Justizministerialblatt für das Land Brandenburg

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1 Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Herausgegeben vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Nr Jahrgang Potsdam, 16. Oktober 2017 Inhalt Seite Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität und der Geldwäsche Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg vom 16. März 2017 (410-1) Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 15. September Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 29. September Personalnachrichten Ausschreibungen... 88

2 86 JMBl. Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität und der Geldwäsche Rundverfügung des Generalstaatsanwalts des Landes Brandenburg Vom 16. März 2017 (410-1) Nach Nummer I.3 Satz 1 der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz vom 11. November 2013 (JMBl S. 14) zur Bestimmung der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) zur Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität, der grenzüberschreitenden banden- oder gewerbsmäßig begangenen Eigentumskriminalität und der Geldwäsche ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ferner zuständig für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren grenzüberschreitender banden- oder gewerbsmäßig begangener Eigentumsdelikte. Diese Regelung präzisiere ich aufgrund der Ermächtigung in Satz 2 der genannten Vorschrift wie folgt: Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist für die Bearbeitung folgender Ermittlungsverfahren zuständig: 1. Straftaten mit Kraftfahrzeugen als Tatgegenstand in allen Fällen des Diebstahls, Raubes und Unterschlagung, in denen Tatumstände Anhaltspunkte für eine grenzüberschreitende banden- oder gewerbsmäßige Tatbegehung ergeben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Kraftfahrzeuge entwendet werden, bei denen erkennbare Tat-/Serienzusammenhänge aufgrund der Zusammensetzung von Tätergruppierungen, des Tatobjektes, der Tatörtlichkeit, der Tatzeit oder des Modus Operandi vorliegen oder sonstige Indikatoren eine grenzüberschreitende bandenoder gewerbsmäßige Tatbegehung vermuten lassen. 2. Im Übrigen auch für andere grenzüberschreitende bandenoder gewerbsmäßig begangene Eigentumsdelikte, soweit ein diesbezüglicher Anfangsverdacht im Sinne von 152 Absatz 2 StPO nach den Vorgaben meiner Rundverfügung vom 21. August 1998 (411-40) zu bejahen ist. In den genannten Fällen ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft unmittelbar zuständig; das Verfahren der Abgabe richtet sich nach Nummer II.2 der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz vom 11. November In den Fällen der Nummer 2 behalte ich mir jedoch im Einzelfall vor, unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und in Abhängigkeit von der Belastungssituation in der Schwerpunktstaatsanwaltschaft eine andere Staatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der Amtsverrichtung zu beauftragen. 3. Diese Rundverfügung tritt mit Wirkung vom 16. März 2017 in Kraft und ersetzt meine gleichnamige Rundverfügung vom 17. Februar 2014 (410-1). Die Zuständigkeit in den Fällen der Nummer 2 erstreckt sich auf alle Verfahren, die nach dem Tag des Inkrafttretens dieser Rundverfügung eingeleitet werden. Prof. Dr. Rautenberg Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung von Dienstausweisen Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Vom 15. September 2017 Folgender abhanden gekommener Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt: Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Herr Klaus-Christoph Clavée, Dienstausweis-Nr , ausgestellt am 21. August 2015, gültig bis 21. Dezember Ich bitte alle Justizbehörden, insbesondere die Justizvollzugsanstalten, Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung des Ausweises zu verhindern. Feststellungen über den Verbleib des Ausweises sind umgehend dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz mitzuteilen.

3 JMBl. 87 Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Vom 29. September 2017 Folgender abhanden gekommener Dienstausweis wird hiermit für ungültig erklärt: Ich bitte alle Justizbehörden, insbesondere die Justizvollzugsanstalten, Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung des Ausweises zu verhindern. Feststellungen über den Verbleib des Ausweises sind umgehend dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz mitzuteilen. Herr Justizvollzugshauptsekretär Roberto Jenchen, Dienstausweis-Nr , ausgestellt am 11. März 2016, gültig bis 28. Februar Personalnachrichten Ordentliche Gerichtsbarkeit Sozialgerichtsbarkeit Ernannt: zur Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts: Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Gisela Thaeren-Daig; zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht: Richter am Oberlandesgericht Frank Beckmann; zur Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht: Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ingrid Schäfer; zum Direktor des Amtsgerichts R 2 mit Amtszulage : Direktor des Amtsgerichts Roger Schippers in Perleberg; zur Richterin am Oberlandesgericht/zum Richter am Oberlandesgericht: Richterin am Amtsgericht Silke Tournay in Königs Wusterhausen, Richter am Landgericht Dr. Lars Hein in Neuruppin, Richter am Landgericht Dr. Lars Lütgens in Neuruppin; zur Richterin am Amtsgericht: Richterin Dr. Nadine Hahn in Potsdam; zur Obergerichtsvollzieherin A 9 mit Amtszulage : Ramona Griebel in Frankfurt (Oder) Versetzt: Richterin am Amtsgericht Katharina Platzeck von Bad Freienwalde nach Bernau bei Berlin Ruhestand: Justizhauptsekretärin Ulrike Kleta aus Perleberg; Justizhauptsekretärin Sigrid Jahncke aus Neuruppin Staatsanwaltschaften Ernannt: zum Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Andreas Otto bei dem Landessozialgericht Justizvollzug Ernannt: zur Regierungsoberamtsrätin/zum Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrätin Annette Gädeke in Neuruppin-Wulkow und Regierungsamtsrat Uwe Flehmig in Cottbus-Dissenchen; zur Justizvollzugsobersekretärin/zum Justizvollzugsobersekretär (Beamte auf Probe): Justizvollzugsobersekretäranwärterin/Justizvollzugsobersekretäranwärter Jennifer Mügge, Ronny Breitmeier, Stefan Görs, David Loff, Tobias Mangelsdorf, Janis Pusch und Nico Werner in Brandenburg an der Havel, Vivien Glomba, Martin Hartmann, Kay Höfig, Christian Lehmann und Janine Wolter in Cottbus-Dissenchen, Benjamin Brätz, Oliver Peukert und Patrick Schmidt in Neuruppin-Wulkow; zum Justizvollzugsobersekretär (Beamter auf Lebenszeit): Justizvollzugsobersekretär Matthias Richter in Brandenburg an der Havel Ruhestand: Regierungsamtsinspektor Reinhard Eimler in Neuruppin-Wulkow Ruhestand: Justizamtsinspektor Peter Jung aus Neuruppin

4 88 JMBl. Ausschreibungen Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz I. Rücknahme von Stellenausschreibungen Die im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Mai 2016 veröffentlichte Ausschreibung einer Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Amtsgericht (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin und die im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Juli 2017 veröffentlichte Ausschreibung einer Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) bei dem Landgericht Cottbus, jeweils im Bewerberkreis beschränkt auf Richterinnen und Richter auf Probe aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich unter Berücksichtigung des 12 Absatz 2 Satz 2 DRiG seit mindestens fünf Jahren im richterlichen Probedienst befinden, werden zurückgenommen. II. Es wird unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen: bei dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zwei Stellen für Vorsitzende Richterinnen oder Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 3 BbgBesO) zwei Stellen für Richterinnen oder Richter am Oberlandesgericht (Besoldungsgruppe R 2 BbgBesO) bei dem Amtsgericht Prenzlau eine Stelle für eine Direktorin oder einen Direktor des Amtsgerichts (Besoldungsgruppe R 2 BbgBesO) bei dem Landgericht Cottbus zwei Stellen für Richterinnen oder Richter am Landgericht (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) bei dem Amtsgericht Senftenberg eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Amtsgericht (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO) bei dem Amtsgericht Bernau bei Berlin eine Stelle für eine Richterin oder einen Richter am Amtsgericht (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO). Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen. Da in den Bereichen der Vorsitzenden Richterinnen bzw. Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, der Richterinnen bzw. Richter am Oberlandesgericht sowie der Direktorinnen und Direktoren der Amtsgerichte Frauen unterrepräsentiert sind, sind diese insoweit besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung aller Stellen richtet sich ausschließlich an Richterinnen und Richter, die bereits im Justizdienst des Landes Brandenburg beschäftigt sind, wobei darüber hinausgehend die Stellen bei den Amtsgerichten Senftenberg und Bernau bei Berlin ausschließlich Versetzungsbewerberinnen und -bewerbern vorbehalten sind, während sich die Ausschreibung der Stellen bei dem Landgericht Cottbus ausschließlich an Richterinnen und Richter auf Probe aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Brandenburg richtet. Bewerbungen sind bis zum 15. November 2017 auf dem Dienstweg an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107, Potsdam, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bewerberinnen und Bewerber auf Beförderungsstellen (ab R 2 BbgBesO) eine Mitteilung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst eingeholt wird. III. Es wird Bewerbungen entgegengesehen für die Neubesetzung einer Notarstelle mit Amtssitz in Fürstenwalde/Spree zum 1. März Die Bewerberinnen/Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt haben oder ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule der ehemaligen DDR mit dem Staatsexamen abgeschlossen und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung absolviert haben. Auf den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung wird verzichtet, wenn die Bewerberin/der Bewerber als Notarin/Notar in

5 JMBl. 89 einem Staatlichen Notariat tätig war oder zehn Jahre als Juristin/Jurist gearbeitet hat und notarspezifische Kenntnisse nachweist. Nach 7 Absatz 1 der Bundesnotarordnung soll zur hauptberuflichen Amtsausübung als Notarin/Notar in der Regel nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessorin/Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst der Notarkammer des Landes befindet, in dem sie oder er sich um die Bestellung bewirbt. Bewerbungen sind in dreifacher Ausfertigung an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Abteilung II Notarangelegenheiten, Heinrich- Mann-Allee 107, Potsdam zu richten und müssen bis zum 15. November 2017 eingegangen sein. Sie müssen die in Abschnitt II Nummer 3 der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz über die Angelegenheiten der Notare (AVNot) vom 6. Mai 2014 (JMBl. S. 68) vorgesehenen Angaben enthalten. Es besteht die Verpflichtung zur Übernahme der Aktenverwaltung der Urkundengeschäfte des Amtsvorgängers.

6 90 JMBl.

7 JMBl. 91

8 Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Das Justizministerialblatt erscheint in der Regel am 15. eines jeden Monats. Herausgeber: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Der Preis für ein Bezugsjahr beträgt 58,80 EUR (einschließlich Postzustellgebühren und 7 % Mehrwertsteuer). Die Einweisung kann jederzeit erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig; sie muss bis spätestens dem Verlag zugegangen sein. Einzelverkaufspreis: 4,86 EUR zuzüglich Versand und Portokosten und 7 % Mehrwertsteuer (nur Nachnahmeversand). Die Lieferung des Blattes erfolgt durch die Post. Reklamationen bei Nichtzustellung, Neu- bzw. Abbestellungen, Änderungswünsche und sonstige Anforderungen sind an die Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh zu richten. Herstellung, Verlag und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24-25, Haus 2, Potsdam (OT Golm), Telefon:

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