Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der"

Transkript

1 Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - REHABILITATIONSWISSENSCHAFTLICHES RPOFIL (Bachelor of Arts) - (BPO 2005 vom ) der Fakultät Rehabilitationswissenschaften Technische Universität Dortmund Bitte beachten Sie die Hinweise ab Seite 7!

2 Module des ersten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: EW I Entscheidungsmodul¹ BA 1 Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik Einführung in das Studium der Rehabilitationspädagogik plus Tutorien Wird von der Hochschule Heterogenität BA 2 Grundlagen der Rehabilitationspädagogik Allgemeine und geschlechterspezifische Grundlagen Grundlagen einer Soziologie der Behinderung Praktikumsbegleitende Veranstaltung Praxisphase o o o Hospitation Praktikum Präsentation 1 Woche (40 Std.) 2 Wochen (80 Std.) 3 Wochen (120 Std.) 4 Wochen (160 Std.) BA 3 Grundlagen der Rehabilitationspsychologie Modelle von Gesundheit und Krankheit Psychologische Grundlagen in Sondererziehung und Rehabilitation Wahlpflichtveranstaltung AWT Arbeit, Wirtschaft, Technik in der Rehabilitation Grundlagen der Rehabilitationstechnik Arbeit und Wirtschaft Wahlveranstaltung aus Arbeit und Wirtschaft oder Technik BKM 1 Ästhetische Bildung und Kreativtherapien Grundlagen der Ästhetischen Bildung Wahlveranstaltung aus Bewegung oder Kunst oder Musik Wahlveranstaltung aus Bewegung oder Kunst oder Musik ¹ Das Modul EW I fällt in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für das Modul anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. 2

3 Module des zweiten Studienjahres Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: EW II Schule, Unterricht, Profession¹ EW III Erziehung, Bildung, Sozialisation¹ E-L 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (Pflicht)² Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen (mit pädagogischem Orientierungspraktikum) Neurowissenschaftliche Grundlagen des Lernens und der schulischen Lernförderung Wahlpflichtveranstaltung aus Grundlegende Konzeptionen der Didaktik im Förderschwerpunkt Lernen oder Grundlegende pädagogische Konzeptionen im Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Lernen (Wahl)³ E-E 1 Einführung in den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Lerntheoretische Grundlagen im Hinblick auf psychische und Verhaltensstörungen Phänomene, Klassifikation und entwicklungspsychopathologische Erklärungsmodelle im Förderschwerpunkt Konzepte schulischer und außerschulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen und Verhaltensstörungen Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)³ E-G 1 Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung: Medizinische und andere lebensbedeutsame Aspekte Einführung in Kommunikation und Verhalten Einführung in die Methodik und Didaktik des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit geistiger Behinderung Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)³ ¹ Die Module EW II und EW III fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. ³Das Pädagogische Orientierungspraktikum muss in einem der Förderschwerpunkte gewählt werden. Hierzu muss der Praktikumsbericht vorgelegt werden. Ist der Praktikumsbericht nicht benotet worden, so muss dieser durch den Prüfungsausschuss nachbenotet werden. 3

4 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-K 1 Einführung in den Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die medizinischen Grundlagen Einführung in den Förderschwerpunkt Einführung in die Kommunikationsförderung Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)³ E-S 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Einführung in den Förderschwerpunkt Sehen Einführung in die Grundlagen der Ophthalmologie Laboratorium funktionale Diagnostik Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)³ E-SK 1 Einführung in den Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Systematik I Linguistische und kommunikationstheoretische Aspekte Wahlpflichtveranstaltung: Medizinische Stimm- und Sprachheilkunde oder Phonetische Grundlagen oder Grundlagen der pädagogischen Audiologie Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)³ ¹ Die Module EW II und EW III fallen in den Zuständigkeitsbereich der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. Dort werden evtl. Vorleistungen für die Module anerkannt. Bitte verwenden Sie hierzu auch die Formulare der Fakultät Erziehungswissenschaft und Soziologie. ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. ³Das Pädagogische Orientierungspraktikum muss in einem der Förderschwerpunkte gewählt werden. Hierzu muss der Praktikumsbericht vorgelegt werden. Ist der Praktikumsbericht nicht benotet worden, so muss dieser durch den Prüfungsausschuss nachbenotet werden. 4

5 Module des dritten Studienjahres Ich beantrage die Anerkennung von: auf: BA 4 Professionsspezifische Themen der Rehabilitation Wird von der Hochschule Profession und Arbeitsfeld Lebenslagen, Lebensstile und Lebenswelten Qualitäts- und Ressourcenmanagement E-L 2 Grundlagen von Bildung und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen (Pflicht)² Didaktik und Methodik des Förderunterrichts im Förderschwerpunkt Lernen Wahlpflichtveranstaltung aus Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen oder Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts oder Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen Wahlpflichtveranstaltung aus Lehrerzentrierte und offene Konzeptionen des Unterrichts im Förderschwerpunkt Lernen oder Organisationsformen und didaktische Ansätze des Gemeinsamen Unterrichts oder Forschendes Lernen in ausgewählten Handlungsfeldern im Förderschwerpunkt Lernen E-E 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Wahl)² Pädagogik und Didaktik bei psychischen und Verhaltensstörungen Soziales Lernen und therapeutische Förderung in der schulischen und außerschulischen Erziehungshilfe Vorbereitungskolloquium zur BA-Arbeit E-G 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Wahl)² Weiterführende Aspekte der Methodik und Didaktik in der Unterrichtspraxis der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Institutionelle Rahmenbedingungen/soziales Umfeld der Schule Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. 5

6 Wird von der Hochschule Ich beantrage die Anerkennung von: auf: E-K 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (Wahl)² Einführung in die Unterrichtsplanung inklusive der Vermittlung medialer und kommunikativer Kompetenzen Förderbedarf und Förderkonzepte Einführung in die Förderung mehrfach behinderter Schüler/innen E-S 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sehen (Wahl)² Grundfragen pädagogischen Handelns Selbstbestimmung und Selbständigkeit in der Pädagogik bei Menschen mit einer Sehschädigung Pädagogik und Didaktik des Anfangsunterrichts im Förderschwerpunkt Sehen E-SK 2 Grundlagen im Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation (Wahl)² Entwicklung der Sprach- und Symbolisierungsfähigkeit Verfahren der Sprachdiagnose Wahlpflichtveranstaltung aus Behandlungsverfahren in der Sprachrehabilitation anhand von Fallbeispielen (Diagnose, Therapieziele, Therapiekonzepte) oder Fallbesprechung: Supervision in der Sprachrehabilitation oder Methoden der Unterstützten Kommunikation ² Der Förderschwerpunkt Lernen ist verpflichtend. Aus folgenden Förderschwerpunkten muss ein weiterer Schwerpunkt gewählt werden: E-E = Emotionale und soziale Entwicklung; E-G = Geistige Entwicklung; E-K = Körperliche und motorische Entwicklung; E-S = Sehen; E-SK = Sprache und Kommunikation. Einstufungsvorschlag: Semester Ort, Datum i. A. Unterschrift (Dr. Stefanie Roos) 6

7 Hinweise für Studienbewerberinnen und bewerber für ein höheres Studiensemester 1. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in demselben Studiengang an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. ( 12 Abs. 1 BPO 2005) 2. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes werden anrechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht wurden, werden auf Antrag angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der Technischen Universität Dortmund im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. Für die Gleichwertigkeit von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen an ausländischen Hochschulen sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaften zu beachten. Im Übrigen kann bei Zweifeln an der Gleichwertigkeit die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen gehört werden. Im Rahmen von ECTS erworbene Credits werden bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen angerechnet. Vor Abreise der Studentin/des Studenten ins Ausland soll eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Studentin/dem Studenten, einer Beauftragten/einem Beauftragten des Prüfungsausschusses und einer Vertreterin/einem Vertreter des Lehrkörpers an der Gasthochschule erfolgen, die Art und Umfang der für eine Anrechnung vorgesehenen Credits regelt, es sei denn, der Austausch erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. ( 12 Abs. 2 BPO 2005) 3. Für die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen in staatliche anerkannten Fernstudien oder in vom Land Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit den anderen Ländern und dem Bund entwickelten Fernstudieneinheiten gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend. ( 12 Abs. 3 BPO 2005) 4. Einschlägige berufspraktische Tätigkeiten können vom Prüfungsausschuss als Praktikum anerkannt werden. ( 12 Abs. 4 BPO 2005) 5. Leistungen, die mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung am Oberstufenkolleg Bielefeld in dem entsprechenden Fach erbracht worden sind, werden als Studienleistungen auf das Studium angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit nachgewiesen wird. ( 12 Abs. 5 BPO 2005) 6. Studienbewerberinnen und Studienbewerbern, die aufgrund einer Einstufungsprüfung gemäß 67 Hochschulgesetz berechtigt sind, das Studium in einem höheren Fachsemester aufzunehmen, werden die in der Einstufungsprüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Studien- und Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung angerechnet. Die Feststellungen im Zeugnis über die Einstufungsprüfung sind für den Prüfungsausschuss bindend. ( 12 Abs. 6 BPO 2005) 7. Zuständig für die Anrechnungen nach den Absätzen 1 bis 6 ist der Prüfungsausschuss. Vor Feststellungen über die Gleichwertigkeit sind zuständige Fachvertreterinnen und Fachvertreter zu hören. ( 12 Abs. 7 BPO 2005) 8. Werden Studienleistungen und Prüfungsleistungen angerechnet, sind die n soweit die nsysteme vergleichbar sind zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote einzubeziehen. Bei unvergleichbaren nsystemen wird der Vermerk bestanden aufgenommen. Die Anrechnung wird im Zeugnis gekennzeichnet. ( 12 Abs. 8 BPO 2005) 9. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der Absätze 1 bis 6 besteht ein Rechtsanspruch auf Anrechnung. Die Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht wurden, erfolgt von Amts wegen. Die Studierenden haben die für die Anrechnung erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Aufgrund von Studien- und Prüfungsleistungen, die nach den Bestimmungen der Absätze 1 bis 6 anzurechnen sind, können insgesamt höchstens 120 Credits erworben werden. ( 12 Abs. 9 BPO 2005) 10. Es können im Voraus weder Aussagen darüber gemacht werden, ob eine Prüfungsleistung anerkannt werden kann noch darüber, ob ein freier Studienplatz im entsprechenden Fachsemester verfügbar ist. 7

8 11. Bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungsfristen auf jeden Fall frühzeitig, damit dem Prüfungsausschuss die für eine Beurteilung Ihrer an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen notwendige Zeit verbleibt. Die Bewerbungsfristen können Sie der Homepage des Studierendensekretariats entnehmen: Führen Sie unbedingt alle Fächer auf, auf die sich Ihr Anrechnungsantrag bezieht. 13. Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen fügen Sie Ihrem Antrag bitte als beglaubigte Kopie bei: Nachweis über des beantragten Faches Zeugnisse über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen 14. Die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen bedingt immer auch eine Anrechnung von Studienzeiten (d. h. Sie werden so behandelt, als ob Sie bereits ein bzw. mehrere Semester in dem betreffenden Studiengang studiert hätten.) 15. Der Studienbewerber erlangt durch die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen keinen Anspruch auf ein seinem Studienfortschritt entsprechendes Lehrangebot. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Bachelor-Prüfungsausschuss Studierendensekretariat Fakultät Rehabilitationswissenschaften: Technische Universität Dortmund Dr. Stefanie Roos (Mitglied) Tel.: 0231/ Frau Betzer Tel.: 0231/ Frau Nientiedt-Kopp Tel.: 0231/ Frau Rogalla Tel.: 0231/ Die Formulare zur Anerkennung von Studienleistungen müssen im Büro der Prüfungskoordination (Fakultät Rehabilitationswissenschaften) zur Weiterbearbeitung eingereicht werden. Stand: 12/2010 8

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Name: Vorname Matrikel-Nr. Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Bezeichnung der Hochschule Anschrift der Hochschule Studiengang auf Module des Studiengangs - LEHRAMT AN BERUFSKOLLEGS

Mehr

Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der

Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen der Die Immatrikulation in den Studiengang, für den die Leistungen angerechnet werden sollen, ist Voraussetzung für die Anerkennung!!! Name: Vorname: Matrikel-Nr.: Vorschläge zur Anerkennung von Studien- und

Mehr

Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen

Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen 1 Michael Schulz Aachen, den im Juni 2002 RWTH Aachen Vortrag Workshop 13./14. Juni 2002 in Hannover Anrechnung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen Gliederung: 1. Einleitung 2. Allgemeines, Rechtsprechung

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 38.15 vom 29. mai 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für die bachelorstudiengänge international business

Mehr

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU

TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU TECHNISCHE UNIVERSITÄT ILMENAU Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Lehramt an berufsbildenden Schulen Gemäß 5 Abs. 1 in Verbindung mit 79 Abs. 2 Satz 1 Nr.11, 83 Abs. 2 Nr. 6, 85 des Thüringer

Mehr

Artikel I Abs 2 wird durch folgende Fassung ersetzt:

Artikel I Abs 2 wird durch folgende Fassung ersetzt: 2000 Sechste Ordnung zur Änderung der neu verkündeten Prüfungsordnung für den Studiengang Geowissenschaften mit dem Studienabschluss Bachelor of Sciences (B.Sc.) an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 16. Dezember 2013 Nr. 158/2013 I n h a l t : Zweite Satzung zur Änderung der Einheitlichen Regelungen für die Bachelor-und Master-Studiengänge Maschinenbau, Fahrzeugbau, Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Entwurf. 3 Studienbeginn Das Studium kann im Wintersemester aufgenommen werden.

Entwurf. 3 Studienbeginn Das Studium kann im Wintersemester aufgenommen werden. Fächerspezifische Bestimmungen für eine sonderpädagogische Fachrichtung für ein Lehramt an Berufskollegs zur Prüfungsordnung für die Lehramtsbachelorstudiengänge an der Technischen Universität Dortmund

Mehr

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen

Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Amtsblatt der Fachhochschule Gelsenkirchen Ausgabe Nr. 36 11. Jahrgang Gelsenkirchen, 11.11.2011 Inhalt: 1. 1. Satzung zur Änderung der Masterprüfungsordnung (MPO) Seite für den Studiengang Internet-Sicherheit

Mehr

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions

Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 98.15 vom 11. Dezember 2015 zweite satzung zur änderung der prüfungsordnung für den bachelorstudiengang mathematik der

Mehr

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus

- Nach Eingang der Gutachten liegt die Dissertation zwei Wochen zur Einsicht aus Information zum Ablauf der Promotion: - Einreichung der Promotionsvereinbarung vor Beginn der Arbeit an der Promotion. Zur Eröffnung des Promotionsverfahrens muss die Promotionsvereinbarung vorliegen.

Mehr

Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.

Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11. Ordnung zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf Bachelor- und Masterstudiengänge der KH Freiburg vom 04.11.2015 Aufgrund von 17 der Studien- und Prüfungsordnung für

Mehr

BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER

BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER BACHELOR-STUDIENGANG BILDUNG UND ERZIEHUNG IM KINDESALTER ZULASSUNGSORDNUNG 1 Zugangsvoraussetzungen 2 Anrechnung berufspraktischer Tätigkeiten auf das Vorpraktikum 3 Einstufung 4 Zulassungsantrag, Ausschlussfrist

Mehr

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im

- - Geltungsbereich Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfung im Studienordnung für den Studiengang POLITIKWISSENSCHAFT als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 16.10.2002 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 86 Abs. 1 des Gesetzes

Mehr

Verkürzung der Studienzeit im Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) Antrag auf Anrechnung

Verkürzung der Studienzeit im Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) Antrag auf Anrechnung 1 Verkürzung der Studienzeit im Studiengang Wirtschaftspsychologie (M.Sc.) Antrag auf Anrechnung Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Studierenden, die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge

Mehr

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 2013 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 2014 (Studienmodell 2011)

Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 2013 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 2014 (Studienmodell 2011) Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Bildungswissenschaften vom 3. April 203 i.v.m. der Berichtigung vom 28. Mai 204 (Studienmodell 20) - Lesefassung - verbindlich sind die im Verkündungsblatt der

Mehr

Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)

Prüfungsordnung für das Studium des Erweiterungsfaches im Master of Education an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 05.09.2014 - Lesefassung - Der Senat der Carl von Ossietzky

Mehr

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums

Fächerspezifische Bestimmung 1 Geltungsbereich der fächerspezifischen Bestimmung 2 Ziele des Studiums Fächerspezifische Bestimmung für das Fach Erziehungswissenschaft zur Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Rahmen des Modellversuchs Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung

Mehr

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten

Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten vom 17. Juni 2015 aufgrund von 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen

Mehr

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie

Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Zulassungssatzung der Universität Heidelberg für den konsekutiven Masterstudiengang Chemie Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2 und 29 Abs. 2 und Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes in der Fassung vom

Mehr

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan

Inhaltsübersicht. Anhang: Exemplarischer Studienplan Studienordnung für den Studiengang Soziologie als Ergänzungsfach im Bachelor-Kernfachstudium der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 22.06.05 Aufgrund des 2 Abs. 4 und

Mehr

Persönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen

Persönliche Daten. Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall Bremen Hochschule Bremen Rektorat Neustadtswall 30 28199 Bremen E-Mail: Deutschlandstipendium@hs-bremen.de Bewerbung für ein Deutschlandstipendium an der Hochschule Bremen Die Bewerbungsfrist endet am 15.02.2017

Mehr

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der

Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und. berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Fachprüfungsordnung für den ausbildungsintegrierten und berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Medizin- und Biowissenschaften an der Hochschule Kaiserslautern vom 09.05.2016 Aufgrund des 7 Abs. 2 Nr. 2

Mehr

amtliche mitteilungen

amtliche mitteilungen amtliche mitteilungen verkündungsblatt der universität paderborn am.uni.pb ausgabe 119.15 vom 22. Dezember 2015 dritte satzung zur änderung der prüfungsordnung für den masterstudiengang chemieingenieurwesen

Mehr

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Herzlich Willkommen! LEHRSTUHL FÜR ERZIEHUNGSHILFE UND SOZIALE ARBEIT PROF. DR. PHILIPP WALKENHORST OBERSTUDIENRÄTIN DR. MICHAELA EMMERICH WISS. MITARBEITERIN

Mehr

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung

46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung Mediendesign und digitale Gestaltung, Seite 1 von 5 46 Bachelor-Studiengang Mediendesign und digitale Gestaltung (1) Studienstruktur Das Studium Mediendesign und digitale Gestaltung umfasst 25 Module in

Mehr

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein

Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein Ausgabe 35 18.12.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Änderungsordnung für die Prüfungsordnungen der Studiengänge

Mehr

Vom 22. September 2006

Vom 22. September 2006 Einundzwanzigste Satzung zur Änderung der Ordnung für den Erwerb des akademischen Grades eines Magister Artium (M.A.) (Magisterprüfungsordnung) an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 22. September

Mehr

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft

Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft Studienordnung für das Fach Erziehungswissenschaft mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, für das Lehramt für die Sekundarstufe I, für das Lehramt für die Sekundarstufe

Mehr

Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin

Studienordnung für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Evangelischen Hochschule Berlin Studienordnung für den Bachelorstudiengang "Soziale Arbeit" an der Evangelischen Hochschule Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich und Zuständigkeit 2 Ziele des Studiums 3 Zulassungsvoraussetzungen

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Vom 2. April 2012 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche Fakultät erlässt, gestützt auf Artikel 44 des Statuts der

Mehr

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat Studierendensekretariat An die Universität Bielefeld Studierendensekretariat Universitätsstr. 25 33615 Bielefeld Beruflich Qualifizierte Ansprechpartnerin Doris Mahlke Raum : C 0-138 Tel.: 0521.106-3407

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 22 vom Seite 403 bis 420

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 22 vom Seite 403 bis 420 Seite 1 von 6 Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 22 vom 18.7.2014 Seite 403 bis 420 223 Verordnung über die Gleichwertigkeit von Bildungsnachweisen mit der Hochschulreife und der

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil vom in der Fassung vom Bachelorstudiengang Berufspädagogik im Gesundheitswesen

Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil vom in der Fassung vom Bachelorstudiengang Berufspädagogik im Gesundheitswesen Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil vom 09.07.015 in der Fassung vom 7.0.016 Aufgrund von 8 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1, Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz

Mehr

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang B.A. Gesundheits- und Pflegemanagement Dezernat II: Studentische & Akademische Angelegenheiten Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

Mehr

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG

Gültigkeit ab WiSe 2014/15 ZULASSUNGSORDNUNG 1 ZULASSUNGSORDNUNG für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Design der Hochschule Fresenius, University of Applied Sciences, in der Fassung vom 07.08.2014 Aufgrund des 20 Abs. 1 Hessisches Hochschulgesetz

Mehr

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium

Rahmenvereinbarung. über die Ausbildung und Prüfung. für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung für ein Lehramt der Sekundarstufe II (allgemein bildende Fächer) oder für das Gymnasium (Lehramtstyp 4) (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.02.1997

Mehr

Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen

Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen Wird von der Hochschule ausgefüllt! Eingangsstempel Antrag Antrag auf Anrechnung von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kompetenzen für Studienschwerpunkte in den ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen

Mehr

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft

Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche

Mehr

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS)

oder Klausur (60-90 Min.) Päd 4 Päd. Arbeitsfelder und Handlungsformen*) FS Vorlesung: Pädagogische Institutionen und Arbeitsfelder (2 SWS) Module im Bachelorstudium Pädagogik 1. Überblick 2. Modulbeschreibungen (ab S. 3) Modul ECTS Prüfungs- oder Studienleistung Päd 1 Modul Einführung in die Pädagogik *) 10 1. FS Vorlesung: Einführung in

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Nr. 25 I ausgegeben am 21. Mai 2014 Studien- und Prüfungsordnung der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe für den Masterstudiengang Biodiversität und Umweltbildung (BiU) vom Datum

Mehr

Sonderpädagogik an der. Institut für Sonderpädagogik Wittelsbacherplatz Würzburg

Sonderpädagogik an der. Institut für Sonderpädagogik Wittelsbacherplatz Würzburg Sonderpädagogik an der Universität Würzburg Institut für Sonderpädagogik Wittelsbacherplatz 1 97074 Würzburg Sonderpädagogik heute in der Schule oder draußen im gemeinsamen Unterricht oder in außerschulischen

Mehr

Studieninformation Ma Erziehungswissenschaft TSG Sonderpädagogik. Studiengangskoordination TSG Sopäd Angela Simon, Astrid Krämer

Studieninformation Ma Erziehungswissenschaft TSG Sonderpädagogik. Studiengangskoordination TSG Sopäd Angela Simon, Astrid Krämer Studieninformation Ma Erziehungswissenschaft TSG Sonderpädagogik Studiengangskoordination TSG Sopäd Angela Simon, Astrid Krämer 26.10.2015 1 BA EZW Sonderpädagogik Ma EZW TSG Sopäd andere WPF Sopäd andere

Mehr

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik

Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik 11/138 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Dritter Teil: Fächer Kapitel

Mehr

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015) Praktikumsinformationen für B.A. Studierende 1 Institut für Sport und Sportwissenschaft Stand Januar 2017 Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie

Technische Universität Dresden. Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Fachrichtung Chemie und Lebensmittelchemie Ordnung zur Feststellung der besonderen Eignung für den Master- Studiengang Chemie

Mehr

Zielsetzung: Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Berufskollegs (BK)

Zielsetzung: Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Berufskollegs (BK) Vom Bachelor- in das Masterstudium: Lehramt an Berufskollegs (BK) Zielsetzung: Das Masterstudium dient dem Erwerb wissenschaftlicher Grundlagen und orientiert sich an der Entwicklung grundlegender beruflicher

Mehr

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit

Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit Name, Vorname.. Geburtsdatum Geburtsort Nationalität.. Postanschrift.. Telefon An den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für den Master of Education - Geschäftsstelle - GA 6/ 35 Ruhr-Universität Bochum 44780

Mehr

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11.

Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Satzung über das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Chemie an der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 11. Februar 2014 Auf Grund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Art. 43 Abs.

Mehr

Anerkennungsrichtlinien für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education

Anerkennungsrichtlinien für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education Anerkennungsrichtlinien für den Studiengang GyGe Spanisch Bachelor-of-Education und Master-of-Education Der folgende Studienverlaufsplan gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten, die an den Partneruniversitäten

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen ...' #...,. ~... --_. '. '.'.'...'...... '... :,: T.. ~, T.. ~; HEINRICH HEINE UNIVERSITÄT DÜSSELDORF Amtliche Bekanntmachungen.~ Herausgeber: Der Rektor der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Redaktion:

Mehr

BACHELOR SONDERPÄDAGOGIK (B. A.) UND MASTER LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK (M. ED.) Christina Röhrs & Sandra Tietge

BACHELOR SONDERPÄDAGOGIK (B. A.) UND MASTER LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK (M. ED.) Christina Röhrs & Sandra Tietge BACHELOR SONDERPÄDAGOGIK (B. A.) UND MASTER LEHRAMT SONDERPÄDAGOGIK (M. ED.) 01.06.2016 Christina Röhrs & Sandra Tietge Sonderpädagogik - Was ist das? Pädagogik mit speziellen Fragestellungen zu besonderen

Mehr

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch vom 09. Juni 1999 Hinweis: Diese Studienordnung ist im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des

Mehr

Fachhochschule Dortmund

Fachhochschule Dortmund Fachhochschule Dortmund Prüfungsausschuss Fahrzeug- und Verkehrstechnik University of Applied Sciences and Arts Merkblatt zur Anerkennung von en en, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten

Mehr

Einstufungsprüfungsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsbegleitend)

Einstufungsprüfungsordnung für den. Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsbegleitend) Einstufungsprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Early Education Bildung und Erziehung im Kindesalter (berufsbegleitend) der Hochschule Neubrandenburg vom 28. November 2016 Aufgrund des 20 in Verbindung

Mehr

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen

1 Geltungsbereich. 2 Zugangsvoraussetzungen Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Wirtschafts-/Technomathematik an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Mathematik/Informatik und Maschinenbau

Mehr

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität

Studienordnung. Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Studienordnung für den Studiengang Mathematik an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit dem Abschluß Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 21. September 1998 mit Änderungen

Mehr

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule

Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 14 15. Jahrgang Gelsenkirchen, 01.09.2015 Inhalt: 1. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelor-Prüfungsordnung (BPO) für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen

Mehr

Amtliche Mitteilungen

Amtliche Mitteilungen Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom

Mehr

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:

A n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.:  -Adresse: Matr.-Nr.: A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter

Mehr

Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung

Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung KATHOLISCH-THEOLOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für Religionspädagogik und Katechetik Prof. Dr. Bernhard Grümme, WM Stephanie Dahm Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung 1. Überhangsemester Wann kann

Mehr

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015

Ordnungen der Cusanus Hochschule 5. Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule. Datum: 2. Juni 2015 Ordnungen der Cusanus Hochschule 5 Zulassungsordnung der Cusanus Hochschule Datum: 2. Juni 2015 Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Gründungssenats der Cusanus Hochschule vom 27. Mai 2015 und unterzeichnet

Mehr

BMaSFd. Vom 7. Mai 2009 /

BMaSFd. Vom 7. Mai 2009 / 446.50BMaSFd Studienordnung für das ausserfakultäre Studienfach Theologie im Bachelor- und im Masterstudium an der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel Vom 7. Mai 009 / Die Theologische

Mehr

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang

Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang Bewerbungsvordruck für die Bewerbung über Uni-Assist zum Studiengang B.A. Pflegewissenschaft Dezernat II: Studentische & Akademische Angelegenheiten Evangelische Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe

Mehr

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006

Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz

Mehr

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum

MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG. Informationsblatt. zum Betriebs- oder Sozialpraktikum MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADENWÜRTTEMBERG Informationsblatt zum Betriebs oder Sozialpraktikum für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen gemäß 2 Abs. 1 Nr.

Mehr

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN

akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN Kunst Düsseldorf akademie AMTLICHE MITTEILUNGEN INHALT Ordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung für den Studiengang Freie Kunst (Feststellungsverfahren Freie Kunst) Ordnung zur Feststellung

Mehr

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Herzlich Willkommen! LEHRSTUHL FÜR ERZIEHUNGSHILFE UND SOZIALE ARBEIT PROF. DR. PHILIPP WALKENHORST OBERSTUDIENRÄTIN DR. MICHAELA EMMERICH WISS. MITARBEITERIN

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science im Fach Informatik an der FernUniversität in Hagen Vom 05. Mai 2003. 2 Zugangsvoraussetzungen

Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science im Fach Informatik an der FernUniversität in Hagen Vom 05. Mai 2003. 2 Zugangsvoraussetzungen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Science im Fach Informatik an der FernUniversität in Hagen Vom 05. Mai 2003 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes

Mehr

Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen

Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen Anrechnung früherer Studien- und Prüfungsleistungen Die Beantragung und Begutachtung der Anrechnung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen in fünf aufeinander folgenden Schritten:

Mehr

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau

Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau 182 Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medien und Kommunikation an der Universität Passau Vom 12. Oktober 2012 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung

Mehr

Studiengang Elementarbildung

Studiengang Elementarbildung Pädagogische Hochschule Weingarten Studiengang "Elementarbildung" mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Studiengang Elementarbildung Studienverlauf Module, Veranstaltungen, Prüfungen und ECTS (Stand:

Mehr

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Praktikumsordnung Master 1-Fach (Keine amtliche Bekanntmachung) Praktikumsordnung (Satzung) für die Durchführung von Berufspraktika im Rahmen des Master- Studiengangs

Mehr

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)

Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität

Mehr

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium

Bitte Lichtbild einkleben! Antrag auf Zulassung zum Studium Studiengang Steuern und Recht Antrag auf Zulassung zum Studium An die Hochschule für Öffentliche Verwaltung Immatrikulationsamt Doventorscontrescarpe 172C 28195 Bremen Antragseingang DSH/TestDaF erforderlich

Mehr

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.

Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie. Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008

Mehr

Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008)

Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008) Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008) Ablauf 1. Laden Sie den für Ihre Studienrichtung passenden Antrag herunter und

Mehr

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss

Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsausschuss Merkblatt zum Formular Wer benötigt dieses Formular? Studierende, die ihr Abschlussziel und/oder Studienfach innerhalb der Europa-Universität Viadrina wechseln wollen, von einer anderen Hochschule kommen

Mehr

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52,

Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 1 Amtliche Mitteilungen Verkündungsblatt 37. Jahrgang, Nr. 52, 16.09.2016 Ordnung über das Praxissemester für die Masterstudiengänge Betriebswirtschaft (viersemestrig) und Financial Management (viersemestrig)

Mehr

- VORLÄUFIG - STAND 01. Juni

- VORLÄUFIG - STAND 01. Juni Fächerspezifische Bestimmung für das Unterrichtsfach Kunst zur Prüfungsordnung für den Lehramts-Bachelor-Studiengang für ein Lehramt für sonderpädagogische Förderung an der Technischen Universität Dortmund

Mehr

Antrag auf Individuelle Anrechnung im Bachelor-Studiengang Psychologie B.Sc.

Antrag auf Individuelle Anrechnung im Bachelor-Studiengang Psychologie B.Sc. Antrag auf Individuelle Anrechnung im Bachelor-Studiengang B.Sc. Sehr geehrte Interessenten, sehr geehrte Studierende, auf Basis einer individuellen Anrechnungsprüfung können Studien- und Prüfungsleistungen

Mehr

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006

Mehr

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG

STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN BACHELORSTUDIENGANG BILDUNG, ERZIEHUNG UND UNTERRICHT gemäß 41 Absatz 1 NHG befürwortet in der 77. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre

Mehr

Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang

Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang Zentrum für LehrerInnenbildung und interdisziplinäre Bildungsforschung (ZLbiB) Lehramtsberatung INFORMATION Lehramtsbezogener Bachelorstudiengang (Bachelor of Education) STUDIUM AN DER UNIVERSITÄT AUGSBURG

Mehr

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein.

Artikel I. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen, müssen alle Prüfungsleistungen bestanden sein. Zweite Satzung zur Änderung der Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang Wirtschaft im Fachbereich Wirtschaft in Gelsenkirchen an der Fachhochschule Gelsenkirchen Aufgrund der 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des

Mehr

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO

^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO ^ãíäáåüé=jáííéáäìåöéå séêâωåçìåöëää~íí OPK=g~ÜêÖ~åÖI=kêK=NMI==PMK=^éêáä=OMMO wïéáíé=lêçåìåö òìê=ûåçéêìåö=çéê=aáéäçãéêωñìåöëçêçåìåö=eamlf ÑΩê=ÇÉå=ÖÉãÉáåë~ãÉå=sÉêÄìåÇëíìÇáÉåÖ~åÖ táêíëåü~ñíëáåñçêã~íáâ ~å=çéê=c~åüüçåüëåüìäé=h

Mehr

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design

Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design Studienordnung für den Master- Studiengang Digitale Logistik und Management der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 13.07.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39

Mehr

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik

Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik Universität Heidelberg Seite 347 Zulassungsordnung der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg für den Master-Studiengang Angewandte Informatik vom 9. Mai 2011 Auf Grund von 63 Abs. 2, 60 Abs. 2 Nr. 2, 29

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen

Studienordnung für das studierte Fach Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Technische Universität Dresden Philosophische Fakultät Studienordnung für das "studierte Fach" Katholische Religion im Studiengang Lehramt an Grundschulen Vom 23.07.2004 Auf Grund von 21 des Gesetzes über

Mehr

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik

Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik Fünfte Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung der Universität Stuttgart für den Masterstudiengang Technikpädagogik Vom 29. Juli 2016 Aufgrund von 19 Abs. 1 Nr. 9 und 32 Abs. 3 Satz 1 des

Mehr

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung

Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Änderungen in der Musterprüfungsordnung für den Bachelor Technical Education im Vergleich zur vorigen Prüfungsordnung Thema Alte PO Muster-Prüfungsordnung Paragraph Absatz Satz Bearbeitungsfrist Acht Wochen

Mehr

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule:

(1) Name der staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder ihr vergleichbaren Hochschule: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz Antragsbogen Prüfung der Voraussetzungen zur Erteilung der staatlichen

Mehr

Modul: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen E-L 1 (Wahlmodul E-WA 1/E-WA2)

Modul: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen E-L 1 (Wahlmodul E-WA 1/E-WA2) Modul: Einführung in den Förderschwerpunkt Lernen E-L 1 (Wahlmodul E-WA 1/E-WA2) MA-Studiengang: Lehramt für Berufskollegs/Gymnasien und Gesamtschulen mit Fach Sonderpädagogik (2. U-Fach) Jedes Semester

Mehr

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit

Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Prüfungsordnung (Satzung) für den Studiengang Physiotherapie (BA) der Fachhochschule Kiel Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit Aufgrund 52 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen und das Universitätsklinikum

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 24 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 22 Studienordnung des Studiengangs Erziehungswissenschaft im Rahmen des Magisterstudiums der Philosophischen Fakultäten Vom 17. Juli 2003 2003...

Mehr

F a m i l i e n n a m e. V o r n a m e. P L Z / O r t Telefon: Abiturdurchschnittsnote: (bitte unbedingt angeben) Email:

F a m i l i e n n a m e. V o r n a m e. P L Z / O r t Telefon: Abiturdurchschnittsnote: (bitte unbedingt angeben) Email: Antrag auf Zulassung zum Studium an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf - ausgenommen Studienanfänger - Fach Abschluss Fachsemester SoSe 15 Psychologie

Mehr

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege

Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -

Mehr