Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der
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- Maja Kneller
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1 Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - REHABILITATIONSWISSENSCHAFTLICHES RPOFIL (Bachelor of Arts) - (BPO 2005 vom ) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 7!
2 Module des ersten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: EW I Entscheidungsmodul¹ BA 1 Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik plus Tutorien Wird von der Hochschule Heterogenität BA 2 Grundlagen der Rehabilitationspädagogik Allgemeine und geschlechterspezifische Grundlagen Grundlagen einer Soziologie der Behinderung Praktikumsbegleitende Veranstaltung Praxisphase o o o Hospitation Praktikum Präsentation 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) 3 Wochen (120 Std.) 4 Wochen (160 Std.) BA 3 Grundlagen der Rehabilitationspsychologie Modelle von Gesundheit und Krankheit Psychologische Grundlagen in Sondererziehung und Rehabilitation Wahlpflichtveranstaltung AWT Arbeit, Wirtschaft, Technik in der Rehabilitation Grundlagen der Rehabilitationstechnik Arbeit und Wirtschaft Wahlveranstaltung aus Arbeit und Wirtschaft oder Technik BKM 1 Ästhetische Bildung und Kreativtherapien Grundlagen der Ästhetischen Bildung Wahlveranstaltung aus Bewegung oder Kunst oder Musik Wahlveranstaltung aus Bewegung oder Kunst oder Musik ¹ Das Modul EW I fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für das Modul anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. 2
3 Module des zweiten Studienjahres Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: EW II Schule, Unterricht, Profession¹ EW III Erziehung, Bildung, Sozialisation¹ E-L 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (Pflicht)² Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (mit pädagogischem Orientierungspraktikum) Neurowissenschaftliche Grundlagen des Lernens und der schulischen Lernförderung Wahlpflichtveranstaltung aus Grundlegende Konzeptionen der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen oder Grundlegende pädagogische Konzeptionen im Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)³ E-E 1 Einführung in den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Lerntheoretische Grundlagen im Hinblick auf psychische und Verhaltensstörungen Phänomene, Klassifikation und entwicklungspsychopathologische Erklärungsmodelle im Förderschwerpunkt Konzepte schulischer und außerschulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und Verhaltensstörungen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)³ E-G 1 Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Medizinische und andere lebensbedeutsame Aspekte Einführung in Kommunikation und Verhalten Einführung in die Methodik und Didaktik des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)³ ¹ Die Module EW II und EW III fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. ³Das Pädagogische Orientierungspraktikum muss in einem der Förderschwerpunkte gewählt werden. Hierzu muss der Praktikumsbericht vorgelegt werden. Ist der Praktikumsbericht nicht benotet worden, so muss dieser durch den Prüfungsausschuss nachbenotet werden. 3
4 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-K 1 Einführung in den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die medizinischen Grundlagen Einführung in den Förderschwerpunkt Einführung in die Kommunikationsförderung Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)³ E-S 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen Einführung in die Grundlagen der Ophthalmologie Laboratorium funktionale Diagnostik Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)³ E-SK 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Systematik I Linguistische und kommunikationstheoretische Aspekte Wahlpflichtveranstaltung: Medizinische Stimm- und Sprachheilkunde oder Phonetische Grundlagen oder Grundlagen der pädagogischen Audiologie Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)³ ¹ Die Module EW II und EW III fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. ³Das Pädagogische Orientierungspraktikum muss in einem der Förderschwerpunkte gewählt werden. Hierzu muss der Praktikumsbericht vorgelegt werden. Ist der Praktikumsbericht nicht benotet worden, so muss dieser durch den Prüfungsausschuss nachbenotet werden. 4
5 Module des dritten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: BA 4 Professionsspezifische Themen der Rehabilitation Wird von der Hochschule Profession und Arbeitsfeld Lebenslagen, Lebensstile und Lebenswelten Qualitäts- und Ressourcenmanagement E-L 2 Grundlagen von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen (Pflicht)² Didaktik und Methodik des Förderunterrichts im Förderschwerpunkt Lernen Wahlpflichtveranstaltung aus Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen oder Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts oder Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen Wahlpflichtveranstaltung aus Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen oder Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts oder Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen E-E 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Pädagogik und Didaktik bei psychischen und Verhaltensstörungen Soziales Lernen und therapeutische Förderung in der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Vorbereitungskolloquium zur BA-Arbeit E-G 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Weiterführende Aspekte der Methodik und Didaktik in der Unterrichtspraxis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Institutionelle Rahmenbedingungen/soziales Umfeld der Schule Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. 5
6 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-K 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die Unterrichtsplanung inklusive der Vermittlung medialer und kommunikativer Kompetenzen Förderbedarf und Förderkonzepte Einführung in die Förderung mehrfach behinderter Schüler/innen E-S 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Grundfragen pädagogischen Handelns Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Pädagogik bei Menschen mit einer Sehschädigung Pädagogik und Didaktik des Anfangsunterrichts im Förderschwerpunkt Sehen E-SK 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Entwicklung der Sprach- und Symbolisierungsfähigkeit Verfahren der Sprachdiagnose Wahlpflichtveranstaltung aus Behandlungsverfahren in der Sprachrehabilitation anhand von Fallbeispielen (Diagnose, Therapieziele, Therapiekonzepte) oder Fallbesprechung: Supervision in der Sprachrehabilitation oder Methoden der Unterstützten Kommunikation ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. Einstufungsvorschlag: Semester Ort, Datum i. A. Unterschrift (Dr. Stefanie Roos) 6
7 Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 12 Abs. 1 BPO 2005) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 12 Abs. 2 BPO 2005) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 12 Abs. 3 BPO 2005) 4. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 12 Abs. 4 BPO 2005) 5. Leistungen, die mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung am Oberstufenkolleg Bielefeld in dem entsprechenden Fach erbracht worden sind, werden als Studienleistungen auf das Studium angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. ( 12 Abs. 5 BPO 2005) 6. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die aufgrund einer Einstufungsprüfung gemäß 67 Hochschulgesetz berechtigt sind, das Studium in einem höheren Fachsemester aufzunehmen, werden die in der Einstufungsprüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Studien- und Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung angerechnet. Die Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung sind für den Prüfungsausschuss bindend. ( 12 Abs. 6 BPO 2005) 7. Zuständig für die Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 6 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören. ( 12 Abs. 7 BPO 2005) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die n soweit die nsysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren nsystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 12 Abs. 8 BPO 2005) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 6 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 6 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 120 Credits erworben werden. ( 12 Abs. 9 BPO 2005) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 7
8 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Dr. Stefanie Roos (Mitglied) Tel.: 0231/ Frau Betzer Tel.: 0231/ Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/ Frau Rogalla Tel.: 0231/ Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/2010 8
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