Einladung zur ordentlichen Generalversammlung
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- Jan Hochberg
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1 An die Aktionärinnen und Aktionäre der Bell Food Group AG Einladung zur ordentlichen Generalversammlung Datum: Dienstag, 10. April 2018, 16:00 Uhr Ort: Congress Center Basel, Messeplatz 21, 4058 Basel
2 Sehr geehrte Aktionärin Sehr geehrter Aktionär Nachdem Sie an der letzten ordentlichen Generalversammlung der Umfirmierung von Bell AG in Bell Food Group AG zugestimmt haben, freuen wir uns ganz besonders, Sie unter dem neuen Namen zur ordentlichen Generalversammlung der Bell Food Group AG einzuladen. Die Bell Food Group hat ihre Entwicklung vom Schweizer Fleischverarbeiter zu einem führenden Spezialisten für Fleisch- und Convenience-Produkte in Europa in den vergangenen Monaten konsequent weiter verfolgt und konnte insbesondere im Geschäftsfeld Convenience durch die vollständige Integration von Hilcona und die im Januar 2018 angekündigte Übernahme der Mehrheitsbeteiligung an der Hügli Holding Aktiengesellschaft weiter wachsen. Als Folge dieser Entwicklung im Convenience-Bereich schlägt Ihnen der Verwaltungsrat die Wahl eines zusätzlichen Verwaltungsrates vor. Nominiert wurde Jean Gérard Villot, Verwaltungsratspräsident der Hügli Holding Aktiengesellschaft und ausgewiesener Kenner des Convenience-Geschäfts. Zudem beantragt Ihnen der Verwaltungsrat die Wahl von Philipp Wyss als Nachfolger von Jörg Ackermann in den Verwaltungsrat. Jörg Ackermann, der seit 2000 Mitglied des Verwaltungsrates ist und diesen von 2001 bis 2009 präsidierte, tritt auf eigenen Wunsch zurück und stellt sich für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Der Verwaltungsrat dankt Jörg Ackermann für sein langjähriges kompetentes und kollegiales Engagement für die Bell Food Group und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute. Nebst den jährlichen Wahlen können Sie auch in diesem Jahr über die Abnahme des Geschäftsberichtes mit Jahresrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung sowie in einer Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2017 befinden. Ausserdem stehen die Abstimmungen über die Entlastung des Verwaltungsrates, die Gewinnverwendung sowie die maximalen Vergütungen an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung an. Zur Sicherstellung einer mittel- bis langfristig ausgewogenen Kapitalstruktur wird der Generalversammlung zudem eine ordentliche Kapitalerhöhung mit einem geschätzten Erlös von CHF 600 Mio. beantragt. Darüber können Sie ebenfalls abstimmen. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung zur Generalversammlung beziehungsweise zur Erteilung einer Vollmacht an einen anderen Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter das beiliegende Antwortformular. Wie bisher können Sie Ihre Weisungen auch elektronisch an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erteilen. Bitte fordern Sie Ihre Zugangsdaten hierfür ebenfalls mit dem beiliegenden Antwortformular an. Im Anschluss an den offiziellen Teil der Generalversammlung laden wir alle Teilnehmenden herzlich zu einem Abendessen ein. Basel, 19. März 2018 Freundliche Grüsse Für den Verwaltungsrat der Bell Food Group AG Hansueli Loosli, Präsident
3 Traktanden, Anträge und Erläuterungen 1 Berichterstattung zum Geschäftsjahr Genehmigung des Geschäftsberichtes mit Jahresrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung der Bell Food Group AG für das Geschäftsjahr 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Geschäftsberichtes mit Jahresrechnung, Lagebericht und Konzernrechnung der Bell Food Group AG für das Geschäftsjahr Erläuterung: Der Geschäftsbericht der Bell Food Group AG, bestehend aus dem Jahresbericht und dem Unternehmensprofil, informiert über den Geschäftsverlauf des vergangenen Geschäftsjahres. Er enthält unter anderem die Jahresrechnung, den Lagebericht, die Konzernrechnung sowie den Vergütungsbericht und die Berichte der Revisionsstelle. Der Geschäftsbericht ist im Internet unter veröffentlicht und wird auf Anforderung zugestellt. 1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2017 Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Vergütungsbericht 2017 im Rahmen einer Konsultativabstimmung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Erläuterung: Der Vergütungsbericht informiert über die Vergütungen an die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr und legt die Grundsätze und Elemente der Vergütung dar. Über den Vergütungsbericht wird eine rechtlich unverbindliche Konsultativabstimmung durchgeführt. Der Vergütungsbericht ist Teil des Jahresberichtes und im Internet unter abrufbar. 2 Verwendung des Bilanzgewinnes 2017 und Dividendenbeschluss Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzgewinn von CHF 98ʼ135ʼ369 wie folgt zu verwenden: Ausrichtung einer Dividende von CHF 8.00 pro Aktie * (Vorjahr CHF 7.00 pro Aktie) CHF 32ʼ000ʼ000 Zuweisung an die freien Reserven CHF 66ʼ135ʼ369 * Auf Aktien im Eigenbestand der Bell Food Group AG wird keine Dividende bezahlt. Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt eine Dividende von CHF 8.00 brutto pro Aktie. Auf die sich zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung im Eigenbestand der Bell Food Group AG befindenden Aktien wird keine Dividende bezahlt. Der ausgewiesene Dividendenbetrag und die Zuweisung an die freien Reserven können sich dementsprechend verändern. Die von der Generalversammlung beschlossene Dividende wird am 16. April 2018 ausbezahlt. Der letzte Handelstag, der zum Erhalt der Dividende berechtigt, ist der 11. April Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. 4 Ordentliche Kapitalerhöhung und Statutenänderung 4.1 Ordentliche Kapitalerhöhung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, eine ordentliche Kapitalerhöhung mittels eines Bezugsrechtsangebots und gemäss den folgenden Bedingungen durchzuführen: 1. Erhöhung des Aktienkapitals in einem noch zu bestimmenden Betrag von höchstens CHF 2ʼ000ʼ000, durch die Ausgabe von bis zu 4ʼ000ʼ000 voll zu liberierenden Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von je CHF 0.50 zu einem Ausgabebetrag von je CHF Die definitive Anzahl der auszugebenden Aktien wird durch den Verwaltungsrat kurz vor der Bezugsrechtsemission unter Berücksichtigung der vorherrschenden Marktverhältnisse so festgelegt,
4 dass ein Bruttoerlös für die Gesellschaft von ca. CHF 600 Mio. resultiert. Der Verwaltungsrat ist verpflichtet, die Kapitalerhöhung im gesamten Umfang des gezeichneten Kapitals durchzuführen. 2. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Bezugspreis pro Aktie festzulegen. 3. Die auszugebenden Aktien werden erstmals für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigt sein. 4. Die Einlagen für die auszugebenden Aktien sind in Geld (bar) zu leisten. 5. Die auszugebenden Aktien werden keine Vorrechte haben. 6. Die auszugebenden Aktien unterliegen den Eintragungsbeschränkungen gemäss Art. 5 der Statuten der Gesellschaft. 7. Die Bezugsrechte der Aktionäre werden direkt oder indirekt durch eine Bank oder ein Bankenkonsortium, welche/s die Aktien zeichnet, gewahrt. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Modalitäten für die Ausübung der Bezugsrechte festzulegen. Aktien, für welche das Bezugsrecht gewahrt, aber nicht ausgeübt wurde, sind zu Marktbedingungen zu verkaufen oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft zu verwenden. 8. Voraussetzung für die Ausübung vertraglich erworbener Bezugsrechte: Es gelten die Übertragungsbeschränkungen gemäss Art. 5 der Statuten. 9. Die Erhöhung des ordentlichen Aktienkapitals ist vom Verwaltungsrat innerhalb von drei Monaten durchzuführen (Art. 650 Abs. 1 OR). Wird die Kapitalerhöhung nicht innerhalb dieser Frist ins Handelsregister eingetragen, so fällt der Beschluss der Generalversammlung dahin (Art. 650 Abs. 3 OR). Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt die ordentliche Kapitalerhöhung mit einem geschätzten Bruttoerlös von ca. CHF 600 Mio. zur Finanzierung der Übernahme der Hügli Holding Aktiengesellschaft, des bereits angekündigten strategischen Investitionsprogramms für die Produktionsstandorte in der Schweiz sowie des weiteren Wachstums im Bereich Convenience. Die Coop-Gruppe Genossenschaft in Basel, welche über eine Beteiligung von 66 % an der Gesellschaft verfügt, hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Genehmigung der Kapitalerhöhung durch die Generalversammlung, sämtliche Bezugsrechte, die ihr in der geplanten Kapitalerhöhung zugeteilt werden, auszuüben und im entsprechenden Umfang neue Aktien der Gesellschaft zu erwerben. 4.2 Wählbarkeit von Verwaltungsratsmitgliedern (Art. 16 Abs. 2 der Statuten) Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, die Alterslimite für die Wahl eines Verwaltungsrates um 5 Jahre zu erhöhen und Art. 16 Abs. 2 der Statuten entsprechend in folgende Fassung zu ändern: «Der Verwaltungsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Wählbar sind natürliche Personen, die das 70. Altersjahr noch nicht vollendet haben.» Erläuterung: Mit der Erhöhung der Alterslimite von 65 auf 70 Jahre passt die Bell Food Group ihre Statuten an das heutige Marktumfeld an. Zahlreiche Unternehmen in vergleichbarer Grössenordnung haben zunehmend Abstand genommen von tief angesetzten Altersbeschränkungen oder setzen gar keine mehr in ihren Statuten fest. 4.3 Redaktionelle Anpassungen der Art. 16, 23 und 28 der Statuten Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt im Sinne einer redaktionellen Anpassung, in den Art. 16, 23 und 28 der Statuten die Firmenbezeichnung Bell AG durch Bell Food Group AG zu ersetzen. 5 Vergütung an den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung 5.1 Genehmigung eines Zusatzbetrages für die Vergütung 2018 an den Verwaltungsrat Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, für die Vergütung an den Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2018 einen zusätzlichen Betrag von CHF und damit eine maximale Gesamtvergütung von
5 CHF zu genehmigen. Erläuterung: An der Generalversammlung vom 11. April 2017 wurde für das Geschäftsjahr 2018 ein Gesamtbetrag von CHF für die Vergütung von sechs Verwaltungsratsmitgliedern genehmigt. Der Verwaltungsrat beantragt eine Erhöhung dieser Vergütung um CHF auf CHF Dies, da das Gremium auf sieben Mitglieder vergrössert werden soll und der Arbeitsumfang sowie die Anzahl der Sitzungstage des Verwaltungsrates in Folge des stetigen Wachstums der Bell Food Group zugenommen haben. Der grössere Arbeitsumfang und die dadurch geplante Erhöhung der Verwaltungsratshonorare begründen sich nebst der Integration der Hügli-Gruppe auch dadurch, dass die Geschäftsbereiche Hilcona und Eisberg seit März 2018 nicht mehr an einen eigenen Verwaltungsrat, sondern direkt an den Verwaltungsrat der Bell Food Group AG rapportieren. 5.2 Genehmigung des Gesamtbetrages der Vergütung 2019 an den Verwaltungsrat Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, für die Vergütung an den Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 2019 den maximalen Gesamtbetrag von CHF zu genehmigen. Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag ist neu auf die Vergütung von sieben Verwaltungsratsmitgliedern ausgerichtet. Zudem wurde der Betrag gegenüber dem Vorjahr um CHF erhöht, da der Sitzungsaufwand und der Arbeitsumfang für die Mitglieder des Verwaltungsrates zugenommen haben (siehe dazu die Erläuterungen unter Traktandum 5.1). Die Vergütung an den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2017 ist im Jahresbericht auf Seite 18 dargelegt und im Internet unter abrufbar. 5.3 Genehmigung des Gesamtbetrages der Vergütung 2019 an die Geschäftsleitung Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt, für die Vergütung an die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2019 den unveränderten maximalen Gesamtbetrag von CHF 3ʼ000ʼ000 zu genehmigen. Erläuterung: Der beantragte Gesamtbetrag ist auf die Vergütung von vier Geschäftsleitungsmitgliedern ausgerichtet. Er beruht auf der gleichen Gesamtsumme, wie sie an der letzten ordentlichen Generalversammlung für das Geschäftsjahr 2018 genehmigt worden ist. Die Vergütung an die Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2017 ist im Jahresbericht auf Seite 18 dargelegt und im Internet unter abrufbar. 6 Wahlen in den Verwaltungsrat und Wahl des Präsidenten Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Reto Conrad, Irene Kaufmann, Andreas Land, Werner Marti und Hansueli Loosli sowie die Wahl von Jean Gérard Villot und Philipp Wyss als Mitglieder des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Ebenso beantragt der Verwaltungsrat die Wiederwahl von Hansueli Loosli als Präsident des Verwaltungsrates bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Erläuterung: Mit Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2018 läuft die einjährige Amtszeit sämtlicher Verwaltungsräte ab. Mit Ausnahme von Jörg Ackermann stellen sich alle Mitglieder des Verwaltungsrates und der Präsident für eine Wiederwahl zur Verfügung. Als neue Mitglieder empfiehlt der Verwaltungsrat die Wahl von Jean Gérard Villot und Philipp Wyss. Philipp Wyss (52) ist Schweizer Staatsbürger und seit 1. April 2012 stellvertretender Vorsitzender der Coop Geschäftsleitung sowie Leiter Marketing/Beschaffung für die Kanäle Retail und Warenhaus. Der gelernte Kaufmann und Metzger arbeitet seit 1997 in diversen Führungspositionen bei Coop und leitete unter anderem von Juni 2009 bis Ende 2011 als Mitglied der Geschäftsleitung die Direktion Retail. In seiner Karriere bei Coop lancierte und entwickelte Philipp Wyss bislang diverse bekannte Linien und Labels sowie verschiedenste Konzepte. Zu seinen früheren Arbeitgebern zählen die Frischfleisch AG in Sursee, die Sempione Gehrig AG in Klus und der Migros-Genossenschaftsbund in Zürich. Jean Gérard Villot (66) ist Schweizer und französischer Staatsbürger und doktorierte an der Universität Strassburg. Er kam 1990 zu Hügli und leitete bis 1996 Hügli Schweiz und anschliessend bis Ende 2002 Hügli Deutschland. Im Mai 2002 wurde er in den Verwaltungsrat der Hügli Holding Aktienge-
6 sellschaft gewählt und war in der Zeit von 2003 bis 2010 dessen Delegierter sowie CEO und Vorsitzender der Konzernleitung. Seit 2011 amtet Jean Gérard Villot als Verwaltungsratspräsident. Nebst dieser Funktion ist er verantwortlich für die Koordination der Investitionen innerhalb des Hügli- Konzerns sowie für Akquisitionen. Vor seinem Engagement bei Hügli arbeitete er in verschiedenen Stellen in der Industrie als Unternehmensberater, zuletzt als Leiter der Unternehmensberatung und Mitglied der Geschäftsleitung bei der Prognos AG, Basel. Informationen über die zur Wiederwahl stehenden Verwaltungsräte finden Sie im Jahresbericht auf den Seiten 6 und 7 sowie im Internet unter Wiederwahl von Reto Conrad 6.2 Wiederwahl von Irene Kaufmann 6.3 Wiederwahl von Andreas Land 6.4 Wiederwahl von Werner Marti 6.5 Wahl von Jean Gérard Villot 6.6 Wahl von Philipp Wyss 6.7 Wiederwahl von Hansueli Loosli 6.8 Wiederwahl von Hansueli Loosli als Präsident 7 Wahlen in den Vergütungsausschuss Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Irene Kaufmann und Andreas Land als Mitglieder des Vergütungsausschusses bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. Erläuterung: Mit Abschluss der ordentlichen Generalversammlung 2018 läuft die einjährige Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Vergütungsausschusses ab. Der Verwaltungsrat schlägt die Wiederwahl von Irene Kaufmann und Andreas Land vor. Er beabsichtigt, Andreas Land im Falle seiner Wiederwahl durch die Generalversammlung als Vorsitzenden des Vergütungsausschusses zu bestätigen. 7.1 Wiederwahl von Irene Kaufmann 7.2 Wiederwahl von Andreas Land 8 Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Dr. Andreas Flückiger, Advokat und Notar, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 9 Wiederwahl der Revisionsstelle Antrag: Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl der PricewaterhouseCoopers AG, Basel, bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung. 10 Verschiedenes
7 Organisatorische Hinweise Geschäftsbericht Der Geschäftsbericht 2017 der Bell Food Group AG, bestehend aus dem Jahresbericht (mit Jahresrechnung, Konzernrechnung, Vergütungsbericht sowie den Berichten der Revisionsstelle) und dem Unternehmensprofil (mit dem Lagebericht), liegt zur Einsichtnahme am Sitz der Gesellschaft auf. Der Geschäftsbericht ist im Internet unter veröffentlicht und wird auf Anforderung zugestellt. Zutrittskarten und Türöffnung Wenn Sie an der Generalversammlung teilnehmen möchten, fordern Sie bitte bis spätestens am 4. April 2018 Ihre Zutrittskarte inkl. Stimmmaterial mit dem beiliegenden Antwortformular an. Die Zutrittskarten inklusive Stimmmaterial werden ab dem 29. März 2018 verschickt und sind am Tag der Generalversammlung zwischen 15:00 und 15:45 Uhr bei der Zutrittskontrolle vorzuweisen. Türöffnung am Tag der Generalversammlung ist um 15:00 Uhr. Stimmberechtigung An der Generalversammlung stimmberechtigt sind die am 29. März 2018, 17:00 Uhr, im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragenen Aktionäre der Bell Food Group AG. Die Abstimmungen und Wahlen erfolgen elektronisch. Vertretung Sie können sich an der Generalversammlung durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär oder den unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Dr. Andreas Flückiger, Advokat und Notar, Postfach 130, 4010 Basel, Schweiz) vertreten lassen. Für die Vollmachtserteilung ist das beiliegende Antwortformular zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass die Vertretung durch andere Personen, die nicht selbst Aktionäre sind, unzulässig ist. Elektronische Weisungserteilung an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Wenn Sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Ihre Weisung elektronisch erteilen möchten, können Sie sich auf der Onlineplattform von Nimbus registrieren. Bitte fordern Sie mit dem beiliegenden Antwortformular Ihre Zugangsdaten an. Vorzeitiges Verlassen der Generalversammlung Bei vorzeitigem Verlassen der Generalversammlung sind das nicht benutzte Stimmmaterial und das elektronische Abstimmungsgerät beim Ausgang abzugeben. Sprache Die Generalversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten (keine Simultanübersetzung). Wortmeldeschalter Votanten werden gebeten, sich vor Beginn der Generalversammlung beim Wortmeldeschalter neben der Bühne zu melden. Protokoll der Generalversammlung Das Protokoll der Generalversammlung kann ab dem 23. April 2018 im Internet unter und am Sitz der Gesellschaft eingesehen werden. Sonstiges Nach der Generalversammlung wird den Teilnehmenden ein Abendessen offeriert. Beilagen Antwortcouvert (Bell Food Group AG, Aktienregister) Antwortformular (Anmeldung/Vollmachtserteilung)
8 Bell Food Group AG Aktienbüro Elsässerstrasse Basel Schweiz Postadresse: Postfach Basel Schweiz Tel Fax share.registry@bellfoodgroup.com Wegbeschreibung Eingang Wichtiger Hinweis / Important note Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Es ist weder ein Emissionsprospekt im Sinn von Artikel 652a OR noch ein Kotierungsprospekt im Sinn der Kotierungsregeln der SIX Swiss Exchange. Kopien dieses Dokuments dürfen nicht in oder aus Jurisdiktionen versandt oder anderweitig verteilt werden, wo dies von Gesetzes wegen eingeschränkt oder verboten ist. Die in diesem Dokument enthaltene Information stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion dar, in der dies vor Registrierung (oder Gewährung einer Ausnahme davon) oder sonstigen Handlungen gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen verstossen würde. Jeder Entscheid über den Kauf oder die Zeichnung von Aktien der Bell Food Group AG ("Bell Group") sollte ausschliesslich auf der Grundlage eines von der Gesellschaft in diesem Fall dafür veröffentlichten Emissions- und Kotierungsprospekts erfolgen. This document is not for publication or distribution in the United States of America, Canada, Australia or Japan and it does not constitute an offer or invitation to subscribe for or purchase any securities in such countries or in any other jurisdiction. In particular, the document and the information contained herein should not be distributed or otherwise transmitted into the United States of America or to U.S. persons (as defined in the U.S. Securities Act of 1933, as amended (the "Securities Act")) or to publications with a general circulation in the United States. This document does not constitute an offer or invitation to subscribe for or to purchase any securities in the United States of America. The securities referred to herein have not been and will not be registered under the Securities Act, or the laws of any state, and may not be offered or sold in the United States of America absent registration under or an exemption from registration under Securities Act. There will be no public offering of the securities in the United States of America. The information contained herein does not constitute an offer of securities to the public in the United Kingdom. No prospectus offering securities to the public will be published in the United Kingdom. This document is only being distributed to and is only directed at (i) persons who are outside the United Kingdom or (ii) to investment professionals falling within article 19(5) of the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (the "Order") or (iii) high net worth entities, and other persons to whom it may lawfully be communicated, falling within article 49(2)(a) to (d) of the Order (all such persons together being referred to as "relevant persons"). The securities are only available to, and any invitation, offer or agreement to subscribe, purchase or otherwise acquire such securities will be engaged in only with, relevant persons. Any person who is not a relevant person should not act or rely on this document or any of its contents. Any offer of securities to the public that may be deemed to be made pursuant to this communication in any member state of the European Economic Area (each an "EEA Member State") that has implemented Directive 2003/71/EC (together with the 2010 PD Amending Directive 2010/73/EU, including any applicable implementing measures in any Member State, the "Prospectus Directive") is only addressed to qualified investors in that Member State within the meaning of the Prospectus Directive. Dieses Dokument enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Solche in die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance des Unternehmens wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen werden. Solche Faktoren können insbesondere sein: (1) Abschluss und Vollzug der Akquisition von Hügli Holding Aktiengesellschaft und der Kapitalerhöhung der Bell Group, sowie (2) weitere bekannte und unbekannte Risiken der Geschäftstätigkeit der Bell Group und Hügli Holding Aktiengesellschaft. Vor dem Hintergrund dieser Ungewissheiten darf man sich nicht auf solche in die Zukunft gerichtete Aussagen verlassen. Die Bell Group übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder an zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
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