An den Herrn Präsidenten des Deutschen Bundestages. Hiermit übersende ich gemäß 27 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes

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1 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 Bunrepublik Deutschland Der Bunkanzler III/ Ei 1/1/69 Bonn, den 4. Juni 1969 An den Herrn Präsidenten Deutschen Buntages Hiermit übersende ich gemäß 27 Abs. 2 wirtschaftsgesetzes die Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung der liste Anlage zum wirtschaftsgesetz mit Begründung. Die Verordnung wurde im Bunanzeiger 101 vom 4. Juni 1969 verkündet. Sie wird gleichzeitig dem Herrn Präsidenten Bunrates mitgeteilt. Der Stellvertreter Bunkanzlers Brandt

2 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Siebenunddreißigste Verordnung zur Änderung der liste - Anlage zum wirtschaftsgesetz - Auf Grund 27 in Verbindung mit den 2, 5, 6, 7 Abs. 1 2 und 3, 10 Abs. 2 bis 5, 11 und 26 Abs. 1 wirtschaftsgesetzes vom 28. April 1961 (Bungesetzbl. I S. 481) verordnet die Bunregierung: 1 Die liste Anlage zum wirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 1968 (Beilage zum Bunanzeiger 95 vom 21. Mai 1968), zuletzt geändert durch die Sechsunddreißigste Verordnung zur Änderung der liste vom 27. November 1968 (Bunanzeiger 223 vom 29. November 1968), erhält die Fassung der Anlage. 2 Diese Verordnung gilt nach 14 Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bungesetzbl. I S. 1) in Verbindung mit 51 Abs. 4 wirtschaftsgesetzes auch im Land Berlin, soweit sie sich nicht auf Rechtsgeschäfte und Handlungen bezieht, die nach dem Gesetz 43 Kontrollrates vom 20. Dezember 1946 oder nach sonstigem in Berlin geltendem Recht verboten sind oder der Genehmigung bedürfen. 3 Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft.

3 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 Anlage zur Siebenunddreißigsten Verordnung zur Änderung der liste liste I. Anwendung der liste 1, Die liste gibt für jede Ware an, ob die ohne Genehmigung zulässig ist ( 10 Abs. 1 Satz 1 Gesetzes) oder ob die der Genehmigung bedarf ( 10 Abs. 1 Satz 2 Gesetzes). Die Genehmiheit oder Genehmikeit ergibt sich aus der liste in Verbindung mit den Länderlisten A und B und den folgenden Anwendungsvorschriften. 2. In der liste sind die in Spalten 1 und 2 mit den -Nummern und -Benennungen und, soweit erforderlich, nach zusätzlichen Merkmalen gekennzeichnet. Für die Einordnung der in die liste sind die Bestimmungen Deutschen Zolltarifs und seiner Erläuterungen sinngemäß anzuwenden. In Spalte 3 der liste ist für jede Ware der angegeben. Die Ziffern 00" bedeuten Bunministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten", die Ziffern 01" bis 19" Bunministers für Wirtschaft". 3. Ist die Ware in Spalte 4 der liste mit einem Kreuz () gekennzeichnet und sind Einkaufsland und land in der Länderliste A oder B genannt, so ist die der Ware durch Gebietsansässige ohne Genehmigung zulässig. Aus Spalte 4 sind auch besondere Voraussetzungen der einzelner ersichtlich. 4. Enthält die liste in Spalte 5 das Zeichen U", so ist den Zollstellen mit dem Antrag auf Abfertigung dieser ein vorzulegen. Dieses Zeugnis muß folgende Bedingungen erfüllen: a) es muß von einer Behörde oder von einer anderen vorn Ausstellungsland dazu ermächtigten und zuverlässigen Stelle ausgestellt sein; b) es muß alle Angaben enthalten, die zur Feststellung der Nämlichkeit der erforderlich sind, auf die es sich bezieht, insbesondere Zahl, Art, Zeichen und Nummern der Packstücke, Art, Roh- und Reingewicht der, Name Absenders; c) es muß eindeutig bescheinigen, daß die darin aufgeführten ihren Ursprung in einem bestimmten Land haben. 5. Die Begriffsbestimmungen der Verordnung (EWG) 802/68 Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Begriffsbestimmung für den ursprung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 148 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung sind auch auf die von der Verordnung nicht erfaßten anzuwenden. Hiernach ist land im Sinne der liste das Land, in dem die voll gewonnen oder hergestellt worden sind. Als voll in einem Land gewonnene oder hergestellte gelten: a) mineralische Stoffe, die im Gebiet dieses Lan gewonnen worden sind; b) pflanzliche Erse, die in diesem Land geerntet worden sind; c) lebende Tiere, die in diesem Land geboren oder ausgeschlüpft sind und die dort aufgezogen worden sind; d) Erse, die von in diesem Land gehaltenen lebenden Tieren gewonnen worden sind; e) Jagdbeute und Fischfänge, die in diesem Land erzielt worden sind; f) Erse der Seefischerei und anderer Meereserse, die von Schiffen aus gefangen worden sind, die in diesem Land ins Schiffsregister eingetragen oder angemeldet sind und die die Flagge dieses Lan führen; g), die an Bord von Fabrikschiffen aus Ersen der Seefischerei oder anderen Meeresersen hergestellt worden sind, die ihren Ursprung in diesem Land haben, sofern die Fabrikschiffe in diesem Land ins Schiffsregister eingetragen oder angemeldet sind und die Flagge dieses Lan führen; h) Erse, die aus dem Meeresboden außerhalb der Hoheitsgewässer gewonnen worden sind, sofern dieses Land zum Zweck der Nutzbarmachung Ausschließlichrechte über diesen Teil Meeresbodens ausübt; i) Ausschuß und Abfälle, die bei einer Produktionstätigkeit anfallen, und Altwaren, wenn sie in diesem Land gesammelt worden sind und nur zur Gewinnung von Rohstoffen verwendet werden können; j), die in diesem Land ausschließlich aus den unter den Buchstaben a bis i genannten oder ihren Folgeersen jeder Herstellungsstufe hergestellt worden sind. Sind an der Herstellung einer Ware zwei oder mehr Länder beteiligt, so ist land das Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung stattgefunden hat, sofern diese in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen worden ist und zur Herstellung eines neuen Erses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt. Im Falle einer Be- oder Verarbeitung, bei der festgestellt worden ist oder bei der die festgestellten Tatsachen die Vermutung rechtfertigen, daß sie nur die Umgehung der vorschriften bezweckt, sind die so gewonnenen nicht erse Be- oder Verarbeitungslan im Sinne vorstehenden Absatzes. behör und Ersatzteile sowie Werkzeugausstattungen, die gleichzeitig mit Geräten, Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen geliefert werden, zu deren normaler Ausrüstung sie gehören, haben den Ursprung der betreffenden Geräte, Maschinen, Apparate oder Fahrzeuge. 6. Einkaufsland im Sinne der liste ist das Land, in dem der Gebietsfremde ansässig ist, von dem der Gebietsansässige die erwirbt. Dieses Land gilt auch dann als Einkaufsland, wenn die an einen anderen Gebietsansässigen weiterveräußert werden. Liegt kein Rechtsgeschäft über den Erwerb von zwischen einem Gebietsansässigen und einem Gebietsfremden vor, so gilt als Einkaufsland das Land, in dem die verfüberechtigte Person, die die in das Wirtschaftsgebiet verbringt oder verbringen läßt, ansässig ist. 7. Versendungsland im Sinne der liste ist das Land, aus dem die Ware nach dem Wirtschaftsgebiet versendet wird, ohne in einem Durchfuhrland anderen als mit der Beförderung zusammenhängenden Aufenthalten oder Rechtsgeschäften unterworfen zu werden. 8. Verfahrensvorschriften e werden durch Rechtsverordnungen nach 26 Gesetzes erlassen.

4 Drucksache V/4293 Belgien-Luxemburg Bunrepublik Deutschland Dänemark, Färöer, Grönland Frankreich einschl. Monaco Gibraltar Griechenland Großbritannien und Nordirland Irland Island Italien einschl. San Marino Malta Niederlande Norwegen einschl. Spitzbergen Osterreich Portugal einschl. Azoren und Madeira Schweden Schweiz einschl. Liechtenstein Spanien Türkei Algerien Angola Burundi Dahome Elfenbeinküste Französisches Afar- und Issagebiet Gabun Gambia Guinea, Portugiesisch-, Kapverdische Inseln, São Tomé und Principe Guinea, Äquatorial Andorra Finnland Jugoslawien Vatikanstadt Äthiopien Botsuana Ghana Guinea Lesotho Liberia Libyen Malawi Marokko Sambia Sudan Südafrika, Republik, einschl. Südwestafrika Swasiland Tunesien Vereinigte Arabische Republik (Ägypten) Kanada Vereinigte Staaten und zugehörige Gebiete: Panamakanal-Zone Puerto Rico, Amerikanische Jungferninseln Riukiu-Inseln (ohne nördliche Gruppe) Ozeanien, Amerikanisch- (Amerikanisch-Samoa, Guam, Karolinen, Marianen, Marschallinseln) Deutscher Buntag 5. Wahlperiode II. Länderlisten Argentinien Bolivien Brasilien Chile Ecuador Kolumbien Paraguay - Peru Uruguay Venezuela Länderliste A Kamerun Kanarische Inseln Kenia Komoren Kongo (Brazzaville) Kongo (Kinshasa) Madagaskar Mali Mauretanien Mauritius Mosambik Niger Nigeria Nordafrika, Spanisch Obervolta Réunion Ruanda Senegal Seychellen, St. Helena Sierra Leone Somalia Tansania Togo Tschad Uganda Westafrika, Spanisch Zentralafrikanische Republik St. Pierre und Miquelon Aruba Länderliste B Costa Rica Dominikanische Republik El Salvador Guatemala Haiti Honduras Mexiko Nicaragua Panama (ohne Kanalzone) Afghanistan Bahrain Bhutan Birma Ceylon Indien Indonesien Irak Iran Israel Barbados Curaçao einschl. Bonaire, Saba, St. Eu statius und südl. Teil von St. Martin Guadeloupe einschl. St. Barthélémy, nördl. Teil von St. Martin, Les Saintes, Désirade und Marie-Galante Guayana Guayana, Französisch Honduras, Britisch-, Bahamainseln, Bermuda Jamaika Martinique Surinam Trinidad und Tobago Westindien, Britisch Falklandinseln Brunei Hongkong Macau, Portugiesisch-Timor Malediven Südjemen Zypern Neukaledonien, Wallis- und Futunainseln Ozeanien, Britisch -(Britische Salomoninseln, Fidschi, Gilbert- und Elliceinseln, Canton und Enderbury, Tonga, Neue Hebriden) Polynesien, Französisch Japan Jemen Jordanien Kambodscha Katar Korea, Slid Kuwait Laos Libanon Malaysia (Malaiischer Bund, Sabah, Sarawak) Maskat und Oman, Befriedetes Oman Nepal Pakistan Philippinen Saudi-Arabien Sikkim Singapur Syrien Taiwan (Formosa) Thailand (Siam) Vietnam, Süd- Australischer Bund, Papua, Neuguinea, Norfolkinsel, Kokosinseln Nauru Neuseeland, Cookinseln, Niue-Insel, Tokelau-Inseln Westsamoa

5 Nutztiere: männlich 00 **) GMO weiblich 00 **) GMO chttiere, reinrassig: männlich *) weiblich *) Schlachttiere 00 **) GMO/MO Stiere (Bullen): chttiere, reinrassig *) Schlachttiere 00 **) GMO/MO Kühe: Nutztiere 00 ** GMO chttiere, reinrassig *) Schlachttiere 00 ** GMO/MO Ochsen: Nutztiere **) GMO Schlachttiere 00 ** GMO/MO n isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G III. liste Abschnitt I Lebende Tiere und tierischen Kapitel 1 Lebende Tiere Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel, lebend: Pferde: Kleinpferde mit weniger als 147,3 cm Stockmaß Rennpferde 00 andere Pferde: chthengste, reinrassig *) chtstuten, reinrassig *) Schlachtpferde andere Esel, Maultiere und Maulesel 00 Rinder (einschließlich Büffel), lebend: Kälber: Nutztiere 00 **) GMO chttiere, reinrassig *) Schlachttiere 00 **) GMO/MO Jungrinder (junge Stiere, junge Ochsen und Färsen): Schweine, lebend: chttiere, reinrassig *) 00 andere: Schlachtsauen mit einem Stückgewicht von 160 kg oder mehr, die mintens einmal geferkelt haben 00 **) GMO/MO andere, mit einem Stückgewicht: von mehr als 35 kg 00 **) GMO/MO von 35 kg oder weniger 00 ** GMO/MO *) chttiere sind reinrassige Tiere, die nach den Erläuterungen zu Kapitel I Deutschen Zolltarifs unter Nummer I Abs. 3 und 4 zollfrei sind. **) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertraqsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendunq in das Wirtschaftsgebiet bedart nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Ahnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen. die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

6 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung di g- ( - f- ) GMO= Schafe und Ziegen, lebend: Haustiere: Schafe: chttiere, reinrassig *) andere: 1. Nutztiere Schlachttiere 00 MO Ziegen Wildtiere 00 Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner), lebend: mit einem Stückgewicht von 185 g oder weniger 00 **) GMO mit einem Stückgewicht von mehr als 185 g: Hühner 00 **) GMO Enten 00 **) GMO Gänse 00 **) GMO Truthühner 00 **) GMO Perlhühner 00 **) GMO Andere Tiere, lebend: Hauskaninchen Tauben andere 00 - Kapitel 2 Fleisch und genießbarer Schlachtabfall Fleisch und genießbarer Schlachtabfall von den in den Nummern 0101 bis 0104 Deutschen Zolltarifs genannten Tieren, frisch, gekühlt oder gefroren: Fleisch von Wildschweinen 00 Fleisch von Hausschweinen: frisch oder gekühlt: ganze oder halbe Tierkörper 00 **) GMO/MO Kotelettstränge mit Kamm, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO Bäuche, auch Bauchspeck (durchwachsener Schweinespeck) 00 **) GMO/MO Schinken mit Knochen, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO Schultern mit Knochen, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO anderes Schweinefleisch 00 **) GMO/MO gefroren: ganze oder halbe Tierkörper 00 **) GMO/MO Kotelettstränge mit Kamm, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO Bäuche, auch Bauchspeck (durchwachsener Schweinespeck) **) GMO/MO Schinken mit Knochen, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO Schultern mit Knochen, auch Teilstücke davon 00 **) GMO/MO anderes Schweinefleisch 00 **) GMO/MO Rind- und Kalbfleisch: frisch oder gekühlt: Kalbfleisch: ganze oder halbe Tierkörper 00 **) GMO/MO Vorderviertel, zusammen oder getrennt 00 **) GMO/MO Hinterviertel, zusammen oder getrennt 00 **) GMO/MO Rindfleisch: ganze oder halbe Tierkörper sowie quartiers compensés" **) GMO/MO Vorderviertel 00 **) GMO/MO Hinterviertel 00 **) GMO/MO andere Angebotsformen von Rind- und Kalbfleisch: Teilstücke mit Knochen 00 **) GMO/MO Teilstücke ohne Knochen 00 **) GMO/MO *) chttiere sind reinrassige Tiere, die nach den Erläuterungen zu Kapitel 1 Deutschen Zolltarifs unter Nummer I Abs. 3 und 4 zollfrei sind. **) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Ab nahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

7 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 n isses tatistik benennung () (-) G gefroren: ganze oder halbe Tierkörper sowie quartiers compensés" 00 *) GMO/MO Vorderviertel 00 *) GMO/MO Hinterviertel 00 *) GMO/MO T eiistucke mit Knochen 00 *) GMO/MO Teilstücke ohne Knochen 00 *) GMO/MO Schaf- und Ziegenfleisch: frisch oder gekühlt: 1. Schaffleisch 00 MO 2. Ziegenfleisch gefroren: 1. Schaffleisch 2. Ziegenfleisch MO Pferde-, Esel-, Maultier- und Mauleselfleisch 00 Schlachtabfall, genießbar: zum Herstellen von pharmazeutischen Ersen: von Schweinen 00 GMO von Rindern bzw. Kälbern 00 GMO von anderen in der Nummer 0101 oder 0104 Deutschen Zolltarifs genannten Tieren 00 anderer: von Hausschweinen: Köpfe, auch Teilstücke davon; Fettbacken 00 **) GMO Nieren 00 **) GMO Lebern 00 **) GMO Herzen, ngen, Lungen 00 ) GMO Schweinegeschlinge (Lebern, Herzen, ngen und Lungen mit Luftröhre und Schlund) 00 **) GMO anderer 00 **) GMO von Wildschweinen 00 von Rindern bzw. Kälbern: Lebern 00 **) GMO/MO anderer: 1. Rinderköpfe, frisch oder gekühlt 00 GMO/MO 2. sonstiger 00 **) GMO/MO von anderen in der Nummer 0101 oder 0104 Deutschen Zolltarifs genannten Tieren: 1. von Schafen von anderen Tieren 00 MO Hausgeflügel, nicht lebend, und genießbarer Schlachtabfall hiervon (ausgenommen Lebern), frisch, gekühlt oder gefroren: ganzes Geflügel: Hühner: m i t Kopf und Ständern, entdarmt: Jungmasthühner 00 **) GMO andere (z. B. Suppenhühner) s **) GMO ohne Kopf und Ständer, ausgenommen, aber m i t Herz, Leber und Magen: Jungmasthühner 00 **) GMO andere (z. B. Suppenhühner) 00 **) GMO ohne Kopf und Ständer, ausgenommen, ohne Herz, Leber und Magen: Jungmasthühner 00 **) GMO andere (z. B. Suppenhühner) 00 **) GMO Enten: ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln 00 *) GMO andere 00 **) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist. **) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erloschen, die nicht spatestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

8 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik g benennung frci () (s. L 3 der G Gänse: ausgeblutet, geschlossen, mit Kopf und Paddeln 00 *) GMO andere 00 *) GMO Truthühner 00 GMO Perlhühner 00 *) GMO Geflügelteile (andere als Schlachtabfall) : entbeint 00 *) GMO nicht entbeint: Hälften und Viertel: von Hühnern 00 *) GMO von Enten 00 *) GMO von Gänsen 00 *) GMO von Truthühnern 00 *) GMO von Perlhühnern 00 *) GMO Brüste, auch Teile davon: von Truthühnern 00 *) GMO von Gänsen 00 *) GMO von anderem Hausgeflügel 00 *) GMO Schenkel, auch Teile davon: von Truthühnern: Unterschenkel 00 *) GMO andere 00 *) GMO von Gänsen 00 *) GMO von anderem Hausgeflügel 00 *) GMO Rücken, Hälse, Rücken mit Hälsen, Flügelspitzen und Sterze. 00 *) GMO andere Geflügelteile (z. B. ganze Flügel) 00 *) GMO Schlachtabfall (ausgenommen Lebern), genießbar 00 *) GMO Geflügellebern, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake: von Mastgänsen oder Mastenten. 00 *) GMO andere 00 *) GMO Anderes Fleisch und anderer genießbarer Schlachtabfall, frisch, gekühlt oder gefroren: von Haustauben oder Hauskaninchen von Wild, einschließlich Wildgeflügel 00 U von anderen Tieren der Nummer 0106 Deutschen Zolltarifs (z.b. von Rentieren, Meeressäugetieren, Fröschen, Schildkröten) : Schlachtabfall zum Herstellen von pharmazeutischen Ersen andere 00 Schweinespeck sowie Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgepreßt noch ausgeschmolzen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert, ausgenommen Schweinespeck mit mageren Teilen (durchwachsener Schweinespeck): Schweinespeck, nicht durchwachsen: frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen oder in Salzlake 00 *) GMO/MO getrocknet oder geräuchert. 00 *) GMO/MO Schweinefett, weder ausgepreßt noch -n -s ausgeschmolzen 00 *) GMO/MO Geflügelfett, weder ausgepreßt noch ausgeschmolzen 00 *) GMO Fleisch und genießbarer Schlachtabfall aller Art (ausgenommen Geflügellebern), gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert: Fleisch: Pferdefleisch, gesalzen, in Salzlake oder getrocknet 00 Schweinefleisch: gesalzen oder in Salzlake: Kotelettstränge mit Kamm, auch Teilstücke davon: 1. von Hausschweinen 00 *) GMO/MO 2. von Wildschweinen Bäuche, auch Bauchspeck (durchwachsener Schweinespeck).. 00 *) GMO/MO *) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertraqsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertraqsschluß für das Versdritten dei Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach f 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthalt, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erloschen. die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer Eintuhrbeschränkunq verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

9 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses tatistik benennung g () G Schinken und Schultern mit Knochen, auch Teilstücke davon: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen anderes Schweinefleisch: I. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen 00 getrocknet oder geräuchert: Kotelettstränge mit Kamm, auch Teilstücke davon: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen Bäuche, auch Bauchspeck (durchwachsener Schweinespeck).. 00 **) GMO/MO Schinken und Schultern mit Knochen, auch Teilstücke davon: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen anderes Schweinefleisch: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen 00 Rind- und Kalbfleisch: mit Knochen 00 **) GMO/MO ohne Knochen 00 **) GMO/MO anderes Fleisch (z. B. Reittier-, Schaf-, Geflügelfleisch): 1. von Schalen 00 MO 2. von Rentieren, von Geflugel oder anderen Tieren 00 Schlachtabfall, genießbar: von Schweinen: Schwarten: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen Herzen, Lungen, ngen: 1. von Hausschweinen 00 **) G MO/MO 2. von Wildschweinen anderer: 1. von Hausschweinen 00 **) GMO/MO 2. von Wildschweinen von Rindern bzw. Kalbern 00 **) GMO/MO von anderen Tieren (z. B. von Schafen, Geflügel): 1. von Schafen 00 MO 2. von Geflugel oder anderen Tieren 00 Kapitel 3 Fische. Krebstiere und Weichtiere Fische, frisch (lebend oder nicht lebend), -s -n -- gekühlt oder gefroren: Zierfische aller Art Fischrogen, Fischlebern und Fischmilch 00 Sußwassertische: Forellen und andere Salmoniden: Lachse und Meerforellen Bach-, Regenbugen- und Seeforellen andere Salmoniden 00 andere Sußwasserfische: Aale *) 00 *) Der Einführer hat spätestens 8 Tage nach der abfertigung die Rechnung beim Bunamt für Ernährung und Forstwirtschaft, Abteilung Fische, Hamburg 36, Neuer Wall 71, vorzulegen. **) 3 Tage Die nach Vereinbarung Vertragsschluß einer für langeren das Verladen Frist als oder bei Seetransport aus außoreuropaischen Gebieten 14 Tage nach Veitiagsschluß für das Verschilfen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschattsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthalt, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erloschen, die nicht spätestens nut Ablaut zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung vei, Iden oder - bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

10 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung -n -s Fische, nur gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert: Fischrogen, Fischlebern, Fischmilch und Fischmehl, genießbar 00 () G Karpfen: 1. frisch oder gekühlt gefroren *) Setzlinge, einschließlich Satzfische andere Süßwasserfische 00 Seefische, frisch oder geküh1t: ganz, ohne Kopf oder zerteilt: Sprotten *) Makrelen *) Kabeljau (Dorsch)*) Seelachs *) Rotbarsch *) Schellfisch *) Schollen und Flundern *) Seezungen *) Heilbutt und andere Plattfische *) Thunfische *) Sardinen *) Heringe ganz *) Heringe, ohne Kopf oder zerteilt *) Dornhai *) andere Seefische, frisch oder gekühlt*) 00 als Filet: von Heringen *) von Kabeljau (Dorsch) *) von Seelachs *) von Rotbarsch *) von Schellfisch *) 00 ± von anderen Seefischen *) 00 Seefische, gefroren: ganz, ohne Kopf oder zerteilt: Thunfische *) Sardinen *) 00 ± Makrelen und Sprotten *) Seezungen *) 00 -f Heilbutt und andere Plattfische *) Schellfisc *) 00 -f Kabeljau (Dorsch)*) Heringe, ganz*) Heringe, ohne Kopf oder zerteilt*) Seelachs*) Rotbarsch*) andere Seefische, gefroren*) 00 als Filet: von Heringen*) von Kabeljau (Dorsch)*) von Seelachs*) von Rotbarsch*) von Schellfisch*) von anderen Seefischen*) 00 andere: nur gesalzen, in Salzlake oder getrocknet: als Filet: von Kabeljau (Dorsch) von Heringen von Lachsen von anderen Fischen 00 andere: Kabeljau (Dorsch): Stockfisdi Klippfisch 00 *) Der Einführer hat spätestens 8 Trge nach der abfertigung die Rechnung beim Bunamt für Ernährung und Forstwirtschaft, Abteilung Fische, Hamburg 36, Neuer Wall 71, vorzulegen.

11 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 andels benennung () G U= anderer Heringe, ganz Heringe. ohne Kopf oder zerteilt Pilchards 00 Seelachs: Klippfisch anderer Lachse Sardellen andere 00 geräuchert: Heringe Lachse andere 00 Krebstiere und Weichtiere (auch ohne Panzer oder Schale), frisch (lebend oder nicht lebend), gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake; Krebstiere in ihrem Panzer, nur in Wasser gekocht: Krebstiere: Garnelen Langusten 00 Hummern: ganze Hummern andere Krabben (Kurzschwanzkrebse) und Süßwasserkrebse andere Krebstiere (z. B, Kaisergranate) 00 Weichtiere: Austern: flache Austern mit einem Stückgewicht von nicht mehr als 40 g andere Pfahlmuscheln (Miesmuscheln) Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken andere Weichtiere (z. B. Tintenfische) Kapitel 4 Milch und Milcherse; Vogeleier; natürlicher Honig Milch und Rahm, frisch, weder eingedickt noch gezuckert: Milch mit einem Fettgehalt von 6 Gewichtshundertteilen oder weniger: Vollmilch 00 GMO/MO Magermilch 00 GMO/MO Buttermilch, Molke, saure Milch, Kefir, Joghurt und andere durch ähnliche Verfahren fermentierte Milch 00 GMO/MO Rahm; Milch mit einem Fettgehalt von mehr als 6 Gewichtshundertteilen *) GMO/MO -*) Milch und Rahm, haltbar gemacht, eingedickt oder gezuckert: nicht gezuckert: Molke, einschließlich Molkensirup -h und Molkenpulver 00 *) GMO Milchpulver und Rahmpulver: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder weniger und mit einem Fettgehalt in Gewichtshundertteilen: von 1,5 v. H. oder weniger 00 *) GMO von mehr als 1,5 bis 27 v H 00 *) GMO von mehr als 27 v. H. 00 *) GMO in anderen Aufmachungen, mit einem Fettgehalt in Gewichtshundertteilen: von 1,5 v. H. oder weniger: für Futterzwecke 00 *) GMO für andere Zwecke 00 *) GMO von mehr als 1,5 bis 24 v. H. 00 GMO von mehr als 24 bis 27 v. H. 00 *) -*) GMO von mehr als 27 v. H. 00 GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

12 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung () G Kondensmilch und andere: in luftdicht verschlossenen Metalldosen mit einem Gewicht Inhalts von 454 g oder weniger und mit einem Fettgehalt in Gewichtshundertteilen: von 8 v. H. oder weniger 00 *) GMO von mehr als 8 his 11 v. H 00 *) GMO andere 00 *) GMO gezuckert: Milchpulver und Rahmpulver: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder weniger 00 *) GM() in anderen Aufmachungen, mit einem Fettgehalt in Gewichtshundertteilen: von 27 v. II. oder weniger 00 *) GMO von mehr als 27 v. H 00 *) GMO Kondensmilch und andere: in luftdicht verschlossenen Metalldosen mit einem Gewicht Inhalts von 454 g oder weniger und mit einem Fettgehalt von 9,5 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 *) GMO andere 00 *) GMO Butter: Butterschmalz und Ghee 00 *) GMO andere: mit einem Fettgehalt von 84 Gewichtshundertteilen oder weniger. 00 *) GMO andere 00 *) GMO Käse und Quark: Emmentaler, Greyerzer, Sbrinz, Bergkäse, Appenzeller: mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von mintens 45 Gewichtshundertteilen, mit einer Reifezeit von mintens 3 Monaten 00 *) GMO andere 00 *) GMO Glarner Kräuter-Käse (sogenannter Schabziger), aus entrahmter Milch, mit satz von feinvermahlenen Kräutern hergestellt 00 *) GMO Käse mit Schimmelbildung im Teig: Roquefort 00 *) GMO andere (z. B. Gorgonzola, Edelpilzkäse) 00 *) GMO Schmelzkäse: der Nummer 0404 D I Deutschen Zolltarifs 00 *) GMO andere, mit einem Fettgehalt: von 36 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 *) GMO von mehr als 36 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO andere Käse, mit einem Fettgehalt von 36 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Wassergehalt in der fettfreien Käsemasse: von 47 Gewichtshundertteilen oder weniger -n 00 -*) GMO von mehr als 47 bis 62 Gewichtshundertteilen: Cheddar, Chester: mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von mintens 50 Gewichtshundertteilen, mit einer Reifezeit von mintens 3 Monaten 00 *) GMO andere 00 *) GMO Tilsiter, Havarti 00 *) GMO Edamer, Gouda 00 *) GMO andere *) GMO von mehr als 62 bis 72 Gewichtshundertteilen: Butterkäse, Italico, Saint-Paulin 00 *) GMO andere 00 *) GMO von mehr als 72 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO andere Käse, mit einem Fettgehalt von mehr als 36 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

13 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Organisation Vogeleier und Eigelb, frisch, haltbar gemacht, getrocknet oder gezuckert: Eier in der Schale, frisch oder haltbar gemacht: von Hausgeflügel: Bruteier *) 00 *) GMO andere *) 00 *) GMO von anderen Vögeln 00 Eier ohne Schale und Eigelb, genießbar: Eier ohne Schale (Vollei): getrocknet 00 GMO andere (z. B. flüssig, gefroren) 00 GMO Eigelb: getrocknet 00 GMO flüssig 00 GMO anderes (z. B. gefroren) 00 GMO Eier ohne Schale und Eigelb, ungenießbar Natürlicher Honig 00 U Kapitel 5 Andere tierischen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Menschenhaare, roh, auch gewaschen oder entfettet; Abfälle von Menschenhaar 09 Borsten von Hausschweinen oder Wildschweinen; Dachshaare und andere Tierhaare zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln; Abfälle dieser Borsten oder Haare: Borsten, roh, auch gewaschen, infiziert oder entfettet andere Borsten (z. B. gebleicht, gefärbt, gekocht) Abfälle von Borsten (z. B. Borstenwolle) 11 Dachshaare und andere Tierhaare (z. B. Skunks-, Eichhörnchen-, Marderhaare), einschließlich Abfälle: roh, auch gewaschen, infiziert oder entfettet andere (z. B. gebleicht, gefärbt, gekocht) 11 Roßhaar und Roßhaarabfälle, auch auf Unterlagen aus anderen Stoffen: weder gekrollt noch auf Unterlagen: roh, auch gewaschen, infiziert oder entfettet andere (z. B. gebleicht, gefärbt, gekocht) gekrollt oder auf Unterlagen aus anderen Stoffen 11 Därme, Blasen, Magen von anderen Tieren als Fischen, ganz oder geteilt: Därme: von Schafen: für Ernährungszwecke für andere Zwecke von Schweinen von Rindern von anderen Tieren (z. B. von Pferden, Ziegen) Blasen 00 Magen: Kälbermagen (Labmagen) andere Magen 00 *) r Erleichterung der kontrolle müssen die Eier mit der deutlich lesbaren Bezeichnung lan in lateinischen Buchstaben versehen sein, wenn - und Versendungsland nicht ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsqerneinschaft ist. **) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladern oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertraq nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablaut zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder hei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

14 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung Amber, Bibergeil, Zibet und Moschus; Kanthariden und Galle, auch getrocknet; tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht st än () GMO= Abfälle von Fischen Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle ungegerbter Häute oder Felle 06 Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn (auch beschnitten), Daunen, roh oder nur gereinigt, infiziert oder zur Haftbarmachung behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen: Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen. 09 Bettfedern und Daunen: roh, auch Altfedern andere andere (verschmutzte Federabfälle, nur als Düngemittel verwendbar: nr ) 09 Knochen und Stirnbeinzapfen, roh, entfettet oder einfach bearbeitet (aber nicht zugeschnitten), mit Säure behandelt oder auch entleimt; Mehl und Abfälle dieser Stoffe: Knochenmehl andere 06 Hörner, Geweihe, Hufe, Klauen, Krallen und Schnäbel, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, einschließlich Abfälle und Mehl; Fischbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, einschließlich Bartenfransen und Abfälle: zum Schnitzen geeignet andere Elfenbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle von Elfenbein Schildpatt (Panzer, Platten), roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Klauen und Schildpattabfälle 11 Korallen und dergleichen, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht weiter verarbeitet; Schalen von Weichtieren, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten; Mehl und Abfälle von Weichtierschalen: Perlmutterschalen andere (z. B. Korallen) : 1. für Futterzwecke für andere Zwecke 11 Meerschwämme: roh, auch gewaschen oder beschnitten andere 11 tierischen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere Kap. 1 oder 3, ungenießbar: Kleinfische bis zu 6 cm Länge und Garnelen, getrocknet 00 MO lebende befruchtete Fischeier andere ungenießbare Fische, einschließlich Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, ungenießbar 00 MO andere nicht lebende Tiere Kap. 1 oder 3, ungenießbar (z. B. Koschenillen, Wasserflöhe, ungenießbares Fleisch): 1. Wasserflöhe andere 00 GMO/MO andere tierischen (z. B. genießbares und ungenießbares Tierblut, Seidenspinnereier, Ameiseneier, indische Vogelnester): 1. Seidenspinnereier, Ameiseneier, indische Vogelnester; andere tierischen, nicht für Futterzwecke andere, für Futterzwecke 00 GMO/MO

15 isses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Abschnitt II pflanzlichen Kapitel 6 Lebende Pflanzen und Blumen Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte: Maiblumenkeime 00 andere: ruhend 00 im Wachstum oder in Blüte: Orchideen, Hyazinthen, Narzissen und Tulpen andere 00 Andere lebende Pflanzen und Wurzeln, einschließlich Stecklinge und Edelreiser: Stecklinge, unbewurzelt, und Edelreiser: von Reben 00 U andere Reben, bewurzelt, auch gepfropft 00 U Rosen: Unterlagen für Edelrosen andere Rosen (z. B. Stamm- und Buschrosen, einschließlich Polyanthen und Kletterrosen) 00 Obstgehölze: Unterlagen zum Veredeln: 1. Apfelbäume aller Formen auf Sämlingsunterlage und Apfelsämlinge selbst andere andere Obstgehölze Forstgehölze 00 Azaleen: Azalea indica: 1. ohne Blüten oder Knospen mit Blüten oder Knospen andere Azaleen: 1. ohne Blüten oder Knospen mit Blüten oder Knospen Ziergehölze und andere Bäume und Sträucher Freilandstauden Champignonbrut andere lebende Pflanzen und Wurzeln 00 Blüten und Blütenknospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet: frisch: Nelken 00 *) GMO Rosen -n -s 00 *) GMO Zwiebelblumen 00 *) GMO andere 00 *) GMO getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet, ausgenommen Blüten und Blütenknospen der Nummer 0603 Deutschen Zolltarifs: frisch, einschließlich der Weihnachtsbäume: Asparagus-Schnittgrün 00 **) GMO Rentierflechte andere 00 **) GMO *) Die ist zulässig wenn 1. Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und 2. die den i re Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Verordnung (EWG) 234/68 vom 27. Februar 1968 (Amtsbl. L 55 S. 1) in Verordnungen Rates oder der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft festgelegt sind. **) Die ist nur zulässig, wenn die den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Verordnung (EWG) 234/68 vom 27. Februar 1968 (Amtsbl. L 55 S. 1) in Verordnungen Rates oder der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft festgelegt sind.

16 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennun g () G nur getrocknet: Rentierflechte andere gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet 00 Kapitel 7 Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken verwendet werden Gemüse und Küchenkräuter, frisch oder gekühlt: Pilze und Trüffeln: chtpilze der Arten Psalliota hortensis, Psalliota alba oder dispora und Psalliota subedulis Pfifferlinge und Steinpilze andere Pilze und Trüffeln Oliven und Kapern: 1. Oliven 00 *) GMO 2. Kapern Tomaten 00 **) GMO Knoblauch 00 ***) GMO Schalotten 00 Speisezwiebeln: für Saatzwecke (Steckzwiebeln) für andere Zwecke 00 ***) ****) GMO Kartoffeln: Saatkartoffeln 00 Speisekartoffeln: Frühkartoffeln andere Speisekartoffeln 00 andere Kartoffeln: zum Herstellen von Stärke unter zollamtlicher Überwachung 00 *****) U zum Herstellen von Veredelungsprodukten menschliche Ernährung unter zollamtlicher Überwachung 00 *****) U andere: 1. zum Herstellen von Flocken von Kartoffeln unter zollamtlicher Überwachung 00 *****) U 2. andere Spargel 00 ***) GMO Artischocken 00 ***) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist. **) Die ist zulässig, wenn 1. Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und 2. die den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen -s Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. ***) Die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die für den Frischmarkt bestimmten den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. Dies gilt auch für, die Verarbeitung bestimmt sind. Die der in Satz 1 und 2 genannten aus anderen Ländern ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die den genannten oder gleichwertigen Qualitätsnormen entsprechen. ****) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder hei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist. *****) Die ist ohne Genehmigung nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die Ware nicht als Saatgut verwendet wird; 13 AWG ist zu beachten.

17 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung *) Die ist zulässig, wenn 1. Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und 2. die den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere -l deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. ke i ts () iste) G Kohl: Blumenkohl 00 *) GMO Rosenkohl 00 **) GMO ( R01 43 Rotkohl 00 **) GMO Weißkohl 00 **) GMO Wirsingkohl. 00 **) GMO andere Kohlarten (z. B. Blätterkohl, Kohlrabi) 00 Salate: Kopfsalat 00 *) GMO Endivie 00 *) GMO Mangold und Karde Chicorée (Witloof) 00 **) GMO andere Salate (z. B. Feldsalat, Rapunzel, Sauerampfer) Spinat 00 **) GMO Karotten, Speisemöhren, Rote Rüben, Mairüben, Herbstrüben, Schwarzwurzeln, Rettiche. Radieschen, mwurzelpetersilie, Meerrettich und Knollensellerie, auch mit Kraut: Meerrettich Karotten und Speisemöhren 00 **) ***) GMO Knollensellerie andere 00 Hülsengemüse: Bohnen (Phaseolus-Arten) 00 *) GMO Erbsen 00 **) GMO andere (z. B. Vicia-Arten) 00 Gurken und Cornichons: kleine Gurken (Einlegegurken) von 7 Stück und mehr auf 1 kg 00 ****) andere (z. B. Schlangen-, Schäl- und Salatgurken) 00 *) GMO Kürbisse und Auberginen Porree und andere Alliumarten (z. B. Lauch, Schnittlauch) Stangen-(Bleich-)Sellerie 00 **) GMO Fenchel Gemüsepaprika (Capsicum grossum, ohne brennenden Geschmack) anderes Gemüse und andere Küchenkräuter (z. B. Rhabarber, Kerbel, Estragon, Bohnenkraut, Majoran, Blattpetersilie) 00 Gemüse und Küchenkräuter, gekocht oder nicht, gefroren: Spinat, nicht passiert (passierter Spinat: nr ) Erbsen Bohnen (Phaseolus-Arten) andere: 1. Oliven 00 ****) GMO 2. andere 00 **) Die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die für den Frischmarkt bestimmten den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. Dies gilt auch für, die Verarbeitung bestimmt sind. Die der in Satz 1 und 2 genannten aus anderen Ländern ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die den genannten oder gleichwertigen Qualitätsnormen entsprechen. ***) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 Nr 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich soldier Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder hei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist. ****) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

18 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung ungsfrei () kei ts GMO= Gemüse und Küchenkräuter, zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit einem satz von anderen Stoffen eingelegt, jedoch nicht zum unmittelbaren Genuß besonders zubereitet: Oliven 00 *) GMO Kapern Speisezwiebeln Gurken und Cornichons Pilze und Trüffeln Tomaten anderes Gemüse und andere Küchenkräuter (z. B. Blumenkohl, Bohnen, Kartoffeln) 00 Gemüse und Küchenkräuter, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, aber nicht weiter zubereitet: ganz, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten: Kartoffeln 00 Pilze und Trüffeln: Steinpilze andere Tomaten Blumenkohl Speisezwiebeln Bohnen Karotten Porree anderes Gemüse und andere Küchenkräuter, auch Mischgemüse: 1. Oliven 00 *) GMO 2. andere 00 als Pulver oder sonst zerkleinert: Speisezwiebeln andere: 1. Oliven 00 *) GMO 2. andere 00 Trockene ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert: Bohnen: Gartenbohnen (Phaseolus-Arten) : zur Aussaat andere 00 U andere Bohnen (Vicia-Arten) : zur Aussaat: Ackerbohnen (Vicia faba var. minor) Puffbohnen (Vicia faba var. megalosperma) andere 00 **) U Erbsen: Speiseerbsen: zur Aussaat andere 00 **) U zur Aussaat 00 Futtererbsen, einschließlich Kichererbsen: -n -s -g andere 00 **) U Linsen andere Hülsenfrüchte 00 U Wurzeln oder Knollen von Manihot, Maranta und Salep, Topinambur, süße Kartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, auch getrocknet oder in Stücken; Mark Sagobaumes: Topinambur 00 U Wurzeln oder Knollen von Manihot, Maranta und Salep und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke, ausgenommen süße Kartoffeln 00 *) GMO andere: 1. süße Kartoffeln 00 U 2. andere 00 *) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist. **) Die ist ohne Genehmigung nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die Ware nicht als Saatgut verwendet wird; 13 AWG ist zu beachten.

19 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung () G U= Kapitel 8 Genießbare Früchte; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Datteln, Bananen, Ananas, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Avocatofrüchte, Guayen, Kokosnüsse, Paranüsse, Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen: Ananas 00 Bananen: frisch getrocknet Kokosnüsse Kokosraspel oder ähnlich zerkleinerte Kokosnußkerne, ausgenommen Kcpra (nr ) Paranüsse Kaschu-Nüsse Datteln Avocatofrüchte Guayen, Mango- und Mangostanfrüchte 00 Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknet: Pampelmusen und Grapefruits Zitronen (Limonen) 00 *) GMO Orangen: Bitterorangen Apfelsinen 00 *) GMO Satsumas 00 *) GMO Mandarinen, Wilkings, Tangerinen 00 *) GMO Clementinen 00 *) GMO andere Zitrusfrüchte (z. B. Zedratfrüchte, Limetten) 00 Feigen, frisch oder getrocknet: frisch getrocknet 00 Weintrauben, frisch oder getrocknet: frisch: Tafeltrauben 00 *) GMO andere (z. B. Keltertrauben) 00 getrocknet: Korinthen andere (z. B. Traubenrosinen, Sultaninen) 00 **) Schalenfrüchte (ausgenommen solche der Nummer 0801 Deutschen Zolltarifs), frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet: Mandeln: bittere Mandeln andere 00 -n Haselnüsse: in der Schale ohne Schale 00 Walnüsse: in der Schale ohne Schale 00 *) Die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die für den Frischmarkt bestimmten den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. Dies gilt auch für, die Verarbeitung bestimmt sind. Die der in Satz 1 und 2 genannten aus anderen Ländern ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die den genannten oder gleichwertigen Qualitätsnormen entsprechen. **) Bei der von Traubenrosinen aus Zypern ist die Qualität der Ware, unterschieden nach den Begriffen selected" oder scalded", anzugeben.

20 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Ni. andels tatistik benennung () G Eßkastanien (Maronen) Pistazien Pekan-(Hickory-)nüsse andere (z. B. Piniennüsse) 00 Äpfel, Birnen und Quitten, frisch: Äpfel: Mostäpfel andere 00 *) GMO Birnen: Mostbirnen andere 00 *) GMO Quitten 00 Steinobst, frisch: Aprikosen 00 **) GMO Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen 00 **) GMO Kirschen 00 **) ***) GMO Pflaumen 00 **) ***) GMO anderes Steinobst (z.b. Schlehen) 00 Beeren, frisch: Erdbeeren 00 **) ***) GMO Johannisbeeren: schwarze Johannisbeeren andere Johannisbeeren Himbeeren Preiselbeeren (Kronsbeeren) Heidelbeeren (Bickbeeren, Blaubeeren) andere Beeren (z. B. Stachelbeeren, Brombeeren, Moosbeeren, Sanddornbeeren) 00 Andere Früchte, frisch: Melonen andere (z. B. Hagebutten, Granatäpfel, Kaktusfrüchte, Jujuben, Khakifrüchte und Jamaikaäpfel) 00 Früchte, gekocht oder nicht, gefroren, ohne satz von cker: Erdbeeren: zur industriellen Verarbeitung 00 ± zu anderen Zwecken 00 Himbeeren, schwarze und rote Johannisbeeren: zur industriellen Verarbeitung zu anderen Zwecken 00 andere Früchte: zur industriellen Verarbeitung zu anderen Zwecken 00 Früchte, vorläufig haltbar gemacht (z. B. durch Schwefeldioxyd oder in Wasser, dem Salz, Schwefeldioxyd oder andere vorläufig konservierend wirkende Stoffe zugesetzt sind), zum unmittelbaren Genuß nicht geeignet: Zedratfrüchte 00 *) Die ist zulässig, wenn -- -h Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist und 2. die den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen, die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. **) Die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die für den Frischmarkt bestimmten den im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlichten gemeinsamen Qualitätsnormen entsprechen. die auf Grund der Artikel 42 und 43 Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Bungesetzbl II S. 766) a) in der Verordnung 23 Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 4. April 1962 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften S. 965) in der jeweils geltenden Fassung oder b) in den auf Grund dieser Verordnung, insbesondere deren Artikel 2 und 4, ergangenen Verordnungen Rates oder der Kommission über Qualitätsnormen festgelegt sind. Dies gilt auch für, die Verarbeitung bestimmt sind. Die der in Satz 1 und 2 genannten aus anderen Ländern ist ohne Genehmigung nur zulässig, wenn die den genannten oder gleichwertigen Qualitritsuormen entsprechen. ***) Die Vereinbarung einet längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtscheftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich.solcher Ware erlönschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist.

21 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung g () G Kirschen Aprikosen Orangen Erdbeeren Himbeeren andere Beerenfrüchte andere 00 Früchte (ausgenommen solche der Nummern 0801 bis 0805 Deutschen Zolltarifs), getrocknet: Trockenobstmischungen: ohne Pflaumen mit Pflaumen 00 andere Trockenfrüchte: Pflaumen Aprikosen Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen Äpfel und Birnen andere Trockenfrüchte (z. B. Preiselbeeren, Heidelbeeren) Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen, frisch, gefroren, getrocknet oder zur vorläufigen Haltbarmachung in Salzlake oder in Wasser mit einem satz von anderen Stoffen eingelegt 00 Kapitel 9 Kaffee, Tee, Mate und Gewürze Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und -häutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee: Kaffee: nicht geröstet (Rohkaffee) : nicht entkoffeiniert 15 *) U*) entkoffeiniert 15 *) U*) geröstet, auch glasiert, kandiert, gemahlen oder gepreßt: nicht entkoffeiniert 15 *) U*) entkoffeiniert 15 *) U*) Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee 15 Tee: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 3 kg oder weniger 00 U**) anderer 00 U**) Mate 00 Pfeffer der Gattung Piper"; Früchte der Gattungen Capsicum" Pimenta": weder gemahlen noch sonst zerkleinert: - -di Pfeffer der Gattung Piper" 00 Früchte der Gattungen Capsicum" und Pimenta": der Gattung Capsicum", zum industriellen Herstellen von Capsicin oder von alkoholhaltigen Capsicum-Oleoresinen zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden andere 00 und *) Die bedarf der Genehmigung, wenn a) kein -, Wiederausfuhr- oder Transit (Kaffee) gemäß 35 b AWV vorgelegt wird, b) der Kaffee unmittelbar aus einem in Anlage B zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 genannten Land versandt oder über ein solches Land geleitet worden ist, c) ein solches Land als ursprüngliches Bestimmungsland in den Ausfuhrpapieren oder in dem begleitenden Kaffee oder als Kennzeichnung auf den Säcken aufgeführt ist oder d) die Säcke oder das Kaffee die Bezeichnung Neuer " ( New Market") tragen. Genehmi sind en der in 35 b Abs. 3 Satz 1 1 bis 3 AWV genannten Art. **) Das Abpacken und Mischen ist keine Bearbeitung, die die Beschaffenheit der Ware wesentlich verändert.

22 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung di g- () G gemahlen oder sonst zerkleinert: Früchte der Gattung Capsicum andere Vanille 00 Zimt und Zimtblüten: weder gemahlen noch sonst zerkleinert gemahlen oder sonst zerkleinert 00 Gewürznelken, Mutternelken und Nelkenstiele: weder gemahlen noch sonst zerkleinert gemahlen oder sonst zerkleinert 00 Muskatnüsse, Muskatblüte und Kardamomen: weder gemahlen noch sonst zerkleinert: zum industriellen Herstellen von ätherischen Glen oder von Resinoiden 00 andere: Muskatnüsse Muskatblüte Kardamomen gemahlen oder sonst zerkleinert 00 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kümmel- und Wacholderfrüchte: weder gemahlen noch sonst zerkleinert: Anisfrüchte, auch Teilfrüchte Sternanisfrüchte 00 Fenchel- und Korianderfrüchte, auch Teilfrüchte; Kümmel- und Wacholderfrüchte: zum industriellen Herstellen von ätherischen Ölen oder von Resinoiden 00 andere: Korianderfrüchte Kümmelfrüchte Wacholderfrüchte Fenchelfrüchte 00 gemahlen oder sonst zerkleinert: Sternanisfrüchte andere 00 Thymian, Lorbeerblätter und Safran; andere Gewürze: Thymian: weder gemahlen noch sonst zerkleinert gemahlen oder sonst zerkleinert Lorbeerblätter 00 Safran: weder gemahlen noch sonst zerkleinert gemahlen oder sonst zerkleinert 00 Ingwer: ganz, gebrochen oder in Scheiben: zum industriellen Herstellen von ätherischen Olen oder von Resinoiden anderer in anderen Formen 00 andere Gewürze, einschließlich der miteinander vermischten im Sinne der Vorschrift 1 b zu Kap. 9 Deutschen Zolltarifs: weder gemahlen noch sonst zerkleinert 00 gemahlen oder sonst zerkleinert: Mischungen von Gewürzen: Curry-Pulver und Curry-Paste andere Mischungen von Gewürzen andere Gewürze 00

23 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung st än ereich () G rganisation U= eugnis Kapitel 10 Getreide Weizen und Mengkorn: Saatweizen: Hartweizen 00 GMO/MO Weichweizen: Sommerfrucht 00 GMO/MO Winterfrucht 00 GMO/MO andere: Hartweizen 00 *) GMO/MO Weichweizen, vergällt oder zum Vergällen bestimmt 00 *) GMO/MO anderer Weichweizen und Mengkorn 00 *) GMO/MO Roggen: Saatroggen 00 GMO/MO anderer Roggen 00 *) GMO/MO Gerste: Saatgerste 00 GMO/MO Braugerste 00 *) GMO/MO andere Gerste 00 *) GMO/MO Hafer: Saathafer 00 GMO/MO anderer Hafer 00 *) GMO/MO Mais: Saatmais: Hybridmais 00 GMO/MO anderer 00 GMO/MO anderer Mais: Weißmais zum Herstellen von Stärke 00 *) GMO/MO anderer 00 *) GMO/MO Reis: in der Strohhülse 00 *) GMO/MO enthülst: nicht geschliffen: wenn bei 90 v. H. der Körner die Länge 5,2 mm oder weniger und das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt 00 *) GMO/MO anderer 00 *) GMO/MO geschliffen, auch poliert oder glasiert: halbgeschliffen: wenn bei 90 v. H. der Körner die Länge 5,2 mm oder weniger und das Verhältnis der Länge zur Breite -n -b -o -z weniger als 2 beträgt 00 *) GMO/MO anderer 00 *) GMO/MO ganzgeschliffen: wenn bei 90 v. H. der Körner die Länge 5,2 mm oder weniger und das *) *) Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt anderer GMO/MO GMO/MO Bruchreis 00 *) GMO/MO Buchweizen, Hirse aller Art und Kanariensaat; anderes Getreide: Buchweizen 00 *) GMO/MO Hirse aller Art: Sorghumhirse (z. B. Mohrenhirse [Milocorn]) und Dari 00 *) GMO/MO andere Hirse (z. B. Rispenhirse [Panicum], Kolbenhirse [Setaria]) 00 *) GMO/MO anderes Getreide (z. B. Kanariensaat) 00 *) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

24 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung ereich () (-) GMO= Kapitel 11 Mtillereierse; Malz; Stärke; Kleber; Inulin Mehl von Getreide: von Weizen oder Spelz: mit einem Aschegehalt von 1,1 Gewichtshundertteilen oder weniger, *) *) bezogen auf Trockenstoff anderes GMO/MO GMO/MO von Mengkorn 00 *) GMO/MO von Roggen 00 *) GMO/MO von Gerste: mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, *) *) bezogen auf Trockenstoff anderes GMO/MO GMO/MO von Hafer 00 *) GMO/MO von Mais: mit einem Fettgehalt von 1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger. 00 *) GMO/MO anderes 00 *) GMO/MO von Reis 00 *) GMO/MO von anderem Getreide 00 *) GMO/MO Grobgrieß und Feingrieß; Getreidekörner, geschält, geschliffen, perlförmig geschliffen, geschrotet oder gequetscht (einschließlich Flocken), ausgenommen enthülster, geschliffener oder glasierter Reis und Bruchreis; Getreidekeime, auch gemahlen: von Weizen oder Mengkorn: Grobgrieß und Feingrieß von Hartweizen 00 *) GMO/MO Grobgrieß und Feingrieß von Weichweizen oder Mengkorn 00 *) GMO/MO Flocken mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO Körner, geschrotet oder nur gequetscht 00 *) GMO/MO Körner, perlförmig geschliffen 00 *) GMO Körner, geschält oder geschliffen, ausgenommen perlförmig geschliffen. 00 *) GMO von Roggen 00 *) GMO/MO *) von Gerste: Grieß; Körner, geschrotet oder nur gequetscht 00 GMO/MO Flocken mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO Körner, perlförmig geschliffen 00 *) GMO/MO Körner, geschält oder geschliffen, ausgenommen perlförmig geschliffen. 00 *) GMO/MO *) von Hafer: Grobgrieß und Feingrieß 00 GMO/MO gestutzter Hafer 00 *) GMO/MO Flocken mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO Körner, geschrotet oder nur gequetscht -b -n 00 *) GMO/MO Körner, geschält oder geschliffen 00 *) GMO von Mais: Grobgrieß und Feingrieß mit einem Fettgehalt von 1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 *) GMO/MO Grobgrieß und Feingrieß mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO Flocken mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO Körner, geschrotet oder nur gequetscht 00 *) GMO/MO Körner, geschält oder geschliffen 00 *) GMO/MO von Reis, Buchweizen, Hirse oder anderem Getreide: Reisgrieß 00 *) GMO/MO Hirsellocken mit einem Aschegehalt von 2 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, Usptungs- und Versendungsland ein Mitgliedstaat d er Europäischen Wirischafts gemeinschaft ist.

25 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Buchweizenkörner, geschält oder geschliffen 00 *) GMO/MO andere 00 *) GMO Getreidekeime, auch Gemahlen: von Weizen 00 *) GMO von anderem Getreide 00 *) GMO Mehl von Hülsenfrüchten der Nummer 0705 Deutschen Zolltarifs: von Erbsen, Bohnen (Phaseolus-Arteri) oder Linsen von anderen Hülsenfrüchten 00 Mehl von Früchten Kap. 8: von Bananen anderes Mehl, Grieß und Flocken von Kartoffeln: 1. Kartoffelflocken 00 MO 2. Mehl und Grieß von Kartoffeln 00 Mehl und Grieß von Sagomark, von Manihot, Maranta, Salep oder anderen Wurzeln oder Knollen der Nummer 0706 Deutschen Zolltarifs: menschliche Ernährung ungenießbar gemacht 00 *) GMO andere 00 *) GMO Malz, auch geröstet: ungeröstet: von Gerste 00 *) GMO/MO von anderem Getreide 00 *) GMO/MO geröstet: von Gerste 00 *) GMO/MO von anderem Getreide 00 *) GMO/MO Stärke; Inulin: Stärke: von Weizen 00 *) GMO von Mais: in Aufmachungen fur den Einzelverkauf 00 *) GMO in anderer Aufmachung 00 *) GMO von Reis 00 *) GMO von anderem Getreide (z. B. von Roggen) 00 *) GMO von Kartoffeln 00 *) GMO andere Stärke (z. B. von Manihot, Flechten, Sagomark) 00 *) GMO Inulin 00 Kleber und Klebermehl, auch geröstet: von Weizen 00 *) GMO andere 00 *) GMO - Kapitel 12 Ölsaaten und ölhaltige Früchte; verschiedene Samen und Früchte; Pflanzen zum Gewerbe- oder Heilgebrauch; Stroh und Futter Ölsaaten und ölhaltige Früchte, auch zerkleinert: Baumwollsamen 00 GMO ErdnuBkerne: Gewinnung von Öl 00 GMO für andere Zwecke 00 GMO Erdnüsse in Schalen: Gewinnung von Öl 00 GMO für andere Zwecke 00 GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

26 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung - () Samen von Klee und kleeähnlichen Pflanzen: von Rotklee (Trifolium pratense) -n von Luzerne (Medicago sativa und Medicago varia) von Serradella (Ornithopus sativus) von Inkarnatklee (Trifolium incarnatum) von Weißklee (Trifolium repens) von Schwedenklee (Trifolium hybridum) von Gelbklee (Medicago lupulina) von Alexandrinerklee (Trifolium alexandrinum) von Gemeinem Hornklee (Lotus corniculatus) von Persischem Klee (Trifolium resupinatum) von anderem Klee und anderen kleeähnlichen Pflanzen 00 GMO= MO= Hanfsaat: für Saatzwecke 00 GMO für andere Zwecke 00 *) GMO Kopra 00 GMO Leinsamen: Gewinnung von Ölö: 1. für Ernährungszwecke 00 *) GMO 2. für andere Zwecke 00 *) GMO für Saatzwecke 00 GMO für Futterzwecke 00 *) GMO für andere Zwecke 00 *) GMO Mohnsamen: Gewinnung von Öl 00 *) GMO GMO für Saatzwecke für andere Zwecke 00 *) GMO Nigersaat Palmnüsse und Palmkerne 00 GMO GMO Rapssamen und Rübsensamen: für Saatzwecke 00 GMO für andere Zwecke 00 *) GMO Rizinussamen 00 GMO Senfsamen: für Saatzwecke 00 GMO für andere Zwecke 00 GMO Sesamsamen 00 GMO Sojabohnen 00 GMO Sonnenblumenkerne: Gewinnung von *) GMO für Saatzwecke 00 GMO für andere Zwecke 00 *9 GMO andere Ölsaaten und ölhaltige Früchte (z. B. Pulguera-, Marfourair-, Mowra-, Ölrettich-, Sailor-, Kapok-, Stillingiasamen, Sheanüsse, Weintraubenkerne) : für Saatzwecke: 1. Ölrettichsamen 00 GMO 2. andere**) 00 GMO für andere Zwecke 00 *) GMO Mehl von Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten, nicht entfettet, ausgenommen Senfmehl: von Sojabohnen 00 GMO anderes 00 GMO Samen, Sporen und Früchte zur Aussaat: Samen von ckerrüben Samen von Kohlrüben Samen von Runkelrüben oder anderen Wurzeln zu Futterzwecken Samen von Gräsern: von Weidelgras: von Deutschem Weidelgras [Englischem Raygras] (Lolium perenne).. 00 *) Die ist ohne Genehmigung nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die Ware nicht als Saatgut verwendet wird; 13 AWG ist zu beachten. **) Die Vorschriften Saatgutverkehrsgesetzes vom 20. Mai 1968 (RGBl. I S. 444) sind zu beachten. Der Einführer hat spätestens 8 Tage nach der abfertigung die Rechnung bei dem Bunamt für Ernährung und Forstwirtschaft vorzulegen.

27 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tatistik benennung di g () hl Einfu G von Welschem Weidelgras [Italienischem Raygras] (Lolium multiflorum italicum) von WesterwoldischPrn Weirdelnrec [\ATeSterwoldischem Raygras] (Lolium multiflorum var. westerwoldicum), Brasilianischem Weidelgras (Lolium multiflorum var. brasilianum), Bastardweidelgras (Lolium hybridum) und anderem Weidelgras (andere Loliumarten) 00 von anderen Gräsern: von Glatthafer [Französischem Raygras] (Arrhenatherum elatius) von Wiesen-Lieschgras [Timothee] (Phleum pratense) von Gemeinem Knaulgras (Dactylis glomerata) von Sumpf-Rispengras (Poa palustris) von Wiesen-Rispengras (Poa pratensis) von Gemeinem Rispengras (Poa trivialis) von Wiesenschwingel (Festuca pratensis) [Festuca elatior] von Rotschwingel (Festuca rubra) von Straußgras (Agrostis tenuis, Agrostis alba und anderen Agrostis- Arten) von anderen Gräsern Samen von anderen Futterpflanzen (z. B. Spargel), ausgenommen Samen von Futterrüben (nrn und ), Wicken (nrn und ) und Lupinen (nrn und ) Blumensamen, ausgenommen Samen von blütentragenden Gehölzen.. 00 Gemüsesamen, einschließlich Gemüserübensamen (z. B. Samen von Mairüben, Herbstrüben, Rote Rüben) und Küchenkräutersamen: Kohlrabisamen") 00 **) andere Gemüse- und Küchenkräutersamen*) 00 **) Wickensamen: für Saatzwecke für andere Zwecke 00 ***) U Lupinensamen: für Saatzwecke für andere Zwecke 00 ***) U Forstsamen: von Nadelgehölzen von Laubgehölzen andere (z. B. Kirschenkerne) 00 ckerrüben, auch Schnitzel, frisch, getrocknet oder gemahlen; ckerrohr: ckerrüben, auch Schnitzel: frisch 00 ****) GMO andere 00 ****) GMO/MO ckerrohr 00 ****) GMO Zichorienwurzeln, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, nicht geröstet Hopfen (Blütenzapfen) und Hopfenmehl 00 Pflanzen, Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Riechmittelherstellung oder zu Zwecken der Medizin, Insektenvertilgung, Schädlingsbekämpfung und dergleichen verwendeten Art, frisch oder getrocknet, ganz, in Stücken, als Pulver oder sonst zerkleinert: Pyrethrum (Wurzeln, Rinden, Stiele, -s Blätter und Blüten) und Wurzeln von rotenonhaltigen Pflanzen (z. B. Derris, Tephrosia) Chinarinde Süßholzwurzeln Quassiaholz (Holz und Rinde) Tonkabohnen Kalabarbohnen Kubebenpfeffer Kokablätter andere Hölzer, Wurzeln und Rinden; Moose, Flechten und Algen Pfefferminze (Mentha piperita) Kamille andere 06 *) Die Vorschriften Saatgutverkehrsgesetzes vom 20. Mai 1968 (BGBl. I S. 444) sind zu beachten. Der Einführer hat spätestens 8 Tage nach der abfertigung die Rechnung bei dem Bunamt für Ernährung und Forstwirtschaft vorzulegen. **) Die von Gemischen (Mischungen), die unter diese nummer einzuordnen sind, ist, wenn der Anteil von, deren einer Genehmigung bedarf, 5 0/e übersteigt. ***) Die ist ohne Genehmigung nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die Ware nicht als Saatgut verwendet wird; 13 AWG ist zu beachten. ****) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

28 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G U= Johannisbrot, frisch oder getrocknet, auch als Pulver oder sonst zerkleinert; Fruchtkerne und andere pflanzlichen der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Johannisbrot, auch gemahlen oder sonst zerkleinert 00 Johannisbrotkerne, ausgenommen Johannisbrotkeime und Johannisbrotkeimmehl (nr ): ungeschält, weder gemahlen noch sonst zerkleinert andere, ausgenommen Johannisbrotkernmehl (nr ) Aprikosen-, Pfirsich- oder Pflaumensteine sowie ihre ausgelösten Kerne andere pflanzliche Erse (z. B. Johannisbrotkeime, Johannisbrotkeimmehl, geschrotete Gemüsesamen), ausgenommen Kirschenkerne (nr ) Stroh und Spreu von Getreide, roh, auch zerkleinert 00 Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken; Heu, Luzerne, Klee, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter: Runkelrüben, Kohlrüben und andere Wurzeln zu Futterzwecken Luzernemehl, auch pelletiert 00 *) U Pellets aus künstlich getrocknetem und gemahlenem Futter der Nummer 1210 Deutschen Zolltarifs, ausgenommen aus Luzernemehl. 00 anderes pflanzliches Futter (z. B. Gras, Runkelrüben-, Kohlrüben-, Futtermöhrenblätter), ausgenommen entkörnte Maiskolben, Maisstengel, Maisblätter, Gemüserübenblätter, Erbsenschoten, Bohnenhülsen und Eicheln (Nummer 2306 Deutschen Zolltarifs): getrocknet anderes (z. B. frisch) 00 Kapitel 13 Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben; Gummen, Harze und andere pflanzliche Säfte und Auszüge Pflanzliche Rohstoffe zum Färben oder Gerben: pflanzliche Rohstoffe zum Färben, auch gemahlen oder sonst zerkleinert: Blau-, Gelb- und Rotholz andere (z. B. Alkannawurzeln, Gelbbeeren, Sailor, Waid, grüne Walnuß- 06 und Mandelschalen) 06 pflanzliche Rohstotfe zum Gerben, auch gemahlen oder sonst zerkleinert: Eichen- und Fichtenrinden Mimosarinde Valonea und Trillo; Dividivi Myrobalanen Sumach andere (z. B. Quebrachoholz, Hemlock-, Maletto-, Mangrove-, Weidenrinde, Algarobilla, Gallen) 10 Stocklack, Körnerlack, Schellack und dergleichen, auch gebleicht; natürliche Gummen, Gummiharze, Harze und Balsame: - Schellack: weder gebleicht noch entfärbt gebleicht oder entfärbt 06 Stocklack, Körnerlack und Kirilack: weder gebleicht noch entfärbt gebleicht oder entfärbt 06 natürliche Gummen: Gummi arabicum andere natürliche Gummen (z. B. Tragant-, Kirsch-, Karaya-, Sterculiagummi) Gummiharze (z. B. Asa foetida [Asant], Galbanum, Gummigut, Weihrauch, Myrrhe) Balsame (z B. Kanada-, Kopaiva-, Peru-, Tolubalsam) Koniferenharze, roh (z. B. gemeiner Terpentin, Larchenterpentin) ausgenommen Harztillate Kap. 38 (z. B. Kolophonium) 06 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

29 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennun g Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Korb- oder Flechtwarenherstellung verwendeten Art (Getreitroh, gereinigt, gebleicht oder gefärbt, Korbweiden, Schilf, Bambus, Stuhlrohr, Binsen, Raffiabast, Lindenbast und dergleichen): Stuhlrohr; Binsen und dergleichen: roh, auch gereinigt, geschwefelt, nur gespalten oder auf Längen geschnitten geschält (Ped), auch poliert oder gefärbt andere 11 Korbweiden: ungeschält und ungespalten andere (z. B. geschält, gespalten) 11 Bambus; Schilf und dergleichen: roh oder nur gespalten andere Raffiabast -s Getreitroh, gereinigt, gebleicht oder -b gefärbt andere 11 ereich () g enehmi G U= Kopale (z. B. Manila-, Kauri-, Sansibarkopal) andere (z. B. Akaroid-, Benzoe-, Dammar-, Elemi-, Sandarakharz, Mastix) 06 U *) Pflanzensäfte und -auszüge; Pektin. Pektinate und Pektate; Agar-Agai und andere Schleime und Verdickungsstoffe aus pflanzlichen Stoffen: Pflanzensäfte und -auszüge: Süßholz-Auszug, flüssig oder fest, soweit nicht durch die Vorschrift zu Kapitel 13 Deutschen Zolltarifs ausgenommen Pyrethrum-Auszug und Auszüge aus rotenonhaltigen Wurzeln Hopfen-Auszug Opium Aloe und Manna Quassiaholz-Auszug 06 andere Pflanzensäfte und -auszöge: einfache Pflanzenauszüge, hauptsächlich zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken, auch auf einen bestimmten Wirkungswert eingestellt oder in einem beliebigen Lösungsmittel gelöst jedoch weder dosiert noch für den Einzelverkauf aufgemacht (andere: Nummer 3003 Deutschen Zolltarifs) zusammengesetzte Pflanzenauszüge zum Herstellen von Getränken oder Lebensmittelzubereitungen andere Pflanzensäfte und -auszüge 06 Pektin, Pektinate und Pektate: trocken andere 00 Pflanzenschleime und natürliche Verdickungsstoffe: Agar-Agar Pflanzenschleime aus Johannisbrot oder aus Johannisbrotkernen Johannisbrotkernmehl andere (z. B. Carrageen), ausgenommen Alginsäure, ihre Salze und Ester (nr ) 06 Kapitel 14 Flechtstoffe, Schnitzstoffe und andere pflanzlichen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zu Polsterzwecken verwendeten Art (Kapok, Pflanzenhaar, Seegras und dergleichen), auch auf Unterlagen aus anderen Stoffen: auf Unterlagen 11 andere: Kapok: nicht kardiert anderer Pflanzenhaar andere (z. B. Seegras) Pflanzliche Stoffe der hauptsächlich zur Herstellung von Besen, Bürsten oder Pinseln verwendeten Art (Sorghorispen, Piassava, Reiswurzeln, Istel und dergleichen), auch in Strängen oder Bündeln 11 *) Ein ist nur bei von Benjoin (Siambenzoe) erforderlich.

30 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung ereich () G U= Kerne, Schalen, Nüsse und harte Samen der zum Schnitzen verwendeten Art (Steinnüsse, Dugalmonnüsse und dergleichen) 11 pflanzlichen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: auf Unterlagen 11 andere: für Futterzwecke für andere Zwecke 11 Abschnitt III Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Kapitel 15 Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Schweineschmalz; Geflügelfett, ausgepreßt oder ausgeschmolzen: Schweineschmalz: für Ernährungszwecke 00 **) GMO/MO für andere Zwecke*) Geflügelfett, ausgepreßt oder ausgeschmolzen 00 *) GMO Talg von Rindern, Schafen oder Ziegen, roh oder ausgeschmolzen, einschließlich Premier Jus: roh: für Ernährungszwecke: 1. von Rindern 00 **) GMO/MO 2. von Schafen 00 MO 3. von Ziegen für andere Zwecke 06 ausgeschmolzen: für Ernährungszwecke: Premier Jus: 1. von Rindern 00 **) GMO/MO 2. von Schafen 00 MO 3. von Ziegen anderer: 1. von Rindern 00 **) GMO/MO 2. von Schafen 00 MO 3. von Ziegen für andere Zwecke 06 Schmalzstearin; Oleostearin; Schmalzöl, -b Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet: Schmalzstearin und Oleostearin: für Ernährungszwecke 00 GMO/MO für andere Zwecke 06 Schmalzöl, Oleomargarin und Talgöl: Talgöl zu industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln andere: 1. für Ernährungszwecke 00 GMO/MO 2. für andere Zwecke 06 *) nur unter Zollaufsicht (anderes: nr ) **) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablauf fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden Ist.

31 nissen Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G rganisation MO=, Fette und Öle von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert: Leberöle von Fischen: iuit einem Gehalt an Vitamin A von 2500 IE/g oder weniger: Medizinallebertran 00 GMO andere 00 GMO mit einem Gehalt an Vitamin A von mehr als 2500 IE/g 00 GMO Fette und Öle von Fischen, ausgenommen Leberöle: für Ernährungszwecke: roh 00 GMO andere 00 GMO/MO für andere Zwecke 00 GMO Fette und Öle von Meeressäugetieren: Walöl (Waltran): für Ernährungszwecke: roh 00 GMO anderes 00 GMO/MO für andere Zwecke: Spermacetiöl (Walratöl) 00 GMO anderes 00 GMO andere 00 GMO Wollfett und daraus stammende Fettstoffe, einschließlich Lanolin: rohes Wollfett andere (z. B. Wollfettolein, Wollfettstearin, Lanolin) 06 Andere tierische Fette und Öle (z. B. Klauenöl, Knochenfett, Abfallfett): Klauenöl und Knochenöl andere (z. B. Pferdefett, Eieröl) : 1. für Ernährungszwecke für andere Zwecke 06 Fette pflanzliche Öle, flüssig oder fest, roh, gereinigt oder raffiniert: für Ernährungszwecke: Baumwollsaatöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Bucheckern-, Mais- und Mohnöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO ErdnuBöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Kokosöl: roh -o 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Leinöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Olivenöl: roh oder gereinigt 00 *) GMO raffiniert: durch Raffinieren von Jungfernöl gewonnen, auch mit Jungfernöl ver schnitten 00 *) GMO anderes raffiniertes Olivenöl 00 *) GMO Palmkernöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

32 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode nissen benennung () G U= Palmöl: roh. 00 GMO gereinigt oder raffiniert. 00 GMO/MO Raps-, Rüb- und Senfsaatöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Sesamöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Sojaöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO Sonnenblumenöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO andere Öle für Ernährungszwecke: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO/MO für technische oder industrielle Zwecke, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln (nrn bis ) : Holzöl (Chinaöl, Tungöl, Abrasinöl, Elaeococcaöl) 00 GMO Japanwachs und Myrtenwachs 00 GMO Kokosöl 00 GMO Leinöl: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO Olivenöl: roh oder gereinigt 00 -*) GMO raffiniert 00 *) GMO Palmkernöl 00 GMO Palmöl 00 GMO Raps-, Rüb- und Senfsaatöl 00 GMO Sojaöl : roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert 00 GMO Oiticicaöl (Cicöl) 00 GMO Rizinusöl: zum Herstellen von Aminoundecansäure Erzeugung von synthetischen Spinnstoffen oder Kunststoffen 00 GMO für andere Zwecke 00 GMO andere Öle für technische oder industrielle Zwecke: roh 00 GMO gereinigt oder raffiniert - 00 GMO Tierische und pflanzliche Öle, gekocht, oxydiert, dehydratisiert, geschwefelt, geblasen, durch Hitze im Vakuum oder in inertem Gas polymerisiert oder anders modifiziert: Firnisse und Standöle auf der Grundlage von Leinöl 06 andere: tierische Öle pflanzliche Öle Degras 06 Technische Fettsäuren; saure tile aus der Raffination; technische Fettalkohole: Ölsäure (Olein) Stearinsäure (Stearin) Tallölfettsäure 06 *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

33 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses tatistik benennun () GMO= andere technische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination: mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: Destillationsfettsäuen andere mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 85 Gewichtshundertteilen technische Fettalkohole 06 Glyzerin, einschließlich Glyzerinwasser und -unterlaugen: Rohglyzerin Reinglyzerin Glyzerinwasser und -unterlaugen 06 Tierische und pflanzliche Öle und Fette, ganz oder teilweise hydriert oder durch beliebige andere Verfahren gehärtet, auch raffiniert, jedoch nicht verarbeitet: in unmittelbaren Unischließungen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger 00 GMO/MO andere: tierische Fette und Öle: Walöl ohne weitere Bearbeitung genießbar 00 GMO/MO andere tierische Fette und Öle: ohne weitere Bearbeitung genießbar 00 GMO/MO andere: für Ernäh rungszwecke 00 GMO/MO für andere Zwecke 00 GMO pflanzliche Fetteund Öle: ohne weitere Bearbeitung genießbar 00 - GMO/MO andere: für Ernährungszwecke 00 GMO/MO für andere Zwecke 00 GMO Margarine, Kunstspeisefett und andere genießbare verarbeitete Fette: Margarine 00 GMO/MO andere 00 GMO/MO Walrat, roh, gepreßt oder raffiniert, auch gefärbt 06 Bienenwachs und anderes Insektenwachs, auch gefärbt: roh andere 06 Pflanzenwachs, auch gefärbt: roh: Karnaubawachs -n -s Candelillawachs anderes Pflanzenwachs (z. B. Ouricuri-, Palm-, Baumwoll-, Flachs-, Espartowachs) anderes 06 Rückde aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen: Soapstock und Oldraß: 1. Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 00 *) GMO 2. andere 00 GMO andere Rückde (z. B. Stearin-, Woll-, Glyzerinpech, gebrauchte fett- oder wachshaltige Bleicherden) : 1. Öl enthaltend, das die Merkmale von Olivenöl aufweist 00 *) GMO 2. andere 00 GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

34 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung di g () G Abschnitt IV der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak Kapitel 16 bereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren und Weichtieren Würste und dergleichen, aus Fleisch, aus Schlachtabfall oder aus Tierblut: aus Lebern: von Schweinen 00 *) GMO /MO andere: 1. von Rindern 00 **) GMO/MO 2. von Schafen 00 MO 3. von anderen Tieren 00 andere, Schweinefleisch oder Schlachtabfall von Schweinen enthaltend: Rohwürste 00 *) GMO/MO Blutwürste 00 *) GMO/MO andere 00 *) GMO/MO andere: 1. von Rindern 00 **) GMO /MO 2. von Schafen 00 MO 3. von anderen Tieren 00 Fleisch und Schlachtabfall, anders zubereitet oder haltbar gemacht: aus Lebern: von Gänsen oder Enten von Hühnern, Truthühnern oder Perlhiihnern von Schweinen 00 **) GMO/MO von anderen Tieren: 1. von Rindern 00 *) GMO/MO 2. von Schafen 00 MO 3. von anderen Tieren 00 andere: von Schafen 00 MO von Rindern 00 *) GMO/MO von Schweinen: Schinken, auch Teilstücke davon 00 *) GMO/MO Schultern, auch Teilstücke davon 00 *) GMO/MO Filets, Koteletts, auch Teilstücke davon 00 *) GMO/MO andere, mit einem Anteil an Fleisch oder Schlachtabfall: von 80 Gewichtshundertteilen oder mehr 00 *) GMO/MO von 40 oder mehr, jedoch weniger als 80 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von weniger als 40 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von Geflügel, mit einem Anteil an Fleisch -n (ohne Knochen) : von 57 Gewichtshundertteilen oder mehr: 1. von Hausgeflügel 00 *) GMO 2. von anderem Geflügel von weniger als 57 Gewichtshundertteilen: 1. von Hausgeflügel 00 '* GMO 2. von anderem Geflügel von Wild oder Kaninchen von anderen Tieren 00 *) Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß für das Verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten 14 Tage nach Vertragsschluß für das Verschiffen der Wate zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen oder bei Seetransport aus außereuropäischen Gebieten nicht spätestens mit Ablaut fünften Tages nach Verkündung einer beschränkung verschifft worden ist. **) und Mitglied Europäischen Die Versendungsland ist zulässig, ein der wenn Einkaufs-, - Wirtschaftsgemeinschaft ist. Die Vereinbarung einer längeren Frist als 3 Tage nach Vertragsschluß tür das Verladen der Ware zwecks Versendung in das Wirtschaftsgebiet bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung, wenn der Vertrag nicht die Bestimmung enthält, daß der Anspruch auf Lieferung und die Verpflichtung zur Abnahme hinsichtlich solcher Ware erlöschen, die nicht spätestens mit Ablauf zweiten Tages nach Verkündung einer beschränkung verladen worden ist.

35 erzeich isses tatistik Deutscher Buntag 5, Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () GMO= Fleischextrakte und Fleischsäfte, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts: von 20 kg oder mehr: von Rindern 00 GMO/MO andere GMO/MO von mehr als 1 kg, jedoch weniger als 20 kg 00 GMO/MO von 1 kg oder weniger 00 GMO/MO Fische, zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Kaviar und Kaviarersatz: Kaviar Kaviarersatz 00 andere: Thunfische Boniten Lachse und andere Salmoniden Sprotten Sardinen Makrelen Sardellen Seelachs Pilchards 00 Heringe: in Fässern (z. B. gekräuterte Heringe, saure Lappen) andere (z. B. Heringskonserven) andere, auch bereitungen aus verschiedenen Fischarten und tafelfertige Fischgerichte 00 Krebstiere und Weichtiere, zubereitet oder haltbar gemacht: Krebstiere: Hummern und Langusten Krabben (Kurzschwanzkrebse) andere Krebstiere Weichtiere 00 zeugnís Kapitel 17 Rüben- und Rohrzucker, lest: cker und ckerwaren vergällt 00 *) GMO/MO nicht vergällt: Rohzucker: -b -s -v -n Rohrzucker 00 *) GMO/MO Rübenzucker 00 *) GMO/MO Verbrauchszucker: Kandiszucker und Kandisfarin 00 *) GMO/MO Würfel-, Puder- und Plattenzucker; ckerhüte 00 *) GMO/MO anderer Verbrauchszucker (z. B. Kristallraffinade) 00 *) GMO/MO Andere cker; Sirupe; Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt; cker und Melassen, karamelisiert: Kunsthonig, auch mit natürlichem Honig vermischt 00 *) GMO Karamelzucker und karamelisierte Melasse, fest oder als Sirup (braune, geschmacklose oder leicht bittere, nicht kristallisierbare Erse [z. B. ckercouleur]) 00 -*) GMO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

36 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich tatistik benennung () geung s GMO= MO= Dext rose (Glukose, Traubenzucker, Stärkezucker) und Stärkesirup, einschließlich Dextrose-Abläufe: mit einem Reinheitsgrad von 99 Gewichtshundertteilen oder mehr, bezogen auf Trockenstoff 00 *) GMO andere: weiß, in Form von kristallinem Pulver, auch agglomeriert 00 *) GMO andere 00 *) GMO Laktose und Laktosesirup: mit einem Reinheitsgrad von 99 Gewichtshundertteilen oder mehr, bezogen auf Trockenstoff 00 GMO andere 00 *) GMO Säfte und Abläufe aus der Rüben- und Rohrzuckergewinnung (z. B. Rübensaft), Rüben- und Rohrzuckersirup 00 *) GMO/MO Ahornzucker und Ahornzuckersirup 00 *) GMO andere (z. B. Maltose, Invertzucker, Lävulose sowie Sirupe daraus) : 1. Invertzucker aus ckerrüben, ckerrohr oder Melasse; Invertzuckersirupe aus ckerrüben, ckerrohr oder Melasse und Mischungen verschiedener Sirupe, soweit sie einen Reinheitsgehalt bezogen auf die Summe von Rüben- und Rohrzucker und Invertzucker von über 70 Grad haben 00 *) GMO/MO 2. andere 00 *) GMO Melassen, auch entfärbt 00 *) GMO/MO ckerwaren ohne Kakaogehalt: Süßholz-Auszug mit einem Gehalt an cker (Saccharose) von mehr als 10 Gewichtshundertteilen, ohne satz anderer Stoffe Lakritzwaren Kaugummi Hartkaramellen (z. B. Frucht-, Hustenbonbons) Weichkaramellen (z. B. Milch-, Rahmbonbons) Dragees Komprimate und gestochene Pastillen 00 Rohmassen: Fondantmasse andere Rohmassen (z. B. Marzipanrohmasse) Gummibonbons Montelimar (französischer Nugat), Türkischer Honig, Marzipan- und Persipanwaren sogenannte weiße Schokolade" andere ckerwaren ohne Kakaogehalt (z. B. Fondantwaren), einschließlich der Mischungen von Ersen der nrn bis untereinander (z. B. Mischungen von Weichkaramellen mit Fondantwaren) und der mit ckerwaren ohne Kakaogehalt gefüllten Wundertüten 00 cker, Sirupe und Melassen, aromatisiert oder gefärbt (einschließlich Vanille- und Vanillinzucker), ausgenommen Fruchtsäfte mit beliebigem satz von cker: Vanille- und Vanillinzucker 00 *) GMO andere: -v -s 1. mit einem Reinheitsgehalt von über 70 Grad 00 *) GMO/MO 2. andere 00 *) GMO Kapitel 18 Kakao und bereitungen aus Kakao Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall.. 00 Kakaomasse, auch entfettet: nicht entfettet entfettet (Kakaopreßkuchen) 00 *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

37 isses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Kakaobutter, einschließlich Kakaofett: Kakaobutter Kakaofett Kakaopulver, nicht gezuckert 00 Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen: Schokolade und Schokoladewaren: ungefülol (z B. in Blöcken, Tafeln, Riegeln, Phantasieformen, auch mit Mandela, Nussen oder dergleichen), einschließlich Schokoladenüberzugsmasse (Kuvertüre): Tafelschokolade, massiv (auch Riegel) 00 Schokoladenüherzugsmasse (Kuvertüre), Schokoladenmasse: aus Milchschokolade aus anderer Schokolade andere ungefüllte Schokoladewaren 00 gefüllt (z. B. Krem-, Marzipan-, Nugat-, Trüffelschokolade, Pralinen, Phantasieformen): Tafelschokolade, gefüllt (auch Riegel) Pralinen andere gefüllte Schokoladewaren 00 Speiseeis mit Kakaogehalt: kein Milchfett enthaltend oder mit einem Anteil an Milchfett von weniger als 7 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO mit einem Anteil an Milchfett von 7 Gewichtshundertteilen oder mehr. 00 *) GMO bereitungen zum Herstellen von Speiseeis mit Kakaogehalt 00 *) GMO Kakaopulver, nur gezuckert, mit einem Gehalt an Saccharose: von weniger als 65 Gewichtshundertteilen von 65 oder mehr, jedoch weniger als 80 Gewichtshundertteilen von 80 Gewichtshundertteilen oder mehr ckerwaren mit beliebigem Gehalt an Kakao andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen z. B. Mischungen von 00 Ernährung von Kindern oder zum Diät- oder Küchengebrauch auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malzextrakt mit einem Gehalt an Kakao von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr, wie Haferkakao und Malzkakao Kakaopulver, Milchpulver und cker), einschließlich der bereitungen zur 00 zeugnfs Kapitel 19 bereitungen auf der Grundlage von Getreide, Mehl oder Stärke; Backwaren Malz-Extrakt 00 bereitungen zur Ernährung von Kindern -n -s oder zum Diät- oder Küchengebrauch, auf der Grundlage von Mehl, Stärke oder Malz-Extrakt, auch mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 50 Gewichtshundertteilen: Kinder-Getreidenahrung, einschließlich Kinder-Nährzucker auf Dextrin- Grundlage 00 *) GMO Quellmehle 00 *) GMO Pulver zur Herstellung von Puddings, Süßspeisen oder ähnlichen bereitungen (z. B. Krempulver), auch mit Kakaozusatz 00 *) GMO andere: mit satz von cker oder Kakao (z. B. backfertiges Kuchenmehl, Malzmilch) 00 *) GMO ohne satz von cker oder Kakao 00 *) GMO Teigwaren: Ei enthaltend 00 *) GMO andere 00 *) GMO *) Die ist zulässig, wean Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

38 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennun g () G rganisation Sago (Tapiokasago, Sago aus Sagomark, Kartoffelsago und anderer): Kartoffelsago anderer 00 Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide hergestellt (Puffreis, Corn Flakes und dergleichen): auf der Grundlage von Mais 00 *) GMO/MO auf der Grundlage von Reis 00 *) GMO/MO andere 00 *) GMO/MO Hostien, Oblatenkapseln für Arzneiwaren, Siegeloblaten und dergleichen. 00 Brot, Schiffszwieback und andere gewöhnliche Backwaren, ohne satz von cker, Honig, Eiern, Fett, Käse oder Früchten: Knäckebrot ungesäuertes Brot (Matzen) Salz- und Laugengebäck ohne Fett andere gewöhnliche Backwaren (z. B. Roggenbrot, Pumpernickel, Schiffszwieback) 00 Feine Backwaren, auch mit beliebigem Gehalt an Kakao: Zwieback Honigkuchen und Lebkuchen (z. B. Dominosteine, Printen, Kandis-, Spitzkuchen) Salz - und Laugengebäck mit Fett; Kräcker, Käse- und Knabbergebäck.. 00 Kekse und Biskuits: nicht gezuckert gezuckert Waffeln Toastbrot andere feine Backwaren (z. B. Eier-, Sand-, Biskuitkuchen, Torten, Blätterteig, Baisers, Makronen) 00 Kapitel 20 bereitungen von Gemüse, Küchenkräutern, Früchten und anderen Pflanzen oder Pflanzenteilen Gemüse, Küchenkräuter und Früchte, mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit satz von Salz, Gewürzen, Senf oder cker: Gurken: 1. in luftdicht verschlossenen Behältnissen in anderer Aufmachung Mango-Chutney andere (z. B. Mixed Pickles) : 1. Mixed Pickles und bereitungen von Paprika Ou 2. andere 00 -s -o Gemüse und Küchenkräuter, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht: Pilze: Champignons 00 U andere Pilze Trüffeln Tomatenmark Tomaten in anderen Formen 00 Spargel: mit Köpfen ohne Köpfe Sauerkraut: 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder mehr in anderen Behältnissen Oliven, auch gefüllt, und Kapern 00 *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Witschaltsgemeinschaft ist.

39 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () (-) G Erbsen: 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder mehr in anderen Behältnissen 00 Bohnen : grüne Bohnen (Phaseolus-Arten) : 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder mehr in anderen Behältnissen andere Bohnen: 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder mehr in anderen Behältnissen Spinat, passiert, gefroren Mischgemüse (z. B. Erbsen mit Karotten, Leipziger Allerlei): 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg und mehr in anderen Behältnissen andere Gemüse und Küchenkräuter: 1. in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 5 kg oder mehr in anderen Behältnissen: a) Artischocken, Weinblätter und tropische Gemüse und Küchenkräuter 00 b) andere (z. B. bereitungen von Paprika) Früchte, gefroren, mit satz von cker 00 Früchte, Fruchtschalen, Pflanzen und Pflanzenteile, mit cker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert): Fruchtschalen: Zitronat andere Fruchtschalen (z. B. Orangeat) 00 Früchte, Pflanzen und Pflanzenteile: Kirschen andere Früchte, Pflanzen und Pflanzenteile 00 Konfitüren, Marmeladen, Fruchtgelees, Fruchtpasten und Fruchtmuse, durch Kochen hergestellt, auch mit satz von cker: ohne cker oder mit einem ckergehalt von höchstens 13 Gewichtshundertteilen: Apfelmus Pflaumenmus andere 00 mit einem ckergehalt von mehr als 13 Gewichtshundertteilen: Apfelmus Konfitüren und Marmeladen von Zitrusfrüchten: 1. bittere Orangenmarmelade andere andere: 1. Quittengelee 00 2, andere 00 -b Früchte, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit satz von cker oder Alkohol: Schalenfrüchte und Erdnüsse, geröstet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts: von mehr als 1 kg von 1 kg oder weniger. 00 andere Früchte: m i t satz von Alkohol, auch mit satz von cker: 1. in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von weniger als 4,5 kg: a) Aprikosen, Pfirsiche, Fruchtcocktails, Fruchtsalate, Maraschinokirschen in Gläsern mit einem Gewicht Inhalts bis zu 226,9 g (8 ounces), tropische Früchte 00 b) andere 00

40 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag Wahlperiode tatistik benennung g () G ohne satz von Alkohol, mit satz von cker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts: von mehr als 1 kg: Zitrusfrüchte: Mandarinen Orangen andere Zitrusfrüchte Aprikosen Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen Ananas Pflaumen: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere Kirschen: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere 00 Beeren: Erdbeeren: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere andere Beeren: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere Birnen: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere Ingwer: 1. mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr andere andere Früchte, einschließlich Gemische von Früchten: 1. Fruchtcocktails, Fruchtsalate und tropische Früchte andere: a) mit einem Gewicht Inhalts von 4,5 kg oder mehr. 00 b) andere 00 von 1 kg oder weniger: Zitrusfrüchte: Mandarinen Orangen andere Zitrusfrüchte Aprikosen Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen Ananas Pflaumen Kirschen: 1. Cocktailkirschen in Gläsern -s mit einem Gewicht Inhalts bis zu 226,9 g (8 ounces) di andere 00 Beeren: Erdbeeren Himbeeren andere Beeren Birnen Ingwer andere Früchte, einschließlich Gemische von Früchten: 1. Fruchtcocktails, Fruchtsalate und tropische Früchte andere 00 in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, in unmittelbaren Umschließungen not einem Gewicht Inhalts: von 4,5 kg oder mehr: Zitrusfrüchte: Orangen 00

41 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung ereich () G andere Zitrusfrüchte Aprikosen Pfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen Ananas Pflaumen Kirschen 00 Beeren: Erdbeeren Himbeeren andere Beeren andere Früchte, einschließlich Gemische von Früchten 00 von weniger als 4,5 kg: Zitrusfrüchte: Orangen andere Zitrusfriichte Aprikosen Pfirsiche, einschließlich Brugnolen ri nd Nektarinen Ananas Pflaumen Kirschen 00 Beeren: Erdbeeren andere Beeren andere Früchte, einschließlich Gemische von Früchten: 1. Fruchtcocktails, Fruchtsalate und tropische Früchte andere 00 Fruchtsäfte (einschließlich Traubensaft) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne satz von Alkohol, auch mit satz von cker: mit einer Dichte bei 15 C von mehr als 1,33: aus Trauben 00 aus Zitrusfrüchten: aus Orangen aus anderen Zitrusfrüchten aus Äpfeln und oder Birnen aus anderen Früchten aus Gemüsen 00 mit einer Dichte bei 15 C von 1,33 oder weniger: aus Trauben 00 aus Zitrusfrüchten: aus Orangen: -b -n ohne satz von cker mit satz von cker aus Pampelmusen oder Grapefruits aus Zitronen aus anderen Zitrusfrüchten aus Ananas aus Tomaten aus Kirschen aus schwarzen Johannisbeeren aus Äpfeln aus Birnen aus anderen Früchten aus anderen Gemüsen 00 Gemische: aus Zitrusfrucht- und Ananassaft aus Apfel- und Birnensaft andere 00

42 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode andere Suppen und bereitungen zum Herstellen von Suppen: 1. von Rindern 00 MO 2. von Schweinen -h -di -- -k 00 MO 3. von Schafen 00 MO 4. andere 00 andels benennung g g eits gcnehmi () G Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen Geröstete Zichorienwurzeln und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge hieraus: Auszüge aus gerösteten Kaffeemitteln ohne Gehalt an Kaffee Getreide (auch gemälzt), geröstet, in Körnern oder gemahlen, auch in Mischungen mit anderen Kaffeemitteln 00 *) andere geröstete Kaffeemittel (z. B. geröstete Feigen, Eicheln, Zichorie, ckerrüben) 00 Auszüge oder Essenzen aus Kaffee, Tee oder Mate; bereitungen auf der Grundlage solcher Auszüge oder Essenzen: aus Kaffee: ohne satz von Kaffeemitteln 15 **) U**) mit satz von Kaffeemitteln aus Tee oder Mate 00 Senfmehl und Senf: Senfmehl in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts: von 1 kg oder weniger von mehr als 1 kg Senf (Naß-Senf) 00 Gewürzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel: Suppenwürze 00 Gewürzsoßen: Mango-Chutney, flüssig andere Gewürzsoßen andere (z. B. Mayonnaise) 00 bereitungen zur Herstellung von Suppen oder Brühen; Suppen und Brühen: Brühen und bereitungen zum Herstellen von Brühen: 1. von Rindern 00 MO 2. von Schweinen 00 MO 3. von Schafen 00 MO 4. andere 00 tafelfertige Suppen (Dosensuppen) : auf der Grundlage von Fleisch oder Fleischextrakt: 1. von Rindern 00 MO 2. von Schweinen 00 MO 3. von Schafen 00 MO 4. von anderen Tieren andere 00 Hefen, lebend oder nicht lebend; zubereitete künstliche Backtriebmittel: Hefen, lebend: ausgewählte Mutterhefen (Hefekulturen) Backhefen andere 00 *) Die der Ware ist nur, wenn sie für den menschlichen Genuß bestimmt ist. **) Die bedarf der Genehmigung, wenn a) kein -, Wiederausfuhr- oder Transit (Kaffee) gemäß 35 b AWV vorgelegt wird, b) der Kaffee unmittelbar aus einem in Anlage B zu dem Internationalen Kaffee-Übereinkommen 1968 genannten Land versandt oder über ein solches Land geleitet worden ist, c) ein solches Land als ursprüngliches Bestimmungsland in den Ausfuhrpapieren oder in dem begleitenden Kaffee oder als Kennzeichnung auf den Säcken aufgeführt ist oder d) die Säcke oder das Kaffee die Bezeichnung Neuer " ( New Market") tragen. Genehmi sind en der in 35 b Abs. 3 Satz 1 1 bis 3 AWV genannten Art.

43 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tatistik benennung () bedurftig N. I, 3 der G liefen, nicht lebend (z. B. Nähr- und Futterhefen): in Form von Tabletten, Würfeln oder ähnlichen Aufmachungen, oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kn _ J oder weniger. r r 1. i 1. Futterhefen aus Melasse- und Hefelüftungsbrennereien, aus Brauereien und Molkereien 00 *) GMO/MO 2, andere andere: 1. Futterhefen aus Melasse- und Hefelüftungsbrennereien, aus Brauereien und Molkereien 00 *) GMO/MO 2. andere zubereitete künstliche Backtriebmittel 00 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Kinder-Milchnahrung 00 Speiseeis (mit Kakaogehalt: nrn und ): kein Milchfett enthaltend oder mit einem Anteil an Milchfett von weniger *) einem *) als 7 Gewichtshundertteilen mit Anteil an Milchfett von 7 Gewichtshundertteilen oder mehr GMO GMO bereitungen zum Herstellen von Speiseeis (mit Kakaogehalt: nr *) zubereitetes Milchpulver zum Diät- oder Küchengebrauch 00 ***) ) Süßstofftabletten**) GMO zubereitetes Joghurt 00 ***) Getreide in Körnern oder Kolben, vorgekocht oder anders zubereitet. 00 ***) Teigwaren, nicht gefüllt, gekocht; Teigwaren, gefüllt 00 ***) ) andere Lebensmittelzubereitungen 00 ***) Kapitel 22 Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig Wasser, Mineralwasser, Eis und Schnee: Mineralwasser, natürlich oder künstlich, kohlensäurehaltiges Wasser, ohne satz von cker oder Aromen andere 06 Limonaden (einschließlich der aus Mineralwasser hergestellten) und andere nichtalkoholische Getränke, ausgenommen Frucht- und Gemüsesäfte der Nummer 2007 Deutschen Zolltarifs: Milchgetränke andere 00 Bier: in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als in anderen Behältnissen Traubenmost, teilweise vergoren, auch ohne Alkohol stummgemacht 00 Wein aus frischen Weintrauben; mit Alkohol stummgemachter Most aus frischen Weintrauben: -s Wein zum herstellen von Schaumwein, mit einem Gehalt an Alkohol: von 13' oder weniger von mehr als Schaumwein 00 Wein zum Herstellen von Wermutwein, mit einem Gehalt an Alkohol: von 15 oder weniger von mehr als 15 bis von mehr als roter Naturwein zum Verschneiden von inländischem rotem Wein, einschließlich Schillerwein, mit einem Gehalt an Alkohol: von 13 oder weniger von mehr als 13 bis von mehr als *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist. **) Siehe jedoch t 1 Süßstoffgesetzes vom 1. Februar 1939 (RGBl. I S. 111). ***) Die der Ware ist nur, wenn sie für den menschlichen Genuß bestimmt ist.

44 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung () G I Wein zum Herstellen von Weinessig, mit einem Gehalt an Alkohol von 13 oder weniger 00 Wein zum Herstellen von Weintillat, mit einem Gehalt an Alkohol: von 15 oder weniger von mehr als 15 bis von mehr als andere: mit einem Gehalt an Alkohol von 13' oder weniger und in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger: Dessertwein 00 anderer Wein: Weißwein Rotwein und anderer Wein 00 - von mehr als 2 Liter: Dessertwein 00 anderer Wein: Weißwein Rotwein und anderer Wein 00 mit einem Gehalt an Alkohol von mehr als 13, jedoch nicht mehr als 15 und in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger: Dessertwein 00 anderer Wein: Weißwein Rotwein und anderer Wein 00 von mehr als 2 Liter: Dessertwein 00 anderer Wein: Weißwein Rotwein und anderer Wein 00 mit einem Gehalt an Alkohol von mehr als 15, jedoch nicht mehr als 18 und in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger: Port, Madeira, Sherry, Tokayer (Aszu und Szamorodni) und Moscatel de Setubal, mit bezeichnung und anderer Dessertwein anderer Wein 00 von mehr als 2 Liter: Port, Madeira, Sherry, Tokayer (Aszu und Szamorodni) und Moscatel de Setubal, mit bezeichnung und anderer Dessertwein 00 anderer Wein: Weißwein Rotwein und anderer Wein -n -s 00 mit einem Gehalt an Alkohol von mehr als 18, jedoch nicht mehr als 22 : Port, Madeira, Sherry, Tokayer (Aszu und Szamorodni) und Moscatel de Setubal, mit bezeichnung und, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter anderer Wein mit einem Gehalt an Alkohol von mehr als Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert: mit einem Gehalt an Alkohol von 18 oder weniger und in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger: Wermutwein andere aromatisierte Weine 00

45 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses handeln tatistik Wrarenbenennun di g () GMO= von mehr als 2 Liter: Wertinutwein andere aromatisierte Weine 00 mit einem Gehalt a n Alkohol von mehr als 18 1 und in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter 00 Apfelwein, Birnenwein, Met und andere gegorene Getränke: Apfelwein, Birnenwein und Met: Schaumwein 00 andere, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter 00 andere gegorene Getränke: Schaumwein 00 andere, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter 00 Äthylalkohol und Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von 80 oder mehr, unvergällt; Athylalkohol und Sprit mit beliebigem Gehalt an Athylalkohol, vergällt: Äthylalkohol und Sprit mit einem Gehalt an Athylalkohol von 80 oder mehr, unvergällt*) Äthylalkohol und Sprit mit beliebigem Gehalt an Äthylalkohol, vergällt*) 06 Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von weniger als 80, unvergällt; Branntwein, Likör und andere alkoholische Getränke; zusammengesetzte alkoholische bereitungen zum Herstellen von Getränken: Sprit mit einem Gehalt an Äthylalkohol von weniger als 80, unvergällt*) 00 alkoholische Getränke: Rum, Taffia, Arrak, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter 00 Whisky: Bourbon-Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 anderer Whisky, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Korn, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Gin, Steinhäger, Genever, Wachholder, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Wodka, in Behältnissen mit einem -- -n -s Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Weinbrand: Kognak und Armagnak, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 anderer, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Obstbranntwein: Pflaumen-, Birnen- und Kirschbranntwein, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter') 00 *) beachten ist 3 Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 405).

46 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung Bagasse und Abfälle von der ckergewinnung: 1. Bagasse Abfälle von der ckergewinnung 00 MO Melasseschlempe -b -s 00 Rückde von der Stärkeherstellung: aus Mais 00 GMO/MO aus Manihot 00 GMO/MO aus anderen Früchten oder Pflanzenteilen 00 GMO/MO ereich () (-) G anderer (z B. Himbeergeist, Calvados), in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 andere Branntweine, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger*) von mehr als 2 Liter*) 00 Likör und andere alkoholische Getränke, in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter zusammengesetzte alkoholische bereitungen zum Herstellen von Getränken 00 Speiseessig in Behältnissen mit einem Inhalt: von 2 Liter oder weniger von mehr als 2 Liter 00 Kapitel 23 Rückde und Abfälle der Lebensmittelindustrie; zubereitetes Futter Mehl von Fleisch, von Schlachtabfall, von Fischen, von Krebstieren oder von Weichtieren, ungenießbar; Grieben: Fischmehl, einschließlich Fischlebermehl 00 MO Mehl von Fleisch und von Schlachtabfall; Grieben 00 GMO/MO anderes (z. B. Garnelen-, Küstenfisch-, Beifang-, Langustenmehl) 00 MO Kleie und andere Rückde vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten: von Getreide: von Mais oder Reis, mit einem Gehalt an Stärke: von 35 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 **) GMO/MO von mehr als 35 Gewichtshundertteilen 00 **) GMO/MO von anderem Getreide, mit einem Gehalt an Stärke: von 28 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 **) GMO/MO von mehr als 28 Gewichtshundertteilen: von Weizen 00 **) GMO/MO andere 00 **) GMO/MO von Hülsenfrüchten 00 GMO!MO Ausgelaugte ckerrübenschnitzel, Bagasse und Abfälle von der ckergewinnung; Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien; Rückde von der Stärkeherstellung und ähnliche Rückde: ausgelaugte ckerrübenschnitzel 00 MO andere: 1. Rückde von Bier- und Malzherstellung 00 GMO/MO 2. andere 00 Ölkuchen und andere Rückde von der Gewinnung pflanzlicher t Öle, ausgenommen Öldrall: extrahierte Rückde (z. B. Extraktionsschrot), auch gemahlen oder in Formen gepreßt: aus Sesamsamen 00 GMO/MO aus Erdnüssen 00 GMO/MO *) beachten ist I 3 Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 405). **) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

47 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung aus Baumwollsamen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere -n -b 00 GMO/MO ereich genehm () (s, I, 3 der G aus Kokosnüssen oder Kopra 00 GMO/MO aus Leinsamen 00 GMO/MO aus Palmkernen 00 GMO/MO aus Sonnenblumenkernen. 00 GMO/MO aus Sojabohnen 00 GMO/MO aus Rapssamen oder Rübsensamen 00 GMO/MO aus Baumwollsamen 00 GMO/MO aus Babassukernen 00 GMO/MO aus Maiskeimen 00 GMO/MO aus anderen Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten: 1. aus Oliven 00 *) GMO/MO 2. andere 00 GMO/MO andere Rückde (z. B. Ölkuchen, nicht extrahiert), auch gemahlen oder in Formen gepreßt: aus Sesamsamen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Erdnüssen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Kokosnüssen oder Kopra: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Leinsamen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GNIO 2. andere 00 GMO MO aus Palmkernen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Sonnenblumenkernen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Sojabohnen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Rapssamen oder Rübsensamen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Babassukernen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. II. oder mehr, sofern sie Gewinnung von ÖL besimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus Maiskeimen: 1. mit einem Fettgehalt von 8 v. II. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO 2. andere 00 GMO/MO aus anderen Ölsaaten oder ölhaltigen Früchten: 1. aus Oliven 00 *) GMO 2. andere: a) mit einem Fettgehalt von 8 v. H. oder mehr, sofern sie Gewinnung von Öl bestimmt sind 00 GMO b) andere 00 GMO/MO *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

48 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich isses tatistik benennung g () G Weintrub; Weinstein, roh 06 pflanzlichen der als Futter verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Apfeltrester andere Trester; Eicheln und Roßkastanien andere (z. B entkörnte Maiskolben, Maisstengel, Maisblätter, Gemüserühenblätter, Erbsenschoten, Bohnenhülsen, andere Gemüseschalen), ausgenommen Stroh und Spreu von Getreide (nr ) und Futter von Pflanzen, die eigens zu Futterzwecken angebaut werden, wie Runkelrüben-, Kohlrüben-, Futtermöhrenblätter (Nummer 1210 Deutschen Zolltarifs). 00 Futter, melassiert oder gezuckert, und anderes zubereitetes Futter; andere bereitungen der bei der Fütterung verwendeten Art (z. B. satzfutter): Solubles von Fischen und Walen 00 GMO/MO wirkstoffhaltige Vormischungen: Getreide Kap. 10 oder Getreideverarbeitungserse enthaltend (auch mit satz von M i 1 c h oder Milchersen), mit einem Gehalt an Stärke: von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger 00 *) GMO /MO von mehr als 10 his 30 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von mehr als 30 bis 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von mehr als 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO Milch oder Milcherse enthaltend (ohne satz von Getreide Kap. 10 oder Get' eideverarbeitungsersen) 00 *) GMO/MO andere 00 GMO/MO andere bereitungen: Getreide Kap. 10 oder Getreideverarbeitungserse en thaltend (auch mit satz von M i 1 c h oder Milchersen), mit einem Gehalt an Starke: von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Milch oder Milchersen: von weniger als 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr. 00 *) GMO/MO von mehr als 10 bis 30 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von mehr als 30 bis 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von mehr als 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO Milch oder Milcherse enthaltend (ohne satz von Getreide Kap. 10 oder Getreideverarbeitungsersen), mit einem Gehalt in Mitch oder Milchersen: von weniger als 50 Gewichtshundertteilen 00 *) GMO/MO von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr 00 *) GMO/MO andere: aus mintens 50 Gewichtshundertteilen organischen Stoffen.. 00 GMO/MO andere 00 GMO Kapitel 24 Tabak -v -n -s di Tabak, unverarbeitet; Tabakabfälle: Tabak, unverarbeitet: Tabak mit einem Wert, je Packstück, von 1120, DM oder mehr für 100 kg Eigengewicht anderer Tabakabfälle 14 Tabak, verarbeitet; Tabakauszüge und Tabaksoßen: Rauchtabak Zigarren, Zigarrenwickel, Zigarillos und Stumpen Zigaretten Kautabak und Schnupftabak Tabak, gepreßt oder gesoßt, zur Herstellung von Schnupftabak (z. B. Mangotes) Tabakmehl 14 ± andere (z. B. Tabakfolien) ; Tabakauszüge und Tabaksoßen 14 *) Die ist zulässig, wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist.

49 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses andels benennung g gdi () ungs (-) GMO= Abschnitt V Mineralische Stoffe Kapitel 25 Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und Zement Steinsalz, Siealz, Seesalz, präpariertes Speisesatz; reines Natriumchlorid; Salinen-Mutterlauge; Meerwasser: Salinen-Mutterlauge, Meerwasser 05 Steinsalz, Siealz, Seesalz, präpariertes Speisesalz und reines Natriumchlorid, auch in wäßriger Lösung: zur chemischen Umwandlung (Spaltung in Na und Cl) zum Herstellen anderer Erse vergallt oder zu anderen industriellen Zwecken (einschließlich Raffinage), ausgenommen das Haltbarmachen oder bereiten von Lebensmitteln Speisesalz, auch präpariert; reines Natriumchlorid andere Schwefelkies, nicht geröstet 06 Schwefel aller Art, ausgenommen sublimierter Schwefel, gefällter Schwefel und kolloider Schwefel: roh g0 anderer 06 Natürlicher Graphit: kristalliner Graphit amorpher Graphit 05 Natürliche Sande aller Art, auch gefärbt, ausgenommen metallhaltige Sande der Nummer 2601 Deutschen Zolltarifs: natürliche Sande für industrielle Zwecke (Formsand, Klebsand, Glassand und dergleichen), ausgenommen Bausand andere 12 Quarze (andere als natürliche Sande); Quarzite, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt: roh oder roh behauen: Quarze, ausgenommen Erse der Nummer 7102 Deutschen Zolltan fs Quarzite andere, ausgenommen Erse der Nummer 2517 Deutschen Zolltarifs 12 Lehm und Ton (z. B. Bentonit, Kaolin) ausgenommen geblähter Ton der Nummer 6807 Deutschen Zolltarifs, Andalusit, Cyanit, Sillimanit, auch gebrannt; Mullit; Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen: Lehm und Ton: -n -h -g Kaolin (Porzellanerde, China-Clay): weder gemahlen noch geschlämmt gemahlen oder geschlämmt 12 Bleichton (Bleicherde), nicht aktiviert (aktiviert: Nummer 3803 Deutschen Zolltarifs): Bentonit anderer 12 feuerfester Ton, roh, mit einem Tonerdegehalt: von 35 Gewichtshundertteilen oder weniger von mehr als 35 Gewichtshundertteilen 12 feuerfester Ion, mgebrannt, nicht zerkleinert, mit einem Tonerdegehalt: von 35 Gewichtshundertteilen oder weniger von mehr als 35 Gewichtshundertteilen kerarnischer Ton anderer Lehm und Ton (z. B. Ziegelton) 12

50 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () G Andalusit, Cyanit, Sillimanit, Mullit: roh gebrannt Ton-Dinasmassen Schamotte-Körnungen und Mahlschamotte Kreide 12 Farberden, auch gebrannt oder untereinander gemischt; natürlicher Eisenglimmer: Farberden, weder gebrannt noch gemischt, roh Ob Farberden, weder gebrannt noch gemischt, geschlämmt oder gepulvert: Kasseler Erde andere Farberden, gebrannt oder gemischt natürlicher Eisenglimmer 06 Natürliche Kalziumphosphate, natürliche Kalziumaluminiumphosphate, Apatit und Phosphatkreide: nicht gemahlen gemahlen 06 Natürliches Bariumsulfat (Baryt); natürliches Bariumkarbonat (Witherit), auch gebrannt, ausgenommen reines Bariumoxyd: natürliches Bariumsulfat (Baryt): nicht zerkleinert zerkleinert oder gemahlen natürliches Bariumkarbonat (Witherit), auch gebrannt Kieselgur, Tripel und dergleichen mit einem Schüttgewicht von 1 oder weniger, auch gebrannt 12 Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifstoffe, auch wärmebehandelt: Bimsstein: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger 12 anderer: roh oder in ungleichmäßigen Stücken, einschließlich Bimskies anderer Bimsstein 12 Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifstoffe, auch wärmebehandelt: roh oder in ungleichmäßigen Stücken andere Schiefer, auch gespalten, roh behauen oder durch Sägen lelich zerteilt 12 Marmor, Travertin, Ecaussine und andere Werksteine aus Kalkstein mit einer augenscheinlichen Dichte von 2,5 oder mehr und Alabaster, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt: -- -s roh, roh behauen, durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt mit einer Dicke von mehr als 25 cm 12 durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt mit einer Dicke von 25 cm oder weniger: Alabaster andere 12 Granit, Porphyr, Basalt, Sandstein und andere Werksteine, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt: roh, roh behauen, durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt mit einer Dicke von mehr als 25 cm 12 durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt mit einer Dicke von 25 cm oder weniger: Granit, Porphyr, Syenit, Lava, Basalt, Gneis, Trachyt und ähnliche harte Steine; Sandstein Kalksteine mit einer augenscheinlichen Dichte von weniger als 2, andere 12

51 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 andels benennung g ke its () G Feldsteine und zerkleinerte Steine (auch wärmebehandelt), Kies, Makadam (Schotter) und Teermakadam, wie sie gewöhnlich beim Betonbau und als Steinmaterial im Wenn- und Bahnbau verwendet werden; Feuerstein (FlintsLein) und Kiesel, auch wärmebehandelt; Körnungen und Splitter (auch wärmebehandelt) und Steinmehl von Steinen der Nummern 2515 und 2516 Deutschen Zolltarifs: Feuerstein (Flintstein, einschließlich Kugelflintsteine) und Flintkörnungen 12 Teermakadam (bituminöses Mischgut) : aus Hochofenschlacke aus Natursteinen 12 Schotter, Körnungen, Splitter und Steinmehl: Schotter und Splitt aus Hochofenschlacke Schotter und Splitt aus Natursteinen andere (z. B. Brechsand, Steinmehl aus Natursteinen) andere (z. B. Feldsteine, Kies, Kiesel) 12 Dolomit, naturroh, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt; Dolomit, gesintert oder gebrannt; Dolomitstampfmasse: Dolomit, naturroh, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt, auch zerkleinert oder gemahlen Dolomit, gesintert oder gebrannt Dolomitstampfmasse 12 Natürliches Magnesiumkarbonat (Magnesit), auch gebrannt, ausgenommen reines Magnesiumoxyd: nicht gebrannt 12 gebrannt: kaustischer Magnesit Sintermagnesit anderer 12 Gipsstein; Anhydrit; Gips, auch gefärbt oder mit geringen sätzen von Anregern oder Abbindeverzögerern, ausgenommen zu zahnärztlichen Zwecken besonders zubereiteter Gips: Gipsstein, Anhydrit: nicht gemahlen gemahlen 12 Gips: Baugips (z. B. Putz-, Stuck-, Estrichgips) Modell-, Form- und Alabastergips anderer Gips, auch totgebrannt (z. B. Annaline) Kalksteine, wie sie üblicherweise als Hochofenzuschläge oder zur Herstellung von Kalk oder Zement verwendet werden 12 Luftkalk, auch gelöscht; Wasserkalk, ausgenommen reines Kalziumoxyd und Kalziumhydroxyd: Luftkalk, ungelöscht Luftkalk, gelöscht Wasserkalk 12 Zement (einschließlich Zementklinker), -h auch gefärbt: di Zementklinker Portlandzement, nicht gefärbt, ausgenommen weißer Portlandzement (nr ) weißer Portlandzement, auch gefärbt anderer (z. B. Tonerchmelzzement, Oilwellzement, Naturzement) Hochofen- und Eisenportlandzement (Hüttenzement) sowie Traßzement, nicht gefärbt Asbest Natürlicher Meerschaum (auch in polierten Stücken) und natürlicher Bernstein; wiedergewonnener Meerschaum und wiedergewonnener Bernstein, in Platten, Stäben, Stangen und ähnlichen Formen, nicht weiter bearbeitet; Jett 11 Glimmer, auch in ungleichmäßige Scheiben gespalten, und Abfall: Glimmer: roh oder in ungleichmäßige Scheiben gespalten gemahlen, auch gemahlene Glimmerabfälle Glimmerabfälle 12

52 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung ereich frci () GMO= Natürlicher Speckstein und Talk, auch roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt; Talkum: roh, roh behauen oder durch Spalten oder Sägen lelich zerteilt 12 gemahlen oder sonst zerkleinert: Talkum in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger andere Natürlicher Kryolith und Chiolith Natürliche Arsensulfide Natürliche rohe Borate und ihre Konzentrate (auch kalziniert), ausgenommen aus natürlichen Solen ausgeschiedene Borate; natürliche rohe Borsäure mit einem Gehalt von nicht mehr als 85 Gewichtshundertteilen H ;fbo3 in der Trockensubstanz 06 Feldspate; Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit; Flußspat: Feldspate, Leuzit, Nephelin und Nephelinsyenit: roh zerkleinert oder gemahlen 05 Flußspat, mit einem Gehalt an Kalziumfluorid: von mehr als 97 Gewichtshundertteilen von 97 Gewichtshundertteilen oder weniger 05 Strontiumkarbonat (Strontianit), auch gebrannt, ausgenommen reines Strontiumoxyd; mineralische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Scherben und Bruch von keramisch hergestellten : Scherben und Bruch von keramisch hergestellten : von Schleifscheiben und ähnlichen von feinkeramischen andere (z. B. Kapselscherben) Puzzolanerde, Traß, Santorinerde und ähnliche Bereitung von Wassermörtel gebräuchliche Erden kieseltqe Kreide Vermiculit, Chlorit, Perlit, nicht gebläht (gebläht: Nummer 6807 Deutschen Zolltarifs) Kieserit (natürliches Magnesiumsulfat) lithiumhaltige mineralische Stoffe (z. B. Amblygonit) andere mineralische Stoffe (z. B. natürliche Aluminiumphosphate, Alunit, Islandspat, Mergel, Strontianit, Zölestin, Moorerde) 02/12 Kapitel 26 Metallurgische Erze sowie Schlacken und Aschen Metallurgische Erze, auch angereichert; Schwefelkiesabbrände: Eisenerze: Schwefelkiesabbrände: mit einem Gehalt an Kupfer von mintens 0,5 Gewichtshundertteilen andere 01 andere Eisenerze (einschließlich der - - manganhaltigen Eisenerze mit einem Gehalt an Mangan von weniger als 20 Gewichtshundertteilen), mit einem Gehalt an Eisen in der Trockensubstanz: von 42 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 42 Gewichtshundertteilen 01 Manganerze: manganhaltige Eisenerze mit einem Gehalt an Mangan von 20 Gewichtshundertteilen oder mehr natürlicher Braunstein, ausgenommen fein gemahlener Braunstein zu nichtmetallurgischen Zwecken (nr ) andere Aluminiumerze, ausgenommen Kryolith und Chiolith (Nummer 2528 Deutschen Zolltarifs) Antimoneize Bleierze Chromerze Edelmetallerze Kupfererze 02

53 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung d i g ke i ts () G U= Molybdänerze Nickelerze, auch kobalthaltig Niobium-, Tantal- und Vanadiumerze 01 Uranerze und Pechblende, mit einem Gehalt an Uran: von mehr als 5 Gewichtshundertteilen von 5 Gewichtshundertteilen oder weniger 02 Thoriumerze: Monazit; Uran-Thorianit und andere Thoriumerze, mit einem Gehalt an Thorium von mehr als 20 Gewichtshundertteilen andere Thoriumerze 02 Titanerze: Ilmenit andere Wolframerze 01 Zinkerze: Zinkblende andere Zinnerze Zirkonerze andere Erze (z. B. Beryllium-, Germanium-, Kobalt-, Quecksilber-, Wismuterze) 02 Schlacken, nder und andere Abfälle der Eisen- und Stahlherstellung: Hochofenstaub (Gichtstaub) gekörnte Hochofenschlacke (Schlackensand) 12 andere: geeignet für Wiedergewinnung von Eisen oder Mangan andere 12 Aschen und Rückde, die Metall oder Metallverbindungen enthalten (ausgenommen solche der Nummer 2602 Deutschen Zolltarifs), überwiegend: aluminiumhaltig bleihaltig cadmiumhaltig kupferhaltig molybdän-, niob-, tantal- oder titanhaltig vanadinhaltig wolframhaltig 01 zinkhaltig: Hartzink (Zinkmatte) 02 andere, mit einem Gehalt an Zink: von weniger als 80 Gewichtshundertteilen von 80 Gewichtshundertteilen oder mehr zinnhaltig Karnallitablaugen andere Metalle oder Metallverbindungen enthaltend, ausgenommen der Nummer 7111 Deutschen Zolltarifs 02 Andere Schlacken und Aschen, einschließlich Seetangasche: Seetangasche andere Schlacken und Aschen 12 Kapitel 27 Mineralische Brennstoffe; Mineralöle und Erse ihrer Destillation; bituminöse Stoffe; Mineralwachse Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brennstoffe: Steinkohle, nicht brikettiert Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste Brenn- 03 *) stoffe 03 -*) *) Einkaufs-, ist die - Wenn und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist, zulässig, jedoch die Vorlage eines ses gemäß der Bekanntmachung Bunministers der Finanzen vom 10, Juni 1959 (Bunanzeiger 113 vom 18. Juni 1959) erforderlich.

54 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Nrṡ handele benennung di g () (-) G MO= Braunkohle, auch agglomeriert: Braunkohle, nicht brikettiert Braunkohlenbriketts und ähnliche aus Braunkohle gewonnene feste Brennstoffe Pechkohle 03 Torf, einschließlich Torfstreu, und Torfbriketts: Torf in Soden: Schwarztorf Weißtorf anderer Torf (z. B. Torfmull) Torfbriketts 03 Koks und Schwelkoks, aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf: aus Steinkohle: zur Herstellung von Elektroden (Rein- und Reinstkoks) andere 03 *) aus Braunkohle aus Torf Retortenkohle 06 Teer aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf und andere Mineralteere, einschließlich der tillierten und der präparierten Teere: roh tilliert oder präpariert 06 the und andere Erse der Destillation von Steinkohlenteer und ähnliche Erse: rohe Leichtöle, bei deren Destillation 90 Raumhundertteile oder mehr bis 200 C übergehen 06 andere rohe Öle: aus Steinkohlenteer andere 06 Benzole, nicht chemisch einheitlich: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe andere Benzole 06 Toluole, nicht chemisch einheitlich: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe andere Toluole 06 Solventnaphtha (Schwerbenzol) : zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoff andere Solventnaphtha 06 Xylole, nicht chemisch einheitlich: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe andere Xylole 06 aromatenreiche Öle im Sinne der Vorschrift - 2 zu Kap. 27 Deutschen Zolltarifs, bei deren Destillation mehr als 65 Raumhundertteile bis 250 C übergehen (einschließlich Benzin-Benzol-Gemische); schwefelhaltige Kopfprodukte der rohen Leichtöle: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe andere basische Erse (z. B. Pyridinbasen) Kreosotöl (Imprägnieröl), ausgenommen Erse der nrn und Rohnaphthalin, einschließlich Warmpreßgut Rohanthrazen Anthrazenrückde 06 Rohphenol, -kresol, -xylenol und deren Gemische: Rohphenol und Gemische von Rohphenol, -kresol und -xylenol untereinander Rohkresol 06 *) Wenn Einkaufs-, - und Versendungsland ein Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist, ist die zulässig.

55 N r. isses andels tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () GMO= rganisation Rohxylenol andere 08 Pech und Pechkoks aus Sieinkohienteer oder anderen Mineralteeren: Pech Pechkoks Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 08 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, ausgenommen rohe Öle; bereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr, in denen diese Öle den Charakter der bestimmen, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Leichtöle der Nummer 2710-A-I Deutschen Zolltarifs Leichtöle der Nummer 2710-A-II Deutschen Zolltarifs Leichtöle der Nummer 2710-A-III Deutschen Zolltarifs, zur weiteren Bearbeitung in einer Mineralölraffinerie oder zur chemischen Umwandlung 08 andere Leichtöle: Motorenbenzin: Normalbenzin (von 96 ROZ oder weniger) Superbenzin (von mehr als 96 ROZ) Flugbenzin, einschließlich leichter Flugturbinenkraftstoff Spezialbenzine, ausgenommen Testbenzin Testbenzin (white spirit) andere Leichtöle mittelsc were Öle der Nummer 2710-B-I Deutschen Zolltarifs mittelschwere Öle der Nummer 2710-B-1I Deutschen Zolltarifs 08 andere mittelschwere Öle: Flugturbinenkraftstoff Petroleum (Leucht- und Motorenpetroleum) 08 *) andere mittelschwere Öle Gasöl der Nummer 2710-C-I-a Deutschen Zolltarifs Gasöl der Nummer 2710-C-I-b Deutschen Zolltarifs 08 anderes Gasöl der Nummer 2710-C-I Deutschen Zolltarifs: Dieselkraftstoff Heizöl (leicht) 08 anderes Gasöl: zu Schmierzwecken nicht zu Schmierzwecken Heizöl der Nummer 2710-C-II-a Deutschen Zolltarifs Heizöl der Nummer 2710-C-II-b Deutschen Zolltarifs Heizö1 der Nummer 2710-C-II-c Deutschen Zolltarifs, zur weiteren Bearbeitung in einer Mineralölraffinerie oder zur chemischen Umwandlung anderes Heizöl (mittelschwer, schwer) Schmieröle und andere Schweröle der Nummer 2710-C-III-a Deutschen Zolltarifs 08 schen Zolltarifs Schmieröle und andere Schweröle der Nummer 2710-C-III-b Deut Schmieröle und andere Schweröle der Nummer 2710-C-III-c Deutschen Zolltarifs Schmieröle und andere Schweröle der -o -h -s -n Nummer 2710-C-III-d Deutschen Zolltarifs, zur weiteren Bearbeitung in einer Mineralölraffinerie, zur chemischen Umwandlung oder zum Mischen 08 andere Schmieröle der Nummer 2710-C-III-d Deutschen Zolltarifs: Motorenöl Maschinenöl Weißöl, einschließlich Paraffinum liquidum Zylinderöl Getriebeöl (ausgenommen Hydrauliköl: nr ) Spindelöl andere Öle zu Schmierzwecken Schmierfette der Nummer 2710-C-III-d (verseifte Mineralöle zu Schmierzwecken) Deutschen Zolltarifs 08 andere Schwer öle der Nummer 2710-C-III-d Deutschen Zolltarifs, nicht zu Schmierzwecken: Metallbearbeitungsöle (z. B. Stanzöl) 08 *) Die Vereinbarung einer längeren Lieferfrist als neun Monate nach Vertragsschluß bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung. U=

56 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode -b - benennung ereich () G Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Isolieröle (z. B. Transformatorenöl) andere Schweröle, nicht zu Schmierzwecken (z. B. Hydraulik-, Wärmeübertraöl) 08 Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe: übliches Propan und übliches Butan: der Nummern 2711-A-I und 2711-A-II Deutschen Zolltarifs 08 *) der Nummer 2711-A-III Deutschen Zolltarifs 08 *) andere (z B. Erdgas): in gasförmigem stand 08 *) andere 08 *) Vaselin: roh anderes 08 Paraffin, Erdölwachs, Wachs aus bituminösen Mineralien, Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, paraffinische Rückde (z. B. Gatsch, slack wax), auch gefärbt: Paraffin, Erdölwachs, Wachs aus bituminösen Mineralien, paraffinische Rückde (z. B. Gatsch, slack wax): roh 08 andere: makrokristallines Paraffin andere (z. B. Mikrowachse, mikrokristallines Paraffin) 08 Ozokerit (Erdwachs), Montanwachs und Torfwachs: roh 08/ andere 08/06 Bitumen, Petrolkoks und andere Rückde aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien: Bitumen (Erdölpech) Petrolkoks Reiniextrakte aus der Schmierölraffination oder aus Crackrückden 08 *) andere Rückde aus Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien, anderweit weder genannt noch inbegriffen 08 *) Naturasphalt, bituminöse Schiefer und Sande; Asphaltgestein 12 Bituminöse Gemische auf der Grundlage von Naturasphalt, Bitumen, Mineralteer oder Mineralteerpech (z. B. Asphaltmastix, Verschnittbitumen): Verschnittbitumen Emulsionen (z. B. Bitumenemulsionen [Kaltasphalt), Mineralteeremulsionen) Asphaltmastix (Gemisch aus bituminösen Stoffen mit sehr fein gemahlenen Mineralstoffen) andere bituminöse Gemische (z. B. Kaltbitumen) Elektrischer Strom Stadtgas, Ferngas, Wassergas, Generatorgas und ähnliche Gase 08 Abschnitt VI Erse der chemischen Industrie und verwandter Industrien Kapitel 28 Anorganische chemische Erse; anorganische oder organische Verbindungen von Edelmetallen, radioaktiven Elementen, Metallen der seltenen Erden und Isotopen I. Chemische Elemente Halogene (Fluor, Chlor, Brom, Jod): Fluor Brum 06 *) Die Vereinbarung einer längeren Lieferfrist als neun Monate nach Vertragsschluß bedarf nach 22 3 AWV der Genehmigung.

57 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G MO= Chlor 06 Jod: roh anderes Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider Schwefel 06 Kohlenstoff (z. B. Gasruß oder carbon black, Acetylenruß, Anthrazenruß, Lampenruß) : Gasruß oder carbon black anderer (z. B. Acetylenruß, Flammruß). 06 Wasserstoff; Edelgase; andere Nichtmetalle: Wasserstoff Sauerstoff Edelgase (Helium, Neon, Argon, Krypton, Xenon) Selen Phosphor Arsen, Tellur 02 Silizium, mit einem Gehalt an Si: von 99,99 Gewichtshundertteilen oder mehr von 99 bis weniger als 99,99 Gewichtshundertteilen anderes Silizium Stickstoff Bor 06 Alkali- und Erdalkalimetalle; Metalle der seltenen Erden, einschließlich Yttrium und Scandium; Quecksilber: Alkalimetalle: Natrium, Kalium Lithium Rubidium, Cäsium 02 Erdalkalimetalle: Barium, Strontium 02 Kalzium: zu nuklearen Zwecken anderes Metalle der seltenen Erden Quecksilber 02 II. Anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure); Chlorsulfonsäure (Chlorschwefelsäure): Salzsäure (Chlorwasserstoffsäure) Chlorsulfonsäure (Chlorschwefelsäure) Schwefligsäureanhydrid (Schwefeldioxyd) Schwefelsäure; Oleum 06 Salpetersäure; Nitriersäuren: Salpetersäure Nitriersäuren (Gemische von Schwefelsäure und Salpetersäure) Phosphorsäureanhydrid und Phosphorsäuren (Meta-, Ortho- und Pyrophosphorsäure) 06 Arsenigsäureanhydrid; Arsensäureanhydrid und Arsensäuren: Arsenigsäureanhydrid Arsensäureanhydrid Arsensäuren Borsäure und Borsäureanhydrid 06 Andere anorganische Säuren und Sauerstoffverbindungen der Nichtmetalle: Flußsäure (Fluorwasserstoffsäure): wasserfrei andere Kieselsäureanhydrid (Siliziumdioxyd) Kohlensäureanhydrid (Kohlendioxyd) Phosphorverbindungen (z. B. Unterphosphorsäure, phosphorige Säure, Phosphortrioxyd) 06

58 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich Auß en tatistik benennung () G rganisation MO= Schwefelverbindungen: Schwefelsäureanhydrid (Schwefeltrioxyd) andere Schwefelverbindungen (z. B. Schwefelwasserstoff) Stickstoffoxyde andere (z. B. Chlorsäure, Bromwasserstoff, Dijodpentoxyd) 06 HI. Halogen-, Oxyhalogen- und Schwefelverbindungen der Nichtmetalle Chloride, Oxychloride und andere Halogen- und Oxyhalogenverbindungen der Nichtmetalle: Chloride und Oxychloride der Nichtmetalle: Jodchloride Schwefelchloride Selenoxychlorid Phosphorchloride und Phosphoroxychlorid andere Chloride und Oxychloride der Nichtmetalle andere Halogen- und Oxyhalogenverbindungen der Nichtmetalle 06 Sulfide der Nichtmetalle, einschließlich Phosphortrisulfid: Schwefelkohlenstoff Phosphorsulfide, einschließlich Phosphortrisulfid andere (z. B. künstliche Arsensulfide) 06 IV. Anorganische Basen sowie Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde Ammoniak, verflüssigt oder gelöst (Salmiakgeist): verflüssigt in wäßriger Lösung (Salmiakgeist), ausgenommen rohes Ammoniakwasser (Nummer 3804 Deutschen Zolltarifs) 06 Natriumhydroxyd (Ätznatron); Kaliumhydroxyd (Ätzkali); Natrium- und Kaliumperoxyd: Natriumhydroxyd: Ätznatron, fest Natronlauge 06 Kaliumhydroxyd: Ätzkali, fest Kalilauge Natrium- und Kaliumperoxyd 06 Strontium-, Barium- und Magnesiumoxyd, -hydroxyd und -peroxyd: Magnesiumoxyd (Magnesia usta) und -hydroxyd Magnesiumperoxyd Strontiurnoxyd, -hydroxyd und -peroxyd Bariumoxyd, -hydroxyd und -peroxyd Zinkoxyd; Zinkperoxyd 06 U Aluminiumoxyd und -hydroxyd; künstlicher Korund: Aluminiumoxyd (wasserfreie Tonerde) Aluminiumhydroxyd (Tonerdehydrat) künstlicher Korund 06 -o -v -s Chromoxyde und -hydroxyde 06 U Manganoxyde: Mangandioxyd (künstlicher Braunstein) andere (z. B. Mangansesquioxyd) Eisenoxyde und -hydroxyde, einschließlich Farberden auf der Grundlage von natürlichem Eisenoxyd mit einem Gehalt an gebundenem Eisen, berechnet als Fe 2O 3, von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr Kobaltoxyde und -hydroxyde Titanoxyde Zinnoxyde: Stannooxyd (Braunoxyd) und Stannioxyd (Zinnsäureanhydrid) 06 Bleioxyde, einschließlich Mennige und Orangemennige: Bleimennige (Minium) und Orangemennige 06 U andere (z. B. Bleiglätte, Bleidioxyd) 06 U

59 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich tatistik benenn ung ereich () G U= Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; andere anorganische Basen, Metalloxyde, -hydroxyde und -peroxyde: Hydrazind H yd roxylamin und ihre anorganischen Salze Lithiumoxyd und -hydroxyd Kalziumoxyd und -hydroxyd Kalziumperoxyd Berylliumoxyd Berylliumhydroxyd Nickeloxyde Nickelhydroxyde Molybdänoxyde und -hydroxyde Wolframoxyde und -hydroxyde 06 Vanadiumoxyde und -hydroxyde: Vanadiumpentoxyd (Vanadinsäureanhydrid) andere Vanadiumoxyde und -hydroxyde Cadmiumoxyd und -hydroxyd Antimonoxyde 06 U Zirkonoxyd und Germaniumoxyde Kupferoxyde Kupferhydroxyde Quecksilberoxyde andere (z. B. Manganhydroxyde) 06 V. Metallsalze und -persalze der anorganischen Säuren Fluoride; Fluosilikate, Fluoborate und andere Fluosalze: Fluoride: Berylliumfluoride Ammonium- und Natriumfluoride andere Fluoride 06 Fluosilikate, Fluoborate und andere Fluosalze: Natrium- und Kaliumfluosilikat Kaliumfluozirkonat Natriumfluoaluminat (Aluminiumnatriumfluorid) andere Fluosalze 06 Chloride und Oxychloride: Chloride: Aluminiumchlorid Ammoniumchlorid (Salmiak) Bariumchlorid Kalziumchlorid Kobaltchlorid Magnesiumchlorid Nickelchlorid Zinkchlorid Lithiumchlorid Zinnchlorid Eisenchlorid andere Chloride, ausgenommen Natriumchlorid -v -s -b (Nummer 2501 Deutschen Zolltarifs), Zinn- und Zinkammoniumchlorid (Nummer 2848 Deutschen Zolltarifs) und Kaliumchlorid (Nummer 3104 Deutschen Zolltarifs) 06 Oxychloride: Blei- und Kupferoxychloride andere (z. B. Chrom-, Wismut-, Wolframoxychlorid) 06 Chlorite und Hypochlorite: Chlorite (z. B. Aluminium-, Blei-, Natriumchlorit) 06 Hypochlorite: Natrium- und Kaliumhypochlorit andere (z. B. Ammonium-, Kalziumhypochlorit) 06 Chlorate und Perchlorate: Chlorate: Kaliumchlorat Ammoniumchlorat 06

60 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode isses benennung d ig () (-) (s. 1, 3 der G Natriumchlorat Bariumchlorat andere Chlorate 06 Perchlorate: Kaliumperchlorat Ammoniumperchlorat Natriumperchlorat andere Perchlorate 06 Bromide und Oxybromide; Bromate und Perbromate; Hypobromite: Ammonium-, Kalium-, Natriumbromid andere Bromide; Oxybromide; Bromate; Perbromate; Hypobromite 06 Jodide und Oxyjodide; Jodate und Perjodate: Jodide: Ammonium-, Kalium- und Natriumjodid andere (z. B. Blei-, Quecksilberjodid) Jodate (z. B. Kaliumjodat) Oxyjodide und Perjodate 06 Sulfide, einschließlich Polysulfide: Sulfide, einschließlich Hydrosulfide: Natriumsulfid Cadmiumsulfid Kalium-, Barium-, Zinn- und Quecksilbersulfid Kalzium-, Antimon- und Eisensulfid Zinksulfid andere Sulfide 06 Polysulfide: Kalium-, Kalzium-, Barium-, Eisen- und Zinnpolysulfid andere Polysulfide Dthionite,(Hydrosulfite), auch durch organische Stoffe stabilisiert; Sulfoxylate 06 U Sulfite und Thiosulfate: Sulfite: Kaliumsulfite Natriumbisulfit und Natriummetabisulfit andere Sulfite (z. B. Natriumsulfit) 06 Thiosulfate: Natriumthiosulfat andere Thiosulfate 06 Sulfate und Alaune; Persulfate: Sulfate: Kaliumsulfat mit einem Gehalt an K20 von mehr als 52 Gewichtshundertteilen (anderes: nr ) und Kaliumbisulfat Magnesiumsulfat Nickelsulfat Quecksilber- und Bleisulfat -n 06 Bariumsulfat, künstlich: Röntgenqualität anderes 06 Natriumsulfat: kalziniert kristallisiert (Glaubersalz) Natriumbisulfat Eisensulfate Kobalt- und Titansulfat Kupfersulfate Zinksulfat Cadmiumsulfat Aluminium- und Chromsulfat andere Sulfate, ausgenommen Doppelsalze (Nummer 2848 Deutschen Zolltarifs) und Erse Kap Alaune Persulfate (z. B. Ammonium-, Kaliumpersulfat) 06

61 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/ benennung g () G Nitrite und Nitrate: Nitrite (z. B. Barium-, Natriumnitrit), ausgenommen Natriumkobaltinitrit (nr ) 06 Nitrate: Bariumnitrat Beryllium-, Cadmium-, Kobalt- und Nickelnitrat Bleinitrat Kupfer- und Quecksilbernitrat Kalziumnitrat mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 16 Gewichts- 06 hundertteilen (anderes: Nummer 3102 Deutschen Zolltarifs) Wismutnitrat, basisch (Wismutsubnitrat) Kaliumnitrat Natriumnitrat mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 16,3 Gewichtshundertteilen (anderes: Nummer 3102 Deutschen Zolltarifs) andere Nitrate, ausgenommen Doppelsalze (Nummer 2848 Deutschen Zolltarifs) 06 Phosphite, Hypophosphite und Phosphate: Phosphite und Hypophosphite 06 Phosphate: Polyphosphate 06 andere Phosphate: Natriumphosphate Ammoniumphosphate, ausgenommen die in Vorschrift 4 zu Kap. 31 Deutschen Zolltarifs genannten Erse 06 Kalziumphosphate, ausgenommen Phosphate der Nummer 2510 Deutschen Zolltarifs und die in Vorschrift 2 A zu Kap. 31 Deutschen Zolltarifs genannten Erse: Dikalziumphosphat mit einem Gehalt an Fluor von weniger als 0,2 Gewichtshundertteilen und einem Gehalt an Eisen von mehr als 0,01 Gewichtshundertteilen andere Kalziumphosphate Kaliumphosphate andere (z. B. Aluminium-, Eisen-, Manganphosphat), ausgenommen Doppelsalze (Nummer 2848 Deutschen Zolltarifs) 06 Arsenite und Arsenate: Arsenite: Quecksilberarsenit andere (z. B. Blei-, Kalzium-, Kupferarsenit) 06 Arsenate: Quecksilberarsenat andere (z. B. Blei-, Kalium-, Natriumarsenat) 06 Karbonate und Perkarbonate, einschließlich üblichen Ammoniumkarbonats: Karbonate: Kalziumkarbonat, künstlich Magnesiumkarbonate, künstlich Bariumkarbonat, künstlich Bleikarbonate (z. B. Bleiweiß) Natriumkarbonat (Soda) Natriumbikarbonat (saures Natriumkarbonat) Ammoniumkarbonate Kaliumkarbonate Kobaltkarbonate, Berylliumkarbonat Nickelkarbonate Lithiumkarbonat Kupferkarbonate Wismutkarbonate andere (z. B. Strontium-, Zinkkarbonat) Perkarbonate (z. B. Kaliumperkarbonat) 06 Einfache und komplexe Cyanide: einfache Cyanide: Natrium-, Kalium- und Kalziumcyanid Cadmiumcyanid andere einfache Cyanide komplexe Cyanide 06

62 Drucksache V/4233 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses andels tatistik benennung -n -b -h -s st än di g ereich frci () (-) GMO= Fulminate, Cyanate und Rhodanide: Fulminate (z. B. Knallquecksilber) Cyanate (z. B. Ammoniumcyanat) Rhodanide 06 Silikate, einschließlich der üblichen Natrium- und Kaliumsilikate: Natriumsilikat Kaliumsiltkat Zirkonsilikat andere (z. B. Barium-, Blei-, Zinksilikat), ausgenommen künstliche Zeolithe (Nummer 3819 Deutschen Zolltarifs) 06 Borate und Perborate: Borate: Natriumborat, wasserfrei: zum Herstellen von Natriumperborat anderes wasserfreies Natriumborat Natriumborat, wasserhaltig andere (z. B. Blei-, Zinkborat) 06 Perborate: Natriumperborat andere (z. B. Kaliumperborat) 06 Salze der Säuren der Metalloxyde (z. B. Chromate, Permanganate. Stannate): Aluminate (z. B. Barium-, Kalzium-, Natriumaluminat) Antimonate (z. B. Blei-, Kaliumantimonat) 06 Chromate, Bichromate und Perchromate: Barium-, Blei-, Strontium- und Zinkchromate andere (z. B. Kalium-, Natrium-, Kupferchromat, Ammonium-, Kalium-, Natriumbichromat) 06 U Molybdate (z. B. Ammonium-, Natriummolybdat) Manganite, Manganate und Permanganate Vanadate (z. B. Ammonium-, Natriumvanadat) und Zinkate Wolframate (z. B. Kalzium-, Natriumwolframat) andere (z. B. Ferrate, Titanate) 06 Andere Salze und Persalze der anorganischen Säuren, ausgenommen Azide: Einfach-, Doppel- und Komplexsalze der Säuren Selens oder Tellurs Ammoniumchlorostannat (Zinnammoniumchlorid) Doppeljodide und komplexe Jodide Kaliummagnesiumsulfat mit einem Gehalt an K 50 von mehr als 30 Gewichtshundertteilen (anderes: nr ) Nickelammoniumsulfat Doppelsulfate und komplexe Sulfate Doppelphosphate und komplexe Phosphate Doppelkarbonate und komplexe Karbonate Doppelsilikate und komplexe Silikate Ammoniumzinkchlorid (Zinkammoniumchlorid) Doppelzinkate, Doppelvanadate und komplexe Zinkate und Vanadate andere 06 VI. Verschiedenes Edelmetalle in kolloidem stand; Edelmetallamalgame; Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich: Edelmetalle in kolloidem stand: Silber andere Edelmetallamalgame 02 Salze und andere anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich: Silbers: Silbernitrat andere (z. B. Silberoxyd, -bromid, -lactat) anderer Edelmetalle (z. B. Aurooxyd, Chlorogoldsäure, Natriumhexadiloroplatinat, Rhodiumsulfat) - 06

63 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich isses tatistik benennung () G rganisation Spaltbare chemische Elemente und spaltbare Isotope; andere radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope; ihre anorganischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht einheitlich; Legierungen, Dispersionen und Cermets, die diese Elemente oder diese Isotope oder ihre anorganischen oder organischen Verbindungen enthalten: spaltbare chemische Elemente und spaltbare Isotope; ihre Verbindungen, Legierungen, Dispersionen und Cermets, einschließlich der gebrauchten (bestrahlten) Brennstoffelemente von Kernreaktoren (nicht bestrahlte Elemente: Nummer 8459 Deutschen Zolltarifs) : natürliches Uran: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott 06 verarbeitet: Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Blätter und Bänder anderes natürliches Uran, verarbeitet andere 06 künstlich radioaktive Isotope und ihre Verbindungen: Cäsium 137, Gold 198, Iridium 192 und Kobalt andere (Art angeben) 06 2E50 90 andere radioaktive chemische Elemente und radioaktive Isotope; ihre Verbindungen, Legierungen, Dispersionen und Cermets 06 Isotope chemischer Elemente, soweit nicht in Nummer 2850 Deutschen Zolltarifs genannt; ihre anorganischen oder organischen Verbindungen, auch chemisch nicht einheitlich: Deuterium und seine Verbindungen (einschließlich schweres Wasser); deuteriumhaltige Mischungen und Lösungen, bei denen das zahlenmäßige Verhältnis der Deuteriumatome zu den Wasserstoffatomen größer als 1:5000 ist andere (z. B. künstlich getrennte stabile Isotope) 06 Anorganische oder organische Verbindungen Thoriums, an Uran 235 abgereicherten Urans und der Metalle der seltenen Erden, Yttriums und Scandiums, auch untereinander gemischt: Thoriumverbindungen Verbindungen an Uran 235 abgereicherten Urans und Mischungen von diesen Verbindungen mit Thoriumverbindungen Cerverbindungen (z. B. Ceroxyd, -oxalat) andere (z. B. Lanthanbromid, Scandiumoxalat, Yttriumoxyd) Flüssige Luft (einschließlich der von Edelgasen befreiten flüssigen Luft); Preßluft 06 Wasserstoffperoxyd, auch fest: fest anderes 06 Phosphide: Ferrophosphor (Eisenphosphid) mit einem Gehalt an Phosphor von 15 Gewichtshundertteilen oder mehr (anderes: Nummer 7301 Deutschen Zolltarifs) -v -n -- -o Kupfer und Kupferlegierungen mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 8 Gewichtshundertteilen (andere: Kap 74) Kalziumphosphid andere (z. B. Zinkphosphid, Phosphin) 06 Karbide (z. B. Siliziumkarbid, Borkarbid, Metallkarbide): Siliziumkarbid Kalziumkarbid Borkarbid Aluminium-, Chrom-, Molybdän-, Wolfram-, Vanadium-, Tantal- und Titan- 06 karbid andere (z. B. Beryllium-, Zirkonkarbid) 06 Hydride, Nitride, Azide, Silicide und Boride: Hydride: Lithiumhydrid andere (z. B. Kalziumhydrid, Arsin) Nitride 06

64 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () (-) G Azide: Bleiazid andere Azide Kalziumsilicid und andere Silicide, ausgenommen Ferrolegierungen (Nummer 7302 Deutschen Zolltarifs) 06/ Boride 06 Andere anorganische Verbindungen, einschließlich tillierten Wassers, Leitfähigwassers oder Wassers von gleicher Reinheit und der Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen: tilliertes Wasser, Leitfähigwasser oder Wasser von gleicher Reinheit Amalgame von anderen Metallen als Edelmetallen Kalziumcyanamid andere 06 Kohlenwasserstoffe: -s Kapitel 29 Organische chemische Erse I. Kohlenwasserstoffe, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate acyclische Kohlenwasserstoffe, chemisch einheitlich: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 06 andere: gesättigt 06 ungesättigt: Butylen, Butadien, Methylbutadien Athylen, Propylen andere ungesättigte acyclische Kohlenwasserstoffe 06 Cycloterpene, chemisch einheitlich: Pinene, Camphen, Dipenten andere Cycloterpene 06 andere alicyclische Kohlenwasserstoffe, chemisch einheitlich: Azulene 06 andere: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 06 andere: Cyclohexan andere alicyclische Kohlenwasserstoffe 06 aromatische Kohlenwasserstoffe, chemisch einheitlich: Benzol, Toluol, Xylole: zur Verwendung als Kraft- oder Heizstoffe 06 andere: Benzol Toluol 06 Xylole: o-xylol m-xylol p-xylol Isomerengernische Anthrazen mit einem Anthrazengehalt von mehr als 85 Gewichtshundertteilen (anderes: Nummer 2707 Deutschen Zolltarifs) Naphthalin mit einem Erstarrungspunkt von mintens 79,4 C (anderes: Nummer 2707 Deutschen Zolltarifs) Diphenyl, Triphenyle Styrol, Athylbenzol, Isopropylbenzol (Cumol) Cyniole andere aromatische Kohlenwasserstoffe 06

65 erzeich tatistik benennung Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tän ereich Butylalkohole: normal-butylalkohol (Butanol-1) tertiärer Butylalkohol andere Butylalkohole Octvlalkohole Lauryl-, Cetyl- und Stearylalkohol -b -g -s -v Amylalkohole :39 andere (z. B. Capryl-, Heptyl-, Metethylamylalkohol), ausgenommen Äthylalkohol (Kap. 22), einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate einwertige ungesättigte Alkohole: Citronellol, Geraniol, Linalool, Nerol, Rhodinol, Vetiverol Allylalkohol andere (z. B. Oleylalkohol Methylpentinol, Phytol) einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate 06 zweiwertige Alkohole: Äthylenglykol Propylenglykol Hexylenglykol 06 2J04 59 andere (z. B. Butylen-, Hexamethylenglykol) 06 drei- und vierwertige Alkohole: Pentaerythrit andere (z. B. Hexantriol, Trimethylolpropan), ausgenommen Glyzerin (Nummer Deutschen Zolltarifs) 06 () qenehm i ungs G MO= I 5 Halogenderivate der Kohlenwasserstoffe: Fluoride und Polyfluoride der acyclischen Kohlenwasserstoffe 06 gesättigte Chloride und Polychloride der acyclischen Kohlenwasserstoffe: Methyl, Äthvlchlorid 06 Trichlormethan (Chloroform): in pharmazeutischer oder analytischer Qualität anderes Trichlormethan Methylen-, Äthylenchlorid; Tetrachlormethan (Tetrachlorkohlenstoff) Tetrachloräthan, Hexachloräthan (Perchloräthan) andere gesättigte Chloride und Polychloride der acyclischen Kohlenwasserstoffe 06 ungesättigte Chloride und Polychloride der acyclischen Kohlenwasserstoffe: Perchloräthylen (Tetrachloräthylen) Vinylchlorid, monomer Trichlorathylen andere ungesättigte Chloride und Polychloride der acyclischen Kohlenwasserstoffe Bromide und Polybromide, Jodide und Polyjodide, Mischderivate der acyclischen Kohlenwasserstoffe 06 Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe: Hexachlorcyclohexan andere Halogenderivate der alicyclischen Kohlenwasserstoffe. 06 Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe: Monochlorbenzol Paradichlorbenzol andere Halogenderivate der aromatischen Kohlenwasserstoffe. 06 Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe: Sulfoderivate (z. B. Benzolsulfonsäure, Naphthalindisulfonsäure) 06 Nitro- und Nitrosoderivate: Trinitrotoluole, Dinitronaphthaline andere 06 Mischderivate: Sulfohalogenderivate andere 06 II. Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: einwertige gesättigte Alkohole: Methylalkohol, ausgenommen roher Holzgeist (nr ) Propylalkohole 06

66 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode benennung ke i ts ungsfrei () GMO= rganisation fünf- und höherwertige Alkohole: Mannit Sorbit andete (z. B. Adonit, Dulcit) Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der mehrwertigen Alkohole 06 Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Cyclohexanol, Methyl- und Dirnethylcyclohexanol Menthol Sterine (z. B. Cholestrin) Terpin, Terpinhydrat, Terpineol Zimtalkohol Benzyl-, Phenyläthyl-, Phenylpropylalkohol Inosite 06 andere, einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: alicyclische Alkohole (z. B. Borneol) aromatische Alkohole (z. B. Benzhydrol) 06 III. Phenole, Phenolalkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate Phenole und Phenolalkohole: Phenol, chemisch einheitlich (anderes: Nummer 2707 Deutschen Zolltarifs), und seine Salze (andere: Nummer 2707 Deutschen Zoll- Kresole, chemisch einheitlich tarifs), und ihre Salze Xylenole, chemisch einheitlich (andere: Nummer 2707 Deutschen Zolltarifs), und ihre Salze Dioxynaphthaline und ihre Salze ,2-Di-(p-hydroxyphenyl)-propan Hydrochinon Octylphenol, Nonylphenol und ihre Salze Thymol, Carvacrol 06 andere Phenole: einwertige (z. B. Naphtohle) 06 mehrwertige: pharmazeutische Chemikalien') andere (z. B. Resorcin) Phenolalkohole 06 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Phenole und Phenolalkohole: Halogenderivate Sulfoderivate 06 Nitro- und Nitrosoderivate: Trinitrophenol (Pikrinsäure); Bleitrinitroresorcinat; Trinitroxylenole und ihre Salze Dinitrokresole, Trinitrometakresol andere Nitro- und Nitrosoderivate 06 2A7 60 Mischderivate 06 IV. Äther, Alkoholperoxyde, Ätherperoxyde, Epoxyde mit drei- oder viergliedrigem Ring, Acetale und Halbacetale, -g -o ihre Halogen-, Sulfo-, Nitround Nitrosoderivate Äther, Ätheralkohole, Ätherphenole, Ätherphenolalkohole, Alkoholperoxyde und Ätherperoxyde, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: acyclische Äther und Atheralkohole: Diäthyläther (Athyläther, Schwefeläther) Dichlordiäthyläther 06 Ätheralkohole: Diäthylenglykol Monoäther Äthylenglykols und Diäthylenglykols andere acyclische Ätheralkohole andere acyclische Ather (z. B. Butyläthyläther, 1,4-Dioxan) alicyclische Ather (z. B. Eukalyptol) cyclische Ätheralkohole (z. B. Anisalkohol) 06 1) Pharmazeutische Chemikalien sind Erse, die eine therapeutische Wirkung besitzen und daher ausschließlich oder überwiegend in der Als solche gelten auch Erse im Sinne der Vorschrftt 3 d zu Kap. 30 Deutschen Zolltarifs. Pharmazie verwende werden

67 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung Ketone, Ketonalkohole, Ketonphenole, -s -o Ketonaldehyde, Chinone, Chinonalkohole, Chinonphenole, Chinonaldehyde und andere Ketone und Chinone mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: acyclische Monoketone: Aceton, rein (anderes: Kap. 38) Methylisobutylketon Methyläthylketon andere acyclische Monoketone (z. B. Diäthylketon) acyclische Polyketone (z. B. Acetylaceton) 06 alicyclische Ketone: Cyclohexanon, Methylcyclohexanon Kampfer (natürlicher und synthetischer) Jonon, Methyljonon andere alicyclische Ketone (z. B. Fenchon, Menthon) 06 aromatische Ketone: Methylnaphthylketon Benzylidenaceton andere aromatische Ketone (z. B. Benzophenon) 06 d ig -ber iech () (s, I, 3 der G rganisation MO= aromatische Äther: Anethol, Anisol Dinitrotertiärbutylmetakresolmethyläther (Ambrettemoschus) Diphenyläther mono- und Dinitrophenetole 06 ± andere aromatische Äther (z. B. Phenyläthyläther) 06 Ätherphenole und Ätherphenolalkohole: Guajakol, Kaliumguajakolsulfonat andere Ätherphenole und Ätherphenolalkohole Alkohol- und Ätherperoxyde 06 Epoxyde, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyäther mit drei- oder viergliedrigem Ring, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Athylenoxyd Prophylenoxyd andere, einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Epichlorhydrin) 06 Acetale und Halbacetale, auch mit einfachen oder komplexen Sauerstofffunktionen, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Pipetonylbutoxyd andere (z. B. Apiol, Safrol, Chloralalkoholate) 06 V. Verbindungen mit Aldehydfunktion Aldehyde, Aldehydalkohole, Aldehydäther, Aldehydphenole und andere Aldehyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: acyclische Aldehyde: Formaldehyd, einschließlich Trioxymethylen und Paraformaldehyd Athanal (Acetaldehyd) Paraldehyd, Metaldehyd Betanal (n-butyraldehyd) andere acyclische Aldehyde (z. B. Undecylaldehyd) alicyclische Aldehyde 06 aromatische Aldehyde: Zimtaldehyd Benzaldehyd andere aromatische Aldehyde Aldehydalkohole 06 Aldehydäther, Aldehydphenole und andere Aldehyde mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: Vanillin Äthylvanillin andere (z. B. Anis-, Salicylaldehyd, Piperonal) Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Erse der Nummer 2911 Deutschen Zolltarifs 06 VI. Verbindungen mit Keton- oder Chinonfunktion

68 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode benennung st än di g ereich () (-) GMO= Gemeinsam organisatiomon MO= ord nung Ketonalkohole und Ketonaldehyde: acyclische und alicyclische: 291N 52 Hormonersatzpräparate (z. B. Predneuolon) Diacetonalkohol andere (z, B. Ac-etoin) aromatische (z. B. Benzoin) Ketonphenole und andere Ketone mit einfachen oder komplexen Sauerstofffunktionen (z. B. Acetanisol) 06 Chinone, Chinonalkohole, Chinonphenole, Chinonaldehyde und andere Chinone mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: Anthrachinon Menadion (Vitamin K.,) andere (z. B. Anthrarufin, Chinizarin) 06 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Ketonmoschus Kampferbromid andere 06 VII. Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate Einbasische Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: acyclische Säuren: Ameisensäure Salze der Ameisensäure (z. B. Aluminium-, Nickelformiat) Ester der Ameisensäure (z. B. Äthyl-, Benzylformiat) Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Ameisensäure (z. B Äthylchlorokarbonat) E s s i g s ä u r e, ausgenommen rohe Holzessigsäure (nr ) rohe Holzessigsäure Essigsäureanhydrid 06 Salze der Essigsäure: Pyrolignite (z. B. Kalziumpyrolignit) Natriumacetat Kobaltacetat andere Salze der Essigsäure 06 Ester der Essigsäure: Anisyl-, Bornyl-, Cinnamyl-, Citronellyl-, Geranyl-, Isobornyl-, Linalyl-, Phenyläthyl- und Terpinylacetat Athylacetat Vinylacetat Propyl-, Isopropylacetat Methylacetat Butyl-, Isobutylacetat Amyl-, Isoamyl-, Glyzerinacetat.e Parakresyl-, Phenylpropyl-, Phenylmethyl-(Benzyl-), Rhodinyl-, Santalyl-, Phenylglykolacetat 06 nisse -- -b Hormonersatzpräparate: ,17-Dehydropregnenolonacetat andere andere Ester der Essigsäure Halogenide der Essigsäure Chloressigsäuren, ihre Salze und Ester Bromessigsäure, ihre Salze und Ester P r o p i o n s ä u r e, ihre Salze und Ester B u t t e r s ä u r e n, ihre Salze und Ester V a l e r i a n s ä u r e n, ihre Salze und Ester Palmitinsäure Salze und Ester der Palmitinsäure Stearinsäure 06 Salze der Stearinsäure: Zink-, Magnesiumstearat andere Salze der Stearinsäure Ester der Stearinsäure Methacrylsäure und ihre Salze 06

69 5 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 fur die benennun g g eits ehmi gen () genchmi G Ester der Methacrylsäure Undecylensäure Salze und Ester der Undecylensäure Olsäure Salze und Ester der Olsäure Sorbin-, Acrylsäure Ester der A.crylsäure 06 ander e acyclische Säuren, ihre Salze und Ester, einschließlich der vorstehend nicht genannten Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: gesättigt ungesättigt 06 aromatische Säuren: Benzoesäure, ihre Salze und Ester Benzoylchlorid Phenylessigsäure, ihre Salze und Ester andere a rom atische Säuren und ihre Salze, Ester, Halogen-, 06 Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Atropasäure, Zimtsäure) alicyclische Säuren und ihre Salze, Ester, Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Chaulmoogra-, Cyclopentenylessigsäure) 06 Mehrbasische Säuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: acyclische Säuren: Oxalsäure, ihre Salze und Ester 06 U Maleinsäureanhydrid Ma l on säure, Adip ins ä u r e, ihre Salze; Ester der Malonsäure Ester der Adipinsäure Azelainsäure, Sebacinsäure Salze und Ester der Azelain- und Sebacinsäure andere, einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Bernsteinsäure) alicyclische Säuren und ihre Salze, Ester, Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Camphen-, Kampfersäure) 06 aromatische Säuren: Phthalsäureanhydrid 06 Ester der Phthalsäure: Dibutylphthalat Dioctylphthalat (2-Athylhexylphthalat) Diisooctyl-, Diisononyl-, Diisodecyl.phthalat andere (z. B. Dicyclohexylphthalat) Terephthalsäure und ihre Salze 06 Ester der Terephthalsäure: Dimethylterephthalat andere (z. B. Diäthylterephthalat) andere aromatische Säuren und ihre Salze und Ester, einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate; Salze der Phthalsäure 06 Oxysäuren (einschließlich Phenolsäuren), Aldehydsäuren, Ketonsäuren und andere Säuren mit einfachen oder komplexen -di -k Sauerstoffunktionen; ihre Anhydride, Halogenide, Peroxyde und Persäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Oxysäuren: Mil chsäure, ihre Salze und Ester 06 U Apfelsäure, ihre Salze und Ester Weinsäure 06 Salze und Ester der Weinsäure: rohes Kalziumtartrat andere Zitronensäure, 06 Salze und Ester der Zitronensäure: rohes Kalziumzitrat andere G1uconsäure, ihre Salze und Ester Mandelsäure, ihre Salze und Ester Cholsäure, Desoxycholsäure und ihre Salze Ester der Chol- und Desoxycholsäure 06 4

70 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Augen s tatistik genehm i () st än V\ratenbeneIlnung ereich (-) (s. L 3 der Andere Ester der Mineralsäuren (ausgenommen -nisse -b Ester der Halogenwasserstoffsäuren), ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate. 06 G U= andere Oxysauren, ihre Salze und Ester, einschließlich der Halogen-, Sulto-, Nitro- und Nitrosoderivate: acyclische (z.. B. Rizinolsäure, Butylglykolat) cyclische (z. B. Chinasäure, Methylbenzilat) 06 Phenolsäuren: Salicylsäure Salze der Salicylsäure (z B. Wismutsalicylat) 06 Ester der Salicylsäure: Methyl-, Phenylsalicylat (Salol) andere Ester der Salicylsäure Sulfosalicylsäure, ihre Salze und Ester Acetylsalicylsäure und ihre Salze und Ester (z. B. Kalziumacetylsalicylat) p-oxybenzoesaure und ihre Salze und Ester Gallussäure Salze und Ester der Gallussäure andere Phenolsäuren, ihre Salze und Ester, einschließlich der Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Kaffee-, Kresotinsäure) 06 Aldehyd- und Ketonsäuren: Dehydrocholsäure und ihre Salze Acetessigester (Äthylacetylacetat) und seine Salze 06 29l6 89 andere Aldehyd- und Ketonsäuren, ihre Salze und Ester, einschließlich der Halogen-, Sulfa-, Nitro- und Nitrosoderivate (z. B. Brenztraubensäure) andere Säuren m it einfachen oder komplexen Sauerstoltunktionen (z. B Cantharidin, Trichlorphenoxycssigsäure, Vartillinsäure) 06 VIII. Ester der Mineralsäuren, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate Ester der Schwefelsäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate 06 Ester der salpetrigen Säure und der Salpetersäure, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Dinitroglykol, Hexanitromannit Trinitroglyzerin, Tetranitropentaerythrit (Pentrit) Dinitrodiäthylenglykol andere 06 Ester der Phosphorsäuren, ihre Salze (einschließlich Laktophosphate) und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate: Glycerophosphorsäuren und Glycerophosphate; Guajakolphosphate lnosithexaphosphorsäure und lnosithexaphosphate; Laktophosphate Trikrcsylphosphat Tributyl-, Triphenyl-, Trixylenyl-, Trichloräthylphosphat andere (Phosphorsäureester von ckern: Nummer 2943 Deutschen Zolltarifs) Ester der Kohlensäure, ihre Salze und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate 06 Verbindungen mit Aminofunktion: IX. Verbindungen mit Stickstoffunktionen acyclische Monoamine: Mono-, Di- und Trimethylamin und ihre Salze Diäthylamin und seine Salze andere acyclische Monoamine 06 aromatische Monoamine: Anilin und seine Salze Toluidine und ihre Salze Tetranitromonomethylanilin (Tetryl) 06 Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate Anilins und deren Salze: Trinitroaniline, Tetranitroaniline andere Halogen-, Subo-, Nitro- und Nitrosoderivate der Toluidine und ihre Salze 06

71 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses far die handeln benennung ereich () G Diphenylamin, seine Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate und deren Salze: Hexanitrodiphenylamin (I lexyl) andere 06 alpha- und beta-naphthylamin, ihre Halogen-, Sullo-, Nitro- und Nitrosoderivate und ihre Salze: beta-naphthylamin und seine Salze andere andere aromatische Monoamine 06 acyclische Polyamine: Äthylendiamin, Athylendiaminhydrat, Hexamethylendiamin und ihre Salze andere acyclische Polyamine 06 aromatische Polyamine: Phenylen- und Toluylendiamin, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- und Nitrosoderivate und ihre Salze andere aromatische Polyamine 06 alicyclische Mono- und Polyamine: Cyclohexylamin, N-Dimethylcyclohexylamin und ihre Salze andere alicyclische Mono- und Polyamine 06 Amine mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: Aminoalkohole und ihre Äther und Ester: Monoäthanolamin und seine Salze Diäthanolamin und seine Salze Triäthanolamin und seine Salze andere Aminoalkohole und ihre Äther und Ester 06 Aminophenole und ihre Äther und Ester: Anisidine, Dianisidine, Phenetidine und ihre Salze p-methylaminophenol und -sulfat andere Aminophenole und ihre Äther und Ester Aminoaldehyde, Aminoketone und Aminochinone 06 Aminosäuren: Lysin, seine Ester und ihre Salze Sarkosin und seine Salze Glutaminsäure und ihre Salze Aminoessigsäure p-aminobenzoesäure und ihre Salze und Ester 06 andere Aminosäuren: pharmazeutische Chemikalien (z. B. biologische Aminosäuren) 1 ) andere 06 Aminoalkoholphenole, Aminophenolsäuren und andere Aminoverbindungen mit einfachen oder komplexen Sauerstoffunktionen: p-aminosalicylsäure und ihre Salze und Ester 06 andere: pharmazeutische Chemikalien') andere 06 Quaternäre organische Ammonniumsalze und -hydroxyde, einschließlich der -n -b Lezithine und anderer Phosphoaminolipoide: Phosphoaminolipoide (Phosphatide) : Sojalezithin andere (z. B. Kephalin, Plasmalogene, andere Lezithine) 06 andere quaternäre organische Ammoniumsalze und -hydroxyde (z. B. Betain, Cholin, Tetramethylammoniumhydroxyd), ausgenommen Erse der Nummer 3402 Deutschen Zolltarifs: pharmazeutische Chemikalien') andere 06 Verbindungen mit Amidofunktion: acyclische Amide: Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 Gewichtshundertteilen wasserfreien Stoffes (anderer: nr ) Asparagin 06 1) Pharmazeutische Chemikalien sind Erse, die eine thermapeutische Wirkung besitzen und daher ausschließlich oder überwiegen in der Pharmazie verwendet werden. Als solche gelten auch Erse im Sinne der Vorschrift 3 d zu Kap. 30 Deutschen Zolltarifs.

72 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode tatistik benennung () GMO= Salze Asparagins Harnstoff-Formaldehyd-Verbindungen und ähnliche Verbindungen, die in der Spinnstoff-, Leder- oder Papierindustrie verwendet werden (z. B Dihydroxymethylharnstoff) 06 andere acyclische Amide: pharmazeutische Chemikalien') andere 06 Ureine: p-phenethylharnstoff (Dulcin)*) andere Ureine 06 Ureide: Phenyläthylmalonylharnstoff und seine Salze Diäthylmalonylharnstoff und seine Salze andere Ureide Arylide Diäthylaminoaceto-2,6-xylidid 06 andere cyclische Amide: pharmazeutische Chemikalien') andere 06 Verbindungen mit Imido- oder Iminofunktion: Imide: o-benzoesäuresulfimid (Saccharin)*) andere Imide Hexamethylentetramin Aldimine (z. B. Aldol-alpha- bzw. -beta-naphthylamin) Guanidin und seine Salze Trimethylentrinitramin (Hexogen) andere (z. B. Hexamethylentetraminmandelat) 06 Verbindungen mit Nitrilfunktion: Acrylnitril, monomer Acetocyanhydrin andere (z. B. Benzylcyanid, Cyanessigsäure) Diazo-, Azo- und Azoxyverbindungen 06 Organische Derivate Hydrazins oder Hydroxylamins: Phenyihydrazin andere (z. B. Diphenylcarbazon, Semicarbazid, Salicylaldoxim) 06 Verbindungen mit anderen Stickstoffunktionen: Natrium- und Kalziumcyclamat andere 06 X. Organisch-anorganische Verbindungen und heterocyclische Verbindungen Organische Thioverbindungen: biologische Aminosäuren und ihre Salze und Ester (z. B. Cystein, Cystin, Lanthionin, Methionin) Isothiocyanate, Xanthate (z. B. Naphthylisothiocyanat, -s Athylxanthogenat) Thiocarbamate (z. B. Zinkbutyldithiocarbamat) Thiuramsulfide 06 andere organische Thioverbindungen (z. B. Butylmercaptan, Diäthyldisulfid, Thiobarbitursäure) pharmazeutische Chemikalien t) andere Organische Arsenverbindungen Organische Quecksilberverbindungen 06 Andere organisch-anorganische Verbindungen: Tetraäthylblei andere (z. B. Äthyltrichlorsilan, Eisenpentacarbonyl) 06 1) Pharmazeutische Chemikalien sind Erse, die eine therapeutische Wirkung besitzen und daher ausschließlich oder überwiegend in der Pharmazie verwendet weiden. Als solche gelten auch Erse im Sinne der Vorschrift 3 d zu Kap. 30 Deutschen Zolltarifs. *) Siehe jedoch I Süßstoffgesetzes vom 1. Februar 1939 (RGBl ). I S. 111).

73 erzeich Deutscher Buntag 5. -Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () Bcmerkungen: GMO= rganisation Heterocyclische Verbindungen, einschließlich Nucleinsäuren: Furfurol Cumaron Furfuryl- und Tetrahydrofurfurylalkolol Thicphen Carbazol und seine Salze Pyridin und seine Salze Indol, Skatol (beta-methylindol) und ihre Salze Melamin und seine Salze Melamin-Formaldehyd-Verbindungen und ähnliche Verbindungen, die in der Spinnstoff-, Leder- oder Papierindustrie verwendet werden (z. B Trihydroxymethylmelamin) Isopropylanalgesin Analgesin, Dimethylaminoanalgesin und ihre Derivate, ausgenommen Isopropylanalgesin (nr ) Piperazin (Diäthylendiamin), Dimethylpiperazin und ihre Salze Ester der Nikotinsäure; Nikotinsäurediäthylamid und seine Salze Chinolin und seine Salze halogenierte Chinolinderivate; Chinolincarbonsäurederivate Ester und andere Derivate Chinolins, ausgenommen Athoxychinolin (nr ) Cocarboxylase Alkylaminoacridine und ihre Salze, ausgenommen Erse der Nummer 3205 Deutschen Zolltarifs Nucleinsäuren und ihre Salze beta-picolin biologische Aminosäuren und ihre Salze und Ester Santonin Cumarin und Methylcumarin Äthylcumarin Phenolphthalein andere Laktone Laktame Mercaptobenzimidazol Benzthiazyldisulfid Mercaptobenzthiazol und seine Salze Furazolidon, Äthoxychinolin, Nitrofurazon Derivate Mercaptobenzthiazols, ausgenommen seine Salze (nr ) heterocyclische Verbindungen der Nummer 2935-S Deutschen Zolltarifs 06 andere heterocyclische Verbindungen: pharmazeutische Chemikalien 1) andere 06 Sulfamide: pharmazeutische Chemikalien 1 ) andere Sulfamide Sultone und Sultame 06 XI. Natürliche oder synthetische Provitamine, Vitamine, Hormone und Enzyme Natürliche oder synthetische Provitamine -v -o und Vitamine (einschließlich natiirlicher Konzentrate) und ihre hauptsächlich als Vitamine gebrauchten Derivate, auch untereinander gemischt, auch in Lösungsmitteln aller Art: Provitamine, ungemischt, auch in wäßriger Lösung: Nikotinsäure (Pyridin-beta-carbonsäure) und ihr Kalzium- und Natriumsalz andere (z. B. Carotin, unbestrahltes Ergosterin), ausgenommen Erse der nr Vitamine, ungemischt, auch in wäßriger Lösung: Vitamin A (z. B. Axerophthol, Vitamin A-palmitat) Vitamin H (alpha- und beta-biotin und sein Methylester) 06 Vitamin-B -Komplex: Vitamin B, (z. B. Riboflavin) Vitamin B3 (z. B. D-Pantothensäure) 06 1) Pharmazeulische Chemikalien sind Erse, die eine therapeutische Wirkung besitzen und daher ausschließlich oder überwiegend in der Pharmazie verwendet werden. Als solche gelten auch Erse im Sinne der Vurschrift 3 d zu Kap. 30 Deutschen Zolltarifs.

74 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich für the benennung g st än () gung s GMO= Vitamin B 6 (z. B. Pyridoxin) Vitamin B9 (z. B. Folsäure) Vitamin B 12. (Cobalamine) andere B-Vitamine (z. B. Aneurin) Vitamin C (z. B. 1-Ascorbinsäure, Ascorbylpalmitat) Vitamin E (z. B. D-Tocopherol) andere Vitamine (z. B. Cholecalciferol, Phyllochinon) 06 natürliche Konzentrate von Vitaminen: natürliche AD-Konzentrate andere Mischungen, auch in Lösungsmitteln aller Art; nichtwäßrige Lösungen von Provitaminen oder Vitaminen 0G Natürliche oder synthetische Hormone und ihre hauptsächlich als Hormone gebrauchten Derivate: Insulin Adrenalin 06 Hormone Hypophysenvorderlappens und dergleichen: gonadotrope Hormone andere 06 Hormone der Nebennierenrinde: Cortison, Hydrocortison (Cortisol) und ihre Acetate; Dehydrocortison; 1,2-Dehydrohydrocortison andere andere Hormone 06 Enzyme: Pepsin Lab (Chymosin, Käselabpulvcr) andere (z. B. Diastase) 06 XII. Natürliche oder synthetische Glykoside und pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Ather, Ester und anderen Derivate Natürliche oder synthetische Glykoside, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate: Digitalis-Glykoside Glyzyrrhizin und Glyzyrrhizinate Rutin und seine Derivate andere Glykoside 06 Natürliche oder synthetische pflanzliche Alkaloide, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate: Opiumalkaloide: Kodein Morphin Papaverin 06 ± Thebain und seine Salze -v andere, einschließlich Opium concentratum 06 Chinaalkaloide: Chinidin Chinin und Chininsulfat andere (z. B. Chininhydrochlorid, Cuprein) 06 andere Alkaloide: Koffein und seine Salze Kokain, roh Kokain, nicht roh; Salze Kokains Nikotin und seine Salze Ephedrin und seine Salze Theobromin Salze, Ather, Ester und andere Derivate Theobromins Theophyllin, Theophyllinällylendiamin und ihre Salze Atropin Emetin und seine Salze 06

75 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ( ) (-) (s.i,3 der Einruhr GMO= MO= Zeugnis Homatropin Mutterkornalkaloide Pilocarpin Sconolami c. (Hyoscin) ^^ r i andere (z. B. Brucin, Serpentin, Veratrin) 06 XIII. Andere organische Verbindungen Chemisch reine cker, ausgenommen Saccharose, Glukose und Laktose; Älher und Ester von ckern und ihre Salze, ausgenommen Erse der Nummern 2939, 2941 und 2942 Deutschen Zolltarifs: Lävulose, Maltose Rhaninose, Raffinose, Mannose andere, ausgenommen Saccharose (Nummer 1701 Deutschen Zolltarifs), 00 Glukose und Laktose (Nummer 1702 Deutschen Zolltarifs) 06 Antibiotika: Penicilline Streptomycin Dihydrostreptomycin Chloramphenicol Tetracycline andere (z. B. Erythromycin, Oleandomycin, Neomycin, Kojisäure) 06 Andere organische Verbindungen: Alkoholate der Metalle (z. B. Aluminiumisopropylat) Kupferacetarsenit (Schweinfurter Grün) andere (z. B. Ketene) Kleine Mengen von Chemikalien in Sortimenten 06 Kapitel 30 Pharmazeutische Erse Drüsen und andere Organe zu organotherapeutischen Zwecken, getrocknet, auch als Pulver; Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen zu organotherapeutischen Zwecken; andere zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken zubereitete tierische Stoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Drüsen und andere Organe, getrocknet, ausgenommen Galle (Nummer 0514 Deutschen Zolltarifs): als Pulver 06 andere: Rückenmark und Lungen andere -st - 06 än Auszüge aus Drüsen oder anderen Organen oder ihren Absonderungen andere (z. B nicht immunisiertes Blutserum, Fibrin, getrocknetes Schlangen- und Bienengift, Knochen- und Hautstücke für Transplantationen in sterilen oder gekühlten Behältern), anderweit weder genannt noch inbegriffen 06 Sera von immunisierten Tieren oder Menschen; mikrobiologische Vaccine, Toxine, Mikrobenkulturen (einschließlich der lebenden Enzymbildner, ausgenommen Hefen) und ähnliche Erse: Sera von immunisierten Tieren oder Menschen mikrobiologische Vaccine (Impfstoffe) Enzymbildner (z. B. Kulturen von Milch- oder Essigsäurebakterien) andere (z. B. Schimmelpilzkulturen, Toxine) 06 Arzneiwaren, auch Veterinärmedizin: nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf: Jod oder Jodverbindungen enthaltend 06

76 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode nissen andels benennung () steriles Katgut andere Röntgenkontrastmittel sowie diagnostische Mittel zur Verwendung am Patienten (ausgenommen die der nr ), dosiert oder hierzu gemischt Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe (z. B. bereitungen auf der Grundlage von Guttapercha oder Metallsalzen oder -oxyden, zu Füllzwecken besonders vorbereitete Metallegierungen) Taschen und andere Behältnisse mit Apothekenausstattung für erste Hilfe 06 -h -z Bemerkungen GMO= organisatin U= Antibiotika enthaltend: Penicilline oder deren Derivate enthaltend Streptomycin oder sen Derivate enthaltend Penicilline oder deren Derivate u n d Streptomycin oder sen Derivate in Mischungen enthaltend Tetracyclin oder sen Derivate enthaltend andere Antibiotika enthaltend 06 Hormone oder Hormonersatzstoffe enthaltend: Nebennierenrindenhorrnone enthaltend andere Hormone oder Hormonersatzstoffe enthaltend Alkaloide oder deren Derivate enthaltend andere Arzneiwaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf. 06 in Aufmachung für den Einzelverkauf: Jod oder Jodverbindungen enthaltend 06 Antibiotika enthaltend: Penicilline oder deren Derivate enthaltend Streptomycin oder sen Derivate enthaltend Penicilline oder deren Derivate und Streptomycin oder sen Derivate in Mischungen enthaltend Tetracyclin oder sen Derivate enthaltend andere Antibiotika enthaltend 06 Mormone oder Hormonersatzstoffe enthaltend: Nebennierenrindenhormone enthaltend andere Hormone oder Hormonersatzstoffe enthaltend Alkaloide oder deren Derivate enthaltend andere Arzneiwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf 06 Watte, Gaze, Binden und dergleichen (z. B. Verbandzeug, Pflaster zum Heilgebrauch, Senfpflaster), mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen oder chirurgischen Zwecken aufgemacht, ausgenommen die in der Vorschrift 3 zu Kap. 30 Deutschen Zolltarifs genannten Erse: Watte, auch Wattetupfer Verbandzeug (z. B. Gaze, Binden), ausgenommen hygienische Binden und Tampons (Nummer 4821, 5901 oder 6205 Deutschen Zolltarifs) 09) Pflaster aller Art (z. B. Schnellverband-, Capsicum-, Salicyl-, Senfpflaster) 06 Andere pharmazeutische bereitungen und : chirurgische Nähmittel und Laminariastifte, steril; sterile resorbierbare blutstillende Einlagen für chirurgische und zahnärztliche Zwecke: eugnis Kapitel 31 Düngemittel Guano und andere natürliche tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch untereinander gemischt, jedoch nicht chemisch bearbeitet 06 Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel: Natronsalpeter (Chilesalpeter, Caliche, Natriumnitrat) mit einem Gehalt an Stickstoff von 16,3 Cewichtshundertteilen oder weniger (anderer: nr ) : mineralischer 06 U chemischer 06 U

77 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich sses tatistik benennun -ni g ig ke i ts ereich () qenehmi G Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat), auch rein 06 U Ammonsulfatsalpeter, auch rein 06 U Kalkammonsalpeter 06 U Ammoniumsulfat, auch rein 06 U Kalksalpeter Ge- (Kalziumnitrat) mit einem Gehalt an Stickstoff von t6 wichtshundertteilen oder weniger (anderer: nr ) und Kalkmagnesiumsalpeter (Kalziummagnesiumnitrat) 06 U Kalkstickstoff (Kalziumcyanamid), auch mit 01 getränkt, mit einem Gehalt an Stickstoff von 25 Gewichtshundertteilen oder weniger (anderer: Nummer 2858 Deutschen Zolltarifs) 06 U Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von 45 Gewichtshundertteilen oder weniger (anderer: nr ) 06 U andere Stickstoffdüngemittel, soweit sie den Vorschriften 1 B, C und D Kapitels 31 Deutschen Zolltarifs entsprechen 06 U Mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel: Thomasphosphatschlacken, auch gemahlen (Thomasmehl) Superphosphate (einfache, doppelte oder dreifache) 06 U durch Glühen aufgeschlossene Kalziumphosphate (Thermophosphate und geschmolzene Phosphate) und durch Glühen behandelte natürliche Kalziumaluminiumphosphate; Dikalziumphosphat mit einem Gehalt an Fluor von mintens 0,2 Gewichtshundertteilen andere Phosphatdüngemittel, soweit sie den Vorschriften 2 B und C Kapitels 31 Deutschen Zolltarifs entsprechen 06 Mineralische oder chemische Kalidüngemittel: Schlempekohle natürliche rohe Kalisalze (z. B. Karnallit, Kainit, Sylvinit) 06 Kaliumchlorid: mit einem Gehalt an K2O von mehr als 62 Gewichtshundertteilen anderes 06 ; Kaliurnsulfat mit einem Gehalt an K 20 von 52 Gewichtshundertteilen oder weniger (anderes: ar ) Kaliummagnesiumsulfat mit einem Gehalt an K2O von 30 Gewichtshundertteilen oder weniger (anderes- nt ) andere Kalidüngemittel, soweit sie der Vorschrift 3 B Kapitels 31 Deutschen Zolltarifs entsprechen 06 Andere Düngemittel; Erse Kap. 31 in Tabletten, Pastillen oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger: Dreinährstoffdiingemittel (Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend, sogenannte NPK-Dünger), mit einem Gehalt an Stickstoff: von mehr als 10 Gewichtshundertteilen von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger 06 Zweinährstoffdüngemittel, stickstoffhaltig: Stickstoff und Phosphor enthaltend (sogenannte NP-Dünger) : Ammoniumphosphate mit einem Gehalt an Arsen von 6 mg je kg oder mehr Phosphate und Nitrate enthaltend 06 andere NP-Dünger, mit einem Gehalt an Stickstoff: von mehr als 10 Gewichtshundertteilen von 10 Gewichtshundertteilen -s -d -b -- -v oder weniger 06 Stickstoff und Kalium enthaltend (sogenannte NK-Dünger), mit einem Gehalt an Stickstoff: von mehr als 10 Gewichtshundertteilen von 10 Gewichtshundertteilen oder weniger Zweinährstoffdüngemittel, nicht stickstoffhaltig (sogenannte PK-Dünger) andere Düngemittel Erse Kap. 31 in Tabletten, Pastillen oder ähnlichen Formen oder in Packungen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger 06 Kapitel 32 Gerb- und Farbstoffauszüge; Tannine und ihre Derivate; Farbstoffe, Farben, Anstrichfarben, Lacke und Färbemittel; Kitte; Tinten Pflanzliche Gerbstoffauszüge: Kastanien- und Eichenauszug Quebrachoauszug 10

78 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode erzeich es benennung -niss () G MO= U= Mimosaauszug Sumach- und Valoneaauszug andere 10 Tannine (Gerbsäuren), einschließlich mit Wasser ausgezogenen Galläpfeltannins, ihre Salze, Äther, Ester und anderen Derivate: Tannine (Gerbsäuren), einschließlich mit Wasser ausgezogenen Galläpfeltannins, ausgenommen Gallussaure (nr ) Salze, Ather, Ester und andere Derivate der Tannine (z. B. Tannate, Acetylund Formaldehydtannin), ausgenommen Eiweißderivate (Kap. 35) und Tanninderivate der Nummern 2849 bis 2852, 2938 bis 2942 und 2944 Deutschen Zolltarifs 06 Synthetische Gerbstoffe, auch mit natürlichen Gerbstoffen gemischt; künstliche Beizen Gerberei (z. B Enzym-, Pankreas- oder Bakterienbeizen) : synthetische Gerbstoffe, auch mit natürlichen Gerbstoffen oder Ligningerbextrakten gemischt: organische anorganische 06 künstliche Beizen Gerberei: Pankreasheizen andere (z. B. Bakterienbeizen) 06 Pflanzliche Farbstoffe (einschließlich Auszüge aus Farbhölzern und anderen färbenden pflanzlichen Stoffen, ausgenommen Ino) und tierische Farbstoffe: pflanzliche Farbstoffe, einschließlich Auszüge aus Farbhölzern und anderen färbenden pflanzlichen Stollen, ausgenommen Ino (nr ): Katechu Auszüge aus Gelbbeeren oder aus Krapp; Färberwaid Lackmus Blau-, Gelb- und Rotholzauszüge und -farbstoffe andere (z. B. Chlorophyll) tierische Farbstoffe 06 Synthetische organische Farbstoffe; synthetische organische Erse, die als Luminophore verwendet werden; auf die Faser aufziehende optische Aufheller; natürlicher Ino: synthetische organische Farbstoffe, nicht in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (andere: nr ) natürlicher Ino synthetische organische Stoffe, die als Luminophore verwendet werden auf die Faser aufziehende optische Aufheller bereitungen im Sinne der Vorschrift 3 zu Kap. 32 Deutschen Zolltarifs 06 Farblacke: nicht zubereitet bereitungen im Sinne der Vorschrift 3 zu Kap. 32 Deutschen Zolltarifs 06 Andere Farbkörper; anorganische Erse, -v die als Luminophore verwendet werden: Farbkörper: Saftbraun (Nußbeize) und dergleichen Lithopone und andere Farbpigmente auf der Grundlage von Zinksulfid, ausgenommen Luminophore Titanoxydpigmente, ausgenommen reine Titanoxyde (nr ) Cadmopone und andere Farbpigmente auf der Grundlage von Cadmiumsalzen Zinkgrau (graustickige, bleihaltige Zinkoxyde [Farboxyde]), ausgenommen bar (Nummer 2603 Deutschen Zolltarifs) sogenannte rohe Zinkoxyde, nicht unmittelbar als Farbkörper verwend Magnetit, feingemahlen Ultramarin Mineralschwarz, ausgenommen Schwarzerden (Nummer 2509 Deutschen Zolltarifs) und Roß (Nummer 2803 Deutschen Zolltarifs).. 06 tiumchromat Farbpigmente auf der Grundlage von Blei-, Barium-, Zink- oder Stron- 06

79 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung di g () (-) GMO= MO= arktordnung M Molybdatrot andere Farbkörper anorqanische Erse, die als Luminophore verwendet werden bereitungen im Sinne der Vorsehrift 3 zu Kap. 32 Deutschen Zolltarifs 06 bereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, flüssige Glanzmittel und ähnliche bereitungen keramische, lier- oder Glasindustrie; Engoben; Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken: zubereitete Pigmente, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben keramische, lier- oder Glasindustrie: Edelmetalle oder Edelinetallverbindungen enthaltend andere Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen (z. B. ) 06 flüssige Glanzmittel und ähnliche bereitungen keramische, lier- oder Glasindustrie; Engoben: Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend andere Glasfritte und anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder Flocken 06 Lacke; Wasserfarben und zubereitete Wasserpigmentfarben nach Art der Lederendbearbeitung gebrauchten; andere Anstrichfarben; mit 01, Terpentinöl, Lackbenzin, einem Lack oder anderen zum Herstellen von Anstrichfarben dienenden Mitteln angeriebene Pigmente; Prägefolien; Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf: Pigmente, nur angerieben, nicht gebrauchsfertig (Farbpasten): auf der Grundlage von Aluminiumpulver andere Wasserlacke und andere wasserverdünnbare Anstrichlarben (z. B. wäßrige Emulsionsfarben) 06 Lacke und andere Anstrichfarben, auf der Grundlage: von Nitrozellulose oder anderen Zelluloseersen von synthetischen Harzen von trocknenden Ölen Erse im Sinne der Vorschrift 4 zu Kap. 32 Deutschen Zolltarifs Perlenessenz Farb- und Prägefolien Färbemittel in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf (z. B. Färbemittel für Kleider, Schuhe, Holzmöbel, mikroskopische Präparate, Lebensmittel), ausgenommen Haarfärbemittel (nr ) andere, ausgenommen Erse der Nummern 3210 und 3213 Deutschen Zolltarifs 06 Farben für Kunstmaler, für den Unterricht, Plakatmalerei, für Farbtönungen oder zur Unterhaltung, in Tuben, Töpfen, Fläschchen, Näpfchen und ähnlichen Aufmachungen, auch in Täfelchen; alle diese in sammenstellungen, auch mit Pinseln, Wischern, Näpfchen oder anderem behör: gefüllte Farbkästen andere, ausgenommen Erse der Nummer 3213 Deutschen Zolltarifs bereitete Sikkative 06 Kitte und Spachtelmassen, einschließlich Harzkitt und Harzzement: Kitte, einschließlich Harzkitt und Harzzement Spachtelmassen (z. B. Lackspachtel) 06 Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten und Tuschen: schwarze Druckfarben bunte Druckfarben Tinte zum Schreiben, einschließlich Registriertinte Tusche zum Schreiben oder Zeichnen Farben für Vervielfältiapparate, für Stempelkissen und für Farbbänder andere (z. B. Kugelschreiberpaste, Wäschetinte, fertige Bronzefarben)... 06

80 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode dees benennung () gs (-) G Kapitel 33 Ätherische Öle und Resinoide; Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel Ätherische Öle (auch terpenfrei gemacht), flüssig oder fest (konkret); Resinoide: Atherische Öle, nicht terpenfrei gemacht: von Zitrusfrüchten: Süß - und Bitterorangenöl Zitronenöl Bergamotteöl von anderen Zitrusfrüchten Citronellöl Koniferennadelöle (z. B. Fichtennadel-, Latschenkiefern-, Edeltannennadelöl) Geraniumöl Lavendelöl, einschließlich Lavandinöl Gewürznelkenöl, Niaouliöl, Ylang-Ylang-Öl Pfefferminzöl andere ätherische Öle, nicht terpenfrei gemacht 06 ätherische Öle, terpenfrei gemacht: von Zitrusfrüchten Pfefferminzöl andere ätherische Öle, terpenfrei gemacht Resinoide (z. B. Eichenmoos-, Benzoe-, Toluhalsamresinoid) Terpenhaltige Nebenerse aus ätherischen tlen Konzentrate ätherischer Öle in Fetten, nichtflüchtigen Ölen, Wachsen oder ähnlichen Stoffen, durch Enfleurage oder Mazeration gewonnen 06 Mischungen von zwei oder mehreren natürlichen oder künstlichen Riech- oder Aromastoffen und Mischungen auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe (einschließlich alkoholischer Lösungen), die Rohstoffe Riechmittel-, Lebensmittel- oder andere Industrien sind: Aromastoffe Lebensmittelindustrie, unmittelbar verwendbar andere Destillierte aromatische Wässer und wäßrige Lösungen ätherischer Öle, auch zu medizinischen Zwecken 06 bereitete Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmittel: Kölnisch Wasser, Lavendelwasser und andere alkoholische Duftwässer Parfüms, flüssig oder fest, einschließlich Riechkissen, -blätter und -salze sowie Duftkarten Gesichts-, Haar-, Rasierwässer, Toiletteessig -gun und dergleichen, ausgenommen Duftwässer der nr und - Mundwässer der r Hautcremes und -emulsionen, Haut- und Sonnenschutzöle Puder, lose oder fest (z. B. Gesichts-, Körper-, Kinder-, Fußpuder), ausgenommen medizinische Puder (Nummer 3003 Deutschen Zolltarifs) 06 Mundpflegemittel: Zahnpflegemittel (z. B. Zahnpasten) andere Mundpflegemittel (z. B. Mundwässer, Mittel zur Reinigung und Befestigung von künstlichen Gebissen) 06 Haarpflegemittel (z. B. Brillantine, Haaröle, Haarwasch- und -färbemittel, Dauerwellpräparate) : Haarwaschmittel, auch seifenhaltig andere, ausgenommen Haarwässer (nr ) Rasiercreme, auch seifenhaltig andere (z. B Baalze, Lippenstifte, Nagellacke, Wimperntuschen, Haarentfernungsmittel, Gesichtspackungen) sammenstellungen von Riech-, Körperpflege- und Schönheitsmitteln in Geschenkpackungen 06

81 es andels tatistik Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung st än () GMO= U= Kapitel 34 Seifen, organische grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, zubereitete Schmiermittel, künstliche Wachse, zubereitete Wachse, Schuhcreme, Scheuer pulver und dergleichen, Kerzen und ähnliche Erse, Modelliermassen und Dentalwachs Seifen, einschließlich Medizinalseifen: Toiletteseifen und Medizinalseifen Haushaltkernseifen Rasierseifen feste Industrieseifen (z. B. Walkseife, Drahtziehseife, Industriekernseife). 06 andere Seifen: fest (z. B. Seifenpulver, -flocken) andere (z. B. Schmierseife, flüssige Seife) 06 Organische grenzflächenaktive Stoffe; grenzflächenaktive bereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, auch Seife enthaltend: organische grenzflächenaktive Stoffe: anionaktiv kationaktiv nichtionogen andere 06 grenzflächenaktive bereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel: zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel für den Haushalt: Waschmittel (z. B. Waschpulver) für Weiß-, Grob- und Buntwäsche: seifenhaltige andere Waschmittel für Feinwäsche (auch Geschirrspülmittel) Waschhilfsmittel Industriereiniger 06 andere grenzflächenaktive bereitungen und zubereitete Waschmittel und Waschhilfsmittel, ausgenommen Erse der Nummer 3812 Deutschen Zolltarifs und der nrn bis : Waschmittelindustrie Spinnstoffindustrie Gerberei Papierherstellung andere (z. B. Autoshampoo) 06 bereitete Schmiermittel und bereitungen nach Art der Schmälzmittel für -h -s Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder oder anderen Stoffen, ausgenommen solche mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von 70 Gewichtshundertteilen oder mehr: bereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe: Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend andere 06 bereitungen nach Art der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder: Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend andere 06 bereitungen zum Schmieren von Maschinen oder dergleichen: Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend andere 06 andere bereitungen (z. B. Formentrennmittel, Schneid- und Bohröle, Drahtziehfette): Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend andere 06

82 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode erzeich benennung die - - tatistik di g bereiech () (-) G Künstliche Wachse, einschließlich wasserlösliche; zubereitete Wachse, nicht emulgiert und ohne Lösungsmittel: künstliche Wachse: chemisch modifiziertes Montanwachs andere (z. B. Polychlornaphthaline, Mischungen von Fettalkoholen, feste Chlorparaffine, mit Seife modifiziertes Glyzerinmonostearat) 06 -I zubereitete Wachse, nicht emulgiert und ohne Lösungsmittel, soweit sie der Vorschrift 4 Kapitels 34 Deutschen Zolltarifs entsprechen. 06 Schuhcreme, Möbel- und Bohnerwachs, Poliermittel für Metall, Scheuerpasten und -pulver und ähnliche bereitungen, ausgenommen zubereitete Wachse der Nummer 3404 Deutschen Zolltarifs: Schuhpflegemittel, ausgenommen Färbemittel (nr ) Fußbodenpflegemittel, ausgenommen Erse mit Lackcharakter (Nummer 3209 Deutschen Zolltarifs) Möbelpflegemittel Autopflegemittel Scheuerpulver und -pasten 06 andere bereitungen: : zum Polieren von Metall für andere Zwecke Kerzen (Lichte) aller Art, Wachsstöcke, Nachtlichte und dergleichen. 06 Modelliermassen, auch in sammenstellungen oder zur Unterhaltung für Kinder; zubereitetes Dentalwachs in Tafeln, Hufeisenform, Stäben oder ähnlichen Formen: Modelliermassen, auch in sammenstellungen zubereitetes Dentalwachs (z. B. Mischungen auf der Grundlage von Wachsen, Kunststoffen oder Guttapercha) 06 Kapitel 35 Eiweißstoffe und Klebstoffe Kasein, Kaseinate und andere Kaseinderivate; Kaseinleime: Kasein, nicht gehärtet (gehärtetes Kasein: Nummer 3904 Deutschen Zolltarifs): zum Herstellen von künstlichen Spinnstoffen zur gewerblichen Verwendung, ausgenommen zum Herstellen von Lebens- und Futtermitteln anderes Kasein Kaseinderivate, ausgenommen solche der Nummern 2849 his 2852 Deutschen Zolltarifs Kaseinleime in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von mehr als 1 kg (andere: nr ) 06 Albumine, Albuminate und andere Albuminderivate: Albumine: genießbares Milchalbumin 00 genießbares Eieralbumin: getrocknet -- -v - -s anderes 00 andere Albumine: ungenießbar oder ungenießbar gemacht andere Albuminderivate (z. B. Eisenalbuminat, Bromalbumin, Albumintannat), ausgenommen solche der Nummern 2849 bis 2852 Deutschen Zolltarifs.. 06 Gelatine (auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt) und ihre Derivate; Glutinleime (z. B. Knochenleim, Hautleim, Sehnenleim), Fischleim; Hausenblase: Gelatine, auch in quadratischen oder rechteckigen Blättern, auch an der Oberfläche bearbeitet oder gefärbt, und Gelatinederivate Hausenblase Haut- und Lederleim Knochenleine andere (z. B. modifiziertet Glutinleim, Fischleim) 06 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

83 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V4293 handelns benennung () GMO= Peptone und andere Eiweifistoffe, ihre Derivate; Hautpulver, auch chromiert 06 Dextrine und Dextrinleime; lösliche oder geröstete Stärke; Klebstoffe aus Stärke: Dextrine 00 U lösliche oder geröstete Stärke 00 U Klebstoffe aus Stärke in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalt von mehr als 1 kg (andere: nr ): Dextrinleim andere 06 bereitete Klebstoffe, anderweitig weder genannt noch inbegriffen; Erse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen für den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger: zubereitete Klebstoffe, andenweit weder genannt noch inbegriffen, in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von mehr als 1 kg (andere: nr ) : pflanzliche Leime: aus pflanzlichen Gummen (z. B. aus Gummi a rabicum) aus natürlichen Harzen (z. B. Kopalharz-, Kolophoniumleim) andere (z, B. Glutenleime), ausgenommen Kautschukleime (Kap. 40) nichtpflanzliche Leime (z. B. Silikatleime), ausgenommen Leime auf der Grundlage von Kunststoffen (Kap. 39) ocler synthetischem Kautschuk (Kap. 40) Erse aller Art zur Verwendung als Klebstoff in Aufmachungen far den Einzelverkauf in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger Kapitel 36 Pulver und Sprengstoffe; Feuerwerksartikel; Zündhölzer; Zündmetallegierungen; leicht entzündliche Stoffe Schießpulver bereitete Sprengstoffe Zündschnüre; Sprengzündschnüre Zündhütchen, Sprengkapseln; Zünder; Sprengzünder. 06 Feuerwerksartikel (Feuerwerkskörper, Knallkörper, Zündblättchen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen): Zündstreifen und -rollern für Feuerzeuge, Grubenlampen und dergleichen andere Zündhölzer') 06 Cer-Eisen und andere Zündmetallegierungen in jeder Form: Zündsteine aus Cer-Eisen andere 02 aus leicht entzündlichen Stoffen: Pech- und Harzfackeln, Ölofen- und Kohlenanzünder und dergleichen Metaldehyd, Hexamethylentetramin und - - ähnliche Erse in Tabletten, Stäbchen oder ähnlichen Formen, aus denen sich ihre Verwendung als Brennstoff ergibt; Brennstoffe auf der Grundlage von Alkohol und ähnliche zubereitete Brennstoffe, fest oder pastenförmig flüssige Brennstoffe (z. B. Benzin) für Feuerzeuge oder Feueranzünder in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von 300 ccm oder weniger.. 08 Kapitel 37 Erse zu photographischen und kinematographischen Zwecken Lichtempfindliche photographische Platten und Planfilme (ausgenommen Papiere, Karten oder Gewebe), nicht belichtet: Röntgen-Platten und -Planfilme 06 andere Platten und Planfilme: für Farbaufnahmen 06 *) Siehe jedoch 2 Zündwarenmonopolgesetzes vom 29. Januar 1930 (RGBl. I S. 11) und 1 Gesetzes betreffend Phosphorzündwaren vom 10. Mai 1903 (RGBl. S. 217).

84 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode kopierfähige Offsetreproduktionen Mikrofilme andere 06 -b -- Kinematographische Filme nur mit Tonaufzeichnung, -s belichtet und entwickelt (Negative oder Positive): Negative und Zwischenpositive andere 06 fü r die tatistik benennung ereich () (-) GMO= andere: für graphische Zwecke andere 06 Lichtempfindliche Filme in Rollen oder Streifen, auch gelocht, nicht belichtet: Röntgenfilme Filme für graphische Zwecke 06 kinematographische Filme: bis einschließlich 16 mm breit, mit einer Länge von 30 m oder weniger: Farbfilme andere 06 bis einschließlich 16 mm breit, mit einer Länge von mehr als 30 m: Farbfilme andere 06 über 16 mm breit: Farbfilme andere 06 andere Filme: ohne Randlochung: Farbfilme andere 06 mit Randlochung: Farbfilme andere 06 Lichtempfindliche Papiere, Karten und Gewebe, auch belichtet, nicht entwickelt: Reproduktion von Dokumenten, technischen Zeichnungen und dergleichen: Lichtpauspapier Zinkoxydpapier für elektrostatische Kopiergeräte andere 06 andere lichtempfindliche Papiere, Karten und Gewebe: für Farbabzüge andere 06 Lichtempfindliche photographische Platten und Filme, belichtet, nicht entwickelt (Negative oder Positive): Platten und Filme, nicht zu kinematographischen Zwecken 06 kinematographische Filme: Negative und Zwischenpositive andere 06 Photographische Platten; Filme, auch gelocht, nicht zu kinematographischen Zwecken; alle diese belichtet und entwickelt (Negative oder Positive): Andere kinematographische Filme, belichtet und entwickelt, Stummfilme und Tonfilme (Negative oder Positive): Negative und Zwischenpositive 06 Positive, ausgenommen Zwischenpositive: Wochenschaufilme 06 andere, mit einer Breite: von weniger als 10 mm von 10 mm oder mehr, jedoch weniger als 34 mm von 34 min oder mehr, jedoch weniger als 54 mm von 54 mm oder mehr Chemische Erse zu photographischen Zwecken, einschließlich der Erse für Blitzlicht 06

85 s tatistik Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () edürftig (-) (s, I, 3 der GMO= MO= eugnis Kapitel 38 Verschiedene Erse der chemischen Industrie Künstlicher Graphit, kolloider Graphit (nicht in öliger Suspension): künstlicher Graphit kolloider Graphit (nicht in öliger Suspension) Tierisches Schwarz (z. B. Beinschwarz, Elfenbeinschwarz), auch ausgebraucht 06 Aktivkohle (entfärbend, depolarisierend oder adsorbierend); aktivierte Kieselgur, aktivierter Ton, aktivierter Bauxit und andere aktivierte natürliche mineralische Stoffe: Aktivkohle aktivierte Kieselgur andere (z. B. aktivierter Ton) 06 Ammoniakwasser und ausgebrauchte Gasreinimasse aus der Leuchtgasreinig ung : Ammoniakwasser ausgebrauchte Gasreinimasse 06 Tallöl: roh, auch Kokiliöl gereinigt 06 Sulfitablaugen: Ligningerbextrakte andere 06 Balsamterpentinöl; Wurzelterpentinöl, Sulfatterpentinöl und andere terpenhaltige Lösungsmittel aus der Destillation oder einer anderen Behandlung der Nadelhölzer; Dipenten, roh; Sulfitterpentinöl; Pine-Öl: Balsamterpentinöl Wurzelterpentinöl (Holzterpentinöl) Sulfatterpentinöl Pine-Öl, einschließlich Rohterpineol Dipenten, roh (rein: nr ) andere 06 Kolophonium, Harzsäuren, ihre Derivate (ausgenommen Harzester der Nummer 3905 Deutschen Zolltarifs); leichte und schwere Harzöle: Balsamharz (Kolophonium aus Terpentinbalsam) Wurzelharz (Kolophonium aus Nadelholzwurzeln) Tallharz (Kolophonium aus Tallöl) Brais résineux" (black resin, z. B. Wurzelhaar B) Derivate Kolophoniums (z. B. hydriertes, disproportioniertes, gehärtetes Kolophonium), ausgenommen oxydiertes und polymerisiertes Kolophonium (nr ) 06 Harzsäuren, ihre Derivate und Salze: Salze der Harzsäuren (z. B. Kalium-, Kobaltresinat), ausgenommen Resinate von Ersen der Nummern 2849 bis 2852 Deutschen Zolltarifs, zubereitete Sikkative (Nummer 3211 Deutschen Zolltarifs), Harzseifen der Nummer 3401 Deutschen Zolltarifs und zubereitete Betonhilfsmittel (nr ) -z -b 06 andere (z. B. Harzsäurengemische, Methylresinat, technisches Dehydroabietylamin) leichte und schwere Harzöle andere Erse (z. B. oxydiertes oder polymerisiertes Kolophonium) 06 Holzteere, Holzteeröle (ausgenommen zusammengesetzte Lösungs- und Verdünnungsmittel der Nummer 3818 Deutschen Zolltarifs); Kreosot; Holzgeist, Acetonöl: Holzteere (z. B. Cadeöl) Kreosot (Holzkreosot) Holzgeist andere (z. B. Acetonöl, Kreosotöl) 06 Pflanzliche Peche aller Art; Brauerpech und ähnliche bereitungen auf der Grundlage von Kolophonium oder pflanzlichen Pechen; Kernbindemittel auf der Grundlage von natürlichen harzigen Stoffen: Brauerpech andere (z. B. I Iarz-, Sulfat-, Schwarz-, Schusterpech, Kernbindemittel auf der Grundlage von natürlichen harzigen Stoffen) 06

86 Nr ereich Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung für Schmieröle und Schmiermittel: -n -b Erdöl oder 01 aus bituminösen Mineralien enthaltend andere 08 () G Desinfektionsmittel, Insecticide, Fungicide, Herbicide, Mittel gegen Nagetiere, Schädlingsbekämpfungsmittel und dergleichen, in bereitungen oder in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als (z. B. Schwefelbänder, Schwefelfäden, Schwefelkerzen und Fliegenfänger): Schwefel in Formen für den Einzelverkauf oder in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger l 07 bereitungen auf der Grundlage von Kupferverbindungen 06 andere: Desinfektionsmittel 06 Konservierungsmittel: für Spinnstoffe, Häute und Leder andere Holzschutzmittel Mottenschutzmittel (Mottenvergrämungsmittel) Insektenvertilmittel (Insecticide) Pilzvertilmittel (Fungicide) Unkrautvertilmittel (Herbicide) andere (z. B. Saatgutbeizen, Keimhemmungsmittel, Erse zur Sicherung Fruchtansatzes, Giftköder) 06 bereitete richtemittel, zubereitete Appreturen und zubereitete Beizmittel aller Art, wie sie in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnlichen Industrien gebraucht werden: zubereitete richtemittel und zubereitete Appreturen auf der Grundlage von Stärke: Spinnstoffindustrie Lederindustrie für andere Industrien 06 zubereitete richtemittel und zubereitete Appreturen auf anderer Grundlage (ausgenommen Erse z. B. Kap. 39): Spinnstoffindustrie Lederindustrie für andere Industrien zubereitete Beizmittel 06 Abbeizmittel für Metalle; Flußmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Löten oder Schweißen aus Metall und anderen Stoffen; Überzugsmassen und Füllmassen für Schweißelektroden und Schweißstäbe: Abbeizmittel für Metalle; Löt- und Schweißpasten und -pulver, die aus Metall mit anderen sätzen bestehen 06 : Flußmittel zum Schweißen oder Löten Uberzugsmassen und Füllmassen für Schweißelektroden und Schweißstäbe andere (z. B. aluminothermische Schweißmassen) 06 Antiklopfmittel, Antioxydantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und ähnliche zubereitete Additive für Mineralöle: für andere Mineralöle: Äthylfluid Methylfluid 08 3: andere sammengesetzte Vulkanisationsbeschleuniger bereitete Nährsubstrate zum Züchten von Mikrobenkulturen Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben 06 sammengesetzte Lösungs- und Verdünnungsmittel für Lacke und ähnliche Erse: auf der Grundlage von Butylacetat andere 06

87 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 andels tatistik benennung di g keit () G Chemische Erse und bereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Rückde der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen: ; Alkylengemische mit sehr niedrigem Poiymerisationsgrad (z. B. Tripropylengcrnisch) 06 Alkylbenzol- und Alkylnaphthalingemische: Dodecylbenzol andere thiophenhaltige Sulfosäuren von Öl aus bituminösen Mineralien und ihre Salze wasserunlösliche Petroleumsulfonate Cermischmetall Naphthensäuren Ester und wasserunlösliche Salze der Naphthensäuren Sulfonaphthensäuren und ihre Ester und wasserunlöslichen Salze Fuselöle; Dippelöl Desodorierungsmittel bereitungen zum Reinigen von Gasen (z. B. alkalisiertes Eisenoxyd aus feuerfeste Mörtel und Massen (z. B, auf der Grundlage von Schamotte- War en körnungen oder Ton-Dinasmassen) Absorbentien auf der Grundlage von Barium, Cäsium, Zirkonium oder Aluminiumgewinnung, Acetylenreinimassen) dergleichen (zum Vervollen Vakuums in elektrischen Röhren), auf Röhren oder Metallföden oder in Form von Pastillen, Täfelchen oder dergleichen Elektrodenmassen einschließlich der Abfälle von Elektroden aus diesen Massen Emulgiermittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. emulgierend wirkende Gemische von Mono-, Di- und Triestern Glyzerins, die keine künstlichen Wachse der nr sind) zubereitete Reagentien zu Laboratoriums- und ähnlichen Zwecken Segerkegel und dergleichen pharmazeutische bereitungen, andenweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Kathetergleitmittel, Empfängnisverhütungsmittel), einschließlich zubereiteten Zahngipses Porzellanmassen aus Feldspat, Kaolin und Quarz Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Schlichthilfsmittel, Entschlichtungsmittel, Druckverdickungsmittel) Hilfsmittel Gerberei, andenweit weder genannt noch inbegriffen Hilfsmittel Papierherstellung, andenweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Schaumverhütungsmittel) Tintenentferner und Korrekturlack für Dauerschablonen, in Aufmachungen zum unmittelbaren Gebrauch Bautenschutzmittel, Flammschutzmittel, Betonhilfsmittel und ähnliche bereitungen (z. B. Schnellbinder, Porenbetonstoffe, Fluatierungsmittel), andenweit weder genannt noch inbegriffen Frischbeton, Mörtelmischungen und andere bereitungen Bauindustrie, die im wesentlichen Mischungen von Naturprodukten darstellen Flotationsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen 06 Gießereihilfsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Kernbindemittel auf der Grundlage von -- Kunstharzen h -s andere Gießereihilfsmittel zusammengesetzte Hilfsmittel Galvanotechnik zusammengesetzte Gefrierschutzmittel (z. B. auf der Grundlage von Glykoiderivaten) Gemische von Edelgasen untereinander oder mit anderen Gasen 06 Ionenaustauscher: auf der Grundlage von sulfonierten Kohlen oder aus natürlichen mineralischen Stoffen andere Ionenaustauscher, ausgenommen solche auf Kunstharzbasis (Kap. 39) zusammengesetzte Katalysatoren Kautschukhilfsmittel (z. B. zubereitete Alterungsschutzmittel, zubereitete Füllstoffe), ausgenommen Vulkanisationsbeschleuniger (Kap. 29 oder Nummer 3815 Deutschen Zolltarifs) Kesselsteinentfernungsmittel, Milchsteinlösungsmittel und andere chemisch lösende oder mechanisch wirkende Reinimittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen bereitungen von Vitaminen, anderweit weder genannt noch inbegriffen 06

88 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich isses benennung Klebebänder aus Ersen der Nummer 3901 Deutschen Zolltarifs, mit Klebeschicht aus Kautschuk und mit einer Breite von 10 cm oder weniger 06 Phenoplaste, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Lackrohstoffe Preßmassen andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschichtete Erse: mit Dekordeckschicht ohne Dekordeckschicht andere gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs. 06 -b -v -n Harnstoffharze, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: zubereitete Klebstoffe, Leime und Binder 06 Hiltsmittel Spinnstotfindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Lackrohstoffe andere 06 gemäß Vorschrift 3 b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: zubereitete Klebstoffe, Leime und Binder Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Preßmassen andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap 39 Deutschen Zolltarifs: geschichtete Erse andere gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 ereich () (s. I, 3 der G bereitungen Lebens- oder Futtermittelindustrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Pökelsalz, Mittel zum Weichmachen von Fleisch, Rötemittel, Käseschmelzsalze, Klärmittel für Getränke, Verdickungsmittel für Eiscremes) Weichmacher, Härter und Stabilisatoren für Kunststoffe und für Erse auf der Grundlage von Kunststoffen (z. B. für Lacke, Kitte, Klebstoffe), anderweit weder genannt noch inbegriffen graphitierte, metallpulverhaltige Kohlen oder andere Kohlen, in Form von Platten, Stangen oder anderen Zwischenersen, ausgenommen der Nummer 3801 Deutschen Zolltarifs Hartmetallmischungen, nicht gesintert oder Nickelhydroxyd.. Akkumulatorenmasse auf der Grundlage von Cadmiumoxyd Wasseraufbereitungsmittel, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. auf der Grundlage von Phosphaten) sogenannte hydraulische Flüssigkeiten (z, B. für hydraulische Bremsen), auch mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von weniger als 70 Gewichtshundertteilen 06 Rostschutzmittel, mit Aminen als wirksamen Bestandteilen 06 andere Erse, bereitungen und Rückde der chemischen Industrie oder verwandter Industrien: nicht absichtlich vermischt (z. B. Verbindungen, die den Reinheitsanforderungen der Kap. 28 und 29 nicht entsprechen) andere 06 Abschnitt VII Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und daraus; Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren Kapitel 39 Kunststoffe, Zelluloseäther und -ester und daraus Ionenaustauscher aus Ersen der Nummer 3901 Deutschen Zolltarifs 06

89 1 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich handeln benennung d ig () (-) Bemerkungen G U= Melaminharze und andere Aminoplaste (ausgenommen Harnstoffharze: Nummer 3912 Deutschen Zolltarifs), in Formen: gemäß Vorschrift 3 a zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Lackrohstoffe andere 06 gemäß Vorschrift 3 b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei 06 -I Preßmassen andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschichtete Erse andere gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs. 06 Polyester, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Lackrohstoffe: Alkyde andere Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: gewellte Erse 06 Folien und Filme (auch Platten), mit einer Dicke: von 0,1 mm oder weniger von mehr als 0,1 bis 1 mm andere gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Epoxyharze (Äthoxylinharze), in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 c, d oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs. 06 Polyamide, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen andere gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: mit einer Dicke von 0,1 mm oder weniger mit einer Dicke von mehr als 0,1 bis 1 mm andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Polyurethane, in Formen: -v gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Weichschaum-Rohblöcke andere 06 gemäß Vorschrift 3 c, d oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschäumte Erse 06 andere: gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Silikone, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei andere gemäß Vorschrift 3 c, d oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs.. 06

90 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode A ußen benennung Polystyrol und seine Mischpolymerisate, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei 06 Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen: aus Polystyrol aus Styrolmischpolymerisaten oder Styrolpolymerisatgemischen. 06 andere: -o aus Polystyrol aus Styrolmischpolymerisaten oder Styrolpolymerisatgemischen gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschäumte Erse Folien und Filme (auch Platten), mit einer Dicke von 1 min oder weniger andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 () GMO= rganisation Andere Kondensations-, Polykondensations- und Polyadditionserse, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Lackrohstoffe Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen andere gemäß Vorschrift 3 c, d oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs Ionenaustauscher aus Ersen der Nummer 3902 Deutschen Zolltarifs Klebebänder aus Ersen der Nummer 3902 Deutschen Zolltarifs, mit Klebeschicht aus Kautschuk und mit einer Breite von 10 cm oder weniger 06 Polyäthylen, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen, mit einem spezifischen Gewicht: von weniger als 0,94 (sogenanntes Hochdruckpolyäthylen) von 0,94 oder mehr (sogenanntes Niederdruckpolyäthylen) andere 06 gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: nahtlose Schläuche nahtlose Rohre andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: mit einer Dicke von 0,1 mm oder weniger mit einer Dicke von mehr als 0,1 bis 1 mm andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Polypropylen, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap, 39 Deutschen Zolltarifs: Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen andere gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: mit einer Dicke von 0,1 mm oder weniger mit einer Dicke von mehr als 0,1 bis 1 mm andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Polyvinylchlorid, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen (verarbeitungsfertige Pulvermischungen und Granulate) : mit Weichmacherzusatz ohne Weichmacherzusatz andere (z. B. Pulver ohne Verarbeitungszusätze) 06 rsprungs U

91 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung 1 2 () G stä n di g MO= ereich eugnis gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: nahtlose Schläuche in Rollen Rohre und andere Schläuche, nahtlos andere gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschäumte Erse 06 Boden- und Wandbelag in Platten oder Bahnen: mit Asbest ohne Asbest 06 Folien und Filme (auch Platten), mit einer Dicke von 1 mm oder weniger: quadratisch oder rechteckig zu Tischdecken zugeschnitten 06 andere: aus Weich-Polyvinylchlorid aus Hart-Polyvinylchlorid 06 andere: aus Weich-Polyvinylchlorid aus Hart-Polyvinylchlorid gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Polyvinylidenchlorid; Vinylidenchlorid-Vinylchlorid-Mischpolymerisate; Polyvinylalkohole, -acetale und -äther; in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Polyvinylidenchlorid; Vinylidenchlorid-Vinylchlorid-.Mischpolymerisate Polyvinylalkohole, -acetale und -äther 06 gemäß Vorschrift 3 c, d oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Folien und Filme (auch Platten), mit einer Dicke von 1 nun oder weniger: aus Polyvinylidenchlorid oder Vinylidenclilorid-Vinylchlorid-Mischpolymerisaten aus Polyvinylalkoholen, -acetalen und -äthern 06 andere: aus Polyvinylidenchlorid oder Vinylidenchlorid-Vinylchlorid-Mischpolymerisaten aus Polyvinylalkoholen, -acetalen und -äthern 06 Polyvinylacetat; Polytetrahaloäthylene; Polysulfohaloäthylene; Polyisobutylen; in Formen: gemäß Vorschrift 3 a zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: zubereitete Klebstoffe, Leime und Rinder Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei andere gemäß Vorschrift 3 b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarits 06 Vinylchlorid-Vinylacetat-Mischpolymerisate, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 c zu Kap, 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Boden- und Wandbelag in Platten oder Bahnen andere -z -b -n gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Acrylpolymerisate; Methacrylpolymerisate; Acryl-Methacryl-Mischpolymerisate; in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei Lackrohstoffe Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen andere gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Andere Polymerisations- und Mischpolymerisationserse, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und ndie Gerberei 06

92 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode ch es dels 1 andere: -verzei benennung -niss -han 2 Preß- und Spritzmassen, einschließlich Strangpreßmassen: als Pulver in anderer Form andere gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 - gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Filmunterlagen in Rollen oder Streifen Folien, Filme, Bänder oder Streifen, mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 : Cumaronharze, Indenharze, Cumaron-Indenharze Vinyl-Mischpolymerisate und Vinyl-Polymerisatgemische, ausgenommen solche der Nummern 3925 und 3927 Deutschen Zolltarits andere 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Folien und Filme (auch Platten), mit einer Dicke von 1 mm oder weniger andere gemäß Vorschrift 3 c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs Klebebänder aus Ersen der Nummer 3903 Deutschen Zolltarifs, mil Klebeschicht aus Kautschuk und mit einer Breite von 10 cm oder weniger.. 06 Regenerierte Zellulose, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a, b, c oder d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: geschäumte Erse nahtlose Schläuche (z. B. Kunstdärme) Folien, Filme, Bänder oder Streifen, mit einer Dicke von weniger als 0,75 mm andere gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Zellulosenitrate: nicht weichgemacht: Kollodiumwolle, mit einem Stickstoffgehalt von 12,3 Gewichtshundertteilen Trockenstoffes oder weniger Kollodium und Zelloidin andere nicht weichgemachte Zellulosenitrate 06 weichgemacht, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 c zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Filmunterlagen in Rollen oder Streifen Folien, Filme, Bänder oder Streifen, mit einer Dicke von weniger als 06 0,75 mm 06 andere, mit einer Dicke: von 4 mm oder weniger (38 von mehr als 4 mm 0G gemäß Vorschrift 3 e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Zelluloseacetate und andere Zelluloseester: nicht weichgemacht 06 weichgemacht, in Formen: gemäß Vorschrift 3 a oder b zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs: Athylzellulose: nicht weichgemacht weichgemacht 06 Andere Zelluloseäther und andere chemische Zellulosederivate: nicht weichgemacht: zubereitete Klebstoffe, Leime und Binder Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei andere weichgemacht 06 gcnehmi () genehm G 3 4 5

93 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung st än () G U= Vulkanfiber, in Formen: gemäß Vorschrift 3 d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 a, b, c oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs 06 Gehärtetes Kasein (Kunsthorn), in Formen: gemäß Vorschrift 3 c oder d zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs gemäß Vorschrift 3 a, b oder e zu Kap. 39 Deutschen Zolltarifs. 06 Andere gehärtete Eiweißstoffe: nahtlose Schläuche (z. B. Kunstdärme) andere 06 -I- Schmelzharze: zubereitete Klebstoffe, Leime und Binder andere 06 Harzester: zubereitete Klebstoffe, Leime und Binder Lackrohstoffe andere 06 Chemische Derivate Naturkautschuks: Lackrohstoffe Folien und Filme andere Alginsäure, ihre Salze und Ester 06 Andere Hochpolymere und Kunststoffe; Linoxyn: Hilfsmittel Spinnstoffindustrie, die Papierherstellung und die Gerberei andere 06 aus regenerierter Zellulose: Transport-, Lager- und Verpackungsmittel: Kunstdärme, durch Nähen oder Kleben aus Folien hergestellt oder einseitig abgebunden andere Transport-, Lager- und Verpackungsmittel andere aus regenerierter Zellulose aus Vulkanfiber 11 aus gehärteten Eiweißstoffen (z. B. aus Kunsthorn): Kunstdärme, einseitig abgebunden Rondelle für Knöpfe der Nummer 9801 Deutschen Zolltarifs andere aus gehärteten Eiweißstoffen aus chemischen Kautschukderivaten 11 aus anderen Kunststoffen: Tafel- und Küchengeräte 11 sanitäre und hygienische Artikel; Toiletteartikel: Klosettsitze und -deckel Badewannen, Waschbecken und Bidets andere sanitäre und hygienische Artikel; Toiletteartikel Schmuckwaren und Ziergegende Büro- und Schulartikel (z. B. Schreibunterlagen, Papierkörbe, Aktenhüllen) 11 Bekleidung (aus Folien hergestellt) und Bekleidungszubehör: Schutzbekleidung gegen Bestrahlung oder radioaktive Verseuchung andere Bekleidung und Bekleidungszubehör Beschläge aller Art (z. B. Bau-, Möbel-, Fahrzeugbeschläge) 11 Transport-, Lager- und Verpackungsmittel: Kunstdärme, durch Nähen oder Kleben aus Folien hergestellt oder einseitig abgebunden Säcke, Beutel und ähnliche Verpackungsmittel aus Folien Stopten, Deckel, Kapseln und andere Verschlüsse andere Transport-, Lager- und Verpackungsmittel elektrische Leuchten und Teile davon, ausgenommen elektrotechnische Teile Rondelle für Knöpfe der Nummer 9801 deutschen Zolltarifs. 11

94 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik bennennung ereich írei () be dürftig (-) G MO= U= Spulen, Hülsen und ähnliche Spinnstoffindustrie Rolläden und Teile davon (z. B. geschlitzte Rolladenprofile) zu technischen Zwecken, anderweit weder genannt noch inbegriffen (z. B. Dichtungsscheiben und -ringe) 11 andere : aus Folien hergestellt (z. B. Luftmatratzen, Abdeckplanen) andere (z. B. Kunstgläser für Uhren) 11 Kapitel 40 Kautschuk (Naturkautschuk, synthetischer Kautschuk und Faktis) und Kautschukwaren I. Rohkautschuk Latex von Naturkautschuk, auch mit satz von Latex von synthetischem Kautschuk; vorvulkanisierter Latex von Naturkautschuk; Naturkautschuk, Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschukarten: Naturkautschuk: Latex, auch stabilisiert, auch vorvulkanisiert, ouch mit satz von Latex von synthetischem Kautschuk 07 crepe sheets: Sohlenkrepp andere smoked sheets anderer Naturkautschuk Balata, Guttapercha und ähnliche natürliche Kautschukarten 07 Latex von synthetischem Kautschuk; vorvulkanisierter Latex von synthetischem Kautschuk; synthetischer Kautschuk; Faktis: synthetischer Kautschuk, flüssig (z. B. Latex, auch vorvulkanisiert): Polybutadien-Styrol (GRS) anderer 07 synthetischer Kautschuk, fest: mit Kunststoffen gemischt (verstärkt) 07 anderer: 4( Polybutadien-Styrol (GRS) Butylkautschuk (GRI) anderer Faktis Regenerierter Kautschuk 07 U Abfälle und Schnitzel von Kautschuk, ausgenommen Hartkautschuk; Altwaren und Teile davon aus Kautschuk, ausgenommen Hartkautschuk, nur zum Wiedernutzbarmachen Kautschukanteils verwendbar; Staub aus Kautschukabfällen oder -altwaren, ausgenommen aus Hartkautschuk: -b -s Luftschläuche, zum ursprünglichen Verwendungszweck unbrauchbar geworden oder zerschnitten andere 07 II. Nichtvulkanisierter Kautschuk Platten, Blätter und Streifen aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk, ausgenommen smoked sheets" und crepe sheets" der Nummern 4001 und 4002 Deutschen Zolltarifs; Granalien aus vulkanisationsfertigen Mischungen von Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk; sogenannte Masterbatches aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk, dem vor oder nach der Koagulation Ruß (auch mit Mineralöl) oder Kieselsäureanhydrid (auch mit Mineralöl) zugesetzt ist, in beliebigen Formen: Kautschuk mit satz von Ruß oder Kieselsäureanhydrid (sogenannte Masterbatches) Granalien aus vulkanisationsfertigen Mischungen von Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk 07 andere 07

95 nissen Deutscher Buntag Wahlperiode Drucksache V\rarenbeneIlnung Reifen, auswechselbare Überreifen, Luftschläuche und Felgenbänder, aus Weichkautschuk, für Räder aller Art: -b -s Vollreifen, Hohlkammerreifen und auswechselbare Überreifen 07 Luftschläuche: für Kinderroller, Hand- und Schubkarren (Felgendurchmesser bis 8") für Fahrräder, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm für Motorräder und Motorroller (Felgendurchmesser 8" bis 21", jedoch nicht breiter als 4") für Personenkraftwagen (Felgendurchmesser 8" bis 15", jedoch breiter als 4", oder Felgendurchmesser 16", jedoch unter 6" breit) für Lastkraftwagen und Omnibusse (Felgendurchmesser 16" bis 22", mintens 6" breit) für überschwere Lastkraftwagen und Geräte (Felgendurchresser über 22") für Ackerschlepper, Ackermaschinen und Ackerwagen für andere Fahrzeuge (z. B. für Flugzeuge, für Industriekarren) Schlauchreifen für Fahrräder 07 Laufdecken und schlauchlose Reifen: gebraucht, runderneuert oder zur Runderneuerung oder Wiederinstandsetzung bestimmt 07 () genhmi tän ürftig bed ereich G MO= Naturkautschuk oder synthetischer Kautschuk, Latex von Naturkautschuk oder synthetischem Kautschuk, nicht vulkanisiert, in anderen Formen oder in anderem stand (z. B. Lösungen und Dispersionen, Rohre, Stäbe, Profile); aus nichtvulkanisiertem Naturkautschuk oder nichtvulkanisiertem synthetischem Kautschuk (z. B. überzogene oder imprägnierte Garne aus Spinnstoffen; Scheiben, Ringe): Lösungen, Dispersionen, Emulsionen, auch Kautschukleim, ausgenommen Klebstoffe in Behältnissen mit einem Gewicht Inhalts von 1 kg oder weniger (nr ) und Kitte (Nummer 3212 Deutschen Zolltarifs) Rohlaufprofile andere 07 III. Weichkautschukwaren (vulkanisiert) Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk, auch mit Spinnstoffersen überzogen; Garne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen: Fäden und Kordeln aus Weichkautschuk: nicht überzogen mit Spinnstoffersen überzogen Gerne aus Spinnstoffen, mit Weichkautschuk getränkt oder überzogen.. 07 Platten, Blätter, Streifen, Profile und Schnüre aus Weichkautschuk: Platten, Blätter und Streifen: aus Schaum-, Schwamm- oder Zollkautschuk: Sohlenplatten andere 07 aus anderem Weichkautschuk: Bodenbelag (ausgenommen der Nummer 4014 Deutschen Zolltarifs) Sohlenplatten andere Profile und Schnüre 07 Rohre und Schläuche aus Weichkautschuk: Walzenbezüge 07 andere Rohre und Schläuche: nicht in Verbindung mit anderen Stoffen 07 in Verbindung mit anderen Stoffen: Autogen-, Preßluft- und Wasserschläuche andere 07 Förderbänder und Treibriemen aus Weichkautschuk: nicht in Verbindung mit anderen Stoffen 07 andere: Förderbänder (Transportbänder) Flachriemen (Treibriemen) andere (z. B. Keilriemen) 07

96 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode isses tatistik benennung Hartkautschukwaren -n -s -z 07 () (-) G_ andere (auch mit den zugehörigen Felgen- bzw. Wulstbändern) : für Kinderroller, Hand- und Schubkarren (Felgendurchmesser bis 8") für Fahrräder, Mopeds und Kleinkrafträder bis 50 ccm für Motorräder und Motorroller (Felgendurchmesser 8" bis 21", jedoch nicht breiter als 4") für Personenkraftwagen (Felgendurchmesser 8' bis 15", jedoch breiter als 4", oder Felgendurchmesser 16", jedoch unter 6" breit) für Lastkraftwagen und Omnibusse (Felgendurchmesser 16" bis 22", 07 mintens 6" breit) für überschwere Lastkraftwagen und Geräte (Felgendurchmesser über 22") für Ackerschlepper, Ackermaschinen und Ackerwagen für Luftfahrzeuge für andere Fahrzeuge (z. B. für Industriekarren) Felgenbänder (allein ein- oder ausgehend), einschließlich Wulstbänder.. 07 Weichkautschukwaren zu hygienischen und medizinischen Zwecken (einschließlich Sauger), auch in Verbindung mit Hartkautschukteilen: Tauchgummiwaren: Schutzmittel andere Tauchgummiwaren (z. B. Fingerlinge, Sauger), ausgenommen Handschuhe (Nummer 4013 Deutschen Zolltarifs) andere 07 Bekleidung, Handschuhe und Bekleidungszubehör, aus Weichkautschuk, zu allen Zwecken: Handschuhe: für den Haushalt andere Handschuhe 07 Bekleidung und Bekleidungszubehör: Schutzanzüge gegen Bestrahlung oder radioaktive Verseuchung andere 07 Andere Weichkautschukwaren: ganz oder teilweise aus Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk Radiergummi andere: zu technischen Zwecken (z. B. Dichtungsscheiben und -ringe, Wasserstrahlregler, Gärkappen, Türpuffer, Membrane, Gummiwellenlager, Kuponringe) Bodenbelag (ausgenommen der Nummer 4008 Deutschen Zolltarifs) andere (z. B. Luftmatratzen, Zahlteller, Uhrarmbänder) 07 IV. Hartkautschuk und Hartkautschukwaren Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Profilen oder Rohren; Abfälle, Staub und Bruch: Hartkautschuk in Massen, Platten, Blättern, Streifen, Stäben, Profilen oder Rohren Abfälle, Staub und Bruch 07 eugnis Abschnitt VIII Häute, Felle, Leder, Pelzfelle und daraus; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; aus Därmen Kapitel 41 häute und Felle; Leder Rohe Häute und Felle (irisch, gesalzen, getrocknet, geäschert oder gepickelt): Schaltelle: bewollt 10

97 erzeich Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung indisches Vachette-Leder ( Kipse"), ganz, auch ohne Kopf und Füße, mit einem Stückgewicht von 4,5 kg oder weniger, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zum unmittelbaren Herstellen von Lederwaren nicht verwendbar -- -v 10 bereiech () GMO= andere: frisch, naß gesalzen, getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Lammfelle: bewollt 10 andere: frisch, naß gesalzen, getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Ziegenfelle: frisch, naß gesalzen, getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Zickelfelle: frisch, naß gesalzen, getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Kalbfelle: frisch oder naß gesalzen getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Rindshäute (von Kühen, Ochsen oder Bullen) : frisch oder naß gesalzen getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Büffelhäute: frisch oder naß gesalzen getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Roßhäute, Fohlenfelle und Häute von anderen Einhufern (z. B. von Eseln, Maultieren) : frisch oder naß gesalzen getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt Fisch- und Kriechtierhäute 10 andere Häute und Felle (z. B. von Schweinen, Gemsen, Gazellen, Rentieren, Elchen, Hirschen, Rehen, Hunden), einschließlich Vogelbälge ohne Federn oder Daunen: frisch, naß gesalzen, getrocknet oder trocken gesalzen geäschert oder gepickelt 10 Rind- und Kalbleder (einschließlich Büffelleder), Roßleder und Leder von anderen Einhufern, ausgenommen Leder der Nummern 4106 bis 4108 Deutschen Zolltarifs: anderes: nur gegerbt: Kalbleder 10 Rindleder, einschließlich Büffelleder; Roßleder und Leder von anderen Einhufern: Unterleder anderes 10 zugerichtet: Kalbleder: Boxkalf 10 anderes: Bekleidungsleder Oberleder technisches Leder anderes Kalbleder 10

98 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode erzeich benennung ungsfrei () G rganisation Rindleder, einschließlich Büffelleder: Gewichtsleder: Unterleder Treibriemenleder technisches Leder anderes (z. B. Blank- und Geschirrleder) 10 Flächenleder als Voll- und Narbenspaltleder (Narbenleder): Oberleder Bekleidungsleder Vachetten und Blankleder anderes Narbenleder 10 anderes Flächenleder (Spaltleder) : Oberleder Futterleder Vachettenspalte anderes Spaltleder Roßleder und Leder von anderen Einhufern 10 Schaf- und Lammleder, ausgenommen Leder der Nummern 4106 bis 4108 Deutschen Zolltarifs: von indischen Metis, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zum unmittelbaren Herstellen von Lederwaren nicht verwendbar 10 anderes: nur gegerbt 10 zugerichtet: Bekleidungsleder, ausgenommen Handschuhleder Handschuhleder Futterleder anderes Schaf- und Lammleder 10 Ziegen- und Zickelleder, ausgenommen Leder der Nummern 4106 bis 4108 Deutschen Zolltarifs: von indischen Ziegen, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zum unmittelbaren Herstellen von Lederwaren nicht verwendbar 10 anderes: nur gegerbt 10 zugerichtet: Oberleder Bekleidungsleder, ausgenommen Handschuhleder Handschuhleder Futterleder anderes Ziegen- und Zickelleder 10 Leder aus Häuten oder Fellen von anderen Tieren, ausgenommen Leder der Nummern 4106 bis 4108 Deutschen Zolltarifs: von Kriechtieren, nur pflanzlich gegerbt, auch weiterbearbeitet, jedoch augenscheinlich zum unmittelbaren -v -o Herstellen von Lederwaren nicht verwendbar 10 anderes: nur gegerbt 10 zugerichtet: von Schweinen von Kriechtieren oder Fischen von Robben oder anderen Meeressäugetieren von anderen Tieren 10 Sämischleder (Chamoisleder): geschliffen oder beschnitten 10 anderes: von Schafen oder Lämmern von anderen Tieren Pergament- und Rohhautleder 10

99 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G MO Lackleder und metallisiertes Leder: von Rindern 10 von anderen Tieren: Lackleder metallisiertes Leder Schnitzel und andere Abfälle von Leder, Kunstleder, Pergament- und Rohhautleder, nicht zum Herstellen von aus Leder verwendbar; Lederspäne, Lederpulver und Ledermehl Kunstleder, auf der Grundlage von unzerfasertem oder zerfasertem Leder hergestellt, in Platten oder Blättern, auch aufgerollt 10 Kapitel 42 Lederwaren; Sattlerwaren; Reiseartikel, Handtaschen und ähnliche Behältnisse; aus Därmen Sattlerwaren für alle Tiere (z. B. Sättel, Geschirre, Kumte, gtaue, Kniekappen), aus Stoffen aller Art 10 Reiseartikel (Reisekoffer, Handkoffer, Hutschachteln, Reisetaschen, Rucksäcke usw.), Einkaufstaschen, Handtaschen, Schulranzen, Aktentaschen, Brieftaschen, Geldbeutel, Necessaires, Werkzeugtaschen, Tabakbeutel, Futterale, Etuis oder Schachteln (für Waffen, Musikinstrumente, Ferngläser, Schmuck, Flakons, Kragen, Schuhe, Bürsten usw.) und ähnliche Behältnisse, aus Leder, Kunstleder, Vulkanfiber, Kunststoffolien, Pappe oder Geweben: Koffer aller Art: aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber aus Pappe aus Geweben, auch kunststoffbeschichtet 10 andere Reiseartikel (z. B. Necessaires: Reisetaschen, Tornister, Rucksäcke) und aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber oder Pappe aus Geweben, auch kunststoffbeschichtet 10 Aktentaschen und Aktenmappen: aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber, Pappe oder Geweben (auch kunststoffbeschichtet). 10 Handtaschen: aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber, Pappe oder Geweben -s (auch kunststoffbeschichtet). 10 Brillenetuis: aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber, Pappe oder Geweben (auch kunststoffbeschichtet). 10 andere Täschnerwaren (Behältnisse) : aus Kunststoffolien aus Leder aus Vulkanfiber oder Pappe aus Geweben, auch kunststoffbeschichtet 10 Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Leder oder Kunstleder: Bekleidung 10 Handschuhe: Schutzhandschuhe für alle Berufe Spezialsporthandschuhe (z. B. Boxhandschuhe) andere Bekleidungszubehör (z. B. Hosenträger, Gürtel, Koppelriemen, Armbänder) 10

100 Drucksache V/4293 tatistik Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode benennung aus Pelzfellen: Bekleidung und Bekleidungszubehör zu technischen Zwecken andere -s 10 () (-) G zu technischen Zwecken aus Leder oder Kunstleder: Treibriemen und -seile, Förderbänder und -seile 10 Spezialerse Textilindustrie: technische Lederartikel für Spinnereimaschinen (z. B. Florteilriemchen, Frottierleder, Hochverzugsriemchen, Laufleder, Nitschelhosen, Zylinderkalblederhülsen) 10 andere: Picker und Prelleder l andere (z. B. Bremsriemen, Fangriemen und -schnallen, Schlagkappen und -riemen, Webgeschirriemchen) andere (z. B. Dichtungsscheiben, Ledermanschetten, Kupplungsbänder, Pumpenklappen, Polierscheiben, Lederschläuche, Pufferleder) Andere aus Leder oder Kunstleder 10 aus Därmen, Goldschlägerhäutchen, Blasen oder Sehnen: Darmschnüre: Katgut, ausgenommen steriles Katgut (nr ) andere (z. B. abgepaßte Saiten für Tennisschläger), ausgenommen Darmsaiten für Musikinstrumente (nr ) andere 06 Kapitel 43 Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; daraus Rohe Pelzfelle: ganze Felle, auch beschnitten: von Hasen von Kaninchen von Nerzen von sogenannten Astrachan- oder Parakullämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern von anderen Tieren Teile von Fellen (z. B. Köpfe, Klauen, Schweife) 11 Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Säcken, Vierecken, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt; Abfälle und Überreste davon, nicht genäht: gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle, auch zu Platten, Säcken, Vierecken, Kreuzen oder ähnlichen Formen zusammengesetzt: von Kaninchen oder Hasen von Nerzen 10 U von sogenannten Astrachan- oder Karakullämmern und von indischen, chinesischen, mongolischen oder tibetanischen Lämmern von anderen Tieren 10 U Abfälle und Überreste (z. B. Köpfe, Klauen, Schweife), nicht genäht Künstliches Pelzwerk und daraus 09 Abschnitt IX Holz, Holzkohle und Holzwaren; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren Kapitel 44 Holz, Holzkohle und Holzwaren Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen oder Reisigbündeln; Holzabfälle, einschließlich Sägespäne: Brennholz und Reisig 11

101 Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber nicht weiter bearbeitet, mit einer Dicke von mehr als 5 mm: -o -- tropische Hölzer der in der zusätzlichen Vorschrift 1 zu Kap. 44 Deutschen Zolltarifs bezeichneten Arten: Limba Sipo andere tropische Hölzer gemäß zusätzlicher Vorschrift 1 zu Kap. 44 Deutschen Zolltarifs 11! Brettchen, mit einer Länge von 90 bis 210 mm, mit einer Dicke von mehr als 5 bis 8 mm und mit einer Breite von 21 bis 80 mm, ausgenommen solche der nrn his andere: Nadelholz: Bretter, mit einer Länge von 125 cm oder weniger und einer Dicke von weniger als 12,5 mm anderes Nadelholz 11 Laubholz: Eichenholz: Eichenfaßholz, an beiden Hauptflächen plangesägt anderes 11 arenw erzeich Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung st än () (-) G rganisation U= Holzabfälle: Sägespäne Schwarten, Spreißel, zerbrochene Bretter andern (z B. Hobel- und Hackspäne) Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen), auch zusammengepreßt 06 Rohholz, auch entrindet oder nur grob zugerichtet: tropische Hölzer der in der zusätzlichen Vorschrift 1 zu Kap. 44 Deutschen Zolltarifs bezeichneten Arten: Limba Weißhölzer (Abachi, Acajou, Samba, Wawa) Sipo Makoré andere tropische Hölzer gemäß zusätzlicher Vorschrift 1 zu Kap. 44 Deutschen Zolltarifs 11 andere: Nadelholz: Faserholz Grubenholz Stangenholz (ohne Rücksicht auf die Länge; Durchmesser mit Rinde höchstens 14 cm, 1 m oberhalb starkeren En gemessen) Rammpfähle 11 Leitungsmaste: mit einer Länge von 6 bis 18 m und mit einem Umfang am dickeren Ende von mehr als 45 cm, jedoch nicht mehr als 90 cm, in beliebigem Grade imprägniert andere Leitungsmaste anderes Stammholz (z. B. zum Sägen, Messern oder Rundschälen anderes Nadelholz (z. B. Nutzrollen, -scheite, -knüppel) 11 Laubholz: Faserholz Grubenholz 11 Stammholz zum Sägen, Messern oder Rundschälen: Eichenholz Rotbuchenholz Pappelholz Okoumé anderes Holz anderes Laubholz (z. B. Nutzrollen, -scheite, -knüppel) 11 Holz, vierseitig oder zweiseitig grob zugerichtet, aber nicht weiter bearbeitet: tropische Hölzer der in der zusätzlichen Vorschrift 1 zu Kap. 44 Deutschen Zolltarifs bezeichneten Arten 11 andere: Nadelholz Laubholz 11

102 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung - Furniertes Holz und Sperrholzplatten, auch in Verbindung mit anderen Stoffen; Hölzer mit Einlegearbeit (Intarsien oder Marketerie): () G Rotbuchenholz Pappelholz anderes Laubholz Holzpflasterklötze 11 Bahnschwellen aus Holz: imprägniert nicht imprägniert 11 Faßstäbe aus Holz, durch Spalten hergestellt, auch auf einer Hauptfläche gesägt, aber nicht weiter bearbeitet; FaBstäbe aus Holz, durch Sägen hergestellt, mintens auf einer Hauptfläche mit der Zylindersäge bearbeitet, aber nicht weiter bearbeitet: aus Buchenholz aus anderem Holz 11 Holz für Faßreifen; Holzpfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke aus Holz, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt; Holzspan aller Art; Holzspäne der bei der Essigherstellung oder zum Klären von Flüssigkeiten verwendeten Art: Holz für Faßreifen Pfähle, gespalten; Pfähle und Pflöcke, gespitzt, nicht in der Längsrichtung gesägt Holzspan aller Art, Essig- und Klärspäne Holz, nur grob zugerichtet oder abgerundet, aber weder gedrechselt, gebogen noch sonst mbearbeitet, für Gehstöcke, Regenschirme, Peitschen, Werkzeuggriffe, Werkzeugstiele und dergleichen Holzdraht; Holz für Zündhölzer vorgerichtet; Holznägel für Schuhe. 11 Holzwolle; Holzmehl: Holzwolle, auch Holzwollseile Holzmehl 11 Holz (einschließlich Stäbe oder Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt), gehobelt, genutet, gefedert, gekehlt, gefalzt, abgeschrägt oder in ähnlicher Weise bearbeitet: Stäbe oder Friese für Parkett, nicht zusammengesetzt 11 anderes Holz: Nadelholz Laubholz 11 Holz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder rundgeschält, aber nicht weiterbearbeitet, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger; Furnierblätter und Holz für Sperrholzplatten, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger: mit einer Dicke von 1 mm oder weniger mit einer Dicke von mehr als 1 bis 5 mm furniertes Holz und Sperrholzplatten, mit wenigstens einer äußeren Lage aus Holz von Kiefer, Rotem Lauan (Shorea negrosensis), Weißem Lauan (Pentacme contorta), Almon (Shorea amon), Birke oder Douglas-Fichte (Pseudotsuga taxifolia) 11 ± andere: furnierte Holzspan-, Holzfaser- und Flachsschäbenplatten: beiderseits furniert, mit einer Dicke der Mittellage von mehr als 5 mm (sogenannte Tischlerplatten) andere furnierte Holzspan-, Holzfaser- und Flachsschäbenplatten Furnier-(Sperrholz-)platten, nicht in Verbindung mit anderen Stoffen. 11 andere (z. B. furniertes Holz, Hölzer mit Einlegearbeit, Furnierplatten in Verbindung mit anderen Stoffen): beiderseits furniert, mit einer Dicke der Mittellage von mehr als 5 mm (sogenannte Tischlerplatten) andere 11

103 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich benennung ereich () G rganisation U= Verbundplatten mit Hohlraum-Mittellagen, aus Holz, auch mit Blättern aus unedlem Metall belegt Vergütetes Holz in Form von Platten, Brettern, Blöcken und dergleichen.. 11 Sogenanntes Kunstholz, aus Holzspänen, Sägespänen, Holzmehl oder anderen Abfällen holziger Stoffe unter Verwendung von Natur- oder Kunstharz oder anderen organischen Bindemitteln zusammengepreßt, in Form von Platten, Tafeln, Blöcken und dergleichen: Holzspanplatten (aus Holzwolle, Holzspänen, Sägespänen, Holzmehl oder anderen Holzabfällen): roh oder geschliffen andere (z. B. mit Kunststoff beschichtet), ausgenommen holzfurnierte 11 Spanplatten (Nummer 4415 Deutschen Zolltarifs) Flachsschäbenplatten anderes Kunstholz 11 Holzleisten und Holzfriese für Möbel, Rahmen, Innenausstattungen, elektrische Leitungen und dergleichen: metallüberzogene Leisten Goldleisten und andere feine Leisten andere Leisten und Friese Holzrahmen für Bilder, Spiegel und dergleichen 11 Kisten, Verschläge, Trommeln und ähnliche Verpackungsmittel aus Holz, voll, ganz oder zerlegt, auch teilweise zusammengesetzt: zylinder- oder faßförmige Umschließungen, ganz oder teilweise aus furniertem Holz oder Sperrholz (z. B. Sperrholzfässer), ausgenommen Böttcherwaren (Nummer 4422 Deutschen Zolltarifs) Kistenzuschnitte, einschließlich Kistengarnituren Flaschenkästen, einschließlich Harasse 11 andere: ganz oder teilweise aus furniertem Holz oder Sperrholz aus anderem Holz 11 Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren aus Holz und Teile davon, ausgenommen solche der Nummer 4408 Deutschen Zolltarifs: zerlegt, gebündelt oder lose, einschließlich der fertigen Einzelteile aus Holz: aus Eichenholz aus anderem Holz 11 nicht zerlegt: Fässer aller Art: neu: aus Eichenholz aus anderem Iolz 11 gebraucht: -v -b -o aus Eichenholz aus anderem Holz andere Böttcherwaren 11 Bautischler- und Zimmermannsarbeiten, einschließlich zerlegbare Holzkonstruktionen und hölzerne Parkettafeln: Holzhäuser, Schuppen, Baracken, Brücken und ähnliche zerlegbare Konstruktionen, voll oder mit ihren wesentlichen Teilen Verschalungen für Betonarbeiten Türen, ausgenommen Fenstertüren Fenster und Fenstertüren 11 Parkettafeln: Mosaikparkett (Klein- und Stäbchenparkett) andere Parkettafeln andere (z. B. Treppen, Einbaumöbel, Fensterläden) Haushaltsgeräte aus Holz 11

104 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode isses benennung ereich () (-) GMO= MO= Werkzeuge, Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele, Fassungen und Griffe für Besen, Bürsten und Pinsel, aus Holz; Schuhformen, Schuhleisten und Schuhspanner, aus Holz: Werkzeuge aus Holz 11 Werkzeugfassungen, Werkzeuggriffe und Werkzeugstiele: Griffe für Messerschmiedewaren und Eßbestecke andere (z. B. Hobelkästen, Spaten- und Schaufelstiele) Fassungen, Griffe und Stiele für Bürsten, Bürstenwaren und Besen Pinselstiele Leisten und Formen Schuhherstellung Schuhspanner 11 Spulen, Spindeln, Nähgarnrollen und ähnliche, aus gedrechseltem Holz: kleine Rollen zum Aufspulen von Nähgarn, Stickgarn und dergleichen Spulen, Walzen, Spindeln, Hülsen, Konen und ähnliche Textilindustrie andere 11 Lampen und andere Beleuchtungskörper aus Holz; Innenausstattungsgegende aus Holz, nicht zu Kap. 94 gehörig; Kästchen, Zigarettenbehälter, Präsentierbretter, Obstschalen, Schmuck- und Ziergegende, aus Holz; Kästen für Bestecke, für Zeichengeräte oder für Geigen und ähnliche Behältnisse, aus Holz; Holzgegende zum persönlichen Gebrauch oder Schmuck, wie sie in Taschen usw. mitgeführt werden; hölzerne Teile dieser : Beleuchtungskörper (Leuchten) aus Holz, auch mit elektrischer Ausrüstung Innenausstattungs-, Schmuck- und Ziergegende aus Holz; Holzgegende und Holzschmuck zum persönlichen Gebrauch andere 11 Andere, aus Holz hergestellt: Gießereimodelle Kleiderbügel, auch mit anderen Stoffen überzogen Koffer aller Art und ähnliche aus Holz, auch mit Innenausstattung aus Leder, Pappe, Geweben oder Kunststoff Klosettsitze Rundstäbe für Rollvorhänge, mit oder ohne Federzugvorrichtung 11 19/ andere 11 Kapitel 45 Kork und Korkwaren Naturkork. unbearbeitet, und Korkabfälle; Korkschrot, Korkmehl: Naturkork, unbearbeitet, in Platten oder Teilen von Platten, mit einer Dicke: von mehr als 30 mm 11 von 30 mm oder weniger: Schnittkorkholz Jungfernrinde anderer (Refugo) 11 -I Korkabfälle (z. B. Schleifmehl, Stanz- und Bohrabfälle) Korkschrot und Korkmehl n -b Würfel, Platten, Blätter und Streifen aus Naturkork, einschließlich Würfel oder Quader zur Herstellung von Stopfen 11, aus Naturkork hergestellt: Stopfen, auch durchbohrt oder mit Beschlägen, Kapseln oder Griffstücken in Form von einfachen runden Scheiben aus Metall, Kunststoff usw. versehen, mit einer Korkhöhe (ohne Kappe): von mehr als 37 mm von mehr als 32 bis 37 mm von 32 mm oder weniger andere aus Naturkork, einschließlich Korkscheiben für Kronenverschlüsse oder ähnliche Zwecke 11 Preßkork (mit oder ohne Bindemittel hergestellt) und, aus Prellkork hergestellt: Platten, Blätter und Tafeln, auch mit Papier oder Geweben verstärkt Würfel, Ziegel, Schalen, Zylinder, Rohre, Stangen und ähnliche Stopfen Korkscheiben für Kronenverschlüsse und für andere Verschlüsse andere aus Preßkork 11

105 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung andels tatistik 2 1 ereich gcnehmi () ungs (-) GMO= Kapitel 46 Flechtwaren und Korbmacherwaren Geflechte und ähnliche aus Flechtstoffen, zu allen Verwendungszwecken, auch miteinander zu Bändern verbunden: aus nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen aus Papierstreifen, auch in beliebigem Verhältnis mit pflanzlichen Stoffen gemischt aus anderen Flechtstoffen (z. B. aus Monofilen oder Streifen aus Kunststoff, 11 kunststoffüberzogenen Spinnstoffen) 11 Flechtstoffe, in Flächenform verwebt oder parallel aneinandergefügt, einschließlich Chinamatten, grobe Strohmatten und Gittergeflechte; Flaschenhülsen aus Stroh: Chinamatten und ähnliche Matten 11 Verpackungsstoffe, grobe Strohmatten, Gittergeflechte und ähnliche ; Flaschenhülsen aus Stroh: Schilfrohrmatten als Putzträger und dergleichen, ausgenommen Bauplatten der nr andere 11 U andere : aus Papierstreifen, auch in beliebigem Verhältnis mit pflanzlichen Stoffen gemischt 11 aus nichtversponnenen pflanzlichen Stoffen: nicht mit Papier oder Gewebe unterlegt: Schilfrohrbauplatten aus parallel liegendem, zusammengepreßtem und durch Eisendrähte zusammengehaltenem Schilfrohr 11 andere 11 U mit Papier oder Gewebe unterlegt aus anderen Flechtstoffen (z. B. aus Monofilen oder Streifen aus Kunststoff, kunststoffüberzogenen Spinnstoffen) 11 Korbmacherwaren und andere, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt oder aus der Nummer 4601 oder 4602 Deutschen Zolltarifs gefertigt;, aus Luffa hergestellt: Korbmacherwaren und andere, unmittelbar aus Flechtstoffen hergestellt: grobe Korbmacherwaren (z. B. Obst-, Wäsche-, Fisch-, Futter-, Rückentrag-, Reise-, Stubenwagen-, Hundekörbe): aus Holzspan 11 U aus anderen Flechtstoffen (z. B. Papierkörbe aus ungespaltener Weide) 11 U andere 11 U Korbmacherwaren und andere, aus der Nummer 4601 oder 4602 Deutschen Zolltarifs gefertigt , aus Luffa hergestellt 11 -g -b -h -s - Abschnitt X Ausgangsstoffe Papierherstellung; Papier, Pappe und daraus Kapitel 47 Ausgangsstoffe Papierherstellung Halbstoffe (Massen aus mechanisch oder chemisch aufbereiteten pflanzlichen Faserstoffen): aus Holz: Holzschliff (Weißschliff, Braunschliff) 11 Holzzellstoff: Halbzellstoff und chemischer Holzschliff 11

106 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung ereich () Vollzellstoff: Sulfatzellstoff, auch Natronzellstoff: ungebleicht angebleicht 11 gebleicht: Chemiefaser- und Edelzellstoff: mit einem R-10 Gehalt von weniger als 92,7 Hundertteilen mit einem R-10 Gehalt von 92,7 Hundertteilen oder mehr anderer 11 Sulfitzellstoff: ungebleicht 11 gebleicht: Chemiefaser- und Edelzellstoff: mit einem R-10 Gehalt von weniger als 92,7 Hundertteilen mit einem R-10 Gehalt von 92,7 Hundertteilen oder mehr anderer aus Baumwollinters 11 aus anderen pflanzlichen Stoffen: gebleicht andere 11 Papierabfälle und Pappabfälle; Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstellung verwendbar: Papierabfälle und Pappabfälle: augenscheinlich nur zur Papierherstellung verwendbar 11 andere: ausschließlich zur Papierherstellung verwendbar gemacht andere Papierwaren und Pappwaren, alt, nur zur Papierherstellung verwendbar 11 G Kapitel 48 Papier und Pappe; aus Papierhaibstoff, Papier und Pappe I. Papier und Pappe, in Rollen oder Bogen Maschinenpapier und Maschinenpappe, einschließlich Zellstoffwatte, in Rollen oder Bogen: Strohpapier Papier aus Altpapier Strohpappe Pappe aus Altpapier Filzpapier, Filzpappe, sogenanntes Wollfilzpapier, sogenannte Wollfilzpappe 11 sogenanntes Duplex- und Triplex-Papier, sogenannte Duplex- und Triplex- Pappe, ähnliche Erse aus mintens zwei verschiedenartigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht: Duplex- und Triplex-Papier 11 -b Duplex- und Triplex-Pappe Chromoersatzkarton andere Halbzellstoffpapier (z. B. Welle bei Wellpappe) 11 Kraftpappe (mit mintens 90 v.h. Fasergehaltes an Kraftzellstoff) : Kraftliner andere Kraftpappe 11 Kraftpapier (mit mintens 90 v.h. Fasergehaltes an Kraftzellstoff) : Kraftliner: gebleicht ungebleicht Isolierroh- und Kabelpapier 11 Kraftpackpapier: gebleicht ungebleicht 11

107 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () G Kraftseidenpapier Kraftspinnpapier Schmirgelroh- und Sch! eitbandrchpapier Lochkartenkraftpapier Kondensatorpapier 11 Kraftsackpapier: gebleicht ungebleicht 11 anderes Kraftpapier: gebleicht halbgebleicht oder gefärbt ungebleicht maschinell hergestellte nach Art Büttenpapiers oder der Büttenpappe Filtrierpapier und -pappe Zigarettenpapier (Seidenpapier mit einem Quadratmetergewicht von 12 bis 25 g, mit Wasserlinienrippung, Glimmittel als Füllstoffe enthaltend), nicht zugeschnitten Zellstoffwatte 11 4d01 46 Vliese aus Zellstoffasern (sogenanntes Tissue) Preßspan, gegautscht, auch matt (zusammengeklebt: nr ) Papier für Endlosformulare 11 anderes Papier: Wertzeichen- und Banknotenpapier Bibeldruckpapier Zeitungsdruckpapier und Papier für periodische Druckschriften: Zeitungsdruckpapier Papier für periodische Druckschriften anderes (z. B. ohne Wasserzeichen) 11 anderes Druckpapier: holzhaltig holzfrei Kartonpapier, ausgenommen Lochkarten- und Zeichenkartonpapier Zeichenpapier und Zeichenkartonpapier Flor- und Durchschlagpost Löschpapier 11 Schreibpapier, weder liniiert noch kariert: holzfrei holzhaltig Rohpapier für photographische Zwecke, nicht barytiert Lichtpausrohpapier Streichrohpapier und Streichrohkarton Tapetenrohpapier Kohlerohpapier (Karbonrohpapier) Lochkartenpapier Sulfitseidenpackpapier Sulfitpackpapier Kondensatorpapier Papier mit einem Quadratmetergewicht von 15 g oder weniger zur Verwendung als Schichtträger beim Herstellen von Dauerschablonen anderes Papier -b -s 11 andere Pappe: holzfrei holzhaltig Büttenpapier und Büttenpappe (handgeschöpft) 11 Pergamentpapier, Pergamentpappe und Nachahmungen davon, einschließlich sogenanntes Pergaminpapier, in Rollen oder Bogen: Pergamentpapier und Pergamentpappe 11 Pergamentersatzpapier: Naturpauspapier anderes Pergamentersatzpapier Peruamin andere (z. B. pergamentersatzähnliche Papiere und Pappen) 11 Papier und Pappe, zusammengeklebt, auf der Oberfläche weder getränkt noch überzogen, auch mit Innenverstärkung, in Rollen oder Bogen: Preßspan, durch sammenkleben mehrerer Lagen hergestellt, auch matt (gegautscht: nr ) 11

108 Drucksache V/4293 Nr tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode () -gud ig ngs benennung GMO= U= Strohpappe, geklebt oder beklebt Doppelwachspapier und Doppelbitumenpapier Bristolpapier und -pappe Pappe aus Altpapier, geklebt oder beklebt andere 11 Papier und Pappe, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältelt, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen oder Bogen: Wellpapier und Wellpappe gekrepptes oder gefälteltes Kraftpapier 11 andere gekreppte oder gefältelte Papiere: Toilettenkreppapier Hygiene- und Haushaltkreppapier andere Ausstattungspapier und -karton, durch Pressen oder Prägen gemustert andere Papier und Pappe, liniiert oder kariert, jedoch nicht anderweit bedruckt, in Rollen oder Bogen 11 Papier und Pappe, gestrichen, überzogen, getränkt oder auf der Oberfläche gefärbt (marmoriert, gemustert oder dergleichen) oder bedruckt (andere als solche der Nummer 4806 Deutschen Zolltarifs und Kap. 49), in Rollen oder Bogen: gestrichene (gedeckte) Papiere und Pappen: Druck- und Schreibpapier (z. B. Chromopapier, Kunstdruckpapier) sogenanntes Duplex-, Triplex- und Multiplexpapier und -pappe aus mintens zwei verschiedenartigen Lagen Papier oder Pappe gegautscht Papier und Pappe für photographische Zwecke, nicht lichtempfindlich Druckmaternpapier und -pappe andere gestrichene (gedeckte) Papiere andere gestrichene (gedeckte) Pappen 11 mit bituminösen Stoffen jeder Art getränkte Papiere und Pappen, auch verstärkt, auch mit Sand oder ähnlichen Stoffen belegt: Dachpappe und Isolierpappe: mit Sand oder ähnlichen Stoffen belegt andere andere (z. B. bituminiertes Kabelkreppapier) auf der Oberfläche ein- oder mehrfarbig eingefärbt, oberflächenmarmorierte oder gestreifte Papiere und Pappen (z. B. Kofferpappen, Hartpappen, Beklebepapiere) auf der Oberfläche mit regelmäßig wiederkehrenden f a r b i g e n D e s s i n s versehene Papiere und Pappen (z. B. Phantasiepapiere) 11 andere überzogene oder getränkte Papiere und Pappen: gummierte Papiere und Pappen, einschließlich Selbstklebepapiere mit Kunstharz oder Kunststoff überzogene oder getränkte Papiere und Pappen, ausgenommen Selbstklebepapiere (nr ) mit Wachs, Paraffin oder Stearin überzogene oder getränkte Papiere und Pappen mit 01, Glyzerin oder dergleichen überzogene oder getränkte Papiere und Pappen (z. B. Lampenschirmpapier und -karton, Ölpauspapier) Kohlepapier und ähnliches Vervielfältipapier Reagenzpapier und andere mit chemisch -s wirksamen Stoffen überzogene oder getränkte Papiere und Pappen; Dauerschablonenpapier, Gelatine bedruckte Papiere und Pappen (mit regelmäßig wiederkehrendem, an die Zweckbestimmung gebundenem Aufdruck) : Millimeterpapier und Registrierpapier, mit Spaltenbezeichnung oder Zahlenangabe anderes (z. B. bedrucktes Pack- und Einschlagpapier) papier mit Glimmerstaub überzogene Papiere und Pappen andere (z. B. mit Metallpulver bestreute Papiere, Velours- und Schieferpapier) Filterblöcke und Filterplatten, aus Papierhalbstoff: ohne Asbestfasern mit Astbestfasern Bauplatten aus Papierhalbstoff, aus Fasern von Holz oder von anderen pflanzlichen Stoffen, auch mit natürlichen oder künstlichen Harzen oder ähnlichen Bindemitteln hergestellt: Hartplatten: nicht bearbeitet, auch bituminiert 11

109 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () (-) G U= bearbeitet (z. B. gehärtet, gelocht, geprägt, künstlich gemasert, lackiert) 11 andere Bauplatten (z. B. Isolierplatten): nicht bearbeitet, auch bituminiert bearbeitet (z. B. gehärtet, gelocht, geprägt, künstlich gemasert, lackiert) 11 II. Papier und Pappe, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten; aus Papier und Pappe Zigarettenpapier, zugeschnitten, auch in Päckchen oder Hülsen: zugeschnitten in Päckchen oder Hülsen 11 Papiertapeten, Linkrusta und Buntglaspapier: Papiertapeten Linkrusta Buntglaspapier 11 Fußbodenbeläge mit Papier- oder Pappunterlage, auch mit Linoleumschicht, auch zugeschnitten: mit Linoleumschicht andere 06 Vervielfältipapier und Umdruckpapier, zugeschnitten, auch in Behältnissen (Kohlepapier, Schablonenpapier und dergleichen): Dauerschablonen, auch in Verbindung mit Kohlepapier oder ähnlichem Papier Kohlepapier und ähnliches Vervielfältipapier andere 06 Schreibwaren: Briefblöcke, Briefumschläge, Einstückbriefe, Postkarten (ohne Bilder) und Briefkarten; Schachteln, Taschen und ähnliche Behältnisse, aus Papier oder Pappe, mit einer sammenstellung solcher Schreibwaren: Briefumschläge (Briefhüllen, Taschen, Wertbriefumschläge) und derglei Briefblöcke, Schreibblöcke, Einstückbriefe, Postkarten (ohne Bilder), Brief- 11 chen karten, nicht in sammenstellungen 11 Schachteln, Mappen und ähnliche Umschließungen aus Papier oder Pappe karten (ohne Bilder), Briefhüllen und dergleichen mit sammenstellungen von Briefpapier, Briefblöcken, Briefkarten, Post- 11 Andere Papiere und Pappen, zu einem bestimmten Zweck zugeschnitten: Filtrierpapier und -pappe Toilettenpapier, auch perforiert, in Rollen, Päckchen oder ähnlichen Auf Kondensatorpapier 11 machungen Klebestreifen, auch aufgerollt: Klebebänder mit einer Klebeschicht aus Kautschuk und mit einer Breite von 10 cm oder weniger 11 andere Klebestreifen Reagenzpapier und andere mit chemisch wirksamen Stoffen überzogene oder getränkte Papiere und Pappen Papierstreifen für Rechenmaschinen, Setzmaschinen, Fernschreibgeräte 06 und ähnliche Geräte, auch aufgerollt Verpackungszuschnitte, auch aufgerollt -n -s (z. B. für Bonbons, Schokolade, Seife) holzfreies Schreibpapier Flor- und Durchschlagpost Briefumschlagpapier andere, einschließlich Papierwolle 11 Schachteln, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier oder Pappe: aus Wellpapier oder Wellpappe 11 andere: Papiersäcke Beutel und Tüten, einschließlich Tragtaschen Faltschachteln Kartonagen Becher und Töpfe, auch mit Paraffin getränkt oder mit Kunststoff überzogen Hartpapierbehältnisse, gewickelt oder auf andere Weise hergestellt (z. B. Fässer, Rohre, gezogene Dosen), ausgenommen aus Schichtpreßstoffen (Kap. 39) 11

110 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung andere: 1. Bierglasuntersetzer 11 U 2. andere 11 -s -n () GMO= Etuis, ausgenommen Täschnerwaren der Nummer 4202 Deutschen Zolltarifs andere Pappwaren der in Büros, Läden und dergleichen verwendeten Art 11 Register, Hefte, Merkbücher, Quittungsbücher und dergleichen, Notizblöcke, Notiz- und Tagebücher, Schreibunterlagen, Ordner, Einbände (für Lose-Blatt-Systeme oder andere) und andere Papier, aus Papier oder Pappe; Alben für Muster oder für Sammlungen sowie Buchhüllen, aus Papier oder Pappe: Geschäftsbücher (z. B. Kassen-, Auftrags-, Quittungs-, Durchschreibebücher, Register, Journale) 11 4b18 20 Notiz- und Stenogrammblöcke Hefte fur Schulbedarf Ordner, Schnellhefter, Aktendeckel; Einbände (z. B. für Lose-Blatt-Systeme) Alben für Muster oder Sammlungen (auch zum Einstecken oder Einkleben) und dergleichen (z. B. Poesiealben, Gästebücher) andere (z. B. Schreibunterlagen, Buchhüllen, Unterschrifts- und Zeichenmappen) Etiketten aller Art aus Papier oder Pappe, mit oder ohne Aufdruck oder Bilder, auch gummiert 11 Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtet: Textilindustrie andere 11 Andere, aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe oder Zellstoffwatte hergestellt: aus Zellstoffwatte: hygienische Binden und Tampons andere (z. B. Taschentücher) 11 aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe geformt oder geprellt: Höckerpappe zur Eierverpackung andere (z. B. Schüsseln, Teller) 11 andere: Borten für Wandbretter; Papierspitzen und Papierstickereien Klebeecken, Klebefalze, Photoecken und dergleichen (Kleberollen: Nummer 4815 Deutschen Zolltarifs) Lampenschirme Schnittmuster (Schablonen) und Modelle, auch zusammengesetzt Tischtücher, Servietten und andere Papierwäsche Diagrammpapier in der für Registriergeräte oder dergleichen erforderlichen Form Papiere und Pappen, gelocht, für Jacquardvorrichtungen und dergleichen Lochkarten und Lochstreifenkarten 11 Kapitel 49 Buch und Erse graphischen Gewerbes Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern: im Ausland verlegt andere 11 Zeitungen und andere periodische Druckschriften, auch mit Bildern: wissenschaftliche und fachliche Zeitschriften, ausgenommen Modezeitschriften andere 11

111 isses Deutschher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung lrei () GMO= t Mark MO= U= Bilderalben, Bilderbücher und Zeichen- oder Malbücher, broschiert, kartoniert oder gebunden, für Kinder: unzerreißare Bilderbücher, auch aus Geweben andere Noten, handgeschrieben oder gedruckt, mit oder ohne Bilder, auch gebunden 11 Kartographische Erse aller Art, einschließlich Wandkarten und topographische Pläne, gedruckt; gedruckte Erd- und Himmelsgloben: Landkarten, auch Wandkarten Atlanten gedruckte Erd- und Himmelsgloben andere Baupläne, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels- oder ähnlichen Zwecken, mit der Hand oder photographisch hergestellt; hand- oder maschinegeschriebene Schriftstücke 11 Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, im Verbrauchsland gültig oder zum Umlauf vorgesehen; Papier mit Stempel, Banknoten, Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere, einschließlich Scheckhefte und dergleichen: Briefmarken, Stempelmarken, Steuerzeichen und dergleichen, nicht entwertet, im Verbrauchsland gültig oder zum Umlauf vorgesehen 11 4g07 30 Banknoten Papier mit Stempel, Aktien, Schuldverschreibungen und ähnliche Wertpapiere, einschließlich Scheckhefte und dergleichen 11 Abziehbilder aller Art: zu gewerblichen Zwecken andere 11 Postkarten, Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, mit Bildern, in beliebigem Druck hergestellt, auch mit Verzierungen aller Art: Postkarten mit Bildern: Photopostkarten (z. B. Ansichts-, Star- und Genrepostkarten) andere Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, mit Bildern (z. B Folder) 11 Kalender aller Art, aus Papier oder Pappe, einschließlich Blöcke von Abreißkalendern: gebundene Kalender, ausgenommen der Nummern 4818, 4901 und 4911 Deutschen Zolltarifs 11 Abreißkalender: Bildkalender (Blöcke mit bebilderten Kalenderseiten) andere Abreißkalender; Ersatzblöcke 11 -n andere Kalender (z. B. Wandtafelkalender, Advents- und Weihnachtskalender) 11 Bilder, Bilddrucke, Photographien und andere Drucke, in beliebigen Verfahren hergestellt: ungefalzte Druckbogen, nur mit Bilddrucken oder Illustrationen, jedoch ohne Text oder sonstige Beschriftung, für gemeinschaftliche Verlagsausgaben.. 11 andere: Bilder, Bilddrucke und Photographien, ausgenommen in Form von Büchern und vollen, nicht gebundenen Sammlungen von Bilddrucken mit numerierten Seiten und mit erklärendem Text (Nummer 4901 Deutschen Zolltarifs) 11 Werbedrucke und Werbeschriften: im Ausland verlegte Kataloge von Büchern und Veröffentlichungen andere Glückwunschkarten, Weihnachtskarten und dergleichen, ohne Bilder andere Drucke 11

112 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung stä n () G Abschnitt XI Spinnstoffe und daraus Kapitel 501 Seide, Schappeseide und Bourretteseide U*) Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet 09 Grège, weder gedreht noch gezwirnt: roh andere 09 Abfälle von Seide (einschließlich nicht abhaspelbare Seidenraupenkokons und Reißspinnstoff); Schappeseide, Bourretteseide und Kämmlinge: weder gekrempelt noch gekämmt gekrempelt oder gekämmt 09 Seidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: roh, abgekocht oder gebleicht andere 09 Schappeseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: roh, abgekocht.oder gebleicht andere 09 Bourretteseidengarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: roh andere 09 Seidengarne, Schappeseidengarne und Bourretteseidengarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Seidengarne (Haspelseidengarne) Schappeseidengarne Bourretteseidengarne Messinahaar; Katgutnachahmungen aus Seide 09 Gewebe aus Seide oder Schappeseide: Kreppgewebe aus Seide oder Schappeseide: mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh, abgekocht oder gebleicht 09 U gefärbt oder buntgewebt 09 U bedruckt 09 U mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: bedruckt -s 09 U andere (z. B. roh, abgekocht, gefärbt) 09 U Pongée -, Habutai-, Honon-, Shantung- oder Corahgewebe und ähnliche ostasiatische Gewebe, g a n z a u s Sei de (nicht mit Schappeseide oder anderen Spinnstoffen gemischt) : in Taftbindung: roh oder nur abgekocht 09 U gebleicht 09 U gefärbt 09 U bedruckt 09 U buntgewebt 09 U in anderer Gewebebindung: roh, abgekocht oder gebleicht 09 U gefärbt 09 U bedruckt 09 U buntgewebt 09 U *) Bei der en von dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist.

113 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung -nj () GMO= MO= andere Gewebe aus Seide oder Schappeseide: mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: undichte Gewebe (z. B. Musseline, Grenadine, Voile, Gaze, Etamine, Marquisette) : roh, abgekocht oder gebleicht 09 U gefärbt oder buntgewebt 09 U bedruckt 09 U andere: roh, abgekocht oder gebleicht 09 U gefärbt: mit einer Breite von mehr als 57 bis 75 cm 09 U mit einer anderen Breite 09 U bedruckt 09 U buntgewebt: mit einer Breite von mehr als 57 bis 75 cm 09 U mit einer anderen Breite 09 U mit einem Anteil an Seide oder Schappeseide von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: roh, abgekocht oder gebleicht 09 U gefärbt: mit einer Breite von mehr als 57 bis 75 cm 09 U mit einer anderen Breite 09 U bedruckt 09 U buntgewebt: mit einer Breite von mehr als 57 bis 75 cm 09 U mit einer anderen Breite 09 U Gewebe aus Bourretteseide 09 U Kapitel 51 *) Synthetische und künstliche Spinnfäden Synthetische und künstliche Spinnfäden, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: synthetische Spinnfäden (Endlosgarne): Poly a mi d-spinnfäden: Reifen-Cordgarn und andere hochfeste Garne für technische Zwecke texturierte Garne 09 nicht texturierte Garne: ungezwirnt: ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je ni mit mehr als 50 Drehungen je m gezwirnt 09 Polyester- Spinnfäden: Reifen-Cordgarn und andere hochfeste Garne für technische Zwecke texturierte Garne - 09 nicht texturierte Garne: ungezwirnt: 5t01 24 ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je m mit mehr als 50 Drehungen je m gezwirnt 09 andere (z. B. Polyacryl-Spinnfäden) : Reifen-Cordgarn und andere hochfeste Garne für technische Zwecke texturierte Garne 09 nicht texturierte Garne: ungezwirnt: ungedreht oder mit 50 Drehungen oder weniger je m mit mehr als 50 Drehungen je m gezwirnt 09 *) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. U*)

114 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode synthetische Spinnfäden: -b Näh- und Stopfgarne andere künstliche Spinnfäden 09 benennung ereich () qenehmi G U= künstliche Spinnfäden (Endlosgarne) : mit Lufteinschlüssen 09 andere: Viskose- Spinnfäden: Reifen-Cordgarn und andere hochfeste Garne für technische Zwecke texturierte Garne 09 nicht texturierte Garne: ungezwirnt, von 105 den oder weniger: ungedreht oder mit 250 Drehungen oder weniger je m mit mehr als 250 Drehungen je m 09 ungezwirnt, von mehr als 105 den: ungedreht oder mit 250 Drehungen oder weniger je m mit mehr als 250 Drehungen je m 09 gezwirnt: von 105 den oder weniger von mehr als 105 den 09 Acetat - Spinnfäden: texturierte Garne 09 nicht texturierte Garne: ungezwirnt: von 105 den oder weniger von mehr als 105 den 09 gezwirnt: von 105 den oder weniger von mehr als 105 den 09 a n der e (z. B. Kupfer-Ammoniak-Spinnfäden, Spinnfäden auf Kasein-, Protein-, Alginatbasis) : nicht texturierte, ungezwirnte Garne texturierte oder gezwirnte Garne 09 Monofile, Streifen (künstliches Stroh und dergleichen) und Katgutnachahmungen, aus synthetischer oder künstlicher Spinnmasse: aus synthetischer Spinnmasse: Monofile: Borsten andere Monofile (z. B. nicht fertig zusammengefügte Angelleinen, Saiten für Tennisschläger) Streifen oder dergleichen, aus Polyäthylen oder Polypropylen andere Streifen; Katgutnachahmungen 11 aus künstlicher Spinnmasse: Monofile Streifen und Katgutnachahmungen 09 Synthetische und künstliche Spinnfäden, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfäden (einschließlich Gewebe aus Monofilen oder Streifen der Nummer 5101 oder 5102 Deutschen Zolltarifs): Gewebe aus synthetis c hen Spinnläden:.5l04 01 Gewebe aus Streifen oder dergleichen, aus Polyäthylen oder Polypropylen 09 *) U Cordgewebe Reifenherstellung 09 buntgewebte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) : mit einem Anteil an sythetischen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr 09 *) *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

115 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 N r. () benennung - (`) G mit einem Anteil an sythetischen Spinnfäden von weniger als 85 Gewichtshundertteilen 09 *) Gewebe mit Elastomer-Fäden 09 *) U andere Gewebe aus synthetischen Spinnfäden: mit einem Anteil an synthetischen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: undichte Gewebe: Drehergewebe für Gardinen 09 *) U andere undichte Gewebe für Gardinen 09 *) U andere undichte Gewebe: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U andere Gewebe mit einem Anteil an synthetischen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger 09 *) U von mehr als 57 cm 09 *) U bedruckt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger 09 *) U von mehr als 57 cm 09 *)) U buntgewebt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger 09 *) U von mehr als 57 bis 75 cm 09 *) U von mehr als 75 cm 09 *) U mit einem Anteil an synthetischen Spinnfäden von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U Gewebe aus künstlichen Spinnfäden: Cordgewebe Reifenherstellung 09 buntgewehte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) : mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von weniger als 85 Ge- *) wichtshundertteilen 09 *) Gewebe mit Elastomer-Fäden 09 *) U Kreppgewebe: roh oder gebleicht gefärbt oder buntgewebt bedruckt 09 *) U buntgewebte Gewebe aus künstlichen Spinnfäden mit einem Titer von 195 den oder mehr und einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle) : mit einem Anteil an künstlichen - Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr 09 *) U mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von weniger als 85 Gewichtshundertteilen 09 *) U andere Gewebe aus künstlichen Spinnfäden: mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: undichte Gewebe für Gardinen 09 andere undichte Gewebe: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt buntgewebt 09 *) U andere Gewebe mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh oder gebleicht 09 *) U *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

116 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung Wolle, feine und grobe Tierhaare, -- - Roßhaar igenehm () = GMO gefärbt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger von mehr als 57 bis 75 cm 09 * U von mehr als 75 bis 115 cm 09 * U von mehr als 115 bis 135 cm 09 *) U von mehr als 135 bis 145 cm: Gewebe in Taft-, Serge- oder Satinbindung 09 *) U Gewebe in anderer Bindung 09 * U von mehr als 145 cm 09 * U * bedruckt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger 09 U von mehr als 57 bis 115 cm 09 * U von mehr als 115 cm 09 * U buntgewebt, mit einer Breite: von 57 cm oder weniger von mehr als 57 bis 75 cm 09 *) U von mehr als 75 bis 115 cm 09 * U von mehr als 115 bis 135 cm 09 * U von mehr als 135 bis 145 cm 09 *) U von mehr als 145 cm 09 * U mit einem Anteil an künstlichen Spinnfäden von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: roh oder gebleicht 09 * U gefärbt, mit einer Breite: von mehr als 57 bis 75 cm 09 * U mit einer anderen Breite 09 *) U bedruckt 09 * U buntgewebt, mit einer Breite: von mehr als 57 bis 75 cm 09 * U mit einer anderen Breite 09 * U Kapitel 52 **) U ** Metallgarne Metallfäden in Verbindung mit Garnen aus Spinnstoffen (Metallgarne), einschließlich mit Metallfäden umsponnene Garne aus Spinnstoffen; metallisierte Garne aus Spinnstoffen: mit Edelmetallen 19 mit unedlen Metallen: vergoldet oder versilbert andere Gewebe aus Metallfäden, Gewebe aus Metallgarnen oder aus metallisierten Garnen der Nummer 5201 Deutschen Zolltarifs, zur Bekleidung, Innenausstattung oder zu ähnlichen Zwecken 09 Kapitel 531 Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt: Schurwolle: im Schweiß: Merinowolle Kreuzzuchtwolle 09 auf dem Rücken gewaschen: Merinowolle Kreuzzuchtwolle 09 fabrikgewaschen: nicht karbonisiert: Merinowolle Kreuzzuchtwolle 09 U**) *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. **) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist.

117 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 handeln benennung () GMO= MO= karbonisiert: Merinowolle Kreuzzuchtwolle Haut-, Kalk, Gerber-, Pelz- und Sterblingswolle: 09 fabrikgewaschen: nicht karbonisiert karbonisiert andere 09 Feine und grobe Tierhaare, weder gekrempelt noch gekämmt: feine Tierhaare: Alpaka-, Lama-, Vikunja-, Jak- und Kamelhaare 09 Tibet-, Kaschmirziegenhaare und ähnliche Ziegenhaare, ausgenommen Angoraziegenhaare Haare der gemeinen Ziegen (nr ) 09 Angorakaninchenhaare 09 Kaninchenhaare (andere als Angorakaninchenhaare), Hasenhaare, Biber-, Nutria- und Bisamrattenhaare: gebeizt, Hutindustrie andere 09 grobe Tierhaare: unbearbeitet oder bearbeitet (z. B. gebleicht, gefärbt), jedoch nicht gekrollt: Körperhaare von Pferden oder Rindern Haare der gemeinen Ziegen andere grobe Tierhaare (z. B. Affen-, Hunde-, Otterhaare) bearbeitet (z. B. gebleicht, gefärbt) und gekrollt 11 Abfälle von Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren, ausgenommen Reißspinnstoff: Kämmlinge: nicht karbonisiert: von Wolle von feinen oder groben Tierhaaren 09 karbonisiert: von Wolle von feinen oder groben Tierhaaren Garnabfälle (z. B. Fadenabrisse, Fadengewirre, Kettgarnreste) 09 andere Abfälle (z. B. Abgänge von der Vollsortierung, Krempelflug, Kammflug, Graupen, Kehrwolle, Krempelausputz, Kammzugabrisse, Vorgarnabrisse) : nicht karbonisiert karbonisiert Reißspinnstoff aus Wolle oder feinen oder groben Tierhaaren 09 Wolle, feine und grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt: gekrempelte Wolle: Merinowolle Kreuzzuchtwolle 09 gekämmte Wolle: in Form von Kammzugwickeln (tops): Merinowolle Kreuzzuchtwolle 09 andere: Merinowolle Kreuzzuchtwolle feine Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt 09 Streichgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: mit einem Anteil an Wolle oder an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: ungezwirnt: roh 09 U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 U

118 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung d ig () (s. 1, 3 der G MO= gezwirnt: roh 09 U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 U mit einem Anteil an Wolle oder an Wolle und leinen Tierhaaren von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: ungezwirnt: roh 09 U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 U gezwirnt: roh 09 U gebleibt, gefärbt oder bedruckt 09 U Kammgarne aus Wolle, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: mit einem Anteil an Wolle oder an Wolle und feinen Tierhaaren von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: ungezwirnt: f roh: 1. harte Kammgarne andere 09 *) U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 *) U gezwirnt: roh: 1. harte Kammgarne andere 09 *) U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 *) U mit einem Anteil an Wolle oder an Wolle und feinen Tierhaaren von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: ungezwirnt: roh: 1. harte Kammgarne andere 09 *) U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 *) U gezwirnt: roh: 1. harte Kammgarne andere 09 *) U gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 *) U Garne aus feinen Tierhaaren, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Streichgarne: ungezwirnt: Mohairgarne andere 09 gezwirnt: Mohairgarne andere -s 09 Kammgarne: ungezwirnt: Mohairgarne andere 09 gezwirnt: Mohairgarne andere 09 Garne aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus Roßhaar 09 aus groben Tierhaaren: von Nm 3 oder weniger von mehr als Nm 3 09 *) Die ist, wenn land ein in der Landerliste B genanntes Land ist.

119 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung ereich () G Garne aus Wolle, aus feinen oder groben Tierhaaren oder aus Rofihaar, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus Wolle oder feinen Tierhaaren: mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: Handstrickgarne und Handarbeitsgarne 09 *) U andere 09 *) U mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: Handstrickgarne und Handarbeilsgarne 09 *) U andere 09 *) U aus groben Tierhaaren oder aus Roßhaar 09 U Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren: mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: buntgewebte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) 09 andere: Streichgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: von mehr als 450 g 09 *) U von 275 bis 450 g 09 *) U von weniger als 275 g 09 *) U Kammgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: von mehr als 375 g 09 *) U von 200 bis 375 g 09 *) U von weniger als 200 g: roh 09 *) U gebleicht oder gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U mit einem Anteil an diesen Spinnstoffen von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: 5311 (i0 buntgewebte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) 09 andere: Gewebe überwiegend oder nur mit synthetischen Spinnfäden gemischt 09 *) U Gewebe überwiegend oder nur mit künstlichen Spinnfäden gemischt.. 09 *) U Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren, überwiegend oder nur mit synthetischen Spinnfasern gemischt: Streichgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: von mehr als 450 g 09 *) U von 275 bis 450 g 09 *) U von weniger als 275 g 09 *) U Kammgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: -b -n von mehr als 375 g 09 *) U von 200 bis 375 g 09 *) U von weniger als 200 g 09 *) U andere Gewebe aus Wolle oder feinen Tierhaaren: Streichgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: von mehr als 450 g 09 *) U von 275 bis 450 g 09 *) U von weniger als 275 g 09 *) U Kammgarngewebe, mit einem Quadratmetergewicht: von mehr als 375 g 09 *) U von 200 bis 375 g 09 *) U von weniger als 200 g 09 *) U Gewebe aus groben Tierhaaren Gewebe aus Roßhaar 09 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

120 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung g -gu ngs. () G rganisa tion Kapitel 54 *) Flachs und Ramie Flachs, roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus Flachs: roh, auch geriffelt 09/ geröstet gebrochen, geschwungen, gereinigt gehechelt oder anders bearbeitet Werg verspinnbare Wergabfälle und andere verspinnbare Abfälle, einschließlich Reißspinnstoff Polsterhede und andere nichtverspinnbare Abfälle Ramie, roh, entholzt, degummiert, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus Ramie 09 Leinengarne und Ramiegarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Leinengarne, geglättet (poliert) 09 andere Leinengarne; Ramiegarne: ungezwirnt: roh: von Nm 8,5 oder weniger von mehr als Nm 8,5 bis von mehr als Nm 15 bis von mehr als Nm 30 bis von mehr als Nm gebleicht, gefärbt oder bedruckt: von Nm 8,5 oder weniger von mehr als Nm 8,5 bis von mehr als Nm 15 bis von mehr als Nm 30 bis von mehr als Nm gezwirnt: roh gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 Leinengarne und Ramiegarne, in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Leinengarne, geglättet (poliert) andere 09 Gewebe aus Flachs oder Ramie: mit einem Anteil an Flachs oder Ramie von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh: mit einem Quadratmetergewicht von 400 g oder weniger 09 U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 400 g 09 U gebleicht gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 mit einem Anteil an Flachs oder Ramie von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: -o roh: mit einem Quadratmetergewicht von 400 g oder weniger 09 U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 400 g 09 U gebleicht gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 Kapitel 55 *) Baumwolle Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt 09 Baumwoll-Linters: roh: 1. spinnfähig nicht spinnfähig 11 *) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. U*)

121 tatistik Deutscher Buntag - 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung st än ke its () (-) andere gezwirnte Garne: roh: von Nm 14 oder weniger von mehr als Nm 14 bis von mehr als Nm 28 bis von mehr als Nm 40 bis von mehr als Nm 53 bis von mehr als Nm 80 bis weniger als von Nm 120 oder mehr -s 09 G gewaschen, entfettet, gereinigt, gebleicht oder gefärbt: 1. spinnfähig nicht spinnfähig 11 Abfälle von Raumwolle (einschließlich Reißspinnstoff), weder gekrempelt noch gekämmt: Garnabfälle Reißbaumwolle (Reißspinnstoff) Putzwolle andere Abfälle Baumwolle, gekrempelt oder gekämmt 09 Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: ungezwirnt: roh: von Nm 14 oder weniger von mehr als Nm 14 bis von mehr als Nm 28 bis von mehr als Nm 40 bis von mehr als Nm 53 bis von mehr als Nm 80 bis weniger als von Nm 120 oder mehr 09 gebleicht, gefärbt oder bedruckt: von Nm 14 oder weniger: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 14 bis 40: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 40 bis 80: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 80 bis weniger als U von Nm 120 oder mehr 09 U gezwirnt: gezwirnt oder appretiert, auf Karten, Rollen, Spulen oder ähnlichen Unterlagen, in Kugeln oder Knäueln aufgemacht, mit einem Höchstgewicht (einschließlich Unterlage) von 900 g je Stück: roh gebleicht, gefärbt oder bedruckt 09 gebleicht, gefärbt oder bedruckt: von Nm 14 oder weniger: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 14 bis 40: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 40 bis 80: gebleicht 09 U gefärbt oder bedruckt 09 U von mehr als Nm 80 bis weniger als U von Nm 120 oder mehr 09 U Baumwollgarne in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Näh- und Stopfgarne 09 U Handstrickgarne 09 U andere 09 U

122 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 his 200 g und einer Breite: von 85 bis 115 cm **)***) U von ]hehr als 11 5 bis 165 cm -s 09 **)***) U von mehr als 165 cm 09 **)***) U mit einem Quadratmetergewicht von mehr a Is 200 g 09 **)***) U st än () lisfe) G Organisation Drehergewebe aus Baumwolle: mit einem Quadratmetergewicht von 70 g oder weniger: roh 09 *) gebleicht, gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 *) mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g: roh 09 *) gebleicht, gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 *) Schlingengewebe (Frottiergewebe) aus Baumwolle: roh 09 *) gebleicht oder gefärbt 09 *) bedruckt 09 *) buntgewebt 09 1 Andere Gewebe aus Baumwolle: Gewebe mit einem Anteil an Baumwolle von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: mil einer Breite von weniger als 85 cm: Gewebe der Nummer A l---a Deutschen Zolltarifs: roh 09 **)***) U gebleicht oder gefärbt 09 **) U bedruckt 09 *) U buntgewebt **) U andere Gewebe mit einer Bi cite von weniger als 85 cm: roh 09 **)***) U gebleicht oder gefirbt 09 **) U bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U mit eines Breite von 85 cm oder mehr: Gewebe der Nummer A--11 a Deutsche!' Zolltarifs: roh 09 **)***) U gebleicht 09 **) U gefärbt 09 **) U 550e 26 bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U andere Gewebe mit einer Breite von 85 cm oder mehr: roh, in Leinwandbindung: mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder weniger und einer Breite: von 85 his 115 r in 09 **)***) U von mehr als 115 bis 165 cm: aus Garnen von weniger als Nm **)***) U aus anderen Garnen 09 **)***) U von mehr als 165 cm 09 **)***) U roh, in anderen Bindungen: mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 09 **)***) U 5;99.12 mit eiuein Ql-iadrdtmetergewicht von mehr als 200 q: 1. Cordgewebe iiir die Reifenherstellung 09 **) 2. andere 09 gebleicht, in Leinwandbindung: init einem Quadratmetergewicht von 130 g oder welliger und einer Breite: von 85 bis I 15 cm 09 **) U con mehr als 115 (ni 09 **) U *) ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur. wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. ***) Die ist hedürftig, wenn land Hongkong ist. U

123 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G t Mark mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 bis 200 g und einer Breite: von 85 his 115 cm 09 **) U von,mehr als 115 bis 165 eilt 09 **) U von mehr als 165 cm 09 **) U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 09 **) U gebleicht, in anderen Bindungen: mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 09 **) U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 09 **) U gefärbt, in Leinwandbindung: mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder weniger und einer Breite: von 85 bis 115 cm 09 **) Li von mehr als 115 cm 09 **) U m it einem Quadrat retergewicht von mehr als 130 bis 200 g und einer Breite: von 85 bis 115 cm 09 U von mehr als 115 bis 165 cm 09 **) U von mehr als 165 cm (19 **) U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 09 **) U gefärbt, in anderen Bindungen: niit einem Quadratmelergewicht von 200 g oder weniger. 09 **) U mit einem Quadratotetergewicht von mehr als 200 g 09 **) U bedruckt: mit einem Quadratmetergewicht von 130 g oder weniger.. 09 **) U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 130 his 200 g. 09 **) U mit einem Quadratmetergewichl von mehr als 200 q 09 **) U **) buntgewebt: Jacgu- rdgewebe nid einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) 09 **) andere: mit einem Quadratmetergewicht von 200 g oder weniger 09 U mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 200 g 09 **) U Gewebe mit einem Anteil an Baumwolle von weniger als 85 Gewichtshundert teilen: mit einer Breite von weniger als 85 cm: roh 09 **)***) U gebleicht oder gefärbt 09 **) U bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U mit einer Breite von 85 cm oder mehr: **) überwiegend oder nur mit synthetischen oder künstlichen Spinn f a d e n gemischt: roh 09 **)***) U gebleicht - 09 U gefärbt 09 **) U bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U überwiegend oder nur mit synthetischen oder künstlichen Spinn f a s e r n gemischt: roh 09 **)**) U gebleicht 09 **) U gefärbt 09 **) U bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U andere Baumwollgewebe (z. B. mit Flachs oder Ramie gemischt): roh 09 **)***) U gebleicht 09 **) U gefärbt 09 **) U **) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. ***) nie ist, wenn land Hongkong ist.

124 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung g () (-) G rganisation bedruckt 09 **) U buntgewebt 09 **) U Kapitel 561 Synthetische und künstliche Spinnfasern Synthetische und künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt: synthetische Spinnfasern: Polyamid-Spinnfasern Polyester-Spinnfasern Polyacryl-Spinnfasern andere 09 künstliche Spinnfasern: Viskose-Spinnfasern Acetat-Spinnfasern Kupfer-Ammoniak-Spinnfasern andere (z. B. Spinnfasern auf Kasein-, Protein-, Alginatbasis) 09 Spinnkabel: aus synthetischen Spinnfäden: aus Polyamid-Spinnfäden aus Polyester-Spinnfäden aus Polyacryl-Spinnfäden andere 09 aus künstlichen Spinnfäden: aus Viskose-Spinnfäden aus Acetat-Spinnfäden aus Kupfer-Ammoniak-Spinnfäden andere 09 Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff), weder gekrempelt noch gekämmt: von synthetischen Spinnstoffen: von Polyamid-Spinnstoffen von Polyester-Spinnstoffen von Polyacryl-Spinnstoffen andere 09 von künstlichen Spinnstoffen: von Viskose-Spinnstoffen von Acetat-Spinnstoffen von Kupfer-Ammoniak-Spinnstoffen andere 09 Synthetische und künstliche Spinnfasern und Abfälle von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, gekrempelt, gekämmt oder anders Spinnerei vorbereitet: synthetische Spinnfasern: Polyamid-Spinnfasern Polyester-Spinnfasern - -o di Polyacryl-Spinnfasern andere 09 künstliche Spinnfasern: Viskose-Spinnfasern Acetat-Spinnfasern Kupfer-Ammoniak-Spinnfasern andere 09 Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (oder aus Abfällen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: Garne aus synthetischen Spinnfasern: mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: U*) *) Bei der en Eintuhr von dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. **) Die ist pflichtig, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

125 Deutscher Buntag Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: überwiegend oder nur mit Wolle - oder feinen Tierhaaren gemischt überwiegend oder nur mit Baumwolle gemischt andere 09 () (-) G MO= ungezwirnt: roh oder gebleicht: Nm 14 oder weniger von mehr als Nm gefärbt oder bedruckt: Nm 14 oder weniger von mehr als Nm gezwirnt: roh oder gebleicht: Nm 14 oder weniger von mehr als Nm gefärbt oder bedruckt: Nm 14 oder weniger von mehr als Nm mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: überwiegend oder nur mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt überwiegend oder nur mit Baumwolle gemischt andere 09 Garne aus k u n s t l i c h e n Spinnfasern: mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: ungezwirnt: roh oder gebleicht: von Nm 4,4 oder weniger von mehr als Nm 4,4 bis von mehr als Nm 14 bis von mehr als Nm 40 bis von mehr als Nm gefärbt oder bedruckt: von Nm 14 oder weniger von mehr als Nm gezwirnt: roh oder gebleicht: von Nm 4,4 oder weniger von mehr als Nm 4,4 bis von mehr als Nm 14 bis von mehr als Nm 40 bis von mehr als Nm gefärbt oder bedruckt: von Nm 14 oder weniger von mehr als Nm Garne aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern (oder aus Abfällen von synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen), in Aufmachungen für den Einzelverkauf: aus synthetischen Spinnfasern: mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: Näh- und Stopfgarne andere mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 Gewichtshundertteilen 09 aus künstlichen Spinnfasern: Handstrickgarne andere 09

126 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G rganisation U= Gewebe aus synthetischen oder künstlichen Spinnfasern: Gewebe aus synthetischen Spinnfasern: *) buntgewebte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) Drehergewebe mit einem Quadratmetergewicht von 80 bis 120 g *) U andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U andere Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: überwiegend oder nur mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt: roh oder gebleicht 09 U *) U U buntgewebt 09 *) U gefärbt bedruckt *) überwiegend oder nur mit Baumwolle gemischt: roh oder gebleicht 09 U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U überwiegend oder nur mit synthetischen oder künstlichen Spinnfäden gemischt: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U andere: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U *) *) *) *) Gewebe aus künstlichen Spinnfasern: buntgewebte Jacquardgewebe mit einer Breite von mehr als 115 bis weniger als 140 cm und einem Quadratmetergewicht von mehr als 250 g (Möbelstoffe) 09 *) andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von 85 Gewichtshundertteilen oder mehr: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U andere Gewebe, mit einem Anteil an künstlichen Spinnfasern von weniger als 85 Gewichtshundertteilen: Einlagestoffe für Obeikleidung -o 09 andere Gewebe: überwiegend oder nur mit Wolle oder feinen Tierhaaren gemischt: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U überwiegend oder nur mit Baumwolle gemischt: roh oder gebleicht gefärbt 09 *) U U bedruckt 09 U buntgewebt: Jacquardgewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matratzendrelle) andere 09 *) U U überwiegend oder nur mit synthetischen Spinnfäden gemischt: roh oder gebleicht 09 *) U *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

127 sses Augen Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung -ni () (-) Andere pflanzliche Spinnstoffe, roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff) aus diesen Spinnstoffen: Sisal und andere Agavefasern: Polstermatten andere 09 Kokosfasern: Polstermatten 09 andere: roh bearbeitet (z. B. gehechelt, gebleicht, gefärbt) juteähnliche Fasern (z. B. Siam-Jute, Bimli- oder Mesta-Jute, Kenaf [Hibiscus cannabinus], Rosella [Hibiscus sabdariffa], Kongo-Jute [Urena lobatal) andere pflanzliche Spinnstoffe (z. B. Abutilon-Hanf, Mauritius-Hanf, Neuseeländischer Hanf oder Flachs, Sunn-Hanf) - 09 G gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U überwiegend oder nur mit künstlichen Spinnfäden gemischt: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt: Jacquardgewebe mit einer Breite von 140 cm oder mehr (Matrat *) *) zendrelle) andere U U andere: roh oder gebleicht 09 *) U gefärbt 09 *) U bedruckt 09 *) U buntgewebt 09 *) U Kapitel 57**) Andere pflanzliche Spinnstoffe; Papiergarne und Gewebe aus Papiergarnen Hanf (Cannabis sativa), roh, geröstet, geschwungen, gehechelt oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus Hanf: roh, geröstet oder geschwungen gehechelt oder anders bearbeitet Werg und Abfälle, einschließlich Reißspinnstoff Manilahanf (Abaca oder Musa textilis), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus Manilahanf 09 Jute, roh, geschält oder anders bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle (einschließlich Reißspinnstoff), aus Jute: roh, geschält oder anders bearbeitet Reißspinnstoff Werg und Abfälle 09 Hanfgarne: nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf: geglättet (poliert) 09 U andere: ungezwirnt 09 U gezwirnt 09 U in Aufmachungen für den Einzelverkauf 09 U Jutegarne: ungezwirnt: von Nm 1 oder weniger von mehr als Nm gezwirnt 09 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. **) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. U**)

128 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () (-) aus Wolle oder feinen Tierhaaren: handgeknüpft maschinengeknüpft aus Seide, Schappeseide, synthetischen Spinnstoffen, Metallgarnen oder metallisierten Garnen der Nummer 5201 Deutschen Zolltarifs oder aus Metallfäden aus anderen Spinnstoffen 09 Andere Teppiche, auch fertiggestellt; Kelim, Sumak, Karamanie und dergleichen, auch fertiggestellt: Kelim, Sumak, Karamanie und dergleichen 09 Nadelflorteppiche (Tufted-Teppiche): aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus anderen Spinnstoffen 09 andere Teppiche (z. B. Bouclé-, Tournai-, Tapestry-, Axminster-Teppiche; glatte gewebte und einfache geflochtene Teppiche, Läufer oder Matten; Allgäuer Teppiche und sogenannte Velours- oder Bürstenmatten; Badevorleger aus Frottiergeweben) : aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen: Webteppiche -s andere 09 aus Wolle oder feinen Tierhaaren: Webteppiche andere 09 aus groben Tierhaaren: Webteppiche andere 09 aus Baumwolle: Webteppiche 09 ****) andere 09 ****) aus Jute aus Sisal, anderen Agavefasern oder aus Manilahanf 09 G Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen: aus Sisal oder anderen Agavefasern aus Kokosfasern aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen Papiergarne Gewebe aus Hanf 09 U Gewebe aus Jute: mit einer Breite von 150 cm oder weniger und einem Quadratmetergewicht: von weniger als 310 g: roh 09 *) U gebleicht, gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 *) U von 310 bis 500 g 09 *) U von mehr als 500 g 09 *) U mit einer Breite von mehr als 150 cm: roh: mit einer Breite von mehr als 150 bis 230 cm 09 *) U mit einer Breite von mehr als 230 cm 09 *) U gebleicht, gefärbt, bedruckt oder buntgewebt 09 *) U Gewebe aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen 09 *) U Gewebe aus Papiergarnen 09 Kapitel 58***) Teppiche und Tapisserien; Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe; Bänder; Posamentierwaren; Tülle, geknüpfte Netzstoffe; Spitzen; Stickereien Geknüpfte Teppiche, auch fertiggestellt: *) Die ist, wenn land ein In der Länderliste B genanntes Land ist. **) Die juteähnlicher Gewebe ist nur, wenn mit dem eine Bescheinigung Herstellers der Gewebe vorgelegt wird, daß die Gewebe mehr als 50 v. H pflanzliche Spinnstoffe der nummer enthalten. ***) Bei der en von dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. ****) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. U***)

129 Samtbänder, Plüschbänder und ähnliche Bänder: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen Bänder mit Elastomer-Fäden -- -s -k andere Bänder: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 09 aus synthetischen Spinnstoffen: mit echten Webekanten andere 09 aus künstlichen Spinnstoffen: mit echten Webekanten andere aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten Garnen 09 aus Baumwolle: mit echten Webekanten 09 *) andere 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 tatistik Deutscher Buntag Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung eits () G 1 I 2 I aus Kokosfasern 09 U aus anderen Spinnstoffen 09 Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z. B. Petit Point-, Kreuzstich), auch fertiggestellt: Tapisserien, handgewebt 09 U Tapisserien als Nadelarbeit: vorgezogene (trassierte) Kissenplatten, auch mit abgepaßt beigegebenem Stickmaterial 09 U andere 09 U Samt, Plüsch, Schlingengewebe und Chenillegewebe, ausgenommen Gewebe der Nummern 5508 und 5805 Deutschen Zolltarifs: Epinglé: aus synthetischen Spinnstoffen aus Wolle oder Tierhaaren aus Baumwolle 09 *) aus künstlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 andere: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 09 aus synthetischen Spinnstoffen: Flor aus der Kette gebildet Flor aus dem Schuß gebildet 09 aus künstlichen Spinnstoffen: Flor aus der Kette gebildet: aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern Flor aus dem Schuß gebildet aus Wolle oder Tierhaaren 09 aus Baumwolle: Flor aus der Kette gebildet 09 *) Flor aus dem Schuß gebildet: Cord (Rippensamt) 09 **) anderer 09 **) aus anderen Spinnstoffen 09 Bänder und schußlose Bänder aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Spinnstoffen (bolducs), ausgenommen der Nummer 5806 Deutschen Zolltarifs: schußlose Bänder (bolducs) 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Die ist beürftig. wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist.

130 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses fur die benennung () GMO rganisation Etiketten, Abzeichen und ähnliche, gewebt, nicht bestickt, als Meterware oder zugeschnitten: mit eingewebten Inschriften oder Motiven: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 ') aus anderen Spinnstoffen 09 andere (z. B. Drucketiketten) : aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Chenillegarne; Gimpen (andere als umsponnene Garne der Nummer 5201 Deutschen Zolltarifs und als umsponnene Garne aus Roßhaar); Geflechte und sonstige Posamentierwaren, als Meterware; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und dergleichen: Chenillegarne Gimpen Geflechte mit einer Breite von 5 cm oder weniger, aus Monofilen der Nummer 5101 oder 5102 Deutschen Zolltarifs oder aus Streifen (künstlichem Stroh und dergleichen) der Nummer 5102 Deutschen Zolltarifs, aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, aus Flachs, Ramie oder pflanzlichen Spinnstoffen Kap andere Geflechte: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Metallfäden, Metallgarnen oder metallisierten Garnen aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen andere (z. B. Quasten, Troddeln, Pompons) 09 Tülle und geknüpfte Netzstoffe, ungemustert: Tülle: aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 geknüpfte Netzstoffe: aus synthetischen Spinnstoffen: für Fischereizwecke andere aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 *) Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe, gemustert; Spitzen (maschinen- oder handgefertigt), als Meterware oder als Motiv: Tülle, geknüpfte Netzstoffe und Bobinetgardinenstoffe: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Maschinenspitzen: -n -o Flecht- und Klöppelspitzen: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 *) andere Maschinenspitzen (z. B. Webspitzen): aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen handgefertigte Spitzen 09 U Stickereien als Meterware oder als Motiv: Ätz- oder Luftstickereien und Stickereien mit herausgeschnittenem Grund, mit einem Wert je kg Eigengewicht: von mehr als 140, DM von 140, DM oder weniger 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist.

131 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses tatistik benennung ereich () G andere Stickereien, mit einem Wert je kg Eigengewicht: von mehr als 70,-- DM: aus synthetischen 1 oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 von 70, DM oder weniger: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Kapitel 59 **) U**) Watte und Filze; Tauwerk und andere Seilerwaren; Spezialgewebe, getränkte oder bestrichene Gewebe; Gegende technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen Watte und daraus; Sdierstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen: Watte und daraus: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen: Watterollen mit einem Durchmesser von 8 mm oder weniger andere aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Scherstaub, Knoten und Noppen: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 Filze und daraus, auch getränkt oder bestrichen: Filze als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten: Bodenbeläge 09 andere: weder getränkt noch bestrichen, g e n a d e 1 t: aus Jute aus anderen Spinnstoffen 09 weder getränkt noch bestrichen, g e f i l z t: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus groben Tierhaaren aus anderen Spinnstoffen 09 getränkt oder bestrichen: mit Asphalt, Teer oder ähnlichen Stoffen mit Kautschuk mit Kunststoff oder anderen Stoffen 09 andere Filze: weder getränkt noch bestrichen: aus Wolle oder feinen Tierhaaren -b -s -n aus Jute aus anderen Spinnstoffen getränkt oder bestrichen 09 Vliesstoffe und daraus, auch getränkt oder bestrichen: als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten: bestrichen nicht bestrichen andere 07 Bindfäden, Seile und Taue, auch geflochten: aus synthetischen Spinnstoffen aus Flachs oder Ramie aus Baumwolle 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist.

132 Drucksache V/4293 rzeich tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode -ve benennung st än Wachstuch und andere mit einem Überzug -s -- auf der Grundlage von 01 versehene Gewebe geölte Gewebe 09 () G aus Hanf: Bindfäden: geglättet (poliert), auf Spulen, Rollen, Karten oder ähnlichen Unterlagen 09 U andere Bindfäden 09 U Seile und Taue aus Manilahanf 09 aus Sisal oder anderen Agavefasern: Bindfäden: Erntegarne andere (z. B. Webgarne, Drahtseileinlegegarne) Seile und Taue aus anderen Spinnstoffen 09 Netze aus der Nummer 5904 Deutschen Zolltarifs, in Stücken, als Meterware oder abgepaßt; abgepaßte Fischernetze aus Garnen, Bindfäden oder Seilen: Fischernetze, auch abgepaßt, auch mit Senkblei oder Schwimmern: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle oder anderen pflanzlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 andere Netze, in Stücken, als Meterware oder abgepaßt (z. B. Einkaufsnetze, Tragenetze für Spielbälle, Tarnnetze, Hängematten) : aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen (i 00 Andere aus Garnen, Bindfäden, Seilen oder Tauen, ausgenommen Gewebe und daraus 09 Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen richtestoffen bestrichen, zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen und anderen Kartonagen oder zu ähnlichen Zwecken; Pausleinwand; präparierte Malleinwand, Bougram und ähnliche Erse Hutmacherei: Buchbinderzeugstoffe und dergleichen Pausleinwand (Pausgewebe) andere (z. B. Malleinwand, Bougram, Steifleinen für Bekleidung) 09 Gewebe, mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen getränkt oder bestrichen: getränkt 09 andere (z. B. bestrichen, überzogen): mit Polyvinylchlorid (z. B. PVC-Gewebekunstleder) 09 mit Zellulosederivaten oder anderen Kunststoffen: mit Schauseite aus Spinnstoffen andere 09 Wachstuch und andere geölte oder mit einem Überzug auf der Grundlage von CO versehene Gewebe: Linoleum, auch zugeschnitten; Fußbodenbelag aus einem Grund aus Spinnstoffen mit aufgetragener Deckschicht aus beliebigen Stoffen, auch zugeschnitten: Linoleum 06 anderer Fußbodenbelag mit aufgetragener Deckschicht aus Kunststoff oder anderen Stoffen (z. B. Kautschuk) : auf Nadelfilz auf anderen Spinnstoffunterlagen 06 Kautschutierte Gewebe, ausgenommen Gewirke: kautschutierte Gewebe: Klebebänder mit einer Klebeschicht aus Kautschuk und mit einer Breite von 10 cm oder weniger Gewebe in Verbindung mit Schaum-, Schwamm- oder Zellkautschuk andere 07

133 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tatistik benennung st än () G gewebeähnliche Erse aus parallel liegenden und miteinander durch Kautschuk verklebten Garnen aus Spinnstoffen 07 Andere Gewebe, getränkt oder bestrichen; bemalte Gewebe für Theaterdekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen: mit Wachs oder wachshaltigen Stoffen getränkt oder bestrichen (z. B Planengewebe) : aus Baumwolle 09 *) aus Hanf oder Jute 09 U aus anderen Spinnstoffen (z. B. Flachs) 09 U mit Asphalt, Teer oder ähnlichen Stoffen getränkt oder bestrichen mit anderen Stoffen getränkt oder bestrichen (auch überdeckt mit z. B. dekorationen, Atelierhintergründe und dergleichen Scherstaub, Korkmehl, Glaskügelchen); bemalte Gewebe für Theater- 09 Gummielastische Gewebe, ausgenommen Gewirke: mit einer Breite von 15 cm oder weniger: aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 mit einer Breite von mehr als 15 cm: aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle. 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Gewebte, geflochtene oder gewirkte Dochte aus Spinnstoffen für Lampen, Kocher, Kerzen und dergleichen; Glühstrümpfe, auch getränkt, und schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe: Dochte schlauchförmige Gewirke für Glühstrümpfe Glühstrümpfe 06 Pumpenschläuche und ähnliche Schläuche, aus Spinnstoffen, auch mit Armaturen oder behörteilen aus anderen Stoffen: durch eine Kautschukschicht auf der Innenseite wasserdicht gemacht: aus synthetischen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen andere: aus synthetischen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch verstärkt: aus Kamelhaar oder anderen tierischen Spinnstoffen, auch gemischt mit anderen Spinnstoffen, ohne Rücksicht auf das Mischungsverhältnis aus pflanzlichen Spinnstoffen aus synthetischen oder anderen Spinnstoffen 09 Technische Gewebe und Gegende technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen: Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, alle diese in Verbindung mit einer Lage oder mehreren Lagen -s aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen wie sie üblicherweise zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendet werden, sowie ähnliche zu anderen technischen Zwecken: Kratzenblätter oder Kratzenbänder, nicht mit Runddraht, Sektoraldraht oder dergleichen besetzt Kautschukdrucktücher andere (z. B. Mitläuferstoffe, Doppelgewebe) 09 -F Müllergaze, auch fertiggestellt: aus Seide oder Schappeseide aus anderen Spinnstoffen (z. B. synthetischen oder künstlichen Spinnfäden) 09 Filtertücher, auch aus Menschenhaaren: Meterware abgepaßte oder einfach umnähte Tücher fertiggestellte Tücher mit Bändern und Metallösen 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkautsland ist.

134 Drucksache V/4293 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G MO gewebte sogenannte Filztuche, schlauchförmig oder sonst endlos, mit einfacher oder mehrfacher Kette und/oder mit einfachem oder mehrfachem Schuß, oder flach, mit mehrfacher Kette und/oder mehrfachem Schuß, gerauht oder ungerauht, auch getränkt oder bestrichen: Filztuche (z. B. Naß-, Trocken-, Unter-, Ober-, Steige-, Saug-, Schon-, Markier-, Lang-, Glätt-, Entwässerungsfilze), wie sie üblicherweise auf Papiermaschinen verwendet werden: aus Wolle aus Seide oder aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle oder anderen Spinnstoffen 09 *) Filztuche für andere technische Zwecke: aus Wolle aus anderen Spinnstoffen Gewebe mit Metalleinlagen oder aus Metallgarnen der Nummer 5201 Deutschen Zolltarifs Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Erse, wie sie üblicherweise zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendet werden, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen 09 Gegende technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen der Nummern 5914 bis 5916 Deutschen Zolltarifs), z. B. Polierscheiben, Dichtungen, Staubbeutel, Filtersäcke, Schützentreiber: aus Filz aus anderen Spinnstoffen 09 Kapitel 60**) Gewirke Gewirke als Meterware, weder gummielastisch noch kautschutiert: Vorhangstoffe, Gardinenstoffe und Spitzen: aus Baumwolle aus künstlichen Spinnstoffen Vorhangstoffe und Gardinenstoffe aus synthetischen Spinnstoffen Raschelspitzen aus synthetischen Spinnstoffen Gewirke mit Elastomer-Fäden 09 andere Gewirke: aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 aus synthetischen Spinnstoffen: Kettengewirke: roh oder gebleicht gefärbt bedruckt buntgewirkt 09 andere Gewirke: roh oder gebleicht gefärbt bedruckt buntgewirkt aus künstlichen Spinnstoffen -n aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Handschuhe aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert: Einziehfutter Handschuhe, mit Kunststoff getränkt oder bestrichen (z. B. sogenannte Vinyl-Handschuhe aus Gewirken) 09 andere Handschuhe aus Gewirken: aus synthetischen Spinnstoffen: aus gewirktem Stoff zugeschnitten und genäht andere (z. B. Strickhandschuhe) aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 U aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist, U**)

135 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () (-) Badeanzüge und -hosen: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle *) aus anderen Spinnstoffen 09 G Strümpfe, Unterziehstrümpfe, Socken, Söckchen, Strumpfschoner und ähnliche Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert: aus synthetischen Spinnstoffen: Damentemstrumpfe (aus Garnen von 60 den oder weniger): Strumpfrohlinge 09 U**) fertige Strümpfe: nahtlos 09 U**) andere (z. B. flachgewirkt) 09 U andere Damenstrümpfe: nahtlos.. 09 U**) andere (z. B. flachgewirkt) 09 U**) andere Strumpfwaren: Kniestrümpfe und knielange Socken 09 U**) andere (z. B. Knöchelsocken) 09 U**) aus Wolle oder feinen Tierhaaren: Strümpfe Kniestrümpfe und knielange Socken andere (z. B. Knöchelsocken) aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 U**) Unterkleidung aus Gewirken, weder gummielastisch noch kautschutiert: Säuglingskleidung 09 Strumpfhosen: Feinstrumpfhosen aus synthetischen Spinnstoffen (aus Garnen von 60 den oder weniger) andere Strumpfhosen aus synthetischen Spinnstoffen Strumpfhosen aus anderen Spinnstoffen Oberhemden aus synthetischen Spinnstoffen (auch Sport- und Arbeitshemden), für Männer und Knaben 09 andere Unterkleidung: aus synthetischen Spinnstoffen: für Männer und Knaben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder aus künstlichen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Oberkleidung, Bekleidungszubehör und andere Wirkwaren, weder gummielastisch noch kautschutiert: Säuglingskleidung: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 *) Pullover, Slipover, Twinsets, Westen, Jacken, Blusen und dergleichen: mit einem Anteil an Wolle von mintens 50 Gewichtshundertteilen und einem Stückgewicht von 600 g oder mehr 09 ***) ****) U andere:. aus Wolle oder feinen Tierhaaren: für Männer und Knaben 09 ***) ****) U für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 09 -t- "') "") U *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland Ist. **) Genehmi ist nur die solcher Strümpfe, die in einem Land der Länderliste A oder B gewirkt sind, was durch ein nachzuweisen ist. ***) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. ****) Ist land Hongkong, so ist die nur, wenn Hongkong auch Einkaufsland ist.

136 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () G aus synthetischen Spinnstoffen: für Männer und Knaben 09 **) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 09 **) aus künstlichen Spinnstoffen: für Männer und Knaben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 09 aus Baumwolle: für Männer und Knaben 09 *) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 09 *) aus anderen Spinnstoff en: für Männer und Knaben für Frauen, Mädchen und Kleinkinder 09 Kleider und Kostüme: aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 **) U 09 **) aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 *) andere Oberkleidung (z. 13 Röcke, Hosen): aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 **) U aus synthetischen Spinnstoffen 09 **) aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle. 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 Bekleidungszubehör (z. B. Schals, Kopftücher, Krawatten): aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 andere Wirkwaren (z. B. Teewärmer, Topflappen, Vorhänge): aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 aus anderen Spinnstoffen: fertiggestellte Vorhänge und Gardinen andere Wirkwaren Gummielastische Gewirke und kautschutierte Gewirke, als Meterware, sowie daraus (einschließlich Knieschützer und Gummistrümpfe): gummielastische Gewirke als Meterware: aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) aus anderen Spinnstoffen 09 kautschutierte Gewirke als Meterware: aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 07 aus gummielastischen oder kautschutierten Gewirken: Krampfaderstrümpfe (medizinische Gummistrümpfe): aus Baumwolle 18 -s aus anderen Spinnstoffen Badeanzüge und -hosen andere (z. B. Knieschützer, Gürtel): aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 18 Oberkleidung für Männer und Knaben: Kapitel 61 ***) Bekleidung und Bekleidungszubehör, aus Spinnstoffen undurchlässige Oberkleidung (hergestellt aus getränkten oder bestrichenen Ersen im Sinne der Nummer 5908, 5909, 5911 oder 5912 Deutschen Zolltarifs) 09 *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. ***) Bei der gerrehmitieien von dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist. U***)

137 sses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4233 benennung -ni () ungs (-) G Arbeits- und Berufskleidung (z. B. Overalls): aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle l9 aus anderen Spinnstoffen 09 *)**) Sportkleidung (z. B. Turnhosen, Fechtanzüge, Tennis- und Reitkleidung ; Skianoraks und -hosen); Badeanzüge und -hosen: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) **) aus anderen Spinnstoffen 09 Mäntel und Umhänge, ausgenommen Bade- und Hausmäntel: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *)**) aus anderen Spinnstoffen 09 Anzüge aller Art, komplett: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle. 09 *) **) aus anderen Spinnstoffen 09 Hosen: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) **) aus anderen Spinnstoffen 09 Jacken (Sakkos, Anoraks und dergleichen), ausgenommen Strand- und Hausjacken und Skianoraks: aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) **) aus anderen Spinnstoffen 09 andere Oberkleidung (z. B. Bade- und Hausmäntel, Strand- und Hausjacken): aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen 09 aus Baumwolle: aus Frottiergeweben andere ***) *)**) aus anderen Spinnstoffen 09 Oberkleidung für Frauen, Mädchen und Kleinkinder: undurchlässige Oberkleidung (hergestellt aus getränkten oder bestrichenen Ersen im Sinne der Nummer 5908, 5909, 5911 oder 5912 Deutschen Zolltarifs 09 -s -g Arbeits- und Berufskleidung (z. B. Schürzen): aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus Baumwolle 09 *)**) U aus anderen Spinnstoffen 09 Sportkleidung (z. B. Judo-Kleidung, Fechtanzüge, Tennis- und Reitkleidung, Skianoraks und -hosen): aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus Baumwolle 09 *)**) U aus anderen Spinnstoffen 09 Badeanzüge: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 ***) aus anderen Spinnstoffen 09 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. **) Die ist qenehmi wenn land Hongkong ist. ***) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland Ist.

138 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung aus synthetischen Spinnstoffen: 1. Kimonos -s -d andere 09 *) aus künstlichen Spinnfäden 09 ig () G Gemeisame Mäntel, Umhänge, Jacken, Anoraks und dergleichen, ausgenommen Badeund Hausmäntel, Skianoraks sowie Strand- und Hausjacken: aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 *) aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern 09 *) aus Baumwolle 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Kostüme: aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 *) aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern 09 *) aus Baumwolle 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Kleider: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 *) aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern 09 *) aus Baumwolle 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Röcke: aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 *) aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern 09 *) aus Baumwolle 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Blusen: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide aus Wolle oder feinen Tierhaaren 09 *) aus synthetischen Spinnstoffen 09 *) aus künstlichen Spinnfäden aus künstlichen Spinnfasern 09 *) aus Baumwolle 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Säuglingskleidung: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 ***) aus anderen Spinnstoffen 09 andere Oberkleidung (z. B. Hosen, Bade- und Hausmäntel, Strand- und Hausjacken): aus Wolle oder feinen Tierhaaren: 1. Kimonos andere 09 *) aus künstlichen Spinnfasern: 1. Kimonos andere 09 *) aus Baumwolle: aus Frottiergeweben 09 ***) andere: 1. Kimonos andere 09 *) **) U aus anderen Spinnstoffen 09 *) Die dieser mit Ursprung in einem Land der Länderliste B ist nur, wenn die Ware ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien besteht oder mit Auszieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ist. **) Die dieser mit Ursprung in Hongkong ist nur, wenn die Ware ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien besteht oder mit Auszieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ist. ***) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist.

139 isses handele tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren -b -n -s di aus anderen Spinnstoffen 09 g ereich () G Unterkleidung (Leibwäsche) für Männer und Knaben, auch Kragen, Vorhemden und Manschetten: Oberhemden, auch Sporthemden und Arbeitshemden: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) U aus anderen Spinnstoffen 09 Nachthemden und Schlafanzüge: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) U aus anderen Spinnstoffen 09 andere Unterkleidung: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 *) U aus anderen Spinnstoffen 09 Unterkleidung (Leibwäsche) für Frauen, Mädchen und Kleinkinder: Nachthemden und Schlafanzüge: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 **) aus anderen Spinnstoffen 09 andere Unterkleidung: aus synthetischen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 **) aus anderen Spinnstoffen 09 Taschentücher und Ziertaschentücher: aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 09 U aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen 09 U aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus Flachs oder Ramie 09 aus Baumwolle, mit einem Wert je kg Eigengewicht: von mehr als 60, DM 09 1 U von 60, DM oder weniger 09 **) U aus anderen Spinnstoffen 09 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kragenschoner, Kopftücher, Schleier und ähnliche : aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide 09 U aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnfäden aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus Baumwolle 09 ***) aus künstlichen Spinnfasern aus anderen Spinnstoffen 09 Krawatten: Kragen, Hemdeinsätze, Bluseneinsätze, Jabots, Manschetten und ähnliche Putzwaren für Ober- und Unterkleidung für Frauen und Mädchen: aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus Baumwolle 09 ***) aus anderen Spinnstoffen 09 Korsette, Hüftgürtel, Mieder, Büstenhalter, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder, Sockenhalter und ähnliche, aus Spinnstoffen, auch gewirkt, auch gummielastisch: Korsette und Hüftgürtel; Büstenmieder (Korseletts) und andere elastische Gürtel 09 *) Die ist, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land oder Hongkong ist. **) dieser einem Land mit Die Ursprung der Länderliste B oder in Hongkong ist nur, wenn die Ware ganz oder teilweise aus Tüll, Spitzen oder Stickereien besteht oder mit Auszieharbeit, Applikationen oder ähnlichen Verzierungen versehen ist. ***) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist.

140 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Wäsche zur Körperpflege (z. B. Handtücher) und andere Haus - haltswäsche (z. B. Geschirrtücher): aus Flachs oder Ramie benennung () (-) G Büstenhalter andere (z. B. Hosenträger, Armelhalter); Einzelteile von der Nummer 6109 Deutschen Zolltarifs Handschuhe, Strümpfe, Socken und Söckchen, nicht gewirkt 09 Anderes fertiggestelltes Bekleidungszubehör, z. B. Schweißblätter, Schulterpolster und andere Polster für Schneiderarbeiten, Gürtel, Muffe, Schutzärmel: aus Frottiergeweben (z. B. Kinderlätzchen) andere 09 Kapitel 621 U*) Decken: Andere fertiggestellte aus Spinnstoffen elektrische Heizdecken 18 andere Decken: aus synthetischen Spinnstoffen aus künstlichen Spinnstoffen aus Wolle oder feinen Tierhaaren aus Baumwolle 09 **) aus anderen Spinnstoffen 09 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und andere Haushaltswäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegende zur Innenausstattung: Bettwäsche: aus Flachs oder Ramie aus Baumwolle 09 ***) U aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 Tischwäsche: aus Flachs oder Ramie 09 aus Baumwolle: mit Beimischung von Flachs oder Ramie: ***) roh, gebleicht oder gefärbt 09 U bedruckt 09 ***) U buntgewebt 09 ***) U ohne Beimischung von Flachs oder Ramie: roh, gebleicht oder gefärbt 09 ***) U bedruckt 09 ***) U buntgewebt 09 ***) U aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen aus anderen Spinnstoffen 09 aus Baumwolle: mit Beimischung von Flachs oder Ramie 09 ***) U ohne Beimischung von Flachs oder Ramie: aus Frottiergeweben (z. B. Badetücher) 09 ***)****) U aus anderen Baumwollgeweben 09 ***) U aus anderen Spinnstoffen 09 Gardinen, Vorhänge und andere Gegende zur Innenausstattung: Gardinen 09 Vorhänge und andere Gegende zur Innenausstattung: aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 *) Bei der en von s 09 dieses Kapitels ist ein vorzulegen. Wenn land Hongkong oder Macau ist. **) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. ***) Die ist qenehmi, wenn land ein in der Länderliste B genanntes Land ist. ****) Die ist, wenn land Hongkong ist.

141 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () (-) G Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken: gebraucht: aus Jutegewebe 09 G ñüä Flachs- GCxeï oder J1JQ1lJCV4GUG Sisalgewebe 09 u aus Geweben aus anderen Spinnstoffen 09 neu: aus Jutegewebe mit einem Quadratmetergewicht: von weniger als 310 g 09 U von 310 bis 500 g 09 U von mehr als 500 g 09 U aus Baumwollgewebe 09 *) aus Geweben aus anderen Spinnstoffen 09 Planen, Segel, Markisen, Zelte und Zeltlagerausrüstungen: Planen, Segel und Markisen: aus Baumwolle 09 U aus anderen Spinnstoffen 09 U Zelte: aus Baumwolle 09 U aus anderen Spinnstoffen 09 U Luftmatratzen aus kautschutierten oder kunststoffbeschichteten Geweben: aus Baumwolle 07 U aus anderen Spinnstoffen 07 U andere Zeltlagerausrüstungen (z. B. Zeltböden, Wassersäcke, Waschbecken, Hängematten): aus Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 Andere fertiggestellte aus Spinnstoffen, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung: Gürteleinlagebänder, mit einer Breite von 12 mm bis 102 mm, bestehend aus zwei aufeinandergeklebten Gewebestreifen aus Baumwolle oder künstlichen Spinnstoffen, bei denen die Ränder schmaleren Streifens, der durch Tränken mit Kunstharz gesteift ist, durch die gefalzten Ränder breiteren Streifens überdeckt sind Schnittmuster zum Herstellen von Bekleidung Scheuertücher und andere Reinitücher, auch mit Pflegemitteln getränkt 09 U Einkaufsnetze und ähnliche geknüpfte Netze aus Monofilen Kap. 51 oder aus Garnen, auch aus kunststoffummantelten Garnen Schnürsenkel und Uhrarmbänder 09 U andere (z. B. Schutzhüllen, Spritzbeutel, Kaffeewärmer, Nadelkissen) U Kapitel 63 **) U **) Altwaren; Lumpen Bekleidung und Bekleidungszubehör, - Decken, Haushaltswäsche und zur Innenausstattung (ausgenommen der Nummern 5801, 5802 und 5803 Deutschen Zolltarifs), aus Spinnstoffen, Schuhe und Kopfbedeckungen, aus Stoffen aller Art, alle diese augenscheinlich gebraucht, in Massenladungen, lose oder in Ballen, Säcken oder ähnlichen Verpackungen: gebrauchte Kleidung andere 09 Lumpen; Abfälle von Bindfäden, Seilen oder Tauen, unbrauchbar gewordene Bindfäden, Seile oder Taue sowie unbrauchbar gewordene daraus: unsortiert 09 sortiert: zum Wiedergewinnen der Spinnstoffe oder Garne: aus Wolle oder Tierhaaren aus anderen Spinnstoffen *) Ist land Indien oder Pakistan, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist. **) Bei der en von dieses Kapitels ist ein vorzulegen, wenn land Hongkong oder Macau ist.

142 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung () GMO l zum Herstellen von Papiermasse: aus Flachs oder Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 zu anderen Zwecken (z. B. für Polierscheiben): aus Wolle oder Tierhaaren aus Flachs oder Baumwolle aus anderen Spinnstoffen 09 Abschnitt XII Schuhe; Kopfbedeckungen; Regen- und Sonnenschirme; zugerichtete Federn und aus Federn; künstliche Blumen; aus Menschenhaaren; Fächer Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche ; Teile davon Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff: Halbstiefel, Schaftstiefel, Hochschaftstiefel und Überschuhe: Arbeitsschuhwerk (z. B. für Naßbetriebe, Baugewerbe, Bergbau, Fischerei, Landwirtschaft): mit Oberteil aus Kautschuk 07 U mit Oberteil aus Kunststoff 10 andere Stiefel (z. B. Damenstiefeletten, Kinderstiefel) und Überschuhe: mit Oberteil aus Kautschuk 07 U mit Oberteil aus Kunststoff 10 Sandalen, Sandaletten und Bachuhe: mit Oberteil aus Kautschuk 07 U mit Oberteil aus Kunststoff Pantoffeln und Hausschuhe 07/ andere (z. B. Straßenschuhe) 07/10 U Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Nummer 6401 Deutschen Zolltarifs): Arbeitsschuhwerk (grobe Stiefel und Schuhe) mit Oberteil aus Leder Turn- und Sportschuhe (z. B. Boots-, Tennisschuhe, Eishockey-, Fußball-, Reit-, Skistiefel): mit Oberteil aus Spinnstoff 07/10 U mit Oberteil aus Leder 10 Sandalen und Sandaletten, mit Oberteil -n -s aus Leder: mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm (Schuhgröße weniger als 36) 10 mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr (Schuhgröße 36 oder mehr) : für Männer und Knaben für Frauen und Mädchen 10 Pantoffeln und Hausschuhe: mit Oberteil aus Spinnstoff: mit Laufsohle aus Leder mit Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff 07/10 U mit Oberteil aus Kunststoff mit Oberteil aus Leder 10 andere Schuhe (z. B. Straßenschuhe) : mit Oberteil aus Leder: mit einer Länge der Innensohle von weniger als 24 cm (Schuhgröße weniger als 36) 10

143 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung (41 G mit einer Länge der Innensohle von 24 cm oder mehr (Schuhgröße 36 oder mehr) : für Männer und Knaben für Frauen und Mädchen mit Oberteil aus Pelz oder künstlichem Pelzwerk 10 mit Oberteil aus Spinnstoff: mit Laufsohle aus Leder mit Laufsohle aus Kautschuk oder Kunststoff 07/10 U mit Oberteil aus Kunststoff mit Oberteil aus anderen Stoffen (z. B. Lederfaserstoff) Schuhe aus Holz, Schuhe mit Laufsohlen aus Holz oder Kork 10/ Schuhe mit Laufsohlen aus anderen Stoffen (z. B. Schnüre, Pappe, Gewebe, Filz, Geflecht) 10 Schuhteile (einschließlich Einlegesohlen und Fersenstiicke) aus Stoffen aller Art, ausgenommen Metall: Sohlen (Lauf-, Brand- und Zwischensohlen) und Sohlenteile, Absätze und Absatzteile sowie Verstärkungen für Vorderkappen, für Hinterkappen und dergleichen: aus Leder aus Kautschuk aus Holz aus Kork aus Kunststoff oder anderen Stoffen 10 Schuhoberteile: mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen fest verbunden.. 10 andere Schuhoberteile und Teile davon: aus Leder aus anderen Stoffen Einlegesohlen und anderes herausnehmbares behör (z. B. Fersenpolster, Fersenschoner) Gamaschen, Schienbeinschützer und ähnliche sowie Teile davon Kapitel 65 Kopfbedeckungen und Teile davon Hutstumpen aus Filz, nicht geformt; Hutplatten, Bandeaux (auch aufgeschnitten), aus Filz, zum Herstellen von Hüten: aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz aus anderem Filz Hutstumpen oder Hutrohlinge, geflochten oder durch Verbindung geflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller Art, nicht geformt: aus Holzspan, Stroh, Bast, Esparto, Aloe, Manilahanf, Sisal oder anderen nichtversponnenen pflanzlichen Fasern aus synthetischen oder künstlichen Spinnstoffen, aus Kunststoff oder aus mit Kunststoff überzogenen oder mit Kunststoff verbundenen Papierstreifen oder Fasern (z. B. aus künstlichem Stroh) aus anderen Stoffen 11 - Hüte oder andere Kopfbedeckungen, aus Filz, aus Hutstumpen oder Hutplatten der Nummer 6501 Deutschen Zolltarifs hergestellt, ausgestattet oder nicht ausgestattet: für Männer: aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz aus anderem Filz 09 für Frauen und Kinder: aus Haarfilz oder aus Woll-Haarfilz aus anderem Filz 09 Hüte und andere Kopfbedeckungen, geflochten oder durch Verbindung geflochtener, gewebter oder anderer Streifen hergestellt, aus Stoffen aller Art, ausgestattet oder nicht ausgestattet: nicht ausgestattet: aus Holzspan, Stroh, Bast, Esparto, Aloe, Manilahanf, Sisal oder anderen nichtversponnenen pflanzlichen Fasern aus anderen Stoffen 09

144 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung Regenschirme und Sonnenschirme, einschließlich Stockschirme, Schirmzelte und dergleichen: Herren-, Damen- und Kinderschirme: Taschenschirme: für Damen für Herren 09 andere Herren- und Damenschirme; Kinderschirme: Kinderschirme und Kinderwagenschirme Damenschirme Herrenschirme und andere Schirme (z. B. Golf-, Portierschirme) s Gartenschirme, schirme, Schirmzelte und dergleichen 09 () G MO ausgestattet: für Männer für Frauen und Kinder 09 Hüte und andere Kopfbedeckungen (einschließlich Haarnetze), gewirkt oder aus Stücken (ausgenommen Streifen) von Geweben, Gewirken, Spitzen, Filz oder anderen Spinnstoffwaren hergestellt, ausgestattet oder nicht ausgestattet: Mützen, Uniformkappen und dergleichen, mit Schirm 09 Baskenmützen, Strickmützen, -hüte und -kappen, Fez, Chéchias und ähnliche schirmlose Kopfbedeckungen: aus gewalkten oder gefilzten Gewirken (z. B. Baskenmützen) andere (z. B. Strickmützen für Säuglinge) Haarnetze (ausgenommen Haarnetze aus Menschenhaaren: Nummer Deutschen Zolltarifs) Männerhüte aus Geweben, gesteppt und/oder geformt, auch imprägniert (z B Sommerhüte, Freizeithüte, Allwetterhute). andere (z. B Zylinder, Kapuzen, waschbare Kopfbedeckungen oder Hauben 09 für Bäcker, Köche, Serviererinnen; Tropenhelme). 09. Andere Hüte und Kopfbedeckungen, ausgestattet oder nicht ausgestattet: aus Pelzfellen oder künstlichem Pelzwerk aus Leder aus Kautschuk (z. B. Badehauben) aus Kunststoff (z. B. Regenhauben) aus Metall (z. B Feuerwehrhelme) aus anderen Stoffen (z. B. durch schneiden und Nähen aus gewebeartig hergestellten Geflechten [anderen als Streifen] gefertigte Kopfbedeckungen; Kopfbedeckungen aus Federn, künstlichen Blumen, Papier oder Pappe). 09 Bänder zur Innenausrüstung, Innenfutter, Bezüge, Gestelle (einschiließlich Federgestelle für Klapphüte), Schirme und Kinnbänder, für Kopfbedeckungen: Bänder zur Innenausrüstung: aus Leder aus anderen Stoffen Innenfutter und Innenfutterböden andere (z. B. Formen und Unterformen, Bezüge, Federgestelle für Klapphüte, 10 Schirme, Kinnbänder) 19 Kapitel 66 Regenschirme, Sonnenschirme, Gehstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon Gehstöcke (einschließlich Bergstöcke und Sitzstöcke), Peitschen, Reitpeitschen und dergleichen: Gehstöcke (z. B. Spazier-, Berg-, Kranken- und Sitzstöcke) : aus Holz, Bambus, Stuhlrohr oder dergleichen aus Metall oder anderen Stoffen Peitschen, Reitpeitschen und dergleichen 11 Teile, Ausstattungen und behör für der Nummern 6601 und 6602 Deutschen Zolltarifs: Griffe, Knäufe und Griffknöpfe: ganz oder teilweise aus Edelsteinen oder Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen aus Holz, Bambus, Stuhlrohr oder dergleichen aus unedlen Metallen aus anderen Stoffen Schirmgestelle, zusammengesetzt, auch mit Unterstock oder Griffstock Gestellschienen und andere Teile von Schirmgestellen andere Teile, Ausstattungen und behör (z. B. Zwingen, Topspitzen)... 11

145 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Kapitel 67 gerichtete Federn und Daunen und aus Federn oder Daunen; künstliche Blumen; aus Menschenhaaren; Fächer Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teile von Federn, Daunen und daraus (ausgenommen der Nummer 0507 Deutschen Zolltarifs und bearbeitete Federspulen und -kiele): Vogelbälge und andere Vogelteile mit ihren Federn oder Daunen: zugerichtete Gänsebälge ohne Deckfedern, aber mit ihren Daunen (sogenannte Gänsefelle) andere Federn, Teile von Federn, Daunen aus Vogelbälgen, anderen Vogelteilen mit ihren Federn oder Daunen, Federn, Teilen von Federn, Daunen 09 Künstliche Blumen, Blätter und Früchte sowie Teile davon; aus künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten: künstliche Blumen, Blätter und Früchte: aus Spinnstoffen aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gewachst aus anderen Stoffen (z. B Kunststoff) Teile von künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten aus künstlichen Blumen, Blättern oder Früchten 11 Menschenhaare, gleichgerichtet oder in anderer Weise zugerichtet; Wolle und andere Tierhaare, für Haararbeiten zugerichtet: Menschenhaare: lelich gleichgerichtet in anderer Weise zugerichtet (z. B. verdünnt, entfärbt, gebleicht, gefärbt, gekräuselt, gewellt) Wolle und andere Tierhaare, für Haararbeiten zugerichtet 09 Perücken, anderer Haarersatz, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen; andere aus Menschenhaaren (einschließlich Haarnetze aus Menschenhaaren): Perücken, anderer Haarersatz, Locken und dergleichen, aus Menschenhaaren, Tierhaaren oder Spinnstoffen andere aus Menschenhaaren (z. B. Haarnetze) Klappfächer und starre Fächer, Fächergestelle und Fächergriffe, Teile von Fächergestellen und Fächergriffen, aus Stoffen aller Art 09 - Abschnitt XIII aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische ; Glas und Glaswaren Kapitel 68 aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten, aus Naturstein (ausgenommen Schiefer): Bordsteine Pflastersteine und Pflasterplatten 12 Bearbeitete Werksteine und daraus (einschließlich Würfel und Steinchen für Mosaike), ausgenommen der Nummer 6801 Deutschen Zolltarifs und Kap. 69: lelich behauen oder gesägt, mit geebneten Flächen: aus Jurakalkschiefer aus anderen Kalksteinen oder Alabaster 12

146 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () G U aus anderen Steinen (z. B. aus Granit, Basalt, Sandstein) : Silexsteine zur Innenausstattung von Brechmaschinen (sogenannte Silexfuttersteine) andere 12 profiliert oder abgedreht, aber nicht weiter bearbeitet: aus Kalksteinen oder Alabaster aus anderen Steinen (z. B. aus Granit, Basalt, Sandstein) 12 poliert, verziert oder anders bearbeitet, aber ohne Bildhauerarbeit: aus Jurakalkschiefer 12 aus anderen Kalksteinen oder Alabaster: kunstgewerbliche Erse (z. B. Phantasie-, Zier-, Schmuckgegende) andere 12 aus anderen Steinen (z. B. aus Granit, Basalt, Sandstein), mit einem Eigengewicht: von weniger als 10 kg von 10 kg oder mehr mit Bildhauerarbeit Würfel und Steinchen für Mosaike; Steinmehl und Körnungen oder Splitter von Steinen, künstlich gefärbt 12 Bearbeiteter Schiefer und aus Natur- oder Preßschiefer: Blöcke, Platten und Tafelschiefer; Schreib- und Zeichenschiefer; Dachschiefer: nicht poliert: Dachschiefer und Wandschiefer andere poliert andere 12 Mühlsteine, Schleifsteine, Walzen, Scheiben und dergleichen, zum Mahlen, Zerfasern, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, aus Natursteinen, auch agglomeriert, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt (einschließlich Segmente und andere Teile dieser, aus den gleichen Stoffen), auch mit Teilen (z. B. Achsen, Kernen, Stiften, Hülsen) aus anderen Stoffen, jedoch nicht mit Gestellen: Mühlsteine und Steine zum Zerfasern sowie Teile davon: aus Naturstein, nicht agglomeriert andere 12 Schleifsteine, Schleifscheiben und andere Schleifkörper zum Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden, Trennen sowie Teile davon: aus Naturstein, nicht agglomeriert 12 andere: magnesitgebunden: aus künstlichen Schleifstoffen andere kunstharzgebunden, mit Faserstoffeinlage 13 andere: aus Diamantpulver 19 -s aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen andere 13 Poliersteine, Wetzsteine und dergleichen, zum Handgebrauch, aus Natursteinen, aus agglomerierten Schleifstoffen oder keramisch hergestellt: aus Naturstein, nicht agglomeriert 12 andere: aus agglomerierten künstlichen Schleifstoffen andere 13 Natürliche oder künstliche Schleifstoffe, in Pulver- oder Körnerform, auf Gewebe, Papier, Pappe oder andere Stoffe aufgebracht, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügt: auf Unterlagen: ganz aus Geweben ganz aus Papier oder Pappe aus Geweben in Verbindung mit Papier oder Pappe aus anderen Stoffen (z. B. aus Vulkanfiber) 13

147 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tatistik benennung s tän () ung s G Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erse; Gemische und aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Gemische und der Nummern 6812 und 6813 Deutschen Zolltarifs und Kap. 69: Hüttenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erse Gemische und aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Sdiallschutzzwecken, ausgenommen solche der Nummern 6812 und 6813 Deutschen Zolltarifs und Kap aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen (z. B. Erdölpech, Kohlenteerpedi) : Platten zum Verlegen auf Wänden und Böden andere Platten, Dielen, Fliesen, Blöcke und dergleichen, aus Pflanzenfasern, Holzfasern, Stroh, Holzspänen oder Holzabfällen, mit Zement, Gips oder anderen mineralischen Bindemitteln hergestellt 12 aus Gips oder aus Gemischen auf der Grundlage von Gips: Platten, Tateln, Dielen, Fliesen und ähnliche, nicht verziert t andere 12 aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen (einschließlich aus Hüttenzement oder Terrazzo), aus Kalksandmischung, auch bewehrt: aus Zement oder Beton, Betonwerksteine und dergleichen: aus Bimsbeton 12 -I aus anderem Leichtbeton (z. B. auf der Grundlage von granulierter Schlacke oder Blahton) 12 andere: für Bauzwecke: Platten zum Verlegen auf Wänden und Böden andere für andere Zwecke, einschließlich Ziergegende und dergleichen. 12 aus Kalksandmischung: Platten zum Verlegen auf Wänden und Böden andere 12 aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen: Baumaterial: Weliplatten anderes Material und behör füi Dachdeckung, Verkleidung vun Fassaden, Wänden usw Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlulistücke und Rohrverbindungsstücke anderes Baumaterial andere aus Asbestzement, Zellulosezement oder dergleichen Bearbeiteter Asbest; Asbestwaren (z. -g -s B. Pappe, Fäden, Gewebe, Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe), auch bewehrt, ausgenommen Nummer 6814 Deutschen Zolltarifs; Gemische aui der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumkarbonat und daraus: bearbeiteter Asbest (z. B. gekrempelte Fasern, gefärbter Asbest) aus Asbest: Fäden (Garne, Zwirne) : mit Stahldrahtseele andere Schnüre, Seile, Geflechte und Dichtungsstreifen (z. B. Stopfbuchsenpackungen) 07 Gewebe: mit Kautschuk getränkt andere Platten zum Verlegen auf Wänden und Böden, auf der Grundlage von Asbest, mit satz von Füllstoffen und Bindemitteln, ausgenommen Zement oder Kunststoff 07

148 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung Papier, Pappe und Filz: mit Kautschukzusatz: Platten Ringe, Rahmen und andere Formstücke 07 andere: Platten Ringe, Rahmen und andere Formstücke Filterschichten und sonstiges Filtriermaterial, ausgenommen Filterplatten aus Papierhalbstoff (nr ) andere aus Asbest (z. B. Bekleidung, Kopfbedeckungen, Schuhe, Wärmeschutzdecken) 07 Gemische auf der Grundlage von Asbest oder auf der Grundlage von Asbest und Magnesiumkarbonat; daraus: Gemische daraus Reibungsbeläge (z. B. Segmente, Scheiben, Ringe, Streifen, Tafeln, Platten, Rollen) für Bremsen, Kupplungen usw., auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen 07 Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich Glimmer auf Papier oder Geweben (z. B. Mikanitplatten, Mikafolien): Glimmerspaltblätter und -spaltfolien Platten, Blätter oder Streifen, aus Glimmerblättchen, Glimmerschuppen oder Glimmerpulver hergestellt, auch auf Unterlagen (z. B. Mikanitplatten, Mikafolien) 18 andere 18 aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffen: feuerfeste, nur chemisch gebunden, noch nicht keramisch gebrannt: magnesit-, dolomit- oder chromithaltig, ausgenommen Chromitsteine (nr ) andere feuerfeste, schmelzflüssig gegossen Chromitsteine, nicht gebrannt Schmelzbasaltwaren andere (z. B. Schlackenpflastersteine, Torfanzuchttöpfe) 12 Kapitel 69 Keramische I. Wärmeisolierende und feuerfeste Wärmeisolierende Steine, Platten, Fliesen und andere wärmeisolierende, aus Kieselgur, Tripel oder dergleichen: () (s. 1, 3 der Steine aus Infusorienerde, mit einem Gewicht von mehr als 650 kg je cbm andere 12 Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste Bauteile: magnesit-, dolomit- oder chromithaltige Steine und ähnliche Bauteile Silikasteine und ähnliche Bauteile - 12 tonerdehaltige Steine und ähnliche Bauteile, mit einem Gehalt an Tonerde: von weniger als 45 Gewichtshundertteilen (Schamottesteine usw.) von 45 Gewichtshundertteilen oder mehr andere feuerfeste Steine und ähnliche Bauteile 12 Andere feuerfeste (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe): magnesit-, dolomit- oder chromithaltige metalloxydhaltige und gesinterte, mit einem Gehalt an Metalloxyden 12 oxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden von mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z. B. Berylliumoxyd, Magnesiumund chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) 13 graphithaltige oder Kohlenstoff in anderer Form enthaltende tonerdehaltige, mit einem Gehalt an Tonerde: von weniger als 45 Gewichtshundertteilen (Schamottewaren) von 45 Gewichtshundertteilen oder mehr andere feuerfeste 12 G 4 5

149 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung zu chemischen und anderen technischen Zwecken; Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse Landwirtschaft; Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken: zu chemischen und anderen technischen Zwecken: -n aus feuerfesten Stoffen: metalloxydhaltig und gesintert mit einem Gehalt an Metalloxyden von mehr als 90 Gewichtshundertteilen (z. B. Berylliumoxyd, Magnesiumoxyd, Spinell, Thoriumoxyd, Zirkonoxyd, Oxyde der seltenen Erden und chemisch gewonnenes Aluminiumoxyd) andere aus Steinzeug 12 aus Porzellan: Laboratoriumsbedarf andere aus anderen keramischen Stoffen Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse Landwirtschaft 12 Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken: aus Porzellan aus anderen keramischen Stoffen 13 genchmi () genehtni G II. Andere keramische Mauerziegel (einschließlich Hourdis, andere Deckenziegel und dergleichen): aus gewöhnlichem Ton: U Klinker 12 andere: Mauerziegel (Voll- und Lochziegel) andere (z. B. H ourdis) 12 aus anderen keramischen Stoffen: säurefeste Steine andere 12 Dachziegel, Bauzierate (z. B. Gesimse, Friese) und andere Baukeramik (z. B. Schornsteinaufsätze, Schornsteinrohre): Dachziegel aus gewöhnlichem Ton: Biberschwänze andere Dachziegel Bauzierate und andere Baukeramik 13 Rohre, Rohrverbindungsstücke und andere Teile, für Kanalisation, Entwässerung oder zu ähnlichen Zwecken: aus Steinzeug aus gewöhnlichem Ton oder anderen keramischen Stoffen 12 Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, unglasiert: Mosaik (Quadrate, Würfel, Rechtecke, Kreise usw., passend in ein Quadrat von höchstens 5 X 5 cm) 13 *) U Spaltplatten: aus gewöhnlichem Ton aus anderen keramischen Stoffen 12 andere: aus gewöhnlichem Ton aus Steinzeug aus Steingut oder feinen Frden aus anderen keramischen Stoffen 13 Fliesen, gebrannte Pflastersteine, Boden- und Wandplatten, glasiert: Mosaik (Quadrate, Würfel, Rechtecke, Kreise usw., passend in ein Quadrat von höchstens 5 X5 cm) 13 *) U Spaltplatten: aus gewöhnlichem Ton aus anderen keramischen Stoffen 12 andere: aus gewöhnlichem Ton aus Steinzeug aus Steingut oder feinen Erden aus anderen keramischen Stoffen 13 *) Ist land ein in der Länderliste B genanntes Land, so ist die nur, wenn das land auch Einkaufsland ist.

150 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung -n -s Kapitel 70 Glas und Glaswaren di g () G MO Ausgüsse, Waschbecken, Bidets, Klosettbecken, Badewannen und ähnliche Installationsgegende, zu sanitären oder hygienischen Zwecken: aus Feuerton aus Porzellan aus Steingut oder anderen keramischen Stoffen 13 Geschirr, Haushalts- und Toilettengegende, aus Porzellan: undekoriert (weiß oder einfarbig): Gaststätten-, Hotel-, Krankenhausgeschirr und ähnliches dickwanes Geschirr 13 *) U anderes Geschirr und Haushaltsgegende 13 *) U Toilettengegende 13 dekoriert: Gaststätten-, Hotel-, Krankenhausgeschirr und ähnliches dickwanes Geschirr 13 *) U anderes Geschirr und Haushaltsgegende 13 *) U Toilettengegende 13 Geschirr, Haushalts- und Toilettengegende, aus anderen keramischen Stoffen: aus gewöhnlichem Ton 13 aus Steinzeug: aus graublauem oder braunem Steinzeug aus anderem Steinzeug (Feinsteinzeug) 13 aus Steingut oder feinen Erden: undekoriert (weiß oder einfarbig): Geschirr und Haushaltsgegende 13 1 U Toilettengegende 13 U dekoriert: Geschirr und Haushaltsgegende 13 1 U Toilettengegende 13 U aus anderen keramischen Stoffen 13 *) U Figuren, Phantasiegegende, Einrichtungs-, Zier- und Schmuckgegende: aus gewöhnlichem Ton 13 aus Steinzeug: aus graublauem oder braunem Steinzeug aus anderem Steinzeug (Feinsteinzeug) 13 aus Porzellan: elektrische Leuchten 13 *) U andere 13 *) U aus Steingut oder feinen Erden 13 *) U aus anderen keramischen Stoffen 13 *) U Andere aus keramischen Stoffen: aus gewöhnlichem Ton aus Porzellan 13 U aus anderen keramischen Stoffen (z. B. aus Steinzeug, Steingut) 13 Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas; Glas in Brocken (ausgenommen optisches Glas): Scherben von Glaswaren und andere Abfälle und Scherben von Glas Glas in Brocken, ausgenommen optisches Glas (nrn und ) Überfangglas in Brocken, Stangen, Stäben oder Röhren 13 Glas in Stangen, Stäben, Röhren oder massiven Kugeln, nicht bearbeitet (ausgenommen optisches Glas): Glasstangen, Glasstäbe 13 Glasröhren: aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder geschmolzenem Quarz *) Die ist pflichtig, wenn land ein in der Länderliste B genannte, Land ist.

151 andels Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennun g () Gegossenes oder gewalztes Flachglas und Tafelglas" (auch geschliffen oder poliert), anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten oder gebogen oder anders bearbeitet (z. B. mit -h abgeschrägten Rändern, graviert); lsolierflachglas aus mehreren Schichten; Kunstverglasungen: Kunstverglasungen lsolierflachglas 13 GMO MO aus Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas) aus Bleikristallglas aus anderen Glas massive Glaskugeln 13 Gegossenes oder gewalztes Flachglas (auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt), nicht bearbeitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben: mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt 13 ohne Drahteinlagen oder dergleichen: Spiegelrohglas Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas), Wärmeschutzglas und Strahlenschutzglas 13 anderes: naturfarbig gefärbt opak oder überfangen 13 Gezogenes oder geblasenes Flachglas, sogenanntes Tafelglas" (auch bei der Herstellung bereits überfangen), nicht bearbeitet, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben: sogenanntes Gartenblankglas 13 U Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas), Wärmeschutzglas und Strahlenschutzglas 13 U anderes Tafelglas: naturfarbig, mit einer Dicke: von mehr als 4 mm (Dickglas) 13 U von 4 mm oder weniger 13 U gefärbt, opak oder überfangen: Antikglas anderes 13 Gegossenes oder gewalztes Flachglas und Tafelglas" (auch bei der Herstellung bereits überfangen oder mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt), auf einer oder beiden Seiten geschliffen oder poliert, in quadratischen oder rechteckigen Platten oder Scheiben: mit Drahteinlage oder dergleichen verstärktes Spiegelglas (Drahtspiegel glas), auch gefärbt 13 nur geschliffenes Spiegelglas 13 anderes Spiegelglas: Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas), Wärmeschutzglas und Strahlenschutzglas 13 anderes: naturfarbig gefärbt, opak oder überfangen 13 anderes Flach- und Tafelglas: graviert, bemalt oder anders verziert anderes 13 Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas), auch fassoniert: vorgespanntes Sicherheitsglas: überfangen anderes Verbundglas 13 Spiegel aus Glas, auch gerahmt, einschließlich Rückspiegel: nicht gerahmt gerahmt 13

152 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Industriekonservengläser, Töpfe, Tablettengläser und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Glas; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas: Korbflaschen und Glasballons, auch mit Umhüllungen 13 Getränkeflaschen: weder umflochten noch umhüllt: grün braun weiß (auch halbweiß) andere umflochten oder umhüllt Konservenglas (z. B. für Gelee, Honig, Marmelade), ausgenommen Haushaltseinmachgläser (nr ) Medizin- und Verpackungsglas (Medizin-, Eng- und Weithalsflaschen, Homöopathengläser, Flakons und Behälter für kosmetische und pharmazeutische Erse und andere Behältnisse zu Transport- oder Verpackungszwecken), ausgenommen Tablettengläser aus Röhren Tablettengläser aus Röhren andere (z. B. Verschlüsse) 13 Offene unfertige Glaskolben und offene bearbeitete Glasröhren, ohne Ausrüstung, für elektrische Lampen, elektrische Röhren und dergleichen: für Glüh- und Entladungslampen für Fernsehbildröhren andere 13 Glaskolben für Isolierbehälter, auch unfertig: unfertig fertig 13 Glaswaren zur Verwendung bei Tisch, in der Küche, bei der Toilette, im Büro, zum Ausschmücken von Wohnungen und zu ähnlichen Zwecken, ausgenommen der Nummer 7019 Deutschen Zolltarifs: Haushaltseinmachgläser, ausgenommen Konservengläser (nr ) aus Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas) 13 aus Bleikristallglas, mundgeblasen: bearbeitet 13 U nicht bearbeitet 13 aus Bleikristallglas, gepreßt: bearbeitet nicht bearbeitet 13 aus Bleikristallglas, maschinell hergestellt: bearbeitet nicht bearbeitet aus anderem Glas, mundgeblasen: bearbeitet 13 U nicht bearbeitet 13 U aus anderem Glas, gepreßt: bearbeitet - 13 U nicht bearbeitet 13 U aus anderem Glas, maschinell hergestellt: bearbeitet 13 U nicht bearbeitet 13 U Glaswaren für Beleuchtung, für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken, nicht aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet: Beleuchtungskörper (Leuchten) aus Glas: mit elektrischer Ausrüstung: Wohnraum- und Repräsentativleuchten andere andere 13 Glaswaren zur Ausstattung von Beleuchtungskörpern (Leuchten): Teile für Kristalleuchten: Lüsterhehänge andere 13

153 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 () erzeich benennung ereich Lampenfuße 13 andere (z B. Glocken, Tulpen, Schalen): nicht bearbeitet 13? bearbeitet 13 Glaswaren für Signalvorrichtungen oder zu optischen Zwecken: Rückstrahlgläser Linsen andere (z. B. Scheinwerfer- und Signalgläser) 13 Gläser für Uhren, für einfache Brillen und ähnliche Gläser, gewölbt, gebogen und dergleichen, einschließlich Hohlkugeln und Hohlkugelsegmente: G Gläser für einfache Brillen 13 U andere (z. B. Hohlkugeln, Hohlkugelsegmente, Uhrgläser). 13 Betongläser, Glasbausteine, Glasfliesen, Glasdachziegel und andere für Bauten und zu ähnlichen Zwecken, aus gegossenem oder geformtem Glas, auch mit Drahteinlagen oder dergleichen verstärkt; sogenanntes vielzelliges Glas oder Schaumglas in Form von Blöcken, Tafeln, Platten und Isolierschalen: Betongläser und Glasbausteine 13 U sogenanntes vielzelliges Glas oder Schaumglas in Form von Blöcken, Tafeln, Platten und Isolierschalen anderes 13 Glaswaren für Laboratorien und hygienische oder medizinische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder Eichzeidien; Glasampullen: Glaswaren für Laboratorien und hygienische oder medizinische Bedarfsartikel: aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder aus geschmolzenem Quarz aus Glas mit niedrigem Ausdehnungskoeffizienten (sogenanntes feuerfestes Glas) 13 U aus anderem Glas: Glaswaren für Laboratorien, einschließlich Spezialisolierbehälter.. 13 U hygienische oder medizinische Bedarfsartikel Glasampullen 13 Optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet; Rohlinge für medizinische Brillengläser: optisches Glas und optische Elemente aus optischem Glas, nicht optisch bearbeitet: weiß (ungefärbt) gefärbt 13 Rohlinge für medizinische Brillengläser: weiß (ungefärbt) 13 U gefärbt 13 U Glasperlen, Nachahmungen von echten Perlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen und ähnliche Glaskurzwaren; Würfel, Steinehen, Plättchen, Bruch und Splitter, aus Glas (auch auf Unterlagen), für Mosaike und zu ähnlichen Zierzwecken; Glasaugen (einschließlich Augen für Spielzeug), ausgenommen Prothesen; Erse aus Glaskurzwaren; -v -b Phantasiewaren aus lampengeblasenem (gesponnenem) Glas: Nachahmungen von echten Perlen 13 U Glasperlen: geschliffen u n d mechanisch poliert 13 U andere 13 U Glassteine (Nachahmungen von Edelsteinen und Schmucksteinen, Phantasiesteine): geschliffen u n d mechanisch poliert 13 U andere 13 U ähnliche Glaskurzwaren (z. B. Nachahmungen von Korallen), ausgenommen Ballotini (nr ) 13 U Erse aus Glaskurzwaren: aus Nachahmungen von echten Perlen 13 U andere 13 U Glasaugen, ausgenommen Prothesen (Nummer 9019 Deutschen Zolltarifs) Ballotini (Glaskügelchen) 13

154 Drucksache V/4293 Deutscher Buntaq 5. Wahlperiode tatistik benennung () G Glas für Mosaike und zu ähnlichen Zierzwecken, auch auf Unterlagen (Würfel, Steinehen, Plättchen, Bruch und Splitter) andere (z. B. Phantasiewaren aus lampengeblasenem Glas) 13 U Glasfasern und daraus: textile Glasseide und daraus: Garne und Zwirne, ausgenommen Glasseidenstränge (Rovings): gummifreu behandelt andere (einschließlich Gewebeketten) Glasseidenstränge (Rovings) Gewebe und Bänder Matten andere 13 textile Glasstapelfasern und daraus: Vorgarne, Garne und Zwirne Gewebe und Bänder andere 13 nicht textile Glasfasern und daraus: in Flocken oder lose Rollfilze und Platten Schnüre und Schalen (Kokillen) Vliese andere 13 Andere Glaswaren: Glaswaren zu industriellen Zwecken, anderweit weder genannt noch inbegriffen: aus Glas mit ni, _ festes Glas) aus geschmolzenem Siliziumdioxyd oder aus geschmolzenem Quarz aus anderem Glas: Teile für Fernsehbildröhren (z. B. Bildschirme, Konen, Hälse) andere andere Glaswaren 13 Abschnitt XIV Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen, daraus; Phantasieschmuck; Münzen Kapitel 71 Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine und dergleichen, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen, daraus; Phantasieschmuck I. Echte Perlen, Edelsteine, Schmucksteine -s und dergleichen Echte Perlen, roh oder bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind: chtperlen 19 andere echte Perlen: roh bearbeitet. 19 Edelsteine und Schmucksteine, roh, geschliffen oder anders bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind: Diamanten: Schmuckdiamanten: roh oder lelich gesägt, gespalten oder gerieben anders bearbeitet (z. B. geschliffen) 19

155 erzeich isses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () Goldplattierungen (auf unedlen Metallen oder auf Silber), unbearbeitet oder als Halbzeug 02 Platin, Platinbeimetalle, ihre Legierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug: Platin und Platinlegierungen: unbearbeitet 02 als Halbzeug: Folien mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger massive Stäbe, Drähte und Profile; Platten, Blätter, Bleche, Bänder Rohre und Hohlstäbe anderes Halbzeug -s -v -n 02 G andere Diamanten: roh oder lelich gesägt, gespalten oder gerieben anders bearbeitet (z. B. geschliffen) andere Edelsteine und Schmucksteine: roh oder lelich gesägt, gespalten oder rauhgeschliffen 12 anders bearbeitet (z. B. geschliffen), zu technischen Zwecken: aus piezoelektrischem Quarz andere anders bearbeitet (z. B. geschliffen), zu Sc h m u c k z w eck en oder dergleichen 19 Synthetische und rekonstituierte Steine, roh, geschliffen oder anders bearbeitet, weder gefaßt noch montiert, auch wenn sie zur Erleichterung der Versendung vorübergehend aufgereiht, jedoch nicht einheitlich gebrauchsfertig zusammengestellt sind: roh oder lelich gesägt, gespalten, rauhgeschliffen oder gerieben anders bearbeitet (z. B. geschliffen): für Schmuckzwecke andere Pulver von Edelsteinen, Schmucksteinen oder synthetischen Steinen II. Edelmetalle und Edelmetallplattierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug Silber und Silberlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch vergoldet oder platiniert: unbearbeitet 02 als Halbzeug: Folien mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger Silberpulver massive Stäbe, Drähte und Profile; Platten, Blätter, Bleche, Bänder Rohre und Hohlstäbe anderes Halbzeug Silberplattierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug 02 Gold und Goldlegierungen, unbearbeitet oder als Halbzeug, auch platiniert: unbearbeitet 02 als Halbzeug: Folien mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger massive Stäbe, Drähte und Profile; Platten, Blätter, Bleche, Bänder Rohre und Hohlstäbe anderes Halbzeug 02 Platinbeimetalle und Platinbeimetallegierungen: unbearbeitet: Palladium und Palladiumlegierungen andere (Iridium, Osmium, Rhodium, Ruthenium) als Halbzeug (z. B. Stangen, Drähte,Profile,Platten,Bleche,Bänder, Rohre) Platin- und Platinbeimetallplattierungen (auf unedlen Metallen oder auf Edelmetallen), unbearbeitet oder als Halbzeug 02 Edelmetallasche und -gekrätz; Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edelmetallen: Edelmetallasche und -gekrätz: von Silber von Gold von Platin und Platinbeimetallen - 02 Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Edelmetallen: von Silber 02

156 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G von Gold von Platin und Platinbeimetallen 02 III. Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren und andere Schmuckwaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen: aus Silber aus Gold, Platin oder Platinbeimetallen aus Edelmetallplattierungen 19 Gold- und Silberschmiedewaren und Teile davon, aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen: Eßbestecke und Tischgeräte im Sinne der Nummern 8209 und 8214 Deutschen Zolltarifs: aus Edelmetallen 19 -I aus Edelmetallplattierungen 19 andere Tafelgeräte (z. B. Schüsseln, Karaffen, Becher): aus Edelmetallen 19 -F aus Edelmetallplattierungen Abzeichen, Medaillen und ähnliche, ohne Schmuckcharakter, aus Edelmetallen 19 andere Gold- und Silberschmiedewaren: aus Edelmetallen aus Edelmetallplattierungen 19 -F Andere aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen: aus Silber 19 -I aus Gold, Platin oder Platinbeimetallen aus Edelmetallplattierungen 19 aus echten Perlen, Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen: aus echten Perlen: Kolliers, Armbänder und andere, lelich aufgereiht, ohne Verschlußvorrichtung oder anderes behör andere aus echten Perlen 19 aus Edelsteinen, Schmucksteinen, synthetischen oder rekonstituierten Steinen: ausschließlich aus Edelsteinen oder Schmucksteinen: Kolliers, Armbänder oder andere, lelich aufgereiht, ohne Verschlußvorrichtung oder anderes behör andere, ausschließlich aus Edelsteinen oder Schmucksteinen andere (z. B. aus Edelsteinen oder Schmucksteinen in Verbindung mit anderen Stoffen als Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; aus synthetischen oder rekonstituierten Steinen) 19 Phantasieschmuck: in Verbindung mit Glas (z. B. aus Glas und Metall, aus Glas und Kunststoff) 19 nicht in Verbindung mit Glas: - ganz oder teilweise aus unedlen Metallen: versilbert, vergoldet oder platiniert andere aus anderen Stoffen (z. B. aus Bein und Bernstein, aus Perlmutter und Kunststoff) V 19 Kapitel 72 Münzen Münzen: aus Silber aus Gold andere 02

157 istik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung -stat tän () (-) G Abschnitt XV Unedle Metalle und daraus Kapitel 73 Eisen und Stahl Roheisen (einschließlich Spiegeleisen) in Barren, Massein, Flossen oder dergleichen, auch in formlosen Stücken: Spiegeleisen U*) Hämatitroheisen (einschließlich Stahlroheisen) : mit einem Gehalt an Mangan von mehr als 1,50 Gewichtshundertteilen 01 U*) mit einem Gehalt an Mangan von 1,50 Gewichtshundertteilen oder weniger: Holzkohlenroheisen 01 U*) anderes Hämatitroheisen 01 U*) phosphorhaltiges Roheisen (einschließlich Ferrophosphor): mit einem Gehalt an Silizium von 1 Gewichtshundertteil oder weniger mit einem Gehalt an Silizium von mehr als 1 Gewichtshundertteil.. 01 U*) U*) anderes Roheisen: mit einem Gehalt an Titan von 0,30 bis 1 Gewichtshundertteil und an Vanadin von 0,50 bis 1 Gewichtshundertteil anderes 01 Ferrolegierungen: Ferromangan: mit einem Gehalt an Kohlenstoff von mehr als 2 Gewichtshundertteilen (hochgekohltes Ferromangan) anderes 01 U Ferroaluminium, Ferrosiliziumaluminium, Ferrosiliziumlnanganaluminium Ferrosiliziumaluminiumkalzium 01 Ferrosilizium mit einem Gehalt an Silizium: von etwa 15 Gewichtshundertteilen 01 U von etwa 25 Gewichtshundertteilen 01 U von etwa 45 Gewichtshundertteilen 01 U von etwa 75 Gewichtshundertteilen 01 U von etwa 90 Gewichtshundertteilen 01 U Ferrosiliziummangan Ferrochrom 01 U Ferrosiliziumchrom Ferrotitan und Ferrosiliziumtitan Ferrowolfram und Ferrosiliziumwolfram 01 U Ferromolybdän 01 U Ferrovanadin 01 U Ferroniobium Ferronickel andere -s Bearbeitungsabfälle und Schrott, von Eisen oder Stahl: weder sortiert noch klassiert 01 sortiert oder klassiert: aus Gußeisen aus verzinntem Stahl aus legiertem Stahl 01 aus anderem Stahl: Späne schwarze Pakete andere Pakete andere 01 Eisen und Stahl, gekörnt, auch zerkleinert oder nach Korngröße sortiert: aus Stahldraht oder aus Walzdraht andere 01 *) Bei en aus dem freien Verkehr eines Mitgliedstaates der Europäisdien Gemeinschaft für Kohle und Stahl unter Vorlage einer Freiverkehrsbescheinigung ist ein nicht erforderlich.

158 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses benennung () G Eisenpulver und Stahlpulver; Eisenschwamm und Stahlschwamm: Eisenpulver und Stahlpulver: grob anderes Eisenschwamm und Stahlschwamm 01 Rohluppen, Rohschienen, Rohblöcke (Ingots), auch formlose Stücke, aus Eisen oder Stahl: Rohluppen und Rohschienen Rohblöcke und Rohbrammen formlose Stücke 01 Vorblöcke (Blooms), Knüppel, Brammen und Platinen, aus Stahl; Stahl, nur vorgeschmiedet oder gehämmert (Schmiedehalbzeug): gewalzte Vorblöcke gewalzte Knüppel geschmiedete Vorblöcke und Knüppel gewalzte Brammen und Platinen geschmiedete Brammen und Platinen Schmiedehalbzeug 01 Warmbreitband aus Stahl, in Rollen: mit einer Breite von weniger als 1,50 m: für Elektrobleche 01 anderes, mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75 mm von weniger als 3 mm 01 mit einer Breite von 1,50 m oder mehr: für Elektrobleche 01 anderes, mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75 mm von weniger als 3 mm Breitflachstahl 01 Stabstahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet (einschließlich Walzdraht); Stabstahl, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt; Hohlbohrerstäbe aus Stahl, zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet: nur warm gewalzt oder nur warm stranggeprel3t: Walzdraht 01 Stabstahl, massiv: Betonstahl anderer Stabstahl Hohlbohrerstäbe nur geschmiedet nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt 19 -n plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: warm gewalzt oder warm stranggepreßt: Walzdraht andere kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt andere (z. B. poliert, überzogen) 01/19 Profile aus Stahl, warm gewalzt, warm stranggepreßt, geschmiedet, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt; Spundwandstahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt: Profile: nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: U-, I- oder H-Profile, mit einer Höhe '): von weniger als 80 mm 01 1) Bei den U-, I- und H-Profilen ist die Höhe der Abstand zwischen den parallelen flächen der beiden Flanschen.

159 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 tatistik benennung () (-) G MO von 80 mm oder mehr: H-Profile (Breitflanschträaerl U- oder I-Profile mit parallelen Flanschflächen andere andere nur warm gewalzte oder nur warm stranggepreßte Profile nur geschmiedet 01 nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt: aus Blechen oder Bandstahl andere 19 plattiert oder mit Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: warm gewalzt oder warm stranggepreßt kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt 02 andere (z. B. poliert, überzogen): kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt andere Spundwandstahl, einschließlich Kanaldielen 01 Bandstahl, warm oder kalt gewalzt: nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) : Elektroband anderer 01 nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) : Elektroband Kaltband in Rollen, zum Herstellen von Weißband anderer 19 plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert: warm gewalzt kalt gewalzt 02 verzinnt: Weißband anderer elektrolytisch verzinkt 19/ anders verzinkt 19/ verbleit 19/ anders überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung (z. B. versilbert, vergoldet, platiniert, emalliert, verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, vernickelt, verniert, parkerisiert, bedruckt, poliert) 19/ anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt) 19/01 Bleche aus Stahl, warm oder kalt gewalzt: Elektrobleche: mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, unabhängig von ihrer Dicke 01 *) andere, mit einer Dicke: -s von mehr als I mm von 1 mm oder weniger 01 andere Bleche: nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 mm bis 4,75 mm von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 2 mm von 0,50 mm bis 1 mm von weniger als 0,50 mm 01 4 nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr von 2 mm oder mehr, jedoch weniger als 3 mm von mehr als 1 mm, jedoch weniger als 2 mm 01 *) Elektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, die im Rahmen von Zollkontingenten aus anderen Ländern als den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl eingeführt worden sind, dürfen nicht wieder ausgeführt werden.

160 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G von 0,50 mm bis 1 mm von weniger als 0,50 mm nur glänzend gemacht, poliert oder hochglanzpoliert 01 plattiert, überzogen oder mit anderer Oberflächenbearbeitung: nur plattiert 01 verzinnt: Weißbleche andere verzinnt und bedruckt elektrolytisch verzinkt 01 anders verzinkt: Wellbleche andere verbleit versilbert, vergoldet, platiniert oder liert, auch anders als /02 andere (z. B. verkupfert, künstlich oxydiert, lackiert, vernickelt, verniert, parkerisiert) 01 quadratisch oder rechteckig zugeschnitten anders bearbeitet: nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, ausgenommen vergoldete, versilberte, platinierte oder lierte Bleche (nr perforiert, gebogen, tiefgezogen, ziseliert, graviert, guillochiert oder anders bearbeitet, ausgenommen nur durch Walzen verformte Bleche 19 Draht aus Stahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte Elektrotechnik: mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,15 v. H. oder weniger nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, auch poliert 19 anderer Draht: verzinkt mit anderem Metallüberzug anderer (z. B. kunststoffummantelt) 19 mit einem Kohlenstoffgehalt von mehr als 0,15 v. H nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, auch poliert 19 anderer Draht: verzinkt mit anderem Metallüberzug anderer (z. B. kunststoffummantelt) Qualitätskohlenstoffstahl und legierte Stähle in den in den Nummern 7306 bis 7314 Deutschen Zolltarifs aufgeführten Formen: Die Nummer 7315 Deutschen Zolltarifs wird aus statistischen Gründen durch die Nummern 7361 bis 7366 und 7371 bis 7376 Deutschen Zolltarifs ersetzt. - - Nummer 7316 Deutschen Zolltarifs siehe Seite 165! Rohblöcke, Vorblöcke, Knüppel, Brammen, Platinen und Schmiedehalbzeug, aus Qualitätskohlenstoffstahl: Rohblöcke 01 Vorblöcke, Knüppel, Brammen und Platinen: geschmiedet gewalzt Schmiedehalbzeug 01 Warmbreitband in Rollen und Breitflachstahl, aus Qualitätskohlenstoffstahl: Warmbreitband in Rollen Breitflachstahl 01

161 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung tän aus korrisions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr 01 -n -s von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus anderem legierten Stahl 01 (-) G Stabstahl und Profile (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet), a u s Qualitätskohlenstoffstahl: 10 Stabstahl und Profile, nur geschmiedet Walzdraht Stabstahl, nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt Profile, nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt Stabstahl und Profile, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt Stabstahl und Profile, nur plattiert: warm gewalzt oder warm stranggepreßt kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt Stabstahl und Pro file, mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen) 01/19 Bandstahl aus Qualitätskohlenstoffstahl: nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert) nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert) 19 nur plattiert: warm gewalzt kalt gewalzt mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen) anders bearbeitet (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt) 19 Bleche aus Qualitätskohlenstoffstahl: nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm von 3 bis 4,75 mm von weniger als 3 mm 01 nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr von weniger als 3 mm plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten anders bearbeitet, ausgenommen nur durch Walzen verformte Bleche Draht aus Qualitätskohlenstoffstahl, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte Elektrotechnik: nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, auch poliert 19 anderer Draht: verzinkt mit anderem Metallüberzug anderer 19 Rohblöcke, Vorblöcke, Knüppel, Brammen, Platinen und Schmiedehalbzeug, aus legierten Stählen: Abfallblöcke (Schrottblöcke) 01 andere Rohblöcke: geschmiedete Vorblöcke, Knüppel, Brammen und Platinen: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus anderem legierten Stahl 01 gewalzte Vorblöcke, Knüppel, Brammen und Platinen: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl Schmiedehalbzeug 01

162 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode nissen tatistik benennung () (-) (s. 1, 3 der GMO Warmbreitband in Rollen und Breitflachstahl, aus legierten Stählen: Warmbreitband in Rollen für Elektrobleche 01 anderes Warmbreitband in Rollen: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen 01 -I aus anderem legierten Stahl Breitflachstahl 01 Stabstahl und Profile (einschließlich Walzdraht und Hohlbohrerstäbe zum Herstellen von Bohrern und Bohrstangen für Bergwerke geeignet), a u s legierten Stählen: Stabstahl und Profile, nur geschmiedet: aus korrosions- und hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl 01 Walzdraht: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl 01 Stabstahl, nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl 01 Stabstahl, nur k a l t hergestellt oder kalt fertiggestellt: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus Heizleiterlegierungen nach DIN aus anderem legierten Stahl 19 -s Profile, nur warm gewalzt oder nur warm stranggepreßt: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus anderem legierten Stahl Profile, aus Blechen oder Bandstahl, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt 19 andere Profile, nur kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus anderem legierten Stahl 19 -I Stabstahl und Profile, nur plattiert 01/02

163 isses Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () Bandstahl mit Oberflächenbearbeitung (z.b. poliert, überzogen) : -n aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr 19/ von weniger als 2 Gewichtshundertteilen 19/ aus Mangan-Silizium-Stahl 19/ aus anderem legierten Stahl 19/01 G Stabstahl und Profile, warm gewalzt, warm stranggepreßt oder geschmiedet, mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen) : aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl 01 Stabstahl und Profile, kalt hergestellt oder kalt fertiggestellt, mit Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert, überzogen) : aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Wälzlagerstahl aus anderem legierten Stahl 19 Bandstahl aus legierten Stählen: Elektrobandstahl, nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert),,. 01 anderer nur warmgewalzter Bandstahl, auch entzundert (dekapiert) : aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus anderem legierten Stahl 01 Elektrobandstahl, nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einem Ummagnetisierungsverlust (unabhängig von der Dicke): von 0,75 Watt oder weniger je kg von mehr als 0,75 Watt je kg 19 anderer nur kaltgewalzter Bandstahl, auch entzundert (dekapiert) : aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Wälzlagerstahl aus Heizleiterlegierungen nach DIN aus anderem legierten Stahl 19 nur plattierter Bandstahl: warm gewalzt kalt gewalzt anders bearbeiteter Bandstahl (z. B. perforiert, abgeschrägt, gebördelt) 19 Bleche aus legierten Stählen: Elektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust (unabhängig von der Dicke) : von 0,75 Watt und weniger je kg 01 *) von mehr als 0,75 Watt je kg 01. *) Elektrobleche mit einem Ummagnetisierungsverlust von 0,75 Watt oder weniger je kg, die im Rahmen von Zollkontingenten aus anderen Ländern als den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl eingeführt worden sind, dürfen nicht wieder ausgeführt werden.

164 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung () G andere Bleche, nur warm gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von mehr als 4,75 mm: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus anderem legierten Stahl von 3 mm bis 4,75 mm: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus anderem legierten Stahl 01 von weniger als 3 mm: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus anderem legierten Stahl 01 a n d e r e Bleche, nur kalt gewalzt, auch entzundert (dekapiert), mit einer Dicke: von 3 mm oder mehr: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus anderem legierten Stahl 01 von weniger als 3 mm: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus anderem legierten Stahl 01 andere Bleche, plattiert, überzogen, poliert oder mit anderer Oberflächenbearbeitung: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus anderem legierten Stahl 01 andere Bleche, nur anders als quadratisch oder rechteckig zugeschnitten: aus korrosions- oder hitzebeem - Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl aus anderem legierten Stahl 01 anders bearbeitete Bleche, ausgenommen nur durch Walzen verformte Bleche: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr 01/ von weniger als 2 Gewichtshundertteilen 01/ aus anderem legierten Stahl 01/19 Draht aus legierten Stählen, auch überzogen, ausgenommen isolierte Drähte Elektrotechnik: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl, mit einem Nickelgehalt: von 2 Gewichtshundertteilen oder mehr von weniger als 2 Gewichtshundertteilen aus Schnellarbeitsstahl 19

165 isses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () (-) G aus Schwefel-, Blei-, Phosphorstahl aus Mangan-Silizium-Stahl aus Wälzlagerstahl aus Heizleiterlegierungen nach DIN aus anderem legierten Stahl 19 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl: Schienen, Leitschienen, Weichenzungen, Herzstücke, Kreuzungen, Weichen, ngenverbindungsstangen, Zahnstangen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle und Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes speziell foi das Verlegen, sammenfügen oder Befestigen von Schienen hergestelltes Material: Schienen: Stromschienen mit einem Leiter aus NE-Metall Leitschienen 01 andere Schienen, n e u, mit einem Gewicht je lfd. Meter: von 20 kg oder mehr von weniger als 20 kg andere Schienen, gebraucht 01 Bahnschwellen, mit einem Gewicht je lfd. Meter: von 15 kg oder mehr von weniger als 15 kg 01 Laschen und Unterlagsplatten: gewalzt anders hergestellt 19 Weichenzungen, Herzstücke, ngen verbindungsstangen, auch zerlegt einoder ausgehende Weichen und Kreuzungen, ausgenommen einbaufertig auf Schwellen, Platten oder ähnlichen Unterlagen befestigte Weichen und Kreuzungen (Nummer 8610 Deutschen Zolltarifs) : aus Gußstahl andere Zahnstangen Klemmplatten, Spurstangen und Spurplatten anderes Oberbaumaterial 19 Rohre aus Gußeisen: Druckrohre Abflußrohre andere gußeiserne Rohre 01 Rohre (einschließlich Rohrluppen) aus Stahl, ausgenommen der Nummer 7319 Deutschen Zolltarifs: besonders geformte Rohre, Rohre mit wechselndem Querschnitt oder ungleicher Wanddicke (z. B. gebogene Rohre, konische Rohre): aus legiertem Stahl aus nicht legiertem Stahl 01 Rohre mit anderem als kreisrundem Querschnitt: Vierkantrohre (quadratisch oder rechteckig) andere (z. B. Oval-, Sechseckrohre) 19 -n -s gerade Rohre mit gleichmäßiger Wanddicke und kreisrundem Querschnitt: rohe, nahtlose Rohre, ausschließlich zum Herstellen von Rohren mit anderem Querschnitt oder anderer Wanddicke bestimmt (Rohrluppen) : aus korrosions- oder hitzebeem Stahl aus anderem legierten Stahl aus nicht legiertem Stahl 01 Rohre aus WäIz1agerstah1, mit einer Länge: von 4,50 m oder weniger von mehr als 4,50 m Elektro rohre (Rohre für elektrische Leitungen, ohne Isolation, ohne behör) Geländer- und Konstruktionsrohre 19 nahtlose Präzisionsstahlrohre: aus korrisions - oder hitzebeem Stahl aus anderem legierten Stahl aus nicht legiertem Stahl 19

166 Drucksache V/4203 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode G benennung () (-) -ze ugnis geschweißte Präzisionsstahlrohre: aus korrisions- oder hitzebeem Stahl aus anderem legierten Stahl aus nicht legiertem Stahl 19 andere nahtlose Rohre: aus korrisions- oder hitzebeem Stahl aus anderem legierten Stahl 01 aus nicht legiertem Stahl, mit einem Innendurchmesser: bis 150 mm, verzinkt bis 150 mm, nicht verzinkt über 150 mm 01 andere geschweißte Rohre: aus korrosions- oder hitzebeem Stahl aus anderem legierten Stahl 01 aus nicht legiertem Stahl, mit einem Innendurchmesser: bis 150 mm, verzinkt 01/ bis 150 mm, nicht verzinkt 01/ über 150 bis 400 mm 01/ über 400 mm 01/ andere Rohre (z. B. mit einfach aneinandergelegten Rändern, genietet, genagelt, gehakt, auch gelötet) Druckrohrleitungen aus Stahl, auch mit Eisenringen verstärkt, für Wasserkraftwerke 16 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und dergleichen), aus Eisen oder Stahl: für Rohre für elektrische Leitungen, ohne Isolation (z. B. Verbindungsmuffen, Bogen, Nippel, T- und Winkelstücke) 18 andere Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke: aus Grauguß (Eisenguß) oder Hartguß: für Druckleitungen für Abflußleitungen andere aus Temperguß oder Stahlguß (z. B. Tempergußfittings) 01 aus Stahl, ausgenommen Stahlguß: Rohrbogen zum Einschweißen Flanschen und Bunde 19 andere, mit einer Nennweite: von 6" oder weniger (sogenannte Fittings) von mehr als 6" 19 Konstruktionen, auch unvoll, auch nicht zusammengesetzt, sowie Teile von Konstruktionen (z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile, Schleusentore, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, - Bedachungen, Tür- und Fensterrahmen, Läden, Geländer, Gitter), aus Eisen oder Stahl; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Bänder, Stäbe, Profile, Rohre usw., aus Eisen oder Stahl: Brücken, auch bewegliche (Klapp-, Dreh-, Hub- und schwimmende Brücken), für Eisenbahn-, Kanal-, Straßen-, Wege-Überführungen sowie deren Einzel- und Ersatzteile (einschließlich Geländer, Auflager, Verankerungen), ausgenommen Signalbrücken, Brücken für Rohr- oder Kabelleitungen (nr ), Landebrücken (nr ), Brücken für Drehscheiben (nr ) und Pontons (Kap. 89) Hallen (z B. Ausstellungs-, Fabrikations-, -, Bahnhofs-, Lagerhallen); Stahlskelett-, Stütz- und Trägerkonstruktionen für Gebäude aller Art; Konstruktionen für Theaterbühnen ; Dachkonstruktionen, auch Bahnsteigund Rampenüberdachungen mit Ausnahme der Glasdachkonstruktionen (nr ), volle Stahlhäuser Maste und Türme, auch in Rohrbauweise, für elektrische Stark- und Schwachstromleitungen, für Funk-, Signal- und Flugsicherungsanlagen, Maste für Beleuchtungskörper, für Windmotoren und andere Krafterzeuanlagen, Oberbauten aus Stahl für Leuchttürme 16

167 isses tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung stan () (-) Bemerkungen; G Gerüstkonstruktionen (z. B. Schacht- und Fördergerüste für Bergwerksund Olbohranlagen; Kessel-, Hochbehälter- und Kühlturmgerüste; Signalbrücken; Gerüste und Brücken für Rohr- und Kabelleitungen; Gerüste für Industrieanlagen, Freiluftschaltanlagen, Apparate- und Behälterkolonnen, Crackanlagen. Bunker- und Silo-Anlagen, Transportanlagen aller Art [wie Abspanngerüste und Stützen für Seilschwebebahnen und Wagenumläufe); Stahlkonstruktionen für Krane aller Art, Verladebrücken, Abraum- und Schrägförderer; Hellinggerüste; alle diese, soweit sie nicht mit mechanischen Organen ausgestattet sind) Stahlwasserbauten (z. B. Schützen, Wehre, Schleusentore, ortsfeste Docks, Konstruktionen für Hafendämme und Molen, einschließlich der Landebrücken) Tunnel- und Schachtausbauten (Tief- und Straßenbau), auch Schalungsmaterial hierfür 16 Grubenausbau (Bergbau) : Streckenausbau (Streckenbögen) hydraulische Grubenstempel nichthydraulische Grubenstempel anderer (z. B. Kappen) 19 Tore, Türen (einschließlich Zargen), Fenster und Glasdachkonstruktionen; auch Trennwände: Tore und Türen (einschließlich Zargen) Fenster Trennwände und Glasdachkonstruktionen 19 andere Konstruktionen aus Eisen oder Stahl: Schalungsmaterial zum Herstellen von Betondecken und Betonwänden Stahlrolläden und Scherengitter 19 andere: aus Stahlblech (z. B. Wellblechbauten, Garagen, Geräteschuppen, Fahr radder, Wand-, Haus- und andere Verkleidungen, Abdeckungen aus Blechen) andere (z. B. für Blumen- und Gewächshäuser, für Ausstellungs- und 19 Messe-Pavillons, für Tierhäuser in zoologischen Gärten, Fahnenmaste; Maste, Relings und Luken für Schiffe, Park-, Garten- und Grabumzäunungen, Straßengeländer) 16 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller Art, aus Eisen oder Stahl, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung: für gasförmige Stoffe (z. B. Wasserbecken-, Trocken- und Scheibengasbehälter), ausgenommen Druckbehälter (Nummer 7324 Deutschen Zolltarifs) 16 für flüssige Stoffe: mi l. Innenauskleidung 16 andere, mit einem Fassungsvermögen: von mehr als 100 cbm 16 von 100 cbm oder weniger: Druckwasserkessel, einschließlich Expansionsbehälter Batteriebehälter (z. B. nach DIN 6620) und Haushaltbehälter (z. B nach DIN 6622), oberirdische -n -s Lagerung von Heizöl 19 andere für feste Stoffe (z. B. Getreide-, Zement- und Sandsilos, Kohlen-, Koksund Erzbunker) 16 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport- oder Verpackungszwecken, aus Stahlblech: von mehr als 50 1: Jauche- und Wasserfässer 19 Transportfässer (z. B. Rollreifen-, Sicken-, Deckel-, Bauchfässer) : neu gebraucht andere (z. B. Trommeln) 19 von 501 oder weniger: Transportkannen: Milchtransportkannen andere 19

168 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung () (-) G Hobboks. t Speisetransportgefäße 19 Kanister: Einheitskanister (für 20 1 Inhalt) andere (z. B Dreieckskanister, Leuchtkanister) Konservendosen für Nahrungs- und Genußmittel 19 andere, mit einer Blechdicke: von weniger als 0,5 mm von 0,5 mm oder mehr 19 Druckbehälter aus Eisen oder Stahl für verdichtete oder verflüssigte Gase: nahtlos 01 andere (z. B. geschweißt oder genietet), mit einem Fassungsvermögen: von weniger als 1 cbm 19/ von 1 cbm oder mehr 16 Kabel, Seile, Litzen, Seilschlingen und ähnliche, aus Stahldraht, ausgenommen isolierte Drahtwaren Elektrotechnik: Litzen andere Stacheldraht; verwundener Runddraht oder Flachdraht, aus Stahl, auch mit Stacheln 19 Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Stahldraht: Bewehrungsmatten für Armierungszwecke im Betonbau, an den Kreuzungspunkten elektrisch verschweißt 19 Gewebe aus Stahldraht: Metalltücher für Maschinen Gewebe aus rostfreiem Stahl andere Stahldrahtgewebe andere, auch oberflächenbearbeitet (z. B. Geflechte, Gitter) Streckblech aus Stahl (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder Ban gitterartig hergestellt) 19 Ketten jeder Größe und Teile davon, aus Eisen oder Stahl: Gelenkketten: Rollenketten: für Fahrräder und Mopeds für Krafträder für andere Zwecke 19 andere Gelenkketten: Zahnketten Gall- und Flyerketten andere (z. B. Büchsen- und Förderketten) Stegketten aus Stahl geschweißte steglose Ketten Gleitschutzketten, fertig zusammengesetzt Ketten aus Draht, nicht geschweißt -n -s (z. B. geknotet, ineinandergehakt) andere Ketten 19/01 Teile (z. B. Rollen, Glieder, Schäkel): von Gelenkketten und Raupenketten von anderen Ketten Schiffsanker, Draggen, Teile davon, aus Eisen oder Stahl 01/19 Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, gewellte und abgeschrägte Klammern, Ringnägel, Haken und Reißnägel, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen solche mit Kupferkopf: Stifte und Zähne für Maschinen Aufbereitung von Spinnstoffen Haken ohne Gewinde (z. B. Wand-, Stift-, Ringhaken) Schienennägel (Hakennägel) Krampen, Bau-, Schiffs-, Kern-, Bezeichnungsnägel und ähnliche Nägel, geschmiedet oder gestanzt, mit Ausnahme der Wehhaften (Wellennägel) Stifte, Nägel und Krampen aller Art für Schuhe Zier- und Schmucknägel Reißbrettstifte 19

169 Deutscher Buntaa Wahlperiode Drucksache V/4293 erzeich benennun g () iste) Bemerkungen G andere Stifte, Nägel und dergleichen: aus Draht andere 19 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schwellenschrauben, Sdirauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Eisen oder Stahl; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Stahl: aus vollem Material gedrehte Schrauben, Muttern, Niete und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm: ohne Gewinde mit Gewinde 19 andere: ohne Gewinde: Bolzen und Niete, ausgenommen Hohlniete und Niete mit geschlitztem Schaft (nr ) Splinte, Stifte, Keile Sicherungsscheiben (Zahnscheiben, Fächerscheiben, Federscheiben); Federringe Unterlegscheiben andere (z. B. Sicherungsbleche, -ringe, Spannhülsen) 19 mit Gewinde: Schwellenschrauben Schrauben mit selbstschneidendem Gewinde (z. B. Parker-Calon) Drahtschraubwaren (z. B. Ringschrauben, Schraubhaken) Schrauben mit Holzgewinde lose Muttern Oberbauschrauben zur Schienenbefestigung 19 andere Schrauben mit Metallgewinde und Schraubbolzen, auch mit aufgesetzter Mutter: roh (sogenannte schwarze oder Handels-Schrauben) preßblank hochfest aus vollem Material gedreht andere andere der Schrauben- und Nietenindustrie, mit Gewinde Handnähnadeln, Häkelnadeln, Ahlen, Durdiziehnadeln und ähnliche für Näh-, Stick-, Filet- und andere Handarbeiten, Stichel zum Stillten, aus Stahl, einschließlich Rohlinge: Näh-, Stick- und Stopfnadeln Strick-, Häkel- und Maschenfangnadeln andere (z. B. Ahlen mit Ohr, Pack-, Sattler- und Lochnadeln) 19 Stecknadeln, Haarnadeln, Lockenwickel und ähnliche, ausgenommen Schmucknadeln, aus Stahl: Stecknadeln, einschließlich der Nadeln für Broschen, Abzeichen und dergleichen Sicherheitsnadeln, einschließlich der Sicherheitsnadeln für Broschen, Abzeichen und dergleichen Haar-, Locken- und Frisurnadeln, Haarklemmen -l -v und ähnliche Erse, auch übersponnen 19 Federn und Federblätter, aus Stahl: Blattfedern, auch einzelne Federblätter Blattspiralfedern Spiralflachfedern, ausgenommen Uhrfedern (nr ) 19 andere Federn: aus Draht: Matratzen- und Polsterfedern (z. B. Matratzenzugfedern, Spring-, Kegel- und Zylinderfedern) andere Drahtfedern 19 andere: warmgeformte Schraubenfedern aus Rundstahl, Vierkantstahl oder dergleichen Tellertedern andere Federn 19

170 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode isses tatistik benennung Haushaltsartikel, Hauswirtsdiaftsartikel, -n -s sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Eisen oder Stahl: keit s () (-) G Raumheizöfen, Heizapparate, Küchenherde (einschließlich auch für Zentralheizung verwendbare Küchenherde), Kochgeräte, Kesselöfen, Tellerwärmer und ähnliche Geräte, wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden, nicht elektrisch, Teile davon, aus Eisen oder Stahl: fürfeuerungmit festen Brennstoffen: Kesselöfen (z. B. für Waschküchen) Haushaltsherde, auch satzherde Ofen andere 19 für Feuerung mit G a s (Stadtgas, Flüssiggas oder Erdgas): Gasherde, einschließlich Gas-Kohle-Herde: Großküchenherde Haushaltsherde Einbau-GaskocLteile und -Gasbacköfen Gaskocher 19 Gasheizöfen mit eigener Abgasführung: Gaswandheizöfen für Baderäume andere Gasheizöfen mit wand- oder Kaminanschluß andere 19 für Feuerung mit flüssigen Brennstoffen, ausgenommen Flüssiggas: Kocher (z. B. Benzin-, Spiritus-, Petroleumkocher für Haushalt oder Camping) Ölöfen mit eigener Abgasführung Haushaltsölherde andere (z. B. tragbare Petroleum-Ofen) Teile 19 Heizkessel (ausgenommen Dampferzeuger der Nummer 8401 Deutschen Zolltarifs) und Heizkörper, für Zentralheizung, nicht elektrisch beheizt, Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich solcher, die auch als Verteiler von frischer oder klimatisierter Luft dienen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, Teile davon, aus Eisen oder Stahl: Heizkessel für Zentralheizung; Teile davon: aus Gußeisen aus Stahl 19 Heizkörper für Zentralheizung; Teile davon: aus Gußeisen 01 aus Stahl, in Form von: Gliederheizkörpern Plattenheizkörpern Rippenrohren in anderer Form (z. B. Konvektoren) Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich solcher, die auch als Verteiler von frischer oder klimatisierter Luft dienen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse; Teile davon aus Gußeisen: sanitäre und hygienische Artikel: Badewannen andere (z. B. Ausgüsse, Spülbecken, Klosettspülkästen ohne Mechanismus, Waschfontänen) Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel 01 aus Blechen oder Bändern aus Stahl: aus rostfreiem Stahl: Abwaschbecken, Waschbecken andere sanitäre und hygienische Artikel (z. B. Spültischeinsätze) zum Tischgebrauch, ausgenommen der Nummern 8209, 8214 und 8217 Deutschen Zolltarifs sowie Haushaltsgeräte mit Werkzeugcharakter der nr Geschirr für Haushalts- und Großküchen andere 19

171 isses andels Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G aus anderem Stahl: sanitäre und hygienische Artikel: liert: Stahlblechbadewannen andere mit anderem Überzug (z. B. verzinkt) oder nicht überzogen Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel: liert: Elektroherdgeschirr andere 19 verzinkt: Müllgefäße und Mülltonnen andere verzinnt vernickelt oder verchromt lackiert andere aus Draht, Drahtgeflechten oder Drahtgeweben aus Stahl (z. B. Speise glocken, Untersätze, Drahtkörbchen) andere Teile: Henkel, Bügel und Griffe andere (z. B. Deckel) Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl: Stahlwolle andere (z. B. Topfreiniger, Parkettspänertücher) 19 Andere aus Eisen oder Stahl: Stahlmahlkörper aller Art 19 aus Temperguß: roh bearbeitet 01 aus Grauguß (Eisenguß) oder Hartguß: roh 01 bearbeitet: Kanalgußerse andere bearbeitete aus Grauguß oder Hartguß Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und andere Behälter von der unter der Nummer 7322 Deutschen Zolltarifs genannten Art, jedoch mit einem Fassungsvermögen von oder weniger aus gelochten Blechen, anderweit weder genannt noch inbegriffen Glühtöpfe, Härtekästen und dergleichen -n -h, aus hitzebeem Stahl Paletten und ähnliche stapelfähige Transportmittel Geräte und Gefäße für Molkereien und Milchwirtschaft (z. B. Käseformen, Milchsatten, Trichter) Fleischerei- und Bäckereigeräte (z. B. Wurst- oder Backmulden) landwirtschaftliche Gebrauchsgegende (z. B. Streuwannen, Ferkeltröge, Jaucheschöpfer) Bauartikel (z. B. Mörtelträger, Schornsteinaufsätze, Dachentlüfter, Dach rinnen) 19 Leitern und Trittschemel Schutzbeschläge für Schuhe (z. B. Stiefeleisen, Absatzeisen, Stoßplatten, Schweizerplättchen), ausgenommen Schuhnägel der nr Riemen- und Transportbandverbinder Schlauchverbindungs- und Schlauchbefestielemente (z. B. Schlauchverbinder, -klemmen, -schellen) Spulen, Spindeln, Garnrollen und dergleichen, Textilindustrie Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen, Lippenstifthülsen und dergleichen Gegende für den Taschengebrauch Karabinerhaken für alle Verwendungszwecke Vogelkäfige und ähnliche Kleinkäfige 19

172 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung g () G Tierfallen: Ratten- und Mäusefallen andere Tierfallen Drahtkörbe kalibrierte Stahlkugeln, die nicht der Vorschrift 3 zu Kap. 84 Deutschen Zolltarifs entsprechen aus Sintereisen 19 aus Stahlguß: roh bearbeitet 01 andere aus Stahl: freiformgeschmiedet, roh, mit einem Stückgewicht: von weniger als 125 kg von 125 kg oder mehr 01 freifonngeschmiedet, bearbeitet, mit einem Stückgewicht: von weniger als 125 kg von 125 kg oder mehr 01 gesenkgeschmiedet: roh bearbeitet 19 gepreßt, gezogen oder gestanzt: Kaltfließpreßteile andere gepreßte, gezogene oder gestanzte Teile anders hergestellt 19 nrn bis siehe die Seiten 160 bis 165! Kapitel 74 Kupfer Kupfermatte; Rohkupfer (Kupfer zum Raffinieren und raffiniertes Kupfer); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Kupfer: Kupfermatte 02 Rohkupfer: zum Raffinieren (z. B. Anoden-, Zement-, Schwarz- und Blisterkupfer).. 02 *) raffiniert (z. B. Blöcke, Ingots, Platten, Kathodenkupfer): nicht legiert 02 *) legiert: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz anderes 02 Bearbeitungsabfälle und Schrott: - -di aus nicht legiertem Kupfer aus legiertem Kupfer Kupfervorlegierungen 02 Stäbe, Profile und Draht, aus Kupfer, massiv: Stäbe (Stangen) und Profile: aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz andere 02 Draht, mit einer Stärke: von 0,5 mm oder mehr: *) Die von Rohkupfer in Erfüllung eines Börsenkontraktes ist ohne Rücksicht auf das land der Ware zulässig, wenn das Einkaufsland in der Länderliste A oder B genannt ist.

173 tatistik Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung di g Rohre (einschließlich Rohlinge) und andere Hohlstangen: mit einheitlichem Querschnitt, nicht besonders geformt: aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: -s mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tom andere 02 bak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz mit anderem Querschnitt oder besonders geformt 02 () G aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall).., u mil Zinn, ohne Zinkzusatz anderer 02 von weniger als 0,5 mm: aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz anderer 02 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Kupfer, mit einer Dicke von mehr als 0,15 mm: aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz andere 02 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Kupfer (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,15 mm oder weniger: ohne Unterlage: Blattmetall (geschlagen) Folien und dünne Bänder auf Unterlage 19 Pulver und Flitter, aus Kupfer: Pulver mit Lamellenstruktur und Flitter: aus nicht legiertem Kupfer aus legiertem Kupfer 19 andere: Pulver, das zu 90 Gewichtshundertteilen ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,30 mm passiert anderes Pulver 02 Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Kupfer: Hohlstangen mit kreisrundem Querschnitt, einem äußeren Durchmesser von mehr als 16 mm und einem inneren Durchmesser von 8 mm oder weniger (Rundkupfer für Stehbolzen) 02 Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche ), aus Kupfer: aus nicht legiertem Kupfer 02 aus legiertem Kupfer: mit mintens 10 Gewichtshundertteilen Zink (z. B. Messing, Tombak, Deltametall) mit Zinn, ohne Zinkzusatz andere Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller Art, aus Kupfer, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 19

174 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennung () zum Tischgebrauch und Hotelgeschirr, ausgenommen der Nummern 8209, 8214 und 8217 Deutschen Zolltarifs: vergoldet oder versilbert andere andere Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel, -s einschließlich Großküchengeschirr sanitäre und hygienische Artikel 19 G Organisation Kabel, Seile, Litzen und ähnliche, aus Kupferdraht, ausgenommen isolierte Drahtwaren Elektrotechnik 02 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Kupferdraht: Gewebe: Metalltücher für Maschinen andere Gitter und Geflechte Streckblech aus Kupfer (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder Ban gitterartig hergestellt) Ketten jeder Größe, Teile davon, aus Kupfer 19 Stifte, Nägel, zugespitzte Krampen, Haken und Reißnägel, aus Kupfer oder mit Schaft aus Eisen oder Stahl mit Kupferkopf: Spezialnägel und -stifte: Zier- und Schmucknägel andere Spezialnägel und -stifte (z. B. Reißbrettstifte) andere 19 Bolzen und Muttern (auch mit Gewinde), Schrauben, Ringschrauben und Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile und ähnliche der Schrauben- und Nietenindustrie, aus Kupfer; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) aus Kupfer: aus vollem Material gedrehte Schrauben, Muttern, Niete und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm 19 andere: ohne Gewinde mit Holzgewinde mit Metallgewinde 19 Federn aus Kupfer: Spiraiflachfedern andere 19 Nichtelektrische Koch- und Heizgeräte, wie sie üblicherweise im Haushalt verwendet werden, Teile davon, aus Kupfer: Druckkocher für flüssigen Brennstoff und Teile davon andere 19 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Kupfer: Andere aus Kupfer: roh: gegossen Gesenkpreß- und Schmiedeteile andere 02 bearbeitet: Tabakdosen, Zigarettenetuis, Puderdosen, Lippenstifthülsen und dergleichen Gegende, für den Taschengebrauch: vergoldet oder versilbert andere Stecknadeln aus Messing, einschließlich der Nadeln für Broschen, Abzeichen und dergleichen Sicherheitsnadeln aus Messing, einschließlich der Sicherheitsnadeln für Broschen, Abzeichen und dergleichen andere 19

175 andels Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung ereich () G Kapitel 75 Nickel Nickelmatte, Nickelspeise und andere Zwischenerse der Nickelherstellung; Rohnickel (ausgenommen Anoden der Nummer 7505 Deutschen Zolltarifs); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Nickel: Nickelmatte, Nickelspeise und andere Zwischenerse der Nickelherstellung 02 Rohnickel (z. B. Blöcke, Kathodennickel, Würfel, Kugeln, Granalien, ausgenommen Anoden der Nummer 7505 Deutschen Zolltarifs): nicht legiert legiert 02 Bearbeitungsabfälle und Schrott: aus nicht legiertem Nickel aus legiertem Nickel 02 Stäbe, Profile und Draht, aus Nickel, massiv: aus nicht legiertem Nickel: Stäbe (Stangen) und Profile 02 Draht, mit einer Stärke: von 0,5 mm oder mehr von weniger als 0,5 mm. 02 aus legiertem Nickel: aus Heizleiterlegierungen nach DIN aus anderen Nickellegierungen: aus Neusilber: Stäbe (Stangen) und Profile Draht 02 aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Gehalt an Eisen von weniger als 10 Gewichtshundertteilen: Stäbe (Stangen) und Profile Draht 02 aus anderen Nickellegierungen, mit einem Gehalt an Nickel: von mehr als 10, jedoch weniger als 50 Gewichtshundertteilen: Stäbe (Stangen) und Profile 02 Draht, mit einer Stärke: von 0,5 mm oder mehr von weniger als 0,5 mm 02 von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr: Stäbe (Stangen) und Profile 02 Draht, mit einer Stärke: von 0,5 mm oder mehr von weniger als 0,5 mm 02 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, von beliebiger Dicke, aus Nickel; Pulver, Flitter, aus Nickel: Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, einschließlich Folien: aus nicht legiertem Nickel -b -h 02/19 aus legiertem Nickel: aus Heizleiterlegierungen nach DIN /19 aus anderen Nickellegierungen: aus Neusilber 02/ aus Chromnickel, ohne Eisen oder mit einem Gehalt an Eisen von weniger als 10 Gewichtshundertteilen 02/19 aus anderen Nickellegierungen, mit einem Gehalt an Nickel: von mehr als 10, jedoch weniger als 50 Gewichtshundertteilen.. 02/ von 50 Gewichtshundertteilen oder mehr 02/ Pulver und Flitter 02 Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche ), aus Nickel: Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen: aus nicht legiertem Nickel aus legiertem Nickel 02

176 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode andels tatistik benennung () G Rohrformstucke, Rohrverschlußstucke und Rohrverbindungsstücke Anoden zum Vernickeln, gegossen, gewalzt oder elektrolytisch hergestellt, roh oder bearbeitet: roh vom Gießen oder von der elektrolytischen Herstellung, in beliebiger Form, auch nur zerschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten in nur gewalzten oder nur stranggepreßten Stäben andere 02 Andere aus Nickel: Gewebe, Gitter, Geflechte, aus Nickeldraht 19 Stifte, Nägel, Krampen, Haken und dergleichen; der Schrauben- und Nietenindustrie; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben) : aus vollem Material gedrehte Schrauben, Muttern, Niete und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm andere 19 zum Tischgebrauch und Hotelgeschirr, Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel, ausgenommen der Nummern 8209, 8214 und 8217 Deutschen Zolltarifs: vergoldet oder versilbert nicht vergoldet oder versilbert andere aus Nickel 19/02 Kapitel 76 Aluminium Rohaluminium: Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Aluminium: Rohaluminium: nicht legiert.. 02 U legiert 02 U Bearbeitungsabfälle: Späne und Staub aller Art Abfälle von bunten, beschichteten oder kaschierten Folien und dünnen Bändern, mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,20 mm oder weniger andere (einschließlich der fehlerhaften oder bei der Be- oder Verarbeitung unbrauchbar gewordenen Werkstücke) Schrott 02 Stäbe, Profile und Draht, aus Aluminium, massiv: Stäbe (Stangen): aus nicht legiertem Aluminium aus legiertem Aluminium 02 Profile: aus nicht legiertem Aluminium aus legiertem Aluminium 02 Draht: -h -s aus nicht legiertem Aluminium aus legiertem Aluminium.. 02 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,20 mm: Bänder für Jalousien 02 Bleche, Platten, Tafeln und andere Bänder: in quadratischer oder rechteckiger Form: aus nicht legiertem Aluminium, mit einer Dicke: von mehr als 0,20 mm, jedoch weniger als 0,35 mm von 0,35 mm oder mehr 02 aus legiertem Aluminium, mit einer Dicke: von mehr als 0,20 mm, jedoch weniger als 0,35 mm von 0,35 mm oder mehr 02 nicht in quadratischer oder rechteckiger Form: aus nicht legiertem Aluminium aus legiertem Aluminium 02

177 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 isses benennung () G Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier. Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,20 mm oder weniger: auf Unterlage, mit einer Dicke (ohne Unterlage): von 0,15 mm oder weniger von mehr als 0,15 mm, jedoch nicht mehr als 0,20 mm 19 ohne Unterlage: Blattmetall (geschlagen) 19 Folien und dünne Bänder: ohne Oberflächenbearbeitung (unveredelt), mit einer Dicke: von 0,021 mm bis 0,20 mm von weniger als 0,021 mm mit Oberflächenbearbeitung (veredelt) 19 Pulver und Flitter, aus Aluminium: Pulver mit Lamellenstruktur und Flitter anderes Pulver 02 Rohre leinschließlich Rohlinge) und Hohlstangen, aus Aluminium: Bewässerungsrohre 02 andere: aus nicht legiertem Aluminium aus legiertem Aluminium Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen. Flanschen und ähnliche ), aus Aluminium 02 Konstruktionen, auch unvoll, auch nicht zusammengesetzt, sowie Teile von Konstruktionen (z. B. Schuppen, Brücken und Brückenteile, Türme, Masten, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Bedachu.gen, Tür- und Fensterrahmen. Geländerl. aus Aluminium; zu Konstruktionszwecken vorbereitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre usw., aus Aluminium: Brücken und Brückenteile, Maste, Türme, Hallen, Wohnhäuser und ähnliche Konstruktionen, auch unvoll, und ihre Teile 19/ Tore, Türen (einschließlich Zargen), Fenster... 19/ Glasdachkonstruktionen, Treppen, Laufstege, Bedienungsbühnen, Stabund Lichtgitterroste, Geländer, Schranken, Schalungsmaterial und ähnliche Kleinkonstruktionen 19/ andere 19/ Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, für Stoffe aller Art, aus Aluminium, mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 1, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtung, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung 19/16 Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter zu Transport- oder Verpackungszwecken. aus Aluminium. einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben. mit einem Fassungsvermögen: von mehr als von mehr als 5 bis 50 1: -n Milchtransportkannen andere 19 von 5 I oder weniger: Verpackungsröhrchen Tuben andere (z. B. Sprühdosen) Druckbehälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase... 19/16 Kabel, Seile, Litzen und ähnliche, aus Aluminiumdraht, ausgenommen isolierte Drahtwaren Elektrotechnik: mit einer Seele aus Stahl andere Gewebe, Gitter und Geflechte, aus Aluminiumdraht Streckblech aus Aluminium (durch Strecken eines eingeschnittenen Bleches oder Ban gitterartig hergestellt) 19

178 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode tatistik benennun g eits () G Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, sanitäre und hygienische Artikel, Teile davon, aus Aluminium: Haushalts- und Hauswirtschaftsartikel und Teile davon: gegossen anders hergestellt sanitäre und hygienische Artikel und Teile davon 19 Andere aus Aluminium: Gußteile, roh Gesenkpreß- und Schmiedeteile, roh Spulen, Spindeln, Garnrollen und dergleichen, Textilindustrie Kofferwaren Strick- und Häkelnadeln.. 19 Stifte, Nägel, Krampen, Haken und dergleichen; der Schrauben- und Nietenindustrie; Unterlegscheiben (auch geschlitzte Unterlegscheiben und Federringscheiben): aus vollem Material gedrehte Schrauben, Muttern, Niete und Unterlegscheiben, mit einer Stiftdicke oder Lochweite von nicht mehr als 6 mm andere 19 andere aus Aluminium: gegossen anders hergestellt 19 Kapitel 77 Magnesium, Beryllium (Glucinium) Rohmagnesium; Bearbeitungsabfälle und Schrott (einschließlich Drehspäne, nicht nach Größe sortiert), aus Magnesium: Rohmagnesium: nicht legiert legiert Bearbeitungsabfälle (einschließlich Drehspäne, nicht nach Größe sortiert) Schrott 02 Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Tafeln, Bänder, Rohre, Hohlstangen, Pulver, Flitter aus Magnesium; Drehspäne nach Größe sortiert, aus Magnesium: Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Tafeln und Bänder Rohre und Hohlstangen Pulver und Flitter Drehspäne, nach Größe sortiert Andere aus Magnesium 02 Beryllium (Glucinium), roh oder verarbeitet: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott 02 verarbeitet: Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Tafeln und Bänder andere aus Beryllium -s -k 02 Kapitel 78 Blei Rohblei (auch silberhaltig); Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Blei: Rohblei: zum Raffinieren: mit einem Gehalt an Silber von 0,025 Gewiditshundertteilen oder mehr (silberhaltiges Blei) anderes 02 raffiniert: Hüttenweich- und Feinblei Hartblei 02 02

179 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 andels benennung ig -bedür ftig () (-) (s. 1, 3 der G Organisation anderes: nicht legiert legiert Bearbeitungsabtälle und Schrott Stäbe, Profile und Draht, aus Blei, massiv Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Blei, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1,7 kg 02 Folien und dünne Bänder, aus Blei (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage) von 1,7 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Blei: Folien und dünne Bänder: auf Unterlage ohne Unterlage Pulver und Flitter 19 Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, S-förmig gebogene Rohre für Geruchverschlüsse, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche ), aus Blei: Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Geruchverschlüsse [Traps oder Syphons]) 02 Andere aus Blei: Verpackungsmittel mit Abschirmung aus Blei gegen Strahlung zum Befördern oder Lagern radioaktiver Stoffe andere aus Blei 19/02 Kapitel 79 Zink Rohzink; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zink: Rohzink (z. B. Klumpen, Blöcke, Ingots, Knüppel, Platten, Granalien) : Hüttenzink (-S.. 97,5 Gewichtshundertteile Zink) Fein- und Feinstzink (-s.. 99,9-99,995 Gewichtshundertteile Zink), einschließlich Kathodenzink (Elektrolytzink) Umschmelzzink (mit einem Gehalt an Zink von mehr als 97 Gewithtshundertteilen) Zinklegierungen, ausgenommen Hartzink (nr ) 02 U Bearbeitungsabfälle und Schrott h -d Stäbe, Profile und Draht, aus Zink, massiv 02 Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zink, in beliebiger Dicke; Pulver und Flitter, aus Zink: Bleche, Platten und Tafeln, ohne Oberflächenbearbeitung 02 U Bänder ohne Oberflächenbearbeitung, mit einer Dicke: von 0,5 mm oder mehr von weniger als 0,5 mm 02 U Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, in i t Oberflächenbearbeitung (z. B. poliert) Zinkstaub Pulver und Flitter 19/02 Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche ), aus Zink: Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke

180 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung stan () (-) G Dachrinnen, Firstbleche, Dachfenster und andere geformte zu Bauzwecken, aus Zink Andere aus Zink 19/02 Kapitel 80 Zinn Rohzinn; Bearbeitungsabfälle und Schrott, aus Zinn: Rohzinn: nicht legiert 02 *) legiert Bearbeitungsabfälle und Schrott Stäbe, Profile und Draht, aus Zinn, massiv Bleche, Platten, Tafeln und Bänder, aus Zinn, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 1 kg 02 Blattmetall, Folien und dünne Bänder, aus Zinn (auch geprägt, zugeschnitten, gelocht, überzogen, bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen befestigt), mit einem Quadratmetergewicht (ohne Unterlage) von 1 kg oder weniger; Pulver und Flitter, aus Zinn: Blattmetall, Folien und dünne Bänder: auf Unterlage ohne Unterlage Pulver und Flitter 19/02 Rohre (einschließlich Rohlinge), Hohlstangen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke (Nippel, Kniestücke, Kupplungen, Muffen, Flanschen und ähnliche ), aus Zinn: Rohre (einschließlich Rohlinge) und Hohlstangen Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke Andere aus Zinn: zum Tischgebrauch und Hotelgeschirr, ausgenommen der Nummern 8209, 8214 und 8217 Deutschen Zolltarifs 19 andere aus Zinn 19/02 Kapitel 81 Andere unedle Metalle Wolfram, roh oder verarbeitet: roh: in Pulverform anderes Bearbeitungsabfälle und Schrott gehämmerte Stäbe (Stangen) ; Profile 02 Draht (auch Fäden), mit einer Stärke: von 1 mm oder mehr von weniger als 1 mm Bleche, Platten und Bänder andere (z. B. Tiegel, Blättchen, Rohre) 02/19 Molybdän, roh oder verarbeitet: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott: in Pulverform andere gehämmerte Stäbe (Stangen); Profile 02 Draht (auch Fäden), mit einer Stärke: von 1 mm oder mehr 02 *) Die von Zinn in Erfüllung eines Börsenkontraktes ist ohne Rücksicht auf das land der Ware zulässig, wenn das Einkaufsland in der Länderliste A oder B genannt ist.

181 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung Wismut: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet - 02/19 Zirkonium (Zirkonmetall): roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02 02/19 Germanium: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 () G von weniger als 1 mm Bleche, Platten und Bänder andere (z. B. Tiegel, Blättchen, Rohre) 02/19 Tantal. rob oder verarbeitet: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott: in Pulverform andere gehämmerte Stäbe (Stangen); Profile, Draht, Fäden, Bleche, Platten und Bänder andere (z. B. Blättchen, Rohre) 02 02/19 Andere unedle Metalle, roh oder verarbeitet; Cermets, roh oder verarbeitet: an Uran 235 abgereichertes Uran Cermets, roh oder verarbeitet 02 Antimon: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Cadmium: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet /19 Chrom: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Kobalt: roh Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Mangan: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Niob (Columbium): roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Thorium: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott Stäbe (Stangen), Profile, Draht, Bleche, Blättchen und Bänder anderes 02/19 Titan: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Vanadin: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Hafnium (Celtium) : roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Rhenium: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet 02/19 Gallium, Indium und Thallium: roh; Bearbeitungsabfälle und Schrott verarbeitet - 02/19

182 Drucksache V/4293 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode benennung tän () (s. L 3 der G Kapitel 82 Werkzeuge; Messerschmiedewaren und Eilbestecke, aus unedlen Metallen Spaten, Schaufeln, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Häpen und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Sensen und Sicheln, Heuund Strobmesser, Heckenscheren, Keile und anderes Handwerkszeug Landwirtsdiaft, den Gartenbau und die Forstwirtschaft: Spaten und Schaufeln 19 Hacken aller Art: Blatthacken (Breitewaren) andere Hacken (z. B. Spitzhacken, Kreuzhacken), ausgenommen Zinkenhacken Gabeln (z. B. Dung-, Heu-, Kartoffel-, Rüben-, Grabe-, Steingabeln), einschließlich Zinkenhacken Rechen aus Metall, einschließlich Besenrechen Äxte, Beile, Buschmesser, Häpen, Keile und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten: Hauer und Plantagenmesser Äxte, Beile, Häpen, Keile und andere Hau- oder Spaltwerkzeuge Sensen Stahlrohrsensenbäume und Sensenringe Sicheln, Heu- und Strohmesser Schaf-, Grasscheren und ähnliche Scheren ohne Gewerbe Heckenscheren und ähnliche mit beiden Händen zu bedienende Scheren andere (z. B. Jäter, Handsägeräte, Pflanzstöcke, Ausheber, Obstpflücker, Striegel, Mehrzweckgeräte) 19 Handsägen aller Art, fertig montiert; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter): Handsägen aller Art, fertig montiert, sowie deren Teile (z. B. Metallbügel, Metallgriffe, Metallspanner), ausgenommen Sägeblätter 19 Bandsägeblätter: Bearbeitung von Metall Bearbeitung anderer Werkstoffe 19 Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter: Segmentsägeblätter mit einem arbeitenden Teil aus Stahl: Bearbeitung von Metall Bearbeitung anderer Werkstoffe mit einem arbeitenden Teil aus Hartmetall oder anderen Stoffen.. 19 Vollblätter: mit einem arbeitenden Teil aus Stahl: Bearbeitung von Metall, mit einem durchmesser: -s von 315 mm oder weniger (entsprechen den Metallkreissägeblättern nach DIN 1837 und 1838) von mehr als 315 mm Bearbeitung anderer Werkstoffe mit einem arbeitenden Teil aus Hartmetall oder anderen Stoffen andere Sägeblätter, einschließlich der nicht gezahnten Sägeblätter zum Steinsägen: mit einem arbeitenden Teil aus Stahl: Laubsägeblätter für alle Werkstoffe Gattersägeblätter und sonstige Langsägeblätter maschinelle Holzbearbeitung Bandsägeblätter Holzbearbeitung Metall-Langsägeblätter für Maschinen- oder Handsägen andere (z. B. Steinsägeblätter, Stichsägeblätter für elektrische Handsägen) mit einem arbeitenden Teil aus Hartmetall oder anderen Stoffen Sägeketten 19

183 Deutscher Buntag 5. Wahlperiode Drucksache V/4293 benennung () G Kneifzangen und andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden, Pinzetten; Schrauben- und Spannschlüssel; Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen, Scheren zum Schneiden von Metallen, Feilen und Raspeln, zum Handgebrauch: fernbediente Greifer (Zangen) zum Handhaben radioaktiver Stoffe andere Zangen aller Art, auch zum Schneiden (z. B. Kneif-, Schmiede-, Rund-, Isolier-, Sägenschränk-, Gasrohrzangen); Pinzetten Locheisen und Lochzangen, Rohrschneider, Bolzenschneider und dergleichen Blechscheren und ähnliche Scheren zum Schneiden von Metallen, ausgenom- men Handhebelblechscheren und Bankscheren (Kap. 84) Schrauben- und Spannschlüssel mit unveränderlicher Spannweite (z. B. Gabel-, Ring-, Gabelringschlüssel, massive Steckschlüssel, Rohrsteckschlüssel, Kreuzschlüssel) und zugehörige Betätiwerkzeuge Schrauben- und Spannschlüssel mit yerändelicher Spannweite (z. B. Rollgabel-, Exelsior-, Einhänderschlüssel, Kettenrohrzangen) Feilen und Raspeln, zum Handgebrauch 19 Anderes Handwerkszeug, ausgenommen die in anderen Nummern Kapitels 82 Deutschen Zolltarifs erfaßten ; Ambosse, Schraubstöcke, Lötlampen, Feldschmieden, Schleifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb und gefaßte Glasschneidediamanten: Ambosse aller Art, einschließlich Sperrhörner und Amboßzubehör; Feldschmieden, Nietfeuer Hämmer und Fäustel aller Art (z. B. für Schmiede, Zimmerleute, Steinbrucharbeiter, Steinmetze, Pflasterer, Maurer, Schreiner oder für den Haushalt) Schraubstöcke, Klebschrauben, Feilkloben und ähnliche Spannzeuge für Montagearbeiten, ausgenommen Maschinen-Schraubstöcke (Kap. 84) Schraubzwingen, Schraubknechte und ähnliche Verleimungswerkzeuge, Dielenpressen, Hobelbankspindeln, -haken und behör Gewinchneidkluppen, Windeisen und ähnliche Gewindewerkzeughalter für Handbetrieb, ausgenommen die zum Einsetzen in diese Werkzeuge bestimmten Gewindebohrer, Schneideisen usw. (Nummer 8205 Deutschen Zolltarifs) Bohrwinden, Bohrknarren, Brustbohrer, Drillbohrer, Bohrhalter, ausgenommen die zum Einsetzen in diese Werkzeuge bestimmten Bohrer (Nummer 8205 Deutschen Zolltarifs) sonstige Vorrichtungen zum Halten und Führen von Handwerkszeugen (z. B. Gehrladen, Halter für Karosseriefeilen, Einspannvorrichtungen für 19 Handfeilen), ausgenommen die zum Einsetzen in diese Vorrichtungen bestimmten Werkzeuge und die Spannfutter der Nummer 8448 Deutschen Zolltarifs Lötlampen, Lampen zum Abbrennen von Farben und ähnliche Lampen Sdileifapparate zum Hand- oder Fußbetrieb Glasschneider Beitel, Hobeleisen, Hobel, Stech- und Schnitzwerkzeuge, gmesser, Parkettziehklingen und ähnliche Sonderwerkzeuge, wie sie hauptsächlich von Zimmerleuten, Tischlern, Kunsttischlern, Böttchern und Holzschnitzern benutzt werden, soweit nicht an anderer Stelle genannt mit Patronen betriebene Werkzeuge zum Nieten, Setzen von Bolzen, Dübeln oder dergleichen Kellen, Spachteln, Schaber, Kratzer, Kittmesser und dergleichen Sonderwerk- 19 zeuge für Glaser, Maurer, Gipser, Maler, Former, Zementarbeiter, soweit nicht an anderer Stelle genannt Uhrmacherspezialwerkzeuge (z. B. zum Einpressen der Uhrensteine, zum Ausbalancieren der Unruhen, Nietpflöcke, gfederwinder, Zapfendrehwerkzeuge, Regulierwerkzeuge) Aufreiber, Durchschläger, Meißel, Nietzieher und ähnliche Nietwerkzeuge Schraubenzieher (Schraubendreher) Ölkännchen und andere Oler, aus unedlen Metallen, auch mit Pumpe oder archimedischer Schraube, Fettspritzen, Schmierkannen nichtmechanische Haushaltsgeräte mit Werkzeugcharakter (z. B. Bügeleisen, nichtelektrisch; Lockeneisen, Flaschenöffner, Büchsenöffner, einschließlich Schlüssel; Nußknacker, Kirschentkerner mit Feder, Korkenzieher, Schuhknöpfer, Wetzstähle, auch für Metzger; Messerschärfer, Kuchenrädchen, Teiqschneider, Reiben, Gemüseschneider mit schräger Klinge, Fleischzerkleinerer mit Schneidrädern, Käsehobel, Waffeleisen, Sahne- und Eierschlagbesen, Butterstückchenausformer, Eierschneider, Eiszerkleinerer, Kartoffelpressen, Spicknadeln, Kratzeisen, Schürhaken und Plattenheber für Ofen, Brikettzangen) Heftklammern-Geräte, ausgenommen Büroheftgeräte (nr ) und druckluftbetriebene Heftpistolen und -apparate (nr ) andere Handwerkszeuge (z. B. nichtelektrische Lötkolben, Montiereisen, Schusterahlen ohne Ohr, Pfrieme für Polsterer oder Buchbinder, Brenneisen und Stempel zum Markieren, Schleifscheibenreiniger, Fliesenschneidapparate, Lederspannklammern) 19

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