Einladung zur Hauptversammlung. am 9. Mai 2018, 10:00 Uhr, Grugahalle in Essen, Messeplatz 2

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1 1 Einladung zur Hauptversammlung am 9. Mai 2018, 10:00 Uhr, Grugahalle in Essen, Messeplatz 2

2 E.ON-Konzern in Zahlen1 2 in Mio / % Umsatz Bereinigtes EBITDA Bereinigtes EBIT Konzernüberschuss/-fehlbetrag Konzernüberschuss/-fehlbetrag der Gesellschafter der E.ON SE Bereinigter Konzernüberschuss Investitionen Operativer Cashflow Operativer Cashflow vor Zinsen und Steuern4 Wirtschaftliche Netto-Verschuldung (31.12.) Debt Factor5 3,9 5,3 1,46 Eigenkapital Bilanzsumme ROCE (in %) 10,6 10,4 +0,27 Kapitalkosten vor Steuern (in %) 6,4 5,8 +0,67 Kapitalkosten nach Steuern (in %) 4,7 4,0 +0,77 Value Added Mitarbeiter (31.12.) Ergebnis je Aktie8, 9 (in ) 1,84 4,33 Eigenkapital je Aktie8, 10 (in ) 1,85 0,54 Dividende je Aktie11 (in ) 0,30 0, Dividendensumme Marktkapitalisierung10 (in Mrd ) 19,6 13, Uniper-Gruppe zum 31. Dezember 2016 entkonsolidiert /2016 in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht fortgeführte Aktivität ausgewiesen 2 bereinigt um nicht operative Effekte (siehe Glossar) 3 entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten 4 entspricht dem Cashflow aus der Geschäftstätigkeit fortgeführter Aktivitäten vor Zinsen und Steuern 5 Verhältnis zwischen wirtschaftlicher Netto-Verschuldung und bereinigtem EBITDA 6 Veränderung in absoluten Werten 7 Veränderung in Prozentpunkten 8 Anteil der Gesellschafter der E.ON SE 9 auf Basis ausstehender Aktien (gewichteter Durchschnitt) 10 auf Basis ausstehender Aktien zum 31. Dezember 11 für das jeweilige Geschäftsjahr; Vorschlag für 2017

3 Einladung zur Hauptversammlung 3 Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2018, 10:00 Uhr, in der Grugahalle in Essen, Messeplatz 2. Tagesordnung der Hauptversammlung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die E.ON SE und den E.ON-Konzern und dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289a Abs. 1 und 315a Abs. 1 HGB Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss am 12. März 2018 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung vorzulegen, ohne dass es einer Beschlussfassung bedarf. 2. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den aus dem Geschäftsjahr 2017 zur Verfügung stehenden Bilanzgewinn in Höhe von ,65 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,30 je dividendenberechtigte Stückaktie, das sind insgesamt ,90, zu verwenden und den ver bleibenden Betrag in Höhe von ,75 in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Der Anspruch auf die Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 14. Mai 2018, fällig. 3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4 Einladung zur Hauptversammlung 4 4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, Entlastung zu erteilen. 5. Wahl der Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 und für eine prüferische Durchsicht für das Geschäfts jahr 2018 und das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungs- und Risikoausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, zu beschließen: a) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt. b) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht von verkürzten Abschlüssen und Zwischenlageberichten des Geschäftsjahres 2018 bestellt. c) Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, wird zudem zum Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2019 bestellt. Der Prüfungs- und Risikoausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

5 5 6. Satzungsänderung, Größe des Aufsichtsrats Mit Beendigung der Hauptversammlung 2018 wird der Aufsichtsrat gemäß 8, 8a der geltenden Satzung der E.ON SE auf zwölf Mitglieder reduziert. Im Zuge der Verkleinerung des Aufsichtsrats werden drei Mitglieder der Anteilseignerseite altersbedingt ausscheiden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen eine Erweiterung des Aufsichtsrats auf vierzehn Mitglieder vor, um trotz des Ausscheidens langjähriger Mitglieder die Ziele für seine Zusammensetzung einschließlich des Diversitätskonzepts und des Kompetenzprofils auch künftig vollumfänglich zu erfüllen. 8a der geltenden Satzung der E.ON SE beinhaltet die bis zur Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 befristete Vergrößerung des Aufsichtsrats auf achtzehn Mitglieder und soll daher aufgehoben werden. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, im Hinblick darauf zu beschließen: 8 Abs. 1 und Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt neu gefasst: (1) Der Aufsichtsrat besteht aus vierzehn Mitgliedern. (2) Sieben Mitglieder werden von der Hauptversammlung ohne Bindung an Wahlvorschläge gewählt. Weitere sieben Mitglieder sind auf Vorschlag der Arbeitnehmer von der Hauptversammlung zu wählen; die Hauptversammlung ist an die Vorschläge zur Wahl der Arbeitnehmervertreter gebunden. Sieht die nach Maßgabe des SE-Beteiligungsgesetzes (SEBG) geschlossene Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE ein abweichendes Bestellungsverfahren für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vor, werden die Arbeitnehmervertreter abweichend von Satz 2 gemäß dem vereinbarten Verfahren gewählt.

6 Einladung zur Hauptversammlung 6 8a der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos aufgehoben. 7. Wahlen zum Aufsichtsrat Mit Beendigung der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 endet die Amtszeit von sechs der neun von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitgliedern. Herr Prof. Dr. Ulrich Lehner, Herr Dr. Theo Siegert und Frau Baroness Denise Kingsmill scheiden zu diesem Zeitpunkt aus dem Aufsichtsrat aus. Die Amtszeit von Herrn Ewald Woste, Herrn Erich Clementi und Herrn Andreas Schmitz endet mit der ordentlichen Haupt versammlung im Jahr Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 3 SE-VO, 17 Abs. 1 SEAG und 8 Abs. 1, 8a der Satzung nach Beendigung dieser Hauptversammlung aus zwölf und nach Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 6 vorgeschlagenen Satzungsänderung aus vierzehn Mitgliedern zusammen, von denen die Hälfte von der Hauptversammlung zu wählen und die andere Hälfte gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE vom 14. April 2016 von den Arbeitnehmern zu bestellen sind. Neben den turnusmäßigen Neuwahlen von drei Mitgliedern ist daher aufgrund der vorgeschlagenen Erweiterung des Aufsichtsrats ein weiteres Mitglied von der Hauptversammlung zu wählen. Parallel wurden vier Arbeitnehmervertreter gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der E.ON SE vom 14. April 2016 neu bestellt, wovon ein Arbeitnehmervertreter aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung bestellt wurde. Sowohl bei einer Größe von zwölf Mitgliedern als auch von vierzehn Mitgliedern müssen mindestens vier Sitze im Aufsichtsrat von Frauen und mindestens vier Sitze von Männern besetzt sein. Gemäß der Beteiligungsvereinbarung vom 14. April 2016 müssen dem Aufsichtsrat

7 7 sowohl auf Anteilseigner- als auch auf Arbeitnehmerseite mindestens zwei Vertreter jedes Geschlechts angehören. Mit der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten wird das Mindestanteilsgebot auch nach Wirksamwerden der Satzungsänderung erfüllt. Der Aufsichtsrat schlägt entsprechend den Vorschlägen seines Nominierungsausschusses vor, folgende Personen erneut zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen: a) Herrn Dr. Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE, Köln b) Frau Carolina Dybeck Happe, Chief Financial Officer der ASSA ABLOY AB, Djursholm, Schweden c) Frau Dr. Karen de Segundo, Juristin, Kingston upon Thames, Großbritannien Der Aufsichtsrat schlägt außerdem entsprechend dem Vorschlag seines Nominierungsausschusses aufschiebend bedingt auf das Wirksamwerden der Satzungsänderung unter Tagesordnungspunkt 6 vor, folgende Person zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen: d) Herrn Klaus Albert Fröhlich, Vorstandsmitglied der Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft, München Die Wahlen erfolgen für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, längstens jedoch für sechs Jahre.

8 Einladung zur Hauptversammlung 8 Die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats berücksichtigen die vom Aufsichtsrat der E.ON SE im Dezember 2017 beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung und streben die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten vergewissert, dass sie den für das Mandat zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Wahlen zum Aufsichtsrat entscheiden zu lassen. Im Falle seiner Wahl in den Aufsichtsrat soll Herr Dr. Karl-Ludwig Kley als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden. Mitteilungen und Berichte an die Hauptversammlung Lebensläufe und Angaben gemäß 125 Abs. 1 Aktiengesetz über die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten Dr. Karl-Ludwig Kley Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE Werdegang: Herr Dr. Karl-Ludwig Kley, geboren am 11. Juni 1951 in München, ist promovierter Jurist und ausgebildeter Industriekaufmann. Er begann seine Karriere 1982 bei der Bayer AG, zunächst im Bereich Konzernfinanzen und als Assistent des Vorstandsvorsitzenden. Er leitete das Ressort Finanzen von Bayer in Japan, das Überseegeschäft des Bereichs Pharma, den Geschäftsbereich Pharma der italienischen Bayer-Tochtergesellschaft und später das Ressort Finanzen und Investor

9 9 Relations der Bayer AG bis Von 1998 bis 2006 war Herr Dr. Kley Mitglied des Vorstandes für das Ressort Finanzen bei der Deutschen Lufthansa AG, bevor er 2006 als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsleitung zur Merck KGaA wechselte. Von April 2007 bis April 2016 war er Vorsitzender der Geschäftsleitung und CEO der Merck KGaA. Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE seit 2016, gewählt bis zur Hauptversammlung 2018 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der E.ON SE: Herr Dr. Kley bringt eine umfassende Führungs- und Aufsichtsratserfahrung aus der Leitung und Überwachung von DAX und Dow Jones Unternehmen mit. Er besitzt eine profunde Kapitalmarkt- und Industrieerfahrung und verfügt über ein hohes Maß an Internationalität. Herr Dr. Kley ist erfahren in der Steuerung komplexer strategischer Prozesse und verfügt über substanzielle Innovationserfahrung und Technologiekompetenz aus verschiedensten Unternehmensbranchen. Weitere Aufsichtsratsmandate: Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft1 (stellv. Vorsitzender) (Mandat zeitlich begrenzt bis 2021) Deutsche Lufthansa AG1 (Vorsitzender) Verizon Communications Inc. (Board of Directors)1 (Mandat endet am 3. Mai 2018) 1 Börsennotierte Gesellschaft Die Aufsichtsratsmandate sind wie folgt gekennzeichnet: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Börsennotierte Gesellschaften und konzerninterne Mandate sind gesondert gekennzeichnet

10 Einladung zur Hauptversammlung 10 Das Mandat bei Verizon Communications Inc. läuft mit Ablauf der am 3. Mai 2018 stattfindenden Hauptversammlung aus, Herr Dr. Kley wird sich nicht erneut zur Wahl stellen. Bei der Bayerische Motorenwerke Aktiengesellschaft wird sich Herr Dr. Kley auf der Hauptversammlung im Mai 2018 für drei weitere Jahre im Aufsichtsrat bewerben. Carolina Dybeck Happe Chief Financial Officer der ASSA ABLOY AB Werdegang: Frau Carolina Dybeck Happe, geboren am 26. Juli 1972 in Stockholm, Schweden, hält einen Master of Science in Business and Economics. Zu Beginn ihrer Karriere hatte Frau Dybeck Happe verschiedene Positionen bei EF Education First Ltd. in den USA, der Schweiz und Russland inne. Von 2000 bis 2002 war sie Chief Financial Officer bei Establish AB in Schweden wechselte sie zunächst als Chief Financial Officer für die deutschsprachigen Regionen zu ASSA ABLOY Deutschland und ab 2006 als Chief Financial Officer für Europa, den Mittleren Osten und Afrika zu ASSA ABLOY in Großbritannien ging sie als Chief Financial Officer zur Trelleborg AB in Schweden. Seit 2012 ist sie in ihrer aktuellen Position als Chief Financial Officer für die börsennotierte ASSA ABLOY AB in Schweden tätig. Mitglied im Aufsichtsrat der E.ON SE seit 2016, gewählt bis zur Hauptversammlung 2018 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der E.ON SE: Frau Dybeck Happe ist eine ausgewiesene Finanzexpertin und besitzt eine hohe fachliche und kulturelle Kompetenz für die Restrukturierung internationaler Geschäfte und die Integration und Standardisierung von Prozessen und Governance. Sie hat ein besonderes Verständnis für die Entwicklung von technisch kompetenten Vertriebseinheiten und die Weiterentwicklung klassischer Produkte und Services

11 11 im Zuge der Digitalisierung. Aufgrund ihrer mehrjährigen Aufenthalte in den USA, der Schweiz, Moskau, Berlin und London verfügt Frau Dybeck Happe über Erfahrungen in verschiedenen Kulturen. Weitere Aufsichtsratsmandate: ASSA ABLOY Asia Holding AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY East Europe AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY Entrance Systems AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY Financial Services AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY Finans AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY IP AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY Kredit AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 ASSA ABLOY Mobile Services AB (Vorsitzende des Board of Directors)1 Dr. Karen de Segundo Juristin Werdegang: Frau Dr. Karen de Segundo, geboren am 12. Dezember 1946 in Den Haag, Niederlande, ist promovierte Juristin und besitzt einen Master of Business Administration (MBA). Ihre Karriere begann 1971 bei der Royal Dutch / Shell- Gruppe, zunächst im Rahmen einer internationalen kaufmännischen Laufbahn im Erdgas- und Stromgeschäft sowie im Vertrieb und Marketing von Ölerzeugnissen. Sie hatte 1 Konzerninterne Mitgliedschaft Die Aufsichtsratsmandate sind wie folgt gekennzeichnet: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Börsennotierte Gesellschaften und konzerninterne Mandate sind gesondert gekennzeichnet

12 Einladung zur Hauptversammlung 12 verschiedene Positionen in fünf Ländern inne, bevor sie 1990 Mitglied des Vorstands für Ölerzeugnisse bei Shell Brasilien wurde wurde Frau Dr. de Segundo zum Director External Affairs der Shell Gruppe ernannt. Im Jahr 1998 übernahm sie den Vorstandsvorsitz der Shell Gas & Power und der Shell Coal und im Jahr 2000 wurde sie Vorstandsvorsitzende der Shell Renewables und Präsidentin der Shell Hydrogen bis zu ihrem Austritt im Jahr Mitglied im Aufsichtsrat der E.ON AG / E.ON SE seit 2008, gewählt bis zur Hauptversammlung 2018 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der E.ON SE: Frau Dr. de Segundo verfügt über weitreichende Führungsund Aufsichtsratserfahrung aus der Leitung und Überwachung von multinationalen Unternehmen. Sie verfügt über ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz sowie tiefgehende Branchenkenntnis des Energiemarktes und Erfahrungen in regulierten Industrien. Frau Dr. de Segundo besitzt daneben besondere Expertise im Bereich Recht und Compliance sowie dem Organisations- und Kulturwandel. Weitere Aufsichtsratsmandate: keine Klaus Albert Fröhlich Vorstandsmitglied der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Werdegang: Herr Klaus Fröhlich wurde am 6. Juni 1960 in Soest geboren. Er studierte ab 1981 Allgemeinen Maschinenbau an der Rheinisch Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und schloss das Studium 1987 als Diplom-Ingenieur ab. Anschließend trat Herr Fröhlich im Juli 1987 als Entwicklungsingenieur in die Antriebsentwicklung der BMW AG ein übernahm er dort die Leitung der Grundentwicklung der V8-Motoren, ab 1995 verantwortete er die Projektleitung der BMW-Motorenprogramme für die Fahr-

13 13 zeuge der Rover Group. Von 1996 bis 1998 war Herr Fröhlich in Großbritannien bei der BMW Tochter Rover Group in der Funktion als Chief Engineer für die Antriebe zukünftiger Land Rover-Fahrzeuge wechselte er zurück in die Motorenentwicklung der BMW AG in München und leitete unterschiedliche Funktionen der Otto-Motoren-Entwicklung bis 2007 war er zuständig für die markenübergreifende Produktplanung, anschließend gesamthaft für die Markenund Produktstrategien der BMW Group (Strategie No. ONE) leitete er die Fahrzeugbaureihe kleine und mittlere Modelle (BMW 1er und 5er). Zum 9. Dezember 2014 wurde Klaus Fröhlich in den Vorstand der BMW AG berufen, zuständig für Entwicklung. Besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Aufsichtsratstätigkeit bei der E.ON SE: Herr Klaus Fröhlich verfügt über langjährige Konzern- und Führungserfahrung. Er besitzt eine profunde Erfahrung im Bereich der Marken- und Produktstrategien und der Digitalisierung. Er hat ein besonderes Verständnis für die Entwicklung von Geschäftsmodellen und Kooperationen im Zusammenhang mit neuen Technologien. Herr Fröhlich verfügt über herausragende Kenntnisse im Bereich der Antriebsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der E-Mobilität. Weitere Aufsichtsratsmandate: HERE International B. V. (bis 31. März 2018) Die Aufsichtsratsmandate sind wie folgt gekennzeichnet: Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen Börsennotierte Gesellschaften und konzerninterne Mandate sind gesondert gekennzeichnet

14 Einladung zur Hauptversammlung 14 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus auf den Namen lautenden Stückaktien (Aktien ohne Nennbetrag), von denen jede eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung eigene Aktien. Aus diesen eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die rechtzeitig angemeldet und für die angemeldeten Aktien im Aktienregister eingetragen sind. Für die Ausübung von Teilnahme- und Stimmrechten ist der im Aktienregister am Ende des 2. Mai 2018 (sogenanntes Technical Record Date) eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft nach dem Ende des 2. Mai 2018 bis zum Ende der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 9. Mai 2018 verarbeitet und berücksichtigt. Durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung werden die Aktien nicht blockiert, die Aktionäre können über die Aktien auch nach erfolgter Anmeldung frei verfügen. Die Anmeldung zur Teilnahme muss der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 in deutscher oder englischer Sprache unter der Anschrift

15 15 Hauptversammlung E.ON SE c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Hamburg Telefax: oder elektronisch unter Nutzung des passwortgeschützten Online-Service zur Hauptversammlung unter zugehen. Aktionäre, die sich über den Online-Service zur Hauptversammlung anmelden möchten, benötigen hierfür ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. Diejenigen Aktionäre, die sich bereits für den -Versand der Einladung zur Hauptversammlung registriert haben, erhalten mit der Einladungs- zur Hauptversammlung ihre Aktionärsnummer und müssen ihr bei der Registrierung selbst gewähltes Zugangspasswort verwenden. Die Mitarbeiteraktionäre, die für den -Versand zur Hauptversammlung vorgemerkt sind, erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit einem separaten Schreiben zugesandt. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten ihre Aktionärsnummer und ihr Zugangspasswort mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung per Post zugesandt. Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte ausüben lassen, auch durch eine Aktionärsvereinigung. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform, wenn weder ein Kreditinstitut, ein ihm gemäß 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit 125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder Unternehmen noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in 135

16 Einladung zur Hauptversammlung 16 Abs. 8 AktG gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt wird. Der Nachweis über die Bestellung eines Bevollmächtigten kann der Gesellschaft elektronisch übermittelt werden unter der -Adresse hv-service@eon.com. Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gleichgestellte Personen bzw. Institutionen können zum Verfahren für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich rechtzeitig mit dem zu Bevollmächtigenden wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht in Verbindung zu setzen. Wir bieten unseren Aktionären auch an, von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit dem den Aktionären zugesandten Formular zu bevollmächtigen. Die Stimmrechtsvertreter werden entsprechend den von den Aktionären erteilten Weisungen abstimmen. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt. Als besonderen Service für die Aktionäre gibt es zudem die Möglichkeit, über den Online-Service der Gesellschaft die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie am Online-Service teilnehmende Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen unter zu bevollmächtigen. Eine solche Vollmacht über den Online-Service kann bis zum Ablauf des 2. Mai 2018 erteilt werden. Darüber hinaus können über den Online-Service erteilte Weisungen noch bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis zum 9. Mai 2018, spätestens bis 12:00 Uhr, jedoch in keinem Fall nach Beginn der entsprechenden Abstimmung, über den Online-Service geändert werden. Schließlich können auch Dritte über den Online-Service bevollmächtigt werden, indem der Aktionär für sie eine Eintrittskarte bestellt. Die Gesellschaft wird die Eintrittskarte entsprechend ausstellen.

17 17 Für die Nutzung des Online-Service zur Bevollmächtigung benötigen Aktionäre generell ihre Aktionärsnummer und das zugehörige Zugangspasswort. In allen Fällen der Bevollmächtigung ist für die rechtzeitige Anmeldung und rechtzeitige Bevollmächtigung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten Sorge zu tragen. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird den Aktionären ein Formular zur Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht übersandt. Ein Formular zur Bevollmächtigung kann auch unter Hauptversammlung E.ON SE c/o ADEUS Aktienregister- Service-GmbH, Hamburg, angefordert werden. Registrierte Inhaber von American Depositary Shares (ADS) erhalten die Unterlagen zur Vollmachtserteilung von der Citibank (Depositary). Rechte der Aktionäre (1) Tagesordnungsergänzungsverlangen, Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, 50 Abs. 2 SEAG, 122 Abs. 2 Aktiengesetz Die Ergänzung der Tagesordnung für eine Hauptversammlung kann von einem oder mehreren Aktionären beantragt werden, sofern sein oder ihr Anteil am Grundkapital mindestens den anteiligen Betrag von ,00 (entspricht Aktien) erreicht. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum Ablauf des 8. April 2018, zugehen.

18 Einladung zur Hauptversammlung 18 Etwaige Ergänzungsverlangen sind schriftlich an folgende Adresse zu übermitteln: E.ON SE - Vorstand - Brüsseler Platz Essen Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und im Internet unter veröffentlicht. (2) Gegenanträge und Wahlvorschläge, 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz Jeder Aktionär ist gemäß 126 Abs. 1 AktG berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den Punkten der Tagesordnung zu übersenden. Sollen die Gegenanträge von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, sind sie mit einer Begründung spätestens 14 Tage vor der Versammlung, das heißt bis spätestens zum Ablauf des 24. April 2018, an folgende Adresse zu richten: E.ON SE - Vorstand - Brüsseler Platz Essen Telefax: Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht zugänglich gemacht. Vorbehaltlich 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu im Internet unter veröffentlicht.

19 19 Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (soweit dies Gegenstand der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung ist) und von Abschlussprüfern sinngemäß. Solche Vorschläge müssen jedoch nicht begründet werden. Zusätzlich zu den in 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn ihnen keine Angaben zu der Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. (3) Auskunftsrecht, 131 Abs. 1 Aktiengesetz Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptver sammlung vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

20 Einladung zur Hauptversammlung 20 Weitergehende Erläuterungen Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3 SE-VO, 50 Abs. 2 SEAG, 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG sind im Internet unter abrufbar. Veröffentlichungen auf der Internetseite Alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung werden die Informationen nach 124a AktG über die Internetseite der Gesellschaft unter zugänglich sein. Übertragung der Hauptversammlung im Internet Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Aussprache im Internet zu übertragen. Hinweis zum Datenschutz Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie ab dem 25. Mai 2018 unter dem folgenden Link: de/investor-relations/kontakt/datenschutzhinweise-fueraktionaere.html Essen, im März 2018 Der Vorstand

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23 Finanzkalender Mai 2018 Quartalsmitteilung Januar März Mai 2018 Hauptversammlung August 2018 Halbjahresfinanzbericht Januar Juni November 2018 Quartalsmitteilung Januar September März 2019 Veröffentlichung des Geschäftsberichts Mai 2019 Quartalsmitteilung Januar März Mai 2019 Hauptversammlung August 2019 Halbjahresfinanzbericht Januar Juni November 2019 Quartalsmitteilung Januar September 2019 Fragen zur E.ON-Hotline Hauptversammlung: T Weitere Für Journalisten Informationen: T presse@eon.com Produktion & Satz: Druck: aurum:media, München ADV SCHODER, Gersthofen

24 E.ON SE Brüsseler Platz Essen T info@eon.com eon.com

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