Anmeldung Anmeldung zum 17. Cambodunum Cup 2018 vom (Eröffnungsfeier) bis Verein und Verantwortliche
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- Evagret Hauer
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1 Anmeldung 2018 Anmeldung zum 17. Cambodunum Cup 2018 vom (Eröffnungsfeier) bis (Anmeldeschluss am 09. April 2018) Verein und Verantwortliche Vereinsname: Verantwortliche/r: Landesverband: Vereinsvorsitzender: Kontaktdaten des Verantwortlichen: Adresse des Vereins: Straße / Hausnr.: PLZ / Ort: Land: Telefon / privat Telefon / mobil E Mail Fax Mannschaften (bitte je Anzahl der teilnehmenden Mannschaften eintragen) U 17 Spieler die am oder nach dem geboren sind U 15 Spieler die am oder nach dem geboren sind U 13 (9er) Spieler die am oder nach dem geboren sind U 11 (7er) Spieler die am oder nach dem geboren sind U 17 (9er) SpielerINNEN die am oder nach dem geboren sind
2 SportlerInnen / TeilnehmerInnen männlich weiblich Spieler Betreuer / Trainer Begleitpersonen Gesamt Anreise: Abreise: Art der gewünschten Unterkunft Jugendgästehaus (JUFA) derzeit ausgebucht! inkl. Frühstück und Abendessen in der JUFA Preis pro Person: 47 (1 x Übernachtung im Mehrbettzimmer/Halbpension) (DZ und EZ auf Anfrage!) Haus der Familie derzeit ausgebucht! inkl. Frühstück im Haus und Abendessen in der Markthalle am Königsplatz Preis pro Person: 38 (1 x Übernachtung im Mehrbettzimmer/Halbpension) (DZ und EZ auf Anfrage!) Hotel Waldhorn derzeit ausgebucht! inkl. Frühstück im Haus und Abendessen in der Markthalle am Königsplatz Preis pro Person: 59 (1 x Übernachtung im Doppelzimmer/Halbpension) (EZ auf Anfrage!) Sporthalle mit Frühstück und Abendessen in der Markthalle am Königsplatz Preis pro Person: 28 (1 x Übernachtung in der Turnhalle/Halbpension) (Massenlager auf Turnmatten in der Halle. Es stehen weder Betten noch Decken/Kissen zur Verfügung) Hotel Peterhof derzeit ausgebucht! inkl. Frühstück im Haus und Abendessen in der Markthalle am Königsplatz (auch nur Übernachtung/Frühstück möglich) Preis pro Person: 59 (1 x Übernachtung im Doppelzimmer/Halbpension) 79 (1 x Übernachtung im Einzelzimmer/Halbpension)
3 GERNE BERATEN WIR SIND INDIVIDUELL BEZÜGLICH WEITERER UNTERKÜNFTE IN KEMPTEN und UMGEBUNG BITTE BEACHTEN: Die Übernachtung erfolgt in einem der o. g. Unterbringungsstätten. Falls die von Ihnen gewünschte Unterkunft nicht mehr zur Verfügung steht, setzen wir uns bezüglich eines Alternativ-Angebotes mit Ihnen in Verbindung. Auskünfte in Sachen Unterkunft erhalten Sie bei Kempten Tourismus Frau Stefanie Müller oder Tel Bitte senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift und Vereinsstempel per an o. g. Mailadresse oder Fax an: Nr.: oder per Post an: Stadt Kempten, Sportamt, Klaus Schwaninger, Rathausplatz 22, Kempten. Es gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift im Namen des Vereins, dass die Allgemeinen Bedingungen zur Kenntnis genommen wurden. Anmeldungen ohne Vereinsstempel sind nicht gültig! Vereinsstempel und rechtsverbindliche Unterschrift Datum/Ort/Unterschrift des Verantwortlichen
4 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmeldung, Bestätigung 1.1 Mit Ihrer Anmeldung melden Sie sich verbindlich zum Cambodunum-Cup 2018 an. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen die Buchung und den Preis der Teilnahme an der Veranstaltung schriftlich bestätigen (Buchungsbestätigung). Telefonische und mündliche Absprachen werden erst verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 1.2 Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Turnierregeln der Stadt Kempten (Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport). 1.3 Anmeldeschluss für den Cambodunum-Cup 2018 ist der Bezahlung 2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung durch die Stadt Kempten (Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport) ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist spätestens zum zu leisten. Die Gebühren im Falle einer Stornierung, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren werden sofort fällig. Die Beträge für An- und Restzahlung sowie ggf. Stornierung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Zahlungen erfolgen jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Teilnehmer. 2.2 Bei kurzfristigen Buchungen (ab dem vor Veranstaltungsbeginn) wird sofort der gesamte Teilnehmerpreis fällig. 2.3 Beim Check-In im Turnierbüro ist eine Gebühr in Höhe von 100 als Kaution für die Mannschaften die in einer Sporthalle übernachten zu hinterlegen. 2.4 Bei Nichteinhaltung des Restzahlungstermins kann die Stadt Kempten nach erfolgloser Mahnung mit Nachfristsetzung vom bestehenden Buchungsvertrag zurücktreten und als Entschädigung Rücktrittgebühren nach Ziffer 5.3 verlangen. Die Aushändigung der letzten Informationen erfolgt erst nach Eingang der Restzahlung, frühestens jedoch 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. 3. Leistung Die Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung. Unterkunftswünsche und Zimmerreservierungen werden nicht zugesichert. 4. Leistungs und Preisänderungen Änderungen und Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Stadt Kempten nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
5 5. Rücktritt 5.1 Es ist möglich, jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Stadt Kempten. Die Veranstaltungsrücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. 5.2 Tritt ein Teilnehmer/Mitreisender zurück oder wird die Reise zur Veranstaltung aus Gründen (mit Ausnahme von unter Ziffer 7 geregelten Fällen höherer Gewalt) nicht angetreten, die von der Stadt Kempten nicht zu vertreten sind, kann die Stadt Kempten angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Veranstaltungsleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. 5.3 Folgende Kosten sind beim Rücktritt (auch einzelner Personen) von der Veranstaltung in der Regel zu zahlen: bis zum : kostenfreie Stornierung vom bis : 20 % des Teilnehmerpreises (pro Person) vom bis : 40% des Teilnehmerpreises (pro Person) vom bis : 60% des Teilnehmerpreises (pro Person) vom bis : 80% des Teilnehmerpreises (pro Person) ab und bei Nichterscheinen bei Veranstaltungsbeginn: 100% des Teilnehmerpreises (pro Person) 5.4 Nachbuchungen sind möglich. Es kann nicht garantiert werden, dass bei Nachmeldungen Plätze in der gewünschten Übernachtungsstätte zur Verfügung stehen. 6. Rücktritt und Kündigung durch die Stadt Kempten Die Stadt Kempten kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Stadt Kempten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt die Stadt Kempten den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den Teilnahmepreis abzüglich des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie der ersparten Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen ergeben. 7. Höhere Gewalt 7.1 Wird die Durchführung der Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die teilnehmende Mannschaft oder einzelne Teilnehmer, als auch die Stadt Kempten den Vertrag kündigen. Die Stadt Kempten zahlt den eingezahlten Preis zurück, kann jedoch für die erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. 7.2 Reisehinweise des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland erhalten Sie im Internet unter de oder unter der Telefonnummer (030)
6 7.3 Fallen während der gebuchten Veranstaltung einzelne Programmpunkte oder Spiele wetterbedingt aus, besteht kein Anspruch auf Wiederholung oder Entschädigung. In diesem Fall wird gemäß den Turnierregeln verfahren. 8. Haftung, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 8.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Teilnehmerpreis (pro Person) beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Für alle gegen die Stadt Kempten selbst gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Teilnehmerpreises (pro Person und Veranstaltung) beschränkt. 8.2 Die Stadt Kempten haftet generell nicht bei höherer Gewalt. 8.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Freizeitaktivitäten müssen die Teilnehmer und Mitreisenden selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Freizeitaktivitäten auftreten, haftet die Stadt Kempten nur, wenn das Unternehmen ein Verschulden trifft. Die Stadt Kempten empfiehlt den Abschluss einer Unfall-Versicherung. 8.4 Jeder Teilnehmer/Mitreisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Mängel und Störungen sind den Stadt Kempten- Mitarbeitern sofort mitzuteilen, die Stadt Kempten empfiehlt die Schriftform. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige Mitteilung an die Stadt Kempten, Rathausplatz 22, Kempten (Allgäu). Kommt ein Teilnehmer/Mitreisender durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. 8.5 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Veranstaltung sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung bei der Stadt Kempten geltend zu machen. Wir empfehlen die Schriftform. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren. Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. 9. Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsbestimmungen Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreise- und Durchreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen. Kontaktdaten finden Sie auf Teilnehmer/Mitreisende sind selbst dafür verantwortlich, den unterschiedlichen Einreisebestimmungen zu entsprechen. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Teilnehmers/Mitreisenden. Bitte erkundigen Sie sich, ob für Ihre Reise in die Stadt Kempten ein Reisepass erforderlich ist oder der Personalausweis genügt und achten Sie bitte darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Teilnehmer/ Mitreisende, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zudem meist ein Visum für das jeweilige Zielland, ggf. auch für die Transitländer. Wir empfehlen, ein solches mindestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu beantragen.
7 10. Datenschutz 10.1 Alle personenbezogenen Daten sind gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen geschützt. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie dies nicht wünschen. Wenn Sie die Zusendung von Informationen nicht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Stadt Kempten unter der unten genannten Adresse Fotografien von Mannschaften oder einzelnen Spielern/ Spielerinnen oder Mitreisenden, die während des Cambodunum Cups von Fotografen, die vom Cambodunum-Cup-Organisationskomitee beauftragt wurden, oder von Mitarbeitern gemacht werden, werden gegebenenfalls auf unserer Homepage oder in sonstigen Medien über die Stadt Kempten veröffentlicht. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten oder die Veröffentlichung von Fotografien nicht wünschen, informieren Sie uns bitte am Ankunftstag beim Check-in im Turnierbüro. 11. Allgemeines, Gerichtsstand 11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Kempten. Verträge unterliegen deutschem Recht Alle Angaben in den Produktbeschreibungen entsprechen den zur Zeit der Drucklegung geltenden gesetzlichen Vorschriften Irrtümer und technische Änderungen bleiben vorbehalten! 11.5 Mit der Veröffentlichung neuer Produktdarstellungen/Preise verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Veranstaltungen und Termine ihre Gültigkeit. Stadt Kempten (Allgäu) Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Rathausplatz Kempten Amt für Kindertagesstätten, Schulen und Sport Rathausplatz Kempten
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