SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSVEREIN MANNHEIM/LUDWIGSHAFEN e. V.

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1 VEREINSSATZUNG 1 Name Der Verein trägt den Namen SOZIALDEMOKRATISCHER BILDUNGSVEREIN Er ist ein eingetragener Verein und hat seinen Sitz in Mannheim. 2 Zweck des Vereines 1. Zweck des Vereines ist es, die Jugend und Erwachsenenbildung zu fördern, um den demokratischen Mehrparteienstaat im Bewusstsein unseres Volkes zu verankern sowie das Ideengut des demokratischen Sozialismus weiter zu entwickeln. 2. Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele sind: a) die Abhaltung von Lehrgängen und die Bereitstellung von Arbeitsmaterial auf dem Gebiet der Geschichte, insbesondere die der politischen Parteien, des Verfassungs- und Verwaltungsrechtes, der Volkswirtschaftslehre, der Soziologie, der Psychologie und der Gewerkschaften sowie die Abhaltung von Veranstaltungen zur Darlegung und Erörterung aktueller innen- und außenpolitischer Vorgänge, b) die Sammlung von sozialwissenschaftlichen Dokumenten. Insbesondere aus der Frühgeschichte der Arbeiterbewegung, c) die Stützung politischer Bildungsarbeit demokratischer Organisationen im Sinne des Zweckes der Stiftung unter Beachtung der Vorschriften der Gemeinnützigkeitsverordnung. 3. Die Teilnahme an den Kursen und die Benutzung aller Einrichtungen ist für alle Bürger offen, soweit sie die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bejahen. 4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. 1

2 3 Mitgliedschaft im Verein 1. Mitglied des Sozialdemokratischen Bildungsverein Mannheim/Ludwigshafen e. V. kann werden, wer sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennt. 2. Über die Aufnahme, die der Schriftform bedarf, entscheidet der Vereinsvorstand. 3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. 4. Jedes Mitglied leistet zur Sicherstellung der Aufgaben und Tätigkeiten des Vereins jährlich Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird vom Vorstand festgelegt. Davon befreit sind Schüler/innen, Student/innen, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Erwerbslose. 4 Vermögen des Vereines 1. Das Vermögen des Vereines besteht aus: a) Beiträgen der Mitglieder, b) Zuwendung von Förderern, c) Mitteln der öffentlichen Hand. 2. Über die Verwendung der vorhandenen Mittel gibt der Vorstand der Mitgliederversammlung jährlich Bericht. 5 Organe des Vereins Die Organe des Vereines sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand, c) der Beirat. 2

3 6 Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereines. 2. Sie tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Hierbei berichtet der Vorstand der Mitgliederversammlung über seine Tätigkeit. 3. Alle drei Jahre nimmt die Mitgliederversammlung die Entlastung und die Neuwahl des Vorstandes vor. Das Amt des Vorstandes endet jedoch erst mit der Neuwahl. 4. Einladungen zu Mitgliederversammlungen sind schriftlich und mindestens zwei Wochen vor der Zusammenkunft den Mitgliedern zuzuleiten. 7 Vorstand 1. Der Vorstand des Vereines setzt sich zusammen aus: a) dem Vorsitzenden, b) zwei gleichberechtigten stellvertretenden Vorsitzenden, c) dem Schatzmeister, d) dem Geschäftsführer des Sozialdemokratischen Bildungsverein Mannheim e. V. und e) vier Beisitzern. 2. Der Vorstand ist das Geschäftsführungsorgan des Vereines. Die laufenden Geschäfte besorgt der Geschäftsführer, der den Verein nach außen vertritt. Er ist Vertreter im Sinne 26 BGB. 3. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder beginnt bzw. endet mit der jeweiligen Mitgliederversammlung, die die Entlastung und Neuwahl des Vorstandes vornimmt. 4. Die Beschlüsse des Vorstandes werden in Sitzungen gefasst, die der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung einer der stellvertretenden Vorsitzenden, einberuft und leitet. 3

4 5. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Tagesordnung ist bei der Einladung zur Sitzung bekanntzugeben. 6. Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder ist ehrenamtlich. 8 Beirat 1. Der Beirat besteht aus höchstens neun Personen, die vom Vorstand auf die Dauer von jeweils zwei Jahren aus dem Kreis der Personen berufen werden, die besondere Erfahrung in der politischen Bildung haben bzw. in diesem Bereich tätig sind. 2. Der Beirat berät den Vorstand bei allen pädagogischen Fragen sowie bei allen Tätigkeiten, die der Erfüllung des Zweckes des Vereines dienen, wie sie sich aus 2 der Satzung ergeben. 3. Der Vorstand bestellt den Vorsitzenden des Beirates. 4. Der Beirat tagt nach Bedarf. Der Vorstand ist an den Sitzungen teilnahmeberechtigt. 5. Die Tätigkeit der Beiratsmitglieder ist ehrenamtlich. 9 Aufsicht Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4

5 10 Auflösung des Vereines Das bei einem Auflösungsbeschluss vorhandene Vermögen ist dem SPD Kreisverband Mannheim zuzuführen, der es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Zwecke des Vereines im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden hat. Die Vermögensverwendung durch den SPD-Kreisverband Mannheim kann nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt Mannheim Stadt erfolgen. Mannheim, den 7. Februar

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