Feuerwehrbedarfsplan 2018 bis 2022 für den Markt Schönberg
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- Annegret Fischer
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1 Feuerwehrbedarfsplan 2018 bis 2022 für den Markt Schönberg
2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung Gesetzliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz Zusätzlich verwendeter Bewertungsmaßstab Markt Schönberg Grunddaten Löschwasserversorgung Gefahrenpotenzial des Marktes Schönberg Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch die Feuerwehr Ist-Zustand Maßnahmen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges Einhaltung Hilfsfrist Ausrückezeit Zielerreichungsgrad Gefahrenabwehrkonzept des Marktes Schönberg Fahrzeugkonzepte Freiwillige Feuerwehr Schönberg Freiwillige Feuerwehr Eberhardsreuth Freiwillige Feuerwehr Hartmannsreit Freiwillige Feuerwehr Kirchberg Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge bis Markt Schönberg Seite 2 von 36
3 6.6 Investitionsprogramm technische Ausstattung Zentrale Schlauchpflege Feuerwehrhäuser des Marktes Schönberg Feuerwehrhaus Schönberg Feuerwehrhaus Eberhardsreuth Feuerwehrhaus Hartmannsreit Feuerwehrhaus Kirchberg Investitionsprogramm Feuerwehrhäuser Personalausstattung Feuerwehren des Marktes Schönberg Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Eberhardsreuth Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannsreit Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg Finanzierung von Führerscheinen der Klasse C Federführender Kommandant Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan Ansichtenverzeichnis Markt Schönberg Seite 3 von 36
4 1 Vorbemerkung Der Feuerwehrbedarfsplan 2018 bis 2022 stellt den aktuellen Standard der Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren des Marktes Schönberg im Jahr 2016 dar und zeigt die geplante Entwicklung bis zum Jahr 2022 auf, um auch weiterhin die notwendige Qualität und Leistungsfähigkeit bei der Gefahrenabwehr für die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Schönberg sicherstellen zu können. Der Marktgemeinderat erkennt ausdrücklich das überdurchschnittliche Engagement der Feuerwehrangehörigen für das Gemeinwohl an und würdigt darüber hinaus die hohe gesellschaftliche Bedeutung der Einrichtung Feuerwehr über ihren gesetzlichen Auftrag hinaus. Ein besonderer Dank gilt allen Führungskräften der Feuerwehr, die bereit sind, im Rahmen der Feuerwehr Führungsverantwortung und damit verbunden eine weitere Arbeitsbelastung zu übernehmen. Gemäß den rechtlichen Vorgaben hat der Markt Schönberg in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten Im Rahmen des vorliegenden Feuerwehrbedarfsplans werden diese leistungsfähigen Feuerwehren für den Markt Schönberg definiert. Zur Vorbereitung des Feuerwehrbedarfsplans wurde von dem Markt Schönberg das Ingenieurbüro für Brandschutz und Gefahrenabwehrplanung GmbH (IBG), Heilsbronn, mit einer Organisationsuntersuchung der Feuerwehr beauftragt. Der Projektbericht dieser Organisationsuntersuchung bildet die Grundlage für den Feuerwehrbedarfsplan; bei Detailbetrachtungen bzw. -ergebnissen wird daher wiederholt auf den IBG-Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Schönberg verwiesen. Dieser liegt sowohl der Verwaltung und dem Marktgemeinderat, als auch den Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Schönberg vor. Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan wurde unter Mitwirkung der Führung der Feuerwehren des Marktes Schönberg erstellt und zeigt insbesondere den kurz- bis mittelfristigen materiellen und personellen Entwicklungsbedarf bis zum Jahr 2022 auf. Um den Feuerwehrbedarfsplan aktuell zu halten, wird dieser alle fünf Jahre von dem Markt Schönberg überarbeitet. Markt Schönberg Seite 4 von 36
5 2 Gesetzliche Rahmenbedingungen und Bewertungsmaßstäbe Im Folgenden werden die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen aufgezeigt, auf denen der Feuerwehrbedarfsplan basiert. 2.1 Gesetzliche Grundlagen für den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst Der Markt Schönberg ist nach Art. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes der Abwehrende Brandschutz als Pflichtaufgabe zugewiesen: Die Gemeinden haben als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst). Darüber hinaus werden die Gemeinden im Art. 1 Abs. 2 verpflichtet, in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Im Bayerischen Feuerwehrgesetz sind keine weiterreichenden Aussagen zu finden, wie die Feuerwehren aufgebaut bzw. strukturiert sein sollen. 2.2 Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz Die Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums zum Bayerischen Feuerwehrgesetz konkretisiert wesentliche gesetzliche Vorgaben bezüglich der Organisation bzw. der Planung der kommunalen Gefahrenabwehr: Um ihre Aufgaben im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst erfüllen zu können, müssen die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang einer Meldung bei der Alarm auslösenden Stelle erreicht werden kann (Hilfsfrist). Markt Schönberg Seite 5 von 36
6 2.3 Zusätzlich verwendeter Bewertungsmaßstab Als Bewertungsmaßstab für die Ausstattungsbemessung wurde das IBG- Richtwertverfahren BY-2016 als weitergehender Bewertungsmaßstab herangezogen. Die im IBG-Richtwertverfahren BY-2016 angewandte Systematik entspricht dem derzeitigen Stand der Feuerwehrtechnik und taktik und den im Freistaat Bayern geltenden Rechtsnormen. Das IBG-Richtwertverfahren BY-2016 ist eine wiederholt aktualisierte länderspezifische Weiterentwicklung des Richtwertverfahrens Hessen 2001, das bei mehreren Prüfungen des Landesrechnungshofes Hessen verwendet wurde und das auch die Grundlage für die derzeitige Feuerwehrorganisationsverordnung des Landes Hessen bildet. 3 Markt Schönberg 3.1 Grunddaten Das Gebiet des Marktes Schönberg erstreckt sich über rund 33 km². Die größte Nord-Süd-Ausdehnung beträgt ca. 9,5 km; die größte Ost-West-Ausdehnung ca. 6 km. Der größte Höhenunterschied des Gemeindegebietes beträgt rund 300 m. Der Markt Schönberg besteht aus 40 Ortsteilen. Die größten Ortsteile sind Schönberg, Eberhardsreuth, Hartmannsreit und Kirchberg. Der Markt Schönberg hat insgesamt rund Einwohner. Im Gemeindegebiet sind eine Vielzahl an Industrie- und Gewerbebetriebe vorhanden, wobei sich die hauptsächliche Industrie- und Gewerbeansiedlung im Bereich des Ortsteils Schönberg befindet. Durch den Bebauungszusammenhang von Schönberg führen die Bundessstraßen B 85 und B 533 sowie mehrere Kreisstraßen. Markt Schönberg Seite 6 von 36
7 3.2 Löschwasserversorgung Die Aufgabe zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung gemäß Art. 1 BayFwG Absatz 2, Satz 2 wird derzeit durch den Markt Schönberg wahrgenommen. Seitens der Feuerwehren des Marktes Schönberg sind - mit Ausnahme der Ortsteile Frohnreuth, Hartmannsreit, Hof, Kleinmisselberg und Stadl - keine Einschränkungen bei der Löschwasserversorgung bekannt bzw. im Einsatz aufgetreten. Damit wird davon ausgegangen, dass die Löschwasserversorgung weitgehend den Vorgaben des Arbeitsblatts W 405 der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) hinsichtlich der erforderlichen Grundversorgung entspricht. Im Rahmen von Erneuerungs- und/oder Reparaturarbeiten an der Wasserversorgungsinfrastruktur soll diese soweit noch nicht erfolgt und möglich an die Vorgaben des Arbeitsblatts W 405 angepasst werden. 3.3 Gefahrenpotenzial des Marktes Schönberg Das Marktgemeindegebiet bzw. die Ausrückebereiche der Feuerwehren des Marktes Schönberg wurden gemäß dem IBG-Richtwertverfahren BY-2016 für die Gefahrenarten Brand Technische Notfälle Gefährliche Stoffe Radioaktive Stoffe Biogefährliche Stoffe Wassernotfälle in Risikokategorien eingestuft: 1 = geringes Gefahrenpotenzial/Risikokategorie bis 5 (3) = hohes Gefahrenpotenzial/Risikokategorie Markt Schönberg Seite 7 von 36
8 Zuständigkeitsbereich FF Schönberg Der primäre derzeitige Zuständigkeitsbereich der FF Schönberg ist der Ortsteil Schönberg sowie die umliegenden Ortsteile: Ansicht 1: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Schönberg Zuständigkeitsbereich FF Eberhardsreuth Der primäre derzeitige Zuständigkeitsbereich der FF Eberhardsreuth ist der Ortsteil Eberhardsreuth sowie die umliegenden Ortsteile: Ansicht 2: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Eberhardsreuth Markt Schönberg Seite 8 von 36
9 Zuständigkeitsbereich FF Hartmannsreit In den primären Zuständigkeitsbereich der FF Hartmannsreit fallen die Ortsteile Hartmannsreit, Raben, Weberreuth, Rötz, Habernberg, Kasberg, Lederhof, Pittrichsberg, Hof, Stadl, Grubmühle, Schreinerhof und Klebstein: Ansicht 3: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Hartmannsreit Zuständigkeitsbereich FF Kirchberg In den primären Zuständigkeitsbereich der FF Kirchberg fallen die Ortsteile Kirchberg, Maukenreuth, Haibach, Ochsenberg, Schabenberg, Artmannsreuth, Lueg und Panhof: Ansicht 4: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Kirchberg Markt Schönberg Seite 9 von 36
10 Zusammenfassung Gefahrenpotenzial: Aus den vorstehend vorgenommen Einstufungen ergibt sich, dass der Markt Schönberg im Wesentlichen ein seiner Größe entsprechendes Gefahrenpotenzial aufweist. 3.4 Sicherstellung des zweiten Rettungsweges durch die Feuerwehr Gemäß Artikel 31 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung kann der zweite Rettungsweg einer Nutzungseinheit (z.b. Wohnung) über die Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn dieser baulicherseits nicht vorhanden ist. Die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges erfolgt je nach den vorhandenen Gebäudehöhen über tragbare Leitern der Feuerwehr oder über ein genormtes Hubrettungsfahrzeug (in der Regel eine Drehleiter) Ist-Zustand Im Ortsteil Schönberg gibt es 8 Gebäude mit 24 Nutzungseinheiten der Gebäudeklasse 4 bzw. 5 gemäß BayBO, bei denen der zweite Rettungsweg mittels eines Hubrettungsfahrzeuges sichergestellt werden muss. Das oberste Geschoss eines Gebäudes im Schutzbereich der Feuerwehr Schönberg besitzt eine Brüstungshöhe von über 12 m und kann mit tragbaren Leitern nicht mehr erreicht werden. In allen Ortsteilen sind Gebäude vorhanden, bei denen der zweite Rettungsweg über vierteilige Steckleitern sichergestellt werden muss Maßnahmen zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges Für den Ortsteil Schönberg ist zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges ein Hubrettungsfahrzeug erforderlich. Dieses Hubrettungsfahrzeug wird durch die FF Grafenau vorgehalten. Die Drehleiter der FF Grafenau erreicht die fraglichen Gebäude im Ortsteil Schönberg nur mit einer Überschreitung der Hilfsfrist in der Größenordnung von 5-6 Minuten. Markt Schönberg Seite 10 von 36
11 Es werden folgende Kompensationsmaßnahmen für die Hilfsfristüberschreitung bei der Sicherstellung des 2. Rettungsweges über die Drehleiter der FF Grafenau für den Markt Schönberg getroffen: Zusatzausstattung Feuerwehrfahrzeuge Vorhaltung von jeweils einer Schiebleiter auf den beiden Löschfahrzeugen der FF Schönberg, um im Ausnahmefall eine Möglichkeit zur Schaffung eines Angriffsund Rettungswegs zu besitzen. Alarmierungsplanung Die Drehleiter der FF Grafenau wird standardmäßig bei jedem Gebäudebrand im Ortsteil Schönberg primär mitalarmiert, um die Hilfsfristüberschreitung möglichst zu minimieren. Abschluss öffentlich-rechtliche Vereinbarung Der Markt Schönberg wird mit der Stadt Grafenau eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung bzgl. der Übernahme der Sicherstellung des 2. Rettungsweges mittels der Drehleiter der FF Grafenau schließen. Optimierung baulicher Brandschutz In den betreffenden Gebäuden, insbesondere in den Beherbergungsbetrieben, werden in verkürzten Abständen Feuerbeschauen gemäß der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) durchgeführt, um sicher zu stellen, dass zumindest der 1. Rettungsweg der betreffenden Gebäude möglichst mängelfrei ist. Ertüchtigung 2. Rettungsweg Seitens der Verwaltung darauf hinzuwirken, dass die fraglichen Gebäude bezüglich des 2. Rettungsweges möglichst baulich ertüchtigt werden (z.b. bei der Erteilung von Baugenehmigungen im Rahmen von Nutzungsänderungen). Einwirkung auf Baugenehmigungsverfahren Seitens der Verwaltung wird darauf hingewirkt, dass zukünftig eine Baugenehmigung für einen drehleiterpflichtigen Neubau nur dann erteilt wird, wenn dieser auch bei einer Ausrückezeit der Drehleiter der FF Grafenau von rund 5 Minuten durch diese planmäßig zu erreichen ist. Markt Schönberg Seite 11 von 36
12 Einwirkung auf Baugenehmigungsverfahren Seitens der Verwaltung wird darauf hingewirkt, dass zukünftig eine Baugenehmigung für einen drehleiterpflichtigen Neubau, der nicht innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten durch die Drehleiter der FF Grafenau zu erreichen wäre, nur dann erteilt wird, wenn der 2. Rettungsweg baulicherseits sichergestellt wird Für alle Ortsteile müssen auf Grund der vorhandenen Gebäudehöhen mindestens auf den hilfsfristrelevanten Feuerwehrfahrzeugen vierteilige Steckleitern mitgeführt werden. 4 Einhaltung Hilfsfrist In der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz wird gefordert, dass eine Feuerwehr grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten mit einer adäquaten Personal- und Fahrzeugausstattung am Einsatzort ist. Die Einhaltung dieser Hilfsfrist ist damit der Bewertungsmaßstab bzw. die Kennzahl, mit der die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr bewertet werden kann. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus der Dispositionszeit der Integrierten Leitstelle, der Ausrückezeit der Feuerwehrangehörigen und der Fahrzeit vom Feuerwehrhaus zum Einsatzort. Zur Untersuchung und Bewertung der Leistungsfähigkeit werden zwei Kennzahlen betrachtet: die Ausrückezeit und der Zielerreichungsgrad. 4.1 Ausrückezeit Die Ausrückezeit ist das Zeitintervall, das die Feuerwehrangehörigen benötigen, um nach der Alarmierung von ihrer Wohnung NACHTS (18:00-07:00 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen) bzw. vom Arbeitsplatz TAGS (07:00-18:00 Uhr) das Feuerwehrhaus zu erreichen, sich umzuziehen und mit den Feuerwehrfahrzeugen das Feuerwehrhaus zu verlassen. Die durchschnittlichen Ausrückezeiten der Feuerwehren des Marktes Schönberg wurden soweit möglich - durch eine Analyse der Einsatzberichte für den Zeitraum ermittelt. Markt Schönberg Seite 12 von 36
13 FF Schönberg Die planbare Ausrückezeit der FF Schönberg beträgt TAGS rund 04:19 (Minuten:Sekunden) und NACHTS rund 04:18 (Minuten:Sekunden). Damit ist das Ausrückeverhalten der FF Schönberg als alarmsicher einzustufen. Für die weiteren Betrachtungen wird daher von einer planbaren Ausrückezeit von 04:30 (Minuten:Sekunden) rund um die Uhr ausgegangen. Die derzeitig planbaren Ausrückezeiten der anderen Feuerwehren des Marktes Schönberg wurden durch eine Personalverfügbarkeitsanalyse ermittelt, da eine Analyse der Einsatzberichte auf Grund der geringen Anzahl von auswertbaren Einsätzen keine statistisch verwertbaren Ergebnisse ergibt. FF Eberhardsreuth Die FF Eberhardsreuth ist planbar nur "NACHTS" alarmsicher mit einer Ausrückezeit von 05:30 (Minuten:Sekunden). FF Hartmannsreit Die FF Hartmannsreit ist planbar nur "NACHTS" alarmsicher mit einer Ausrückezeit von 05:00 (Minuten:Sekunden). FF Kirchberg Die FF Kirchberg ist planbar nur "NACHTS" alarmsicher mit einer Ausrückezeit von 05:00 (Minuten:Sekunden). Markt Schönberg Seite 13 von 36
14 4.2 Zielerreichungsgrad Der Zielerreichungsgrad gibt an, in wie viel Prozent aller Fälle die Feuerwehr die Hilfsfrist im jeweils betrachteten Zeitraum eingehalten hat. Der Zielerreichungsgrad für die kommunale Gefahrenabwehr soll planbar (= theoretisch) bei 100 % liegen. Für den Markt Schönberg kann diese Forderung zumindest NACHTS - für den Bebauungszusammenhang größtenteils eingehalten werden. Für den tatsächlichen (= praktischen) Zielerreichungsgrad gibt es keine landes- bzw. bundesweit gültigen Vorgaben. Aus vergleichbaren Rechtsvorschriften anderer Bundesländer wird abgeleitet, dass ein Zielerreichungsgrad von > 90 % als rechtssicher anzusehen ist. Von den Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Schönberg ist grundsätzlich ein Zielerreichungsgrad von 90 % anzustreben. Die tatsächlichen Zielerreichungsgrade wurden für den Betrachtungszeitraum ermittelt: Ansicht 5: Rechnerische Zielerreichungsgrade Rechnerische Zielerreichungsgrade Feuerwehren Markt Schönberg Freiwillige Feuerwehr Zielerreichungsgrad Anzahl betrachteter Einsätze Schönberg 60 % 25 Eberhardsreuth Nicht auswertbar* 6 Hartmannsreit Nicht auswertbar* 1 Kirchberg Nicht auswertbar* 0 * Aufgrund der zu geringen Einsatzanzahl Markt Schönberg Seite 14 von 36
15 Betrachtet man die Einsätze, bei denen die Hilfsfrist überschritten wurde, so fällt auf, dass bei den 10 Einsätzen: in 5 Fällen die Dispositionszeit der ILS Passau länger als 4 Minuten war in 9 Fällen es sich um Einsätze außerhalb des Bebauungszusammenhangs des Ortsteils Schönberg handelte in 4 Fällen die Überschreitung der Hilfsfrist weniger als 1 Minute betrug (<10 %) Nur in einigen wenigen Fällen wurde die Hilfsfrist durch eine längere Ausrückzeit der FF Schönberg überschritten. Daher ist hier kein wesentliches Optimierungspotenzial seitens der FF Schönberg bzw. Organisation der Gefahrenabwehr durch den Markt Schönberg erkennbar. Zur Qualitätssicherung sollen von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren die Zielerreichungsgrade regelmäßig ermittelt werden, um so den Stand der Gefahrenabwehr zu überprüfen und evtl. Abweichungen rechtzeitig gegensteuern zu können. 5 Gefahrenabwehrkonzept des Marktes Schönberg Die Gefahrenabwehrkonzeption des Marktes Schönberg basiert auf der Analyse des von den Feuerwehren jeweilig zu erreichenden Ersteinsatzbereiches. Unter dem Ersteinsatzbereich ist das Ortsgebiet zu verstehen, welches innerhalb der Hilfsfrist von 10 Minuten von der jeweiligen Feuerwehr erreicht werden kann. In der folgenden Grafik sind die Ersteinsatzbereiche der hilfsfristrelevanten Feuerwehren des Marktes Schönberg und der Standort der FF Hartmannsreit unter Berücksichtigung der ermittelten bzw. bewerteten Ausrückezeiten dargestellt: Markt Schönberg Seite 15 von 36
16 Ansicht 6: Vorschlag Gefahrenabwehrkonzept - Ersteinsatzbereiche der Feuerwehren Kartenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung Ersteinsatzbereiche Feuerwehren rund um die Uhr nur NACHTS Grenze Gemeindegebiet Markt Schönberg Feuerwehrhäuser Markt Schönberg Seite 16 von 36
17 Wie aus der Grafik ersichtlich ist, kann von den Feuerwehren Schönberg, Eberhardsreuth und Kirchberg weitgehend der Bebauungszusammenhang des Marktes Schönberg und ein Großteil der an einer Straße gelegenen Einsatzorte im Gemeindegebiet Schönberg planbar innerhalb der Hilfsfrist erreicht werden. Daher werden bei diesen Feuerwehren (zukünftig) wasserführende Feuerwehrfahrzeuge vorgehalten. Nachdem die Feuerwehren der Ortsteile Eberhardsreuth und Kirchberg TAGS als nicht alarmsicher eingestuft werden müssen und die FF Kirchberg auch nicht über ein wasserführendes Löschfahrzeug verfügt, kann es in diesen Bereichen TAGS bzw. in Kirchberg derzeit auch NACHTS zu Überschreitungen bei der Hilfsfrist kommen. Es ist daher anzustreben, bei einer Neubeschaffung die FF Kirchberg mit einem wasserführenden Löschfahrzeug auszustatten. Die Ortsteilgebiete Hartmannsreit, Habernberg, Kasberg und Hof werden von der FF Schönberg planbar nur mit einer Überschreitung der Hilfsfrist von rund 1-2 Minuten erreicht. Nachdem es sich hier im Wesentlichen um kleinere Ansiedlungen bzw. Bereiche handelt und die Überschreitung der Hilfsfrist für diese Gebiete in den meisten Fällen bei kleiner 10 Prozent liegt und maximal 2 Minuten beträgt, erscheint die Vorhaltung eines wasserführenden Feuerwehrfahrzeugs bei der Feuerwehr Hartmannsreit im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Marktes Schönberg als noch nicht angemessen. Die FF Hartmannsreit wird benötigt um Erstmaßnahmen durchzuführen bzw. vorzubereiten bis das wasserführende Löschfahrzeug der FF Schönberg eintrifft. Unabhängig von der Notwendigkeit zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages werden alle Feuerwehren des Marktes Schönberg als integraler und notwendiger Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr gesehen. Markt Schönberg Seite 17 von 36
18 6 Fahrzeugkonzepte Unter Berücksichtigung der Ergebnisse bzw. Feststellungen des IBG-Projektberichtes werden die zur Sicherstellung des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr erforderlichen Fahrzeugkonzepte für die Feuerwehren des Marktes Schönberg festgelegt. Dabei werden die vier Freiwilligen Feuerwehren als eine Gesamtorganisation gesehen, deren Personal und Ausstattung an vier Standorten vorgehalten wird und die im Einsatzfall gemeinsam bzw. mit gegenseitiger Unterstützung die Gefahrenabwehr durchführen. Die einzelnen Feuerwehren unterstützen sich damit gegenseitig. Desweiteren sind in den Fahrzeugkonzepten die Fahrzeuge enthalten, die für die wirtschaftliche und technisch angemessene Aufgabenerledigung der Feuerwehren seitens des Marktes Schönberg als notwendig bzw. sinnvoll angesehen werden. Weitere Details können dem IBG-Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Schönberg entnommen werden. Zentrales Logistikkonzept Für die Feuerwehren des Marktes Schönberg wird ein zentrales Einsatzmittellager bei der FF Schönberg vorgehalten. Bei den anderen Feuerwehren soll sich die Bevorratung von Einsatzmaterialien auf einen Handvorrat zum Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge beschränken. Mannschaftstransportwagen/Mehrzweckfahrzeuge Im Rahmen dieser Fahrzeugkonzeptionen sieht der Markt Schönberg zur Unterstützung des Dienstbetriebes der Feuerwehren, Mannschaftstransportwagen (MTW) / Mehrzweckfahrzeuge (MZF) für die Feuerwehren grundsätzlich als sinnvoll an. Die MTW/MZF dienen u.a.: zur Förderung der Jugendarbeit im Rahmen der Nachwuchsgewinnung für Dienstfahrten, z.b. Besprechungen im Landkreis Markt Schönberg Seite 18 von 36
19 für Fahrten zu Fortbildungen bei Lehrgängen auf Kreisebene als weitere Möglichkeit zur Nach- bzw. Rückführung von Einsatzkräften und Material Die Mannschaftstransportwagen / Mehrzweckfahrzeuge werden mit Ausnahme des MZF bei der FF Schönberg nicht im Rahmen der Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages vorgehalten. Ungeachtet dessen werden diese, soweit im Bedarfsplan dargestellt, als notwendig und erforderlich erachtet. Sollen Mannschaftstransportwagen / Mehrzweckfahrzeuge von den Feuerwehren beschafft werden, muss dafür bereits ein mindestens UVV-konformer Stellplatz vorhanden sein. Der Markt Schönberg entscheidet bei der Beschaffung eines MTW jeweils im Einzelfall und im Benehmen mit der jeweiligen Feuerwehr über die Höhe der zur Verfügung zu stellenden Mittel (incl. einer möglichen Förderung) sowie über einen Anteil der betreffenden Feuerwehr. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Marktes Schönberg handelt, die nur im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit übernommen werden kann. Übersteigen die Anschaffungskosten die gestellten Mittel, welche durch den Markt Schönberg übernommen werden, können die zusätzlichen Kosten von den Feuerwehrvereinen getragen werden. Markt Schönberg Seite 19 von 36
20 6.1 Freiwillige Feuerwehr Schönberg Für die Feuerwehr Schönberg ist folgendes Fahrzeugkonzept vorgesehen: Ansicht 7: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Schönberg Freiwillige Feuerwehr Schönberg Zukunftsorientiertes Konzept zur Feuerwehrfahrzeugvorhaltung Ist-Zustand für kommunale Gefahrenabwehr Sollzustand für überörtliche Gefahrenabwehr als Zusatzausstattung Konzept bei Ersatzbeschaffung Mehrzweckfahrzeug MZF MZF - - MZF Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 TLF 16/ Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Schiebleiter Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 LF 16/ Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20 Feuerwehranhänger Transport FwA-Transport - - FwA-Transport - Markt Schönberg Seite 20 von 36
21 6.2 Freiwillige Feuerwehr Eberhardsreuth Für die Feuerwehr Eberhardsreuth ist folgendes Fahrzeugkonzept vorgesehen: Ansicht 8: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Eberhardsreuth Freiwillige Feuerwehr Eberhardsreuth Zukunftsorientiertes Konzept zur Feuerwehrfahrzeugvorhaltung Ist-Zustand für kommunale Gefahrenabwehr Sollzustand für überörtliche Gefahrenabwehr als Zusatzausstattung Konzept bei Ersatzbeschaffung Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10/6 HLF 10/6 - - HLF 10 Mehrzweckfahrzeug MZF - - MZF Dienstbetrieb Mannschaftstransportwagen MTW Markt Schönberg Seite 21 von 36
22 6.3 Freiwillige Feuerwehr Hartmannsreit Für die Feuerwehr Hartmannsreit ist folgendes Fahrzeugkonzept vorgesehen: Ansicht 5: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Hartmannsreit Freiwillige Feuerwehr Hartmannsreit Zukunftsorientiertes Konzept zur Feuerwehrfahrzeugvorhaltung Ist-Zustand für kommunale Gefahrenabwehr Sollzustand für überörtliche Gefahrenabwehr als Zusatzausstattung Konzept bei Ersatzbeschaffung Tragkraftspritzenfahrzeug TSF TSF - - TSF Versorgungs-LKW V-LKW - - V-LKW V-LKW oder Mannschaftstransportwagen MTW Markt Schönberg Seite 22 von 36
23 6.4 Freiwillige Feuerwehr Kirchberg Für die Feuerwehr Kirchberg ist folgendes Fahrzeugkonzept vorgesehen: Ansicht 6: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Kirchberg Freiwillige Feuerwehr Kirchberg Zukunftsorientiertes Konzept zur Feuerwehrfahrzeugvorhaltung Ist-Zustand für kommunale Gefahrenabwehr Sollzustand für überörtliche Gefahrenabwehr als Zusatzausstattung Konzept bei Ersatzbeschaffung Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W Fehlbestand - - TSF-W Mehrzweckfahrzeug MZF - - MZF Dienstbetrieb Mannschaftstransportwagen MTW Markt Schönberg Seite 23 von 36
24 6.5 Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge bis 2022 Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Schönberg und zur Umsetzung der jeweiligen Fahrzeugkonzepte ist folgendes Investitionsprogramm für Feuerwehrfahrzeuge bis zum Jahr 2022 vorgesehen: Ansicht 9: Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge bis 2022 Mittelfristiges Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge Jahr Ersatzbeschaffung/ Maßnahme Auszumusterndes Fahrzeug Voraussichtliches Investitionsvolumen Voraussichtlicher Zuschuss FreistaatBayern/ Landkreis [Euro] [Euro] Löschgruppenfahrzeug LF 10 mit Schiebleiter FF Schönberg Tanklöschfahrzeug TLF 16/ (RmbH Förderantrag) 2020 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser TSF-W FF Kirchberg TSF (RmbH Förderantrag) 2021 Tragkraftspritzenfahrzeug TSF FF Hartmannsreit TSF (RmbH Förderantrag) Markt Schönberg Seite 24 von 36
25 6.6 Investitionsprogramm technische Ausstattung Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren des Marktes Schönberg ist folgendes Investitionsprogramm für technische Ausstattungen bis zum Jahr 2022 vorgesehen: Ansicht 10: Investitionsprogramm technische Ausstattungen bis 2022 Mittelfristiges Investitionsprogramm technische Ausstattung Jahr Ausstattung/ Gegenstand (Ersatz-) beschaffung für Voraussichtliches Investitionsvolumen Voraussichtlicher Zuschuss Freistaat Bayern/ Landkreis [Euro] [Euro] 2018 Zwei hydraulische Rettungssätze FF Schönberg und FF Eberhardsreuth Zwei hydraulische Rettungssätze FF Schönberg und FF Eberhardsreuth bis zu (Sonderförderprogramm FB Für Hilfeleistungssätze) 2019 Digitale Alarmierung Analoge Alarmierung N.N. N.N Markt Schönberg Seite 25 von 36
26 6.7 Zentrale Schlauchpflege Um zukünftig eine fach- und normgerechte Schlauchpflege bzw. wartung durchführen zu können, wird durch den Markt Schönberg die Schaffung einer zentralen Schlauchpflegestelle im Rahmen des Projekts "Integrierte ländliche Entwicklung im Ilzer Land" als interkommunale Lösung vorgeschlagen. 7 Feuerwehrhäuser des Marktes Schönberg Der Markt Schönberg unterhält für die Freiwilligen Feuerwehren vier Feuerwehrhäuser. Details zu den jeweiligen Feuerwehrhäusern können dem IBG-Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan für den Markt Schönberg entnommen werden. 7.1 Feuerwehrhaus Schönberg Das Feuerwehrhaus der FF Schönberg wurde im Jahr 1988 erbaut. Es verfügt über drei Fahrzeugstellplätze, auf denen drei Feuerwehrfahrzeuge untergebracht sind. Die Dimensionierung bzw. aktuelle Nutzung der Stellplätze im Feuerwehrhaus Schönberg entspricht nicht den Vorgaben der aktuellen DIN : Die Stellplätze des TLF 16/25 und des LF 16/12 entsprechen mit Einschränkungen den Anforderungen des Unfallversicherers. Es soll durch die Verwaltung zeitnah untersucht werden, inwieweit und mit welchem Kostenaufwand die Stellplätze ertüchtigt werden können. Es wird von einer voraussichtlichen weiteren Betriebsdauer des Feuerwehrhauses Schönberg in der Größenordnung von mindestens 15 Jahren ausgegangen. Markt Schönberg Seite 26 von 36
27 7.2 Feuerwehrhaus Eberhardsreuth Das Feuerwehrhaus der FF Eberhardsreuth wurde in den Jahren 1968 erbaut und 1991 erweitert. Das Gebäude verfügt über drei Fahrzeugstellplätze wobei lediglich zwei Stellplätze von der FF Eberhardsreuth zur Unterbringung von zwei Feuerwehrfahrzeugen genutzt werden. Die Dimensionierung bzw. aktuelle Nutzung der Stellplätze im Feuerwehrhaus Eberhardsreuth entspricht nicht den Vorgaben der aktuellen DIN : Die Stellplätze entsprechen allerdings den Vorgaben des Unfallversicherers, so dass - bei einer Vorhaltung eines Feuerwehrfahrzeuges pro Stellplatz - die Stellplatzsituation als sachgerecht angesehen werden kann. Es wird von einer voraussichtlichen weiteren Betriebsdauer des Feuerwehrhauses Eberhardsreuth in der Größenordnung von mindestens 15 Jahren ausgegangen. 7.3 Feuerwehrhaus Hartmannsreit Das Feuerwehrhaus der FF Hartmannsreit wurde im Jahr 2015 erbaut. Es verfügt über zwei Fahrzeugstellplätze, auf denen zwei Feuerwehrfahrzeuge untergebracht sind. Die Dimensionierung bzw. aktuelle Nutzung der Stellplätze im Feuerwehrhaus Hartmannsreit entspricht bis auf die Durchfahrtshöhe der Tore den Vorgaben der aktuellen DIN : Es wird von einer voraussichtlichen weiteren Betriebsdauer des Feuerwehrhauses Hartmannsreit in der Größenordnung von mindestens 30 Jahren ausgegangen. 7.4 Feuerwehrhaus Kirchberg Das Feuerwehrhaus Kirchberg wurde im Jahr 2017 neu errichtet. Die feuerwehrtechnische Abnahme durch die Regierung von Niederbayern bzw. den Kreisbrandrat ist erfolgt. Es ist bereits durch die FF Kirchberg bezogen und verfügt über zwei Fahrzeugstellplätze, auf denen auch zwei Feuerwehrfahrzeuge untergebracht sind. Markt Schönberg Seite 27 von 36
28 Die Dimensionierung bzw. aktuelle Nutzung der Stellplätze im Feuerwehrhaus Kirchberg entspricht in allen Belangen den Vorgaben der aktuellen DIN : Es wird von einer voraussichtlichen Betriebsdauer des Feuerwehrhauses Kirchberg in der Größenordnung von mindestens 30 Jahren ausgegangen. 7.5 Investitionsprogramm Feuerwehrhäuser Für den Bereich der Feuerwehrhäuser ist folgendes Investitionsprogramm bis zum Jahr 2022 vorgesehen: Ansicht 11: Investitionsprogramm Feuerwehrhäuser bis 2022 Mittelfristiges Investitionsprogramm Feuerwehrhäuser Jahr Feuerwehrhaus Maßnahme Voraussichtliches Investitionsvolumen [Euro] Voraussichtlicher Zuschuss Freistaat Bayern/ Landkreis [Euro] 2018 Hartmannsreit Einbau DME- Eberhardsreuth Absauganlage Schönberg Ertüchtigung Tordurchfahrten N.N Markt Schönberg Seite 28 von 36
29 8 Personalausstattung Feuerwehren des Marktes Schönberg Ein bestimmender Faktor für die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren ist die Personalstruktur bzw. qualifikation, da der Einsatzdienst nur über ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sichergestellt wird. Für die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren wird auf Basis des IBG-Projektberichtes folgende Mindestpersonalstärke 1 festgelegt. Die Mindestpersonalstärke 1 ist zur sicheren Besetzung der bei den einzelnen Feuerwehren notwendigen Feuerwehrfahrzeuge erforderlich. Daher soll die Mindestpersonalstärke 1 von der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr eingehalten werden. Darüber hinaus soll bei den Feuerwehren darauf hingewirkt werden, dass tagsüber insbesondere werktags ausreichend qualifiziertes Personal zur Besetzung der gemäß IBG- Projektbericht für den Ersteinsatz erforderlichen Fahrzeuge zur Verfügung steht. Besteht die Gefahr, dass die Personalmindeststärken einer Freiwilligen Feuerwehr unterschritten werden bzw. treten starke Veränderungen der Personalverfügbarkeit ein, unterrichtet der jeweilige Feuerwehrkommandant zeitnah den Bürgermeister des Marktes Schönberg. Markt Schönberg Seite 29 von 36
30 8.1 Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg Zur sicheren Besetzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge ist folgende Mindestpersonalstärke 1 vorgesehen: Ansicht 12: Mindestpersonalstärke 1 der FF Schönberg Mindestpersonalstärke 1 FF Schönberg: Anzahl Feuerwehrangehörige - gesamt - 42 Fm (SB) davon Atemschutzgeräteträger Maschinisten C/CE/FW Gruppenführer Zugführer 24 Fm (SB) 6 Fm (SB) 6 Fm (SB) 3 Fm (SB) Der folgenden Grafik ist der aktuelle Personalbestand im Vergleich zur Personalmindestausstattung zu entnehmen: Ansicht 13: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg Markt Schönberg Seite 30 von 36
31 8.2 Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Eberhardsreuth Zur sicheren Besetzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr Eberhardsreuth erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge ist folgende Mindestpersonalstärke 1 vorgesehen: Ansicht 14: Mindestpersonalstärke 1 der FF Eberhardsreuth Feuerwehrfahrzeug/ Funktion Mindestpersonalstärke 1 HLF 10/6 Atemschutzgeräteträger 12 Maschinisten C/CE/FW 3 Gruppenführer 3 gesamt Fm (SB) 18 Der folgenden Grafik ist der aktuelle Personalbestand im Vergleich zur Personalmindestausstattung zu entnehmen: Ansicht 15: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Eberhardsreuth Markt Schönberg Seite 31 von 36
32 8.3 Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannsreit Zur sicheren Besetzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr Hartmannsreit erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge ist folgende Mindestpersonalstärke 1 vorgesehen: Ansicht 16: Mindestpersonalstärke 1 der FF Hartmannsreit Feuerwehrfahrzeug/ Funktion Mindestpersonalstärke 1 TSF Ist-Personalstand Fm (SB) Maschinisten C/CE/FW 3 8 Gruppenführer 3 5 gesamt Fm (SB) Mindestpersonalstärke 1 der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg Zur sicheren Besetzung der bei der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg erforderlichen Feuerwehrfahrzeuge ist folgende Mindestpersonalstärke 1 vorgesehen: Ansicht 17: Mindestpersonalstärke 1 der FF Kirchberg Feuerwehrfahrzeug/ Funktion Mindestpersonalstärke 1 TSF-W Atemschutzgeräteträger 12 Maschinisten C/CE/FW 3 Gruppenführer 3 gesamt Fm (SB) 18 Der folgenden Grafik ist der aktuelle Personalbestand im Vergleich zur Personalmindestausstattung zu entnehmen: Markt Schönberg Seite 32 von 36
33 Ansicht 18: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg 8.5 Finanzierung von Führerscheinen der Klasse C Der Erwerb von Führerscheinen der Klasse C durch Feuerwehrdienstleistende wird seitens des Marktes Schönberg unter folgenden Rahmenbedingungen gefördert: Gefördert werden 1/3 der Kosten der Pflichtstunden sowie einmalig die komplette Prüfgebühr Eigenanteil des Führerscheinerwerbers bzw. der Feuerwehr ist anzustreben Alter: mindestens 21 Jahre abgeschlossene modulare Truppmannausbildung Bestätigung der Notwendigkeit durch den Kommandanten sofern es aufgrund des Fahrzeugbestandes erforderlich ist In begründeten Ausnahmefällen kann der Marktgemeinderat Ausnahmen zulassen. Markt Schönberg Seite 33 von 36
34 8.6 Federführender Kommandant Federführender Kommandant kraft des Bayerischen Feuerwehrgesetzes, Art. 16. Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 ist der Kommandant der FF Schönberg. 9 Fortschreibung Feuerwehrbedarfsplan Der Feuerwehrbedarfsplan des Marktes Schönberg wurde am vom Marktgemeinderat des Marktes Schönberg beschlossen. Es ist spätestens im Frühjahr 2022 von der Verwaltung eine Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplans für den Zeitraum anzustoßen. MARKT SCHÖNBERG Martin Pichler 1. Bürgermeister Markt Schönberg Seite 34 von 36
35 10 Ansichtenverzeichnis Ansicht 1: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Schönberg... 8 Ansicht 2: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Eberhardsreuth... 8 Ansicht 3: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Hartmannsreit... 9 Ansicht 4: Gefahrenpotenzial im Zuständigkeitsbereich der FF Kirchberg... 9 Ansicht 5: Rechnerische Zielerreichungsgrade Ansicht 6: Vorschlag Gefahrenabwehrkonzept - Ersteinsatzbereiche der Feuerwehren Ansicht 7: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Schönberg Ansicht 8: Zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept FF Eberhardsreuth Ansicht 9: Investitionsprogramm Feuerwehrfahrzeuge bis Ansicht 10: Investitionsprogramm technische Ausstattungen bis Ansicht 11: Investitionsprogramm Feuerwehrhäuser bis Ansicht 12: Mindestpersonalstärke 1 der FF Schönberg Ansicht 13: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg Ansicht 14: Mindestpersonalstärke 1 der FF Eberhardsreuth Ansicht 15: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Eberhardsreuth Markt Schönberg Seite 35 von 36
36 Ansicht 16: Mindestpersonalstärke 1 der FF Hartmannsreit Ansicht 17: Mindestpersonalstärke 1 der FF Kirchberg Ansicht 18: Soll-Ist-Vergleich der Personalstärke und Qualifikation der Freiwilligen Feuerwehr Kirchberg Markt Schönberg Seite 36 von 36
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