UNTERNEHMER- PREISLISTE. Gültig ab 1. Januar 2018

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1 018 UNTERNEHMER- PREISLISTE Gültig ab 1. Januar 2018

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3 INHALTSVERZEICHNIS Standorte HASTAG (Zürich) AG 4 Ansprechpartner 6 Öffnungszeiten & Feiertage 7 Gesteinskörnung normiert 8 Recycling-Gesteinskörnung 9 Gesteinskörnung nicht normiert 10 Zusatzleistungen Kies 11 Transportpreise Kies und Deponiematerialien 13 Allgemeine Lieferbedingungen Gesteinskörnung 16 Mittelland-Schlüssel 17 Beton nach Eigenschaften SN EN 206: BAUSTOFF IN BESTFORM 22 Leichtbeton, Spritzbeton, Faserbeton 25 Nicht normierter Beton 26 Zusatzleistungen Beton 28 Transportpreise Beton 30 Normen /Anforderungen an den Beton 32 Labor für Baustoffprüfungen 36 Allgemeine Lieferbedingungen Beton 37 Aushub und mineralische Bauabfälle (unverschmutzt) 40 Zusatzleistungen Aushub / Rolltainer 42 Entsorgung Schweiz 43 3

4 Schlatt Wil Glattfelden Winterthur Opfikon-Glattbrugg Volketswil Birmensdorf Uetikon am See, Standorte und Werke HASTAG (Zürich) AG Weitere Standorte Jura Materials und Partnerfirmen 4

5 HASTAG (Zürich) AG Verkauf und Administration Urdorferstrasse Birmensdorf Telefon verkauf@hastag.ch Kiesproduktion Industriestrasse 16, Postfach Wil ZH Telefon hastagkies@hastag.ch Zentrale Betondisposition Telefon Kies-Dispo Raum Zürich Telefon Kies-Dispo Raum Winterthur Telefon Rolltainer-Dispo Telefon ALLGEMEINES/KONTAKTE Partnerfirmen PARINAG AG Ziegeleistrasse 8252 Schlatt TG Telefon DEGLO AG Dreibrunnenstrasse Sirnach Telefon

6 ANSPRECHPARTNER Reto Märki Verkaufsleiter Zürich Nord+Süd/Limmattal Telefon Mobile Björn Eckert Verkaufsleiter Zürich Unterland/Winterthur Telefon Mobile Thomas Blaser Verkaufsleiter Zürich Oberland/ rechtes Zürichseeufer Telefon Mobile René Baur Verkauf Innendienst Telefon Sarah Kamer Verkauf Innendienst Telefon

7 ÖFFNUNGSZEITEN & FEIERTAGE { b Unsere Werke sind für Abholer wie folgt geöffnet: Sommer 26. März 26. Oktober Winter 3. Januar 2. April Oktober 21. Dezember Disposition: Sommer 26. März 26. Oktober Winter 3. Januar 2. April Oktober 21. Dezember Bestellungen am Vortag bis Uhr. Ausgenommen Mörtel, siehe Seite 24. Zur Qualitätskontrolle können Telefongespräche aufgezeichnet werden. ALLGEMEINES/KONTAKTE Unsere Werke bleiben geschlossen am: Freitag 30. März Karfreitag Montag 2. April Ostermontag Montag 30. April Tag vor Tag der Arbeit Dienstag 1. Mai Tag der Arbeit Donnerstag 10. Mai Auffahrt Freitag 11. Mai Tag nach Auffahrt Montag 21. Mai Pfingstmontag Mittwoch 1. August Nationalfeiertag Montag, 24. Dezember bis Mittwoch, 2. Januar Weihnachten Vor Feiertagen schliessen die Werke jeweils um Uhr 2018 SCESp 0093 Inspektorat Fachverband der Schweizerischen Betriebskontrolle Betonindustrie Kies- und 2017 bestanden 7

8 GESTEINSKÖRNUNG NORMIERT Bezeichnung Korngrösse d/d Kategorie Schüttgewicht t/m 3 Preis ab Werk CHF/t für Franko- Lieferungen Preis ab Werk CHF/t abgeholt Wil ZH Glattbrugg BW Birmensdorf BW Winterthur Marthalen Volketswil Gesteinskörnungen für ungebundene und hydraulisch gebundene Gemische für Ingenieur- und Strassenbau Ungebundenene Gemische Norm SN NA, EN 13242/EN Kiesgemisch 0/45 (63) OC Gesteinskörnungen für Asphalte und Oberflächenbehandlungen für Strassen, Flugplätze und andere Verkehrsflächen Norm SN b, EN Brechsand 0/4 G F Splitt 4/8 G C 85/ a.a. Splitt 8/11 G C 85/ a.a. Splitt 11/16 G C 85/ a.a. Splitt 16/22 G C 85/ auf Anfrage auf Anfrage Gesteinskörnungen für Beton Norm SN b-NA, EN Feine Gesteinskörnung Mischsand 0/4 G F Grobe Gesteinskörnung Betonkies 4/8 G C 85/ Betonkies 8/16 G C 85/ Betonkies 16/32 G C 85/ Betonkies 32/45 G C 85/ Korngemische Betonkies 0/16K G A Betonkies 0/16P G A Betonkies 0/32K G A Betonkies 0/32P G A Alle Gesteinskörnungen müssen bei Transport, Umschlag und Lagerung vor Verunreinigungen durch Fremdstoffe und vor Witterungseinflüssen geschützt werden. Einzelkomponenten sind vor Vermischungen zu schützen. Kiesgemische müssen so umgeschlagen werden, dass keine Entmischungen entstehen. Erläuterungen/Beispiele: OC 85 = Oversize Category 85 = mindestens 85% (bis maximal 99 %) des Kiesgemischs fallen durch das Sieb mit dem angegebenen Grösstkorn (100 % bei 63 mm). G C 85/15 = Grobe Gesteinskörnung mit der Anforderung 85/15 = mindestens 85% der Kiesfraktion fallen durch das grob maschigere Sieb, höchstens 15% durch das engmaschigere. G F 85 = Feine Gesteinskörnung mit der Anforderung 85 = mindestens 85% der Sandfraktion fallen durch das Sieb mit dem angegebenen Grösstkorn. G A 85 = Korngemisch mit der Anforderung 85 = mindestens 85% des Korngemischs fallen durch das Sieb mit dem angegebenen Grösstkorn. Leistungserklärung Die Leistungserklärungen zu den normierten Gesteinskörnungen können auf unter «Produkte» heruntergeladen werden. 8

9 RECYCLING-GESTEINSKÖRNUNG Bezeichnung Abkürzung Kategorie Schüttgewicht t/m 3 Zusammensetzung/Spezifikation Preis ab Werk CHF/t für Franko- Lieferungen RC-Gesteinskörnungen, normiert Norm SN NA, EN 13242/EN RC-Kiesgemisch A 0-45 RC K45 A OC Kiessand mind. 70%, Asphaltgranulat max. 30% 9.70 RC-Kiesgemisch B 0-45 RC K45 B OC Kiessand mind. 70%, Betongranulat max. 30% RC-Betongranulatgemisch 0-45 RC G45 C OC Kiessand max. 70%, Betongranulat mind. 30% RC-Gesteinskörnungen, normiert Norm SN b-NA, EN und SIA Merkblatt 2030 «Recyclingbeton» RC-Betongranulatgemisch 0-16 RC G16 C GA Kiessand max. 75%, Betongranulat min. 25% RC-Granulate, nicht normiert RC-Mischgranulatgemisch 0-16 RC G16 M 1.45 Kiessand + Beton- + Mischgranulat mind. 95% 8.70 RC-Asphaltgranulatgemisch 0-22,4 RC G22,4 A 1.54 Ausbauasphalt mind. 80%, Kiessand max. 20% 9.70 GESTEINSKÖRNUNG Bauschutt wie Beton- und Mischabbruch sowie Aufbruch- und Fräsasphalt werden in Aufbereitungsanlagen zu wertvollen Rohstoffen verarbeitet. Als im Umweltmanagement zertifizierte Unternehmung schliessen wir Kreis läufe in der Wiederaufbereitung von mineralischen Bauabfällen. 9

10 GESTEINSKÖRNUNG NICHT NORMIERT Bezeichnung Korngrösse d/d Schüttgewicht t/m 3 Preis ab Werk CHF/t für Franko- Lieferungen Preis ab Werk CHF/t abgeholt Wil ZH Glattbrugg BW Birmensdorf BW Winterthur Marthalen Volketswil Splitt 2/ Gartenbausplitt 2/ Leitungssand UK 0/ a.a. RC-Sand AS 0/ a.a. Leitungssand 0/ Leitungssand gewaschen 0/ Leitungskies gewaschen 0/ Leitungskies gewaschen 0/ Bollensteine unsortiert a.a. Planiekies frostsicher 0/ a.a. Strassenkies gebrochen bindig 0/ Wandkies I. Klasse nicht normiert 0/ Wandkies I. Klasse nicht normiert 0/80, Wandkies II. Klasse 0/100, Netstaler geschlammt 0/ auf Anfrage auf Anfrage Sedimenta Strassenkies (grau) 0/ auf Anfrage auf Anfrage Sedimenta Strassenkies (grau) 0/ auf Anfrage auf Anfrage Verwendungsmöglichkeiten der Recyclingbaustoffe (Auszug aus Abb. 5 der BAFU-Richtlinie 31/06): Recyclingbaustoffe Einsatz in loser Form Verwendungsmöglichkeiten Einsatz in gebundener Form möglich Verwendung möglich *** ohne Deckschicht mit Deckschicht hydraulisch gebunden bituminös gebunden Asphaltgranulat *** *** nein möglich Recycling-Kiessand A nein möglich nein möglich Recycling-Kiessand B möglich möglich möglich nein Betongranulat nein möglich möglich nein Mischabbruchgranulat nein möglich möglich nein Verwendung möglich mit der Einschränkung: als Planiematerial unter bituminöser Deckschicht. nein Verwendung nicht zugelassen *** Verwendung nur möglich, wenn die Schichtstärke maximal 7 cm beträgt und das Asphaltgranulat gewalzt wird. 10

11 ZUSATZLEISTUNGEN KIES Preiszuschlag Privatbezüger CHF 8.00/t Zuschläge für Lieferungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit Werkzuschlag Überzeit/Nachtarbeit CHF /Std. mind. CHF Samstagsarbeit CHF /Std. mind. CHF Sonn-/Feiertagsarbeit CHF /Std. mind. CHF Transportzuschlag Überzeit/Nachtarbeit CHF 33.00/Std. Samstagsarbeit CHF 33.00/Std. Samstag / vor allg. Feiertagen CHF 66.00/Std. Sonn-/Feiertagsarbeit CHF 66.00/Std. Transportleistungen werden nach Aufwand (Regie) verrechnet. Gebühren für behördliche Bewilligungen werden separat verrechnet. Nacht- und Sonntagsbewilligungen (pro LKW und Arbeitstag) CHF Mindestmenge für Transport pro Fuhre, Abladezeiten GESTEINSKÖRNUNG 32-Tonnen-Fahrzeuge 40-Tonnen-Fahrzeuge Im Transportpreis inbegriffen 5 Min. pro Fuhre 18 t 23 t Zuschlag Silokipper (nur wenn speziell verlangt) CHF 2.10/t Zuschlag Fahrmischer (nur wenn speziell verlangt) CHF 2.20/t Im Transportpreis inbegriffen 1 Min. pro Tonne Zuschlag Kies im Rolltainer (RT10), (nur wenn speziell verlangt) CHF 50.00/Stk. Regiepreise und zusätzliche Wartezeiten 4-Achs-Kipper 32 t CHF / Std. CHF 2.45/Min. 5-Achs-Kipper 40 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 5-Achs-Sattelschlepper 40 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 4-Achs-Silokipper 32 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 5-Achs-Silokipper 40 t CHF / Std. CHF 2.70/Min. Ein allfälliger Treibstoffzuschlag aufgrund veränderter Rohstoffpreise bleibt jederzeit vorbehalten. Gesteinskörnung abgefüllt in Big Bag Preis ab Werk Wil ZH (nur auf Bestellung) alle Gesteinskörnungen (rund) bis 45 mm CHF/t alle Gesteinskörnungen (gebrochen) bis 16 mm CHF/t Betonkies bis 45 mm CHF/t Gebinde 1000 Liter, max. 1 t (Einweggebinde) CHF/Stk

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13 TRANSPORTPREISE KIES UND DEPONIEMATERIALIEN normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t A 8355 Aadorf Aathal Aawangen Adlikon b. Andelfingen Adlikon b. Regensdorf Aesch b. Birmensdorf Aesch b. Neftenbach Aesch-Forch Affoltern am Albis Agasul Alten Altikon Andelfingen Arni AG Attikon Augwil B 8184 Bachenbülach Bachs Baltenswil Bänk Bassersdorf Bebikon Benglen Berg am Irchel Berg b. Dägerlen Bergdietikon Berikon Bertschikon b. Attikon Binz Birchwil Birmensdorf ZH Bisikon Bonstetten Boppelsen Breite b. Nürensdorf Brütten Brüttisellen Buch am Irchel Buchberg Buchenegg Buchs ZH Bülach D 8471 Dägerlen Dällikon Dänikon ZH CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t 8421 Dättlikon Dättnau Dätwil Dielsdorf Dietikon Dietlikon Dinhard Dorf b. Andelfingen Dübendorf E 8123 Ebmatingen Effretikon Egetswil Egg b. Zürich Eglisau Eidberg Elgg Ellikon an der Thur Elsau Embrach Erlenbach Erzenholz Eschenmosen Ettenhausen b. Aadorf F 8951 Fahrweid b. Dietikon Fällanden Fehraltorf Feldmeilen Flaach Forch Frauenfeld Freienstein Fulau G 8547 Gachnang Gerlikon Gerlisberg Geroldswil Gfenn bei Dübendorf Glattbrugg Glattfelden Gockhausen Gotzenwil Gräslikon Greifensee Gundetswil Gündlikon GESTEINSKÖRNUNG 13

14 TRANSPORTPREISE KIES UND DEPONIEMATERIALIEN normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t 8605 Gutenswil H 8523 Hagenbuch ZH Hedingen Hegnau Heimgarten Henggart Herrliberg Hettlingen Hochfelden Hofstetten b. Elgg Horben b. Illnau Höri Humlikon Hünikon Hüntwangen Hüttikon I 8405 Iberg Illnau Islikon Islisberg K 8546 Kefikon Kemptthal Kindhausen Kleinandelfingen Kloten Kloten Flughafen Kollbrunn Küsnacht ZH Kyburg L 8903 Landikon Langenhard Lieli Lindau Lufingen M 8322 Madetswil Männedorf Marthalen Maur Meilen Mesikon Mutschellen CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t N 8606 Nänikon Nassenwil Neerach Neftenbach Niederglatt ZH Niederhasli Niederneunforn Nürensdorf Nussbaumen b. Bülach Nussberg O 8425 Oberembrach Oberengstringen Oberglatt ZH Oberhasli Oberneunforn Oberwil b. Nürensdorf Oberwil-Lieli Oerlingen Oetwil an der Limmat Ohringen Opfikon Ossingen Otelfingen Ottikon b. Kemptthal P 8118 Pfaffhausen Pfäffikon ZH Pfungen R 8197 Rafz Rämismühle Räterschen Regensberg Regensdorf Reutlingen (Winterthur) Rickenbach ZH Ricketwil Riedikon Riedt bei Neerach Riet b. Neftenbach Rikon im Tösstal Rorbas Rüdlingen Rudolfstetten

15 TRANSPORTPREISE KIES UND DEPONIEMATERIALIEN normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub normierte Gesteinskörnung nicht norm. GK RC- & Wandkies unverschmutzter mineral. Bauschutt unverschmutzter Aushub CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t 8352 Rümikon Rümlang Rumlikon Russikon Rüti b. Winkel Rutschwil-Dägerlen S 8127 Scheuren Schlatt b. Winterthur Schlieren Schottikon Schwerzenbach Seeb-Winkel Seegräben Seglingen b. Eglisau Sellenbüren Sennhof (Winterthur) Seuzach Spreitenbach Stadel b. Niederglatt Stadel b. Winterthur Stäfa Stallikon Steinmaur Sulz b. Rickenbach ZH T 8317 Tagelswangen Teufen ZH Thalheim an der Thur Theilingen Tössrieden U 8713 Uerikon Uesslingen Uetikon am See Uetliberg Uitikon-Waldegg Unterengstringen Urdorf Uster V 8459 Volken Volketswil W 8304 Wallisellen Waltenstein Wangen b. Dübendorf CHF/t CHF/t CHF/m 3 CHF/t 8195 Wasterkingen Watt Weiach Weiningen ZH Weisslingen Welsikon Wermatswil Wettswil a.albis Wiesendangen Wil ZH Windlach Winkel Winterberg ZH Z 8487 Zell ZH Zollikerberg Zollikon Zumikon Zweidlen Stadt Zürich 8046 Affoltern Albisgüetli Albisrieden Altstetten Aussersihl City Kreis Enge Fluntern Grünau Höngg Hottingen Industriequartier Leimbach Oberstrass Oerlikon Riesbach Schwamendingen Seebach Sihlfeld Triemli Unterstrass Wiedikon Wipkingen Witikon Wollishofen Stadt Winterthur 8400 Winterthur GESTEINSKÖRNUNG 15

16 ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN GESTEINSKÖRNUNG FSKB Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie b 1. Gewährleistung und Haftung Das Lieferwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für die Qualität sind ausschliesslich die in der jeweiligen Norm festgelegten Eigenschaften. Die für die Produkteigenschaften massgebenden Normen sind in der Preisliste den jeweiligen Produkten zugeordnet. Die Produkte werden überwacht und zertifiziert, soweit in der Norm gefordert. Im Rahmen dieser Gewährleistung verpflichtet sich das Lieferwerk, rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt, beanstandetes Material kostenlos zu ersetzen, oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn das angelieferte Material der Bestellung entspricht, jedoch für den beabsichtigten Zweck nicht verwendbar ist. Das Lieferwerk haftet nicht für unsachgemässe und ungeeignete Verwendung von auftragskonform geliefertem Material. Bei Verwendung von Kies auf Flachdächern ist jede Haftung des Lieferwerkes für die Beschädigung der Dachhaut ausgeschlossen, ebenso haftet das Lieferwerk nicht für den Verbund mit Bindemitteln, wenn Splitt zur Oberflächenbehandlung verwendet wird. Irgendwelche weitergehende Ansprüche wegen Liefermängel über die obigen Gewährleistungsansprüche hinaus werden ausdrücklich wegbedungen, insbesondere wird jede Haftung für weitergehende direkte oder indirekte Schäden ausgeschlossen. 2. Mengen Für Schüttdichte (t/m 3 ) und Liefermenge (t oder m 3 ) sind die Messungen im Werk (nicht auf der Baustelle) verbindlich. In Werken, wo das Material gewogen wird, erfolgt die Umrechnung auf m 3 aufgrund der neutral ermittelten Durchschnittswerte für Schüttdichte und Feuchtigkeit. 3. Lademenge Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften haben unsere Maschinisten und Chauffeure die Weisung, Fahrzeuge in keinem Fall zu überladen. 4. Zufahrt Das Befahren von Zufahrten und Vorplätzen im Auftrag des Kunden geschieht auf sein Risiko und seine Gefahr. Für allfällige Schäden an nicht lastwagentauglichen Strassen und Plätzen wird jede Haftung abgelehnt. 5. Termine Das Lieferwerk ist bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten und eventuelle Verspätungen frühzeitig zu melden. Das Lieferwerk haftet nicht infolge verspäteter Anlieferung des bestellten Materials. 6. Reklamationen Der Besteller hat das Material bei Übergabe zu prüfen und allfällige Reklamationen unmittelbar nach Ablieferung des Materials anzubringen. 7. Materialuntersuchungen Werden für einen bestimmten Verwendungszweck zusätzliche Untersuchungen im Labor verlangt, so gehen die entsprechenden Kosten, andere Abmachungen vorbehalten, zu Lasten des Auftraggebers. 16

17 MITTELLAND-SCHLÜSSEL Die HASTAG (Zürich) AG verwendet den Mittelland-Schlüssel. Sein logischer Aufbau hilft, sich rasch damit zurechtzufinden und Betonsorten eindeutig zu benennen. Bei der Zusatzbezeichnung sind die Ziffern -4 bis -8 unternehmensspezifisch festgelegt. Wenn die Ziffern nicht reichen, werden in der Zusatzbezeichnung weitere Buchstaben benutzt. Einige Betone, wie z.b. Leichtbeton, Spritzbeton oder nicht klassifizierte Betone, werden nicht mit dem Mittelland Schlüssel geregelt. 1. Ziffer: Expositionsklassengruppe 2. Ziffer: Druckfestigkeitsklasse 3. Ziffer: Grösstkorn A XC1, XC2 0 B XC3 1 C XC4, XF1 2 D XC4, XD1, XF2, inkl. XD2a, XF3 (T1) 3 E XC4, XD1, XF4, inkl. XD2a (T2) 4 F XC4, XD3, XF2, inkl. XD2b (T3) 5 G XC4, XD3, XF4, inkl. XD2b (T4) 6 H Pfahlbeton, Einbringen im Trockenen (P1) 7 I K L M N O Z Pfahlbeton, Einbringen unter Wasser (P2) Pfahlbeton, Einbringen im Trockenen (P3) Pfahlbeton, Einbringen unter Wasser (P4) XA1 Chemischer Angriff schwach XA2 Chemischer Angriff mässig XA3 Chemischer Angriff stark X0 C16/20 C20/25 C25/30 C30/37 C35/45 C40/50 C45/55 C50/ Beispiel Sorte-Nr. C BETON Interpretation: C330-0 = Beton Sorte C; Expositionsklassen XC4, XF1; C30/37; 32 mm; Kran; nach Norm SN EN Ziffer: Einbauart Kran Pump LVB Mono Kran Mono Pump SVB Pfahlbeton Einbringen im Trockenen Pfahlbeton -8 Einbringen unter Wasser -C -K -L -M -N -O -P -Q -R -S -T -U -V -W 5. Ziffer: Zusatzbezeichnung nach Norm SN EN 206:2013 mit Kunststoff-Fasern mit Stahlfasern AAR-beständig wasserdicht, WD-Beton C2, z.b. Fahrbahn, Verkehrsflächen F3 F4 Saniermobil/Pump >65 mm Betongranulat Kalkstein-Gesteinskörnung XA1c, XA2c, XA3c basierend auf I-Beton Mischgranulat XA1s basierend auf C-Beton XA1s basierend auf D-Beton XA2s basierend auf C-Beton XA2s basierend auf D-Beton XA3s basierend auf F-Beton XA1s, XA2s, XA3s basierend auf I-Beton XA1c basierend auf C-Beton XA1c basierend auf D-Beton XA2c basierend auf F-Beton XA3c basierend auf F-Beton

18 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206:2013 Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendungen/ Eigenschaften Preis ab Werk CHF/m 3 Expositionsklassengruppe A A130-0 C20/25 XC1 XC2 C Kran A131-0 C20/25 XC1 XC2 C Pump A160-0 C20/25 XC1 XC2 C Kran A230-0 C25/30 XC1 XC2 C Kran A231-0 C25/30 XC1 XC2 C Pump A260-0 C25/30 XC1 XC2 C Kran A261-0 C25/30 XC1 XC2 C Pump Expositionsklassengruppe B B230-0 C25/30 XC3 C Kran B231-0 C25/30 XC3 C Pump B231-4 * C25/30 XC3 C Pump WD B234-0 C25/30 XC3 C Mono Pump B234-4 * C25/30 XC3 C Mono Pump WD B261-0 C25/30 XC3 C Pump B261-4 * C25/30 XC3 C Pump WD B261-8 C25/30 XC3 F Saniermobil/ Pump für >65 mm B330-0 C30/37 XC3 C Kran B331-0 C30/37 XC3 C Pump B334-0 C30/37 XC3 C Mono Pump B361-0 C30/37 XC3 C Pump W230-4 ** C25/30 XC3 F Weisse Wanne Kran W231-4 ** C25/30 XC3 F Weisse Wanne Pump W260-4 ** C25/30 XC3 F Weisse Wanne Kran W261-4 ** C25/30 XC3 F Weisse Wanne Pump * WD nachgewiesen mit Prüfung der Wasserleitfähigkeit nach SIA 262/1, Anhang A, bis zu 10 m Wassersäule und Bauteildicke von mind. 250 mm. ** Weisse Wanne, belegt mit Prüfung der Wassereindringtiefe unter Druck nach SN EN Expositionsklassengruppe C C330-0 C30/37 XC4 XF1 C Kran C331-0 C30/37 XC4 XF1 C Pump C334-0 C30/37 XC4 XF1 C Mono Pump C361-0 C30/37 XC4 XF1 C Pump C361-8 C30/37 XC4 XF1 F Saniermobil/ Pump für >65 mm C364-0 C30/37 XC4 XF1 C Mono Pump C365-0 C30/37 XC4 XF1 SF SVB C385-0 C30/37 XC4 XF1 SF SVB C431-0 C35/45 XC4 XF1 C Pump C461-0 C35/45 XC4 XF1 C Pump C465-0 C35/45 XC4 XF1 SF SVB C531-0 C40/50 XC4 XF1 C Pump C731-0 C50/60 XC4 XF1 C Pump Monobeton Bei Lufttemperaturen unter +5 C oder über +30 C sind nebst den zusätzlichen Massnahmen beim Betonieren im Winter bzw. Sommer weitere Vorkehrungen bezüglich des Abbindeverhaltens zu treffen. Monobeton im Aussenbereich ist stark von den Witterungsverhältnissen abhängig. 18

19 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206:2013 Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendungen/ Eigenschaften Preis ab Werk CHF/m 3 Expositionsklassengruppe D (Tiefbaubeton T1) D230-0 C25/30 XC4 XD1 XF2 C Kran D231-0 C25/30 XC4 XD1 XF2 C Pump D261-0 C25/30 XC4 XD1 XF2 C Pump Expositionsklassengruppe E (Tiefbaubeton T2) E230-0 C25/30 XC4 XD1 XF4 C Kran E231-0 C25/30 XC4 XD1 XF4 C Pump E261-0 C25/30 XC4 XD1 XF4 C Pump Expositionsklassengruppe F (Tiefbaubeton T3) F330-0 C30/37 XC4 XD3 XF2 C Kran F331-0 C30/37 XC4 XD3 XF2 C Pump F361-0 C30/37 XC4 XD3 XF2 C Pump Expositionsklassengruppe G (Tiefbaubeton T4) G330-0 C30/37 XC4 XD3 XF4 C Kran G330-5 C30/37 XC4 XD3 XF4 C Kran G331-0 C30/37 XC4 XD3 XF4 C Pump G361-0 C30/37 XC4 XD3 XF4 C Pump G461-0 C35/45 XC4 XD3 XF4 C Pump G330-5SP C30/37 XC4 XD3 XF4 C Kran/gebr. GK G331-5SP C30/37 XC4 XD3 XF4 C Pump*/gebr. GK BETON * ohne Schlauchverlängerung Anwendungsübersicht NPK-Betone Tiefbau NPK D NPK D NPK D (T1) Bauteile, die chloridhaltigem Sprühnebel und/oder Spritzwasser ausgesetzt sind, z.b. Decken von Galerien NPK D NPK E NPK E (T2) Wie D (T1), zusätzlich hohe Wassersättigung (Kontaktwasser) beim Gefrieren möglich, z.b. Stützen NPK F NPK G NPK G NPK F (T3) Wie D (T1), aber intensivere Belastung durch Chloride, z.b. Stützmauern, Brüstungen NPK G (T4) Wie F (T3), zusätzlich hohe Wassersättigung (Kontaktwasser) beim Gefrieren möglich, z.b. Stützen Betonbeläge NPK C NPK C Selbstverdichtender Beton (SVB) Der Schalungsdruck ist gegenüber vibriertem Beton erhöht, weshalb eine sorgfältige Schalungsdimensionierung erforderlich ist. Die hohe Fliessfähigkeit kann zum Aufschwimmen von Einlageteilen und Abschalungen führen. Auf die Dichtigkeit der Schalung muss geachtet werden. Unterbrüche beim Betonieren sind zu vermeiden. Freie Fallhöhen sollten vermieden werden, da sich der SVB sonst entmischen kann. Bei tiefen Temperaturen verlängert sich die Ausschalfrist. Der Nachbehandlung ist beim Einsatz von SVB ein besonderes Augenmerk zu schenken. 19

20 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206:2013 Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendungen/ Eigenschaften Preis ab Werk CHF/m 3 Expositionsklassengruppe H (Pfahlbeton P1) H236-0 C25/30 F P1 im Trockenen H336-0 C30/37 F P1 im Trockenen Expositionsklassengruppe I (Pfahlbeton P2) I237-0 C25/30 F P2 unter Wasser I367-0 C30/37 F P2 unter Wasser Expositionsklassengruppe K (Pfahlbeton P3) K136-0 C20/25 F P3 im Trockenen Expositionsklassengruppe L (Pfahlbeton P4) L137-0 C20/25 F P4 unter Wasser Expositionsklasse XA, Beton bei chemischem Angriff X301 C30/37 XA2s XC4 XD3 XF1 C Pump X331 C35/45 XA3s XC4 XD3 XF1 C Pump X354 C30/37 XA2s XC4 XD3 XF1 C Pump Expositionsklasse XA Falls der Beton einer chemisch aggressiven Umgebung (z.b. sulfathaltiges Grundwasser, Kanalisation, Kläranlagen, etc.) ausgesetzt ist, wird die Betonzusammensetzung entsprechend angepasst. Auf Anfrage können diese Betonsorten der Klasse XA geliefert werden (zur Einteilung siehe Seite 34 SN EN 206, Tabelle NA.10). Sorten und Preise auf Anfrage. Hinweis: Vorversuche mit entsprechender Vorlaufzeit könnten notwendig sein. AAR-Beständigkeit Falls AAR-Beständigkeit als zusätzliche Anforderung an den Beton (Tiefbaubeton) gefordert ist, liefern wir Ihnen auf Anfrage AAR-bestän digen Beton. Die AAR-Beständigkeit dieser Betonsorten ist mit der Beton-Performance-Prüfung gemäss Merkblatt SIA 2042 nachgewiesen. Sichtbeton Für Sichtbetonflächen sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Die Einflussfaktoren für ein optimales Resultat sind u.a. geeigneter Schalungstyp, Art und Auftrag des Trennmittels, Betonverarbeitung (Einbau, Verdichtung, Ausschalfristen), Witterung (Niederschlag, Temperatur, Wind), Nachbehandlung und sonstige Schutzmassnahmen (weiterführende Informationen: Merkblatt für Sichtbetonbauten). Sorten und Preise auf Anfrage. Sichtbeton bei Bestellung erwähnen. Klasse des Chloridgehalts Die Betone fallen unter die Chloridgehaltsklasse Cl Ausnahmen bilden Recyclingbeton und Spritzbeton mit der Klasse Cl Festigkeitsentwicklung Alle Betonsorten weisen eine mittlere Festigkeitsentwicklung (m) auf. Andere Festigkeitsentwicklungen (schnell bzw. langsam) auf Anfrage. 20

21 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206:2013 Betonieren im Sommer Wenn die Frischbetontemperatur 30 C überschreitet, ist das Einbringen und Verdichten nur noch mit zusätzlichen Massnahmen möglich (SIA 262:2013, ). Schon bei Frischbetontemperaturen unter 30 C verkürzt sich die Zeit, in der der Beton verarbeitet werden kann, da der Abbinde- und Erhärtungsprozess schneller verläuft. Der Beton ist sofort nach dem Einbringen zu schützen vor Austrocknen durch Sonnenstrahlung, Austrocknen durch Wind, starken Temperaturwechsel Als Nachbehandlungen eignen sich Abdecken des Betons mit Folien oder Thermomatten, Aufbringen flüssiger Nachbehandlungsmittel auf Betonoberflächen, Verlängern der Einschalungszeit und allenfalls Kombinationen dieser Massnahmen. Die Dauer der Nachbehandlung ist in der SIA 262:2013 (6.4.6) genau geregelt. Die Dauer ist u.a. abhängig von der Oberflächentemperatur und Festigkeitsentwicklung des Betons. Wasserzugabe auf der Baustelle führt zu Qualitätseinbussen beim Festbeton: 10 l/m 3 zusätzliches Wasser im Beton verursacht eine Reduktion der 28-Tage Druck festigkeit von 2 4 N/mm 2! Darum ist Wasserzugabe auf der Baustelle im Allgemeinen verboten (SN EN 206, 7.5). Betonieren im Winter Wenn die Frischbetontemperatur 5 C unterschreitet, ist das Einbringen und Verdichten nur noch mit besonderen Massnahmen möglich (SIA 262:2013, ). Bei Betontemperaturen nahe dem Gefrierpunkt kommt die Festigkeitsentwicklung praktisch zum Stillstand. Ein schadloses Gefrieren ist aber erst möglich, wenn der Beton eine Druckfestigkeit von ca N/mm 2 erreicht hat. Frostschutzmittel beschleunigen die Erhärtungsgeschwindigkeit des Betons, haben aber keinen Einfluss auf die Gefriertemperatur des Wassers. Beim Einbringen zu beachten: Schalungsflächen und Bewehrung müssen frei von Eis, Schnee und Wasser sein, Es darf nicht auf gefrorenen Baugrund betoniert werden, Die Bewehrung muss wärmer als + 1 C sein (Gefahr von Eisschichtbildung durch Kondenswasser), Als Schalmaterialien sind Holz und Kunststoff vorzuziehen. Bei der Nachbehandlung zu beachten: Der Beton muss sofort vor Wärmeentzug und Feuchtigkeitsverlust geschützt werden. Für das Abdecken eignen sich Thermomatten. Bei kaltem und trockenem Wetter verdunstet Wasser besonders schnell, deshalb ist der Beton vor Zugluft zu schützen. Das Bauteil ist vor Schnee und Regen zu schützen, z.b. um Ausblühungen zu verhindern. Die Dauer der Nachbehandlung ist in der SIA 262:2013, genau geregelt. Die Dauer ist u.a. abhängig von der Oberflächentemperatur und Festigkeitsentwicklung des Betons. Sinkt die Betonoberflächentemperatur beim Erhärten während einer gewissen Zeitspanne unter 5 C ab, ist die Nachbehandlungsdauer um diese Zeit zu verlängern. BETON 21

22 AUSTOFF IN BESTFORM Ganz gleich auf welche Eigenschaften Sie bei Baustoff Wert legen: Wir offerieren Ihnen Beton für effizientes Bauen, Mörtel für konstante Qualität und Recycling-Beton für unseren Lebensraum. Immer mit dem Anspruch, ganz unabhängig Ihres Bedarfs, Bauen in Bestform zu ermöglichen.

23 BETON NACH EIGENSCHAFTEN SN EN 206:2013 JURA QUADRO DER EFFIZIENTE BETON Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendung Preis ab Werk CHF/m 3 F4 A230-7 C25/30 XC1 XC2 F Kran B230-7 C25/30 XC3 F Kran C334-7 C30/37 XC4 XF1 F Mono Pump C364-7 C30/37 XC4 XF1 F Mono Pump QUADRO Für einen effizienten Einbau mit der Konsistenzklasse F4. Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Konsistenzklasse Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendung Nettopreis ab Werk CHF/m 3 LVB A232-0 C25/30 XC1 XC2 F LVB A262-0 C25/30 XC1 XC2 F LVB B232-0 C25/30 XC3 F LVB B262-0 C25/30 XC3 F LVB C332-0 C30/37 XC4 XF1 F LVB C362-0 C30/37 XC4 XF1 F LVB Bei leicht verdichtbarem Beton (LVB) ist der Schalungsdruck gegenüber vibriertem Beton erhöht, weshalb eine sorgfältige Schalungsdimensionierung erforderlich ist. Die hohe Fliessfähigkeit kann zum Aufschwimmen von Einlageteilen und Abschalungen führen. Auf die Dichtigkeit der Schalung muss geachtet werden. Unterbrüche beim Betonieren sind zu vermeiden. Fallhöhen von 1.5 m sollten nicht überschritten werden, da sich der LVB sonst entmischen kann. Bei tiefen Temperaturen verlängert sich die Ausschalfrist. Der Nachbehandlung ist beim Einsatz von LVB ein besonderes Augenmerk zu schenken. BAUSTOFF IN BESTFORM 23

24 BAUSTOFF IN BESTFORM Bezeichnung Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Zielkonsistenz Grösstkorn Dmax. Maximaler w/zeq Anwendung/ Elastizitätsmodul Preis ab Werk CHF/m 3 SN EN 206:2013 Beton nach Eigenschaften RC A230-C C25/30 XC1 XC2 FZ Kran / >25kN/mm A231-C C25/30 XC1 XC2 FZ Pump / >25kN/mm B230-C C25/30 XC3 FZ Kran / >25kN/mm B231-C C25/30 XC3 FZ Pump / >25kN/mm C330-C C30/37 XC4 XF1 FZ Kran / >30kN/mm C331-C C30/37 XC4 XF1 FZ Pump / >30kN/mm CYCLO enthält Betongranulat. Zusammensetzung basierend auf Merkblatt SIA 2030 (s.tabelle auf Seite 35). FZ500 = Zielkonsistenz 500 mm Ausbreitmass Mörtelsorte, Bezeichnung Druckfestigkeit Anwendung Preis franko N/mm 2 CHF/m 3 SN EN Mörtel, ab Werk Winterthur JURA KUBO M15 Mauermörtel 15 N/mm 2 Mauermörtel nach Eignungsprüfung für Innen und Aussenbauteile JURA KUBO M15 Zargen* 15 N/mm 2 Zargenmörtel *Zargenmörtel ist nicht zertifiziert Transportzuschlag für Lieferungen < 1 m 3 : CHF 56.00/Lieferung. Die Mörtelkübel werden vom Lieferwerk zur Verfügung gestellt für CHF (Leihgebühr pro Kübel). Der Transport von Mörtel kübeln wird pauschal zu CHF verrechnet. Nicht mehr benötigte Kübel können im Werk sauber gereinigt zurückgegeben werden. Bestellungen bis Uhr am Vortag. Die Polizeiverordnungen der Gemeinden lassen eine Mörtellieferung und den Entlad erst ab 7.00 Uhr zu. Daher kann die Bereitstellung bis 7.00 Uhr nicht garantiert werden, insbesondere in der Nähe von Wohngebieten. Der Mauermörtel kann am Tag der Lieferung und am Folgetag verwendet werden. Er muss dabei immer gegen Austrocknen geschützt werden. Wenn Mauermörtel am Folgetag benutzt wird, muss die Oberfläche über Nacht mit Wasser bedeckt werden. Zargenmörtel darf nur am Liefertag verwendet werden. Die Leistungserklärung zum JURA KUBO M15 kann auf unter «Produkte» heruntergeladen werden. Preise gelten nur für Winterthur und Region. Ausserhalb wird der Transportaufwand in Regie verrechnet. Für Preisangaben fragen Sie bitte den Verkauf. 24

25 LEICHTBETON / SPRITZBETON / FASERBETON Bezeichnung Sandgehalt/ Druckfestigkeitsklasse Expositionsklasse Grösstkorn Dmax. Rohdichteklasse Preis ab Werk CHF/m 3 Leichtbeton (mit Blähton), ab Werk Winterthur, SN EN 206:2013 LB2008 ohne Sand LB % Sand 8 D LC180 LC8/9 XC1 XC2 8 D LC480 LC20/22 XC1 XC2 8 D LC710 LC35/38 XC1 XC2 10 D LB: Beton nach Zusammensetzung, Füll- und Ausgleichsbeton nicht bewehrbar, ohne oder mit bis zu 15 % Sand. LC: Beton nach Eigenschaften, gefügedicht - armierbarer Konstruktionsbeton. Transportpreis von Leichtbeton auf Anfrage. Leichtbeton muss bei längeren Transportdistanzen verzögert werden. Verrechnung der Verzögerung erfolgt separat. Klasseneinteilung von Leichtbeton nach der Rohdichte (gem. Tab. 9, SN EN 206) Beispiel: Rohdichteklasse: Rohdichtebereich kg/m 3 D1.0: 800 bis 1000 D1.2: > 1000 bis 1200 Bezeichnung Grösstkorn Dmax. Zementgehalt kg/m 3 Preis ab Werk CHF/m 3 Trocken-Spritzbeton, 1000 Liter Trockengemisch, nicht normierter Beton SC2808T (appliziert ca. 450 kg) SC3208T (appliziert ca. 500 kg) SC3508T (appliziert ca. 550 kg) SC35016T (appliziert ca. 550 kg) Nass-Spritzbeton, nicht normierter Beton BETON SC4008N SC4258N SC4508N Die Trocken- und Nass-Spritzbetone basieren auf Richtrezepten, mit denen verschiedene Spritzbetonklassen erreicht werden können mit zugehörigen Expositions- und Druckfestigkeitsklassen gemäss Norm SIA 198, Tab. 2. Ein allfälliger Nachweis der Eigenschaften (z.b. Druckfestigkeit) erfolgt am gespritzten Bauteil, und ist durch den Unternehmer zu erbringen. Die geforderten Eigenschaften bei der Übergabe der Grundmischung (Trocken- oder Nassgemisch), wie z.b. Zementgehalt oder Konsistenz, müssen vorgängig vom Unternehmer definiert werden. Beim Trockenspritzbeton erhöht sich nach der Applikation der effektive Zementgehalt pro m 3 durch Verdichtung und Rückprall. Faserbeton, SN EN 206:2013 Beton nach Zusammensetzung 1 Woche vorher vorbestellen. Kunststofffasern, Dosierung nach Vorgabe Ingenieur, Preis auf Anfrage. Stahlfasern, Dosierung nach Vorgabe Ingenieur: Preis auf Anfrage. Beimischen von bauseits gelieferten Fasern: CHF 8.00/m 3 25

26 NICHT NORMIERTER BETON Bezeichnung Bindemittelgehalt kg/m 3 Grösstkorn Dmax. Konsistenzklasse Preis ab Werk CHF/m 3 Überzug U4004 Überzug 400 0/4 erdfeucht U4504 Überzug 450 0/4 erdfeucht U4008 Überzug 400 0/8 erdfeucht U4508 Überzug 450 0/8 erdfeucht Magerbeton M15016 Magerbeton 150 0/16 erdfeucht M20016 Magerbeton 200 0/16 erdfeucht M25016 Magerbeton 250 0/16 erdfeucht M15032 Magerbeton 150 0/32 erdfeucht M20032 Magerbeton 200 0/32 erdfeucht Sickerbeton S15032 Sickerbeton /32 erdfeucht S20032 Sickerbeton /32 erdfeucht S15045 Sickerbeton /45 erdfeucht S20045 Sickerbeton /45 erdfeucht Splittbeton (nur ab Werk Winterthur oder Volketswil) P2408 Splittbeton 240 4/8 erdfeucht Stabibeton WK 70 Stabibeton mit Wandkies 2. Klasse 70 0/ Nettopreis ab Werk CHF/m 3 Kanalfüllbeton Nettopreis ab Werk CHF/m 3 FB1004 Füllbeton 100 0/4 fliessfähig FB1504 Füllbeton 150 0/4 fliessfähig FB1508 Füllbeton 150 0/8 fliessfähig

27 NICHT NORMIERTER BETON MIT RECYCLING-GRANULAT Bezeichnung Bindemittelgehalt kg/m 3 Grösstkorn Dmax. Konsistenzklasse Anwendungen Preis ab Werk CHF/m 3 Sauberkeitsschicht auf der Baugrubensohle M15016M C0 Sohlen- und Füllbeton M20016M C0 Sohlen- und Füllbeton M15016C C0 Sohlen- und Füllbeton M20016C C0 Sohlen- und Füllbeton Kanalisationen K25016M C0 Sohlenbeton K25016M C3 Hüllbeton K15016C C0 Sohlenbeton K15016C C3 Hüllbeton K20016C C0 Sohlenbeton K20016C C3 Hüllbeton Kabelkanäle, Rohrleitungsblöcke K20016C C0 Sohlenbeton K20016C C2 Hüllbeton BETON 27

28 ZUSATZLEISTUNGEN BETON Betonzusatzmittel / Bindemittel / Zusatzstoffe CHF/kg Fliessmittel FM + FM/VZ 6.30 Abbindeverzögerer VZ 6.50 Frostschutzmittel FS 5.50 Luftporenbildner LP 4.20 Schwindreduktionsmittel SRA 9.50 Entlüftungsmittel EL Weitere Betonzusatzmittel, Zusatzstoffe, andere Bindemittel und Mehrdosierung Bindemittel auf Anfrage Beigabekosten, wenn vom Unternehmer geliefert Beigabekosten von Zusatzmitteln im Werk CHF 7.00/m 3 Preiszuschlag Privatbezüger CHF 25.00/m 3 Zuschläge für Lieferungen ausserhalb der normalen Arbeitszeit Werkzuschlag Überzeit/Nachtarbeit mind. CHF pauschal pro Etappe Samstagsarbeit mind. CHF pauschal pro Etappe Sonn-/Feiertagsarbeit mind. CHF pauschal pro Etappe Transportzuschlag Überzeit/Nachtarbeit CHF 33.00/Std. Samstagsarbeit CHF 33.00/Std. Samstag / vor allg. Feiertagen CHF 66.00/Std. Sonn-/Feiertagsarbeit CHF 66.00/Std. Definition Etappe: Bei einem Unterbruch von über einer Stunde oder nach dem Waschen des Mischers gilt eine Etappe als abgeschlossen. Transportleistungen werden nach Aufwand (Regie) verrechnet. Für Zu- und Wegfahrten sowie Reinigung des Fahrzeugs wird zusätzlich 1 Stunde in Rechnung gestellt. Gebühren für behördliche Bewilligungen werden separat verrechnet. Nacht- und Sonntagsbewilligungen (pro LKW und Arbeitstag) CHF Winterzuschlag 1. Dezember bis Ende Februar CHF 2.00/m 3 28

29 ZUSATZLEISTUNGEN BETON Mindestmenge für Transport pro Fuhre, Abladezeiten 32-Tonnen-Fahrzeuge 7 m 3 40-Tonnen-Fahrzeuge 7 m 3 Im Transportpreis inbegriffen 3 Min./m 3 Förderband-Ablad Zuschlag Förderbandablad inklusive 30 Min. Warte-/Abladezeit CHF 60.00/m 3 Zusätzliche Warte-/Abladezeit CHF 3.60/Min. Mindestfuhrmenge 6 m 3 Mindestverrechnungsmenge Ablad über Band 6 m 3 Regiepreise und zusätzliche Wartezeiten 4-Achs-Kipper 32 t CHF / Std. CHF 2.45/Min. 5-Achs-Kipper 40 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 5-Achs-Sattelschlepper 40 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 4-Achs-Silokipper 32 t CHF / Std. CHF 2.55/Min. 4-Achs-Fahrmischer 32 t CHF / Std. CHF 2.65/Min. 5-Achs-Silokipper 40 t CHF / Std. CHF 2.70/Min. 5-Achs-Fahrmischer 40 t CHF / Std. CHF 2.75/Min. Ein allfälliger Treibstoffzuschlag aufgrund veränderter Rohstoffpreise bleibt jederzeit vorbehalten. Rücknahme Restbeton BETON Rücknahme Restbeton ab 0.5 m 3 CHF / m 3 29

30 TRANSPORTPREISE BETON (in CHF/m 3 ) A 8452 Adlikon b. Andelfingen Adlikon b. Regensdorf Aesch b. Birmensdorf Aesch b. Neftenbach Aesch-Forch Affoltern am Albis Agasul Alten Altikon Andelfingen Arni AG Attikon Augwil B 8184 Bachenbülach Bachs Baltenswil Bänk Bassersdorf Bebikon Benglen Berg am Irchel Berg b. Dägerlen Bergdietikon Berikon Bertschikon Binz Birchwil Birmensdorf ZH Bisikon Bonstetten Boppelsen Breite b. Nürensdorf Brütten Brüttisellen Buch am Irchel Buchberg Buchenegg Buchs ZH Bülach D 8471 Dägerlen Dällikon Dänikon ZH Dättlikon Dättnau Dätwil Dettenried Dielsdorf Dietikon Dietlikon Dinhard Dorf b. Andelfingen Dübendorf E 8123 Ebmatingen Effretikon Egetswil Egg bei Zürich Eglisau Ehrikon Eidberg Elgg Ellikon an der Thur Elsau Embrach Erlenbach Eschenmosen Ettenhusen b. Kyburg F 8951 Fahrweid b. Dietikon Fällanden Fehraltorf Feldmeilen Flaach Forch Frauenfeld Freienstein Fulau G 8547 Gachnang Gerlikon Gerlisberg Geroldswil Gfenn bei Dübendorf Glattbrugg Glattfelden Gockhausen Gotzenwil Gräslikon Greifensee Gundetswil Gündlikon Gutenswil H 8523 Hagenbuch ZH Hedingen Hegnau Heimgarten Henggart Herrliberg Hettlingen Hochfelden Hofstetten b. Elgg Horben b. Illnau Höri Humlikon Hünikon Hüntwangen Hüttikon I 8405 Iberg Illnau Islikon Islisberg K 8546 Kefikon Kemptthal Kindhausen Kleinandelfingen Kloten Kloten Flughafen Kollbrunn Kyburg L 8903 Landikon Langenhard Lieli Lindau Lufingen M 8322 Madetswil Männedorf Maur Meilen Mesikon Mettmenhasli Mutschellen

31 TRANSPORTPREISE BETON (in CHF/m 3 ) N 8185 Rüti b. Winkel Weisslingen Nänikon Rutschwil-Dägerlen Welsikon Nassenwil S 8615 Wermatswil Neerach Scheuren Wettswil a.albis Neftenbach Schlatt b. Winterthur Wiesendangen Niederglatt ZH Schlieren Wil ZH Niederhasli Schottikon Windlach Nürensdorf Schwerzenbach Winkel Nussbaumen b. Bülach Seeb (Winkel) Winterberg ZH Nussberg Seglingen Z O 8143 Sellenbüren Zollikerberg Oberembrach Sennhof (Winterthur) Zumikon Oberengstringen Seuzach Zweidlen Oberglatt ZH Spreitenbach Stadt Winterthur 8156 Oberhasli Stadel b. Niederglatt Hegi Oberwil b. Nürensdorf Stadel b. Winterthur Oberwinterthur, Grüze Oberwil-Lieli Stäfa übriges Stadtgebiet Oerlingen Stallikon Stadt Zürich 8955 Oetwil an der Limmat Steinmaur Affoltern Ohringen Sulz b. Rickenbach ZH Albisgüetli Opfikon T 8047 Albisrieden Ossingen Tagelswangen Altstetten Otelfingen Teufen ZH Aussersihl Ottikon b. Kemptthal Thalheim an der Thur City Kreis P 8484 Theilingen Enge Pfaffhausen Pfungen R 8193 Tössrieden U 8713 Uerikon Fluntern Grünau Höngg BETON 8197 Rafz Uesslingen Hottingen Räterschen Uetikon am See Industriequartier Regensberg Uetliberg Leimbach Regensdorf Uitikon Waldegg Oberstrass Reutlingen (Winterthur) Unterengstringen Oerlikon Rickenbach ZH Urdorf Riesbach Ricketwil Uster Schwamendingen Riedikon V 8052 Seebach Riedt bei Neerach Volken Sihlfeld Riet b. Neftenbach Volketswil Triemli Rikon im Tösstal W 8057 Unterstrass Rorbas Wallisellen Wiedikon Rüdlingen Waltenstein Wipkingen Rudolfstetten Wangen b. Dübendorf Witikon Rümikon Wasterkingen Wollishofen Rümlang Watt b. Regensdorf Rumlikon Weiach Russikon Weiningen ZH

32 NORMEN /ANFORDERUNGEN AN DEN BETON Norm für Beton, SN EN 206:2013 (2. Auflage) Die Norm SN EN 206:2013 gilt für Beton, der für Ortbetonbauwerke, für vorgefertigte Bauwerke sowie für Fertigteile für Gebäude und Ingenieurbauwerke verwendet wird (SN EN 206, aus NV.1.1). Beton kann nach Zusammensetzung oder nach Eigenschaften ausgeschrieben werden. Es wird in der SN EN 206 empfohlen, Beton nach Eigenschaften auszuschreiben. Beton nach Eigenschaften Beton, für den die geforderten Eigenschaften und zusätz liche Anforderungen, sofern erforderlich, dem Hersteller gegenüber festgelegt sind, der für die Bereitstellung eines Betons, der den geforderten Eigenschaften und den zusätz lichen Anforderungen entspricht, verantwortlich ist (SN EN 206, Abs ). Beton nach Zusammensetzung Beton, für den die Zusammensetzung und die Ausgangsstoffe, die verwendet werden müssen, dem Hersteller, der für die Lieferung eines Betons mit der festgelegten Zusammensetzung verantwortlich ist, vorgegeben werden (SN EN 206, Abs ). Festlegung des Betons Der Verfasser der Festlegung des Betons muss sicherstellen, dass alle relevanten Anforderungen für die Betoneigenschaften in der dem Hersteller zu übergebenden Festlegung enthalten sind. Dazu gehören auch der Transport nach der Lieferung, das Einbringen, die Verdichtung, die Nachbehandlung oder allfällige weitere Behandlungen. Zu berücksichtigen sind: die Anwendung des Frisch- und Festbetons die Nachbehandlungsbedingungen die Abmessungen des Bauwerks die Einwirkungen der Umgebung, denen das Bauwerk ausgesetzt wird. gegebenenfalls weitere Anforderungen (z.b. aufgrund bearbeiteter Betonoberflächen, der Betondeckung oder den Mindestquerschnittsmassen, etc.). Expositionsklassen Dem Konzept der Expositionsklassen liegen die möglichen Angriffs- und Schädigungsarten von Beton und Stahlbeton zugrunde. Können Einwirkungen auf Beton nicht mit den Expositionsklassen der SN EN 206 beschrieben werden, sind diese separat anzugeben (z.b. mechanischer Verschleiss durch Fahrzeuge). Für verschiedene Bauteile eines Bauwerkes können sich unterschiedliche Expositionsklassen ergeben. Im nachfolgenden Auszug aus Tabelle 1 der SN EN 206 sind die Klassen erläutert. Klassen-Bezeichnung Beschreibung der Umgebung Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko für Beton oder Bewehrung X0 für Beton ohne Bewehrung für Beton mit Bewehrung in sehr trockener Umgebung Korrosion, ausgelöst durch Karbonatisierung XC1 trocken oder ständig nass XC2 nass, selten trocken XC3 mässige Feuchte XC4 wechselnd nass und trocken Korrosion, ausgelöst durch Chloride XD1 mässige Feuchte XD2 nass, selten trocken XD3 wechselnd nass und trocken Frostangriff mit oder ohne Taumittel XF1 mässige Wassersättigung, ohne Taumittel XF2 mässige Wassersättigung, mit Taumittel XF3 hohe Wassersättigung, ohne Taumittel XF4 hohe Wassersättigung, mit Taumittel Chemischer Angriff XA1 chemisch schwach angreifende Umgebung (gemäss Tabelle 2 der SN EN 206) XA2 chemisch mässig angreifende Umgebung (gemäss Tabelle 2) XA3 chemisch stark angreifende Umgebung (gemäss Tabelle 2) 32

33 NORMEN /ANFORDERUNGEN AN DEN BETON In der Schweiz werden die Expositions klassen XA und XD2 in Unterklassen unterteilt (NA.4.1): Anwendungsbeispiele Expositionsklasse XA1s, XA2s, XA3s: Angriff auf Beton vorwiegend durch Sulfate. XA1c, XA2c, XA3c: lösender Angriff auf Beton. XD2a mit einem Chloridgehalt 0.5 g/l («Süsswasser», z.b. für übliche Schwimmbäder). XD2b mit einem Chloridgehalt > 0.5 g/l («Salzwasser», zeitweise oder dauernd hohen Chloridgehalte, z.b. Solebäder). XC4/XF1 Wasserdruck (Grundwasser) XC4 XC3 XC3 XC1 XC1 XC1 XC1 XC4 / XF1 XC1 z.b. XC2 Fassade Flachdach XC1 XC1 XF3 XF2 XF2 XC2 Sprühnebel XF4 Normales Terrain Fahrbahn Konsistenzklassen Klasse Masseinheit Konsistenzbeschreibung* Ausbreitmass [mm] F1 340 steif F2 350 bis 410 plastisch F3 420 bis 480 weich F4 490 bis 550 sehr weich F5 560 bis 620 fliessfähig F6 630 sehr fliessfähig Verdichtungsmass nach Walz [ ] C erdfeucht C bis 1.26 steif C bis 1.11 plastisch C bis 1.04 weich Setzmass (Slump) [mm] S1 10 bis 40 steif S2 50 bis 90 plastisch S3 100 bis 150 weich S4 160 bis 210 flüssig S5 220 sehr flüssig Auszüge aus den Tabellen 3 bis 5 der SN EN 206 Für SVB gelten die folgenden Konsistenzklassen: Klasse Masseinheit Setzfliessmassklassen (Setzfliessmass) [mm] SF1 550 bis 650 SF2 660 bis 750 SF3 760 bis 850 Viskositätsklassen (t500-zeit) [s] VS1 < 2.0 VS2 2.0 Viskositätsklassen (Trichterauslaufzeit) [s] VF1 < 9.0 VF2 9.0 bis 25.0 Auszüge aus den Tabellen 6 bis 8 der SN EN 206 * Die den Konsistenzklassen zugeordneten Konsistenzbeschreibungen entsprechen internen Festlegungen. Eine Zuordnung in der Norm existiert nicht. BETON 33

34 NORMEN /ANFORDERUNGEN AN DEN BETON Anforderungen an den Beton Für grundlegende und zusätzliche Anforderungen an die üblichen Betonsorten gelten die Tabellen NA.5 und NA.6 aus den Nationalen Elementen zur Norm SN EN 206:2013. Tabelle NA.5 der SN EN 206 Bezeichnung Sorte 0 (Null) Sorte A 1) Sorte B Sorte C Sorte D (T1) 2,3) Sorte E (T2) 3) Sorte F (T3) 4) Sorte G (T4) 4) Grundlegende Anforderungen Übereinstimmung mit dieser Norm Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN206 Beton nach SN EN 206 Druckfestigkeitsklasse C12/15 C20/25 C25/30 C30/37 C25/30 C25/30 C30/37 C30/37 Expositionsklasse (Kombination der aufgeführten Klassen) Nennwert des Grösstkorns X0(CH) XC2(CH) XC3(CH) XC4(CH), XF1(CH) XC4(CH), XD1(CH), XF2(CH) XC4(CH), XD1(CH), XF4(CH) XC4(CH), XD3(CH), XF2(CH) XC4(CH), XD3(CH), XF4(CH) Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Dmax 32 Chloridgehaltsklasse 5) Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Cl 0,10 Konsistenzklasse 6) C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 C3 Zusätzliche Anforderung für die Expositionsklasse XF2 bis XF4 Frost-Tausalzwiderstand nein nein nein nein mittel hoch mittel hoch Zusätzliche Anforderungen (objektspezifisch festzulegen) AAR-Beständigkeit Gemäss NA Ziffer Sulfatwiderstand nein nein nein Gemäss NA Ziffer und NA ) Die Betonsorte A deckt auch die Anforderungen der Expositionsklasse XC1(CH) ab. 2) Die Betonsorte D deckt auch die Anforderungen der Expositionsklasse XF3(CH) ab. 3) Die Betonsorten D und E decken die Expositionsklasse XD2a(CH) ab. Definition siehe Ziffer NA ) Die Betonsorten F und G decken die Expositionsklasse XD2b(CH) ab. Definition siehe Ziffer NA ) Die angegebene Klasse des Chloridgehalts ist für Stahl- und Spannbeton geeignet. 6) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ (weitere Details in SN EN 206). Auszug aus der Tabelle NA.6 der SN EN 206 Bezeichnung Anforderungen Maximaler w/z-wert bzw. w/z eq -Wert [ ] Sorte 0 (Null) Sorte A Sorte B Sorte C Sorte D (T1) Sorte E (T2) Sorte F (T3) Sorte G (T4) 0,65 0,60 0,50 0,50 0,50 0,45 0,45 Mindestzementgehalt (kg/m 3 ) 1, 2) Dauerhaftigkeitsprüfungen 3) Keine Keine WL 4), KW KW KW, FT KW, FT CW, FT CW, FT 1) Der Mindestzementgehalt gilt für Betone ohne Zusatzstoffe und einem Grösstkorn Dmax 32 mm. Wird ein anderes Grösstkorn Dmax verwendet, ist der Zementgehalt entsprechend Tabelle NA.7 anzupassen. 2) Bei der Zementart CEM II/B-LL sind die Fussnoten der Tabelle NA.1 zu beachten. 3) Prüfungen gemäss Norm SIA 262/1, Anhang A, B, C und I für die Wasserleitfähigkeit (WL), Chloridwiderstand (CW) Frost- Tausalzwiderstand (FT) und Karbonatisierungswiderstand (KW). Bei den Prüfungen gelten die Grenzwerte und Kriterien gemäss Ziffer (Tabelle NA.14). 4) Die Bestimmung der WL ist durchzuführen, falls der Nachweis gemäss NA Ziffer zu erbringen ist. Zur Wahl der zulässigen Betonsorte bei den Expositionsklassen XA wird die Tabelle NA.10 beigezogen Tabelle NA.10 der SN EN 206 Einordnung wegen des Sulfatgehaltes im Grundwasser oder Boden 1) Einordnung wegen anderen Arten des chemischen Angriffs (lösend) Expositionsklasse Hoch- und Tiefbauten Pfähle Expositionsklasse Hoch- und Tiefbauten Pfähle XA1s(CH) XA1c(CH) C oder D (T1) C oder D (T1) XA2s(CH) P2 3) XA2c(CH) F (T3) 4) P2 3) XA3s(CH) F (T3) 2) XA3c(CH) F (T3) 2) 1) Beton ist mit einem Zement mit einem hohen Sulfatwiderstand gemäss Tabelle NA.11 herzustellen oder es ist gemäss Ziffer NA zu verfahren. 2) Es ist mit Fachleuten zu prüfen, ob zusätzliche Schutzmassnahmen möglich und nötig sind. 3) Ggf. sind Fachleute beizuziehen. 4) Diese Betonsorte deckt auch den chemischen Angriff durch Abwasser in Biologiebecken von kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (Expositionsklasse XAA) gemäss cemsuisse-merkblatt 01 ab. Das Merkblatt enthält Hinweise für weitere Massnahmen. 34

35 NORMEN /ANFORDERUNGEN AN DEN BETON Betone für Bohrpfähle und Schlitzwände haben eigene Anforderungen, welche in NA.8 und NA.9 der Nationalen Elemente zur Norm SN EN 206:2013 festgehalten sind. Tabelle NA.8 der SN EN 206 Bezeichnung Grundlegende Anforderungen P1 im Trockenen (NPK H) P2 unter Wasser (NPK I) P3 im Trockenen (NPK K) P4 unter Wasser (NPK L) Übereinstimmung mit dieser Norm Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Beton nach SN EN 206 Druckfestigkeistklasse C25/30 C25/30 C20/25 C20/25 Expositionsklasse(n) Keine 1) Nennwert des Grösstkorns Dmax 32 Chloridgehaltsklasse Cl 0.10 Konsistenzklasse 2) F4 F5 F4 F5 Zusätzliche Anforderungen (objektspezifisch festzulegen) Frost-Tausalzwiderstand (evtl. mittel) 3) (evtl. mittel) 3) nein nein AAR-Beständigkeit Gemäss NA, Ziffer Sulfatwiderstand Gemäss NA, Ziffer nein nein 1) Um Missverständnisse zu vermeiden, wird auf die Angabe einer Expositionsklasse verzichtet. 2) Die angegebene Konsistenzklasse ist informativ (weitere Details in SN EN 206). 3) In einzelnen Fällen (z.b. teilweise freiliegende Oberflächen der Pfähle) kann es angezeigt sein, einen «mittleren» Frost-Tausalzwiderstand zu fordern. Tabelle NA.9 der SN EN 206 Bezeichnung Anforderungen P1 im Trockenen (NPK H) P2 unter Wasser (NPK I) P3 im Trockenen (NPK K) P4 unter Wasser (NPK L) Maximaler w/z-wert bzw. w/zeq-wert [ ] 0,50 0,50 0,60 0,60 Mindestzementgehalt (kg/m 3 ) 1) Gesteinskörnungen Gemäss SN EN Richtwerte für den Mehlkorngehalt (kg/m 3 2) ) 400 Zulässige Zementarten Gemäss Tab. NA.6 für die Betonsorten D (T1) und E (T2) Gemäss Tab. NA.6 für die Betonsorten C bis G 1) Der Mindestzementgehalt gilt für Betone ohne Zusatzstoffe und einem Grösstkorn Dmax 16 bis 32 mm. Wird ein anderes Grösstkorn Dmax verwendet, ist der Mindestzementgehalt ggf. anzupassen. 2) Wird ein anderes Grösstkorn Dmax als 16 bis 32 mm verwendet, ist der Mehlkorngehalt ggf. anzupassen. BETON Recyclingbeton gemäss Merkblatt SIA 2030 Recyclingbeton kann unter der Verwendung von Betongranulat und Mischgranulat zur Herstellung von Beton nach SN EN 206 (für gewisse Exposi tionsklassen) hergestellt werden. Dabei gilt gemäss Merkblatt SIA 2030, dass bei Recyclingbeton RC-C die Gesteinskörnung grösser 4 mm zu mindestens 25 M.-% aus rezyklierten Gesteinskörnern Rc (Betongranulat) besteht. Bei Recyclingbeton RC-M besteht die Gesteinskörnung grösser 4 mm zu mindestens 5 M.-% aus rezyklierten Körnern Rb (Mischgranulat) und mindestens zu 25 M.-% aus rezyklierter Gesteinskörnung (Rc + Rb). Recyclingbeton Anteile in der Gesteinskörnung X0, XC1, (trocken) XC1 (nass), XC2, XC3 XC4 XD, XF, XA RC-C Rc 25 M.% nach Voruntersuchung zulässig Rb < 5 M.% zulässig RC-M 5 M.% Rb 25 M.% und Rc + Rb 25 M.% zulässig nach Voruntersuchung zulässig Rb > 25 M.% zulässig nach Voruntersuchung zulässig gem. Tab. 1 Merkblatt SIA 2030, Einsatzgebiete von Recyclingbeton nicht zulässig 35

36 LABOR FÜR BAUSTOFFPRÜFUNGEN TCC Technical Competence Center Labor für Baustoffprüfungen Unsere Produkte unterliegen einer umfassenden Qualitäts kontrolle, welche durch unser Team des Technical Competence Center (TCC) sichergestellt wird. Unsere werkseigene Produktionskontrolle gewährleistet damit die konstante und hohe Qualität aller unserer angebotenen Produkte. Das TCC ist das Baustofflabor von JURA Materials und damit Ihr Ansprechpartner für Beton, Zement und Gesteinskörnung. Das TCC unterstützt Sie gerne bei allen Fragen zu Herstellung, Verarbeitung und Prüfung von Beton und dessen Ausgangsstoffen. Vertrauen Sie bei Ihrem nächsten Bauvorhaben auf das TCC mit seinen topmotivierten und geschulten Mitarbeitern! Gerne beraten wir Sie in den Bereichen Zement, Beton und Gesteinskörnung bei all Ihren Fragen zu objektbezogenen Lösungen Anwendungstechnik Frischbetonprüfung Festbetonprüfung Gesteinskörnungsprüfung Prüfungen am Bauwerk Mit seiner akkreditierten Prüfstelle (STS 0201) verfügt das TCC ausserdem über einen umfassenden Katalog von Prüfdienstleistungen auf höchstem Niveau. Zögern Sie nicht, ein unverbindliches Angebot zu verlangen! Fordern Sie uns heraus wir beraten Sie kompetent und mit Freude. TCC Technical Competence Center Talstrasse Wildegg T (Prüfstelle) T (Beratung) Baustoffprüfung vor Ort und im Labor 36

37 ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN BETON FSKB Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie b Alle Aufträge für Lieferungen von Beton werden auf Grund der nachstehenden allgemeinen Lieferbedingungen ausgeführt. Durch die Auftragserteilung anerkennt der Besteller die Gültigkeit der Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vom Betonwerk schriftlich bestätigt worden sind. Für die Eigenschaften des frischen Betons sowie die Qualität des erhärteten Betons und der Prüfungen sind die der Bestellung zugrunde liegenden Normen massgebend. Lieferungen von Beton erfolgen gemäss SIA 262. Für Frisch- und Festbetonprüfungen gelten die in den Normen SIA 262/1 und SN EN 206 aufgeführten Prüfnormen. 1. Preislisten und Offerten Die Basispreise der gedruckten Preislisten gelten, besondere Vereinbarungen vorbehalten, ausschliesslich für Bauunternehmer. Die darin enthaltenen Preise und Konditionen gelten bis auf Widerruf oder bis zur Bekanntgabe neuer allgemein gültiger Preislisten. Sie werden erst mit der Annahme eines uns auf Grund dieser Preislisten erteilten Auftrags verbindlich. Die Gültigkeit von besonderen Offerten ist unter Vorbehalt spezieller Vereinbarungen auf 3 Monate beschränkt. Alle Preise verstehen sich für Lieferung ab Betonwerk ohne MWST. Die m 3 -Preise beziehen sich auf 1 m 3 verarbeiteten Beton. Die Preise gelten ferner für Bezüge und Lieferungen innerhalb der im Betonwerk geltenden Werköffnungszeiten. Lieferungen ausserhalb dieser Zeit werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen entsprechende Zuschläge ausgeführt. Wird Lieferung franko Baustelle vereinbart, so gilt der dafür festgesetzte Transportpreis für den kürzesten, einwandfrei befahrbaren Anfuhrweg und die umgehende Betonübernahme durch den Besteller. Zusätzliche Wartezeit für Fahrzeug und Personal kann extra berechnet werden. Während der Wintermonate vom 1. Dezember bis Ende Februar kann ein Zuschlag verrechnet werden. In Regionen mit extremen Witterungsverhältnissen, wie z.b. Bergregionen, kann in der Preisliste eine andere Zeitspanne festgelegt werden. 2. Auftragserteilung und Auftragsannahme Aufträge sollen am Vortag bis spätestens Uhr erteilt werden. Vorbestellungen geniessen in der Auslieferung den Vorrang. Das Betonwerk benötigt bei der Bestellung genaue und spezifische Angaben über Betonsorte (gemäss massgebender Norm SN EN 206), Betonmenge, Einbauart und gewünschte Konsistenz, Lieferbeginn und Lieferprogramm. Aufträge und Lieferungsabrufe werden stets nach Massgabe der jeweiligen Lieferungsmöglichkeit angenommen. Wird bei Bestellungen Beton gemäss SIA 262 nach Eigenschaften verlangt, so sind die Eigenschaften nach SN EN 206 oder die NPK Betonsorte anzugeben. Wird vom Besteller Beton gemäss SIA 262 nach Zusammensetzung verlangt, so sind detaillierte Abklärungen zur Machbarkeit zwischen Planer, Besteller und Betonwerk unumgänglich. Bei Beton nach Zusammensetzung garantiert das Betonwerk ausschliesslich die korrekte Zusammensetzung der Betonmischung im Rahmen der von der SN EN 206 festgelegten Toleranzen. Für die Zuständigkeit von Änderungen sind genaue Weisungen vorzusehen. Sind für die Herstellung eines Betons Vorversuche notwendig, sind deren Kosten, nach vorheriger Absprache, durch den Auftraggeber zu übernehmen. BETON 3. Zusätze Die Zumischung von Betonzusatzmitteln ist in Bezug auf die Wahl von Produkt und Dosierung Angelegenheit des Betonwerks. Werden bestimmte Produkte und/ oder Dosierungen vom Besteller verlangt, wird nur die Einhaltung der geforderten Zumischung garantiert. In diesem Fall wird jede Haftung für den erwarteten Erfolg dieser Zusätze und ebenso das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf das Ver 37

38 ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN BETON b halten des Betons abgelehnt. Das Betonwerk ist dabei zur Verrechnung eines Mehrkostenzuschlags berechtigt. Bei Bestellungen von Beton nach Eigenschaften gemäss SIA 262 erlischt automatisch jegliche Garantie für die Eigenschaften des Betons, wenn der Besteller die Verwendung eines bestimmten Betonzusatzmittels oder Ausgangsstoffes vorschreibt. 4. Lieferung Die Lieferzeitangaben verstehen sich mit Rücksicht auf einen allfälligen Stossbetrieb stets mit einer Toleranz von einer halben Stunde. Ist eine grössere Verzögerung aus unvorhersehbaren Gründen wie Stromunterbruch, Wassermangel, Maschinendefekt, Ausfall von Zulieferungen oder Fällen höherer Gewalt unvermeidlich, so wird dies dem Besteller unverzüglich gemeldet und allfällige Möglichkeiten einer Weiterbelieferung durch andere Betonwerke angeboten. Für allfällige Wartezeit und weiteren direkten oder indirekten Schaden kann jedoch nicht gehaftet werden. Der Besteller ist gehalten, allfällige Verspätungen in der Materialabnahme dem Betonwerk sofort anzuzeigen. Unterlässt er dies, so haftet er für dadurch verursachten Materialverderb und andere Verzugsfolgen. 5. Garantie Das Betonwerk garantiert die Lieferung auftragskonformer Menge und Qualität. Massgebend für den Nachweis der Betonqualität sind die Prüfungen gemäss SIA 262/1 und SN EN 206 des Betons und der daraus durch das Betonwerk oder in Anwesenheit eines Vertreters des Betonwerks hergestellten Probekörper. Für Farbgleichheit des gelieferten Betons wird nur aufgrund einer diesbezüglichen schriftlichen Vereinbarung garantiert. Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich das Betonwerk rechtzeitige und sachlich begründete Mängelrüge vorausgesetzt beanstandeten Beton kostenlos zu ersetzen oder, wenn das Material beschränkt verwendbar ist, einen angemessenen Preisnachlass zu gewähren. Dabei wird auch die Haftung für Schäden an den mit dem gelieferten Beton hergestellten Bauwerken übernommen, vorausgesetzt, dass diese Schäden nachweisbar auf die mangelhafte Beschaffenheit des Betons zurückgeführt werden müssen, und ferner der Besteller für den eingetretenen Schaden die Haftung übernehmen musste. Für weitere direkte oder indirekte Schäden wird jede Haftung wegbedungen. 6. Mängelrüge Es obliegt dem Besteller, bei Ablieferung des Betons zu prüfen, ob a) die Angabe auf dem Lieferschein mit seiner Bestellung übereinstimmt b) die Lieferung sichtbare Mängel aufweist Bei Lieferung franko Baustelle gilt als Ablieferung die Übergabe auf dem Bauplatz und bei Lieferung ab Werk die Übergabe des Betons auf den Lastwagen. Allfällige Beanstandungen sind, damit sie das Betonwerk auf ihre Berechtigung prüfen kann, nach Möglichkeit vor dem Einbringen des Betons in die Schalung anzubringen. Mängel, die bei Ablieferung nicht feststellbar sind, müssen sofort nach deren Entdeckung gerügt werden. Bestehen seitens des Bestellers hinsichtlich der Qualität des gelieferten Betons Zweifel und ist eine sofortige Abklärung nicht möglich, so ist der Besteller zur Entnahme einer Probe verpflichtet. Durch eine sofortige Einladung ist dem Betonwerk Gelegenheit zu geben, der Probeentnahme beizuwohnen. Das Resultat dieser Prüfung wird vom Betonwerk nur anerkannt, 38

39 ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN BETON b wenn die Probeentnahme unmittelbar nach erfolgter Lieferung und gemäss den Vorschriften der Norm SN EN 206 vorgenommen und die Probe einer anerkannten Prüfstelle zur Beurteilung eingesandt worden ist. Ergibt die Prüfung, dass die Beanstandung berechtigt ist, so übernimmt das Betonwerk die Prüfungskosten. Andernfalls sind sie vom Besteller zu tragen. 7. Zahlungsbedingungen Für die Zahlung der fakturierten Lieferungen und Nebenkosten wie z.b. Wartezeiten, Winterzuschlag etc. gelten, andere schriftliche Abmachungen vorbehalten, folgende Zahlungsbedingungen: 30 Kalendertage, rein netto, nach Versand der Rechnung. Danach wird ein Verzugszins gem. OR geschuldet. Sämtliche Lieferungen auf die gleiche Baustelle gelten als Sukzessivlieferungen, unabhängig von der Dauer oder den Bezugsunterbrüchen. Das Betonwerk behält sich Teilfakturierungen vor. Beanstandungen einer Lieferung berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung von fälligen Zahlungen für die übrigen Lieferungen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist behält sich das Betonwerk die Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechtes vor. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, auch bei Lieferung franko Baustelle, das Geschäftsdomizil des Betonwerks. Für die Beurteilung von Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte zuständig. BETON 39

40 AUSHUB UND MINERALISCHE BAUABFÄLLE (UNVERSCHMUTZT) Annahmebedingungen für unverschmutztes Aushubmaterial Es wird nur deklarierter Aushub aus Baugruben, frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen, angenommen (entsprechend der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen Abfallverordnung VVEA). Qualitätskontrolle in Deponien für sauberes Aushubmaterial Um langfristige Risiken in unseren Gruben für sauberes Aushubmaterial zu vermeiden führen wir vermehrt Annahmekontrollen durch. So nehmen wir unsere Verantwortung wahr und erfüllen die Verpflichtungen der zuständigen Behörden. Nebst der optischen Kontrolle werden verschiedene chemische Parameter untersucht. Bei Anzeichen einer Verschmutzung sind wir von den Behörden verpflichtet, deren Hergang nachvollziehbar darzustellen, damit die Quelle gestoppt werden kann. Sollte es vorkommen, dass eine Anlieferung von Ihrer Baustelle betroffen ist und nicht als unverschmutzter Aushub deponiert/verwertet werden kann, werden wir umgehend mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Dabei werden Ihnen folgende entstandenen Kosten verrechnet: Fallpauschale von CHF (Für administrative Aufwendungen, Unterstützung und Koordination mit der Bauleitung, Zwischenlagerung und Wiederauflad des Materials in der Grube sowie Analysekosten). Fachgerechte Entsorgung des Materials inkl. aller Transportkosten abhängig vom Verschmutzungsgrad und von der Materialeigenschaft. Weitere Annahmeeinschränkungen Nicht stichfestes Material muss zurückgewiesen werden, wenn die Annahme nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Bei intensiven oder längeren Schlechtwetterperioden ist mit Einschränkungen zu rechnen. Die Annahme von unverschmutztem Aushub kann jederzeit begrenzt werden. Vor der Anlieferung von Aushubmaterial muss die Deponieannahmestelle informiert werden (Mengenangabe, etc.). Wir behalten uns vor, Aushubmaterial vorgängig zu begutachten. Unangemeldetes Aushubmaterial kann zurückgewiesen werden. VVEA Anhang 3, Auszug aus Ziffer 1: «Aushub- und Ausbruchmaterial ist gemäss Artikel 19, Absatz 1 zu verwerten, wenn es: a) zu mindestens 99 Gewichtsprozent aus Lockergestein oder gebrochenem Fels und im Übrigen aus anderen mineralischen Bauabfällen besteht; b) keine Fremdstoffe wie Siedlungsabfälle, biogene Abfälle oder andere nicht mineralische Bauabfälle enthält.» Deklarationsformulare Für Aushub- und Ausbau asphalt- Abfuhren benötigen wir vor Beginn der Abfuhren die ausgefüllten Deklarationsformulare. Diese können Sie downloaden unter oder beim Verkauf anfordern. 40

41 AUSHUB UND MINERALISCHE BAUABFÄLLE (UNVERSCHMUTZT) Aushubmaterialien Deponiegebühr Aushub unverschmutzt U trocken** CHF / t Nasszuschlag CHF 4.80 / t Schlechtwetterzuschlag CHF 2.40 / t Unverschmutzter Humus (Kat. I) CHF 4.50 / t In den Gruben mit Wägeeinrichtungen wird gemäss Waagschein die Menge in Tonnen verrechnet. In den übrigen Gruben wird die Menge anhand des Transportscheins mit dem Faktor 1.68 t/m 3 lose umgerechnet. Mineralische Bauabfälle (unverschmutzt und schwach verschmutzt) Betonabbruch U Kante < 70 cm CHF 9.50 / m 3 Betonabbruch T Kante < 70 cm CHF / m 3 Aufbruchasphalt, PAK < 250 mg/kg (PAK i. Bm. < 5000 ppm) * auf Anfrage Aufbruchasphalt, PAK mg/kg (PAK i. Bm ppm) * auf Anfrage Fräsasphalt, PAK < 250 mg/kg (PAK i. Bm. < 5000 ppm) * auf Anfrage Gussasphalt, PAK < 250 mg/kg * auf Anfrage Strassenaufbruch U (Beton- und Asphaltanteil je < 4%, Mischabbruch < 1%) CHF 9.50 / m 3 Mischabbruch U (gemischt oder sortenrein, Gipsanteil < 1%) CHF / m 3 Rücknahme / Entsorgung Restbeton CHF / m 3 Zuschläge (Nettopreise) Vorzerkleinerung von Beton und Ausbauasphalt mit Kante > 70 cm Aussortieren von Verunreinigungen aus mineralischem Bauschutt Abtrennen vorstehender Armierungseisen CHF / t CHF / t CHF / t U = Unverschmutzt, nach Anhang 3, Ziffer 1 VVEA T = Tolerierbar, bzw. schwach verschmutzt, nach Anhang 3, Ziffer 2 VVEA PAK (i. Bm.) = Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (im Bindemittel von bituminös gebundenen Belägen) * Nachweis PAK-Gehalt erfolgt kundenseitig. ** Deponiegebühr bei Anlieferung durch Kunden in Glattbrugg: CHF 20.50/t AUSHUB/ENTSORGUNG RECYCLING 41

42 ZUSATZLEISTUNGEN AUSHUB Mindestmenge für Transport pro Fuhre, Ablade- und Wartezeiten 32-Tonnen-Fahrzeuge 40-Tonnen-Fahrzeuge In der Fracht ist eine maximale Ablade- und Wartezeit auf der Baustelle von 5 Min. pro Fuhre inbegriffen. Längere Warte- oder Abladezeiten sowie Spezialablad werden in Rechnung gestellt. 18 t 23 t Regiepreise 4-Achs-Kipper 32 t 5-Achs-Kipper 40 t 5-Achs-Sattelschlepper 40 t 5-Achs-Hakenfahrzeug CHF / Std. CHF / Std. CHF / Std. CHF / Std. Ein allfälliger Treibstoffzuschlag aufgrund veränderter Rohstoffpreise bleibt jederzeit vorbehalten. ROLLTAINER Rolltainer Rolltainer 10 m 3, leer Stellen CHF 50.00/Stk., Austausch/Wechsel CHF /Stk., Miete ab 21. Werktag CHF 80.00/Monat Umschlagmulde 18 m 3, Antransport Leermulde CHF /Stk., Abtransport Leermulde CHF /Stk., Miete ab 21. Werktag CHF /Monat Rolltainer RT 10 m 3 von hinten befahrbar Aussenmass: L 6000 x B 2500 x H 950 Umschlagmulde RT 18 m 3 z.b. für Aushub- und Kiesmaterial Aussenmass: L 6200 x B 2300 x H1500 Die Zufahrt für die Muldenfahrzeuge muss die notwendige Tragfähigkeit aufweisen. Der Besteller ist verantwortlich für entsprechende Abklärungen und allfällige Schutzmassnahmen des Belages (z.b. Unterlage mit Gerüstladen). 42

43 ENTSORGUNG SCHWEIZ Dienstleistungen mit Qualität und Sicherheit Eine saubere Entsorgung ist nicht nur unsere Pflicht, sondern unsere Verpflichtung, im Interesse, nachhaltig zu bauen. Sanierungen und Rückbauten Entsorgung Schweiz der JURA Materials bietet schweizweit Entsorgungsdienstleistungen für belastete minera lische Bauabfälle an. Dabei stehen höchste Fachkompetenz und ausgezeichnete Dienstleistungsqualität im Vordergrund. Unsere Spezialisten unterstützen Sie bei Rückbauten und Standortsanierungen in der Abfallcharakterisierung, Konditionierung, Dokumentation und Abwicklung der Behördenwege. Unsere Mitarbeiter sind auf der Liste der Fachpersonen für Bodenschutz vermerkt und damit berechtigt, als Berater und Dienstleister die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial zu begleiten. Unsere Entsorgungsbetriebe erfüllen in allen Prozessen die gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und norma tiven Ansprüche. Deponien Verschmutzte und belastete mineralische Bauabfälle lagern wir fachgerecht in unseren Deponien ab. Die JURA Materials betreibt alle Deponietypen nach VVEA. PARINAG AG Die Inertstoffdeponie «Paradies» in Schlatt TG (Typ A- und B-Deponie) ist seit 2001 in Betrieb. Ein Anschlussgleis führt direkt in die Deponie und ermöglicht das Abladen von t Material «in einem Zug». DEGLO AG Die Inertstoffdeponie «Fuchsbühl» in Gloten TG (Typ B-Deponie) liegt verkehrsgünstig an der Autobahn A1 zwischen den Anschlüssen Münchwilen und Wil. AUSHUB/ENTSORGUNG RECYCLING 43

44 ENTSORGUNG SCHWEIZ Tännlimoos: Typ B-, C-, D- und E-Deponie an einem Standort Auf der Typ B-Deponie (Inertstoffdeponie) wird Material abgelagert, das chemisch und biologisch stabil und nicht gewässergefährdend ist. Gemäss der Abfallverordnung (VVEA) sind es Abfälle, die zu mindestens 95 % aus gesteinsähnlichen Bestandteilen bestehen. Das sind: nicht verwertbare mineralische Bauabfälle wie verschmutzter/belasteter Mischabbruch oder Beton belastetes Erdreich unter Einhaltung der Grenzwerte gemäss VVEA (Anhang 5, Ziffer 2) Tonwaren und Keramik Wand- und Bodenbeläge, Verputze Steingut Leicht- und Porenbeton, Glasschaum mineralischer Faserzement, z.b. Eternit (Anlieferung nur gemäss Merkblatt der SUVA in Big Bag/verpackt) Auf unserer Typ E-Deponie (Reaktordeponie) werden vorwiegend kontaminierte Bauabfälle, Boden- oder Bauaushub belasteter Standorte mit einer von der VVEA begrenzten Schadstoff belastung abgelagert. Weiter werden folgende mineralischen Abfälle angenommen: Bauabfälle, welche die chemische Voraussetzung für die Typ B-Deponie nicht erfüllen (z.b. Feinfraktion aus der Bausperrgutsortierung) Brandschutt Mineralfaser- und Holzwollplatten Sandfangmaterial aus Kläranlagen Schlacke aus Zwischenböden teerhaltiger Ausbauasphalt, Gussasphalt usw. In der Typ D-Deponie werden Schlacke aus der Kehrichtverbrennung sowie Aschen aus bestimmten Ver bren nungs prozessen eingelagert. Auf der Typ C-Deponie (Reststoffdeponie) Tännlimoos werden folgende Materialien angenommen: Abfälle mit erhöhtem Schwermetallgehalt Altlastenmaterialien gewaschene Elektrofilterasche (GEFA) Rostasche Holzasche, usw. Öffnungszeiten Deponie Tännlimoos: Jeweils Montag bis Freitag 3. Januar 23. März März 26. Oktober Oktober 21. Dez Freitags nur bis Weitere Infos unter: 44

45 A.RO.MA. ökologische und wirtschaftliche Bauabfallverwertung «A.RO.MA.» steht für alternative Rohmaterialien. Diese werden aus mineralischen Bauabfällen gewonnen, welche beim Rückbau von belasteten Gebäuden oder beim Aushub auf kontaminiertem Gelände anfallen. Alternative Rohmaterialien ersetzen die zur Herstellung von Zement nötigen Rohstoffe Kalkstein und Mergel. Gleichzeitig wird der begrenzte Deponieraum für mineralische Sonderabfälle in der Schweiz entlastet. A.RO.MA. ist eine Komplettlösung mit ökologischen und ökonomischen Vorteilen: fachgerechte und sichere Komplett-Entsorgung von belasteten Bauabfällen Schonung natürlicher Rohstoffe durch Recycling gesetzeskonforme Entsorgung lückenlose Qualitätskontrolle und Überwachung sämtlicher Entsorgungsschritte Verwertung statt Deponierung und dadurch Schonung von Deponieraum Kostenreduktion und Projekttransparenz durch Gesamtlösungen aus einer Hand Als alternative Rohmaterialen eignen sich insbesondere (nach Anh. 4, Ziffer 1 der VVEA): Verschmutztes Aushubmaterial von chemisch belasteten Standorten Mineralische Bauabfälle wie Misch- und Betonabbruch, Back- und Kalksandsteine, Ziegel, Verputze oder Mischungen aus diesen Materialien Spezialmaterialien wie Filterkuchen aus der Bodenreinigung und Abwasserbehandlung, Sandfangmaterial, Rückstände aus Absetzbecken, Dekantermaterialien, Sedimente usw. «Um alternative Rohmaterialien auf ihre Eignung zu prüfen, veranlassen wir bereits Beprobungen vor Ort. Untersucht werden Art und Grad der Belastung sowie die elementare Zusammensetzung des Materials. Durch interne und ex terne Experten garantieren wir eine lückenlose Qualitäts sicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Normen.» AUSHUB/ENTSORGUNG RECYCLING 45

46 ENTSORGUNG SCHWEIZ Nettopreise, inkl. VASA, ohne Transport, ohne MWST. Transporte auf Anfrage. Aushubmaterialien Deponiepreise Ober-/Unterboden Kat. II / IIIa trocken, leicht belastet CHF/t Ober-/Unterboden Kat. IIIb, stark belastet CHF/t auf Anfrage Schwach belasteter Aushub (T), trocken CHF/t Schwach belasteter Aushub (T), nass (wassergesättigt) CHF/t auf Anfrage Schwach belasteter Aushub (T), Schlamm (fliessend) CHF/t auf Anfrage Wenig belasteter Aushub (Inertstoff), trocken CHF/t Wenig belasteter Aushub (Inertstoff), nass (wassergesättigt) CHF/t auf Anfrage Wenig belasteter Aushub (Inertstoff), Schlamm (fliessend) CHF/t auf Anfrage Ober-/Unterboden oder Aushub mit Neophyten belastet CHF/t auf Anfrage Stark belasteter Aushub (Reaktor- und Reststoffqualität) CHF/t auf Anfrage Aushub Sonderabfall CHF/t auf Anfrage Mineralischer Bauschutt Deponiepreise Belasteter Betonabbruch CHF/t auf Anfrage Gussasphalt CHF/t auf Anfrage Nachweis PAK-Gehalt erfolgt kundenseitig Aufbruchasphalt, PAK > 1000 mg/kg (PAK i. Bm. > mg/kg) CHF/t auf Anfrage Belagsaufbruch oder Fräsgut. Nachweis PAK-Gehalt erfolgt kundenseitig Mischabbruch mit Gipsanteil > 1% CHF/t Schwach belasteter Mischabbruch (T); Gipsanteil < 1% CHF/t Schwach belasteter Mischabbruch (T); Gipsanteil > 1% CHF/t auf Anfrage Belasteter Mischabbruch CHF/t auf Anfrage Gipswaren CHF/t auf Anfrage Gipsplatten, Gipsabfälle (ohne Gebinde) Glaswaren CHF/t auf Anfrage Fenster-, Flach-, Isolier-, Verbundglas, Glasbausteine, Glasziegel Übriger mineralischer Bauschutt CHF/t auf Anfrage Mineralische Verputze, Blähton, Glasbetonsteine, Leca, Lecabeton, Sioprex, Ytong, etc. Übrige Bauabfälle Deponiepreise Mineralischer Faserzement, z.b. Eternit CHF/t Anlieferung nur gemäss Merkblätter der SUVA in Big Bag/verpackt Mineralisches Isolationsmaterial CHF/t auf Anfrage Flumroc, Stein- und Glasfaserwolle, Foam- und Schaumglas, Isover, etc. Schlacke aus Zwischenböden CHF/t auf Anfrage Asbesthaltige Bauabfälle (mit leicht freisetzbaren Asbestfasern) CHF/t auf Anfrage Mineralfaser- / Holzfaserzementplatten CHF/t auf Anfrage Material Grenzwerte in Abfallverordnung Abkürzung Unverschmutzes Aushub-, Ausbruch- und Rückbaumaterial Gemäss Anhang 3 Ziffer 1 VVEA U Schwach belastetes Aushub-, Ausbruch- und Rückbaumaterial Gemäss Anhang 3 Ziffer 2 VVEA T / sv Wenig belastetes Aushub-, Ausbruch- und Rückbaumaterial Gemäss Anhang 5 Ziffer 2 VVEA Inert-/Typ B-Material stark belastetes Aushub-, Ausbruch- und Rückbaumaterial Gemäss Anhang 5 Ziffer 5 VVEA Reaktor-/Typ E-Material Schlacken und Aschen Gemäss Anhang 5 Ziffer 4 VVEA Schlacke/Typ D-Material Reststoff Gemäss Anhang 5 Ziffer 3 VVEA Reststoff/Typ C-Material Reststoffe sind Abfälle aus verschiedenen Behandlungsanlagen und/oder Abfälle mit erhöhtem Schwermetallgehalt. 46

47 ENTSORGUNG SCHWEIZ Nettopreise, inkl. VASA, ohne Transport, ohne MWST. Transporte auf Anfrage. Weitere Abfälle Deponiepreise Betonschlämme und -abfälle CHF/t auf Anfrage nur Kleinmengen und nur auf Anfrage Schlamm aus Absetzbecken CHF/t nur Kleinmengen und nur auf Anfrage Ölhaltiger Bohrschlamm CHF/t nur Kleinmengen und nur auf Anfrage Holzasche aus Kleinfeuerungen / Pelletheizungen CHF/t Filterasche aus Holzfeuerungen CHF/t auf Anfrage Rost- und Kesselasche aus Holzfeuerungen CHF/t Transportpreise auf Anfrage Grundlagen VVEA: Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung) VeVA: Verordnung über den Verkehr mit Abfällen SIA 430: Entsorgung von Bauabfällen beu Neubau-, Umbau- und Abbrucharbeiten (SIA Empfehlung, SN ) VBBo: Verordnung über Belastungen des Bodens VASA: Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten Ansprechpartner Entsorgung Philipp Rauch Verkaufsleiter Entsorgung CH philipp.rauch@hastag.ch Telefon Viktoria Kuhn Verkaufsleiterin Entsorgung CH viktoria.kuhn@hastag.ch Telefon Verantwortung und Deklarationspflicht des Kunden Der Kunde ist abschliessend verantwortlich für die korrekte Klassierung und Deklaration der Abfälle gemäss den jeweils gültigen Gesetzen und Verordnungen. Er erteilt bei mit Schadstoffen belasteten oder anderen gefährlichen Bauabfällen mittels schriftlicher Freigabe den Auftrag für den Abtransport und die Verwertung oder die Entsorgung. Darüber hinaus hat der Kunde die Unternehmen der JURA Materials unaufgefordert auf alle möglichen Gefahren im Zusammenhang mit dem Transportgut aufmerksam zu machen. Der Kunde haftet für sämtliche Kosten infolge falscher oder ungenügender Deklaration, wie z.b. für die Identifikation der Belastungen, die Zwischenlagerung der Materialien, das Wiederaufladen, den Rücktransport und der Entsorgung falsch deklarierter oder unzulässiger Materialien. Werden die Unternehmen der JURA Materials für Schäden, die durch das vom Kunden abgegebene Material bei Dritten entstehen, haftbar gemacht, steht ihnen ein Regressrecht gegenüber dem Kunden zu. Für die Abrechnung des Gewichts gilt das Nettogewicht des Waagscheins. Die Umrechnungs- und Auflockerungsfaktoren gemäss ARV bilden die Basis der Abrechnung nach Volumen. Die Mindestfuhrmenge beträgt 18 bzw. 23 t pro Fuhre. Bei Unterschreitung der Mindestfuhrmenge wird für die Mindermenge dem Transportteil der Einheitspreise in Rechnung gestellt. AUSHUB/ENTSORGUNG RECYCLING 47

48 HASTAG Wo bauen beginnt. Stark verankert in der Region und Teil der national marktführenden Organisation JURA Materials. Zu unseren Kernkompetenzen gehören nicht nur ausgezeichnete Baustoffprodukte, sondern auch mass geschneiderte Lösungen, die alle Kundenbedürfnisse abdecken. Wir haben den Anspruch, höchste Fachkompetenz und eine ausgezeichnete Service- und Dienstleistungsqualität zu bieten. Langjährige, partnerschaftliche Kunden- und Partnerbeziehungen sind unser wertvollstes Gut. 2, HASTAG (Zürich) AG Urdorferstrasse Birmensdorf info@hastag.ch Telefon Produziert und gedruckt in der Schweiz.

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