Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter

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1 in Kooperation mit der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung im Alter Baustein-Lehrgangsreihe Abschluss mit Zertifikat Diese Lehrgangsreihe ist ein anerkannter Baustein der Zentralstelle für Klinische Sozialarbeit (ZKS) für die Zertifizierung als Klinische/r Praktiker/in, Fachsozialarbeiter/in für Klinische Sozialarbeit (FS-ZKS) Clinical Social Worker (CSW-ZKS) oder Clinical Mentor (CM-ZKS) ( 1

2 Zielgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Menschen mit geistiger Behinderung im Alter begleiten oder künftig begleiten wollen. Ziel Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein Alter in Würde und auf gute Pflege. Das will die Lebenshilfe: Alt werdende Menschen mit Behinderung möchten ihren Ruhestand genießen. Sie wollen ihren Tag sinnvoll gestalten. Sie wollen weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Dabei erhalten sie Unterstützung und Angebote, die sie möchten und brauchen. Die Lebenshilfe begleitet Menschen mit Behinderung, wenn sie alt und krank werden und wenn sie sterben. Die Lebenshilfe bereitet ihre Mitarbeiter auf diese Begleitung vor (aus dem Grundsatzprogramm der Lebenshilfe 2011). Die Lebenserwartung hat sich in den letzten Jahrzehnten auch für Menschen mit geistiger Behinderung stetig verlängert. Wie in der Allgemeinbevölkerung ist auch bei Menschen mit Behinderungen eine Zunahme bestimmter Alterserkrankungen zu verzeichnen. Hier sind insbesondere die demenziellen Erkrankungen zu nennen, die zum Beispiel bei Menschen mit Down-Syndrom ebenso wie der allgemeine Alterungsprozess sehr viel früher einsetzen können. Darüber hinaus treten oft auch behinderungsbedingte Folgeerkrankungen und -behinderungen auf. Damit stellt sich für Einrichtungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Aufgabe, geeignete Wege der Begleitung zu finden und ältere Menschen bei der Entwicklung einer individuellen Perspektive für den dritten Lebensabschnitt zu unterstützen. Auch für das Alter gilt als Leitziel Selbstbestimmung. Dabei ist u.a. auf die Anregung zur Eigenaktivität sowie das Bewahren vertrauter Lebensweisen und Kontakte in besonderer Weise zu achten. Inhalte Die Bausteinreihe bietet: Methodische Anregungen und Fachkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen Kenntnisse über eine sinnvolle Altenhilfe auch bei Menschen mit Behinderung Reflexion des eigenen Bildes vom Alter und Altern Erfahrungsaustausch und Unterstützung bei der Umsetzung neuer Erkenntnisse in den Arbeitsalltag Weiterentwicklung der eigenen beruflichen Haltung 2

3 Ablauf Jeder Seminarbaustein bildet für sich eine abgeschlossene Einheit und kann einzeln belegt werden, ohne die Absicht ein Zertifikat zu erwerben. Im jeweiligen Jahresprogramm sind die entsprechenden Veranstaltungen ausgewiesen. Abschluss und Zertifikat Voraussetzung für ein Zertifikat ist die Teilnahme an drei Pflichtbausteinen und weiteren Wahlbausteinen im Umfang von insgesamt mindestens 100 Unterrichtseinheiten. Die Teilnahme an den Veranstaltungen kann auf drei Kalenderjahre verteilt werden. Ihre Ansprechpartnerin Petra Isselhorst Leiterin Fortbildungsinstitut Telefon: petra.isselhorst@lebenshilfe-bayern.de 3

4 Pflichtbausteine (Bitte wählen Sie mindestens drei Bausteine) Aktivierende Förderung von älteren Menschen mit Behinderung Ein Ansatz aus ergotherapeutischer Sicht (18 UE) Psychische und körperliche Störungen im Alter bei Menschen mit geistiger Behinderung (18 UE) Rhona O'Hegarty-Ruf [S.79] Dr. med. Svetlana Panfilova [S. 75] Pflegerische Pädagogik - Pädagogische Pflege Nahtstelle in der Begleitung von schwerst-mehrfachbehinderten und älteren Menschen SpurenSuche und LebensBilder Achtsame Biografiearbeit mit älteren Menschen mit Behinderung (18 UE) (18 UE) Christiane Schmülling [S. 147] Anna Rieg-Pelz [S. 78] Bald komm ich in Rente Menschen mit Behinderung auf ihrem individuellen Weg von der Arbeit in den Ruhestand gut begleiten (18 UE) Alte Menschen mit geistiger Behinderung und Demenz Aufgaben für die Behindertenhilfe und Handlungsmöglichkeiten aus pädagogischer Sicht bei psychischen Störungen im Alter (19 UE) Anna Rieg-Pelz [S.76] Prof. Dr. Georg Theunissen [S. 80] Den Abschied vor Augen Sterben und Tod begleiten - Hospizarbeit bei Menschen mit einer geistigen Behinderung (13 UE) Heike Müller [S. 82] Die Seitenangaben beziehen sich auf das Fortbildungsprogramm

5 Neben diesen Pflichtbausteinen steht eine Vielzahl an weiteren Seminarangeboten zur Auswahl, die auf die individuellen Interessen abgestimmt werden können Wahlbausteine: Im Jahr 2017 können Sie aus folgenden Veranstaltungen wählen: Termin Titel Lehrgangs- Nr Generation 50 plus - vital und gezielt das Arbeitsleben gestalten! Reflexionen und Impulse für Fach- und Führungskräfte Kollege/in und Leiter/in sein - Führen und Leiten in der Doppelrolle 1. Teil: Teil: Dozenten Unterrichtseinheiten á 45 Min. Seite Programm Alfred Schulz Markus Flum 2 x Gruppen und Teams steuern und leiten Brigitte Graef Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift. Allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist. (Paracelsus) Der richtige Umgang mit Medikamenten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Behindertenhilfe Sag's einfach! Mehr Teilhabe durch Leichte Sprache Empathie und Mitgefühl als pädagogisches Handwerkszeug Arbeitszufriedenheit erhöhen - Selbstfürsorge erlernen - Beziehungen positiv gestalten Inklusives Wohnen auch im Alter? Sozialraumorientierung, Tagesstruktur, Inklusion, Mehrgenerationenwohnen - wie funktioniert das? Die Herausforderung annehmen Umgang mit herausforderndem Verhalten Einführung in die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) Vom Modell zur Anwendung in der täglichen Praxis Dr. med. Svetlana Panfilova Verena Reinhard Christine Warmuth Barbara Nieder Eva Thalhammer Thomas Peddinghaus Dr. Klaus Keller

6 Termin Titel Lehrgangs- Nr Kommunikation und Gesprächsführung Gespräche konstruktiv führen Bewegte Brücken zu Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung Geronto-psychomotorische Entwicklungsförderung im Alter Leben lässt sich nur rückwärts verstehen, muss aber vorwärts gelebt werden. (S. A. KIERKEGAARD) Biografiearbeit mit dem Lebensbuch Lebensgeschichten be-greifen - Lebensentwicklungen gestalten Von der Hirnforschung lernen Neue Erkenntnisse der Neurowissenschaften und ihre Anwendung in der Begleitung von Menschen mit geistiger Behinderung Führen und Verantworten Lehrgang zur Qualifizierung von Führungskräften, Fachkräften, Bereichsleitern, Fachdiensten 1. Teil: Teil: Schmerzerfassung und Umgang mit Schmerzen bei Menschen mit Behinderungen Klang als Medium in der heilpädagogischen Arbeit Klangmassage nach Peter HESS in der heilpädagogischen Praxis 1. Teil: Teil: Wertschätzend miteinander umgehen - wie geht das? Grundlagen- und Vertiefungsseminar in Gewaltfreier Kommunikation nach Dr. Marshall ROSENBERG 1. Teil: Teil: Depression, Demenz und Besonderheiten bei Menschen mit Down-Syndrom Dozenten Unterrichtseinheiten á 45 Min. Seite Programm Brigitte Graef Thesi Zak Karlheinz H. Arndt Dr. med. Svetlana Panfilova Gerd Hoßbach 2 x Christiane Schmülling Zeljko Vlahovic 2 x Christine Warmuth 2 x Dr. med. Svetlana Panfilova

7 Termin Titel Lehrgangs- Nr Körpersprache bei Menschen mit geistiger Behinderung und/oder psychischer Störung Dozenten Unterrichtseinheiten á 45 Min. Seite Programm Dr. med. Svetlana Panfilova

8 Ihre Ansprechpartnerinnen im Fortbildungsinstitut Lehrgangsleitung Petra Isselhorst Tel.: Lehrgangsorganisation und -verwaltung Claudia Wegerer Tel.: Anschrift Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. Fortbildungsinstitut Kitzinger Str Erlangen Zentrales Telefon Telefax fortbildung@lebenshilfe-bayern.de 8

9 Geschäftsbedingungen Anmeldung Die Anmeldung kann schriftlich mittels des Anmeldeformulars in der jeweils gültigen Fassung oder über das Internet erfolgen unter Angabe der Anschrift der Dienststelle/des Arbeitgebers und/oder der Privatanschrift. Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da Zusagen zu den Veranstaltungen in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen erfolgen. Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Die Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn sich ausreichend Teilnehmerinnen und Teilnehmer anmelden. Ist eine Veranstaltung ausgebucht oder findet nicht statt, werden wir Sie umgehend informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass Zusagen zu den Veranstaltungen personengebunden und nicht übertragbar sind. Nach Absprache mit uns können Sie eine Ersatzteilnehmerin bzw. einen Ersatzteilnehmer benennen. Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung und vor Lehrgangsbeginn unter Angabe der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens zu überweisen. Bei Veranstaltungen in Kooperation mit anderen Anbietern gelten gesonderte Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Absagen / Änderungen Übernachtung Verpflegung Rücktritt / Stornogebühr Datenschutz Haftung / Gerichtsstand Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. behält sich vor, Veranstaltungen kurzfristig abzusagen, z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl oder Erkrankung des Dozenten. Bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden zurückerstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen im Laufe des Jahres, z. B. bei Änderungen der MwSt. bzw. des jeweilig gültigen Steuersatzes, behält sich der Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. vor, die Veranstaltungsgebühr zu erhöhen. In Ausnahmefällen kann ein Dozenten- bzw. Tagungsortwechsel erfolgen; ebenso bleiben thematische und inhaltliche Änderungen vorbehalten. Die Übernachtung erfolgt in der Regel im Tagungshaus des Lebenshilfe-Landesverbandes Bayern e. V., Fortbildungsinstitut, Erlangen in Einzel- und Doppelzimmern. Bei Auslastung der Bettenkapazität erfolgt auch eine Unterbringung in Hotels in Institutsnähe; die Kosten für Fahrten zwischen Veranstaltungsorten und/oder Hotel sind von den Teilnehmenden zu tragen. Eine Teilnahme ohne Übernachtung ist möglich. Bei Veranstaltungen außerhalb des Fortbildungsinstituts, Lebenshilfe- Landesverband Bayern e. V., gelten die Regelungen in den Seminarausschreibungen. Bei Teilnahme mit Übernachtung ist eine Vollverpflegung obligatorisch. Bei Teilnahme ohne Übernachtung ist eine Tagesverpflegung, d. h. ohne Frühstück und Abendessen, obligatorisch. Auf Wunsch kann Frühstück und/oder Abendessen zusätzlich bestellt werden. Bei der Verpflegung kann auch vegetarische Kost gewählt werden; ein Wechsel während der Veranstaltung ist möglich. Rücktritte von gebuchten Lehrgängen bzw. Übernachtungen müssen in Schriftform vorliegen. Ein kostenfreies Rücktrittsrecht vor Beginn der Veranstaltung besteht nur innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der schriftlichen Anmeldung. Bei Rücktritt von einem Lehrgang und/oder von gebuchten Übernachtungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 40,00 Euro, später als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50%, 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 75%, bei Nichtteilnahme bzw. Abmeldung am Veranstaltungstag 100% der Lehrgangsgebühr sowie der Übernachtungs- und Verpflegungskosten - unabhängig vom Absagegrund - als Stornogebühr in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt den Teilnehmenden vorbehalten. Bei Rücktritt von mehrteiligen Fortbildungen gelten gesonderte Rücktrittsbedingungen, die in den jeweiligen Detailausschreibungen festgelegt sind. Mit der Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung erklärt sich die Teilnehmerin/der Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre/seine personenbezogenen Daten (Anschrift, Telefon- bzw. Mobilfunknummer sowie -Adresse) vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. gespeichert und im Rahmen der Durchführung der Fortbildung verarbeitet und übermittelt werden. Der Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. haftet nicht bei Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl oder bei Absagen der Veranstaltungen aus Gründen, die von ihm nicht zu vertreten bzw. zu verantworten sind. Soweit Veranstaltungen in Räumen auf Grundstücken Dritter stattfinden, haftet der Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nicht bei Unfällen und Verlust oder Beschädigung ihres Eigentums, es sei denn, der Schaden wurde vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern e. V. oder seinen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern schuldhaft verursacht. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt, sofern dies gesetzlich zulässig ist, der Geschäftssitz der Lebenshilfe Bayern e. V. in Erlangen. 9

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