Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/12120 Entgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorbemerkung der Fragesteller ZweiJahrenachInkrafttretenderneuenEntgeltsystematikam15.Januar2011 sinddiekostenfürabhebungenanfremdengeldautomatenweiterhininder Diskussion.NacheinerUntersuchungdesVerbraucherportalsbiallo.dekostete einefremdabhebungmittejuli2012imdurchschnittknapp4euro genauso vielwieeinjahrzuvor.imjahr2010lagdiehöhederentgeltefürabhebungen anfremdengeldautomatennacheineruntersuchungdesfinanzberatungsunternehmensfmh-finanzberatunge.k.durchschnittlichbei5,64euro.dieseentgelteerhobendiekreditinstitute,diediejeweiligengeldautomatenbetrieben, vondenkartenausgebendeninstituten,dieihrerseitsdiekostenregelmäßigan diekundenweitergaben.soerfuhrendiebetroffenenverbraucherinnenundverbraucher mitunter erst nach Wochen von den Kosten ihrer Fremdabhebungen. AufanhaltendenDruckvonVerbraucherschützerneinigtesichdieDeutsche Kreditwirtschaftam25.August2010aufeine nacheigenereinschätzung kundenfreundlichelösungfürfremdabhebungen.diebisherigeninterbankenentgeltewurdenzum15.januar2011durcheindirekteskundenentgeltersetzt, überdessenhöhederkarteninhaberamgeldautomatennochvorderabhebung informiertwird.vondieserumstellungerwartetediedeutschekreditwirtschaft schnellsinkendepreise.dieprivatbankenverständigtensichzusätzlichaufeine Obergrenzevon1,95EurofürdasKundenentgelt.InderGruppederSparkassen sinddiedurchschnittlichenentgeltelautbiallo.deseitherauf4,31eurogesunken, bei den Genossenschaftsbanken auf 3,67 Euro. 1.WirddieBundesregierungdieneueEntgeltsystematikfürFremdabhebungen an Geldautomaten in Deutschland evaluieren, und falls ja, wann? Falls nein, wie begründet sie ihre Haltung? Nein.EsistnichtAufgabederBundesregierung,EntgeltsystemederPrivatwirtschaftzuevaluieren.ObimHinblickaufdieGebührenfürFremdabhebungenan GeldautomatenKartellrechtsverstößederGeldautomatenverbündederSparkas- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderJustizvom1.Februar2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode senundgenossenschaftsbankenodereinzelnergeldautomatenbetreibervorliegen, wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft. 2.WievieleGeldautomatengibtesnachKenntnisderBundesregierungin Deutschland,undwieverteilensichdieseaufdieeinzelnenInstitutsgruppen (bittenachsparkassen,genossenschaftsbanken,privatbankenunddirektbanken aufschlüsseln)? DerBundesregierungsindaktuelleZahlenzurGesamtzahlderGeldautomaten und die Verteilung auf die einzelnen Institutsgruppen nicht umfassend bekannt. NachdervonderDeutschenBundesbankgeführtensogenanntenZahlungsverkehrsstatistik,diedieInstitutederKreditbanken,LandesbankenundSparkassen sowiegenossenschaftlichenzentralbankenundkreditgenossenschaftenerfasst, gabesimjahr geldautomaten.davonentfielen12700aufkreditbanken,24149auflandesbankenundsparkassensowie19507aufgenossenschaftliche Zentralbanken und Kreditgenossenschaften. DasBundeskartellamthatindenvergangenenbeidenJahrenMarktbefragungen imzusammenhangmitdengebührenfürfremdabhebungenangeldautomaten durchgeführt.eineerhebungdesbundeskartellamteshatergeben,dassdie rechtlichselbständigensparkassenende2012insgesamt23039geldautomaten betriebenhaben.dieebenfallsrechtlichselbständigengenossenschaftsbanken betriebendanachende2012insgesamtrund19840geldautomaten.dieprivatenbankenwarenindieende2012durchgeführtebefragungdurchdas Bundeskartellamtnichteinbezogen.InsoweitliegennurInformationenfürdie deutschengroßbanken (Postbank,Commerzbank,DeutscheBank,ING-DiBA (Direktbank)sowieUnicredit-HypoVereinsbank)mitStandEnde2011vor. Danach betrieben diese Banken insgesamt Geldautomaten. 3.WievieleAbhebungenanGeldautomatenerfolgennachKenntnisderBundesregierungjährlichinDeutschland,undwieverteilensichdieseaufdie einzelneninstitutsgruppen (bittenachsparkassen,genossenschaftsbanken, Privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)? DerBundesregierungsindaktuelleZahlenzurGesamtzahlderjährlichenAbhebungenanGeldautomateninDeutschlandunddieVerteilungaufdieeinzelnen Institutsgruppen nicht umfassend bekannt. NachdervonderDeutschenBundesbankgeführtenZahlungsverkehrsstatistik (vergleichedieantwortzufrage2)gabesimjahr ,8millionen BargeldabhebungenanGeldautomaten.Davonentfielen430,2Millionenauf Kreditbanken,1113,3MillionenaufLandesbankenundSparkassensowie 552,4MillionenaufgenossenschaftlicheZentralbankenundKreditgenossenschaften. DieErhebungendesBundeskartellamtes (vergleichedieantwortzufrage2)für denbereichdersparkassenundgenossenschaftsbankenhabenfürende2012 fürdiesparkassen1072millionenabhebungenundfürdiegenossenschaftsbanken 580 Millionen Abhebungen ergeben. 4.WievieleFremdabhebungenanGeldautomatenerfolgennachKenntnisder BundesregierungjährlichinDeutschland,undwieverteilensichdieseauf dieeinzelnenverbünde (bittesparkassen,genossenschaftsbanken,privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeineumfassendenErkenntnisseüberdieGesamtzahl der Fremdabhebungen an Geldautomaten vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/12250 NachdenErhebungendesBundeskartellamtes (vergleichedieantwortzufrage2)istfürdenbereichdersparkassenundgenossenschaftsbankenvon 316MillionenAbhebungenvonFremdkundendesGeldautomatenverbundes und28millionenabhebungenvonsonstigenfremdkundenmitdergirocard (früher: ec- Karte) innerhalb eines Jahres auszugehen. 5.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungaktuelldiedurchschnittlichenEntgeltefürFremdabhebungenanGeldautomatenin Deutschland (bittenachsparkassen,genossenschaftsbanken,privatbanken und Direktbanken aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine umfassenden Erkenntnisse vor. DieErhebungendesBundeskartellamtes (vergleichedieantwortzufrage2) habenergeben,dassdiesparkassenderzeitimdurchschnittvonfremdkunden 4,26EuroproAbhebungverlangen.GenossenschaftsbankenerhebenimDurchschnitt3,90EuroproFremdabhebung.SparkassenundGenossenschaftsbanken verrechnenuntereinanderfürverbundverfügungenebenfallsentgelte,dieaber nureinenbruchteildesdurchschnittlichenpreisesfürfremdabhebungen ausmachen.dergrößteteilderprivatenkreditinstitutehatimjahr2011eine VereinbarunggetroffenunddarineineObergrenzefürdenPreiseinerFremdabhebungandenvonihnenbetriebenenGeldautomatenvon1,95Eurofestgelegt (vergleiche die Vorbemerkung der Fragesteller zu dieser Kleinen Anfrage). 6.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdasGesamtvolumender jährlichindeutschlandanfallendenentgeltefürfremdabhebungenan Geldautomaten? 7.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdiedurchschnittlich anfallendenentgeltefürfremdabhebungenprogeldautomatjeweilsin ländlichen und in urbanen Regionen? DerBundesregierungistdasGesamtvolumenderjährlichinDeutschlandanfallendenEntgeltefürFremdabhebungenanGeldautomatennichtumfassendbekannt. BeschränktfürdenBereichderSparkassenundGenossenschaftsbankenhatdas Bundeskartellamt (vergleichedieantwortzufrage2)fürdenzeitraumvom 1.August2011biszum31.Juli2012fürFremdabhebungenanGeldautomaten bundesweit einen Ertrag von mehr als 389 Mio. Euro ermittelt. 8.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdiedurchschnittlichanfallendenEntgeltefürFremdabhebungenproGeldautomatinandereneuropäischenMitgliedstaaten,beispielsweiseinÖsterreich,Frankreich,Belgien, den Niederlanden und Großbritannien? 9.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieKosten,diefürdie BereitstellungeinesGeldautomatenproTransaktionanfallen (bittenach ländlichen und urbanen Regionen aufschlüsseln)? 10.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieKosten,diefürden BetriebeinesGeldautomatenproTransaktionanfallen (bittenachländlichen und urbanen Regionen aufschlüsseln)? 11.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieGewinnmargender Institute hinsichtlich der Fremdabhebungen an Geldautomaten?

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WelchegesetzlichenRegelungenexistiereninDeutschlandbezüglichder Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten? DieFragen7bis11werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Die Bundesregierung verfügt nicht über entsprechende Erkenntnisse. InDeutschlandgibteswedereinengesetzlichenAnspruchaufZahlungeines EntgeltsfürFremdabhebungenanGeldautomaten,nochexistierenspezielle Vorschriften zur Höhe der Entgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten. EinKreditinstitutkanneinEntgeltfürdieFremdabhebunganseinemGeldautomatennurverlangen,wenneseinsolchesEntgeltwirksammitdemKarteninhabervereinbarthat.FüreinesolcheVereinbarunggeltendieallgemeinenvertragsrechtlichenRegelungen.EinezwischeneinemKreditinstitutundeinem KarteninhabergeschlosseneVereinbarungüberdieentgeltlicheNutzungeines GeldautomatendesKreditinstitutskannnach 138desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB)unwirksamsein,wennsiesittenwidrigist.Diesistinsbesondere derfall,wenndievoraussetzungendeswuchersnach 138Absatz2BGBoder eineswucherähnlichengeschäftsvorliegen.einesolchevereinbarungistalswucherähnlichesgeschäftanzusehen,wenneinauffälligesmissverhältniszwischen dernutzungdesgeldautomatenfürdieabhebungunddemdafürvereinbarten EntgeltbestehtundsichderKarteninhabergegenüberdemKreditinstitutineiner schwächeren Lage befindet, die das Kreditinstitut zu seinem Vorteil ausnutzt. Darüberhinausgilt,soweitessichumgrenzüberschreitendeZahlungenhandelt, dieverordnung (EG)Nummer924/2009übergrenzüberschreitendeZahlungen in der Gemeinschaft (siehe dazu auch die Antwort zu Frage 13). 13.WelchegesetzlichenRegelungenexistierennachKenntnisderBundesregierunginderEuropäischenUnionbezüglichderHöhederEntgeltefür FremdabhebungenanGeldautomatenimAllgemeinenundderHöheder Entgelte,diedeutscheKreditinstituteihrenKundenfürAbhebungenim Ausland in Rechnung stellen? InderEuropäischenUnionexistierenwederspezielleVorschriftenzurHöheder EntgeltefürFremdabhebungenanGeldautomateninDeutschlandnochzurHöhe derentgelte,diedeutschekreditinstituteihrenkundenfürabhebungenimauslandinrechnungstellen.artikel3absatz1derverordnung (EG)Nr.924/2009 übergrenzüberschreitendezahlungenindergemeinschaft (geändertdurch Artikel17Nummer2derVerordnung (EU)Nr.260/2012)enthältabereinso genanntespreisgleichheitsgebot.nachdieservorschrifterhebenzahlungsdienstleistervoneinemzahlungsdienstnutzerfürgrenzüberschreitendezahlungendiegleichenentgelte,wiesiesievonzahlungsdienstnutzernfürentsprechendeinlandszahlungeningleicherhöheundindergleichenwährung erheben.soweitfremdabhebungenanausländischengeldautomatengrenzüberschreitendezahlungenimsinnedieservorschriftdarstellen,istsieunmittelbaranwendbar.sowohlhinsichtlichderfragedesvorliegenseinergrenzüberschreitendenzahlungalsauchdergeforderten Entsprechung derinländischen mitdergrenzüberschreitendenzahlungsindzweifelsfragenvonderverordnung nichtabschließendgeklärt.diegiltinsbesonderefürdenfall,dassbeiinländischenabhebungenmittelseinergirocard (früher:ec-karte)direktekundenentgeltevomgeldautomatenbetreiberundbeigrenzüberschreitendenabhebungen mittelsderselbenkarteentgeltevomkartenausgebendeninstituterhobenwerden,weildieseswiederumdemausländischengeldautomatenbetreiberinterbankenentgelteentrichtenmuss.aussichtderbundesregierungistfürdiean-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/12250 wendungdespreisgleichheitsgebotsjedenfallsentscheidend,dassderkonkrete Zahlungsdienstleister,derdasEntgeltfestlegt (alsoentwederdaskartenausgebendeinstitutoderdergeldautomatenbetreiber),diesesdiskriminierungsfreiauf inländische und entsprechende grenzüberschreitende Transaktionen anwendet. 14.WiehochistnachKenntnisderBundesregierungdasGesamtvolumender Entgelte,diedeutscheKundenfürAbhebungenanGeldautomatenim europäischen Ausland jährlich an deutsche Institute zahlen? 15.WiehochsindnachKenntnisderBundesregierungdieGewinnmargen,die deutscheinstitutebeiabhebungenihrerkundenangeldautomatenim europäischen Ausland erzielen? DieFragen14und15werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. Die Bundesregierung verfügt nicht über entsprechende Erkenntnisse. 16.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagederBundesministerinfür Ernährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz,IlseAigner,wonach dieankündigungderprivatbanken,eineentgeltobergrenzevon1,95euro einzuhalten,zeige,welcherspielraumnachuntenbeidenentgeltenfür Fremdabhebungenbestünde (StuttgarterNachrichtenvom29.August 2010)? ZeitlichvorderbereitserwähntenEinigungdermeistenprivatenKreditinstitute aufdasdirektekundenentgelthattebundesministerinilseaignerkritisiert,dass diegebührenfürbargeldabhebungenanfremdengeldausgabeautomatenohne Grundstetigansteigen.IneinigenFällenerreichtensieeineHöhevonüber 10EuroproBarabhebung.AusSichtderBundesregierungzeigtdievonden privatenbankeneingeführteobergrenzevon1,95euro,dassesineinervielzahl derinstitutsfremdenbargeldabhebungenmöglichist,wesentlichgeringereentgelte zu erheben. 17.SchließtsichdieBundesregierungdenÄußerungendesPräsidentendes Bundeskartellamtes,AndreasMundt,an,wonachdasvondenPrivatbanken erhobeneentgeltvon1,95euroals wichtigerichtschnur inderdiskussionüberkostendeckendeentgeltezusehensei ( vom 24.Juni 2011)? DieBundesregierungnimmtzuEinschätzungen,diedasBundeskartellamtin Einzelfällen vornimmt, grundsätzlich keine Stellung. 18.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausBerichtenvon MedienundVerbraucherschutzorganisationen,wonachdiePreiseineinigenFällennichtvorderAbhebungvomGeldautomatenangezeigtoder keinemöglichkeiteingeräumtwurde,dietransaktiondaraufhinabzubrechen ( DerBundesregierungliegenentsprechendeeigeneErkenntnissenichtvor.Ein KreditinstitutkanneinEntgeltfürdieFremdabhebunganseinemGeldautomatenjedenfallsnurverlangen,wenneseinsolchesEntgeltwirksammitdem Karteninhaber vereinbart hat (vergleiche die Antwort zu Frage 12).

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.KanndieBundesregierungbestätigen,dassdieEinführungdirekterKundenentgeltedazugeführthat,dasswenigerKundenfremdeGeldautomaten außerhalbihresjeweiligenverbundesnutzen,undhältdiebundesregierungdieaufteilungdesmarktesfürgeldautomatendienstleistungenauf wenige große Verbünde aus Verbrauchersicht für begrüßenswert? DerBundesregierungliegenkeineInformationenzumgeändertenKundenverhaltenvor.EineAufteilungdesMarktesfürGeldautomatendienstleistungen aufwenigegroßeverbündeführtzueinermarktkonzentration,diefürdenverbraucherauchnachteilemitsichbringenkann.andererseitsbewirktdieeinrichtungvongeldautomaten-verbünden (Sparkassen,VolksbankenundRaiffeisenbankensowiederprivatenBankenunteranderemCashGroupundCash Pool),dassBargeldabhebungenaninstitutsfremdenGeldautomateninDeutschlandfürVerbraucherhäufigkostenfreierfolgenkönnen.Angeboteauchvon anderenunternehmen (z.b.tankstellen,supermärkten)zurkostenlosenbargeldversorgungalsalternativezudengeldautomatenderkreditwirtschaftsind grundsätzlich zu begrüßen. 20.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausdemUrteildes OberlandesgerichtsMünchen (Aktenzeichen:U (K)1607/10),wonachein einzelneskreditinstitutmitregionalmarktbeherrschenderstellungfür GeldautomatendienstleistungendieKundenandererKreditinstitutenicht von der Kreditkartennutzung an ihren Geldautomaten ausschließen darf? DieBundesregierungbegrüßtdiedurchdasUrteildesOberlandesgerichtMünchenerfolgteKlarstellung.AnlasszuweiterenSchlussfolgerungensiehtsie (derzeit)nicht.insoweitsolltenauchzunächstdieermittlungsergebnissedes Bundeskartellamtes abgewartet werden. 21.KanndieBundesregierungBeschwerdenbestätigen,wonacheinzelneKreditinstituteanihrenGeldautomatenweiterhinKundenbestimmterBanken vonderkreditkartennutzungausschließenoderdenabhebungsbetrag starkeinschränken,undsiehtdiebundesregierungdiesbezüglichgesetzlichen Regelungsbedarf? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.Gesetzgeberischen Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung derzeit nicht. 22.WiebewertetdieBundesregierungdieSituationaufdemMarktfürGeldautomatendienstleistungenzweiJahrenachInkrafttretenderneuenEntgeltsystematik? DieBundesregierungsiehtdeutlicheAnzeichenfüreineReduzierungderEntgeltefürFremdabhebungenseitEinführungdesdirektenKundenentgeltes.Dies istausverbrauchersichtzunächstzubegrüßen.dieentwicklungderwettbewerbssituationaufdemmarktfürfremdabhebungenangeldautomatenoder demmarktfürprivatgirokontenkanndasbundeskartellamtabererstnachauswertung seiner Ermittlungsergebnisse hinreichend beurteilen. 23.BetrachtetdieBundesregierungdieDurchführungvonPreismissbrauchsverfahrengegeneinzelneKreditinstitutealssinnvollenSchritt,umflächendeckendniedrigerePreisefürFremdabhebungenanGeldautomatendurchzusetzen? EinekartellrechtlicheMissbrauchskontrolleerfolgtimmernurimEinzelfallim HinblickaufdasVerhaltenmarktbeherrschenderUnternehmen.Missbrauchs-

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/12250 verfahrendienennichtderflächendeckendenpreisregulierung.dasbundeskartellamtwirdnachvollständigerauswertungseinerermittlungsergebnisse nachpflichtgemäßemermessenüberdieeinleitungbzw.fortführungvonverfahren entscheiden. 24.HältdieBundesregierungeinegesetzlichePreisobergrenzefürFremdabhebungenanGeldautomatenfürsinnvoll,undwelcherBetragwäre gegebenenfalls angemessen? EinestaatlicheBegrenzungderPreisefürbestimmteDienstleitungenbedürfte unterdengesichtspunktendervertrags-undderberufsausübungsfreiheit besondererrechtfertigung.einesolcherechtfertigungistgegenwärtignicht ersichtlich.grundsätzlichbildetsicheinwettbewerbskonformerpreisam Markt,solangekeineKartellabsprachengetroffenwerdenodereinemarktbeherrschendeStellungmissbrauchtwird.ObbezüglichderFremdabhebungan GeldautomatenKartellrechtsverstößevorliegen,wirdderzeitnochvomBundeskartellamt geprüft. 25.WelcheMaßnahmenwilldieBundesregierungergreifen,umdiePreisefür FremdabhebungendeutscherKundenanGeldautomatenimeuropäischen Ausland zu senken? DieBundesregierungplantderzeitkeineMaßnahmen.Anhaltspunktefürdie Notwendigkeit entsprechender Maßnahmen liegen nicht vor. 26.StrebtdieBundesregierungfürDeutschlandähnlicheRegelungenan,wie sieinmehrerenländerndereuropäischenunion (Frankreich,Belgien, denniederlandenundösterreich)existieren,nachdenenabhebungenan fremden Geldautomaten für die Verbraucher weitgehend kostenfrei sind? Falls nein, warum nicht? EineVerpflichtungderWirtschaft,Dienstleistungenunentgeltlichzuerbringen, bedürfteunterdengesichtspunktendervertrags-undderberufsausübungsfreiheitbesondererrechtfertigung.einesolcherechtfertigungistgegenwärtig nichtersichtlich.insbesondereistzuberücksichtigen,dassgeldautomatenbetreibendeinstitutedannnichtnurfürkundenfremderinstitute,sondernletztendlichauchfürwettbewerberohneeigeneautomatendieleistungunentgeltlicherbringenmüssten.dieskönntezuwettbewerbsverzerrungenundauch einer Reduzierung des Automatennetzes führen. DerBundesregierungsindentsprechendePlänenichtbekannt.ImÜbrigenwird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. 28.PlantdieBundesregierungnationaleMaßnahmenhinsichtlichderEntgelte für Fremdabhebungen an Geldautomaten, und wie begründet sie dies? 27.GibtesaufeuropäischerEbenePlänefürweitereRegulierungenvonGeldautomatendienstleistungen? Fallsnein,warumsetztsichdieBundesregierungnichtfüreineeuropaweiteSenkungderEntgeltefürFremdabhebungenanGeldautomatenein? DieBundesregierungplantderzeitkeineentsprechendenMaßnahmen.Einesolche Maßnahme erfordernder und rechtfertigender Bedarf ist nicht ersichtlich.

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