BÜRGERINFORMATIONS- NEUE ORTSBEIRÄTE/ BEIRAT BOMMERSHEIM VERANSTALTUNGEN BETR. am Dienstag, dem und am Mittwoch, dem

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1 BÜRGERINFORMATIONS- VERANSTALTUNGEN BETR. NEUE ORTSBEIRÄTE/ BEIRAT BOMMERSHEIM am Dienstag, dem und am Mittwoch, dem

2 GRUND FÜR DIE BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, in Bommersheim und der Kernstadt Oberursel einen ergebnisoffenen Beteiligungsprozess zum Thema Bildung von Ortsbeiräten durchzuführen. Ziel dieses Prozesses soll sein, die Bürger in diesen Ortsteilen über die Institution Ortsbeirat (Funktion, gesetzliche Aufgaben und Grenzen sowie die tatsächliche Praxis) zu informieren und ein repräsentatives Meinungsbild zu erheben, ob ein bzw. zwei Ortsbeiräte in der Kernstadt (Oberursel Mitte und Nord) eingeführt bzw. ob der Beirat Bommersheim in einen Ortsbeirat umgewandelt werden sollen. 2

3 GRUND FÜR DIE BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Der Beteiligungsprozess soll folgende Elemente beinhalten: Informationsveranstaltungen in der Kernstadt (Oberursel Mitte und Nord) und Bommersheim mit folgenden Inhalten: 1. Welche Aufgaben und Rechte hat ein Ortsbeirat? 2. Was sind die rechtlichen Grundlagen des Beirats Bommersheim? 3. Wahl und Zusammensetzung eines Ortsbeirats 4. Innere Ordnung und Geschäftsgang eines Ortsbeirats 5. Kosten eines Ortsbeirats 6. Wie arbeiten die vorhandenen Ortsbeiräte in Oberursel und der Beirat Bommersheim in der Praxis? 3

4 GRUND FÜR DIE BÜRGERINFORMATIONSVERANSTALTUNGEN Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind der Stadtverordnetenversammlung bis Mitte 2018 vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Stadtverordnetenversammlung eine Entscheidung über die Einführung eines bzw. zweier Ortsbeiräte in der Kernstadt (Oberursel Mitte und Nord) und die Umwandlung des Beirats Bommersheim in einen Ortsbeirat zur nächsten Wahlzeit treffen. 4

5 ZIELE VON ORTSBEIRÄTEN, BZW. DES BEIRATS BOMMERSHEIM Mittler zwischen Bürgerschaft und den städtischen Gremien/Verwaltung örtliche Interessenvertretung/Interessenvertretung der Ortsbezirke Mitglieder des Ortsbeirats/des Beirats Bommersheim sind vor Ort bekannt/kennen sich aus/nah am Bürger direkt und auf kurzem Weg persönliche/nachhaltige Kommunikation höhere Akzeptanz bei umstrittenen Entscheidungen 5

6 AUFGABEN DER ORTSBEIRÄTE Anfragen an den Ortsbeirat 82 Abs. 3 HGO Stadtverordnetenversammlung/Magistrat zu allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen Geschäftsordnung kann Frist bestimmen Übertragung von Zuständigkeiten durch die StvV 82 Abs. 4 HGO bestimmte Angelegenheiten/ bestimmte Arten von Angelegenheiten Ausschließungskatalog gem. 51 HGO 6

7 DIE RECHTE DES ORTSBEIRATES Vorschlagsrecht Anhörungsrecht 82 Abs. 3 HGO alle Angelegenheiten, die sein Ortsbezirk betreffen 82 Abs. 3 HGO alle wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen; insbesondere zum Entwurf des Haushaltsplans, Entwürfe von Bebauungsplänen Möglichkeit der Stellungnahme Aktivrecht Passivrecht 7

8 DIE RECHTLICHE GRUNDLAGE DES BEIRATS BOMMERSHEIM Bildung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom (Hintergrund: Eingemeindung Bommersheim bereits 1929, das heißt zum Zeitpunkt der Gebietsreform nicht mehr selbstständig.) 8

9 WAHL UND ZUSAMMENSETZUNG EINES ORTSBEIRATES Wahl Gemäß 82 Abs. 1 HGO Die Ortsbeiratsmitglieder werden gleichzeitig mit den Stadtverordneten gewählt Die nächste Kommunalwahl wird voraussichtlich im März 2021 stattfinden Anzahl der Mitglieder Gemäß 82 Abs. 1 HGO 3 bis 9 Mitglieder; höchstens 19 Mitglieder Richtet sich nach der Einwohnerzahl des Ortsbezirks In Oberursel haben alle Ortsbeiräte jeweils 9 Mitglieder Ortsvorsteher/ Stellvertretern 82 Abs. 5 S HGO Der Ortsvorsteher und ein oder mehrere Stellvertreter werden aus der Mitte des Ortsbeirates gewählt Stimmenmehrheit gemäß 55 HGO 9

10 ZUSAMMENSETZUNG DES BEIRATES BOMMERSHEIM Es findet keine Wahl statt Die Mitglieder werden aufgrund eines Magistratsbeschlusses analog der Wahlzeit der Ortsbeiräte (5 Jahre) wie folgt entsendet: 1 Vertreter der kath. Kirchengemeinde Beirat Bommersheim 7 Vertreter der Stadtverordnetenfraktionen 1 Vertreter der evgl. Kirchengemeinde 1 Vertreter des Landwirtevereins 4 Vertreter der Vereine 1 Vertreter des Magistrats 10

11 DIE RECHTSSTELLUNG DER MITGLIEDER GEMÄß 82 ABS. 2 HGO Ortsbeirat Beirat Bommersheim Ehrenamtliche Tätige Verschwiegenheitspflicht 24 HGO 24 a HGO Widerstreit der Interessen 25 HGO Treupflicht 26 HGO Ordnungswidrigkeiten Entschädigung 27 HGO 11

12 INNERE ORDNUNG UND GESCHÄFTSGANG EINES ORTSBEIRATS Ortsbeirat derzeit gültige Geschäftsordnung Beirat Bommersheim derzeit gültige Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsganges in den Kommissionen des Magistrats und im Beirat für die Belange des Stadtteils Bommersheim 12

13 KOSTENAUFSTELLUNG (JÄHRLICH) Kategorie Betrag Anmerkung Aufwandsentschädigung Ortsvorsteher ohne Verdienstausfall Ortsbeiratsmitglieder bezogen auf 8 Mandatsträger Schriftführer(in) 225 Mietkosten Separates Budget für den Ortsvorsteher Personalkosten Büro der Gremien (1/2 Stelle) 900 pauschal 100 pro Sitzung 255 analog Verfügungsmittel Summe pro Jahr für einen Ortsbeirat 13

14 KOSTENAUFSTELLUNG UMWANDLUNG BRB OBR (JÄHRLICH) Kategorie Betrag Anmerkung Aufwandsentschädigung Ortsvorsteher ohne Verdienstausfall Ortsbeiratsmitglieder bezogen auf 8 Mandatsträger = Derzeitige Aufwandsentschädigung Summe./ Mitglieder a 25 /pro Sitzung Mehrkosten pro Jahr 14

15 KOSTENAUFSTELLUNG (JÄHRLICH) Aus den Sitzungen der Ortsbeiräte resultieren auch diverse Arbeitsaufträge an die Verwaltung. Diese werden dann analog zu Magistrat und Ausschüssen bearbeitet. Teilweise werden ähnliche Anfragen in verschiedenen Gremien gestellt, auf deren Beantwortung zurückgegriffen werden kann. 15

16 WEITERES VERFAHREN/ BÜRGERBETEILIGUNG 16

17 BEFRAGUNG KERNSTADT (MITTE NORD) Wie geht es weiter? Mit der Durchführung der Befragung haben wir ein unabhängiges Marktforschungsinstitut mafo-s marktforschung & beratung beauftragt. Das Institut unterliegt den strengen Regeln des Datenschutzes und wird keine personenbezogenen Daten an die Stadt Oberursel oder Dritte weiterleiten. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Für die laut Beschluss geforderte repräsentative Bürgerbefragung werden mittels einer Stichprobenerhebung nach dem Zufallsprinzip wahlberechtigte Personen aus dem Wahlkreis Oberursel Kernstadt ausgewählt. In der Kernstadt Oberursel wohnen ca wahlberechtige Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Kreis werden Personen ausgewählt und erhalten nachfolgenden Fragebogen mit Anschreiben und adressierten Freiumschlag: 17

18 BEFRAGUNG KERNSTADT (MITTE NORD) 18

19 BEFRAGUNG KERNSTADT (MITTE NORD) Die Befragung startet: 02. Mai bis 30. Mai 2018 Falls Sie unter den zufällig ausgewählten Personenkreis der Befragten gehören oder Bekannte (Nachbarn, etc.) kennen, die ausgewählt wurden freuen wir uns sehr über eine hohe Beteiligung und bedanken uns bereits heute für alle Rückläufe 19

20 BEFRAGUNG BOMMERSHEIM Wie geht es weiter? Mit der Durchführung der Befragung haben wir ein unabhängiges Marktforschungsinstitut mafo-s marktforschung & beratung beauftragt. Das Institut unterliegt den strengen Regeln des Datenschutzes und wird keine personenbezogenen Daten an die Stadt Oberursel oder Dritte weiterleiten. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Für die laut Beschluss geforderte repräsentative Bürgerbefragung werden mittels einer Stichprobenerhebung nach dem Zufallsprinzip wahlberechtigte Personen aus dem Wahlkreis Bommersheim ausgewählt. In Bommersheim wohnen ca wahlberechtige Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Kreis werden Personen ausgewählt und erhalten nachfolgenden Fragebogen mit Anschreiben und adressierten Freiumschlag : 20

21 BEFRAGUNG BOMMERSHEIM 21

22 BEFRAGUNG BOMMERSHEIM Die Befragung startet: 02. Mai bis 30. Mai 2018 Falls Sie unter den zufällig ausgewählten Personenkreis der Befragten gehören oder Bekannte (Nachbarn, etc.) kennen, die ausgewählt wurden freuen wir uns sehr über eine hohe Beteiligung und bedanken uns bereits heute für alle Rückläufe 22

23 HERZLICHEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Ihre Ansprechpartner/innen: Büro der Gremien: Michael Noll Verena Gottschalk Bürgerbeteiligung: Gabriela Wölki Markus Obst Büro der Gremien/Bürgerbeteiligung

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