Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
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- Marie Krause
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/13371 Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen Vorbemerkung der Fragesteller DurchKorruption,korruptivesVerhalten,Abrechnungsbetrugundanderen FormenvonFehlverhaltenimGesundheitswesenwerdenderGesundheitsversorgungMillionenbeträgeentzogenunddiegesetzlichenKrankenkassenfinanziell stark geschädigt. DerGesetzgeberhatausdiesemGrunddieKrankenkassenundihreVerbände sowiedengkv-spitzenverband (GKV =gesetzlichekrankenversicherung) gesetzlichdazuverpflichtet,stellenzurbekämpfungvonfehlverhaltenim Gesundheitsweseneinzurichten,andiesichjedePersonwendenkönnensoll, wenndiesehinweiseaufunregelmäßigkeitenoderaufrechtswidrigeoder zweckwidrigenutzungvonfinanzmittelnimzusammenhangmitdenaufgabenderjeweiligenkrankenkasseoderdesjeweiligenverbandeshat (vgl. 197aAbsatz1und2desFünftenBuchesSozialgesetzbuch SGBV).Für denbereichderpflegeversicherungwurdediesentsprechendin 47aSGBXI geregeltundzum1.januar2013auchaufdiezusammenarbeitmitdemträger der Sozialhilfe ausgeweitet. DieKrankenkassenbzw.derGKV-Spitzenverbandkommendiesergesetzlichen VerpflichtungseitJahrennach.Dazuzähltunteranderemaucheinespezielle InternetseitedesGKV-Spitzenverbandes,dieüberdiesegesetzlichenAufgabenundeinigedertypischenIndikatorenfürFehlverhaltenimGesundheitsweseninformiert.SchriftlicheHinweiseaufFehlverhaltenimGesundheitswesenkönnenvonjedermannaneinePostanschriftsowieübereinstrukturiertes Hinweisgeber-Formularauchonlineweitergegebenwerden.WenndiePrüfungeinesHinweisesergibt,dasseinAnfangsverdachtaufstrafbareHandlungenmitnichtnurgeringfügigerBedeutungfürdiegesetzlicheKrankenversicherungbestehenkönnte,sinddiegesetzlichenKrankenkassengesetzlich verpflichtet,unverzüglichdiezuständigestaatsanwaltschaftzuunterrichten (vgl. 197a Absatz4 SGBV). DerVorstandsvorsitzendederKassenärztlichenBundesvereinigung (KBV), Dr.AndreasKöhler,hatsichineinerPresseerklärungvom19.April2013 DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom16.Mai2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ( Jahr2009eingerichteten StellezurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesen desgkv-spitzenverbandesgeäußert.ersprichtdortvon plumperstimmungsmachegegenärzte sowievoneinerverunglimpfung, populistischen Vorverurteilung und Diffamierung der Ärzteschaft. DievonDr.AndreasKöhlerscharfkritisierte auchanonyme Möglichkeit derhinweisweitergabewirdinvielenbereichenderwirtschaftundverwaltungalsgewünschteundzurverbesserungderbekämpfungvonkorruption undanderenmissständennotwendigemaßnahmeeingeführtbzw.gefordert. SowurdeerstkürzlichimZusammenhangmitderweiterenAufklärungdes Transplantationsskandalseinegemeinsame VertrauensstelleTransplantationsmedizin derbundesärztekammer,derdeutschenkrankenhausgesellschaftunddesgkv-spitzenverbandeseingerichtet,dieanonymehinweise ganzselbstverständlichermöglicht.darüberwirdu.a.auchaufderinternetseitederbundesärztekammerinformiert ( page.asp?his= &all=true). AuchdieFraktionDIELINKE.imDeutschenBundestaghatineinemAntrag aufbundestagsdrucksache17/6492gefordert,einanonymeswhistleblowing zuermöglichenunddieidentitätvonhinweisgeberinnenundhinweisgebern gesetzlich zu schützen. DieÄrztezeitungberichteteam25.April2013,dassbeieinerUmfrageinnerhalbderLeserschaftdieservonvielenÄrztengelesenenZeitungaufdieFrage WashaltenSievondemVorgehendesSpitzenverbands? knapp80prozent derteilnehmermeinten: Dasistgut,schwarzeSchafemussmanaufspüren. Nur5ProzentklicktenfolgendeAntwortmöglichkeitan: DiesesFormular hilft nicht im Kampf gegen Korruption. Auffälligist,dassderVorstandsvorsitzendederKBVinseinerPresseerklärungversäumthat,daraufhinzuweisen,dassnichtnurdieKrankenkassenund dergkv-spitzenverbandgesetzlichverpflichtetsind,solchestellenzurbekämpfungvonfehlverhaltenimgesundheitsweseneinzurichtenundbeieinem AnfangsverdachtaufstrafbareHandlungen,dieStaatsanwaltschaftzuunterrichten. 81aSGBVbestimmtausdrücklich,dassauchdieKassenärztlichenVereinigungenunddieKassenärztlichenBundesvereinigungenseitdemJahr2004 dazuverpflichtetsind.nachabsatz2diesesparagrafensollsich jedeperson ( )indenangelegenheitendesabsatzes1andiekassenärztlichenvereinigungen und Kassenärztlichen Bundesvereinigungen wenden können. EineentsprechendeInformation,einMeldeformular,dieNennungeinerentsprechendenAnschrifteinersolchenStellezurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenoderauchdieErläuterungdesgesetzlichenAuftrags sindaufderkbv-internetseitejedochwederunter ThemenA Z nochmit dersuchfunktionunterdenbegriffenfehlverhaltenoderkorruptionaufzufinden.auchimorganigrammderkbvistdieeinrichtungdieserstellenicht explizit ausgewiesen. Nach 81aAbsatz5SGBVistderVorstandderKBVaußerdemgesetzlich verpflichtet,allezweijahreeinenberichtüberdiearbeitundergebnisseder StellezurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenbeiderKBV anzufertigenunddiesendervertreterversammlungsowiederzuständigen Aufsichtsbehörde zuzuleiten. Inder ÄrzteZeitung vom12.april2013warzulesen,dassdiekassenärztlichevereinigungberlindiesergesetzlichenverpflichtung,fürdenberichtszeitraum2010/2011einenberichtüberdie ArbeitundErgebnissederStelle zurbekämpfungvonfehlverhaltenimgesundheitswesen beiderzuständigenlandesaufsichtsbehördevorzulegen,seitübereinemjahrnochimmer nicht nachgekommen ist. AufsichtsbehördefürArbeitundkonkreteErgebnissederStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenbeiKBVundKassenzahnärzt-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/13588 licherbundesvereinigung (KZBV)istgemäß 81aAbsatz5SGBVdasBundesministerium für Gesundheit (BMG). ImMai2011legtedasBundesministeriumfürGesundheitdemzuständigen AusschussfürGesundheitdesDeutschenBundestageszuletztnureinenBerichtzudenbeidenKrankenkassenundbeimGKV-SpitzenverbandeingerichtetenStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenvor. AufdiegleichlautendegesetzlicheVerpflichtungauchderKassenärztlichen VereinigungenundderKassenärztlichenBundesvereinigungen,solcheStellen einzurichtensowieaufdiearbeitbzw.konkreteergebnissedieserstellen wird in dem Bericht nicht eingegangen. Vorbemerkung der Bundesregierung DasBundesministeriumfürGesundheit (BMG)hälteinenachdrücklicheBekämpfungdesFehlverhaltensimGesundheitswesenfürunabdingbar,umden effizienteneinsatzvonfinanzmittelnindergesetzlichenkrankenversicherung zustärkenunddietransparenzüberdieverwendungderfinanzmittelzuerhöhen.auchdergesetzgeberhatindenletztenjahrenzahlreichegesetzliche VerbesserungenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenvorgesehen.WeiteregesetzlicheRegelungen,diedemBeschlussdesBundesgerichtshofsvom29.März2012Rechnungtragensollen,dereineStrafbarkeit vonvertragsärzten,diezahlungenvonpharmareferentenannehmen,wegen Bestechlichkeitbzw.BestechlichkeitimgeschäftlichenVerkehrverneinthat, befinden sich in der parlamentarischen Beratung. DieStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesensindmit demzum1.januar2004inkraftgetretenengkv-modernisierungsgesetz gesetzlichverankertworden ( 81a, 197aFünftesBuchSozialgesetzbuch SGBV, 47aElftesBuchSozialgesetzbuch SGBXI).Danachhattendie Kranken-undPflegekassenundderenSpitzenverbände wennangezeigtauch derenlandesverbände organisatorischeeinheitenzurfehlverhaltensbekämpfungzubilden.dievorständehabenderselbstverwaltungallezweijahreüber diearbeitdiesereinheitenzuberichtenunddenberichtderjeweilszuständigenaufsichtsbehördezuzuleiten.auchdiekassenärztlichenundkassenzahnärztlichenvereinigungensowiederenbundesvereinigungensindverpflichtet, StellenzurFehlverhaltensbekämpfungeinzurichtenundallezweiJahreüber dietätigkeitdieserstellenzuberichten.diezusammenführungallerberichte beieinerzentralenstelleodereineveröffentlichungderberichteistdagegen gesetzlich nicht vorgesehen. Aufgrunddesweitgehendzum1.April2007inKraftgetretenenGKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzeswurdezum1.Juli2007derSpitzenverbandBundder Krankenkassen (GKV-Spitzenverband)gegründet,dergleichzeitigauchder SpitzenverbandBundderPflegekassenist,undseitdem1.Juli2008allegesetzlichenAufgabenderfrüherenSpitzenverbändederKrankenkassenübernommen hat.damiterhieltdergkv-spitzenverbandauchdieverpflichtung,einestelle zurbekämpfungvonfehlverhalteneinzurichtenunddembmgallezweijahre einen Bericht über die Tätigkeit dieser Stelle vorzulegen. NebendemGKV-SpitzenverbandsindinderVergangenheitauchdieKassenärztlicheBundesvereinigung (KBV)unddieKassenzahnärztlicheBundesvereinigung (KZBV)ihrergesetzlichenVerpflichtungzurVorlagederBerichteihrer StellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesengegenüber dem BMG als zuständige Aufsichtsbehörde nachgekommen. SofernKrankenkassenoderKassen(zahn)ärztlicheVereinigungenvereinzeltin derjüngstenvergangenheitdieserverpflichtungnichtnachgekommensind,obliegtesderjeweiligenzuständigenaufsichtsbehördehiergegenaufsichtsrechtlich vorzugehen.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode DerGesetzgeberhatdieAusgestaltungderStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltengemäßden 81a,197aSGBVund 47aSGBXIdenKranken- (bzw.pflege-)kassenundihrenverbändenbzw.denkassen(zahn)ärztlichen VereinigungenundihrenBundesvereinigungenüberlassen.DiesbetrifftdenorganisatorischenAufbauderStellen,ihrepersonelleundsächlicheAusstattung, dieeinzelheitenderaufgabenwahrnehmungsowiedenaufbauunddeninhalt derzuerstellendenberichte.hierzugehörtu.a.auchdievorgehensweisedieser Stellen, um Hinweise auf Fehlverhalten zu erhalten. DieWortwahlindemvomGKV-SpitzenverbandverwendetenFormularzur OnlineerfassungvonHinweisenaufFehlverhaltenimGesundheitswesenistzu RechtvomVorstandsvorsitzendenderKBVkritisiertworden.DieStellenzur FehlverhaltensbekämpfungsollenFehlverhaltenjederArtnachgehenundeine AnlaufstellefürPersonensein,dieaufFällevonFehlverhaltenhinweisenwollen.NichtjedesFehlverhaltenistaberaucheineStraftat.ObeinFehlverhalten eine Straftat darstellt, entscheiden ausschließlich die Staatsanwaltschaften. 1.HatdieBundesregierungHinweisedarauf,dassdiegesetzlichvorgeschriebeneMöglichkeit,auchanonymHinweisezuFehlverhaltenimGesundheitswesengebenzukönnen,zueinemMissbrauchundzueinerVerunglimpfung der Ärzteschaft in Deutschland insgesamt geführt hat? Nachden 81a,197aSGBVund 47aSGBXIhabendieStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenallenHinweisennachzugehen, wennsieaufgrunddereinzelnenangabenoderdergesamtumständeglaubhaft erscheinen.inwelcherformdiesehinweisegegebenwerdenkönnen,istgesetzlichnichtvorgeschrieben.dembmgliegenkeineerkenntnissevor,dassinsbesondereanonymgegebenehinweisezueinemmissbrauchoderzueinerverunglimpfung der Ärzteschaft geführt haben. 2.WarumwirdimDrittenBerichtderBundesregierungzudiesenStellen vom24.mai2011nurüberarbeitundergebnissedesgkv-spitzenverbandes,aberankeinerstelleüberarbeitundergebnissederstellenzur BekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenbeiderKBVund KZBV berichtet? EntsprechenddemObleuteprotokolldesAusschussesfürGesundheitdesDeutschenBundestagesvom10.Mai2011istdasBMGaufgefordertworden,diesen inseiner41.sitzungüberdieerfahrungsberichtederkrankenkassenzumfehlverhalten im Gesundheitswesen zu informieren. 3.WarumwurdeindemnichtöffentlichenBerichtdesBMGvom28.Januar 2013nurüberdenBerichtdesGKV-Spitzenverbandes,aberankeiner StelleüberArbeitundErgebnissederStellenzurBekämpfungvonFehlverhalten im Gesundheitswesen bei der KBV und KZBV berichtet? FürdieSitzungdesAusschussesfürGesundheitdesDeutschenBundestagesam 30.Januar2013isteinBerichtdesBMGzumThemaKorruptionvonÄrzten angefordertworden,indemaufdiepunktehäufigkeitundergebnisderermittlungsverfahrengegenärzteindenletztenfünfjahren,sortiertnachärztekammern,umfangdesdabeientstandenenschadensundrechtlichemöglichkeiten desvorgehensgegenkorruptioneingegangenwerdensollte.ausgründendes unmittelbarenzeitlichenzusammenhangsmitderöffentlichenberichterstattung istindiesenberichtauchderberichtdesgkv-spitzenverbandsüberdiearbeit undergebnissederstellezurbekämpfungvonfehlverhaltenimgesundheitswesen für die Berichtsjahre 2010/2011 einbezogen worden.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WannwerdendievollständigenStellungnahmenderbefragtenOrganisationenaufdieAbfragedesBMGbeimGKV-Spitzenverband,derBundes(zahn-)ärztekammersowiederKassen(zahn-)ärztlichenBundesvereinigungzurUmsetzungderbestehendeneinschlägigenVorschriftenim Berufs-undSozialrechtzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesenvomAugust2012demzuständigenFachausschussoderauch deröffentlichkeitzugeleitet,dadieabfrageimaugust2012erfolgte,für diebeantwortungdurchdieorganisationeneinefristbisanfangoktober 2012gesetztwarunddieBundesregierunginihrerAntwortzuFrage1auf diekleineanfragederfraktiondielinke.vom7.märz2013 (Bundestagsdrucksache17/12644)versprach,dieStellungnahmendemDeutschen Bundestag in Kürze zuzuleiten? Die Übermittlung der zugesagten Stellungnahmen erfolgt alsbald. 5.GedenktdieBundesregierung,denbislangnurdemAusschussfürGesundheitdesDeutschenBundestagesam28.Januar2013vorgelegtenBericht zumergebnisdieserumfrageauchderöffentlichkeitzugänglichzumachen, und wenn ja, wann? DasBMGhatbisherkeineBerichteveröffentlicht,diefüreinenichtöffentliche SitzungdesAusschussesfürGesundheitdesDeutschenBundestagesangefordert worden sind. Es ist nicht beabsichtigt, diese Praxis zu ändern. 6.WanngedenktdieBundesregierung,denViertenBerichtzuArbeitundErgebnissenallerStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesen,d.h.beiderKBV,KZBVundGKV-Spitzenverband,fürdie Berichtsjahre 2010/2011 vorzulegen? DasBMGistindemBerichtvom28.Januar2013umfassendaufdieArbeit undergebnissederstellezurbekämpfungvonfehlverhaltenimgesundheitswesenbeimgkv-spitzenverbandfürdenberichtszeitraum2010/2011eingegangen.füreinenberichtüberdiearbeitderstellennach 81aSGBVbesteht kein aktueller Anlass. 7.SinddieStellenzurBekämpfungvonFehlverhaltenimGesundheitswesen beiderkbv,derkzbvunddemgkv-spitzenverbandindervergangenheitvombundesministeriumfürgesundheitalszuständigeaufsichtsbehörde geprüft worden, und wenn ja, mit welchen konkreten Ergebnissen? DiegenanntenStellenzurFehlverhaltensbekämpfungsindvomPrüfdienstdes Bundesversicherungsamtsnach 274SGBVgeprüftworden.DieErgebnisse der Prüfung werden derzeit ausgewertet. 8.BestehtnachAnsichtdesBundesministeriumsfürGesundheitVerbesserungsbedarfbeiderErfüllungdergesetzlichenAufgabenderStellenbei KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband, und wenn ja, inwiefern genau? ImZusammenhangmitderPrüfungderKonsequenzendesBeschlussesdes Bundesgerichtshofsvom29.März2012,indemeineStrafbarkeitvonVertragsärzten,dieZahlungenvonPharmareferentenannehmen,wegenBestechlichkeit bzw.bestechlichkeitimgeschäftlichenverkehrverneintwird,wirdauchgeprüft,obweiterergesetzlicherregelungsbedarfbesteht,umeineeffizientere ArbeitderFehlverhaltensbekämpfungsstelleninsgesamt undnichtnurder Stellen bei KBV, KZBV und GKV-Spitzenverband zu ermöglichen.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.WiebewertetdieBundesregierungdieEinrichtungderMöglichkeit,HinweiseaufFehlverhaltenimGesundheitswesenauchanonymandiedafür zuständigen Stellen weiterzugeben? 10.UnterstütztdieBundesregierungdieForderungderKBV,dasspersonenbezogeneAngabenzumHinweisgebervonFehlverhaltenimGesundheitswesen verpflichtend sein müssen? DieFragen9und10werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. GrundsätzlichbefürwortetdasBMGdieMöglichkeit,HinweiseaufFehlverhaltenimGesundheitswesenauchanonymandiedafürzuständigenStellenweiterzugeben.Esistnichtauszuschließen,dasseineVerpflichtung,wonachHinweiseaufFehlverhaltenimGesundheitswesenpersonenbezogeneAngaben zumhinweisgeberenthaltenmüssen,zueinemerheblichenrückgangderhinweise führen würde. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Mehr1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehr331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrUmgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11488 17. Wahlperiode 09. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus,
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1116 17. Wahlperiode 18. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann,
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehrlösen,indemdefactoeineversorgungdritterklassestattfindet (vgl.bundestagsdrucksachen17/4782und17/5524),scheintsichdiebundesregierungnun
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9012 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
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Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
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MehrUmsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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