Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fraunhofer Gesellschaft für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der Fraunhofer Academy

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1 der Fraunhofer Gesellschaft für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der Fraunhofer Academy Für die Teilnahme an Weiterbildungsangeboten der rechtlich unselbständigen, Hansastr. 27c, München (nachfolgend Fraunhofer Academy bzw. Veranstalter genannt) gelten ausschließlich die vorliegenden n. Etwaig entgegenstehende AGB der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (im Folgenden Teilnehmer ) oder eines Dritten werden nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn diesen AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird. 1 Anmeldung (1) Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einem Weiterbildungsangebot der Fraunhofer Academy (Veranstalter) bzw. eines Partner-Instituts der (Veranstalter), kann wahlweise per Fax, als Scan via oder online über das auf der Website der ( zur Verfügung gestellte Anmeldeformular erfolgen. (2) Dabei muss unbedingt der Name des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie -Adresse angegeben werden. (3) Die Anmeldung ist für vier Wochen nach Zugang beim Veranstalter verbindlich. Die als Veranstalter bestätigt die Anmeldung durch schriftliche Bestätigungserklärung. Erst mit Zugang dieser Bestätigungserklärung der Fraunhofer Academy kommt der Weiterbildungsvertrag zustande. (4) Die Teilnehmeranzahl jeder Veranstaltung ist begrenzt. Wenn mehr Anmeldungen eingehen als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden die Anmeldungen in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Wer keinen Teilnehmerplatz bekommt, wird benachrichtigt. Stand November 2017

2 2 Teilnahme- und Prüfungsgebühren (1) Die Teilnahmegebühr zuzüglich der gegebenenfalls anfallenden Prüfungsgebühr versteht sich pro Person und Veranstaltung. (2) Die Teilnahme- und Prüfungsgebühren werden individuell entsprechend den Angaben zu den konkreten Veranstaltungsbeschreibungen in Form von Veranstaltungsflyern oder auf der Webseite der in Rechnung gestellt (3) Die Teilnahmegebühr sowie eine mögliche anfallende Prüfungsgebühr werden in der Regel vor Veranstaltungsbeginn mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. (4) Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Anreise und Übernachtungen. Diese müssen vom Teilnehmer jeweils selbst getragen werden. 3 Bezahlung (1) Die Teilnahme- und Prüfungsgebühren werden nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig und sind per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. (2) Wird die Rechnung ganz oder teilweise nicht beglichen, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen und den Platz an weiter zu vergeben. (3) Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahme- und Prüfungsgebühren - z.b. bei Krankheit oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung durch den Teilnehmer - besteht nicht, es sei denn, der bereits angemeldete und vom Veranstalter zugelassene Teilnehmer stellt eine Ersatzperson, die an dem Kurs an seiner Stelle teilnehmen möchte, dafür die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und bereits die (gegebenenfalls noch ausstehende) Teilnahmegebühr entrichtet hat. (4) Für den Fall einer ersatzlosen Veranstaltungsabsage seitens des Veranstalters, besteht Anspruch auf Rückerstattung der gesamten Teilnahmegebühr. Sofern eine Veranstaltung z.b. wegen Erkrankung des Referenten und mangels geeigneter Ersatzperson nach Beginn ihrer Durchführung abgesagt werden muss, besteht ein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr nur dann, wenn vom Veranstalter für den ausfallenden Teil der Veranstaltung nicht zeitnah ein Nachholtermin angeboten wird. (5) Bei Veranstaltungen, zu deren Abschluss eine Prüfung abgelegt werden muss, können die Lehrgangsrichtlinien sowie die jeweils gültige Prüfungsordnung auf Nachfrage beim Veranstalter eingesehen werden. Die angegebene Prüfungsgebühr beinhaltet die Überprüfung der Teilnahmevoraussetzungen, die Abnahme der Prüfung, deren einmalige Korrektur und die Erstellung eines Zertifikates. Bei Nichtbestehen der abgelegten Prüfung werden dem Teilnehmer die Teilnahme- und die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet. Stand November

3 Besteht der Teilnehmer die Prüfung nicht, hat er die Möglichkeit diese Prüfung nach erneuter Zahlung der Prüfungsgebühr zu wiederholen. (6) Sofern vorab eine Prüfungsgebühr bezahlt werden musste und die Prüfung aus Gründen des Absatzes (4), insbesondere mangels Nachholung der ausgefallenen Veranstaltungsteile nicht abgelegt werden kann, wird dem Teilnehmer die volle Prüfungsgebühr erstattet. 4 Absage von Weiterbildungskursen durch den Veranstalter (1) Bei zu geringer Teilnehmeranzahl behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung bis zu zehn (10) Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Teilnehmer wird umgehend schriftlich ( oder Fax) davon in Kenntnis gesetzt. (2) Die wird, soweit möglich und den Umständen entsprechend sinnvoll, den Teilnehmern abgesagter Kurse Ausweichangebote zu anderen Terminen bzw. an anderen Veranstaltungsorten anbieten. Stimmt der Teilnehmer einer Verlegung der Veranstaltung zu, erfolgt eine kostenfreie Umbuchung. Ist eine Verlegung der Veranstaltung für den Teilnehmer nicht akzeptabel, so erhält er die von ihm bereits gezahlten Gebühren in voller Höhe zurück. (3) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen. (4) Im Fall der Absage einer Weiterbildungsveranstaltung durch die (z.b. wegen eines Ausfalls von Dozenten), finden die Bestimmungen des 3 Abs. 4 entsprechende Anwendung (5) Die behält sich Änderungen in der Organisation, Besetzung der Dozenten, Ablauf der Veranstaltung, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Gesamtveranstaltung haben, vor. 5 Stornierung (1) Eine verbindliche Anmeldung kann grundsätzlich storniert werden. Die Stornierung ist schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erklären und an dessen oben angegebene Adresse in München zu richten. (2) Die Stornierung der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung ist mit Zugang bis zwei (2) Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich. (3) Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so wird die anfallende Stornogebühr wie folgt berechnet: - Mit Zugang bis sieben (7) Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der ursprünglich angefallenen Teilnahmegebühr fällig. Stand November

4 - Eine Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, ab sechs (6) Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist gegen eine Stornogebühr von 100 % der ursprünglich angefallenen Teilnahmegebühr möglich. (4) Bei Nichterscheinen des Teilnehmers zur Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen. (5) Für die Fristberechnung der Rechtzeitigkeit der Stornierung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter maßgeblich. (6) Die Stornogebühr fällt nicht an, sofern der Teilnehmer eine Ersatzperson stellt, die an der Veranstaltung teilnehmen möchte, dafür die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die erforderliche Teilnahmegebühr entrichtet. Bis zur Bestätigung der Ummeldung bleibt der ursprünglich angemeldete Teilnehmer Vertragspartner. 6 Urheberrecht Die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, sowie jede Form der Veröffentlichung (auch von Auszügen) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters, ist untersagt und wird ggf. auch strafrechtlich verfolgt 7 Haftung (1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die ausgegebenen Veranstaltungsunterlagen und deren Inhalte. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Haftung für aus der Anwendung oder Weitergabe des im Rahmen der Veranstaltungen Erlernten und/oder Vermittelten möglicherweise entstehende Schäden. (2) Für Vorsatz haftet der Veranstalter unbeschränkt. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen haftet der Veranstalter auch in Fällen von Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt. Für sonstige Schäden, die der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter darüber hinaus nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Stand November

5 8 Lichtbildaufnahmen (1) Der Teilnehmer stimmt zu, dass Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemacht werden, in geänderter oder unveränderter Form durch die sowie deren Beauftragte genutzt sowie verbreitet und veröffentlicht werden können. Diese Nutzungsrechte gelten ohne Beschränkung auf bestimmte Gebiete, auch für Werbung und redaktionelle Veröffentlichungen ohne jegliche Zeitbegrenzung. Die Nutzungsrechte dürfen durch die veräußert und/oder weitergegeben werden. Der Teilnehmer stimmt auch einer Weitergabe dieser Nutzungsrechte an Dritte zu (3) Während sämtlicher im Rahmen eines Kurses stattfindenden Veranstaltungen ist das Erstellen von Lichtbildaufnahmen und/oder Bild- und Tonaufzeichnungen jeder Art durch andere als von der hierfür bestimmte und ausdrücklich schriftlich bevollmächtigte oder beauftragte Personen nicht zugelassen. (2) Jeder Teilnehmer hat das Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Lichtbild und/oder Bild- oder Tonaufnahmen jederzeit schriftlich zu widerrufen. 9 Gerichtsstand Der Gerichtsstand ist, sofern der Teilnehmer nicht eine natürliche Person ist, München. 10 Datenschutz (1) Der Veranstalter verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erhoben werden, unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Daten werden weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Jegliche Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur zu dem genannten Zweck und in dem zur Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang. (2) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfordert eine Registrierung und weitergehende Verarbeitung personenbezogener Daten, u. a. um einen Teilnehmerplatz zu reservieren, die Teilnahme sowie die sich ggf. anschließende Prüfung zu administrieren. (3) Dem Teilnehmer steht ein Auskunftsrecht bezüglich der über sie gespeicherten personenbezogenen Daten und ferner ein Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung zu. Auch steht dem Teilnehmer eine Widerrufsmöglichkeit bezüglich der erteilten Einwilligung für die zukünftige Nutzung von Bildern und/oder Videos zu. Stand November

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