Weihnachtsfest. Ein besinnliches. und alles Gute für das Jahr 2016

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1 52/53 Mittwoch, 23. Dezember Jahrgang Ein besinnliches Weihnachtsfest und alles Gute für das Jahr 2016 wünschen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau. Heimat- und Bürgerzeitung für die Verbandsgemeinde Nassau, der Stadt Nassau und der Gemeinden Attenhausen, Dessighofen, Dienethal, Dornholzhausen, Geisig, Hömberg, Lollschied, Misselberg, Obernhof, Oberwies, Pohl, Schweighausen, Seelbach, Singhofen, Sulzbach, Weinähr, Winden und Zimmerschied

2 Nassauer Land 2 Nr. 52/53/2015

3 Nassauer Land 3 Nr. 52/53/2015 Verehrte Bürgerinnen und Bürger, in wenigen Tagen ist es wieder soweit: Wir müssen uns an eine neue Zahl am Ende der Jahresangabe gewöhnen. Während für die Einen der Jahreswechsel eine deutliche Zensur darstellt, ist er für Andere ein Ereignis ohne besonderen Stellenwert. Man könnte es auch mit Theodor Fontane sagen, der feststellt: Das Leben gleicht einer Reise, Silvester einem Meilenstein! Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Was wir vom zu Ende gehenden Jahr zu halten haben, muss jeder für sich am besten mit zeitlichem Abstand - beantworten. Zu unterschiedlich waren die Eindrücke, die uns in 2015 geprägt haben. Einige - heute noch kleine - Erdenbürger werden dieses Jahr ein Leben lang stolz in ihrer Geburtsurkunde mit sich tragen. Andere haben einen lieben Menschen verloren. Wieder Andere sind in diesem Jahr den Bund der Ehe eingegangen, haben ein bedeutendes Jubiläum gefeiert oder eine wichtige Prüfung bestanden. Aber es gibt auch Menschen, die den Verlust des Arbeitsplatzes oder eine schwere Erkrankung mit dem Jahr 2015 verbinden müssen. Ich möchte hoffen, dass in Ihrem persönlichen Rückblick das Positive überwiegt! Mindestens zwei engverknüpfte Entwicklungen werden mit dem endenden Jahr 2015 fest verbunden bleiben; ihre Auswirkungen noch weit in die Zukunft ausstrahlen. Zum einen sind dies die Tage des 7. Januar und des 13. November 2015, die für den Tod vieler unschuldiger Menschen stehen, die in Paris zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Pariser Terroristen schossen auf arglose Menschen, ohne diese zu meinen. Sie zielten auf diese Mitmenschen, um eigentlich uns zu treffen! Sie wollten unsere Form des freien, selbstbestimmten und aufgeklärten Lebens angreifen. Aber diese Verblendeten bekämpfen nicht nur unsere europäische Kultur, sie morden auch Landsleute, ehemalige Nachbarn und Freunde, Frauen und Kinder, denen nichts vorzuwerfen ist, außer dass sie einen anderen oder weniger fundamentalen Glauben leben, als sie selbst. Die fache Flucht oder Vertreibung wird in Kauf genommen, zutreffender, provoziert und ausdrücklich angestrebt, um einen menschenverachtenden Gottesstaat zu gründen. Ob Allah das gemeint hat, als er sich dem Propheten Mohammed offenbarte? Wohl kaum! Allerdings sollten auch Christenmenschen innehalten und sich besinnen! Welche Missetaten wurden nicht schon im Namen des Kreuzes verübt? Wie viele Menschen mussten auch hier eine völlig falschverstandene Gottesbotschaft mit dem Leben bezahlen? Jedoch duften wir ob der schmerzlich gemachten Erfahrungen hoffen und glauben, dass die Menschen im 21. Jahrhundert weiter sind, als es sich gegenwärtig zeigt. Als Folge dieser durch Menschen fehlinterpretierten Gottesregeln, gepaart mit den verheerenden Folgen einer absolutistischen Weltanschauung der dortigen Staatslenker, kommen gegenwärtig viele Menschen ins seit Jahrzehnten befriedete Europa. Aber nicht, um uns den Wohlstand streitig zu machen! Sie gehen genau so ungern aus dem Land ihrer Väter wie es die Heimatvertriebenen nach dem 2. Weltkrieg taten und wir es tun würden. Sie gehen um zu überleben! Aktuell haben rund 110 Menschen aus vielen Brandherden der Welt Sicherheit bei uns in der Verbandsgemeinde Nassau gefunden. Einige werden für immer bleiben, manche warten auf eine Entspannung in ihrer Heimat und werden dann freiwillig nach dort zurückkehren, andere werden von Artikel 16a unseres Grundgesetzes nicht geschützt und müssen in ihre Heimat zurück. Diese 110 Mitmenschen entsprechen exakt 1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger unserer Verbandsgemeinde. Es wäre doch eine Schande und ein Armutszeugnis zugleich, wenn wir es nicht schaffen würden, diesen Menschen eine sichere Bleibe und das Notwenigste des täglichen Lebens zu garantieren! Recht bald werden die, die blieben wollen und blieben dürfen, sich in unser tägliches Leben integrieren und Bestandteil der Gesellschaft sein. Natürlich ist aller Anfang schwer. Zumal das Leben in deren bisheriger Heimat von völlig anderen gesellschaftlichen und traditionellen Rahmenbedingungen geprägt war. Hier hilft es sehr, dass sich Mitbürger, gefasst durch die ökumenische Flüchtlingshilfe im Nassauer Land, viele Stunden und Tage für diese Mitmenschen zur Verfügung stellen und ihnen den Weg in unsere Gesellschaft bereiten. HERZLICHEN DANK für Ihr unermüdliches Eintreten, es ist von unschätzbarem Wert! Auch in Zukunft wird Jede und Jeder willkommen sein, der sich an dieser Stelle engagieren möchte sprechen Sie uns an! HERZLICHEN DANK dürfen wir aber auch all Denen sagen, die sich gestern, heute und morgen in den kommunalen Gremien, Vereinen und Verbänden, Religionsgemeinschaften, sozialen und karitativen Einrichtungen, zusammengefasst an den Nahtstellen unserer Gesellschaft betätigen. Durch Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, die Gemeinschaft zusammenzuhalten und Separatisten, Demagogen und Hetzern nicht die Möglichkeit der Spaltung zu geben. Meinen ganz persönlichen HERZLICHEN DANK darf ich den rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung aussprechen. Auch im abgelaufenen Jahr haben Sie sich wieder mehr als man das gemeinhin erwarten darf für Ihre Gemeinde eingesetzt! Das ist nicht selbstverständlich! Ob in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, im Forst, dem Touristikbüro, den Kindertagesstätten, den Grundschulen, im Freibad und Bauhof sowie im Rathaus - überall arbeiten Bürger für Bürger! Und das mit Freude und Empathie! Nutzen wir die bevorstehenden Tage der Advents- und Weihnachtszeit sowie den Jahreswechsel, um uns zu besinnen und Kraft zu schöpfen! Im Namen der Kolleginnen und Kollegen Stadt- und Ortsbürgermeister, der vielen Verantwortungsträger in den kommunalen Gremien, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und nicht zuletzt auch in meinem Namen wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben eine gesegnete Weihnacht und ein erfülltes und glückliches 2016! Hoffen wir, dass Hoffmann von Fallersleben Recht hatte, als er schon vor 200 Jahren aussprach: Wir sehn aufs alte Jahr zurück und haben neuen Mut. Ein neues Jahr, ein neues Glück, die Zeit ist immer gut! Herzliche Grüße Ihr Udo Rau, Bürgermeister

4 Nassauer Land 4 Nr. 52/53/2015 Neujahrsempfang der Stadt Nassau Sportlerehrung der sporttreibenden Vereine Nassau Stadthalle Nassau Sa Uhr Werbeagentur KOHN, Nassau freier Eintritt Mit freundlicher Unterstützung: Kay Gutjahr Bigband Begrüßung und Ehrungen durch den Bürgermeister Sportlerehrungen, Thorsten Reinhardt Jazztanzgruppe TV 1860 Nassau Tanzgruppe Jugendtreff Kunstradvorführung

5 Nassauer Land 5 Nr. 52/53/2015 VG Nassau 1. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nassau für das Jahr 2015 vom 16. Dez Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 365), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05. Nov (GVBl. S. 162) werden nicht geändert. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,26 Euro Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,50 Euro Der Stand des Eigenkapitals zum betrug ,73 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,20 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals 1 Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre ( 95 Abs.5 Satz 2 GemO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oder untereinander anzugeben. 2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher Euro...auf 0 Euro. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Der Gesamtbetrag der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 0 Euro...auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren vorraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen von bisher 0 Euro...auf 0 Euro. 4 Steuersätze Die Steuersätze für das Jahr 2015 der Verbandsgemeinde Nassau werden nicht geändert. zum beträg ,20 Euro. *) Nach dem vorl. Rechnungsergebnis 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Festsetzungen über die erheblichen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 Satz 2 GemO werden nicht geändert. 11 Wertgrenze für Investitionen Die Wertgrenzen für Investitionen in den jeweiligen Teilhaushalt werden nicht geändert 14 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen gem. 95 Abs.2 Satz 2 GemO, z.b. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren): Die in der Haushaltssatzung getroffenen weiteren Bestimmungen gelten unverändert weiter. Nassau, den 16. Dez (Siegel) Udo Rau, Verbandsgemeinde Nassau Bürgermeister Hinweis: Die Nachtragshaussatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

6 Nassauer Land 6 Nr. 52/53/2015 Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, bis Freitag, (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr) im Rathaus Nassau, Am Adelsheimer Hof 1, Zimmer 22, öffentlich aus. Nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegegekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, den 16. Dez (Siegel) Udo Rau, Verbandsgemeindeverwaltung Nassau Bürgermeister Dornholzhausen/Oberwies Jagdgenossenschaft Dornholzhausen/Oberwies Die Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft Dornholzhausen/Oberwies vom , liegt in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2015 bis einschließlich Freitag, , während der Dienststunden (montags bis freitags von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr, montags bis dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr) zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau, Rathaus, Zimmer 21a, Nassau, öffentlich aus Dornholzhausen, Eckhard Mangold, 15. Dezember 2015 Jagdvorsteher Stadt Nassau 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Nassau für das Jahr 2015 vom 16. Dez Der Stadtrat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S.349), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: Siehe Seite 7 oben 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite (1) Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für verzinste Kredite von bisher Euro auf Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Die Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, werden nicht geändert. 4 Steuersätze Steuersätze für die Stadt Nassau werden nicht geändert. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Febr (GVBl. S. 25), werden nicht geändert. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,70 Euro. Der Stand des Eigenkapitals zum

7 Nassauer Land 7 Nr. 52/53/2015 beträgt ,90 Euro. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,35 Euro. * Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,35 Euro. *Einschl. Entnahme aus dem So.Po. f. Bel. aus dem kom. Finanzausgleich Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Festsetzungen über die erheblichen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 Satz 2 GemO werden nicht geändert. 8 Wertgrenze für Investitionen Die Wertgrenzen für Investitionen in den jeweiligen Teilhaushalt werden nicht geändert. 9 Weitere Bestimmungen Weitere Bestimmungen gem. 95 Abs.2 Satz 2 GemO, z.b. zur Bewirtschaftung (Sperren, Zustimmungsvorbehalte) oder zum Stellenplan (ku- und kw-vermerke, Einstellungs- oder Beförderungssperren). Die in der Haushaltssatzung getroffenen weiteren Bestimmungen gelten unverändert weiter. Nassau, den 16. Dez (Siegel) Armin Wenzel, Stadt Nassau Stadtbürgermeister Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 97 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde sind mit Schreiben vom erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: Wir erteilen unsere Genehmigung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2015 erforderlich ist, in Höhe von , untger der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer der VV zu 103 GemO verwendet werden. Der Haushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, bis Freitag, (montags und dienstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr, mittwochs und freitags von Uhr bis Uhr) im Rathaus Nassau, Am Adelsheimer Hof 1, Zimmer 22, öffentlich aus. Nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegegekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, den 16. Dez (Siegel) Udo Rau, Verbandsgemeindeverwaltung Nassau Bürgermeister Attenhausen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Attenhausen für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2015 Der Ortgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinlad-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 /GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: Siehe Seite 8 oben 1 Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre ( 95 Abs.5 Satz 2 GemO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oder untereinander anzugeben. 2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf... 0 Euro verzinste Kredite von bisher Euro auf Euro zusammen von bisher Euro auf Euro

8 Nassauer Land 8 Nr. 52/53/ Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Hebesätze für die Hundesteuer bleiben unverändert. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 25) werden nicht geändert. Der Hebesatz für den Fremdenverkehrsbeitrag wird nicht geändert. Der gemäß 3 der Erschließungsbeitragssatzung festzulegende Einheitssatz für den Anteil der Straßenoberflächenentwässerung wird nicht geändert. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,55 Euro Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,55 Euro* Der vorläufige Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,55 Euro * Die Jahresrechnung wird derzeit erstellt. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Festlegung erheblicher über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 wird nicht geändert. 8 Wertgrenze für Investitionen Die Wertgrenze für Investitionen wird nicht geändert. 9 Weitere Bestimmungen Die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau wird ermächtigt, die Kreditaufnahmen, die zur Finanzierung von Investitionsausgaben dringend erforderlich werden sowie Kreditumschuldungen bei der Bank oder Sparkasse aufzunehmen, die die besten Konditionen anbietet. Vor Aufnahme ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters einzuholen. Der Ortsbürgermeister hat den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die Kreditaufnahme zu unterrichten. Attenhausen, (Siegel) Volker Feldpausch, den 11. Dezember 2015 Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Attenhausen Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist gem. 97 GemO, der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Wir erteilen unsere Geneh-migung zu dem Gesatmbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2015 erforderlich ist, in Höhe von ,00, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer der VV zu 103 GemO verwendet werden. Die in unserem Schreiben vom erteilte Kreditgenehmigung in Höhe von ,00 wird hiermit aufgehoben. Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Be-standteile. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, bis einschl. Freitag, 08. Januar 2016 (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von bis Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr) im Rathaus, Adelsheimer Hof 1, Zimmer 20, öffentlich aus. Nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegegekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, (Siegel) Udo Rau, den 11. Dezember 2015 Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Nassau

9 Nassauer Land 9 Nr. 52/53/2015 Oberwies 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Oberwies für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2015 Der Ortgemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinlad-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 /GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juni 2015 (GVBl. S. 90), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt: beträgt ,99 Euro Der Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,31 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum beträgt ,31 Euro 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Die Festlegung erheblicher über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. 100 Abs. 1 wird nicht geändert. 8 Wertgrenze für Investitionen Die Wertgrenze für Investitionen wird nicht geändert. 9 Weitere Bestimmungen Die Verbandsgemeindeverwaltung Nassau wird ermächtigt, die Kreditaufnahmen, die zur Finanzierung von Investitionsausga- 1 Bei der Festsetzung für zwei Haushaltsjahre ( 95 Abs.5 Satz 2 GemO) sind die einzelnen Jahresbeträge nebeneinander oder untereinander anzugeben. 2 Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für zinslose Kredite von bisher 0 Euro auf... 0 Euro verzinste Kredite von bisher Euro auf Euro zusammen von bisher Euro auf Euro 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Steuersätze Die Hebesätze für die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer bleiben unverändert. Die Hebesätze für die Hundesteuer bleiben unverändert. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 25) werden nicht geändert. Der gemäß 3 der Erschließungsbeitragssatzung festzulegende Einheitssatz für den Anteil der Straßenoberflächenentwässerung wird nicht geändert. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum ben dringend erforderlich werden sowie Kreditumschuldungen bei der Bank oder Sparkasse aufzunehmen, die die besten Konditionen anbietet. Vor Aufnahme ist die Zustimmung des Ortsbürgermeisters einzuholen. Der Ortsbürgermeister hat den Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung über die Kreditaufnahme zu unterrichten. Oberwies, 11. (Siegel) Dieter Pfaff, Dezember 2015 Ortsbürgermeister Ortsgemeinde Oberwies Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 ist gem. 97 GemO, der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden und wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in 2 der Nachtragshaushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut: Wir erteilen unsere Geneh-migung zu dem Gesamtbetrag der Investitionskredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2015 erforderlich ist, in Höhe von ,00, unter der Bedingung, dass diese Kredite nur zur Finanzierung von Maßnahmen im Sinne der Ziffer der VV zu 103 GemO verwendet werden. Die im Schreiben vom erteilte Gesamtkreditgenehmigung in Höhe von ,00 wird hiermit aufgehoben. Ansonsten enthält die Nachtragshaushaltssatzung keine weiteren genehmigungspflichtigen Be-standteile. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zu Einsichtnahme von Mittwoch, bis einschl. Freitag, , (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis Uhr und von bis

10 Nassauer Land 10 Nr. 52/53/ Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr) im Rathaus, Adelsheimer Hof 1, Zimmer 20, öffentlich aus. Nach 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung gilt die Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustandegekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegegekommen. Dies gilt nicht wenn, 1. die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Nassau unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, 11. (Siegel) Udo Rau, Dezember 2015 Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Nassau Seelbach Satzung vom 04. Dezember 2015 zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Seelbach vom 15. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2009 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Seelbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) in der zur Zeit gültigen Fassung, folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Satzungsänderung 12 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten b) Wahlgrabstätten c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten d) Anonyme Urnenreihengrabstätten e) Urnenreihengrabstätten in der Urnenwiese für 1 Urne (Urnenwiesenreihengrab) f) Urnenwahlgrabstätten in der Urnenwiese für bis zu 2 Urnen (Urnenwiesenwahlgrab) 15 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten b) in Urnenwahlgrabstätten c) in anonymen Urnenreihengrabstätten d) in Wahlgrabstätten e) in Urnenwiesenreihengrabstätten in der Urnenwiese f) in Urnenwiesenwahlgrabstätten in der Urnenwiese Eine Zugabe von Aschenurnen in Erdgrabstätten ist jedoch nur möglich, wenn die Restlaufzeit der Grabstätte die gesetzliche Mindestruhefrist für Aschenurnen nach dem Bestattungsgesetz von 15 Jahren abdeckt. 15 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten b) in Urnenwahlgrabstätten c) in anonymen Urnenreihengrabstätten d) in Wahlgrabstätten e) in Urnenwiesenreihengrabstätten f) in Urnenwiesenwahlgrabstätten Eine Zugabe von Aschenurnen in Erdgrabstätten ist jedoch nur möglich, wenn die Restlaufzeit der Grabstätte die gesetzliche Mindestruhefrist für Aschenurnen nach dem Bestattungsgesetz von 15 Jahren abdeckt. 15 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung: (2) Urnenreihengrabstätten, Urnenwiesenreihengrabstätten und anonyme Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. 15 Absatz 3 erhält folgende neue Fassung: (3) Urnenwahlgrabstätten und Urnenwiesenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 35 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte und in einer Urnenwiesenwahlgrabstätte dürfen bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Die Verleihung eines Nutzungsrechtes ist nur möglich bei einem Sterbefall, wenn der noch lebende Partner zum Zeitpunkt der Verleihung 60 Jahre oder älter ist. 17 wird um den folgenden Absatz 4 ergänzt: (4) Urnenreihengrabstätten in der Urnenwiese und Urnenwahlgrabstätten in der Urnenwiese dürfen nicht mit Einfassungen oder Grabmalen versehen werden. Diese Urnengrabstätten in der Urnenwiese dürfen mit einer ebenerdigen Grabplatte in einer Größe von 40 cm x 40 cm versehen werden. Beschriftungen sind nur als Eingravierung oder Aufdruck erlaubt. Aufgesetzte Buchstaben, Zahlen und Ornamente sind nicht zulässig. Blumenschmuck, Kränze, Kerzen, Vasen, Laternen oder sonstiger Grabschmuck sind nicht zulässig. Die Grabplatte ist mittig der Grabstätte zu legen. Der seitliche Grababstand zwischen den Grabplatten in einer Reihe beträgt 40 cm. Die gedachte Grabgröße der Urnenwiesengrabstätten beträgt 70 cm x 70 cm. 22 wird um folgenden Absatz 7 ergänzt: (7) Die Pflege der Urnenwiesengrabflächen (Urnenreihengrabstätten und Urnenwahlgrabstätten in der Urnenwiese) einschließlich der darin befindlichen Grabstätten obliegt dem Friedhofspersonal oder den Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck wie Blumen, Gestecke, Kränze, Kerzen und Lichter oder sonstiger Grabschmuck sind auf den vorgenannten Flächen und Grabstellen nicht zulässig. Die Pflege der Gemeinde besteht im regelmäßigen Mähen der Rasenflächen einschließlich der Grabflächen sowie dem gelegentlichen notwendigen Freischneiden der Grabplatten. Die Grabplatten müssen daher so angebracht werden, dass ein Übermähen möglich ist. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft Seelbach, (Siegel) Jürgen Ludwig, Ortsgemeinde Seelbach Ortsbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, (Siegel) Udo Rau, Verbandsgemeindeverwaltung Bürgermeister Nassau Anlage zur Friedhofsgebührensatzung Satzung vom 04. Dezember 2015 über die VI. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Seelbach vom 15. Oktober 1991, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Dezember 2014 Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Seelbach hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

11 Nassauer Land 11 Nr. 52/53/2015 und der 2 Absatz 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der jeweils gültigen Fassung, folgende Satzungsänderung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: Artikel I Änderung und Neufassung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Die Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt geändert und neu gefasst: I. Reihengrabstätten Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach 2 Abs. 2 der Friedhofssatzung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr... 50,00 b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab ,00 Für die zusätzliche Zugabe einer Urne in einem Reihengrab wird eine Gebühr erhoben in Höhe von ,00 Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an a) Berechtigte nach 2 der Friedhofssatzung ,00 b) Überlassung einer anonymen Urnenreihengrabstätte ,00 c) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte in der Urnenwiese ,00 II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten 1. Verleihung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach 2 Absatz 2 der Friedhofssatzung für a) eine Doppelwahlgrabstätte ,00 d) jede weitere Wahlgrabstätte ,00 c) eine Urnenwahlgrabstätte ,00 d) eine Urnenwahlgrabstätte in der Urnenwiese ,00 Für die zusätzliche Zugabe einer Urne in einem Wahlgrab wird eine Gebühr erhoben in Höhe von ,00 2. Wird das Nutzungsrecht zur Einhaltung der Ruhezeit einer beizusetzenden Urne nur bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert, so wird für jedes nach dem Ablauf des bisherigen Nutzungsrechts liegende Jahr eine der in Absatz 1 festgelegten Satz entsprechende Teilgebühr - aufgerundet auf voll Euro - erhoben. 3. Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Absatz 1 erhoben. III. Ausheben und Schließen der Gräber 1. Für die Bestattung in Reihen- und Wahlgräbern werden 100 % der Kosten erhoben, die der Ortsgemeinde Seelbach für die Durchführung dieser Leistungen einschließlich aller notwendigen Nebenausgaben entstehen. 2. Für die Wiederbestattung von Leichen, die auf auswärtigen Friedhöfen ausgegraben und nach Seelbach überführt wurden, werden die gleichen Gebühren wie in Absatz 1 erhoben. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen 1. Für das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen in Reihen- und Wahlgräbern werden 100 % der Kosten erhoben, die der Ortsgemeinde für die Durchführung dieser Leistungen einschließlich aller notwendigen Nebenausgaben entstehen. 2. Das Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen mit einer Liegezeit unter 5 Jahren ist nicht gestattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung der Gerichte. 3. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wiederbeisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt III erhoben. V. Benutzung der Leichenhalle 1. Für die Aufbewahrung einer Leiche a) bis zu 4 Tagen... 50,00 b) für jeden weiteren Tag... 10,00 2. Für die Aufbewahrung einer Urne a) bis zu 10 Tagen... 50,00 b) für jeden weiteren Tag... 10,00 3. Falls infolge besonderer Umstände eine außergewöhnliche Verunreinigung der Friedhofskapelle, Leichenhalle oder sonstiger Einrichtungen verursacht wird, sind für diese Reinigung - je nach Grad der Verschmutzung - die tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu zahlen. VI. Benutzung der Friedhofseinrichtungen zur Grabpflege Für die Bereitstellung von Wasser, für die Abraumbeseitigung u.ä. zur Grabpflege wird pro Grabeinheit eine Gebühr erhoben. Sie beträgt: a) für Reihengrabstätten für die Dauer der 30-jährigen Ruhezeit... 80,00 b) für Doppelwahlgrabstätten für ein 35-jähriges Nutzungsrecht ,00 c) für jede weitere Wahlgrabstätte für ein 35-jährigesNutzungsrecht... 80,00 d) für Kinderreihengrabstätten für die Dauer der 30-jährigen Ruhezeit... 50,00 e) für Urnenreihengrabstätten für die Dauer der 30-jährigen Ruhezeit... 60,00 f) für Urnenwahlgrabstätten für ein 35-jähriges Nutzungsrecht... 60,00 Die Gebühr ist für sämtliche Grabeinheiten im Voraus zu entrichten: 1. bei Reihengrabstätten mit der Anmeldung des Todesfalles, 2. bei Wahlgrabstätten a) zum Zeitpunkt des Erwerbs des Nutzungsrechts, b) bei der Verlängerung des Nutzungsrechts, c) bei der nächsten Belegung einer vorhandenen Grabeinheit, soweit für diese nicht bereits Gebühren für die Benutzung der Friedhofseinrichtung bezahlt wurden. In den Fällen Nr. 2 Buchstabe b) und c) ist eine Gebühr für die noch bestehende Nutzungszeit aller vorhandenen Grabeinheiten zu berechnen. In diesen Fällen sowie bei kürzeren Nutzungsverlängerungen wird eine der in Absatz VI festgelegten Teilgebühr - aufgerundet auf volle Euro - berechnet. Für die von der Gemeinde oder deren Beauftragten vorzunehmende Pflege und Unterhaltung der Urnenwiesengrabstätten (Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten in der Urnenwiese) wird eine Gebühr für die Dauer der Ruhefrist bzw. die Dauer der Nutzung erhoben. Diese Pflegegebühr beträgt: a) für Urnenreihengrabstätten in der Urnenwiese ,00 b) für Urnenwahlgrabstätten in der Urnenwiese ,00 Bei Verlängerung des Nutzungsrechtes nach den Bestimmungen der Friedhofssatzung wird die Pflegegebühr anteilig berechnet. VII. Sonderleistungen Gebühren für Sonderleistungen der Friedhofsverwaltung werden nach den tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzt. VIII. Gebühren für die Genehmigung zur Aufstellung von Grabdenkmälern, Gedenkplatten und Grabeinfassungen 1. für ein Reihengrabstätte... 10,00 2. für ein mehrstelliges Wahlgrab... 10,00 3. für eine Urnenreihengrabstätte oder Urnenwahlgrabstätte... 10,00 4. für eine Grabplatte in der Urnenwiese... 10,00 IX. Verwaltungsgebühren und sonstige Gebühren 1. Für die Überschreibung einer Graburkunde beim Wechsel des Nutzungsberechtigten 10,00 2. Für die Tätigkeit der Friedhofsverwaltung bei einem Sterbefall bzw. Antragstellung werden erhoben: a) bei Reihen- und Wahlgrabstätten... 15,00 b) für die Ausstellung der Graburkunde... 10,00 c) für die Ausstellung der vorgeschriebenen Bescheinigung an den Träger der Feuerbestattungsanlage über das Vorhandensein einer Grabstelle einschließlich der späteren Bestätigung über die erfolgte Urnenbeisetzung... 10,00 Artikel II Inkrafttreten: 1. Diese Änderung und Neufassung der Anlage zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Seelbach vom 04. Dezember 2015 tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 2. Gleichzeitig treten alle entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft Seelbach, Jürgen Ludwig, Ortsgemeinde Seelbach Ortsbürgermeister Hinweis: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nassau, (Siegel) Udo Rau, Verbandsgemeindeverwaltung Nassau Bürgermeister

12 Nassauer Land 12 Nr. 52/53/2015 Verbandsgemeinderat tagte am 3. Dezember Mit 18 Tagesordnungspunkten hatte der Verbandsgemeinderat Nassau in seiner Jahresabschlusssitzung am eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Die Feststellung des Jahresabschlusses, Genehmigung der überund außerplanmäßigen Ausgaben sowie die Entlastung des Bürgermeisters und der in Vertretung tätig gewesenen Beigeordneten für das Jahr 2013 beschloss der Verbandsgemeinderat einstimmig. Ebenso einstimmig wurde der 1. Nachtragshaushalt 2015 und der Haushalt 2016 verabschiedet. Der ausgeglichene Haushalt 2015 konnte im Ergebnishaushalt um ca. 20 T auf ein Plus von 61T und im Finanzhaushalt um 47 T auf einen Überschuss von 560 T verbessert werden. Die freie Finanzspitze beläuft sich auf 361 T. Die Kreditaufnahmen wurde von 173 T auf null zurückgenommen. Die Fraktionen begrüßten es, dass auch durch den in diesem Jahr gestarteten Haushaltskonsolidierungsprozess entsprechende Haushaltsverbesserungen erreicht werden konnten. Bürgermeister Rau konnte für 2016 einen ebenfalls ausgeglichenen Haushalt einbringen, der im Ergebnishaushalt mit rund 53 T und im Finanzhaushalt mit 360 T Überschuss abschließt. Die freie Finanzspitze beträgt 211 T. Auf der Grundlage des vorliegenden Organisations-gutachtens für die Kernverwaltung konnten notwendige Personalanpassungen für 2016 eingeplant werden. Die wesentlichen Investitionsmaßnahmen stellt die Planung und den Baubeginn des Kita-Neubaues in der Stadt Nassau mit 250 T und eine Kostenbeteiligung für ein Kleinfußballfeld im Sportzentrum dar. Kreditaufnahmen sind für diese Investitionen nicht erforderlich. Alle Fraktionen attestierten, dass mit dem Haushalt 2016 eine ausgewogene Planungs- und Finanzsituation in der Verbandsgemeinde Nassau besteht. In der Verbandsgemeinde Nassau werden innerhalb den nächsten beiden Jahren die eingebauten Wasserflügelradzähler gegen elektronische Wasserzähler ausgetauscht. Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig bei einer Enthaltung die Leistungen zur Lieferung und Einbau von 4100 elektronischen Wasserzählern verteilt auf zwei Jahre mit zweimaliger Stichprobengarantie für zu vergeben. Das neue Zählersystem ermöglicht ein elektronisches Ablesen. Der Zähleraustausch wird in der Regel erst nach 12 bis 15 Jahren erforderlich. Der Werksausschuss hatte sich zuvor eingehend mit der Thematik befasst. Die Kosten werden sich nach 6-8 Jahren amortisieren. Der Verbandsgemeinderat beschloss mit 17 Stimmen, 8 Gegenstimmen und 1 Enthaltung die Annahme des Antrages der FWG Forum und SPD-Fraktion sowie den GRÜNEN zur strategischen Ausrichtung der Verbandsgemeindewerke. Mit diesem Begehren geht es um die künftige Ausrichtung bei der Eigenkapitalquote, des Betriebsergebnisses, dem Verhältnis der Investitionen zu den Abschreibungen, der Entgeltstruktur nach dem Kostenverursachungsprinzip und künftiger Kooperations-möglichkeiten. Die CDU-Fraktion monierte, dass bei dem ordentlichen Betriebsergebnis kein Verlust angestrebt werden dürfe und begründete dies mit dem notwendigen Schuldenabbau. Der Antrag geht zwischen Gewinn-/Verlustplanung von einer Betriebsergebnisbandbreite von max. +/- 2% des Umsatzes aus, um einen jährlichen Zickzackkurs bei der Festsetzung der Entgelte zu vermeiden. Die Einmalbeiträge Schmutzwasser und Oberflächenwasser für die erstmalige Herstellung und die Investitionskostenanteile der Gemeindestraßen, getrennt nach offener Bauweise und Inlinereinbau, wurden von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Verbandsgemeindewerke Nassau neu kalkuliert. Die letzte Kalkulation bestand aus dem Jahre Der Verbandsgemeinderat beschloss einstimmig, die von der Mittelrheinischen Treuhand GmbH neu kalkulierten Beiträge ab zu erheben. Die Entgelte und die jeweilige Höhe, deren Erhebung bei Neubaugebieten in Betracht kommt, sind im Gebührenblatt der Werke aufgeführt. Einstimmig beschloss der Verbandsgemeinderat die Beibehaltung der laufenden Entgelte im Bereich Wasserversorgung. Mit 25 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme votierte das Gremium dafür, im Bereich Abwasser die Anhebung der Schmutzwassergebühr von 2,86 /m 3 auf 2,94 /m 3 und des wiederkehrenden Beitrages Schmutzwasser von 0,16 /m 2 auf 0,17 /m 2 vorzunehmen. Der wiederkehrende Beitrag Niederschlagswasser bleibt gegenüber 2015 unverändert. Die Wirtschaftspläne 2016 wurden anschließend einstimmig beschlossen. Ebenso einstimmig wurde die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung beschlossen, weil rechtliche und redaktionelle Änderungen dies erforderten. Das Einvernehmen zum Haushalt des Vereins Touristik im Nassauer Land für 2016 erteilte der Rat einstimmig. In der Sitzung stand die Entscheidung zur Fremdvergabe der Reinigungsleistungen für die Kitas Nassau, Scheuern und Singhofen an, nachdem der Rat dies in der letzten Ratssitzung zur weiteren Klärung vertagt hatte. Zwischenzeitlich fand ein Gespräch mit dem Personalrat statt. Der Personalrat hatte die Beibehaltung der Reinigung in Eigenregie empfohlen. Aufgrund einer relativ geringen Wirtschaftlichkeit und der Problematik der Auflösungsverträge in der Kita Singhofen hatte schließlich der Hauptausschuss empfohlen, die Reinigung der Kita Singhofen bis auf Weiteres mit eigenem Personal durchzuführen und die Dienstleistung an Dritte für die Kita Nassau und Scheuern zu erteilen. In der Aussprache im Rat positionierten sich die Ratsmitglieder zu den unterschiedlichen Sichtweisen einer Eigenreinigung bzw. Reinigung durch Dienstleister. Schließlich wurde der Auftrag zur Vergabe der Reinigungsleistungen mit 12 Stimmen, 12 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt und somit die Ausschreibung für die 3 Kitas aufgehoben. Die Klärschlammentsorgung in der VG Nassau erfolgt derzeit zu 100% in die Landwirtschaft. Der Aufwand beträgt pro Jahr ca. 120 T. Dieser Entsorgungsweg wird für die Zukunft generell in Frage gestellt. Der Verbandsgemeinderat beschloss daher bei der Schlammentsorgung neue Wege zu gehen, indem der Klärschlamm vor Ort gepresst, anschließend abtransportiert und der Verbrennung zugeführt wird. Der Auftrag hierzu vergab der Rat für das Jahr 2017 einstimmig an ein Fachunternehmen in einer Auftragshöhe von rund 102 T. Nach über 3 stündiger Sitzungsdauer schloss Bürgermeister Rau die Sitzung und bedankte sich beim Rat für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit. IMPRESSUM: Die Heimat- und Bürgerzeitung mit den öffentlichen Bekannt-machungen sowie der Zweckverbände nach 27 der Gemein-deordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan GVBl. S. 153 ff.- und den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich.herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Höhr-Grenzhausen, Postf (PLZ Rheinstr. 41). Tel.: / Fax: / Internet-Adresse: ANZEIGEN- anzeigen@wittich-hoehr.de Redaktions- nassauerland@vgnassau.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung, der Bürgermeister. Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Trudi Eudenbach, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift des Verlages. Innerhalb der Verbandsgemeinde wird die Heimat- und Bürgerzeitung kostenlos zugestellt; im Einzelversand durch den Verlag 0,60 Euro zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein und sollten grundsätzlich über die Verbandsgemeinde eingereicht werden. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbeliefe-rung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

13 Nassauer Land 13 Nr. 52/53/2015 Mitteilungsblatt Nassauer Land Informationen für die Manuskripteinsender Vereine und Verbände, politische Parteien und Wählergruppen sowie die Gemeinden aus der Verbandsgemeinde Nassau haben die Möglichkeit kostenlos Berichte und Termine im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Die Artikel sollten neutral (keine Wir-Form, keine persönliche Anrede) verfasst sein. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung bzw. Wiederholung besteht nicht. Auch behält sich die Redaktion Kürzungen vor. Als Richtwert gelten: 1 DINA 4 Seite (Schriftgröße 12) und Bilder mit einer Maximalgröße von 5 MB. Redaktionsschluss ist regulär Donnerstags, 14:00 Uhr Eingaben und Änderungswünsche bitte über: nassauerland@vgnassau.de Vorverlegung des Redaktionsschlusses Bedingt durch die bevorstehenden Feiertage ist eine Verlegung des Redaktionsschlusses erforderlich. Es wird gebeten, folgenden Abgabetermin zu beachten: Ausgabe 1/2016 Erscheinungstag: Mittwoch, 6. Januar 2016 Abgabeschluss: Dienstag, 29. Dezember 2015, 12:00 Uhr Beschwerden über Nichtzustellung Für die Zustellung des Nassauer Landes ist der Verlag und Druck Linus Wittich verantwortlich. Beschwerden sind direkt an den Verlag zu richten: zustellung@wittich-hoehr.de oder 02624/ Weihnachtsbäume in Bergnassau-Scheuern erscheinen im neuen Glanz Durch eine Spende der Freiwilligen Feuerwehr Bergnassau-Scheuern erleuchten die Weihnachtsbäume in Bergnassau-Scheuern nun in einer sparsamen LED- Beleuchtung. Nachdem die alte Beleuchtung in die Jahre gekommen war und die Beschaffung von Ersatzglühleuchten unrentabel wurden, entschloss sich der Vorstand der freiwilligen Feuerwehr zu einer unbürokratischen Ersatzbeschaffung von modernen LED-Lichterketten, die von nun an in Bergnassau-Scheuern an den Weihnachtsbäumen für eine stimmungsvolle Atmosphäre sorgen. Kino im Kulturkeller Am Samstag, den 02. Januar, um 17:00 Uhr, ist wieder Kinozeit im Kulturkeller in Nassau. Günter- Leifheit-Kulturhaus, Obertal 9. Zu sehen gibt es ein Drama um Lebenslügen und deren Bewältigung. Aus dem Inhalt: Geheimnissen von denen sich mancher der Beteiligten lieber gewünscht hätte, sie wären im Verborgenen geblieben. Ein Drama um Lebenslügen und um Reisen, die nicht nur zu fernen Zielen, sondern auch zu Geheimnissen führen. Ein Zeitsprung in das Deutschland des Jahres Die 70-jährige Marga (Hannelore Elsner) leidet an Demenz. Sie entflieht ihrem Altenheim und lässt sich von einem Taxi nach Wuppertal kutschieren, wo sie in einer altehrwürdigen Villa nach Juris ruft. Margas Tochter Sofia lebt zufrieden in Berlin, bis sie ein Anruf aus Wuppertal erreicht. Ihre Mutter Marga wurde in einem Zustand geistiger Verwirrung in einem fremden Haus vorgefunden. Widerstrebend macht sich Sofia auf den Weg nach Wuppertal. Das Verhältnis zu ihrer Mutter war nie das Beste und dennoch kann sie sich ihren Verpflichtungen nicht entziehen. Was die Journalistin aber nicht ahnt: Die Alzheimer-Erkrankung ihrer Mutter bringt ein gigantisches Lügengebäude zum Einsturz und enthüllt ein Geheimnis, das die beiden Frauen schließlich bis nach Lettland führen wird. Der Besuch der Kinovorführung inclusive Knabbereien und ein Getränk für die Kinogäste ist kostenlos. Aus urheberrechtlichen Gründen darf der Filmtitel nicht genannt werden, zu erfragen ist er unter der Telefonnummer Limeskastell Pohl Nach Rockkonzert macht das eine kurze Winterpause Am Samstag, dem 05. Dezember, Uhr, war zum Abschluss des Herbstprogramms im Pohler Limeskastell noch einmal richtig was los. Ziggy Ziegler aus Seelbach und Manuel Bremser aus Pohl spielten live und unplugged in der Basilika.

14 Nassauer Land 14 Nr. 52/53/2015 Viele junge Leute kamen, tanzten, machten mit und applaudierten den beiden für ihre gekonnt gespielten und gesungenen Coverrocks. Ab sofort macht das Limeskastell Pohl nun eine kleine Winterpause bis zum Vom 17. Januar 2016 bis zum 19. März 2016 ist dann nur sonntags von Uhr geöffnet. Ab dem 20. März 2016 bis Ende April 2016 steht das Limeskastell Pohl dann wieder täglich (außer montags) von 10 bis 16 Uhr für die Besucher offen. An Feiertagen (auch Ostermontag) ist ebenfalls geöffnet. Für Gruppen ab 10 Personen können unter Telefon auch außerhalb der Öffnungszeiten individuelle Führungen durch die Anlage gebucht werden. Geburtstage im Monat Dezember 2015 Den Geburtstagsreigen des Jahres 2015 beenden die nachfolgend genannten Seniorinnen und Senioren aus Geisig. Am 08. Dez. wurde Dr. Helmut Haller 72 Jahre, am 09. Dez. wurde Ottmar Schild 81 Jahre und am 10. Dez. wurde Johanna Heymann 78 Jahre. Im Namen der Ortsgemeinde Geisig gratuliere ich ganz herzlich und wünsche alles Gute, viel Glück und Gesundheit. Eure Ortsbürgermeister Dirk Best Auf Wunsch und sofern es die Witterung zulässt wird für Senioren und/oder mobil eingeschränkten Bürger ein Fahrdienst zum Goethepunkt eingerichtet. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Gemeindevertretung Obernhof / Arbeitsgruppe 750 Jahre Obernhof Neuer Standort für die Sammelcontainer in Obernhof Ab sofort stehen die Glascontainer, sowie die Sammelcontainer für Altkleider wieder in Obernhof. Der neue Standort ist an der Einfahrt zum Parkplatz am Bahnhof. Es wird darum gebeten darauf zu achten, dass beim Einwerfen von Flaschen keine Scherben neben den Containern liegen bleiben. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass das Ablagern von sonstigem Glas und Abfall nicht erlaubt ist und zur Anzeige gebracht wird. Gemeindeverwaltung Obernhof Jahresbeginn der Ortsgemeinde Obernhof im Festjahr 2016 am Goethepunkt Am 10. Januar 2016 von bis Uhr startet die Ortsgemeinde Obernhof in und an der Schutzhütte am Goethepunkt winterlich und in freier Natur in das 750. Jubiläumsjahr. Für das leibliche Wohl werden am warmen Lagerfeuer leckeres Wildgulasch von unserem Jagdpächter Hörle, heißer Glühwein und Kaffee und selbstgemachte Plätzchen oder Kuchen angeboten. Alle Obernhofer Bürgerinnen und Bürger und Freunde von Obernhof sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Organisatoren bitten zwecks Vorbereitung um verbindliche Anmeldung bei Hans Christian Hahn... Tel.Nr.: Markus Lotz... Tel.Nr.: Bürgerliste Seelbach e.v. Die Bürgerliste Seelbach e.v. begrüßte am 6. Dezember den Nikolaus, der das erste Mal mit dem Planwagen in Seelbach auf dem weihnachtlich geschmückten Dorfplatz ankam. Ein Kasperletheater, das im Bürgerhaus eine weihnachtliche Geschichte spielte, war bei den Kindern ein voller Erfolg, anschließend warten die Kleinen auf den Nikolaus. Die Kinder sangen mit dem Nikolaus zusammen ein Weihnachtslied, einige konnten auch noch ein Weihnachtsgedicht aufsagen, dann wurden die mit Schokolade, Mandarinen und Äpfel gefüllten bunten Tüten verteilt. Der Nikolaus verabschiedete sich damit, dass er noch einige Runden mit den Kindern im Planwagen durch Seelbach gefahren ist. Der Duft von frisch gebackenen Waffeln, Bratwurst vom Holzkohlegrill, heißem Kakao und Glühwein lockte die Seelbacher Bürger noch zu einem gemütlichen Beisammensein am Nikolausabend.

15 Nassauer Land 15 Nr. 52/53/2015 Vertretung des Ortsbürgermeisters In der Zeit vom 24. Dezember 2015 bis einschließlich 3. Januar 2016 wird Ortsbürgermeister Christoph Linscheid vom 1. Beigeordneten Volker Salzwedel vertreten. Die Sprechstunde am 24. Dezember 2015 fällt aus. Um Beachtung wird gebeten. Kita im Mühlbachtal unterstützt Klinik für Kinder- und Jugendmedizin Nach dem gelungenen St.- Martins-Fest im November musste das Team der Kita im Mühlbachtal in Scheuern nicht lange überlegen, was mit den Einnahmen aus Würsten, Weckmännern und Punsch geschehen sollte. So freute sich Frau Muders als stellvertretende Pflegedienstleitung über die Spende für die onkologischen Patienten der Kinderklinik in Koblenz. Freundlich empfing sie Simone Meuer und Isabel Rübsamen vom Elternausschuss der Kita im Mühlbachtal. Während eines gemeinsamen Vormittags besuchten sie die Station und hatten Gelegenheit zu erfahren, wofür die Spendengelder eingesetzt werden. So dienen diese neben der Anschaffung von Spielsachen und Bastelmaterialien vor allem auch für die Betreuung der Geschwister und Familien erkrankter Kinder, für die es im Gesundheitssystem keine Planung gibt. Kindertagesstätte Am Kaspersbaum, Singhofen Tannenbaumpatenschaft Auch in 2015 bastelten die Kinder der Kindertagesstätte Am Kaspersbaum in Singhofen wieder allerlei Christbaumschmuck um einen Tannenbaum in Nassau zu schmücken. Eine kleine Abordnung übernahm die Aufgabe, den Weihnachtsbaum im Rathaus zu verschönern. Als alles fertig war kam der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Rau, um sich das Ergebnis anzuschauen. Die Kinder wurden gelobt und erhielten eine kleine Süßigkeit. Leider konnten sie das große Päckchen, das sie unter dem Baum gefunden hatten nicht mitnehmen - es war nur Dekoration und auch ganz leer. In der Weihnachtsbäckerei bei Bäcker in Singhofen Die Maxis der Kindertagesstätte Am Kaspersbaum haben in der Bäckerei Bauer in Singhofen am Lebkuchen und Hefegebäck gebacken. Herr Bauer hatte schon den Lebkuchenteig vorbereitet, der Teig wurde mit einer Maschine dünn gerollt. Die Kinder konnten danach direkt mit großen Dinos oder kleinen Herz-Förmchen den Teig ausstechen und mit Nüssen und Schokostreuseln verzieren. Aus den Hefeteig haben die Kinder Gebäck geformt. Die Lebkuchen und das Hefegebäck wurden dann im Backofen gebacken. In der Zeit hat Herr Bauer die Backstube mit den Maschinen und Geräten den Kindern gezeigt. Die Maxis sind glücklich mit einer Kiste voll mit Leckereien in den Kindergarten zurückgegangen. Realschule plus und FOS im Einrich Sicher im Bus und an der Haltestelle Ausbildung der SchulbusBegleiter in Katzenelnbogen Schüler aus inzwischen 78 Gemeinden rund um Katzenelnbogen besuchen die Realschule plus und FOS im Einrich. Ein Großteil dieser Schüler kommt mit dem Bus zur Schule. Doch nicht immer geht es an der Bushaltestelle oder im Bus selbst friedlich zu da wird gerangelt, gedrängelt, um den besten Sitzplatz natürlich möglichst weit hinten zu erhalten. Um aber die Wartezeit an der Bushaltestelle und die Busfahrt an sich möglichst entspannt zu gestalten, werden an der Realschule plus und FOS im Einrich schon seit Jahren Schüler der Klassenstufen 6 bis 12 zu SchulbusBegleitern ausgebildet. Auch im jetzigen Schuljahr sind es wieder fast 40 Schüler, die sich als SchulbusBegleiter engagieren. Um die Schüler, die diese Aufgabe erstmalig übernehmen, bestmöglich auf ihren Einsatz in den Schulbussen vorzubereiten, fand auch in diesem Jahr eine Schulung im Rahmen des landesweiten Projekts BusSchule statt. Frau Schäfer von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz besuchte die Realschule plus und FOS im Einrich Anfang Dezember, um mit der Schülergruppe die Aufgaben, Pflichten und Rechte eines SchulbusBegleiters zu erarbeiten. Durch kooperative Spiele wurde den Schülern näher gebracht, dass es als SchulbusBegleiter immer hilfreich ist, im Team zu arbeiten und die erfolgreiche Zusammenarbeit für einen SchulbusBegleiter enorm wichtig ist. Die Schüler lernten zudem, wie sie zukünftig mit Konfliktsituationen souverän umgehen und Probleme sachlich und höflich lösen können. Die SchulbusBegleiter regeln nicht nur den Ablauf an der Bushaltestelle, sie sind oft auch Vermittler und Streitschlichter und sorgen hoffentlich für ein stets entspanntes Klima im Schulbus. Besonders für die Grundschüler wird die Busfahrt durch den Einsatz der SchulbusBegleiter sehr viel angenehmer, da diese dafür sorgen, dass jeder Schüler einen angemessenen Sitz- bzw. Stehplatz erhält und das Einsteigen in den Bus ruhig und geregelt abläuft. Ein weiterer Bestandteil der Schulung war der Bus an sich. Nicht nur das richtige Ein- und Aussteigen an der Bushaltestelle, sondern auch die Sicherheitsrichtlinien und die Bedeutung der im Bus allgegenwärtigen Piktogramme wurden den Schülern näher gebracht. Auch Herr Scheidt von der Polizeidienststelle Diez nahm sich in diesem Jahr wieder die Zeit, die Schüler mithilfe einer Power Point Präsentation über ihre Rechte und Pflichten als SchulbusBegleiter zu informieren. Zu diesen wichtigen Aufgaben gehört auch, dass Gewalt und Sachbeschädigung im Bus vermieden werden und es somit zu weniger Unfällen sowohl im Bus als auch auf der Straße kommt. Mit einer Unfallstatistik machte Herr Scheidt deutlich, wie wichtig es ist, dass man sich als Verkehrsteilnehmer, aber auch als Fahrgast, umsichtig und angemessen verhält.

16 Nassauer Land 16 Nr. 52/53/2015 Wieder einmal sind wir froh, dass sich so viele Schüler als SchulbusBegleiter einsetzen und eine solch gute Ausbildung erhalten. Wir bedanken uns recht herzlich bei Frau Schäfer von der Unfallkasse und bei Herrn Scheidt von der Polizei Diez für ihren tatkräftigen Einsatz. Richtig bewerben - gut ankommen Bewerbertraining der Naspa Im Rahmen der Berufsorientierung in den 9. Klassen der Realschule plus und FOS im Einrich fand am 19. und 20. November 2015 ein Bewerbertraining der Naspa statt. Durchgeführt von einigen Auszubildenden der Nassauischen Sparkasse konnten die Schüler in insgesamt drei Workshops allerlei Hilfreiches über eine erfolgreiche Bewerbung lernen. Die Auszubildenden berichteten auch von ihren eigenen Erfahrungen und gestalteten das Programm für die Schüler auf diese Weise interessant und lebensnah. In einem der Workshops ging es um die Bedeutung des ersten Eindrucks, der bei einem Bewerbungsgespräch bereits über Zu- oder eben auch Absage entscheiden kann. Die Schüler lernten, dass ein gepflegtes Erscheinungsbild ebenso von Bedeutung ist wie ein sicheres Auftreten, ein fester Händedruck und natürlich höfliche Umgangsformen. Vermeiden sollten die Bewerber es auf jeden Fall, ihre Hände in die Hosentasche zu stecken oder nervös an der Kleidung zu zuppeln. Im zweiten Workshop beschäftigten sich die Schüler mit dem schriftlichen Einstellungstest, der von vielen Unternehmen im Vorfeld durchgeführt wird. Diese Einstellungstests werden durchgeführt, um herauszufin- den, welche Bewerber die Anforderungen an den Ausbildungsplatz am besten erfüllen. Beachten sollten Bewerber, dass sie die Aufgabenstellung gründlich lesen und eventuelle Fragen direkt klären, um alle Aufgaben in der vorgegebenen Zeit möglichst richtig zu beantworten. Zu den Themengebieten, die in einem solchen Test abgefragt werden, gehören neben der Allgemeinbildung auch logisches Denken, Konzentrationsfähigkeit und das Beherrschen der schriftlichen Sprache. In einem letzten Workshop wurde den Schülern das Verhalten in Gruppendiskussionen und Vorstellungsgesprächen nähergebracht. Wichtig sind hier besonders ein pünktliches Erscheinen, ein freundliches und höfliches Auftreten und das Einhalten von allgemeinen Gesprächsregeln. Im Hinblick auf das Vorstellungsgespräch macht es auch immer einen guten und engagierten Eindruck, wenn der Bewerber sich im Vorfeld über den Beruf und das Unternehmen, bei dem er sich vorstellt, informiert hat und dies durch gezieltes Nachfragen zeigen kann. Außerdem sollte sich der Bewerber immer auf die Frage nach dem Grund für die Bewerbung bei genau diesem Unternehmen vorbereiten und eine gute und passende Antwort parat haben. Dies hinterlässt bei dem zukünftigen Arbeitgeber einen viel besseren Eindruck als eine spontan zusammengebastelte Antwort. Im Rahmen der Workshops konnten die Schüler ihr Wissen rund um das Thema Bewerbung noch weiter vertiefen und sich mit ihren Fragen an diejenigen wenden, die sich bestens damit auskennen, die Auszubildenden der Naspa. Computerführerschein Jetzt hat auch Laura Mondroch ihre zweite Prüfung erfolgreich absolviert. Das Thema war die Präsentationssoftware Powerpoint, und Laura konnte 86% der Fragen richtig beantworten - 75% hätten auch gereicht. Die drei Zehntklässerinnen haben jetzt den halben Führerschein schon in der Tasche, die restlichen beiden Abfragen werden noch folgen. Grundschule Singhofen besuchte das Weihnachtsmärchen Weihnachten in Lönneberga Der Besuch des Weihnachtsmärchens ist im Laufe des Schuljahres immer ein Ereignis, auf das sich die Kinder besonders freuen. Am war es endlich wieder soweit. Die Kinder der Grundschule Am Windrad in Singhofen fuhren mit zwei Bussen ins Stadttheater nach Koblenz, um sich das Theaterstück Weihnachten in Lönneberga anzuschauen. Dort angekommen, konnten die Kinder etwas frühstücken und anschließend wurden die Sitzplätze im Parkett eingenommen. Das Stück spielt im schwedischen Smaland, in Lönneberga auf dem Hof Katthult. Hauptdarsteller ist Michel aus Lönneberga, der mit seinen Streichen den elterlichen Hof in Atem hält. Hinzu kommt sein Wille, etwas Gutes zu tun. Die wunderschönen Bühnenbilder und die spannende und fröhliche Handlung hat allen Beteiligten sehr gut gefallen. Am Ende des Stückes wurde begeistert applaudiert. Nicht unerwähnt bleiben soll das besondere Engagement des Fördervereins der Schule, der wie jedes Jahr die Buskosten der Theaterfahrt finanziert. Realschule plus Bad Ems Nassau 10 Lesekönige zeigen ihr Können Am 9. Dezember fand in der Realschule Bad Ems Nassau der jährliche Vorlesewettbewerb der sechsten Klassen statt. In zwei Runden mussten sich die zehn Klassensieger beweisen und sowohl aus einem Buch ihrer Wahl als auch aus einem unbekannten Jugendbuch vorlesen.

17 Nassauer Land 17 Nr. 52/53/2015 Dabei zeigten alle Teilnehmer großes Talent, welches auch die ca. 90 Schüler der sechsten Klasse im Publikum begeisterte. Genauso beeindruckt zeigte sich die Jury, welche unter anderem aus den vier Deutschlehrern, dem Schulsprecher, der Vorjahressiegerin des Wettbewerbs und Herrn Weber von der Buchhandlung Meckel bestand. Daher taten die Bewertenden sich auch schwer unter den sehr guten Vorlesern einen Gewinner zu ermitteln. Nach relativ kurzer Beratungszeit stand fest, dass die Gewinnerin Marit Reifferscheid aus der Klasse 6a sein würde, die aus dem Jugendbuch Hier kommt Jola von Isabel Abedi vorlas und mit ihrer großartigen Leetechnik und Betonung das Rennen machte. Marit wird die Realschule Plus Bad Ems Nassau nun beim anstehenden Kreisentscheid vertreten. Das Einzugsgebiet des LC Woher kommen die Lernerinnen und Lerner? Nassau, Misselberg, Scheuern, Singhofen, Nastätten, Dienethal, Gackenbach, Winden, Buch, Kördorf, Attenhausen, Marienfels, Berg, Bad Ems, Miehlen, Pohl, Weinähr, Lollschied, Hömberg - so heißen die Orte, aus denen die Lernerinnen und Lerner des Leifheit- Campus kommen. Die Nassauer laufen meist zu Fuß, während die Kinder aus dem Umland mit dem Zug, dem Auto, den Bussen oder dem von Herrn Ens gesteuerten Leifheit-Express zur Schule fahren. In ihren Klassenräumen haben die Lernerinnen und Lerner das Einzugsgebiet des Campus mit Hilfe bunter Plakate dargestellt und sich gegenseitig über ihre Herkunftsdörfer und -städte informiert: Wie heißt der Bürgermeister von Berg? Was ist das Wahrzeichen von Nassau? Was kann man in Bad Ems so alles erleben? Wann wurde Miehlen erstmals urkundlich erwähnt? Fragen wie diese wurden ebenso ausführlich wie kompetent beantwortet, so dass die Klassenkameraden sich ein gutes Bild über die unterschiedlichen Gemeinden und ihre Besonderheiten machen konnten. In den nächsten Schuljahren kommen mit den zukünftigen Lernerinnen und Lernern sicherlich noch weitere Orte hinzu. Dann wird die Karte erweitert Förderverein der FFW Schweighausen Einladung zur Jahreshauptversammlung Der Vorstand des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr lädt alle Ehrenmitglieder, aktive und inaktive Mitglieder, sowie Gönner und Freunde zur Jahreshauptversammlung für Samstag den um 19:30 Uhr in die Gaststätte des Ponyhofs ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Programmübersicht durch den Vorsitzenden; 2. Totenehrung; 3. Anwesenheitsfeststellung; 4. Tätigkeitsbericht; 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes; 6. Neuwahl des Vorstands und der Kassenprüfer; 7. Sonstiges und Termine Über ein zahlreiches Erscheinen würden wir uns sehr freuen. Feuerwehr Dessighofen Familienabend Die geehrten, beförderten und verabschiedeten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden der Einheit Dessighofen Am diesjährigen Familienabend der Freiwilligen Feuerwehr konnte Wehrführer Klaus Bonn zahlreiche Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sowie deren Familienangehörigen und Partner im adventlich geschmückten Bürgerhaus begrüßen. Die Ehrenmitgliedern und Alterskameraden sowie die aktiven Jugendfeuerwehrmitglieder nahmen ebenso wie Ortsbürgermeister Wilfried Ilgauds an der traditionellen Feier teil. Alle 2 Jahre begeht die Einheit die vorweihnachtliche Veranstaltung, an der sich alle Generationen einfinden. Die Tanzgruppe Down up bot afrikanische Musik und Tanzakrobatik, bevor das Buffet eröffnet wurde. Der Wehrführer nahm den Abend zum Anlass, um allen Aktiven und Förderern der Feuerwehr für die geleistete Arbeit in 2015 zu danken. Anschließend wurden Ehrungen ausgesprochen, und zwar für 25 Jahre aktiven Dienst Christian Kaiser, Daniel Schaab, für 30 Jahre Ralf Stöß und für 40 Jahre Hans-Jürgen Preißmann, Gerd Werner sowie Klaus Bonn. Kathrin Bonn, Anna Hinrichs wurden zur Feuerwehrfrau und Lukas Hinrichs sowie Markus Wöll zum Feuerwehrmann ernannt. Aus der Jugendfeuerwehr kommend haben alle vier in ihrer Feuerwehranwärterzeit alle erforderlichen Lehrgänge absolviert und stellen ein Standbein der Dessighofener Wehr in Zukunft dar. Drei verdiente Kameraden wurden aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Otmar Kaiser hatte 42 Jahre, Ottmar Schmidt über 35 Jahre und Volker Wöll 30 Jahre aktiven Dienst in der Wehr geleistet. Mit der Entpflichtung wurde den Kameraden, die inaktiv der Feuerwehr treu bleiben, Dank und Anerkennung ausgesprochen. Gesellig war es anschließend beim Bingo. Spielleiter Daniel Schaab konnte schöne Gewinnpreise überreichen. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen e.v. Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Samstag, findet um 20:00 Uhr im Feuerwehrhaus die jährliche Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Attenhausen e.v. statt. Hierzu sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Die Tagesordnungspunkte lauten: 1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Jahresbericht des Vorsitzenden; 4. Jahresbericht des Jugendwartes; 5. Kassenbericht; 6. Bericht der Kassenprüfer; 7. Entlastung des Vorstandes und des Kassierers; 8. Grußworte der Gäste (Gemeinde, Wehrleitung); 9. Beförderungen und Ehrungen; 10. Verschiedenes Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung müssen laut 9, Abs. 3 der Satzung spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vereinsvorsitzenden schriftlich mitgeteilt werden. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Es entgehen keine gesonderten Einladungen.

18 Nassauer Land 18 Nr. 52/53/2015 Lebenslanges Lernen beim VBW im Nassauer Land e.v. Lernen ist ein lebenslanger Prozess. Er hört nie auf und muss individuell gefördert werden. Zum Lernen ist es nie zu früh und selten zu spät. Es lohnt sich, das Gehirn auf Trab zu halten. Der Verein der Freunde und Förderer von Bildung und Weiterbildung (VBW) im Nassauer Land e.v. unterstützt deshalb seit Jahren in einem ländlichen Umfeld Bildung und Weiterbildung mit seinem großen Angebot an Kursen, Workshops und Einzelveranstaltungen. Als Interessenverband für lebenslanges Lernen bringen wir Alt und Jung zusammen und leben die Ideen vom intergenerationellen Austausch und der Inklusion. In unseren Kursen orientieren wir uns an den Vorgaben der anerkannten Lehrgangssysteme ECDL, Xpert und des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der VBW im Nassauer Land e.v. bietet in den Bereichen Arbeit und Beruf, EDV und Sprachen im Januar 2016 wieder viele Kurse in Nassau und/oder Singhofen an. Die nachstehend genannten Termine, Zeiten und Orte sind nur als Vorschläge anzusehen. Die endgültigen Festlegungen erfolgen immer in Absprache mit allen Interessenten. Bei allen laufenden Kursen können Interessenten übrigens kostenlos und unverbindlich schnuppern. Bereich Arbeit und Beruf 1. Einführungskurs Tastenschreiben für Schüler und Erwachsene Der Kurs umfasst 18 UE (8x2 UE und 2 UE für Test), kostet bei 8 Teilnehmenden 64,00 pro Person (Schüler 56,00 ) und beginnt am 08. oder (Fr) um oder 17:30 Uhr in Nassau oder Singhofen. Lehrkraft ist Erika Fritsche. Der Kurs ist grundsätzlich für alle Altersklassen geeignet. Er wendet sich insbesondere auch an junge Menschen, die nach Abschluss der Schule eine Lehre oder ein Studium beginnen möchten. Gute Kenntnisse im Tastenschreiben erleichtern hier deutlich das Leben. Bereich EDV Bei allen EDV-Kursen kann, sofern die jeweils unterrichtete Anwendersoftware zur Verfügung steht, das persönliche Notebook eingesetzt werden. Selbstverständlich gemeinsam auch Aufgaben gelöst, die von den Teilnehmenden aus beruflichem oder privatem Umfeld mitgebracht werden. 1. Einführungskurs Tabellenkalkulation mit Excel 2010 Der Kurs umfasst 24 UE (8 Tage mit jeweils 3 UE à 45 min), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 19. oder (Di) um 16:30 oder 19:00 Uhr in Nassau oder Singhofen. Lehrkräfte werden noch festgelegt. Der Kurs orientiert sich an dem Buch Europäischer Computer Führerschein ECDL - Modul 4 - Tabellenkalkulation mit Excel Die Teilnehmenden lernen u.a. das Arbeiten mit Formeln und Funktionen (incl. wenn und sverweis ), das Ausfüllen, das Kopieren und Verschieben, das Formatieren (auch bedingt), das Arbeiten mit großen Listen, das Drucken sowie das Erstellen von Diagrammen. Das Wissen wird durch das Lösen vieler praxisbezogener Aufgaben gefestigt. 2. Einführungskurs Textverarbeitung mit Word 2010 Der Kurs umfasst 24 UE (8 Tage mit jeweils 3 UE à 45 min), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 21. oder um 16:30 oder 18:30 Uhr (Do) in Nassau oder Singhofen. Lehrkraft wird noch festgelegt. Der Kurs orientiert sich an dem Buch des Herdt-Verlages Europäischer Computer Führerschein ECDL - Modul 3 - Textverarbeitung mit Word Die Teilnehmenden lernen u.a. die Grundlagen der Texteingabe und -verarbeitung, die Zeichen-, Absatz- und Seitenformatierung, das Verwenden von Dokument- und Formatvorlagen, das Erstellen von Serienbriefen, das Einfügen und Bearbeiten von Illustrationen einfügen und bearbeiten sowie das Drucken mit Word. Das Wissen wird durch das Lösen vieler praxisbezogener Beispiele gefestigt. 3. Einführungskurs Grundlagen der EDV für alle Altersklassen Teil 1 Der Kurs umfasst 24 UE (8 Tage mit jeweils 3 UE à 45 min), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 13. oder (Mi) nachmittags in Nassau oder Singhofen. Lehrkräfte sind Karl Hans Born und/oder Erika Fritsche. Die Teilnehmenden lernen Windows 7, 8 und 10 kennen (u.a. den Windows-Explorer, das Verwalten von Dateien und Ordnern sowie das Einstellen von Systemeigenschaften). Sie lernen eingehend das Kopieren und Verschieben von Objekten und erstellen gemeinsam einfache Bedienungsanleitungen mit Word und Excel. Zum Abschluss ist ein Tag zum Schnuppern im Internet mit Senden und Empfangen von s vorgesehen. 4. Einführungskurs Grundlagen der EDV für alle Altersklassen Teil 2 mit Schwerpunkt Word und Der Kurs umfasst 24 UE (8 Tage mit jeweils 3 UE à 45 min), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 14. oder (Do) nachmittags in Singhofen. Lehrkräfte sind Karl Hans Born und/oder Erika Fritsche. Die Teilnehmenden wiederholen und vertiefen die Inhalte von Teil 1. Bei Word lernen sie u.a. die Grundlagen der Texteingabe und -verarbeitung, die Zeichen-, Absatz- und Seitenformatierung, das Verwenden von Dokument- und Formatvorlagen, das Erstellen von Serienbriefen, das Einfügen und Bearbeiten von Illustrationen einfügen und bearbeiten sowie das Drucken mit Word. Das Erlernte wird durch viele praktische Beispiele (u.a. Geschäftsbriefe, Einladungen, Protokolle, Bewerbungsschreiben, Lebensläufe, Faltblätter) gefestigt. Das effektive Senden und Empfangen von s (mit und ohne Anlagen) wird gezeigt und geübt. 5. Einführungskurs Grundlagen der EDV für alle Altersklassen Teil 3 mit Schwerpunkt Word und Der Kurs umfasst 24 UE (8 Tage mit jeweils 3 UE à 45 min), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 14. oder (Do) nachmittags in Singhofen. Lehrkräfte sind Karl Hans Born und/oder Erika Fritsche. Die Teilnehmenden wiederholen und vertiefen die Inhalte von Teil 2 mit vielen praktischen Beispielen. Es werden u.a. Aushänge, Einladungen und einfache Faltblätter gestaltet. 6. Einführungskurs Digitale Bildbearbeitung mit Photoshop Elements Der Kurs umfasst 24 UE (8x3 UE), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 11. oder (Mo) um 18:00 Uhr in Nassau oder Singhofen. Dozent ist Marcus Richter. Die Teilnehmenden wiederholen und vertiefen am 1. Kurstag die erforderlichen Grundlagen der EDV, um eine gemeinsame Wissensbasis für den Kurs herzustellen. Sie laden Bilder von der Kamera auf den Computer und lernen die Verwaltung von Bildern mit dem Organizer kennen. Danach lernen sie ab dem 2. Kurstag u.a. die Werkzeuge des Editors, das Korrigieren von Bildern, die Ebenentechnik und das Einfügen von Texten in Bildern kennen. Zum Abschluss wird das gekonnte Präsentieren von Bildern vermittelt. Bereich Sprachen 1. Englischkurs Beginner, VBW - Kursniveau 1 Der Kurs umfasst 24 UE (12x2 UE), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 06. oder (Mi) um 17:15 Uhr in Nassau oder Singhofen. Lehrkraft wird noch bestimmt. 2. Englischkurs Beginner, VBW - Kursniveau 8 Der Kurs umfasst 24 UE (12x2 UE), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am (Mo) um 17:30 Uhr in Nassau oder Singhofen. Lehrkraft ist Esther Kolmer. 3. Englischkurs Intermediate, VBW - Kursniveau 17 Der Kurs umfasst 24 UE (12x2 UE), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und beginnt am 11. oder um 17:00 Uhr in Nassau oder Singhofen. Lehrkraft ist Arie van der Wulp. 4. Englischkurs Advanced, VBW - Kursniveau 28 Der Kurs umfasst 24 UE (12x2 UE), kostet bei 8 Teilnehmenden 80,00 pro Person und hat am (Mi) um 19:15 Uhr in Singhofen begonnen. Lehrkraft ist Tanja Heck. In diesen Kurs kann jedoch nach Absprache mit der Dozentin noch eingestiegen werden. 5. Kurs Französisch für Anfänger - Kursniveau 11 Der Kurs umfasst 42 UE (21x2 UE), kostet bei 8 Teilnehmern 140,00 pro Person und findet montags um 18:15 Uhr in Nassau statt. Lehrkraft ist Sylvie Linscheid-Ricordel. Der Kurs hat kürzlich begonnen. In diesen Kurs kann jedoch nach Absprache mit der Dozentin noch eingestiegen werden. Anfragen, Anregungen und/oder Anmeldungen sind an Karl Hans Born (Fon: , Fax: , karlhans.born@t-online.de) und/oder Birgit Marx (Fon: , birgit.marx27@t-online.de zu richten.

19 Nassauer Land 19 Nr. 52/53/2015

20 Nassauer Land 20 Nr. 52/53/2015

21 Nassauer Land 21 Nr. 52/53/2015 Sprechstunden des Pflegestützpunktes Die Sprechstunde des Pflegestützpunktes in Nassau fällt am 21. und am 28. Dezember aus. Die nächsten Sprechstunden finden wieder ab dem 4. Januar 2016 wie gewohnt montags nachmittags in der Zeit von 14 Uhr bis Uhr jeweils am 1., 3. und 5. Montag im Beratungszentrum Sozialkompass, Gerhard-Hauptmann-Straße 1, sowie am 2. und 4. Montag im Haus Hohe Lay, Hohe-Lay-Straße 10 - in Nassau statt. Telefonische Voranmeldung für die Sprechstunde unter 02603/5750 wird erbeten. Zwischen den Jahren ist der Pflegestützpunkt vom 28. bis 30. Dezember besetzt. Der Pflegestützpunkt ist für Ihre Fragen telefonisch (02603/5750) oder persönlich in Bad Ems (Kirchgasse Haus der Kirche ) erreichbar.

22 Nassauer Land 22 Nr. 52/53/2015 Gewinn von Reisegutscheinen anlässlich der Busfahrten zum Nassauer Adventsmarkt Die Touristik im Nassauer Land und das Omnibusunternehmen Modigell & Scherer gratulieren den drei Gewinnern und freut sich, die Reisegutscheine aushändigen zu können an: Los Nr. 579 rosa: Reisegutschein Los Nr. 563 rosa: Reisegutschein Los Nr. 556 rosa: Reisegutschein Die Gutscheine können gegen Vorlage der Originallose während den Geschäftszeiten der Touristik im Nassauer Land zwischen 09:00 und 17:00 Uhr in der Tourist-Information, Obertal 9a, Nassau abgeholt werden. Über den gesamten Adventsmarkt haben die Busse des Unternehmens viele frohgelaunte Besucher nach Nassau und wieder nach Hause gefahren. Insgesamt wurde eine Strecke von km durch die VG Nassau von den Bussen an den drei Tagen zurückgelegt. Hierbei gab es eine enorm positive Resonanz von vielen jungen Fahrgästen und Familien, die die Busse nach Nassau genutzt haben. Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im Jahr 2016 Ab Montag, dem 4. Januar 2016 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2016 gestellt werden. Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland- Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Wie bereits in vorherigen Jahren werden auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen gefördert. Die Fördersätze in 2016 lauten wie folgt: Maßnahmen 31 und 41: /ha (Flachlagen) Maßnahmen 33 und 43: /ha (Extensive Anlagen) Maßnahmen 32 und 42: /ha (Steillagen) Maßnahmen 34 und 44: /ha (Steilstlagen) Maßnahme 51: /ha Mit der neuen Maßnahme 51 werden Handarbeitsmauersteillagen unterstützt. Gemeint sind Flächen in extremen, durch Mauern abgestützten Steillagen, in denen der Einsatz selbstfahrender Maschinen nicht möglich ist und die somit von Hand bearbeitet werden müssen. Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer gibt es die Möglichkeit, einen Antrag elektronisch zu erfassen und zu übermitteln. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist dann nur noch auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der zuständigen Kreisverwaltung abzugeben. Die Antragsfrist endet am Montag, dem 01. Februar Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 02. Mai Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Hohe Rücklage trotz Rentenpaket Bauprojekte im Plan Die Rentenversicherung kann auch Ende 2015 mit 33,7 Milliarden Euro eine beträchtliche Nachhaltigkeitsrücklage vorweisen. In ihrer 125-jährigen Geschichte ist das der zweithöchste Wert. Zwar gingen die Rücklagen wegen der finanziellen Belastungen aus dem Rentenpaket um 1,9 Milliarden Euro zurück, nach wie vor liegen sie aber mit 1,75 Monatsausgaben deutlich über der Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben. So kann der Beitragssatz bis 2020 unverändert bei 18,7 Prozent stabil gehalten werden. Höchste Rentenanpassung in den letzten 20 Jahren Der stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Hans-Walter Scheurer, informierte heute die Delegierten der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz neben der Finanzlage auch über die geplante Rentenanpassung zum 1. Juli. Die Renten der rund 20 Millionen Rentner sollen um 4 Prozent steigen, so Scheurer. Das wäre die höchste Rentenanpassung in den letzten 20 Jahren. Grund ist die gute Wirtschaftslage sowie ein statistischer Sondereffekt. Mit der Flexi-Rente gleitend in den Ruhestand Um ein längeres Arbeiten attraktiver zu machen und einen fließenden Übergang aus der Arbeit in den Ruhestand zu ermöglichen, sollen ab Juli 2016 die starren Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente oder einer Altersrente ab 63 entfallen. Für sie soll es möglich sein, neben der Rente in Teilzeit weiterzuarbeiten, Beiträge zur Rente zu zahlen und so die eigene Rente zu erhöhen. Mit Präventionsnetzwerk demografiegerechte Reha stärken Nach bereits guten Erfahrungen in eigenen Reha-Kliniken beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz weiterhin an Modellprojekten: Jüngstes Beispiel ist die Kooperation mit der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Arbeitgebern aus der Chemieindustrie und weiteren Sozialversicherungsträgern zum Aufbau eines Präventionsnetzwerkes. Geschäftsführerin Saskia Wollny informierte die gewählten Versicherten- und Arbeitgebervertreter: Wer heute als Unternehmen im Wettbewerb bestehen will, braucht qualifizierte und gesunde Mitarbeiter, so Saskia Wollny. Vor dem Hintergrund zunehmender chronischer Erkrankungen gerade im fortgeschrittenen Erwerbsalter stelle dies die Rentenversicherung vor ganz neue Herausforderungen. Eine individuelle Rehabilitation in guter Qualität wird daher mehr denn je eines unserer Markenzeichen bleiben. Eine Million Papierakten werden digitalisiert Um unabhängiger von Zeit und Ort und damit deutlich flexibler im Leistungsbereich arbeiten zu können, hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz vor wenigen Wochen im großen Stil begonnen, rund eine Millionen Papierakten zu digitalisieren. Innerhalb der nächsten fünf Jahre soll das Vorhaben umgesetzt sein Akten liegen bereits in elektronischer Form vor. Zahl der Rentenanträge weiterhin auf hohem Niveau Bis Ende November sind im laufenden Jahr Rentenanträge eingegangen. Das bedeutet zwar einen Rückgang um 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hier gab es aufgrund des Rentenpakets eine ausnehmend hohe Zahl an Anträgen. Verglichen mit den Werten des Jahres das Jahr vor dem Rentenpaket - wurden in diesem Jahr gut Anträge mehr gestellt. Bauvorhaben in allen Reha-Fachkliniken Mit unseren umfangreichen Bauvorhaben sind wir im Plan, stellte Matthias Förster, stellvertretender Geschäftsführer, fest. Das größte Investitionsvorhaben der jüngeren Vergangenheit, der Ersatzbau der Fachklinik Eußerthal, geht auf die Zielgerade. Das 21,6 Millionen-Euro-Projekt wird Ende Juni fertiggestellt sein. Ende 2016 sollen auch die zwölf weiteren Kind-Mutter- Appartements der auf Kinder- und Jugendrehabilitation spezialisierten Edelsteinklinik Bruchweiler bezugsfertig sein. Die moderne Betriebsgastronomie in Speyer wird im Februar oder März eröffnet. Auch in ihre beiden anderen Rehabilitationskliniken wird die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz investieren. Für die Drei-Burgen-Klinik in Bad Kreuznach ist ein Erweiterungsbau mit 36 Betten geplant; die Mittelrhein-Klinik Bad Salzig soll einen Ersatzbau erhalten, um dort ebenfalls optimale Standortbedingungen zu schaffen. Haushalt 2016 Die Vertreterversammlung beschloss heute den Haushalt für 2016 von 6,75 Milliarden Euro. Die weitaus höchsten Einnahmen bilden

23 Nassauer Land 23 Nr. 52/53/2015 die Beiträge mit 5,15 Milliarden Euro und die Zahlungen des Bundes mit 1,41 Milliarden Euro. Den allergrößten größten Teil gibt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz gleich als Renten (5,58 Milliarden Euro), Krankenversicherungsbeiträge der Rentner (389 Millionen Euro) und Leistungen für medizinische und berufliche Rehabilitation (177 Millionen Euro) an ihre Versicherten und Rentner weiter. Die Verwaltungskosten von 124 Millionen Euro betragen lediglich 1,8 Prozent der Gesamtausgaben. Ev. Kirchengemeinde der Stiftung Scheuern Mittwoch, , um Uhr, Gottesdienst zum Heiligen Abend im Versammlungsraum Donnerstag, , um Uhr, Gottesdienst zum Heiligen Abend im Versammlungsraum, um Uhr, Gottesdienst zum Heiligen Abend in Schloss Laurenburg, um Uhr, Gottesdienst zum Heiligen Abend im Versammlungsraum unter Mitwirkung des Kirchenchores Sonntag, , um Uhr Weihnachtsgottesdienst im Versammlungsraum Kontakt: Pfarrer Markus Fehlhaber, Am Burgberg 16 / Versammlungsraum, Nassau-Scheuern, T , m.fehlhaber@stiftung-scheuern.de Donnerstag, , um Uhr, Silvestergottesdienst im Versammlungsraum Sonntag, , um Uhr, Gottesdienst mit Abendmahl im Versammlungsraum. Kontakt: Pfarrer Markus Fehlhaber, Am Burgberg 16 / Versammlungsraum, Nassau-Scheuern, T m.fehlhaber@stiftung-scheuern.de Altenpflegeeinrichtung Haus Hohe Lay Hohe-Lay-Straße 10, Nassau, Telefon 02604/976-0 Donnerstag, , Heilig Abend, Uhr evangelisch Donnerstag, , Silvester, Uhr evangelisch Samstag, 26. Dezember Weihnachtsfeiertag - 9:45 Uhr: Gottesdienst in Schweighausen mit Heiligem Abendmahl; 11:00 Uhr: Gottesdienst in Geisig mit Heiligem Abendmahl Donnerstag, 31. Dezember Silvester - 17:00 Uhr: Gottesdienst in Becheln mit Heiligem Abendmahl; 18:30 Uhr: Gottesdienst in Schweighausen; 19:30 Uhr: Gottesdienst in Dornholzhausen Frauenkreis Schweighausen - Oberwies: Dienstag, 29. Dezember 2015, 15:00 Uhr: im Jugendraum Schweighausen Pfarrer Martin Ufer, ev. Kirchengemeinde, Dornholzhausen, Ringstr. 30, Tel.: 02604/4495, Fax: 02604/ , Mail: ev. kirchengemeinde.dornholzhausen@ekhn-net.de Öffnungszeiten Gemeindebüro: dienstags und donnerstags von 8:30 bis 11:00 Uhr. Jungschar: Mittwochs ab 17:15 Uhr in Becheln Freitags ab 16:00 Uhr in Geisig im Sitzungszimmer Posaunenchor: Chorprobe: Dienstags, um 19:45 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Schweighausen Evangelische Kirchengemeinden Dausenau und Hömberg/Zimmerschied Ev. Kirchengemeinden Kördorf und Obernhof Pfarramt Kördorf und Obernhof: Pfarrerin Antje Dorn, Dörsbachstr. 1, Kördorf, Telefon / 6288 Gottesdienste: Donnerstag, , Heilig Abend, Uhr Christvesper für Kinder in Kördorf; Uhr Christvesper in Obernhof; Uhr Christvesper in Kördorf; Uhr Christmette in Kördorf Freitag, , Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Kördorf - unter Mitwirkung des Posaunenchores Samstag, , Uhr Ökumenischer Gottesdienst in Attenhausen; Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Obernhof Sonntag, , Uhr Gottesdienst in Kördorf Donnerstag, , Silvester, Uhr Gottesdienst in Obernhof; Uhr Gottesdienst in Kördorf Evangelische Kirchengemeinde Dienethal Tel.: 02604/ Einladung zu den Gottesdiensten: Heiligabend, , Uhr Christvesper Samstag, , Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl Donnerstag, , Uhr Gottesdienst zum Jahresende mit Abendmahl Ev. Kirchengemeinden Becheln, Dornholzhausen (mit Dessighofen und Geisig), Schweighausen (mit Oberwies) Donnerstag, 24. Dezember Heiligabend - 15:45 Uhr: Familiengottesdienst mit Krippenspiel in Dornholzhausen; 17:00 Uhr: Familiengottesdienst mit Krippenspiel in Schweighausen; Uhr: Familiengottesdienst mit Krippenspiel in Becheln Freitag, 25. Dezember Weihnachtsfeiertag - 9:30 Uhr: Gottesdienst in Dornholzhausen mit Heiligem Abendmahl; 11:00 Uhr: Gottesdienst in Becheln

24 Nassauer Land 24 Nr. 52/53/2015 DONNERSTAG, , Altjahresabend, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Singhofen; Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Niedertiefenbach FREITAG, , Neujahr, Uhr Gottesdienst in Singhofen SONNTAG, , Uhr Gottesdienst in Niedertiefenbach; Uhr Gottesdienst in Singhofen Landeskirchliche Gemeinschaft Singhofen Kontaktadresse: Prediger Herbert Klump, Schulstraße 10. Tel. / Fax / Seelsorge: Hilfe und Begleitung. Miehlen: Evang. Gemeinschaft. In der Gewann 7 Jugendkreis: Freitag: 25. Dezember 2015 um 20:00 Uhr Thema: Silvester-Party vorab. Familiengottesdienst: Samstag, 26. Dezember 2015 um 17:00 Uhr. Thema: Weihnachtsgottesdienst. Gebetsabend: Montag: 4. Januar 2016 um 20:00 Uhr. Ev. Pfarramt: Frau Pfarrvikarin Eva Lemaire, Lahnstraße 63, Dausenau, Tel , eva.lemaire@gmx.net Gemeindebüro: Frau Dorothee Hoffmann, geöffnet jeden Freitag Uhr Pfarrvikarin Eva Lemaire ist vom 2. bis 6. Januar im Urlaub. In dringenden Fällen wird Pfarrerin Antje Müller (Kirchengemeinde Frücht) die Vertretung übernehmen. Tel /3368. Wir laden herzlich ein: MITTWOCH, , Uhr Posaunenchorprobe in Dausenau DONNERSTAG, , Heiligabend, Dausenau: Uhr Familiengottesdienst am Heiligabend mit Krippenspiel, Pfvin. E. Lemaire; Uhr Dausenauer Lichtermette, Mitwirkung des Posaunenchores; Hömberg: Uhr Christvesper mit Krippenspiel, Pfvin. E. Lemaire FREITAG, , 1. Weihnachtstag, Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Hömberg, Pfvin. E. Lemaire; Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Dausenau, Pfvin. E. Lemaire DONNERSTAG, , Altjahresabend, Uhr Jahresabschlussgottesdienst in Hömberg, Pfvin. E. Lemaire; Uhr Jahresabschlussgottesdienst in Dausenau, Pfvin. E. Lemaire Kirchengemeinden Singhofen und Niedertiefenbach Pfarrer Harald Peter Fischer,Pfarramt Singhofen Mühlbachstraße 8, Singhofen Tel , Fax ek-singhofen@arcor.de Bürostunden: Dienstag und Donnerstag Uhr DONNERSTAG, , Heiligabend; Uhr Christvesper mit Krippenspiel in Singhofen; Uhr Christvesper mit Krippenspiel in Niedertiefenbach; Uhr Christmette in Singhofen FREITAG, , 1. Weihnachtstag, Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Singhofen SAMSTAG, , 2. Weihnachtstag, Uhr Weihnachtsgottesdienst mit Abendmahl in Niedertiefenbach Kath. Pfarrei St. Martin Bad Ems/Nassau Pfarrbüro Bad Ems, Gartenstr. 4, Bad Ems, Tel.: 02603/ ; Fax: 02603/ st.martin@badems.bistumlimburg.de Homepage: Öffnungszeiten: mo, di, do, fr Uhr, mo - do Uhr Kontaktstelle Nassau: Emser Str 18: do Uhr; Tel.: 02604/ Kontaktstelle Nievern: Kirchstraße 13, mittwochs Uhr, Tel.: 02603/13722 Gottesdienste Mittwoch, , Bad Ems Uhr Probe Krippenspiel, Bad Ems Uhr Hl. Messe entfällt; Winden Uhr Hl. Messe entfällt Heilig Abend, , Bad Ems Uhr Kinderchristmette, Bad Ems Uhr Ökum. Abendandacht im Raum der Stille/ Hufeland-Klinik, Bad Ems Uhr Einsingen der Weihnacht mit dem St. Martins-Chor, Bad Ems Uhr Christmette, mitgest. vom St. Martins-Chor; Arnstein Uhr Christmette in der HAUSKAPELLE; Nassau Uhr Christmette - in der Evang. Johanniskirche, Nassau Uhr Christmette im Marienkrankenhaus; Nievern Uhr Christmette; Frücht Uhr Ökum. Krippenfeier; Winden Uhr Christmette Weihnachten, , Bad Ems 9.30 Uhr Amt, Bad Ems Uhr Hl. Messe im Raum der Stille/Hufeland-Klinik; Arnstein Uhr Amt/Hauskapelle, Arnstein Uhr Vesper/Hauskapelle; Nassau 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus, Nassau Uhr Amt/Pfarrheim; Nievern Uhr Amt; Seelbach 9.00 Uhr Amt, mitgest. vom Kirchenchor Arnstein-Seelbach; Weinähr 9.00 Uhr Amt; Winden Uhr Amt 2. Weihnachten, , Bad Ems 9.30 Uhr Amt, mitgest. vom St. Martins-Chor; Attenhausen Uhr Ökum. Gottesdienst; Arnstein Uhr Amt/Hauskapelle; Nassau 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus, Nassau Uhr Amt; Nievern Uhr Amt; Singhofen 9.00 Uhr Amt, mitgest. vom Kirchenchor Singhofen; Winden 9.00 Uhr Amt Sonntag, , Bad Ems 9.30 Uhr Amt; Arnstein Uhr Amt/Hauskapelle; Nassau 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus, Nassau Uhr Amt; Nievern Uhr Familiengottesdienst mit Aussendung der Sternsinger; Winden 9.00 Uhr Amt Montag, , Weinähr Uhr Hl. Messe Dienstag, , Singhofen Uhr Hl. Messe Mittwoch , Bad Ems Uhr Hl. Messe entfällt; Winden Uhr Hl. Messe entfällt Silvester, , Bad Ems Uhr Andacht, Bad Ems Uhr Ökum. Abendandacht im Raum der Stille/Hufeland-Klinik; Arnstein Uhr Jahresschlussmesse mit dem Kirchenchor Singhofen; Nassau Uhr Jahresschlussmesse, Nassau Uhr Jahresschlussmesse im Marienkrankenhaus; Nievern Uhr Jahresschlussmesse; Winden Uhr Jahresschlussmesse Neujahr, , Bad Ems 9.30 Uhr Amt entfällt, Bad Ems Uhr Hl. Messe; Arnstein Uhr Amt; Nassau 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus, Nassau Uhr Amt entfällt; Winden 9.00 Uhr Amt entfällt Samstag, , Nievern Uhr Vorabendmesse mit Aussendung der Sternsinger; Seelbach Uhr Vorabendmesse

25 Nassauer Land 25 Nr. 52/53/2015 Sonntag, , Bad Ems 9.30 Amt, Bad Ems Uhr Hl. Messe im Raum der Stille/Hufeland-Klinik, Bad Ems Uhr Hl. Messe; Arnstein Uhr Amt; Nassau 9.15 Uhr Amt im Marienkrankenhaus, Nassau Uhr Amt; Winden 9.00 Uhr Amt mit Aussendung der Sternsinger Montag, , Weinähr Uhr Hl. Messe Dienstag, , Singhofen Uhr Hl. Messe; Miellen Hl. Messe entfällt; Nievern Uhr Vorabendmesse Mittwoch, , Bad Ems Uhr Taizégebet, Bad Ems Uhr Hl. Messe, Bad Ems Uhr Gottesdienst im Haus Lahnblick; Winden Uhr Hl. Messe Aus dem Pfarrbüro: Ab Mittwoch, bis einschließlich ist das Pfarrbüro für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kontaktstelle Nievern ist ebenfalls geschlossen. Ökumenische Flüchtlingsinitiative Bad Ems: Teestube im evangelischen Gemeindehaus an der Kaiser-Wilhelm-Kirche, Malbergstr. 3 am 15. Januar ab Uhr bis Uhr. Nächster Termin: 22. Januar 2016 Qualifizierung zum Flüchtlingslotsen Schulungsreihe zum zertifizierten Helfer in der Flüchtlingshilfe Die Qualifizierung zum ehrenamtlichen Flüchtlingslotsen besteht aus insgesamt vier Modulen, die von Januar bis März 2016 stattfinden. Schulungsort ist das Haus der Begegnung, Gartenstr. 4, Bad Ems. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung erforderlich. Information und Kontakt: Rainer Lehmler, Caritas-Zentrum Montabaur, Tel.: , gemeindecaritas@cv-ww-rl.de Nassau: Flüchtlingsinitiative: Teestube im Haus Beielstein, Bahnhofstr 14, ab Uhr bis Uhr am 18. Januar, 01. und 15. Februar 2016, immer 14tägig Der Kleiderladen in der Emser Straße zieht in der Winterpause um in die Nassauer Stuben; Wiedereröffnung ist voraussichtlich Mitte Januar 2016 Seniorentreffen Bad Ems:Im Januar ist kein Treffen. Weinähr/Obernhof: am Mittwoch, 16. Januar 2016 um Uhr im Weinhaus Treis, Weinähr. Für Fahrgelegenheit bitte melden bei Fam. Kahm, Tel.: 5338 Rundgang der Sternsinger im Januar 2016 An folgenden Tagen gehen Sternsinger-Gruppen von Haus zu Haus, bzw auf Anmeldung. Sie bringen Gottes Segen für das neue Jahr und bitten um Spenden für Kinder, die wegen ihrer Herkunft, ihrer Sprache und Kultur ausgegrenzt und benachteiligt werden. Beispielland ist Bolivien. Deshalb lautet das Motto der neuen Sternsingeraktion: Segen bringen - Segen sein. Respekt für dich, für mich, für andere - in Bolivien und weltweit! In der Regel beginnt der Rundgang um ca Uhr. Mo., Mi., 06. Nievern Mi., , Nassau/öffentliche Einrichtungen Sa., , Nassau lt. Anmeldung Do., , Bad Ems/Martins-Chor Sa., , Bad Ems/Michaelsiedlung mit Wintersberg- und Kapellenstraße Fr.,08./Sa , Winden Sa., , Attenhausen, Obernhof, Seelbach, Singhofen, Weinähr Sa., , Berg Ortsausschuss Bad Ems Straßen-Sternsingeraktion in Bad Ems Am Samstag, den wird ab Uhr in den Straßen St. Michael-Siedlung, Wintersberg- und Kapellenstraße die Sternsingeraktion durchgeführt. Der Ortsausschuss des Pfarrgemeinderates freut sich auf viele offene Türen und freudige Spender an diesem Tag. Rolf Westermayer, Ortsausschuss Bad Ems Weitere Termine: Mo , Nievern Uhr Treffen der Sternsinger im Pfarrheim Mi , Nievern Uhr Mütter-Treff im Pfarrheim Kath. Kirche St. Petrus Katzenelnbogen Mittwoch, , Hl. drei Könige, 18:00 Uhr Hochamt Donnerstag, , 08:30 Uhr Krankenkommunion im Seniorencentrum Freitag, , 16:00 Uhr Gebetskreis St. Petrus Gedanken zum Beginn eines neuen Jahres Sonntag, , Taufe des Herrn, 10:00 Uhr Hochamt - Türkollekte für die Außenanlagen Montag, , 14:30 Uhr Seniorennachmittag Märchen und was sie uns heute noch sagen, Referent Herr Butzbach, 16:00 Uhr hl. Messe im Seniorencentrum Mittwoch, , 08:30 Uhr Krankenkommunion im Seniorenstift Donnerstag, , 16:15-17:30 Uhr Meditation in der Fachklinik Liebe Freitag, , 18:00 Uhr Gebetskreis St. Petrus Wir beten für unsere Familien, 18:30 Uhr hl. Messe, 19:30 Uhr Neujahrsempfang Samstag, , 12:45 Uhr Treffen aller Firmlinge im Pfarrhaus in Zollhaus Sonntag, , 08:30 Uhr Hochamt - Kollekte für die Eheund Familienarbeit im Bistum Zu unserem 13. Neujahrsempfang am Freitag, 15. Januar 2016 um 19:30 Uhr laden wir Sie herzlich in unser Pfarrheim in Katzenelnbogen ein. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, uns für die angenehme Zusammenarbeit zu bedanken. Im Anschluss sind Sie recht herzlich zu einem Imbiss eingeladen. Wir freuen uns auf ihr Kommen. Kath. Kirche Maria Himmelfahrt Pohl Mittwoch, , Hl. drei Könige, 16:30 Uhr Hochamt Sonntag, , Taufe des Herrn, 08:30 Uhr Hochamt Donnerstag, , 15:00 Uhr Krankenkommunion Samstag, , 12:45 Uhr Treffen aller Firmlinge im Pfarrhaus in Zollhaus Sonntag, , 10:00 Uhr Hochamt - Kollekte für die Ehe- und Familienarbeit im Bistum Kath. Kirche Maria Empfängnis Zollhaus Mittwoch, , Hl. drei Könige, 19:15 Uhr Hochamt Donnerstag, , 13:30 Uhr Abfahrt ab Parkplatz Kirche zur Krippentour Samstag, , 17:50 Uhr Gebet für Gemeinde und Bistum, 18:00 Uhr Vorabendmesse mit Pater Gino Dienstag, , 18:30 Uhr hl. Messe Freitag, , 18:30 Uhr Schola-Probe Samstag, , 12:45 Uhr Treffen aller Firmlinge im Pfarrhaus in Zollhaus, 17:50 Uhr Gebet für Gemeinde und Bistum, 18:00 Uhr Vorabendmesse - Kollekte für die Ehe- und Familienarbeit im Bistum Für den Pastoralen Raum Katzenelnbogen, Pohl, Zollhaus Termine für Taufen, Hochzeiten, Krankensalbungen und Beerdigungen in unseren Pfarreien Katzenelnbogen, Pohl und Zollhaus bitte unter Tel.-Nr /6214 erfragen. Katholische Pfarrei St. Peter u. Paul, Nastätten Tel /94437, Fax 06772/ kath.kirche-nastaetten@t-online.de Donnerstag, , Heiligabend, Uhr Nastätten Kinderchristmette, Uhr Nastätten musikalische Einstimmung, Uhr Nastätten Christmette Freitag, , 1. Weihnachtsfeiertag, 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier Samstag, , 2. Weihnachtsfeiertag, Uhr Eucharistiefeier im Paulinenstift Nastätten, Uhr Holzhausen Eucharistiefeier Sonntag, , Fest der Heiligen Familie, 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier, Uhr Nastätten Taufe Sophia Zarezki und Trauung Aneta Zarezki-Jekimow mit Sven Zarezki (Ruppertshofen) Dienstag, , 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier Donnerstag, , Silvester, Uhr Nastätten Eucharistiefeier zum Jahresabschluss Freitag, , Neujahr - Hochfest der Gottesmutter Maria, Uhr Eucharistiefeier im Paulinenstift Nastätten Samstag, , 2. Sonntag nach Weihnachten, Uhr Holzhausen Wortgottesdienst mit Kommunionfeier Sonntag, , 2. Sonntag nach Weihnachten, 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier Dienstag, , 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier Donnerstag, , 9.30 Uhr Nastätten Eucharistiefeier

26 Nassauer Land 26 Nr. 52/53/2015 Freitag, , Uhr Eucharistiefeier im Paulinenstift Nastätten Bürozeiten des Pfarrbüros in Nastätten Das Pfarrbüro Nastätten ist Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis Uhr sowie Mittwoch und Donnerstag von Uhr bis Uhr geöffnet. An Heiligabend und Silvester ist das Pfarrbüro geschlossen. Sprechzeiten von Gemeindereferent Gernot Casper: Mittwoch Uhr bis Uhr oder nach tel. Absprache unter / (Pfarrbüro) oder 0177 / (Handy). Außerhalb dieser Zeiten bitte auf den Anrufbeantworter sprechen. Pfarrvikar Manfred Döbbeler: / Tel. Gemeindereferentin Maja Westbomke: / (Pfarrbüro). In Notfällen wenden Sie sich bitte an die Franziskanerpatres in Bornhofen, Tel.: / Gebetsanliegen des Papstes im Januar 1. Für den interreligiösen Dialog: Um Frieden und Gerechtigkeit als Früchte echten Dialogs unter den Religionen. 2. Für die Einheit der Christen: Austausch und brüderliche Liebe ermögliche den Christen, mit der Hilfe des Hl. Geistes alle Glaubensspaltungen zu überwinden. Nastätter Tanzkreis: Dienstag bis Uhr im Pfarrheim (großer Saal). Deutschkurs (Alphabetisierung): Montag und Mittwoch bis Uhr im Pfarrheim (großer Saal). Roman Die Seherin : Der biografische Roman zu Elisabeth von Schönau Die Seherin, von Christa Maria Schaller, kann über die KÖB (Katholische Öffentliche Bücherei) in Kloster Schönau sowie den beiden Pfarrbüros zum Preis von 9,95 Euro erworben werden. Kollekte Adveniat: Heiligabend und 1. Weihnachtstag. 2./3. Januar: Afrikatag: für die Ausbildung einheimischer Seelsorger. Kirchen-Café Wir laden alle Gemeindemitglieder am 3. Januar, nach der Eucharistiefeier, zu unserem nächsten Kirchen-Café in das Pfarrhaus ein. Vortragsabend mit Gespräch zu Fragen des Glaubens und der Kirche Am 15. Januar, Uhr, laden das Pastoralteam und der Pfarrgemeinderat zu einem weiteren Vortrag mit anschließendem Gespräch über das II. Vatikanische Konzil und seine wichtigsten Beschlüsse ein. Referent: Pfarrvikar M. Döbbeler. Treffpunkt: Pfarrheim Nastätten. Alle Interessierten sind herzlich willkommen. Aktion Dreikönigssingen - Segen bringen, Segen sein Die Pfarrgemeinde St. Peter und Paul in Nastätten sucht Sternsinger Zum 58. Mal werden rund um den 6. Januar 2016 bundesweit die Sternsinger unterwegs sein. Segen bringen, Segen sein. Respekt für dich, für mich, für andere - in Bolivien und weltweit! heißt das Leitwort der kommenden Aktion Dreikönigssingen, bei der Kinder und Jugendliche in den Gewändern der Heiligen Drei Könige von Tür zu Tür ziehen werden. Auch in der Pfarrgemeinde St. Peter u. Paul sind die engagierten Kinder und Jugendlichen unterwegs. Allerdings brauchen sie noch Unterstützung. Die Pfarrgemeinde St. Peter u. Paul sucht für die Aktion 2016 Mädchen und Jungen im Alter von 7 bis 14 Jahren, die als Sternsinger den Segen zu den Menschen bringen. In Begleitung Erwachsener ziehen die kleinen und großen Könige am 10. Januar 2016 von Haus zu Haus und sammeln Spenden für Gleichaltrige in Not. Darüber hinaus werden erwachsene Begleitpersonen gesucht, die ehrenamtlich bei der Vorbereitung helfen und die Sternsingergruppen betreuen. Zur ersten Vorbereitung treffen sich die Sternsinger am 05. Januar 2016 von Uhr Uhr im kath. Pfarrheim in Nastätten, Hochstraße 8. Weitere Informationen gibt es bei Gemeindereferent Gernot Casper unter der Telefonnummer / oder / ggf. auf den Anrufbeantworter sprechen. Dieser wird täglich abgehört. Wer den Besuch der Sternsinger möchte, möge sich bitte telefonisch oder per anmelden unter folgendem Kontakt: Gemeindereferent Gernot Casper, gernot-casper@tonline.de oder Tel.: / oder / Ab dem 4. Advent liegen auch Listen im Vorraum der Pfarrkirche aus, in die man sich eintragen kann. Neuapostolische Kirche Die Gottesdienste finden in der Spessartstraße 1 in Montabaur statt. Sonntags vormittags 9:30 Uhr Mittwoch abends 20:00 Uhr Änderungen werden in den Gottesdiensten bekannt gegeben, oder sind nachzulesen im Internet unter: Adventgemeinde im Rhein-Lahn-Kreis Samstags: 10:00 bis 12:00 Uhr Gottesdienst einmal anders: Zu dem Gottesdienst im Wintergarten des Buchladens Hauser in Singhofen wird herzlich eingeladen. Wie die Christen in den ersten Jahrhunderten feiert die Gemeinde den Gottesdienst am Sabbat. In persönlicher Atmosphäre wird Gott mit modernen christlichen Liedern angebetet. Der Austausch von Erfahrungen mit Gott und das gemeinsame Gebet für individuelle Anliegen tragen zur Ermutigung bei. Im Rahmen eines Bibelgesprächs und der Predigt entwickeln sich Impulse für das eigene Leben. Gäste sind jederzeit herzlich willkommen. Kontakt: Claudia Hauser Tel / Gemeinde Unterwegs e.v. (Mitglied im freikirchl. evangelischen Gemeindewerk) Sonntag ; Uhr Gottesdienst gestaltet von Jugendlichen (mit Kinderprogramm) Montag, 21.12; Uhr Teenskreis (Gemeinderäume) Mittwoch, Uhr Hauskreis Beate Donnerstag, Uhr Heilig Abend Gottesdienst Voranzeiger: Sonntag, , Uhr Gottesdienst International mit Kinderprogramm (Gemeinderäume) Gemeinderäume: Industriestraße 12 (neben TÜV) Nastätten Gemeindeleiterin: Maqgdalene Kolar, Tel /2179 m.kolar@gemeinde-unterwegs.de Weitere Infos: & Freie evangelische Gemeinde Nassau (im Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, Witten). Heiligabend, , Uhr: Familien-Weihnachts-Gottesdienst, Ort: Nassau, Schlossstr. 4, in den Räumen der AWO Sonntag, , 10:30 Uhr: Gottesdienst, parallel dazu Kindergottesdienst in Gruppen. Ort: Nassau, Schlossstr. 4, in den Räumen der AWO, Im Anschluss an den Gottesdienst: Gespräche bei Kaffee und Tee. Sonntag, , 10:30 Uhr: Gottesdienst, parallel dazu Kindergottesdienst in Gruppen. Ort: Nassau, Schlossstr. 4, in den Räumen der AWO, Im Anschluss an den Gottesdienst: Gespräche bei Kaffee und Tee. Weitere Infos und Kontaktadressen: Freie evangelische Gemeinde Nassau, Pastor Robert Kröger, , robert_kroe@yahoo.de, , Mathias Wick, Wiesgenstraße Horbach, mathias.wick@wima-bauelemente.de PM Christmette in der Jugendkirche CROSSOVER Christmette in der Jugendkirche CROSSOVER Limburg. Eine Christmette für Jugendliche und Junge Erwachsene findet am Heiligabend, 24. Dezember, um 23 Uhr in der Limburger Jugendkirche CROSSOVER, Tilemannstr. 7, statt. Die Band Joy aus Eschhofen gestaltet diesen besonderen Weihnachtsgottesdienst musikalisch mit. Im Anschluss an den Gottesdienst in der Heiligen Nacht sind alle zum Beisammensein bei Plätzchen und Getränken eingeladen. Weitere Informationen unter und (06431)

27 Nassauer Land 27 Nr. 52/53/2015 Nassau VdK Sozialverband Nassauer Land und umliegende Ortsverbände Halbtagsfahrt Die nächste Fahrt findet am Mittwoch dem 06. Januar 2016 statt. Das Ziel ist der Ort Waldbreitbach mit der wunderschönen Wurzelkrippe samt Christkind. Eine Führung ist vorgesehen, damit die Fahrteilnehmer auch einen schönen Anblick von dem wunderschönen Krippendorf in Erinnerung behalten. Im Anschluss ist eine Kaffeepause vorgesehen. Die Krippenausstellung kann besichtigt werden. Bei Anbruch der Dunkelheit erstrahlt der große Stern von Bethlehem oberhalb des Dorfes, das eine Sehenswürdigkeit ist. Nach diesen Erlebnissen soll die Heimfahrt angetreten werden. Die Abfahrt ist in Singhofen um 11:45 Uhr, Nassau Schwimmbadparkplatz 12:00 Uhr, Dausenau Kappesfeld 12:10 Uhr. Bad Ems Lahnstraße 12:15 Uhr, Kreisel am Friedhof 12:25 Uhr, e.v. Kirche 12:30 Uhr, Lidl 12:35 Uhr. Anmeldung bei Aloys Basset bis , Tel , oder Erich Basset, Tel Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung; 2. Jahresbericht 2015; 3. Kassenbericht 2015; 4. Entlastung Vorstand; 5. Neuwahlen Vorstand; 6. Veranstaltungen/Einladungen 2016; 7. Verschiedenes / Aussprache Gymnastikgruppe Dornholzhausen Wir waren dabei - Gymnastikgruppe Dornholzhausen beim Gau-Frauentreff Wie schon zur Tradition geworden, fuhren die Gymnastikfrauen wieder zum Gau-Frauentreff, der in diesem Jahr in Birlenbach stattfand. Fast 500 Mädchen und Frauen aus 43 Turn- und Sportvereinen, davon 154 Aktive, versammelten sich in der Mehrzweckhalle in Birlenbach. In diesem Jahr haben auch die Frauen der Gymnastikgruppe Dornholzhausen mit einem Tüchertanz auf Atemlos von Helene Fischer zum Unterhaltungsprogramm beigetragen. Alle freuen sich schon auf den 40. Gau-Frauentreff im kommenden Jahr. Männerchor Nassau informiert Zur Jahreshauptversammlung des Gesangvereins werden alle aktiven und inaktiven Mitglieder für Freitag, 29. Januar 2016 um Uhr in die Gaststätte Hotel zur Krone in Nassau eingeladen. Tagesordnung: 1.) Begrüßung durch den Vorsitzenden Heribert Schmidt; 2.) Totenehrung; 3.) Jahresberichte des 1. Vorsitzenden, des Geschäftsführers, und des Schatzmeisters, des Geschäftsführers; 4.) Bericht der Kassenprüfer; 5.) Entlastung des Kassierers und des Vorstandes; 6.) Vorstandswahlen: Wahl des Vorsitzenden, Stellvertreter, Geschäftsführer, der Beisitzer und des Notenwartes, sowie des Festausschusses; 7.) Wahl der Kassenprüfer; 8.) Mitgliedsbeiträge; 9.) Verschiedenes Um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder wird gebeten. TuS Nassovia Nassau Allwetterjacken für die TuS Für die Gymnastikfrauen gleich doppelter Grund zum Freuen, denn sie feiern am 16. April 2016 ihr 40-jähriges Vereinsbestehen - sie sind genauso alt, bzw. jung wie der Gau-Frauentreff. Winden Seniorenfußballer kleiden sich neu ein Mit Unterstützung der beiden Nassauer Unternehmen Kops- Transporte und Nassauer Pizza & Kebap-Haus konnten sich die Seniorenfußballer der TuS Nassovia Nassau mit neuen Allwetterjacken einkleiden. Vor Kurzem durften Mannschaftskapitän Thomas Vogt und Organisator Heiko Lotz, sowie Trainer Cengiz Balkaya und TuS-Vorsitzender Thomas Hofmann die Jacken im Namen der Mannschaft und des Vereins in Empfang nehmen. Dornholzhausen Gem. Chor Dornholzhausen 1955 e.v. Jahreshauptversammlung Der Gem. Chor Dornholzhausen 1955 e.v. lädt alle Mitglieder zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 15. Januar 2016, 19:30 Uhr in den Rathaussaal in Dornholzhausen ein. TC Winden Winterwanderung Der TC Winden veranstaltet im neuen Jahr wieder eine Winterwanderung. Am Freitag, den um 18:30 Uhr wird von der alten Bushaltestelle in Winden nach Nassau in das Restaurant Mediterran gewandert. D er TC Winden lädt hierzu recht herzlich alle Mitglieder und Tennisfreunde ein. Es wird gebeten, sich bei Andrea Stendebach (02604/1658) anzumelden. Schützengesellschaft Winden Achtung Terminverschiebung der Winterwanderung um eine Woche Neuer Termin Genauere Infos zu Treffpunkt und -zeit erfolgen im neuen Jahr.

28 Nassauer Land 28 Nr. 52/53/2015 Fußball JSG Nastätten / Holzhausen / Miehlen / Singhofen Judo TV 1860 Nassau / Judo-Sambo Sechs Bezirksmeistertitel für die jungen Judoka des TV 1860 Nassau Groß war die Freude über die neuen Trainingsanzüge bei den Spielerinnen und Spielern, sowie Trainer Hans-Joachim Rang und Betreuer Rolf Klippert Übergabe neuer Trainingsanzüge an die E 1-Junioren Am Samstag, dem fand in Singhofen die Weihnachtsfeier der E 1-Junioren der JSG Nastätten statt. Neben den Spielerinnen und Spielern, waren der Trainer und der Betreuer ebenso erschienen wie zahlreiche Eltern. Schnell hatte man beide Kegelbahnen belegt und die Zeit verging wie im Flug, als Patrik Klos, Jugendleiter des TuS Singhofen e.v., in die Veranstaltung platzte. Im Gepäck hatte er neue Trainingsanzüge für die komplette Mannschaft, sowie den Trainer und Betreuer. Dank einer großzügigen Spende der ESWE Versorgungs AG war die Anschaffung der Trainingsanzüge möglich geworden. Patrik Klos dankte in seiner kurzen Ansprache dem ebenfalls anwesenden Vorstandsmitglied Herrn Jörg Höhler, für die tolle und spontane Unterstützung und brachte gleichzeitig die Hoffnung zum Ausdruck, dass man die fruchtbare Zusammenarbeit zwischen der JSG Nastätten und der Firma in Zukunft fortsetzen kann. Es war nicht das erste Mal, dass die FIrma der Jugendmannschaften der JSG Nastätten mit einer Spende bedachte und auch der TuS Singhofen e.v. wird von dem in Wiesbaden ansässigen Versorgungsunternehmen regelmäßig unterstützt. Die Freude bei den anwesenden Spielerinnen und Spielern über die neuen Trainingsanzüge war riesengroß. Gleichzeitig sollte dies für die jungen Fußballer Ansporn und Motivation sein, die in der Qualifikationsrunde gezeigten Leistungen (hier belegte man punktgleich mit der JSG Hahnstätten den 1. Platz) in der Meisterrunde zu bestätigen. TuS Nassovia Nassau 14. Nassovia-Hallenpokal Auch 2016 wird die TuS Nassovia Nassau ihren traditionellen Nassovia-Hallenpokal ausrichten. Die 14. Auflage des Hallenspektakels ist es bereits, der am Sonntag, 17. Januar 2016, ab 9.30 Uhr in der Sporthalle des Sportzentrum Nassau ausgetragen wird. Gespielt wird auch um den neuen Wanderpokal, da der Seriensieger aus Andernach - der im Übrigen an diesem Turnier seinen Titel nicht verteidigen wird - diesen in seiner Vitrine stehen hat und auch behalten darf. v.h.l.: Adrian Groth, Nico Neuser, Finna Lohnert, Louis Stettner v.v.l.: Hanna Hofmann, Albert Hamidov, Semih Göktepe Zum Jahresende kämpften die Judoka der Altersklassen U10 und U12 aus dem Bezirk Westerwald / Taunus um den Titel des Bezirkseinzelmeisters. Mit dabei waren auch 7 Judoka des TV 1860 Nassau. Den Auftakt machte Hanna Hofmann in der Altersklasse in Pool 1. Hoch konzentriert und mit viel Siegeswillen konnte sie ihre Gegnerin frühzeitig mit einem Haltegriff besiegen und sicherte sich so den ersten Bezirksmeistertitel. Weiter ging es mit Semih Göktepe. Auch er zeigte sich heute in Topform. Den ersten Kampf konnte er durch eine große Hüfttechnik (O-goshi) frühzeitig für sich entscheiden. Auch die beiden nachfolgenden Kämpfe beendete der junge Judoka vorzeitig durch Fußtechniken. Somit sicherte sich Semih ebenfalls den 1. Platz und somit den Titel des Bezirksmeisters. Albert Hamidov startete in Pool 4. Gewohnt souverän konnte Albert seine drei Gegner mit seiner Spezialtechnik Seoi-nage zu Fall bringen und den Kampf frühzeitig beenden. Dies bedeutete der dritte Bezirksmeistertitel an diesem Sonntag und der 1. Platz für Albert. In der Altersklasse U12 ging es im Anschluss direkt mit Adrian Groth in der Gewichtsklasse -28 kg weiter. Auch er konnte sich durch einen Haltegriff den 1. Platz und somit den Titel des Bezirksmeisters sichern. Weniger Glück hatte an diesem Tag Louis Stettner. Er ging in der Gewichtsklasse -34 kg an den Start. Im Auftaktkampf musste sich Louis gegen einen starken Kämpfer des VfL Lahnstein geschlagen geben. Im darauffolgenden Kampf zeigte Louis gute Ansätze, konnte seinen Gegner leider nicht zu Fall bringen und verlor schließlich durch eine kleine Unachtsamkeit mit Haltegriff. Er belegte den 3. Platz. Zwei weitere Bezirksmeistertitel gab es noch für die erfahrenen Judoka Nico Neuser und Finn Lohnert. Nico dominierte in der Gewichtsklasse -37 kg seine Gegner und konnte alle seine vier Kämpfe frühzeitig durch Fußtechniken und Haltegriffe für sich entscheiden. Er sicherte sich verdient den 1. Platz. Beilagenhinweis Unsere dieswöchige Ausgabe enthält eine Voll-/Teilbeilage "Mehr fürs geld" der Fa. Norma. Wir bitten unsere Leser um beachtung!

29 Nassauer Land 29 Nr. 52/53/2015 Ebenfalls verdient und souverän sicherte sich Finn den 1. Platz. Auch er konnte alle seine Kämpfe vorzeitig durch Haltegriffe für sich entscheiden und ließ seinen Gegnern keine Chance. In der Altersklasse U12 haben sich Adrian, Nico und Finn außerdem für den Rheinland-Pokal der Bezirke qualifiziert, der am kommenden Sonntag in Lahnstein stattfinden wird. Dafür drücken wir dem ganzen Team des Bezirks Westerwald / Taunus die Daumen. Reiten 4. Kutschenrallye in Singhofen - immer wieder schön Immer wieder schön oder wir kommen gerne zur Euch. Diese sind die Meinungen unserer Kutschfahrer und Ihren Begleitern sowie den zahlreichen Zuschauern, die im Oktober 2015 an der 4. Kutschenrallye in Singhofen teilnahmen. Insgesamt konnten über 30 Gespanne bei gutem Wetter die schöne Gegend rund um Singhofen kennenlernen. Unterwegs waren einige Fragen zu beantworten und Hinweise zu suchen. Während der Mittagspause zeigte die Reitausbilderin des Reitund Fahrvereins Singhofen, Frau Katja Ecker mit weiteren Mitgliedern des Vereins Freunde des Iberischen Pferdes e.v. eine Reitvorführung, u.a. das Reiten mit der Garrocha und interessante Passagen aus der barocken Dressur. Im Anschluss fand dann das schon traditionelle Hindernisfahren statt. Hier galt es, schnellstmöglich und fehlerfrei durch den Kegelparcours zu fahren. Zum Schluss wurden alle Gespanne in einer großen Sieger- ehrung geehrt. Immer mehr Pferdemenschen begeistern sich für den Fahrsport. Wir freuen uns, dass so viele Fahrer/innen unserer Einladung gefolgt sind, berichtet Susanne Gemmer, 2. Vorsitzende des Vereins und bedanken uns bei allen Zuschauern für Ihren Besuch, den Helfern und den Sponsoren, ohne die eine solche Veranstaltung nicht durchführbar wäre. Tennis Tennisverein Nassau Klarer Sieg zum Auftakt der Winterrunde Zum Auftakt der Winterrunde 2015/2016 der Herren Ü 30 in Lahnstein konnte die Nassauer Mannschaft einen klaren 11:3- Sieg gegen den TC GW Braubach feiern. Die Nassauer 4-er Mannschaft um Teamchef Raphael Minor trat dabei mit insgesamt drei Neuzugängen an, die auch alle in der kommenden Medenrundensaison in der Herren Ü 30-Mannschaft an den Start gehen werden. Und die Debüts konnten sich sehen lassen: Dominik Hillenbrand an Position 2 gewann gegen Carsten Pollnick mit 2:6;6:4;10:3, Timm Jörnhs an Position 3 besiegte Timo Redwanz 6:0;6:2 und Murat Yüksel konnte gegen Robert Maxeiner am Ende nach einem 6:3;6:1 als Sieger vom Platz gehen. Zudem gewann Raphael Minor an Position 1 gegen Marco Sachs mit 6:2;6:1, womit der souveräne Nassauer Tagessieg bereits nach den Einzeln in trockenen Tüchern war. (*Foto) In den abschließenden beiden Doppeln konnte dann noch ein weiterer Sieg bejubelt werden: Dominik Hillenbrand/Timm Jörnhs besiegten im ersten Doppel ihre Gegner souverän in zwei Sätzen. Murat Yüksel/Oliver Haß dahingegen unterlag im zweiten Doppel den Braubachern vom Ergebnis her recht deutlich. Somit konnten die Nassauer Herren Ü 30 letztlich einen überzeugenden 11:3-Auftaktsieg verbuchen. Weitere Informationen rund um den Tennisverein Nassau, wie beispielsweise erste Terminankündigungen für das kommende Jahr, sind im Internet auf der offiziellen Vereinshomepage unter abrufbar. NABU-Thema im Dezember Vom 8. bis 10. Januar findet deutschlandweit die sechste Stunde der Wintervögel statt. Der NABU ruft Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Im Mittelpunkt der Aktion stehen jene Vogelarten, die jetzt bei uns ausharren oder Deutschland als Wintergäste aus dem Norden besuchen. Die über viele Jahre hinweg mit der gleichen Methode erfassten Beobachtungen sind für die Naturschützer ein einmaliger Datenschatz. Die Stunde der Wintervögel gibt Aufschluss über die Bestandsentwicklung unserer Gartenvögel. Die schnell verfügbare Auswertung der Daten kann erste Alarmsignale über den Rückgang bestimmter Arten senden, so dass entsprechende Naturschutzmaßnahmen geplant werden können. Langfristig können auch Änderungen des Zugverhaltens von Vögeln dokumentiert werden. So wurden in den vergangenen Jahren verstärkt Zugvögel gezählt, die unsere Breiten normalerweise im Winter verlassen, wie Mönchsgrasmücken, Hausrotschwänze oder Stare. Sie ersparen sich offenbar zunehmend den Zug in den Süden. Mit bis zu Teilnehmern und fast 2,8 Millionen gemeldeten Vögeln ist die Stunde der Wintervögel die größte wissenschaftliche Mitmachaktion in Deutschland. Sie liefert sowohl deutschlandweit als auch regional ein genaues Bild von der Vogelwelt in unseren Städten und Dörfern. Je mehr Menschen mitmachen, desto genauer sind die Ergebnisse. Die Vogelzählung wird unter anderem zeigen, ob sich die bundesweite Abnahme von Haus- und Feldsperlingen, Grünfink und Stieglitz fortsetzt. Besonders wichtig ist die Frage, ob das durch den Usutu-Virus ausgelöste Amselsterben entlang des Rheins dort zu weiteren Bestandseinbrüchen geführt hat. Und so wird es gemacht: Von einem ruhigen Plätzchen aus wird von jeder Vogelart die höchste Anzahl notiert, die im Laufe einer Stunde gleichzeitig beobachtet wurde. Die Beobachtungen können per Post, Telefon (kostenlose Rufnummer am 9. und 10. Januar von bis Uhr: ) oder einfach im Internet unter gemeldet werden. Weihnachtspost aus Peru Kinderhilfswerk ist ein Ort liebevoller Zuwendung Der Eine-Welt-Arbeitskreis Nassau unterstützt neben dem fairen Handel auch ein Kinderhilfswerk in der Großstadt Cusco in Peru, das den Namen Huch uy Runa (= Kleine Menschen) trägt. Berührende Worte aus einem Weihnachtsbrief von der Leiterin der Einrichtung: Amigos y amigas de EINE WELT Bad Ems, Katzenelnbogen y Nassau, mit großer Freude wende ich mich im Namen der ganzen Familie Huch uy Runa an Euch und Sie, um unsere herzlichsten Grüße zu übermitteln. Eurer Freundschaft, Großherzigkeit, Solidarität und Liebe ist es geschuldet, dass wir weiterhin unsere Arme und Herzen vereinen konnten, um gemeinsam zum Wohle

30 Nassauer Land 30 Nr. 52/53/2015 der bedürftigsten Kinder in diesem Teil der peruanischen Anden zu arbeiten. Wie immer möchte ich mit Euch Rückschau halten auf den Verlauf unserer Arbeit in diesem Jahr. Mit Freude und Genugtuung kann ich Euch mitteilen, dass alle für dieses Jahr geplanten Vorhaben in den Bereichen Grundversorgung und Bildung zufriedenstellend umgesetzt werden konnten. Den konkreten Erfordernissen der Kinder entsprechend konnte in diesem Jahr vor allem die Gesundheitsversorgung der Kinder noch ausgebaut werden. Die Arbeit in unserer Grundschule ist den Richtlinien des nationalen Erziehungsministeriums unterworfen. Diese werden zumeist der kulturellen Vielfalt unseres Landes nicht gerecht. In unserem Projekt sind wir jedoch bemüht, auch die schulische Bildungsarbeit ganz gezielt an den besonderen Lebensbedingungen und Bedürfnissen der von uns betreuten Kinder auszurichten. Was wir in unserer Arbeit immer wieder feststellen und als große Herausforderung empfinden, ist die Tatsache, dass die Huch uy Runa noch über alle notwendigen Hilfen zur Grundversorgung hinaus unsere Einrichtung vor allem als Ort liebevoller Zuwendung und menschlicher Wärme schätzen. Und Gott sei Dank, weil Ihr und wir uns in diesem Projekt zusammentun, können wir den Kindern genau das bieten. Stiftung Scheuern ehrt langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Da wurden Erinnerungen wach: Seit 10, 20, 30 oder sogar 40 Jahren arbeiten sie in der Stiftung Scheuern, engagieren sich für die ihnen anvertrauten Menschen mit Behinderung, halten ihnen unermüdlich die Treue - und feierten nun im Bistro Orgelpfeife auf dem Nassauer Stiftungsgelände ihre wohlverdienten Dienstjubiläen. Da kommen insgesamt 430 Dienstjahre zusammen, zeigte sich Pfarrer Gerd Biesgen, Vorstand der Stiftung Scheuern, eingangs beeindruckt. Und: Es hat in all den Jahren sicherlich nicht nur gute Zeiten gegeben. Trotzdem haben Sie den Dienst, den Sie im Auftrag Gottes für Menschen mit Einschränkungen leisten, niemals in Frage gestellt. Das ist sehr anerkennenswert. Für jeden der 24 Jubilare, die zu der Feier gekommen waren und zum Dank neben einer Urkunde eine Armbanduhr, eine Orchidee und ein Los der Aktion Mensch erhielten, fand Biesgen einige persönliche Worte und ging auch schlagwortartig darauf ein, was sich in den jeweiligen Einstellungsjahren in der sogenannten großen, weiten, aber auch in der überschaubaren Welt der Stiftung Scheuern ereignete. So wurde 1975 beispielsweise der Internetriese Microsoft gegründet, aber auch der Versammlungsraum der Heime Scheuern eingeweiht. Norbert Hartmann, Vorsitzender der Mitarbeitervertretung, und Antje Koch-Gellermann, Leiterin des Referats Personalmanagement, schlossen sich an und dankten den Jubilaren ebenfalls ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen einige wenige bereits ausgeschieden sind, zählen zu den Jubilaren: 10 Jahre Zugehörigkeit zur Stiftung Scheuern: Sonja Behnke (Therapiezentrum), Ursula Bier (Haus Rosengarten 1/2), Jasmin Georg-Nagel (Haus Rosengarten 3/4), Inge Gillmann (Tagesförderstätte Senioren Haus Bodelschwingh), Nicole Gregorius (Ambulanter Gesundheitsdienst), Katharina Heckmann (Tagesförderstätte), Irina Heinz (Albert-Schweitzer-Haus), Simone Knochenhauer (Römerstraße, Nastätten), Ruby-Diana Korn-Lenz (Haus Rosengarten 3/4), Danielle Lorch (Gastronomie), Ruth Maxeiner (Reha-Gruppe), Heiderose Myrell (Gehart-Haupt- mann-straße), Helmut Normann (Facility-Management), Markus Schlüpmann (Montage, Hof Mauch), Christian Schuster (Horny-Haus 1E/2E), Isabel Schuth (Tagesförderstätte) und Sabrina Strack-Schlüter (Wichernhaus); 20 Jahre: Gabriele Bayer (Schlösschen E), Britta Czech (Altes Haus E), Gudrun Dillenberger (Tagesförderstätte), Margit Grün (Haus am Bach 1 R), Sandra Hahn (Montage, Langauer Mühle), Beate Krämer (Haus Rosengarten 1/2), Thomas Krekel (Weiße Haus 2+3), Sigrid Kirschner (Montage, Langauer Mühle), Susanne Körner (Tagesförderstätte), Jutta-Maria Panske (Haus Rosengarten 3/4), Jürgen Pichler (Wäscherei), Irene Reichwein (Hauswirtschaftlicher Dienst/Dezentralisierung), Petra Schneider (Wohnprojekt Nastätten), Katrin Schulteis (Wichernhaus) und Ursula Sklorz (Werner-Stöhr-Haus); 30 Jahre: Ursula Fast (Altes Haus 3), Gabriela Ferdinand (Schlösschen E), Margret Geier (Gastronomie), Rosemarie Moskopp (Montage, Langauer Mühle), Norbert Stork (Holzverarbeitung, Langauer Mühle) und Carmen Weis (Wäscherei); 40 Jahre: Elfi Ackermann (Haus Rosengarten), Renate Köpper (Am Schimmerich 3) und Rosemarie Lappas (Haus Rosengarten). Fehler bei den Abfuhrterminen 2015 Im Abfall-Info 2015 hat sich ein Fehler eingeschlichen: In den Orten Attenhausen, Lollschied, Pohl und Singhofen -Altpapier und Gelbe Tonne werden nicht wie veröffentlicht am abgefahren, sondern am Mittwoch Der reguläre Abfuhrtermin wurde wegen den Feiertagen (Weihnachten) vorverlegt. Nachtrag zu Kirchliche Nachrichten Evangelische Kirchengemeinde Nassau/Lahn mit Winden Pfarramt Nassau/L. mit Winden: Pfarrer Stefan Fischbach, Mittelpfad 38, Nassau Tel.-Nr /1551 Gemeindebüro: Bahnhofstraße 14, Telefon: 1820; Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr (Fax-Nr /951128; KGM.nassau@t-online.de oder ev.kirchengemeinde.nassau@ekhn-net.de) Veranstaltungen vom 23. Dezember bis 31. Dezember 2015 MITTWOCH, Uhr Generalprobe der Konfirmanden für das Weihnachtsspiel in der Johanniskirche Uhr Probe des Posaunenchores im Ev. Gemeindehaus -nach Absprache- HEILIG ABEND, Uhr Familiengottesdienst mit Weihnachtsspiel unter Mitwirkung des Posaunenchores (Pfarrer Fischbach und Konfirmanden) Uhr Christvesper (Pfarrer Fischbach) Uhr Christmette (Dr. Frank Zimmerschied) Kollekten jeweils für die Aktion: Brot für die Welt 1. FEIERTAG, Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Fischbach) Kollekte für den Posaunenchor der eigenen Gemeinde 2. FEIERTAG, Uhr Gottesdienst mit Wunschliedersingen (Pfarrer Fischbach, Orgel: Hans-Joachim Liefke) Kollekte für die Kirchenorgel SONNTAG, KEIN GOTTESDIENST! DONNERSTAG, Uhr Jahresschlussgottesdienst (Pfarrer Fischbach) Kollekte für die Telefonseelsorge FREITAG, UhrNeujahrsgottesdienst mit Abendmahl (Pfarrer Fischbach) Kollekte für die eigene Gemeinde SONNTAG, Uhr Gottesdienst (Pfarrerin Silke Funk) Kollekte für den Christlichen Aidshilfsdienst e. V. MITTWOCH, Uhr Posaunenchorprobe nach Absprache Geschichten Telefon 02603/ die Hotline für Kids im Rhein-Lahn Die Weisen Flucht nach Ägypten Die Kraftprobe -1-

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