Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Gas inklusive vorgelagerter
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- Leopold Brinkerhoff
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1 Seite 1 von 7 Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Gas inklusive vorgelagerter Netzkosten Stand, voraussichtlich gültig ab Bei diesem Preisblatt handelt es sich um eine Veröffentlichung der Höhe der Entgelte, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr (2015) geltenden Erlösobergrenze ergeben wird ( 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG). Die Rheinhessische weist darauf hin, dass eine Ermittlung und Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2015 gemäß 20 Abs. 1 S. 1 EnWG wegen der zum noch nicht vollständigen Datengrundlage nicht möglich ist. Stattdessen erfolgt hiermit eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte im Sinne von 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Wir behalten uns vor, abweichende verbindliche Netzentgelte zum nach den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen zu veröffentlichen. Ebenfalls behalten wir uns vor, die zum veröffentlichten Netzentgelte auch nach Vorliegen der vollständigen Datengrundlage unverändert beizubehalten und als die ab verbindlichen Entgelte zu veröffentlichen. Etwaige Differenzbeträge werden in diesem Falle über das Regulierungskonto verrechnet. Die Preise enthalten die gewälzten Kosten vorgelagerter Netzebenen. Vorgelagerter Netzbetreiber ist die KMW GT GmbH, Mainz. 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich aus den in den Pkt. 2. definierten Bestandteilen für die Nutzung des Netzes der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH und der vorgelagerten Netze innerhalb des Marktgebietes bis zum virtuellen Handelspunkt zusammen. Es wird für die Netzentgelte weiterhin unterschieden zwischen Letztverbrauchern mit Leistungsmessung und nicht leistungsgemessenen Letztverbrauchern. 2. Netzentgelt 2.1 Arbeitsentgelt für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = GPi + APi / 100 * M [ ] M: jährliche Transportmenge [kwh] i: Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M GP: Grundpreis für Arbeit [ /Monat] AP: spezifischer Arbeitspreis [ct/kwh] Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preiszone erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preiszone erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt (Bestpreisabrechnung). Die
2 Seite 2 von 7 Preiszonen sowie deren Grund- und spezifische Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Tabelle 1: Grundpreise und spezifische Arbeitspreise für nicht leistungsgemessene Letztverbraucher Zone kwh/jahr von kwh/jahr bis Grundpreis /Monat Arbeitspreis ct/kwh ,00 1, ,41 1, ,28 1, ,03 1, ,53 1, ,53 1,02 Der jährliche Grundpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Ein zusätzliches Leistungsentgelt wird für nicht leistungsgemessene Kunden nicht erhoben. Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen bzw. durch den Netzbetreiber festgelegten Monatsmenge mit dem aus der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Beispielrechnung: Jahresarbeit Kunde kwh/jahr ist Zone 3 Grundpreis Zone 3 12 x 1,28 15,36 Arbeitspreis Zone kwh/jahr 1,22 ct/kwh 244,00 Gesamtentgelt 259,36
3 Seite 3 von Arbeitsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher Das Arbeitsentgelt AE wird gemäß folgender Formel berechnet: AE = SPAi + APi / 100 * M [ ] M: jährliche Transportmenge [kwh] i: Preisstufe, abhängig von der Transportmenge M SPA: Sockelpreis für Arbeit [] AP: spezifischer Arbeitspreis [ct/kwh] Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preiszone erfolgt zunächst auf Basis der letzten gemessenen oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen Jahresmenge. Sollte der tatsächliche Verbrauch eine Zuordnung zu einer anderen Preiszone erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt. Die Preiszonen sowie deren Sockelund spezifische Arbeitspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Tabelle 2: Sockelpreise für Arbeit und spezifische Arbeitspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher Lastgangkunden Zone von [kwh] Bis [kwh] Sockelpreis Arbeitspreis ct/kwh ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0,13 Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der gemessenen Monatsmenge mit dem aus der bestellten Jahresmenge resultierenden spezifischen Arbeitspreis. Der jährliche Sockelpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen abgerechnet. Beispielrechnung: Jahresarbeit Kunde kwh/jahr ist Zone 2 Sockelpreis Zone ,00 Arbeitspreis Zone kwh/jahr 0,26 ct/kwh ,00 Gesamtentgelt kwh/jahr ,00
4 Seite 4 von Leistungsentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher Das Leistungsentgelt LE wird gemäß folgender Formel berechnet: LE = SPPi + LPi * P [ ] P: maximale stündliche Transportleistung [kw] (Jahresmaximum) i: Preisstufe, abhängig von der Transportleistung P SPP: Sockelpreis für Leistung [] LP: spezifischer Leistungspreis [] Die vorgenannte Formel gilt ausschließlich für leistungsgemessene Letztverbraucher. Die Zuordnung zu einer Preiszone erfolgt zunächst auf Basis der maximalen Leistung des letzten Abrechnungszeitraumes oder - bei erstmaliger Ausspeisung zu einem Letztverbraucher - auf Basis der angemessen geschätzten voraussichtlichen maximalen Leistung. Sollte die tatsächliche maximale Leistung eine Zuordnung zu einer anderen Preiszone erfordern, wird dies in der Jahresrechnung berücksichtigt. Die Preiszonen sowie deren Sockel- und spezifische Leistungspreise können nachfolgender Tabelle entnommen werden. Tabelle 3: Sockelpreise für Leistung und spezifische Leistungspreise für leistungsgemessene Letztverbraucher Lastgangkunden Zone Max. Leistung von [kw] Max. Leistung bis [kw] Sockelpreis Leistungspreis /kw ,00 13, ,00 11, ,00 10, ,00 8, ,00 7, ,00 7, ,00 6, ,00 6, ,00 6, ,00 6,06 Die monatliche Abrechnung erfolgt durch Multiplikation der angesetzten maximalen Leistung mit dem aus der maximalen Leistung resultierenden spezifischen Leistungspreis. Der jährliche Sockelpreis wird mit gleichen monatlichen Abschlägen abgerechnet. Beispielrechnung: Jahreshöchstleistung Kunde kw/jahr ist Zone 2 Sockelpreis Zone ,00 Leistungspreis Zone kw/jahr 11,64 /kwh ,00 Gesamtentgelt kw/jahr ,00
5 Seite 5 von Individuell gebildete Netzentgelte Für die beiden Zählpunkte DE GARA0000 und DE GKRAFTWK in der Binger Straße 173, Ingelheim, wurde ein individuelles Netzentgelt gemäß 20 Abs. 2 GasNEV gebildet. Es beträgt für das Netz der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH ,- pro Jahr. Für die vorgelagerten Netzebenen bis zum virtuellen Handelspunkt werden entsprechend der gebuchten Kapazitäten 4,92 /kwh/h/jahr abgerechnet. Für die Ausspeisungen in nachgelagerte Netze wurden folgende Entgelte gebildet (Netz der Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH): aus Station Rheinstraße aus Station Waldeckstraße , ,- Für die vorgelagerten Netzebenen bis zum virtuellen Handelspunkt werden entsprechend der gebuchten Kapazitäten 4,92 /kwh/h/jahr abgerechnet. 2.5 Entgelte für Abrechnung, Messstellenbetrieb und Messdienstleistung Gemäß Energiewirtschaftsgesetz werden die Abrechnung, der Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung () getrennt verrechnet. Die Abrechnung der Netzentgelte bei Entnahmestellen ohne Leistungsmessung erfolgt grundsätzlich jährlich. Nach Kundenwunsch kann die Abrechnung halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Netzentgeltabrechnung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Abrechnung der Netznutzung setzt eine dementsprechende unterjährliche Messdienstleistung voraus. Tabelle 4: Entgelte für die Abrechnung Entnahmestelle Jährliche Abrechnung Halbjährliche Abrechnung Vierteljährliche Abrechnung Monatliche Abrechnung Ohne Lastgangmessung 8,20 16,40 32,80 98,40 Mit Lastgangmessung 98,40 Das jährliche Entgelt für den Messstellenbetrieb einschließlich Messeinrichtung richtet sich nach der Größe des Zählers und der zusätzlichen Ausstattung der Messstelle.
6 Seite 6 von 7 Tabelle 5: Entgelte für Messstellenbetrieb Zähler- Smart- G1,6 - G10 - G40 - G160 - G650 - G Zusatzaus- Zusatzaus- gruppen Meter G6 G25 G100 G400 G1600 G6500 stattung n- stattung Datenspeicher umwerter und Modem (MEUW) Entgelt MSB 50,00 12,41 27,23 123,05 207,05 305,25 401,33 305,12 100,49 Das jährliche Entgelt für die Messdienstleistung richtet sich nach der Auslesefrequenz und der Ausgestaltung der Messdatenübermittlung. Zum Beispiel erfordern Ausspeisepunkte mit registrierender Leistungsmessung grundsätzlich mindestens eine 2x tägliche Fernauslesung der Messdaten, nicht leistungsgemessene Ausspeisepunkte werden grundsätzlich einmal jährlich abgelesen. Nach Kundenwunsch kann die Messdienstleistung bei nicht leistungsgemessenen Ausspeisepunkten auch halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich zu den angegebenen Entgelten erfolgen. Der Kundenwunsch zur abweichenden jährlichen Messdienstleistung ist uns in Schriftform mitzuteilen. Die unterjährliche Messdienstleistung hat nicht automatisch eine unterjährliche Netznutzungsabrechnung zur Folge. Tabelle 6: Entgelte für Messdienstleistung ohne Leistungsmessung () Entnahmestelle Jährliche Halbjährliche Vierteljährliche Monatliche Ohne Lastgangmessung 3,36 6,72 13,44 40,32 Tabelle 7: Entgelte für Messdienstleistung mit Leistungsmessung () 2 x tägliche Auslesung, stündliche Datenbereitstellung, Lastganggemessene Zählpunkte (RLM) 336,23 840,59 Bei lastganggemessenen Zählpunkten ist kundenseitig kostenfrei ein Telefonanschluss am Ort der Messung bereitzustellen. Ist dies nicht der Fall, werden zusätzlich Kosten in Höhe von monatlich 14,64 (17,42 einschließlich Umsatzsteuer) berechnet. Der jährliche Betrag für die Abrechnung, den Messstellenbetrieb und die Messdienstleistung wird mit gleichen monatlichen Abschlägen (1/12) abgerechnet. Eine Änderung der Auslesefrequenz von Zählpunkten auf Wunsch von Lieferanten wird nach Aufwand verrechnet. Der übliche Arbeitsaufwand für die Umstellung eines Gerätes beträgt mindestens 1 Stunde. Der in Ansatz gebrachte Stundensatz beträgt auf Basis des für 2015 geltenden Tarifvertrages 52,30. Anpassungen nach Inkrafttreten eines neuen Tarifvertrages behalten wir uns ausdrücklich vor.
7 Seite 7 von Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgabe wird in Höhe des gemäß Konzessionsabgabenverordnung an die Gemeinde abzuführenden Abgabensatzes für jede gelieferte Kilowattstunde dem Netzzugangsentgelt hinzugerechnet. Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 09. Januar 1992: Belieferung von ct/kwh Sondervertragskunden gemäß 2 Abs. 3 i. V. m. Abs. 5 KAV 0,03 Tarifkunden gemäß 2 Abs. Nr. 2a KAV 0,51 Sonstige Tarifkunden gemäß 2 Abs. 2 Nr. 2b KAV 0, Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer fällt auf die in Punkt 2.1 bis 2.6 genannten Nettobeträgen in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an.
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