Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter
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- Ralf Schmitt
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1 Golf-Verband Niedersachsen-Bremen e.v. Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter Ab 2011 bietet der GVNB wieder eine Ausbildung zum GVNB-Platzrichter/GVNB-Spielleiter an. Die Ausbildung über ca. 14 Monate beinhaltet intensive Vertiefung in den Bereichen Golfregeln, Golfregularien und Spielleitungen sowie praktische Einsätze bei Verbandswettspielen. Ziel der Ausbildung ist es, als Mitglied einer GVNB-Spielleitung die Abwicklung von Verbandswettspielen für den GVNB durchzuführen. Weitere Informationen wie auch das Anmeldeformular finden Sie auf den folgenden Seiten bzw. auf der Homepage des GVNB. Sollten Sie Interesse haben und das Anforderungsprofil erfüllen, freuen wir uns über Ihre Anmeldung. Information und Anmeldung - GVNB-Geschäftsstelle Tel: Fax: GVNB.ev@t-online.de
2 GVNB Richtlinien zur Erlangung und zum Erhalt des Status GVNB Platzrichter/Spielleiter 1. Voraussetzungen der Berufung zum GVNB Platzrichter/Spielleiter 2. Grundsätze der Tätigkeit als GVNB Platzrichter/Spielleiter 3. Anforderungen zum Erhalt des Status GVNB Platzrichter/Spielleiter
3 Voraussetzungen der Berufung zum GVNB Platzrichter/Spielleiter Aus dem Vorliegen einiger oder aller Qualifikationen der nachfolgenden Liste leitet sich kein Anspruch auf die Berufung zum GVNB Platzrichter/Spielleiter ab, die Entscheidung der Berufung (über die Dauer von zwei Jahren) trifft die Spielleiter- Kommission nach sachgemäßem Ermessen. Voraussetzungen für GVNB Platzrichter/Spielleiter 1. Zugehörigkeit zu einem GVNB-Verbandsmitglied 2. Erfolgreiche Teilnahme an den theoretischen und praktischen Teilen der GVNB-Platzrichter/Spielleiter-Ausbildung* und den darin enthaltenen Prüfungen. 3. Amateureigenschaft gemäß Amateurstatut 4. Praxiserfahrung: Wettspiele und aktives Golf seit mind. 5 Jahren 5. Spielstärke: DGV-Stammvorgabe -36,0 6. Verfügbarkeit: umfassend zur Sicherstellung der Mindesteinsatzzahl von 3-4 Wettspieleinsätzen im Kalenderjahr 7. (gute) Englischkenntnisse erwünscht 8. (gute) EDV-Kenntnisse erwünscht 9. Bereitschaft zur Übernahme von Schulungsaufgaben in Theorie und Praxis 10. Alter: Mindest- und Höchstgrenze bei Ausbildungsbeginn = 20/60 Jahre (im Einzelfall ggf. abweichend, bitte Rücksprache) Im Einzelfall kann die GVNB-Spielleiterkommission von den Kriterien abweichen. * Die Platzrichter-/Spielleiterausbildung erstreckt sich über einen Zeitraum von ca. 14 Monaten mit mindestens 48 Theoriestunden und mindestens 3 praktischen Wettspieleinsätzen pro Saison. Nach ca. einem halben Jahr erfolgt eine 2,5 -stündige Prüfung zum GVNB-Platzrichter, nach dem zweiten Halbjahr eine ca. 3,5 -stündige Prüfung zum GVNB-Spielleiter. Die Theorieveranstaltungen finden vornehmlich in Hannover statt. Die Ausbildung wird ab einer Mindestzahl von 10 Teilnehmern durchgeführt, die maximale Teilnehmerzahl beträgt 16.
4 Grundsätze der Tätigkeit als GVNB Platzrichter/Spielleiter Der GVNB-Platzrichter/Spielleiter verpflichtet sich, im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben, die Verbandswettspiele nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Oberste Gebote bei der Durchführung von Wettspielen sind die Einhaltung der Golfregeln, der Grundsätze der Sportlichkeit sowie der Prinzipien sportlicher Fairness. Der GVNB-Platzrichter/Spielleiter übt sein Amt jederzeit unparteiisch aus. In seiner Tätigkeit wahrt er stets die Verbandsinteressen des GVNB, wie sie insbesondere in der Satzung und der Wettspielordnung zum Ausdruck kommen. Der GVNB Platzrichter/Spielleiter wird von Dritten als Repräsentant des Verbandes angesehen. Er ist daher jederzeit den Zielen und sportlichen Grundsätzen des Verbandes verpflichtet. GVNB repräsentieren bedeutet: - Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation - Sicherer Umgang mit Spielern auf dem Platz - Selbstverständnis als Dienstleister - Fähigkeit zur Organisation und Durchführung von GVNB-Wettspielen - Fähigkeit, Anordnungen und Entscheidungen verständlich zu machen und durchzusetzen - Sicheres Auftreten gegenüber den Repräsentanten der Clubs Die Tätigkeit als GVNB Platzrichter/Spielleiter ist freiwillig und ehrenamtlich. Ein Aufwendungsersatz erfolgt im Rahmen der vom Vorstand des GVNB gefassten Beschlüsse und der entsprechenden Reisekosten-Richtlinien. Einem GVNB Platzrichter/Spielleiter anvertraute Unterlagen bzw. Ausrüstungsgegenstände sind schonend zu behandeln und auf Aufforderung im Einzelfall zurückzugeben. GVNB Platzrichter/Spielleiter nehmen an den vom GVNB angebotenen Fortbildungsmaßnahmen, die auch Prüfungen enthalten können, teil. Gleichzeitig fühlt sich der GVNB Platzrichter/Spielleiter einer selbständigen Fortbildung, die sowohl den Bereich Regeln als auch die zeitgemäße Abwicklung von Wettspielen umfasst, verpflichtet. GVNB Platzrichter/Spielleiter erfüllen stets, jedoch insbesondere bei Jugendwettspielen, eine Vorbildfunktion.
5 Anforderungen zum Erlangen/Erhalt des Status GVNB Platzrichter/Spielleiter Der Status eines GVNB Platzrichters/Spielleiters setzt neben der Einhaltung der Grundsätze der Tätigkeit als GVNB Platzrichter/Spielleiter voraus, dass der Spielleiter sich intensiv um den Erhalt und die Weiterentwicklung seiner Kenntnisse der Golfregularien und des Wettspielbetriebs bemüht. Neben den individuellen Bemühungen jedes Platzrichters/Spielleiters, sich fortzubilden, ist die Einhaltung folgender Voraussetzungen obligatorisch: 1. Regelmäßiger Besuch der jährlichen GVNB Spielleiter Seminare 2. Mindestens sechs Wettspieleinsätze, jeweils gerechnet über einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Jahren. Hierzu zählen die Einsätze für den GVNB, und die Entsendungen des GVNB zu Wettspielen des DGV oder einer Professional Tour mit. 3. Alle 2 Jahre Teilnahme an einem kurzen Regeltest (Dauer ca. 45 Minuten). Die Auswertung wird nicht veröffentlicht und dient vorrangig der Selbsteinschätzung. Der Platzrichter/Spielleiter erhält lediglich mitgeteilt, wie sein Ergebnis im Vergleich zu den anderen Teilnehmern liegt. Es erfolgt keine Benotung. In begründeten Fällen wird die einmalige Nichteinhaltung einer der o. g. Anforderungen akzeptiert. Die Berufung zum GVNB Platzrichter/Spielleiter über die Dauer von zwei Jahren erfolgt durch die Spielleiter-Kommission. Nach Ablauf der zwei Jahre endet die Berufung automatisch, die Spielleiter-Kommission kann jedoch erneut über die Dauer von zwei Jahren berufen. Die Berufung kann jedoch jederzeit innerhalb dieser zweijährigen Periode nach Anhörung des betroffenen Platzrichters/Spielleiters durch den Vorstand des GVNB widerrufen werden. Ein Widerruf des Status als GVNB Platzrichter/Spielleiter erfolgt insbesondere, wenn in einem unentschuldbaren Einzelfall oder wiederholt gegen diese Grundsätze der Tätigkeit als GVNB Platzrichter/Spielleiter verstoßen wird. Hannover, April 2011
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