Funktechnische und funkbetriebliche Richtlinien für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben

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1 Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Funktechnische und funkbetriebliche Richtlinien für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Freistaat Thüringen ANLAGE 4: 19 AUSSTATTUNGSKONZEPT Vereinheitlichung der funktechnischen Ausstattung der Einheiten und Einrichtungen im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Rettungsdienst des Freistaats Thüringen Ausstattungskonzept Version Seite 1 von 20

2 Inhaltsverzeichnis 0 ZIELSTELLUNG TECHNISCHE RAHMENBEDINGUNGEN MODULE DER FAHRZEUGAUSSTATTUNG SPANNUNGSVERSORGUNG DER FUNKANLAGE ANTENNENANLAGE ANMERKUNGEN DER DIN : ANFORDERUNGEN DER DIN : AKTIVHALTERUNGEN FÜR HANDFUNKGERÄTE / MEHRERE MRT REGELUNGEN FÜR DEN FREISTAAT THÜRINGEN: DIGITALES FAHRZEUGFUNKGERÄT EXTERNES KARTENLESEGERÄT MITHÖRLAUTSPRECHER IM FAHRERRAUM FREISPRECHEINRICHTUNG ZWEITBESPRECHUNGSEINRICHTUNG SCHAUBILD FAHRZEUGGRUPPEN EINSATZLEIT- UND MANNSCHAFTSTRANSPORTFAHRZEUGE EINSATZLEITWAGEN FÜHRUNGSKRAFTWAGEN THÜRINGEN (FÜKW-TH) EINSATZLEITWAGEN KOMMANDOWAGEN MANNSCHAFTSTRANSPORT-FAHRZEUGE LÖSCHFAHRZEUGE LÖSCHGRUPPENFAHRZEUGE TRAGKRAFTSPRITZENFAHRZEUGE UND DAS MITTLERE LÖSCHFAHRZEUG TANKLÖSCHFAHRZEUGE HUBRETTUNGS- UND RÜSTFAHRZEUGE LOGISTIKFAHRZEUGE WECHSELLADE-FAHRZEUGE GERÄTEWAGEN-LOGISTIK GEFAHRGUT-FAHRZEUGE GERÄTEWAGEN GEFAHRGUT GERÄTEWAGEN MESSTECHNIK THÜRINGEN GERÄTEWAGEN ATEMSCHUTZ (/STRAHLENSCHUTZ) THÜRINGEN GERÄTEWAGEN DEKONTAMINATION THÜRINGEN ABC-(CBRN)-ERKUNDUNGSKRAFTWAGEN (BUND) LKW DEKONTAMINATION PERSONEN (BUND) RETTUNGSDIENSTFAHRZEUGE NOTARZT-EINSATZFAHRZEUGE (NEF) RETTUNGSTRANSPORT- UND NOTARZTWAGEN (RTW U. NAW, KTW-C), NOTFALL-KRANKENTRANSPORTFAHRZEUGE (KTW-B) KRANKENTRANSPORTFAHRZEUGE (KTW-A) FAHRZEUGE DES SANITÄTS- UND BETREUUNGSDIENSTES, DER MTF GERÄTEWAGEN SANITÄT (BUND) FAHRZEUGE DER TUNNELBASISEINHEITEN AUSSTATTUNG MIT HANDFUNKGERÄTEN Ausstattungskonzept Version Seite 2 von 20

3 Zielstellung Mit dem Ausstattungskonzept sollen die Anforderungen zur Ausstattung von Einsatzfahrzeugen mit digitaler Funktechnik definiert werden. Zudem beschreibt es technische Grundanforderungen zur Gewährleistung verlässlicher Funkkommunikation und berücksichtigt arbeitsschutzrechtliche Anforderungen. Ziel ist eine weitgehend landeseinheitliche Ausstattung Technische Rahmenbedingungen Sämtliche Funktechnik und Zubehör sind gemäß den Vorschriften des Arbeitsschutzes zu installieren. Es darf keine Gefährdung für die Insassen des Kfz durch die Funktechnik entstehen. Alle Einund Umbauten sind zweckoptimiert und ergonomisch auszuführen sowie auf beste Erreichbarkeit und Bedienung auszurichten. Die Sicherheit und die Bedienung des aufnehmenden Fahrzeugs darf nicht beeinträchtigt werden. Geräte und Beistellteile (elektrisch/elektronische Untereinheiten als Komponenten oder getrennte technische Einheiten), die für den Betrieb in Kraftfahrzeugen vorgesehen sind, müssen den Anforderungen der Kfz-Richtlinie 72/245/EWG erweitert durch die Richtlinie 95/54/EG15 genügen und mit "e gekennzeichnet sein. Alle Antennen- und Stromkabel sind nicht sichtbar, ggf. mit Trittschutz zu verlegen. Knick- oder Druckstellen sind nicht zugelassen. Die Kabel der Funkanlagen sind getrennt von denen der Sondersignalanlage zu führen Module der Fahrzeugausstattung Das Ausstattungskonzept ist modular aufgebaut. Dabei werden insbesondere der Einsatzzweck sowie die standardmäßige Besatzung der Fahrzeuge berücksichtigt. Bestehende fahrzeugspezifische technische Regeln behalten ihre Gültigkeit. 2.1 Spannungsversorgung der Funkanlage Für alle Fahrzeugfunkgeräte (sowohl analog als auch digital) soll die Spannungsversorgung zentral bereitgestellt werden: Die gesamte Funkanlage ist über einen Funkhauptschalter vom Bordnetz zu trennen. Die Masseverbindung der Funkanlage ist unmittelbar zu einem Bezugspunkt der KFZ- Masse entsprechend den Vorgaben des KFZ-Herstellers herzustellen (zentraler Massepunkt). Es muss sichergestellt sein, dass ein generell im Fahrzeug verbauter Batterie- Hauptschalter keinen Einfluss auf die Funkanlage hat. Es ist ein Batterie-Tiefentladeschutz (Spannungswächter) einzubauen, der fahrzeugspezifisch (Fahrzeuge mit einer oder mehreren Batterien) so einzustellen ist, dass die entsprechenden Sicherheitspuffer der Batterie nicht unterschritten werden und das Fahrzeug sicher gestartet werden kann oder im Falle einer Zusatzbatterie diese nicht schadhaft tiefentladen wird. Das Unterschreiten der Spannung muss dem Bediener optisch angezeigt werden und für eine Zeitspanne (30 sec) die Möglichkeit geben, das Fahrzeug zu starten. Danach muss die Funkanlage kontrolliert abschalten. Ausstattungskonzept Version Seite 3 von 20

4 Es ist ein einstellbares Zeitrelais einzubauen, welches ein kontrolliertes Herunterfahren und Ausbuchen der Digitalfunkgeräte sicherstellt, sobald der Funkhauptschalter ausgeschalten oder eine Unterspannung festgestellt worden ist. Funkgeräte, bei denen diese Funktion nicht erforderlich ist, sind über ein eigenes Lastrelais zu schalten. Die gesamte Funkanlage (auch die Relaissteuerung) muss bei ausgeschaltetem Funkhauptschalter und abgelaufener Nachlaufzeit vollständig stromlos sein. Es sind Entstörfilter passend zu den einzubauenden Endgeräten, die einen beidseitig rückwirkungsfreien Betrieb der BOS-Funkgeräte im aufnehmenden Fahrzeug gewährleisten, zu verbauen. Sind in einem Fahrzeug mehrere Funkgeräte einer Funktechnologie verbaut, darf die Funktechnik gruppenweise zu- und abschaltbar sein (Primär- und Sekundär-Funk). Zur Verbesserung der Gesamtenergiebilanz des Kfz kann in Einzelfällen die Ausrüstung mit leistungsfähigeren Batterien erforderlich sein. 2.2 Antennenanlage Anmerkungen der DIN : Die Gestaltung des Fahrzeugdaches und die Anordnung metallischer Gegenstände auf dem Fahrzeugdach haben erheblichen Einfluss auf die Funktion der Antennen, ebenso der Abstand vom Dachrand. Daher hat eine detaillierte Planung der Anordnung der Antennen erhebliche Bedeutung. Ein sendendes Funkgerät kann den Empfangsbetrieb anderer Funkgeräte beeinflussen. Dies führt zu einer Verringerung der Empfindlichkeit bis hin zum sogenannten Blocking, zur Unterbrechung des Funkgesprächs oder zum Ausbuchen des digitalen Funkgerätes aus dem Netz. Ein sendendes Funkgerät kann mit einem anderen gleichzeitig sendenden Funkgerät Sender- Interkanalmodulation erzeugen, deren Mischprodukte Funkverkehrskreise auf diesen Frequenzen stören Anforderungen der DIN : Es wird jeweils eine Antenne für das analoge und eine für das digitale Mobilfunkgerät benötigt. Die Antenne für das analoge Funkgerät kann bei Bedarf so ausgelegt werden, dass mit dieser gleichzeitig der Betrieb eines Mobiltelefons und eines UKW-Radios ermöglicht wird. Wenn aus einsatztaktischen Gründen in Verbindung mit dem MRT ein GPS-Signal benötigt wird, ist eine GPS-Antenne zu berücksichtigen. Diese darf mit der Digitalfunkantenne kombiniert werden. Für die Antennenverkabelung sind Hochfrequenzkabel mit einem Durchgangs-Dämpfungswert von < 22 db je 100 m Länge und > 70 db Schirmdämpfung bei 400 MHz zu verwenden. Die Antennensysteme sind abzugleichen bzw. einzumessen. Diese Vorgänge sind zu protokollieren Aktivhalterungen für Handfunkgeräte / mehrere MRT Aus den in der DIN-EN festgelegten Eigenschaften von digitalen Mobilfunkgeräten ergibt sich, dass zwischen zwei Sendern bzw. Sender und Empfänger verschiedener Funkgeräte eine Querdämpfung von mindestens 60 db erforderlich ist. Ausstattungskonzept Version Seite 4 von 20

5 Diese hohe Entkopplung ist nur erreichbar, wenn beide Digitalfunkgeräte über Koppler an eine Antenne angeschlossen werden. Gemäß E DIN : ist der Koppler für das TETRA-Handfunkgerät bezüglich des bevorzugten Frequenzbereiches zwischen Auftraggeber (Nutzer, Eigentümer) und Auftragnehmer zu vereinbaren. Die Auswahl des Kopplers richtet sich im Wesentlichen nach dem vorgesehenen Verwendungszweck der verbauten Funkanlage. Grundsätzlich ergeben sich die folgenden Varianten: MRT ausschließlich TMO und HRT ausschließlich DMO Bei dieser Variante wird das HF-Signal über eine Duplex-Weiche auf die beiden angeschlossenen Funkgeräte aufgeteilt. Dabei erhält das MRT den Frequenzbereich für TMO ( MHz) und das HRT in der Aktivhalterung den Frequenzbereich für DMO ( MHz). Der Parallelbetrieb ist möglich. Diese Konstellation beschränkt die Betriebsarten der verbauten Funkgeräte jedoch auf die oben beschriebenen. Das heißt: - Ein Gateway-Betrieb des MRT ist ausgeschlossen! - Der Direkt-Betrieb (DMO, Einsatzstellenfunk an eventuell verbauter Zweitbesprechungseinrichtung) des MRT ist ausgeschlossen! - Das HRT in der Aktivhalterung kann ausschließlich im DMO betrieben werden! Da diese Einschränkungen wesentlichen Einfluss auf taktische Kommunikationsstrukturen haben, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Einschränkungen toleriert werden können! MRT und HRT jeweils TMO und DMO, MRT auch Gateway, Wechselbetrieb Bei dieser Variante wird ein Koppler mit geringeren Entkopplungswerten verwendet. Dabei ist mit folgenden Einschränkungen zu rechnen: - Während ein Funkgerät sendet, kann sich das zweite (empfangsbereite) Funkgerät aus dem Netz ausbuchen. - Ein fehlerfreier Betrieb ist nur bei sehr guter Netzversorgung (GAN 4 oder besser) möglich. Da diese Einschränkungen wesentlichen Einfluss auf taktische Kommunikationsstrukturen haben, ist sorgfältig zu prüfen, ob diese Einschränkungen toleriert werden können! MRT und HRT jeweils TMO und DMO, MRT auch Gateway, Parallelbetrieb Bei dieser Variante muss das HF-Signal aufwendig entkoppelt werden. Dabei müssen die verschiedenen Frequenzbereiche (TMO-RX, TMO-TX und DMO) getrennt entkoppelt werden. Dies erfordert einen hohen Planungsaufwand und daraus resultierend auch einen hohen materiellen Aufwand. Es ist hier mit einer hohen Einfügedämpfung zu rechnen Regelungen für den Freistaat Thüringen: Für den Digitalfunk sind grundsätzlich flexible Antennen mit senkrecht stehendem Strahler zu verwenden. Der Einsatz eines Antennenfußes mit integrierter GPS-Antenne wird empfohlen. Ausstattungskonzept Version Seite 5 von 20

6 Der Verbau der Antennen soll so hoch wie möglich erfolgen (gegebenenfalls auf der Sondersignalanlage). Ist kein ausreichendes Gegengewicht vorhanden, sind Kunststoffdachantennen (gegengewichtsfrei) zu verwenden. Bei sehr hohen Dachaufbauten oder Fahrzeugen mit Kofferaufbau sollen elektrisch hoch gespeiste Antennen Verwendung finden (z.b. Procom EFD-TETRA-1000-N oder vergleichbar). Ausstattungskonzept Version Seite 6 von 20

7 Das digitale Mobilfunkgerät ist über einen Hochpassfilter mit den folgenden Spezifikationen an die Antenne anzuschließen: Durchlassbereich: 380 MHz Einfügeverlust: 0,5 db Sperrbereich: 174 MHz Dämpfung im Sperrbereich: 60 db Das analoge Mobilfunkgerät ist über einen Tiefpassfilter mit den folgenden Spezifikationen an die Antenne anzuschließen: Durchlassbereich: 174 MHz Einfügeverlust: 0,8 db Sperrbereich: MHz Dämpfung im Sperrbereich: 60 db Es ist eine Messung zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit bei Sendebetrieb durchzuführen. Die Ergebnisse der Messung sind unter Berücksichtigung der geltenden Bestimmungen zu beurteilen und zu dokumentieren. 2.3 Digitales Fahrzeugfunkgerät Digitale Fahrzeugfunkgeräte können entweder als Kombigerät (S/E-Block mit integriertem Bedienteil) oder als S/E-Block und Bediengerät bzw. S/E-Block und Bedienhandapparat als abgesetzte Varianten verbaut werden. Auf Grund der zu erwartenden Wärmeentwicklung (Wärmestau insbesondere bei Sonneneinstrahlung) direkt hinter der Dachverkleidung, wird der Einbau von Funktechnik in DIN-(Radio)- Ausschnitten an dieser Stelle nicht empfohlen. Der Handapparat soll nicht direkt an das Bedienteil angeschlossen werden, sondern, um Schäden am Bedienteil zu vermeiden, an einem abgesetzten Anschluss. Der Handapparat soll durch den Fahrer und den Beifahrer gut erreichbar sein. Die notwendige(n) Schnittstelle(n) zur Geräte-Software-Aktualisierung muss (müssen) leicht zugänglich sein. 2.4 Externes Kartenlesegerät Ist es aus Gründen der Sicherheit erforderlich, die BSI-Sicherheitskarte aus dem Funkgerät entnehmen zu müssen (z.b. ungesicherter Abstellort des Fahrzeuges, Werkstattbesuche) oder ist es aus taktischen Gründen erforderlich die BSI-Sicherheitskarte wechseln zu können (z.b. Logistikfahrzeuge, Ersatzfahrzeuge bei längeren Reparaturen) dann soll ein externes Kartenlesegerät verbaut werden. Der Verbau dieses Kartenlesers soll an geeigneter Stelle im Fahrzeug erfolgen, an welcher sowohl eine Beschädigung des eingesteckten Dongles als auch eine Verschmutzung des Slots weitgehend ausgeschlossen sind. 2.5 Mithörlautsprecher im Fahrerraum Um sicherzustellen, dass sowohl Fahrzeugführer als auch der Fahrer einen eingehenden Funkspruch wahrnehmen können, soll im Fahrerhaus ein Mithörlautsprecher verbaut werden. Dieser ist an einer Stelle zu platzieren, an der ein rückwirkungsfreier Betrieb möglich ist. Ausstattungskonzept Version Seite 7 von 20

8 Freisprecheinrichtung In Fahrzeugen, in denen regelmäßig die Bedienung des Funkgerätes durch den Beifahrer nicht sichergestellt werden kann, wird der generelle Einbau einer Freisprecheinrichtung empfohlen (z.b.: NEF, KdoW, RTW, ). 2.7 Zweitbesprechungseinrichtung Ist in einem Fahrzeug eine zweite Sprechstelle erforderlich (z.b. an einem Pumpenbedienstand), so soll hier ein dafür entwickelter Handapparat Verwendung finden. An der Auflage des Handapparates soll nach Möglichkeit ein Mithörlautsprecher anschließbar sein. Ein geeigneter Handapparat für diese Anwendung ist z.b. der Commander Zweitbesprechung O der Firma Funktronic oder ein vergleichbares Modell. Der Verbau von zusätzlichen Bedienteilen mit Handapparat oder zusätzlichen Bedienhandapparaten soll nur dann als zweite Sprechstelle erfolgen, wenn eine Beschädigung (z.b. durch Löschwasser oder mechanische Einwirkungen) weitgehend ausgeschlossen ist. An einer Zweitbesprechungseinrichtung soll ein Mithörlautsprecher verbaut werden, der insbesondere beim Betrieb der Feuerlöschkreiselpumpe die Wahrnahme eingehender Funksprüche ermöglicht. Ausstattungskonzept Version Seite 8 von 20

9 Schaubild Im nachstehenden Schaubild sind die standardmäßige Ausstattung eines Einsatzfahrzeugs sowie Erweiterungsoptionen dargestellt: Ausstattungskonzept Version Seite 9 von 20

10 Fahrzeuggruppen Um die Ausrüstung der Fahrzeuge annähernd vereinheitlichen zu können, werden die Fahrzeuge entsprechend ihres taktischen Einsatzwertes in Gruppen eingeteilt. Bestehende Regelungen in allgemein anerkannten technischen Regeln sind als Mindestanforderungen zu verstehen. Grundsätzliche Anmerkung 1: Die Ausstattung von Fahrzeugen mit Aktivhalterung für HRT soll begründet durch den hohen Aufwand der Antennenanlage bzw. der entstehenden Einschränkungen der Funktionsweise aller verbauten Funkgeräte als Ausnahme betrachtet werden. Grundsätzliche Anmerkung 2: Fahrzeuge, die einer Einheit nach Thüringer KatSVO zugeordnet sind, sind mit einem externen Karten-Lesegerät auszustatten! 3.1 Einsatzleit- und Mannschaftstransportfahrzeuge Einsatzleitwagen 1 Die Ausstattung des ELW-1 richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC : Der Abschnitt der oben aufgeführten Norm (Antennenanlage) ist hier besonders zu betrachten. Das heißt, kommt der in der Norm beschriebene Koppler zur Anwendung, so beschränken sich die möglichen Betriebsarten auf den Netzbetrieb bei zwei MRT und den Direktbetrieb bei einem MRT. Sollen weitere Betriebsarten (z.b.: Gateway, 3xTMO, 2xDMO) zur Anwendung kommen, muss entweder mit Mastantenne(n) oder einem aufwendigerem Koppelnetzwerk gearbeitet werden (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 2.2.3). Ergänzend zur o.a. Norm sollen diese Fahrzeuge wie folgt ausgestattet werden: - Externe Kartenlesegeräte - 4 Stück HRT mit Volltastatur - Geeignete Passiv-Ladehalterungen für 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku Bei Nachrüstung von Digitalfunkgeräten in Fahrzeuge nach DIN : ist eine detaillierte Einbauplanung erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Spannungsversorgung, die Antennenanlage und die Besprechungseinrichtungen. Fahrzeuge nach älteren Normen sollen nicht mit der umfangreichen Funktechnik der aktuellen Norm ausgestattet werden, da hier der Aufwand bezogen auf die zu erwartende Restnutzungsdauer unwirtschaftlich erscheint Führungskraftwagen Thüringen (FüKW-Th) Die Umrüstung des FüKW-Th auf den BOS-Digitalfunk stellt eine besondere Herausforderung dar. Grundsätzlich sollen die vorhandenen Besprechungseinrichtungen im Funktisch weiter verwendet werden. Ausstattungskonzept Version Seite 10 von 20

11 Von einer 100-%-igen Parallelausrüstung dieses Fahrzeuges und ein damit einhergehender Umbau des gesamten Funktisches wird, begründet durch die zu erwartende Restnutzungsdauer, dringend abgeraten. Um die Antennenanlage konzipieren zu können ist es erforderlich, die gewünschten Betriebsarten festzulegen (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 2.2.3). Das Fahrzeug ist daraufhin wie folgt mit Funktechnik auszustatten: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl.2.1) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) als Primärfunkgerät mit Bedienhandapparat im Fahrerraum und zweitem Bediengerät im Kommunikationsraum - Fahrzeugfunkgerät (MRT) als Sekundärfunkgerät mit Bediengerät im Kommunikationsraum - Externe Kartenlesegeräte - Einbau der Antennenanlage gemäß der Festlegung der Betriebsarten (vgl. 2.2) für das Primärfunkgerät - Aufschalten der Funkgeräte auf die bestehenden Besprechungseinrichtungen - 2 Stück HRT mit Volltastatur - 4 Stück HRT mit Teiltastatur - Geeignete Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 6 Stück HRT und min. 3 Stück Einzelakku Einsatzleitwagen 2 Die Ausstattung des ELW-2 richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC : Der Abschnitt der oben aufgeführten Norm (Antennenanlage) ist hier besonders zu betrachten. Das heißt, kommt der in der Norm beschriebene Koppler zur Anwendung, so beschränken sich die möglichen Betriebsarten auf den Netzbetrieb bei vier MRT und den Direktbetrieb bei zwei MRT. Sollen weitere Betriebsarten (Gateway, mehr TMO, mehr DMO) zur Anwendung kommen, muss mit einem aufwendigeren Koppelnetzwerk gearbeitet werden (siehe auch Erläuterungen im Abschnitt 2.2.3). Bei Nachrüstung von Digitalfunkgeräten in ältere Fahrzeuge ist eine detaillierte Einbauplanung erforderlich. Dies gilt insbesondere für die Spannungsversorgung, die Antennenanlage und die Besprechungseinrichtungen Kommandowagen Die Ausstattung des KdoW richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN SPEC : Freisprecheinrichtung - 1 Stück Handfunkgerät (HRT) - 1 Stück Passiv-Ladehalterung für HRT Ausstattungskonzept Version Seite 11 von 20

12 Mannschaftstransport-Fahrzeuge - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl.2.1) - Einbau der Antennenanlage mit Fahrzeug-Kombi-Antenne und GPS-Fuß (vgl. 2.2) - 1 Stück Handfunkgerät (HRT) - 1 Stück Passiv-Ladehalterung für HRT 3.2 Löschfahrzeuge Löschgruppenfahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): LF 8/6 LF 10/6 LF 10 HLF 10 LF 8-TS LF-LKW-TS 8 LF 16/12 LF 20/16 LF 20 HLF 20 LF 16-TS LF 16-TS 8 - Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand - 6 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 2 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist, Melder) 3 Stück mit Teiltastatur und Bewegungslosmelder (Angriffs-, Wasser-, und Schlauchtrupp) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 6 Stück HRT und min. 3 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - ATEX-Handfunkgeräte für Angriffs- und Wassertrupp (diese Option ist nur in taktisch begründeten Einzelfällen möglich) - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Ausstattungskonzept Version Seite 12 von 20

13 Tragkraftspritzenfahrzeuge und das Mittlere Löschfahrzeug In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TSF TSF-W KLF KLF-Th MLF - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Teiltastatur und Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Tanklöschfahrzeuge Tanklöschfahrzeuge mit Staffelbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TLF 16/25 TLF 16 - Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Teiltastatur und Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - ATEX-Handfunkgeräte für Angriffs- und Wassertrupp (diese Option ist nur in taktisch begründeten Einzelfällen möglich) - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Ausstattungskonzept Version Seite 13 von 20

14 Tanklöschfahrzeuge mit Truppbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): TLF 8/18 TLF 16/24 TLF 24/48 TLF 2000 TLF 3000 TLF Zweitbesprechungseinrichtung am Pumpenbedienstand - 2 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) 3.3 Hubrettungs- und Rüstfahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): RW RW 1 RW 2 DL 30 DLAK 18/12 DLAK 23/12-2 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Ausstattungskonzept Version Seite 14 von 20

15 Logistikfahrzeuge Wechsellade-Fahrzeuge In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge: WLF 18 WLF 26-2 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Gerätewagen-Logistik Gerätewagen-Logistik mit Truppbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): GW-L1 SW 2000-Tr - 2 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 2 Stück HRT und min. 1 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) Ausstattungskonzept Version Seite 15 von 20

16 Gerätewagen-Logistik mit Staffelbesatzung In diese Gruppe fallen die folgenden Fahrzeuge (nicht abschließend): GW-L1 GW-L2 SW Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 1 Stück mit Teiltastatur und Repeater (Maschinist) 2 Stück mit Teiltastatur und Bewegungslosmelder (Angriffstrupp, Wassertrupp) - Geeignete Tischladegeräte, ein Gruppen-Ladegerät oder Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von 4 Stück HRT und min. 2 Stück Einzelakku (sofern die HRT nicht auf dem Fahrzeug, sondern am Standort vorgehalten werden, ist auf die Verwendung von Ladehalterungen zugunsten von Tisch-Ladegeräten zu verzichten) Optional sind folgende Komponenten möglich: - ATEX-Handfunkgeräte für Angriffs- und Wassertrupp (diese Option ist nur in taktisch begründeten Einzelfällen möglich) - Aktive Ladehalterung für HRT des Fahrzeugführers (vgl ) 3.5 Gefahrgut-Fahrzeuge Sind für die Gefahrgutfahrzeuge Handfunkgeräte in ATEX-Ausführung erforderlich, so muss das Zubehör für diese Handfunkgeräte ebenfalls in ATEX-Ausführung beschafft werden Gerätewagen Gefahrgut Die Ausstattung des GW-G richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der DIN in der jeweils geltenden Fassung. Daher werden GW-G grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - 9 Stück Handfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - Passive Ladehalterungen für 9 Stück HRT und 5 Stück Einzelakku Ausstattungskonzept Version Seite 16 von 20

17 Gerätewagen Messtechnik Thüringen Die Ausstattung des GW-Mess Th richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie GW-Mess Thüringen (Thüringer Staatsanzeiger 50/2014 S. 1903). Daher werden GW-Mess Th grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Gateway - Fahrzeugfunkgerät (MRT) mit Repeater - Externe Kartenlesegeräte - Zweitbesprechungseinrichtungen für die MRT am Arbeitstisch für das erste MRT) - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT) in ATEX-Ausführung - Passive Ladehalterungen für 4 Stück HRT und 2 Stück Einzelakku Gerätewagen Atemschutz (/Strahlenschutz) Thüringen Die Ausstattung des GW-A (/S) Th richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie GW-A (/S) Thüringen. Daher werden GW-A (/S) Th grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Zweitbesprechungseinrichtung im Arbeitsraum und Arbeitsraum - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 3 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - 4 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Bei einer Ausführung dieses Fahrzeuges als Abrollbehälter ist der Abrollbehälter wie folgt mit digitaler Funktechnik auszustatten: - Mithörlautsprecher im Arbeitsraum - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 3 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - 4 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Ausstattungskonzept Version Seite 17 von 20

18 Gerätewagen Dekontamination Thüringen Die Ausstattung des GW-Dekon Th richtet sich grundlegend nach den Festlegungen der Technischen Richtlinie GW-Dekon Thüringen. Daher werden GW-Dekon Th grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT) mit Teiltastatur - 4 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku ABC-(CBRN)-Erkundungskraftwagen (Bund) Die Ausstattung des CBRN-Erkundungskraftwagen (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden CBRN-Erkundungskraftwagen (Bund) grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 2.1, insofern nicht vorgerüstet) - Zweitbesprechungseinrichtung im Arbeitsraum und Arbeitsraum - 2 Stück Handfunkgeräte (HRT) 1 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - 2 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku LKW Dekontamination Personen (Bund) Die Ausstattung des LKW Dekon P (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden LKW Dekon P grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 2.1, insofern nicht vorgerüstet) - 4 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 3 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - 4 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Ausstattungskonzept Version Seite 18 von 20

19 Rettungsdienstfahrzeuge Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF) - Freisprecheinrichtung für den Digitalfunk - 1 Stück Handfunkgerät (HRT) - Passiv-Ladehalterung für HRT Rettungstransport- und Notarztwagen (RTW u. NAW, KTW-C), Notfall- Krankentransportfahrzeuge (KTW-B) - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl.2.1) - Freisprecheinrichtung für den Digitalfunk - 1 Stück Handfunkgerät (HRT) - Passiv-Ladehalterung für HRT Optional sind folgende Komponenten möglich: - Zweitbesprechungseinrichtung im Patientenraum Krankentransportfahrzeuge (KTW-A) - Fahrzeugfunkgerät (MRT) Ausstattungskonzept Version Seite 19 von 20

20 Fahrzeuge des Sanitäts- und Betreuungsdienstes, der MTF Fahrzeuge, die in anderen Abschnitten behandelt wurden, werden hier nicht nochmals aufgeführt (z.b. MTW, ELW, ) Gerätewagen Sanität (Bund) Die Ausstattung des GW-SAN (Bund) ist bundesweit im Begleitheft zu diesem Fahrzeug in der jeweils geltenden Fassung nachzulesen. Daher werden GW-SAN grundlegend wie folgt mit digitaler Funktechnik ausgestattet: - Herstellen der Spannungsversorgung (vgl. 2.1, insofern nicht vorgerüstet) - 3 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 2 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - Passive Ladehalterungen für HRT und Einzelakkus 3.8 Fahrzeuge der Tunnelbasiseinheiten Bei den Fahrzeugen der Tunnelbasiseinheiten (TBE) handelt es sich grundlegend um Fahrzeuge, die schon in vorangegangenen Abschnitten aufgeführt wurden. Daher werden diese auch vom Grunde her wie dort beschrieben ausgestattet. In diesem Abschnitt wird lediglich die zusätzliche Ausstattung für diese Fahrzeuge aufgeführt Ausstattung mit Handfunkgeräten Für die Handfunkgeräte in Fahrzeugen der TBE sind Mikrofon-Lautsprecher vorzuhalten, die über eine Schnittstelle (Nexus-Klinke) zu den vorhandenen Hör-Sprechgarnituren (z.b. Dräger FPS- COM-PLUS oder vergleichbar) verfügen. Der Mikrofon-Lautsprecher muss gleichzeitig die Funktion der Sprechtaste für die Hör-Sprech-Garnitur erfüllen! Löschgruppenfahrzeuge Abweichend von dem oben aufgeführten Ausstattungssoll werden die Löschgruppenfahrzeuge wie folgt ausgestattet: - 7 Stück Handfunkgeräte (HRT), davon 6 Stück mit Teiltastatur (Mannschaft) - 7 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Mannschaftstransportfahrzeuge Abweichend von dem oben aufgeführten Ausstattungssoll werden die MTW wie folgt ausgestattet: - 2 Stück Handfunkgeräte (HRT) mit Teiltastatur - 2 Stück Passiv-Ladehalterungen für das gleichzeitige Laden von HRT und Einzelakku Ausstattungskonzept Version Seite 20 von 20

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