Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Abgeordneten Jens Petermann, Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Ralph Lenkert, Petra Pau, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz A. Problem AlseinzigederdreiStaatsgewaltenistdieJustiznichtorganisatorischunabhängig,sondernwirdvonderExekutivealseinederanderenbeidenGewaltenverwaltet.DieEinflussnahmemöglichkeitenderExekutivehabenerheblicheBedeutung für die Justiz. Dies gilt besonders für die Auswahl einzustellender Bewerberinnen und Bewerber, diesteuerungderkarrierenvonrichterinnenundrichtern,namentlich durchentscheidungenüberdiebeurteilung,beförderungundanderepersonalmaßnahmen der Richterinnen und Richter, BerichtspflichtenvonundWeisungsmöglichkeitengegenüberdenStaatsanwaltschaften sowie dieentscheidungüberdieausstattungdergerichteundstaatsanwaltschaften. DiebestehendenKarrierestrukturenimRichterdienstbegünstigeninformelle Abhängigkeitsstrukturen.DerhierarchischeAufbauderJustizsowiewesentlicheGrundzügedesAmtsrechtsderRichterinnenundRichterentstammendem historischenbeamtenrecht.dasbeamtenrechtistaufdiebedürfnissederexekutive zugeschnitten und mit einer unabhängigen Justiz nicht vereinbar. DiegroßeMehrheitderandereneuropäischenDemokratienhatihreJustizbereitsimSinnederGewaltenteilungzurStärkungderUnabhängigkeitderRechtsprechungalswesentlichesElementderRechtsstaatlichkeitinstitutionellverselbständigt.DeutschlandmusswiederdenAnschlussandeneuropäischen StandardderRechtsstaatlichkeitfindenunddieJustizinBundundLänderninstitutionell unabhängig ausgestalten. B. Lösung EsisteineumfassendeReformderJustizstrukturenvorzunehmen.DazusindsowohlÄnderungendesGrundgesetzeserforderlichwieaucheinerVielzahlvon einzelgesetzlichenregelungensowohlaufbundes-wieaufländerebene.der vorliegendeentwurfbeziehtsichzunächstaufdienotwendigenänderungendes Grundgesetzes.IneinemweiterenGesetzentwurf (vgl.fraktiondielinke.,

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C. Alternativen Keine. EntwurfeinesGesetzeszurHerstellungderinstitutionellenUnabhängigkeitder Justiz vom28.november2012,bundestagsdrucksache17/11703)werdenänderungenu.a.desgerichtsverfassungsgesetzesunddesdeutschenrichtergesetzes vorgenommen. KernelementederReformsindzwingendeVorgabenfürundderAusbauderBefugnissevonRichterwahlausschüssenimBundundindenLändernzurStärkung derdemokratischenlegitimation,dieüberführungderstaatsanwaltschaftenaus derexekutiveindiejustiz,dieabschaffungämterbasierenderjustizinterner HierarchiensowiedieRegelungbinnendemokratischerStrukturenderSelbstverwaltung. DervorliegendeEntwurfgehtaufdieArbeitderNeuenRichtervereinigung ZusammenschlussvonRichterinnenundRichtern,Staatsanwältinnenund Staatsanwälten e. V. aus dem Jahr 2010 zurück. D. Kosten DienotwendigenFolgeänderungenaufderEbeneeinfachenGesetzesrechtshabenaufBundes-undaufLandesebenefinanzielleFolgen.ImBundsinddurch diebisherhöherebesoldungvonbundesrichterinnenundbundesrichternjedenfallskeinemehrausgabenzuerwarten.jenachdemniveauderbesoldung,das einfachgesetzlichauflandesebenefestgelegtwird,könnenauflandesebene Mehrkosten entstehen, deren Höhe nicht absehbar ist.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11701 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz Vom DerBundestaghatmitZustimmungdesBundesratesdas folgendegesetzbeschlossen;artikel79absatz2des Grundgesetzes ist eingehalten: Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes DasGrundgesetzfürdieBundesrepublikDeutschland inderimbundesgesetzblattteiliii,gliederungsnummer100-1,veröffentlichtenbereinigtenfassung,daszuletzt durch geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 74 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa)innummer27werdennachdemwort Richter die Wörter und Staatsanwälte eingefügt. bb)nachnummer27wirdfolgendenummer27a eingefügt: 27a.dieorganisatorischeUnabhängigkeitder rechtsprechendengewaltindenländern;. b)inabsatz2wirddieangabe Nr.25und27 durch die Angabe Nummer 25, 27 und 27a ersetzt. 2. Artikel 92 wird wie folgt gefasst: Artikel 92 (1)DierechtsprechendeGewaltliegtindenHänden derrichterundstaatsanwälte.dierechtsprechungist denrichternanvertraut.imbereichderstrafrechtspflege sinddiegestaltungdesermittlungsverfahrensunddie MitwirkunganderRechtsprechungundanderStrafvollstreckungdenStaatsanwältenanvertraut.MitAusnahme derämterderrichterdesbundesverfassungsgerichts sinddieämterderrichterundstaatsanwälteeinheitlich. DieRichterundStaatsanwältehabenAnspruchaufeine angemessene,ihreunabhängigkeitsicherndeentschädigung. Das Nähere regelt ein Gesetz. (2)DierechtsprechendeGewaltwirddurchdasBundesverfassungsgericht,durchdieindiesemGrundgesetz vorgesehenenbundesgerichte,durchdiebundesanwaltschaftsowiedurchdiegerichteundstaatsanwaltschaften derländerausgeübtunddurchdierichterundstaatsanwälte verwaltet. Das Nähere regelt ein Gesetz. 3. Artikel 95 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)ÜberdieBerufungderRichterdieserGerichtesowiederStaatsanwältedesBundesentscheideteinRichterwahlausschuss.JeeinDrittelseinerMitgliederwerden vomdeutschenbundestagundbundesratentsandt,ein DrittelseinerMitgliederwerdenvondenRichternund StaatsanwältendesBundessowievonderRechtsanwaltschaftjeweilsausihremKreisgewählt.DasNähereregelt ein Bundesgesetz. 4. Artikel 96 wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ObersterGerichtshoffürdiesesGerichtistderBundesgerichtshof. b) Die Absätze 2 und 3 werden aufgehoben. c) Die Absätze 4 und 5 werden die Absätze 2 und Artikel 97 wird wie folgt geändert: a)inabsatz1werdennachdemwort Richter die Wörter und Staatsanwälte eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2)DiehauptamtlichangestelltenRichterund StaatsanwältekönnenwiderihrenWillennurkraft richterlicherentscheidungundnurausgründenund unterdenformen,welchediegesetzebestimmen, vorablaufihreramtszeitentlassen,dauerndoder zeitweiseihresamtesenthoben,aneineanderestelle oderindenruhestandversetztwerden.diegesetzgebungkannaltersgrenzenfestsetzen,beiderenerreichungauflebenszeitangestellterichterundstaatsanwälteindenruhestandtreten.beiveränderungder EinrichtungderGerichteoderStaatsanwaltschaften oderihrerbezirkekönnenrichteraneinanderesgericht,staatsanwälteaneineanderestaatsanwaltschaft versetzt werden. 6. Artikel 98 wird wie folgt gefasst: Artikel 98 (1)DieRechtsstellungderRichterundStaatsanwälte desbundesistdurchbesonderesbundesgesetzzuregeln. (2)WenneinRichteroderStaatsanwaltdesBundesim AmteoderaußerhalbdesAmtesgegendieGrundsätze desgrundgesetzesodergegendieverfassungsmäßige OrdnungeinesLandesverstößt,sokanndasBundesverfassungsgerichtmitZweidrittelmehrheitaufAntragdes Bundestagesanordnen,dassderRichteroderStaatsanwaltineinanderesAmtoderindenRuhestandzuversetzenist.ImFalleeinesvorsätzlichenVerstoßeskannauf Entlassung erkannt werden. (3)DieRechtsstellungderRichterundStaatsanwälte indenländernistdurchbesonderelandesgesetzezuregeln,soweitartikel74absatz1nummer27nichtsanderes bestimmt. (4)ÜberdieEinstellungderRichterundStaatsanwälte indenländernentscheideteinrichterwahlausschuss. ZweiDrittelseinerMitgliederwerdenvondergesetzgebendenKörperschaftdesLandesentsandt,einDrittelseinerMitgliederwerdenvondenRichternundStaatsanwältendesLandessowievonderRechtsanwaltschaftdes LandesjeweilsausihremKreisgewählt.DasNähereregelt ein Gesetz.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode (5)DieLänderkönnenfürRichterundStaatsanwälte deslandeseineabsatz2entsprechenderegelungtreffen.geltendeslandesverfassungsrechtbleibtunberührt. DieEntscheidungübereineRichteranklagestehtdem Bundesverfassungsgericht zu. Artikel 2 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft. Berlin, den 29. November 2012 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11701 Begründung A. Allgemeines I. Derzeitige Sach- und Rechtslage AlseinzigederdreiStaatsgewaltenistdieJustiznichtorganisatorischunabhängig.NurdieJudikativeverwaltetsich bislangnichtselbst.dieorganisatorischeunabhängigkeit derlegislative,dieüberihreeigeneparlamentsverwaltung verfügt,wirdalsselbstverständlichangesehen.sohabender DeutscheBundestagundderBundesratihreigenesPersonal, eigenständigewissenschaftlichediensteundübeninihren Liegenschaften die Polizeigewalt aus. DagegenwirddieJudikativevonderExekutiveverwaltet. JedesGericht mitausnahmedesbundesverfassungsgerichts gehörtzumgeschäftsbereicheinesministeriums undhatinsoweitinadministrativenangelegenheitendie Stellung einer nachgeordneten Behörde. DieEinflussnahmemöglichkeitenderExekutivehabenerheblicheBedeutungfürdieJustiz,siereicheninsbesondere überreinfiskalischevorgabenundz.b.liegenschaftsangelegenheitenhinaus.dennvoralleminpersonalangelegenheitenhatdiejustizministerialverwaltungentscheidende Funktionen. BewerbungenumdieAufnahmeindenRichterdienstsind regelmäßigandieexekutivezurichten,dieauchtatsächlich diewesentlicheauswahlentscheidungtrifft.selbstinden Ländern,indeneneinRichterwahlausschussbestehtunddiesernichtnurüberdieVerleihungdesStatusalsRichterin oderrichterauflebenszeitentscheidet,sondernschonvor dereinstellungzubeteiligenist,liegtdieauswahlentscheidungpraktischinderhandderministerialverwaltung.denn esentsprichtüblicherpraxis,dassdierichteramtsbewerberinnenundrichteramtsbewerbersichregelmäßignurder Ministerialbürokratiepersönlichvorstellen.DieEntscheidungsgrundlagefürdenRichterwahlausschussistdanndie PapierformderBewerber,diesichlediglichausdennuraus NotenbestehendenExamina (allenfallsnocheinerkaum aussagekräftigenpersonalakteausderreferendarausbildung)sowiedemministeriellenbesetzungsberichtzusammensetzt.wenndannauchdiezahlderdemrichterwahlausschusspräsentiertenkandidatinnenundkandidatender ZahlderzubesetzendenStellenentspricht,verkürztsichdie EntscheidungsmachtdesRichterwahlausschussesdefacto aufeinebestätigungdesvorschlagesderverwaltung.beförderungsentscheidungentrifftdieministerialverwaltungin denmeistenländernallein,schoneinemitwirkunghieran durcheinenggf.bestehendenrichterwahlausschussistdie Ausnahme. DasbundesrechtlichgeregelteVerfahrenderAuswahlvon BundesrichterinnenundBundesrichternunterscheidetsich vondenverwaltungslastigenverfahrenderländernichtim entscheidendenpunkt,auchwennesvölligandersstrukturiertist.diewahlzurbundesrichterinoderzumbundesrichtersetztregelmäßigeinenvorschlagunddieunterstützung durchdieexekutiveeineslandesvoraus.dazu,wiedieser VorschlagzuStandekommt,gibteskeineVorgaben.Die VorschlägesindalsPersonalangelegenheitenvertraulich, werden aber auch als vertrauliches Politikum behandelt. DiebisherigeMöglichkeitderExekutive,durchVorschläge zurbzw.entscheidungüberbeförderungvonrichterinnen undrichtern,staatsanwältinnenundstaatsanwälteneinflusszunehmen,mussentfallen.auchwenndieeinflussnahmesichmeistdarinerschöpft,subtilzuvorauseilendem Gehorsamzustimulieren,genügteinsolcherMechanismus, umdieunabhängigkeitzubeeinträchtigen (vgl.eugh,urteilvom9.märz2010,rs.c-518/07,rn.36zurunabhängigkeitvondatenschutzbeauftragten),undesliegthierinein zentralesmachtmittelderexekutivegegenüberrichterinnenundrichtern,diebeförderungsämterunddiedamitverbundenehöherebesoldungsowiedenggf.alshöherangesehenenstatusanstreben.soentscheidetdieexekutivebislang weitgehendrechtsschutzfrei,obundwanneinerichterin odereinrichteraneineoberinstanzzur Erprobung abgeordnetwird,wasfaktischevoraussetzungfüreine Beförderungist.SielegtauchdieEignungsprofilefürdiezu besetzendenstellenfestundhatdamitzentralesteuerungsmöglichkeitenfürrichterinnenkarrierenundrichterkarriereninderhand.vondiesenmittelnmachtsieauchgebrauch. Hinzukommt,dassdieBeurteilungderRichterinnenund Richter,diedienotwendigeformaleGrundlagefürBeförderungsentscheidungenist,ausschließlichinderHandder Exekutiveliegt.DieformaldieBeurteilungausstellenden GerichtspräsidentinnenundGerichtspräsidentenhandelninsoweitinexekutiverFunktion,sindderMinisterialverwaltunginsoweitnachgeordnet,diezwarregelmäßignichtindie einzelnenbeurteilungeneingreift,aberbeurteilungsrichtlinien vorgibt. Abordnungen,dieeinerRichterinodereinemRichtereine besonderegelegenheitzumaufbauvonspezialkenntnissen unddamitfaktischdenzugangzubesonderenfunktionenin derjustizeröffnen,werdenebenfallsvonderjustizministerialverwaltungvergeben.zunennensindhierbesondersseltene Funktionen, etwa internationale Verwendungen bei den InstitutionenderEuropäischenGemeinschaftoderMitgliedschaftenininternationalbesetztenGremienaufvölkerrechtlicherEbenedesEuroparatesoderderVereintenNationen und deren Unterorganisationen. GegenständeundUmfangrichterlicherundstaatsanwaltschaftlicherFortbildungliegenvollständiginderHandder Ministerialverwaltung.Diesebestimmtalsomaßgeblich,mit welcherthematikundwelchemumfangrichterinnenund Richter,StaatsanwältinnenundStaatsanwälteihreRechtskenntnissedienstlichvertiefenkönnenundhatdamitnicht unerheblicheninhaltlicheneinflussaufdietätigkeitder Justiz. DerMinisterialverwaltungkommendiemaßgeblichen DienstaufsichtsbefugnisseüberRichterinnenundRichter, StaatsanwältinnenundStaatsanwältezu.SoweitdieseFunktionenbishergesetzlichdenPräsidentinnenoderPräsidenten dergerichtezufallen,handelnsieinsoweitinverwaltungsfunktion und damit eingebunden in die Exekutive. NebendiesenBefugnissenbestehenzusätzlichespezielle EinwirkungsmöglichkeitengegenüberStaatsanwältinnenund Staatsanwälten,dadiesebislanginjederHinsichtindieExe-

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kutiveeingeordnetsind.staatsanwältinnenundstaatsanwälte unterliegendeminternenundexternenweisungsrechtsowie ggf.berichtspflichten.vondenweisungsrechtenwirdsowohlinallgemeinerform,alsauchineinzelfällengebrauch gemacht.dieberichtspflichtendienennichtnurdazu, StaatsanwältinnenundStaatsanwältedavonabzuhalten,in eigenerverantwortungbestimmtemaßnahmenzuergreifen. InderSummeliegendiefürdaspersönlicheFortkommenin positiverwieauchinnegativerweiseentscheidendenhandlungs-undentscheidungsmöglichkeitenbisherinderhand derexekutive.diebestehendenkarrierestrukturenimrichterinnendienstundrichterdienstbegünstigeninformelleabhängigkeitsstrukturen.derhierarchischeaufbauderjustiz entstammtdemhistorischenbeamtenrecht,istaufdiebedürfnissederexekutivezugeschnittenundmiteinerunabhängigenjustiznichtvereinbar.zwarhatsichdiejustizaufgrundverfassungsgerichtlichervorgabenformalvonden RichterinnenbeamtenundRichterbeamtenverabschiedet, dieamtsbezeichnungengeändertundfürdierichterinnen undrichtereineeigenebesoldungsordnunggeschaffen. GleichwohlfunktionierendasLaufbahndenken,dieinnere HierarchiesowiedasSystemvonBelohnungenundBelastungen,dievonderExekutivegewährtwerdenkönnen,im Kern unvermindert. WirklichunabhängigwirdeineRichterinodereinRichter nursein,wennsieodererauchinnerhalbderjustizkeinen Abhängigkeitenausgesetztist,durchihroderseinWohlverhaltennichtsgewinnenundnichtsverlierenkann.Dassetzt eineegalitärundbinnendemokratischorganisiertesowie selbstverwaltetejustizvoraus,inderallerichterinnenämter und Richterämter einheitlich sind. DiedemokratischeLegitimationderRichterinnenundRichter,diedurchdiebisherigenStruktureninihrAmtgekommensind,wirdallgemeinanerkannt.Esistjedochfestzustellen,dassschondieEntscheidungsträgerderExekutive,die maßgeblichüberdieberufungvonrichterinnenundrichternentscheiden,nurübereinemittelbaredemokratische Legitimationverfügen.DasvorliegendeGesetzstärktdiedemokratischeLegitimationderJustizdadurch,dassdieParlamenteeinenüberwiegendenEinflussaufdieAuswahlvon RichterinnenundRichternerhaltenunddiebisherzentrale Funktiondernurmittelbarlegitimiertenundselbstnichtbetroffenen Exekutive entfällt. NichtzuletztdientdievorliegendeStrukturreformderJustiz derstabilisierungderstaatlichenstrukturenundfunktionen insgesamt.denndurchsiewerdendiezweiteunddiedritte Staatsgewaltweitgehendentflochten,wasderEffektivierung beider Staatsgewalten dient. Derbisherige,ständigesteuerndeEingriffinlaufendeAngelegenheitenderJudikativedurchdieExekutivewiderspricht dem Leitgedanken der Gewaltenteilung. SachlicheGründefürdenEingriffderExekutiveindieVerwaltungsstrukturenderJudikativebestehennicht.Eristinsbesondereunnötig,dadieJustizbeientsprechendengesetzlichvorzusehendeninternenStrukturenohneweiteresinder Lageist,ihreAngelegenheiteneffizientunderfolgreich selbstzuregeln.insbesondereverfügtsieüberdashierfür bestensqualifiziertepersonal,dessensichdieexekutive schonbishergernebedient:vielfachwerdenrichterinnen undrichter statusbedingtnuraufzeit vonrechtsprechungsaufgabenbefreitundinderverwaltungeingesetzt, wosieausschließlichverwaltungsaufgabenwahrnehmen. AlleineindenJustizministeriendesBundesundderLänder sindzusammengenommenständigmehrerehundertrichterinnenundrichtertätig.auchandereressortsgreifenauf AbordnungenausderJustizzurück.Nichtseltenwerden abgeordneterichterinnenoderrichteralsbaldnachdieser TätigkeitalsRichterinnenundRichterbefördert,obwohlsie dort gerade keine richterliche Erfahrung gewinnen konnten. DiefürdenRechtsstaatkonstitutiverichterlicheUnabhängigkeit,dieinArtikel97Absatz1GGausdrücklichgarantiertist,istnichtalsGrundrechtderRichterinnenundRichter ausgestaltet.dasunterscheidetsiezwarqualitativeindeutig vonderwissenschaftsfreiheitdesartikels5absatz3satz1 GG.GleichwohlbestehengewichtigeParalleleninsoweit, alsbeides,dierichterlicheunabhängigkeitwieauchdie WissenschaftsfreiheitkeinSelbstzweckimInteressederen Trägersind,sondernwesentlichdaraufzielen,eingesamtgesellschaftlichesInteressedadurchzuverfolgen,dassdie TrägerdieserRechteindieLageversetztwerdensollen,frei undunbeeinflusstihrertätigkeitnachzugehen.welchhohe BedeutungPartizipationanwissenschaftsrelevantenVerwaltungsentscheidungenfürdieTrägerdesGrundrechtsaus Artikel5Absatz3Satz1GGhat,haterstjüngstdasBundesverfassungsgerichthervorgehoben (BVerfG,Beschlussvom 20.Juli2010,1BvR748/06,Absatznummer88ff.),alses diestrukturelleaushöhlungdereinflussnahmemöglichkeit vonprofessorinnenundprofessorenaufwissenschaftsrelevanteverwaltungsfragen,diederenforschendeundlehrende Tätigkeitformalunberührtließ,alsmitdemGrundgesetz unvereinbarerkannte.ingleichemsinnebedarfauchdie Rechtsprechungderstrukturell-organisatorischenSicherung vorexterneneingriffen,dierechtsprechungsrelevantsind, selbstwennsienichtdiespruchtätigkeitineinzelnenverfahrenunmittelbarbetrifft.äußereordnungundinhaltwissenschaftlichertätigkeitsindletztlichuntrennbarverbunden dasgiltentgegenderbisherigenrechtsprechungzurrichterlichenunabhängigkeitauchfürdierichterlichetätigkeit. AusdiesemGrundeumfasstdierichterlicheUnabhängigkeit nachdeminternationalenstandard,wieeraufderebenedes EuroparatesvondemCCJE (ConsultativeCounselofEuropeanJudges)inder MagnaChartaderRichter niedergelegt ist,auchverwaltungsfragenwiez.b.dieeinstellung,beförderungundfortbildungderrichterinnenundrichtersowie diefinanzierungderjudikativeundführtzumorganisatorischenerfordernisderselbstverwaltung (MagnaChartaof Judges,Straßburg,17.November2010,CCJE (2010)3final, Absatznummer4ff.).IndiesemSinnekannmitgutenGründenvertretenwerden,dassdasgroßeÜbergewichtderExekutivebeiderVerwaltungderJudikativeinDeutschlandbereitsmitArtikel97Absatz1GGunvereinbarist.Selbst wennaberderbisherigestatusquoderverwaltungderjudikativedurchdieexekutiveimergebnisverfassungsrechtlich tragfähigseinsollte,isteineänderungdesgrundgesetzes ausdendargestelltenpraktischenwieauchdemokratietheoretischen Gründen vorzuziehen. DiegroßeMehrheitderandereneuropäischenDemokratien hatihrejustizbereitszurstärkungderunabhängigkeitder RechtsprechungalswesentlichesElementderRechtsstaatlichkeitinstitutionellverselbständigt.Deutschlandmuss wiederdenanschlussandenaktuelleneuropäischenstandardderrechtsstaatlichkeitfindenunddiejustizinbund und Ländern institutionell unabhängig ausgestalten.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11701 II. Erforderliche Änderungen des Grundgesetzes UmdiewesentlichenMerkmalederneuenJustizstruktur bundeseinheitlichdurchzusetzenbedarfeseineränderung desgrundgesetzes.imgrundgesetzmüssenzentralegrundentscheidungengetroffenwerden,dieauchfürdieländer verbindlichevorgabenenthalten,auchwennsieeinfachgesetzlicher Ausgestaltung bedürfen. UmdasDemokratieprinzipbesserzuerfüllen,bedarfderZugangvonRichterinnenundRichtern,Staatsanwältinnenund StaatsanwältenzurJustizeinermöglichsthohendemokratischenLegitimation,sodassRichterwahlausschüsseverbindlichvorzugebensind,diemehrheitlichvomParlament auf BundesebenevonBundestagundBundesratgleichmäßig besetztwerdenunddenenauchvonderjustizundder Rechtsanwaltschaft entsandte Mitglieder angehören. DieUnabhängigkeitderJustizistzurbesserenDurchsetzung desgewaltenteilungsprinzipsherzustellen.dieserfordert dieselbstverwaltungderjustiz.alstragendesstrukturprinzipdieserstaatsgewaltsolldiesunmittelbaraufderebene desgrundgesetzesverankertwerden.damitsindbinnendemokratischestrukturenvorgegeben,diedieeinheitlichkeit derämterunddievergabevonfunktionennurdurchwahlen und nur auf Zeit erfordern. DieStaatsanwaltschaftensindaufderEbenederVerfassung ausderexekutiveauszugliedernundindiejudikativezu überführen.dasentsprichtweitgehenddemeuropäischen StandardderRechtsstaatlichkeit.Nureineunabhängige StaatsanwaltschaftvermagwegenihrerzentralenFunktion fürdiestrafrechtspflegeeineinsgesamtunabhängigeund funktionierendestrafjustizvorbehaltloszugewährleisten. DahersindauchdieStaatsanwältinnenundStaatsanwälte mitderpersönlichenundsachlichenunabhängigkeitauszustatten.wiebeirichterinnenundrichternschonbisherist esnotwendig,aberauchhinreichend,dierechtmäßigkeit staatsanwaltschaftlichenhandelnsdurcheinfachgesetzliche Mechanismen zu unterstützen. InderJustizkanndashierarchischgeprägteLaufbahnprinzip unddievergabevonbeförderungsämternauflebenszeit nichtmehreingreifen.daheristverfassungsrechtlichdie EinheitlichkeitderRichterinnenämterundRichterämtervorzugeben,damitderWegfreiwirdfüreinedemokratischfundierte, moderne und unabhängige Justiz. DiegrundlegendenStatusangelegenheitenderRichterinnen undrichter,beamtinnenundbeamtengehörenauchnach derföderalismusreformizurgesetzgebungskompetenzdes Bundes (vgl.bundestagsdrucksache17/813,s.14).sieauf derebenederverfassungzuverankernberührtdahernicht diekompetenzenderländersonderndientnurderadäquaten Verankerung auf normhierarchisch oberster Ebene. ZurErreichungderZieledesGesetzes,dieJudikativealseigenständigeStaatsgewaltaufzuwerten,istesnichterforderlich,etwadurchÄnderungdesArtikels76GG,derJudikativeeineigenesGesetzgebungsinitiativrechteinzuräumen. DerEntwurfverfolgtinsoweiteineklareGewaltentrennung undlehnteineweitergehendeausweitungderkompetenzen der Judikative ab. ZahlreicheEinzelfragensindderRegelungimeinfachgesetzlichenGerichtsverfassungsrecht,Besoldungsrechtund anderengesetzen,zumteilauchauflandesebenezuüberantworten. B. Einzelbegründung Zu Artikel 1 (Änderung des Grundgesetzes) Zu Nummer 1 (Artikel 74 GG) DieinstitutionelleUnabhängigkeitderJustizerzwingtals demokratischesstrukturprinzipfürdiejudikativeeinebundeseinheitlichelösung.dieneuenummer27abegründet daherfürdieausgestaltungderorganisatorischenunabhängigkeitderrechtsprechendengewaltindenländerndie konkurrierendegesetzgebungskompetenz.dassichert,dass derbundfürdieregelungenderjustizstrukturenindenländerneinebundeskompetenzauchinsoweithat,alsbisherdie LandesrichtergesetzedielandesinternenJustizstrukturenregeln.DieRegelungisterforderlich,dennesistwichtig,im BundesrechtwesentlicheEinzelheitenüberdieJustizstrukturenzuregeln,damitbundesweiteinvergleichbaresMaß organisatorischerunabhängigkeitderjudikativehergestellt wird. Zu Nummer 2 (Artikel 92 GG) AmbisherigenInhaltvonArtikel92GG,derdenRichterinnenundRichterndieRechtsprechunganvertraut,wirdfestgehalten, die Regelung wird lediglich erweitert. Absatz1Satz1regeltdieZugehörigkeitsowohlderRichterinnenundRichter,alsauchderStaatsanwältinnenund StaatsanwältezurJudikative.DurchHinzunahmederStaatsanwältinnenundStaatsanwälteüberführtersieausder ExekutiveindieJudikative.DamitwerdensieausihrembisherigenBeamtinnen-undBeamtenstatusunddendarausfolgendenhierarchischenEingliederungenherausgelöst.Dieser grundlegendesystemwechselisterforderlich,umderrolle derstaatsanwaltschaftenfürdasfunktionierenderstrafrechtspflegeangemessenrechnungzutragen.diestaatsanwaltschaftenwarenderjustizbishernurzugeordnet,ohne dassjedochdienotwendigenstrukturellenkonsequenzen gezogenwurden.diehinsichtlichderbesoldungschonbestehendegleichstellungderstaatsanwältinnenundstaatsanwältemitrichterinnenundrichternwarbereitseinerster SchrittindieseRichtung.AuchdaseinfachgesetzlicheProzessrechtberücksichtigtbereitsinvielfacherHinsicht,dass einestaatsanwaltschaftlichehandlungmiteinerrichterlichenvergleichbarenranghabenkann.diezentralebedeutungderstaatsanwaltschaftenfürdieahndungvonstraftatenwirdbesondersindenfällendeutlich,indenendefizite zutagetreten.daszeigendiebesorgtenstellungnahmendes Europarates,diezwarimSchwerpunktandereStaatenbetrachten,abereinerseitsauchdieBundesrepublikDeutschlandindenBlicknehmenundandererseitserkennenlassen, welcheproblemeauseinerfehlendeninstitutionalisierten UnabhängigkeitauchderStaatsanwältinnenundStaatsanwälteentstehenkönnen.Esisterforderlich,dieseSignale aufzunehmenunddiestrukturellenvorgabendurchkonsequenteeinbeziehungderstaatsanwaltschaftenindiejudikativeundgewährungsachlicherundpersönlicherunabhängigkeitzuändern,umdengefahrenvorzubeugen,aufdieder Europarathinweist.DaStaatsanwältinnenundStaatsanwälte unmittelbarstaatlichegewaltausüben,hateinezuweisung

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode aneinederdreistaatlichengewaltenzuerfolgen;eineden Rechnungshöfenvergleichbare,mitsachlicherUnabhängigkeitausgestatteteSonderstellungkommtbereitsdeshalb nichtinfrage.dierechnungshöfehabenkeinerleifürdritte zwingenden Entscheidungsbefugnisse. Die Änderung beseitigt nicht den Unterschied zwischen den FunktionenderRichterinunddesRichterseinerseitsundder StaatsanwältinunddesStaatsanwaltandererseits.Bereitsdie Tatsache,dassbeideFunktionennebeneinanderaufgeführt werdenzeigtundfestigt,dasssievoneinanderunterschieden sind.durchgreifendebedenkendagegen,diestaatsanwaltschaftderjudikativezuzuordnenbestehenindesnicht.denn schonnachbisherigemverständnisvonbegriffundaufgabe derjudikativewaresnichtwesensfremd,ihretätigkeiten derrechtsprechendengewaltzuzuordnen.dasgesetzzieht diegrenzezwischendendreistaatsgewaltenindiesemsinneneu.dassnachdemnunmehrverfolgtenkonzept,unterschiedlichefunktioneninnerhalbderjudikativedurchihre Mitgliederausübenzulassen,dennochschonsprachlicheine DifferenzierungnachRichterinnenundRichtern,StaatsanwältinnenundStaatsanwältenerfolgt,betontzumeinen dieunterschiedederbeidentätigkeitsbereiche.zumanderenwirdverdeutlicht,dassderweitereaufgabenbereich, nämlichderjenigederselbstverwaltungstätigkeit,künftig selbstverständlicherbestandteilrichterlicherwiestaatsanwaltlicher Tätigkeit ist. DieFormulierung,dassdierechtsprechendeGewaltinden HändenderRichterinnenundRichter,Staatsanwältinnen undstaatsanwältenliegt,gehtüberdieschlichteregelung einerzuständigkeithinausundunterstreichtdamitdiebesondereverantwortung,diedenangehörigenbeiderberufsgruppen für die Judikative zugewiesen wird. Artikel92Absatz1Satz2vertrautdieRechtsprechungexklusivdenRichterinnenundRichternan.DamitistdiedirekterechtsprechendeTätigkeitimSinnevonVorbereitung, Verhandlungundggf.EntscheidungförmlicherGerichtsverfahrengemeint,alsonichtdiezurrechtsprechendenGewalt insgesamtauchzugehörigeselbstverwaltungstätigkeit.diese FormulierungbetontdamitzumeinendiebesondereVerantwortungnurderRichterinnenundRichterfürRechtsprechungi.e.S.undimKontextmitdenweiterenFormulierungendiegemeinsameVerantwortungderRichterinnenund Richter,StaatsanwältinnenundStaatsanwältefürdieVerwaltungderdrittenGewaltinsgesamt.Nachentsprechender ZuweisungdurcheinenJustizratkannallerdingsauchjederzeiteinFunktionswechseleinerStaatsanwältinodereines StaatsanwaltesindieFunktioneinerRichterinbzw.eines Richterserfolgen.Artikel97Absatz1GGstehteinemsolchen Funktionswechsel in jedem Fall nicht entgegen. DieRegelunghältdaranfest,dassdenRichterinnenund RichterndieRechtsprechung anvertraut wird.diese,über einenüchterneaufgabenzuweisunghinausgehendeformulierungwarschonbisheralszeichenbesonderenvertrauens indierichterinnenundrichterzuverstehen.zugleichordnetdieregelungdiebegrifflichkeitneu:rechtsprechungist derdenrichterinnenundrichternobliegendeteilderrechtsprechendengewalt,fürdierichterinnenundrichter, StaatsanwältinnenundStaatsanwältegemeinsamVerantwortungtragen.Darausfolgtauch,dassdieSelbstverwaltungsstrukturen,mitdenenAngelegenheitenderJudikative geordnetwerden,konzeptionellgemeinsamesind.satz3 enthältdenverfassungsrechtlichenkerngehaltderrolleder StaatsanwältinnenundStaatsanwälte.DerSachenachweist erihnendiegestaltungdesermittlungsverfahrens,diemitwirkunganderrechtsprechungunddiemitwirkungander Strafvollstreckungzu.EineunmittelbareÄnderungdesAufgabenbereichsderStaatsanwaltschaftenistdamitnichtverbunden,dieRegelungintendiertvielmehreineverfassungsrechtlicheVerfestigung.DieRegelungstellteinerseitssicher, dassdiestaatsanwältinnenundstaatsanwälteimbereichder StrafrechtspflegedieVerantwortungfürdasErmittlungsverfahrenhabenundEingriffenderexekutivenGewalt,insbesonderederPolizei,eineverfassungsrechtlicheGrenze gesetztist.siegewährleistetgleichermaßen,dasssieim BereichderStrafrechtspflegeanderdenRichterinnenund RichternvorbehaltenenRechtsprechungundanderStrafvollstreckungverfassungsrechtlichgarantierteBeteiligungsrechtehaben.DamitbegrenztsiegleichzeitigdiedenRichterinnenundRichternanvertrauteBefugnisimBereichder StrafrechtspflegeundträgtzueinerwechselseitigenKontrolle undmäßigunginnerhalbderrechtsprechendengewaltbei. DieRegelungschließtnichtaus,dassdenStaatsanwältinnen undstaatsanwältenüberdieverfassungsrechtlichgarantiertenrechtebefugnissehinausweitereaufgabendurcheinfachesgesetzübertragenwerdenkönnen.andererseitsstellt Satz3mitderFormulierung,dassdiesdenStaatsanwältinnenundStaatsanwältenanvertrautwird,eineParallelezum bisherigenartikel92undzuabsatz1satz2neuerfassung her.diesdrücktaus,dassdenstaatsanwältinnenundstaatsanwälteninnerhalbderjudikativezwarspezifischandere AufgabenzukommenalsdenRichterinnenundRichtern, dassbeidenberufsgruppenjedochimergebnisgleichhohe WertschätzungentgegengebrachtwirdunddasssieinvergleichbarerWeiseindividuellindieVerantwortunggenommen werden. Satz4schreibtdieEinheitlichkeitderRichterinnenämterund Richterämtervor.DieRegelungentwickeltdievomBundesverfassungsgerichtschonbisheranerkannteGleichwertigkeitderbisherbestehendenRichterinnenämterundRichterämterfort.DieEinheitlichkeitderRichterinnenämterund Richterämterbewirkt,dassesimBundundindenLändern jeweilsnurnocheineinheitlichesamtalsrichterinoder Richter,StaatsanwältinoderStaatsanwaltgibtundUnterschiedenichtmehrdasinnegehabteAmt,sondernlediglich dieinnegehabtefunktionbetreffen.damitwirddiejustiz hierarchiefrei,wasbereitsinderimbisherigenverfassungsrechtvorgesehenenpersönlichenundsachlichenunabhängigkeitangelegtwar,auchwenndiesbisherausschließlich aufrechtsprechungsaufgabenimengerensinnebeschränkt warundetwafürrichterinnenoderrichteraufprobenur eingeschränktgalt (vgl.bverfge14,156).diesschließtdie Entwicklungab,fürdiediebereitsJahrzehntezurückliegendenAmtsrechtsreformen (mitderverabschiedungvon Amtsbezeichnungenwie Gerichtsrat und Obergerichtsrat )deranfangwarenunddiedurchdiesukzessiveaufhebungvonvorrechtenhöherbeförderterrichterinnenund RichterimGVGundimProzessrechtvorsichtigfortgeführt wurde.dieneuregelungerzwingt,dassjeglichegesetzliche AufgabenzuweisunganRichterinnenundRichter,StaatsanwältinnenundStaatsanwältenurnochanbestimmtefunktionaleZuständigkeiten,nichtaneinenStatus seieseinen Beförderungsstatus,seiesz.B.denStatusalsRichterinoder RichteraufProbe anknüpfenkannundziehtentsprechen-

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11701 denänderungsbedarfimeinfachgesetzlichenrechtnach sich.dieregelungschließtjedochinsbesonderenichtaus, dassinnerhalbeinesspruchkörpersdiefunktiondervorsitzendenoderdesvorsitzendenfortbesteht nurkannessich dabeinichtmehrumeinandiepersongebundenesamthandeln.wodieseränderungnichtdurcheineentsprechende Auslegungentsprochenwerdenkann,istdurchÄnderungen deseinfachgesetzlichenrechtssicherzustellen,dass Vorsitzender, Präsident etc.nurfunktionensind,dieimübrigennachsachgerechtenkriterienvergebenwerdenmüssen.esbietetsichetwaan,innerhalbeinesspruchkörpers dievorsitzendeoderdenvorsitzendenzuwählen,wasder binnendemokratischenstrukturderjustizinbesonderem Maßeentsprechenwürde,oderderoderdemlebensältesten, berufserfahrenstenoderberichterstattendenrichterinoder RichterdieFunktionder/desVorsitzendenzuzuweisen.Die Einzelheitenhierzubedürfenjedochkeinerverfassungsrechtlichen Festlegung. DasAmtderRichterinnenundderRichterdesBundesverfassungsgerichtswirdnichtindieEinheitlichkeitderRichterinnenämterundRichterämtereinbezogen.Daswäremit demstatusdesbundesverfassungsgerichtsalsverfassungsorganaufbundesebene,daszwargerichtist,aberaußerhalb desinstanzenzugessteht,nichtvereinbar.zudemistdas BundesverfassungsgerichtschonbisherderBindungenan dieexekutiveledig,diedurchdasvorliegendegesetzfürdie übrige Justiz erst noch gelöst werden. DieangemesseneEntschädigungfürdieRichterinnenund Richter,StaatsanwältinnenundStaatsanwältebedarfeiner besonderenverfassungsrechtlichenverankerung,damithier bestehendedefiziteausgeglichenwerden.nachbisherigem Rechtwarlediglichausgeschlossen,dassdieRichterinnenbesoldungundRichterbesoldungsofestgesetztwird,dass RichterinnenundRichternureinärmlichesAuskommenhabenundeineKümmerexistenzamRandederGesellschaft fristenmüssen (BVerfGE26,141,158).AuchfürdieEntscheidungsträgerderLegislativebestehteineverfassungsrechtlicheGarantieangemessenerEntschädigung.IngleichemSinneistesangemessen,eineinhaltlichentsprechende GarantieauchfürdieEntscheidungsträgerderDrittenGewaltvorzusehen,wasdurchdieÜbernahmedesWortlautes vonartikel48absatz3satz1ggsichergestelltwird.die RegelungbeinhaltetjedochwedereineFestlegungderHöhe derentschädigungnochdievorgabeeinerstrukturellanalogenzusammensetzungderentschädigung.dieentschädigungkannwegendereinheitlichkeitderämterfüralle RichterinnenundRichter,StaatsanwältinnenundStaatsanwältenureinheitlichsein.Damitwirdausgeschlossen,dass bestimmterichterlichefunktionen,wiebisherbeförderungsämter,wegendesdamitverbundenenpekuniärenanreizes angestrebt werden. DerGesetzesvorbehaltdesletztenSatzesvonAbsatz1dient dazu,diebereitsangesprocheneweiteregesetzlicheausgestaltung zu ermöglichen. Absatz2nimmtimWesentlichenInhaltevonArtikel92GG alterfassungaufundfügthierdennebendemfortbestehendenhinweisaufdiebundesgerichteerforderlichenhinweis aufdiebundesanwaltschaftsowiebeidererwähnungder GerichtederLänderdengleichrangigenBezugaufdie Staatsanwaltschaften ein. GrundlegendeBedeutunghatdieinhaltlichneueGarantie derselbstverwaltung.siestehtiminnerenzusammenhang mitartikel92absatz1satz1undistdaskernstückderneuenjustizstruktur,mitderdiedrittegewaltdenauftragund diebefugniserhält,ihreangelegenheitenselbstzuregeln. Diesstelltsicher,dassalleadministrativenEntscheidungen inderjustizvondenentscheidungsträgernderjustizgetroffenwerden.dieseumfasseninsbesonderealleentscheidungenüberdeneinsatzvonpersonal RichterinnenundRichtern,StaatsanwältinnenundStaatsanwältensowiesonstige Beschäftigte undsonstigenressourcenderjustiz.dieentscheidungsstrukturenbedürfeneinfachgesetzlichergrundlage und Ausgestaltung. DieSelbstverwaltungskompetenzbeinhaltetdagegennicht auchdiehaushaltshoheit,sodassderhaushaltsgesetzgeber künftigderdrittengewalt,wiebisherschonderexekutive, diefinanziellenressourcenfürdieerfüllungihreraufgaben zuweist.eswirdallerdingsaufgabederjudikativesein,ihrenhaushaltsbedarfbeimhaushaltsgesetzgebergeltendzu machenundzuverteidigen.dieexekutivesteuertbislang diedrittegewaltdurchdieanmeldungunddiezuweisung derhaushaltsmittel.dieausstattungdergerichteunddie ZuweisungvonStellenhabeneinenentscheidendenundverfassungsrechtlichbedenklichenEinflussaufdieRechtsprechunggenommen.SolcheBedenkenbestehenetwagegen dieschonvorgekommenepraxis,dassstellenzuweisungen vondererfüllungvonzielvereinbarungenabhängiggemachtwerden,dievorgeben,welcheverfahreninwelcher Zeitentschiedenwerden.ZukünftigsolldieDritteGewalt selbstständigihrehaushaltsmittelanmeldenundimrahmen desparlamentarischenbudgetrechtsselbstständigverteilen, wiediesbereitsbeimbundesverfassungsgericht,beirechnungshöfenoderbeieinigendatenschutzbeauftragtenmit Erfolg praktiziert wird. DerGesetzgeberhatbeiWahrungderFunktionsfähigkeitder RechtsprechungundderSelbstverwaltungeinenbreitenEntscheidungsspielraumdabei,diejustizinternenSelbstverwaltungsstrukturenzuregeln.Erentscheidetdarüber,welche justizinternengremiengebildetwerden,mitwievielenpersonensiebesetztsindundwiesieuntereinanderundmitden durchjustizinternewahlenbestelltenfunktionsträgerinnen undfunktionsträgernzusammenarbeiten.dergesetzgeber kannauchvorsehen,dassinjustizinternegremienausgründendertransparenzoderderstärkungderdemokratischen LegitimationauchnichtderJustizangehörigePersonen, namentlichparlamentarierinnenoderparlamentarieroder vonparlamentenentsandtepersonenzuberufensind,seies mitberatenderfunktion,seiesmitvollemstimmrecht. DamitetwazubildendeGremienjustizinternebleibenund derenentscheidungenimkernalsselbstverwaltunganzusehensind,mussallerdingsderenweitüberwiegendemehrheit nichtwenigeralszweidrittel derstimmberechtigten GremienmitgliederBerufsrichterinoderBerufsrichter, StaatsanwältinoderStaatsanwaltsein.EsliegtinderHand desgesetzgeberszuentscheiden,inwieweit unterwahrungderberechtigtenpersonenbezogenenbelange die EntscheidungenundBeratungenindenSelbstverwaltungsstrukturenalssolcheöffentlichseinsollenundderInformationsfreiheitunterliegen.GesetzlicherRegelungbedarfauch dieverteilungderzuständigkeitenzwischendengremien undfunktionen,insoweitsindspezifischestrukturvorgaben aufderebenederverfassungnichterforderlich.dergesetz-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode geberwirdderbedeutungderjustizalsdrittestaatsgewalt dadurchrechnungtragen,dasserdievorschlägeundwünschederjustizangemessenbeigesetzlichenstrukturentscheidungenberücksichtigt,ggf.auchgewähltengremien oderfunktionsträgerinnenundfunktionsträgern,lokalen wieübergreifendzuständigen,satzungsautonomiegewährt. Absatz2stehtaufderGrundlage,dassdieSelbstverwaltungsorgane soweitdiesdersachenach,alsoauflandesoderbundesebenemöglichist gemeinsameorganederjudikativesind,justizrätesichalsozugleichausrichterinnen, Richtern,StaatsanwältinnenundStaatsanwältenzusammen setzenundfunktionenübergreifendeverwaltungsaufgaben wahrnehmen.diegesetzgebungszuständigkeitdesbundes bzw. der Länder folgt den allgemeinen Regeln. AdressatinundAdressatderBefugniszurSelbstverwaltung sinddierichterinnenundrichter,staatsanwältinnenund Staatsanwälteunmittelbar.Damitwirdsichergestellt,dass keineinstitutionalisiertenhierarchienetabliertwerden,sondernjedeamtsinhaberinoderjederamtsinhabereinbezogen wirdundinnerhalbderjustizbinnendemokratischestruktureneinzuführensind,ohnedieselbstverwaltungnichtverwirklichtwerdenkann.umzuvermeiden,dasskonflikte zwischengerichtenentstehen,diedasfunktionierender Selbstverwaltungnachhaltiggefährdenkönnten,wirddavon abgesehen,diegerichtezuträgernderselbstverwaltungzu machen.außerdementsprichtesdemdemokratischengedankeneher,jedemmitgliedderjustiz Richterinoder Richter,StaatsanwältinoderStaatsanwalt inbinnendemokratischenstruktureneinestimmezugeben.binnendemokratischestrukturenerfordernmindestens,dassalleselbstverwaltungsfunktionenbishinaufzurspitzederjudikative durchwahlenundnuraufüberschaubarezeitvergebenwerden.wahlberechtigtmüssenallerichterinnenundrichter, StaatsanwältinnenundStaatsanwältedesjenigenTeilsder Justizsein,aufdensichdiezuvergebendeFunktionbezieht. DieEinzelheiten,auchzumWahlverfahren,sindgesetzgeberischer Ausgestaltung überlassen. Zu Nummer 3 (Artikel 95 Absatz 2 GG) Artikel95Absatz2wirdneugefasst,umdieVorgabenüber denrichterwahlausschussdesbundeszuerweiternundder neuenjustizstrukturanzupassen.auchinsoweitwäreeine völligeabkoppelungdesverfahrensvonderexekutivezwar wünschenswert.esentsprichtallerdingseinerdieverfassungprägendenentscheidung,dieländerinteressenauf BundesebenedurchdenBundesratvertretenzulassen.Das kannauchfürdiemitwirkunganderrichterwahlhingenommenwerden,obwohlderbundesratvonderexekutiveder LänderbesetztwirdundinsoweiteineGewaltenverschränkungvorliegt.JedenfallskanndiebisherigeEinbindungdes fürdasjeweiligesachgebietzuständigenbundesministers schadlos aufgegeben werden. DiedemokratischeLegitimierungderMitgliederderJustiz erfolgtwiebisherdurchdenvorgangihrerauswahlals einemeinzigenakt,derdiegrundlagefüreinenauflebenszeitzuverleihendenstatuslegt.wiebisherschonfürbundesrichterinnenundbundesrichter,liegtdieentscheidung auchkünftigbeieinemrichterwahlausschuss.imunterschiedzurbisherigenregelungisteinebeteiligungderexekutiveandemverfahrennichtmehrprägend.dieauswahlentscheidungimrichterwahlausschussmusszueinem erheblichenanteil dieregelungschreibteindrittelfest vomparlamentbestimmtenpersonenzufallen.obdasmitgliederdesparlamentessindodernicht,bedarfkeinerverfassungsrechtlichenvorgabeundwirdindieentscheidungdes Parlamentsgestellt.DaBundesrichterinnenundBundesrichterausgewähltwerden,sindauchLandesinteressenbetroffen undistauchderbundesratmiteinemdritteldermitglieder desrichterwahlausschusseszubeteiligen.dasverbleibende Drittel fürdiestatusbegründendeentscheidungmitbedachteineminderheit derstimmenimrichterwahlausschussfälltbundesrichterinnenundbundesrichtern,bundesanwältinnenundbundesanwältensowiemitgliedernder Rechtsanwaltschaftzu.LetzteresollenalswichtigesOrgan derrechtspflege,mithinalswichtigerteilderjustizimweiterensinne,aucheinbezogenwerden;eineentscheidung, diebereitsineinigenlandesgesetzlichenregelungenüber diebildungvonrichterwahlausschüsseninvergleichbarer Weisegetroffenwurde.EsobliegtallerdingsdemdieseVorschriftausgestaltendenGesetzgeber,darüberzuentscheiden, wiegroßderstimmanteilunddamitdereinflussderrechtsanwaltschaftseinsoll.mitdieserzusammensetzungdes AusschusseswirdKooptationausgeschlossen,zugleichaber dersachverstandderbetroffenenfürdieentscheidungsfindungimrichterwahlausschussnutzbargemachtundmit zwarnichtentscheidendem,aberdochvernehmbaremgewichtausgestattet.dassderrichterwahlausschussmindestensmitmehrheitentscheidet,bedarfkeinererwähnung.es wirdvertreten,dassesausgründendemokratischerlegitimationerforderlichwäre,einedoppeltemehrheitindem Sinnevorzusehen,dassnichtnurdieZusammensetzungdes RichterwahlausschussesallgemeindierichterlichenMitgliederindieMinderheitsetzenmuss,sonderndassauchjede einzelneentscheidungmehrheitlichvondenpersonengetragenwird,dievondengesetzgebendenkörperschaftenentsandtbzw.gewähltwurden.einerderartigeneinfachgesetzlichenausgestaltungstehtartikel95absatz2ggnicht entgegen. Zu Nummer 4 (Artikel 96 GG) AlsKernänderungwirdAbsatz2aufgehoben.Diesersieht vor,dassderbundspeziellegerichteimverteidigungsfall aufdemgebietdesstrafrechtsfürangehörigederstreitkräfteschaffenkann.diesesollendenbesonderenanforderungen,dieandiestrafgerichtsbarkeitimverteidigungsfall gestelltwürden,rechnungtragen (Jachmann,in:Maunz/ Dürig,Grundgesetz-Kommentar,Artikel96Rn.24).Die AufgrundderErfahrungenausdemZweitenWeltkriegeingeschränkteErrichtungsbefugnisinArtikel96Absatz2GG (vgl.jachmann,a.a.o.)willsicherstellen,dasswehrstrafgerichtealsunabhängigegerichteundindistanzzu SachzwängeneinerArmeeinAusnahmesituationen handeln können;siesiehtdaherspeziellekriterienvor,umdieentstehungeinerunrechtsstaatlichenmilitärgerichtsbarkeitzu verhindern (Schulze-Fielitz,in:Dreier,Grundgesetzkommentar, Artikel 96 Rn. 25). DerEntstehungeinerunrechtsstaatlichenMilitärgerichtsbarkeitwirdameffizientestendadurchvorgebeugt,dassschon dieerrichtungeinermilitärgerichtsbarkeitalssondergerichtsbarkeitvonvornhereinunterkeinenumständenoder Einschränkungen zugelassen wird. DieübrigenÄnderungensindlediglichredaktionelleFolgeänderungen,dieausderAufhebungvonAbsatz2herrühren.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/11701 Zu Nummer 5 (Artikel 97 GG) Zu Buchstabe a (Absatz 1 GG) DieaufdieStaatsanwältinnenundStaatsanwälteerstreckte UnabhängigkeitentsprichtderrichterlichenUnabhängigkeit. Dasgiltinsbesondereinsoweit,alssienurindenGrenzen dergesetzebesteht.dasbedeutetkonkret,dassdasverfahrenderstaatsanwaltschaftundihreentscheidungsmöglichkeitengesetzlichvorgegebenwerden,wasnotwendig,aber auchhinreichendist,umdieamgesetzorientierteeffektive Strafverfolgungsicherzustellen.DieSchlüsselrolle,dieden StaatsanwältinnenundStaatsanwältenfürdieStrafverfolgungzukommt,gebietetes,siemitUnabhängigkeitauszustatten.DenndiebisherweisungsbefugteSpitzeder ExekutivekannselbstZielderErmittlungenseinoderaus politischengründen geneigtsein,wirtschaftlicheninteressendenvorrangzugeben,wennesum [ ]bestimmteunternehmengeht,diefürdaslandoderdieregionwirtschaftlichvonbedeutungsind. (EuGH,Urteilvom9.März2010, Rs.C-518/07,Rn.35,imKontextderUnabhängigkeitvon Datenschutzbeauftragten). DerverfassungsrechtlicheGehaltderstaatsanwaltschaftlichenUnabhängigkeitisttrotzderBesonderheitenderstaatsanwaltschaftlichenAufgabekeinanderer,alsderderrichterlichenUnabhängigkeit.ZwarbedingendieNotwendigkeit teaminternersowieggf.teamübergreifenderkoordination wieauchdieeilbedürftigkeitvielerstaatsanwaltschaftlicher Entscheidungen,dassTeammitgliederzuverlässigzusammenwirken.DasistjedochfürdieZusammenarbeitimKollegialgerichtnichtanders.Esbestehtschongrundsätzlich keinanlasszubezweifeln,dasswiebisherschondierichterinnenundrichterkünftigauchdiestaatsanwältinnenund StaatsanwältedemVertrauenindiesachgerechteAusfüllung derihnenmitderunabhängigkeitübertragenengroßenverantwortung gerecht werden. SelbstverwaltungohnesachlicheUnabhängigkeitvonder ExekutivewürdedieEingriffsmöglichkeitenderExekutive indiestrafverfolgungnichtbeendenundistdaheralslösungsansatzungeeignet.dieaufhebunglediglichdesexternenweisungsrechtsuntervollumfänglicherbeibehaltung desinternenweisungsrechts wasmitdersachlichenunabhängigkeitunvereinbarwäre istfürdiestaatsanwaltschaft ebenfallskeineakzeptablealternativezureinbeziehungin dieunabhängigkeitsgewährleistungdesartikels97absatz1 GG.DenndadurchwürdeinBezugaufSachentscheidungen lediglicheineverwaltungsinternegegeneinestrukturellunverändertejustizinternehierarchieausgetauscht.immerhin würdendieaufsichtsfunktionennichtmehrinderexekutive unddurchpolitischeingebundenefunktionsträgerinnenund Funktionsträgerausgeführt.DiestrukturelleAngreifbarkeit derstaatsanwaltschaftendurchsachfremdeeinflüsse,namentlichpolitischeeinflussnahmevonaußenoderdieverlockung,mithierarchischermachtversehenefunktionenanzustreben,könntedamitzwarwomöglichvermindert,nicht aberbeseitigtwerden.dasistabererforderlich,umsogutals möglichsicherzustellen,dassdiestrafverfolgungmöglichst ohne Ansehen der Person nur am Recht orientiert wird. Zu Buchstabe b (Absatz 2 GG) DieRegelungerstrecktdenbisherigenGehaltdesAbsatz2 (Unversetzbarkeit,GesetzesvorbehaltfürAltersgrenzen, MöglichkeitderVersetzungbeiÄnderungderGerichtsorganisation)aufStaatsanwältinnenundStaatsanwälte.Dasführt dieinartikel92absatz1angelegtestatusänderungder StaatsanwältinnenundStaatsanwältekonsequentfort.Die Begrenzungauf planmäßigundendgültig angestellte RichterinnenundRichterentfällt,weilderStatusalsBerufsrichterinundBerufsrichteroderStaatsanwältinundStaatsanwaltohnehinnurnocheineinheitlicherist,deraufLebenszeit verliehen wird. Zu Nummer 6 (Artikel 98 GG) DieÄnderungenindenAbsätzen1,2,3und5beschränken sichdarauf,diestatusangleichungvonrichterinnenund Richter,StaatsanwältinnenundStaatsanwältedurchErweiterungdesAnwendungsbereichsauchdieserRegelungenzu vervollständigen. DieNeufassungvonArtikel98Absatz4GGbetrifftdie RichterwahlausschüssederLänder.DiebisherfürdieLänder fakultativeeinrichtungvonrichterwahlausschüssenwird nunmehrverbindlich.zudemwirddiezusammensetzung derrichterwahlausschüsseauflandesebeneinsoweitfest vorgegeben,alsdieüberwiegende zweidrittel Besetzung mitpersonenobligatorischist,dievondemlandesparlamententsandtwerden.daskönnen,müssenabernichtparlamentarierinnenoderparlamentariersein.dazurerreichungeinerbreitendemokratischenlegitimationmöglichst allepolitischenparteieninrichterwahlausschüssenvertretenseinsollen,sprichtdasgesetzvon Entsendung und nicht wiebeidenrichterlichenmitgliedernderrichterwahlausschüsse von Wahl.ImRahmendesMöglichen wirddaherjedeparlamentsfraktionzubeteiligensein.wie imrichterwahlausschussaufbundesebenewirddenangehörigenderjustizeinebeteiligungandemrichterwahlausschussvoneinemdrittelzugewiesen.dadurchwirdauch hierderstimmederjustizangehörigeneinzwarerhebliches, aberkeinübergewichtverliehen,damitdieauswahlderjenigen,dieindiejustizeintreten,übereinestarkedemokratischelegitimationverfügt.diesewirdkünftigwesentlich stärkersein,alsindenmeistenbundesländernbisher,in denendieaufbeamtenebenesehrmittelbardemokratisch legitimierteexekutiveeinenwesentlicheneinflussaufdie AuswahlderRichteramtskandidatinnenundRichteramtskandidatenhat.DieRegelungbedarfgesetzlicherAusgestaltung,weildiezahlenmäßigeGrößedesRichterwahlausschussesundweitereEinzelheitenfestgelegtwerden müssen.dieeinzelheitenkönnenjedocheinfachgesetzlicher Landesregelung überlassen bleiben. Zu Artikel 2 (Inkrafttreten) Artikel 2 regelt das Inkrafttreten.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes Störerhaftung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes Störerhaftung Deutscher Bundestag Drucksache 17/11137 17. Wahlperiode 23. 10. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr.

Mehr

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,

Mehr

Unabhängige Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibedienstete ermöglichen und unabhängiges Kontrollgremium schaffen

Unabhängige Untersuchungen von Menschenrechtsverletzungen durch Polizeibedienstete ermöglichen und unabhängiges Kontrollgremium schaffen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10685 17. Wahlperiode 12. 09. 2012 Antrag der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katrin Werner, Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. Rosemarie Hein, Andrej Hunko, Wolfgang Neskovic,

Mehr

zwischen5und30prozentderveröffentlichungenunteropen-access-bedingungen

zwischen5und30prozentderveröffentlichungenunteropen-access-bedingungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7864 17. Wahlperiode 22. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin

Mehr

Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Lesben und Schwulen in beiden deutschen Staaten

Rehabilitierung und Entschädigung der verfolgten Lesben und Schwulen in beiden deutschen Staaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/10841 17. Wahlperiode 26. 09. 2012 Antrag der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer,

Mehr

Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes nachhaltig gestalten Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft ausbauen

Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes nachhaltig gestalten Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft ausbauen Deutscher Bundestag Drucksache 17/13090 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Halina

Mehr

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten

Mehr

Kollateralschäden sichtbar.diebegründungdesgesetzentwurfsgibthierüberinsoweitaufschluss,dassanalogzumleistungsschutzrechtfürtonträgerhersteller

Kollateralschäden sichtbar.diebegründungdesgesetzentwurfsgibthierüberinsoweitaufschluss,dassanalogzumleistungsschutzrechtfürtonträgerhersteller Deutscher Bundestag Drucksache 17/11607 17. Wahlperiode 21. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,

Mehr

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Deutscher Bundestag Drucksache 17/8231 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra

Mehr

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Mehr

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/9733 17. Wahlperiode 23. 05. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Strafbefreiende Selbstanzeige nach der Selbstanzeige einer Person des öffentlichen Lebens

Strafbefreiende Selbstanzeige nach der Selbstanzeige einer Person des öffentlichen Lebens Deutscher Bundestag Drucksache 17/13411 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Dr. Axel Troost, Ralph Lenkert, Michael Schlecht, Sabine Stüber, Johanna

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender

Mehr

Entwicklung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von Fußballveranstaltungen

Entwicklung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen von Fußballveranstaltungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/11442 17. Wahlperiode 08. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, Jens Petermann, Dr. Petra Sitte,

Mehr

TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland

TETRA-Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 17/12315 17. Wahlperiode 07. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Sabine Stüber, Jan Korte, Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Harald Koch, Dorothee

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6483 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke, Caren Lay, Petra Pau, Jens

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068 17. Wahlperiode 16. 01. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,

Mehr

fürdieanfangsbuchstabendesfamiliennamensgehaltenwerden.diestreichungdesdoktorgradesausdempersonalausweisunddempassbedeuteteine

fürdieanfangsbuchstabendesfamiliennamensgehaltenwerden.diestreichungdesdoktorgradesausdempersonalausweisunddempassbedeuteteine Deutscher Bundestag Drucksache 17/8128 17. Wahlperiode 13. 12. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Krista Sager, Wolfgang Wieland, Kai Gehring, Memet Kilic, Dr. Hermann E. Ott, Ekin Deligöz, Katja Dörner,

Mehr

rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen

rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen Deutscher Bundestag Drucksache 17/649 17. Wahlperiode 09. 02. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Ulla Jelpke,

Mehr

Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen

Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7386 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus

Mehr

inrentegingen,warenunmittelbarzuvorsozialversicherungspflichtigbeschäftigt.

inrentegingen,warenunmittelbarzuvorsozialversicherungspflichtigbeschäftigt. Deutscher Bundestag Drucksache 17/2935 17. Wahlperiode 14. 09. 2010 Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring,

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Drucksachen 17/3404, 17/4032 Deutscher Bundestag Drucksache 17/4102 17. Wahlperiode 02. 12. 2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Fritz Kuhn, Brigitte Pothmer, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Kerstin

Mehr

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die

InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf

Mehr

Fachkräfteprogramm Bildung und Erziehung unverzüglich auf den Weg bringen

Fachkräfteprogramm Bildung und Erziehung unverzüglich auf den Weg bringen Deutscher Bundestag Drucksache 17/2019 17. Wahlperiode 09. 06. 2010 Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch, Steffen Bockhahn, Roland

Mehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10247 17. Wahlperiode 29. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Heidrun Dittrich, Wolfgang Gehrcke, Niema Movassat, Petra Pau, Frank Tempel

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG

Mehr

Die Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig

Die Haltung der Bundesregierung zu den verkürzten Öffnungszeiten der Nationalbibliothek Leipzig Deutscher Bundestag Drucksache 17/13307 17. Wahlperiode 25. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, weiterer

Mehr

Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company in Saudi-Arabien

Einsatz der Bundespolizei im Auftrag der European Aeronautic Defence and Space Company in Saudi-Arabien Deutscher Bundestag Drucksache 17/5846 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Petra Pau, Jens

Mehr

Strategische Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes

Strategische Fernmeldeaufklärung durch Geheimdienste des Bundes Deutscher Bundestag Drucksache 17/9305 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Jan van Aken, Herbert Behrens, Steffen Bockhahn, Christine Buchholz, Annette

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1307. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1307. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/1307 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter

Mehr

Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste

Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste Deutscher Bundestag Drucksache 17/14515 17. Wahlperiode 02. 08. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Inge Höger,

Mehr

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem

Mehr

331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung

331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,

Mehr

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 16/12375 16. Wahlperiode 20. 03. 2009 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, Jan Korte, Kersten Naumann, Petra Pau und der Fraktion

Mehr

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen

Rechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

SolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar,

SolcheAblehnungensindfürdieBetroffenenoftmalsnichtnachvollziehbar, Deutscher Bundestag Drucksache 17/12477 17. Wahlperiode 19. 02. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Agnes Alpers, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

kaumnachvollziehbar,inwelchemlandsichderserverdesjeweiligenanbieterunternehmensundsomitauchdiedatendernutzerinnenundnutzer

kaumnachvollziehbar,inwelchemlandsichderserverdesjeweiligenanbieterunternehmensundsomitauchdiedatendernutzerinnenundnutzer Deutscher Bundestag Drucksache 17/12259 17. Wahlperiode 31. 01. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Annette Groth, Inge Höger, Dr. Lukrezia Jochimsen, Harald Koch, Stefan Liebich,

Mehr

Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit

Vorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6210

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6210 Deutscher Bundestag Drucksache 17/6373 17. Wahlperiode 30. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Martina Bunge, Petra Pau, Jens Petermann und der

Mehr

40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen

40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6372 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/6505 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/4143 Entwurf

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13269 17. Wahlperiode 24. 04. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/12163 Entwurf

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen

Mehr

DieFraktionDIELINKE.erkundigtsichregelmäßignachvorgesehenenWerbemaßnahmenderBundeswehr,insbesonderedenAktivitätendesZentralen

DieFraktionDIELINKE.erkundigtsichregelmäßignachvorgesehenenWerbemaßnahmenderBundeswehr,insbesonderedenAktivitätendesZentralen Deutscher Bundestag Drucksache 17/9211 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Sevim Dag delen, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger,

Mehr

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Mehr

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),

MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI), Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/7632 17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3569 Deutscher Bundestag Drucksache 17/3789 17. Wahlperiode 16. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( Strafrechtsänderungsgesetz StrÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( Strafrechtsänderungsgesetz StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/13707 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung

Mehr

NachAnsichtderFragestellerhatdieBundesregierungvieleFragendergenanntenKleinenAnfrageentwedernurzumTeiloderüberhauptnichtbeantwortet.

NachAnsichtderFragestellerhatdieBundesregierungvieleFragendergenanntenKleinenAnfrageentwedernurzumTeiloderüberhauptnichtbeantwortet. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9286 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Kathrin

Mehr

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013

Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013 Deutscher Bundestag Drucksache 17/14567 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Dr. Axel Troost

Mehr

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

Unterbringung von BKA-Mitarbeitern in bekanntem Neonazi-Treff

Unterbringung von BKA-Mitarbeitern in bekanntem Neonazi-Treff Deutscher Bundestag Drucksache 17/7963 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter

Mehr

wichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen

wichtigerbausteinderroad-mapzurgesundheitsforschungderbundesregierung.die2009gegründetendeutschenzentrenfürneurodegenerativeerkrankungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/1324 17. Wahlperiode 08. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

AltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern

AltstandortenmbHundaufderenTochtergesellschaftACOSAltlasten-ControllingundServicegesellschaftmbHundaufdieVerhandlungenmitdenLändern Deutscher Bundestag Drucksache 17/14520 17. Wahlperiode 08. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Stephan Kühn, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter

Mehr

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 17/6823 17. Wahlperiode 18. 08. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jens Petermann, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Antimuslimischer Rassismus

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/ der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10052 17. Wahlperiode 21. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Kenntnisstand der Bundesregierung zu Grenzzwischenfällen im Syrien-Konflikt

Kenntnisstand der Bundesregierung zu Grenzzwischenfällen im Syrien-Konflikt Deutscher Bundestag Drucksache 17/13338 17. Wahlperiode 26. 04. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Heike Hänsel, Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald

Mehr

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-, Kultur- und Medienbereich

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern auch im Kunst-, Kultur- und Medienbereich Deutscher Bundestag Drucksache 17/13478 17. Wahlperiode 14. 05. 2013 Antrag der Abgeordneten Ulla Schmidt (Aachen), Siegmund Ehrmann, Angelika Krüger-Leißner, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf,

Mehr

Vorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark

Vorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6970 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 17/12558 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Groneberg,

Mehr

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder

DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder Deutscher Bundestag Drucksache 16/8449 16. Wahlperiode 06. 03. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Mehr

Gesetzlichen Mindestlohn einführen Armutslöhne verhindern

Gesetzlichen Mindestlohn einführen Armutslöhne verhindern Deutscher Bundestag Drucksache 17/1408 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Antrag der Abgeordneten Anette Kramme, Gabriele Hiller-Ohm, Iris Gleicke, Hubertus Heil (Peine), Christel Humme, Josip Juratovic, Angelika

Mehr

1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger

1.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdieStreichungderRentenbeiträgezueinerErhöhungderAnzahlderEmpfängerinnenundEmpfänger Deutscher Bundestag Drucksache 17/2597 17. Wahlperiode 16 07. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae,

Mehr

Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken

Wissenschaftliche Redlichkeit und die Qualitätssicherung bei Promotionen stärken Deutscher Bundestag Drucksache 17/5195 17. Wahlperiode 23. 03. 2011 Antrag der Abgeordneten Krista Sager, Kai Gehring, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar,

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343 Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Deutsches Historisches Museum Deutscher Bundestag Drucksache 17/1400 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung

Mehr

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien Deutscher Bundestag Drucksache 17/9026 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Dr. Konstantin von

Mehr

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen Deutscher Bundestag Drucksache 17/9047 17. Wahlperiode 20. 03. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Europäischen Rates vom 25. März 2011 zur

Mehr

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG)

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) Bundesrat Drucksache 541/13 BRFuss 27.06.13 Beschluss des Deutschen Bundestages Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz - 2. KostRMoG) Der Deutsche Bundestag

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/13794 17. Wahlperiode 06. 06. 2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) a) zu dem Antrag der Abgeordneten Jens

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8939

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8939 Deutscher Bundestag Drucksache 17/9138 17. Wahlperiode 23. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder

Mehr

BezugsdauerbeimArbeitslosengeldIunddervielzuniedrigeHartz-IV-RegelsatzdienendemZiel,denDruckaufErwerbsloseundBeschäftigtezuerhöhen.

BezugsdauerbeimArbeitslosengeldIunddervielzuniedrigeHartz-IV-RegelsatzdienendemZiel,denDruckaufErwerbsloseundBeschäftigtezuerhöhen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1396 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping,

Mehr

verantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft.

verantwortungsvollenundnachhaltigenpflanzenschutzdereuropäischen Landwirtschaft. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14727 17. Wahlperiode 10. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11267, 17/12221

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/11267, 17/12221 Deutscher Bundestag Drucksache 17/12223 17. Wahlperiode 30. 01. 2013 Entschließungsantrag der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Kerstin Andreae,

Mehr

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11576

Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 17/11576 Deutscher Bundestag Drucksache 17/11576 17. Wahlperiode 20. 11. 2012 Antrag der Abgeordneten Heidemarie Wieczorek-Zeul, Edelgard Bulmahn, Dr. h. c. Gernot Erler, Petra Ernstberger, Dagmar Freitag, Iris

Mehr

Bundespolizeiweist AuffälligkeitendurchBurnoutundgeringesEngagement

Bundespolizeiweist AuffälligkeitendurchBurnoutundgeringesEngagement Deutscher Bundestag Drucksache 17/1565 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter

Mehr

auchmitexekutivenbefugnissenausgestattet,führtesieinihrerantwort

auchmitexekutivenbefugnissenausgestattet,führtesieinihrerantwort Deutscher Bundestag Drucksache 17/4298 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Forschungseinrichtungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/10466 17. Wahlperiode 13. 08. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Dr. Tobias Lindner, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter

Mehr