Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6569 Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige Vorbemerkung der Fragesteller BisEnde2008hattengesetzlichversicherte,kurzzeitigoderunständigbeschäftigteArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerdieMöglichkeit,übereinen erhöhtenbeitragssatzansprücheaufkrankengeldabdemerstentagzuerwerben.beifreiwilliggesetzlichversichertenwarderanspruchaufkrankengeldeinesatzungsleistung,dieinsbesonderevonselbstständigenwahrgenommen wurde. DieseAnsprücheentfielenmitdemGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV- WSG)abdem1.Januar2009.StattdessenwurdenfürSelbstständige,unständigoderkurzfristigBeschäftigtemitdem 53desFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)Krankengeldwahltarifeeingeführt.Diesführte,wiedie Bundesregierungselbstfeststellte,zuungerechtfertigtenBelastungendieser Personengruppen.DurchdasGesetzzurÄnderungarzneimittelrechtlicherund anderervorschriften (15.NovelledesArzneimittelgesetzes AMG)wurde mitwirkungzum1.august2009alszusätzlicheoptionzum (veränderten) KrankengeldwahltariffürdiesePersonengruppeneinKrankengeldanspruchab dersiebtenwochederarbeitsunfähigkeitgegenzahlungdesallgemeinen Beitragssatzes eingeführt. DerBundesratbemängeltinseinerStellungnahmezur15.AMG-Novelledas NebeneinandervonKrankengeldanspruchundWahltarifenundbetont,dass auchmitdieserregelungdiewirtschaftlicheabsicherungfürunständigund kurzfristig Beschäftigte nicht gelöst würden. Vorbemerkung der Bundesregierung MitdemGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG)wurdenfürbestimmteVersichertengruppenmitWirkungab2009WahltarifezurAbsicherung deskrankengeldanspruchseingeführt.damitwurdenflexibleangebotefürdie Versichertenermöglicht.BeiderUmsetzungderVorgabendurchdieKranken- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom21.Juli2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode kassenzeigtesichallerdings,dassdiegesetzlichenvorgabenzurvermeidung vonungerechtfertigtenbelastungeninsbesondereältererversicherterundzur Verwaltungsvereinfachung angepasst werden mussten. Versicherte,dieeinenKrankengeldanspruchnachdenRegelungendesGKV- WSGseitdem1.Januar2009alleinübereinenWahltarifabsichernkonnten, habendeshalbmitdemgesetzzuränderungarzneimittelrechtlicherundanderervorschriften (sog.15.amg-novelle)mitwirkungzum1.august2009 wiederdiezusätzlicheoptionerhalten,wiearbeitnehmergegenzahlungdes allgemeinenbeitragssatzeseinen gesetzlichen Krankengeldanspruchabder siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit absichern zu können. DanebenistauchweiterhinderAbschlussvonWahltarifenmöglich.Auchüber dengesetzlichenanspruchhinausgehendeabsicherungswünschenachkrankengeldvonbeginnderarbeitsunfähigkeitankönnenweiterhinüberwahltarife realisiertwerden.entgegenderzuvorverbreitetenpraxisderkrankenkassen sindaberdifferenzierungennachdemindividuellenrisikoderversicherten, insbesondere also Altersstaffelungen, nicht mehr möglich. DerBundesrathatteinseinerStellungnahmezur15.AMG-NovelleimWesentlicheneineRückkehrzuderbisEndedesJahres2008geltendenRechtslagevorgeschlagen.DieBundesregierunghatinihrerGegenäußerungdiesenVorschlag abgelehntunddaraufhingewiesen,dasseszielderneuregelungdesgkv-wsg gewesenist,mitdenwahltarifennach 53Absatz6desFünftenBuches Sozialgesetzbuch (SGBV)eineflexiblereAbsicherungvonKrankengeldansprüchenundmehrWettbewerbzwischendenKrankenkassenzuermöglichen. DiesesGrundanliegenhabenachwievorBestand.MitdenÄnderungender 15.AMG-NovellewerdeungerechtfertigtenBelastungenentgegengewirkt,die sichbeiderumsetzungdergesetzlichenvorgabenfüreinigeversicherteergeben hätten.diemöglichkeitderabsicherungdeskrankengeldanspruchsüberwahltarifesollejedochweiterhinerhaltenbleiben (Bundestagsdrucksache16/12677, S. 12ff., 22). 1.WelcheKostensinddengesetzlichenKrankenversicherungendurchdie Neukalkulationderab1.August2009gültigenKrankengeldwahltarifeentstanden? DieKosten,diedenKrankenkassendurchdieNeukalkulationderKrankengeldwahltarifeabdem1.August2009entstandensind,werdeninderStatistik der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfasst. 2.AbwelchenZeitpunktenbietendiegesetzlichenKrankenversicherungen üblicherweise Krankengeldwahltarife nach 53 Absatz 6 SGB V an? DasGKV-WSG,mitdemderWahltarifKrankengeldgemäß 53Absatz6 SGBVeingeführtwurde,istam1.Januar2009inKraftgetreten.Seitherwurde derwahltarifauchinanspruchgenommen.beziehtmandiefragestellungauf denzeitpunkt,abdemkrankengeldgewährtwird,soliegenhierzukeinesystematischeninformationenvor.dienähereausgestaltungdertarifeobliegtden SatzungsbestimmungendereinzelnenKrankenkassen.GesetzlichausgeschlossenistlediglicheineDifferenzierungderPrämienhöhenachAlter,Geschlecht oder Krankheitsrisiko, um Diskriminierungen zu vermeiden.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieKonkurrenzfähigkeitdieserKrankengeldwahltarifegegenüberdenAngebotenvonprivatenVersicherungsunternehmen, und plant sie, Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen? PrivateKrankenversicherungenbietensog.Krankentagegeldversicherungenan. DieseumfassenzumeinenTagegeldversicherungenfürFreiberuflerundSelbstständige,diedasRisikodesEinkommensausfallsbereitsvomviertenoderachtenTagderArbeitsunfähigkeitanabdecken,sowiezumanderenTagegeldversicherungenfürArbeitnehmer,diei.d.R.vondersiebentenKrankheitswoche aneintagegeldbenötigen.imjahr2010verfügteninsgesamt3,466millionen MenschenübereineentsprechendeKrankentagegeldversicherung,davonwaren 2,047MillionenPersonenprivatvollversichert.Gegenüber2009istdieZahlder PersonenmitprivaterKrankentagegeldversicherungum0,4Prozentangestiegen.WettbewerbsverzerrungenzwischenKrankengeld-WahltarifenderGKV unddenprivatenkrankentagegeldtarifenkanndiebundesregierungnichterkennen.mitdemimzugedesgkv-finanzierungsgesetzeszum1.januar2011 geänderten 53Absatz9SGBVistnochmalsklargestelltworden,dasssich GKV-Wahltarife ausschließlich aus sich selbst heraus finanzieren müssen. 4.WerdenfürkurzfristigundunständigBeschäftigteAngebote,dieihnen eine Krankengeldabsicherung ab dem ersten Tag ermöglichen a)angeboten, b)wahrgenommen, c)undwelchemehrkostenentstehenhierimvergleichzudenkosten,die füreinevergleichbarekrankengeld-absicherungindergesetzlichen KrankenversicherungvordemInkrafttretenderentsprechendenRegelungen des GKV-WSG dem 1. Januar 2009 anfielen? AngabenüberspezielleKrankengeldwahltarif-Angebotefürkurzfristigund unständigbeschäftigewerdenindenstatistikendergesetzlichenkrankenversicherung nicht gesondert erfasst. 5. Wie viele freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nehmen a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche, b)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommensab der siebten Woche, c)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommenszu einem späteren Zeitpunkt als der siebten Woche, d)keinedervondengesetzlichenkrankenversicherungenangebotenen Möglichkeiten in Anspruch? Zu Frage 5a GemäßderMitgliederstatistikwarenimDezember2010indergesetzlichen Krankenversicherung MitgliederfreiwilligmiteinemAnspruchauf KrankengeldnachsechsWochenversichert.WelcherAnteilhiervonaufSelbstständigeentfällt,istnichtgesondertausgewiesen.Insgesamtsind hauptberuflichselbstständigemitundohnekrankengeldanspruchfreiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. AngabenzudenFragen5b,5cund5dkönnenmangelsentsprechenderDifferenzierungeninderDatenstrukturausderMitgliederstatistiknichtentnommenwerden.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WievielekurzfristigundunständigbeschäftigteArbeitnehmerinnenund Arbeitnehmer nehmen a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche, b)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommensab der siebten Woche, c)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommenszu einem späteren Zeitpunkt als der siebten Woche, d)keinedervondengesetzlichenkrankenversicherungenangebotenen Möglichkeiten in Anspruch? DieerbetenenAngabenwerdeninderStatistikdergesetzlichenKrankenversicherung nicht gesondert erfasst. OhneDifferenzierungnachdemBeschäftigungsstatusderMitgliederunddem ZeitpunktdesLeistungsanspruchshattenimDezember Mitglieder einenwahltarifkrankengeld,imdezember2010warenes63095undimmai WievieleinderKünstlersozialversicherungVersicherte,diezwischen Krankengeld und Wahltarifen wählen können, nehmen a) Krankengeldansprüche ab der siebten Woche, b)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommensab der dritten Woche, c)wahltarifezurabsicherungdeswegfallsdeserwerbseinkommenszu einem früheren Zeitpunkt als der dritten Woche, d)keinedervondengesetzlichenkrankenversicherungenangebotenen Möglichkeiten in Anspruch? DieAngabenzudeninderKünstlersozialversicherungVersichertenwerdenin derstatistikdergesetzlichenkrankenversicherungnichtindererfragtengliederungstiefe erfasst. 8.WelcheAuswirkungenhabendieindenFragen5bis7aufgezähltenAlternativenaufdenBezugvonMutterschaftsgeld,undsiehtdieBundesregierung hier Handlungsbedarf? Nach 200Absatz1derReichsversicherungsordnung (RVO)erhaltenweiblicheMitgliederdergesetzlichenKrankenversicherung,diebeiArbeitsunfähigkeitAnspruchaufKrankengeldhabenoderdenenwegenderSchutzfristennach 3Absatz2und 6Absatz1desMutterschutzgesetzeskeinArbeitsentgeltgezahltwird,Mutterschaftsgeld.NachdererstenAlternativedieserRegelung hängtderanspruchaufmutterschaftsgelddemnachdavonab,obversicherte KrankengeldvonihrerKrankenkassebeanspruchenkönnen.DadieVersichertenhierüberselbstentscheidenkönnen,siehtdieBundesregierungkeinen Handlungsbedarf.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieEinschätzungdesBundesratesinseiner Stellungnahmezur15.AMG-Novelle,dassmitdernungültigenRegelungzumKrankengelddiewirtschaftlicheAbsicherungfürunständigund kurzfristig Beschäftigte nicht gelöst wurde? Wenn nein, wie begründet sie dies? AufdieAusführungeninderVorbemerkungderBundesregierungwirdverwiesen. 10.PlantdieBundesregierung,diebestehendeKrankengeldregelungzuverändern? Wennja,plantsieeineLösung,diesichandievordem1.Januar2009 geltendekrankengeldregelunganlehntundbeidenberatungender 15.AMG-NovellenebendemBundesratauchvomDeutschenGewerkschaftsbundundderBundesvereinigungderDeutschenArbeitgeberverbände vorgeschlagen wurden? DieBundesregierungplantderzeitkeineÄnderungderbestehendenKrankengeldregelung.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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