BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Sven-Christian Kindler, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/12166 Stand der Umsetzung des Familienpflegezeitgesetzes Vorbemerkung der Fragesteller Am1.Januar2012tratdasGesetzüberdieFamilienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz FPfZG)inKraft,dasgegendenbreitenWiderstandvonExpertinnenundExpertenausWissenschaft,vonSozialverbänden,Gewerkschaften undoppositionvonderschwarz-gelbenregierungskoalitionbeschlossen wurde. DasFPfZGsollArbeitnehmerinnenund-nehmerdiebessereVereinbarkeit vonpflegeundberufermöglichen.währendderaufmaximalzweijahre begrenztenfamilienpflegezeitkönnenbeschäftigteihrearbeitszeitaufbiszu 15StundenWochenarbeitszeitreduzieren,erhaltenindieserZeitaberbiszu 75ProzentihresvorherigenGehalts.DassovorausgezahlteGehaltmüssendie BeschäftigtennachRückkehrausderFamilienpflegezeitindersogenannten Nachpflegephasewiederausgleichen,indemsiebeiderursprünglichen WochenarbeitszeitsolangezuverringertenBezügenarbeiten,wiedieFamilienpflegezeitgedauerthat.DieInanspruchnahmeeinerFamilienpflegezeit setztdiezustimmungdesarbeitgeberssowiedenabschlusseinerfamilienpflegezeitversicherung ( 4FPfZG)unddasVorliegenderPflegebedürftigkeit desnahenangehörigennach 14desElftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBXI)voraus.DieArbeitgeberkönnendieihnenentstehendenKostenfür diegehaltsvorauszahlungunddieversicherungübereinzinslosesdarlehen beimbundesamtfürfamilieundzivilgesellschaftlicheaufgaben (BAFzA) ausgleichen ( 3FPfZG).EinRechtsanspruchaufdieFamilienpflegezeitbesteht nicht. AktuellePresseberichtevomDezember2012 (vgl.z.b.süddeutschezeitung vom28.dezember2012, DeutschenutzenPflege-Auszeitkaum )bestätigen diebereitsvorderverabschiedungundindergesetzesanhörungvom 19.September2011vonvielenSeitengeäußerteKritik,dassdieFamilienpflegezeitkauminAnspruchgenommenwerdenwürde.UnterBezugaufeine vorläufigestatistikdesbundesministeriumsfürfamilie,senioren,frauenund Jugend (BMFSFJ)wirddortberichtet,dassdieFamilienpflegezeitbishervon nichtmehrals200personeninanspruchgenommenwordensei,beimbafza seien bisher erst 135 Anträge auf eine entsprechende Förderung eingegangen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürFamilie,Senioren,Frauenund Jugend vom 11. Februar 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.a)WievielePersonenhabennachKenntnisderBundesregierungseitInkrafttretendesFPfZGeineFamilienpflegezeitinAnspruchgenommen (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? b)kanndiebundesregierungentsprechendepressemeldungenvom 28.Dezember2012bestätigen (vgl.zumbeispielsüddeutschezeitung, DeutschenutzenPflege-Auszeitkaum ),wonachdiesimjahr2012 weniger als 200 Personen gewesen sind? Falls nein, wie viele Personen waren es tatsächlich? Fallsja,worinistnachMeinungderBundesregierungtrotzdeshohen BedarfseinerbesserenVereinbarkeitvonPflegeundBerufdieNichtakzeptanzderFamilienpflegezeitbegründet,undwelcheSchlussfolgerungen zieht sie daraus? c)inwiefernbedeutetnachansichtderbundesregierung vordemhintergrundderaussagederbundesministerinfürfamilie,senioren, FrauenundJugend,Dr.KristinaSchröder,man sollesichnichtvon derangeblichzuschwachenresonanzaufdasgesetztäuschenlassen (FAZvom10.Januar2013, SchröderverteidigtFamilienpflegezeit ) dieinanspruchnahmederfamilienpflegezeitdurchwenigerals200personeneine angeblich zuschwacheresonanz,undumwievielgeringermüsstedieresonanzausfallen,umauchaussichtderbundesregierung als schwach bewertet zu werden? d)wievielepersonenhabenimvergleichdazuseitdeminkrafttretendes GesetzesüberdiePflegezeit (Pflegezeitgesetz PflegeZG)eine Pflegezeitnach 3bzw.einekurzzeitigeArbeitsverhinderungnach 2 PflegeZGinAnspruchgenommen (bittenachgeschlechtundfürjedes Jahr seit Inkrafttreten gesondert aufschlüsseln)? DieBundesregierungwirddieWirkungendeszum1.Januar2012inKraft getretenengesetzeszurvereinbarkeitvonpflegeundberufwissenschaftlich evaluierenlassen.hierzuwirdnochimfrühjahr2013eineentsprechende öffentlicheausschreibungerfolgen.erstaufbasisdieserevaluationsergebnissekönnenverlässlicheaussagenzurnutzungderfamilienpflegezeitdurch pflegendeangehörigegetroffenundeinefundiertebewertungvorgenommen werden. EinFamilienpflegezeit-DarlehenoderdieAufnahmeindieGruppenversicherungdesBundesamtsfürFamilieundzivilgesellschaftlicheAufgaben (BAFzA) undnurüberdiesenengbegrenztenkreisliegenderbundesregierungdaten vor wurdenbiszum28.januar2013für147personenvondenjeweiligen Arbeitgebernbeantragt.DavonsindexakteinDrittelMänner (49 =33,33Prozent). Bewilligt wurden hiervon bislang 123 Anträge. IndiesenZahlennichtberücksichtigtsinddieFälle,indenenderArbeitgeber keindarlehenbeimbafzabeantragtundeineeigenegruppenversicherung beieinemzertifiziertenfamilienpflegezeit-versichererabgeschlossenhat.insofernistvoneinerhöherengesamtzahlvonpersoneninfamilienpflegezeitauszugehen. ZurInanspruchnahmederPflegezeitnachdemPflegezeitgesetzliegenderBundesregierungkeineZahlenvor,dieAuskunftüberdietatsächlicheZahlderbeteiligten Personen geben.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ a)WievieleFamilienpflegezeitversicherungennach 4FPfZGwurden bishernachkenntnisderbundesregierunginsgesamtabgeschlossen, undwievielearbeitgeberstelltendabeinach 3Absatz1Nummer3 FPfZGeinenAntragaufAufnahmederoderdesBeschäftigtenineine vom BAFzA abgeschlossene Gruppenversicherung? NachKenntnisderBundesregierungwurdeninsgesamt123Familienpflegezeitversicherungenabgeschlossen,davon118imRahmenderGruppenversicherung des BAFzA. b)wievieleundwelcheversicherungsunternehmenbietennachkenntnis der Bundesregierung derzeit eine solche Versicherung an? ZurzeitbietendreiVersicherungeneineFamilienpflegezeitversicherungan. Dies sind: 1. Cardif Lebensversicherung, Friolzheimer Str. 6, Stuttgart 2. Ries Spezialmakler GmbH, Darmstädter Str. 72, Sensheim 3. Genworth Financial, Martin-Behaim-Str.22, Neu-lsenburg. c)wiehochsinddabeinachkenntnisderbundesregierungdiedurchschnittlichen monatlichen Beiträge für eine solche Versicherung? Die Höhe der durchschnittlichen monatlichen Beiträge beträgt 17,29 Euro. 3.a)WielangewurdenachKenntnisderBundesregierungdieFamilienpflegezeitnachdemFPfZGimJahr2012imDurchschnittsowiemaximal und minimal in Anspruch genommen? IndenderBundesregierungbekanntenFällenbeträgtdiedurchschnittliche DauereinerFamilienpflegezeit14,73Monate.MaximalwurdedieFamilienpflegezeit 24 Monate in Anspruch genommen, minimal einen Monat. b)wielangewurdenachkenntnisderbundesregierungimvergleichdazu einepflegezeitnachdempflegezgbisherimdurchschnittsowiemaximal und minimal in Anspruch genommen? DerBundesregierungliegenüberdieDauerderInanspruchnahmederPflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz keine Angaben vor. 4.a)WelcheKenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wievieleAnträge vonarbeitnehmerinnenund-nehmernaufeinefamilienpflegezeitgestellt und seitens der Arbeitgeber abgelehnt wurden? b)welchekenntnissehatdiebundesregierungdarüber,auswelchen Gründen die Anträge abgelehnt wurden? DieBundesregierungverfügtüberkeineErkenntnisseausdemInnenverhältnis von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5.a)WievieleAnträgeseitensderUnternehmenfüreinzinslosesDarlehen nach 3FPfZGgingenseitInkrafttretendesFPfZGbeimBAFzAein? b)kanndiebundesregierungentsprechendepressemeldungenvom 28.Dezember2012bestätigen (vgl.zumbeispielsüddeutschezeitung, DeutschenutzenPflege-Auszeitkaum ),wonachdiesimjahr2012 lediglich 135 Anträge waren? Falls nein, wie viele Anträge waren es tatsächlich? Fallsja,worinistdiesegeringeZahlnachAuffassungderBundesregierungbegründet,undwelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierung daraus? c)wievieledarlehenhatdasbafzaletztlichgewährt,wievieleanträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Biszum28.Januar2013wurden58Darlehenbeantragt.AllenAnträgenwurde stattgegeben. d)wievielemitarbeiterinnenundmitarbeiterwarenimbafzaimjahr 2012fürdieBearbeitungderentsprechendenAntragstellungzuständig,undwievielewerdenimJahr2013fürdieseAufgabezuständig sein? NachanfänglichemhohenorganisatorischenundadministrativenAufwandwarenzunächstimJahre2012imBereichFamilienpflegezeit3,7Beschäftigtemit derantragsbearbeitungbeauftragt,inzwischennehmenimjahre2013nurnoch 2,3 Beschäftigte diese Aufgabe wahr. 6.a)WievieleBundeshaushaltsmittelsindseitInkrafttretendesFPfZGfür diegewährungvonzinslosendarlehennach 3FPfZGverausgabt worden? ImJahre2012wurdenfolgendeBundesmittelfürdieGewährungvonzinslosen DarlehennachdemFamilienpflegezeitgesetzverausgabt:ImHaushaltsjahr 2012wurdenfürMittelabrufundZinsenbeiderKfWBankengruppeinsgesamt 21105,93Euroverausgabt.EswurdenimJahr2012DarlehenmiteinerGesamthöhe von ,28 Euro bewilligt. b)warumsindtrotzdergeringeninanspruchnahmedesfpfzgdieim HaushaltdesBMFSFJdafürgebundenenBundeshaushaltsmittelvon EuroimJahr2012auf EuroimJahr2013aufgestocktworden,undwieverträgtsichdiesmitderAussageeinesSprechersderBundesfamilienministerinDr.KristinaSchröder, solchegroßengesellschaftlichenvorhabenbraucheneineanlaufzeit (vgl.süddeutschezeitungvom28.dezember2012, DeutschenutzenPflege- Auszeit kaum )? DergeplanteMittelabflussimKapitel1710Titel66101erklärtsichausder seinerzeiterstelltenprognosefürdiedurchdiefamilienpflegezeitentstehenden DarlehenskostenimZeitablauf.DiePrognosegehtdavonaus,dass wiebeianderengesetzenauch erstnacheineranlaufzeitdievollewirksamkeitdesgesetzeserreichtwird.imhinblickaufdietatsächlicheinanspruchnahmewurde der Haushaltsansatz nach unten korrigiert. Auf die Antwort zu Frage 6c wird verwiesen. Die Prognose stützte sich dabei auf folgende Überlegungen: NachdenvorliegendenStatistikenwerdenetwa59,7Prozentderambulant PflegebedürftigenvonPersonenimerwerbsfähigenAlter (unter65jahren)

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12330 gepflegt.vondiesensind17,6prozentvollzeit-und21,6prozentteilzeiterwerbstätig.daeineinanspruchnahmederfamilienpflegezeiterstabeinem Arbeitsumfangvonüber50Prozentmöglichist,wurdefürdieseTeilzeiterwerbstätigeneinPflegepotenzialvon70Prozentunterstellt.Bezogenaufdie GesamtzahlderambulantPflegebedürftigenergabensichetwa150000VollzeitbeschäftigtemitpflegebedürftigenAngehörigensowie130000Teilzeitbeschäftigte. DieFamilienpflegezeitstehtallenUnternehmenoffen,dennochistbeikleinen Unternehmenmitwenigerals20BeschäftigtenvoneinergeringerenInanspruchnahmeauszugehen.Dadortetwa27ProzentderBeschäftigtenarbeitenundhiernurvoneinemNutzungspotenzialvon20Prozentausgegangen werdenkann,reduziertsichdasnachfragepotenzialderfamilienpflegezeitauf Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte. DiederMittelanforderungzugrundeliegendeSchätzunggehtdavonaus,dass ca.40prozentderunternehmendiefamilienpflegezeitbeisicheinführen. Allerdings ist dieser Anteil nicht ad hoc sondern erst mittelfristig erreichbar. DieKostenschätzungbasierteaufderAnnahme,dassimerstenJahr5Prozent derunternehmendiefamilienpflegezeitanbietenundsichderanteiljedesjahr umweitere5prozentpunktesteigernwürde.vondendortbeschäftigtenmit pflegebedürftigenangehörigenwurdeeineinanspruchnahmevonimersten Jahr15Prozent,imzweitenJahr20Prozent,imdrittenJahr25Prozentundso weiterausgegangen (langfristig45prozent).unterderannahmedurchschnittlicherarbeits-undzinskostensahendieplanzahlenfürdiebereitstellungder KreditliniezurRefinanzierungderArbeitgeberunddesKreditausfallsrisikos aufgrundvonprivatinsolvenzaufwendungenimerstenjahrvonrund0,3mio. Euro,imzweitenJahrknapp1Mio.Euro,imdrittenJahr1,5Mio.Euround langfristig 8 Mio. Euro vor. DieÜberschätzungistu.a.aufdiedamalsnichtabsehbarepositivewirtschaftlicheEntwicklungzurückzuführen,dieUnternehmenindieLageversetzthat, aufzinslosedarlehnzuverzichten,wasnatürlicherfreulichundzubegrüßen ist. c)mitwelchemmittelabflussrechnetdasbmfsfjfürdasjahr2013,und auf Basis welcher Annahmen kommt es zu diesem Schluss? DieBundesregierunggehtimHaushaltsjahr2013fürKapitel1710,Titel66101 unterberücksichtigungdererfahrungswertedeshaushaltsjahres2012von einemmittelabflussinhöhevonca euroaus.derschätzwertbasiert dabeiaufdenvorliegendenfallzahlenundhöchstenszweimöglichenfällen,in denendieoderderbeschäftigteihreroderseinerrückzahlungspflichtnicht nachkommtundderarbeitgeberanspruchaufübernahmederratenzahlungen durchdasbafzahat.diesefälletretenerstindernachpflegephase,d.h.mit ein-biszweijährigerverzögerungaufundkönnenzueinemdeutlichsteigenden Finanzbedarf des BAFzA führen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.a)HältesdieBundesregierungangesichtsdergeringenInanspruchnahme desfpfzgfürangemessen,dasszurvorbereitungdesgesetzesseinerzeit139000euroverausgabtwurdenfüreinemachbarkeitsstudieder MaschmeyerRürupAGsowiefürzweiUmfragendesInstitutsfür DemoskopieAllensbachGesellschaftzumStudiumderöffentlichen MeinungmbH (vgl.dieweltvom29.dezember2012, Familienministerium zahlte Euro für Pflegezeit-Gesetz )? b)welchemzweckdientendiesestudienjeweils,undinwieweitkonnten sie dem FPfZG zum Erfolg verhelfen? c)istdiebundesregierungderansicht,dassmitdenvonderbundesregierungbeauftragtenumfragendesallensbach-institutsdiefragen, ob undwiesichdiedeutschendiepflegezeitwünschen (vgl.ebd.),insoweitzielführendbeantwortetwurden,dassesinfolgedessenzueiner AusgestaltungdesFPfZGgekommenist,dieeinezufriedenstellendeInanspruchnahme bewirkt hätte? Falls ja, warum? BeiderEntwicklungeinesneuenKonzepts (hier:familienpflegezeit)sindvorherigebedarfs-undmachbarkeitsstudiendurchexterneinstituteüblichundfür eine erfolgreiche Umsetzung erforderlich. DievomInstitutAllensbachdurchgeführtenStudiendientenderAnalysezur aktuellensituationdervereinbarkeitvonpflegeundberuf.immittelpunktder UntersuchungstandendiePflegeaktivitätenindenFamilien,dieKonkurrenz bzw.kompatibilitätvonberuflichenpflichtenundeinerpflegetätigkeitinder Familie, die Pflegebereitschaft und Pflegemotivation. DieStudienhabengezeigt,dassdieMehrheitallerBerufstätigenimAlterzwischen25und59JahrendenEindruckhaben,dasssichdieWahrnehmungvon PflegeaufgabeninderFamilienurschwermiteinerberuflichenTätigkeitvereinbarenlässt.Lediglich7Prozentwarenüberzeugt,dasssichbeideAufgaben indeutschlandimallgemeinengutvereinbarenlassen.einepositiverebilanz gezogenhabenberufstätige,dienurstundenweisearbeitenoderflexiblere Arbeitszeiten haben. AlswichtigstesInstrumentzurErleichterungderVereinbarkeitvonPflegeund BerufsehendieBefragtendieGestaltungderArbeitszeit zumeinendurchdie FlexibilisierungvonArbeitszeiten,zumanderendurchdieBereitschaft,vorübergehend auch eine Reduzierung der Arbeitszeit zu akzeptieren. DieBefragungerstrecktesichauchaufdasModelleinerPflegezeitmitArbeitszeitreduzierungundeinenimAnschlussandiePflegezurückzuzahlendenEntgeltvorschuss,wieesimFamilienpflegezeitgesetzseinenNiederschlaggefundenhat.DaspersönlicheInteresse,einesokonzipiertePflegezeitinAnspruch zunehmen,warbeachtlich.38prozentallerberufstätigenwarenüberzeugt, dassesfürsiepersönlichinteressantwäre,beibedarfeinesolchepflegezeitin Anspruchzunehmen.VondenBerufstätigenmitpflegebedürftigenAngehörigen,dieselbstindiePflegeeingebundensind,interessierensich41Prozentfür diepflegezeit,vondenjenigen,diezwarpflegebedürftigeangehörigehaben, abernichtanderpflegebeteiligtsind,27prozent.diemehrzahlderberufstätigenhieltdiesfüreinüberzeugendeskonzept:57prozentbewertendiepflegezeit in der vorgeschlagenen Form positiv, nur 23 Prozent negativ.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ a)WievieledeutscheUnternehmenbietennachKenntnisderBundesregierungihrenBeschäftigtenderzeitdieInanspruchnahmeeinerFamilienpflegezeitnachdemFPfZGan,undinwievielendieserUnternehmen wurde bisher eine Familienpflegezeit in Anspruch genommen? MitStand31.Januar2013haben148UnternehmeneinenAntragaufDarlehensgewährungund/oderAufnahmeindieGruppenversicherungbeimBAFzAgestellt.Unternehmen,dieöffentlichbekundethaben,dieFamilienpflegezeitanzubieten,sindbeispielsweise:AirbusDeutschlandGmbH,BNPParibasVersicherungen,ContinentalAG,DeutschePostAG,DeutscheTelekomAG, GenworthVersicherung,GeorgsmarienhütteGmbH,GLOBUSHandelshof,KfW Bankengruppe,LandeshauptstadtWiesbaden,LanxessAG,RocheDiagnostics GmbH,SozialholdingderStadtMönchengladbachundTengelmann.Darüber hinaushabenmehrals130kleinereundmittelständischeunternehmenund VerwaltungenbeimBAFzAdasFamilienpflegezeit-Darlehenund/oderdieAufnahmeihrerBeschäftigtenindieGruppenversicherungdesBAFzAbeantragt. AuchindenDienststellenderBundesverwaltungfindetdieFamilienpflegezeit fürtarifbeschäftigteanwendung.fürbundesbeamtinnenundbundesbeamte wurdemitdemgesetzentwurfderbundesregierungzurfamilienpflegezeitund zumflexiblereneintrittindenruhestandfürbeamtinnenundbeamtedesbundes ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht. b)wieerklärtsichdiebundesregierung,dassdiefamilienpflegezeitbeispielsweisebeiderdeutschenpostag,dieca personenbeschäftigtundinternsogareinenrechtsanspruchaufdiefamilienpflegezeitvereinbarthat,bishervonnurdreibeschäftigteninanspruch genommenwurde (vgl.dietageszeitungvom29.dezember2012, Gesetz jenseits der Wirklichkeit )? DieBundesregierunghatkeineKenntnisdarüber,warumdieFamilienpflegezeitbeiderDeutschenPostbishernurvondreiBeschäftigteninAnspruch genommenwurde.diebundesregierungerwartetvondenergebnissendergeplantenwissenschaftlichenevaluierungdesfamilienpflegezeitgesetzesauch allgemeineerkenntnisseüberdiegründedernichtinanspruchnahmederfamilienpflegezeit.eineunternehmensbezogeneuntersuchungistnichtvorgesehen. 9.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungderdurchschnittliche monatlicheeinkommensverlustfürdieinanspruchnehmerinnenbzw. -nehmer einer Familienpflegezeit? DieNutzungderFamilienpflegezeitermöglichtdieBeibehaltungvonetwa 75ProzentdesEinkommensbeigleichzeitigemVerbleibinderErwerbstätigkeitundgleichzeitigerArbeitsplatzgarantie.Dasdurchschnittlichemonatliche DarlehnsvolumenunddamitdieVeränderunggegenüberdemvorherigenEinkommensniveauliegtbeirund810EurounterhalbderpflegefreienBerufsausübung. 10.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,inwelchenPflegestufennachdemSGBXIdiepflegebedürftigenPersoneneingestuft sind,dievoneinempflegendenangehörigenbetreutwerden,derdie FamilienpflegezeitinAnspruchgenommenhat (bitteinabsolutenund prozentualen Zahlen aufschlüsseln)? EineAuswertungdervomBAFzAbewilligten123AnträgeergibtfolgendeVerteilung: Pflegestufe 1: 52 Fälle (42 Prozent) Pflegestufe 2: 56 Fälle (46 Prozent) Pflegestufe 3: 15 Fälle (12 Prozent).

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.a)TeiltdieBundesregierungdieAnsichtdesstellvertretendenVorsitzendenderFraktionderCDU/CSU,Dr.MichaelFuchs, dassdieministerinschröderjetzteineevaluationmachenmuss,warumdasgesetz soweniginanspruchgenommenwurde (vgl.dieweltvom 29.Dezember2012, Familienministeriumzahlte139000Eurofür Pflegezeit-Gesetz )? Falls nein, warum nicht? Falls ja, wann und wie soll diese Evaluation vonstatten gehen? b)auswelchengründengibtesnachaussageneinessprechersdes BMFSFJ keinerleistatistikzurbisherigennutzungdesangebots (vgl.ärztezeitungonlinevom28.dezember2012, NureinzahnloserPapiertiger? ),undwieverträgtsichdiesmitderaussagevon derbundesfamilienministerindr.kristinaschröder, füreineabschließendebewertungwerdeesnocheinigejahrebrauchen (FAZ vom 10. Januar 2013, Schröder verteidigt Familienpflegezeit )? c)inwelcherformerfasstundevaluiertdiebundesregierungstattdessen dieinanspruchnahmedesbzw.dieerfahrungenmitdemfpfzg,um denerfolgbzw.misserfolgobjektivbewertenundentsprechendeverbesserungsmaßnahmeneinleitenzukönnen,undwaswirddabeikonkret erfasst? d)aufwelchestatistikdesbmfsfjbeziehtsichdie SüddeutscheZeitung dabeiinihrerberichterstattungvom28.dezember2012 auch vordemhintergrund,dassesangeblichkeinerleistatistikgebe,und wirddiebundesregierungdiesestatistikdemparlamentundder ÖffentlichkeitmitderBeantwortungdieserAnfragezurVerfügung stellen? Falls nein, warum nicht? e)hältdiebundesregierungdieseformderdatenerfassungundevaluation für ausreichend? Falls ja, warum? Fallsnein,warumnicht,undwaswirddieBundesregierungunternehmen, um diese Defizite zu beheben? DieFamilienpflegezeitisteinstaatlichgefördertesfreiwilligesArbeitszeitmodell, welcheseineentsprechendeanlaufzeitzuretablierungbeiarbeitgebernund ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernbenötigt.DieBundesregierungwirddie Wirkungendeszum1.Januar2012inKraftgetretenenGesetzeszurVereinbarkeitvonPflegeundBerufwissenschaftlichevaluierenlassen.Hierzuwirdnoch imfrühjahr2013eineöffentlicheausschreibungerfolgen.erstaufbasisdieser EvaluationsergebnissekönnenverlässlicheAussagenzurNutzungderFamilienpflegezeitdurchpflegendeAngehörigegetroffenwerden.DieErgebnissewerdenauchdazugenutzt,zuprüfen,obeineAnpassungdesGesetzesoderdesVerwaltungsverfahrens erforderlich ist. DieBundesregierungverfügtüberkeineumfassendeStatistikzurInanspruchnahmederFamilienpflegezeit,dadieUnternehmenkeinerentsprechenden Melde-bzw.Statistikpflichtunterliegen.DiesistAusflussundErgebnisdervon derbundesregierunggewolltenverwaltungsschlankenregelungsausgestaltung imsinnedervermeidungvoninformationspflichten.entsprechendverfügtdie BundesregierungnurüberErkenntnissezurAnzahlderbeimBAFzAinAnspruchgenommenenBundesdarlehenzurRefinanzierungderEntgeltvorauszahlungenunddieZahlderpflegendenBeschäftigten,fürdiedieAufnahmein die Familienpflegezeit-Gruppenversicherung des BAFzA beantragt wurde. DieBundesregierungfügtderBeantwortungdieserKleinenAnfragedievom BAFzAerhobenenDatenzurNutzungderFamilienpflegezeitfürdasJahr2012 inderanlagebei.indiesenzahlennichtberücksichtigtsinddiefälle,indenen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/12330 derarbeitgeberkeindarlehenbeimbafzabeantragtundeineeigenegruppenversicherungbeieinemzertifiziertenfamilienpflegezeit-versichererabgeschlossen hat. Insofern ist von einer höheren Gesamtzahl auszugehen. 12.a)WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungangesichtsdergeringenInanspruchnahmezahlenwannzurVerbesserungdesFPfZGergreifen,umdieFamilienpflegezeitmehrBeschäftigtenzugänglichzu machen? b)welcheschlussfolgerungenziehtdiebundesregierungdabeiausder breitenkritik,dievordemhintergrundderaktuellenberichterstattunggeäußertwird,etwaseitensdesdeutschengewerkschaftsbundes, beimfpfzghandeleessichumüberkomplexeregelungen,demgesetzfehlediesozialeprägekraftunddersozialemindeststandard (vgl. SüddeutscheZeitungvom28.Dezember2012, Deutschenutzen Pflege-Auszeit kaum )? c)plantdiebundesregierungbeispielsweiseimrahmenderparlamentarischenberatungendesaktuellengesetzentwurfesderbundesregierungzurfamilienpflegezeitundzumflexiblereneintrittindenruhestandfürbeamtinnenundbeamtedesbundes (Bundesratsdrucksache 815/12) entsprechende Verbesserungen einzubringen? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? d)wirddiebundesregierungangesichtsdergeringeninanspruchnahmezahlenimfpfzgzumindesteinenrechtsanspruchfürarbeitnehmerinnenund-nehmerzurinanspruchnahmeeinerfamilienpflegezeit verankern? Falls ja, wann wird dies geschehen? Falls nein, warum nicht? ObundgegebenenfallswelcheMaßnahmenzuergreifensind,umdieFamilienpflegezeitmehrBeschäftigtenzugänglichzumachen,wirddieBundesregierungnachAbschlussdergeplantenwissenschaftlichenEvaluierungderWirkungendeszum1.Januar2012inKraftgetretenenGesetzeszurVereinbarkeit vonpflegeundberufentscheiden.vordiesemhintergrundsiehtdergesetzentwurfzurfamilienpflegezeitundzumflexiblereneintrittindenruhestand fürbeamtinnenundbeamtedesbundeseinewirkungsgleicheübertragungder FamilienpflegezeitindasBeamtenrechtdesBundes,aberkeineÄnderungdes Familienpflegezeitgesetzes vor. ImweiterenVerfahrenbleibendieparlamentarischenBeratungenindenAusschüssen des Deutschen Bundestages abzuwarten.

10 Drucksache 17/12330 Anlage 10 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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