Gefahren und Regulierungsmöglichkeiten des computergestützten Hochfrequenzhandels

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Nicolette Kressl, Petra Ernstberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/5970 Gefahren und Regulierungsmöglichkeiten des computergestützten Hochfrequenzhandels Vorbemerkung der Fragesteller WeltweitwerdenaufAlgorithmenbasierendeBörsenhandelsgeschäftezunehmendvoneigenständighandelnden,extremschnellenHochleistungscomputernbestimmt.DieseinitiiereninnerhalbvonMillisekundendenKaufundVerkaufvonWertpapierenaufderBasisvonelektronischerhaltenenMarktinformationen,sodassandenBörsengewaltigeVoluminainnerhalbkürzesterZeit bewegtwerden.indenusawerdenbereitsüber70prozentalleraktienumsätzevonmaschineninitiiert,anderdeutschenbörsebringtderautomatische Handel40bis50ProzentderBörsenumsätze (vgl.wirtschaftswochevom 20.September 2010). DochdasfürGroßinvestorenlukrativeGeschäftbirgt wiesichindervergangenheitmehrfachgezeigthat schwerkalkulierbarerisikenundunberechenbare Gefahren. DersogenannteFlashCrashstehtalsSinnbildfürBörsencrashs,diemitdem automatischencomputerhandelunmittelbarverknüpftsind.binnenminuten verloram6.mai2010derdowjonesum9prozentanwert.knapp1bio.us- DollarBörsenwertwurdenkurzzeitigvernichtet.Hochfrequenzhändlerhaben durchihragierenaufbeidenseiten KäuferundVerkäufer denpreisverfall jedenfallserheblichverstärkt,sog.hotpotato-effekt (vgl.reportderamerikanischenaufsichtsbehördenu.s.commodityfuturestradingcommission CFTC undu.s.securitiesandexchangecommission SEC vom 30. September 2010 zu den Flash-Crash-Ereignissen). ImJuni2010führteeinComputerfehleriminternenHandelssystemderDeutschenBankAGbeinahezueinemBörsencrash,nachdemVerkaufsaufträgevon umgerechnet150mrd.eurofälschlicherweiseaneinerjapanischenbörseplatziertwordenwaren.einsystemfehler,dertrotzsofortigeneinschreitensseine Wirkungentfaltete.AmjapanischenAktienmarktgabendiePreisefürFutures unddergesamtenikkeinach.derdeutschenbankagbrachtedieseineabmahnungderbörsevonosakaein,weilsie keineausreichendekontrolle übereinenihrerfürdenhochfrequenzhandelprogrammiertenalgorithmusgehabthabe (vgl.derspiegel,39/2010;dieweltvom3.juni2010).seit DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom16.Juni2011übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode MonatensorgenähnlicheVorfällewiederholtfürAufregungandenAktienmärkten. DurchdencomputergestütztenHochfrequenzhandelwerdenextremeKursbewegungenandenMärktenausgelöstoderintensiviert.Programmierfehleroder schlichtefalscheingabenkönnenwegenderhohenhandelsfrequenzinnerhalb kürzesterzeitzuenormenverwerfungenführen,selbstwennderfehlerumgehendbehobenwird.derwertpapierhandelentwickeltdadurcheineunberechenbaredynamik,diedieglobalenfinanzmärkteerheblichenbedrohungen aussetzt.sowohlunternehmenalsauchanlegersinddenmarktturbulenzen unddamiteinhergehendenfinanziellenrisikenhilflosausgeliefert.menschlichekontrolleuresindkauminderlagederrasantentechnischenentwicklungzufolgen,umdrohendeschädenrechtzeitigabzuwenden.sogenannte DarkPools,inwelchendieAbwicklungvonGroßaufträgenvölliganonymabläuft,agierenbislangsogarweitgehendunreguliert,obwohlihreRisikostruktur besonders intransparent ist. DieseEntwicklungwirdweltweitkritischbeobachtet.Börsenexpertenrechnen festmitweiterenpannen.internationalwirddaheraneinerwirksamenregulierungundkontrolledescomputergestütztenhochfrequenzhandelsgearbeitet. AufGrundlagederVereinbarungderG20-Staaten,denHochfrequenzhandel einerstärkerenüberwachungzuunterwerfen,verlangtdaseuropäischeparlamentinseinemberichtüberdieregulierungdeshandelsmitfinanzinstrumenten (2010/2075[INI])vom16.November2010geeigneteRechtsvorschriften, damitbeidurchdentechnischenfortschritthervorgebrachtenneuenhandelspraktikenkeineregelungslückeexistierenundeinsystemischesrisikofürdas allgemeine Funktionieren der Märkte eliminiert wird. ZentraleForderungen,wieeineBegrenzungdesAuftragsvolumensvonHochfrequenzhändlern,eineMindesthaltedauerfürabgegebeneAngeboteundmehr Transparenz,insbesondereimHinblickaufdiesogenanntenDarkPools,werden unteranderemvonmaryl.schapiro,chefinderus-börsenaufsichtsec,eu- BinnenmarktkommissarMichelBarnierunddereuropäischeWertpapieraufsichtCESRjetztEuropeanSecuritiesandMarketsAuthority ESMA unterstütztundvorangetrieben.diefranzösischewirtschaftsministerinchristine LagardeäußerteEnde2010dieAuffassung,dencomputergestütztenHochfrequenzhandel sogar teilweise verbieten zu wollen. ÜberdieNotwendigkeiteinerbesserenKontrollehochfrequenterTransaktionendurchAufseherindenUSAundinderEuropäischenUnionherrschtdeshalb weitgehend Einigkeit. 1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieinderVergangenheitweltweitwiederholtauftretendenKursturbulenzenanBörsen,undinwieweithältsieden computergestütztenhochfrequenzhandeldiesbezüglichfürmitursächlich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? KursturbulenzenanBörsenkönnenaufeinerVielzahlvonUrsachenberuhen. DieheutigenFinanzmärktesindweitgehendvomComputerhandelgeprägt.Der computergestütztehochfrequenzhandel (nachfolgendhft)anbörsenistdabei vorallemaufgrundderautomatisiertenbzw.algorithmusbasiertenundauf höchstmöglichergeschwindigkeitabzielendenhandelsstrategienderzeitgegenstandderinternationalendiskussionenunduntersuchungendermarktregulatoren.dieöffentlichedebattehatsichdurchdensog.flashcrasham6.mai 2010indenUSAintensiviert.IndiesemZusammenhangwerdenvorallemmöglicheRisikenfürdieMarktintegritätundfürdasFinanzsystemdurchdieAnwendung von HFT diskutiert. ZudenRisikenvonHFTwerdenindenbishervorliegendenwissenschaftlichen UntersuchungendiestarkeBeanspruchungundmöglicherweisezunehmende VerwundbarkeitderHandelssystemeundderInfrastrukturdesBörsensystems durchdasvomhftgeneriertehohedatenvolumen,möglichepreismanipula-

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/6269 tionendurchexzessiveundmissbräuchlicheorderplatzierungenundzunehmendevolatilitätderdemmarktzurverfügungstehendenliquiditätinsbesondere in schwierigen Marktbedingungen gezählt. DenRisikenstehtallerdingseineReihevonpositivenEffekteninsbesonderemit BlickaufmöglicheEffizienzsteigerungenderFinanzmärkteundderGesamtwirtschaftgegenüber.DievorliegendenUntersuchungenzeigen,dassHFTunter normalenmarktbedingungeninsbesonderezuengerenspreads,niedrigeren Transaktionskosten,höhererLiquiditätundgeringererVolatilitätbeitragenkönnen. EinschlüssigerNachweisfürdieThese,dassHFTzuKursturbulenzenanden Börsentatsächlichbeigetragenhat,wurdenachdenvorliegendenErkenntnissen derbundesregierungzumindestbislangnichterbracht.auchderflashcrasham 6.Mai2010indenUSAistnachdenUntersuchungsergebnissenderAufsichtsbehördeneheraufdiedortigenspezifischenMarktstrukturenalsaufEffektedes HFT zurückzuführen. NachEinschätzungderBundesregierunggebendiepotenziellenRisikendes HFTallerdingsAnlass,dasMarktgeschehenimBereichdesHFTeingehendauf möglicherweisebestehenderegulierungslückenzuprüfen.diebundesregierungbegrüßtdaher,dassdieeuropäischekommissionimrahmenderlaufendenüberarbeitungderfinanzdienstleistungsrichtliniemifideinestärkereregulierung des HFT zur Diskussion gestellt hat. 2.WiehochistdasVolumendescomputergestütztenHochfrequenzhandels nach Information der Bundesregierung weltweit und in Deutschland? DerBundesregierungliegenkeinegesichertenKenntnisseüberdasVolumendes HFTvor.Schätzungengehenteilweisedavonaus,dassindenUSAbiszu 70ProzentundinEuropabiszu40ProzentderWertpapiertransaktionenauf HFT beruhen. 3.WersindnachInformationderBundesregierungdieAkteuredescomputergestütztenHochfrequenzhandels,undzuwelchemAnteilbeteiligensiesich jeweils an dieser Handelspraktik? ZudenAkteurendesHochfrequenzhandelswerdenvorallemInvestmentbanken undhedgefondsgerechnet.informationenüberdiegenauenanteileamhandel liegen der Bundesregierung nicht vor. 4.Welche DarkPools ineuropabzw.indeutschlandsindderbundesregierung bekannt, und liegen ihr Zahlen bezüglich deren Umsätze vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine genauen Angaben vor. 5.WelcheInformationenliegenderBundesregierungüberdieAnzahlvon HackerangriffenaufdeutscheFinanzinstituteundBörsenimZeitraum2005 bisheutevor (bittenachinstitut,börse,datumundartdesangriffseinzeln aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenkeinedetailliertenInformationenübersämtliche Hackerangriffevor,diesichseitdemJahr2005gegenInstituteundBörsengerichtet haben.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.LiegenderBundesregierunginzwischenAnalysenüberdieSteigerungder gesamtwirtschaftlicheneffizienzdurchcomputergestütztehochfrequenzhandelssystemevor (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleine AnfrageaufBundestagsdrucksache17/3634zuFrage19),undwennnein, warum nicht? DerBundesregierungliegenkeineAnalysenvor,dieeinabschließendesUrteil überdiegesamtwirtschaftlicheeffizienzdeshftgestatten.diebislangbekanntenwissenschaftlichenanalysenkommenhinsichtlichderfragedergesamtwirtschaftlicheneffizienzzukeinemeindeutigenergebnis.diebundesregierung erwartetweitergehendeerkenntnisseausdennochlaufendenuntersuchungen der internationalen Organisationen. 7.LiegenderBundesregierunginzwischenAnalysenvor,welchegesicherte ErkenntnisseüberdenBeitragcomputergestützterHochfrequenzhandelssystemezurPreisbildungsfunktionvonMärktenliefernundeinUrteildarüber zulassen,obdurchsieeinegezieltemarktmanipulationingroßemstilmöglichist (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageaufbundestagsdrucksache 17/3634 zu Frage 20), und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 8.WieschätztdieBundesregierungdieRisikenein,welchedadurchentstehen können,dassauchnichtverifiziertead-hoc-newssowiezukünftigauchinformationenbeispielsweisedesmikrobloggingdienstes Twitter,automatischindieEntscheidungdercomputergestütztenHochfrequenzhandelssystemeeinfließen,undwelcheOrdersieamMarktplatzieren (vgl.deutsche BankDBResearch, High-frequencytrading Betterthanitsreputation? vom März 2011)? DieVerwendungnichtverifizierterAd-hoc-NewsbegründetfürdenAnleger bzw.hochfrequenzhändlerdasrisiko,aufgrundlageeinerunsichereninformationslageeinewirtschaftlichefehlentscheidungzutreffen.umdenanleger hiervorzuschützen,istdasverbreitenvonunrichtigenoderirreführenden AngabenzumZweckederMarktmanipulationbereitsheutenach 20ades Wertpapierhandelsgesetzes verboten. 9.TeiltdieBundesregierungdieAuffassung (vgl.studiedergoethe-universitätfrankfurtammainimauftragderdeutschebörseagvommärz 2011),dassdieMehrheitderaufHochfrequenzhandelbasierendenStrategienzurMarktliquidität (Market-Making-Strategien)oderzurPreisfindung undmarkteffizienz (Arbitrage-Strategien)beitragen,undwennnein,warum nicht? DieBundesregierungteiltdieseAnsicht.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzu Frage 1 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WieistdiePositionderBundesregierungzudemErgebniseinerStudievon ExpertenderUS-KommissionfürWährungstermingeschäfte,wonachdie HochgeschwindigkeitshändlerdieMärktenichtstabilisieren,sondernim GegenteileineerhöhtePreisvolatilitätverursachen,weilsieinKrisenzeiten ihreliquiditätjederzeitabziehenkönnen (vgl.handelsblattvom14.oktober 2010)? ÜberdenAusgangspunktderUntersuchungenderUS-Expertenkommissionhat diebundesregierungkeineerkenntnisse.grundsätzlichgilt,dasseinliquiditätsabzuginkrisenzeitennichtnurbeihochfrequenzhändlern,sondernauchbei anderenmarktteilnehmernstattfindetundkeinebesonderheitdieseshandelssystems ist. 11.TeiltdieBundesregierungdieForderungvonBundesbankvorstandJoachim Nagel,dassimBereichdescomputergestütztenHochfrequenzhandels unbedingtetwasgeschehenmuss (vgl.wirtschaftswochevom7.februar 2011),umdenFinanzmarktzustabilisieren,undwennja,welchekonkreten Maßnahmen hält sie diesbezüglich für notwendig? WieinAntwortzuFrage1ausgeführt,begrüßtdieBundesregierung,dassdie EuropäischeKommissionimRahmenderlaufendenÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDeinestärkereRegulierungdesHFTzurDiskussiongestellthat.ZudenDiskussionsvorschlägenderEuropäischenKommission zählenu.a.strengereorganisatorischeanforderungenandierisikokontrollmechanismenvonhandelsplätzenundhochfrequenzhändler.diebundesregierung erachtetdiediskussionsvorschlägegrundsätzlichfürangemessenundeineinternationalabgestimmtelösungaufgrunddergrenzüberschreitendenbedeutung des Hochfrequenzhandels für notwendig. 12.TeiltdieBundesregierungdieAnnahmederFederalReserveBankof Chicago,dassvieledurchHochfrequenzhändlerverursachteFehlerderÖffentlichkeitverborgenbleiben (vgl.derspiegel,39/2010),undwenn ja,plantsiedies,beispielsweiseimwegeeinermeldepflichtfürunregelmäßigkeiten, in Zukunft zu verhindern? DerBundesregierungliegenkeinenäherenInformationenüberdieErkenntnisse der Federal Reserve Bank of Chicago vor. 13.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtderChefinderUS-Börsenaufsicht SEC,MarySchapiro,dassautomatischeHandelsstopps ( circuitbreakers / volatilityinterruptions ),durchdiedercomputerhandelbeiextremen Kursbewegungenkurzzeitigaussetzt,alleinnichtausreichen,umdie FinanzmärktevorerneutenBörsencrashszuschützen (vgl.spiegel ONLINEvom27.September2010),undwennja,welchezusätzlichen SicherungsinstrumentekommennachAnsichtderBundesregierunghierfür in Betracht? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.TeiltdieBundesregierungdieBefürchtung,dassdieBörsenaufsichtdurch denhochfrequentenhandelüberfordertist (vgl.fazvom7.februar 2011),undwennja,welcheMaßnahmensiehtsievor,umdementgegenzuwirken? DieBundesregierunghatkeineAnhaltspunktefüreineÜberforderungderBörsenaufsicht, die im Übrigen in die Zuständigkeit der Länder fällt. 15.WiebeurteiltdieBundesregierungdieTatsache,dassgroßeFinanzinvestorenihreGroßrechnerdirektnebendenenderBörseaufstellen ( co-location ),umsichgegenüberanderenmarktteilnehmernzeitvorteilevon Millisekundenzusichern,insbesondereimHinblickaufdievonder RichtlinieüberMärktefürFinanzinstrumente (MiFID)angeordnetediskriminierungsfreie Praxis? DasAufstellenundVerwendenvonGroßrechnerninunmittelbarerNähezu HandelsplätzenstellenfürsichgenommennachAuffassungderBundesregierungnochkeineDiskriminierungandererMarktteilnehmerdar.Bedenklich wäreesjedoch,solltenhandelsplätzediesemöglichkeitwillkürlichnurausgewählten Investoren eröffnen. 16.KommtnachAnsichtderBundesregierungeinegesetzlicheRegelungin Betracht,diedengleichberechtigtenZugangallerMarktteilnehmerzu Handelsplätzennormiert,soweitdiestechnischmöglichist,undwenn nein, welche Argumente sprechen aus ihrer Sicht dagegen? EinentsprechenderVorschlagistvonderEuropäischenKommissionimRahmenderlaufendenÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDzur Diskussiongestelltworden.EinergesetzlichenRegelungbedarfesnicht,daein diskriminierungsfreierzugangnachdembörsengesetzimübrigenbereitsheute verlangt wird. EinestärkereRegulierungdesHFTwirdvonderBundesregierunggrundsätzlich begrüßt. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 17.WiebeurteiltdieBundesregierungdieInitiativederEuropäischenKommission,dieHochfrequenzhändlerdenRegelungenderMiFIDzuunterwerfen? 18.WiebeurteiltdieBundesregierungdieInitiativevonEU-BinnenmarktkommissarMichelBarnier,imWegeeinerMiFID-ReformeinenRechtsrahmenzuschaffen,derverhindert,dassComputereineKursentwicklung selbstprovozieren,umdiesegleichzeitigauszunutzen (vgl.handelsblatt- Online vom 8. Dezember 2010)? WieinAntwortzuFrage1ausgeführt,gebendiepotenziellenRisikendesHFT Anlass,dasMarktgeschehenimBereichdesHFTeingehendaufmöglicherweise bestehenderegulierungslückenzuprüfen.diesschließtdieüberprüfungauf möglicheneueformendermarktmanipulationmitein.vordiesemhintergrund begrüßtdiebundesregierung,dassdieeuropäischekommissiondasthema HFTnichtnurimRahmenderÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinie MiFID,sondernauchimRahmenderparallelstattfindendenÜberarbeitungder Marktmissbrauchsrichtlinie MAD aufgegriffen hat.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ TeiltdieBundesregierungdieForderungvonEU-Binnenmarktkommissar MichelBanier,dasseineMiFID-ReformauchdiePflichtfürprofessionelle Anlegerbeinhaltensollte,RisikomanagementsystemeundStresstestseinzuführen (vgl. Handelsblatt-Online vom 8. Dezember 2010)? DieEuropäischeKommissionhatimRahmenderlaufendenÜberarbeitungder FinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDeinestärkereRegulierungdersog.High FrequencyTrader,u.a.dieEinführungvonbesonderenRisikokontrollen,zur Diskussiongestellt.DieBundesregierungbegrüßtdiesesVorgehen.Eswirdauf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 20.TeiltdieBundesregierungdieBefürchtung,dassHackerodereinzelneInvestorendieIntegritätderMärkteverletzenkönnen,indemsiedenMarkt durchgezielteüberforderungmanipulieren (vgl.zeitonlinevom 5.September2009),undwennja,welcheSanktionenmanipulativerTaktiken sieht die Bundesregierung vor? ImHinblickaufdiekriminelleEnergievonHackernlässtsicheinsolchesSzenarionachAuffassungderBundesregierungnichtvollständigausschließen.MarktmanipulationensindbereitsnachgeltenderRechtslagenach 20adesWertpapierhandelsgesetzesverboten.WeitereMaßnahmenhinsichtlichdeserforderlichen Kapazitäts-undRisikomanagementsderHandelsplätzewerdenimRahmendes MiFID-Reviewsdiskutiertwerden.EswirdferneraufAntwortzuFrage27verwiesen. 21.TeiltdieBundesregierungdieAuffassungvonBundesbankvorstand JoachimNagel,dassdieVoluminadescomputergestütztenHochfrequenzhandelsbegrenztwerdenmüssen (vgl.wirtschaftswochevom7.februar 2011),undwennja,welchekonkretenMaßnahmenplantsiezudiesem Zweck? ZumjetzigenZeitpunktlassensichnachAuffassungderBundesregierungkeine Maßnahmenausschließen,ummöglicheRisikendesHFTzubegrenzen.Aus diesemgrundbegrüßtdiebundesregierung,dassdieeuropäischekommission imrahmenderlaufendenüberarbeitungderfinanzdienstleistungsrichtlinie MiFID eine stärkere Regulierung des HFT zur Diskussion gestellt hat. 22.WieschätztdieBundesregierungdieMöglichkeitein,durchdencomputergestütztenHochfrequenzhandelverursachteoderverstärkteMarktturbulenzeneffektivzubekämpfen,insbesondereimLichtederTatsache,dass andenbörseninmillisekundengroßevoluminabewegtwerdenundein Schaden sich dadurch innerhalb kürzester Zeit potenziert? ExtremeKursvolatilitätenkönnendurchVolatilitäts-bzw.Handelsunterbrechungenabgefedertwerden.VolatilitätsunterbrechungenwerdennachKenntnisstandderBundesregierungbereitsheutevonHandelsplätzenwiez.B.von derfwbfrankfurterwertpapierbörsealskontroll-undsicherungsmechanismus eingesetzt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 23.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtderChefinderUS-Börsenaufsicht, MarySchapiroundvonBundesbankvorstandJoachimNagel,denHochfrequenzhändlernzurVermeidungvonBörsencrashseinzeitlichesMinimumvorzuschreiben,wielangeeinAnkaufs-oderVerkaufsangebotgültig bleibenmuss (vgl.financialtimesdeutschlandvom5.oktober2011,wirtschaftswochevom7.februar2011),undwennja,wiesollte dieseregelungnachansichtderbundesregierungkonkretausgestaltet sein,undwannsiehtdiebundesregierungeineentsprechendeumsetzung vor? DieserVorschlagistüberlegenswert.Allerdingssollteberücksichtigtwerden, dasseinesolcheverpflichtungzueinerausweitungderspannezwischen An-undVerkaufspreisen (Spreads)führenundsichdamitnachteiligfürden Gesamtmarktauswirkenkann.DieDiskussionimRahmenderlaufendenÜberarbeitung der Finanzdienstleistungsrichtlinie MiFID bleibt abzuwarten. 24.WieistdiePositionderBundesregierungzurInitiativedesEuropäischen ParlamentsundvomNewYorkSenatorCharlesE.Schumer,Blitzaufträge (FlashOrders)generellzuverbieten,weilnureine privilegiertegruppe voninsidernausdemsystemkapitalschlägt undsomitdemgrundsatz dergleichbehandlungalleranlegerentgegensteht (vgl.berichtüberdie RegulierungdesHandelsmitFinanzinstrumenten2010/2075[INI]vom November 2010, Rheinischer Merkur vom 21. Januar 2011)? Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 25.ErachtetdieBundesregierungesalsnotwendig,automatischeHandelsstoppsmarktübergreifendzuinstallieren,undwennja,welcheInitiativen plantsiezudiesemzweckzuergreifen,insbesonderevordemhintergrund,dassauchdaseuropäischeparlamenteuropaweitevolatilitätsunterbrechungenundabschaltsystemeverlangt,welchedurchdieesmabeaufsichtigtwerden (vgl.berichtüberdieregulierungdeshandelsmit Finanzinstrumenten 2010/2075[INI] vom November 2010)? ImHinblickaufdieVerflechtungderFinanzmärktebegrüßtdieBundesregierung, dassdieeuropäischekommissionimrahmenderlaufendenüberarbeitungder FinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDzurDiskussiongestellthat,entsprechende Mechanismen europaweit einzuführen. 26.TeiltdieBundesregierungdieForderungdesEuropäischenParlaments, dassallehandelsplattformeninderlageseinmüssen,gegenüberdennationalenaufsichtsbehördennachzuweisen,dassihretechnischeninstallationenundüberwachungssystemeauchextremsituationenstandhalten unddieursacheeinerungewöhnlichenmarktaktivitätgenaulokalisiert werdenkannundbeieinementsprechendenverdachtfestgestelltwerden kann,obeinmarktmissbrauchvorliegt (vgl.berichtüberdieregulierung deshandelsmitfinanzinstrumenten2010/2075[ini]vomnovember 2010)? DieBundesregierungbegrüßt,dasssichdieEuropäischeKommissionimRahmenderlaufendenÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDmit dieserforderungbefasst.imübrigenwirdaufdieantwortzufrage11bezug genommen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WieistdiePositionderBundesregierungzuderForderungdesEuropäischenParlaments,dass Layering oder QuoteStuffing ausdrücklichals Marktmissbrauchdefiniertwerden (vgl.berichtüberdieregulierungdes Handels mit Finanzinstrumenten 2010/2075[INI] vom November 2010)? DieBundesregierungteiltdieForderung,dassLayeringundQuoteStuffingals eineformdesmarktmissbrauchsdefiniertwerdensollten.diebundesregierung begrüßtdaher,dassdieeuropäischekommissionimrahmenderlaufenden ÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinieMiFIDdieseForderungzur Diskussion stellt. 28.SiehtdieBundesregierungdieMöglichkeitHochfrequenzhändler,ähnlich wie marketmaker,permanentzumhandelzuverpflichten,umzuverhindern,dasssieinkrisenzeitenschlagartigkeineliquiditätmehrzur VerfügungstellenunddiePreisvolatilitätdamiterhöhen (vgl.fazvom 27.Oktober2011),undwennnein,welcheArgumentesprechenausihrer Sicht dagegen? EinePflichtzurLiquiditätsbereitstellungdurchHochfrequenzhändlerwirdim RahmenderanstehendenÜberarbeitungderFinanzdienstleistungsrichtlinie MiFIDdiskutiertundisterwägenswert.AllerdingsnehmenHochfrequenzhändlernachbisherigerPraxiseineimVergleichzuMarketMakernandereFunktion imwertpapierhandelwahr.auchkanneinesolcheverpflichtungzueinererhöhungderpreisvolatilitätundzueinerausweitungderspannezwischenan-und Verkaufspreisen (Spreads) führen. 29.HältdieBundesregierungeineRegelungfürgeeignet,wonachdieHochfrequenzhändlerbereitsfürdasEinstellenvonOrdersgebührenzahlen müssen,umeinennegativeneinflussaufdiefinanzmarktstabilitätdurch volkswirtschaftlichsinnlosetransaktionenzuvermeiden,undwennnein, welche Argumente sprechen aus ihrer Sicht dagegen? GebührenunterliegeninDeutschlandderSatzungsautonomiedereinzelnen BörsenundbestimmensichnachderenGebührenordnungen.FürdenErlassder Gebührenordnungen ist der jeweilige Börsenrat zuständig. 30.WelchekonkretenRegelungensiehtdieBundesregierungvor,umdiebislangkeinerAufsichtunterliegenden,jedochwegenihrerIntransparenzbesonders risikobehafteten Dark Pools zu kontrollieren? DieBundesregierungbegrüßt,dassdieEuropäischeKommissionimRahmen derlaufendenüberarbeitungderfinanzdienstleistungsrichtliniemifideine stärkereregulierungvon DarkPools vorsieht.diekommissionziehthierfür insbesondereeineüberarbeitungdereuropäischenvorschriftendervor-und Nachhandelstransparenz in Erwägung, die Dark Pools bisher begünstigten. 31.WelcheInitiativenhatdieBundesregierungbisherunternommen,umdie notwendigeregulierungvonhochfrequenzhändlernund DarkPools, wievondereu-kommissiongefordert,europaweitabzustimmen,undzu welchen Ergebnissen hat dies geführt? Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 32.PlantdieBundesregierungMaßnahmenzuergreifen,welche minimum ticksizes vorgeben,diesichanpreisundliquiditätsniveauorientieren, und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungerachtetesfürnichtsachgerecht,einereuropäischen Regulierung durch nationale Maßnahmen vorweg zu greifen. ImÜbrigenbesteheninEuropaaufgrundeinerSelbstregulierungsinitiativeder IndustrieunterderFührungdesBranchenverbandesFESEeuropaweitharmonisierte tick sizes. 33.TeiltdieBundesregierungdieBefürchtung,dassdieDatensicherheitim BereichdescomputergestütztenHochfrequenzhandelsdurchHackerangriffe,welchevonBankenundBörsenzunehmendregistriertwurden (vgl. FAZ vom 7. Februar 2011), hochgradig gefährdet ist? DieBundesregierungsiehthierebenfallseinGefährdungspotenzial,demBanken undbörsenimrahmenihrerorganisatorischenverpflichtungennachgeltendem Recht selbst entgegenzuwirken haben. 34.WelcheEffekteundWirkungenerwartetdieBundesregierungvondervon ihrbefürwortetenfinanztransaktionssteueraufdencomputergestützten Hochfrequenzhandel? DieWirkungeneinerFinanztransaktionsteuersindabhängigvonderenkonkreterAusgestaltung (Bemessungsgrundlage,Steuersatz).EinegenerelleAntwort auf die Frage ist daher nicht möglich. 35.WelchekonkretenSchrittehatdieBundesregierungunternommen,um, wieangekündigt,diebemühungenderinternationalenundeuropäischen Finanzaufsichtsbehörden (InternationalOrganizationofSecuritiesCommissions IOSCO,CESR jetztesma)zuunterstützenunddenaufsichtsrechtlichenhandlungsbedarfbezüglichcomputergestützterhochfrequenzhandelssystemezuuntersuchen (vgl.antwortderbundesregierung aufdiekleineanfrageaufbundestagsdrucksache17/3103zufrage19), und zu welchen Ergebnissen hat dies geführt? EineArbeitsgruppevonIOSCOerarbeitetderzeitunterdeutschemVorsitzeinen Bericht,dersichschwerpunktmäßigmitHochfrequenzhandelbefasst.Miteiner Veröffentlichung des Berichts wird Mitte Juli 2011 gerechnet. EineArbeitsgruppevonESMAbefasstsichebenfallsunterdeutscherMitwirkungmitHochfrequenzhandelundplant,imJulieineKonsultationzudiesem Thema durchzuführen. 36.IstdieBundesregierungbereit,umgehendeineExpertenkommissioneinzuberufen,diesichdiesenFragestellungenannimmtoderSachverständige mit diesen Fragen zu befassen, und falls nein, warum nicht? VordemHintergrund,dassDeutschlandaufinternationalerEbeneinentsprechendenExpertengremienvertretenistunddieBundesregierunghinsichtlich desthemashftvonderbörsensachverständigenkommissionberatenwird,ist die Einberufung einer weiteren Expertenkommission derzeit nicht erforderlich.

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheRegelungensindnachAnsichtderBundesregierungnochnotwendig,umeineeffektiveKontrolledesHochfrequenzhandelsdurchdie Börsenaufsicht zu gewährleisten und etwaigen Schäden vorzubeugen? EswirdaufdieAntwortzuFrage1verwiesen.DieimRahmendesMiFID-ReviewvorgesehenenRegulierungsvorschlägezumHFTsindnachAuffassungder BundesregierungeineguteAusgangsbasisfürdieSchaffungeinesadäquaten Regulierungsrahmens.

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