Ausbildungsordnung Tauchlehrer und Prüfer

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1 Ausbildungsordnung Tauchlehrer und Prüfer Stand: Seite 1 von 18

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 VIT Assistenztauchlehrer 4 VIT Tauchlehrer* / CMAS Moniteur* 6 VIT Tauchlehrer** / CMAS Moniteur** 9 VIT Tauchlehrer*** / CMAS Moniteur*** 12 VIT Tauchlehrer**** Kursdirektor 14 VIT Tauchlehrer**** Examiner 15 VIT Nitrox Instructor* / CMAS Nitrox Instructor* 16 VIT Nitrox Instructor** / CMAS Nitrox Instructor** 17 VIT Nitrox Instructor Trainer 18 Seite 2 von 18

3 Vorwort Die Tauchlehrer- und Prüferordnung des Verbands Internationaler Tauchschulen e.v. (VIT) regelt die Prüfungsbefugnisse, die Zugangsvoraussetzungen und die Prüfungen für Assistenztauchlehrer und Tauchlehrer des VIT. Für Tauchlehrer der Fachbereiche Freitauchen, Rebreather und Visuelle Medien gelten deren separate Ausbildungsordnungen. Alle vorgenannten Ausbilder des VIT verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit im Ausbildungswesen des VIT. Sie gestalten ihren Aufgabenbereich weitgehend selbständig nach den Richtlinien des VIT. Alle vorgenannten Ausbilder sind verpflichtet einmalig die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu unterzeichnen. Die Ausbildungen und Prüfungen sind offizielle Veranstaltungen des VIT und werden vom Fachbereich Ausbildung oder Ausbildungsstützpunkten nach Genehmigung durch den VIT-Ausbildungsleiter durchgeführt. Einzelheiten sind in dieser Ordnung bei der jeweiligen Ausbildungsstufe aufgeführt. Der VIT-Ausbildungsleiter hat das Recht, an jeder die Ausbildung betreffenden offiziellen Veranstaltung und Prüfung selbst mitzuwirken, einen Beobachter zu entsenden und/oder die Prüfungsunterlagen einzusehen. Im Übrigen kann er in Sonderfällen und in Abstimmung mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden Abweichungen von einzelnen Regelungen dieser Ordnung genehmigen. Die Ausbilder sollen Kenntnisse über die Gewässer haben, in denen die Ausbildungs-/Prüfungstauchgänge durchgeführt werden. Begriffe wie Taucher, Assistenztauchlehrer, Tauchlehrer, Prüfer, Schüler, etc. stehen sowohl gleichermaßen für weibliche wie auch männliche Personen. Ruhen von Ausbilderlizenzen Die Prüferlizenz ruht, wenn der Prüfer kein Mitglied des VIT mehr ist. Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Prüferlizenz der Wiedereintritt in den VIT, läuft die Lizenz nach der Mitteilung an das Präsidium automatisch weiter. Verstößt ein Lizenzinhaber gegen die Ordnungen oder Satzung, kann der VIT-Ausbildungsleiter die Lizenz bis zu einer endgültigen Klärung durch die Mitgliederversammlung aussetzen. Änderung der Tauchlehrer- und Prüferordnung Änderungen dieser Ordnung können vom VIT-Ausbildungsleiter im Rahmen der Zulässigkeit des CMAS- Lizenzvertrages beantragt werden. Der VIT-Ausbildungsleiter legt dem Präsidium des VIT Änderungsvorschläge zur Genehmigung vor. Seite 3 von 18

4 VIT Assistenztauchlehrer 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Assistenztauchlehrer (VIT ATL) umfassen die Gestaltung der Tauchausbildung im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen. die Begleitung von Tauchgängen (im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen). die Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge. die theoretische Ausbildung von Anfängern. 2 Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Mitgliedschaft im VIT VIT Dive Master***, CMAS*** oder vergleichbare Qualifikation entsprechend der VIT Äquivalenzliste 80 Tauchgänge, davon mindestens 30 im Meer 3 Durchführung Das Ausbilderteam besteht aus mindestens 2 VIT Tauchlehrern, davon mindestens ein VIT Tauchlehrer**/***/****. Leiter der Ausbildung und Prüfer ist ein VIT Tauchlehrer**/***/****. 4 Ausbildung Die Assistenztauchlehrerausbildung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des VIT. Sie umfasst mindestens 6 Monate in einem VIT Divecenter bzw. VIT Verein im Inland (mindestens 150 Lerneinheiten) oder mindestens 4 Wochen in einem VIT Divecenter im Ausland. Dabei sind jeweils 40 Ausbildungstauchgänge nachzuweisen und es ist ein zweitägiges Biologieseminar zu besuchen. 5 Prüfungsinhalte Bewertung und Besprechung der schriftlichen Prüfung mit den Teilnehmern eines Tauchkurses zum VIT Open Water Diver* / CMAS*. Praktische Prüfung in Form einer Lehrprobe während der Durchführung eines Tauchkurses zum VIT Open Water Diver* / CMAS*. Mündliche Prüfung in Form eines Vortrages während der Durchführung eines Tauchkurses zum VIT Open Water Diver* / CMAS*. 6 Abnahmeberechtigungen VIT Schnuppertauchen VIT Grundtauchschein VIT Junior* Kinderspezialkurse laut Ausbildungsordnung Kindertauchen SK Süßwasserbiologie, wenn umfassende Kenntnisse der Süßwasserbiologie nachgewiesen werden können und vom Sachabteilungsleiter Biologie ein Schulungskonzept genehmigt wurde. SK Meeresbiologie, wenn umfassende Kenntnisse der Meeresbiologie nachgewiesen werden können und vom Sachabteilungsleiter Biologie ein Schulungskonzept genehmigt wurde. Seite 4 von 18

5 7 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. 8 Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT ATL der Norm EN Seite 5 von 18

6 VIT Tauchlehrer* / CMAS Moniteur* 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Tauchlehrer* (VIT TL*) / CMAS Moniteur* umfassen die Ausbildung von Beginnern im Sporttauchen vom Schwimmbad bis hin zum Tauchen im Freigewässer. die theoretische Ausbildung von Beginnern. die Ausbildung von Spezialkursen (SK) gemäß Punkt 7. 2 Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Mitgliedschaft im VIT gültige VIT ATL - Lizenz oder vergleichbare Qualifikation 50 Tauchgänge seit VIT Dive Master*** / CMAS***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon mindestens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser. SK Medizin Praxis oder Praxisseminar des VIT Von einem VIT Tauchlehrer bestätigte Teilnahme als Assistent (Referent und Prüfer) an einem Kurs zum VIT Open Water Diver* / CMAS* einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis. Von einem VIT Tauchlehrer**/***/**** bestätigte Ablegung folgender vorbereitender Prüfungstauchgänge: Tauchgänge als Gruppenführer bei Abnahmetauchgängen zum VIT Experienced Diver** / CMAS** oder VIT Dive Master*** / CMAS***, wobei die Prüfung vom VIT Tauchlehrer abgenommen wird. Tauchgang als Prüfer mindestens zum VIT Experienced Diver** / CMAS**, wobei die Prüfung abschließend vom VIT Tauchlehrer bewertet wird. Ein Einlegeblatt mit den Bestätigungen über die vorbereitenden Prüfungstauchgänge muss zur Prüfung vorgelegt werden, wobei die 50 Tauchgänge seit VIT Dive Master*** / CMAS*** sowie die 5 vorbereitenden Prüfungstauchgänge erst zur Praxisprüfung vorzulegen sind. 3 Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. Alle Prüfungsteile sollen in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. 4 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den Ausbildungsleiter des VIT. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) mindestens ein weiterer Prüfer (VIT TL***/****) Eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses muss ein vom VDST anerkannter Examiner sein, damit der Bewerber den Status eines CMAS Moniteur* erlangen kann. Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis darf maximal 1 zu 4 betragen. Seite 6 von 18

7 5 Theoretischer Teil Prüfungsteile: Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Referat von 15 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung oder Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben. Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung verschiedener Sauerstoffsysteme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT Tauchlehrer* / CMAS Moniteur* wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die gesamte Theorieprüfung zu wiederholen. 6 Praktischer Teil Die Praxisprüfung wird am Meer oder am Binnensee durchgeführt. Sie umfasst mindestens 6 Tauchgänge mit folgenden Inhalten: diversen Übungen Ausbildung von Anfängern Konditionsübungen Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus der Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen. Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog detailliert beschrieben. Bei nicht bestandener Praxisprüfung müssen auch die vorbereitenden Prüfungstauchgänge wiederholt werden. 7 Abnahmeberechtigungen wie VIT Assistenztauchlehrer VIT Basic Diver VIT Open Water Diver* CMAS* (falls der Status eines CMAS Moniteurs* erlangt wurde) VIT Freediver Basic SK Orientierung beim Tauchen SK Gruppenführung SK Nachttauchen SK Trockentauchen (nach erfolgreicher Teilnahme an einem SK Trockentauchen) SK Tauchsicherheit & Rettung (nach Assistenz als Ausbilder bei einem SK Tauchsicherheit & Rettung) VIT Junior** VIT Junior*** CMAS Junior*/**/*** (falls der Status eines CMAS Moniteurs* erlangt wurde) VIT Elternbrevet Kinderspezialkurse HLW Kurse Seite 7 von 18

8 8 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder oder Durchführung von mindestens 6 Brevetierungen (VIT-, CMAS- oder Spezialkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. 9 Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT TL* / CMAS Moniteur* der Norm EN Seite 8 von 18

9 VIT Tauchlehrer** / CMAS Moniteur** 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Tauchlehrer** (VIT TL**) / CMAS Moniteur** umfassen die erweiterte Ausbildung zum autonomen Sporttaucher. die Ausbildung von VIT OWD* bis VIT Avanced Dive Master**** / CMAS* bis CMAS****. die Ausbildung von Spezialkursen (SK). die Vorbereitung von VIT TL*-Anwärtern. die Ausbildung von VIT Assistenztauchlehrern. das Mentoring von VIT ATL- und VIT TL*-Anwärtern. 2 Voraussetzungen Mindestalter: 18 Jahre Mitgliedschaft im VIT gültige VIT TL* - / CMAS Moniteur* - Lizenz mit mindestens 1-jähriger Ausbildungsarbeit als VIT TL* / CMAS Moniteur* 150 Tauchgänge seit VIT Dive Master*** / CMAS***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon mindestens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser. SK Medizin Praxis oder Praxisseminar des VIT Von einem VIT TL**/***/**** bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses zum VIT Open Water Diver* / CMAS*. Von einem VIT TL**/***/**** bestätigte Teilnahme als Assistent (Referent und Prüfer) an einem Kurs zum VIT Experienced Diver** / CMAS**, VIT Diver Master*** / CMAS*** oder zu einem SK einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis. 3 Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. Alle Prüfungsteile sollen in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. 4 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den Ausbildungsleiter des VIT. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) mindestens ein weiterer Prüfer (VIT TL***/****) Eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses muss ein vom VDST anerkannter Examiner sein, damit der Bewerber den Status eines CMAS Moniteur** erlangen kann. Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis darf maximal 1 zu 4 betragen. Seite 9 von 18

10 5 Theoretischer Teil Prüfungsteile: schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas schriftliche Beantwortung von Fragebögen (Langfragen, Kurzfragen) und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Referat von 30 Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung oder Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unterschiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben. Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung verschiedener Sauerstoffsysteme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Kurzreferate während der praktischen Prüfung zu aktuellen Themenbereichen, Tauchgängen oder Übungen Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT Tauchlehrer** / CMAS Moniteur** wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die gesamte Theorieprüfung zu wiederholen. 6 Praktischer Teil Die Praxisprüfung wird am Meer oder am Binnensee durchgeführt. Sie umfasst mindestens 6 Tauchgänge mit folgenden Inhalten: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Rettungstechniken und -management Sicherheit an Bord / am See Konditionsübungen Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog detailliert beschrieben. 7 Abnahmeberechtigungen wie VIT Tauchlehrer* / CMAS Moniteur* VIT Experienced Diver** VIT Dive Master*** VIT Advanced Dive Master**** CMAS** (falls der Status eines CMAS Moniteurs** erlangt wurde) CMAS*** (falls der Status eines CMAS Moniteurs** erlangt wurde) CMAS**** (falls der Status eines CMAS Moniteurs** erlangt wurde) VIT Assistenztauchlehrer SK Tauchsicherheit & Rettung SK Strömungstauchen SK Tiefer Tauchen SK Kaltwassertauchen SK Medizin Praxis (in Zusammenarbeit mit einem Verbandsarzt oder einem in der Notfallmedizin und in taucherischen Belangen kompetenten Arzt) Folgende Spezialkurse auf Antrag nach erfolgreicher Teilnahme an dem entsprechenden SK: SK Trockentauchen SK Wracktauchen SK Sporttauchen in Meeresgrotten Seite 10 von 18

11 SK Eistauchen SK Bergseetauchen SK Sidemounttauchen und 25 absolvierten Sidemounttauchgängen VIT Tauchlehrer, die ihre VIT TL** - / CMAS Moniteur** - Lizenz vor dem erlangt haben, sind ohne Nachweis für die Spezialkurse Trockentauchen, Wracktauchen, Sporttauchen in Meeresgrotten, Eistauchen und Bergseetauchen abnahmeberechtigt. 8 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder oder Durchführung von mindestens 6 Brevetierungen (VIT-, CMAS- oder Spezialkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. 9 Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT TL** / CMAS Moniteur** der Norm EN Seite 11 von 18

12 VIT Tauchlehrer*** / CMAS Moniteur*** 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Tauchlehrer*** (VIT TL***) / CMAS Moniteurs*** umfassen: Ausbilder und Prüfer in allen Ebenen der Tauchlehrerausbildung und Weiterbildung Projektbearbeitung und Sonderaufgaben auf Verbandsebene Durchführung von Organisationsaufgaben Vertretung des VIT auf nationaler und internationaler Ebene 2 Voraussetzungen Mindestalter: 23 Jahre Mitgliedschaft im VIT gültige VIT TL** - / CMAS Moniteur** - Lizenz mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsarbeit als VIT TL** / CMAS Moniteur** Von einem VIT TL***/**** bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses zum VIT Experienced Diver** / CMAS** oder VIT Dive Master*** / CMAS***. Zweimalige Abnahme aller praktische Übungen zum VIT Dive Master*** / CMAS***. Von einem VIT TL***/**** bestätigte Teilnahme als Assistent (Referent und Prüfer) an einem Kurs zum VIT TL* / CMAS Moniteur* einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis. 3 Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. Alle Prüfungsteile sollen in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. 4 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den Ausbildungsleiter des VIT. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) mindestens ein weiterer Prüfer (VIT TL***/****) Eines der Mitglieder des Prüfungsausschusses muss ein vom VDST anerkannter Examiner sein, damit der Bewerber den Status eines CMAS Moniteur*** erlangen kann. Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis darf maximal 1 zu 4 betragen. 5 Theoretischer Teil Prüfungsteile: schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas schriftliche Beantwortung von Fragebögen (Langfragen, Kurzfragen) und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Referat von 90 Minuten Dauer Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung verschiedener Sauerstoffsysteme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Kurzreferate während der praktischen Prüfung zu aktuellen Themenbereichen, Tauchgängen oder Übungen Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT Tauchlehrer*** / CMAS Moniteur*** wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die gesamte Theorieprüfung zu wiederholen. Seite 12 von 18

13 6 Praktischer Teil Die Praxisprüfung wird am Meer oder am Binnensee durchgeführt. Sie umfasst mindestens 6 Tauchgänge mit folgenden Inhalten: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Rettungstechniken und -management Sicherheit an Bord / am See Konditionsübungen Organisation und Leitung einzelner Teile einer Tauchlehrerprüfung Bewertung von Prüfungstauchgängen von TL* - / TL** - Anwärtern mit anschließender Besprechung durch den verantwortlichen Prüfer Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog detailliert beschrieben. 7 Abnahmeberechtigungen wie VIT Tauchlehrer** / CMAS Moniteur** Ausbildung und Prüfung von VIT Tauchlehrern 8 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder oder Durchführung von mindestens 6 Brevetierungen (VIT-, CMAS- oder Spezialkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. 9 Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT TL*** / CMAS Moniteur*** der Norm EN Seite 13 von 18

14 VIT Tauchlehrer**** Kursdirektor 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Tauchlehrer**** Kursdirektor (VIT TL**** Kursdirektor) umfassen: Ausbilder und Prüfer in allen Ebenen der Tauchlehrerausbildung und Weiterbildung Leitung, Organisation und Durchführung von VIT Tauchlehrerausbildungen und VIT Tauchlehrerprüfungen in Theorie und Praxis Projektbearbeitung und Sonderaufgaben auf Verbandsebene Durchführung von Organisationsaufgaben Vertretung des VIT auf nationaler und internationaler Ebene 2 Voraussetzungen 3 Ernennung Mindestalter: 26 Jahre Mitgliedschaft im VIT gültige VIT TL*** - / CMAS Moniteur*** - Lizenz mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsarbeit als VIT TL*** / CMAS Moniteur*** Ein VIT TL**** Kursdirektor wird auf Antrag und durch Entscheidung des VIT Präsidiums ernannt. 4 Abnahmeberechtigungen wie VIT Tauchlehrer*** / CMAS Moniteur*** VIT Tauchlehrer* VIT Tauchlehrer** VIT Tauchlehrer*** 5 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder in den vergangenen 5 Jahren. Teilnahme an mindestens einer VIT Tauchlehrerprüfung als Mitglied des Prüfungsausschusses in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. 6 Ehreninstrukteur Verdiente VIT Tauchlehrer*** können zum VIT Ehreninstrukteur ernannt werden. Sie werden auf Vorschlag des VIT Ausbildungsleiters vom VIT Präsidium ernannt. Seite 14 von 18

15 VIT Tauchlehrer**** Examiner 1 Aufgaben Die Tätigkeiten eines VIT Tauchlehrer**** Examiner (VIT TL**** Examiner) umfassen: Leitung, Organisation und Durchführung von VIT / CMAS Tauchlehrerausbildungen und VIT / CMAS Tauchlehrerprüfungen in Theorie und Praxis Projektbearbeitung und Sonderaufgaben auf Verbandsebene Vertretung des VIT auf nationaler und internationaler Ebene 2 Voraussetzungen 3 Ernennung Mindestalter: 29 Jahre langjährige Mitgliedschaft im VIT gültige VIT TL**** Kursdirektor - Lizenz mit mindestens 3-jähriger Ausbildungsarbeit als VIT TL**** Kursdirektor Ein VIT TL**** Examiner durch Entscheidung des VIT Präsidiums vorgeschlagen. Die Ernennung erfolgt auf schriftlichen Antrag des VIT Ausbildungsleiters durch den Ausbildungsleiter des Lizenzgebers (VDST). Die Anzahl an VIT TL**** Examinern ist von Seiten des Lizenzgebers abhängig von der Anzahl der Tauchlehrer im Verband begrenzt. 4 Abnahmeberechtigungen wie VIT Tauchlehrer**** Kursdirektor CMAS Moniteur* CMAS Moniteur** CMAS Moniteur*** 5 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre Verlängerungsvoraussetzungen: Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) á 45 min für Ausbilder in den vergangenen 5 Jahren. Teilnahme an mindestens einer VIT Tauchlehrerprüfung als Mitglied des Prüfungsausschusses in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft (aktives Mitglied) im VIT gültige CMAS Moniteur*** - Lizenz Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung auf Antrag vorgenommen. Seite 15 von 18

16 VIT Nitrox Instructor* / CMAS Nitrox Instructor* 1 Voraussetzungen 2 Ernennung gültige VIT TL* - / CMAS Moniteur* - Lizenz VIT Nitrox*, CMAS Nitrox* oder vergleichbare Qualifikation entsprechend der VIT Äquivalenzliste 20 Tauchgänge mit Nitrox Ein VIT Nitrox Instructor* / CMAS Nitrox Tauchlehrer* wird bei Vorliegen der Voraussetzungen lt. Abschnitt 1 auf Antrag ernannt. Der Antrag ist schriftlich inkl. Kopien aller Voraussetzungen vom Bewerber an den Fachbereich Ausbildung zu richten. 3 Abnahmeberechtigungen VIT Nitrox* (für VIT Nitrox Instructor*) CMAS Nitrox* (für CMAS Nitrox Instructor*) 4 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: maximal 5 Jahre, entsprechend der VIT Tauchlehrerlizenz Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT Tauchlehrerlizenz. Seite 16 von 18

17 VIT Nitrox Instructor** / CMAS Nitrox Instructor** 1 Voraussetzungen gültige VIT TL* - / CMAS Moniteur* - Lizenz VIT Nitrox**, CMAS Nitrox** oder vergleichbare Qualifikation entsprechend der VIT Äquivalenzliste vertraute Nitrox**-Ausrüstung 2 Durchführung Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. Alle Prüfungsteile sollen in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden. 3 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den Ausbildungsleiter des VIT. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender mindestens ein weiterer Prüfer (VIT Nitrox Instructor Trainer / CMAS Nitrox Instructor Trainer) Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis darf maximal 1 zu 4 betragen. 4 Theoretischer Teil Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen. Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 2 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT Nitrox bzw. CMAS Nitrox Tauchlehrer wiederholt werden. 5 Praktischer Teil Die Praxisprüfung wird am Meer oder am Binnensee mit mindestens 30 Meter Wassertiefe durchgeführt. Sie umfasst praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von VIT Nitrox** / CMAS Nitrox**: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Ausrüstungskonfiguration und -management Gasmanagement Ausbildung von VIT Nitrox** / CMAS Nitrox** Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog detailliert beschrieben. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur im Rahmen von anderen Prüfungen zum VIT Nitrox Instructor** / CMAS Nitrox Instructor** möglich. 6 Abnahmeberechtigungen wie VIT Nitrox Instructor* / CMAS Nitrox Instructor** VIT Nitrox** (für VIT Nitrox Instructor**) CMAS Nitrox** (für CMAS Nitrox Instructor**) VIT Gasblender 7 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: 5 Jahre, entsprechend der VIT Tauchlehrerlizenz Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT Tauchlehrerlizenz. Seite 17 von 18

18 Powered by TCPDF ( VERBAND VIT Nitrox Instructor Trainer 1 Aufgaben Der Aufgabenbereich der VIT Nitrox Instructor Trainer umfasst alle Aufgaben der Nitroxtaucher- und Nitrox- Tauchlehrerausbildung und -weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene. 2 Voraussetzungen 3 Ernennung VIT Nitrox Instructor** / CMAS Nitrox Instructor** mindestens 1-jährige aktive Ausbildungsarbeit als VIT Nitrox Instructor** / CMAS Nitrox Instructor** gültige VIT TL*** - / CMAS Moniteur*** - Lizenz VIT Nitrox Instructor Trainer können auf Vorschlag vom VIT Ausbildungsleiter durch das VIT Präsidium ernannt werden. 4 Abnahmeberechtigungen wie VIT Nitrox Instructor** VIT Nitrox Instructor** 5 Gültigkeitsdauer und Verlängerung Gültigkeitsdauer: maximal 5 Jahre, entsprechend der VIT Tauchlehrerlizenz Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT Tauchlehrerlizenz. Seite 18 von 18

Ausbildungsstandards

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