1 Firma, Sitz, Gegenstand 2 Grundkapital, Aktien
|
|
- Theresa Wolf
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2
3 1 Firma, Sitz, Gegenstand 1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet: GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. 3. Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung selbständiger Facheinzelhandelsunternehmen zum Zwecke der Erhaltung, Sicherung und Stärkung von deren Wettbewerbsfähigkeit. Die Gesellschaft bietet den Facheinzelhandelsunternehmen Dienstleistungen aller Art auf dem Gebiet des Handels mit Schuhen und artverwandten Erzeugnissen an; die Gesellschaft kann diese Dienstleistungen auch Verbundgruppen derselben Handelssparte oder anderer Handelssparten oder deren Händlern anbieten. Dienstleistungen der Gesellschaft können insbesondere die Unterstützung der Facheinzelhandelsunternehmen oder Verbundgruppen bei folgenden Maßnahmen sowie die Vermittlung oder Durchführung folgender Maßnahmen, gegebenenfalls unter Beauftragung eines Dritten, sein: a. Abschluss von Verträgen mit Lieferanten; b. Erleichterung, Vermittlung und Finanzierung von Wareneinkäufen; c. Zentralregulierung und Übernahme des Delkredere-Risikos; d. Vermittlung und Gewährung von Darlehen zum Erwerb sowie zum Aus- bzw. Umbau von Geschäftslokalen und zur Modernisierung von Ladeneinrichtungen; e. Beratung in allen den Geschäftsbetrieb betreffenden Fragen; f. Absatzförderung durch den Einsatz entsprechender Mittel und Einrichtungen; g. Einsatz eigener Handelsmarken; h. Vermittlung und Organisation von Erfahrungsaustausch. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit auf einen Teil der in lit. a) bis lit. h) genannten Bereiche beschränken. Darüber hinaus kann die Gesellschaft alle Geschäfte tätigen, die dem Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar förderlich sind, zum Beispiel Großhandel mit Schuhen und artverwandten Erzeugnissen betreiben. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 4. Im Übrigen darf die Gesellschaft weder Bankgeschäfte im Sinne von 1 Abs. 1 Satz 2 KWG noch Einzelhandel mit Schuhen betreiben. 5. Die Gesellschaft kann ihre Tätigkeit ganz oder teilweise durch die Beteiligung an anderen Unternehmen ausüben. Die Gesellschaft kann ferner ohne die Beschränkungen in Ziffer 3 und 4 Handels-, Dienstleistungs- und Produktionsunternehmen im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an solchen beteiligen. " 2 Grundkapital, Aktien 1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,27 (in Worten: sechzehn Millionen vierhundertzehntausendsiebenhundertzweiundsechzig und siebenundzwanzig Cent). 2. Das Grundkapital ist eingeteilt in Stück auf den Namen lautende Stammaktien und Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. 3. Von den Stück auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht erhalten die Vorzugsaktien mit ISIN DE000A0SFSD5 ( GARANT SCHUH + MODE VZ 0,01 ) aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorab, also auch vor den Vorzugsaktien mit ISIN DE , eine nachzuzahlende Dividende in Höhe von 0,01. Die Vorzugsaktien mit ISIN DE000A0SFSF0 ( GARANT SCHUH + MODE VZ 0,39 ) erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorab, also auch vor den Vorzugsaktien mit ISIN DE , eine nachzuzahlende Dividende in Höhe von 0,39. Die Vorzugsrechte aus den Aktien GARANT SCHUH + MODE VZ 0,01 und GARANT SCHUH + MODE VZ 0,39 sind untereinander gleichrangig. Der Anspruch auf Zahlung des Vorzugsbetrags oder auf Nachzahlung des in einem Jahr nicht oder nicht vollständig gezahlten Vorzugsbetrags kann auch dadurch erfüllt werden, dass dieser Betrag dem Vorzugsaktionär durch einen Dritten gezahlt wird.
4 Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit ISIN DE ( GARANT SCHUH + MODE VZ 1,41 ) erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn vorab eine nachzuzahlende Dividende von 1,41 und eine Mehrdividende gegenüber den Stammaktionären von 1,41. 3 aufgehoben 4 aufgehoben 5 Aktienurkunden 1. Form und Inhalt der Aktienurkunden, Zwischenscheine, Gewinnanteilscheine und Erneuerungsscheine werden vom Vorstand bestimmt, das gleiche gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. 2. Zur Unterzeichnung der in Absatz 1 genannten Urkunden genügt die vervielfältigte Unterschrift des Vorstandes. 3. Der Vorstand ist berechtigt, mehrere Aktienrechte derselben Gattung in einer Urkunde zusammenzufassen. 4. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. 6 aufgehoben 7 Der Vorstand 1. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat bestellt. Er besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Darüber hinaus wird die Zahl seiner Mitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt. 2. Die Gesellschaft wird gesetzlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. 3. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig. Die stellvertretenden Vorstandsmitglieder haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. 4. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. 8 Aufsichtsrat 1. Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen zwei Mitglieder Vertreter der Arbeitnehmer sind. 2. Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Hauptversammlung für die Zeit von drei Jahren gewählt. Die Amtszeit endet mit der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. 3. Wiederwahl ist möglich. 4. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand sein Amt vor Ablauf der Amtszeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. 5. Die Wahl eines Nachfolgers eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen Mitgliedes erfolgt für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds. 6. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben über alle vertraulichen Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, die ihnen durch ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. 2
5 9 Vorsitzender, Stellvertreter 1. Der Aufsichtsrat wählt im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung eines jeden Geschäftsjahres aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter für die Zeit bis zum Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung des nächsten Geschäftsjahres. Die Wahl mehrerer Stellvertreter ist zulässig. 2. Scheiden der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus ihrem Amt aus, so hat der Aufsichtsrat für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen einen Nachfolger aus seinen Reihen zu bestimmen. 10 Einberufung des Aufsichtsrats und Beschlussfassung 1. Zu den Sitzungen des Aufsichtsrats wird durch den Vorsitzenden mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und mündlich, fernmündlich oder telegrafisch einladen. 2. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die drei Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, an der Beschlussfassung persönlich oder durch schriftliche Stimmabgabe ( 108 Abs. 3 AktG) teilnehmen. Die Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden, falls der Vorsitzende nicht an der Beschlussfassung teilnimmt, die Stimme des Stellvertreters den Ausschlag, der an seiner Stelle die Sitzung leitet. 3. Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben sowie Erklärungen für den Aufsichtsrat entgegenzunehmen. 11 Vergütung des Aufsichtsrats Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Ersatz ihrer baren Auslagen sowie eine angemessene Vergütung, die für den gesamten Aufsichtsrat ,-- p.a. beträgt. Die Anpassung der Gesamtvergütung an veränderte Umstände erfolgt durch Beschluss der Hauptversammlung. Die von den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Vergütung und den Auslagenersatz zu zahlende Mehrwertsteuer trägt die Gesellschaft. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit anteilige Vergütung. 12 Niederschrift Über die Beschlüsse und Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats oder dem Leiter der jeweiligen Sitzung zu unterzeichnen ist. 13 Hauptversammlung 1. Die ordentliche Hauptversammlung wird innerhalb der ersten acht Monate jedes Geschäftsjahres abgehalten. Sie beschließt insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinnes, über die Wahl des Abschlussprüfers, über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über die Wahl der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat und in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen über die Feststellung des Jahresabschlusses. 2. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. 14 Einberufung der Hauptversammlung 1. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Das auf Gesetz beruhende Recht anderer Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt. 2. Die Einberufung wird unter Einhaltung der gesetzlich bestimmten Fristen im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. 3
6 15 Teilnahme 1. Namensaktionäre Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Namensaktionäre zugelassen, die im Aktienbuch eingetragen sind und sich bei der Gesellschaft oder einer anderen in der Einberufungsbekanntmachung genannten Stelle angemeldet haben. Die Anmeldung bedarf mindestens der Textform, muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens zwei Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. 2. Inhaberaktionäre Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Inhaberaktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft oder einer anderen in der Einberufungsbekanntmachung genannten Stelle unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben. Der Anteilsbesitz muss durch eine Bestätigung des depotführenden Instituts nachgewiesen werden; dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis bedürfen mindestens der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzurechnen. 3. Der Vorstand ist dazu ermächtigt, vorzusehen, a) dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können; b) dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). 4. Der Vorstand ist ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Versammlung zuzulassen. 16 Stimmrecht 1. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Vorzugsaktien haben vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften kein Stimmrecht. 2. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. 17 Beschlussfassung 1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, bei seiner Verhinderung der älteste seiner Stellvertreter. Der Vorsitzende der Hauptversammlung leitet die Versammlung und bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung sowie die Art der Abstimmung. 2. Soweit für einen Hauptversammlungsbeschluss neben der einfachen Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, werden die Beschlüsse mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Jede Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit, die 3 4 der abgegebenen Stimmen umfasst, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Erfordernisse. 18 aufgehoben 19 aufgehoben 4
7 20 Jahresabschluss 1. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr. Das im Zeitraum der Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft laufende Geschäftsjahr endet am 31. Dezember desselben Jahres. 2. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. 3. Der Vorstand ist verpflichtet, bei der Feststellung von Jahresabschlüssen von Beteiligungsgesellschaften und im Rahmen der Beschlüsse über die Gewinnverwendung oder in anderer geeigneter Weise nach Möglichkeit sicherzustellen, dass die Vorzugsdividende gezahlt werden kann. 4. Unverzüglich nach Eingang des Prüfungsberichtes der Abschlussprüfer hat der Vorstand den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Prüfungsbericht mit dem Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. 5. Die Vorlagen sollen innerhalb eines Monats vom Aufsichtsrat geprüft und zusammen mit dem schriftlichen Prüfungsbericht an den Vorstand zurückgeleitet werden. 6. Jahresabschluss, Lagebericht, der Vorschlag zur Gewinnverwendung sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats sind innerhalb der ersten acht Monate des neuen Geschäftsjahres der Hauptversammlung vorzulegen. 7. Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns; anstelle oder neben einer Barausschüttung kann sie dabei auch eine Sachausschüttung beschließen. Die Inhaber von Vorzugsaktien erhalten vorab eine Vorzugsdividende gem. 2 Abs. 3 der Satzung. Reicht der in einem Geschäftsjahr auszuschüttende Bilanzgewinn nicht zur Zahlung der Vorzugsdividende aus, so ist der Rückstand ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen sind und aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres zu zahlende Vorzugsbeträge erst nach Tilgung aller Rückstände zu leisten sind. 8. Bei der Ausgabe neuer Aktien kann für diese ein von 60 Abs. 2 AktG abweichender Beginn der Gewinnanteilsberechtigung festgesetzt werden. 21 Bekanntmachung Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt. 22 Ermächtigung Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen, insbesondere soweit dies zur Durchführung und Gewährleistung der Eintragungen in das Register erforderlich ist. 5
8 GARANT Schuh + Mode AG Elisabethstr Düsseldorf Deutschland Tel: +49 (0) Fax +49 (0)
Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn
Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut
MehrAktiengesellschaft Essen
Aktiengesellschaft Essen S A T Z U N G FASSUNG VOM 11. Mai 2016 Titel I. Allgemeine Bestimmungen 1 Die unter der Firma "National-Bank Aktiengesellschaft" bestehende Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in
MehrSATZUNG der Pilkington Deutschland AG
SATZUNG der Pilkington Deutschland AG 1 Firma, Sitz (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Pilkington Deutschland AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Gelsenkirchen. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand
MehrDr. Dirk Solveen Notar Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei
SolarWorld Satzung 18.02.2014 Dr. Dirk Solveen Notar 53111 Bonn, Münsterstraße 20 Cassius-Bastei - 2 - S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrSatzungsänderungen im Vergleich (1 / 7)
Satzungsänderungen im Vergleich (1 / 7) 4 Grundkapital und Aktien (2) Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen. 9 Zusammensetzung des Aufsichtsrates (4) Scheiden gewählte Aufsichtsratsmitglieder
MehrSatzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG
Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft
MehrS a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft
S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in
Mehr* * * Satzung der Koenig & Bauer AG. Würzburg. Stand: 2. Juni 2016
* * * Satzung der Koenig & Bauer AG Würzburg Stand: 2. Juni 2016 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1.1 Die Gesellschaft führt die Firma»Koenig & Bauer AG«. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Würzburg.
MehrSatzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft
Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.
MehrSatzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung 1. Die Gesellschaft führt die Firma 2. Sie hat Ihren Sitz in Halle/Saale. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr Halloren Schokoladenfabrik Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand
MehrMETRO AG Satzung Stand: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. Februar 2016
METRO AG Satzung Stand: Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 19. Februar 2016 2 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma METRO AG. (2) Sie
MehrGolfanlagen Ortenau AG
Satzung Golfanlagen Ortenau AG (Stand 01.07.2012) I. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Golfanlagen Ortenau AG 1.2. Sie hat ihren Sitz in 77767
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrHIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer a ISIN AT ordentliche Hauptversammlung. am 25.
1 HIRSCH Servo AG Glanegg, Kärnten Firmenbuch-Nummer 117300a ISIN AT0000849757 14. ordentliche Hauptversammlung am 25. November 2009 Dieses Dokument informiert Sie über die vorliegenden Vorschläge des
MehrKöln. ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, Uhr, im Konferenzzentrum Technologiepark Köln, Josef-Lammerting-Allee 17-19, Köln.
Köln WKN 586353 / ISIN DE0005863534 WKN 586350 / ISIN DE 0005863500 Wir berufen hiermit unsere diesjährige ordentliche Hauptversammlung ein auf Freitag, den 19. Juni 2009, 10.00 Uhr, im Konferenzzentrum
MehrSQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA Frankfurt am Main ISIN: DE000A0M7PV9 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 17. November 2009 in den Blue Towers Lyoner Straße 32, 60528 Frankfurt
MehrS A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.
S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr
MehrGARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf. Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i.
GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT i. I. Düsseldorf Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AG i.i. (WKN 585 303, ISIN DE 000 585 303 0) Wir laden die Vorzugsaktionäre
MehrS A T Z U N G. Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft,
S A T Z U N G der Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND
MehrSatzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
MehrWir laden hiermit unsere. Aktionärinnen und Aktionäre zu. der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel. Bayerpost München,
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am 02. Juni 2014, 14 Uhr, im Hotel Dorint Sofitel Bayerpost München, Bayerstraße 12, 80335 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
MehrSATZUNG DER A.S. CRÉATION TAPETEN AG (Fassung vom )
SATZUNG DER A.S. CRÉATION TAPETEN AG (Fassung vom 07.05.2015) I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft unter der Firma A.S. Création Tapeten AG. (2)
MehrS A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech
S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des
Mehr. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens
MehrSATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013
SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 Seite 1 von 9 Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Kulmbach. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft.
MehrSatzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens
Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand
MehrS A T Z U N G. ElringKlinger AG
S A T Z U N G der ElringKlinger AG Dettingen/Erms In der durch die 107. ordentliche Hauptversammlung vom 16.05.2012 geänderten Fassung I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma
MehrStern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München
Stern Immobilien AG Grünwald, Landkreis München ISIN DE000A1EWZM4 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 28. Oktober 2014 um 15.00 Uhr
MehrSatzung Generali Deutschland AG
Satzung Generali Deutschland AG Fassung gemäß Handelsregistereintragung vom 15.09.2015 Abschnitt I Firma, Sitz, Gegenstand und Bekanntmachungen 1 Firma Die Gesellschaft führt die Firma Generali Deutschland
MehrSatzung der SPARTA AG. I. Allgemeine Bestimmungen
Satzung der SPARTA AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: "SPARTA AG". 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 3. Das Geschäftsjahr entspricht
MehrSATZUNG. der. Funkwerk AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1 SATZUNG der Funkwerk AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Funkwerk AG. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Kölleda. 2 Gegenstand des Unternehmens 1.
MehrSATZUNG der MLP AG. 6 Zusammensetzung, Anstellungsverträge, Beschlussfassung 7 Vertretung der Gesellschaft
SATZUNG der MLP AG G L I E D E R U N G Teil I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Bekanntmachungen Teil II Grundkapital und Aktien 4 Grundkapital 5 Aktien Teil III
MehrS A T Z U N G. Deutsche Bahn Aktiengesellschaft
S A T Z U N G der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft Stand: In der am 15.07.2016 in der a.o. Hauptversammlung beschlossenen Fassung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
MehrS A T Z U N G. der. Wacker Chemie AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen. Wacker Chemie AG.
S A T Z U N G der Wacker Chemie AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma: Wacker Chemie AG. (2) Sie hat ihren Sitz in München.
MehrMühlbauer Holding AG Roding - ISIN DE WKN
Mühlbauer Holding AG Roding - ISIN DE0006627201 - - WKN 662720 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 06. August 2015, 14:00 Uhr, am Firmensitz der Gesellschaft,
MehrEinladung Hauptversammlung am 07. Juni 2016
Günther-Wagner-Allee 17, 30177 Hannover WKN 585 090 ISIN DE0005850903 Zur ordentlichen Hauptversammlung am Dienstag, den 07. Juni 2016, um 14.00 Uhr (Einlass ab 13.00 Uhr), im HANNOVER CONGRESS CENTRUM
MehrSatzung der EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Satzung der Fassung vom 29. April 204 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Firma und Sitz... 2 Gegenstand des Unternehmens... 3 Dauer der Gesellschaft... 4 Bekanntmachungen... 2 II. Grundkapital
MehrMühlbauer Holding AG Roding - ISIN DE WKN
Mühlbauer Holding AG Roding - ISIN DE0006627201 - - WKN 662720 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 21. Juli 2016, 14:00 Uhr, am Firmensitz der Gesellschaft,
MehrSatzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.
Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf
MehrS a t z u n g der secunet Security Networks AG in Essen
\ks\satzung\secunet-fassung vom 14 05 2014 S a t z u n g der secunet Security Networks AG in Essen - 2 - - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die
MehrS A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart
S A T Z U N G der Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN...
MehrDuisburger Verkehrsgesellschaft AG 4
Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft. 2. Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand
MehrSATZUNG der MERIDIO Vermögensverwaltung AG. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
SATZUNG der MERIDIO Vermögensverwaltung AG Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma: MERIDIO Vermögensverwaltung AG (2) Sie hat ihren
MehrSatzung der Handball4all AG
Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das
MehrSATZUNG der INDUS Holding AG
SATZUNG der INDUS Holding AG Stand: 9. Dezember 2013 1.0 Firma und Sitz 1.1 Die Gesellschaft führt den Namen INDUS Holding Aktiengesellschaft. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Bergisch Gladbach. 2.0 Gegenstand
MehrGREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT. S a t z u n g. Aktuelle Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26.
GREIFFENBERGER AKTIENGESELLSCHAFT S a t z u n g Aktuelle Fassung gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand
MehrSATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens
SATZUNG der Turbon Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Turbon AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr
MehrVereinigte Volksbank AG, Sitz Sindelfingen. Satzung
Vereinigte Volksbank AG, Sitz Sindelfingen Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma Vereinigte Volksbank AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Sindelfingen. Hauptstellen
MehrSatzung der Salzgitter AG
Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren
MehrSatzung der adesso AG in Dortmund
Satzung der adesso AG in Dortmund Abschnitt I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma adesso AG. 2. Sie hat ihren Sitz in Dortmund. 2 Gegenstand des Unternehmens Gegenstand
MehrSatzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg
Satzung der Deutsche EuroShop AG, Hamburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma Deutsche EuroShop AG. 2) Sie hat ihren Sitz in Hamburg. 3) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft
MehrReferendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft
Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die
MehrSatzung. der. comdirect bank Aktiengesellschaft
Satzung der comdirect bank Aktiengesellschaft Stand: Mai 2014 - 2-1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: comdirect bank Aktiengesellschaft. (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Quickborn.
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung AdCapital AG Tuttlingen ISIN DE WKN
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2016 Tuttlingen ISIN DE 0005214506 WKN 521 450 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2016 Sehr geehrte Aktionäre, wir laden Sie zur ordentlichen
MehrBayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft. Satzung
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Satzung Stand: 25. November 2015 Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 3 Zweiter Abschnitt: Grundkapital und Aktien 4 Dritter Abschnitt: Verfassung
MehrSATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-
MehrSATZUNG DER INDUS HOLDING AG
SATZUNG DER INDUS HOLDING AG SATZUNG der INDUS Holding AG Stand: 18. Juni 2014 1.0 Firma und Sitz 1.1 Die Gesellschaft führt den Namen INDUS Holding Aktiengesellschaft. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist
MehrSatzung Stand: April 2016
Satzung Stand: April 2016 Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wolfsburg. 2 Gegenstand
MehrSatzung. I. Allgemeine Bestimmungen
i:fao/2015-01-14-1 - Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Die Firma der Gesellschaft ist i:fao Aktiengesellschaft. 1.2 Der Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main.
MehrI. Allgemeine Bestimmungen
Satzung der Aktiengesellschaft unter der Firma Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart in der Fassung vom 26. Januar 2007 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die
MehrSatzung der GAG Immobilien AG
Wohnen. Wohlfühlen. Leben Satzung der GAG Immobilien AG Fassung vom 14. Dezember 2009 Satzung der GAG Immobilien AG Fassung vom 14. Dezember 2009 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen..............
MehrI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Satzung der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft in der geänderten Fassung vom 21. Juli 2016 I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft.
MehrB E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R
B E S C H L U S S V O R S C H L Ä G E D E R V E R W A L T U N G Z U D E N P U N K T E N D E R T A G E S O R D N U N G G E M. 1 0 8 A K T G 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses
MehrE I N L A D U N G. zur. 98. ordentlichen Hauptversammlung. der. Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
E I N L A D U N G zur 98. ordentlichen Hauptversammlung der Innsbruck FN 32942w ISIN AT0000625504 (Stammaktien) ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien) Mittwoch, 11. Mai 2016 um 10.00 Uhr Stadtforum 1, 6020
MehrSatzung der Landesbank Berlin AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
Satzung der Landesbank Berlin AG Stand: 15. Juli 2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma Landesbank Berlin AG. (2) Sie hat
MehrSatzung der paragon Aktiengesellschaft. Fassung Mai 2014 (Hauptversammlungsbeschluss)
Satzung der paragon Aktiengesellschaft Fassung Mai 2014 (Hauptversammlungsbeschluss) - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: paragon Aktiengesellschaft 2.
MehrSatzung. in der Fassung vom 12. November 2012
SATZUNG Stand: 12. November 2012 Präambel Die WESTFLEISCH eg, Münster, als landwirtschaftliches Vermarktungsunternehmen von Vieh und Fleisch, ist bestrebt, dem Strukturwandel in der Landwirtschaft, der
MehrSatzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW"
Satzung des Vereins "Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" 1 Der Verein Freunde des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe MPA-IfW" (Körperschaft) mit Sitz in 64283 Darmstadt verfolgt
MehrRENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 -
RENK Aktiengesellschaft; Augsburg - ISIN DE 0007850000 - Einladung zur 109. ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 26. April 2012 in Augsburg Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrSATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
1 SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrDATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen. München ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen München - ISIN: DE0005498901 - - WKN: 549 890 - ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden
MehrSatzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)
MehrSatzung. der. Bastei Lübbe AG
Satzung der Bastei Lübbe AG - 2 - Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Gegenstand des Unternehmens 4 Bekanntmachungen 5 Grundkapital 6 Aktien 7 Genehmigtes Kapital
MehrSatzung. der. Firma Neschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bückeburg. I. Allgemeine Bestimmungen. Neschen Aktiengesellschaft.
Satzung der Firma Neschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bückeburg in der jetzt gültigen Fassung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Neschen
MehrEINLADUNG 1 TAGESORDNUNG
EINLADUNG 1 zu der am Dienstag, dem 13. Mai 2014, um 10.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden 134. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank
MehrSatzung. in der Fassung vom 18. November 2011
SATZUNG Stand: 18. November 2011 Präambel Die WESTFLEISCH eg, Münster, als landwirtschaftliches Vermarktungsunternehmen von Vieh und Fleisch, ist bestrebt, dem Strukturwandel in der Landwirtschaft, der
Mehram Mittwoch, den , um 14:00 Uhr im Hotel Vier Jahreszeiten Starnberg, Münchner Str. 17, Starnberg,
DCI Database for Commerce and Industry Aktiengesellschaft Sitz Starnberg ISIN: DE000A11QU11 // WKN: A11QU1 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch,
MehrSatzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter
Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
MehrEinladung. zur Hauptversammlung der micdata AG
Einladung zur Hauptversammlung der am 11. August 2016 - 2 - mit Sitz in München WKN A1TNNC ISIN DE000A1TNNC8 Einladung zur Hauptversammlung und gleichzeitig Verlustanzeige gemäß 92 AktG Sehr geehrte Damen
MehrSatzung. KSB Aktiengesellschaft 67227 Frankenthal (Pfalz)
Satzung KSB Aktiengesellschaft 67227 Frankenthal (Pfalz) Inhalt I. Allgemeines... 1 3 II. Grundkapital und Aktien... 4 5 III. Verfassung der Gesellschaft... 6 18 1. Vorstand und Vertretung... 6 8 2. Aufsichtsrat...
MehrSatzung. der. MorphoSys AG
Satzung der MorphoSys AG M:\06 AGM\Agenda 2011\HV-Website\Satzung2011.docx - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma und Sitz MorphoSys AG. (2) Die Gesellschaft hat
MehrBescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG
Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Ich bestätige hiermit, dass die in der nachstehenden Satzung geänderten Bestimmungen mit dem in meiner Urkunde Nr. 393/2009 gefassten Beschluss über die Änderung
MehrSATZUNG AUGUSTA Technologie Aktiengesellschaft. I. Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Dauer und Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
SATZUNG AUGUSTA Technologie Aktiengesellschaft I. Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Dauer und Geschäftsjahr und Bekanntmachungen 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft hat folgende Firma: Augusta
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Integrata Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart Zettachring 4, 70567 Stuttgart Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung
Mehrder InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau
Satzung der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Geschäftsadresse: Spitalhofstraße 94, 94032 Passau Stand: nach Änderungen durch Hauptversammlung vom 06.07.2012 (1) Die Firma der Gesellschaft
MehrEinladung zur 120. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 08. Februar 2017, um 10:00 Uhr
Einladung zur 120. ordentlichen Hauptversammlung der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf 08. Februar 2017, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten des City-Hostel, Düsseldorfer Str. 1 in 40545 Düsseldorf (Raum:
Mehr7C SOLARPARKEN AG Bayreuth WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68 WKN A14KRM - ISIN DE000A14KRM4. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
7C SOLARPARKEN AG Bayreuth WKN: A11QW6 - ISIN: DE000A11QW68 WKN A14KRM - ISIN DE000A14KRM4 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,
MehrSatzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg
Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu Hamburg in der Fassung vom 27. November 2012 Amtsgericht Hamburg HRB 1787 I. Allgemeine Bestimmungen 1
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung. ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 Drägerwerk AG & Co. KGaA Lübeck
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung ISIN DE0005550602 und ISIN DE0005550636 Lübeck Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 30. April 2015, 10:00 Uhr, in der Lübecker Musik- und Kongresshalle,
MehrSatzung. der. Landesbank Berlin Holding AG. I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
Satzung der Landesbank Berlin Holding AG Stand: 3. August 2015 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma Landesbank Berlin Holding
MehrMuster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages
MehrEinladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, Fulda ISIN: DE // WKN:
Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, Fulda ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung 2011 1 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit zu
MehrSatzung. der SIMONA Aktiengesellschaft. 55606 Kirn
Satzung der SIMONA Aktiengesellschaft 55606 Kirn 7/2015 Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer Die Gesellschaft führt die Firma SIMONA Aktiengesellschaft. Sie hat den Sitz in Kirn/Nahe. Die Dauer
MehrSatzung. der Deutsche Telekom AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung der Deutsche Telekom AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft - nachstehend Gesellschaft genannt - führt die Firma Deutsche Telekom AG. (2) Sie hat
Mehr