Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf Fachzentrum Pflanzenbau. Informationen zum neuen Sachkundenachweis

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1 Informationen zum neuen Sachkundenachweis

2 Regelungen zur Sachkunde im Pflanzenschutz Grundlage sind die Artikel 5 und 6 der EU-RiLi 2009/128/EG Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass alle beruflichen Verwender sowie alle Vertreiber und Berater Zugang zu einer geeigneten Fort- und Weiterbildung bei von den zuständigen Behörden benannten Stellen erhalten. Hierzu gehört sowohl eine Erstausbildung als auch eine Weiterbildung zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung der entsprechenden Kenntnisse. In D umgesetzt durch 9 PflSchG Sachkunde-VO regelt nähere Vorschriften zu 9 Abs. 6 PflSchG (z.b. Prüfung, Anerkennung Fortbildung, ) Detailregelungen durch LMS vom

3 Regelungen zur Sachkunde im PflSchG SKN verpflichtend für: Anwender, Berater, Ausbilder Abgeber Kein SKN notwendig für: Haus- und Kleingartenbereich Ohne SKN OWi einfache Hilfstätigkeiten unter Aufsicht Lehrling / Praktikant PSM zur Wildschadensverhütung (Internet LfL)

4

5 Regelungen zur Sachkunde im PflSchG SKN wird auf Antrag von der zuständigen Stelle ausgestellt, wenn Zuverlässigkeit Fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten SKN kann widerrufen werden Pflicht zur Fort- oder Weiterbildung in einem Zeitraum von 3 Jahren Fehlen ist nicht automatisch Owi Bei Fehlen soll Frist gesetzt werden, wenn Frist verstreicht soll SKN widerrufen werden

6 Übergangsvorschriften nach PflSchG ( 74) Sachkundige bis einschließlich : Alter SKN gilt bis Neuer SKN muss bis beantragt werden Beginn des 3-jährigen Zeitraums zur Fort- oder Weiterbildung am bis Wenn Ausbildung vorm begonnen: SKN nach alter Sachkunde-VO Wenn Ausbildung nach begonnen: SKN nach der jeweils geltenden Fassung (bis alte Regelung, danach neue Sachkunde-VO)

7 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Wichtige Änderungen: Hochschulabsolventen müssen nachweisen, dass fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil des Studiums waren (Beginn Studium WS 2013/2014) Sachkunde für Anwender, Berater, Ausbilder Anlage 1 Teil A und B (Umgang mit PS-Geräten) Sachkunde für Abgeber Anlage 2 Teil A und C (Neu: Beratungsgespräch) Anwender-SK schließt Abgeber-SK nicht mehr mit ein Altfälle müssen beide SKN beantragen, wenn keine Qualifikation verloren gehen soll

8 Neuerungen bei der Sachkunde Fachzentrum Pflanzenbau - Team Pflanzenschutz Stand September 2013 A n s b a c h

9 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Sachkundenachweis = Scheckkarte Ohne Bild und Speicherung (in BY) Gilt nur in Verbindung mit Perso. Sachkundenachweis wird auf Antrag ausgestellt (Wohnortprinzip) Anwender örtliches AELF Abgeber FZ Pflanzenbau Abstimmung für beide Fälle nötig Online-Antragstellung erst ab 8/2014 geplant, bis dahin wird eine Überganslösung zur Verfügung stehen (siehe LMS) Bescheid sofort, Gebühren 30 Euro (positiv), 15 Euro (negativ) Ausgabe der neuen SKN frühestens ab 09 / 2014

10 Prüfungen

11 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Prüfung: Fachtheoretischer Teil: Schriftliche Prüfung (z.b. multiple Choice, <60 Min.) und Mündliche Prüfung (<30 Min.) Fragen sind jeweils an Anwender bzw. Abgeber auszurichten Fachpraktischer Teil: Anwender : Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch insgesamt max. 30 Min davon max. 10 Min. für Gespräch Abgeber : Beratungssituation mit Fachgespräch insgesamt max. 30 Min davon max. 10 Min. für Gespräch Ab sofort Trennung Anwender- / Abgeberprüfung notwendig

12 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Prüfungsausschuss: 3 Mitglieder mit je mind. einen Stellvertreter Dauer: 3 Jahre Vorsitz wird gewählt Mitglieder müssen sachkundig sein und ausreichende berufliche Erfahrung haben Prüfungsanmeldung: Schriftliche Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Prüfung

13 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Prüfungsbewertung: 6-stufige Notenskala 3 Noten: 1.Fachtheoretischer Teil: Schriftliche Prüfung 2.Fachtheoretischer Teil: Mündliche Prüfung 3.Fachpraktischer Teil Prüfung bestanden, wenn in jeder Note mind. 4 erreicht wird 2 Wiederholungen möglich (in 2 Jahren nach der Prüfung) Befreiung von bereits bestandenen Teilen auf Antrag möglich

14 Fort- und Weiterbildungsmaßnahme

15 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen LfL ist für Anerkennung zuständig Anerkennungsvoraussetzungen: Inhalt Geeignete Fachkräfte (SKN ist nicht Pflicht) Räumliche und technische Voraussetzungen Anerkennung ist zu verweigern, wenn Interessenskonflikt besteht

16 Neue Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung gültig ab , wichtige Neuerungen (Stand ) Leitlinie zur bundesweiten Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen ( IPS, Rechtsbereich Pflanzenschutz): 8 Themenbereiche (Rechtsgrundlagen, Integrierter Pflanzenschutz, Schadursachen, Pflanzenschutzmittelkunde, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Geräte und Ausbringung, Risikomanagement, Anwenderschutz) 4 Themenbereiche je Veranstaltung Rechtsgrundlagen und Integrierter Pflanzenschutz immer Bestandteil einer Veranstaltung Mindestdauer 4 Stunden

17 Fachschulen Müssen sich LWS / HLS anerkennen lassen für Fortbildungsveranstaltung? NEIN siehe obiges LMS Bescheinigung über anerkannte Fortbildung wird mit Abschlusszeugnis ausgehändigt

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