GERATAL- ANZEIGER. Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

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1 GERATAL- ANZEIGER Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal - mit amtlichem und nichtamtlichem Teil - - mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden - Mitgliedsgemeinden: Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Der Geratal-Anzeiger erscheint in der Regel 14täglich und wird kostenlos an alle Haushalte der VG Geratal verteilt. 27. Jahrgang Freitag, den 18. November 2016 Nr. 23 / 46. Woche Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den Nächster Erscheinungstermin Freitag, den

2 Geratal-Anzeiger Nr. 23/2016 Einladung zum 2. Neusißer Weihnachtsmarkt am Der Feuerwehrverein Neusiß e.v. veranstaltet in diesem Jahr den zweiten Neusißer Weihnachtsmarkt in der Linde und im Kulturraum. Hierzu möchten wir unsere Gäste recht herzlich einladen. Der Weihnachtsmarkt beginnt um 15 Uhr. Für das leibliche Wohl unserer Gäste haben wir gut vorgesorgt mit Kaffee, Stollen, Bratwürsten, Bräteln und vieles mehr. Es gibt auch einen Stand mit selbstgebastelter Weihnachtsdekoration und Weihnachtsgeschenken. Der Feuerwehrverein Neusiß e.v. freut sich auf alle Gäste und einen schönen gemütlichen vorweihnachtlichen Nachmittag. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass ein Teilerlös vom Verkauf erstmalig in diesem Jahr an das Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz gespendet wird. Mit freundlichen Grüßen Der Feuerwehrverein Neusiß e.v. Bekanntmachungen - amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Geratal Neues Melderecht Am 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass für die Anmeldung einer Wohnung, in wenigen Fällen auch für die Abmeldung (z.b. Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich ist. Die Bestätigung des Wohnungsgebers kann schriftlich vom Mieter bei der Meldebehörde vorgelegt oder elektronisch vom Wohnungsgeber an die Meldebehörde übermittelt werden. In der Regel erhalten Sie eine solche schriftlich vom Vermieter. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen, also selbst Eigentümer sind, geben Sie eine solche Erklärung für sich selbst ab. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Informationen für die Wohnungsgeber Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz ein neues Melderecht. Seit dem ist bei jedem Einzug und in wenigen Fällen auch beim Auszug (Wegzug ins Ausland, ersatzlose Aufgabe einer Nebenwohnung) eine Bestätigung vom Wohnungsgeber auszustellen, die der Meldepflichtige zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt. Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte - dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter, die untervermieten. Der Wohnungsgeber ist gemäß 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in 17 Absatz 1 oder 2 (BMG) genannten Fristen zu bestätigen. Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben dem Wohnungsgeber zwei Wochen nach dem Ein- bzw. Auszug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann der Meldebehörde gegenüber den Ein- bzw. Auszug nachweisen und sich so regelkonform ummelden. Seit dem werden der meldepflichtigen Person zwei Wochen für die Anmeldung ggf. für die Abmeldung der Wohnung eingeräumt. Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift des Vermieters, Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugsoder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung, die Namen der meldepflichtigen Personen. Darüber hinaus erfasst die Meldebehörde Namen und Anschrift des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist.

3 Geratal-Anzeiger Nr. 23/2016 Ein Mietvertrag erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Wohnungsgeberbestätigung. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von bis zu Euro verhängt werden. Das Bundesmeldegesetz wurde am 8. Mai 2013 verkündet (BGBl. I S. 1084). Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens, das wenige Änderungen des Bundesmeldegesetzes enthält, wurde am 25. November 2014 verkündet (BGBl. I S. 1738). Das Bundesmeldegesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Das Formular Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter www. geratal.de Einwohnermeldeamt VG Geratal streuen nicht verwendet werden, da hierdurch eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege eintritt. Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. (3) Auftauendes Eis ist aufzuhacken und außerhalb des Verkehrsraumes abzulagern. (4) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisglätte dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straßen nicht beschädigen. Räumungszeiten Die festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 bis Uhr. Sie sind bei Schneefall bzw. auftretender Glätte jeweils unverzüglich durchzuführen. Information des Ordnungsamtes der VG Geratal Winter: Eis- und Schneeglätte Es ist wieder soweit, der Winter mit all seinen Gefahren für Fußgänger und Autofahrer steht vor der Tür. Um diese Gefahren so gering wie möglich zu halten, sind wir auf die Mithilfe aller Bürger angewiesen: Steigungsstrecken müssen besonders sorgfältig beräumt werden. Unser Winterdienst beklagt sich hierbei immer wieder über parkende Fahrzeuge, die die Streu- und Räumarbeiten behindern. Im Interesse aller bitten wir die Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge soweit möglich anderweitig abzustellen, so dass eine Behinderung vermieden wird. Für die Sicherheit der Gehwege sind die Anlieger nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinden selbst verantwortlich. Winterdienst Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass der Verkehr nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Dies gilt auch für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche. (2) Die von Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehwegfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstücken anpassen. (3) Für jedes Hauptgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 Meter zu räumen. (4) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls - soweit möglich und zumutbar - zu lösen und abzulagern. (5) Die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees hat außerhalb des Verkehrsraumes auf den Gehwegrändern zu erfolgen. Soweit den Verpflichteten die Ablagerung außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann bzw. diese objektiv nicht möglich ist, z. B. bei zu geringer Gehwegbreite, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr und vor allem auch die Räumfahrzeuge möglichst wenig beeinträchtigt werden. (6) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter von Schnee freigehalten werden. Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zu Überwegen, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Dies gilt auch für Rutschbahnen. Bei Nichtvorhandensein von Gehwegen findet die Regelung des Abschnittes Schneeräumung Abs. 1 Anwendung. (2) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abgestumpftes Material zu verwenden. Asche soll zum Be- Schnee von privaten Grundstücksflächen darf nicht auf öffentlichen Flächen abgelagert werden. Laut 32 der StVO ist es verboten, die Straßen zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf die Straße zu bringen und dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Hinweis: Der Schnee sollte am Rand des Gehweges aufgehäuft werden, der freigehaltene Streifen muss dabei aber mindestens so breit bleiben, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Vor allem bei starkem Schneefall muss aber auch der Autofahrer mit gewissen Einschränkungen durch seitlich am Straßenrand angehäuften Schnee rechnen. Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Geratal Gemeinde Martinroda Nachpächter für Gaststätte in Martinroda gesucht! Die Gemeinde Martinroda sucht einen Nachpächter für die Gaststätte Veronikaberg in Martinroda. Platz für 70 Gäste in 2 Gasträumen. Parkplätze vorhanden. Gaststätten/Kücheneinrichtung kann komplett vom Vorpächter übernommen werden. Übernahme ist ab Januar 2017 möglich. Bei Fragen, Besichtigung und Terminabsprachen Ansprechpartner Günther Hedwig, Bürgermeister Tel oder Georg Schramm Tel Mobil: veronikaberg1@gmx.de Ende des amtlichen Teiles Impressum Geratal-Anzeiger Amtsblatt der Verwaltungs gemeinschaft Geratal Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Geratal Bahnhofstr. 59 a, Geraberg Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Langewiesen, Tel / , Fax / , info@wittich-langewiesen.de, Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel 14täglich Bezugsmöglichkeiten: kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

4 Geratal-Anzeiger Nr. 23/ gefördert durch den Europäischen Sozialfond Verwaltungsgemeinschaft Geratal Veranstaltungen Veranstaltungsplan des Jugendzentrums Geratal Uhr Fahrt zum Erfurter Weihnachtsmarkt Uhr Jugendschutzveranstaltung zum Weltaidstag jeden Donnerstag Uhr Schach AG im Jugendzentrum Für die Planung 2017: Ferienspiele in den Winterferien Fahrt in das Spaßbad Palm Beach in Nürnberg Besuch der Buchmesse in Leipzig Rocknacht mit Rockpirat in Martinroda Ferienspiele in den Osterferien Besuch Modellbahnausstellung in Wiehe und Erlebnispark Memleben Fahrt in den Heidepark Soltau mit Übernachtung Ferienspiele in den Sommerferien Ferienspiele in den Herbstferien Fahrt ins Tropical Island und Berlin Tel. Jugendzentrum: Handy Jugendpfleger Steffen Fischer: Wir suchen für unsere Betreuung der Internetseite einen technisch versierten Schüler oder Schülerin! Veranstaltungsplan des Frauen- und Familienzentrum gefördert durch den Europäischen Sozialfond Dienstag, Kreatives Gestalten Advents-Deko Treffpunkt: Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, Rentnertreff Treffpunkt: Uhr, Anglerheim, Geraberg Krabbelgruppe Treffpunkt: ab Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Donnerstag, Arbeitslosenfrühstück Hilfe bei Fragen zu Anträgen und Behördenangelegenheiten Treffpunkt: Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Montag, Fahrt in die Avenida-Therme Hohenfelden Wir bitten um Voranmeldung! Treffpunkt: ab Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Dienstag, Kreatives Gestalten Advents-Deko Treffpunkt: Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Mittwoch, Rentnertreff Treffpunkt: Uhr, Anglerheim, Geraberg Donnerstag, Arbeitslosenfrühstück Beratung Arbeitslosengeld I und II Treffpunkt: Uhr, FFZ, Arnstädter Str. 4, Elgersburg Möbelkammer Elgersburg Tel / frauengruppe-geratal@gmx.de Tel / Fax / Kirchliche Nachrichten Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal mit den Orten Angelroda, Elgersburg, Geraberg, Martinroda und Neusiß Plan 11, Geraberg kggeratal@hotmail.de Bankverbindung der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Geratal Sparkasse Arnstadt-Ilmenau BIC: HELADEF1ILK IBAN: DE Das Pfarramt in Geraberg ist wie folgt zu erreichen: Pfarrer Wohlfarth unter / Anliegen in Sachen Kinder- und Jugendarbeit: Frau C. Riekehr tel. unter 0157 / Anliegen in Sachen kirchgemeindlicher Verwaltung: Frau B. Carls tel. unter 03677/ Dienstag und Donnerstag ist das Büro jeweils von 09:00-12:00 Uhr im Kirchgemeindezentrum Geraberg geöffnet. Gottesdienste und Veranstaltungen in den Geratal-Orten Mittwoch, Andacht zum Buß- und Bettag 19:30 Uhr Geraberg Sonntag, Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag 10:00 Uhr Martinroda Sonntag, Gottesdienst zum Ewigkeitssonntag 10:00 Uhr Elgersburg Sonntag, Advent Familiengottesdienst zur Tauferinnerung 10:00 Uhr Geraberg Sonntag, Gottesdienst 10:00 Uhr Elgersburg Dienstag, Gemeindenachmittag 15:00 Uhr Martinroda

5 Geratal-Anzeiger Nr. 23/2016 Angebote für Kinder Krabbelkreis für Säuglinge und Kleinkinder > jeden Donnerstag von 10:00-11:00 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Mini-Club > jeden Mittwoch von 16:15-17:15 Uhr im Geraberger Pfarrhaus Zusätzlich laden wir herzlich zur Kinderstunde immer von 14:00 bis 16:00 Uhr ins Geraberger Pfarrhaus zu folgenden Terminen ein: Freitag, / Montag, Die Kinder werden vom Schulbus abgeholt. Kinderchor (Kurrende) > jeden Montag von Uhr für Schulkinder ab Klasse 3 und von Uhr für Kinder ab 2 Jahre im Pfarrhaus Angelroda (Hauptstraße 29) Die Kirchenzugehörigkeit ist keine Bedingung. Wir freuen uns über alle Kinder, die kommen. Sonstiges Geratal im Internet Die offiziellen Seiten der Geratalgemeinden finden Sie im Internet unter: Gemeinde Angelroda kreise Elgersburg: jeden 3. Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr Geraberg: 14-tägig donnerstags um 14:30 Uhr im Kirchgemeindezentrum Chöre in der Gemeinde Posaunenchor in Angelroda: Freitag 17:00 Uhr Kirchenchor in Angelroda: Freitag 19:30 Uhr Chor Melodiata in Geraberg: Montag 18:00 Uhr zum 65. Geburtstag Herrn Seifert, Dietmar zum 83. Geburtstag Herrn Zimmermann, Gerhard zum 74. Geburtstag Frau Kott, Waltraud zum 80. Geburtstag Frau Eckardt, Marie zum 81. Geburtstag Frau Heyder, Elisabeth zum 74. Geburtstag Herrn Gerhardt, Arno Schulnachrichten Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 Grundschule Martinroda Sehr geehrte Eltern, die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2017/2018 findet am Mittwoch, , von Uhr Uhr in der Staatlichen Grundschule Martinroda statt. Als Ausweichtermin zur Schuleinschreibung bieten wir Ihnen den von 8.00 Uhr Uhr im Sekretariat unserer Schule an. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen, bitten wir Sie, telefonisch mit unserer Schulsekretärin, Frau Preiß, einen neuen Termin zu vereinbaren. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Schulanfängers oder das Familienstammbuch mitzubringen. Kinder, die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch durch die Schule zurückgestellt wurden, müssen von den Eltern erneut angemeldet werden. Mit freundlichen Grüßen C. Putzger, Schulleiter Staatliche Grundschule Martinroda, Schulstraße 2 - Tel.: 03677/ / Fax 03677/ Gemeinde Elgersburg zum 80. Geburtstag Frau Schreyer, Ellen zum 75. Geburtstag Herrn Schreier, Roland zum 77. Geburtstag Herrn Sauerbrey, Günter zum 65. Geburtstag Frau Berger, Edith zum 82. Geburtstag Frau Juffa, Helga zum 77. Geburtstag Frau Augner, Ingrid zum 76. Geburtstag Frau Senglaub, Brigitte zum 65. Geburtstag Frau Creutzburg, Margitta Gemeinde Geraberg zum 95. Geburtstag Frau Kühn, Luci zum 65. Geburtstag Frau Otterbein, Ingrid zum 81. Geburtstag Frau Kraft, Regina zum 65. Geburtstag Frau Schmidt, Renate zum 71. Geburtstag Herrn Hebenstreit, Reiner zum 71. Geburtstag Herrn Sebastian, Helmut zum 79. Geburtstag Frau Sturm, Ursula

6 Geratal-Anzeiger Nr. 23/ zum 70. Geburtstag Herrn Heß, Wolfgang zum 78. Geburtstag Frau Schorr, Brunhilde Gemeinde Martinroda zum 82. Geburtstag Frau Siptrott, Eva zum 65. Geburtstag Herrn Bohn, Thomas zum 72. Geburtstag Frau Kümmerling, Christel zum 91. Geburtstag Frau Mai, Marie zum 65. Geburtstag Herrn Schramm, Volkmar zum 80. Geburtstag Frau Göpfert, Christa zum 76. Geburtstag Frau Keiner, Karin Vereine und Verbände zum 79. Geburtstag Herrn Umbreit, Jürgen zum 72. Geburtstag Herrn Störmer, Jörg zum 79. Geburtstag Frau Werner, Helga zum 80. Geburtstag Frau Zimmermann, Gisela zum 65. Geburtstag Frau Ehrhardt, Marlies zum 70. Geburtstag Frau Baumann, Ingelore zum 80. Geburtstag Herrn Henneberg, Manfred zum 78. Geburtstag Frau Meinhardt, Jutta Liederkranz Geraberg Eine feinfühlige Seele wird von Farben angesprochen, eine noch feinfühligere vom Klang. (Hazrat Inayat Khan) Wir freuen uns auf neue Sänger, gern auch aus anderen Gemeinden des Geratals, welche mit uns gemeinsam singen möchten. Wir treffen uns regelmäßig zu unten genannten Probenzeiten im Proberaum der ehemaligen Schieferschule in Geraberg. Veranstaltungen Großer Chor jeden Montag um Uhr 007-Chor: nächste Proben am 23. und um Uhr Veranstaltungsvoranzeige: Adventskonzerte zur Eröffnung des Geraberger Weihnachtsmarktes am um Uhr in der Geraberger Kirche Öffentliche Probe und Weihnachtskonzert des Musikverein Geraberg Die Weihnachtszeit rückt nun heran. Der Musikverein Geraberg e.v. und das Nachwuchsorchester Musiküsse laden Sie recht herzlich zur öffentlichen Probe am Samstag, um Uhr in das Haus der Musik ein. Zu diesem musikalischen Nachmittag können sich alle interessierten Musiker und Gäste ein Bild von der wöchentlichen Probearbeit des Orchesters machen. Einfach mal über die Schultern der Musiker schauen, Instrumente ausprobieren oder die Seele baumeln lassen und der Musik lauschen. Für Kaffee und Kuchen ist bestens gesorgt. Die öffentliche Probe dient auch der Vorbereitung auf das traditionelle Weihnachtskonzert, welches am um Uhr in der Geratalhalle jedes Jahr aufs Neue stattfindet. Dabei erwartet Sie ein bunter Reigen aus Weihnachtsmelodien, Film- und Rockmusik und traditioneller Orchestermusik. Die Dirigenten Herr Dieter Kretschmar und Frau Nicole Göpfert haben für Sie wieder ein abwechslungsreiches und spannungsvolles Programm zusammengestellt. Die Musiker freuen sich auf Ihr Kommen. Musikverein Geraberg Einladung zur Rentnerweihnachtsfeier 2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu und wir wollen es nicht versäumen mit Euch ein paar schöne und gemütliche Stunden zu verbringen. Unsere diesjährige Rentnerweihnachtsfeier findet am Sonntag, den 11. Dezember 2016 ab 14:30 Uhr in der Gaststätte Zum Veronikaberg statt. Alle Rentner werden hierzu recht herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Euer Kommen. Mit freundlichen Grüßen Günther Hedwig Bürgermeister Vereine und Verbände FSV Martinroda e. V. Die letzten Spieltage 2016 im Sportpark Martinroda: D-Junioren Kreispokal - Sa., Uhr FSV Martinroda I - SG FC Einheit Rudolstadt II E-Junioren Kreisoberliga - Sa., Uhr FSV Martinroda - SV Germania Ilmenau I D-Junioren Kreisliga - Sa., Uhr FSV Martinroda II - FSV GW Blankenhain F-Junioren Kreisliga - So., Uhr FSV Martinroda - SG SV Schwarza II

7 Geratal-Anzeiger Nr. 23/2016 Herren Kreisliga - Sa., Uhr FSV Martinroda II - FSV Gräfenroda I Herren Landesliga - Sa., Uhr FSV Martinroda I - FC Eisenach Gemeinde Neusiß Herrn Müller, Jürgen zum 75. Geburtstag

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