Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)"

Transkript

1 Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht (Erwerb von 60 n) an der Julius-aximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: In der Fassung der Änderungssatzung vom 12. Oktober 2016 (Fundstelle: In der Fassung der Änderungssatzung vom 9. August 2017 (Fundstelle: Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. aßgeblich ist stets der Text der amtlichen eröffentlichung; die Fundstellen sind in der Überschrift angegeben. Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in erbindung mit Art. 58 Abs. 1 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. ai 2006 (GBl. S. 245, BayRS WFK) in der jeweils geltenden Fassung erlässt die Julius-aximilians-Universität Würzburg die folgende Satzung. Inhaltsübersicht 1. Teil: Allgemeine orschriften Geltungsbereich Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Kombinationsmöglichkeiten, Namensgebung, Regelstudienzeit Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen Lehrformen Teil: en Abschlussbereich: Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium orleistungen zu en von en Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote Teil: Schlussvorschriften Inkrafttreten... 5 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung... 6

2 1. Teil: Allgemeine orschriften 1 Geltungsbereich Diese fachspezifischen Bestimmungen (FSB) ergänzen die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und asterstudiengänge (ASPO) der Julius-aximilians- Universität Würzburg (JU) vom 1. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung. 2 Ziel des Studiums, Kompetenzen (Lernergebnisse) (1) 1 Das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht wird von der Juristischen Fakultät der JU im Rahmen eines aus einem Haupt- und einem Nebenfach bestehenden grundlagenorientierten Studiengangs angeboten. 2 Der erworbene akademische Grad richtet sich nach dem Hauptfach. 1 Das Ziel des Studiums ist es, den Studierenden methodische und materiell-rechtliche Grundlagen der Rechtswissenschaften zu vermitteln. 2 In sinnvoller Ergänzung zu ihrem Hauptfach erwerben die Studierenden vertiefte juristische Kompetenzen im Öffentlichen Recht, um sich dadurch ein möglichst breites Spektrum an beruflichen Tätigkeitsfeldern zu erschließen. 3 Die Nebenfachstudien des Öffentlichen Rechts befähigen die Studierenden dazu, juristische Problemstellungen zu erkennen und, soweit es ihr Berufsfeld erfordert, diese in Zusammenarbeit mit hauptberuflichen Juristen zu lösen. 3 Studienbeginn, Gliederung des Studiums, Kombinationsmöglichkeiten, Namensgebung, Regelstudienzeit (1) Das Studium im Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht kann jeweils nur im Wintersemester eines Studienjahres aufgenommen werden. 1 Das Studium ist wie folgt gegliedert: Gliederungsebene Hauptfach 120 Nebenfach Öffentliches Recht 60 Pflichtbereich 35 Wahlpflichtbereich 25 Grundlagen 3 Rechtssprachen 3 ertiefung 19 Europa- und ölkerrecht 0 19 erwaltungsrecht 0 19 gesamt 180

3 3 2 Der Wahlpflichtbereich setzt sich aus den drei Unterbereichen Grundlagen (3 ), Rechtssprachen (3 ) und ertiefung (19 ) zusammen. 3 Im Unterbereich ertiefung wählen die Studierenden entweder den Schwerpunktbereich Europaund ölkerrecht den Schwerpunktbereich erwaltungsrecht (jeweils 19 ). 4 Die Zuordnung der odule zu den einzelnen Gliederungsebenen ergibt sich aus der Studienfachbeschreibung (SFB), die diesen FSB als Anlage beigefügt ist. (3) 1 Das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht hat eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, in der insgesamt 60 erworben werden müssen; daneben ist ein Bachelor-Hauptfach im Umfang von 120 n (einschließlich des Abschlussbereichs) zu absolvieren. (4) Das Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht kann grundsätzlich mit jedem an der JU angebotenen Bachelor-Hauptfach (Erwerb von 120 n) kombiniert werden, sofern in den FSB des jeweiligen Studienfachs keine Einschränkung im Hinblick auf die Kombinierbarkeit mit anderen Studienfächern getroffen wird. 4 Zugang zum Studium, empfohlene Grundkenntnisse 1 Es bestehen keine Zugangsvoraussetzungen außer den in 5 Abs. 1 ASPO genannten. 2 Allerdings wird ein verstärktes Interesse am Umgang mit öffentlich-rechtlichen Problemstellungen empfohlen. 5 Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Kontrollprüfungen (1) Es wird keine Grundlagen- und Orientierungsprüfung gemäß 13 Abs. 5 ASPO durchgeführt. Es werden keine weiteren Kontrollprüfungen gemäß 13 Abs. 5 ASPO durchgeführt. 6 Lehrformen (1) 1 Das Studium sieht die Teilnahme an verschiedenen Lehrveranstaltungen vor, deren orund Nachbereitung dringend empfohlen wird. 2 Neben den in 12 Abs. 1 Satz 2 ASPO genannten Lehrformen gibt es an der Juristischen Fakultät die spezifische Lehrform des Konversatoriums. 1 Konversatorien sind vorlesungsbegleitende eranstaltungen in Kleingruppen, in denen der in der orlesung vermittelte Unterrichtsstoff intensiviert wird. 2 Sie dienen einerseits der Begleitung und Nachbereitung der orlesungen und erläutern darüber hinaus die besondere ethodik der juristischen Fallbearbeitung. 2. Teil: en 7 Abschlussbereich: Bachelor-Thesis und Abschlusskolloquium Im Nebenfach wird keine Bachelor-Thesis angefertigt und kein Abschlusskolloquium absolviert.

4 4 8 orleistungen zu en (1) 1 Für den Fall, dass ein Konversatorium als orleistung zur Teilnahme an einer in den SFB gekennzeichnet ist, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Teilnahme an dem Konversatorium. 2 Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn der die Studierende in allen von der eranstaltungsleitung im erlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. 3 Eine regelmäßige Teilnahme ist auch dann noch anzunehmen, wenn maximal zwei eranstaltungen versäumt worden sind. 4 Eine regelmäßige Teilnahme kann, im Falle eines von dem der Studierenden nicht zu vertretenden Grundes, auch bei darüber hinausgehenden Fehlzeiten angenommen werden. 5 Das orliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist gegenüber dem Konversatoriumsleiter der Konversatoriumsleiterin entsprechend zu begründen. Die Studierenden sollen auch an den in den Konversatorien gestellten Übungsklausuren teilnehmen; die dabei erzielten Noten gehen allerdings nicht in die Prüfungsnote ein. 9 von en (1) Die in den odul-prüfungen vergebenen Notenpunkte werden wie folgt den Bachelor- aßgaben entsprechend umgerechnet: Bestehen/Nichtbestehen mögliche nationale Noten Juristische Notenpunkte 1,0 14 bis 18 1,3 12 und 13 1,7 11 und 10 2,0 9 bestanden 2,3 8 2,7 7 3,0 6 3,7 5 4,0 4 nicht bestanden 5,0 0 bis 3 1 Sollte sich ein odul aus mehreren benoteten Prüfungen zusammensetzen, errechnet sich die odulnote aus dem nach n gewichteten Durchschnitt (gewichtetes arithmetisches ittel) der Noten der herangezogenen Prüfungen. 2 Die Berechnung der odulnote erfolgt auf eine Dezimalstelle hinter dem Komma genau; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen. 10 Gesamtnote, Studienfachnote und Bereichsnote 1 Die Gesamtnote wird entsprechend der orschrift des 35 Abs. 1 ASPO gebildet. 2 Die Bildung der Studienfachnote für das Fach Öffentliches Recht richtet sich nach 35 Abs. 2 ASPO, die Bildung der Bereichsnoten nach 35 Abs. 3 bis 5 ASPO. 3 Bei der Bildung der Bereichsnote findet das in 35 Abs. 5 Satz 3 bis 6 beschriebene Hierarchiemodell Anwendung. 4 Bei der Ermittlung der Studienfachnote und der Gesamtnote werden die einzelnen Bereiche wie folgt gewichtet:

5 5 Gliederungsebene Bereich Gewichtungsfaktor für Studienfachnote Gesamtnote Hauptfach /180 Nebenfach Öffentliches 60 Recht Pflichtbereich 35 35/60 Wahlpflichtbereich 25 Grundlagen 3 3/25 Rechtssprachen 3 3/25 60/180 ertiefung 19 Europa- und ölkerrecht /25 25/60 erwaltungsrecht 0 19 gesamt Teil: Schlussvorschriften 11 Inkrafttreten 1 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2 Sie gilt für alle Studierenden des Bachelor-Nebenfachs Öffentliches Recht (Erwerb von 60 n), die ihr Fachstudium an der JU nach den Bestimmungen der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und asterstudiengänge (ASPO) an der JU vom 1. Juli 2015 in der jeweils geltenden Fassung ab dem Wintersemester 2015/2016 aufnehmen. Die Satzung tritt in der Fassung der Änderungssatzung mit Wirkung vom 1. Oktober 2017 in Kraft und gilt für alle Studierende, die ihr Studium im Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht an der Julius-aximilians-Universität Würzburg zum Wintersemester 2017/2018 beginnen aufnehmen.

6 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung 6

7 Anlage SFB: Studienfachbeschreibung für den Bachelor-Nebenfach Öffentliches Recht (Erwerb von 60 ECTS- Punkten) (erantwortlich: Juristische Fakultät) Legende: B/NB = Bestanden/Nicht bestanden, E = Exkursion, K = Kolloquium, L = Lehrveranstaltung(en), NU = Numerische Notenvergabe, O = Konversatorium, P = Praktikum, PL = Prüfungsleistung(en), R = Projekt, S = Seminar, SS = Sommersemester, T = Tutorium, TN = Teilnehmer, Ü = Übung, L = orleistung(en), = orlesung, = Wintersemester Anmerkungen: Die Lehrveranstaltungs- und ist deutsch, sofern hierzu nichts anderes angegeben ist. Gibt es eine an Prüfungsarten, so legt der Dozent die Dozentin in Absprache mit dem/der odulverantwortlichen bis spätestens 2 Wochen nach L- Beginn fest, welche Form für die im aktuellen Semester zutreffend ist und gibt dies ortsüblich bekannt. Bei mehreren benoteten Prüfungsleistungen innerhalb eines oduls werden diese jeweils gleichgewichtet, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Besteht die aus mehreren Einzelleistungen, so ist die Prüfung nur bestanden, wenn jede der Einzelleistungen erfolgreich bestanden ist. Sofern nicht anders angegeben, ist der Prüfungsturnus der odule dieser SFB semesterweise. Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, Pflichtbereich (35 ) S Grundkurs Öffentliches Recht 1: Staatsorganisationsrecht Basic Course in Public Law 1: Government Structure and Powers Lecture with tutorial (4) + O 10 1 NU b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 4) Die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht 1 ist oraussetzung für die Teilnahme an der. 2 G Grundkurs Öffentliches Recht 2: Grundrechte Basic Course in Public Law 2: Fundamental Rights Lecture, tutorial and term paper (4) + O 10 1 NU mündliche Prüfung (ca. 15 in. pro Person) und b) Hausarbeit mit ca. 20 S. (Gewichtung 1:1) 6) Empfohlen wird die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht 2.

8 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, Grundkurs Öffentliches Recht 3: Allgemeines erwaltungsrecht und erwaltungsverfahrensrecht Basic Course in Public Law 3: General Administrative Law and Procedure Lecture with tutorial (4) + O 7 1 NU b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlen wird die regelmäßige Teilnahme am vorlesungsbegleitenden Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht 3. SE Seminar im Öffentlichen Recht Seminar in Public Law S 5 1 NU Schriftliche Ausarbeitung eines vom Seminarleiter vorgegebenen Themas (ca. 25 S.) und ein mündlicher ortrag (ca. 20 in.) 6) Es muss nur ein Seminar besucht werden. P erwaltungsprozessrecht Administrative Procedure b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Wahlpflichtbereich (25 ) Grundlagen (3 ) GF- G Deutsche und Europäische Rechtsund erfassungsgeschichte Legal History I b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, GF- G2 Rechtsgeschichte II: Europäische Zivilrechtstradition Legal History II b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 2

9 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, GF- P Rechtsphilosophie I: Historische Entwicklung Lecture Legal Philosophy I b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, GF- P2 Rechtsphilosophie II: Systematische Darstellung Lecture Legal Philosophy II b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) GF- S Staatsstrukturen und Staatsideen Political Systems and Political Theories b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Rechtssprachen (3 ) F-E Rechtsenglisch 1 Legal English 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Englisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Englischkenntnisse F- E2 Rechtsenglisch 2 Legal English 2 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Englisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Englischkenntnisse F-F Rechtsfranzösisch 1 Legal French 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Französisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Französischkenntnisse 3

10 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, F- F2 Rechtsfranzösisch 2 Legal French 2 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Französisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Französischkenntnisse F-I Rechtsitalienisch 1 Legal Italian 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Italienisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Italienischkenntnisse F-S Rechtsspanisch 1 Legal Spanish 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Spanisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Spanischkenntnisse F- S2 Rechtsspanisch 2 Legal Spanish 2 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Spanisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Spanischkenntnisse F-R Rechtsrussisch 1 Russisch In der Regel jährlich, SS Legal Russian 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Russischkenntnisse F-P Rechtspolnisch 1 Polnisch In der Regel jährlich, SS Legal Polish 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Polnischkenntnisse 4

11 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, F-T Rechtstürkisch 1 Legal Turkish 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) Türkisch 6) Empfohlene orkenntnisse: Gute Türkischkenntnisse ertiefung (19 ) Schwerpunktbereich 1: Europa- und ölkerrecht (0 19 ) 01 Grundzüge des Europarechts Fundamentals of European Law (3) 4 1 ax. NU 10 1 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: 02 Europäisches erfassungsrecht European Constitutional Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: Recht der Internationalen Organisationen Law of International Organisations b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: ölkervertragsrecht mit Bezügen zu enschenrechtsverträgen Law of International Treaties, with Particular Focus on Human Rights Treaties b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: S Bezüge des Staatsrechts zum Europaund ölkerrecht In der Regel jährlich, 5

12 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 05 Relationship of Constitutional Law to European Law and Public International Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: Europäischer Grundrechtsschutz European Individual Rights b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: Universelles ölkerrecht Public International Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: 08 Wirtschaftsvölkerrecht und WTO- Recht International Economic Law and WTO Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: 09 Konversatorium zum Europarecht Tutorial in European Law O b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: 10 Europäisches erwaltungsrecht b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: 01 6

13 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, European Administrative Law Schwerpunktbereich 2: erwaltungsrecht (0 19 ) 01 Baurecht Construction Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: 02 Polizei- und Sicherheitsrecht Police and Security Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel jährlich, 6) Empfohlene orkenntnisse: 03 Kommunalrecht Local Government Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: 04 Öffentliches Wirtschaftsrecht Public Commercial Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel alle 2 Jahre, 6) Empfohlene orkenntnisse: 7

14 Kurzbezeichnung ersion odultitel Art der L (S) odule 2) L-Sprache, 4) weitere oraussetzungen, 5) Zusatzangabe zur, 05 Umweltrecht Environmental Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel alle 2 Jahre, 6) Empfohlene orkenntnisse: 06 erwaltungsverfahrens- und Prozessrecht vertieft Advanced Course in Procedural (and trial) Law b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) In der Regel alle 2 Jahre, SS 6) Empfohlene orkenntnisse: 07 Allgemeines erwaltungsrecht 2 General Administrative Law 2 b) ündliche Prüfung (ca. 15 in.) 6) Empfohlene orkenntnisse: 08 Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene Advanced course: Practices in Public Law (3) 7 1 NU und b) Hausarbeit (ca. 25 Seiten) (Gewichtung 1:1) 6) Empfohlene orkenntnisse: (1) Für Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung sowie für Studierende im Nebenfach Öffentliches Recht (BA 60) erfolgt keine Begrenzung der Teilnahmeplätze. Für Studierende im A Economics werden insgesamt 10 Teilnahmeplätze zur erfügung gestellt. Für den Fall, dass die Zahl der Bewerbungen 10 übersteigt, erfolgt die erteilung der Plätze per Los. Nachträglich freiwerdende Plätze werden im Nachrückverfahren verlost. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn der die Studierende in allen von der eranstaltungsleitung im erlauf eines Semesters angesetzten Einzelveranstaltungen anwesend war. Eine regelmäßige Teilnahme ist auch dann noch anzunehmen, wenn maximal zwei eranstaltungen versäumt worden sind. Sie kann im Falle eines von dem der Studierenden nicht zu vertretenden Grundes auch bei darüber hinausgehenden Fehlzeiten angenommen werden. Das orliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist gegenüber dem Konversatoriumsleiter der Konversatoriumsleiterin entsprechend zu begründen. 8

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 20. Oktober 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-207)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Spanisch (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-79)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle:

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 10. Juli 2014 (Fundstelle: Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Studienfach Human-Computer Interaction mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Indologie (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. August 05 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/05-49)

Mehr

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten)

Modulhandbuch für das Studienfach. Spanisch. als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Modulhandbuch für das Studienfach als Fach im 2-Fächer-Master (Erwerb von 45 ECTS-Punkten) Prüfungsordnungsversion: 2014 verantwortlich: Philosophische Fakultät (Historische, Philologische, Kultur- und

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Philosophie und Religion (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 12. August 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-110)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Stand 2015-05-19 1 Fachspezifische Bestimmungen für Lernbehindertenpädagogik (FörderschwerpunktLernen) alsvertieft studiertesonderpädagogischefachrichtungimrahmendes- StudiumsfürdasLehramt fürsonderpädagogik an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Mensch-Computer-Systeme mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 9. September 2015 (Fundstelle:

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Privatrecht (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 29. August 2011 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2011-87)

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Hauptfach Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie (Erwerb von 85 ECTS-Punkten) Vom 7. April 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-26)

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-14)

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-14) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Klinische Forschung und Epidemiologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 90 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom

Mehr

Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums

Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums Bachelor of Science Mensch-Computer-Systeme Infos zum Start des Studiums Lehrstuhl Human-Computer Interaction Prof. Dr. Marc Erich Latoschik Lehrstuhl Psychologische Ergonomie Prof. Dr. Jörn Hurtienne

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Klassische Philologie/Latinistik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. Februar 2009 (Fundstelle:

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Satzung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Bachelor - Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Vom 11. August 2009 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2009-72)

Mehr

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges

Ausführungsbestimmungen des. des Bachelor of Science Studienganges Aufgrund der Genehmigung des Präsidiums der TU Darmstadt vom 8. Juli 2011 (Az.: 652-7-1) werden die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichs Informatik vom 30.06.2011 zu den Allgemeinen Prüfungsbestimmungen

Mehr

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester

(III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester (III.) Studienverlaufsplan Verteilung der Lehrveranstaltungen auf die Semester nach der Studien und Prüfungsordnung der RuhrUniversität Bochum für das Studium der Rechtswissenschaften mit Abschluss Erste

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 PÄDAGOGIK (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v )

Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v ) Musterstudienplan Rechtswissenschaften, Studienbeginn im Wintersemester (gem. Anhang zur Studienordnung v. 19.2.2013) Titel der Lehrveranstaltung Art Umfang (SWS) Studien-/ Prüfungsleistung 1. Semester

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Wirtschaftsinformatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Vom 17. April 2008 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2008-10)

Mehr

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen

1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften

Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Philosophische Fakultät III Institut für Sozialwissenschaften Fachspezifische Prüfungsordnung für das Bachelorstudium im Fach Sozialwissenschaften Monostudiengang Zweitfach im Kombinationsstudiengang Überfachlicher

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Science (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) Vom 19. August 2008 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2008-25)

Mehr

vom 24.02.2015 4. In 3 Abs. 1 Buchstabe a) werden nach dem Wort mindestens die Worte 180 ECTS- Kreditpunkte und mindestens eingefügt.

vom 24.02.2015 4. In 3 Abs. 1 Buchstabe a) werden nach dem Wort mindestens die Worte 180 ECTS- Kreditpunkte und mindestens eingefügt. Dritte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Gebäudetechnik (Building Services Engineering) an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München und der Georg-Simon-Ohm-Hochschule

Mehr

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach.

II. Vorläufige Ordnung. das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach. II. Vorläufige Ordnung für das Studium der Rechtswissenschaft als Neben- und Wahlfach (gilt für alle Bachelor-Studierende mit Studienbeginn bis WiSe 2009/10) Vom 30. August 2006 Das Präsidium der Universität

Mehr

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht

Vom 21. Juli 2011. Inhaltsübersicht Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Karnataka-Studies mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 21. Juli 2011 (Fundstelle:

Mehr

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) geko/01.12.2011 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) vom 25.11.2011 (Auszug/Lesefassung) Studierende, die ihr Studium

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Anglistik/Amerikanistik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 25. April 2012 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2012-68)

Mehr

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg am 22. April

Mehr

vom 16.03.2009 Artikel I

vom 16.03.2009 Artikel I Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Weiterbildenden Masterstudiengang Gewerblicher Rechtsschutz an der Juristischen Fakultät der HeinrichHeineUniversität Düsseldorf vom 16.03.2009 Aufgrund

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München

Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München 1 Vierte Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen an der Technischen Universität München Vom 25. April 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz

Mehr

3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.

3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt. Zweite Satzung zur Änderung der Fachstudien und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Theater und wissenschaft an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der FriedrichAlexander Universität

Mehr

Studiengangsprüfungsordnung

Studiengangsprüfungsordnung HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum

Mehr

Vom 16. Dezember 2010

Vom 16. Dezember 2010 Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste Juristische Prüfung Vom 16. Dezember

Mehr

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten beschlossen vom Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg am 22. April 2009

Mehr

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München

Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München 1 Satzung zur Änderung der Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Physik an der Technischen Universität München Vom 15. Dezember 2008 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften der Universität der Bundeswehr München (FPOSSW/Ba) Oktober 2015 2 UniBwM FPOSSW/Ba Redaktion: Urschriftenstelle der Universität

Mehr

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014

Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 Juristische Fakultät Zwischenprüfung 17 ff. Studien- und Prüfungsordnung 2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 5. August 2014 I. Anwendungsbereich und Zweck der Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung

Mehr

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung:

Die Angabe zu 23 in der Inhaltsübersicht erhält folgende Fassung: Satzung zur Änderung der Prüfungs- Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für das Studium der Didaktik der Grschule Bereich Didaktik des Unterrichtsfachs Geschichte (Didaktikfach Geschichte)

Mehr

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 / HERAUSGEBER Zentrale Universitätsverwaltung Abteilung I, Akademische Angelegenheiten Universitätsstr. 30 95440 Bayreuth Tel.: 0921 / 55-5215 Fax: 0921 / 55-5325 ETHNOLOGIE (MAGISTER) Der Text dieser Studienordnung

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden Studien- und Prüfungsordnung für den an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 9. Oktober 2006 In der Fassung der Änderungssatzung vom 30. Oktober 205, gültig ab 0. Oktober 205 Aufgrund

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Political and Social Studies (Erwerb von 60 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 27. Oktober 20 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/20-96)

Mehr

Masterstudiengang Informatik

Masterstudiengang Informatik Masterstudiengang Informatik Studienordnung Universität zu Lübeck Seite 1 von 5 Studienordnung (Satzung) für Studierende des Masterstudienganges Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss

Mehr

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29. November 2001 Aufgrund von 2 Abs. 1 i.v.m. 9 Abs. 1 des Landeshochschulgesetzes

Mehr

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom

Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden. Vom Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Psychologie Studienordnung für das Nebenfach Psychologie im Magisterstudiengang an der Technischen Universität Dresden

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Fachspezifische Bestimmungen für das Bachelor-Nebenfach Sonderpädagogik (Erwerb von 60 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 23. September 2010 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2010-58)

Mehr

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen, Anlage zu 1 Abs. der Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Master of Education (MPO Ed.) für das Fach Geschichtswissenschaft an der Universität Bielefeld vom 19. April 006 Aufgrund der

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31.

Fachprüfungsordnung. für den Bachelor-Studiengang. Wirtschaftsinformatik. an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg. Vom 31. Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-62.pdf)

Mehr

Wirtschaftspsychologie

Wirtschaftspsychologie Schellingstrasse 24 D-70174 T +49 (0)711 8926 0 F +49 (0)711 8926 2666 www.hft-stuttgart.de info@hft-stuttgart.de Hochschule für Technik Studien- und Prüfungsordnung Wirtschaftspsychologie Stand: 19.05.2011

Mehr

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.)

S T U D I E N O R D N U N G für das Fach. Psychologie. (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) 1 S T U D I E N O R D N U N G für das Fach Psychologie (Nebenfach) mit dem Abschluss Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen Vom 13. Februar 2001 Aufgrund des 2

Mehr

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht

Studienordnung Kommunikations- und Medienwissenschaft Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom xx.xx.20xx

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2008 / Nr. 048 Tag der Veröffentlichung: 01. November 2008 Studienordnung für den Masterstudiengang Law and Economics an der Universität Bayreuth (LLMSO) Vom 20. Juni 2008

Mehr

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen

Inhaltsübersicht. Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Studienordnung für den konsekutiven Studiengang Politikwissenschaft mit dem Abschluss Master of Arts (M.A.) an der Technischen Universität Chemnitz Vom 11. Juni 2015 Aufgrund von 13 Abs. 4 i. V. m. 36

Mehr

Vom 14. März 2007. (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2007-6)

Vom 14. März 2007. (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2007-6) Studienordnung für den Studiengang Technologie der Funktionswerkstoffe mit dem Abschluss Bachelor of Science an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg Vom 14. März 2007 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2007-6)

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom

Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektrotechnik mobiler Systeme an der Technischen Hochschule Ingolstadt Vom 09.10.2013 In der Fassung einschließlich der Änderungssatzung vom 30.11.2015

Mehr

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften

Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Staats- und Sozialwissenschaften der Universität der Bundeswehr München (FPOSSW/Ba) Oktober 2009 2 UniBwM FPOSSW/Ba Redaktion: Urschriftenstelle der Universität

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010

Mehr

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences

Ordnung für die Praxisphasen. der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences Ordnung für die Praxisphasen (Praxis-Ordnung) der Europäischen Fachhochschule Rhein/Erft (EUFH) European University Of Applied Sciences für die dualen Studiengänge Business Development Management Finanz-

Mehr

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit,

60 bis 99 Arbeitsstunden: bis Zeichen (ohne Leerzeichen): mittlere Hausarbeit, Anlage 1-1 zur fachspezifischen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehrämter Inklusive Pädagogik / Sonderpädagogik und Grundschule der Universität Bremen vom 29. Oktober 2013 Regelungen für das

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Fachprüfungsordnung (Satzung) für Studierende des Faches Wirtschaftswissenschaft mit dem Abschluss Master of Science oder Master of Arts im Rahmen der Zwei-Fächer-Bachelor- und Masterstudiengänge der Christian-Albrechts-Universität

Mehr

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende ausländischer Abschluß i.s.v. 2 S 3 PrüfO)

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende ausländischer Abschluß i.s.v. 2 S 3 PrüfO) I-1 Die Europäische Integration in ihren Bezügen zum internationalen Recht 1. Semester Professur für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht 1 Semester jedes Sommersemester Vorlesung "Völkerrecht

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Sciences mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Sciences mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Political and Social Sciences mit dem Abschluss Master of Arts (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 13. Juli

Mehr

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

geändert durch Satzung vom 31. März 2010 Der Text dieser Fachstudien- und sordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim samt einsehbare Text. Fachstudien-

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung:

Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Grundlagen- und Orientierungsprüfung: Studierende des Faches Vergleichende Kulturwissenschaft im Rahmen des Bachelorstudiengangs der Philosophischen Fakultäten müssen bis zum Ende des 2. Fachsemesters

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf Stand

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom Entwurf Stand Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Applied Earth Observation and Geoanalysis (EAGLE) mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 10 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität

Mehr

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten

Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten Öffentliches Recht als 2. Hauptfach im Rahmen eines BA.- Studiengangs der Philosophischen Fakultäten beschlossen vom Fakultätsrat der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Regensburg am 22. April

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 27. Mai 2013 Nr. 48/2013 I n h a l t : Fachspezifische Bestimmung für das Fach Philosophie/Praktische Philosophie im Masterstudium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Mehr

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht

Fassung 17. 5. 2005. Inhaltsübersicht Studienordnung für den Studiengang Kommunikations- und Medienwissenschaft als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium an der Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf Fassung 17. 5. 2005 Aufgrund des 2

Mehr

Studienplan Rechtswissenschaft. Abschluss: Erste juristische Prüfung

Studienplan Rechtswissenschaft. Abschluss: Erste juristische Prüfung Studienplan Rechtswissenschaft Abschluss: Erste juristische Prüfung (Anlage zur Studienordnung und Ordnung für die Schwerpunktbereichsprüfung der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule Hof Studien- und Prüfungsordnung Bachelor Wirtschaftsinformatik Seite 1 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachhochschule

Mehr

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf

Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studienordnung für den Studiengang MEDIENWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen

Mehr

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18

Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut. Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Amtsblatt der Hochschule für angewandte Wissenschaften Landshut Jahrgang: 2013 Laufende Nr.: 220 18 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Maschinenbau

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten)

Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 120 ECTS-Punkten) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Psychologie mit dem Abschluss Master of Science (Erwerb von 20 n) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 3. Juli 205 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/205-5)

Mehr

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten

/693 BA. III. Schlussbestimmung 12 In-Kraft-Treten Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsromanistik/Französisch des Fachbereichs Sprachund Literaturwissenschaften der Universität Kassel vom 20. Mai 2009 Inhalt I. Allgemeines 1 Geltungsbereich

Mehr

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Studienordnung. für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang. Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 31. März 2008 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2008/2008-70.pdf)

Mehr

Studiengang Master of Arts (M.A.)

Studiengang Master of Arts (M.A.) Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen

Mehr

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG

PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012

Mehr

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen

M-419-3-2-000. Inhaltsverzeichnis. I. Allgemeine Bestimmungen M-419-3-2-000 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Materialwissenschaften der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Augsburg vom 05. Juli 2006 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1

Mehr

STUDIENPLAN. FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN

STUDIENPLAN. FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Mitteilungsblatt 40. Stück, Nr. 199 vom 30. Juni 2015 STUDIENPLAN FÜR DAS PhD-STUDIUM INTERNATIONAL BUSINESS TAXATION AN DER WIRTSCHAFTSUNIVERSITÄT WIEN Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien hat am

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006

Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Amtliche Bekanntmachung Jahrgang 2006 / Nr. 73 Tag der Veröffentlichung: 20. Dezember 2006 Studienordnung für den Bachelorstudiengang Germanistik an der Universität Bayreuth Vom 10. Mai 2006 Auf Grund

Mehr

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-26)

an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 13. Juli 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-26) Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Business Integration mit dem Abschluss Master of Business Administration (MBA) (Erwerb von 90 ECTS-Punkten) an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Mehr

Modellversuch Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen

Modellversuch Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Modellversuch Regelungen für die kombinierte Ausbildung an der Staatlichen Berufsfachschule für ausbildungsintegrierendem dualen Bachelorstudiengang Modellversuch "Regelungen für die kombinierte Ausbildung

Mehr

1 Geltungsbereich, Zweck des Eignungsfeststellungsverfahrens

1 Geltungsbereich, Zweck des Eignungsfeststellungsverfahrens Der Text dieser Satzung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche Text. Satzung über das Eignungsfeststellungsverfahren

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den Masterstudiengang Joint Master s Degree Deutsche Philologie des Mittelalters und der Frühen

Mehr

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science)

Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 96 - Nr. 16 / 2014 (26.09.2014) - Seite 32 - Neufassung der Prüfungsordnung Wirtschaftsinformatik (Bachelor of Science) Auf der Grundlage des 7 Absatz

Mehr

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK

STUDIENPLAN FÜR DAS DIPLOMSTUDIUM WIRTSCHAFTSRECHT AN DER LEOPOLD-FRANZENS-UNIVERSITÄT INNSBRUCK Aktuell: September 2012 Diese Fassung des Studienplans Wirtschaftsrecht ist als Arbeitsbehelf konzipiert, rechtliche Verbindlichkeit entfaltet ausschließlich der im Mitteilungsblatt vom 25.6.2003, 30.

Mehr

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende deutscher Abschluß i.s.v. 2 S 2 PrüfO)

Master of Law Recht der Europäischen Integration (Studierende deutscher Abschluß i.s.v. 2 S 2 PrüfO) I-1 Die Europäische Integration in ihren Bezügen zum internationalen Recht 1. Semester Professur für Europarecht, Völkerrecht, Öffentliches Recht 1 Semester jedes Sommersemester Vorlesung "Völkerrecht

Mehr

Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern

Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern Studienplan für die Minor-Studiengänge auf der Bachelorund auf der Master-Stufe der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern vom 21. Juni 2007 mit Änderungen vom 17. April 2008, 24. März

Mehr

Fachspezifische Bestimmungen für Englisch als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen

Fachspezifische Bestimmungen für Englisch als Unterrichtsfach im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Realschulen Fachspezifische Bestimmungen für als Unterrichtsfach im Rahmen des tudiums für das Lehramt an Realschulen an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 5. Oktober 2015 (Fundstelle: http://www.uni-wuerzburg.de/amtl_veroeffentlichungen/2015-183)

Mehr

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10. Universität Hamburg Fachbereich Wirtschaftswissenschaften S TUDIENORDNUNG für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre (4. 10. 1996) 2 Die Studienordnung konkretisiert die Prüfungsordnung und regelt

Mehr

geändert durch Satzungen vom 17. Januar 2011 15. Februar 2013 18. Februar 2014 5. Juni 2014

geändert durch Satzungen vom 17. Januar 2011 15. Februar 2013 18. Februar 2014 5. Juni 2014 Der Text dieser Fachstudien- und Prüfungsordnung ist nach dem aktuellen Stand sorgfältig erstellt; gleichwohl ist ein Irrtum nicht ausgeschlossen. Verbindlich ist der amtliche, beim Prüfungsamt einsehbare

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam

Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Amtliche Bekanntmachungen der Fachhochschule Potsdam Nummer 233 Potsdam, 27.02.2014 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Präsenzstudiengang). Herausgeber: Präsident

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Amberg-Weiden

Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen an der Fachhochschule Amberg-Weiden Stand 02/2008 Studien- und Prüfungsordnung für den vom 9. Oktober 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes

Mehr

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012

Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Physik der Universität Bremen. Vom 25. April 2012 Fachspezifische rüfungsordnung für den Masterstudiengang hysik der Universität Bremen Vom 25. April 2012 Der Fachbereichsrat 1 (hysik/elektrotechnik) hat auf seiner Sitzung am 25. April 2012 gemäß 87 Absatz

Mehr

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des 2. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des 2. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein. Grundlagen- und Orientierungsprüfung im Haupt- oder Nebenfach Geschichte: Bis zum Ende des. Fachsemesters muss das Propädeutikum bestanden sein. GES-M01 1. Name des Moduls: Basismodul Alte Geschichte.

Mehr

Studienplan. für den Studiengang B.Sc. Biologie. Fakultät für Biologie an der. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Studienplan. für den Studiengang B.Sc. Biologie. Fakultät für Biologie an der. Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Studienplan für den Studiengang B.Sc. Biologie Fakultät für Biologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Der Studienplan für den Bachelor of Science Biologie auf einen Blick: Biologie Berufsfeldorientierte

Mehr

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Otto-Friedrich-Universität Bamberg Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Virtuellen Weiterbildungsstudiengang Wirtschaftsinformatik (VAWi) an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 7. Dezember 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-86.pdf)

Mehr

I. Allgemeine Vorschriften. 1 Grundsatz der Gleichberechtigung

I. Allgemeine Vorschriften. 1 Grundsatz der Gleichberechtigung Studienordnung für den postgradualen Studiengang "International Business Informatics" an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Gemäß 74 Absatz 1, Ziffer

Mehr