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1 STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Bestimmte klimawirksame Stoffe im Freistaat Sachsen 2016 Q IV 3 j/16

2 Zeichenerklärung - Nichts vorhanden (genau Null) 0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts... Angabe fällt später an / Zahlenwert nicht sicher genug. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll () Aussagewert ist eingeschränkt p vorläufige Zahl r berichtigte Zahl s geschätzte Zahl

3 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Tabellen 1. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffarten und Stoffgruppen 5 2. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Verwendungszweck 6 3. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Verwendungszweck, Stoffarten und Stoffgruppe 8 4. Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Verwendungszweck, Stoffgruppen und Stoffarten 9 5. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen 12 Abbildungen Abb. 1 Verwendung der Stoffgruppe H-FKW und R 134a 2007 bis Abb. 2 Verwendung der Stoffgruppe Blends und R 404A 2007 bis Abb. 3 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe als Kältemittel 2007 bis 2016 nach Verwendungszweck 8 Abb. 4 Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Verwendung als Kältemittel 9 Abb. 5 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffgruppen 10 Abb. 6 Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffgruppen 10 Abb. 7 Unternehmen mit Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen 11 Abb. 8 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen 13 Abb. 9 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Klimawirksamkeit und Wirtschaftszweigen 14 Abb. 10 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 bis 2016 nach Wirtschaftszweigen 15 Abb. 11 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 bis 2016 nach Klimawirksamkeit und Wirtschaftszweigen 15 Abb. 12 Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen unter Berücksichtigung der Zuordnung der in Blends enthaltenen Stoffe 1996 bis 2016 nach Menge und Klimawirksamkeit 16 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

4 2 Seite Abb. 13 Kältemittel und R134a unter Berücksichtigung der Zuordnung der in Blends enthaltenen Stoffe 1996 bis 2016 nach Menge 16 Anhang Stoffliste über Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Erhebungsbögen der: Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

5 3 Vorbemerkungen Der vorliegende Statistische Bericht beinhaltet die Ergebnisse der für das Jahr 2016 durchgeführten Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe sowie Zeitreihen zurückliegender Jahre. Diese Erhebung fand im Freistaat Sachsen erstmals für das Berichtsjahr 1996 statt, wobei in den Jahren 1996 bis 2004 auch bestimmte ozonschichtschädigende Stoffe erfragt wurden. Durch das im August 2005 in Kraft getretene neue Umweltstatistikgesetz wurde der Inhalt der bisherigen Erhebung bestimmter ozonschichtschädigender und klimawirksamer Stoffe modifiziert und für die Zukunft den Anforderungen aus dem Protokoll von Kyoto angepasst. Demnach werden ab 2005 nur noch die klimawirksamen Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, H- FKW) und deren Blends sowie ab 2006 durch das Statistische Bundesamt zusätzlich der Stoff Schwefelhexafluorid, der ein extrem hohes Treibhauspotenzial besitzt, erfasst. Die Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid und andere klimawirksame Stoffe sind nicht Gegenstand dieser Erhebung. Die jährliche Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe liefert umfassende Informationen über Herstellung, Einund Ausfuhr sowie Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe. Die Daten sind Teil der Umweltstatistiken Deutschlands und der Europäischen Union. Sie liefern einen Beitrag zur Bestimmung der potenziellen Gefährdung des Klimas sowie zur Kontrolle der Einhaltung nationaler Verordnungen und internationaler Abkommen. Die Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 erfasste bei Unternehmen, die klimawirksame Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs Kohlenstoffatomen herstellten, ein- oder ausführten oder in Mengen von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwendeten, Art und Menge der Stoffe als solche oder in Zubereitungen (Blends). Angaben werden für das Gesamtunternehmen einschließlich aller produzierenden und nichtproduzierenden Teile erhoben. Neben der mengenmäßigen Erfassung dieser Stoffe wird auch das ihnen im Falle ihrer Freisetzung innewohnende Schädigungspotenzial (Klimawirksamkeit, Treibhauspotenzial) ausgewiesen. Methodischer Hinweis Laut Beschlüssen der Klimakonferenz 2011 von Durban gelten verbindlich ab Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto) geänderte CO 2-Äquivalente (CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007). Die daraus resultierende Veränderung des Treibhauspotentials der jährlichen Verwendungsmenge bestimmter klimawirksamer Stoffe ist ab dem Jahr 2013 in den Tabellen und Grafiken dargestellt. Die Veränderung ist als Hinweis enthalten. Die Zeitreihen sind für die letzten neun Jahre dargestellt. Dies ermöglicht eine bessere Übersicht in den Tabellen und Grafiken. Lediglich Abb. 12 und 13 beziehen sich auf das Basisjahr Auf eine Rückrechnung der Blends wurde verzichtet und die Werte entsprechend für die rückliegenden Jahre eingearbeitet. Rechtsgrundlagen - Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juli 2015 (BGBl. I S. 1400), - Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBI. I S. 462, 565), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) Erhoben wurden die Angaben zu 10 Abs. 1 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergab sich aus 14 Abs. 1 und 2 Nr. 7 UStatG in Verbindung mit 15 BStatG. Hiernach sind die Inhaber oder Inhaberinnen oder Leitungen der genannten Unternehmen auskunftspflichtig. Nach 11a Abs. 2 BStatG sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu sind die von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Online- Verfahren zu nutzen. Erläuterungen Unternehmen Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich-finanzielle und rechtliche Einheit, für die das erwerbswirtschaftliche Prinzip konstituierend ist. Wirtschaftszweigklassifikation Das ist die verbindliche Systematik zur Ordnung der Betriebe und Unternehmen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Im Bericht gilt die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Herstellung Als Herstellung gilt ausschließlich die Produktion der Stoffe an sich. Ausgangsstoffe Stoffe, die zur Herstellung anderer chemischer Erzeugnisse bestimmt sind und dabei vollständig vernichtet oder umgewandelt werden. Sie werden als nicht emissionsrelevant angesehen. Ein- oder Ausfuhr Ein- oder Ausfuhr ist der grenzüberschreitende Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland für die betreffenden Stoffe als solche oder in Zubereitungen. Nicht in die Erhebung einbezogen werden Stoffe und Zubereitungen, die in einem ein- oder ausgeführten Fertigerzeugnis (z. B. Kunst- und Schaumstoffe, Spraydosen, Kälte- und Klimaanlagen) bereits enthalten sind. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Q IV 3 j/16

6 4 Verwender klimawirksamer Stoffe Verwender sind Unternehmen, die ihre Stoffe unmittelbar selbst als - Kältemittel in Anlagen einfüllen, z. B. Wärmepumpen; Kühl- und Kälteanlagen; Fahrzeugklimaanlagen; Gebäude- und Raumklimaanlagen; - Treibmittel einsetzen, z. B. bei der Herstellung von Aerosolerzeugnissen in Medizinalsprays, Schmier- und Gleitsprays, Kältesprays u. Ä. bzw. bei der Vorproduktion zur Herstellung von Kunstund Schaumstoffen z. B. Montageschaumsprays, Schaumstoffkomponenten - sonstiges Mittel einsetzen, z. B. bei der Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen; als Ätzgas; Schutzgas, als Lösemittel oder Löschmittel bei der Befüllung von Feuerlöschgeräten und/oder -anlagen; als Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen einsetzen. Zur Verwendung zählt nicht der Bestand an Stoffen in solchen Anlagen, die Herstellung von Zubereitungen/Mischungen sowie der Handel, Verkauf, Entsorgung, Vernichtung, Zurückgewinnung und Aufbereitung der Stoffe. Erstfüllung von Neuanlagen Dazu zählen auch Anlagenänderungen (Erweiterung, Neuaufbau, Umbau u. Ä.), außer Umrüstungen. Kältemittelmengen, die bereits vor Anlagenänderung enthalten waren und im Anschluss wieder zurückgeführt wurden, sind nicht enthalten. Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen Bei der Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen sind die Mengen erfasst, die unmittelbar selbst im Anschluss an eine Umrüstung (Austausch des Kältemittels) eingefüllt wurden. Instandhaltung von bestehenden Anlagen Instandhaltung und Wartung von bestehenden Anlagen ohne Erst- und Neufüllung. Klimawirksame Stoffe (Fluorkohlenwasserstoffe) Im Sinne dieser Erhebung gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu sechs (bis 2004 mit bis zu sieben) Kohlenstoffatomen in den allgemeinen Summenformeln C nf 2n+2 mit n = 1, 2,, 6 bzw. 7 (perfluorierte Alkane FKW) und C nh mf 2n+2-m mit n = 1, 2,, 6 bzw. 7 und 0<m<2n+2 (teilfluorierte Alkane H-FKW) als Klimawirksame Stoffe. Diese Stoffe fördern den Treibhauseffekt. - Fluorkohlenwasserstoffe sind fluorierte Derivate der Kohlenwasserstoffe. - FKW sind vollständig halogenierte Fluorkohlenwasserstoffe. - H-FKW sind teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe. - Blends sind Gemische (Kältemittelmischungen) bzw. Zubereitungen aus hauptsächlich voll- und/oder teilhalogenierten Kohlenwasserstoffen mit definierter Zusammensetzung. Treibhauspotenzial Um die Klimawirksamkeit eines Stoffes zur Erderwärmung darzustellen, wird sein Treibhauspotenzial (Global Warming Potential = GWP) in CO 2-Äquivalenten dargestellt. Als Vergleichsgröße dient dabei die Klimawirksamkeit von Kohlendioxid (CO 2) mit einem GWP-Wert = 1. Das Treibhauspotenzial der einzelnen Stoffe in CO 2-Äquivalenten (CO 2eq) zeigt an, um wie viel stärker oder schwächer die Klimawirksamkeit einer bestimmten Menge Treibhausgas im Verhältnis zur gleichen Menge CO 2 ist. Beispielsweise beträgt das CO 2eq für R134a bei einem Zeithorizont von 100 Jahren Das bedeutet, dass ein Kilogramm R134a innerhalb der ersten 100 Jahre nach der Freisetzung mal stärker zum Treibhauseffekt beiträgt als ein Kilogramm CO 2. Für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto) wurden laut den Beschlüssen der Klimakonferenz in Durban die CO 2-Äquivalente (CO 2eq) der einzelnen Stoffe neu festgelegt. Diese Änderungen gelten verbindlich ab Berichtsjahr R-Bezeichnungen wurden als Kurzbezeichnung anstelle der chemischen Nomenklatur von Kältemitteln eingeführt. Das R steht für Refrigerant, der englischen Bezeichnung für Kältemittel. Die Festlegung der R-Bezeichnungen für Reinstoffe erfolgt nach einheitlichen Kriterien (DIN 8962). Bei Reinstoffen, z. B. R 134a, verwendet man Kleinbuchstaben zur Kennzeichnung. Die R-Bezeichnungen für Blends werden von ASHRAE (American Society of Heating, Refrigerating and Air- Conditioning Engineers Inc.) vergeben. Die Kennzeichnung erfolgt bei den Blends durch Großbuchstaben, z. B. R 404A. Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Q IV 3 j/16

7 5 1. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffarten und Stoffgruppen (in kg) Stoffart Stoffgruppe Insgesamt davon FKW darunter R R R R R davon H-FKW darunter R R R R 134a R 143a R 152a R 227ea R 365mfc - R 1234yf davon Blends darunter R 404 A R 407 A R 407 C R 407 D R 407 F R 410 A R 413 A R 417 A R 419 A R 422 A R 422 C R 422 D R 427 A R 437 A R 448 A R 449 A R 452 A R R 365mfc/ R 227ea Gemisch Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

8 6 2. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Verwendungszweck Darunter als Kältemittel Stoffgruppe Stoffart Jahr Verwendung insgesamt zusammen Erstfüllung neuer u. umgerüsteter Anlagen t Instandhaltung bestehender Anlagen Verwendung in t CO 2 eq 1) Insgesamt ,4 404,0 313,1 90, , ,4 399,4 310,7 88, , ,9 387,7 293,6 94, , ,1 433,1 338,2 94, , ,6 451,4 352,1 99, , ,9 455,2 359,2 96, , ,2 443,0 341,0 102, , ,0 541,6 425,7 115, , ,2 597,9 486,0 111, , ,9 540,6 363,3 177, ,7 FKW , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2 H-FKW ,6 279,9 239,8 40,1 445, ,8 259,2 219,5 39,6 406, ,8 216,4 178,8 37,6 330, ,7 283,1 241,2 42,0 446, ,3 322,7 279,0 43,7 501, ,5 328,3 284,4 43,9 497, ,5 309,8 263,6 46,2 539, ,7 370,6 315,9 54,7 655, ,0 421,2 370,3 50,9 693, ,2 386,3 311,6 74,7 486,9 darunter R 134a ,8 279,9 239,8 40,1 371, ,9 258,4 219,5 38,9 339, ,7 214,8 178,4 36,5 284, ,4 282,6 240,7 41,9 394, ,8 321,8 278,7 43,1 435, ,5 327,4 283,9 43,5 436, ,6 308,7 262,7 46,0 451, ,7 369,6 315,5 54,1 533, ,9 420,1 369,3 50,8 603, ,3 276,5 202,1 74,5 399,4 Blends ,1 124,1 73,3 50,8 351, ,3 140,3 91,2 49,1 384, ,2 171,2 114,8 56,4 477, ,0 150,0 97,1 52,9 409, ,8 128,8 73,2 55,6 359, ,9 126,9 74,8 52,1 341, ,1 133,1 77,4 55,7 438, ,7 171,0 109,8 61,2 555, ,8 176,7 115,7 61,0 577, ,3 154,3 51,7 102,6 499,6 1) CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); Quelle: IPPC 4th Assesment Report, Climate Change 2007 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

9 Abb. 1 Verwendung der Stoffgruppe H-FKW und R 134a 2007 bis Tonnen Prozent H-FKW R 134a Anteil R134a am H-FKW in Prozent Abb. 2 Verwendung der Stoffgruppe Blends und R 404A 2007 bis 2016 Tonnen Prozent Blend R 404A R 404A in Prozent Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

10 8 3. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Verwendungszweck, Stoffarten und Stoffgruppen Stoffart Stoffgruppe Insgesamt kg zusammen % Darunter als Kältemittel Erstfüllung von Neuanlagen davon zur Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen kg Instandhaltung von bestehenden Anlagen Insgesamt , davon FKW zusammen darunter R R H-FKW zusammen , darunter R 134a , R 1234yf ,0 - Blends zusammen , darunter R 404 A , R 407 C , R 407 F , R 410 A , R 417 A ,0 330 R 422 D , R 449 A ,0 684 R , Abb. 3 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe als Kältemittel 2007 bis 2016 nach Verwendungszweck Tonnen Erstfüllung neuer und umgerüsteter Anlagen Instandhaltung von bestehenden Anlagen Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

11 9 4. Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Verwendungszweck, Stoffgruppen und Stoffarten Stoffgruppe Stoffart Insgesamt zusammen 1000 t CO 2 -Äquivalente % Darunter als Kältemittel davon zur Erstfüllung von Neuanlagen Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen 1000 t CO 2 -Äquivalente Instandhaltung von bestehenden Anlagen Insgesamt 1 524,7 897,1 58,8 403,6 43,1 450,4 davon FKW zusammen 538, darunter R , R , H-FKW zusammen 486,9 397,4 81,6 287,0 3,0 107,5 darunter R 134a 399,4 395,4 99,0 286,0 3,0 106,5 R 1234yf 0,4 0,4 100,0 - Blends zusammen 499,6 499,6 100,0 116,6 40,1 342,9 darunter R 404 A 349,5 349,5 100,0 67,8 16,8 265,0 R 407 C 34,1 34,1 100,0 6,1 1,6 26,5 R 407 F 4,8 4,8 100,0 2,5 0,2 2,1 R 410 A 48,9 48,9 100,0 26,1 0,7 22,1 R 417 A 1,4 1,4 100,0 0,8 R 422 D 23,5 23,5 100,0 13,3 R 449 A 2,5 2,5 100,0 1,0 R ,9 33,9 100,0 12,8 5,6 15,5 Abb. 4 Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Verwendung als Kältemittel 1) 1000 t CO 2 eq Erstfüllung neuer und umgerüsteter Anlagen Instandhaltung von bestehenden Anlagen 1) neue CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich gültig ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); Quelle: IPPC 4th Assesment Report, Climate Change 2007 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

12 10 Abb. 5 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffgruppen Tonnen H-FKW Blends FKW Abb. 6 Klimawirksamkeit bestimmter klimawirksamer Stoffe 2007 bis 2016 nach Stoffgruppen 1) 1000 CO 2 eq H-FKW Blends FKW 1) neue CO2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich gültig ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); Quelle: IPPC 4th Assesment Report, Climate Change 2007 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

13 11 Abb. 7 Unternehmen mit Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen (in Prozent) sonstige Wirtschaftszweige WZ 26 1,0 WZ 29 1,0 WZ 46 2,5 8,1 5,1 5,2 6,2 WZ 49 1,9 594 Unternehmen WZ 28 WZ 33 übrige WZ 1,9 WZ 43 WZ 45 75,4 sonstige WZ Wirtschaftszweigklassifikation 2008 WZ 28 Maschinenbau WZ 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen WZ 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe WZ 45 Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen sonstige Wirtschaftszweige: WZ 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen WZ 29 Herstellung von Kraftwagen und -teilen WZ 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) WZ 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen übrige WZ: WZ 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen WZ 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarb. von Steinen und Erden WZ 24 Metallerzeugung und -bearbeitung WZ 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen WZ 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr; WZ 71 Architektur- und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung; WZ 72 Forschung und Entwicklung; WZ 77 Vermietung von beweglichen Sachen; WZ 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

14 12 5. Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen WZ 2008 Wirtschaftszweig Unternehmen Verwendung zusammen Anzahl kg % Darunter als Kältemittel davon zur Erstfüllung Instandhaltung neuer u. von bestehenden umgerüsteter Anlagen Anlagen kg 20 H. v. chemischen Erzeugnissen darunter 23 H. v. Glas und -waren, Keramik, Verarb. von Steinen u. Erden Metallerzeugung und -bearbeitung H. v. Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen darunter 261 H. v. elektronischen Bauelementen und Leiterplatten H. v. elektrischen Ausrüstungen Maschinenbau darunter 2825 H. v. kälte- und lufttechnischen Erzeugnissen, nicht für den Haushalt H. v. Kraftwagen und -teilen darunter 2910 H. v. Kraftwagen u. -motoren Reparatur u. Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen darunter 3312 Reparatur v. Maschinen Installation v. Maschinen u. Ausrüstungen Vorbereit. Baustellenarbeiten, Bauinstallation u. sonst. Ausbaugewerbe Handel m. Kraftfahrzeugen, Instandhaltung u. Reparatur v. Kraftfahrzeugen darunter 451 Handel mit Kraftfahrzeugen Instandhaltung u. Reparatur v. Kraftwagen Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen und Krafträdern) Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen Lagerei sowie Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr Architektur- und Ingenieurbüros, techn., phys. u. chem. Untersuchung Forschung und Entwicklung Vermietung von beweglichen Sachen Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Insgesamt , Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

15 13 Abb. 8 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Wirtschaftszweigen (in Prozent) sonstige Wirtschaftszweige WZ45 4,4 8,4 10,1 9,3 7,0 WZ46 0,4 WZ49 0, kg WZ 26 übrige WZ 3,3 23,1 42,1 WZ 28 WZ 29 WZ 33 WZ 43 sonstige WZ Wirtschaftszweigklassifikation 2008 WZ 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen WZ 28 Maschinenbau WZ 29 Herstellung von Kraftwagen und -teilen WZ 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen WZ 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe sonstige Wirtschaftszweige: WZ 45 Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen WZ 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) WZ 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen übrige WZ: WZ 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen WZ 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarb. von Steinen und Erden WZ 24 Metallerzeugung und -bearbeitung WZ 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen WZ 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr; WZ 71 Architektur- und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung; WZ 72 Forschung und Entwicklung; WZ 77 Vermietung von beweglichen Sachen; WZ 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

16 14 Abb. 9 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2016 nach Klimawirksamkeit und Wirtschaftszweigen (in Prozent) sonstige Wirtschaftszweige WZ45 2,6 4,4 10,4 40,6 WZ46 0,4 WZ49 0,2 25, ,7 in 1000 t CO 2 eq WZ 26 WZ 28 WZ 29 übrige WZ 1,2 14,3 5,1 WZ 33 WZ 43 sonstige WZ Wirtschaftszweigklassifikation 2008 WZ 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen WZ 28 Maschinenbau WZ 29 Herstellung von Kraftwagen und -teilen WZ 33 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen WZ 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe sonstige Wirtschaftszweige: WZ 45 Handel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen WZ 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) WZ 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen übrige WZ: WZ 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen WZ 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarb. von Steinen und Erden WZ 24 Metallerzeugung und -bearbeitung WZ 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen WZ 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr; WZ 71 Architektur- und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung; WZ 72 Forschung und Entwicklung; WZ 77 Vermietung von beweglichen Sachen; WZ 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

17 15 Abb. 10 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 bis 2016 nach Wirtschaftszweigen Tonnen WZ 26 WZ 28 WZ 29 WZ 33 WZ 43 sonstige WZ Abb. 11 Verwendung bestimmter klimawirksamer Stoffe 2014 bis 2016 nach Klimawirksamkeit und Wirtschaftszweigen 1) 1000 t CO 2 -Äquivalente WZ 26 WZ 28 WZ 29 WZ 33 WZ 43 sonstige WZ ) CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); Quelle: IPPC 4th Assesment Report, Climate Change 2007 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

18 16 Abb. 12 Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen unter Berücksichtigung der Zuordnung der in Blends enthaltenen Stoffe 1996 bis 2016 nach Menge 1996 = und Klimawirksamkeit 1)2) (in Prozent) Menge ) neue CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich gültig ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); Quelle: IPPC 4th Assesment Report, Climate Change ) Sonstige in Blends enthaltene Stoffmengen sind nicht enthalten. Klimawirksamkeit Abb. 13 Kältemittel und R134a unter Berücksichtigung der Zuordnung der in Blends enthaltenen Stoffe 1996 bis 2016 nach Menge 1) (in Prozent) 1996 = Kältemittel insgesamt R134a als Kältemittel 1) Sonstige in Blends enthaltene Stoffmengen sind nicht enthalten. Statistisches Landesamt des Freitstaates Sachsen - Q IV 3 - j/16

19 Stand: Juni 2015 Stoffliste über "Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Stoff STKZ 1) Chemische Bezeichnung / Handelsbezeichnung Summenformel CO 2 eq 2) R : Tetrafluormethan CF R : Trifluormethan CHF R : Difluormethan CH 2 F R : Fluormethan CH 3 F 92 R 43-10mee 9670 : 1,1,1,2,2,3,4,5,5,5-Decafluorpentan CF 3 CF 2 CHFCHFCF R : Hexafluorethan C 2 F R : Pentafluorethan CHF 2 -CF R : 1,1,2,2-Tetrafluorethan CHF 2 -CHF R 134a 9611 : 1,1,1,2-Tetrafluorethan CF 3 -CH 2 F R : 1,1,2-Trifluorethan CHF 2 -CH 2 F 353 R 143a 9615 : 1,1,1-Trifluorethan CH 3 CF R : 1,2-Difluorethan CHF 2 -CH 2 53 R 152a 9617 : 1,1-Difluorethan CHF 2 -CH R : Fluorethan CH 3 -CH 2 F 12 R : Hexafluorcyclopropan c-c3f R : Oktafluorpropan C 3 F R 227ea 9623 : 1,1,1,2,3,3,3-Heptafluorpropan CF 3 CHFCF R 236cb 9627 : 1,2,2,3,3,3-Hexafluorpropan CH 2 FCF 2 CF R 236ea 9629 : 1,1,2,3,3,3-Hexafluorpropan CHF 2 CHFCF R 236fa 9631 : 1,1,1,3,3,3-Hexafluorpropan CF 3 -CH 2 -CF R 245ca 9633 : 1,1,2,2,3-Pentafluorpropan CHF 2 CF 2 CH 2 F 693 R 245fa 9637 : 1,1,3,3,3-Pentafluorpropan CHF 2 CH 2 CF R : Propan CH 3 CH 2 CH 3 3 R : Octafluorcyclobutan c-c 4 F 8, R 365mfc 9671 : 1,1,1,3,3-Pentafluorbutan CF 3 CH 2 CF 2 CH R 1234yf 9673 : 2,3,3,3,-Tetrafluorprop-1-en CH 2 =CF-CF 3 4 R 1234ze (E) 9675 : trans-1,3,3,3-tetrafluorprop-1-en CHF=CH-CF 3 (E) 7 R 1336mzz 9680 :1,1,1,4,4,4,-Hexafluorbut-2-en CF 3 CH=CH-CF 3 9 R : Decafluorbutan C 4 F R : Dodecafluorpentan C 5 F R : Tetradecafluorhexan C 6 F R : Perfluordecalin C 10 F R : Hexafluor-1,3-butadien CF 2 =CF-CF=CF 2 1

20 Stand: Juni 2015 Noch: Stoffliste über "Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Stoff STKZ 1) Chemische Bezeichnung / Handelsbezeichnung Summenformel CO 2 eq 2) R 404A 9801 : z.b. Suva HP 62 (Suva 404A), Reclin 404A, Forane FX 70 (Forane 404A neu), Meforex M 55, Solkane 404A, Isceon 404 A, Klea 404A R 407A 9804 : z.b. Klea 407A (Klea60), Isceon 407A, Suva 407A R 407C 9810 : z.b. Reclin 407C, HX 3, Forane 407C, Suva AC 9000 (Suva 407C), Klea 407C (Klea 66), Meforex M 95, Isceon 407C, Solkane 407C R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 44% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 4% R 143a (CH 3 CF 3 ): 52% R 32 (CH 2 F 2 ): 20% R 125 (CHF 3 -CF 2 ): 40% R 134a (CF 3 -CH 2 F):40% R 32 (CH 2 F 2 ): 23% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 25% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 52% R 407D 9811 : z.b. Klea 407D R 32 (CH 2 F 2 ): 15% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 15% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 70% R 407F 9814 : z.b. Genetron Performax LT R 32 (CH 2 F 2 ): 30% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 30% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 40% R 410A 9813 : z.b. Genetron AZ 20, Solkane 410A, Reclin 410, Suva 410A, Meforex M 98, Klea 410A, Forane 410A R 32 (CH 2 F 2 ): 50% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 50% R 413A 9819 : z.b.isceon MO49 R 134a (CH 2 -CF 3 F): 88% R 218 (C 3 F 8 ): 9% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 3% R 417A 9849 : z.b. Isceon MO59 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 46,6% R 134a (CH 2 -CF 3 F): 50% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 3,4% R 417B 9850 : Z.B. Solkane 22L (Solvay) R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 79% R 134a (CH 2 -CF 3 F): 18,3% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 2,7% R 417C 9847 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 19,5% R 134a (CH 2 -CF 3 F): 78,8% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 1,7% R 419B 9848 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 48,5% R 134a (CH 2 -CF 3 F): 48% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 3,5% R 422A 9866 : z.b. Isceon MO79 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 85,1% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 11,5% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 3,4% R 422C 9871 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 82% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 15% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 3% R 422D 9867 : z.b. Isceon MO29 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 65,1% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 31,5% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 3,4%

21 Stand: Juni 2015 Noch: Stoffliste über "Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Stoff STKZ 1) Chemische Bezeichnung / Handelsbezeichnung Summenformel CO 2 eq 2) R 422E 9872 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 58% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 39,3% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 2,7% R 425A 9873 R 32 (CH 2 -F 2 ): 18,5% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 69,5% R 227ea (CF 3 -CHF-CF 3 ): 12% R 426A 9836 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 5,1% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 93% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 1,3% R 601a (CH 3 -CH(CH 3 )-CH 2 -CH 3 ): 0,6% R 427A 9840 : z.b. Forane FX100 (Forane 427A neu) R 32 (CH 2 F 2 ): 15% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 25% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 50% R 143a (CH 3 CF 3 ): 10% R 429A 9874 R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 10% R E170 (CH 3 -O-CH 3 ): 60% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 30% R 430A 9851 R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 79% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 24% R 431A 9852 R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 29% R 290 (CH 3 -CH 2 -CH 3 ): 71% R 434A 9845 : z.b. RS-45 R 125 (CHF 2 CF 3 ): 63,2% R 143a (CH 3- CF 3 ): 18% R 134a (CF 3 -CH 2F ): 16% R 600a (CH(CH 3 ) 3 ): 2,8% R 435A 9853 R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 20% R E170 (CH 3 -O-CH 3 ): 80% R 437A 9841 : z.b. Isceon MO49Plus R 125 (CHF 2 CF 3 ): 19,5% R 134a (CF 2 -CH 2 F): 78,5% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 1,4% R 601 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 2 CH 3 ): 0,6% R 438A 9842 : z.b. Isceon MO99 R 32 (CH 2 F 2 ): 8,5% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 45% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 44,2% R 600 (CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 ): 1,7% R 601a (CH 3 CH(CH 3 )CH 2 CH 3 ): 0,6%

22 Stand: Juni 2015 Noch: Stoffliste über "Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Stoff STKZ 1) Chemische Bezeichnung / Handelsbezeichnung Summenformel CO 2 eq 2) R 439A 9854 R 32 (CH 2 F 2 ): 50% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 47% R 600a (CH 3 (CH 3 ) 3 ): 3% R 440A 9856 R 134a (CF 3 -CH 2 F): 1,6% R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 97,8% R 290 (CH 3 -CH 2 -CH 3 ): 0,6% R 442A 9857 : RS 50 R 32 (CH 2 F 2 ): 31% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 31% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 30% R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 3% R 227ea (CF 3 -CHF-CF 3 ): 5% R 444A 9859 : Mexichem AS5 R 32 (CH 2 F 2 ): 12% R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 5% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 83% R 444B 9860 :Solstice L-20 R 32 (CH 2 F 2 ): 41,5% R 152a (CHF 2 -CH 3 ): 10% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 48,5% R 445A 9875 : Mexichem AS6 R 134a (CF 3 -CH 2 F): 9% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 85% R 744 (CO 2 ): 6% R 446A 9876 R 32 (CF 2 F 2 ): 68% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 29% R 600 (CH 3 -CH 2 -CH 2 -CH 3 ): 3% R 447A 9877 : Solstice L-41 R 32 (CF 2 F 2 ): 68% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 3,5% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 28,5% R 448A 9878 : Solstice L-40 R 32 (CF 2 F 2 ): 26% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 26% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 21% R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 20% R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 7% R 449A 9879 : Opteon XP 40 R 32 (CF 2 F 2 ): 24,3% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 24,7% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 25,7% R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 25,3% R 450A 9880 : Solstice L-13 R 1234ze (E) (CHF=CH-CF 3 (E)): 58% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 42% R 451A 9881 R 1234yf CH 2 =CF-CF 3 ): 89,8% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 10,2% R 451B 9882 R 1234ze (E) CHF=CH-CF 3 (E): 88,8% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 11,2%

23 Stand: Juni 2015 Noch: Stoffliste über "Bestimmte klimawirksame Stoffe und deren Blends" Stoff STKZ 1) Chemische Bezeichnung / Handelsbezeichnung Summenformel CO 2 eq 2) R 452A 9883 : Opteon XP44 R 32 (CH 2 F 2 ): 11% R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 59% R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 30% R 454A 9884 : Opteon XL40 R 32 (CH 2 F 2 ): 35% R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 65% R 454B 9885 : Opteon XL41 R 32 (CH 2 F 2 ): 68,9% R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 31,1% R 507A 9822 : z.b. Suva 507, AZ 50, Solkane 507,Klea 507 Reclin 507, Forane 507, Meforex M 57, Isceon 507 R 125 (CHF 2 -CF 3 ): 50% R 143a (CH 3 CF 3 ): 50% R 508A 9825 : z.b. Klea 508A (R5R3) R 23 (CHF 3 ): 39% R 116 (C 2 F 6 ): 61% R 508B 9828 : z.b. Suva 95 R 23 (CHF 3 ): 46% R 116 (C 2 F 6 ): 54% R 511A 9832 R 152a (CH 3 -CHF 2 ): 5% R 290 (H 3 C-CH 2 -CH 3 ): 95% R 512A 9833 R 134a (CF 3 -CH 2 F): 5% R 152a (CH 3 -CHF 2 ): 95% R 513A 9838 : Opteon XP10 R 1234yf (CH 2 =CF-CF 3 ): 56% R 134a (CF 3 -CH 2 F): 44% R 600a Methylpropan (Isobutan) CH(CH 3 ) 3 3 R n-butan CH 3 CH 2 CH 2 CH 3 3 Isceon MO : z.b. Isceon MO89 R 125 (CHF 2 CF 3 ): 86% R 218 (C 3 F 8 ): 9% R 290 (H 3 C-CH 2 -CH 3 ): 5% mfc/ R 227ea Gemisch mfc/ R 227ea Gemisch : z.b. Solkane 365/227 93/7 R 227ea (CF 3 CHFCF 3 ): 7% R 365 mfc (CF 3 CH 2 CF 2 CH 3 ): 93% 9863 : z.b. Solkane 365/227 87/13 R 227ea (CF 3 CHFCF 3 ): 13% R 365 mfc (CF 3 CH 2 CF 2 CH 3) : 87% R E Dimetyhlether CH 3 OCH 3 1 R n-pentan C 5 H 12 3 R 601a 0815 Isopental C 5 H 12 3 R Kohlendioxid CO 2 1 1) STKZ = Stoffkennziffer 2) CO 2 - Äquivalente nach IPCC 2007: laut Beschlüssen in Durban verbindlich gültig ab dem Berichtsjahr 2013 für die Emissionsberichterstattung (Post-Kyoto); (Quelle: IPCC 4th Assessment Report, Climate Change 2007)

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25 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Kälte-Klima-Fachbetriebe Statistisches Landesamt Macherstraße Kamenz 10A Rücksendung bitte bis Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstraße Kamenz Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren. Ansprechpartner/-in Telefon: Telefax: Beachten Sie: Machen Sie bitte alle Angaben für das Gesamtunternehmen ( einschließlich aller produzierenden und nicht produzierenden Teile ). Als Unternehmen gilt die kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- und / oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert. Rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. müssen getrennt berichten. Zweigniederlassungen im Ausland werden nicht einbezogen. Die Fragen im Abschnitt Allgemeine Angaben dienen zur Klärung des Kreises der zu Befragenden. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 6 in der separaten Unterlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Identnummer 10A A Allgemeine Angaben 1 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe unmittelbar selbst als Kältemittel ( bei der Erstfüllung von Neuanlagen, Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen oder Instandhaltung von bestehenden Anlagen ) verwendet? Ja Bitte weiter mit Frage A1.1. Nein Bitte weiter mit Frage A Haben Sie hierfür einen klimawirksamen Stoff in der Größenordnung von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet? 1 Ja Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes in Abschnitt B ein. Anschließend weiter mit Frage A2. Nein Bitte weiter mit Frage A2. 2 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe aus dem bzw. in das Ausland ein- oder ausgeführt? 2 6 Ja Nein Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes als Kältemittel in Abschnitt C ein. Die Befragung Ihres Unternehmens ist abgeschlossen. 10A Seite 1

26 Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstr Kamenz Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben ( z. B. im Vergleich zum Vorjahr ) haben. 10A B Verwendung als Kältemittel im Jahr 2016 Identnummer Unmittelbar selbst verwendete Kältemittel bei der Stoffe 2 R-Bezeichnung Stoffkennziffer Erstfüllung von Neuanlagen 3 5 Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen 4 5 Instandhaltung von bestehenden Anlagen ( Nachfüllung, Wartung, Havarie ) 1 5 kg pro Stoff Weitere ( Falls bekannt, geben Sie bitte die einzelne R-Bezeichnung an. ) Insgesamt 9999 C Ein- oder Ausfuhr im Jahr 2016 Stoffe 2 R-Bezeichnung Stoffkennziffer Einfuhr 6 Ausfuhr 6 kg pro Stoff Insgesamt 9999 Seite 2 10A

27 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Kälte-Klima-Fachbetriebe 10A Erläuterungen zum Fragebogen 1 Ihr Unternehmen gilt als Verwender, falls Sie die Stoffe unmittelbar selbst als Kältemittel in Anlagen einfüllen. Anlagenbeispiele: Haushaltskühlgeräte und Wärmepumpen gewerbliche Kühl- und Kälteanlagen Industriekälteanlagen 3 Zur Erstfüllung von Neuanlagen zählen auch Anlagenänderungen ( Erweiterung, Neuaufbau, Umbau u. Ä. ), außer Umrüstungen. Es sind die Mengen an Kältemitteln zu erfassen, die Sie unmittelbar selbst in diese Geräte oder Anlagen neu einfüllen. Alte Kältemittelmengen, die bereits vor Anlagenänderung enthalten waren und im Anschluss nur wieder zurückgeführt werden, sind nicht anzugeben. Transportkälteanlagen ( Kühl-LKW, Kühlwaggons, Kühlschiffe u. Ä. ) Fahrzeugklimaanlagen Gebäude- und Raumklimaanlagen Als Eigenverwendung gilt auch, wenn eine Fremdfirma tätig wird, Sie aber als auftraggebende Firma die Stoffe bereitstellen. 4 5 Bei der Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen sind die Mengen an Kältemitteln zu erfassen, die Sie unmittelbar selbst im Anschluss an eine Umrüstung ( Austausch des Kältemittels ) in die umgerüsteten Geräte oder Anlagen einfüllen. Ohne Erst- / Neufüllung, Instandhaltung und Wartung durch Fremdfirmen. 2 Zur Verwendung zählen nicht der Bestand an Stoffen in solchen Anlagen. Handel, Verkauf, Entsorgung, Vernichtung, Zurückgewinnung und Aufbereitung der Stoffe. Als klimawirksame Stoffe gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen mit den allgemeinen Summenformeln C n F 2n+2 ( perfluorierte aliphatische Alkane ), C n F 2n ( perfluorierte aliphatische Alkene und perfluorierte Cycloalkane ), C n F 2n-2 ( perfluorierte aliphatische Alkine und perfluorierte Cycloalkene ) mit n = 1, 2,..., 10 sowie C n H m F 2n+2-m ( teilfluorierte aliphatische Alkane ) mit n = 1, 2,..., 10 und 0<m<2n+2 und C n H m F 2n-m ( teilfluorierte aliphatische Alkene ) mit n = 1, 2,..., 10 und 0<m<2n. 6 Ein- oder Ausfuhr ist der grenzüberschreitende Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland für die betreffenden Stoffe als solche oder in Zubereitungen. Stoffe, die in Zubereitungen ( Blends ) enthalten sind, bitte ggf. sorgfältig schätzen. Nicht anzugeben sind Stoffe und Zubereitungen, die in einem ein- oder ausgeführten Fertigerzeugnis ( z. B. Kunst- und Schaumstoffe, Spraydosen, Kälte- und Klimaanlagen ) bereits enthalten sind. Zu den klimawirksamen Stoffen zählen nicht Kohlenwasserstoffe wie z. B. Propan ( R 290 ), Butan ( R 600 ) und anorganische Stoffe wie Ammoniak ( R 717 ), Wasser ( R 718 ) und Kohlendioxid ( R 744 ). 10A Seite 1

28 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Kraftfahrzeuggewerbe Statistisches Landesamt Macherstraße Kamenz 10B Rücksendung bitte bis Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstraße Kamenz Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf Seite 2 korrigieren. Ansprechpartner/-in Telefon: Telefax: Beachten Sie: Machen Sie bitte alle Angaben für das Gesamtunternehmen ( einschließlich aller produzierenden und nicht produzierenden Teile ). Als Unternehmen gilt die kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- und / oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert. Rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. müssen getrennt berichten. Zweigniederlassungen im Ausland werden nicht einbezogen. Die Fragen im Abschnitt Allgemeine Angaben dienen zur Klärung des Kreises der zu Befragenden. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 3 in der separaten Unterlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Identnummer 10B A Allgemeine Angaben 1 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe unmittelbar selbst als Kältemittel zur Füllung und Umrüstung von Kfz-Klimaanlagen und Transportkälteanlagen verwendet? 1 2 Ja Bitte weiter mit Frage A1.1. Nein Bitte weiter mit Frage A Haben Sie hierfür einen klimawirksamen Stoff in der Größenordnung von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet? 1 Ja Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes in Abschnitt B ein. Anschließend weiter mit Frage A2. Nein Bitte weiter mit Frage A2. 2 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe aus dem bzw. in das Ausland ein- oder ausgeführt? 2 3 Ja Nein Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes in Abschnitt C ein. Die Befragung Ihres Unternehmens ist abgeschlossen. 10B Seite 1

29 Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstr Kamenz Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben ( z. B. im Vergleich zum Vorjahr ) haben. B Verwendung als Kältemittel im Jahr 2016 Identnummer 10B Stoffe 2 R-Bezeichnung Stoffkennziffer Unmittelbar selbst verwendete Kältemittel 1 kg pro Stoff Weitere ( Falls bekannt, geben Sie bitte die einzelne R-Bezeichnung an. ) Insgesamt 9999 C Ein- oder Ausfuhr im Jahr 2016 Stoffe 2 R-Bezeichnung Stoffkennziffer Einfuhr 3 Ausfuhr 3 kg pro Stoff Insgesamt 9999 Seite 2 10B

30 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Kraftfahrzeuggewerbe 10B Erläuterungen zum Fragebogen 1 Ihr Unternehmen gilt als Verwender, falls Sie die Stoffe unmittelbar selbst als Kältemittel in Anlagen einfüllen. Anlagenbeispiele: Transportkälteanlagen ( Kühl-LKW, Kühlwaggons, Kühlschiffe u. Ä. ) Fahrzeugklimaanlagen Nicht anzugeben sind Instandhaltung und Wartung dieser Anlage durch Fremdfirmen. 3 Ein- oder Ausfuhr ist der grenzüberschreitende Warenverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland für die betreffenden Stoffe als solche oder in Zubereitungen. Stoffe, die in Zubereitungen ( Blends ) enthalten sind, bitte ggf. sorgfältig schätzen. Nicht anzugeben sind Stoffe und Zubereitungen, die in einem ein- oder ausgeführten Fertigerzeugnis ( z. B. Kunst- und Schaumstoffe, Spraydosen, Kälte- und Klimaanlagen ) bereits enthalten sind. Als Eigenverwendung gilt auch, wenn eine Fremdfirma tätig wird, Sie aber als auftraggebende Firma die Stoffe bereitstellen. 2 Als klimawirksame Stoffe gelten ausschließlich Fluorderivate der aliphatischen und cyclischen Kohlenwasserstoffe mit bis zu zehn Kohlenstoffatomen mit den allgemeinen Summenformeln C n F 2n+2 ( perfluorierte aliphatische Alkane ), C n F 2n ( perfluorierte aliphatische Alkene und perfluorierte Cycloalkane ), C n F 2n-2 ( perfluorierte aliphatische Alkine und perfluorierte Cycloalkene ) mit n = 1, 2,..., 10 sowie C n H m F 2n+2-m ( teilfluorierte aliphatische Alkane ) mit n = 1, 2,..., 10 und 0<m<2n+2 und C n H m F 2n-m ( teilfluorierte aliphatische Alkene ) mit n = 1, 2,..., 10 und 0<m<2n. Zu den klimawirksamen Stoffen zählen nicht Kohlenwasserstoffe wie z. B. Propan ( R 290 ), Butan ( R 600 ) und anorganische Stoffe wie Ammoniak ( R 717 ), Wasser ( R 718 ) und Kohlendioxid ( R 744 ). 10 B Seite 1

31 Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe für das Jahr 2016 Statistisches Landesamt Macherstraße Kamenz 10C Rücksendung bitte bis Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstraße Kamenz Ansprechpartner / -in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon oder Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter Falls Anschrift oder Firmierung nicht mehr zutreffen, bitte auf der Rückseite korrigieren. Ansprechpartner/-in Telefon: Telefax: Beachten Sie: Machen Sie bitte alle Angaben für das Gesamtunternehmen ( einschließlich aller produzierenden und nicht produzierenden Teile ). Als Unternehmen gilt die kleinste rechtliche Einheit, die aus handels- und / oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert. Rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften, Betriebsführungsgesellschaften usw. müssen getrennt berichten. Zweigniederlassungen im Ausland werden nicht einbezogen. Die Fragen im Abschnitt Allgemeine Angaben dienen zur Klärung des Kreises der zu Befragenden. Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Erläuterungen zu 1 bis 10 in der separaten Unterlage. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Identnummer 10C A Allgemeine Angaben 1 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe hergestellt, aus dem bzw. in das Ausland ein- oder ausgeführt? 1 bis 3 7 Ja Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes in Abschnitt B ein. Anschließend weiter mit Frage A2. Nein Bitte weiter mit Frage A2. 2 Haben Sie im Jahr 2016 bestimmte klimawirksame Stoffe unmittelbar selbst als Kältemittel ( bei der Erstfüllung von Neuanlagen, Erstfüllung von umgerüsteten Anlagen oder Instandhaltung von bestehenden Anlagen ) oder als Treibmittel bzw. als sonstiges Mittel bei der Herstellung, Instandhaltung oder Reinigung von Erzeugnissen verwendet? 4 bis 6 10 Ja Bitte weiter mit Frage A2.1. Nein Die Befragung Ihres Unternehmens ist abgeschlossen. 2.1 Haben Sie hierfür einen klimawirksamen Stoff in der Größenordnung von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet? 4 bis 7 Ja Nein Bitte tragen Sie die jeweilige Gesamtmenge des entsprechenden Stoffes als Kältemittel in Abschnitt C, Treibmittel oder sonstiges Mittel in Abschnitt D ein. Ergänzen Sie fehlende R-Bezeichnungen mit den jeweiligen Mengenangaben. Die Befragung Ihres Unternehmens ist abgeschlossen. 10C Seite 1

32 Bitte aktualisieren Sie Ihre Anschrift, falls erforderlich. Name und Anschrift Bitte zurücksenden an Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Umweltschutz/Klima Macherstr Kamenz Bemerkungen Zur Vermeidung von Rückfragen unsererseits können Sie hier auf besondere Ereignisse und Umstände hinweisen, die Einfluss auf Ihre Angaben ( z. B. im Vergleich zum Vorjahr ) haben. B Herstellung, Ein- oder Ausfuhr im Jahr 2016 Identnummer 10C Herstellung 1 Einfuhr 3 Stoffe 7 R-Bezeichnung Stoffkennziffer insgesamt darunter zum Einsatz als Ausgangsstoff bestimmt 2 ( Zwischenprodukt ) insgesamt darunter zum Einsatz als Ausgangsstoff bestimmt 2 ( Zwischenprodukt ) Ausfuhr 3 kg pro Stoff Weitere ( Falls bekannt, geben Sie bitte die einzelne R-Bezeichnung an. ) Insgesamt 9999 Seite 2 10C

10A. 1.1 Haben Sie hierfür einen klimawirksamen Stoff in der Größenordnung von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet? 1

10A. 1.1 Haben Sie hierfür einen klimawirksamen Stoff in der Größenordnung von mehr als 20 kg pro Stoff und Jahr verwendet? 1 Stoffe für das hr 2016 Rücksendung bitte bis Dezernat 33 Merseburger Str. 2 06110 Halle (Saale) Postfach 20 11 56 06012 Halle (Saale) Ansprechpartner /-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name: Telefon

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