Wichtige Themen im Handlungsfeld Bildung für die Vereins- und Sportentwicklung:

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1 Wichtige Themen im Handlungsfeld Bildung für die Vereins- und Sportentwicklung: 1. Bildung im und durch den Sport Sport ist Bildung Bildung ist auch Sport Über sein vielfältiges Qualifizierungssystem sorgen der LSB mit seiner Sportjugend und die Landesfachverbände mit ihren Jugendorganisationen dafür, dass Bildungsprozesse auf allen Ebenen initiiert werden. Sporttreibende in den Sportvereinen werden von qualifizierten Übungsleiterinnen und Übungsleitern (ÜL) bzw. Trainerinnen und Trainern zum Sporttreiben angeleitet. In Aus- und Fortbildungen für ÜL und Trainerinnen bzw. Trainer werden Lehrkräfte eingesetzt, die wiederum in speziellen Schulungen das erforderliche Rüstzeug erhalten, Lernprozesse erfolgreich zu gestalten. In den Sportvereinen gibt es vielfältige Bildungsmöglichkeiten: als Sporttreibende eine Leistung erreichen, als ÜL eine Sportstunde planen und durchführen, als Mannschaftsführerin bzw. Mannschaftsführer interne Konflikte lösen, als Kampfrichterin oder Kampfrichter eine sportliche Leistung beurteilen, als Gruppenmitglied interagieren und kommunizieren, als Vereinsmitglied Veranstaltungen planen und mitgestalten oder als Vorstandsmitglied einen Sportverein managen. Sportvereine sind somit ein reiches Betätigungsfeld, um personenbezogene, sachbezogene und soziale Kompetenzen zu entwickeln und zu erweitern. Die Bildungsarbeit im organisierten Sport setzt bereits in den Kindertagesstätten und Schulen Niedersachsens an. Der LSB bietet dazu u.a. Förderprogramme für Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen oder Kindertagesstätten. Der Aufgabenbereich Bildung umfasst die ÜL-C-Aus-/Fortbildung, ÜL-B-Aus-/Fortbildung, Qualifix-Weiterbildung, Lokale Qualitätszirkel, Bildungsplanung und Bildungsberatung. Auch um Synergieeffekte zu nutzen, legen wir großen Wert auf Kooperationen bei der Bildung im und durch Sport. Bildung im Sport bezeichnet die Anleitung und Einladung zum Sportreiben und zu den vielfältigen Formen der Bewegung. Bildung durch den Sport basiert auf den Werten eines humanen Sports und meint die Entwicklung weiterer Kompetenzen, die über das rein sportliche Handeln hinausgehen können, wie z. B. menschenwürdiges Miteinander, Toleranz und Fairness, Respekt und gegenseitige Wertschätzung, Vertrauen und Ermutigung, Gemeinschaftssinn und Teamfähigkeit, soziale Kompetenz usw. 1

2 Frühzeitige Terminplanung Durch eine frühzeitige Terminabstimmung untereinander sollen Überschneidungen möglichst vermieden werden. Die Jahresplanungen für die Lehrgänge und Seminare benötigen inzwischen einen Vorlauf von ca. 1 ½ Jahren. Die Planungen für 2016 sind im Grunde abgeschlossen. Falls Ihnen also Lehrgänge oder Seminare für das Jahr 2017 (!) fest oder vorläufig bekannt sind, die in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir diese möglichst bald aufgeben. Alle angezeigten Termine werden in einer Lehrgangsbroschüre für 2017 veröffentlicht. Ich strebe wie in den letzten Jahren an, möglichst sämtliche Lehrgänge und Seminare, die von den hiesigen Sportbünden und den Fachverbänden angeboten werden, in dieser gemeinsamen Broschüre für die gesamte Sportregion zu veröffentlichen. Eine gemeinsame Terminplanung der Sportbünde und der ausbildenden Fachverbände verbunden mit einer möglichst engen Zusammenarbeit bei den Bildungsveranstaltungen liegen im Interesse der Sportvereine und Sportverbände. 2

3 2. Kooperation Sportverein und Ganztagsschule: Die Strukturreformen der Bildungspolitik in Verbindung mit einem gesellschaftlichen Wandel lassen immer mehr Ganztagsschulen in Niedersachsen entstehen. Diese Entwicklung hat weit reichende Auswirkungen auf den Sport und die Vereine in unserem Land. Verbunden mit vielen Herausforderungen bieten diese Situation und die Struktur der Ganztagsschulen allerdings auch Chancen, um die Kinder und Jugendlichen an den Sport heran- und in unsere Sportvereine hineinzuführen. Eine Ganztagsschule hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler während eines großen Teils des Tages qualifiziert zu betreuen. Neben Unterricht nach der jeweiligen Stundentafel werden den Schülerinnen und Schülern einer Ganztagsschule an mindestens drei Tagen in der Woche zusätzlich außerunterrichtliche Angebote gemacht. Zu diesen zusätzlichen charakteristischen Angeboten einer Ganztagsschule gehören Förderunterricht und Hausaufgabenhilfe, Arbeitsgemeinschaften (AGs) und Möglichkeiten der freien Gestaltung (z. B. freies Spielen). Darüber hinaus besteht das Angebot eines warmen Mittagessens. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote (im Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden) sollen dabei acht Zeitstunden nicht überschreiten. Ganztagsschulen arbeiten u. a. mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zusammen. Diese haben die Möglichkeit, als Kooperationspartner unter Verantwortung der Schulen außerunterrichtliche Angebote im Ganztag zu übernehmen (vgl.: Die Arbeit in der Ganztagsschule, RdErl. d. MK v ). Ganztagsschulen erhalten dazu einen Zuschlag für einen Zusatzbedarf an Lehrerstunden zur Ausgestaltung des Ganztages. Berechnungsgrundlage ist die Zahl der am Ganztag teilnehmenden Schülerinnen und Schüler. Ganztagsschulen haben die Möglichkeit, einen Teil der Lehrerstunden zu kapitalisieren. Dieser Anteil fließt in das Budget der Schule zur Ausgestaltung des Ganztages. Der Anteil an Lehrerstunden soll 60 % des gesamten Zusatzbedarfs für den Ganztag nicht unterschreiten. Die Reihe möglicher Kooperationspartnerinnen und -partner ist lang. Mit diesen hat das Niedersächsische Kultusministerium ab 2004 Rahmenvereinbarungen geschlossen. Dazu gehört u. a. der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen. Vereine brauchen weitere Ressourcen Klar ist sicherlich, dass auch in Zukunft diese Zusammenarbeit eine Win-Win-Situation ergeben muss: Für Schülerinnen und Schüler ergeben sich wichtige Teilhabemöglichkeiten, indem sie im Rahmen des Ganztagsangebots neue Sportarten entdecken oder ein Instrument lernen. Die Kooperationspartner im Ganztag haben im Gegenzug die Möglichkeit, sich in ihren Stärken für die Kinder im Ganztag einzubringen und neue Zielgruppen zu erschließen Dennoch ist eines wohl sicher: Es wird für die Sportvereine nicht einfacher! Aber, wenn der Sport die Chancen nicht nutzt, andere tun es! Das alles setzt einen Prozess zum Umdenken voraus. Haben die Vereine jedoch die nötigen Ressourcen dazu? 3

4 Sportregion und Kreissportbund bieten den Vereinen jede mögliche Unterstützung an. Auf die Einrichtung einer Koordinierungsstelle hat der KSB bisher aus Kostengründen verzichtet. Gerne bin ich bereit, die Vereine in dieser wichtigen Frage zu beraten Bitte, sprechen Sie mich an! 4

5 3. Sexualisierte Gewalt im Sport Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter/-innen abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt. Am 1. Januar 2011 ist das auf zehn Jahre angelegte Projekt Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Sport: Prävention, Intervention, Handlungskompetenz für die niedersächsische Sportorganisation gestartet. Das neue Projekt des Landessportbundes und der Sportjugend Niedersachsen basiert und entwickelt weiter vielfältige Aktivitäten, die diese seit vielen Jahren bereits in diesem Themenfeld praktizieren etwa im verbandlichen Bildungswesen. Fasst man die Ergebnisse der Forschung zusammen, ist festzuhalten, dass sexualisierte Gewalt im Sport vorkommt. Es sind schwere Fälle von sexueller Nötigung und Vergewaltigung durch Trainer bekannt, über die zum Teil auch in den Medien berichtet wurde. Damit steht fest, dass sexualisierte Gewalt im Sport ein ernst zu nehmendes Thema darstellt. Daraus ergibt sich für Sportvereine die Aufgabe, die eigenen Strukturen und Rahmenbedingungen zu überprüfen. Um die Vereine zu unterstützen, stellt der LSB ein Handlungsleitfaden Sport im Verein Ja Sicher zur Verfügung. Sexualisierte Gewalt darf keinen Platz im Sportverein haben. Eine klare Positionierung der Vereinsvorstände ist der erste Schritt. Weitere Schritte können u.a. die Benennung und Qualifizierung von Schutzbeauftragten im Verein oder als Angebot beim Sportbund als Ansprechpersonen sein. Die Sportbünde arbeiten mit Fachberatungsstellen zusammen. Es werden lokale Tandems gebildet, wobei schon sehr häufig Vertreterinnen und Vertreter aus dem Sportbund und der Fachberatungsstelle gemeinsam für die Sportvereine aktiv werden. Sie bieten Informationsveranstaltungen, Sensibilisierung und Beratung für Vereinsvorstände sowie die Qualifizierung von Schutzbeauftragten an. Das Thema sexualisierte Gewalt ruft häufig Betroffenheit aber auch Unsicherheiten, Ängste, Sorgen bis hin zu Widerständen hervor. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht im Mittelpunkt Ihres Handelns. Diesen Grundsatz haben sich bereits einige Vereine im Landkreis zu eigen gemacht. Der Landessportbund und die Sportjugend Niedersachsen haben deshalb einen Handlungsleitfaden zur Unterstützung der Sportvereine entwickelt, damit diese Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umsetzen können. Er ist im Internet abrufbar. Scheuen Sie sich bitte nicht, uns anzusprechen. Wir haben Kontakt zu den professionellen Fachberatungsstellen. Es bleibt alles vertraulich! 5

6 4. Inklusion im Sport Schon 2014 hatte ich Inklusion im Sport thematisiert. Das gemeinsame Informationspapier des DOSB und der Behindertensportverbände zur UN-Behindertenrechtskonvention vom dient der Orientierung aller im deutschen Sport agierenden Verbände, Vereine und Personen zum Begriff der Inklusion sowie über die UN-Behindertenrechtskonvention und deren Forderungen. Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment (Entdeckung und Förderung eigener Stärken), Chancengleichheit und Barrierefreiheit. Das Motto Nichts über uns ohne uns! wurde als Leitlinie nicht nur während des gesamten Verhandlungsprozesses realisiert, sondern spiegelt sich auch in den Bestimmungen der Konvention wider. Mit der Konvention konnte ein Perspektivwechsel aufgegriffen und fortentwickelt werden: Vom Konzept der Integration zum Konzept der Inklusion Von der Wohlfahrt und Fürsorge zur Selbstbestimmung Menschen mit Behinderungen werden von Objekten zu Subjekten Von Patient/innen zu Bürger/innen Von Problemfällen zu Träger/innen von Rechten Aufgrund einschneidender Veränderungen in unserer Gesellschaft hat sich auch die Art und Weise, wie die Menschen Sport treiben, vor allem in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gewandelt. Dabei gibt es zwei Schwerpunkte: die Weiterentwicklung von Sport- und Bewegungsangeboten einerseits und die der Sportinfrastruktur andererseits. Es geht um Themen wie Integration oder weitergehend Inklusion im und durch den Sport oder Gesundheitssport. Aber auch neue Ideen und Konzepte zur Sportraumentwicklung und zum Sportstättenbau, zum Sport der Älteren und zum Sport für Kinder und Jugendliche sowie zum Spitzen- und Leistungssport spielen eine wichtige Rolle für den organisierten Sport. Benachteiligte Menschen dürfen nicht außen vor bleiben! Mit der inklusierten Gesellschaft kommt eine weitere Herausforderung auf die Sportvereine zu, die es zu bewältigen gilt. Lediglich die Beachtung der Barrierefreiheit ist nicht mehr ausreichend. Der Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert das Miteinander sowie die Mobilität. Der Sport hilft, stärkt das Selbstbewusstsein und macht vor allem Spaß. Alle Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf ein Sportangebot in dem Verein ihrer Wahl und auf Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Inklusion kann nur im Team gelingen. Die Ziele können nur umgesetzt werden, wenn Bund, Länder und Kommunen sich gemeinschaftlich dieser Herausforderung stellen und gemeinsam mit den Vereinen und Akteuren vor Ort Leitlinien und Umsetzungsstrategien für eine barrierefreie und gleichberechtigte Teilhabe entwickeln. Der KSB beteiligt sich an der Erstellung eines kommunalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Landkreis Oldenburg. Es werden enge Kooperationen mit 6

7 Kreisbehindertenrat, Betroffenen, Einrichtungen und weiteren Akteuren in Sachen Inklusion im Landkreis Oldenburg angestrebt. Es wurden Arbeitskreise zu den Themen Bildung, Arbeit, Wohnen, Freizeit, Barrierefreiheit gebildet. Der LSB und seine Sportjugend wollen ihre Bildungsangebote stärker für Menschen mit unterschiedlichen Handicaps zugänglich machen. Es gilt, die Angebote gemeinsam mit Sportlern in einem Netzwerk aller konkret benannten Partner umzusetzen. Erweitert werden soll das Angebot um die Einbindung von Menschen mit Behinderungen in die Vorstandsarbeit, Ehrenamt, Verwaltung, Sportveranstaltungen usw. Erforderlich ist einte intensive zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit. Erforderlich ist auch eine stärkere Berücksichtigung der Inklusion in den Bildungsangeboten des organisierten Sports. Die Übungsleiter/innen und Trainer/innen müssen auf die individuellen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung vorbereitet werden, damit ein gemeinsames Sporttreiben gefördert wird. Schließlich ist eine Mitwirkung bei der Umsetzung inklusiver Konzepte in der Lehrer/innen- und Erzieher/innenaus- und -fortbildung notwendig. Der KSB lässt sich vom Arbeitskreis Inklusion im KSB beraten, um ständig auf dem Laufenden zu bleiben. 7

8 5. Integration durch Sport Integration durch Sport ist ein Programm des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Es wird auf Landesebene eigenverantwortlich vom LandesSportBund Niedersachsen umgesetzt, der die Sportvereine, Netzwerkpartner und freiwillig Engagierten an der Basis in ihrer Integrationsarbeit konzeptionell, planerisch und organisatorisch unterstützt. Integration durch Sport wird vom Bundesministerium des Innern und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gefördert. Der DOSB hat eine Arbeitshilfe Integration durch Sport für die Arbeit in den Vereinen herausgegeben. Er möchte mit dieser Broschüre praxisorientierte Unterstützung für den interkulturellen Austausch im vereinssportlichen Alltag anbieten: Sie hilft unseren Übungsleiterinnen und Übungsleitern mit wichtigen Informationen und Beispielen bei der Gestaltung von Sportangeboten, die mehr Verständnis und mehr Vertrauen schaffen. Herzstück der Programmarbeit in Niedersachsen sind weiterhin die sogenannten Stützpunktvereine. Etwa 30 Vereine werden pro Jahr intensiv beraten und im Rahmen einer Anschubfinanzierung bedarfsorientiert gefördert. Aus dem Bereich des KSB Landkreis Oldenburg sind schon seit Jahren die Fußballer des Ahlhorner SV Integrationsstützpunkt des Deutschen Fußball-Bundes. Zur Umsetzung des Programms Integration durch Sport in Niedersachsen werden diverse Unterstützungsleistungen konzipiert und angeboten. Mit dem Aufgabenfeld Integration, Sport und Soziale Arbeit, Soziales im Handlungsfeld Sportentwicklung initiiert und unterstützt der LandesSportBund Niedersachsen Maßnahmen, die gezielt auf demographische und gesellschaftliche Entwicklungen eingehen. Seit dem 22. November 2014 hat der LandesSportBund Niedersachsen e.v. (LSB) mit der ARAG- Sportversicherung eine Nichtmitgliederversicherung für Flüchtlinge und Asylbewerber abgeschlossen. Die Flüchtlinge und Asylbewerber in Niedersachsen, die sich in einem niedersächsischen Sportverein (der Mitglied im LSB ist) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind. Der Versicherungsschutz gilt für Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Versicherungsschutz vorhanden Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang der Unfall-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des aktuellen Sportversicherungsvertrages. Versichert ist die aktive Sportausübung im Verein, die Teilnahme an geselligen und sonstigen Veranstaltungen, die Beteiligung als Zuschauer und Begleiter und der Rückweg. Nicht versichert ist der Hinweg. Spätestens dann, wenn Flüchtlinge und Asylbewerber am Wettkampfbetrieb teilnehmen oder einen Spielerpass beantragen, müssen sie Mitglied des Vereins werden. Für den Krankenversicherungsschutz der Flüchtlinge und Asylbewerber gelten die gesetzlichen 8

9 Bestimmungen, hierauf hat die Nichtmitgliederversicherung (Unfallversicherungsbereich) keinen Einfluss. Der oben genannte Versicherungsschutz besteht auch bei der Ausführung von gemeinnützigen Arbeiten und als Helfer bei Veranstaltungen in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB. Werden die Flüchtlinge und Asylbewerber in den Sportvereinen und weiteren Organisationen des LSB als Mitarbeiter gegen Vergütung tätig, so besteht für sie auch als Nichtmitglieder Versicherungsschutz gemäß des Sportversicherungsvertrages. ACHTUNG: Hierbei aber bitte die gesetzlichen Bestimmungen für die bezahlte Arbeit von Flüchtlingen und Asylbewerbern beachten! Die Versicherung ersetzt auch nicht eine eventuell notwendige Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sind Flüchtlinge und Asylbewerber bei der Bestandserhebung zu melden? Wenn Flüchtlinge und Asylbewerber im Sportverein den Status des Nichtmitgliedes haben, sind sie bei der Bestandserhebung nicht zu melden. Erwerben Flüchtlinge und Asylbewerber des Status eines ordentlichen Vereinsmitgliedes, sind sie bei der Bestandserhebung zu melden. Diese Meldung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob Flüchtlinge und Asylbewerber durch eine interne Regelung ggf. beitragsfrei gestellt werden. Über Ihre Unterstützung bei der Bewältigung dieser Aufgaben würde ich mich freuen. Bitte, sprechen Sie mich an! Mit sportlichen Grüßen Dieter Holsten 9

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