierung statt. Seite 4 von 6
5 I.5. Entgelt für Kapazitätsüberschreitungen gem. 18 Ziff. 6 KoV IX und Vertragsstrafen gem. 18 Ziff. 7 KoV IX zur internen Bestellung für nachgelagerte Netzbetreiber Bei Überschreitung der internen Bestellung gem. 18 Ziff. 6 KoV IX erfolgt eine Abrechnung der Überschreitung der Bestellkapazität für den jeweiligen Monat der Überschreitung, einschließlich des Entgeltes für Messung. Bei Überschreitung der internen Bestellung gem. 18 Ziff. 7 Satz 1 KoV IX zur internen Bestellung für nachgelagerte Netzbetreiber erfolgt zusätzlich die Abrechnung einer Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen Wertes des für den jeweiligen Punkt am jeweiligen Gastag zur Anwendung kommenden Netzentgelts für feste Kapazitäten, multipliziert mit dem höchsten Stundenwert der Überschreitung des betreffenden Gastages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der Ferngas Netzgesellschaft mbh durch die Kapazitätsüberschreitung entsteht, bleibt davon unberührt. I.6. Entgelt für Kapazitätsüberschreitungen gem. 24, Ein- und Ausspeisevertrag zwischen Verteilernetzbetreibern mit entry-exit-system und Transportkunden Das Netzentgelt für eine Kapazitätsüberschreitung entspricht dem vierfachen Wert des für den jeweiligen Punkt zur Anwendung kommenden Netzentgelts für feste Kapazitäten, multipliziert mit dem höchsten Stundenwert der Überschreitung des betreffenden Gastages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der Ferngas Netzgesellschaft mbh durch die Kapazitätsüberschreitung entsteht, bleibt davon unberührt. Seite 5 von 6
6 II. Entgelt für Messung Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem Preisblatt veröffentlichte Entgeltkomponente für Messung ist ein Leistungsentgelt und wird in der Einheit /(kwh/h)/d ausgewiesen. Es bezieht sich auf zwölf aufeinanderfolgende Monate. Die Abrechnung erfolgt tagesgenau. Das spezifische Entgelt für die Messung beträgt für jeden Ausspeisepunkt (Exit) 0, /(kwh/h)/d. III. Steuer Bei den ausgewiesenen Entgelten handelt es sich um Nettobeträge. Zuzüglich zu den Nettoentgelten wird jeweils die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe sowie andere Steuern, Abgaben oder sonstige Entgelte, die durch oder auf Grund nationaler oder europäischer Rechtsvorschriften, Verwaltungsakte oder anderer Anordnungen von Behörden erhoben werden, berechnet. Seite 6 von 6
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