Geschäftsordnung des Stadtrates. vom 3. August 1988 vom Stadtrat gestützt auf 33 Abs. 2 Ziff. 7 der Gemeindeordnung erlassen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsordnung des Stadtrates. vom 3. August 1988 vom Stadtrat gestützt auf 33 Abs. 2 Ziff. 7 der Gemeindeordnung erlassen"

Transkript

1 Geschäftsordnung des Stadtrates vom 3. August 1988 vom Stadtrat gestützt auf 33 Abs. 2 Ziff. 7 der Gemeindeordnung erlassen

2 Gestützt auf 33, Abs. 2 Ziff. 7 der Gemeindeordnung hat der Stadtrat die folgende Geschäftsordnung des Stadtrates erlassen: I. Organisation Art. 1 Geschäftserledigung Gemäss 42 der Gemeindeordnung erledigt der Stadtrat die obliegenden Geschäfte als Gesamtbehörde, durch Ausschüsse oder die Departementsvorsteher. Er kann einzelnen Mitgliedern besondere Aufgaben zuweisen. Art. 2 Organisation Die Bezeichnung der Departemente mit deren Aufgaben, Gliederung und Zuteilung sowie Änderungen davon, sind in der vom Grossen Gemeinderat erlassenen Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS oder Organisationsverordnung) geregelt. Art. 3 Konstituierung Nach der Gesamterneuerung versammelt sich der Stadtrat in der auf den Ablauf der Rekursfrist folgenden Woche zur konstituierenden Sitzung. Der Stadtrat teilt die Departemente den einzelnen Mitgliedern zu. Der Stadtrat bezeichnet einen Vizepräsidenten. Der Stadtrat konstituiert sich in der gleichen Weise auch für seine Bürgerliche Abteilung. In der konstituierenden Sitzung wählt der Stadtrat die Ausschüsse und Kommissionen (vgl. II und III). Art. 4 Ordentliche und ausserordentliche Sitzungen Der Stadtrat hält an einem zum voraus festgelegten Tag der Woche eine ordentliche Sitzung ab. Dieser Tag ist von den Mitgliedern des Stadtrates freizuhalten. Der Stadtpräsident kann weitere Sitzungen von sich aus anordnen. Er ist dazu auf Verlangen eines Mitgliedes des Stadtrates verpflichtet. Ausserordentliche Sitzungen können auch durch Beschluss des Stadtrates festgelegt werden. 2

3 Art. 5 Beschlussfähigkeit Der Stadtrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Art. 6 Einsprachen Der Stadtrat bezeichnet bei Einsprachen gegen Beschlüsse von Ausschüssen bzw. Verfügungen von Vorstehern der Departernente einen Referenten. Dieser darf vorher an der Geschäftsbehandlung nicht beteiligt gewesen sein. Art. 7 Abstimmungen Bei den Abstimmungen ist jedes Mitglied zur Stimmabgabe verpflichtet. Bei Vorliegen von zwei oder mehr Anträgen wird durch offenes Handmehr abgestimmt. Der Präsident stimmt mit. Bei gleich geteilten Stimmen gilt derjenige Antrag als angenommen, für den der Präsident gestimmt hat. Art. 8 Wahlen Die dem Stadtrat obliegenden Wahlen werden, sofern kein Mitglied geheime Wahl verlangt, offen nach den Vorschriften des kantonalen Wahlgesetzes und der zugehörigen Vollziehungsverordnung vorgenommen. Art. 9 Geschäftsablauf Protokoll Die Geschäfte sind dem Stadtrat von den Vorstehern der Departemente schriftlich zu unterbreiten. Die eingehenden Geschäfte werden von der Stadtkanzlei in die Geschäftskontrolle eingetragen und auf die Traktandenliste der nächsten Sitzung gesetzt. Der Stadtschreiber führt das Protokoll. Dieses gibt in Beschlussform Aufschluss über die Wahlen und die Sachgeschäfte. Anträge, die abgelehnt werden, werden nur auf ausdrückliches Verlangen eines Mitgliedes des Stadtrates im Protokoll vermerkt. Soweit es als zweckmässig erscheint, sind in das Protokoll auch Erwägungen zu den Sachgeschäften aufzunehmen. Die Beschlüsse in Bürgerrechtsangelegenheiten werden im Protokoll der Bürgerlichen Abteilung festgehalten. Das jährliche Protokoll wird mit einem Register versehen. Spätestens nach Ablauf von zehn Jahren hat die Stadtkanzlei das Protokoll dem Stadtarchiv zu übergeben. 3

4 Art Publikation Die Stadtkanzlei ist für die Publikation der wichtigsten Stadtratsbeschlüsse besorgt. Sind Stadtratsbeschlüsse in den amtlichen Publikationsorganen zu veröffentlichen, so kann die Stadtkanzlei einzelne Departemente oder Ämter beauftragen. Die Stadtkanzlei gibt die «Sammlung der Erlasse der Stadt Winterthur» heraus. Art. 11 Stadtschreiber Dem Stadtschreiber obliegen: 1. Protokollführung im Stadtrat 2. Leitung der Stadtkanzlei und des Weibeldienstes 3. Antragstellung in Bürgerrechtsangelegenheiten 4. Beratung des Stadtrates in Rechtssachen 5. Führung von privat- und öffentlich-rechtlichen Prozessen für die Stadtgemeinde 6. Vertretung der Stadtgemeinde bei allen Notariats- und Grundbuchgeschäften, unter Vorbehalt von Art. 12 Abs. 2 und der fallweisen oder vollumfänglichen Kompetenzdelegation an den Chef Landerwerb. Der Stadtrat bezeichnet einen Stellvertreter des Stadtschreibers. Art. 12 Bausekretär Der Vorsteher des Baupolizeiamtes ist für die Führung aller Zivil-, Übertretungsstraf- und Verwaltungsprozesse in Bausachen zuständig. Er und seine Stellvertreter sind befugt, die Stadtgemeinde bei allen Notariats- und Grundbuchgeschäften, die Land für den Strassenbau betreffen, zu vertreten Fassung gemäss Stadtratsbeschluss vom 23. Januar 1991, in Kraft ab 1. April

5 Art. 13 Polizeirichter Der Polizeirichter hat das selbständige Recht zur Verhängung von Polizeibussen, mit Ausnahme in Baupolizeisachen. Er hat das Recht zur direkten Antragstellung bei den Oberbehörden und den Gerichten in allen Polizeistrafsachen. Art. 14 Strafanträge usw. Für die Stellung von Strafanträgen bei Antragsdelikten sowie für die einstweilige Anmeldung zivilrechtlicher Schadenersatzansprüche sind die einzelnen Stadträte, Amtsvorsteher, Bereichsleiter oder Direktoren für ihren Bereich zuständig. II. Ausschüsse Art. 15 Ausschüsse, Aufzählung Es bestehen folgende Ausschüsse: 1. Personalausschuss 2. Finanzausschuss 3. Bauausschuss 4. Stipendienausschuss 5. Vormundschaftsausschuss (Vormundschaftsbehörde) 6. Werkausschuss Der Stadtrat kann zusätzliche Ausschüsse einsetzen. Art. 16 Zusammensetzung und Wahl Die Ausschüsse bestehen aus drei Mitgliedern des Stadtrates. Der Stadtrat nimmt die Wahl der Ausschüsse für eine vierjährige Amtsperiode vor. Präsident des Ausschusses ist der zuständige Vorsteher des Departementes, Vizepräsident sein Stellvertreter. Art. 17 Kompetenzen Der Stadtrat legt im einzelnen die Aufgaben und Befugnisse fest. Art. 18 Protokollführung Jeder Ausschuss bestimmt einen Sekretär. Dieser ist für die Ausfertigung der Beschlüsse der Ausschüsse zuständig. Im übrigen ist Art. 7 für die Ausschüsse analog anwendbar. 5

6 III. Kommissionen Art. 19 Zusammensetzung und Wahl Die Kommissionen bestehen aus mindestens einem Mitglied des Stadtrates und weiteren frei gewählten Mitgliedern. Die genaue Mitgliederzahl wird vom Stadtrat festgesetzt. Der Stadtrat wählt die Kommissionen und deren Präsidenten für eine Amtsdauer. Für die Wahl der Kommissionen mit kulturellen Aufgaben steht dem Grossen Gemeinderat ein Vorschlagsrecht für einen Drittel der Kommissionsmitglieder zu. Bruchzahlen werden auf- bzw. abgerundet. Die vom Stadtrat geschaffenen sowie die gesetzlich vorgeschriebenen stadträtlichen Kommissionen werden jährlich im Geschäftsbericht des Stadtrates der Stadt Winterthur aufgeführt. Art. 20 Aufgaben Der Stadtrat legt das Nähere über die Aufgaben und Befugnisse der Kommissionen fest. Art. 21 Protokollführung Die Protokolle der Kommissionen sind dem Stadtrat zur Einsicht vorzulegen. Im übrigen ist Art. 7 analog für die Kommissionen anwendbar. IV. Schlussbestimmungen Art. 22 Aufhebung bisherigen Rechts Die Geschäftsordnung des Stadtrates vom 25. Februar 1974 wird aufgehoben. Art. 23 Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung tritt rückwirkend ab 1. August 1988 in Kraft. Winterthur, den 3. August 1988 Der Stadtpräsident: Der Stadtschreiber: U. Widmer Dr. P. Saile 6

Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ)

Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ) 4.640 Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ) Beschluss der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich vom. November 0 A. Allgemeines Art. Funktion

Mehr

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018

Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 2018 Verfassung der Gemeinde Stetten vom. 08 Fassung der Kommission vom 0. März 08, zuhanden der Vernehmlassung Verfassung der Gemeinde Stetten vom.. 08 I. Allgemeine Bestimmungen Art. Einwohnergemeinde Die

Mehr

Stadt. Reglement über die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern

Stadt. Reglement über die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 0.5.6.1.1 Ausgabe vom 1. August 2016 Reglement über die Einbürgerungskommission der Stadt Luzern vom 28. Oktober 2010 Der Grosse Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW)

Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Geschäftsordnung der Kommission Mechatronik Schule Winterthur (MSW) vom 0. April 06 Gestützt auf 4 Abs. Ziff. 7 GO erlässt

Mehr

Verfassung der Gemeinde Lohn SH

Verfassung der Gemeinde Lohn SH Verfassung der Gemeinde Lohn SH vom. Juni 00 Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Lohn SH erlässt, gestützt auf Art. des Gemeindegesetzes vom 7. August 998, als Gemeindeverfassung: I. Allgemeines Art.

Mehr

Geschäftsreglement Baukommission

Geschäftsreglement Baukommission Geschäftsreglement Baukommission vom 1. Juli 2018 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 2 Art. 1 Grundsatz 2 Art. 2 Verwaltungsführung 2 Art. 3 Zusammensetzung 2 II. Aufgaben und Kompetenzen 2 Art. 4 Aufgaben

Mehr

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld

Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement. der. Stadt Maienfeld Vorschlag/Entwurf Organisationsreglement der Stadt Maienfeld (Bearbeitungsstand Stadtrat vom 05.10.2012) 1 Der Stadtrat der Stadt Maienfeld erlässt gestützt auf Art. 44 und 47 der Verfassung der Stadt

Mehr

Statuten des LAC Wohlen

Statuten des LAC Wohlen Statuten des LAC Wohlen Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere Mittel 9 Haftung

Mehr

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen

Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Verfassung2001 Verfassung der Einwohnergemeinde Dörflingen Berücksichtigung der weiblichen Form Aus Gründen der Textverständlichkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche. Die Gemeindeversammlung

Mehr

Kommissionenreglement der Stadt Thun (KomR)

Kommissionenreglement der Stadt Thun (KomR) 5. Kommissionenreglement der Stadt Thun (KomR) (Stadtratsbeschluss Nr. 0 vom. Dezember 00) Der Stadtrat von Thun, gestützt auf Art. 8 lit. a und 50 Abs. der Stadtverfassung vom. September 00, beschliesst:

Mehr

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug

Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug G r o s s e r G e m e i n d e r a t Geschäftsordnung des Grossen Gemeinderates der Stadt Zug (Geschäftsordnung, GSO) Änderung vom. Änderungsanträge der Vorberatenden Kommission vom 8. September 006 DER

Mehr

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten des Clubs Nothveststein 1238 Statuten des Clubs Nothveststein 1238 I. Name, Zweck und Sitz Artikel 1: Name und Zweck Unter dem Namen Club Nothveststein nachfolgend Nothveststein genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.

Mehr

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017

Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Statuten des Vereins Freies Gymnasium Bern 13. Januar 2004, Revision 6. Juni 2006, Revision 14. Juni 2017 Name, Sitz Art. 1 Zweck Art. 2 I. Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Freies Gymnasium Bern besteht

Mehr

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg

Geschäft Sozialhilfereglement. der Einwohnergemeinde Engelberg Sozialhilfereglement der Einwohnergemeinde Engelberg vom 27. Oktober 2010 I. Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck 3 Art. 2 Gleichstellung der Begriffe 3 II. Behörden 3 Art. 3 Sozialbehörden 3 Art. 4

Mehr

Gemeindeverfassung Buchberg. ab

Gemeindeverfassung Buchberg. ab 1 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 ab 1.1.2012 Gemeindeverfassung Buchberg vom 15. Dezember 2004 Zugunsten der guten Lesbarkeit gilt die männliche Form auch für die weibliche Form Die

Mehr

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung

Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Gemeinde Uerkheim Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Uerkheim erlässt gestützt auf die 17 und 18 des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 folgende Gemeindeordnung A Allgemeine Bestimmungen 1 Begriff

Mehr

Stadt. Luzern. Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern. Der Stadtrat von Luzern, vom 18. Oktober 2000

Stadt. Luzern. Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern. Der Stadtrat von Luzern, vom 18. Oktober 2000 Luzern Stadt Systematische Rechtssammlung Nr. 6.4.1.1.1 Ausgabe vom 1. Dezember 2016 Verordnung über die Verkehrskommission der Stadt Luzern (VKL) vom 18. Oktober 2000 Der Stadtrat von Luzern, gestützt

Mehr

der Einwohnergemeinde Münchenstein

der Einwohnergemeinde Münchenstein Rechtssammlung Geschäftsordnung der Gemeindekommission Genehmigung Gemeindekommission vom. Juni 007 in Kraft seit. Januar 008 Stand 6. Juni 0 Geschäftsordnung der Gemeindekommission der Einwohnergemeinde

Mehr

Geschäftsordnung des Bezirksgerichts Andelfingen

Geschäftsordnung des Bezirksgerichts Andelfingen Bezirksgericht Andelfingen Geschäftsordnung des Bezirksgerichts Andelfingen A. Allgemeines 1 Diese Geschäftsordnung regelt im Sinne von 18 GOG die Zuständigkeit und die Aufgaben der Organe des Bezirksgerichts

Mehr

Dekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden

Dekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden Dekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden Vom 14. März 1989 (Stand 1. Mai 2008) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 78 Abs. 2 der Kantonsverfassung sowie 26 Abs. 2 und 32 Abs.

Mehr

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich

Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich W 8090 Staatskanzlei Zurich 413.112 Marz 1982 Reglement für die Lehrerkonferenz der Berufsschulen des Kantons Zürich (vom 28. August 1968)' A. Grundlage, Mitgliedschaft und Aufgaben 9: 1. Die Lehrerschaft

Mehr

Verein Landart Grindelwald

Verein Landart Grindelwald Verein Landart Grindelwald Statuten Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Organisationsreglement SUVA) vom 14. Juni 2002 vom Bundesrat genehmigt am 18. Dezember 2002 Der Verwaltungsrat der Schweizerischen

Mehr

Verordnung über die Kommission Bildende Kunst

Verordnung über die Kommission Bildende Kunst Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.2.1.1.1 Ausgabe vom 1. April 2007 Verordnung über die Kommission Bildende Kunst vom 8. November 2006 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art. 37 f. der

Mehr

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Organisationsreglement Suva) vom 10. Juni 2016 vom Bundesrat genehmigt am 12. Oktober 2016 Der Suva-Rat, gestützt auf Artikel

Mehr

Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs vom 31. März

Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs vom 31. März Reglement über die Personalverbände und Personalausschüsse srs 191.126 vom 31. März 2015 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 70 des Personalreglements vom 21. Februar 2012 2 folgendes Reglement: A.

Mehr

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt

Gemeinde Büttenhardt. Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Gemeinde Büttenhardt Verfassung der Einwohnergemeinde Büttenhardt Systematische Gliederung der Verfassung Inhaltsverzeichnis Artikel Seite I Allgemeines 4 II Organe der Gemeinde Kommissionen mit besonderen

Mehr

Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April

Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April 141.1 Gesetz über die amtlichen Veröffentlichungen (Publikationsgesetz) vom 19. April 2000 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. AMTLICHE PUBLIKATIONSORGANE

Mehr

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Aufgrund der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde

Mehr

Mitglied des AGV können juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften werden, die sich im Einzugsgebiet als Arbeitgeber betätigen.

Mitglied des AGV können juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften werden, die sich im Einzugsgebiet als Arbeitgeber betätigen. STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Arbeitgeber- Verband Rorschach und Umgebung» (nachfolgend AGV) besteht seit dem 11. Dezember 1939 ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

(ID 1607) Synopse. Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts

(ID 1607) Synopse. Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts Synopse (ID 607) Änderung der Geschäftsordnung des Kantonsgerichts Geschäftsordnung des Kantonsgerichts Das Kantonsgericht des Kantons Zug, gestützt auf 55 in Verbindung mit 5 des Gesetzes über die Organisation

Mehr

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018

Gemeindeordnung der Volksschulgemeinde Nollen w 2018 Gemeindeordnung 2018 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 Die Volksschulgemeinde Nollen umfasst das Gebiet der Politischen Gemeinde Wuppenau, Schönholzerswilen ohne die Weiler

Mehr

Reglement für die Delegiertenversammlung und Urabstimmung der Raiffeisenbank im Entlebuch

Reglement für die Delegiertenversammlung und Urabstimmung der Raiffeisenbank im Entlebuch Reglement für die Delegiertenversammlung und Urabstimmung der Raiffeisenbank im Entlebuch Die Generalversammlung der Raiffeisenbank im Entlebuch Genossenschaft beschliesst gestützt auf Art. 23 bis der

Mehr

Gemeindeverfassung Neunkirch

Gemeindeverfassung Neunkirch Gemeindeverfassung Neunkirch vom 28. Juni 2002 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeines Art. 1 Einwohnergemeinde... 1 Art. 2 Amtliche Veröffentlichungen... 1 II. III. Gemeindeorganisation Organe, Wahlen

Mehr

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3

Mehr

Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom

Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF Vom 07.05.04 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz, Zielsetzung Artikel Zusammensetzung Artikel Konstituierung Artikel 4 Amtsdauer und Amtszeit Artikel

Mehr

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich

STATUTEN. des. Vereins für Notschlafstellen. mit Sitz in Zürich STATUTEN des Vereins für Notschlafstellen mit Sitz in Zürich Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 2 Art. 1 Name und Sitz... 2 Art. 2 Zweck... 2 II. Mitgliedschaft... 2 Art. 3 Erwerb... 2 Art.

Mehr

Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) Geschäftsordnung

Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) Geschäftsordnung Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung (SPK) Geschäftsordnung Die Schweizerische Prüfungskommission für die kaufmännische Grundbildung beschliesst gestützt auf Art. und des

Mehr

STATUTEN DER ALP- UND WEIDGENOSSENSCHAFT SCHIERS

STATUTEN DER ALP- UND WEIDGENOSSENSCHAFT SCHIERS STATUTEN DER ALP- UND WEIDGENOSSENSCHAFT SCHIERS Version 24.03.2015 1 1. Name und Sitz Unter dem Namen Alp- und Weidgenossenschaft Schiers besteht gestützt auf das Alp- und Weidgesetz der Gemeinde Schiers

Mehr

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann .5 Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann Vom 6. Januar 00 (Stand. Februar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes vom 7.

Mehr

Einwohnergemeinde Spiringen. Verordnung über das Verfahren in den Behörden (BVV)

Einwohnergemeinde Spiringen. Verordnung über das Verfahren in den Behörden (BVV) Einwohnergemeinde Spiringen Verordnung über das Verfahren in den Behörden (BVV) vom Inhaltsübersicht VERORDNUNG ÜBER DAS VERFAHREN IN DEN BEHÖRDEN (BVV) (vom ). Kapitel: GEGENSTAND, GELTUNGSBEREICH UND

Mehr

Geschäftsreglement der Bildungskommission

Geschäftsreglement der Bildungskommission Geschäftsreglement der Bildungskommission vom 8. Januar 05 Die Bildungskommission des Kantons Obwalden, in Verbindung mit dem Bildungs- und Kulturdepartement, gestützt auf Artikel des Bildungsgesetzes

Mehr

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27.

Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf. Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Statuten Genossenschaft Wasserversorgung Dübendorf Neufassung vom 20. Mai 2008 mit den Änderungen vom 14. Mai 2009 und vom 27. Mai 2010 WVD-Statuten Seite 1 von 8 27. Mai 2010 I. Name, Sitz und Zweck Art.

Mehr

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992

Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 (inkl. Änderungen bis 17. Dezember 2014) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 I. Allgemeines Rechtliche

Mehr

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung)

Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) Nr. 36 Verordnung über die Organisation, die Führung und die Kontrolle der kantonalen Verwaltung * (Organisationsverordnung) vom. August 995 (Stand. Januar 03) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt

Mehr

Offizieller. Statuten

Offizieller. Statuten Offizieller Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen 2 II. Mitgliedschaft 2 III. Finanzmittel und Haftung 3 IV. Organisation 3 a. Mitgliederversammlung 3 b. Vorstand 4 c. Ausschuss 5 d. Revisionsstelle

Mehr

S T A T U T E N. Partei der Stadt Gossau

S T A T U T E N. Partei der Stadt Gossau FDP.Die Liberalen Ortspartei Gossau-Arnegg S T A T U T E N der Freisinnig-Demokratischen Partei der Stadt Gossau Allgemeine Bestimmungen Zweck, Sitz Art. 1 Die Freisinnig-Demokratische Partei der Stadt

Mehr

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden

Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Gemeindeordnung der Gemeinde Oberentfelden Die Einwohnergemeinde Oberentfelden erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende GEMEINDEORDNUNG Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Statuten micropark Pilatus

Statuten micropark Pilatus Statuten micropark Pilatus Kapitel 1 Name, Zweck und Sitz Artikel 1 Name, Zweck Unter dem Namen micropark Pilatus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht

Mehr

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

Statuten. des. s Drü-33-Clübli Statuten des s Drü-33-Clübli I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen s Drü-33-Clübli besteht mit Sitz in Suhr ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Mehr

Verordnung. für die. Umweltkommission

Verordnung. für die. Umweltkommission Verordnung für die Umweltkommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 9 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Umweltkommission. Inhaltsverzeichnis Ingress Bestimmungen

Mehr

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Bestand, Mitgliedschaft und Sitz 1 Unter dem Namen Konferenz

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

Geschäftsordnung des Gemeinderates Emmen

Geschäftsordnung des Gemeinderates Emmen Geschäftsordnung des Gemeinderates Emmen Ausgabe Januar 013 vom 0. Dezember 000 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Seite Art. 1 Zweck... 3 Art. Konstituierung... 3 Art. 3 Vereidigung... 4 Art. 4 Aufgaben

Mehr

Verordnung über die Organisation und den Geschäftsgang des Sozialversicherungsgerichts (OrgV SVGer)

Verordnung über die Organisation und den Geschäftsgang des Sozialversicherungsgerichts (OrgV SVGer) Organisation und Geschäftsgang des Sozialversicherungsgerichts.8 Verordnung über die Organisation und den Geschäftsgang des Sozialversicherungsgerichts (OrgV SVGer) (vom 6. Oktober 00) Das Sozialversicherungsgericht,

Mehr

Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 2013

Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 2013 Stadt Stein am Rhein StR 7.0 Geschäftsreglement des Stadtrates vom 4. Dezember 0 Änderung vom 7. Mai 05 6.April 06 0. Januar 08 Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen dieser Geschäftsordnung gelten

Mehr

Statuten Verein Energiepfad Grabs

Statuten Verein Energiepfad Grabs Statuten Verein Energiepfad Grabs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesen Statuten jeweils nur die männliche Form verwendet. Sie schliesst die weibliche Form immer mit ein. I. Name, Sitz und

Mehr

Geschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission

Geschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission 4.1.2.1. Geschäftsordnung der Schweizerischen Maturitätskommission vom 22. März 1996 Die Schweizerische Maturitätskommission, gestützt auf Artikel 4 Absatz 4 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Schweizerischen

Mehr

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung

Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Sächsischer Fußball-Verband e.v. Geschäftsordnung Stand: 06.12.2010 Teil A: Geschäftsordnung zu Verbandstagen 1 Einberufung, Einladung, Stimmrecht, Anträge Die Einberufung des Verbandstages, Einladung,

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0

Statuten Hallau Tourismus. Version 1.0 Hallau Tourismus Version 1.0 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen Hallau Tourismus besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Sitz Der Sitz

Mehr

Reglement des Naturhistorischen Museums

Reglement des Naturhistorischen Museums 8.6. Reglement des Naturhistorischen Museums vom. Februar 99 Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Gesetz vom. Oktober 99 über die kulturellen Institutionen des Staates (KISG); gestützt auf

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN

EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN Organisationsreglement der Stadt Laufen / 8 EINWOHNERGEMEINDE LAUFEN Organisationsreglement Fassung 30. September 0 Organisationsreglement der Stadt Laufen / 8 Inhaltsverzeichnis A. Gemeindeversammlung...3

Mehr

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010 Reglement der Personalvertretung vom. Dezember 00.0. / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Mitgliedschaft... Artikel Vorsitz... Artikel Aufgaben... Artikel 5 Kompetenzen...

Mehr

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand )

Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom (Stand ) 49.6- Statut der Interkantonalen Lehrmittelzentrale ilz (ilz-statut) vom 07..0 (Stand 0.0.04) Die Delegiertenversammlung der Interkantonalen Lehrmittelzentrale beschliesst, gestützt auf das Statut der

Mehr

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI

GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI GEMEINDEORDNUNG DER BÜRGERGEMEINDE OBERÄGERI vom. Dezember 07 Die Bürgergemeinde Oberägeri gibt sich gestützt auf 69 Ziff. a des Gemeindegesetzes vom 4. September 980 folgende Gemeindeordnung: I. ALLGEMEINES

Mehr

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung,

In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 17. August 1998 und Art. Art. 25 lit. d 4) der Stadtverfassung, Einbürgerungsverordnung 5. Einbürgerungsverordnung der Stadt Schaffhausen vom. April 000 Der Grosse Stadtrat Schaffhausen, In Ausführung der Art. 97 und 98 des Gemeindegesetzes vom 7. August 998 und Art.

Mehr

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission

Reglement für die Geschäftsprüfungskommission Reglement für die Inhaltsverzeichnis I. Stellung und Organisation der Art. 1 Stellung 3 Art. 2 Zusammensetzung 3 Art. 3 Beschlussfähigkeit 3 Art. 4 Wählbarkeit, Ausstandsgründe 3 II. Rechte und Pflichten

Mehr

Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS)

Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) vom 10. Juli 2006 2 Verordnung über die Organisation der Stadtverwaltung (VOS) vom 10. Juli 2006 Der Grosse Gemeinderat, gestützt auf 28 Abs.

Mehr

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg Statuten des HGV Handwerker- und Gewerbeverein 8353 Elgg gegründet am: 01.05.1892 Statutenänderung: 30.04.1924 Statutenänderung: 01.01.1955 Statutenänderung: 30.03.1987 Statutenänderung: 30.01.2008 Statutenänderung:

Mehr

Verein Amici di Sciaredo

Verein Amici di Sciaredo Verein Amici di Sciaredo I. Name, Sitz, Zweck Art. 1 Name / Sitz Unter dem Namen Amici di Sciaredo besteht mit Sitz in Biel/Bienne ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art. 60 ff des Schweizerischen

Mehr

SWISSIX INTERNET EXCHANGE

SWISSIX INTERNET EXCHANGE STATUTEN VOM 18. MAI 2016 DES VEREINS SWISSIX INTERNET EXCHANGE I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Art. 1 Unter dem Namen "SwissIX Internet Exchange" besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen der Art.

Mehr

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission

Verordnung. für die. Bürgerrechtskommission Verordnung für die Bürgerrechtskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 6 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bürgerrechtskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress

Mehr

Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen srs vom 10. Oktober

Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen srs vom 10. Oktober Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen vom 10. Oktober 2006 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 136 des Kantonalen Gemeindegesetzes vom 23. August 1979 2, Art. 40 der Gemeindeordnung

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 14. Juni 2017 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Er ist im Handelsregister eingetragen.

Mehr

Verordnung. für die. Bildungskommission

Verordnung. für die. Bildungskommission Verordnung für die Bildungskommission (in Kraft ab. Januar 07) Gestützt auf 7 der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat folgende Verordnung für die Bildungskommission. Inhaltsverzeichnis Ingress Bestimmungen

Mehr

Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes

Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes 7.40 Dekret über die Organisation des Kantonsgerichtes vom 0. März 998 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen, gestützt auf Art. 78 Abs. der Verfassung des Kantons Schaffhausen, beschliesst als Dekret:

Mehr

Geschäftsordnung des Synodalrates der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR)

Geschäftsordnung des Synodalrates der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR) 8. Geschäftsordnung des Synodalrates der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich (Geschäftsordnung Synodalrat; GeschO SyR) (vom 7. Mai 0) Der Synodalrat beschliesst: Konstituierung und Amtsantritt

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZ-REGLEMENT DER STADT SURSEE VOM 19. MAI 2014 INHALTSVERZEICHNIS 3 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Geltungsbereich 3 II. INFORMATION UND KOMMUNIKATION Art. 2 Art. 3 Art.

Mehr

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung

Einwohnergemeinde Schöftland. Gemeindeordnung Einwohnergemeinde Schöftland Gemeindeordnung Die Einwohnergemeinde Schöftland erlässt gestützt auf die 7 und 8 des Gemeindegesetzes vom 9. Dezember 978 folgende Gemeindeordnung Begriff Die Einwohnergemeinde

Mehr

Kompetenzordnung vom 25. August 1993

Kompetenzordnung vom 25. August 1993 Kompetenzordnung vom 25. August 1993 (inkl. Änderungen bis 25. Februar 2009) Kompetenzordnung vom 25. August 1993 Der Stadtrat erlässt in Ausführung von Art. 8 der Verordnung über die Organisation der

Mehr

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.)

(Zuletzt geändert in der 180. Hauptversammlung am 15. Juni 2007 in Berlin.) Geschäftsordnung für die Hauptversammlung, andere Mitgliederversammlungen, die Fachausschüsse, die Vorstände der Arbeitsgemeinschaften und die Arbeitsausschüsse im Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Mehr

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau A u s g a b e 2 0 0 8 1 Statuten Hauseigentümerverband Hinterthurgau Einfachheitshalber wird in diesen Statuten auf weibliche Textformen verzichtet. I. Name,

Mehr

Verordnung des Verwaltungsgerichtes über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommissionen

Verordnung des Verwaltungsgerichtes über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommissionen 7. Verordnung des Verwaltungsgerichtes über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommissionen vom 4. November 99 I. Allgemeine Bestimmungen ) Diese Verordnung regelt Organisation und Geschäftsgang

Mehr

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1 Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (Vom 0. Dezember 994) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 04 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Mehr

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli

Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Statuten des Vereines Forsthaus Hölli Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag 8 Weitere

Mehr

Der Gemeinderat von Bern, gestützt auf Artikel 17 des Reglements vom 24. April über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, beschliesst:

Der Gemeinderat von Bern, gestützt auf Artikel 17 des Reglements vom 24. April über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen, beschliesst: 0. August 00 (Stand: 0.0.0) Verordnung über die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen (Mitwirkungsverordnung; MWV) Der Gemeinderat von Bern, gestützt auf Artikel 7 des Reglements vom. April 00 über die

Mehr

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen BTV Chur Leichtathletik besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur. Er ist eine Sektion des BTV (Bürgerturnvereins)

Mehr

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters

Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters Gemeindeordnung der Ortsgemeinde Vilters vom 31. Mai 2012 1 Die Bürgerschaft der Ortsgemeinde Vilters erlässt gestützt auf Art. 22 Abs. 3 Bst. a des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 2 als Gemeindeordnung:

Mehr

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Hinwil

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Hinwil K Geschäftsordnung KESB l. Allgemeine Bestimmungen Art. l Grundlage Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Hinwil erlässt gestützt auf Art. 23 Ziff. 2 der Statuten und Art. 6 Abs.

Mehr

Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens

Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Geschäftsordnung der Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden im Rahmen der Umsetzung des Schengen - Assoziierungsabkommens Die Koordinationsgruppe der schweizerischen Datenschutzbehörden

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Gemeinde Walchwil. Geschäftsordnung Planungs- und Baukommission

Gemeinde Walchwil. Geschäftsordnung Planungs- und Baukommission Seite 3 Inhaltsverzeichnis I. Zweck/Rechtsstellung Art. Zweck 4 Art. Rechtsstellung 4 Art. 3 Zusammensetzung 4/5 II. Baugesuche Art. 4 Sitzungen / Baugesuche 5 Art. 5 Sitzungsteilnahme 5 Art. 6 Geschäftskontrolle

Mehr

Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK

Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK 4.1.1.3. Geschäftsreglement der Rekurskommission der EDK und der GDK vom 18. April 2008 Die Rekurskommission der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und der Schweizerischen

Mehr

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015.

Pensionskasse SHP. Organisationsreglement. Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014. In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015. Pensionskasse SHP Organisationsreglement Vom Stiftungsrat genehmigt: 16. Dezember 2014 In Kraft gesetzt per: 1. Januar 2015 Pensionskasse SHP i Inhaltsverzeichnis Stiftungsrat 3 Art. 1 Führungsverantwortung

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates Geschäftsordnung des Verwaltungsrates in der Fassung vom 4. März 1994 1 Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (1) Der Verwaltungsrat wählt in geheimer Wahl und ohne Aussprache aus seiner Mitte

Mehr

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung

Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Statuten der SVP Bischofszell und Umgebung Name und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SVP Bischofszell und Umgebung besteht eine selbständige politische Partei in der Rechtsform eines Vereins. Die SVP Bischofszell

Mehr