INFOMATERIAL ARBEITSHILFE DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT

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1 INFOMATERIAL ARBEITSHILFE DIE FIBEL DER SPORTLICHEN VEREINSJUGENDARBEIT

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3 IMPRESSUM Impressum Herausgeber: Württembergische Sportjugend im WLSB e.v. Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wsj-online.de Web Redaktion: WSJ-Geschäftsstelle Layout & Satz: BRAINWARP Werbeagentur / Stand: März

4 09 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT WER WIR SIND Die Württembergische Sportjugend im WLSB e.v Der Sportjugendvorstand (SJV) Sportkreisjugenden Fachverbandsjugenden JuniorTeam AUS- UND FORTBILDUNG Für eine starke Jugend im Verein WSJ vor Ort Ausbildung zum Jugendleiter WSJ-Herbsttagung ZUSCHÜSSE Allgemein Der Landesjugendplan Internationale Jugendbegegnungen JUNGES ENGAGEMENT Beteiligung Der Vereinsjugendleiter Jugendordnung Freiwilligendienste im Sport (FSJ/BFD) AKTUELLE THEMEN Kindeswohlgefährdung VORBILD SEIN »cool and clean« SPORTMOBIL

5 INHALTSVERZEICHNIS 06 SERVICE Ausweise und Pässe Ehrungen Freistellung Verleihangebote der Sportkreisjugenden ARAG-Sportversicherung INFORMATION Printmedien Onlinemedien ADRESSEN Adressen Sportjugendvorstand Adressen Sportkreisjugenden Adressen Fachverbandsjugenden Fachverbände mit besonderer Aufgabenstellung WSJ-GESCHÄFTSSTELLE SCHULFERIEN ABKÜRZUNGEN INTERESSANTE LINKS

6 VORWORT Andreas Schmid Liebe Jugendmitarbeiterin, lieber Jugendmitarbeiter, Du hältst die überarbeitete und aktualisierte WSJ-Arbeitshilfe in Deinen Händen. Wenn Du Besitzer einer früheren Auflage bist, solltest Du sie gegen dieses neue Exemplar ersetzen, denn die Änderungen sind zahlreich. Die Neuauflage der Arbeitshilfe liefert Dir wieder hilfreiche Informationen, Tipps und Hinweise für den Vereinsalltag: Adressen und Ansprechpartner, aktuelle Themen wie Kindeswohlgefährdung oder VORBILD SEIN!, Aus- und Fortbildung, Ausweise und Pässe, Ehrungen, Freistellung, Lizenzen, Verleihangebote sowie aktuelle Zuschussrichtlinien und -quoten. Nicht von ungefähr lautet der Untertitel Fibel für die sportliche Vereinsjugendarbeit. Die Arbeitshilfe ist ein umfassendes Nachschlagewerk für alle, die Kinder und Jugendliche im Sportverein betreuen. 6 An der einen oder anderen Stelle gibt die Arbeitshilfe lediglich eine erste, grobe Auskunft. Zögere nicht, darüber hinaus gehende Informationen bei den in diesem Büchlein genannten Mitar-

7 VORWORT beitern der Sportkreisjugenden, Fachverbandsjugenden und der Württembergischen Sportjugend (WSJ) einzuholen. Alle stehen Dir gerne mit Rat und Tat zur Seite. Übrigens: Wenn in der Arbeitshilfe nur in der männlichen Form geschrieben wird, so geschieht die ausschließlich aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung. Wer in Sachen Aus- und Fortbildung nach Informationen und Angeboten sucht, dem sei auch das gemeinsame Bildungsprogramm der WSJ und des WLSB ans Herz gelegt. Ich bin überzeugt: die Teilnahme an unseren Qualifizierungsangeboten hilft Dir bei Deiner Arbeit im Verein! Nichts ist für die Ewigkeit, auch nicht unsere Arbeitshilfe. Daher werden wir Änderungen und Neuigkeiten auf unserer Website in unserem Verbandsmagazin SPORT in BW, in unserem kostenlosen Newsletter und auf unserer Facebook-Seite veröffentlichen. Dir viel Spaß und Erfolg bei Deiner Jugendarbeit im Sportverein! Andreas Schmid Vorsitzender der Württembergischen Sportjugend 7

8 01 WER WIR SIND 1.1. DIE WÜRTTEMBERGISCHE SPORTJUGEND IM WLSB E.V. Die Württembergische Sportjugend (WSJ) ist die Jugendorganisation des Württembergischen Landessportbundes (WLSB). Sie ist ein vom Land Baden-Württemberg anerkannter freier Träger der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung. Mit über jungen Menschen ist die WSJ der Jugendverband in Württemberg mit den meisten Mitgliedern. Die jungen Menschen verteilen sich auf mehr als Sportvereine in 24 Sportkreisen und 52 Sportfachverbänden. Die WSJ ist eine von insgesamt 16 Landessportjugenden in Deutschland. Alle Landessportjugenden sind Mitglieder der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB, die als Dachorganisation u.a. die Interessenvertretung auf Bundesebene wahrnimmt. 8

9 DIE WSJ-STRUKTUR WER WIR KAPITEL SIND daraus 1 Person Fachbereich - Bildung 5 geschäftsführender Sportjugendvorstand (gsjv) - erledigt laufende Geschäfte daraus 5 Personen - repräsentiert die WSJ - tagt ca. alle 6 Wochen - 5 Mitglieder 15 Sportjugendvorstand wählt für 2 Jahre daraus 9 Personen (SJV) - Vertretung der Basis - gibt Inhalte/Schwerpunkte vor - trägt politische Verantwortung - tagt 2 3 mal jährlich - 15 Vorstandsmitglieder 3 Arbeitskreise - Fachverbandsjugendleitungen (FVJL) - Sportkreisjugendleitungen (SKJL) - JuniorTeam 330 Landessportjugendtag - höchstes WSJ-Organ - rund 330 Delegierte entsenden Delegierte - tagt alle 2 Jahre 52 Sportfachverbände von A wie Aikido bis V wie Volleyball 24 Sportkreise in Württemberg von A wie Alb-Donau/Ulm bis Z wie Zollernalb junge Vereinsmitglieder (bis 26 Jahre) Sportvereine mit über Menschen (bis 26 Jahre) 9

10 01 WER WIR SIND 1.2. DER SPORTJUGENDVORSTAND (SJV) Der Sportjugendvorstand (SJV) der Württembergischen Sportjugend (WSJ) ist für eine zweijährige Wahlperiode dafür verantwortlich, dass die WSJ funktions- und handlungsfähig ist, inhaltlich gearbeitet werden kann, die einzelnen Interessensbereiche der WSJ vertreten sind, die Finanzen stimmen, Beziehungen zu anderen Organisationen bestehen, der Draht zur Politik gut funktioniert, die WSJ nach innen und außen vertreten wird, Entwicklungen in der Jugendszene beobachtet und eingebracht werden, die gesellschaftlichen Entwicklungen verfolgt und ihre Auswirkungen auf die Sportjugendarbeit bedacht werden, die Vereinsangebote mit den Sportbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen in Einklang gebracht werden, dargestellt wird, warum die Jugendarbeit im Sport so wichtig ist, klar gemacht wird, dass es sich für Staat und Gesellschaft lohnt, die Jugendarbeit im Sport finanziell und ideell zu unterstützen. 10

11 WER WIR SIND 01 Die vielfältigen Aufgaben werden in zentralen Aufgabenbereichen zusammengefasst. Der SJV setzt sich daher wie folgt zusammen: Der Vorsitzende und die vier stellvertretenden Vorsitzenden bilden den geschäftsführenden Sportjugendvorstand (gsjv). Der Fachbereich Bildung ist für die Bildungsmaßnahmen der WSJ zuständig. Die Sprecher der drei Arbeitskreise 1. Sportkreisjugendleitungen 2. Fachverbandsjugendleitungen 3. JuniorTeam bilden das Element der Interessenvertretung. Ergänzend sitzt der WSJ-Geschäftsführer mit beratender Stimme im SJV. Weitere Personen können im Bedarfsfall beratend hinzugezogen werden. Die Adressen des Sportjugendvorstands finden sich auf Seite 90 f. 11

12 01 WER WIR SIND 1.3. SPORTKREISJUGENDEN Das Verbandsgebiet der WSJ ist in 24 Sportkreise mit 24 Sportkreisjugenden unterteilt. Mergentheim Hohenlohe Heilbronn Schwäbisch Hall Ludwigsburg Ostalb Rems-Murr Stuttgart Göppingen Calw Böblingen Heidenheim Esslingen Tübingen Freudenstadt Alb-Donau Reutlingen Zollernalb Rottweil Biberach Sigmaringen Tuttlingen Ravensburg Bodensee 12

13 WER WIR SIND 01 Zur Erfüllung und Umsetzung der Aufgaben der Württembergischen Sportjugend gibt es in jedem der 24 Sportkreise eine Sportkreisjugend. Die Sportkreisjugendleitung wird vom Sportkreisjugendtag i. d. R. auf zwei oder drei Jahre gewählt. Sie bleibt aber unabhängig vom Ablauf der Wahlzeit bis zu einer Neuwahl im Amt. Der Sportkreisjugendtag ist vor dem Sportkreistag durch den Sportkreisjugendleiter oder bei deren Verhinderung durch eine der Stellvertretungen durchzuführen. Die 24 Sportkreisjugenden bieten eine Reihe von Veranstaltungen und Serviceleistungen an, wie Informations- und Studienfahrten Lehrgänge und Seminare Freizeitmaßnahmen Serviceleistungen Sportveranstaltungen Internationale Jugendbegegnungen Jugendsozialarbeit Die Adressen der Sportkreisjugendleiter bzw. der Sportkreis- Geschäftsstellen finden sich auf Seite 92 ff. Die Verleihangebote der Sportkreisjugenden stehen auf Seite 76 ff. 13

14 01 WER WIR SIND 1.4. FACHVERBANDSJUGENDEN Zu nahezu jeder Sportart gibt es einen dazugehörigen Fachverband. Die Sportfachverbände regeln und organisieren den Spielund Wettkampfbetrieb in ihrer Sportart sowie die fachgebundene sportliche Ausbildung. Die 52 Sportfachverbände im Verbandsgebiet der WSJ bekennen sich allesamt zur Jugendarbeit als eine ihrer zentralen Aufgaben. In der Regel ist dafür die jeweilige Fachverbandsjugend zuständig. Neben dem Spiel- und Wettkampfbetrieb und der Förderung ihrer jeweiligen Sportart in freizeit-, breiten- und leistungssportlichen Ausprägungen kümmern sich die Fachverbandsjugenden u. a. um die kritische Auseinandersetzung mit der Lebenssituation und den Gestaltungsmöglichkeiten von Jugendlichen, die Vermittlung von Fähigkeiten, um gesellschaftliche Zusammenhänge zu erkennen; die Entwicklung neuer und zeitgemäßer Formen von Sport und Bewegung, Bildung und Geselligkeit, internationale Jugendbegegnungen als Beitrag zur Völkerverständigung, Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen, die Förderung einer demokratischen, internationalen Friedensordnung. Die Anbindung der Fachverbandsjugenden an die WSJ ist über den Arbeitskreis der Fachverbandsjugendleitungen sicher gestellt. Die Adressen der Fachverbandsjugendleiter bzw. der Fachverbands-Geschäftsstellen finden sich auf Seite 100 ff. 14

15 1.5. JUNIORTEAM WER WIR SIND 01 Das WSJ-JuniorTeam setzt sich zusammen aus Jugendvertretern der Sportvereine, der Fachverbandsjugenden und der Sportkreisjugenden. Mit dem JuniorTeam ermöglicht die WSJ jungen Menschen in einer Organisation mitzuwirken. Die JuniorTeamer bringen ihre Vorstellungen ein und beteiligen sich nach ihren Bedürfnissen MIT- BESTIMMEN und SELBSTBESTIMMEN sind groß geschrieben. Das JuniorTeam verfügt über einen eigenen Etat. In Absprache mit dem Sportjugendvorstand können die JuniorTeamer Projekte selbst ausarbeiten und umsetzen. Weiterhin unterstützen die Mitglieder des JuniorTeams alte, neue und angehende Jugendsprecher in ihrer Arbeit in den Vereinen, Verbänden und Sportkreisen. Das Junior Team... gestaltet und wirkt bei einem Seminar zur Teambildung (Kurt- Hegele-Seminar) mit gestaltet und leitet die JuniorTeam-Treffen gestaltet und organisiert gemeinsam mit der WSJ-Geschäftsstelle das Abendprogramm an der WSJ-Herbsttagung Du bist zwischen 16 und 26 Jahre alt? Du hast Lust, das WSJ- JuniorTeam kennenzulernen? Dann genügt eine kurze an und du erhältst weitere Informationen! 15

16 AUS- UND FORTBILDUNGEN JUGENDLEITER AUSGABE AUS- UND FORTBILDUNG 2.1. FÜR EINE STARKE JUGEND IM VEREIN Bildung in der Vereinsjugendarbeit bedeutet Bildung mit und für junge Menschen. Das Ziel der Württembergischen Sportjugend ist es, durch entsprechende Aus-und Fortbildungsangebote die Jugendleiter, Übungsleiter, Trainer und Betreuer von Jugendlichen zu unterstützen und damit beizutragen, Jugendarbeit im Sportverein qualifiziert und zeitgemäß zu gestalten. Die Aus- und Fortbildungspalette der WSJ erstreckt sich über die Ausbildung zum (lizenzierten) Jugendleiter bzw. zum Erwerb der Jugendleitercard (Juleica), die Ausbildung zum SportAssistenten sowie einem Ausbildungsmodul Jugendarbeit für die Zielgruppe der Vereinsführungskräfte. Darüber hinaus bietet die WSJ Seminare speziell für Jugendliche an, um diese in ihrer Persönlichkeit zu stärken und ihnen Hilfestellungen für ihre Aktivitäten im Verein an die Hand zu geben. In zahlreichen Fortbildungsangeboten werden überfachliche sowie sportpraktische Themen für aktive Menschen im Sportverein behandelt, zur Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Arbeit im Umgang mit Jugendlichen und um neue Impulse setzen zu können. Alle Bildungsangebote der WSJ finden Sie im jährlich erscheinenden Bildungsprogramm. Das Themenheft des Württembergischen Landessportbundes e.v. ISSN SPEZIAL 16 BESTELLUNG Das Bildungsprogramm gibt s kostenlos unter 0711 / , info@wsj-online.de oder als Download unter SEMINARE BILDUNGSPROGRAMM 2017

17 2.2. WSJ VOR ORT AUS- UND FORTBILDUNG 02 Die Württembergische Sportjugend (WSJ) bietet gemeinsam mit den Sportkreisjugenden jedes Jahr in verschiedenen Städten und Gemeinden in Württemberg eine Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter an. Die Schulungsinhalte decken ein breites Themenspektrum ab und verleihen der Vereinsjugendarbeit neue Impulse: Lebensund Bewegungswelten von Kindern und Jugendlichen, rechtliche Aspekte der Vereinsjugendarbeit, Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Finanzierung der Vereinsjugendarbeit, Vereinsangebote wie bspw. Freizeiten planen, organisieren und durchführen, Tipps für die Sportpraxis und vieles mehr. Die Kompaktschulung für Jugendmitarbeiter findet im ersten Halbjahr statt. Wer an allen Schulungsmodulen teilnimmt und das Aufstockungswochenende besucht, kann in die Aufbaustufe der Jugendleiter-Lizenzausbildung einsteigen (siehe Seite 18 f.) bzw. die Juleica erwerben (siehe Seite 62 f.). WEITERE INFORMATIONEN Stephanie Limbach Tel / stephanie.limbach@wsj-online.de 17

18 02 AUS- UND FORTBILDUNG 2.3. AUSBILDUNG ZUM JUGENDLEITER Basisstufe 40 LE 24 LE Wie qualifiziere ich mich für die Jugendarbeit? 20 LE 20 LE 40 LE Erwerb der DOSB-Lizenz Jugendleiter 16 LE Lizenzierungsstufe 80 LE 50 LE 30 LE 1 LE = 45 Min Jugendleiter Basisstufe Teil 1 Jugendleiter Basisstufe Teil 2 SportAssistent WSJ vor Ort Kompaktschulung Aufstockungswochenende Erwerb der JugendleiterCard (Juleica) optional: Jugendleiter Aufbaustufe optional: Jugendleiter Lizenzstufe Jugendleiter-Lizenzausbildung 120 LE 18

19 AUS- UND FORTBILDUNG Ausbildung zum Jugendleiter (Juleica / DOSB Lizenz) Jugendleiter üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Die Rolle des Jugendleiters bewegt sich zwischen Manager der Vereinsjugendarbeit und Vereinspädagoge. Die Aufgaben eines Jugendleiters lassen sich demnach in zwei große Tätigkeitsfelder einteilen: Betreuung, Förderung, Beratung und Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen Planung, Organisation und Durchführung von sportartübergreifenden und außersportlichen Aktivitäten für und mit Kindern und Jugendlichen Um diese Aufgaben im Verein kompetent erfüllen zu können, muss der Jugendleiter bestimmte Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten mitbringen und kontinuierlich weiterentwickeln. Übergeordnetes Ziel der Ausbildung ist es, die Jugendleiter in diesem Prozess zu unterstützen und ihre Handlungskompetenz zu erweitern. Die Qualifizierung setzt an drei zentralen Kompetenzbereichen an: der persönlichen und sozial-kommunikativen, der fachlichen und der Methoden- und Vermittlungskompetenz. Einen Themenauszug aus der Jugendleiterausbildung finden Sie auf der nächsten Seite. Die Ausbildung zum Jugendleiter ist aufgegliedert in eine Basisund eine Lizenzierungsstufe. Das Schaubild auf der vorherigen Seite verdeutlicht Ihnen die Ausbildungsstruktur. Die Basisstufe (Jugendleiter) umfasst 40 Lehreinheiten und schließt mit dem Erwerb des Zertifikats Juleica (Jugendleitercard) ab. Es bestehen drei unterschiedliche Ausbildungswege, die Basisstufe zu absolvieren

20 02 AUS- UND FORTBILDUNG Der Erwerb der Juleica erfolgt ohne Prüfung. Für die Beantragung ist der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE) erforderlich, der zum Zeitpunkt der Beantragung nicht älter als zwei Jahre sein darf. Durch die Teilnahme an der Aufbau- und Lizenzstufe (insgesamt 80 Lehreinheiten) besteht die Möglichkeit, die Jugendleiter-Lizenz des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erwerben. Für die Erteilung der DOSB-Lizenz ist der Nachweis eines Erste- Hilfe-Kurses (9 LE) erforderlich, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung beträgt 16 Jahre. Die Teilnehmer der Jugendleiter-Ausbildung können für den Besuch der einzelnen Lehrgänge Bildungszeit (siehe Seite 72 f.) oder Freistellung beim Arbeitsgeber bzw. Schulbefreiung über die WSJ (siehe Seite 70 f.) beantragen. Themenauszug aus der Jugendleiterausbildung: Lebens- und Bewegungswelten von Kindern und Jugendlichen In und mit Gruppen arbeiten: Kommunikation, Konflikte, Leitungsstile, Gruppendynamik Rechtliche Grundlagen der Vereins- und Verbandsjugendarbeit Vereinsangebote planen, organisieren und durchführen Freizeit(sport)spiele, Spiele für viele, Erlebnissport Vereinsarbeit gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen gestalten Jugendarbeit kostet Geld: Finanzierungsgrundlagen der Vereinsarbeit 20

21 2.4. WSJ-HERBSTTAGUNG AUS- UND FORTBILDUNG 02 Kompakt, kurzweilig, kompetent: Die gemeinsame Herbsttagung der Württembergischen und Baden-Württembergischen Sportjugend vermittelt Jahr für Jahr an einem (November-)Samstag komprimiertes Wissen rund um den Kinder- und Jugendsport. So drehten sich die Herbsttagungen der vergangenen Jahre zum Beispiel um die Themen Social Media im Sportverein, Soft Skills, Partizipation und Finanzierung von Jugendarbeit. Ort des Geschehens ist die Landessportschule Albstadt. Im Plenum wie auch verteilt auf so genannte Wissensinseln erhalten die Teilnehmer Antworten auf viele Fragen, die im Vereinsalltag auftreten. Tipps, neue Ideen und eine Dokumentation der Herbsttagung runden den Wissenstransfer ab. Die Tagungsform mit Vortrag, Wissensinseln und Podiumsgespräch, verteilt auf den Zeitraum von ca Uhr, gewährleistet einen kurzweiligen Verlauf. Zum Abschluss des Tages können die Teilnehmer sportlich aktiv sein und den Tag mit gemeinsamen Abendessen und gemütlichen Beisammensein ausklingen lassen. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, an der Landessportschule zu übernachten. Die Herbsttagung 2016 stand unter dem Motto Sport VEREINt alle - Zwischen Anspruch, Wunsch und Wirklichkeit. Die WSJ-Herbsttagung 2017 findet am 25. November 2017 statt. Das Thema wird im Frühjahr 2017 festgelegt. BESTELLUNG DER HERBSTTAGUNGS-DOKU Die Dokumentationen der Herbsttagungen gibt s kostenlos unter Tel / , info@wsj-online.de oder als Download unter 21

22 03 ZUSCHÜSSE 3.1. ALLGEMEIN Zuschüsse aus der Sportförderung (Sportfördermittel) Das Land Baden-Württemberg gewährt Sportvereinen, Sportkreisen und Fachverbänden über den Württembergischen Landessportbund Zuschüsse für Sportstättenbau und -sanierung, Sportgeräte (ab Einzelanschaffungswert von Euro), Kooperation Schule & Verein, Kooperation Schule & Kindergarten sowie Übungsleiter. INFORMATIONEN ZUR SPORTFÖRDERUNG VereinsServiceBüro (VSB) des WLSB Tel / info@wlsb.de Web Zuschüsse aus der Jugendförderung (Jugendfördermittel) Das Land Baden-Württemberg fördert auch die Jugendarbeit, da diese einen wichtigen Beitrag zur Erziehung von Kindern und Jugendlichen leistet. Sportvereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden, die aktiv Jugendarbeit betreiben, können Zuschüsse beantragen. Auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindeebene gibt es so genannte Jugendpläne, in denen die jeweiligen Zuschuss- und Fördervoraussetzungen beschrieben sind. 22

23 Bundesebene: Landesebene: Kreisebene: ZUSCHÜSSE Kinder- und Jugendplan des Bundes (Seite 36 f.) Zuständigkeit: Deutsche Sportjugend (dsj) Landesjugendplan (Seite 24 f.) Zuständigkeit: Württembergische Sportjugend Kreisjugendplan (s.u.) Zuständigkeit: Kreisjugendring, Landratsamt Gemeindeebene: Gemeinde- oder Jugendförderplan (s.u.) Zuständigkeit: Stadt- und Gemeindeverwaltung 03 WICHTIG! Eine Mehrfachförderung ist möglich, d. h. für eine Freizeit oder eine Schulung von Jugendmitarbeitern können sowohl Zuschüsse des Landes als auch des Kreises sowie der Gemeinde bzw. der Stadt beantragt werden! Jugendförderung der Gemeinde bzw. Stadt Bei den Gemeinden ist es nicht selbstverständlich, dass es dort schriftlich fixierte Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit gibt. Hier sollte beim jeweiligen Rathaus nachgefragt werden. Die Tatsache, dass keine Richtlinien existieren, muss nicht bedeuten, dass die Gemeinde keine Zuschüsse gewährt. Diese sind erhältlich beim Rathaus (entweder Jugendamt oder Schul- und Sportamt). Jugendförderung des Kreises Die Kreise lehnen sich in ihren jeweiligen Förderrichtlinien in etwa an die Vorgaben des Landesjugendplans an. Unterschiede bestehen meist in den einzelnen Kriterien. Deshalb ist es wichtig, die Richtlinien des einzelnen Kreises anzufordern. Sie sind erhältlich bei der Sportkreisjugend bzw. Sportkreisgeschäftsstelle, den Landratsämtern, dem Kreisjugendring oder Kreisjugendamt. 23

24 03 ZUSCHÜSSE 3.2. DER LANDESJUGENDPLAN Alle finanziellen Hilfen, die das Land Baden-Württemberg für die Jugendarbeit im und außerhalb des Sports zur Verfügung stellt, sind im sogenannten Landesjugendplan zusammengefasst. Die Bestimmungen werden vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport erlassen. Darin ist auch geregelt, bis wann welche Formulare in welcher Form bei wem eingereicht werden müssen. DAS WICHTIGSTE KURZ UND KNAPP AM ANFANG: 1. Formulare gibt s im Internet unter oder bei der WSJ-Geschäftsstelle (Tel / , zuschuss@wsj-online.de). 2. Die jeweiligen Antrags - und Abrechnungsfristen sind einzuhalten! 3. Vereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden müssen, um Zuschüsse erhalten zu können, Mitglied im Württembergischen Landessportbund e.v. sein. 4. Vereine, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden, die einen Zuschussantrag stellen, müssen eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung (siehe Seite 43 ff.) besitzen! Wer sie der WSJ noch nicht vorgelegt hat, muss dies spätestens mit dem so genannten Verwendungsnachweis nachholen. 5. Die Zuschussquoten des Landesjugendplans werden jährlich neu festgelegt. Die aktuellen Zuschussquoten gibt s im Internet unter oder 24

25 ZUSCHÜSSE Allgemeine Zuschussvoraussetzungen: 1. Träger der freien Jugendhilfe bzw. Träger der außerschulischen Jugendbildung Grundsätzlich werden nur Antragsteller gefördert, die gemäß 75 des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfe) (SGB) und 2, 4 und 12 des Jugendbildungsgesetzes (JBG) als Träger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugendbildung anerkannt sind. Durch die Mitgliedschaft im WLSB e. V. ist die jeweilige Vereinsjugend automatisch Mitglied in der WSJ und als Träger der freien Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung anerkannt. Auch Sportkreis- und Fachverbandsjugenden haben diesen Status. Also: Nicht der Verein (Sportkreis, Fachverband), sondern die Vereinsjugend (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) ist als Träger der freien Jugendhilfe bzw. als Träger der außerschulischen Jugendarbeit anerkannt! Somit kann auch nur die Vereinsjugend (Sportkreisjugend, Fachverbandsjugend) als Antragsteller und Zuwendungsempfänger auftreten. 2. Jugendordnung bzw. Jugendvereinbarung Entscheidend für die öffentliche Anerkennung sind eine gültige Jugendordnung und deren Verankerung in der Vereinssatzung bzw. eine gültige Jugendvereinbarung. Mehr Informationen zur Jugendordnung und Jugendvereinbarung gibt es auf Seite 43 ff. 3. Vereinsjugendkonto Alle Zuschüsse werden auf das beim WLSB hinterlegte Hauptvereinskonto oder ggf. Vereinsjugendkonto überwiesen. Abteilungsjugend-, Freizeit- oder Privatkonten können nicht berücksichtigt werden

26 03 ZUSCHÜSSE Für den Jugendsport in Württemberg gilt: Alle Anträge und Verwendungsnachweise müssen bei der Württembergischen Sportjugend eingereicht werden. Dort werden sie auf sachliche Richtigkeit geprüft. Über die Bewilligung und Höhe der Förderung entscheidet das zuständige Regierungspräsidium. Nach der Bewilligung erhält die WSJ den entsprechenden Zuschuss, der an die Vereins-, Sportkreis- und Fachverbandsjugenden ausbezahlt wird. WICHTIG! Ein Teil der Maßnahmen muss im Vorfeld beantragt werden (siehe Seite 34 f.). Für alle Maßnahmen muss der Verwendungsnachweis innerhalb von sechs Wochen nach Durchführung eingereicht werden. Was wird gefördert? JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN (Seite 27 ff.) 1. Betreuer von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten 2. mit finanziell schwächer Gestellten 3. mit behinderten Teilnehmern 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN (Seite 30 ff.) 1. Jugendleiterlehrgänge 2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 4. Weitere Bildungsmaßnahmen WICHTIG! Nicht gefördert werden sportartspezifische Maßnahmen (Trainingslager, Turniere, Wettkämpfe etc.), Reisen von Einzelpersonen und touristische Rundreisen! Auch in der Jugendbildung müssen überfachliche Themen behandelt werden! 26

27 ZUSCHÜSSE 03 JUGENDERHOLUNGSMAßNAHMEN 1. Betreuer von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten 2. mit finanziell schwächer Gestellten 3. mit behinderten Teilnehmern 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) 1. Betreuer von Freizeiten und Jugendgruppenfahrten Zuschüsse gibt es für... a) Heimfreizeiten und Zeltlager b) Jugendgruppenfahrten c) Ski- und Segelfreizeiten d) Freizeiten mit behinderten Teilnehmern ALLGEMEINES 1. Freizeiten und Jugendgruppenfahrten müssen mindestens fünf und dürfen höchstens 21 Tage dauern; Ski- und Segelfreizeiten maximal 14 Tage. 2. Damit eine Maßnahme zuschussfähig ist, müssen mindestens fünf Kinder teilnehmen. Der Altersbereich erstreckt sich von sechs bis 18 Jahren. 3. Die Zuschusshöhe berechnet sich anhand des Betreuerschlüssels, d. h. pro einer bestimmter Anzahl an Teilnehmern wird ein Betreuer mit einem festgelegten Satz bezuschusst, bspw. pro elf Teilnehmer wird ein Betreuer mit 8,70 Euro bezuschusst (Schlüssel 11:1). 4. Die Betreuer müssen mindestens 16 Jahre (Gruppenleiter mindestens 18 Jahre) alt sein. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich. Sie müssen ganztägig und mindestens fünf Tage mit der Betreuung beauftragt sein. 5. Betreuer, die bezahlte Freistellung nach dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit gewährt bekommen, erhalten keinen Zuschuss! 27

28 03 ZUSCHÜSSE a) Heimfreizeiten und Zeltlager Heimfreizeiten und Zeltlager sind Jugenderholungsmaßnahmen mit einem zentralen Aufenthaltsort. Mögliche Übernachtungsstätten sind Hütten, Jugendherbergen und Jugendgästehäuser, Zelt- und Campingplätze, Sportanlagen, usw. Zuschusshöhe: Pro elf Teilnehmer kann ein Betreuer mit bis zu 8,70 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 11:1). b) Jugendgruppenfahrten Bei Jugendgruppenfahrten ist die Gruppe zu Fuß, mit dem Boot oder dem Fahrrad, also ohne zentralen Aufenthaltsort, unterwegs. Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmer kann ein Betreuer mit bis zu 8,70 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 6:1). c) Ski- und Segelfreizeiten Zuschusshöhe: Pro sechs Teilnehmer kann ein Betreuer mit bis zu 8,70 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 6:1). WICHTIG! Bei Ski- und Segelfreizeiten müssen die Betreuer mindestens eine Lizenz der ersten DOSB Lizenzstufe vorweisen (Übungsleiter C, Trainer C, Jugendleiter), andernfalls wird der Betreuerschlüssel 11:1 angewandt. d) Freizeiten mit behinderten Teilnehmern Zuschusshöhe: Pro drei bzw. einem Teilnehmer kann ein Betreuer mit bis zu 8,70 Euro pro Tag bezuschusst werden (Schlüssel 3:1 bzw. 1:1 bei schwerstbehinderten Teilnehmern) 28

29 ZUSCHÜSSE Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 18 Jahren aus finanziell schwächer gestellten Familien kann bei Teilnahme an Jugenderholungsmaßnahmen ein Zuschuss gewährt werden (Ausnahme: Familienfreizeiten), zusätzlich zur Beantragung von Zuschüssen für Betreuer. Zuschusshöhe: bis zu 7,50 Euro pro Tag und Teilnehmer. 3. Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmern Die Maßnahme muss sowohl behinderte als auch nicht behinderte Teilnehmer umfassen, wobei mind. ein Drittel behindert sein müssen. Bei einer geringeren Quote können nur die behinderten Teilnehmer bezuschusst werden. Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer. 4. Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte) Für die Beschaffung von Groß- und Gruppenzelten, für größere Zeltreparaturen und für die erforderliche Ausrüstung wie Feldbetten, Abdeckplanen, Bodendecken usw. sind ebenfalls Zuschüsse möglich. Soweit Reparaturen ehrenamtlich vorgenommen werden, können auch diese bezuschusst werden. Zuschusshöhe: bis zu 35% der als notwendig anerkannten Gesamtkosten, Eigenleistungen werden mit 7,70 Euro pro Stunde angerechnet. WICHTIG! Nicht gefördert werden Anschaffungen wie Werkzeuge, Tische, Bänke, Küchenzubehör, Beleuchtung, Sanitär, Hygienebereich, Matratzen usw. Dies gilt auch für den Erwerb, die Einrichtung, die Ausstattung und die Sanierung von festen Jugendzeltplätzen. Gegenstände, deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 400 Euro übersteigt, müssen in eine Bestandsliste aufgenommen werden! 29

30 03 ZUSCHÜSSE JUGENDBILDUNGSMAßNAHMEN 1. Jugendleiterlehrgänge 2. Seminare zur außerschulischen Jugendbildung 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung 4. Weitere Bildungsmaßnahmen WICHTIG! Die vorausgegangen Bildungsmaßnahmen müssen der außerschulischen Bildung bzw. der Aus- und Fortbildung von Jugendleitern und anderen Vereinsmitgliedern dienen. 1. Jugendleiterlehrgänge Jugendleiterlehrgänge dienen der Aus- und Fortbildung von Jugendleitern und sonstigen Leitungskräften in der Jugendarbeit. Sie müssen jugendpflegerische bzw. überfachliche oder staatspolitische Themen behandeln. Lehrgänge mit ausschließlich sportfachlichen Inhalten gelten nicht als solche Lehrgänge und können nicht bezuschusst werden. Die Teilnehmer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Lehrgangstag muss mindestens fünf Stunden dauern. Halbe Tage werden mit 2,5 Stunden berechnet, wenn entweder ein ganzer Lehrgangstag vorausgeht oder folgt. Ausnahme: Drei halbe Lehrgangstage sind förderfähig, wenn sie innerhalb eines Monat stattfinden und sie eine thematisch zusammenhängende Einheit bilden. Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer. Von den gesamten Lehrgangskosten muss der Antragsteller mindestens 25 % selbst aufbringen. 30

31 ZUSCHÜSSE Seminare zur außerschulischen Jugendbildung Zuschüsse können zur Durchführung von Seminaren mit festem Teilnehmerkreis und festgelegter Programmdauer gewährt werden. Seminare müssen Teil der Jugendbildungsarbeit des Trägers sein. Hierzu gehört u. a. die gezielte Befassung mit Fragen der politischen sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen, technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung. Die Teilnehmer müssen mindestens zwölf, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Die Richtlinien zur Dauer von Seminaren entsprechen denen der Jugendleiterlehrgänge. Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer. Auch hier gilt: Von den gesamten Seminarkosten muss der Antragsteller mindestens 25 % selbst aufbringen. WICHTIG! Lehrgänge und Seminare sollen grundsätzlich in Baden -Württemberg stattfinden! 3. Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung Praktische Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung sind Projekte mit jungen Menschen im Alter von sechs bis 26 Jahren, die nicht Seminarcharakter (s. o.) haben und sich mit nachfolgenden Themenbereichen der Jugendbildung befassen: politische, soziale, sportliche, kulturelle, ökologische und technologische Jugendbildung, geschlechtsspezifische Jugendbildung, Integration von ausländischen Jugendlichen usw. Praktische Maßnahmen sind zeitlich befristete Projekte. Sie haben eine Vorbereitungsphase, eine tatsächliche Umsetzungsphase und eine Auswertungsphase, die an drei unterschiedlichen Tagen stattfinden müssen. Beginn und Ende des Projekts müssen feststellbar sein. Regelmäßige Gruppenstunden können nicht bezuschusst werden, auch wenn dort über einen gewissen Zeitraum ein bestimmtes Thema intensiv behandelt wird. 31

32 03 ZUSCHÜSSE Maßnahmen, die überwiegend Freizeitcharakter haben, sind ebenfalls nicht zuschussfähig. Es sind 2/3 inhaltliche Anteile erforderlich. Unter Umständen muss dies nachgewiesen werden. Zuschusshöhe: bis zu 35% der als notwendig anerkannten Gesamtkosten (maximal Euro). Fahrtkosten können nur geltend gemacht werden, wenn die Maßnahme in Baden-Württemberg oder im unmittelbar angrenzenden Bereich stattfindet. Beispiel: Sie veranstalten einen Aktionstag mit Kindern aus dem Sportverein und mit behinderten Kindern. Anerkannte Kosten sind Beschaffung von fachlichem Material und Literatur, Leihgebühren, Mieten (d. h. Fremdmiete, keine Eigenmiete), Betriebskosten, Organisationskosten, Werbematerial, Versicherungen. Weitere Beispiele für praktische Maßnahmen: Putzaktion, Mädchen-Sporttag, Projekt mit jugendlichen Arbeitslosen oder zur Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher, Zirkus- und Theaterprojekt, Informationstag zum Fairen Handel, Aktionstag zur gesunden Ernährung usw. 4. Weitere Bildungsmaßnahmen: Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme und ähnliche Gefährdungen der Jugend Gefördert werden praktische Maßnahmen und Seminare, die sich mit den Ursachen für die Entstehung von Sucht und die verschiedenen Suchtformen (Alkoholsucht, Mager-, Medikamenten-, Rauschgift- und Spielsucht) befassen. Zuschusshöhe: bis zu 9,20 Euro pro Tag und Teilnehmer und mit 25 % Eigenbeteiligung (bei Seminaren) bzw. bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten (bei Maßnahmen) (maximal Euro). 32

33 ZUSCHÜSSE 03 Fahrten zu Gedenkstätten Für Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts können Zuschüsse gewährt werden. Die Gruppe sollte nicht weniger als acht Personen umfassen. Die Teilnehmer sollten mindestens zwölf, jedoch noch nicht 27 Jahre alt sein. Es wird eine gründliche Vor- und Nachbereitung erwartet. Die Fahrten können nach Natzweiler/Stuthof, Dachau, Flossenbürg, Oberer Kuhberg/Ulm, Brettheim oder Mannheim-Sandhofen führen. Sollten Sie ein anderes Ziel haben, fragen Sie bitte bei der WSJ nach. Zuschusshöhe: bis zu 25% der Fahrtkosten. Supervision/Praxisberatung Für die Praxisberatung von Jugendleitern und Leitungskräften der Jugendarbeit können Zuschüsse gewährt werden. Die Beratung muss durch fachlich qualifizierte Beratungspersonen in Form von Einzel-, Team- oder Gruppenberatungen erfolgen. Mögliche Themen bzw. Schwerpunkte sind Teamentwicklung, Führung/ Management, Konfliktlösung, Rolle des Ehrenamtlichen/Hauptamtlichen, geschlechtsspezifische Fragen usw. Zuschusshöhe: bis zu 40% der anerkannten Beratungskosten. INFOS UND ANTRAGSFORMULARE Württembergische Sportjugend Tel / zuschuss@wsj-online.de Download unter 33

34 03 ZUSCHÜSSE Der Landesjugendplan (Stand: März 2017) Landesjugendplan-Zuschusstitel Formulare Dauer der Maßnahme Alter der Teilnehmer Jugenderholungsmaßnahmen mit finanziell schwächer Gestellten A 1 A 2 V 2 5 bis 21 Tage 6 bis 18 Jahre Jugenderholungsmaßnahmen mit behinderten Teilnehmern A 3 V 3 L 1 5 bis 21 Tage 6 bis 18 Jahre Pädagogische Betreuung bei Jugenderholungsmaßnahmen Heimfreizeiten/Zeltlager Gruppenfahrten Ski-/ Segelfreizeiten Freizeiten mit Behinderten und Nichtbehinderten Jugenderholungseinrichtungen (Groß- und Gruppenzelte, Reparaturen etc.) kein V 4 Antrag V 4.1 TN- Liste A 5 V 5 5 bis 21 Tage 5 bis 21 Tage 5 bis 14 Tage 5 bis 21 Tage 6 bis 18 Jahre Betreuerschlüssel: 11:1 6:1 6:1 (mit DOSB-Lizenz) 3:1 1:1 (Schwerstbehind.) Lehrgänge für Jugendleiterinnen und Jugendleiter kein V 6 Antrag L 2 mindestens 1 Tag (mindestens 5 Stunden) bis maximal 10 Tage; ab 14 Jahre Tages-/Mehrtageslehrgänge Seminare zur außerschulischen Jugendbildung Praktische Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung kein V 6 Antrag L 2 halbe Tage (mindestens 2,5 Stunden) können nur abgerechnet werden, wenn ein voller Tag vorausgeht oder folgt oder mindestens drei halbe Tage innerhalb eines Monats eine zusammenhängende thematische Einheit bilden mindestens 1 Tag (mindestens 5 Stunden) bis maximal 10 Tage; halbe Tage s.o. 12 bis 26 Jahre; Altersabweichungen von der Altersobergrenze von bis zu 20 % der Teilnehmer sind zulässig A 7 V 7 zeitlich befristete Projekte 12 bis 26 Jahre Bildungsmaßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme: Seminare A 6.2 V 6.2 mindestens 5 Stunden 12 bis 26 Jahre Praktische Maßnahmen A 7.2 V bis 26 Jahre Fahrten zu Gedenkstätten nationalsozialistischen Unrechts A 8.2 V 8.2 Tagesfahrt 12 bis 26 Jahre Supervision/Praxisberatung A 6.3 V 6.3 max. 10 Beratungen pro Jahr ab 14 Jahre 34

35 ZUSCHÜSSE 03 Zuschusshöhe bzw. -quote Antragstermin bei der WSJ Sonstige Bestimmungen bis zu 7,50 / Tag und Teilnehmer spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme Gesamtnettoeinkommensgrenze der im Haushalt lebenden Personen müssen beachtet werden. bis zu 9,20 / Tag und Teilnehmer max. 30 % der Gesamtkosten ausschließlich der Vergütung für päd. Betreuer 31. Januar Die Maßnahme muss behinderte und nicht behinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer umfassen, wobei mindestens ein Drittel behindert sein muss; bei einer geringeren Quote können nur Zuschüsse für die behinderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährt werden. kein Antrag Teilnehmer-Betreuer-Verhältnis bis zu 8,70 / Tag und Betreuer bis zu 8,70 / Tag und Betreuer bis zu 8,70 / Tag und Betreuer bis zu 8,70 / Tag und Betreuer 6:1 (ohne zentralen Aufenthaltsort) 6:1 (Betreuer müssen DOSB-Lizenz haben) 3:1 (mindestens ein Drittel muss behindert sein) bis zu 35 % des anerkannten 31. Januar Gruppenzelte ab 6 Personen; Gesamtaufwandes; bei selbstständiger Reparatur Ausrüstung: Feldbetten, Abdeckplanen, Bodendecken, bis zu 7,70 / pro Stunde Achtung: Kostenvoranschlag beilegen! bis zu 9,20 / Tag und Teilnehmer; der Träger muss mindestens 25 % aus Eigenmitteln finanzieren kein Antrag Die Lehrgänge müssen Schulungscharakter haben und jugendpflegerische oder staatspolitische Themen beinhalten. n n - bis zu 9,20 / Tag und Teilnehmer; kein Antrag der Träger muss mindestens 25 % aus Eigenmitteln finanzieren bis zu 25 % der anerkannten Gesamtkosten, maximale Summe pro Antrag Die Themen müssen sich mit Fragen der politischen, sozialen, sportlichen, kulturellen, ökologischen, technologischen oder geschlechtsspezifischen Jugendbildung beschäftigen. Seminare mit sportartspezifischen Themen oder überwiegend Freizeitcharakter sind nicht föderfähig. 31. Januar Praktische Maßnahmen sind Gruppenaktivitäten und bedürfen einer Vorbereitungs-, Umsetzungs- und Auswertungsphase. Fahrtkosten können nur innerhalb Baden-Württembergs oder im unmittelbar angrenzenden Bereich geltend gemacht werden. 31. Januar Der ursächliche Zusammenhang für die Entstehung einer Sucht muss behandelt werden. Themen aller Suchtformen sind möglich. bis zu 9,20 Tagessatz, mindestens 25 % Eigenbeteiligung bis zu 25 % der anerkennten Gesamtkosten, maximale Summe pro Antrag bis zu 25 % der anerkannten Fahrtkosten bis 6 Wochen vor Gefördert werden Gedenkstätten, die nicht zu weit entfernt liegen der Fahrt, spätestens jedoch 1. April Gruppengröße: mindestens 8 Personen (auch möglich als Teil einer Freizeit). bis zu 40 % der anerkannten Beratungskosten 31. Januar Die Beratung muss durch fachlich qualifizierte Beratungspersonen in Form von Einzel-, Team- oder Gruppenberatungen erfolgen. Eine Bezuschussung von ausschließlich hauptamtlichen Mitarbeitern ist nicht möglich. 35

36 03 ZUSCHÜSSE 3.3. INTERNATIONALE JUGENDBEGEGNUNGEN Internationale Jugendbegegnungen sind Treffen zwischen Jugendlichen eines deutschen und eines oder mehreren ausländischen Vereinen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes (KJP), Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW), Deutsch-Polnischen Jugendwerks (DPJW), EU-Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION. Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Die Deutsche Sportjugend (dsj) fungiert als mitverantwortliche Zentralstelle für die Vergabe der KJP-Mittel. Im Folgenden eine Gesamtübersicht der Länder, Termine und der entsprechenden Ansprechpersonen bei der dsj: 36 Bi- und trilaterale Maßnahmen Antragstermin Ansprechperson China 1. November Tina Jordan Tel. 069 / jordan@dsj.de Griechenland 1. November Jessica Golden Tel. 069 / golden@dsj.de Israel 1. September Tina Jordan Tel. 069 / jordan@dsj.de Russland 1. September Tina Jordan Tel. 069 / jordan@dsj.de Tschechien 1. September Jessica Golden Tel. 069 / golden@dsj.de

37 Längerfristige Förderung Antragstermin Ansprechperson Bi- und trilaterale Maßnahmen ausschließlich der Länder China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland und der Tschechien und multilaterale Maßnahmen ZUSCHÜSSE Januar Jessica Golden Tel. 069 / golden@dsj.de Maßnahmen mit den Jugendwerken Bi- und trilaterale Maßnahmen mit den Ländern Frankreich und Polen Antragstermin Ansprechperson 15. Januar Julia Forstner Tel. 069 / forstner@dsj.de INTERESSE? Die Antragsformulare und weitere Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie im Internet unter -> Handlungsfelder -> Internationale Jugendarbeit Suche einer internationalen Partnerorganisation Die dsj unterstützt bei der Suche nach geeigneten Partnerorganisationen. Unter können Sie das Formular Suche einer Partnerorganisation ausfüllen. Ihre Informationen leitet die dsj an Sportverbände und andere Partnerorganisationen im jeweiligen Ausland weiter. Der Vermittlungserfolg ist in den Ländern, in denen die dsj eng mit Partnerorganisationen zusammenarbeitet am größten. Dabei handelt es sich um China, Frankreich, Israel, Japan, Polen, Russland und Türkei. 37

38 04 JUNGES ENGAGEMENT 4.1. BETEILIGUNG Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sportverein ist mehr als Ich hebe meine Hand und wähle Dich als Jugendsprecher. Das wird schnell klar, wenn man nachschaut, was der Begriff Partizipation bedeutet. Der Duden umschreibt Partizipation beispielsweise mit das Teilhaben, Teilnehmen, Beteiligtsein ; Wikipedia listet eine vergleichsweise größere Anzahl an Bedeutungen auf: Beteiligung, Teilhabe, Teilnahme, Mitwirkung, Mitbestimmung, Einbeziehung usw. Kinder und Jugendliche nehmen ihre Umwelt anders wahr als Erwachsene. Deshalb ist Partizipation für beide Seiten wichtig und wertvoll. Die Beteiligung ermöglicht Kindern und Jugendlichen, ihre eigenen Vorstellungen zu erkennen und zu äußern. Sie lernen, Veränderungen oder Neues anzuregen, mitzugestalten und in einem vereinbarten Rahmen Verantwortung zu übernehmen. Die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen wiederum bewirkt, dass sich Erwachsene mit deren Einstellungen und Vorschlägen auseinandersetzen und diese ernst nehmen. Jugendbeteiligung braucht BEGEISTERUNG: einladen ermutigen inspirieren fördert die individuellen Stärken jedes Einzelnen und die Lust auf Gemeinschaft, Stärken bzw. Talente kommen zum Tragen und das Erleben in der Gemeinschaft setzen neben der Selbstwirksamkeit zusätzliche Kräfte und Energien frei, die zum Gelingen der Gestaltung von Lebensräumen beitragen 38

39 JUNGES ENGAGEMENT DER VEREINSJUGENDLEITER Vereinsjugendarbeit bedeutet auch, aber nicht nur Sporttreiben. Den Kindern und Jugendlichen soll im Sportverein ein weites Feld von Freizeitaktivitäten innerhalb ihrer Gruppe und ihres Vereins geboten werden. Der Jugendleiter muss sich darüber im Klaren sein, dass sportlicher Erfolg allein noch kein Beweis für gute Jugendarbeit ist. Gerade sportlich Schwächere brauchen besondere Aufmerksamkeit. Die folgende Stellenbeschreibung versucht, Zielsetzung, Aufgaben, Kompetenzen etc. eines Vereinsjugendleiters darzustellen. 39

40 04 JUNGES ENGAGEMENT 4.2. DER VEREINSJUGENDLEITER Jugendarbeit im Sportverein dreht sich um Sport und Sport ist mehr als Trainings- und Wettkampfalltag, Sieg und Niederlage. Kinder und Jugendliche knüpfen Freundschaften im Verein, gewinnen und jubeln, verlieren und sind traurig, stehen auf und machen weiter, toben sich aus und tanken Kraft. Jugendarbeit zeichnet sich durch sportliche Ausbildung und Entwicklung, ein vielseitiges Angebot an erlebnisreichen Freizeitaktivitäten und Mitbestimmungs- und Gestaltungsspielräume aus. Der Vereinsjugendleiter legt seine Aufgaben gemeinsam mit der Vereinsführung fest. Er konzentriert sich sinnvollerweise auf eine Auswahl von Aufgaben, die sich an seinen Interessen, Fähigkeiten, Stärken und Zeitbudget orientiert. Die folgende Liste zeigt auf, für welche Aufgaben ein Jugendleiter zuständig sein kann. Sie soll dabei helfen, die eigene Aufgabenbestimmung zu erleichtern. Der Vereinsjugendleiter bringt Begeisterung für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit, ist Mitglied des Vorstands im Sportverein, ist für die Gesamtjugendarbeit seines Sportvereins verantwortlich, wird von der Jugendversammlung gewählt und von der Hauptversammlung bestätigt. 40

41 Organisatorische Aufgaben vertritt die Kinder und Jugendlichen im Vorstand JUNGES ENGAGEMENT 04 ist Ansprechpartner für alle Übungsleiter, Trainer und Betreuer die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten ist Ansprechpartner für Eltern, insofern dies nicht ins Aufgabenfeld der zuständigen Übungsleiter fällt koordiniert die Jugendarbeit in den Vereinsabteilungen und die abteilungsübergreifende Vereinsjugendarbeit führt Jugendliche an die Mitarbeit im Verein heran arbeitet in Ausschüssen mit kümmert sich um die Finanzierung der Jugendarbeit im Verein, z. B. Zuschüsse erstellt und überwacht den Haushalt der Vereinsjugend beruft die Jugendversammlung ein und leitet sie arbeitet mit Sportkreisjugendleitung, Stadt- bzw. Kreisjugendring, örtlichen Jugendgruppen, Kirche, Schule, Jugend- und Sportamt zusammen Sportliche Aktivitäten fragt die Kinder und Jugendlichen nach ihren sportlichen Interessen im Verein und ggf. im Vereinsumfeld plant und organisiert breiten- und freizeitsportlichen Angeboten, z. B. Sport- und Spielfeste für und mit Kinder(n) und Jugendliche(n) betreut Kinder und Jugendliche im Leistungssport und kümmert sich z. B. um sportärztliche Untersuchungen 41

42 04 JUNGES ENGAGEMENT Sportübergreifende Aktivitäten geht auf Kinder und Jugendliche zu und greift ihre Interessen auf beteiligt Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchführung von Vereinsaktivitäten bzw. gibt ihnen Selbstverantwortung und lässt sie eigenständig Projekte planen und durchführen gestaltet gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Ausflüge und Feste, z. B. Freizeitparks, Erlebnisbad, Weihnachts- und Faschingsfeiern, Grillabende, Jugenddisco organsiert Freizeiten, Ferienprogramme und internationale Begegnungen kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit der Vereinsjugend, z. B. Jugendzeitung, Jugend-Internetseite Persönliche Aus- und Fortbildung nimmt an Aus- und Fortbildungsangeboten teil, z. B. Vereinsmanagement in der Jugendarbeit, Übungsleiter, Trainer Interesse an der Ausbildung zum Jugendleiter? Mehr Informationen findest Du auf Seite 18 ff. 42

43 4.3. JUGENDORDNUNG JUNGES ENGAGEMENT KAPITEL Eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung ist für Sportvereine, die auch künftig ihre Jugendarbeit mit öffentlichen Zuschüssen des Bundes und des Landes (in Folge davon auch der Kommunen) gefördert haben wollen, Pflicht. Wichtig für alle Antragsteller: Zuschüsse aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) und dem Landesjugendplan (LJP) können aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur dann überwiesen werden, wenn spätestens beim Einreichen des Verwendungsnachweises der WSJ eine gültige Jugendordnung oder Jugendvereinbarung vorliegt. Was muss in der Jugendordnung stehen? Nennung von Zielen und Aufgaben für die sportliche und außersportliche Arbeit, Angabe, welche Organe es in der Vereinsjugend gibt, Aussagen darüber, wie die Finanzen der Vereinsjugend geregelt sind, Angabe der Rechte und Pflichten der Vereinsjugend - u. a. Wahlrecht und Wählbarkeit, Nennung des Zuständigkeitsbereiches der Vereinsjugendordnung. Nach der Erstellung der Jugendordnung ist es notwendig, dass in der Vereinssatzung auf die Existenz der Jugendordnung hingewiesen wird. 43

44 04 JUNGES ENGAGEMENT Die Vereinssatzung muss enthalten: die Aussage, dass die Vereinsjugend die Jugendorganisation des Vereins ist, den Hinweis, dass die Vereinsjugend gemäß einer Vereinsjugendordnung arbeitet, die Benennung des Vereinsorgans, welches für die Genehmigung der Jugendordnung bzw. von Änderungen zuständig ist, den Hinweis, dass der Vereinsjugendleiter nicht bei der Mitgliederversammlung gewählt, sondern (wenn überhaupt) bestätigt wird. Was ist eine Jugendvereinbarung und was muss darin stehen? Eine Jugendvereinbarung ist eine Alternative zur Einführung einer Jugendordnung. Während die Jugendordnung langfristig die Jugendmitbestimmung ähnlich wie in der Satzung regelt und in einer Mitgliederversammlung genehmigt wird, gilt die Jugendvereinbarung für eine gewisse Zeit (meist ein oder zwei Jahre) und ist im Prinzip eine Vereinbarung zwischen einem Jugendvertreter oder JuniorTeam und dem Vereinsvorstand; in Einzelfällen auch nur mit dem Abteilungsvorstand. Der WLSB bekennt sich in seiner Satzung (die auch für alle Mitgliedsvereine Gültigkeit hat) zu den folgenden Rahmenbedingungen der Jugendarbeit: demokratische Willensbildung und demokratischer Organisationsaufbau innerhalb des Jugendverbandes bzw. der Jugendgruppe, eigenverantwortliche Verfügung über die für die Jugendarbeit bereitgestellten Mittel, selbst gewählte Organe der Jugendarbeit, 44

45 JUNGES ENGAGEMENT 04 Gewährleistung des Rechts auf Selbstorganisation und Selbstgestaltung der Jugendarbeit. Die Jugendvereinbarung der Vereine soll nun diese Rahmenbedingungen für die Arbeit im Verein mit Leben füllen. DIE ARBEITSHILFE JUGENDORDNUNG IM SPORT- VEREIN GIBT S KOSTENLOS ÜBER DIE WSJ Tel / info@wsj-online.de Download unter 45

46 04 JUNGES ENGAGEMENT 4.4. FREIWILLIGENDIENSTE IM SPORT (FSJ/BFD) Im Bereich der Freiwilligendienste gibt es im Sport zwei Möglichkeiten: Das Freiwillige Soziale Jahr im Sport (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst im Sport (BFD). Das FSJ ist ein Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 15 und 26 Jahren, wohingegen der BFD für Personen aller Altersklassen offen ist und für über 27-Jährige auch die Möglichkeit einer Beschäftigung in Teilzeit bietet. Der BFD ersetzt den durch die Aussetzung der Wehrpflicht weggefallenen Zivildienst. Ziele der Freiwilligendienste sind, die Bereitschaft der Menschen für ein freiwilliges gesellschaftliches Engagement und die Übernahme von Verantwortung zu fördern und ihnen eine Orientierungsund Entscheidungshilfe für ihren weiteren Lebensweg zu geben. Für Jugendliche bietet ein Freiwilligendienst die Möglichkeit, sich in einer wichtigen Übergangsphase ihres Lebens (zwischen Schule und Beruf) zu orientieren, erste Einblicke in für sie interessante Berufsfelder zu gewinnen, erste Erfahrungen im Arbeitsalltag zu sammeln und sich durch gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für ihr weiteres Leben zu rüsten. Personen über 27 Jahren haben die Chance durch den BFD einen schrittweisen Einstieg bzw. Wiedereinstieg in den Beruf zu schaffen, Ruheständlern wird die Möglichkeit gegeben sich zu engagieren. 46 Freiwilligendienste im Sport können in Sportvereinen, Sportkreisen, Sportverbänden und weiteren Einrichtungen des organisierten Sports in Baden-Württemberg absolviert werden, vorausgesetzt diese sind als Einsatzstellen für das FSJ bzw. den BFD im Sport anerkannt.

47 JUNGES ENGAGEMENT 04 Der Aufgabenschwerpunkt der Freiwilligen im FSJ liegt in der pädagogischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Im BFD sind darüber hinaus auch Einsatzfelder in den Bereichen Projektund Veranstaltungsmanagement, Arbeit mit besonderen Zielgruppen, z. B. Sport mit Älteren, aber auch handwerkliche und gärtnerische Tätigkeiten möglich. Ein Freiwilligendienst im Sport in Baden-Württemberg beginnt jeweils zum 1. September eines Jahres und dauert i. d. R. zwölf Monate. Während des ganzen Dienstes werden die Freiwilligen vor Ort angeleitet und von den Referenten der Baden-Württembergischen Sportjugend persönlich betreut. Begleitend sind 25 Bildungstage für jeden Freiwilligen gesetzlich vorgeschrieben (für Freiwillige über 27 in angemessenen Umfang). Neben den Seminaren der BWSJ zu Beginn und gegen Ende der Dienstzeit, sind dies 15 Tage zur weiteren Qualifizierung. In dieser Zeit können z. B. Übungsleiter-/Jugendleiterlizenzen erworben werden. In der Regel werden die Dienstzeiten auch als Wartesemester vor dem Studienbeginn angerechnet. Für manche Studiengänge kann das Freiwilligendienst-Jahr auch als Praktikum angerechnet werden. Rahmenbedingungen Arbeitszeit: 38,5 Stunden / Woche (Ausnahme: Freiwillige über 27, hier ist eine Teilzeitbeschäftigung ab 20 Stunden / Woche möglich) Teilnahme an 25 Bildungstagen (für Freiwillige über 27 in angemessenem Umfang) Taschengeld von 300 Euro / Monat inkl. Unterkunfts- und Verpflegungspauschale (für über 27 Jährige anteilig zur Arbeitszeit) 47

48 04 JUNGES ENGAGEMENT Sozialversicherungsleistungen (d. h. Kranken-, Arbeitslosenund Renten versicherung sowie Haftpflichtversicherung) 26 Urlaubstage / Jahr Kindergeldberechtigung FSJ-/BFD-Ausweis Was macht die BWSJ als Träger? Organisation und Verwaltung Durchführung Einführungs- und Abschlussseminar Pädagogische Betreuung Betreuung der Einsatzstellen inkl. Einsatzstellenbesuchen Wer sich für das FSJ oder den BFD im Sport interessiert, daran teilnehmen oder sich als Einsatzstelle bewerben will, wendet sich an die BADEN-WÜRTTEMBERGISCHE SPORTJUGEND (BWSJ) Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / fsj@lsvbw.de Web 48

49 ZGH 0086/14 07/16 Foto: AKTUELLE THEMEN Vom Oberrhein bis Oberschwaben, vom Bodensee bis zum Taubertal, von früh bis spät: Wir gehen die Dinge an, wir engagieren uns, nehmen uns Zeit, kümmern uns, hören zu, geben Rat und helfen. Wir sind ganz nah und immer persönlich für Sie und Ihre Gesundheit da. AOK Baden-Württemberg aok-bw.de/gesundnah 49

50 05 AKTUELLE THEMEN 5.1. KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Hinsehen, abwägen, handeln zum Wohle unserer Kinder Viele Trainer und Übungsleiter sind Vorbilder für die jungen Sportler, die sie betreuen. Das belegen zahlreiche Studien. Diese Vorbildfunktion müssen die Trainer und Übungsleiter auch wahrnehmen, um Kinder und Jugendliche nicht nur vor sexueller Gewalt, sondern jeglicher Form des Missbrauchs zu schützen. Die Württembergische Sportjugend (WSJ) und der Württembergische Landessportbund (WLSB) haben ein umfangreiches Maßnahmen- Paket geschnürt, das Übungsleiter und Trainer, aber auch die Vereinsverantwortlichen unterstützen soll. Zentrale Beratungsstelle bei der WSJ In der WSJ-Geschäftsstelle ist eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet worden für alle Fragen rund um sexuelle Gewalt und Missbrauch von Kindern und Jugendlichen im Sport. Hier erhalten Sie Hilfestellung für die Arbeit im Sportverein von geeigneten Präventionsmaßnahmen im Verein über die Einordnung verdächtiger Beobachtungen bis hin zum richtigen Umgang der Vereinsführung mit Beschuldigungen. Kooperation mit Fachstellen WSJ und WLSB haben Kooperationen mit zahlreichen Beratungsstellen anderer Organisationen vereinbart, die zum Beispiel darauf spezialisiert sind, Betroffene oder Missbrauchs-Opfer zu betreuen. Dadurch können WSJ und WLSB auch bei besonderen Anfragen schnell und zielgerichtet an die richtige Stelle weitervermitteln. Prävention Die WSJ empfiehlt, dass sich alle Vereine Gedanken über ein für sie passendes Präventions- und Schutzkonzept machen sollten. Informationen hierzu finden Sie in unserer Broschüre Arbeitshilfe zur Erstellung von Präventions- und Schutzkonzepten. 50

51 AKTUELLE THEMEN 05 Bundeskinderschutzgesetz Seit dem ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Dort wird u. a. in 72a geregelt, dass in der Jugendarbeit keine ehren- und nebenberuflichen Personen eingesetzt werden dürfen, die wegen einer Straftat gem. 72a, Abs. 2,4 SGBVIII rechtskräftig verurteilt wurden. Hierzu sollen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe mit den freien Trägern der Jugendhilfe (z. B. Sportvereinen) Vereinbarungen abschließen. Diese Vereinbarungen sind von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Ehrenkodex Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben zusammen mit weiteren Organisationen den Ehrenkodex für Trainer und Übungsleiter entwickelt. WLSB und WSJ haben entschieden diesen zu übernehmen. Der Ehrenkodex stellt einen Anlass dar, sich über die Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich die Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen vor Augen zu führen. Dieses Instrument zur Selbstverpflichtung ist fester Bestandteil der Lizenzausbildungen zum Trainer C bzw. Übungsleiter C und muss beim Prüfungslehrgang unterschrieben vorgelegt werden. Informationsmaterial Umfangreiches Informationsmaterial finden Sie auf der Internetseite in der Rubrik Kindeswohlgefährdung. WEITERE INFORMATIONEN Württembergische Sportjugend Tel / info@wsj-online.de Downloads unter 51

52 05 AKTUELLE THEMEN 5.2. VORBILD SEIN Mit VORBILD SEIN!, der Kampagne für den Kinder- und Jugendsport in Baden-Württemberg, möchte die Württembergische Sportjugend (WSJ) auf die große Bedeutung der Vorbildfunktion von Jugendtrainern, Übungs- und Jugendleitern sowie Jugendbetreuern, Vereinsmitarbeitern und Helfern hinweisen. Außerdem möchte die WSJ dem erwähnten Personenkreis dabei helfen, dieser Vorbildrolle gerecht zu werden und sie dafür belohnen! Kampagne für den Kinder- und Jugendsport in Baden- Württemberg DIE JUGEND BRAUCHT VORBILDER, WIE SIE MILCH, BROT UND LUFT BRAUCHT. (Erich Kästner) 52

53 AKTUELLE THEMEN 05 Dafür hat die WSJ drei VORBILD SEIN!-Module entwickelt: 1. Mit dem WerteManagement Sport (WMS) zu einem Werte- Leitbild für den Verein! Menschen, die sich im Sportverein um Kinder und Jugendliche kümmern, können für eben diese zu Vorbildern werden. Um ein Vorbild im Verein zu sein, braucht man Werte, an denen man sich orientieren kann. Werte, die der Vereinsführung wie auch den Mitgliedern als Leitplanken für ihr Handeln dienen. Doch wie können diese Vereinswerte erarbeitet werden? Die Antwort der WSJ lautet: Mit dem WerteManagement Sport. Gemeinsam mit uns entwickeln Sie im Rahmen des WMS Ihr eigenes, vereinsspezifisches WerteLeitbild! Was bringt Ihrem Sportverein ein Werteleitbild? Klare Grundwerte zeigen, dass Kinder und Jugendliche in Ihrem Verein in guten Händen sind. Klare Grundwerte wirken sich positiv auf die Motivation aller in Ihrem Verein aus. Klare Grundwerte und das Leben dieser Werte im Vereinsalltag geben Ihrem Verein ein Image Ihr Vereinsprofil wird geschärft. Klare Grundwerte steigern das Ansehen und die Attraktivität Ihres Vereins bei den Eltern, der Gemeinde, bei Sponsoren, dem Landkreis, Sportkreis usw. 53

54 05 AKTUELLE THEMEN Wie funktioniert das WMS? Das WMS besteht aus einem Drei-Schritt: 1. Schritt: Werte benennen Zunächst werden beim WMS die Werte herausgearbeitet, welche die Identität des Vereins prägen. Diese Werte werden anschließend in einem WerteLeitbild festgeschrieben. 2. Schritt: Werte kommunizieren Im Folgenden wird das WerteLeitbild im und außerhalb des Vereins bekannt gemacht. 3. Schritt: Werte leben Anschließend werden die im WerteLeitbild festgeschriebenen Werte mit Leben gefüllt. Wollen Sie in Ihrem Verein den Prozess des WerteManagement Sport mit uns gemeinsam starten und für Ihren Verein ein WerteLeitbild erarbeiten? Für den WerteManagement Sport-Workshop fallen keine Gebühren an, lediglich die Verpflegung und die Fahrtkosten für zwei sogenannte WerteTrainer sind vom Verein zu tragen. INTERESSE? Württembergische Sportjugend Tel / stephanie.limbach@wsj-online.de 54

55 2. Testen Sie sich und Ihr Werteverständnis: Der VORBILD SEIN!-Selbstcheck AKTUELLE THEMEN 05 Der VORBILD SEIN!-Selbstcheck ist einzigartig. Egal ob Vorstand, Trainer, Übungs- oder Jugendleiter, egal ob Betreuer, Helfer oder Jugendsprecher sie alle haben Vorbildfunktion für den Nachwuchs. Auch Sie! Mit dem VORBILD SEIN!-Selbstcheck wollen wir Sie für diese Vorbildrolle wie man so schön sagt sensibilisieren. Anhand von 36 Aussagen, die Sie beurteilen sollen, entsteht Ihr ganz persönliches Werte-Profil. Wo stehe ich und wo muss ich mich verbessern? Das Bearbeiten ist einfach und macht Spaß. Der VORBILD SEIN!- Selbstcheck bietet sich auch als Grundlage für eine Gruppendiskussion an. Der VORBILD SEIN!-Selbstcheck ist ein Modul im Rahmen von VORBILD SEIN!, der Kampagne für den Kinder- und Jugendsport in Baden-Württemberg. Der Selbstcheck ist nach mehreren Probeläufen in Testvereinen in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für psychologische Forschung und Beratung (GEFOB) und weiterer wissenschaftlicher Experten entstanden. Den VORBILD SEIN!-Selbstcheck finden Sie als Print- sowie Onlineversion im Internet unter -> Selbstcheck. WEITERE INFORMATIONEN? Württembergische Sportjugend Tel / stephanie.limbach@wsj-online.de 55

56 05 AKTUELLE THEMEN 3. Wettbewerb VORBILDER des Jahres: Die WSJ belohnt ehrenamtlich tätige Jugendmitarbeiter mit attraktiven Preisen VORBILDER des Jahres ist ein Wettbewerb für die vielen tausend Trainer, Übungs- und Jugendleiter, die tagtäglich in den badenwürttembergischen Sportvereinen ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche aktiv sind. Ebenso für die unzähligen freiwilligen Helfer, Betreuer und Mitarbeiter, die ihre Freizeit opfern, um sich um den Nachwuchs in den Klubs zu kümmern. Dies bedarf einer angemessenen Belohnung. Auf die Sieger des höchstdotierten Ehrenamts-Wettbewerbs für Einzelpersonen warten Preise im Gesamtwert von mehr als Jedes Jahr sucht und prämiert die WSJ gemeinsam mit ihren Partnern, dem Sparkassenverband Baden-Württemberg, der JUFA Holding GmbH, der AOK Baden-Württemberg, der ebmpapst GmbH und der Victorinox AG, von Anfang Oktober bis Ende Dezember vorbildliche Ehrenamtliche, die junge Sportler in den Sportvereinen Baden-Württembergs in herausragender Form betreuen. Eine hochkarätig besetzte Jury aus Sport, Wirtschaft und Politik wählt unter allen Nominierten zehn Personen aus, die den Titel VORBILD des Jahres tragen dürfen. Auf die zehn VORBILDER des Jahres wartet sowohl die wertvolle Trophäe VICTOR als auch ein Warengutschein im Wert von je Verlierer gibt es natürlich keine, denn alle Nominierten erhalten eine Einladung zum großen VORBILD DANKE-Ehrenamts- Belohnungsabend, der immer im Frühjahr stattfindet. Auf dem Programm stehen dabei sportliche und kulinarische Leckerbissen, Comedy und Promis aus der Welt des Sports. Übrigens: Auch die Person, die die Bewerbung einsendet, erhält Eintrittskarten für diesen wundervollen, unterhaltsamen und unvergesslichen Abend!

57 Impressionen der Preisverleihung und des VORBILD DANKE!-Abends finden Sie auf der Facebook-Seite der Württembergischen Sportjugend (siehe Seite 89). AKTUELLE THEMEN 05 Jeder Sportverein in Baden-Württemberg kann pro Jahr ein VORBILD vorschlagen. Über die Vereinsvorsitzenden, die den Zugang zur Bewerbungsplattform erhalten, können die Bewerbungen von Oktober bis Dezember eingereicht werden. NENNEN SIE UNS DIE VORBILDLICHSTE PERSON AUS IHREM SPORTVEREIN! Bewerbungszeitraum Oktober bis Dezember Bewerbungen erfolgen über den Vereinsvorstand Infos unter Tel / info@wsj-online.de Web 57

58 05 AKTUELLE THEMEN 5.3.»COOL AND CLEAN«Sport bedeutet Faszination, Begeisterung und Herausforderung.»cool and clean«hat zum Ziel, dass die Jugendlichen Sport in einem Umfeld erleben, das zugleich stärkend und schützend wirkt.»cool and clean«ist das Programm der WSJ zur Prävention von Substanzmissbrauch, zur Leistungsmotivation und zur Entwicklung von Fairplay im Kinder- und Jugendsport in Baden-Württemberg. Seit März 2010 ist es das Ziel von»cool and clean«, Jugendtrainer und -betreuer, Übungs- und Jugendleiter dazu zu bewegen, sich mit ihren jugendlichen Sportlern zu einem sauberen und fairen Sport und damit zu»cool and clean«zu bekennen. Das Herzstück von»cool and clean«: die fünf Vereinbarungen»cool and clean«rückt besonders die Eigenverantwortung der Jugendlichen und die Vorbildfunktion der Erwachsenen in den Mittelpunkt. Die fünf Vereinbarungen sind: 1. Ich will meine Ziele erreichen! 2. Ich verhalte mich fair! 3. Ich leiste ohne Doping! 4. Ich verzichte auf Tabak und Cannabis und trinke Alkohol, wenn überhaupt, dann verantwortungsbewusst! 5. Ich! / Wir! (eigene Vereinbarung) Die Teilnahme an»cool and clean«ist ganz einfach. Und vor allem kostenlos! Trainer, Übungs- oder Jugendleiter können sich und ihre Teams über die Website anmelden. 58

59 AKTUELLE THEMEN 05»cool and clean«stellt alle notwendigen Unterlagen und Materialien zur Verfügung, welche die Teilnehmer für die Umsetzung des Programms in ihren Teams benötigen. Im»cool and clean«-starterpaket sind unter anderem alle Broschüren zu den»cool and clean«-themen und ein Kartensatz mit 33 Spielformen enthalten. Dieses erhalten die Teilnehmer nach erfolgreicher Anmeldung. Um bewusst die Schutzmechanismen der Jugendlichen zu fördern sowie gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, bespricht der Teamleiter mit den Jugendlichen die Vereinbarungen und sorgt dafür, dass diese vor, während und nach sportlichen Aktivitäten eingehalten werden. Der Teamleiter übernimmt dabei eine Vorbildfunktion gegenüber den Jugendlichen. Aufklärung statt Verbote (am Beispiel Alkohol) Es gibt viele unterschiedliche Trinkmotive: Genuss ist das eine. Häufig trinken Jugendliche allerdings, um ihrem Flirtfaktor zu erhöhen und um sich locker und entspannt zu fühlen. Oder um sich und anderen zu beweisen, dass sie auch unter Alkoholeinfluss voll leistungsfähig seien. Genau diese Trinkmotive sind eine Falle: Alkohol macht nicht cool, sondern unkonzentriert und verleitet zu unüberlegtem Handeln. Je früher die Jugendlichen beginnen regelmäßig Alkohol zu trinken und Rauscherfahrungen zu machen, desto größer ist das Risiko, dass sie später im Leben Probleme mit dieser Substanz entwickeln. Das Problem bei Jugendlichen besteht oft darin, dass sie zu einem risikoreichen Konsum neigen, wenn sie Spaß und den Rausch suchen oder ihre Probleme vergessen wollen. Viele Jugendliche haben ein mangelndes Problembewusstsein gegenüber dem Alkohol und sehen keinen Grund, auf Alkohol zu verzichten. Es braucht in einer Umgebung von vielen Jugendlichen eine große Portion Selbstbewusstsein, verantwortungsbewusst Alkohol zu genießen oder gar ganz darauf zu verzichten. Man wird schnell als schwach und als Außenseiter abgestempelt. 59

60 05 AKTUELLE THEMEN Deshalb versucht die WSJ mit»cool and clean«den Einstieg in den Konsum von Suchtmitteln (nicht nur Alkohol) so lange wie möglich hinauszuzögern bzw. zu verhindern. Stark ist nicht, wer viel trinkt, sondern wer locker dem Alkoholkonsum widersteht!, ruft die WSJ allen Trainern, Übungs- und Jugendleitern zu, denen eine positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen im Team wichtig ist! Die WSJ entwickelt»cool and clean«kontinuierlich weiter. Für Wünsche, Kritik und Anregungen ist die WSJ jederzeit offen und dankbar. NOCH FRAGEN? Mehr Informationen zu»cool and clean«finden Sie im Internet unter oder bei der Württembergischen Sportjugend Tel / info@coolandclean.de 60

61 5.4. SPORTMOBIL AKTUELLE THEMEN 05 Das SPORTMOBIL der Württembergischen Sportjugend (WSJ) geht Jahr für Jahr auf Tour: In der Zeit von Mai bis Oktober macht das SPORTMOBIL Station bei Sportveranstaltungen aller Art sowie Vereinsfesten. Aber auch Feriensportwochen, Freizeiten, Camps und Zeltlager werden vom SPORTMOBIL (auf Anfrage) angesteuert. Dank der Vielseitigkeit des SPORTMOBILs ist für jeden etwas dabei. Im Mittelpunkt stehen Bewegung, gemeinsame Aktion und Kreativität im Umgang mit den vielen Sport- und Spielgeräten des SPORTMOBILs. Die Tour-Ausschreibung samt Verleihbedingungen und die detaillierte Ausstattung des SPORTMOBILs finden Sie im Internet unter INTERESSE? Dann melden Sie sich bei uns! Tel / info@wsj-online.de 61

62 06 SERVICE 6.1. AUSWEISE UND PÄSSE Zur Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes bietet die WSJ den Jugendleitern in den Sportvereinen sowie engagierten Jugendlichen bundesweit anerkannte Ausweise und Pässe. Sie sollen deren Arbeit anerkennen, erleichtern und für die eine oder andere Vergünstigung sorgen. Jugendleitercard (Juleica) Die Juleica ist ein Nachweis, dass man eine Qualifikation als Jugendleiter besitzt. Die Juleica gilt in ganz Deutschland und ist mit zahlreichen Vergünstigungen verbunden. Ausstellungskriterien Vereinsjugendmitarbeiter, die die Juleica erhalten möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein (in begründeten Ausnahmefällen 15 Jahre). Sie müssen bei einem Sportverein ehrenamtlich tätig sein und eine jugendleiterspezifische Ausbildung absolviert haben, die mindestens 40 Lehreinheiten (LE) umfasst. Außerdem müssen sie in der Lage sein, sportliche wie auch außersportliche Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen verantwortlich zu gestalten und zu leiten. Für die Ausstellung der Juleica müssen der WSJ folgende Nachweise vorliegen: Nachweis einer gültigen Lizenz zum lizenzierten Jugendleiter, Übungsleiter oder Trainer (Profil Kinder und Jugendliche) oder Nachweis über die aktuelle Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme der Sportjugend oder von anderen Sportbzw. Jugendverbänden. Diese muss mindestens 40 LE (á 45 Minuten) zu Themen der Kinder- und Jugendarbeit enthalten (z. B. Jugendleiter-Lizenzausbildung Grundstufe, WSJ vor Ort - Kompaktschulung inkl. Aufstockungswochenende), 62

63 SERVICE 06 Teilnahmenachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (9 LE) der nicht älter als zwei Jahre sein darf, schriftliche, formlose Bestätigung des Vereins über Ihre aktuelle, aktive und ehrenamtliche Tätigkeit in der Vereinsjugendarbeit. Gültigkeitsdauer und Verlängerung der Juleica Die Juleica wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der drei Jahre muss eine neue Juleica beantragt werden. Für eine Verlängerung gelten nicht dieselben Kriterien wie für die Erstausstellung. Der Juleica-Inhaber muss eine oder mehrere Fortbildungsveranstaltungen (mindestens zwölf Unterrichtseinheiten) innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer oder spätestens im letzten Gültigkeitsjahr nachweisen. Für die Verlängerung der Juleica werden ausschließlich Fortbildungsmaßnahmen mit überfachlichen Inhalten (keine fachsportspezifischen Lehrgänge) anerkannt, z. B. Fortbildungsmaßnahmen der Sportjugenden, die auch zur Verlängerung einer Jugendleiterlizenz angeboten werden. Darüber hinaus werden auch Fortbildungen anderer Ausbildungsträger in folgenden Themenbereichen anerkannt: Gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen Persönlichkeitsentwicklung / Entwicklung im Kinder- und Jugendalter Gruppenpädagogik / Arbeit in und mit Gruppen Ziele und Aufgaben der Jugendarbeit / Rolle und Selbstverständnis von Jugendlichen Formen und Methoden der Jugendarbeit Aufsichtspflicht, Haftung, Versicherung Finanzierungsfragen / Zuschüsse Organisation und Planung von Freizeiten 63

64 06 SERVICE 64 Öffentlichkeitsarbeit im Jugendbereich Erlebnispädagogik Spiele, Angebote für Kinder- und Jugendarbeit Vergünstigungen mit der Juleica Die Juleica wird in allen Bundesländern akzeptiert. Daher können die Vergünstigungen bundesweit in Anspruch genommen werden. Da es jedoch auch regionale und lokale Vergünstigungen gibt, wird empfohlen, die aktuellen Informationen über die Internetseite einzuholen. Sie wollen die Juleica beantragen? Einfach den Antrag auf unserer Homepage -> Serviceangebote der WSJ ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und vom Verein abstempeln lassen. Den Antrag sowie die vorher aufgeführten Nachweise (Seite 62 f.) bitte per Post an die Württembergische Sportjugend, Fritz-Walter-Weg 19, Stuttgart oder per Fax 0711 / bzw. per an info@wsjonline.de schicken. ACHTUNG: Ihr Passfoto wird in digitaler Version, am besten im JPG-Format nicht kleiner als 150 KB und nicht größer als 2 MB, benötigt. Sie sollten Ihr Passfoto der WSJ am besten per an info@wsj-online.de zukommen lassen. Mitgliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerks (DJH) Planen Sie mit Ihrer Jugendgruppe eine Freizeit und suchen dafür eine Unterkunft? Schon mal über eine Jugendherberge nachgedacht? Alle Vereine, die dem WLSB angehören, können bei der WSJ kostenlos die Mitgliedskarte des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) beantragen. Die DJH-Karte ist innerhalb des Vereins übertragbar und gilt für alle Jugendherbergen im In- und Ausland. Eine Übersicht aller DJH-Einrichtungen und weitere Infos gibt s im Internet unter

65 SERVICE 06 Die DJH-Karte berechtigt den Besitzer zur Benutzung der Jugendherbergen, wenn er eine Gruppe leitet, deren Teilnehmer nicht älter als 27 sind (Altersgrenze gilt nicht für Teilnehmer, die sich in der Berufsausbildung befinden oder erwerbslos sind). Der Qualipass: Anerkennung und Dokumentation von jugendlichem Engagement Studien belegen es: Jugendliche sind stärker engagiert als man ihnen nachsagt. Ohne jugendliche Helfer gäbe es viele Sportgruppen nicht und auch andere Vereine und soziale Einrichtungen müssten einen Teil ihres Angebots streichen. Dieses Engagement will der so genannte Qualipass sichtbar machen. Der Qualipass ist eine Art Dokumentenmappe, in der Jugendliche ihre Praxiserfahrungen und Schulungen, die sie an unterschiedlichen Orten gemacht haben, sammeln können. Er ist auch als Ergänzung zum Schulzeugnis gedacht. Im Qualipass ist Platz für so ziemlich alles, was junge Leute ab zwölf Jahre außerhalb des Unterrichts gemacht haben: Vereinsmitarbeit, Praktika, Sprachkurse, Auslandsaufenthalte, Ferienjobs, Mithilfe in sozialen Einrichtungen, Klassensprecher usw. Weitere Infos über den Qualipass gibt s im Internet unter QUALIPASS, JULEICA UND DJH-KARTE GIBT S ÜBER DIE WSJ Tel / info@wsj-online.de Antragsformulare unter 65

66 06 SERVICE 6.2. EHRUNGEN Die Württembergische Sportjugend (WSJ) ehrt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich im Jugendbereich besondere Verdienste erworben haben, mit der WSJ-Ehrennadel und der Auszeichnung zum WSJ-Multitalent. Die Verleihungen haben in einem würdigen Rahmen zu erfolgen. Dabei sind die Verdienste der zu Ehrenden herauszustellen. 1 Die Württembergische Sportjugend zeichnet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich in drei Stufen aus. I. WSJ-Ehrennadel im Bronze II. WSJ-Ehrennadel in Silber III. WSJ-Ehrennadel in Gold 2 Die Verleihung einer WSJ-Ehrennadel für Jugendmitarbeiterinnen und Jugendmitarbeiter setzt folgende Bedingungen voraus: I. Die WSJ-Ehrennadel in Bronze kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die mindestens fünf Jahre im Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind. II. Die WSJ-Ehrennadel in Silber kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die mindestens zehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind. III. Die WSJ-Ehrennadel in Gold kann an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jugendbereich verliehen werden, die mindestens fünfzehn Jahre in einem Verein, Sportkreis oder Fachverband tätig sind. 66

67 SERVICE 06 IV. Abweichungen von dieser Regelung kann der SJV im Einzelfall entscheiden. 3 Über die Verleihung der WSJ-Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt. 4 Zusätzlich zu den in 1 genannten Ehrennadeln verleiht die WSJ das WSJ-Multitalent für besondere Verdienste. Als Kriterium für das WSJ-Multitalent werden nicht die Jahre der Tätigkeit als Kriterium herangezogen, sondern die Qualität der Arbeit. Pro Jahr können je Sportkreisjugend bis zu zwei WSJ-Multitalente verliehen werden. Der gsjv kann sich für die Verleihung von bis zu fünf WSJ-Multitalenten pro Jahr aussprechen. 5 Anträge auf Ehrungen können von Mitgliedern des Sportjugendvorstands (SJV), Sportkreisjugend- und Fachverbandsjugendleitungen sowie WLSB Mitgliedsvereinen gestellt werden. Sie müssen mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin online über das Internet-Portal meinwlsb ( bei der zuständigen Sportkreisjugend bzw. der WSJ (nur für SJV und Mitgliedsverbände) beantragt werden. Für Anträge der WLSB Mitgliedsvereine und Sportkreisjugenden, die das WSJ-Multitalent betreffen, regelt die jeweilige Sportkreisjugend die Antragsfristen sowie den Ort und Zeitpunkt der Verleihung. Die Entscheidung über Anträge der Vereine und Sportkreisjugenden liegt bei der jeweiligen Sportkreisjugend. Die Entscheidung über Anträge der Fachverbandsjugenden und des Sportjugendvorstands liegt bei der/dem WSJ Vorsitzenden. 67

68 06 SERVICE 6 Für alle Ehrungen gilt in der Regel, dass 3 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem letzten Wahlamt eine Ehrung nicht mehr erfolgen kann Beschlossen im Sportjugendvorstand am 09. Juli 2013 NOCH FRAGEN? VereinsServiceBüro (VSB) des WLSB Tel / info@wlsb.de 68

69 6.3. FREISTELLUNG SERVICE 06 Viele Menschen in Baden-Württemberg engagieren sich neben der Schule, der Ausbildung und dem Beruf für Kinder und Jugendliche. Sie leiten und betreuen Freizeiten, Ausflüge, Ausfahrten, Zeltlager und Camps. Sie kümmern sich um den Nachwuchs im Verein und besuchen hierfür Schulungen zur persönlichen Weiterbildung. Dafür investieren Sie große Teile ihrer Freizeit und ihres Jahresurlaubs. Um dieses Engagement zu unterstützen, hat der Landtag von Baden-Württemberg im November 2007 das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (Seite 70 f.) verabschiedet. Der Gesetzgeber schafft damit einen Mindestanspruch auf Freistellung (Sonderurlaub). Im Juli 2015 ist in Baden-Württemberg darüber hinaus das Bildungszeitgesetz (Seite 72 f.) in Kraft getreten. Seither können sich Arbeitnehmer in Baden-Württemberg für eine politische, ehrenamtliche oder berufliche Weiterbildung freistellen lassen. Dies bietet vor allem den vielen Betreuern, Übungsleitern, Trainern und Sportfunktionären im Land einen Anreiz, sich in ihren vereinssportlichen Bereichen fortzubilden. Eine Kurzübersicht bzw. Gegenüberstellung der beiden Anspruchsgrundlagen für eine Freistellung finden Sie auf Seite 74 f. 69

70 06 SERVICE GESETZ ZUR STÄRKUNG DES EHRENAMTS IN DER JUGENDARBEIT Wem steht die Freistellung zu? Allen Beschäftigten ab 16 Jahre, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen. Voraussetzung ist, dass sie ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sind. Für welche ehrenamtlichen Tätigkeiten wird Freistellung gewährt? für Maßnahmen der Jugenderholung sowie bei sonstigen Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden, zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen von öffentlichen sowie anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe, zur Leitung von internationalen Jugendbegegnungen, die aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes oder aus dem Landesjugendplan gefördert werden, zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen für Jugendleiter, Übungsleiter und Trainer, die im Jugendbereich des Sports ehrenamtlich tätig sind und sich hierfür qualifizieren bzw. weiterbilden möchten. In welchem Umfang wird die Freistellung gewährt? Die Freistellung beträgt bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Für Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden, beträgt die Freistellung bis zu fünf Arbeitstage. Der Anspruch auf Freistellung ist nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar. Die Freistellung kann höchstens für drei Veranstaltungen im Kalenderjahr beantragt werden. 70

71 WICHTIG! Das Gesetz begründet keinen Anspruch auf Entlohnung für die Dauer der Freistellung! SERVICE 06 Welche Fristen sind zu beachten? Die Anträge sind ca. sechs Wochen vor der geplanten Freistellung bei der Württembergischen Sportjugend einzureichen, da sie mindestens einen Monat vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingehen müssen. Der Weg zur Freistellung Der Antrag auf Freistellung ist fristgerecht bei der Württembergischen Sportjugend einzureichen. Nach erfolgreicher Prüfung erstellt die WSJ ein Schreiben für den Arbeitgeber mit der Bitte um Freistellung, das dem Antragsteller oder direkt dem Arbeitgeber zugesendet wird. INFOS UND ANTRAGSFORMULAR Württembergische Sportjugend Tel / Fax 0711 / info@wsj-online.de Web 71

72 06 SERVICE BILDUNGSZEITGESETZ Wem steht die Bildungszeit zu? Der Anspruch auf Bildungszeit besteht für Arbeitnehmer, Auszubildende und arbeitnehmerähnliche Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Baden-Württemberg sowie für Studierende der Dualen Hochschule BW, für Beamte und Richter des Landes. Voraussetzung ist, dass das Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht. Für welche Maßnahmen wird Bildungszeit gewährt? Freistellung kann für Bildungsmaßnahmen von anerkannten Trägern oder Bildungseinrichtungen beantragt werden, die durchschnittlich mind. sechs Zeitstunden (ohne Pause) umfassen. Im organisierten Sport gehören dazu Aus- und Fortbildungen im DOSB-Lizenzsystem, wie die Übungsleiter- und Trainerausbildungen, die Jugendleiter- sowie Vereinsmanagerausbildungen. Wer ist anerkannter Bildungsträger im organisierten Sport? Zu den anerkannten Bildungsträgern zählt u. a. der Württembergische Landessportbund e.v. mit seiner Sportjugend. Die aktuelle Liste anerkannter Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist im Internet unter zu finden. In welchem Umfang wird Bildungszeit gewährt? Der Freistellungsanspruch beträgt bis zu fünf Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahrs. Wird regelmäßig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet, verringert sich der Anspruch entsprechend. Für Auszubildende und Studierende der DHBW beträgt der Anspruch fünf Arbeitstage für die gesamte Ausbildungs- bzw. Studienzeit. Ein Übertrag nicht genommener Bildungstage in das folgende Kalenderjahr ist nicht möglich. 72

73 SERVICE WICHTIG! Während Bildungszeit in Anspruch genommen wird, zahlt der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt fort! Die Kosten für die Bildungsmaßnahme (Kursgebühr) und ggf. für die Anreise und Unterkunft tragen die Beschäftigten selbst. Welche Fristen sind zu beachten? Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens acht Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit, schriftlich beim Arbeitgeber mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zu dessen Anbieter eingereicht werden. Der Arbeitgeber entscheidet dann unverzüglich, spätestens bis vier Wochen vor Beginn der Maßnahme. Entscheidet der Arbeitgeber nicht fristgerecht vier Wochen vorher über den Antrag auf Bildungszeit, gilt dieser als bewilligt. 06 INFOS UND ANTRAGSFORMULAR Regierungspräsidien Baden-Württemberg Download unter 73

74 06 SERVICE Bildungszeitgesetz Freistellunganspruch bis zu 5 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr -> Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs Aus- und Fortbildungen im DOSB-Lizenzsystem Weitere Bildungsmaßnahmen anerkannter Sportbünde und anerkannter Fachverbände -> Voraussetzung sind 6 Stunden Unterrichtszeit im Durchschnitt pro Tag Voraussetzung der Inanspruchnahme bis Arbeitnehmer, Auszubildende, Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Beamte und Richter des Landes mit Beschäftigungsschwerpunkt in Baden- Württemberg -> Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnis muss seit mindestens 12 Monaten bestehen Antragsverfahren direkt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber -> Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber eingereicht werden 74

75 Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit Freistellunganspruch bis zu 10 Tage Bildungszeit pro Kalenderjahr -> Entgeltfortzahlung steht im Ermessen des Arbeitgebers Geltungsbereich des Freistellungsanspruchs Betreuungstätigkeit bei Kinder- und Jugendfreizeiten Aus- und Fortbildungen im Jugendbereich des Sports Lehrgänge zum Erwerb der Juleica Leitungstätigkeit bei internationalen Jugendbegegnungen -> Keine zeitlichen Vorgaben SERVICE 06 Voraussetzung der Inanspruchnahme alle Beschäftigten ab 16 Jahren, die in Baden-Württemberg in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungs- oder sonstigen arbeitnehmerähnlichen Verhältnis (z. B. Freiwilliges Soziales Jahr) stehen mit Arbeitgebersitz in Baden- Württemberg -> Voraussetzung ist ehrenamtliche Tätigkeit in der Jugendarbeit Antragsverfahren über die Württembergische Sportjugend (WSJ) -> Antrag ist ca. 6 Wochen vor der geplanten Freistellung bei der WSJ einzureichen 75

76 06 SERVICE 6.4. VERLEIHANGEBOTE DER SPORTKREISJUGENDEN SPORTKREIS Alb-Donau /Ulm VERLEIHANGEBOT Zelte Soccer Court Biberach Zelte Spielekiste Beamer Böblingen Zelte Spielekiste Bodensee Calw Zelte Gasgrill Spielekiste Grasski Tageslichtprojektor Buttonmaschine FunBall Court Zelte Faltpavillion Feldbetten Tageslichtprojektor Beamer Laptop Leinwand Street-Soccer-Court Torwand div. Spiel- und Sportgeräte 76

77 SERVICE 06 ANSPRECHPARTNER Ulrich Knupfer Merowingerweg Ehingen Tel / Jürgen Schick Panoramastraße Ummendorf Tel / Martin Wagner Unterer Ezachweg Leonberg Tel / Joseph Zöllner Im Hopfenweg Kressbronn Tel / INTERNET/ zeltverleih@sportkreisjugend-albdonau.de sportjugend-bc@t-online.de martin.wagner@skj-boeblingen.de skj@sportkreis-bodensee.de Jürgen Prchal An der Steige Nagold-Emmingen Tel / Tel / skj-calw@t-online.de 77

78 06 SERVICE SPORTKREIS Esslingen VERLEIHANGEBOT Zelte Freudenstadt Zelte Spielekiste Feldbetten Göppingen Heidenheim Zelte Garnituren Pavillons Stehtische Zelte Großküchengegenstände Heilbronn Zelte Hohenlohe Zelte Ludwigsburg Zelte 78

79 SERVICE 06 ANSPRECHPARTNER Geschäftsstelle Plochinger Straße Esslingen Tel / Andreas Trück Altmühleweg Baiersbronn Tel / Geschäftsstelle John-F.-Kennedy-Str Göppingen Tel / Geschäftsstelle Felsenstraße 36 / LRA Heidenheim Tel / Günter Witte Marienburgerstr Heilbronn Tel / Geschäftsstelle Hindenburgstraße Öhringen Tel / Roland Mayer Römerhügelweg Ludwigsburg Tel / Tel / INTERNET/ skj-esslingen@t-online.de info@skj-fds.de sk@sportkreis-gp.de info@sportkreis-hdh.de guenter@witte-online.com sportkreisbuero@sportkreis-hohenlohe.de info@sportkreis-lb.de 79

80 06 SERVICE SPORTKREIS Mergentheim VERLEIHANGEBOT Zelte Kletterwand Kleinbus Spielmobil Hüpfburg Ostalb Ravensburg Zelte Hockerkocher Gasgrill div. Kochzubehör Buttonmaschine Einkochautomat 80

81 SERVICE 06 ANSPRECHPARTNER Dieter Goldschmitt Schönertsbachstraße Külsheim-Steinbach Tel / Sportjugend- Service-Center Schmiederstraße Tauberbischofsheim Tel / INTERNET/ dieter.goldschmitt@ schwaebisch-hall.de sportjugendtbb@t-online.de Manfred Brust Liebfrauenbrunnstraße Werbach Tel / 4129 Manfred Bandel Hohekreuzstraße Aalen Tel / 4129 Geschäftsstelle Sauterleutestraße Weingarten Tel / info@sportkreis-ravensburg.de 81

82 06 SERVICE SPORTKREIS Rottweil VERLEIHANGEBOT Zelte Schwäbisch Hall Zelte Rollenrutsche Spielkiste Sigmaringen Zelte Küchengeräte Stuttgart Zelte Tübingen Zelte Tageslichtprojektor Tuttlingen Zelte 82

83 SERVICE 06 ANSPRECHPARTNER Zeltverleih erfolgt über SKJ Tuttlingen (siehe Tuttlingen) Günter Meißner Im Beckenfeld Crailsheim Tel / 1529 Karl Hepp Friedbachstraße Hohentengen- Ölkofen Tel / 3181 Geschäftsstelle Fritz-Walter-Weg Stuttgart Fax / Julius Ulrich Johnsatz Rottenburg Tel / Tel 0173 / Manfred Gimbel Schillerstraße Dürbheim Tel / 2427 INTERNET/ info@sportkreisjugend-stuttgart.de sportkreis-tuebingen@t-online.de 83

84 06 SERVICE 6.5. ARAG-SPORTVERSICHERUNG Der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat für die ihm angeschlossenen Fachverbände, Vereine und deren Mitglieder über die ARAG einen pauschalen Gruppenversicherungsvertrag (i.d.f. vom ) abgeschlossen. Zu den Leistungen des WLSB-Sportversicherungsvertrages zählen u. a.: Veranstaltungen Der satzungsgemäße Vereins- bzw. Verbandsbetrieb und somit alle Veranstaltungen und Unternehmungen der WLSB-Mitgliedsvereine und -verbände (einschließlich Vorbereitung und Abwicklung) sind mitversichert. D. h. der gesamte Sportbetrieb (Training, Wettkämpfe etc.) sowie alle vereinsinternen und öffentlichen Feste, die vom Verein veranstaltet werden, sind versichert. Darunter fällt auch das Haftpflichtrisiko des Vereins aus in eigener Regie betriebener (Verkaufs-)Stände oder Festzelte, egal ob es sich um Vereinsfeste oder um die Teilnahme an Stadt- oder Gemeindefesten handelt. Soweit im Rahmen der Sport-Haftpflichtversicherung des WLSB für Mietsachschäden kein Versicherungsschutz besteht, kann rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn ein Angebot auf ergänzenden Versicherungsschutz eingeholt werden. Vereinsausflüge und -reisen Vereinsausflüge und -reisen sind, mit Ausnahme der Insolvenzversicherung, für den Verein/Verband und seine reisenden Mitglieder mitversichert. Für mitreisende Nichtmitglieder empfehlen wir den Abschluss einer ergänzenden Reiseversicherung. 84

85 SERVICE 06 Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben aber die Ausrichtung nationaler und internationaler Meisterschaften für Spitzenfachverbände und gewerbliche Unternehmen bzw. gewerbliche Nebenbetriebe der Mitgliedsvereine/Fachverbände im WLSB. Vereinsgaststätten in eigener Regie gelten nicht als Gewerbebetriebe. Versicherungsschutz für Nichtmitglieder Für die am Sportangebot der Vereine aktiv teilnehmenden Nichtmitglieder mit Ausnahme der Vorbereitung und Abnahme des Deutschen Sportabzeichens besteht kein Versicherungsschutz. Ergänzender Versicherungsschutz für Nichtmitglieder kann jedoch vom Verein über eine Pauschalversicherung bei ARAG abgeschlossen werden. Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Mitversichert ist u. a. die gesetzliche Haftpflicht der Vereine und Verbände als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Einrichtungen die dem üblichen, gewöhnlichen Verbands- bzw. Vereinsbetrieb dienen (z. B. Turnhallen, Sportplätze, Restaurationsbetriebe in eigener Regie, usw.). Das Vermieter-/Verpächterrisiko von Gaststätten ist mitversichert, wenn sich die Gaststätte auf dem Vereinsgelände befindet. Die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Pächters bleibt aber hiervon ausgeschlossen; der Pächter hat sich um eigenständigen Versicherungsschutz zu bemühen. Mitversichert sind auch Kinderspielplätze, wenn diese ausschließlich vom Vereinsgelände aus zugänglich sind. Die gesetzliche Haftpflicht für Schäden infolge Verstoßes gegen die in den vorgenannten Eigenschaften oblie- 85

86 06 SERVICE genden Verpflichtungen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte etc.) ist ebenso mitversichert. Vom Versicherungsschutz bleibt aber die Vermietung/Verpachtung anderweitiger, nicht dem satzungsgemäßen Verbands- oder Vereinsbetrieb dienenden Objekte (z. B. Vermietung von Wohn-/Geschäftsräumen) ausgeschlossen. Der komplette Leistungsumfang des Versicherungsschutzes ist dem Merkblatt zum WLSB-Sportversicherungsvertrag i.d.f. vom zu entnehmen. ARAG SPORTVERSICHERUNG Versicherungsbüro beim Württembergischen Landessportbund e.v. Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / vsbstuttgart@arag-sport.de Web 86

87 7.1. PRINTMEDIEN INFORMATION 07 SPORT in BW Seit 2009 erscheint das Verbandsmagazin des WLSB unter dem Titel SPORT in BW. Die offizielle Mitgliederzeitschrift des WLSB ist Teil des landesweit erscheinenden Magazins der Sportbünde in Baden-Württemberg. In zwölf Ausgaben pro Jahr liefert SPORT in BW Termine, Trends aktuelle Themen und Tipps rund um den Sport in Baden-Württemberg: Mitteilungen und Ausschreibungen der WSJ, Lehrgänge, Seminare und Veranstaltungen, Vereinsverwaltung, EDV, Steuern und Sponsoring, Reportagen, Sportlerportraits und Best-Practice-Beispiele sowie Ankündigungen und Berichte der Fachverbände, Sportkreise und Vereine. Bezugspreis im Jahresabonnement: 33,74 Euro. KONTAKT Redaktion: Abonnements: Anzeigen: Broschüren und Arbeitshilfen Die WSJ bietet kostenlose Broschüren, z. B. zum Thema Kindeswohlgefährdung, Arbeitshilfen wie die Jugendordnung im Sportverein oder die Dokumentation der WSJ-Herbsttagung an. Alle Broschüren und Arbeitshilfen können kostenfrei als Printausgaben bestellt oder im PDF-Format heruntergeladen werden. INTERESSE? Tel / info@wsj-online.de Downloads unter 87

88 07 INFORMATION 7.2. ONLINEMEDIEN Website Wenn Sie Fragen rund um die Jugendarbeit im Sport haben, ist die Website der Württembergischen Sportjugend in jedem Fall die richtige Anlaufstelle. Hier finden Sie nützliche Informationen rund um die Themen Bildung,»cool and clean«, Freistellung, Kindeswohlgefährdung, VORBILD SEIN! und Zuschüsse. In der Rubrik Serviceangebote der WSJ und in der WLSB-Infothek stehen darüber hinaus Arbeitshilfen und Broschüren sowie Anträge für den Jugendherbergsausweis, die Juleica oder den Qualipass zum Download bereit. WSJ-Newsletter Wussten Sie, dass die WSJ einen kostenlosen Infodienst, den sogenannten WSJ-Newsletter anbietet? Wer regelmäßig Infos über die WSJ und ihre Kam pagnen bekommen möchte, wissen will, was es Neues rund um den Kinder- und Jugendsport gibt, Interesse an Tipps und Themen rund um die Vereinsjugendarbeit hat, der kann im Internet unter oder www. vorbildsein.de den kostenlosen WSJ-Newsletter abonnieren. 88

89 INFORMATION 07 Facebook-Seite der WSJ Seit 2011 informiert die WSJ auf ihrer Facebook-Seite über aktuelle Themen und Trends: von freien Plätzen bei Lehrgängen und Seminaren, Fristen und Terminen, Neuem und Wichtigem zur Jugendarbeit im Sportverein bis hin zu interessanten Kampagnen und Aktionen. Auf der Facebook-Seite der WSJ finden Sie außerdem Bilder, Videos und Live-Berichte von der WSJ-Herbsttagung, dem Landessportjugendtag, der Preisverleihung und dem VORBILD DANKE!-Abend im Rahmen der Kampagne VORBILD SEIN!. GEFÄLLT MIR! Mit einem Like bleiben Sie stets auf dem Laufenden. Besuchen Sie die WSJ auf Facebook unter WuerttembergischeSportjugend oder scannen Sie den nebenstehenden QR- Code mit ihrem Smartphone. YouTube-Kanal Kennen Sie auch schon den YouTube-Kanal der Württembergischen Sportjugend? Hier finden Sie zahlreiche Videos zur WSJ- Herbsttagung, zum Landessportjugendtag oder auch die Laudationes der ausgezeichneten VORBILDER des Jahres. Reinklicken lohnt sich! ABONNIEREN! Den YouTube-Kanal der WSJ erreichen Sie unter oder mittels Einscannen des nebenstehenden QR-Codes. 89

90 08 ADRESSEN 8.1. ADRESSEN SPORTJUGENDVORSTAND Vorsitzender der WSJ Andreas Schmid Weinbergweg Meckenbeuren Tel / andreas.schmid@ wsj-online.de Stv. Vorsitzender (Finanzen) Christian Keipert Seestraße Leonberg Tel / christian.keipert@ wsj-online.de Stv. Vorsitzende (Bildung) Ursula Kleiner Wurmlinger Straße Stuttgart Tel / ursula.kleiner@ wsj-online.de Stv. Vorsitzender Benjamin Wahl Gottlieb-Daimler-Straße Schorndorf Tel / benjamin.wahl@wsj-online.de Stv. Vorsitzender Dirk Dietz Hauffstraße 32/ Affalterbach Tel / dirk.dietz@wsj-online.de Stv. Vorsitzende FB Bildung Dilek Kämmerle Crailsheimer Straße Reutlingen Tel / dilek.kaemmerle@ wsj-online.de 90 Sprecher AK Sportkreisjugendleitungen Uwe Beckh Käthe-Kollwitz-Straße Flein Tel / uwe.beckh@wsj-online.de Stv. Sprecher AK Sportkreisjugendleitungen Werner Seeger Im Hegenried Ravensburg Tel / werner.seeger@ wsj-online.de

91 Stv. Sprecher AK Sportkreisjugendleitungen Jürgen Prchal An der Steige Nagold-Emmingen Tel / Fax / juergen.prchal@wsj-online.de ADRESSEN Sprecher AK Fachverbandsjugendleitungen René Mall Jesinger Hauptstraße Tübingen Tel / rene.mall@wsj-online.de 08 Stv. Sprecher AK Fachverbandsjugendleitungen Michael Supper Röte Hechingen Tel / michael.supper@ wsj-online.de Stv. Sprecher AK Fachverbandsjugendleitungen Yves Mutschelknaus Grubenäcker Stuttgart Tel / yves.mutschelknaus@ wsj-online.de Sprecherin Arbeitskreis JuniorTeam Ines Kimmich Fischerpfad Bietigheim-Bissingen Tel / ines.kimmich@wsj-online.de Stv. Sprecherin Arbeitskreis JuniorTeam Pia Maria Weik Jochgasse Aalen Tel / piamaria.weik@wsj-online.de 91

92 08 ADRESSEN 8.2. ADRESSEN SPORTKREISJUGENDEN SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Sportkreisjugend Alb-Donau / Ulm Sonja Stückle Rißtissen-Fischerwert Ehingen Tel / sonja@sportkreisjugend-albdonau.de Susanne Engler Postfach Ulm Tel / Fax 0731 / sk-alb-donau@t-online.de Sportkreisjugend Biberach Serkan Gök Saulgauer Straße Biberachf Tel / gsinfo88@gmail.com Birgit Müllner-Wilbold Zeppelinring Biberach Tel / Fax / info@sportkreis-biberach.de Sportkreisjugend Böblingen Stefanie Benzinger Torfstraße Leonberg Tel / stefanie.benzinger@gmx.de Edith Straßacker Parkstraße 16 (Landratsamt) Böblingen Tel / Fax / info@sportkreis-bb.de 92

93 SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE ADRESSEN 08 Sportkreisjugend Bodensee z.z. nicht besetzt Sportkreisjugend Calw Jürgen Prchal An der Steige Nagold-Emmingen Tel / Fax / Tel / skj-calw@t-online.de Britta Nothelfer Hauptstraße Friedrichshafen Tel / Fax / Ute Lis Gaisberg Haiterbach Tel / 6294 Fax / info@sportkreis-calw.de Sportkreisjugend Esslingen Rüdiger Wollenberg Uhlandweg Altbach Tel. pr / Tel. di / Fax pr / Fax di / wollenberg@ueberschaer.de Roland Mäußnest Plochinger Straße Esslingen Tel / Fax 0711 / skj@sportkreis-esslingen.de 93

94 08 ADRESSEN SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Sportkreisjugend Freudenstadt Andreas Trück Altmühleweg Baiersbronn Tel. pr / Tel. di / a.trueck@gmx.de Pascal Schweizer Maierhofstraße Waldachtal-Lützenhardt Tel / Fax / praesident@sportkreis-freudenstadt.de de Sportkreisjugend Göppingen Hans-Jörg Sautter John-F.-Kennedy-Straße Göppingen Tel / sk@sportkreis-gp.de Nicole Kerler John-F.-Kennedy-Straße Göppingen Tel / Fax / sk@sportkreis-gp.de Sportkreisjugend Heidenheim Sigrid Maurer (Stv.) Friedrichstraße Gestetten Tel / 3885 Fax / s.maurer@sportkreis-hdh.de Klaus-Dieter Marx Felsenstraße 36 (Landratsamt) Heidenheim Tel / Fax / marx@sportkreis-hdh.de 94

95 ADRESSEN 08 SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Sportkreisjugend Heilbronn Uwe Beckh Käthe-Kollwitz-Straße Flein Tel / jugend@sportkreisheilbronn.de Sportkreisjugend Hohenlohe Petra Hofmann Heimbergstraße Bretzfeld hofmann@sportkreis-hohenlohe.de Iris Northe Allee Heilbronn Tel / Fax / info@sportkreis-heilbronn.de Anita Bulik Hindenburgstraße 58 (LRA) Öhringen Tel / Fax / sportkreisbuero@sportkreishohenlohe.de Sportkreisjugend Ludwigsburg Kay Bäumges Zwinglistraße Wiernsheim Tel / kay.baeumges@ sportkreisjugend.de Matthias Müller Mathildenstraße Ludwigsburg Tel / Fax / info@sportkreis-lb.de 95

96 08 ADRESSEN SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Sportkreisjugend Mergentheim Reinhold Balbach Schlehenweg Niederstetten Tel / 8869 balwi59@gmail.com Simone Bauer Wachbacher Straße Bad Mergentheim Tel / Fax / sportjugendtbb@t-online.de Sportkreisjugend Ostalb Dieter Popp Richard-Strauss-Straße Waldstetten Tel. pr / Tel. di / dieter.popp@ schwaebisch-gmuend.de Karin Stütz Wiener Straße Aalen Tel / geschaeftsstelle@ sportkreisostalb.de Sportkreisjugend Ravensburg Werner Seeger Im Hegenried Ravensburg Tel / Tel / w-seeger@versanet.de Nadine Grösch Sauterleutestraße Weingarten Tel / Fax 0751 / info@sportkreisravensburg.de 96

97 SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE ADRESSEN 08 Sportkreisjugend Rems-Murr Yvonne Benz Kastanienstraße Winnenden Tel / Tel / y.benz66@web.de Sportkreisjugend Reutlingen Christopher Ott Hermelinlstraße Reutlingen Tel / Tel / christopherott1@web.de Sportkreisjugend Rottweil Romina Burkhardt Richard-Wagner-Straße Vöhringen Tel / 6445 skjugendleiterin@sk-rw.de Marina Kleeh Erbstetter Straße Backnang Tel / Fax / skgs@sk-rm.de Martina Roth Klosterstraße Pfullingen Tel / Fax / jugend@sportkreis-reutlingen.de Luba Huber-Kipnovski Neckarstraße Sulz a. N. Tel / Fax / sk@sk-rw.de 97

98 08 ADRESSEN SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Sportkreisjugend Schwäbisch Hall z.z. nicht besetzt Saskia Kübler Haus der Wirtschaft Stauffenbergstraße Schwäbisch Hall Tel / Fax 032 / mail@sportkreis-sha.de Sportkreisjugend Sigmaringen Frank Saalmüller Svenja Eisemann Meßkircher Straße 2/1 In der Vorstadt Vilsingen Sigmaringen Tel / Tel / Fax 0171 / Fax / fsaalmueller@t-online.de info@sportkreissigmaringen.de Sportkreisjugend Stuttgart Martin Maixner Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / martin.maixner@skj-stuttgart.de Michael Bulach Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@skj-stuttgart.de 98

99 SPORTKREISJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE ADRESSEN 08 Sportkreisjugend Tübingen Tobias Sailer Froschgasse Ammerbuch Tel / tobias.sailer@ sportkreisjugend-tuebingen.de Sportkreisjugend Tuttlingen Johanna Leibinger Finkenweg Mühlheim Tel / 7085 Tel / leibingerjojo@web.de Sportkreisjugend Zollernalb z.z. nicht besetzt Constanze Widmaier Kingersheimer Straße Tübingen Tel / Fax / sportkreis-tuebingen@tonline.de Lucia Brunner Manfred-Ulmer-Sportheim Am Unterbach Spaichingen Tel / 4636 Fax / 2334 sportkreis.tuttlingen@ t-online.de Ulla Rohm Hauptstraße Meßstetten Tel / Fax / gs@sportkreis-zollernalb.de 99

100 08 ADRESSEN 8.3. ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Aikido Aikido-Verband Baden-Württemberg e.v. Steffen Heumann Oberdorfstraße 12/ Filderstadt Tel / Tel / jugendleiter@aikido-avbw.de Martin Glutsch Finkenweg Böblingen Tel / Fax / vorsitzender@aikido-avbw.de Aikido (FABW) Fachverband für Aikido in Baden-Württemberg e.v. z.z. nicht besetzt Andreas Raatschen Bonartshäuer Hof Gondelsheim Tel / praesident@aikido-fabw.de American Football American Football und Cheerleading Verband Baden-Württ. e.v. Jürgen Doh Salzburger Straße Stuttgart Tel / Tel / Fax 0711 / j.doh@afcvbw.de Anne Urschinger Hauptstraße Schopfheim Tel / Fax / a.urschinger@afcvbw.de 100

101 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Badminton Baden-Württembergischer Badmintonverband e.v. Dr. Edi Klein Kelhofstraße Konstanz Tel / 4345 jugendwart@bwbv.de Monika Kniepert Oberacherner Straße 10b Achern Tel / Fax / 7357 geschaeftsstelle@bwbv.de Bahnengolf Württembergischer Bahnengolfsportverband e.v. Lukas Zimmermann Max Weber Straße 12 A Pforzheim Tel / Tel / vizejugend@minigolf-wuerttemberg.de Karin Elbe Bostonring 39/ Remseck Tel / Tel info@minigolf-wuerttemberg.de Baseball Baden-Württembergischer Baseball- und Softballverband e.v. James E. Price Tälesweg 5/ Eislingen Tel. di / Tel. pr / Tel / james.price@bwbsv.de Katharina Sacherer Hauptstraße Ladenburg Tel / Fax 032 / geschaeftsstelle@bwbsv.de 101

102 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Basketball Basketballverband Baden-Württemberg e.v. Christian Dick Robert-Schumann-Str. 25/ Sandhausen Tel / Tel / Fax / cdick@kabelbw.de Christoffer Mörbe Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / c.moerbe@bbwbasketball.net Bergsport / Klettern Landesverband Baden-Württemberg des Deutschen Alpenvereins Bergsport- und Kletterverband e.v. Jan Rieth (stv. Landesjgdl.) Tel / jan@jdav-bw.de Magda Reuter (Jgdl. Alpinistik) magda@jdav-bw.de Billard Billard-Verband Baden-Württemberg e.v. Stefan Künzl Biklenstraße Stuttgart Tel / Rotebühlstraße 59a Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@alpenverein-bw.de Uwe Bitsch Am Bachsteg Lampertheim Tel / Fax / geschaeftsstelle@billard-bw.de 102

103 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Bogensport Bogensportverband Baden-Württemberg e.v. Norbert Schüller Eppingerstraße 41/ Gemmingen Tel / bvbw@pdds.de Andreas Richter Im Oberviertel Karlsruhe Tel / post@bvbw.org Boule, Boccia und Pétanque Boule, Boccia und Pétanque Verband Baden-Württemberg e.v. Winfried Hess Am Südhang Waldachtal Tel / jugend@bbpv-bw.de Boxen Box-Verband Baden-Württemberg e.v. Jörg Schwiperich Grefstraße Stuttgart joerg.schwiperich@web.de Hans Krebs Schwarzwaldstraße Freiburg Tel / Fax 0761 / geschaeftstelle@bbpv-bw.de Marina Hermann Im Kleinen Eschle Villingen-Schwenningen Tel / Tel / hermann.marina@googl . com 103

104 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Dart Baden-Württembergischer Dartverband e.v. Michaela Schuster Alte Biberacher Straße Schemmerhofen Tel / jugendwart@bwdv.de Eissport Eissportverband Baden-Württemberg e.v. Konrad Hocker-Scholler Pfennigäcker 48a Stuttgart Tel / Fax / konradhockerscholler@googl .com Fechten Württembergischer Fechterbund e.v. Michael Schmid Teckstraße Pliezhausen Tel / Tel / Fax / jugend@ fechten-wuerttemberg.de Sabine Köhler Riegeler Weg Mannheim-Seckenheim Tel / praesident@bwdv.de Roland Hocker Wienergässle Tübingen Tel / Tel / Fax: / roland.hocker@t-online.de Ursula Rein Eichengrund Kirchentellinsfurt Tel / Fax / info@fechten-wuerttemberg.de 104

105 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Fußball Württembergischer Fußballverband e.v. Michael Supper Röte Hechingen Tel. di / Tel. pr / m.supper@web.de Oliver Deutscher Goethestraße Stuttgart Tel / Fax 0711 / o.deutscher@wuerttfv.de Gewichtheben Baden-Württembergischer Gewichtheberverband e.v. Ralf Schumacher Neuhausenstraße Nagold Tel / ralf@schumacher-net.com Golf Württembergischer Golfverband e.v. Manfred Kohlhammer Schaichhof Holzgerlingen Tel / landesjugendwart@bwgv.de Rosy Kraft Badener Platz Leimen Tel / Fax / gewichtheberverband@online. de Rainer Gehring Schaichhof Holzgerlingen Tel / Fax / gehring@bwgv.de 105

106 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Handball Handballverband Württemberg e.v. Edwin Gahai Heilbronnerstraße 12/ Oberstenfeld Tel / edwin.gahai@lis.kv.bwl.de Hockey Hockeyverband Baden-Württemberg e.v. Daniel Weißer Elisabeth-Kranz-Straße Ludwigsburg Tel / Tel / weisserdaniel@gmx.de Judo Württembergischer Judoverband e.v. Wolfgang Sporer-Miensok Römerstraße Böbingen Tel / 4800 Tel / w.sporer@wjv.de Heidi Meier Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / meier@hvw-online.org Wolfram Proske Postfach Stuttgart Tel / Fax 0711 / hockeyhbw.gs@t-online.de Thomas Schmid Hermann-Hesse-Straße Waiblingen Tel / Fax / info@wjv.de 106

107 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Ju Jutsu Ju-Jutsu-Verband Württemberg e.v. Frieder Knauss Schlehenweg Kirchheim Tel / friederknauss@gmx.de Kanu Kanu-Verband Baden-Württemberg e.v. Simon Samenfink Wiesenblumenweg Karlsruhe Tel / jugend@kanu-bw.de Karate Karateverband Baden-Württemberg e.v. Helmut Spitznagel Schweighofstraße Hohberg Tel / Tel / Fax / helmut.spitznagel@t-online.de Volkmar Baumbast Hochsträß Allmendingen Tel / Fax / praesident@jjvw.de Petra Hassler-Mattes Max-Porzig-Straße Singen Tel / Fax / info@kanu-bw.de Hans-Peter Speidel Teurerweg Schwäbisch Hall Tel / Fax 0791 / info@karate-kvbw.de 107

108 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Kegeln Württembergischer Kegler- und Bowling-Verband e.v. Uta Jones Sattelmayerstraße Brackenheim Leichtathletik Württembergischer Leichtathletikverband e.v. Oliver Krebs Bilihildstrasse Stuttgart Tel / Tel / Fax 0711 / oli.krebs@web.de Ernst Krenauer Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wkbv.sportstuttgart.de Gerhard Müller Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wlv-sport.de Moderner Fünfkampf Verband für Modernen Fünfkampf Baden-Württemberg e.v. Roger Menck Johannes-Palm-Straße Ulm Tel / rogermenck@web.de Dr. Barbara Oettinger Stuttgarter Straße Lorch Tel / Fax / b.th.oettinger@t-online.de 108

109 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Motorbootsport Landesverband Motorbootsport Baden-Württemberg e.v. Mona Egner Neckarstraße 13/ Offenau Motorsport Motorsportverband Baden-Württemberg e.v. Rainer Melchinger Buchenweg Fluorn-Winzlern Tel / Fax / jugendleiter@motorsportverband-bw.de Pferdesport Württembergischer Pferdesportverband e.v. Petra Rometsch Heilbronner Straße Großbottwar Tel / 5958 Tel / Fax / petra.rometsch@ sportkreis-lb.de Peter Haag Ringstraße Waghäusel Tel / 4315 Fax / 4565 geschaeftsstelle@lvm-bw.de Marion Eisenstein Steinhäuserstraße Karlsruhe Tel / Fax 0721 / info@motorsportverband-bw.de Gabriele Knisel-Eberhard Murrstraße 1/ Kornwestheim Tel / Fax / knisel@wpsv.de 109

110 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Radsport Württembergischer Radsportverband e.v. Julia Sahm Stockstraße Mössingen Tel / Tel / juliasahm@t-online.de Philip Oesterreicher Mercedesstraße Stuttgart Tel / Fax 0711 / philip.oesterreicher@wrsv.de Rasenkraftsport Württembergischer Rasenkraftsport- und Tauziehverband e.v. Kerstin Häfner Neustädter Straße Waiblingen Tel / Fax 0711 / kerstin.haefner@gmx.de Ringen Württembergischer Ringerverband e.v. Frank King Hohenbergstraße Schramberg Tel / Fax / Tel / frank@kinge.de Gunter H. Fahrion Weinklinge Stuttgart Tel / Fax 0711 / praesident@drtv.de Birgit Mayer Lilienweg Ostfildern Tel / Fax 0711 / info@ringen-wrv.de 110

111 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Rollsport und Inline Württembergischer Rollsport- und Inline-Verband e.v. Anna Huber Ostelsheimer Straße Böblingen Tel / Tel / anna.huber@fa1.de Hanspeter Friede Erlenweg Bad Friedrichshall Tel / Fax / hanspeter.friede@wriv.de Rudern Landesruderverband Baden-Württemberg e.v. David Aras Windmühlenstraße Mannheim Tel / david_aras@gmx.de Rugby Rugby-Verband Baden-Württemberg Dieter Hanf Kölner Straße 20 B Darmstadt Tel / dieter.hanf@live.de Anja Govaers Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@lrvbw.de Claus-Peter Bach Friedrichstraße Plankstadt Tel / Fax / clauspeterbach@gmail.com 111

112 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Schach Schachverband Württemberg e.v. Yves Mutschelknaus Grubenäcker Stuttgart Tel / Fax 0711 / y.mutschelknaus@ wsj-schach.de Schützen Württembergischer Schützenverband e.v. Christian Ragner Ortlerstraße 1b München Tel. 089 / ragner@wsv1850.de Gerd-Michael Scholz Panoramastraße Allmendingen Tel / Fax 032 / geschäftsstelle@svw.info Günther Schray Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / jugend@wsv1850.de Schwimmen Schwimmverband Württemberg e.v. z. Z. nicht besetzt Emanuel Vailakis Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / geschaeftsstelle@svw-online. de 112

113 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Segeln Landesseglerverband Baden-Württemberg e.v. Fabian Bach Schwärzlocherstraße Tübingen Tel / bach@seglerverband-bw.de Ski Schwäbischer Skiverband e.v. Alexander Engelhardt Rudolf-Diesel-Straße Empfingen Tel / Tel / alexander.engelhardt@gmx. de Martina Häuser Am Seemooser Horn Friedrichshafen Tel / Fax / haeuser@llz-segeln.de Jörg Stadelmaier Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@online-ssv.de Sportakrobatik Württembergischer Sportakrobatikverband e.v: Patrick Schönholz Austraße Gingen Tel / Tel / patrickschoenholz@gmail.com Heinz Kaufmann Parkstraße Aalen Tel / Fax / wsav-sportakrobatik@ t-online.de 113

114 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Squash Squash Rackets Landesverband Baden-Württemberg e.v. Udo Bertschinger Aspenwaldstrasse Stuttgart Tel / jugendwart@squash-bw.de Brigitte Leuschner Im Troppel Weil im Schönbuch Tel / Fax / info@squash-bw.de Taekwondo Taekwondo Union Baden-Württemberg e.v. Kyung Jin Kwak Siegfriedstraße Pforzheim Tel / Tel / jin@kwak-sport.de Renate Brückel Feldbergstraße Pfinztal Tel / Fax / brueckel@tubw.de Tanzen Tanzsportverband Baden-Württemberg e.v. Therese Harnisch Ossiacher Weg Backnang Tel / Fax / harnisch@tbw.de Gudrun Scheible Paul-Lincke-Straße Stuttgart Tel / Fax 0711 / geschaeftsstelle@tbw.de 114

115 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Tauchen Württembergischer Landesverband für Tauchsport e.v. Thorsten Schenk-Trautmann Haigerlocher Straße Sindelfingen Tel / Tel / thorsten.schenk-trautmann@ wlt-ev.info Tennis Württembergischer Tennis-Bund e.v. Stefan Böning Baacher Weg 16/ Winnenden Tel / Tel / nick-linn@t-online.de Jochen Spiller Birkenäckerstraße Schwäbisch Gmünd Tel / Fax / geschaeftsstelle@wlt-ev.info Kurt Adam Emerholzweg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wtb-tennis.de Tischtennis Tischtennisverband Württemberg-Hohenzollern e.v. Jürgen Mohr Mecklenburger Straße Neckarsulm Tel / /88013 jmohr@ttbhn.de Thomas Walter Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / gs@ttvwh.de 115

116 08 ADRESSEN FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Triathlon Baden-Württembergischer Triathlonverband e.v. N.N. Peter Mayerlen Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@bwtv.de Turnen Schwäbischer Turnerbund e.v. René Mall Jesinger Hauptstraße Tübingen Tel / rene.mall@stb-jugend.de Markus Weiß Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@stb-jugend.de Behindertensport Württembergischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.v. Joachim Rieker Goethestraße Kornwestheim Tel / jugend@wbrs-online.net Thomas Nuss Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wbrs-online.net 116

117 ADRESSEN 08 FACHVERBANDSJUGENDLEITER GESCHÄFTSSTELLE Volleyball Volleyball Landesverband Württemberg e.v. Sven-Michael Kaiser Jessinger Hauptstraße 122/ Tübingen Tel / jugendwart@vlw-online.de Michael Müller Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@vlw-online.de 117

118 08 ADRESSEN 8.4. FACHVERBÄNDE MIT BESONDERER AUFGABENSTELLUNG ADAC Württemberg Ilona Übelhör - Sportabteilung Am Neckartor Stuttgart Tel / Fax 0711 / Ilona.uebelhoer@wtb.adac.de Württembergischer Betriebssportverband Klaus Schmid Lothringer Straße Stuttgart Tel / Fax 0711 / geschaeftsstelle@bwbv-sport.de Deutsche Jugendkraft (DJK) Sven Rudolf Jahnstraße Ludwigsburg Tel / sven@rudolf-lb.de Jutta Simanek Mainzer Allee Ludwigsburg Tel / jutta.simanek@web.de Alexander Schreiner Jahnstraße Stuttgart Tel / aschreiner@blh.drs.de 118

119 ADRESSEN Eichenkreuz Eichenkreuz Sport im Evangelischen Jugendwerk in Württemberg Hendrik Struve Landesjugendreferent Sport Haeberlinstraße Stuttgart Tel / Fax 0711 / henrik.struve@ejwue.de 08 Landesverband Gardetanzsport Württemberg e.v Gundi Krause Eugen-Bolz-Straße 12/ Hemmingen Tel / mariechen@nikita-krause.eu Detlev Kleen Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@lgwstuttgart.de Rad-, Roll- und Motorsport e.v. Beate Herrmann Güglinger Straße Eppingen Tel / 6482 herrmanntomybeate@ngi.de Helmut Maurer Schillerstaße Nattheim Tel / 7798 Fax / 7798 maurer-nattheim@t-online.de 119

120 08 ADRESSEN Landesverband der Gehörlosen Baden-Württemberg e.v. Jugendvertreter N.N. Rainer Kühn Hirschberger Weg Ilvesheim Fax 0621 / info@gs-bw.info Deutscher Sportlehrerverband Landesverband Baden-Württemberg Geschäftsstelle Petra Hehle-Schipke Bellinostraße Reutlingen Tel / Fax / geschaeftsstelle@dslvbw.de Sportärzteschaft Württemberg Geschäftsstelle Katja Herwerth c/o SpOrt Medizin Stuttgart Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@sportaerzteschaft.de 120

121 Call a bike 9. WSJ-GESCHÄFTSSTELLE WSJ GESCHÄFTSSTELLE Hausanschrift Württembergische Sportjugend im WLSB e. V. Fritz-Walter-Weg Stuttgart Tel / Fax 0711 / info@wsj-online.de Postanschrift: Postfach Stuttgart Münster Bf ( Nordbahnhof) Kunst-Turn- Forum Hanns-Martin- Schleyer-Halle Mercedes-Benz Motorenwerk Bad Cannstatt Alte Untertürkheimer S1 Stuttgart Hauptbahnhof Herrenberg Pos.2 U11 oder U19 Stadtbahnsonderlinien zu Großveranstaltungen Wasen Talstraße 56 Wagenburgstr. BUS 56 Pos.3 Pos.1 56 BUS BUS 56 NeckarPark (Stadion) Stadion Festwiese Mercedesstraße Parkhaus NeckarPark Einfahrt BUS BUS Fritz-Walter-Weg Mercedes-Benz Arena Olympiastützpunkt Molly-Schauffele- Sporthalle Robert-Schlienz- Stadion VfB Stuttgart BUS Pos.1 Pos.2 56 Münster 56 Wagenburgstr. BUS Mercedes-Benz-Welt Benzstraße Eingang Fritz-Walter-Weg Stadion PSV-Stuttgart Porsche- Arena Carl-Benz- Center Martin- Schrenk-Weg Parkhaus Einfahrt Sportplätze B14 Straße Neckarpark (Mercedes-Benz) VTC S1 Plochingen Güterbahnhof Untertürkheim Tor 10a B10 B14 Neckar Mercedes-Benz Museum Tor 1 Mercedes-Benz Werk Untertürkheim Januar 2009 vvs GESCHÄFTSZEITEN DER WSJ-GESCHÄFTSSTELLE: Montag Donnerstag Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr 121

122 09 WSJ GESCHÄFTSSTELLE Mitarbeiter der Geschäftsstelle Mathias Bauer Geschäftsführung Finanzen Jugendpolitik Tel / mathias.bauer@wsj-online.de Renate Dewald Sekretariat Adressmanagement Ausweise und Pässe Zuschüsse Landesjugendplan Tel / renate.dewald@wsj-online.de Sabine Feifel WSJ Fortbildungen Freistellung / Sonderurlaub Prävention sexualisierte Gewalt Tel / sabine.feifel@wsj-online.de Michael Jubelt Beteiligung / Partizipation Jugendordnung / Jugendvereinbarung Tel / michael.jubelt@wsj-online.de 122

123 Stephanie Limbach WSJ Ausbildungen WerteManagement Sport (WMS) Tel / stephanie.limbach@wsj-online.de Julia Marte Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit Tel / julia.marte@wsj-online.de WSJ GESCHÄFTSSTELLE 09 Matthias Reinmann VORBILD SEIN! - Kampagne für den Kinder- und Jugendsport in Baden-Württemberg»cool and clean«- Präventionsprogramm für den Kinderund Jugendsport in Baden-Württemberg Prävention sexualisierte Gewalt Tel / matthias.reinmann@wsj-online.de Mitarbeiter/in im Bundesfreiwilligendienst im Sport SPORTMOBIL Tel / bfd@wsj-online.de 123

124 SCHULFERIEN SCHULFERIEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 2016 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So JANUAR APRIL JULI OKTOBER FEBRUAR MAI AUGUST NOVEMBER MÄRZ JUNI SEPTEMBER DEZEMBER

125 SCHULFERIEN 10 SCHULFERIEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 2017 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So JANUAR APRIL KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So JULI OKTOBER FEBRUAR MAI AUGUST NOVEMBER MÄRZ JUNI SEPTEMBER DEZEMBER

126 10 SCHULFERIEN SCHULFERIEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG 2018 KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So KW Mo Di Mi Do Fr Sa So JANUAR APRIL JULI OKTOBER KW Mo Di Mi Do Fr Sa So FEBRUAR MAI AUGUST NOVEMBER MÄRZ JUNI SEPTEMBER DEZEMBER

127 ABKÜRZUNGEN AA / AK Arbeitsausschuss / Arbeitskreis BFD Bundesfreiwilligendienst BKiSchG Bundeskinderschutzgesetz BWSJ Baden-Württembergische Sportjugend BzG Bildungszeitgesetz DFJW Deutsch-Französisches Jugendwerk DPJW Deutsch-Polnisches Jugendwerk DOG Deutsche Olympische Gesellschaft DOSB / dsj Deutscher Olympischer Sportbund / Deutsche Sportjugend FB Fachbereich FSJ Freiwilliges Soziales Jahr FüS Führungs-Seminar FVJL Fachverbandsjugendleiter/in FV / FVJ Fachverband / Fachverbandsjugend gsjv geschäftsführender Sportjugendvorstand JBG Jugendbildungsgesetz JHA Jugendhauptausschuss JO Jugendordnung KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz KJP Kinder- und Jugendplan des Bundes KM Ministerium für Kultus, Jugend und Sport LJP Landesjugendplan LJR Landesjugendring LSV Landessportverband Baden-Württemberg LSJT Landessportjugendtag RP Regierungspräsidium SGB Sozialgesetzbuch SJV Sportjugendvorstand SKJL Sportkreisjugendleiter/in SK / SKJ Sportkreis / Sportkreisjugend SM Ministerium für Soziales und Integration WLSB Württembergischer Landessportbund e.v. WSJ Württembergische Sportjugend im WLSB e.v

128 12 INTERESSANTE LINKS Organisationen: Württembergische Sportjugend Württembergischer Landessportbund Deutsche Sportjugend Deutscher Olympischer Sportbund Baden-Württembergische Sportjugend Landessportverband Baden- Württemberg Badische Sportjugend Freiburg (Süd) Badische Sportjugend Karls ruhe (Nord) Interessante Links: Aktion Jugendschutz Infos zum Bildungszeitgesetz Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Präventionsprogramm der WSJ 128

129 de INTERESSANTE LINKS 12 Interessantes zum Freiwilligen Sozialen Jahr Fachstelle für Intern. Jugendarbeit der BRD Informationsplattform für die Jugendarbeit Netzwerk für Jugendliche Infos zur Jugendleitercard Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Integration Ministerium für Soziales und Baden-Württemberg Kampagne VORBILD SEIN! der WSJ Freizeitstättenverzeichnisse: Freizeitstätten-Verzeichnisse Jugendherbergen in Baden- Württemberg Gruppenunterkünfte in Deutschland Schulklassenfahrten und Jugendreisen Ferienunterkünfte in Deutschland 129

130 12 INTERESSANTE LINKS Freizeit- und Sportstätten in Württemberg: Füllmenbacher Hof & Zeltlager Untersteinbach Seminar- und Freizeithaus Hohenegg Freizeithaus Höfle Kleinwalsertal & Zeltplatz Bronnen Beuron Jugendfreizeitstätte Kirche & Sport Breitenauer See Sportjugendlager Karl-Hermann-Müller e.v. Rot am See Zeltlager Ebnisee Landessportschule Albstadt Zimmerbergmühle Abtsgmünd Jugendfreizeitstätte Paulushaus Schwäbisch Gmünd Sport & Bildungszentrum Bartholomä Landessportschule Ruit Freizeithaus Margrethausen Käsenbachtal 130

131

132

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