Messename: Halle: Stand-Nummer: Firma: Ansprechpartner vor Ort: Messetelefon Handy:

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1 Alkoholfreie Getränke Menge Einheit Anzahl Stockheim green Mineralwasser medium 12 x 1,0 l 16,50 Stockheim green Mineralwasser still 12 x 1,0 l 16,50 Mineralwasser 24 x 0,25 l 20,75 Mineralwasser still 24 x 0,25 l 20,75 Coca-Cola 12 x 1,0 l 19,00 Coca-Cola 24 x 0,2 l 20,00 Coca-Cola light 12 x 1,0 l 19,00 Coca-Cola light 24 x 0,2 l 20,00 Fanta 12 x 1,0 l 19,00 Fanta 24 x 0,33 l 20,00 Stockheim green Apfelschorle 12 x 1,0 l 19,00 Orangensaft 6 x 1,0 l 17,00 Apfelsaft 6 x 1,0 l 13,50 Alkoholische Getränke Menge Einheit Anzahl Frankenheim Alt 24 x 0,33 l 22,00 Beck s Pils 24 x 0,33 l 22,00 Beck s Gold 24 x 0,33 l 22,00 Beck s Pils 30 l 115,00 Frankenheim Alt 30 l 115,00 Weizenbier 24 x 0,33 l 25,00 Mumm 0,75 l 11,50 Piper Heidsieck Champagner 0,75 l 45,00 Prosecco 0,75 l 11,50 Weißwein 0,75 l 10,50 Rotwein 0,75 l 10,50 Kaffee & Co. Menge Einheit Anzahl Stockheim Kaffee 100% Arabica: Kaffee 1 l 7,70 Kaffee, gemahlen 1 kg 26,50 Kaffeebohnen 1 kg 26,50 Espressobohnen 1 kg 26,50 Ronnefeldt Teebeutel 25 Stk. 7,50 Portionsmilch 240 Stk. 20,00 Portionszucker 250 Stk. 11,00 Milch 1 l 1,80 Nespressopads Espresso 50 Stk. 40,00 Nespressopads Kaffee 50 Stk. 40,00 Aus der Patisserie Menge Einheit Anzahl Mini Schoko- oder Zitronenmuffins 30 Stk. 33,00 Mini-Plunderteilchen 20 Stk. 30,00 Mini-Blechkuchen gemischt 20 Stk. 30,00 Frischobstspieß 20 Stk. 50,00 Süße Minicroissants gemischt 20 Stk. 27,00 Snacks & Co. Menge Einheit Anzahl Erdnüsse 1 kg 8,90 Obst der Saison 4 kg 36,00 Haribo-Mix 1 kg 10,00 Mars Snickers Bounty Twix-Minis 1 kg 15,00 Salzgebäck 1 kg 15,30 Teegebäck 1 kg 15,50 Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe von Getränken nur kistenweise erfolgen kann und wir fehlendes Pfandgut ggf. in Rechnung stellen werden. Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Geschirr, Gläser und Equipment separat geordert werden müssen und nicht automatisch im Lieferumfang enthalten sind. BESTELLUNG SPEICHERN

2 2 SNACKS Essensbestellungen bis Uhr für den Folgetag. Mindestbestell mengen: pro Sorte 5 Stück und insgesamt mindestens 15 Stück. 1/2 Brötchen, belegt Menge Einheit Anzahl mit holländischem Gouda Stk. 2,80 mit gekochtem Schinken Stk. 2,80 mit Putenbrust Stk. 2,80 mit Bressot Stk. 2,80 mit Salami Stk. 2,80 mit Brie Stk. 2,80 mit Tomate und Mozzarella Stk. 2,40 mit Roastbeef Stk. 3,30 mit Räucherlachs Stk. 3,30 mit Toskanaschinken Stk. 3,30 Schnittchen, belegt Menge Einheit Anzahl mit holländischem Gouda Stk. 1,80 mit gekochtem Schinken Stk. 1,80 Vorweg und zwischendurch Menge Einheit Anzahl Schinken-Käse Croissant 10 Stk. 30,00 Laugenbrezel 10 Stk. 15,00 Focacciaecke belegt mit: Tomate-Mozzarella, Mailänder Salami 24 Stk. 43,20 Zwei Sandwiches divers belegt 10 Pckg. 40,00 Ja, wir möchten ein individuelles Angebot für: Servicepersonal Standparty Mitarbeiterbewirtung Kundenbewirtung Cocktailbarkonzept mit Putenbrust Stk. 1,80 mit Bressot Stk. 1,80 mit Salami Stk. 1,80 mit Brie Stk. 1,80 mit Roastbeef Stk. 2,60 mit Räucherlachs Stk. 2,60 mit Toskanaschinken Stk. 2,60 Baguette, belegt Menge Einheit Anzahl mit holländischem Gouda Stk. 4,20 mit gekochtem Schinken Stk. 4,20 mit Putenbrust Stk. 4,20 mit Bressot Stk. 4,20 mit Salami Stk. 4,20 mit Brie Stk. 4,20 mit Tomate und Mozzarella Stk. 4,20 mit Roastbeef Stk. 5,50 mit Räucherlachs Stk. 5,50 mit Toskanaschinken Stk. 5,50 Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot über Canapés.

3 3 SNACKS & SPEISEN Fingerfood. Essensbestellungen bis Uhr für den Folgetag. Fingerfood kalt Menge Einheit Anzahl Mini-Bifteki mit Fetafüllung 20 Stk. 25,00 Mini-Mettende 20 Stk. 20,00 Käsewürfel 30 Stk. 20,00 Mini-Sandwiches, divers belegt 10 Stk. 14,00 Mini-Schnitzel 10 Stk. 17,00 Auswahl an Minispießen 10 Stk. 16,00 Tortillaröllchen mit Lachs 10 Stk. 19,00 Tortillaröllchen mit italienischem Landschinken 10 Stk. 19,00 Geflügelmedaillon mit Curry Dip 10 Stk. 21,00 Mini-Wraps, divers gefüllt 10 Stk. 22,00 Spieß von Party-Frikadelle & Cornichon 20 Stk. 20,00 Marinierte Mini-Mozzarella mit fruchtiger Kirschtomate 10 Stk. 20,00 Mini-Frikadellen auf Tomatensugo 20 Stk. 30,00 Fingerfood warm Menge Einheit Anzahl Verschiedene Blätterteigkissen gefüllt mit: Lachs- / Käse- / Käse-Schinkenfüllung 10 Stk. 10,00 Mini-Pizza Taler 10 Stk. 12,00 Flammküchlein mit Speck 10 Stk. 12,00 Mini-Frühlingsrolle 10 Stk. 13,00 Chilipopper mit Frischkäse gefüllt 10 Stk. 13,00 Soups & Co. Menge Einheit Anzahl inklusive Brot ab 5 Liter Tomatencremesuppe 5 l 75,00 Kartoffelsuppe mit Wursteinlage 5 l 75,00 Hühnersuppe mit Nudeln und Gemüse 5 l 75,00 Chili con Carne 5 l 95,00 Goulaschsuppe 5 l 95,00 Käse-Lauchcreme-Suppe 5 l 95,00 Wraps Menge Einheit Anzahl Mindestbestellung 10 Stück pro Sorte. Chicken in Currycreme Stk. 3,80 Thunfisch mit Weißkrautsalat Stk. 3,80 Lachs in Dill-Senfsauce mit Rucola Stk. 3,80 Rustikale Ecke Menge Einheit Anzahl ab 20 Portionen/Stück bestellbar Currywurstscheiben in Sauce mit Brötchen Portion 4,90 Bockwurst m. Kartoffelsalat und Senf Portion 4,50 Frikadelle mit Nudelsalat und Senf Portion 4,50 5 Nürnberger Rostbratwürstchen mit Brötchen und Senf Portion 4,50 Schnitzelbrötchen mit Senf Stk. 5,50 Geflügelbrustspieß mit Honig mariniert 10 Stk. 13,00 Garnele im Kartoffelnest 10 Stk. 23,00 Mini-Quiche 10 Stk. 24,00 Divers pikant gefüllte Mini-Croissants 20 Stk. 20,00

4 4 EQUIPMENT Preise pro Lieferung, sofern keine abweichenden Angaben erfolgen. Geschirr Menge Einheit Anzahl Teller groß, Ø 24,5 cm Stk. 0,60 Teller mittel, Ø 19,5 cm Stk. 0,60 Teller klein, Ø 15 cm Stk. 0,30 Suppentassenset inkl. Löffel Set 0,80 Suppentellerset inkl. Löffel Set 0,80 Kaffeetassenset inkl. Löffel Set 0,80 Cappuccinotassenset inkl. Löffel Set 0,80 Espressotassenset inkl. Löffel Set 0,80 Latte Macchiato Glas inkl. Löffel Set 0,80 Besteck Menge Einheit Anzahl Messer Stk. 0,60 Gabel Stk. 0,60 Suppenlöffel Stk. 0,60 Kaffee-/Dessertlöffel Stk. 0,30 Kuchengabel Stk. 0,30 Gläser Menge Einheit Anzahl Longdrinkglas 0,2 l Stk. 0,60 Sektglas 0,1 l Stk. 0,60 Weinglas 0,2 l Stk. 0,60 Pilsglas 0,2 l Stk. 0,60 Altglas 0,2 l Stk. 0,60 Weizenglas Stk. 0,60 Einwegartikel Menge Einheit Anzahl Trinkbecher 0,2 l 100 Stk. 9,50 Sektgläser 0,1 l 30 Stk. 9,50 Kaffeebecher 0,2 l 80 Stk. 9,60 Espressobecher 0,1 l 50 Stk. 5,90 Rührstäbchen 1000 Stk. 9,50 Plastiklöffel 20 Stk. 2,50 Plastikteller 20 Stk. 3,20 Plastikterrinen 10 Stk. 2,50 Plastikmesser 20 Stk. 2,50 Sonstiges Menge Einheit Anzahl Zapfanlage für Bier, inkl. CO 2, 1- oder 2-Leitig Stk. 89,00 Premixanlage, inkl. CO 2, 5- oder 6-leitig Stk. 89,00 Schwanenhalssäule, inkl. Unterthekenkühler Stk. 126,00 Kohlensäure CO 2, 6 kg Stk. 25,00 Trinkwasserspender Stk. 95,00 Wassergallone 18,9 l Stk. 25,00 Wasserkocher Stk. 20,00 Thermokanne Stk. 5,00 Glaskaraffe Stk. 2,50 Haushaltskaffeemaschine Stk. 20,00 Industriekaffeemaschine Stk. 150,00 Nespresso Gemini CS Stk. 150,00 Nespresso Gemini CS 220 CS Stk. 225,00 Kaffeemaschine z.b. Jura Stk. ab 350,00 Franke Evolution/ Swiss egro Sprint Stk. ab 450,00 Buffettisch inkl. Tischdecke Stk. 25,00 Stehtisch Stk. 20,00 Stehtischdecke Stk. 5,00 Barhocker Chrom Z Stk. 15,00 Tablett Stk. 2,00 Aschenbecher Stk. 0,60 Korkenzieher Stk. 0,60 Flaschenöffner Stk. 0,60 Geschirrtuch, mietweise Stk. 1,30 Spülmittel Flasche 3,20 Glasreiniger Flasche 3,20 Vileda Spülschwamm 5 Stk. 3,20 Scotch-Brite Topfreiniger 3 Stk. 3,20 Küchenrolle 2 Stk. 3,20 Müllbeutel 120 l Rolle 10,00 Müllbeutel 40 l Rolle 3,00 Plastikgabel 20 Stk. 2,50 Plastiksuppenlöffel 20 Stk. 3,00 Cocktailservietten 200 Stk. 6,50 Einwegservietten, 33 x 33 cm 200 Stk. 26,00 Sie haben weitere Informationen für uns? Bei Verlust oder Beschädigung wird der jeweilige Beschaffungspreis in Rechnung gestellt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Geschirr und Zapfanlagen können nur in Verbindung mit Speisen bzw. Getränken bestellt werden.

5 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungs- und Bewirtungsleistungen der Restaurationsbetriebe Stockheim & Co. KG und Stockheim Catering Hamburg Liefer- und Leistungsbedingungen (Stand Juli 2009) A. Allgemeine Regelungen I. Geltungsbereich 1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen aufgrund der uns erteilten Aufträge. Mit Zustandekommen des Vertrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. 2. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 3. Andere als die zur Geschäftsführung in der Stockheim-Gruppe berufenen Per sonen oder die mit einer Prokura versehenen Personen sind nicht berechtigt, in unserem Namen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen zu treffen. II. Angebote, Vertragsabschluss und Vertragsänderungen 1. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie von uns unver züglich nach Abgabe schriftlich bestätigt werden. 2. Unsere Angebote verlieren ihre Wirksamkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von zehn Werktagen nach ihrem Zugang beim Kunden unter Bestätigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen werden. 3. Änderungen, insbesondere die nachträgliche Veränderung des Umfangs der von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen oder Änderungen der Lieferzeiten oder -fristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. III. Preise und Preisangaben Alle Preise verstehen sich in EUR. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen. Sie ist zusätzlich in der gesetzlichen Höhe zu zahlen. IV. Beschaffenheiten und Qualitäten 1. Für die Beschaffenheit und die Qualität unserer Lieferungen und Leistungen sind allein die Angaben und Beschreibungen unseres Angebots maßgeblich. 2. Unsere Angebotsangaben stellen nur dann rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantien dar, wenn sie in unserem Angebot aus drücklich als solche bezeichnet sind. 3. Wir haften nicht für Änderungen unserer Produkte und Dienstleistungen, die durch von uns nicht zu beeinflussende äußere Faktoren (Umwelteinflüsse, technische Gegebenheiten vor Ort u.ä.) hervorgerufen werden. V. Lieferzeiten und -termine 1. Für die Lieferung gelten die vereinbarten Termine. Verschieben sich auf Wunsch des Kunden die vereinbarten Anfangs- oder Endzeiten, sind wir berechtigt, die entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen. 2. Wir haften nicht für Ablaufstörungen, die wir nicht zu vertreten haben oder die auf höherer Gewalt wie Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen oder Gewalttaten beruhen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Voraussetzungen für einen Wegfall der Geschäftsgrundlage nach 313 BGB vorliegen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Aufwendungen oder Schäden bestehen in diesen Fällen nicht. VI. Gewährleistung, Mängelrüge 1. Für eine nicht vertragsgemäße Leistungserbringung haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ansprüche auf Schadensersatz bestehen nur unter den Voraussetzungen der Ziffer XIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Festgestellte Mängel hat der Kunde detailliert und schriftlich unverzüglich zu rügen. Andernfalls gilt unsere Leistung als vertragsgerecht erbracht. 3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung bzw. Leistungserbringung. VII. Leistungen Dritter Soweit wir zusätzlich zu eigenen Leistungen Leistungen Dritter vermitteln (Leiharbeitnehmer, Künstler), haften wir nur für eine sorg fältige Sichtung und Auswahl dieser Dritten. Wir haften jedoch nicht für mangelhafte Leistungserbringung durch diese. VIII. Schutzrechte Dritter; Genehmigungen 1. Wir haften nicht für die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheberrechten Dritter durch den Veranstalter. Dieser hat rechtzeitig vor einer Veranstaltung die notwendigen Erklärungen Dritter sowie alle für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen. 2. Soweit wir von Dritten wegen Verletzung von Schutzrechten oder von staatlichen Stellen wegen Nichtvorlegens von Genehmigungen in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von jeglicher Haftung aus dieser Inanspruchnahme freizustellen. 3. Liegen die notwendigen Erklärungen Dritter oder erforderliche behördliche Genehmigungen nicht vor, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zurückzuhalten oder zu verweigern. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt unberührt. IX. Zahlungsbedingungen 1. Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. 2. Zahlungen gelten uns gegenüber erst mit der Gutschrift auf einem unserer Konten als erbracht. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Anfallende Spesen und Bankgebühren, insbesondere bei Auslandszahlungen, sowie die die Kosten für einen Scheck- oder Wechselprotest gehen zu Lasten des Kunden. 3. Kommt der Kunde mit der Zahlung unserer Rechnung in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt uns vorbehalten. 4. Bei allen Bestellungen, Reservierungen oder Veranstaltungsbuchungen sind wir berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswerts bei Auftragsannahme und weitere 25 % bis zum 10. Werktag vor der Ver anstaltung als Vorauszahlung zu verlangen. Kommt der Kunde mit dem Ausgleich der Vorauszahlungen in Verzug, sind wir berechtigt, unsere vorbereitenden Leistungen bis zur Zahlung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts gelten die Bestimmungen in Ziffer XI entsprechend. 5. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die auf eine Gefährdung unserer Forderungen schließen lassen, so sind wir berechtigt, abweichend von den vereinbarten Bedingungen nach unserer Wahl Vorauszahlungen bis zur Höhe der Auftragssumme oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde eine von uns geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer Frist von einer Woche leistet. Treten wir vom Vertrag zurück, so sind wir berechtigt, 25 % der Auftragssumme als pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist dadurch nicht ausge schlossen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. X. Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht 1. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 2. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten an von uns leih- oder mietweise zur Ver fügung gestellten Gegenständen, die im Eigentum Dritter stehen, ist ausgeschlossen. XI. Stornierungen/Abbestellung Eine kostenfreie Stornierung ist nach Zustandekommen des Vertrages nicht mehr möglich. Dies gilt nicht bei Verletzung unserer Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 1. Storniert der Kunde die bei uns gebuchte oder beauftragte Veranstaltung, Lieferung oder Leistung bis vier Wochen vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt, so sind wir berechtigt, zzgl. zu den von uns genannten bzw. zu zahlenden Raummieten 35 % der veranschlagten Gastro nomiekosten als Stornierungsgebühr von der geleisteten Vorauszahlung einzubehalten bzw. in Rechnung zu stellen. Bei einer Stornierung bis 5 Tage vor dem vereinbarten Leistungs- oder Veranstaltungszeitpunkt erhöht sich die Stornierungsgebühr auf 70 % der veranschlagten Gastronomiekosten. Danach beträgt die Stornierungsgebühr 90 % der veranschlagten Gastronomiekosten. 2. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der Stornierungsfristen ist der Eingang der schriftlichen Stornierungserklärung bei uns. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist bei den Stornierungsgebühren gemäß Ziffer 1 bereits berücksichtigt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns durch die Abbestellung ein geringerer Schaden entstanden ist. 3. Ferner sind wir unsererseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies unserem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz. XII. Änderung der Teilnehmerzahl 1. Eine Reduzierung bzw. Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % hat uns der Kunde spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall sind wir berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Der neue Preis darf für den Kunden nicht unzumutbar sein. 2. Im Falle einer Erhöhung der Teilnehmerzahl bis zu 5 % wird nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet. 3. Die unter II. Nr. 3 festgelegten formellen Anforderungen werden von dieser Regelung nicht berührt. XIII. Haftung 1. Schadensersatzansprüche wegen nicht vertragsgerechter Leistung sind bei bloß fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wegen sonstiger Pflichtverletzungen haften wir auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, die Pflichtverletzung betrifft eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 2. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. XIV. Datenverarbeitung Der Kunde ist mit der elektronischen Verarbeitung und Speicherung der von ihm im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung zur Verfügung gestellten Daten einverstanden. XV. Sonstiges 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem erteilten Auftrag ist Düsseldorf, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 3. Änderungen des erteilten Auftrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 4. Sollten einzelne dieser Bedingungen oder einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten gerecht wird. B. Besondere Vereinbarungen über Veranstaltungen in von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten I. Veränderung, Nutzung 1. Jedwede räumliche Veränderung sowie jedwede sonstige Einwirkung auf Substanz oder Zubehör und jede Nutzung, die über die mit uns vertraglich vereinbarte Nutzung hinausgeht, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. 2. Für die Verwendung nicht von uns zur Verfügung gestellter technischer oder mechanischer Ausstattung ist allein der Veranstalter verantwortlich. Er hat für einen ordnungsgemäßen Gebrauch aller Einrichtungen zu sorgen. II. Anbringung von Materialien, werbliche Nutzung 1. Wir können dem Veranstalter die Anbringung von Dekorations- oder Veranstaltungsmitteln gleich welcher Art untersagen, wenn diese nach unserer sachgerechten Einschätzung nicht mit den gesetz lichen oder behördlichen Bestimmungen für die Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten übereinstimmen oder den vertraglichen Regelungen mit unseren Vermietern oder Verpächtern widersprechen. Der Veranstalter kann aus dieser Untersagung keine Rechte geltend machen, es sei denn, ihm wurde die Verwendbarkeit dieser Mittel vorher schriftlich von uns zugesichert. 2. Die auch gelegentliche oder nur teilweise Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten zu Werbezwecken sowie die Anbringung jedweder Form von Werbematerial bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. III. Haftung des Veranstalters 1. Der Veranstalter haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums oder der von uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, gleich ob diese Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung zu verantworten ist. 2. Der Veranstalter haftet ferner für jedweden durch die Veranstaltung an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, technischen Einrichtungen und dem Inventar entstehenden Schaden und stellt uns unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen anlässlich der Veranstaltung erlittener Schäden gegen uns geltend machen. 3. Auf Verlangen hat der Veranstalter einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzulegen oder eine ausreichende Sicherheit zu leisten. IV. Steuern und Abgaben Steuern und Abgaben, insbesondere Vergnügungssteuern, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung anfallen, trägt der Veranstalter. Dieser ist Steuerschuldner. C. Besondere Vereinbarungen für das Catering an Messeständen 1. Lebensmittelbestellungen aus dem Standardangebot können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin storniert werden. 2. Auf Wunsch des Kunden nehmen wir nicht angebrochene oder ungeöffnete Gebinde (Kisten oder Kästen, Kartons o.ä.) zurück und erteilen dem Kunden hierzu eine Gutschrift. 3. Die Rückholung unversehrter Gebinde sowie die Rückholung eventuell bereitgestellten Geschirrs (Inventars) erfolgt am letzten Messe- oder Veranstaltungstag. Beschädigtes oder verloren gegangenes Inventar oder beschädigte Gebrauchsgüter stellen wir dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung.

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