zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12295, 17/13131

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Caren Lay, Jens Petermann, Richard Pitterle, Alexander Süßmair, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE. zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12295, 17/13131 Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honoraranlageberatungsgesetz) Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: VerbraucherinnenundVerbrauchernentstehtjährlicheinSchadenzwischen50 und98mrd.eurodurchfalscheanlageberatungundschlechtefinanzinstrumentevonbankenundanderenfinanzdienstleistern,insbesonderedurchproduktederprivatenaltersvorsorge (Riester-Vertrag,privateRentenversicherung etc.),durchkapitallebensversicherungenunddurchfinanzinstrumentedes GrauenKapitalmarkteswiez.B.geschlosseneSchiffsfondsoderüberteuerte Schrottimmobilien.ZudiesemErgebniskamEnde2012derFinanzwirtschaftlerUniv.-Prof.Dr.AndreasOehlervonderUniversitätBambergineinerStudie (vgl.süddeutschezeitung, AnlegerverlierenMilliardenbeiderAltersvorsorge,27.Dezember2012;RP.ONLINE, FalschberatungkostetVerbraucher 50Milliarden,27.Dezember2012).BereitsimJahr2008veröffentlichtedas BundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzeine ähnlichestudieundtaxiertediefinanziellenschädenfürverbraucherinnenund Verbraucherauf20bis30Mrd.Euro.DasGeldgehtdenVerbraucherinnenund Verbrauchernvorallemdeswegenverloren,weil50bis80ProzentallerLangfristanlagenwieKapitallebensversicherungenvorzeitigunddadurchverlustträchtigabgebrochenwerdenoderversteckteKostenwieVerwaltungsgebühren undprovisionenanderrentabilitäteinergeldanlagezehren.neuegesetzliche RegularienkonntendasenormeUngleichgewichtzwischenAnbieterseiteund Verbraucherinteresse bislang nicht beheben. NachwievoristimFinanzsektorgrundsätzlichjedesFinanzinstrumenterlaubt, dasnichtexplizitverbotenwordenist.dieshatzurfolge,dasseinereiheunseriöser,hochriskanter,intransparenterundverbraucherschädlicherfinanzinstrumenteammarktangebotenwerden,dienichtoderkaumreguliertsind.somit bestehtauchdiegefahr,dassgenaudiesefinanzinstrumente,erstrechtwenn siefürdenfinanzanlagenvermittlerbzw.-beraterguteprovisionenabwerfen, denverbraucherinnenundverbrauchernempfohlenwerden.gerademitüber-

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode komplexeninstrumentenundderbereitschaft,ausrenditestrebengroße, unkalkulierbarerisikeneinzugehen,sinderheblichegefahrenverbunden,die diefinanzstabilitätganzervolkswirtschaftenbedrohenkönnen (StichwortVerbriefungvon Subprime -Kreditenin strukturiertenwertpapieren ).FürVerbraucherinnenundVerbrauchersindderartigeFinanzinstrumenteschwerzu durchschauenundmiteinemerheblichenverlustrisikoverbunden.siemüssen bisweilensogargeldnachschießen,wieesoftbeiinschieflagegeratenengeschlossenenfondsderfallist,undhaftendortbeivollemunternehmerischem Risikoals Mitunternehmer,ohnesichdessenbeiVertragsabschlussbewusst zu sein. DerindirektevolkswirtschaftlicheSchadenistimmens,dennbeiVerlustgeschäftenkönnenvieleBürgerinnenundBürgernichtmehraufihreRücklagen zurückgreifen.dasproblemderaltersarmutwirddadurchweiterverschärft. Unddas,obwohldieBürgerinnenundBürgergeradedurchdieRegierungspolitikdervergangenenJahreindieprivatekapitalgedeckteAltersvorsorgeundsomitverstärktinAnlageformengedrängtwurden,diedaraufaufbauen,dass InvestmentfondsundihreVerwalterinnenundVerwalteraufdenweltweiten Finanzmärktenspekulieren.AußerdemwerdendieBürgerinnenundBürger durchdenabbauvonsozialleistungenimmerstärkerinlangfristigegeldanlagenoderzukreditaufnahmengedrängt;nebenprivatenaltersvorsorgeproduktenspielenbeispielsweiseausbildungskrediteoderpflegeleistungenimalter hier eine Rolle. NebenschlechtenFinanzinstrumentenistfalscheAnlageberatungeineHauptursachefürfinanzielleVerlustederVerbraucherinnenundVerbraucher:Die GründefürmassenhafteFalschberatungliegeninderprovisionsbasiertenAnlageberatungsowieimVertriebs-bzw.VerkaufsdruckunddendamitverbundenenunwürdigenUnternehmenspraktiken (AndrohungvonVersetzungen,StreichungenvonBeförderungen,Mobbing,GehaltskürzungenoderKündigungbei Nichterreichen der Verkaufsziele). StattdieseProblemedirektanzugehenundfernereinenrechtlichbestimmten, verständlichenrahmenfestzulegen,wannsichvermittlerinnenundvermittler bzw.beraterinnenundberaterderfalschberatungschuldigmachen (Stichwort Berufspflichten),betreibtdieBundesregierunglediglichStückwerk.Sie möchtemitvorliegendemgesetzentwurfhonorar-anlageberatungalsalternativesangebotzurprovisionsbasiertenfinanzanlagenvermittlungund-beratung ausbauenundfördern,wasjedochnurunzureichendgelingt.umnurwenige BeispielefürdiesesMisslingenzunennen:FürdieVerbraucherinnenundVerbraucheristnichtimVorfeldklarerkennbar,umwelcheArtvonGeschäftsbeziehung,sprich,obessichumprovisionsgestützteoderHonorarberatunghandelt; Mischmodelle werdennichtrigorosausgeschlossen.dieaufsichtsollte einheitlichdurchdiebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgenundnicht,wiefürdiehonorar-finanzanlageberaterlautgesetzentwurfvorgesehen,durchdiegewerbeämter.anstattgesetzlicheineprovisionsauskehrungfestzulegen,solltennettotarifeverpflichtendausgewiesenwerden, wodurchsowohlfürdie (Honorar-)BeraterinnenundBerater diezudem finanzinstrumentübergreifendberatendürfenmüssen alsauchfürdieverbraucherinnenundverbraucherkostentransparenterundvergleichbarerwerden.festpreisgeschäftewerdenauchnichtverboten,daherbergensieweiterhin Schlupflöcher,umProvisionenoderandereZuwendungennichtausweisenzu müssen. Solangeesgenerellerlaubtbleibt,FinanzinstrumentegegenProvisionzuvermitteln/verkaufen,bleibtdieGefahrderFalschberatungsehrhoch.Werauf Provisionsbasisarbeitet,istgefährdet,nichtdasFinanzinstrumentdemKunden zuempfehlen,dasambestenzudessenbedürfnissen,lebensverhältnissenund Anlageabsichtenpasst (verbrauchergerechteberatung),sonderndasfinanzin-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13248 strument,dasdiehöchstenprovisionenfürdievermittlerinbzw.denvermittler, diesichoftmals Berater nennen,oderdiebankabwirft.nichtumsonstwurde ingroßbritannienzurstärkungvonunabhängigkeit,klarheitundtransparenz beiderberatungdiezahlungvonprovisioneninzwischenverboten (inkraft getretenzum31.dezember2012,vgl.theguardian, FSAbanoncommissionbasedsellingsparks,deathofsalesman fears,30.dezember2012).einprovisionsverbotbestehtseitanfang2013beispielsweiseauchindenniederlanden. SchrittehinzueinerdeutlichenEinschränkungderprovisionsbasiertenBeratungwerdeninFinnland,Norwegen,Schweden,Dänemark,Litauenundder Schweizerwogen (vgl.schwäbischestagblatt, EU-Parlamentbeschließt strengere Regeln zum Anlegerschutz, 27. Oktober 2012). QualifizierteHonorarberatungfristetauchfünfJahrenachBeginnderFinanzkriseeinSchattendasein.EchteunabhängigeFinanzberatungwirdinDeutschlandimVergleichzurprovisionsgestütztenBeratungundVermittlungmomentannurinverschwindendgeringerZahlangeboten.GegenwärtigmusseinPrivathaushaltca.30JahreaufeinebezahlbareFinanzberatungdurcheineunabhängigeVerbraucherzentralewarten,weildieUnterstützungunabhängiger Beratungsstellen unzureichend ist. VerantwortlichhierfüristdieUntätigkeitderBundesregierung.Bereits2009 fordertederdeutschebundestagdiebundesregierungauf, einenmassiven AusbaudesFinanzberatungsangebotsindenVerbraucherzentralenderLänder zuunterstützen (Bundestagsdrucksache16/13612).Einedafürerforderliche degressiveanschubfinanzierungfürvierjahredurchdenbundhatbishernicht stattgefunden.allediesbezüglichenhaushaltsänderungsanträge (Bundestagsdrucksachen17/1032,17/3847,17/7778)wurdenvondenKoalitionsfraktionen dercdu/csuundfdpabgelehnt.sonstigeunabhängige,nichtvonprovisionengeprägteberatungistinderregelerstabeinermindestanlagesumme vonmehrerenzentausendeuroundgegenentsprechendeshonorarerhältlich. SachkundigeFinanzberatungzuerhalten,darfaberkeineFragedeseigenen Geldbeutels sein. EinebessereHonorarberatungistnureinElement,umwirklichgute,verbraucherorientierte,unabhängigeFinanz-undAnlageberatungimGanzenzustärkenundumfassendauszubauen.FinanzberatungmussvondenBedürfnissen undlebensumständenderverbraucherinnenundverbraucherausgehen,nicht von Entgelten oder Finanzinstrumenten. DieFolgenfalscherAnlageberatungundschlechterFinanzinstrumentezeigen, dassgroßestrukturelleproblemeimfinanziellenverbraucherschutzvorhanden sindundeinedeutlichestärkungderverbraucherinteressenund-rechtedringend notwendig ist. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1.diegesetzlichenGrundlagendafürzuschaffen,dasseineflächendeckende, wirklichunabhängigefinanz-undanlageberatungauf-undausgebautsowieaufbreiterbasisverankertwird.deswegenmüssennebenderhonorarberatungvorallemdieverbraucherzentralenmitihrenberatungsangeboten sowieschuldnerberatungsstellen,aberauchöffentlicherechtsberatungzum Kapitalmarkt- sowie Anlegerschutzrecht gestärkt werden; 2.denVerbraucherzentraleBundesverbande.V.unddieVerbraucherzentralen derbundesländerpersonell,strukturell,rechtlichundfinanziellindielage zuversetzen,ihrberatungsangebotsowieihretippgeberfunktionbesonders auchfüreinkommensschwachemenschenausbauenzukönnen.dafürbedarfeseinermehrjährigenanschubfinanzierungdurchdenbund.mittelfristigsollenalleunternehmenderfinanzbrancheverpflichtendfürdiekosten derflächendeckendenfinanzberatungbeidenverbraucherzentralennach

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode demverursacherprinzipaufkommen.dieverbraucherzentralensindaußerdeminihrermarktwächterfunktionzustärken (u.a.durchbeschwerderechtegegenüberderfinanzaufsicht super-complaints).zudemsind Modellprojektefüreineaktive,aufsuchendesowiemilieu-undzielgruppenspezifische Verbraucherberatung finanziell zu unterstützen; 3.dasSystemderprovisionsgestütztenFinanzberatungund-vermittlungzu überwinden.produktbezogeneverkaufsvorgabenderkredit-undfinanzinstitute, Versicherungen und Finanzvertriebe sind gesetzlich zu verbieten; 4.unabhängigeHonorarberatung/Honorar-Anlageberatungdadurchzustärken, dass a)eszumschutzderverbraucherinnenundverbrauchereineklaredifferenzierungzwischenderbezeichnung Berater/Beraterin und Provision gibt:alle,dieaufhonorarbasisberatenund/oderohneprovisionsausrichtungberaten,könnendentitel Berater/Beraterin tragen.alle, dieaufprovisionsbasis beraten,vermittelnundverkaufen,müssenden Begriff Provision inihrerbetitelung/bezeichnungführen.dadurch wirdderbegriff Berater/Beraterin unterbezeichnungsschutzgestellt. ProvisionsgestützteBeratungundVermittlungmussschrittweisedurch unabhängigeundzertifizierteberatung (undvermittlung)ersetztwerden; b)keinaufsichtsgefälleentsteht:allehonorar-(finanz-)anlageberatersowieallefinanzanlagenvermittlermüsseneinereinheitlichenaufsichtunterstelltsein.diesemussdurchdiebundesanstaltfürfinanzdienstleistungsaufsicht erfolgen; c)eineganzheitliche,finanzinstrumentübergreifendeanlageberatungerfolgendarf.einehonorarberaterinbzw.einhonorarberatermussaus demgesamtenbereichvonfinanz-undversicherungsinstrumentenoptimaleindividuellelösungenfürihre/seinekundinnenundkundenbereitstellen können; d)nettotarifeinabsolutengrößen (Euro)füralleFinanzmarktinstrumente in den Informationsblättern verpflichtend auszuweisen sind; e)diewertpapierdienstleistungsunternehmenbeifestpreisgeschäftendie (Gewinn-)Margenoffenlegenmüssen.Honorarberaterinnenbzw.-beratern sind Festpreisgeschäfte zu untersagen; f) Mischmodelle nichtmöglichsind.dasheißt,wertpapierdienstleistungsunternehmenwiebankendürfennichtdieberatung/vermittlungauf ProvisionsbasisundzugleichHonorarberatungerbringen.Einedurchgängigeorganisatorische,funktionaleundauchpersonelleTrennungder HonorarberatunggegenüberderprovisionsgestütztenAnlageberatungist kaummöglich.dabeisollteeinhonorarberaterauchkeinekonzerneigenenfinanzinstrumentebzw.instrumenteihmnahestehenderinstitute empfehlen dürfen; g)honorarberatungnichtzumprivilegderreichenwird.daherdürfenwederstundenhonorarenochdiemindestanlagesumme,beiderenerreichen oftmalsersteineberatungmöglichistundangebotenwird,zuhochsein undmüssenfolglichgedeckeltwerden.eineeinheitliche,aucheinkommensschwächereverbrauchergruppenberücksichtigendegebühren-und HonorarordnungmussmitUnterstützungvonVerbraucherschutzverbändenentwickeltunddasHonorargenerellalsangemessenesStundenhonorar berechnet und gezahlt werden; h)dieunbestimmtenrechtsbegriffe hinreichendermarktüberblick oder hinreichendeanzahlvonaufdemmarktangebotenenfinanzinstrumenten,dieimhonoraranlageberatungsgesetzverwendetwerden,verständlich, rechtlich bestimmter und umfassend definiert werden;

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ eineVerbraucherschutzbehördefürFinanzmärktezuschaffen,dieeinen AuftragfürdenfinanziellenVerbraucherschutzerhältundvonderSolvenzaufsicht getrennt ist; 6.einenFinanz-TÜVeinzusetzen,deralleFinanzmarktakteureund-instrumentevorihrerZulassungdaraufhinuntersucht,obsiegesamtwirtschaftlich nützlichbzw.unschädlich,gesamt-undeinzelwirtschaftlichvomrisiko beherrschbarundausverbrauchersichtverständlichundsichersind (ausdrücklichezulassung).diebeweislastliegtbeidenantragstellern.gefährlichesowieunseriöseinstrumentesindumgehendvommarktzunehmen. EinFinanz-TÜVmussauchAkteuredesGrauenKreditmarktesunddie zahlreichenneuemissionenaufdemzertifikatemarktuntersuchenundim Zweifelsfall die Zulassung untersagen. Berlin, den 23. April 2013 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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