COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main. Basisprospekt

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1 COMMERZBANK AKTIENGESELLSCHAFT Frankfurt am Main Basisprospekt vom 25. Februar 2014 über Strukturierte Anleihen 1

2 INHALT I. ZUSAMMENFASSUNG... ab Seite 4 Teil A Einleitung und Warnhinweise... 4 Teil B Die Emittentin... 6 Teil C Die Wertpapiere [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe [Classic][Protect] mit Lieferverpflichtung [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe Plus mit Lieferverpflichtung [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe [Classic][Protect] mit Barausgleich [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Plus mit Barausgleich [Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe [Classic][Protect] mit Teilrückzahlung [Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Plus mit Teilrückzahlung Teil D Die Risiken Teil E Angebot und Verkauf II. WERTPAPIERBESCHREIBUNG Risikofaktoren... ab Seite 41 A. Risikofaktoren bezüglich der Wertpapiere Allgemeine Risiken Besondere Risiken Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Lieferverpflichtung) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (Barausgleich) Abhängigkeit der Einlösung der Teilschuldverschreibungen von der Wertentwicklung des Basiswerts (mit Teilrückzahlung) Lieferverpflichtung in Aktien Lieferverpflichtung in sonstigen Wertpapieren Lieferverpflichtung von Wertpapieren in einer Fremdwährung Fortlaufender Kurs des Basiswerts und Kurs des Basiswerts am Bewertungstag Express-Struktur Bedingte Ausschüttung Unbedingte Ausschüttung Express-Anleihen mit Memory Express-Anleihen ohne Memory Basiswert Aktie Basiswert Index (Preisindex) Basiswert Index (Performanceindex) Basiswert Edelmetall Basiswert Futures-Kontrakt Basiswert Fondsanteil Basiswert Fondsanteil (indexbasierte Exchange Traded Funds) B. Risikofaktoren bezüglich des Commerzbank Konzerns Allgemeine Informationen Commerzbank Aktiengesellschaft Per Verweis einbezogene Dokumente

3 Funktionsweise der Wertpapiere... ab Seite 68 [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe Classic mit Lieferverpflichtung [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe Protect mit Lieferverpflichtung [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe Plus mit Lieferverpflichtung [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Classic mit Barausgleich 72 [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Protect mit Barausgleich 74 [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihen Plus mit Barausgleich 76 [Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Classic mit Teilrückzahlung [Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Protect mit Teilrückzahlung [Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Plus mit Teilrückzahlung Besteuerung Verkaufsbeschränkungen Emissionsbedingungen...ab Seite 91 [Express-]Anleihen [classic][protect][plus] bezogen auf [Aktien][einen Index][einen Fonds] mit Lieferverpflichtung [Express-]Anleihen [classic][protect][plus][mit Teilrückzahlung] bezogen auf [Aktien][einen Index][einen Fonds][ein Edelmetall][einen Futures-Kontrakt] mit Barausgleich Muster der Endgültigen Bedingungen für [Express] Anleihen [classic][protect][plus][mit Teilrückzahlung][mit Lieferverpflichtung][mit Barausgleich] Unterschriften

4 Teil A Einleitung und Warnhinweise: I. ZUSAMMENFASSUNG Zusammenfassungen bestehen aus Pflichtangaben, den sogenannten "Schlüsselinformationen". Diese Schlüsselinformationen werden in den Abschnitten A - E (A.1 - E.7) dargestellt. Die vorliegende Zusammenfassung enthält sämtliche Schlüsselinformationen, die in einer Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs erforderlich sind. Da einige Angaben nicht erforderlich sind, ergeben sich Lücken in der Nummerierung. Selbst wenn eine Schlüsselinformation aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs gefordert ist, kann es sein, dass die entsprechenden Informationen nicht genannt werden können. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "- entfällt -". A.1 Warnhinweise Die Zusammenfassung ist als Einleitung zu diesem Basisprospekt zu verstehen. Der Anleger sollte jede Anlageentscheidung auf die Prüfung des gesamten Prospektes (unter Einbeziehung der Informationen im Basisprospekt und den anwendbaren Endgültigen Bedingungen) stützen. Für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der Staaten des europäischen Wirtschaftsraums die Kosten für die Übersetzung dieses Basisprospektes vor Prozessbeginn zu tragen haben. Die Emittentin, die die Verantwortung für diese Zusammenfassung einschließlich der Übersetzung hiervon übernommen hat oder von der der Erlass ausgeht, kann haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass diese Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Basisprospektes gelesen wird, oder wenn sie nicht alle erforderlichen Schlüsselinformationen vermittelt. A.2 Zustimmung zur Verwendung des Basisprospekts Die Emittentin stimmt der Verwendung dieses Basisprospekts und der im Zusammenhang mit der Emission der Teilschuldverschreibungen erstellten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") für die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Teilschuldverschreibungen durch jeden Finanzintermediär, der unter diesem Basispropekt emittierte Teilschuldverschreibungen verkauft, zu, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Angebotsfrist, während der die spätere Weiterveräußerung oder endgültige Platzierung der Teilschuldverschreibungen durch Finanzintermediäre erfolgen kann, gilt, solange dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen in Übereinstimmung mit 9 des Wertpapierprospektgesetzes gültig sind. Die Zustimmung zur Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen steht unter den Bedingungen, dass (i) dieser Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen potentiellen Investoren nur zusammen mit sämtlichen bis zur Übergabe veröffentlichten Nachträgen übergeben werden und (ii) bei der Verwendung dieses Basisprospekts und der Endgültigen Bedingungen jeder Finanzintermediär sicherstellt, dass er alle anwendbaren, in den jeweiligen Jurisdiktionen geltenden Gesetze 4

5 und Rechtsvorschriften beachtet. Informationen über die Bedingungen des Angebots eines Finanzintermediärs sind von diesem zum Zeitpunkt der Vorlage des Angebots zur Verfügung zu stellen. 5

6 Teil B Die Emittentin: B.1 Juristischer und kommerzieller Name der Emittentin B.2 Sitz, Rechtsform, Rechtsordnung Die Bank führt die Firma COMMERZBANK Aktiengesellschaft. Der kommerzielle Name der Bank lautet Commerzbank. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. Die Geschäftsadresse lautet: Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz), Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland. B.4b Trends, die sich auf die Emittentin und die Branchen, in denen sie tätig ist, auswirken Die Commerzbank ist eine nach deutschem Recht gegründete Aktiengesellschaft. Die globale Finanzmarktkrise sowie die Staatsschuldenkrise insbesondere im Euroraum haben die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns in der Vergangenheit ganz erheblich belastet und es ist anzunehmen, dass sich auch in Zukunft erheblich negative Folgen für den Konzern insbesondere bei einer erneuten Verschärfung der Krise ergeben können. B.5 Konzernstruktur Die Commerzbank ist die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Commerzbank-Konzern hält direkt oder indirekt Kapitalbeteiligungen an einer Reihe von Unternehmen. B.9 Gewinnprognosen oder schätzungen B.10 Beschränkungen im Bestätigungsvermerk zu den historischen Finanzinformationen B.12 Ausgewählte wesentliche historische Finanzangaben über den Emittenten und Beschreibung, ob wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Finanzlage eingetreten sind - entfällt Die Emittentin gibt derzeit keine Gewinnprognosen oder -schätzungen ab. - entfällt Auf die in diesem Basisprospekt enthaltenen Finanzinformationen wurden uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Die nachstehende Übersicht stellt in zusammengefasster Form die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des COMMERZ- BANK-Konzerns dar, die den jeweils geprüften Konzernabschlüssen nach IFRS zum 31. Dezember 2011 und 2012 sowie dem verkürzten, prüferisch durchgesehenen Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2013 entnommen wurden: 6

7 Konzern-Bilanz (IFRS) 31. Dezember Dezember 2012*) 30. September 2013 Aktiva (in Mio ) Barreserve Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges Positive Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Handelsaktiva Finanzanlagen Anteile an at-equity-bewerteten Unternehmen Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und Vermögenswerte aus Veräußerungsgruppen Tatsächliche Ertragsteueransprüche Latente Ertragsteueransprüche Sonstige Aktiva Gesamt Passiva (in Mio ) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten gegenüber Kunden Verbriefte Verbindlichkeiten Wertanpassung aus Portfolio Fair Value Hedges Negative Marktwerte aus derivativen Sicherungsinstrumenten Handelspassiva Rückstellungen Tatsächliche Ertragsteuerschulden Latente Ertragsteuerschulden Verbindlichkeiten von zur Veräußerung gehaltenen Veräußerungsgruppen Sonstige Passiva Nachrangkapital Hybridkapital Eigenkapital Gesamt *) Anpassung Vorjahr aufgrund der Erstanwendung des geänderten IAS 19 sowie weiterer Ausweisänderungen. Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung (IFRS) (in Mio ) 7 1. Januar 31. Dezember 1. Januar 30. September * ) 2013 Zinsüberschuss Risikovorsorge im Kreditgeschäft.... Zinsüberschuss nach Risikovorsorge... (1.390) (1.660) (1.046) (1.296) Provisionsüberschuss Handelsergebnis und Ergebnis

8 aus Sicherungszusammenhängen... Ergebnis aus Finanzanlagen... (3.611) 81 (169) 10 Laufendes Ergebnis aus at- Equity-bewerteten Unternehmen Sonstiges Ergebnis (77) (55) (147) Verwaltungsaufwendungen Restrukturierungsaufwendungen Ergebnis aus dem Verkauf von Veräußerungsgruppen --- (268) (83) --- Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag (240) Konzernergebnis *) Anpassung Vorjahr aufgrund der Erstanwendung des geänderten IAS 19 sowie weiterer Ausweisänderungen. Seit dem 31. Dezember 2012 ist keine wesentliche negative Veränderung in den Aussichten des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. Seit dem 30. September 2013 ist keine wesentliche Veränderung in der Finanzlage des COMMERZBANK-Konzerns eingetreten. B.13 Jüngste Ereignisse, die in hohem Maße für die Zahlungsfähigkeit der Emittentin relevant sind B.14 Abhängigkeit der Emittentin von anderen Konzerngesellschaften B.15 Haupttätigkeiten der Emittentin - entfällt - Es gibt keine Ereignisse aus der jüngsten Zeit der Geschäftstätigkeit der Emittentin, die für die Bewertung ihrer Zahlungsfähigkeit in hohem Maße relevant sind. - entfällt Wie bereits unter Punkt B. 5 erwähnt, ist die Commerzbank die Konzernobergesellschaft des Commerzbank-Konzerns. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des COMMERZBANK-Konzerns liegt auf der Erbringung einer breiten Palette von Finanzdienstleistungen an private, mittelständische sowie institutionelle Kunden in Deutschland, wie z.b. der Kontoführung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Kredite-, Spar- und Geldanlageformen, Wertpapierdienstleistungen sowie Kapitalmarkt- und Investment Banking- Produkte und - Dienstleistungen. Ferner werden im Rahmen der Allfinanz- Strategie des Konzerns Finanzdienstleistungen mit Kooperationspartnern angeboten, vor allem das Bauspar-, das Asset Management- und das Versicherungsgeschäft. Darüber hinaus baut der Konzern seine Position als einer der wichtigsten deutschen Exportfinanzierer aus. Neben seinem Geschäft in Deutschland ist der Konzern unter anderem über seine Tochtergesellschaften, Filialen und Beteiligungen in Europa tätig. Der COMMERZBANK-Konzern ist in fünf operative Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe, Corporates & Markets, Non Core Assets (NCA) sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung untergliedert. Die 8

9 Segmente Privatkunden, Mittelstandsbank, Central & Eastern Europe und Corporates & Markets sowie das Segment Sonstige und Konsolidierung bilden dabei die Kernbank des COMMERZBANK-Konzerns. B.16 Berherrschungsverhältnisse Entfällt. Die Commerzbank hat die Leitung Ihres Unternehmens keinem anderen Unternehmen bzw. keiner anderen Person unterstellt, etwa auf Basis eines Beherrschungsvertrages, und wird auch nicht von einem anderen Unternehmen bzw. einer anderen Person kontrolliert im Sinne des deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes. 9

10 Teil C Die Wertpapiere: [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe [Classic][Protect] mit Lieferverpflichtung C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: [Express-]Anleihe [Classic][Protect] bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Fonds][Index, Indexsponsor, ISIN] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C.8 Rechte, die mit den Wertpapieren verbunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkungen dieser Rechte: [Emissionswährung] - entfällt Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [Express:][vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Fondsanteile][Indexzertifikate][ETPs][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Fondsanteile][Indexzertifikate][ETPs][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag ab. Bruchteile von [Aktien][Fondsanteilen][Indexzertifikaten] [ETPs][Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [Emissionswährung]. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst. [Die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] nachträglich am Fälligkeitstag zahlbar][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] an den Zinszahlungstagen zahlbar.]] [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag auf oder über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [bed. Ausschüttung:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswerts [am Ausschüttungsbewertungstag][im 10

11 Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen Ausschüttungsterminen wird die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt.] Beschränkungen der Rechte [nur bei Basiswert Aktien:][Während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Aktienanleihe bezieht.] [nur bei Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Fondsanleihe bezieht.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Teilschuldverschreibungen kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Teilschuldverschreibungen im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Teilschuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Teilschuldverschreibungen durch den Basiswert: Was der Anleger [vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den Nennbetrag, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über [classic:][dem in der Ausstattungstabelle 11

12 genannten Basispreis][Protect:][der in der Ausstattungstabelle genannten Barriere] liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des Nennbetrages [Aktien][Fondsanteile][Indexzertifikate][ETPs][Wertpapiere], wenn der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter [dem Basispreis][der Barriere] liegt. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden in den Emissionsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum jeweiligen Vorzeitigen Auszahlungsbetrag je Teilschuldverschreibung eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [Ausschüttung:][An jedem [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermin erhält der Anleger je eine Ausschüttung pro Teilschuldverschreibung[, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Ausschüttungsbewertungstag][, falls der Kurs des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer][falls der Referenzpreis des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer] [auf oder] über dem Ausschüttungslevel liegt]. [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): der in der Ausstattungstabelle genannte Tag. der in der Ausstattungstabelle genannte Tag. Die Lieferung der verkauften Teilschuldverschreibungen erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Teilschuldverschreibungen nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden [Aktien][Fondsanteile][Indexzertifikate][ETPs][Wertpapiere] sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden [Aktien][Fondsanteile][Indexzertifikate][ETPs][Wertpapiere] an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem 12

13 Fall steht den betreffenden Inhabern von Teilschuldverschreibungen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an einem Tag an der Maßgeblichen Börse] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Fondsgeschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des vom Indexsponsor an einem Tag festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] Der den Teilschuldverschreibungen zugrunde liegende Basiswert ist [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Fonds] [Index, Indexsponsor, ISIN] ("Basiswert"). Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. [Express-][Aktien][Index][Fonds]anleihe Plus mit Lieferverpflichtung C.1 Typ und Kategorie der Wertpapiere: [Express-] Anleihe Plus bezogen auf auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Fonds][Index, Indexsponsor, ISIN] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluß an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C. 8 Rechte, die an die Wertpapiere gebunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkung der Rechte: [Emissionswährung] - entfällt Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [Express:][, vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung,] am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][ETPs][Wertpapiere]. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][ETPs][Wertpapiere] erhält, hängt von dem Kurs des Basiswerts am Bewertungstag und im Beobachtungszeitraum ab. Bruchteile von [Aktien][Indexzertifikaten][Fondsanteilen][ETPs][Wertpapiere] werden nicht geliefert; stattdessen erhält der Anleger pro Teilschuldverschreibung einen Ausgleich in [Emissionswährung]. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] nachträglich am Fälligkeitstag zahlbar.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] an den Zinszahlungstagen zahlbar.] 13

14 [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [bed. Ausschüttung:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswerts [am Ausschüttungsbewertungstag][im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen Ausschüttungsterminen wird die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt.] [nur bei Basiswert Aktien:][Während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Aktienanleihe bezieht.] [nur bei Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Fondsanleihe bezieht.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Teilschuldverschreibungen kündigen. Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Teilschuldverschreibungen im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der [Baden- Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Teilschuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Was der Anleger [, vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung,] 14

15 Wertes der Teilschuldverschreibungen durch den Basiswert: am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den Nennbetrag, falls i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum nie [auf oder] unter die in der Ausstattungstabelle genannte Barriere fällt, oder, falls (ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung statt des Nennbetrages [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][ETPs][Wertpapiere], wenn i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum [auf oder] unter die Barriere fällt, und (ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis liegt. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden in den Emissionsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum jeweiligen Vorzeitigen Auszahlungsbetrag je Teilschuldverschreibung eingelöst.] [Ausschüttung:][An jedem [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermin erhält der Anleger je eine Ausschüttung pro Teilschuldverschreibung[, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Ausschüttungsbewertungstag][, falls der Kurs des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer][falls der Referenzpreis des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer] [auf oder] über dem Ausschüttungslevel liegt]. [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] [Pro:][Die Besonderheit bei dieser Anleihe ("Plus Pro") besteht darin, dass der Beobachtungszeitraum nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur einen verkürzten Zeitraum am Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen umfasst. Das Risiko, dass der Anleger den Anspruch auf den Nennbetrag verliert, 15

16 weil der Kurs des Basiswerts die Barriere berührt oder unterschreitet, besteht also nur in diesem kurzen Zeitraum vor Laufzeitende der Anleihe.] C.16 Bewertungstag: Beobachtungszeitraum: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): der in der Ausstattungstabelle genannte Tag der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Teilschuldverschreibungen erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Teilschuldverschreibungen nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][ETPs][Wertpapiere] sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen bzw. zu liefern, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge bzw. zu liefernden [Aktien][Indexzertifikate][Fondsanteile][ETPs][Wertpapiere] an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen überweist bzw. liefert. Falls eine Zahlung bzw. Lieferung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung bzw. Lieferung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Teilschuldverschreibungen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an einem Tag an der Maßgeblichen Börse] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Fondsgeschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des vom Indexsponsor an einem Tag festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Teilschuldverschreibungen zugrunde liegende Basiswert ist [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Fonds] [Index, Indexsponsor, ISIN] ("Basiswert"). Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe [Classic][Protect] mit Barausgleich C.1 Art und Gattung der Wertpapiere: [Express-]Anleihe [Classic][Protect] bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] 16

17 [Fonds][Index, Indexsponsor, ISIN][Edelmetall][Maßgeblicher Futures-Kontrakt] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing-Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C.8 Rechte, die an die Wertpapiere gebunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkung der Rechte: [Emissionswährung] - entfällt Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar. Mit den Wertpapieren verbundene Rechte Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [Express:][vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer festgelegten Formel berechnet wird und der vom Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag ab. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] nachträglich am Fälligkeitstag zahlbar.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] an den Zinszahlungstagen zahlbar.] [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag auf oder über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [bed. Ausschüttung:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswerts [am Ausschüttungsbewertungstag][im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen Ausschüttungsterminen wird die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt.] Beschränkungen der Rechte [nur bei Basiswert Aktien:][Während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Aktienanleihe bezieht.] 17

18 [nur bei Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Fondsanleihe bezieht.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Teilschuldverschreibungen kündigen. Status Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Teilschuldverschreibungen im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Teilschuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Teilschuldverschreibungen durch den Basiswert: Was der Anleger [vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den Nennbetrag, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über [dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis][der in der Ausstattungstabelle genannten Barriere] liegt. 2. Liegt der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter [dem Basispreis][der Barriere], erhält der Anleger einen Auszahlungsbetrag, der von der Wertentwicklung des Basiswerts abhängt. Der Auszahlungsbetrag AB ist in diesem Fall in der Regel kleiner als der Nennbetrag. Die Berechnung erfolgt, indem der Nennbetrag mit dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag multipliziert und das Ergebnis durch den Basispreis geteilt wird; in einer Formel ausgedrückt: 18

19 Basiswert AB = Nennbetrag Basispreis wobei final Basiswert final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage gemäß den Emissionsbedingungen als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum jeweiligen Vorzeitigen Auszahlungsbetrag je Teilschuldverschreibung eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [Ausschüttung:][An jedem [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermin erhält der Anleger gemäß den Emissionsbedingungen je eine Ausschüttung pro Teilschuldverschreibung[, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Ausschüttungsbewertungstag][, falls der Kurs des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer][falls der Referenzpreis des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer] [auf oder] über dem Ausschüttungslevel liegt]. [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] C.16 Bewertungstag: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): der in der Ausstattungstabelle genannte Tag der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Teilschuldverschreibungen erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Teilschuldverschreibungen nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Teilschuldverschreibungen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. 19

20 C.19 Referenzpreis des Basiswerts: [Aktie:][Schlusskurs der in der Ausstattungstabelle genannten Aktie an einem Tag an der Maßgeblichen Börse] [Fonds:][der von der Fondsgesellschaft an einem Fondsgeschäftstag veröffentlichte Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils] [andere Bestimmung] [Index:][Schlusskurs des vom Indexsponsor an einem Tag festgestellten und veröffentlichten [Index]] [andere Bestimmung] [Edelmetall:][der erste am Bewertungstag auf der Reuters-Seite [Bildschirmseite] (oder einer diese ersetzenden Seite) als "Londoner Banken-Fixing" in EUR veröffentlichte Kassakurs (spot fixing) für eine Feinunze (fine troy ounce, 31,1035 g) [Edelmetall]] [das an einem Tag veröffentlichte "London Bullion Market PM Fixing" (der Londoner Banken-Fixing-Kurs am Nachmittag) in USD für eine Feinunze (fine troy ounce (31,1035g) [Edelmetall], wie es derzeit auf der Internetseite einzusehen ist][andere Bestimmung] [Futures-Kontrakt:][der an einem Tag [von der Maßgeblichen Terminbörse festgestellte und veröffentlichte [Abrechnungspreis (settlement price)][preis] für den Maßgeblichen Futures- Kontrakt] [andere Bestimmung]. C.20 Typ des Basiswerts und Einzelheiten, wo Angaben über den Basiswert eingeholt werden können: Der den Teilschuldverschreibungen zugrunde liegende Basiswert ist [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie] [Fonds] [Index, Indexsponsor, ISIN][Edelmetall][Maßgeblicher Futures-Kontrakt] ("Basiswert"). Weitere Informationen über den Basiswert sind im Internet unter [und [Internetseite]] verfügbar. [Express-][Aktien][Index][Fonds][Edelmetall][Rohstoff]anleihe Plus (mit Barausgeich) C.1 Typ und Kategorie der Wertpapiere: [Express] Anleihe Plus bezogen auf [die in der Ausstattungstabelle genannte Aktie][Fonds][Index, Indexsponsor, ISIN][Edelmetall][Maßgeblicher Futures-Kontrakt] ("Ausstattungstabelle" ist die Tabelle im Anschluss an C.20 des Teil C dieser Zusammenfassung) Clearing Nummern siehe Ausstattungstabelle Jede Anleihe ist in auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von [Emissionswährung] [Nennbetrag] eingeteilt. C.2 Währung der Wertpapieremission: C.5 Beschränkung der freien Übertragbarkeit C. 8 Rechte, die an die Wertpapiere gebunden sind, sowie Rangfolge und Beschränkung der Rechte: [Emissionswährung] - entfällt Die Teilschuldverschreibungen sind frei übertragbar. Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen erhalten [Express:][vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag entweder den Nennbetrag einer Teilschuldverschreibung oder einen Auszahlungsbetrag, der nach einer festgelegten Formel berechnet wird und der vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag und im 20

21 Beobachtungszeitraum abhängt. Ob der Anleger am Fälligkeitstag den Nennbetrag oder den Auszahlungsbetrag erhält, hängt vom Kurs des Basiswerts am Bewertungstag und im Beobachtungszeitraum ab. [Zinsen:][Die Teilschuldverschreibungen werden vom [Valutatag] an verzinst.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] nachträglich am Fälligkeitstag zahlbar.][die Zinsen sind [vorbehaltlich einer vorzeitigen Fälligkeit] an den Zinszahlungstagen zahlbar.] [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum Vorzeitigen Auszahlungsbetrag eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [bed. Ausschüttung:][Ob an einem der vorgesehenen Ausschüttungstermine die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt wird, hängt vom Kurs des Basiswerts [am Ausschüttungsbewertungstag][im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum] ab.] [unbed. Ausschüttung:][An den vorgesehenen Ausschüttungsterminen wird die [jährliche][andere Bestimmung] Ausschüttung gezahlt] [nur bei Basiswert Aktien:][Während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Dividenden der Aktien, auf die sich die Aktienanleihe bezieht.] [nur bei Basiswert Fonds, wenn dieser ein ausschüttender Fonds ist:][während der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen erhält der Anleger keine Ausschüttungen des Fonds, auf den sich die Fondsanleihe bezieht.] Im Falle von bestimmten Ereignissen passt die Emittentin die Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen an. Darüber hinaus kann die Emittentin bei bestimmten Ereignissen die Teilschuldverschreibungen kündigen. Die Verpflichtungen der Emittentin aus den Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte und nicht dinglich besicherte Verpflichtungen der Emittentin dar und stehen, sofern nicht gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen, mindestens im gleichen Rang mit allen anderen nicht dinglich besicherten und nicht nachrangigen Verpflichtungen der Emittentin. C.11 Zulassung zum Handel: [Die Bank beabsichtigt die Notierung der Teilschuldverschreibungen im regulierten Markt [der Börse Frankfurt Zertifikate Standard] [der Börse Frankfurt Zertifikate Premium] [und] [der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart] [(außerhalb des EUWAX Marktsegments)] [(innerhalb des EUWAX Marktsegments)] [zu beantragen][zum [Datum] zu beantragen].] 21

22 [Die Bank beabsichtigt die Einbeziehung der Teilschuldverschreibungen in den Freiverkehr der [Baden-Württembergischen Wertpapierbörse Stuttgart [im Handelssegment EUWAX]] [und der] [Börse Frankfurt Zertifikate Standard] zu beantragen.] [- entfällt Die Bank beabsichtigt nicht die Notierung der Teilschuldverschreibungen an einer Wertpapierbörse zu beantragen.] C.15 Beeinflussung des Wertes der Teilschuldverschreibungen durch den Basiswert: Was der Anleger [vorbehaltlich einer Vorzeitigen Einlösung] am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung erhält, hängt von der Kursentwicklung des Basiswerts ab. Im Einzelnen: Für die Einlösung der Teilschuldverschreibungen bei Fälligkeit gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung den Nennbetrag, falls i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum nie [auf oder] unter die in der Ausstattungstabelle genannte Barriere fällt, oder, falls (ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] über dem in der Ausstattungstabelle genannten Basispreis liegt. 2. Der Anleger erhält am Fälligkeitstag pro Teilschuldverschreibung einen Auszahlungsbetrag, der von der Wertentwicklung des Basiswerts abhängt. Der Auszahlungsbetrag "AB" ist in diesem Fall in der Regel kleiner als der Nennbetrag. Die Berechnung erfolgt, indem der Nennbetrag mit dem Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag multipliziert und das Ergebnis durch den Basispreis geteilt wird; in einer Formel ausgedrückt: AB = Basiswert Nennbetrag Basispreis final wobei Basiswert final = der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag Der Anleger erhält den Auszahlungsbetrag, wenn i) der [Kurs][Referenzpreis] des Basiswerts im Beobachtungszeitraum [auf oder] unter die Barriere fällt, und (ii) der Referenzpreis des Basiswerts am Bewertungstag [auf oder] unter dem Basispreis liegt. [Express:][Die Teilschuldverschreibungen gelten ohne weiteres Tätigwerden ihres Inhabers an einem der vorgesehenen Vorzeitigen Fälligkeitstage gemäß den Emissionsbedingungen 22

23 als fällig, wenn der Referenzpreis des Basiswerts an dem entsprechenden in den Emissionsbedingungen festgelegten Vorzeitigen Bewertungstag [auf oder] über dem Vorzeitigen Auszahlungslevel liegt. In diesem Fall werden die Teilschuldverschreibungen automatisch vorzeitig zum jeweiligen Vorzeitigen Auszahlungsbetrag je Teilschuldverschreibung eingelöst. Nach erfolgter vorzeitiger Einlösung erfolgen keinerlei [Ausschüttungen][Zinszahlungen] mehr.] [Ausschüttung:][An jedem [jährlichen][andere Bestimmung] Ausschüttungstermin erhält der Anleger gemäß den Emissionsbedingungen je eine Ausschüttung pro Teilschuldverschreibung[, falls der Referenzpreis des Basiswerts am Ausschüttungsbewertungstag][, falls der Kurs des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer][falls der Referenzpreis des Basiswerts im Ausschüttungsbeobachtungszeitraum immer] [auf oder] über dem Ausschüttungslevel liegt]. [Memory:][Entfällt eine Ausschüttung, weil die Voraussetzung nicht erfüllt ist, wird sie zu einem späteren Ausschüttungstermin nachgeholt, wenn für diesen Ausschüttungstermin die Voraussetzung für eine Ausschüttung wieder erfüllt ist.] [Pro:][Die Besonderheit bei dieser Anleihe ("Plus Pro") besteht darin, dass der Beobachtungszeitraum nicht die gesamte Laufzeit, sondern nur einen verkürzten Zeitraum am Ende der Laufzeit der Teilschuldverschreibungen umfasst. Das Risiko, dass der Anleger den Anspruch auf den Nennbetrag verliert, weil der Kurs des Basiswerts die Barriere berührt oder unterschreitet, besteht also nur in diesem kurzen Zeitraum vor Laufzeitende der Anleihe.] C.16 Bewertungstag: Beobachtungszeitraum: Fälligkeitstag: C.17 Abrechnungsverfahren (Settlement): C.18 Einlösungsmodalitäten (Abwicklung am Fälligkeitstag): der in der Ausstattungstabelle genannte Tag der in der Ausstattungstabelle genannte Zeitraum der in der Ausstattungstabelle genannte Tag Die Lieferung der verkauften Teilschuldverschreibungen erfolgt nach dem Ausgabetag bzw. im Falle einer Zeichnungsfrist nach Ablauf der Zeichnungsfrist an dem in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebenen Valutatag über das angegebene Clearing System. Bei einem Verkauf der Teilschuldverschreibungen nach dem Valutatag erfolgt die Lieferung gemäß den anwendbaren örtlichen Marktusancen über das in den jeweiligen Endgültigen Bedingungen angegebene Clearing System. Sämtliche zahlbaren Beträge sind der Zahlstelle mit der Maßgabe zu zahlen, dass die Zahlstelle die zahlbaren Beträge an dem Fälligkeitstag dem Clearing System zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen depotführenden Banken zur Weiterleitung an die Inhaber von Teilschuldverschreibungen überweist. Falls eine Zahlung an einem Tag zu leisten ist, der kein Zahlungsgeschäftstag ist, so erfolgt die Zahlung am nächstfolgenden Zahlungsgeschäftstag. In diesem Fall steht den betreffenden Inhabern von Teilschuldverschreibungen weder eine Zahlung noch ein Anspruch auf Verzinsung oder eine andere Entschädigung wegen dieser zeitlichen Verschiebung zu. 23

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