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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Kathrin Senger-Schäfer und der Fraktion DIE LINKE. Die Ergebnisse öffentlicher Forschung für alle zugänglich machen Open Access in der Wissenschaft unterstützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: DerStrukturwandelimwissenschaftlichenPublizierenhinzuweitgehenddigitalenFormenundKanälenermöglichtmitOpenAccessdenfinanziell,technischundrechtlichunbeschränktenZugangzuForschungsdatenundPublikationen.EinedigitalePublikationohneRestriktionenunterstützteinezeitnahe undunmittelbaresichtbarkeitderforschungsergebnissesowiedenwissenstransferingesellschaft,verwaltungundwirtschaft.insbesonderederaustauschzwischendendisziplinensowiedieinternationalenutzungdeswissens, auchinärmerenregionen,werdendurchopenaccesserleichtert.dasopen- Access-Prinzipbedeutet,dassdieErgebnisseöffentlichgeförderterForschung undwissenschaftfreizugänglichundiminteressedergesellschaftnutzbar seinmüssen.openaccessinstitutionalisiertdengemeingutcharakterdieser Forschungsergebnisse. OpenAccesserfährtweltweitimmergrößereUnterstützung.Amerikanische UniversitätenwieHarvardundPrinceton,aberauchrenommierteWissenschaftseinrichtungeninDeutschlandwieetwadieBerlin-Brandenburgische AkademiederWissenschaften (BBAW)setzenaufoffenePublikationswege. 90ProzentderWissenschaftlerinnenundWissenschaftlerweltweitgebenin Umfragen eine Präferenz für Open Access an. DieAllianzderWissenschaftsorganisationenwieauchdieeinzelnenMitgliedsorganisationenhabensichbereitsmehrfachfürdieweitereUmsetzungdes Open-Access-Gedankensausgesprochen.HochschulenundForschungsinstitute unternehmenvielfältigeaktivitäten,umdieakzeptanzvonkostenfreizugänglichenpublikationeniminternetzuerhöhenunddieentsprechendeninfrastrukturenzurverfügungzustellen.jenachdisziplinwerdeninternationalbereits zwischen5und30prozentderveröffentlichungenunteropen-access-bedingungen publiziert. DieseUnterstützungspeistsichnichtnurausdengewachsenentechnischen Möglichkeiten,sondernauchausdenEntwicklungenderMärktefürwissenschaftlichePublikationen.MitderzunehmendenInternationalisierungderWissenschaft,eineranschwellendenPublikationstätigkeitunddamiteinhergehendensteigendenAnforderungenandieKoordinierungvonPeer-Review-VerfahrensowiederEntwicklungvonZitationshäufigkeiteninJournalenundZeitschriftenalsQualitätskriteriumderForschunggewannengroßetransnationale VerlagsstrukturenanBedeutung.DiebeherrschendeStellungdieserführenden

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode UnternehmenwurdesowohlaufderSeitederwissenschaftlichenAutorinnen undautorenalsauchaufderseitedernutzendeninwissenschaftseinrichtungen, Bibliotheken und Unternehmen kritisiert. ZumeinenwurdendievertraglichenBedingungenfürdieAutorinnenund Autorenimmerungünstiger.SotretenWissenschaftlerinnenundWissenschaftlerinderRegelalleRechteexklusivaneinenVerlagab,müsseneindruckreifes ManuskriptabliefernundhäufigzusätzlichPublikationsgebührenfinanzieren. WennsieihrWerkanderweitignutzenwollen,setztderVerlagdieBedingungenundverlangtzudemLizenzgebühren.ZumanderenstiegendiePreisevieler Publikationen,insbesondereimMarktfürZeitschriftenundJournals,starkan um5bis10prozentjährlich.wissensplattformenwiebibliothekenundarchivekönnenaufgrunddieserpreisanstiege,aberauchaufgrundderurheberrechtlichenrestriktionenimbereichderdigitalenzugänglichmachungvon WerkenihrerAufgabederInformationsversorgunginderWissenschaftimmer schlechternachkommen.invielenfällenkannsichdieverlagsbrancheaufder GrundlagevonexklusiverRechteabtretungunddendurchöffentlicheEinrichtungensubventioniertenProduktionskostenzuschüssenundSubskriptionsgebühren ein nahezu risikofreies Geschäftsmodell aufbauen. DieUmsetzungdesOpen-Access-PrinzipskannaufverschiedenenWegenerfolgen.Der GoldeneWeg siehtdiequalitätsgeprüfteerstveröffentlichung nachopen-access-kriterienaufdigitalemwegvor.diekostenderpublikationträgtdiewissenschaftselbst entwederalspublikationsgebühraneinen kommerziellenverlagoderdurchdieherausgabeentsprechenderformateund ZeitschriftensowiedieFinanzierungdernotwendigenelektronischenInfrastrukturen. Derzweite,sogenannteGrüneWegdesOpenAccessermöglichtForscherinnen undforscherndiezweitveröffentlichungihrerpublikationen,diebereitsin kommerziellenformatenerschienensind.hierzuwerdeninderregeldigitale Repositorien (Onlinearchive)genutzt,dievonFachgruppen,einzelnenBibliothekenoderHochschulenbetriebenundgepflegtwerden.Vielekommerzielle VerlageerlaubengrundsätzlicheineZweitveröffentlichungdurchAutorinnen undautoren,gestaltenjedochdieentsprechendenverlagsverträgehäufignicht umsetzungssicherausundverhindernaufdieseweiseeinepraktikablereumsetzung des Grünen Wegs. DieDebatteüberdieUmsetzungvonOpenAccessistindenvergangenenJahrenumdieFragefreizugänglicherForschungsdatenerweitertworden.Nicht nurforschungsergebnisse,auchfürforschungszweckeerhobeneprimärdaten zudenuntersuchtengegenständenundarbeitsgebietensollten,wennkeine rechtlichengründewieetwadatenschutzentgegenstehen,dabeimiteiner unbefristetenlizenzierungversehenoffen,instandardisiertenformatenundim nichtkommerziellenrahmenkostenfreizurverfügungstehen.aufdieseweise kanndiequalitätwissenschaftlichererkenntnisseohnerechtlicheodertechnischeschrankennachgeprüftundsokanndernutzenderkostenintensiven Datenerhebung verbreitert werden. II. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsammitdenländerneinekonsistentestrategiezurumsetzungdes Open-Access-ModellsinderdeutschenWissenschaftslandschaftzuentwickeln. Dazu wird die Bundesregierung aufgefordert, a)imrahmeneinernovellierungdesurheberrechtseinengesetzentwurfvorzulegen,dereinunabdingbaresrechtzurzweitveröffentlichungregelt.diesesgesetzlichezweitveröffentlichungsrechtsollfolgendebedingungenerfüllen: DasRechterstrecktsichaufallewissenschaftlichenPublikationen,die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind,

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7864 einezweitveröffentlichungwirdnichtnurinnichtkommerziellen,sondern auch in kommerziellen Publikationen ermöglicht, diesperrfrist,nachderdaszweitverwertungsrechtinanspruchgenommen werden kann, beträgt höchstens sechs Monate, dasrechtgiltauchfüreineformatgleichezweitveröffentlichung,wobei die ursprüngliche Erstveröffentlichung jedoch anzugeben ist, vertraglichevereinbarungen,diedaszweitveröffentlichungsrechteinschränken, sind unwirksam; b)imrahmeneinernovellierungdesurheberrechtsdaraufzuachten,dass digitalezugänglichmachungundlangzeitarchivierungvonforschungsdatenundpubliziertenforschungsergebnissengesichertundgefördertwerden.diesgiltgrundsätzlichfürdiewissenschaftlichenutzungundinsbesonderebeiüberwiegendausöffentlichenmittelnfinanzierterforschung.für derenergebnisseisteineumfassendezugänglichmachungzugewährleisten undzufördern.einesolchezugänglichmachungundlangzeitarchivierung behinderndepassagenimurhebergesetzwieinden 52a,52bund53a sollenbeieinernovellierungentfallen.siesinddurcheineallgemeine Wissenschaftsschranke,die,wiemitdemAntragaufBundestagsdrucksache 17/6341gefordert,dieNutzungundVerbreitungvonwissenschaftlichenErkenntnissen in der Breite ermöglicht, zu ersetzen; c)künftigdafürsorgezutragen,dassbeiüberwiegendausbundesmitteln finanzierterforschungeineerstveröffentlichungderergebnissealsopen- Access-PublikationinderRegelverpflichtendwird.Spätestenssechs MonatenacheinerunfreienErstveröffentlichungsindsolcheüberwiegend öffentlichfinanziertenforschungsergebnisseanalogzuminbuchstabeagefordertenzweitveröffentlichungsrechtverpflichtendinfreizugänglichen RepositorienundDatenbankenzuveröffentlichen.AuchbestimmteGattungendersogenanntenGrauenLiteraturwieProgrammhefte,Tagungsberichte, Institutsschriften,Preprints,Kataloge,Berichte,Gelegenheitsschriftenund Websitessollenentsprechendfreizugänglichsein.Alldiesgiltinsbesondere auchfürdieressortforschungseinrichtungendesbundes.diegrundsätzliche FreiheitderWissenschaft,überhauptzupublizierenodereinePublikationzu unterlassen,wirddabeinichtberührt.solltenfürdieseopen-access-publikationenpublikationskostenzuschüssenötigsein,sinddiesewiebisherdurch diefördereinrichtungenzubegrenzen.bisherigeobergrenzensolltendabei aufihreangemessenheitüberprüftundgegebenenfallsgesenktwerden.ein VorstreckendieserZuschüsseausprivatenMittelnderForscherinnenund Forschersolltedabeikünftigvermiedenwerden,insbesondereummehrBeschäftigtenimMittelbaudasPublizierenunterOpen-Access-Bedingungen zu ermöglichen; d)gemeinsammitdenländerndafüreinzutreten,dassdieinbuchstabecgenanntenverpflichtungenfürdieforschungalleröffentlichenhochschulen und Forschungseinrichtungen zur Regel werden; e)denaufbau,denausbauunddievernetzungeigenerdatenbanken,repositorienundopen-access-zeitschriftenderforschungseinrichtungenundinsbesonderederöffentlichenhochschulenimrahmeneineseigenenprogrammszufördern.ineinemsolchenprogrammsindauchderaufbauund dievernetzungvonforschungsdatenrepositorienderöffentlichenhochschu- lenundforschungseinrichtungenzuunterstützen,dienachopen-access- KriterienundimRahmenstandardisierterLangzeitarchivierungfürdie Nachnutzung bereitgestellt werden; f)sichgemeinsammitdenländernunddenwissenschaftseinrichtungendafür einzusetzen,dassauchbeiopen-access-publikationenzupublikationsart

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undfachkulturpassende,wirksamequalitätssicherungsmechanismenvereinbartwerden.sosolltebeispielsweiseklarzwischensogenanntenpre-und Post-print-VersionenzuunterscheidenseinoderdasangewandteBegutachtungsverfahrenbeispielsweisedurchentsprechendeMetadateneinträgenachvollziehbarsein.GleichzeitigsollenRegelungengeschaffenwerden,diefür einebesonderewürdigungvonopen-access-publikationenbeiantragsverfahrensorgenundeinebenachteiligungbeiberufungs-undbesetzungsverfahren ausschließen; g)sichzusammenmitdenländerndafüreinzusetzen,dassfürunteropen- Access-BedingungenpubliziertePrimärdatenForschungsdatenundTextpublikationenmöglichstfreieundmöglichsteinheitlicheLizenzen (etwadie Creative-Commons-Lizenzcc-by)vergebenwerden.JeglicheNutzungseinschränkungläuftdemOpen-Access-Prinzipzuwider;eineVielzahlan verschiedenenlizenzversionenerschwertdiezusammenführungundweiternutzungderforschungsdatenund-publikationen.einzelfalllösungenfür sensible Forschungsdaten sind dabei zu ermöglichen; h)projektevoranzutreiben,dieverbindlichestandardsfürzugänglichmachung underhaltderdigitalendatenbeständeausöffentlicherforschungentwickeln.dazugehörenfragenderqualitätssicherung,desumgangsmit Metadaten,derBarrierefreiheitunddertechnischenVoraussetzungen.Die AuswahldererhaltenswertenDatenbeständesolldenFachdisziplinenobliegen; i)anreizezuschaffenundselbstverpflichtungenzufördern,diedazugeeignet sind,open-access-publikationenauchimrahmenvonprivatfinanzierter Forschung voranzubringen; j)umgehendeinenberichtvorzulegen,indemüberdenaktuellenstandvon OpenAccessandeutschenHochschulenundForschungseinrichtungenim VergleichzuinternationalenEntwicklungeninformiertwirdundaufdessen GrundlagedieobengenanntenZielekonkretisiertwerdenkönnen.Weiter solldiebundesregierungdemdeutschenbundestaginregelmäßigenabständenberichten,welchemaßnahmensiezurförderungvonopenaccess getroffenhatundwiesichopenaccessinderhochschul-undforschungslandschaft entwickelt. Berlin, den 22. November 2011 Dr. Gregor Gysi und Fraktion Begründung Open-Access-PrinzipienfindeneinezunehmendeVerbreitunginderWissenschaftslandschaft.DiedeutschenWissenschaftsorganisationenhabenbereits 2003mitder BerlinerErklärungfürdenoffenenZugangzuwissenschaftlichem Wissen ihreunterstützungdeutlichgemacht.seit2008koordinierensieihre AktivitäteninderSchwerpunktinitiative DigitaleInformation.DieDeutsche Forschungsgemeinschaft (DFG),dieihrOpen-Access-EngagementausdrücklichaufdiePublikationvonwissenschaftlichenErkenntnissenundPrimärdaten bezieht,fordertbeidenverwendungsrichtlinienihrerförderprogrammegrund- sätzlichopen-access-publikationenundhateineigenständigesopen-access- ProgrammfürPublikationskostenzuschüsseaufgelegt.DieFraunhofer-Gesell- schaftzurförderungderangewandtenforschunge.v.hateinenopen-access- VolltextserverundeinePublikationsdatenbankeingerichtetundwieimmermehr

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7864 deutschehochschuleneineeigeneopen-access-policyverabschiedet.die Helmholtz-GemeinschaftDeutscherForschungszentrene.V.,dieeinenbesonderenSchwerpunktaufdieVeröffentlichungvonForschungsdatenlegt,unterstütztdurchzentralesProjektmanagementihreeinzelnenZentrenbeiderUmsetzungvonOpenAccess,bieteteigeneRepositorienundistininternationalen Projektenaktiv,diefreieErstveröffentlichungenfördern.AuchdieMax-Planck- GesellschaftzurFörderungderWissenschaftene.V.betreibteigeneRepositorien,hateineVielzahlvonProjekten,dieunterOpen-Access-Bedingungen publizieren,undfördertdieeigenenwissenschaftlerinnenundwissenschaftler durcheinenopen-access-publikationsfonds.dieseexemplarischenaktivitäten werdendurchweitereunzähligeinitiativenaufbundes-,landes-undhochschulebene ergänzt. OpenAccessunterstütztdieInternationalisierungderWissenschaftundistein wichtigesmittelimkampfgegeninformationsarmut.unfreieveröffentlichungen,dienichtindengroßeninternationalenorganenpubliziertwerden,sind bisherpraktischschwerinternationalzuverbreiten.zeitschriftenmitnational beschränkterverbreitungwerdenseltenindenwissenschaftseinrichtungenim Auslandabonniert.AlsReaktionaufdieseProblemehabenWissenschaftseinrichtungen,FachgesellschaftenundFachministerienausvielenLändernbereits 2002die BudapestOpenAccessInitiative vereinbart.nichtnurbeidenknappenbudgetsderdeutschenwissenschaftseinrichtungen,sonderngeradeinentwicklungs-undschwellenländernsindumfassendeabonnementsvonspezialliteraturselbstdannnichtzufinanzieren,wennklassischewissenschaftsinfrastrukturvorhandenseinsollte.beieinerumstellungaufopenaccessund damiteinerabkehrvonfürdienutzerteurensubskriptionsmodellenistder Zugang für ärmere Länder zum globalen Wissensfluss leichter und bei geringereminfrastrukturellemaufwandleistbar.durchdiestandardisierungundinteroperabilitätdermetadatensindopen-access-beiträgeleichtzufindenundzu rezipieren.openaccesskannsonichtnurfürwissenschaftundforschung, sondernauchimbildungsbereichdazubeitragen,globaleungleichheitenabzubauen.durchdenfreienzugangzuforschungsergebnissenundprimärdaten lassensichvorortregionaleundlokaleherausforderungenbeispielsweiseim gesundheits-oderernährungsbereichleichterundeigenverantwortlicherangehen.studienderjüngerenvergangenheitbelegenzudem,dassderwissenstransferdurchopenaccessinbeiderichtungengestärktwird.diesichtbarkeit wissenschaftlicherpublikationenausentwicklungs-undschwellenländernist imopen-access-bereichsignifikanthöheralsbeiunfreienveröffentlichungen. KritikersehenjedochhoheKostenfürdieöffentlicheHand,eineZerstörung derwissenschaftlichenverlagslandschaftundeineeinschränkungderwissenschaftsfreiheitalszentraleargumentegegenopenaccess.befürworterhingegengehenvomgrundsatzaus,dassöffentlichfinanzierteswissenauchallen unternutzungdermodernentechnischenmöglichkeitenzurverfügungstehen muss. VolkswirtschaftlichgesehenbringtOpenAccessdeutlicheVorteilegegenüber demderzeitverbreitetenpublikationssystem,dassichüberverlagssubskriptionenfinanziert (TollAccess).Nichtnurder Rückkauf voninformationen,sondernauchineffizienzenbeiderverbreitungundnutzungdeswissensmachen diesesmodellzueinerfürdasgemeinwesenteurenvariantederinformationsaufbereitung.fürdasverlagswesenistopenaccesseineherausforderungdes Strukturwandels,dersiesichdurchdieSchaffungneuerGeschäftsmodellestellenmüssen.IndenelektronischenBereichendeswissenschaftlichenPublizierenssindweiteTeiledesPublikationsprozesseswieLektorat,SatzundLayout ganzoderzugroßenteilenaufdieurheberinnenundurheberübertragenworden.auchdiewissenschaftlichebegutachtungwirdindenmeistendisziplinen durchwissenschaftlerinnenundwissenschaftlerselbstgeleistet.dasaufgabenspektrumderverlagehatsichvorallemindiebereichehandhabbarkeit

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode undmetadaten,marketingundformalequalitätssicherungverlagert.mitdem AufbauvonOpen-Access-DatenbankenundRepositoriensowiederendauerhafterVerfügbarmachunghingegenergebensichneueWertschöpfungs-und BeschäftigungsmöglichkeitenauchimprivatwirtschaftlichenSektor,beispielsweiseimBereichdesIT-Supports,derSoftwareentwicklungundimBereich derentwicklungoffenerstandards,derzusammenstellung,verknüpfbarkeit und Durchsuchbarkeit der Open-Access-Publikationen. DieWissenschaftsfreiheitwirdnachderRechtsprechungdurchOpenAccess nurdannberührt,wennesumdieinderwissenschaftslandschaftdiskutierte FrageeinerAnbietungspflichtderErstveröffentlichungvonbeamtetenProfessorinnenundProfessorengegenüberdenForschungseinrichtungenundHochschulengeht.SowohleineZweitveröffentlichungnachOpen-Access-Kriterien alsauchdievertraglichenvereinbarungenvonwissenschaftlicheneinrichtungenunddrittmittelförderernmitnichtbeamtetenwissenschaftlerinnenund WissenschaftlernzuGunstenvonOpen-Access-PublikationensindnachderzeitigerRechtslagenichtzubeanstanden.DerGesetzgeberhatzudemauchbei derfragederpatentierungimarbeitnehmererfindungsgesetzwissenschaftseinrichtungenundhochschuleneineaktiverolleimumgangmitwissenschaftlichen Erkenntnissen zugesprochen. Der GoldeneWeg desopenaccessentwickeltsichderzeitdynamischerals dergrüne.auchverlagehabenvordiesemhintergrundneuegeschäftsmodelle entwickelt.diefinanzierungderpublikationskostenfüropen-access-erstveröffentlichungdurchdieöffentlichehandmachteinenzuschlagfürdaseingehendesunternehmerischenrisikosüberflüssig.dieinvestitionskosteneiner PublikationmüssenbeimGoldenenWegnichtdurchdenVerkaufvonWerkträgernundNutzungslizenzengegenfinanziertwerden.WissenschaftlicheEinrichtungenkönnenimRahmendes GoldenenWeges entscheiden,obsiedas Know-howunddietechnischenGrundlagenderVeröffentlichungselbstaufbauenundfinanzierenoderhieraufdieAngebotederkommerziellenVerlage zurückgreifen. DerGrüneWegergänztdiederzeitnochüberwiegendeunfreieVerlagsveröffentlichung.DerVorteildiesesModellsliegtdarin,keinenvollständigenParadigmenwechselindenFinanzierungsmodiderVeröffentlichungenvollziehen zumüssen.auswirtschaftlichersichtkanndergrünewegmiteinemhohen Kosten-/NutzenfaktorfürdieöffentlicheHandaufwarten.Problematischerscheintjedoch,dassvielfachvertraglicheRegelungeneinebreiteAnwendung diesesinstrumentskompliziertoderunmöglichmachen.insbesonderediehäufigfehlendeformatgleichheit,aberauchdieembargofristenmindernhäufig denwissenschaftlichenwertzweitveröffentlichterpublikationen.eingesetzlicheszweitveröffentlichungsrechtkönntedemgrünenwegentscheidendeimpulseverleihen.ausgehendvomgrundsatz,dassöffentlichgeförderteforschungauchöffentlichzugänglichseinsoll,gibteskeinebegründung,warum einzweitveröffentlichungsrechtoderdieverpflichtungzurfreienerstveröffentlichungaufaufsätzeundsammelbandbeiträgebeschränktseinsoll.auch MonographienwieQualifikationsschriftenoderumfassendereAbhandlungen zueinembestimmtenthema (geradeindengesellschaftswissenschaften)werden oft im Rahmen von öffentlich geförderten Drittmittelprojekten erstellt. GoldenerundGrünerWegdesOpenAccessergänzensichundkönnenjenach FachkultursowiegesetzlichenundfinanziellenRahmenbedingungenunterschiedlich stark an Einfluss gewinnen. FüreineflächendeckendeDurchsetzungdesOpen-Access-PrinzipssindtechnischeundorganisatorischeInfrastrukturenindenBibliothekenundWissenschaftseinrichtungennotwendig.DaderAufbaudieserInfrastrukturenunter denderzeitigenföderalenrahmenbedingungennichtvondenländernallein geleistetwerdenkann,solltederbundmiteinemsonderprogrammunterstüt-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7864 zendeingreifen.eineopen-access-offensivedurchdiebundesregierungkann zudemzueinerakzeptanzsteigerunginnerhalbderwissenschaftlichengemeinschaftführen.zudemwürdeneineverbessertekoordinierungundvernetzung deröffentlichendatenbanken,zeitschriftenundrepositoriendurcheinsolches EngagementgesichertundeineAbrechenbarkeitgemeinsamerZielevonBund undländernwäregegeben.einsolchesprogrammsollteallerdingsnichtauf kurzesichtbefristetwerden,sondernfüreinedauerhafteundflächendeckende Umsetzung von Open Access angelegt sein. FreierZugangundgesicherte,standardisierteLangzeitarchivierungvonForschungsdatenfördernoffenenWettbewerbumForschungsergebnisseundsetzen ErkenntnisgewinnundTransparenzindenMittelpunktderDatenverarbeitung und-speicherung.aufdieseweiseverfügbaresforschungsmaterialreduziert redundantenmehrfachaufwandbeidererhebungunderleichtertfolgeforschungen.darüberhinausdienensiederüberprüfbarkeitderpubliziertenergebnisse.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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