BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6884 Spezielle Milchprodukte für Kleinkinder und Säuglinge Vorbemerkung der Fragesteller SäuglingeundKleinkinderhabenbesondereAnforderungenanihreErnährung.DiesgiltsowohlhinsichtlichdesNährwertprofilsalsauchhinsichtlich derbelastungdurchpestizideundkeime.deshalbunterliegenprodukte,die sichansäuglingeundkleinkinderrichten,besonderen,inderdiätverordnung geregelten, Auflagen. IndenvergangenenMonatensindjedochimmerwiederProdukte,diefür SäuglingeundKleinkinderausgelobtwerden,indieKritikvonWissenschaft, VerbraucherverbändenundBehördengeraten.Siebeanstandetensowohldie gesundheitlichenrisikenfürdiekleinenkonsumentenwieauchunangemessen hohe Preise. SowarntedasBundesinstitutfürRisikobewertungineinerPressemitteilung vom16.august2011vorkleinkindermilchgetränken,dievondenherstellern alsersatzfürkuhmilchangebotenwerden.dasbundesinstitutwarnt,dassdie SubstitutionvonfettarmerKuhmilchdurchdieseProdukteinderKleinkindernährungzueinerÜberversorgungmitbestimmtenNährstoffenundmitFett führen könne. EineStudiederVerbraucherzentraleHamburgvomAugust2011ermittelte, dassdiepreisedermilchersatzgetränkebiszu400prozentdespreisesvon Kuhmilchbetragen.VonvielenHerstellernvonBabynahrungwerdenaußerdemBeikostproduktefürKinderimzweitenLebenshalbjahrangeboten,die aufderbasisvonkuhmilchhergestelltsindundalscremespeisen,joghurts, Milchdesserts oder Ähnliches vertrieben werden. DieErnährungskommissionderDeutschenGesellschaftfürKinder-undJugendmedizine.V.hatbereitsimJahr2002zumilchhaltigerBeikost (Joghurt, Quark)StellunggenommenundrätvomEinsatzsolcherProdukteimersten Lebensjahrab,dadieszueinerübermäßigenEiweißzufuhrundgesundheitlichen Belastungen für die Säuglinge führen kann. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 15. September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.TeiltdieBundesregierungdieAussagedesBundesinstitutsfürRisikobewertung,dasssogenannteKleinkindermilchoderKindermilchnichtandie ErnährungsbedürfnissevonKindernimAltervoneinbisdreiJahren angepasstsindunddamitnichtdieanforderungenderverordnungüber diätetische Lebensmittel erfüllen? Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? InderFragewirdBezuggenommenaufdievomBundesinstitutfürRisikobewertung (BfR)am16.August2011veröffentlichtenStellungnahmenzurgesundheitlichenBewertungvonKleinkindermilchgetränken.DieseStellungnahmenwarenvomBundesamtfürLebensmittelsicherheitundVerbraucherschutz (BVL)angefordertworden,dasderzeitalszuständigeBehördeprüft,obmehrerenach 4aderVerordnungüberdiätetischeLebensmittel (Diätverordnung) beimbvlangezeigtederartigeerzeugnissedieanforderungenderdiätverordnung erfüllen. NachdenVorschriftenderDiätverordnungbestehtfürdasInverkehrbringen vonkleinkindermilchgetränkeneineanzeigepflichtbeimbvl (s.antwortzu Frage6).KommtdasBVLbeiderPrüfungderinRedestehendenErzeugnisse zudemergebnis,dasssienichtdenbesonderenernährungsanforderungender KleinkinderentsprechenundsichnichtfürdenangegebenenVerwendungszweckeignen,kannesdasInverkehrbringenderbetreffendenErzeugnissevorläufig untersagen oder mit Auflagen versehen. DasVerfahrenbeimBVLzudenangezeigtenKindermilchgetränkenistnoch nichtabgeschlossen.beiderbeurteilung,obdieerzeugnissedenanforderungenderdiätverordnungentsprechen,berücksichtigtdasbvldievonihmangefordertenstellungnahmendesbfr.diebundesregierunghatkeinegründe, die Stellungnahmen des BfR infrage zu stellen. NachAuffassungderBundesregierungwirddurchdasAnzeige-undPrüfverfahrennach 4aderDiätverordnungderSchutzderKleinkindervorgesundheitlichen Gefahren sichergestellt. 2.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagen AufdieErnährungvon Kleinkindernabgestimmt, kindgerechterzusammengesetztalskuhmilch, AndersalsKuhmilchistsie (diekindermilch)idealaufdiebedürfnissevonkleinkindernabgestimmt, gesünderalskuhmilch die sichaufdenverpackungenvonkindermilchproduktenundaufdenwerbeseiten für diese Produkte im Internet finden? HinweiseüberdieEignungeinesdiätetischenLebensmittelshinsichtlichseines angegebenenernährungszweckssindnach 1Absatz2Satz2derDiätverordnungdannzulässig,wenndiesauchtatsächlichderFallist.Fürdiebetreffenden Produkte wird dies derzeit vom BVL geprüft. Gesundheits-undnährwertbezogeneAngabenüberLebensmittelaufdenVerpackungenoderinderWerbungmüssendenVorgabenderVerordnung (EG) Nr.1924/2006übernährwert-undgesundheitsbezogeneAngabenüberLebensmittelentsprechenundgemäßdieserzugelassensein.DiePrüfungundBeurteilungderZulässigkeitsolcherAngabenimEinzelfallistAufgabederfürdieLebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden. 3.WiebewertetdieBundesregierungdasRisikoeinerÜberversorgungmit VitaminenundSpurenelementen,etwaEisenundZink,durchdenErsatz vonkuhmilchdurch Kindermilch inderkleinkindernährung,dadiese

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7001 NährstoffeindenErsatzprodukteninhöhererKonzentrationenthalten sind, und welche Schlussfolgerung zieht sie daraus? DasBfRhatdargelegt,dassesbeieinemregelmäßigenVerzehrderbewerteten KleinkindmilchgetränkezueinerErhöhungderZufuhreinigerVitamineund Spurenelementekommenkann.NachAngabedesBfRwürdenbeidenvonden HerstellernempfohlenenMengenvonmaximal500ml/TagdieEmpfehlungen fürdienährstoffzufuhrderdeutschengesellschaftfürernährung (DGE)bei EisenundZinküberschritten.EinähnlichesBildergibtsichbeieinzelnenVitaminen.IneinzelnenFällenkönntenzudemdievonderEuropäischenBehörde fürlebensmittelsicherheit (EFSA)aufwissenschaftlicherGrundlagefestgesetztentolerablenHöchstmengenfüreinesicheretäglicheZufuhrvonMikronährstoffennahezuerreichtwerden,insbesonderedann,wennzusätzlichweiteremitVitaminenundMineralstoffenangereicherteLebensmittelverzehrt werden. DasBfRkommtdaherinseinenStellungnahmenzudemErgebnis,dassdie derzeitpraktizierteanreicherungvonkindermilchproduktendasrisikoeiner ÜberversorgungmiteinzelnenMikronährstoffenbirgt.DieserAspektwirdvom BVL im Rahmen des Prüfverfahrens selbstverständlich berücksichtigt. 4.WiebewertetdieBundesregierungdieGefahreinerUnterversorgungmit CalciumundVitaminB 2 durchdenersatzvonkuhmilchdurch Kindermilch inderkleinkindernährung,dadiesenährstoffeindenersatzprodukteningeringererkonzentrationenthaltensind,undwelcheschlussfolgerung zieht sie daraus? DieernährungsphysiologischeAuswertungeinerrepräsentativenVerzehrstudie beisäuglingenundkleinkinderndurchdasforschungsinstitutfürkinderernährung (sog.vels-studieausdemjahr2003)zeigt,dasskinderimaltervon 1bis3JahrenimMediandurchdieüblicheErnährungdieReferenzwerteder DeutschenGesellschaftfürErnährung (DGE)fürCalciumundVitaminB2erreichen,auchdann,wennKuhmilchdurchKleinkindermilchersetztwürde.Es istjedochnichtauszuschließen,dassdervollständigeersatzvonkuhmilch durch Kindermilch beibesonderenverzehrgewohnheitensichnachteiligauf diezufuhrmengenancalciumundvitaminb2auswirkenkönnte.hierbeiist zuberücksichtigen,dasskleinkinder,alsokinderimalterzwischeneinem JahrunddreiJahren,miteinembreitenSpektrumvonLebensmittelnernährt werdenundmilchbzw.kindermilchgetränkenureinenteilderernährungdarstellen. 5.HältdieBundesregierungdieBezeichnung Kindermilch fürlebensmittelrechtlichzulässig,vordemhintergrund,dassessichbeidiesenproduktenumerheblichverändertemilch(substrate)handeltunddamitbeieiner optimierten MilchbestimmteNährstoffekünstlichverringertbzw.erhöht (spezielleisen,zinkundeiweiß)werdensowie Kindermilch denfüllstoffmaltodextrin,aromen,undzusatzstoffeenthält,dieinkuhmilch nicht vorkommen? Bei Kindermilch handeltessichumprodukte,beidenendermilchinhaltsstoffeentzogenodereinereihevonzutatenwieunteranderempflanzliches FettundEiweiß,Zusatzstoffe,Mineralien,Vitamineusw.zugesetztseinkönnen.MithinhandeltessichumeinzusammengesetztesProdukt,welchesin einerwortverbindungdiebezeichnung Milch trägt.füreinsolchesprodukt regelndiegemeinschaftsrechtlichenbestimmungenzumbezeichnungsschutz (Artikel114Absatz1inVerbindungmitAnhangXIIderVerordnung (EG) Nr.1234/2007überdieeinheitlicheGemeinsameMarktorganisation GMO

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ABl.L299vom ,S.1),dassdieBezeichnung Milch auchzusammenmiteinemodermehrerenwortenfürdiebezeichnungvonzusammengesetztenerzeugnissenverwendetwerdenkann,beidenenkeinbestandteileinen beliebigenmilchbestandteilersetztoderersetzensollundbeidemdiemilch odereinmilcherzeugniseinennachdermengeodernachderfürdaserzeugnis charakteristischeneigenschaftwesentlichenteildarstellt.insofernkommtes beiderprüfungdieseranforderungenimhinblickaufdieverwendungderbezeichnung Milch alswortverbindungentscheidendaufdiegenauezusammensetzungderspezifischenprodukteimeinzelfallan.diebeurteilungdieser FrageobliegtdenzuständigenLebensmittelüberwachungsbehördenderBundesländer. 6.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdiätischeLebensmittelfür Kleinkindernurzugelassenwerden,wennvonihnenkeinegesundheitlichen Risiken ausgehen? LebensmittelfürKleinkinder,alsoKinderzwischeneinemJahrunddreiJahren,fallenunterdieVorschriftenderDiätverordnungundmüssendendortfestgelegtenAnforderungenu.a.hinsichtlichderZusammensetzungundKennzeichnungentsprechen.FürdieseLebensmittelbestehtkeineZulassungsverpflichtung.SofernessichumBeikostnach 2Absatz3derDiätverordnung handelt,unterliegendieerzeugnissedenspezifischenvorschriftenfürgetreidebeikostundanderebeikostfürsäuglingeundkleinkinder.füranderelebensmittelfürkleinkinderbestehtnachdenvorschriftenderdiätverordnung eineanzeigepflicht.nach 4aAbsatz1derDiätverordnunghatderjenige,der solchelebensmittelalsherstellerodereinführerindenverkehrbringenwill, diesspätestensbeimersteninverkehrbringendembvluntervorlageeines MustersdesfürdasErzeugnisverwendetenEtikettsanzuzeigen.DasBVL prüft,obdasangezeigteerzeugnisdenbesonderenernährungsanforderungen derkleinkinderentsprichtundsichfürdenangegebenenverwendungszweck eignet.hatdasbvlfestgestellt,dassdasangezeigteerzeugnisdengenannten Anforderungen nicht entspricht, kann es das Inverkehrbringen des betreffenden Erzeugnisses vorläufig untersagen oder mit Auflagen versehen. DurchdieseVorschriften,dieaufUnionsrechtbasieren,wirddergesundheitliche Verbraucherschutz bei Lebensmitteln für Kleinkinder sichergestellt. 7.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdiätischeLebensmittelfür Kleinkindernurzugelassenwerden,wennsieeinenwissenschaftlichnachgewiesenen Mehrwert für die Ernährung bieten? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8.WiebewertetdieBundesregierungdieStellungnahmederErnährungskommissionderDeutschenGesellschaftfürKinder-undJugendmedizin e.v.ausdemjahr2002nachdereinzusätzlicherverzehrvonmilchund MilchproduktenjenseitsdesempfohlenenMilch-Getreide-Breisüberdie BeikostkeinenNutzen,sehrwohlabervermeidbarerenaleundmetabolische Belastungen für den Säugling mit sich bringt? DasBfRteiltimWesentlichendieAuffassungderErnährungskommissionder DeutschenGesellschaftfürKinderheilkundeundJugendmedizin (DGKJ)aus demjahr2002,dassdereinsatzvonproteinreichenbeikostprodukten (ca.3g Protein/100g)aufKuhmilchbasisinderSäuglingsernährung (imerstenlebensjahr)ausgesundheitlichengründennichtwünschenswertist.entsprechend denwissenschaftlichanerkanntenernährungsempfehlungendesforschungs-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7001 institutsfürkinderernährung (FKE)sollenBeikostproduktefürSäuglingeim zweitenlebenshalbjahrmitausnahmedesmilch-getreide-breis,zudessen ZubereitungKuhmilchingeringenMengenverwendetwerdenkann,keine KuhmilchundKuhmilchprodukteerhalten.DasBfRmachtdaraufaufmerksam,dassKuhmilchzumTrinkenerstgegenEndedeserstenLebensjahresund nurimrahmenderbrotmahlzeitengegebenwerdensollte.alsnormalesgetränkistkuhmilchvordemendedeserstenlebensjahresnichtgeeignet,da KuhmilchalsGetränkdieEisenversorgungimSäuglingsalternegativbeeinflusst. EinedifferenzierteBewertungdesEinflusseseinerhohenProteinzufuhrüber KuhmilchoderkuhmilchhaltigeBeikostprodukteaufdierenaleundmetabolischeBelastungfürSäuglingewarnichtBestandteildergesundheitlichenBewertungdesBfRundwurdeimRahmendesAnzeigeverfahrensauchnichtgeprüft,daGegenstanddiesesVerfahrensMilchgetränkefürKleinkinderund nicht Erzeugnisse für Säuglinge sind. 9.WiebewertetdieBundesregierungdieGefahreinerÜberversorgungmit EiweißdurchkuhmilchhaltigeBeikostprodukteunddiedarausresultierendengesundheitlichenBelastungen,undwelcheSchlussfolgerungzieht sie daraus für die lebensmittelrechtliche Zulassungspraxis? AufdieAntwortenzudenFragen6und8wirdverwiesen.Kuhmilchhaltige Beikostprodukte unterliegen nicht der Zulassungspflicht. 10.HältdieBundesregierungBeikostproduktewieCremespeisen,Frucht- Joghurt-Breis,PuddingsundFrischkäsezubereitungen,diefürKinderim zweitenlebenshalbjahrangebotenwerden,fürandieernährungsbedürfnisse von Säuglingen angepasst? FürdieErnährungvonSäuglingenimzweitenLebenshalbjahrhatdasForschungsinstitutfürKinderernährung (FKE)wissenschaftlichanerkannteEmpfehlungenherausgegeben.DieFrage,obCremespeisen,Frucht-Joghurt-Breis, PuddingsoderFrischkäsezubereitungenfürKinderimzweitenLebenshalbjahr geeignetsind,lässtsichnichtpauschal,sondernnurunterberücksichtigungder NährstoffzusammensetzungdereinzelnenProduktebeantworten.Hinsichtlich derproteingehalteteiltdasbfrdieauffassungderinderantwortzufrage8 erwähnten Stellungnahme der Ernährungskommission der DGKJ. 11.HältdieBundesregierungsolcheProduktefürkonformmitderDiätverordnung? SolcheProduktewerden,sofernessichnichtumBeikosterzeugnisseimSinne von 2Absatz3derDiätverordnunghandelt,imRahmendesAnzeigeverfahrens (s.antwortzufrage6)vombvlaufihrekonformitätmitderdiätverordnunggeprüft.imübrigenistesaufgabederfürdielebensmittelüberwachungzuständigenbehördenderbundesländer,dieeinhaltungdereinschlägigen Vorschriften zu überwachen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelcheAbwägungzwischendemVorsorgeprinzipdesgesundheitlichen VerbraucherschutzesunddengeschäftlichenInteressenvonHerstellen vonbeikostwurdenbeiminverkehrbringenmilchhaltigerbeikostproduktevorgenommen,undwelcheerwägungsgründeführtenzurzulassung? MilchhaltigeBeikostproduktesindnachdengeltendenRechtsvorschriften nichtzulassungspflichtig.wieinderantwortzufrage6ausgeführt,müssen BeikostprodukteimSinnevon 2Absatz3derDiätverordnungdendafürgeltendenspezifischenVorschriftenderDiätverordnungentsprechen.AndereErzeugnissefürSäuglingeundKleinkinderunterliegenderAnzeigepflichtnach 4aderDiätverordnung.DiesesAnzeige-undPrüfverfahrenbeinhalteteinejuristischeundfachlichePrüfunghinsichtlichderbesonderenErnährungsanforderungenvonKleinkindern.EineAbwägungmitdengeschäftlichenInteressen vonherstellernistnach 4aderDiätverordnungnichtvorgesehen.Zieldieses VerfahrensistdieSicherstellungdesvorsorgendengesundheitlichenVerbraucherschutzes.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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