Prüferordnung. VIT - Verband Internationaler Tauchschulen e.v. Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüferordnung. VIT - Verband Internationaler Tauchschulen e.v. Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand:"

Transkript

1 VIT - Verband Internationaler Tauchschulen e.v. Fachbereich Ausbildung Prüferordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: Verband Internationaler Tauchschulen e.v. Hussitenweg Burglengenfeld

2 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ATL = Assistenztauchlehrer CMAS = Confédération Mondiale des Activités Subaquatiques HLW = Herz-Lungen-Wiederbelebung KSK = Kinderspezialkurs KTSA = Kindertauchsportabzeichen SK = Spezialkurs TL = Tauchlehrer VDST = Verband Deutscher Sporttaucher e.v. VIT = Verband Internationaler Tauchschulen e.v. Hinweis Begriffe wie Taucher, Apnoe-Tauchlehrer, Assistenztauchlehrer, Tauchlehrer und sowohl gleichermaßen für weibliche wie auch männliche Personen. Ausbildungsleiter stehen Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 2 von 27

3 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 2 Inhaltsverzeichnis... 3 Vorwort VIT-Assistenztauchlehrer (ATL) VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1), (CMAS-Moniteur*) VIT-CMAS-Tauchlehrer** (TL2), (CMAS-Moniteur**) VIT-CMAS-Tauchlehrer*** (TL3), (CMAS-Moniteur***, VIT Instructor Trainer) VIT-Tauchlehrer**** (TL4), (VIT Kursdirektor) VIT-CMAS Examiner (CMAS-Moniteur****) VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer* (Apnoe-TL*) VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer** (Apnoe-TL**) VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*** (Apnoe-TL***) VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer* (Nitrox-TL*) VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer** (Nitrox-TL**) VIT-Nitrox-Tauchlehrerprüfer (Nitrox Instructor Trainer) Ruhen von VIT-CMAS Ausbilderlizenzen Prüfungsberechtigung für ausländische CMAS-Moniteure Änderung der VIT-Prüfer-Ordnung Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 3 von 27

4 Vorwort Vorwort Die VIT-Prüfer-Ordnung regelt die Prüfungsbefugnisse, die Zugangs voraussetzungen und die Prüfungen für Assistenztauchlehrer und Tauchlehrer des Vereins Internationaler Tauchsc hulen e.v. (VIT). Alle vorgenannten Ausbilder des VIT verpflichten sich zur aktiven Mitarbeit im Ausbildungswesen des VIT. Sie gestalten ihren Aufgabenbereich weitgehend selbständig nach den Richtlinien des VIT. Alle vorgenannten Ausbilder sind verpflichtet einmalig die Selbstverpflichtungserklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zu unterzeichnen. Die Ausbildungen und Prüfungen sind offizielle Veranstaltungen des VIT und werden vom VIT Fachbereich Ausbildung oder VIT Ausbildungsstützpunkten nach Genehmigung durch den VIT-Ausbildungsleiter durchgeführt. Einzelheiten sind in dieser Ordnung bei der jeweiligen Ausbildungsstufe aufgeführt. Der VIT-Ausbildungsleiter hat das Recht, an jeder die Ausbildung betreffenden offiziellen Veranstaltung und Prüfung selbst mitzuwirken, einen Beobachter zu entsenden und/oder die Prüfungs unterlagen einzusehen. Im Übrigen kann er in Sonderfällen und in Abstimmung mit den VIT Tauchlehrer**** Abweichungen von einzelnen Regelungen dieser Ordnung genehmigen. Die Ausbilder sollen Kenntnisse über die Gewässer haben, in denen die Ausbildungs -/Prüfungstauchgänge durchgeführt werden. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 4 von 27

5 1. VIT-Assistenztauchlehrer (ATL) 1. VIT-Assistenztauchlehrer (ATL) 1.1 Aufgabe Die Tätigkeit des VIT- Assistenztauchlehrer umfasst die Gestaltung der Tauchausbildung im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen die Begleitung von Tauchgängen (im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen Bedingungen) die Begleitung der ersten Freigewässertauchgänge die theoretische Ausbildung von Anfängern 1.2 Voraussetzungen 1.3 Anmeldung Mindestal ter 18 Jahre Mitgliedschaft in einem dem VIT angeschlossenen Verein oder Einzelmitgliedschaft und Tätigkeit für eine Tauchbasis oder Divecenter des VIT CMAS***/VIT Dive Master 80 Tauchgänge, davon mindestens 30 im Meer Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigu ng. Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter. 1.4 Durchführung Die Durchführung erfolgt in einem VIT Ausbildungsstützpunkt oder in einer VIT Tauchbasis / VIT Divecenter mit einem festen Ausbilderteam, bestehend aus mindestens 3 VIT Tauchlehrer, davon ein VIT Tauchlehrer***/****. Der Ausbildungsraum sollte regelmäßig genutzt werden können und mit zeitgemäßen Medien ausgestattet sein (mindestens Fernseher / Beamer, Flipchart / Whiteboard, digitale Medien). Leiter der Ausbildung ist ein VIT Tauchlehrer***/****. Die Autorisierung erfolgt durch den VIT, sie gilt bis auf Widerruf durch den Fachbereich Ausbildung. 1.5 Ausbildung Die Assistenztauchlehrerausbildung erfolgt nach den Rahmenrichtlinien des VIT. Sie umfasst mindestens 6 Monate im einem VIT Ausbildungsstützpunkt oder in einer VIT Tauchbasis im Inland (mindestens 150 Lerneinheiten) oder mindestens 4 Wochen in einem VIT Divecenter im Ausland. Dabei sind jeweils 40 Ausbildungstauchgänge nachzuweisen und es ist ein zw eitägiges Biologieseminar zu besuchen Prüfungsausschuss Ausbildungsteam unter Vorsitz des VIT TL ***/**** Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit folgenden Prüfungsteilen: Schriftliche Prüfung (Beantwortung eines Fragebogens) Praktische Prüfung in Form einer Lehrprobe von min Dauer Mündliche Prüfung in Form eines Referates von min Dauer 1.6 Einsatzbereich Verein oder Tauchschule 1.7 Abnahmeberechtigung KTSA und KSK laut VIT-KTSA-Ordnung Schnuppertauchen VIT Grundtauchschein 1.8 Gültigkeitsdauer 5 Jahre Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 5 von 27

6 1. VIT-Assistenztauchlehrer (ATL) 1.9 Verlängerungsvoraussetzungen Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren Mitgliedschaft in einem dem VIT angeschlossenen Verein oder Einzel mitglied im VIT Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Die Verlängerung wird vom Fachbereich Ausbildung vorgenommen. Lizenzen, die weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizen zen, die länger als 1 Jahr abgelaufen sind, können auf Antrag verlängert werden. Im Übrigen sind die entsprechenden Vorschriften des VIT zu beachten, insbesondere die hierzu gültigen Rahmenrichtlinien Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT-ATL der EN Norm EN Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 6 von 27

7 2. VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1), (CMAS-Moniteur*) 2. VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1), (CMAS-Moniteur*) 2.1 Aufgabe Die Tätigkeit des VIT Tauchlehrer* umfasst Die Ausbildung von Beginner im Sporttauchen vom Schwimmbad bis hin zum Tauchen im Freigewässer Die theoretische Ausbildung von Beginner Ausbildung der Aufbaukurse Orientierung beim Tauchen, Gruppenführung und Nachttauchen 2.2 Voraussetzungen VIT - Mitglieder Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in einem dem VIT angeschlossenen Verein oder Einzelmitglied im VIT Gültige ATL Lizenz des VIT CMAS***/VIT Dive Master 50 Tauchgänge seit CMAS***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon mindestens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser. SK Medizin-Praxis oder Praxisseminar des VIT Von einem VIT Tauchlehrer bestätigte Teilnahm e als Assistent (Referent und Prüfer ) an einem Kurs zum CMAS* einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis Von einem VIT Tauchlehrer (mindestens TL 2) bestätigte Ablegung folgender vorbereitender Prüfungstauchgänge: Tauchgänge als Gruppenführer bei Abnahmetauchgängen zum CMAS** oder CMAS***, wobei die Prüfung vom VIT Tauchlehrer abgenommen wird Tauchgang als "Prüfer" mindestens zum CMAS**, wobei die Prüfung abschließend vom VIT Tauchlehrer bewertet wird Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Ein Einlegeblatt mit den Bestätigungen über die vorbereitenden Prü fungs tauchgänge muss zur Prüfung vorgelegt werden, wobei die 50 Tauchgänge seit CMAS*** sowie die 5 vorbereitenden Prüfungs tauchgänge erst zur Praxisprüfung vorzulegen sind Mitglieder anderer Verbände Laut Sonderregelung des VIT 2.3 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter. 2.4 Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. 2.5 Prüfung Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT Tauchlehrer* wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so ist die gesamte Theorieprüfung zu wiederholen Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den VIT- Ausbildungsleiter. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 7 von 27

8 2. VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1), (CMAS-Moniteur*) Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit folgenden Prüfungsteilen: Schriftliche Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Referat von Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate aus unter schiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung verschiedener O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird am Meer durchgeführt. Bei Nichtbestehen der Praxisprüfung müssen auch die 5 vorbereitenden Prüfungstauchgänge nach Nr wiederholt werden Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung du rch den VIT-Ausbildungsleiter oder er wird, falls der VIT Veranstalter ist, vom VIT-Ausbildungsleiter einberufen. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Der Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender ( VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis beträgt maximal 1 zu Prüfungsinhalte Mindestens 6 Tauchgänge nach den Richtlinien des VIT mit: Diversen Übungen Ausbildung von Anfängern Konditionsübungen Mindestens 3 Tauchgänge auf 40+ Meter Tiefe Demonstration einer Partnerrettung mit kontrolliertem Transport aus der Tiefe an die Wasseroberfläche unter Benutzung sämtlicher Ausrüstungsteile, Notzeichen an der Oberfläche, Transport zum Ufer oder Boot (etwa 50 Meter) und an Land oder Bord, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Einleiten weiterer Maßnahmen. Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog (Standards) detailli ert beschrieben. 2.6 Einsatzbereich Verband 2.7 Abnahmeberechtigung wie VIT-Assistenztauchlehrer VIT Basic Diver CMAS*/VIT Open Water Diver VIT Apnoe* SK Orientierung beim Tauchen SK Gruppenführung SK Nachttauchen HLW -Kurs SK Sporttauchen in Meeresgrotten nach Absolvierung eines 5 - tägigen Spezialkurses Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 8 von 27

9 2. VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1), (CMAS-Moniteur*) SK Tauchen mit Kindern (bei Nachweis über die Teilnahme an einem vom VIT angebotenen Fo rtb ild u n gssem in a r K in d erta u ch en ) 2.8 Gültigkeitsdauer 5 Jahre 2.9 Verlängerungsvoraussetzungen Teilnahme an mindes tens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren. Alternativ: Abnahme von mindestens 6 VIT-Abnahmen (CMAS* oder Sonderkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft im VIT Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Die Verlängerung wird vom Ausbildungs leiter vorgenommen. Lizenzen, die weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizenzen, die länger als 1 Jahr abgelaufen sind, können auf Antrag verlängert werden Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT-CMAS-TL* der EN Norm EN Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 9 von 27

10 3. VIT-CMAS-Tauchlehrer** (TL2), (CMAS-Moniteur**) 3. VIT-CMAS-Tauchlehrer** (TL2), (CMAS-Moniteur**) 3.1 Aufgabe Die Tätigkeit des VIT- Tauchlehrer** umfasst 3.2 Voraussetzungen Die erweiterte Ausbildung zum autonomen Sporttaucher Ausbildung von CMAS* bis CMAS**** Ausbildung aller Spezialkurse Erkennung und Vorbereitung von TL1-Anwärter in seinem Bezugsbereich TL1 Vorbereitungstauchgänge Mentor für ATL- und TL1-Anwärter VIT- Mitglieder Mindestalter 20 Jahre Mitgliedschaft im VIT Gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer*-Lizenz mit mindestens 1-jähriger akti ver Ausbildungsarbeit als VIT- CMAS-Tauchlehrer*, dazu gehört: 150 Tauchgänge seit CMAS***, davon mindestens 30 Tauchgänge in den dem Anmeldetermin vorangegangenen 12 Monaten, davon min destens 6 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter im Süßwasser oder 38 bis 40 Meter im Salzwasser. Von einem VIT Tauchlehrer (mindestens TL**) bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses zum CMAS* Von einem VIT Tauchlehrer (mindestens TL**) bestätigte Teil nahme als Assistent (Referent und Prüfer ) an einem Kurs zum CMAS**, CMAS*** oder zu einem SK einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis Empfohlen wird die Teilnahme an einem Lehrgang über die Orga nisation von Seminaren Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Mitglieder anderer Verbände Laut Sonderregelung des VIT 3.3 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter. 3.4 Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen. 3.5 Prüfung Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT- CMAS-Tauchlehrer** wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den VIT- Ausbildungsleiter. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit folgenden Prüfungsteilen: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 10 von 27

11 3. VIT-CMAS-Tauchlehrer** (TL2), (CMAS-Moniteur**) Schriftliche Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas Schriftliche Beantwortung von Fragebögen (Langfragen, Kurzfragen) und/oder Auswe rtung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Referat von Minuten Dauer über ein vom Bewerber selbst gewähltes Thema aus den Themenbereichen Tauchausbildung, -praxis, -physik, -medizin, -physiologie, -ausrüstung und Tauchen und Umwelt. Der Bewerber mus s sich auf 2 Referate aus unter schiedlichen Themenkreisen vorbereitet haben. Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnel l eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird am Meer durchgeführt Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den VIT-Ausbildungsleiter oder er wird, falls der VIT Veranstalter ist, vom VIT-Ausbildungsleiter einberufen. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Der Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender ( VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis beträgt maximal 1 zu Prüfungsinhalte Mindestens 6 Tauchgänge nach den Richtlinien des VIT mit: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Rettungstechniken und -management Sicherheit an Bord Konditionsübungen Mindestens 3 Tauchgänge auf 40+ Meter Tiefe Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog (Standards) deta illiert beschrieben Einsatzbereich Verband und Tauchcenter 3.7. Abnahmeberechtigung Wie VIT-CMAS-Tauchlehrer* (TL1) CMAS**/VIT Experience Diver CMAS***/VIT Dive Master CMAS****/VIT Advanced Dive Master SK Tauchsicherheit & Rettung SK Strömungstauchen SK Tiefer Tauchen SK Medizin-Praxis in Zusammenarbeit mit einem Verbands arzt oder einem in der Notfallmedizin und in taucherischen Belangen kompetenten Arzt Abnahmeberechtigung der nachfolgenden SK nur nach erfolgreicher Teilnahme an einem entsprechenden SK SK Trockentauchen SK Wracktauchen SK Sporttauchen in Meeresgrotten (nur mit Sonderkurs und auf Antrag) SK Eistauchen (nur mit Sonderkurs und auf Antrag) SK Problemlösungen beim Tauchen SK Flusstauchen Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 11 von 27

12 3. VIT-CMAS-Tauchlehrer** (TL2), (CMAS-Moniteur**) SK Sidemount und 25 absolvierten Sidemounttauchgä ngen Sonderregelungen: VIT-CMAS Tauchlehrer**/***/****, die ihre VIT-CMAS Tauchlehrer** Lizenz vor dem erlangt haben, sind ohne Nachweis SK Trockentauchen, SK Wracktauchen und SK Sporttauchen in Meeresgrotten für diese SK abnahmeberechtigt Gültigkeitsdauer 5 Jahre 3.9. Verlängerungsvoraussetzungen Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren, davon Alternativ: mindestens 1 Ausbildertagung des VIT mindestens 1 Medizinseminar oder Praxisseminar des VIT Abnahme von mindestens 6 VIT-Abnahmen (CMAS*/**/***/**** oder Sonderkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft im VIT Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Die Verlängerung wird vom Ausbildungs leiter vorgenommen. Lizenzen, die weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizenzen, die länger als 1 Jahr abgelaufen sind, können auf Antrag verlängert werden Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT-CMAS-TL** der EN Norm EN Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 12 von 27

13 4. VIT-CMAS-Tauchlehrer*** (TL3), (CMAS-Moniteur***, VIT Instructor Trainer) 4. VIT-CMAS-Tauchlehrer*** (TL3), (CMAS-Moniteur***, VIT Instructor Trainer) 4.1 Aufgabe Die Tätigkeit des VIT- Tauchlehrer*** umfasst Ausbilder und Prüfer in allen Ebenen der Ausbilderausb ildung und Weiterbildung Projektbearbeitung und Sonderaufgaben auf Verbands 4.2. Voraussetzungen VIT- Mitglieder Mindestalter 23 Jahre Mitgliedschaft im VIT Gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer** - Lizenz mit mindestens 3-jähri ger aktiver Ausbildungsarbeit als VIT- CMAS-Tauchlehrer**, dazu gehören: Vom Verband oder Divecenter bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses zum CMAS** oder CMAS*** 2-malige Abnahme aller praktischen Übungen zum CMAS*** Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Von einem VIT Tauchlehrer (mindestens TL3) bestätigte Teilnahme als Assistent (Referent und P rü fer ) a n ein em K u rs zu m VIT-CMAS-Tauchlehrer* einschließlich Prüfung in Theorie und Praxis 14-tägige Ausbildungsarbeit auf einem ausländischen VIT Divecenter oder auf einer aus ländischen Basis der kooperierenden Verbände Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen Prüfung Alle Prüfungsteile sollten in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wo chen bei einer anderen Prüfung zum VIT- CMAS-Tauchlehrer*** wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den VIT- Ausbildungsleiter. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender (VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Schriftlicher Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas Schriftlicher Beantwortung von Fragebögen (Langfragen, Kurzfragen) und/oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen Round-Table-Gespräch Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen inklusive der Handhabung der verschiedenen O2-Systeme. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 13 von 27

14 4. VIT-CMAS-Tauchlehrer*** (TL3), (CMAS-Moniteur***, VIT Instructor Trainer) Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird am Meer durchgeführt Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss bedarf der Genehmigung durch den VIT-Ausbildungsleiter oder er wird, falls der VIT Veranstalter ist, vom VIT-Ausbildungsleiter einberufen. Er muss mindestens folgende Zusammensetzung erfüllen: Der Ausbildungsleiter des VIT oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender ( VIT TL****) und ein weiterer Prüfer (mindestens VIT TL***) Das Prüfer-zu-Kandidaten-Verhältnis beträgt maximal 1 zu Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Rettungstechniken und -management Sicherheit an Bord Konditionsübungen Mindestens 3 Tauchgänge auf 40+ Meter Tiefe Organisation und Leitung einzelner Teile einer VIT-CMAS-Tauchlehrerprüfung Referat zu grundsätzlichen Themen der Tauchausbildung Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog (Standards) detail liert beschrieben Einsatzbereich Verband und Tauchcenter 4.7. Abnahmeberechtigung wie VIT-CMAS-Tauchlehrer** Ausbildung und Prüfung aller Stufen zum Tauchausbilder Durchführung von Organisationsaufgaben Vertretung des VIT auf nationaler und internati onaler Ebene 4.8. Gültigkeitsdauer 5 Jahre 4.9. Verlängerungsvoraussetzungen Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Lerneinheiten Fortbildung (Fortbildungsstunden) a 45 min für Ausbilder in den vorangegangenen 5 Jahren, davon Alternativ: mindestens 1 Ausbildertagung des VIT mindestens 1 Medizinseminar oder Praxisseminar des VIT Abnahme von mindestens 6 VIT-Abnahmen (CMAS*/**/***/**** oder Sonderkurse) in den vergangenen 5 Jahren. Mitgliedschaft im VIT Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Die Verlängerung wird vom Ausbildungs leiter vorgenommen. Lizenzen, die weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, werden verlängert. Lizenzen, die länger als 1 Jahr abgelaufen sind, können auf Antrag verlängert werden Anmerkungen Nach den Richtlinien der European Underwater Federation (EUF) entspricht der VIT-CMAS-TL*** der EN Norm EN Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 14 von 27

15 5. VIT-Tauchlehrer**** (TL4), (VIT Kursdirektor) 5. VIT-Tauchlehrer**** (TL4), (VIT Kursdirektor) 5.1. Aufgabe Die Tätigkeit des VIT- Tauchlehrer**** umfasst Leitung von VIT TL-Theorie- und Praxisausbildungen und Prüfungen Sonderaufgaben und Projektbearbeitung auf Vorschlag des VIT-Präsidiums 5.2. Voraussetzungen Mindestalter 26 Jahre Mitgliedschaft im VIT Gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer***-Lizenz mit mindestens 3-jähri ger aktiver Ausbildungsarbeit als VIT- CMAS-Tauchlehrer*** 5.3. Ernennung VIT-Tauchlehrer**** werden auf Antrag und Entscheidung des VIT-Präsidium s ernannt Aufgabenbereich Der Aufgabenbereich der VIT-Tauchlehrer**** umfasst alle Aufgaben der Taucher- und Tauchausbilderausbildung und -weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene Einsatzbereich Verband und Divecenter 5.6. Gültigkeitsdauer 5 Jahre. Nach 5 Jahren kann die Lizenz erneut erteilt werden wenn eine: G ültige V IT - TL *** Lizenz vorliegt Eigenständige D urchführung von m indestens einem TL Vorbereitungsseminars/Mitwirkung an einer TL - Prüfung/Ausrichtung einer Verbandsveranstaltung innerhalb von vier Jahren. Dies kann auch in Verbindung mit einem anderen VIT Kursdirektor stattfinden Ehreninstrukteur Verdiente VIT-CMAS-Tauchlehrer*** können zum VIT-Ehreninstrukteur ernannt werden. Sie werden auf Vorschlag des VIT-Fachbereichsleiters Ausbildung vom VIT-Präsidium ernannt. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 15 von 27

16 6. VIT-CMAS Examiner (CMAS-Moniteur****) 6. VIT-CMAS Examiner (CMAS-Moniteur****) 6.1. Aufgabe Die Tätigkeit des VIT-Examiners umfasst Leitung von VIT TL-Theorie- und Praxisausbildungen und Prüfungen Sonderaufgaben und Projektbearbeitung auf Vorschlag des VIT-Präsidiums 6.2. Voraussetzungen 6.3. Ernennung Mindestalter 26 Jahre langjährige Mitgliedschaft im VIT Gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer****-Lizenz mit mindestens 3-jähriger aktiver Ausbildungsarbeit als VIT- CMAS-Tauchlehrer**** VIT-Examiner werden durch Entscheidung des VIT-Präsidium vorgeschlagen. Der schriftliche Antrag des VIT Ausbildungsleiters geht an den Lizenzgeber (VDST). Die Ernennung er folgt durch den Ausbildungsleiters des Lizenzgebers. Laut Lizenzgeber sind pro Verband nur eine gewisse Anzahl von Examinern erlaubt (abh ängig von der Anzahl der Tauchlehrer in einem Verband) Aufgabenbereich Der Aufgabenbereich der VIT-Examiner umfas st alle Aufgaben der Taucher- und Tauchausbilderausbildung und -weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene, sowie die Leitung und Organisation von VIT Tauchlehrerprüfungen Einsatzbereich Verband und Divecenter 6.6. Gültigkeitsdauer unbegrenzt, Widerruf durch das Präsidium möglich Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 16 von 27

17 7. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer* (Apnoe-TL*) 7. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer* (Apnoe-TL*) 7.1. Aufgabe Die Tätigkeit des VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrers* umfasst die Begleitung von Freiwasser -Apnoetauchgängen mit Übungen für alle Apnoe-Brevets bis VIT Apnoe*** Voraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft im VIT Gültige Lizenz ATL-Lizenz VIT Apnoe *** SK Apnoe 1 und 2 HLW -Kurs, nicht älter als 1 Jahr SK Meeresbiologie oder Süßwa sserbiologie oder Gewässerunter suchung Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung 7.3. Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter 7.4. Durchführung Durch den Verband oder durch Kursdirektoren. Die Durchführung ist durch den Ausbildungsleiter zu genehmigen Prüfung Alle Prüfungstei le sollten (sofern es sich um getrennte Prüfungstermine handelt) in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 6 Wochen bei einer anderen Prü fung zum VIT- CMAS-Apnoetauchlehrer oder nach Absprache mit der Ressort Apnoetauchen des Fachbereichs Ausbildung wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird vom VIT-Ausbildungsleiter einberufen.. Er besteht aus mindestens 2 VIT Apnoe- Tauchlehrer*** Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen. Referat von Minuten Dauer über ein vorgegebenes Thema. Die Bekanntgabe der Themen erfolgt mit der Ausschreibung. Der Bewerber muss sich auf 2 Referate vorbereitet haben. Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste -Hilfe-Maßnahmen durchzuführen Sonderregelung Bei VIT-CMAS-Tauchlehrer entfällt das Referat Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird an einem geeigneten Gewässer durchgeführt. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur in Absprache mit dem Ressort Apnoetauchen möglich. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 17 von 27

18 7. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer* (Apnoe-TL*) Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird vom VIT-Fachbereichsleiter Ausbildung einberufen. Er besteht aus mindestens 2 VIT Apnoe-Tauchlehrer-Prüfern Prüfungsinhalte Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von VIT Apnoe*** in 2 Schritten (Vorbereitung inklusive Schulung von Sicherungsaufgaben und Tests inklusive Bewertung) nach den Richtlinien des VIT mit: Apnoetauchen in Kombination mit Streckentauchen. Apnoetauchen mit Zusatzaufgaben (Handhabung von Bojen, Leinen etc.). Rettungsübung (Transportieren eines Apnoetauchers aus 15 Meter Tiefe an die Wasseroberfläche, 50 Meter an der Wasseroberfläche und an Bord und anschließend Demonstrieren der Erste -Hilfe- Maßnahmen an Bord.). Apnoegruppentauchgang mit vorgegebener Aufgabe. Sichern eines Apnoetauchers bei Übungen zum VIT Apno***. Organisation des Apnoetauchens vom Schiff oder Boot aus. Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben. Die Übungen werden dabei in einem Katalog detailliert beschrieben Einsatzbereich Verband und Divecenter 7.7. Abnahmeberechtigung wie Assistenztauchlehrer VIT Apnoe * VIT Apnoe ** VIT Apnoe *** SK Apnoe 1 SK Apnoe 2 Alle Übungen mit ABC Ausrüstung bei denen kein Tauchgerät verwendet wird für CMAS* bis CMAS*** 7.8. Gültigkeitsdauer 5 Jahre 7.9. Verlängerungsvoraussetzungen Für VIT-CMAS Apnoe Tauchlehrer gelten analog die gleichen Verlängerungsvoraussetzungen wie für den VIT- CMAS Tauchlehrer. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 18 von 27

19 8. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer** (Apnoe-TL**) 8. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer** (Apnoe-TL**) 8.1. Aufgabe Die Tätigkeit des VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrers** umfasst alle Aufgaben des VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrers* sowie die Begleitung von Freiwasser -Apnoetauchgängen mit Übungen für alle Apnoe-Brevets bis VIT Apnoe**** Voraussetzungen Mindestalter 21 Jahre Mitgliedschaft im VIT VIT Apnoe**** Gültige Tauchta uglichkeitsbescheinigung Gültige VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*-Lizenz mit mindestens 2-jähriger aktiver Ausbildungsarbeit als VIT-CMAS Apnoe-Tauchlehrer, dazu gehören: Bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses SK -Apnoe 1 oder SK -Apnoe 2 Zweimalige Abnahme aller praktischen Übungen zum VIT Apnoe*** 8.3. Ernennung VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer** können bei Vorliegen der Voraussetzungen laut Nr. 7.2 durch das Ressort Apnoetauchen und durch den Fachbereichsleiter Ausbildung ernannt werden. Der Antrag ist s chriftlich vom Bewerber an den Leiter des Ressort Apnoe zu richten Einsatzbereich Verband und Divecenter 8.5. Abnahmeberechtigung wie VIT-CMAS Tauchlehrer Apnoe* VIT Apnoe**** 8.6. Gültigkeitsdauer 5 Jahre 8.7. Verlängerungsvoraussetzungen Für VIT-CMAS Apnoe Tauchlehrer gelten analog die gleichen Verlängerungsvoraussetzungen wie für den VIT- CMAS Tauchlehrer. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 19 von 27

20 9. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*** (Apnoe-TL***) 9. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*** (Apnoe-TL***) 9.1. Aufgabe Der Aufgabenbereich der VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*** umfasst alle Aufgaben der Apnoetaucher- und Apnoe-Tauchlehrerausbildung und -weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene Voraussetzungen Mindestalter 23 Jahre Mitgliedschaft im VIT Gültige VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer**-Lizenz mit mindestens 2-jähriger aktiver Ausbildungsarbeit als VIT-CMAS-Apnoetauchlehrer, dazu gehören: Bestätigte verantwortliche Leitung eines Kurses SK -Apnoe 1 und SK- Apnoe 2 einmalige Abnahme aller praktischen Übungen zum VIT Apnoe**** Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter 9.4. Durchführung Verband oder Kursdirektoren Prüfung Alle Prüfungsteile sollten (sofern es sich um getrennte Prüfungstermine handelt) in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 4 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT- CMAS-Apnoetauchlehrer oder nach Absprache mit dem Ressort Apnoetauchen des Fachbereichs Ausbildung wiederholt werden. Werden der Hauptteil (schriftlicher Teil) und ein weiterer Prüfungsteil nicht bestanden, so muss die gesamte Theorieprüfung wiederholt werden Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird vom VIT-Fachbereichsleiter Ausbildung einberufen. Er besteht aus mindestens 2 VIT Apnoe-Tauchlehrer*** Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Entwurf von Standardlösungen für einen Apnoe-Tauchlehrer * Fragebogen. Referat von ca Minuten Dauer zu einem grundsätzlichen Thema der Apnoe-Tauchausbildung. Die Themen werden durch den Prüfungsausschuss festgelegt. Demonstration der Erste-Hilfe-Leistung bei Tauchunfällen. Der Bewerber muss erkennen lassen, dass er in der Lage ist, schnell eine Diagnose zu stellen und die entsprechenden Erste-Hilfe-Maßnahmen durchzuführen Sonderregelung Bei VIT-CMAS-Tauchlehrern*** entfallen die Prüfungsteile unter Es sind aber von einem VIT - Apnoe- Tauchlehrer*** bestätigte Assistenzen bei Apnoe-Tauchlehrer-Prüfungen (Theorie und Praxis) vorzulegen Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird an einem geeigneten Gewässer durchgeführt. Eine Wiederholung von einzelnen Übungsteilen ist nur in Absprache mit dem Ressort Apnoetauchen möglich Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird vom VIT-Fachbereichsleiter Ausbildung einberufen. Er besteht aus mindestens 2 VIT Apnoe-Tauchlehrer***. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 20 von 27

21 9. VIT-CMAS-Apnoe-Tauchlehrer*** (Apnoe-TL***) Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Rettungstechniken und Rettungsmanagement Sicherheit an Bord Konditionsübungen Organisation und Leitung einzelner Teile einer VIT-CMAS-Tauchlehrerprüfung Einsatzbereich Verband und Divecenter 9.7. Abnahmeberechtigung Wie VIT-CMAS- ApnoeTauchlehrer** Ausbildung und Prüfung aller Stufen zum Tauchausbilder Durchführung von Organisationsaufgaben Vertretung des VIT auf nationaler und internationaler Ebene 9.8. Gültigkeitsdauer 5 Jahre 9.9. Verlängerungsvoraussetzungen Für VIT-CMAS Apnoe Tauchlehrer gelten analog die gleichen Verlängerungsvoraussetzungen wie für den VIT- CMAS Tauchlehrer. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 21 von 27

22 10. VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer* (Nitrox-TL*) 10. VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer* (Nitrox-TL*) 10.1 Voraussetzungen Gültige VIT-CMAS- Tauchlehrer* Lizenz VIT Nitrox *, CMAS Nitrox *; ersatzweise genügt eine verglei chbare Qualifikation entsprechend der VIT-Äquivalenzliste 20 Nitrox-Tauchgänge Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung 10.2 Ernennung VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer* werden bei Vorliegen der Voraussetzungen laut Nr auf Antrag ernannt. Der Antrag ist schriftlich inkl. Kopien aller Voraussetzungen vom Bewerber an die VIT Geschäftsstelle zu richten Abnahmeberechtigung VIT-Nitrox* / CMAS-Nitrox * 10.4 Gültigkeitsdauer 5 Jahre (entsprechend VIT-Tauchlehrerlizenz) 10.5 Verlängerungsvoraussetzungen Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT-Tauchlehrerlizenz. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 22 von 27

23 11. VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer** (Nitrox-TL**) 11. VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer** (Nitrox-TL**) 11.1 Voraussetzungen Gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer* Lizenz VIT-CMAS Nitrox** Vertraute Nitrox** Ausrüstung Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung 11.2 Prüfung Alle Prüfungsteile müssen (sofern es sich um getrennte Prüfungstermine handelt) in der Reihenfolge Theorie - Praxis innerhalb von 24 Monaten abgelegt werden Theorieprüfung Nicht bestandene Theorieprüfungsteile können frühestens nach 2 Wochen bei einer anderen Prüfung zum VIT/CMAS Nitrox Tauchlehrer wiederholt werden Prüfungsinhalte Nach den Richtlinien des VIT mit: Schriftlicher Beantwortung eines Fragebogens oder Auswertung von schriftlichen Prüfungsergebnissen 11.4 Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss wird vom VIT Ausbildungsleiter einberufen. Er setzt sich mindestens wie folgt zusammen: VIT-Ausbildungsleiter oder ein von ihm benannter Prüfungsausschussvorsitzender mindestens 1 weiterer VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer-Prüfer 11.5 Praxisprüfung Die Praxisprüfung wird am Meer - oder am Binnengewässer mit mindes tens 30 Meter Wassertiefe - durchgeführt. Eine Wiederholung von einzel nen Übungsteilen ist nur im Rahmen von anderen Prüfungen zum VIT/CMAS Nitrox Tauchlehrer möglich Prüfungsinhalte Praxisnahe Übungen auf dem Leistungsniveau von VIT-CMAS-Nitrox** nach den Richtlinien des VIT mit: Organisation und Leitung von Tauchgängen mit diversen Übungen Ausrüstungskonfiguration und -management Gasmanagement Ausbildung von VIT-CMAS-Nitrox ** Die Prüfungsinhalte werden vom Prüfungsausschuss rechtzeitig vor der Praxisprüfung bekannt gegeben 11.6 Abnahmeberechtigung VIT-CMAS-Nitrox* VIT-CMAS-Nitrox** 11.7 Gültigkeitsdauer 5 Jahre (entsprechend VIT-Tauchlehrerlizenz) 11.8 Verlängerungsvoraussetzungen Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT-Tauchlehrerlizenz. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 23 von 27

24 12. VIT-Nitrox-Tauchlehrerprüfer (Nitrox Instructor Trainer) 12. VIT-Nitrox-Tauchlehrerprüfer (Nitrox Instructor Trainer) 12.1 Voraussetzungen 12.2 Ernennung mindestens 1-jährige aktive Ausbildungsarbeit als VIT-CMAS-Nitrox-Tauchlehrer gültige VIT-CMAS-Tauchlehrer** Lizenz VIT-Nitrox-Tauchlehrerprüfer können auf Vorschlag vom VIT Ausbildungsleiter durch das VIT Präsidium ernannt werden Aufgabenbereich Der Aufgabenbereich der VIT-Nitrox-Tauchlehrerprüfer umfasst alle Aufgaben der Nitroxtaucher - und Nitrox- Tauchlehrerausbildung und -weiterbildung auf nationaler und internationaler Ebene Gültigkeitsdauer 5 Jahre (ents prechend VIT-Tauchlehrerlizenz) 12.5 Verlängerungsvoraussetzungen Die Verlängerung geschieht automatisch mit der Verlängerung der VIT-Tauchlehrerlizenz. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 24 von 27

25 13. Ruhen von VIT-CMAS Ausbilderlizenzen 13. Ruhen von VIT-CMAS Ausbilderlizenzen Die VIT-Prüferlizenz ruht, wenn der Prüfer kein Mitglied des VIT mehr ist. Erfolgt innerhalb der Gültigkeitsdauer der Prüferlizenz der Wiedereintritt in den VIT, läuft die Lizenz nach der Mitteilung an das Präsidium automatisch weiter. Verstößt ein Lizenzinhaber gegen die VIT Ordnungen oder Satzung, kann der VIT Ausbildungsleiter die Lizenz bis zu einer endgültigen Klärung durch die Mitgliederversammlung aussetzen. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 25 von 27

26 14. Prüfungsberechtigung für ausländische CMAS-Moniteure 14. Prüfungsberechtigung für ausländische CMAS-Moniteure Der VIT kann ausländischen Tauchlehrern, die bei einem dem Weltfachverband (CMAS) angeschlossenen Verband eine Prüferlizenz erworben haben (CMAS-Moniteure) und die ei ne mehrjährige aktive Mitarbeit in diesem Verband nachweisen können, eine der Stufe entsprechende VIT-CMAS-Tauchlehrer-Lizenz erteilen Voraussetzungen Mitgliedschaft im VIT Gültige CMAS-Moniteur-Lizenz Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, die durch 1 Referat von etwa 15 Minuten Dauer anlässlich einer Tauchlehrerprüfung nachzuweisen sind. Das Referat muss inhaltlich dem Niveau der bean tragten Tauchlehrerstufe entsprechen. Die Maßnahme wird im Taucher pass bestätigt: Der Bewerber wird von einem VIT Tauchlehrer***/**** über organisatorische, ausbildungs - und prüfungsrelevante Fragen im Bereich des VIT eingehend informiert. Die Maßnahme wird im Taucherpass vom durchführenden VIT Tauchlehrer***/**** als "Information über VIT- Angelegenheiten" bestätigt: Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer direkt beim Veranstalter Verfahren Der Bewerber erhält nach Vorliegen der Voraussetzungen eine VIT-Tauchlehrerlizenz (höchstens Tauchlehrer**). Die Lizenz wird im Taucherpass bestätigt Einsatzbereich Wie VIT-CMAS-Tauchlehrer* bzw. -Tauchlehrer** Abnahmeberechtigung Wie VIT-CMAS-Tauchlehrer* bzw. -Tauchlehrer** Gültigkeitsdauer Wie VIT-CMAS-Tauchlehrer* bzw. -Tauchlehrer** Verlängerungsvoraussetzungen Wie VIT-CMAS-Tauchlehrer* bzw. -Tauchlehrer** Anwendung Der Fachbereich Ausbildung teilt auf Anfrage mit, auf welche Länder diese Regelung Anwendung findet. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 26 von 27

27 15. Änderung der VIT-Prüfer-Ordnung 15. Änderung der VIT-Prüfer-Ordnung Änderungen der VIT-Prüfer-Ordnung können vom VIT-Ausbildungsleiter im Rahmen der Zulässigkeit des CMAS Lizenzvertrages beantragt werden. Der VIT-Ausbildungsleiter legt dem VIT-Präsidium Änderungsvorschläge zur Genehmigung vor. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Seite 27 von 27

Prüfer Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand:

Prüfer Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung Prüfer Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2014 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02 5

Mehr

Prüferordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand:

Prüferordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung Prüferordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2016 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02 5

Mehr

Prüfer Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand:

Prüfer Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung Prüfer Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2012 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02 5

Mehr

Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung

Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung Gültig ab: 01.01.2010 Ergänzung 01.02.2010 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach

Mehr

Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung

Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung Änderungen: -VDST - DTSA Ordnung -VDST - Prüfer Ordnung -VDST - SK Ordnung -VDST - KTSA Ordnung -VDST - Cross Over Ordnung Gültig ab: 01.01.2014 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069

Mehr

Was Sie über uns wissen sollten

Was Sie über uns wissen sollten Was Sie über uns wissen sollten Der Verband Internationaler Tauchschulen e. V. wurde am 23.03.1977 in München gegründet und ist ein Zusammenschluss von Selbständigen Tauchschulen / Tauchbasen und Tauchlehrern,

Mehr

4. KTSA Bronze / CMAS-Junior *

4. KTSA Bronze / CMAS-Junior * KTSA Bronze / CMAS-Junior * 4. KTSA Bronze / CMAS-Junior * 4.1 Kursziel Das Kind soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Schwimmbad oder unter schwimmbadähnlichen

Mehr

TL Stipendium des VDST & WLT 2015

TL Stipendium des VDST & WLT 2015 TL Stipendium des VDST & WLT 2015 WLT sponsert TL1 Anwärter die Teilnahmegebühr zur TL1 Theorievorbereitung und -prüfung im WLT und 500 Zuschuss für TL1-Praxisprüfung im WLT VDST sponsert 2x TL2 Anwärter

Mehr

Kindertauchen leicht gemacht spielend die Unterwasserwelt entdecken..!!

Kindertauchen leicht gemacht spielend die Unterwasserwelt entdecken..!! Kinder Tauchen Kindertauchen leicht gemacht spielend die Unterwasserwelt entdecken..!! Ziel der Ausbildung ist es, Kinder auf eine Form der Sport- und Freizeitgestaltung mit freudvollen Erlebnissen in

Mehr

DTSA Apnoe Streckentauchen * VDST-CMAS-Apnoetaucher S* (ATS1)

DTSA Apnoe Streckentauchen * VDST-CMAS-Apnoetaucher S* (ATS1) DTSA Apnoe Streckentauchen * VDST-CMAS-Apnoetaucher S* (ATS1) Termine: Donnerstag, 16.06.2016 und Donnerstag, 07.07.2016 Kosten: EUR 50,00 für beide Seminartage incl. Abnahmekarte, Brevet usw. Kursleitung:

Mehr

DTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Gültig ab:

DTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Gültig ab: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung DTSA Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Gültig ab: 01.01.2009 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02

Mehr

KTSA - Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung/VDST Jugend

KTSA - Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung/VDST Jugend Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung/VDST Jugend KTSA - Ordnung Herausgabe: VDST Jugend und Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2015 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach

Mehr

KTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung / VDST Jugend

KTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung / VDST Jugend Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung / VDST Jugend KTSA Ordnung Herausgabe: VDST Jugend und Fachbereich Ausbildung Stand 01.01.2012 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach

Mehr

DTSA - Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand:

DTSA - Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung DTSA - Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2015 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02 5

Mehr

Ausbildung gegen Mitarbeit zum BARAKUDA Open Water Scuba Instructor oder PADI Divemaster

Ausbildung gegen Mitarbeit zum BARAKUDA Open Water Scuba Instructor oder PADI Divemaster Ausbildung gegen Mitarbeit zum BARAKUDA Open Water Scuba Instructor oder PADI Divemaster Teilnahmevoraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Komplettes, eigenes Equipment auf technisch aktuellem Niveau (Ersatzteile

Mehr

PADI Fortgeschrittenen KURSE 2014

PADI Fortgeschrittenen KURSE 2014 PADI Fortgeschrittenen KURSE 2014 NEMO Tauchsport J.Müller + Co. / Reparaturen, Beratung und Verkauf Stationsweg 7, CH-3627 Heimberg / Tel. Tel. 033 / 437 03 07 www.nemotauchsport.ch info@nemotauchsport.ch

Mehr

Kinderspezialkurse (KSK)

Kinderspezialkurse (KSK) Kindertauchsportabzeichen (KTSA) Nr. Tauchkurs Alter 01 Schnorchelabzeichen Otter 6 Jahre 02 Schnorchelabzeichen Robbe 7 Jahre 03 Schnuppertauchen 8 Jahre 04 KTSA Bronze (CMAS Junior *) 8 Jahre 05 KTSA

Mehr

International Diving Association

International Diving Association International Diving Association Crossover Prüfungsordnung für Tauchlehrer IDA-Büro Kiel K. Reimer Dorfstr. 267 D-24222 Schwentinental Tel./Fax: 0431-7 99 25 77 K.Reimer@ida-worldwide.com www.ida-worldwide.com

Mehr

DLRG Gerätetauchschein *** (CMAS ***) (616) Checkliste / Prüferkarte

DLRG Gerätetauchschein *** (CMAS ***) (616) Checkliste / Prüferkarte Voraussetzungen: Nachweis zu Beginn der Ausbildung: Gesehen am Mitgliedschaft in der DLRG Mindestalter 18 Jahre Nachweis der Tauchtauglichkeit und des (zusätzlichen) privaten Versicherungsschutzes gemäß

Mehr

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.

Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter und Turnierleiter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden

Mehr

Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV. Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A

Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV. Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A Herausgegeben vom Bayerischen Landestauchsportverband e.v. Vizepräsident Ausbildung Bayerischer Landestauchsportverband

Mehr

- Ordnung Nitrox & Technisches Tauchen

- Ordnung Nitrox & Technisches Tauchen Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung - Ordnung Nitrox & Technisches Tauchen Herausgabe: Fachbereich Ausbildung / VDST-TAK Nitrox Gültig ab: 01.01.2012 VDST e.v. Berliner Str.

Mehr

4. Prüfungen Die Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Ausbildung abzunehmen.

4. Prüfungen Die Prüfung ist innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß der Ausbildung abzunehmen. 1. Prüfungen Alle Ausbildungsmaßnahmen mit Ausnahme von Einweisungen, Unterweisungen und Fortbildungsmaßnahmen enden mit einer Prüfung gemäß den Bestimmungen dieser Prüfungsvorschrift. 2. Anmeldung zur

Mehr

Richtlinie. DLRG Tauchlehrerprüfungen. und. Crossoverprüfungen. im Gerätetauchbereich. (Stand: )

Richtlinie. DLRG Tauchlehrerprüfungen. und. Crossoverprüfungen. im Gerätetauchbereich. (Stand: ) o DLRG Tauchlehrerprüfungen und Crossoverprüfungen (Stand: 01.03.10) Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis Seite 2 Allgemeines und Infrastruktur Allgemeines Seite 3 Voraussetzungen / Prüfungsgrundlagen

Mehr

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG

Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...

Mehr

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter

Ordnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1

Mehr

Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern.

Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern. Anlage 2 Richtlinien für die Durchführung der Prüfung zur Zertifizierung und Rezertifizierung der Organisatorischen Leiter (OrgL) in Bayern (RDPZR-OrgL) Inhaltsübersicht 1 Geltungs- und Regelungsbereich

Mehr

Was kostet ein Tauchschein

Was kostet ein Tauchschein Was kostet ein Tauchschein Beigesteuert von Administrator Thursday, 19. April 2007 Letzte Aktualisierung Friday, 10. April 2015 Der Preis für eine Tauchausbildung im Verein setzt sich aus dem Vereinbeitrag,

Mehr

Ausschreibung zum Aufbaukurs Orientierung beim Tauchen

Ausschreibung zum Aufbaukurs Orientierung beim Tauchen Ausschreibung zum Aufbaukurs Orientierung beim Tauchen Der Tauchsportverein bietet am 04. und 05. Juni 2016 einen Aufbaukurs Orientierung beim Tauchen an. Lehrgangsleitung: Urs Dillenhöfer, TL* (urs.dillenhoefer@web.de)

Mehr

Kindertauchen im Tauchsportclub Rostock 1957 e.v.

Kindertauchen im Tauchsportclub Rostock 1957 e.v. Kindertauchen im Tauchsportclub Rostock 1957 e.v. Was: Wann: Schnorchelabzeichen Otter & Robbe, Schnuppertauchen mit Gerät unter Anleitung erfahrener Ausbilder 10. Oktober 2015, Beginn 09.00 Uhr bis ca.17.30

Mehr

DTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand:

DTSA Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung DTSA Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2012 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19 02 5 Telefax:

Mehr

Mitteilungsblatt / Bulletin

Mitteilungsblatt / Bulletin 05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs

Mehr

AK (Aufbaukurs) Orientierung beim Tauchen. Voraussetzungen. Ausbildung. Zeitlicher Rahmen. Ort. Kosten

AK (Aufbaukurs) Orientierung beim Tauchen. Voraussetzungen. Ausbildung. Zeitlicher Rahmen. Ort. Kosten AK (Aufbaukurs) Orientierung beim Tauchen Voraussetzungen Mindestalter 14 Jahre Bei Minderjährigen, Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern Aufklärungsgespräch durch den Ausbilder (Risiken

Mehr

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung

Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir

Mehr

Kampfrichterordnung Stand:

Kampfrichterordnung Stand: Kampfrichterordnung Stand: November 2005 Kampfrichterordnung Seite 2 von 5 1. Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im DJB für den Judobereich. Das Kampfrichterwesen umfasst die

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie

Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie

Mehr

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)

Lehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA) AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst

Mehr

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER

NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER 22 OCT 2015 gültig ab: sofort 2-219-15 Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen über die Genehmigung einer zentralen Ausbildungsorganisation (ATO) für Prüfer Heißluft-/Gasballon,

Mehr

Preisliste Tauchausbildung Bettin Stand: Mai 2014

Preisliste Tauchausbildung Bettin Stand: Mai 2014 Discover Scuba Diver (Schnuppertauchen) Schwimmzeug, gute Laune und die Neugier auf eine ganz neue Erfahrung. komplettes Leih-Equipment Theorie-Einweisung 1 Pool-Tauchgang (45 ) oder 1 See-Tauchgang (69

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss

Mehr

RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV

RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV 1.1 ALLGEMEINES Die Rahmenrichtlinien des PTTV für die Ausbildung zum C-Trainer/Übungsleiter (ÜL) und B-Trainer

Mehr

Basketball-Verband Saar e.v. - Lehr- und Trainerordnung (LTO) -

Basketball-Verband Saar e.v. - Lehr- und Trainerordnung (LTO) - Basketball-Verband Saar e.v. - Lehr- und Trainerordnung (LTO) - I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Lehr- und Trainerordnung (LTO) des Basketball-Verbandes Saar e.v. (BVS) regelt alle Angelegenheiten des

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Fachdienstausbildung Teil : Information und Kommunikation - Fernmeldedienst - - Stand: 16.02.2014

Mehr

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014

Erlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014 Richtlinien für die Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zum Unterrichten in Schulski- und Schulsnowboardkursen und für die Leitung dieser Kurse Erlass vom 15.10.2006 II.6 170.000.076

Mehr

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN

AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN AUS- und WEITERBILDUNGSRICHTLINIEN DER OESTERREICHISCHEN GESELLSCHAFT FÜR UNTERWASSER UND HYPERBAR-MEDIZIN ZVR-Zahl 981 547 217 Beschluss der Generalversammlung vom 15.10.2011 Ziel der Ausbildung nach

Mehr

Tauchlehrer anderer, anerkannter Organisationen haben die Möglichkeit, über ein mehrtägiges Crossover- Seminar SSI-lnstructor zu werden.

Tauchlehrer anderer, anerkannter Organisationen haben die Möglichkeit, über ein mehrtägiges Crossover- Seminar SSI-lnstructor zu werden. Dive Control Spezialist (DCS) Diese Ausbildung ist eine der hochwertigsten Tauchlehrer- Assistenten- Ausbildungen, die es überhaupt gibt. Neben einer umfangreichen Theorie und Praxisausbildung (60 bis

Mehr

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN)

AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Handlungsfelder... 4 2.2 Ziele der Ausbildung... 4 2.3 Inhalte der

Mehr

Zertifizierter Börsenhändler Eurex. - Teilnahmebedingungen -

Zertifizierter Börsenhändler Eurex. - Teilnahmebedingungen - - Teilnahmebedingungen - - Teilnahmebedingungen - Seite 2 1 Allgemeines Mit der Anmeldung zum Lehrgang Zertifizierter Börsenhändler Eurex (Zertifikatslehrgang) erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER PRÜFUNGSORDNUNG FÜR WERTUNGSRICHTER Prüfungsordnung für die Ausbildung zum Wertungsrichter Inhalt 1 Zweck der Prüfung 3 2 Prüfungskommission 3 3 Zulassungsvoraussetzungen 4 4 Anmeldung zur Prüfung 4 5

Mehr

Praktikum und Bachelorarbeit Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (alt)

Praktikum und Bachelorarbeit Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (alt) Praktikum und Bachelorarbeit Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (alt) FAQs 25.03.2009 Grundlagen zur Beantwortung der Fragen Rahmenprüfungsordnung der Universität Lüneburg für Bachelor- und Master-Studiengänge

Mehr

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.

Ausbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien

Mehr

WLT Führungsseminar 2015. Ruit, 05. Dezember 2015

WLT Führungsseminar 2015. Ruit, 05. Dezember 2015 1 WLT Führungsseminar 2015 Ruit, 05. Dezember 2015 Ausbildertagung 2015 78 Teilnehmer im Oktober in Blaubeuren 2 Tage volles Programm 2 Ausbildertagung 2015 Workshops in Kleingruppen 3 TL1 Praxisprüfung

Mehr

Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung

Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Fachbereich Ausbildung Sicherheitsstandards für die Ausübung des Tauchsports Herausgeber: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon (069) 9819025 Telefax (069)98190298 vdst.ev@vdst.de Seite

Mehr

NAUI Tauchlehreraus- & weiterbildung vom auf Fuerteventura / Kanaren, Spanien

NAUI Tauchlehreraus- & weiterbildung vom auf Fuerteventura / Kanaren, Spanien Liebe Tauchfreunde(innen), nach den großen Erfolgen unserer anderen weltweiten NAUI Tauchlehreraus- & weiterbildungen konnten wir mit gewissem Stolz unsere nächste Partnertauchschule in Spanien gewinnen.

Mehr

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften im DRK Nordrhein Gemäß

Mehr

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel

Ausbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand: 07.11.2012 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche

Mehr

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18.

Ordnung. für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg. Vom 18. Ordnung für die Akademische Zwischenprüfung im Studiengang Lehramt Musik an Gymnasien (OAZ) der Hochschule für Musik Würzburg Vom 18. Mai 2004 Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 des Bayerischen

Mehr

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden.

Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden. Lehrschein Rettungsschwimmen Ziel und Zweck Lehrscheininhaber Rettungsschwimmen erhalten durch eine zweckdienliche Ausbildung die Befähigung, Rettungsschwimmer auszubilden und Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen,

Mehr

Ausbildungsstufe: DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste.

Ausbildungsstufe: DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste. DTSA *** 6 DTSA *** VDST-CMAS-Taucher*** (T3), (CMAS***) 6.1 Kursziel Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen

Mehr

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10

Merkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007

Mehr

Zusatz-Qualifizierung in der CT des Herzens (Stand: )

Zusatz-Qualifizierung in der CT des Herzens (Stand: ) Zusatz-Qualifizierung in der CT des Herzens (Stand: 17.09.2014) Die Durchführung von CT-Untersuchungen des Herzens setzt gute Kenntnisse der kardiovaskulären Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388

AMTLICHE MITTEILUNGEN. Datum: Nr.: 388 AMTLICHE MITTEILUNGEN Datum: 01.03.2016 Nr.: 388 Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor- und Masterstudiengang International Business Administration (Übergangsregelung), veröffentlicht in der Amtlichen

Mehr

Begleitheft. zur Ausbildung. Lehrschein (Lizenz 181) Ausbilder Schwimmen (Lizenz 182) Ausbilder Rettungsschwimmen (Lizenz 183)

Begleitheft. zur Ausbildung. Lehrschein (Lizenz 181) Ausbilder Schwimmen (Lizenz 182) Ausbilder Rettungsschwimmen (Lizenz 183) Begleitheft zur Ausbildung Lehrschein (Lizenz 181) Ausbilder Schwimmen (Lizenz 182) Ausbilder Rettungsschwimmen (Lizenz 183) Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Voraussetzungen... 4 2.1 Die Schwimm- und

Mehr

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten

Rechtsanwaltskammer Köln. Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung. für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Rechtsanwaltskammer Köln Merkblatt zur Zwischen- und Abschlussprüfung für die Ausbildung zum/r Rechtsanwaltsfachangestellten Inhaltsverzeichnis I. Rechtsgrundlage 3 II. Zwischenprüfung 3 III. Abschlussprüfung

Mehr

Wasserretter in der DRK Wasserwacht

Wasserretter in der DRK Wasserwacht Wasserretter in der DRK Wasserwacht Ausbildungsmodul: Rettung aus fließendem Gewässer Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettung an fließenden Gewässern Geltungsbereich in DRK Wasserwacht Sachsen Alle

Mehr

Ausbildungsrahmenplan DLRG Tauchlehrer* (CMAS M1)

Ausbildungsrahmenplan DLRG Tauchlehrer* (CMAS M1) 1. Vorwort Das Ausbildungsrahmenplan DLRG - Tauchlehrer* (CMAS M1) ist bewußt so gestaltet, dass er der ausbildenden Gliederung - Landesverband oder Präsidium - ausreichend Freiraum für regional spezifische

Mehr

Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF

Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF 1 Modulprüfung: Prüfung Deutsche Wissenschaftssprache für ausländische und deutsche Bildungsausländer im Studiengang DaF 1. Rahmenbedingungen: Die Bachelor-Prüfungs- und Studienordnung sieht im Modul 4a

Mehr

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95

Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen

Mehr

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz

Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband

Mehr

Preisliste Pro-Courses 2014

Preisliste Pro-Courses 2014 www.tauchlehrerakademie.info Preisliste Pro-Courses 2014 Alle Preise incl. Mehrwertsteuer! Preise ohne Anfahrt, Übernachtung & Tauchgangsgebühren! Tauchlehrerkurse mit der Tauchlehrerakademie Sport EDER

Mehr

Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V.

Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V. LEICHTATHLETIK-VERBAND BRANDENBURG E.V. Kampfrichterordnung des Leichtathletik-Verbandes Brandenburg e. V. Anmerkung: Die in dieser Ordnung genannten Personen gelten gleichermaßen für das männliche und

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis Informationen zum neuen Sachkundenachweis Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen

Mehr

EVALUIERUNG DER SFK-AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN

EVALUIERUNG DER SFK-AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN EVALUIERUNG DER SFK-AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN BERICHT BERICHT ZUR EVALUIERUNG DER AUSBILDUNGSEINRICHTUNGEN NACH DER SFK-VO Ein Projekt im Rahmen der Arbeitsschutzstrategie (2007-2008) Bundesministerium

Mehr

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und

Mehr

2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt?

2. Wo finden die Prüfungen für Nichtschülerinnen und Nichtschüler statt? Allgemeine Information der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Nichtschülerprüfung für Erzieherinnen und Erzieher (Auszug aus der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an

Mehr

Mainz Merkblatt Stand

Mainz Merkblatt Stand Erteilung einer Fahrlehrerlaubnis Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach 2 des Straßenverkehrsgesetzes erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis.

Mehr

Spezialkurs Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Gültig ab:

Spezialkurs Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung. Gültig ab: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung Spezialkurs Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Gültig ab: 01.01.2009 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98

Mehr

$86%,/'81*65,&+7/,1,(1

$86%,/'81*65,&+7/,1,(1 $86%,/'81*65,&+7/,1,(1 I U 6&+,('65,&+7(5)h51$7,21$/(81',17(51$7,21$/(7851,(5(81' 0$116&+$)76:(77.b03)( '7%6&+,('65,&+7(5 VRZLH,17(51$7,21$/(2%(56&+,('65,&+7(5 A. VORBEMERKUNG Im Bereich des Deutschen

Mehr

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung

Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.

Mehr

Reglement für die Aus- und Weiterbildung

Reglement für die Aus- und Weiterbildung Rassegeflügel Schweiz Reglement für die Aus- und Weiterbildung I. Aufgaben und Organisation Art. 1 Aufgaben 1 Aufgaben der Ausbildungskommission sind Planung, Koordination und Realisation der gesamten

Mehr

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim

Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim Studien- und Prüfungsordnung für das Beifach Volkswirtschaftslehre der Abteilung Volkswirtschaftslehre der Universität Mannheim vom 11.06.2012 (Bekanntmachungen des Rektorats Nr. 13/2012 vom 13. Juni 2012

Mehr

Preisliste Pro-Courses 2010 Alle Preise incl. Mehrwertsteuer! Preise ohne Anfahrt, Übernachtung & Tauchgangsgebühren!

Preisliste Pro-Courses 2010 Alle Preise incl. Mehrwertsteuer! Preise ohne Anfahrt, Übernachtung & Tauchgangsgebühren! Preisliste Pro-Courses 2010 Alle Preise incl. Mehrwertsteuer! Preise ohne Anfahrt, Übernachtung & Tauchgangsgebühren! Tauchlehrerkurse mit der Tauchlehrerakademie Sport EDER + BERGER. Tauchlehrerausbildung

Mehr

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept

Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Gestalter/in für visuelles Marketing Prüfungskonzept Prüfungselemente nach Verordnung Praktische Arbeitsaufgabe / 21h Konzept Mai/Juni oder November/Dezember Höchstens 5h Präsentation und Fachgespräch

Mehr

Durchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung)

Durchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung) Durchführungsbestimmungen für das Lehrwesen (Lehrordnung) Die Durchführungsbestimmungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem DTTB und den empfohlenen Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des

Mehr

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter

Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter Ab 2011 bietet der GVNB wieder eine Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter an. Die Ausbildung über ca.

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung

Nichtamtliche Lesefassung Nichtamtliche Lesefassung Fachspezifische Ordnung zur Regelung der Eignungsfeststellung für den Masterstudiengang MultiMedia & Autorschaft (120 Leistungspunkte) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Mehr

Weisungen Ausbildung und Prüfung zum Voltigetrainer SVV

Weisungen Ausbildung und Prüfung zum Voltigetrainer SVV Weisungen Ausbildung und Prüfung zum Voltigetrainer SVV Ausgabe 2015 Inhaltsverzeichnis Inhalt 1 Allgemeines... 3 2 Voraussetzung und Anmeldung zur Ausbildung... 3 3 Ausbildungsmodule... 3 3.1 1. Modul...

Mehr

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport

Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3

Mehr

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015 Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson

Mehr

RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER A LEISTUNGSSPORT BEACH-VOLLEYBALL

RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER A LEISTUNGSSPORT BEACH-VOLLEYBALL Anlage 9 zur Lehrordnung RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM TRAINER A LEISTUNGSSPORT BEACH-VOLLEYBALL 1. Aufgabenbereiche Die Tätigkeit des Trainers A umfasst die Vervollkommnung der Technik und der speziellen

Mehr

Zertifizierungsprogramm

Zertifizierungsprogramm Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüfter Business Coach nach PAS 1029 - Kompetenzfeld Einzel-Coaching (Stand: Mai 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 26 01-2108 Fax: +49 30 26 01-1610

Mehr

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in

TÜV AUSTRIA CERT. Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in TÜV AUSTRIA CERT Prüfungsordnung und Zertifizierungsprogramm zum/r zertifizierten Medizinprodukteberater/in 1 Geltungsbereich Die vorliegende Prüfungsordnung mit Zertifizierungsprogramm gilt für die Prüfung

Mehr

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen WK-Logo bzw. Logo der Lehrlingsstelle Rechtliche Grundlagen Lehrabschlussprüfung (LAP) Ziel der LAP Bei der Lehrabschlussprüfung soll festgestellt werden: Hat sich der Lehrling die für den Lehrberuf erforderlichen

Mehr

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft

Praktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum

Mehr

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.)

Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Vom 31. August 2010 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 41, Nr. 72, S. 401 503) Prüfungsordnung für den Studiengang Bachelor of Science (B.Sc.) Anlage B. Fachspezifische Bestimmungen der Prüfungsordnung für

Mehr

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v.

BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. BUNDESVERBAND SENIORENTANZ e.v. Ausbildung zur Tanzleiterin/zum Tanzleiter für Tanzen im Sitzen des BVST e.v. Ausbildungs- und Prüfungsordnung Gültig ab 01. Januar 2016 Ausbildungsordnung Ausbildungsziel

Mehr

Spezialkurs Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand:

Spezialkurs Ordnung. Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung. Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: Verband Deutscher Sporttaucher e.v. (VDST) Fachbereich Ausbildung Spezialkurs Ordnung Herausgabe: Fachbereich Ausbildung Stand: 01.01.2015 VDST e.v. Berliner Str. 312 63067 Offenbach Telefon: 069 98 19

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch Dezernat 48 Postfach 59817 Arnsberg Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise 1.1 Grundlage der Anforderungen in den o. g. Erweiterungsprüfungen

Mehr

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP)

Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Eignungsprüfung für beruflich qualifizierte Personen gemäß 35 Abs. 1 HochSchG (RLP) Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber ohne ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zur Zulassung zum Weiterbildenden

Mehr