Verbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Gerhard Schick, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/11480 Verbraucherorganisationen und ihre Marktwächterfunktion als Teil der systematischen verbraucherorientierten Beobachtung des Finanzmarktes Vorbemerkung der Fragesteller UmvermeidbareVermögensschädenundVersorgungslückenderPrivathaushaltezuverhindern,müssenFehlentwicklungenimFinanzmarktundmarktwieverbraucherschädigendesAnbieterverhaltenfrühzeitigidentifiziertund dieseerkenntnissevondenfinanzaufsichtsbehördenberücksichtigtwerden. NebenderstaatlichenAufsichthatDeutschlandimmerauchaufdiezivilgesellschaftlicheKontrollederMärktegesetzt,ohnejedocheinSystemder strukturiertenverbraucherorientiertenmarktbeobachtungund-analyseaufzubauen. Dies gilt insbesondere für den Finanzmarkt. Dasam13.September2012veröffentlichteundvomBundesministeriumfür Ernährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzbeauftragteGutachtenzur LagederVerbraucherinnenundVerbraucherinDeutschland derprognos AGbringtwenigneueErkenntnisse.DasGutachtengreiftlediglichdrei Finanzprodukteauf (Girokonto,Fondsprodukte,Kapitallebensversicherung) und unterzieht diese keiner eigenen Analyse. MethodischistdieErhebungzurZufriedenheitderVerbraucherzuhinterfragen,dasiesichauchbeilangfristigenEngagementszurAltersvorsorgeauf VerbraucherinnenundVerbraucherkonzentriert,dieihreVerträgegeradeerst abgeschlossen haben. DasGutachtenignoriertzudemdiewissenschaftlichenErkenntnissederVerhaltensökonomie,wonachbeiVertrauensgüternwiedenvonderPrognosAG untersuchtenfonds-undversicherungsproduktenundinanbietermärktenmit komplexerangebots-undakteursstrukturselbstkompetente,informierteund gebildete Verbraucherinnen und Verbraucher an ihre Grenzen stoßen. DasGutachtenwirddemZieleinersystematischenundwissenschaftlichfundierten Marktanalyse nicht gerecht. DieVerbraucherorganisationenverfügendagegenausderBeratung,Beschwerden,Gutachten,TestsundderkollektivenRechtsdurchsetzungüberexklusivesMarktwissen,dassieinihrer InitiativeFinanzmarktwächter bün- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 30. November 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode delnunddasregelmäßigeingangindiepolitischendebattenimdeutschen Bundestag und auf Länderebene findet. ExemplarischseienUntersuchungenzurUmsetzungderProtokollpflichtin deranlageberatung,zuroffenlegungspflichtvonprovisionenoderzuverlustenbeivorzeitigerkündigungvonlebens-undrentenversicherungengenannt. AllerdingsfehlteineangemesseneAusstattung,umdieLagederVerbraucherinnenundVerbraucherimFinanzmarktflächendeckendundsystematischaufzuarbeiten. Erkenntnisse der Initiative Finanzmarktwächter 1.WiestehtdieBundesregierungzuder InitiativeFinanzmarktwächter der VerbraucherzentralenundderVerbraucherzentraleBundesverbande.V. undihrebisherigenerkenntnissezurlagederverbraucherinnenundverbraucher in den von ihr untersuchten Segmenten des Finanzmarktes? DieBundesregierungbewertetdieAktivitätendesVerbraucherzentraleBundesverbandese.V. (vzbv)mitseinerinitiative Finanzmarktwächter,mitderer aufmissständeimfinanzmarktaufmerksammachenwill,grundsätzlich positiv.dervzbvistammarktjedochnureinevonvieleneinrichtungen,die marktbeobachtendeaufgabenwahrnehmen;eineandereeinrichtungistz.b. diestiftungwarentest;fürdenversicherungsbereichistderbundderversichertenzunennen.dieempfehlungendiesereinrichtungensindnichtimmer deckungsgleich. 2.WieunterstütztdieBundesregierungdieRollederVerbraucherverbände, mitihrenmarktbeobachtungenundmarktanalysendenfinanzaufsichtsbehörden Impulse für deren Aufsichtstätigkeit zu geben? 3.BedarfesnachAuffassungderBundesregierungeinerStärkungderRolle derverbraucherverbände,mitihrenmarktbeobachtungenundmarktanalysenpolitik,wissenschaftundanbieternempirischeerkenntnissezur LagederVerbraucherinnenundVerbraucherimFinanzmarktzurVerfügung zu stellen? DieFragen2und3werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieBundesregierungunterstütztdieVerbraucherorganisationenseitJahrenauf vielfältigeweise:zurerfüllungseinersatzungsgemäßenaufgabenerhältder vzbveineinstitutionelleförderungunddiestiftungwarentesteinejährliche Zuwendung;fürdenBereichFinanzprodukteerhältdieStiftungWarentestab demhaushaltsjahr2013zusätzlich1,5mio.euro.nebenderförderungdiversereinzelprojekte u.a.desvzbv werdenfernermaßnahmenderverbraucherzentralenindenländernimbereichdeswirtschaftlichenverbraucherschutzesimwegeeinerprojektförderungi.h.v.2,5mio.eurounterstützt;dort bildenseitjahreninsbesondereauchaktuellefragenimbereichder FinanzdienstleistungenunddesFinanzmarkteseinenthematischenSchwerpunkt.GrundsätzlichdienendieseMaßnahmenderInformationderVerbraucherinnenundVerbraucherbzw.derStärkungderStellungderVerbraucher. EineunmittelbareUnterstützungderAufsichtstätigkeitderstaatlichenFinanzaufsichtsbehördengehörtnichtzudenoriginärenAufgabenderprivatrechtlich organisiertenverbrauchereinrichtungen.diebundesregierungistderauffassung,dassvonderarbeitderverbraucherverbändewertvolleimpulse auch für die Tätigkeit der Finanzaufsichtsbehörden ausgehen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/11751 VerbraucherfragenwerdenkünftigauchstärkereBeachtungbeiderAufsichtstätigkeitderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)finden. DasvonderBundesregierungeingebrachteundvomDeutschenBundestagam 25.Oktober2012angenommeneGesetzzurStärkungderdeutschenFinanzaufsicht (Bundestagsdrucksache17/10040)siehtvor,beiderBaFineinenVerbraucherbeirateinzurichten,umVerbraucherfragenbeiderAufsichtstätigkeitzukünftigstärkerzuberücksichtigen.IndiesemGremiumwerdenauchdieVerbraucher-undAnlegerschutzorganisationenvertretensein.Aufgabedesneuen Verbraucherbeiratsistes,dieBaFinbeiderErfüllungihrerAufsichtsaufgaben zuberaten.dazukannerverbrauchertrendsimbereichbankgeschäfte,finanzdienstleistungen,finanzinstrumenteundversicherungsgeschäfteerfassen,analysierenunddemdirektoriumdarüberberichterstatten.grundlagesinddabei diebeidenmitgliederndesverbraucherbeiratesvorhandenenerkenntnisseund ErfahrungenüberverbraucherrelevanteSachverhalteimFinanzmarkt.Weiter wirdmitdemgesetzzurstärkungderdeutschenfinanzaufsichteinförmliches Beschwerdeverfahrengeschaffen,umu.a.ErkenntnissevonVerbraucherverbändenfürdieBaFinnutzbarzumachen. 4.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemTestergebnisder InitiativeFinanzmarktwächter,wonachBankenmehrheitlichdergesetzlichenundhöchstrichterlichbestätigtenVerpflichtungzurOffenlegungvon ProvisionenundRückvergütungenimWertpapiervertriebgegenüberKunden nicht nachgekommen sind? DerBundesregierungliegenderzeitkeineaktuellenErkenntnissevor,dassInstitutemehrheitlichgegendieaufsichtsrechtlichePflichtzurOffenlegungvon Zuwendungenverstoßen.ErhältdieBaFinKenntnisvonVerstößengegendiese auf 31ddesWertpapierhandelsgesetzes (WpHG)beruhendePflicht,werden diese konsequent entsprechend dem gesetzlichen Auftrag verfolgt. 5.WasplantdieBundesregierung,damitVerbraucherinnenundVerbraucher EigeninteressenvonAnbieternbeiderenAnlageempfehlungenerkennen können,sodasssieangebotevergleichenunddamitihrefinanzanlageentscheidungen selbstbestimmt treffen können? DasgeltendeAufsichtsrechtenthältbereitsjetzteineVielzahlvongesetzlichen Verpflichtungen,dieesdenVerbraucherinnenundVerbrauchernermöglicht, selbstbestimmtanlageentscheidungenzutreffen.sowurdedurchdasanlegerschutz-undfunktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG)unteranderemeineRegelunggeschaffen,wonachbeiVorliegenvonVertriebsvorgabenVorkehrungen getroffenwerdenmüssen,damitkundeninteressennichtbeeinträchtigtwerden. EbenfallsmitdemAnsFuGwurdeeineVerpflichtungeingeführt,diedas WertpapierdienstleistungsunternehmenbeiderErbringungvonAnlageberatung dazuverpflichtetoffenzulegen,obeinschränkungenhinsichtlichderfinanzinstrumente,deremittentenoderderwertpapierdienstleistungen,dieberücksichtigtwerdenkönnen,bestehenoderobbestimmtefinanzinstrumente,emittentenoderwertpapierdienstleistungenbevorzugtberücksichtigtwerden.einer selbstbestimmtenanlageentscheidungdienenaußerdemdasseitdem1.juli 2011durchdasAnsFuGvorgeschriebeneInformationsblattunddieseitdem1. Januar2010nachdemGesetzzurNeuregelungderRechtsverhältnissebei SchuldverschreibungenzuerstellendeBeratungsdokumentation.DasInformationsblattmussnebenInformationenüberdieArtdesFinanzinstruments,seine Funktionsweise,diedamitverbundenenRisiken,dieAussichtenfürdieKapitalrückzahlungundErträgeunterverschiedenenMarktbedingungenauchInformationen über die mit der Anlage verbundenen Kosten enthalten.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 6.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemErgebnisder Expertinnen-/Expertenbefragungder InitiativeFinanzmarktwächter,wonachBankenmehrheitlichderBittevonKunden,ihrenDispokreditmithoherZinsbelastungineinenRatenkreditmitniedrigererZinsbelastungumzuschulden, nicht nachkommen? DasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutz (BMELV)hatdenMarktderDispositions-undRatenkrediteinDeutschlandin einervominstitutfürfinanzdienstleistungenundvomzentrumfüreuropäischewirtschaftsforschunggmbherstelltenstudieeingehenduntersuchen lassen.dasergebnisderuntersuchunghatbundesministerinilseaigneranfangoktober2012mitvertreternderkreditwirtschaftsowievertreternderverbraucher-undschuldnerberatungsverbändeerörtert.diefrageverbesserter UmschuldungsmöglichkeitenfürBankkunden,dieÜberziehungsmöglichkeiten übermäßiginanspruchnehmen,wareinerderschwerpunktedesgesprächs. DieDeutscheKreditwirtschafthatihreBereitschafterklärt,dasKrisenmanagementbeiübermäßigerInanspruchnahmevonDispositionskreditenkünftigzu verbessern.diekreditinstitutesollensichindiesemfallmitihrenkundenin Verbindungsetzen,umeineeinvernehmlicheLösungzuerzielen.DenKunden solldieumschuldungineinenratenkreditodereineindividuellerückzahlungsvereinbarungangebotenwerden.danebensollendiekreditinstitute frühzeitig auf geeignete Beratungseinrichtungen hinweisen. 7.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderUntersuchungder InitiativeFinanzmarktwächter,wonachetwa75Prozentderauf30Jahre abgeschlossenenkapitallebensversicherungenundprivatenrentenversicherungendurchdenversicherungsnehmervorzeitiggekündigtwerden und dieser dabei einen Verlust von durchschnittlich Euro erleidet? Estrifftzu,dassdieKündigungsquotebeiVerträgenübereineKapitallebensversicherunghochist;sieliegtjedochnichtdurchgängigbei75Prozent.Beider KapitallebensversicherunghandeltessichumeinrelativkomplexesProdukt. JederVerbrauchersolltesichvorAbschlusseinesentsprechendenVertragsüber dasproduktinformieren.insbesondere daraufwirdz.b.auchvomvzbvhingewiesen isteswichtig,sichüberdiederpersönlichensituationangemessene Laufzeitklarzuwerden.DassbeidervorzeitigenKündigungvonVerträgenmit einerlaufzeitvon30jahrenein durchschnittlicherverlust von4000euro entsteht,kanndiebundesregierungnichtbestätigen.einverlustindemsinne, dasswenigerzurückgezahltwirdalseingezahltwordenist,entstehtnurdann, wenneinvertragfrühzeitig indenerstenvertragsjahren gekündigtwird. Nach 169Absatz3desVersicherungsvertragsgesetzes (VVG)inVerbindung mit 2Absatz1Satz1Nummer4VVG-InfoVistderVerbrauchervorAbgabe seinervertragserklärungüberdiejeweiligenrückkaufswertezuunterrichten. EsbestehtalsovorVertragsabschlussGelegenheit,sichüberdieKonsequenzen einer frühzeitigen Kündigung zu informieren. DieGründefüreinevorzeitigeKündigungeinerKapitallebensversicherung oderprivatenrentenversicherungmitlangjährigerlaufzeitkönnenimübrigen sehrvielfältigundhäufigauchdembereichunvorhersehbarerveränderungen derpersönlichenlebensverhältnissezuzuordnensein.eingrundkannaber auchineinemnichtbedarfsgerechtenproduktkaufliegen,derseineursachein fehlerhafterinformationoderberatungderbetreffendenkundenhabenkann. DieBundesregierungsetzthieraufguteProduktinformationundeinehohe Beratungsqualität.DurchÄnderungenimVersicherungsvertragsrechthaben VerbraucherinnenundVerbraucherheutegestärkteRechte.Verbraucherinnen undverbraucherhabenanrechtsowohlaufeineausführlicheproduktinformationalsauchaufeinzusammengefasstes,übersichtlichesundverständliches

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/11751 Produktinformationsblatt.VersichererundVermittlersindzueineramKundenbedarforientiertenBeratungverpflichtetundmüssendieseauchangemessen dokumentieren.durchgewerberechtlicheberufszulassungsanforderungenfür Versicherungsvermittlerund-beraterwirdfürdieseTätigkeiteneineangemessenefachlicheQualifikationgewährleistet.LiegteinBeratungsfehlervor,können sich Schadensersatzansprüche ergeben ( 6 Absatz 5 VVG; 63 VVG). 8.InwelcherFormunterstütztdieBundesregierungdie InitiativeFinanzmarktwächter finanziell,umdiebeobachtungdesfinanzmarktesausverbraucherperspektive zu stärken? PlantdieBundesregierungdiesfürdieZukunft,etwainderFormder zweckgebundenenverwendungeinesanteilsandenrechtskräftigverhängten und vereinnahmten Kartellbußen? Am18.Oktober2012hatderDeutscheBundestagdenGesetzentwurfder Bundesregierungzur8.ÄnderungdesGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen (8.GWB-ÄndG)beschlossen (vgl.beschlussempfehlungundbericht desausschussesfürwirtschaftundtechnologiedesdeutschenbundestages Bundestagsdrucksache17/11053).DanachsollenauchkünftigdievomBundeskartellamtvereinnahmtenBußgelderalsnichtzweckgebundeneEinnahmen dembundeshaushaltzufließen.eswirdinsoweitaufnummer14und15der GegenäußerungderBundesregierungaufdieStellungnahmedesBundesrates zum8.gwb-ändg (Bundestagsdrucksache17/9852)verwiesen.EinezweckgebundeneVerwendungeinesTeilsdervereinnahmtenKartellbußenfürdie Initiative Finanzmarktwächter ist gegenwärtig nicht geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. ErkenntnisquellenderBundesregierungzurLagederVerbraucherimFinanzmarkt 9.InwelcherFormundFrequenzverschafftsichdieBundesregierung KenntnisvonderLagederVerbraucherinnenundVerbraucherimFinanzmarkt? Welche Daten- und Erkenntnisquellen zieht sie hierfür heran? DieBundesregierungnutztregelmäßigunterschiedlicheDatenundErkenntnisquellenzurLagederVerbraucherinnenundVerbraucherimFinanzmarkt,die vonverschiedenenakteurenammarkt,wiederstiftungwarentestmitihrer Zeitschrift Finanztest oderdenverbraucherverbändenundanlegerschutzorganisationenbereitgestelltwerden.alsregelmäßigeinformationsquellesteht außerdemdasverbraucherbarometerdereuropäischenunionzurverfügung, das zweimal jährlich veröffentlicht wird. DarüberhinausgibtdieBundesregierungzueinzelnenFragestellungenselbst GutachteninAuftrag,wiezumBeispielnebendem GutachtenzurLageder VerbraucherinnenundVerbraucherinDeutschland diejüngstvombmelv veröffentlichtenstudienzuproduktinformationsblätternfürgeldanlageprodukte und zu Dispositions- und Ratenkrediten. AußerdemhatdasBMELVweitereMaßnahmenzurStärkungderVerbraucherforschungergriffen.BeispielhierfüristdieGründungeinesNetzwerksVerbraucherforschung,dasalsPlattformfürdeninterdisziplinären,verbraucherwissenschaftlichenAustauschundalsAnlaufstellefürThemen auchzurlageder Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Finanzmarkt dient.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.ZuwelchenFragestellungenundinwelcherFrequenzübermitteltdie BundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)derBundesregierungDatenundErkenntnissezurLagederVerbraucherinnenundVerbraucher im Finanzmarkt? Worauf beruhen diese Daten und Erkenntnisse der BaFin? DieBaFinberichtetdemBundesministeriumderFinanzen (BMF)anlassbezogen.GrundlagesindFeststellungen,AnalysenundUntersuchungenimRahmenihrerAufsichtsaufgaben,beispielsweisezumBeratungsprotokollnach 34 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).ÜberdieZahlderbeiderBaFineingehendenBeschwerdensowieeineexemplarischeDarstellungderThemenschwerpunkte zu den Beschwerden informiert die BaFin in ihrem Jahresbericht. 11.InwelcherFormundFrequenznutztdieBundesregierungDatenund ErkenntnissenichtstaatlicherOrganisationen (z.b.verbraucherverbände, Anlegerschutzverbände)zurLagederVerbraucherinnenundVerbraucher im Finanzmarkt? Auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 sowie 9 wird verwiesen. 12.InwievielenFällenhabensichVerbraucherverbändebeschwerdeführend andiebafingewandt,undinnerhalbwelcherzeithatdiebafinaufdiese Beschwerden geantwortet (bitte in tabellarischer Form auflisten)? Siehe Antwort zu Frage InwelcherWeiseverwendetdieBaFindieUntersuchungender Initiative Finanzmarktwächter für ihre Aufsichtstätigkeit? DieBaFinprüftanlassbezogendieaufsichtsrechtlicheRelevanzvonansieherangetragenen Untersuchungsergebnissen. 14.InwelcherFormtauschtsichdieBaFinmitVerbraucherverbändenund AnlegerschutzverbändenüberdieLagederVerbraucherinnenundVerbraucher im Finanzmarkt aus? Geschieht dies regelmäßig und formalisiert? DieFragen12und14werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ImGesetzzurStärkungderdeutschenFinanzaufsichtwirdu.a.geregelt,dass qualifizierteeinrichtungennach 3Absatz1Satz1Nummer1desUnterlassungsklagengesetzes (UKlaG)beiderBaFinBeschwerdeeinlegenkönnen. EinederartigeRegelungbestandbishermitAusnahmederRegelungenin 28 Absatz1und 28aAbsatz1desZahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) nicht.qualifizierteeinrichtungenhabenvondembeschwerderechtennachdem ZAGbishernichtGebrauchgemacht.Verbraucherverbändewendensichjedoch ineinzelfällenschonjetztimnamenvonverbraucherndirektandiebafinund erhalteninnerhalbderfürdasbeschwerdeverfahrenüblichenfristeneineantwort.einegesonderteerfassungerfolgtjedochnicht,sodasszuanzahlund Bearbeitungsdauer keine Angaben erfolgen können.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/11751 DieBaFintauschtsichdarüberhinausregelmäßigz.B.aufdemvonihrveranstaltetenVerbraucherschutzforummitallenAkteurendesVerbraucherschutzes, insbesondere mit den Verbraucherschutzorganisationen, aus. Siehe im Übrigen auch Antwort zu den Fragen 2 und FührtdieBaFinUntersuchungenzurNachfrageseitedesFinanzmarktes durchbeziehungsweisebeauftragtoderfördertsiediese,wieesbeispielsweise die britische Financial Services Authority macht? VordemHintergrundihreraufsichtsrechtlichenAufgabenstellungführtdie BaFineinzelfallbezogeneUntersuchungenauchzurNachfrageseitedesFinanzmarktesdurch.Anlässesindz.B.neuegesetzlicheVorgaben.Soerfolgtezuden Informationsblätternnach 31Absatz3aWpHGimHerbstdesvergangenen JahreseineentsprechendeAnalyse.ImJahr2010hatdieBaFin1099Beratungsprotokollegemäß 34WpHGvon192Unternehmenausgewertetunddie ErgebnissemitdenVerbändenderKreditwirtschaftunddenVertreternder Verbraucherzentralenerörtert.InderFolgewurdendieAnforderungenanden InhaltderBeratungsprotokolleindenMindestanforderungenandieCompliance-FunktionunddieweiterenVerhaltens-,Organisations-undTransparenzpflichtennach 31ff.WpHGfürWertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp)nähererläutertundkonkretisiert.WeiterhindienenderBaFindiebei ihreingehendenbeschwerdenvonverbraucherinnenundverbrauchernals Erkenntnisquelle für die Aufsicht. Beobachtung des Finanzmarktes aus Verbraucherperspektive 16.BefürwortetdieBundesregierungeinesystematische,verbraucherorientierte Beobachtung des Finanzmarktes? AmFinanzmarktgibtesverschiedeneAkteure,diemarktbeobachtendeAufgabenwahrnehmen,wiez.B.dieStiftungWarentest.DieBundesregierunghat am4.märz2012beschlossen,diearbeitderstiftungwarentestdeutlichzu stärken.abdemjahr2013solldiestiftungzusätzlichfinanziellemittelin Höhevon1,5Mio.EurozweckgebundenfürneueAufgabenimBereichder Finanzprodukteerhalten,umdenVerbraucherschutzzuerhöhenunddas InformationsangebotüberFinanzprodukteauszubauen.Zudemwerdenmitder EinrichtungeinesVerbraucherbeiratesbeiderBaFinundderSchaffungeines förmlichenbeschwerdeverfahrensdieerkenntnissevonverbraucherverbänden für die Aufsichtstätigkeit der BaFin noch stärker nutzbar gemacht. 17.WelcheMaßnahmenwirddieBundesregierungergreifen,umeinfrüheres ErkennenvonFehlentwicklungenfürdieNachfrageseitedesFinanzmarktesunddamiteinschnelleresReagierenhieraufdurchdieFinanzaufsichtsbehörden zu ermöglichen? Siehe Antwort zu Frage WasplantdieBundesregierung,umsicherzustellen,dassdasMarktwissenderVerbraucherverbändeanFinanzaufsichtsbehörden,Politik,Wissenschaft,AnbietersowieVerbraucherinnenundVerbrauchervermittelt wird? Siehe Antwort zu Frage 34.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.UnterstütztdieBundesregierungdie InitiativeFinanzmarktwächter darin,einenjährlichenberichtzurlagederverbraucherinnenundverbraucher im Finanzmarkt aufzulegen? Wenn ja, in welcher Form? DieWahlderkonkretenMaßnahmenzurVerbraucherinformationobliegtden VerbraucherorganisationeninnerhalbderErfüllungihrersatzungsgemäßen Aufgaben.DieFinanzierungeinesjährlichenBerichtszurLagederVerbraucherinnenundVerbraucherimFinanzmarktdurchdieBundesregierungistnicht vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 20.WelchenverfahrensrechtlichenWegwirddieBundesregierungschaffen, damitdiefinanzaufsichtsbehördendieerkenntnissederverbraucherverbändesystematischindieeigenenweiterenprüfungeneinbeziehen können,auchvordemhintergrunddereinschätzungderbafin,dass hierfüreindembritischensupercomplaintvergleichbaresverfahrensrechtgrundsätzlichsinnvollist (vgl.protokollderöffentlichenanhörung desausschussesfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz desdeutschenbundestageszumthema Finanzmarktwächter vom 21. März 2012, S. 35)? Siehe Antwort zu Frage WiestehtdieBundesregierungdazu,dieTestarbeitderStiftungWarentest mitdermarktwächterrollederverbraucherzentralenundder VerbraucherzentraleBundesverbande.V.zuverknüpfen,wieesdieStiftungWarentest inderöffentlichenanhörungdesausschussesfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutzzumthema Finanzmarktwächter vom 21.März2012vorschlägt (Bundestagsdrucksache17/9759,S.8),und was plant sie, um dies zu verwirklichen? 22.SiehtdieBundesregierungindernichtstaatlichenMarktbeobachtung und-analysedurchverbraucherverbändeundanlegerschutzverbände ihreunabhängigkeitgefährdetodereinensonstigeninteressenkonflikt, und wenn ja, welchen? Der Bundesregierung liegen dafür keine Anhaltspunkte vor. EineZusammenarbeitzwischendenVerbraucherzentralen,desvzbvundder StiftungWarentestistgrundsätzlichpositivzusehen.InwieweitdieStiftung WarentestbeiderErfüllungihrersatzungsgemäßenAufgabenihreTestarbeit mitderinitiative Finanzmarktwächter desvzbvverknüpft,entscheidetdiese alsunabhängigeinstitutioneigenständigundohnebeeinflussungderbundesregierung. 23.WieschätztdieBundesregierungdieUnabhängigkeitvonRatingagenturen und mögliche Interessenkonflikte ein? ImZugederFinanzmarktkriseistoffenkundiggeworden,dassbeiRatingagenturenInteressenkonflikteauftretenkönnen,wennsieEmpfehlungenzurAusgestaltungvonAnlageproduktenabgegebenundzudenselbenAnlageprodukten Ratingserstellen.DieVerordnung (EG)Nr.1060/2009überRatingagenturen (CRA-Verordnung)unddieVerordnung (EU)Nr.513/2011zurÄnderungder

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/11751 CRA-Verordnungtragendazubei,dieUnabhängigkeitderRatingagenturenzu stärkenundmöglicheinteressenkonfliktezuvermeiden.weitereverbesserungensiehtdervorschlagdereuropäischenkommissionkom(2011)747zur ÄnderungderCRA-Verordnungvor,derderzeitindenEU-Gremienberaten wird. 24.WieschätztdieBundesregierungdieeuropäischezivilgesellschaftliche Initiative FinanceWatch undihrenbisherigenbeitragein,dasfunktionierendereuropäischenfinanzmärkteundderaufsichtauszivilgesellschaftlicherperspektivezuuntersuchenundauffehlentwicklungenund Missstände hinzuweisen? ZivilgesellschaftlicheInitiativenwie FinanceWatch sindallgemeinzubegrüßen,dasiezurpolitischenmeinungsbildungbeitragenundsomitinderdemokratie eine wichtige Aufgabe wahrnehmen. Aktuelle Lage der Verbraucher im Finanzmarkt 25.WiehochschätztdieBundesregierungdieVerlusteein,diedieVerbraucherinnenundVerbraucherjährlichinfolgenichtanleger-undanlagegerechterBeratungerleiden,insbesondereimBereichKapitallebensversicherungs- und Altersvorsorgeprodukte? 26.WiehatsichdieLagegegenüberdemErgebnisderStudievonderevers &junggmbh AnforderungenanFinanzvermittler mehrqualität, bessereentscheidungen vomseptember2008imauftragdesbundesministeriumsfürernährung,landwirtschaftundverbraucherschutz (BMELV)verändert,diedieVermögensverlustederVerbraucherinnen undverbraucheraufgrundmängelbehafteterfinanzberatungmitjährlich 20 bis 30 Mrd. Euro angab? DieFragen25und26werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen aktuellen Zahlen vor. 27.WelcheKonsequenzenziehtdieBundesregierungausdemvom13.September2012vomBMELVveröffentlichtenPrognos-Gutachten,wonach Privathaushaltezum31.Dezember2010in44,419MillionenKapitallebensversicherungen,fondsgebundeneKapitalversicherungenundfondsgebundeneRentenversicherungeninvestierthatten,dieüberwiegendder Altersvorsorgedienen,vordemHintergrundderErkenntnisseder InitiativeFinanzmarktwächter zuranzahlvorzeitigervertragskündigungen und die damit verbundenen Verluste? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. ImÜbrigenprüftdieBundesregierungdieumfangreichenErgebnisseundAnalysendesGutachtens,daseinemarktübergreifendeDatengrundlagezumehrerenKonsumbereichenenthält.IndiePrüfungwerdensowohlübergeordnete Aussagen,beispielsweisezurGestaltungvonVerträgen,alsauchAngabenzu einzelnenteilmärkten,wiez.b.zufinanzdienstleistungen,einbezogen.die BundesregierungsiehtKapitallebensversicherungenundprivateRentenversicherungennachwievoralsgeeigneteInstrumentezurprivatenAltersvorsorge,soweitsiezudenindividuellenVermögensverhältnissenundBedarfen der jeweiligen Versicherten passen.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 28.Istesaufsichtsrechtlichzulässig,denVertriebeinesFinanzinstruments beliebigalsfestpreis-oderkommissionsgeschäftzudeklarierenbzw. auszugestalten,vordemhintergrund,dassnachhöchstrichterlicher RechtsprechungdieberatendeBankKundenbeieinemFestpreisgeschäft nichtüberihregewinnmargeaufklärenmussundvordemhintergrund, dassbankenwertpapiergeschäfteimmerhäufigeralsfestpreis-undnicht als Kommissionsgeschäft abschließen? EsbestehenkeineaufsichtsrechtlichenVorgaben,dassderVertriebvonFinanzinstrumentenineinerbestimmtenFormderWertpapierdienstleistung (KommissionsgeschäftoderEigenhandel)durchzuführenist.DieAusgestaltungvonGeschäftenüberFinanzinstrumenteunterliegtderPrivatautonomiederParteien. GrundsätzlichmusseinInstitutnach 33aWpHGAusführungsgrundsätzeaufstellen,diegeeignetsind,dasbestmöglicheErgebnisfürseinenKundenzu erreichen. Erkenntnisse,inwelchemVerhältnisFestpreisgeschäftezuKommissionsgeschäftenstehen,liegenderBundesregierungnichtvor.Fernerliegenauch keineerkenntnissevor,dasswertpapierdienstleistungsunternehmenverstärkt insfestpreisgeschäftausweichen.beieinerimfrühjahr2009erfolgten Marktabfragebeiinsgesamt49KreditinstitutendurchdieBaFingabendiebefragtenInstituteübereinstimmendan,anlässlichderUmsetzungdesFinanzmarktrichtlinieumsetzungsgesetzeszum1.November2007seikeineUmstellungaufdasFestpreisgeschäftvorgenommenworden.VielmehrwürdenWertpapiere,insbesondereZertifikateundInvestmentfondsanteile,seitjehernicht nur im Kommissions-, sondern auch im Festpreisgeschäft vertrieben. 29.WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierung,wennAnteilean InvestmentfondsimRahmeneinesFestpreisgeschäfteszueinemPreis verkauftwerden,derdenausgabepreisumfasst,allerdingsalsmargeeinkalkuliert,mitblickaufdienotwendigkeitfürkundinnenundkunden, daskonkreteumsatzinteressederverkaufendenbankeinschätzenzukönnen? AufdieAntwortzuFrage28wirdverwiesen,daessichauchbeiAnteilenanInvestmentfonds um Finanzinstrumente handelt. 30.SiehtdieBundesregierunggesetzgeberischenHandlungsbedarfbeider OffenlegungvonProvisionenundRückvergütungeninderHinsicht,dass dieseunabhängigdavonoffengelegtwerdensollten,welcherechtliche AusgestaltungeinkonkretesFinanzgeschäfthat,weilKundinnenund Kunden die Unterschiede im Regelfall nicht erkennen können? DiePflichtzurOffenlegungvonZuwendungennach 31dAbsatz1Nummer2 WpHGgiltbeiderErbringungsämtlicherWertpapierdienstleistungenund Wertpapiernebendienstleistungen.EineUnterscheidungnachderrechtlichen Ausgestaltung eines Geschäfts nimmt das Gesetz nicht vor. 31.InwelcherFormüberprüftdieBaFindasVorliegenderVoraussetzungen in 31dAbsatz1Satz1Nummer1und2desWertpapierhandelsgesetzes, unterdenendieannahmevonzuwendungengestattetist (Zuwendungals QualitätsverbesserungderDienstleistungundAufklärungüberArtund Umfang)? DieEinhaltungderVerpflichtungennach 31dWpHGwirdimRahmender grundsätzlichjährlichstattfindendenprüfungdermeldepflichtenundverhal-

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/11751 tensregelnnach 36Absatz1WpHGdurchdiebeauftragtenPrüferkontrolliert.FernerhatdieBaFinihreMindestanforderungenanComplianceunddie weiterenverhaltens-,organisations-undtransparenzpflichtennach 31ff. WpHG (MaComp)ergänzt.AbdemBerichtszeitraum2013sinddieWertpapierdienstleistungsunternehmenverpflichtet,dieeingenommenZuwendungenineinemZuwendungsverzeichniszuerfassenundmitHilfeeinesVerwendungsverzeichnissesdarzulegen,fürwelcheMaßnahmenderQualitätsverbesserung die Zuwendungen verwendet wurden. 32.WieüberprüftdieBaFindieHöheundTransparenzvonVorfälligkeitsentschädigungen,diedieBankenvonVerbraucherinnenundVerbrauchern verlangen,dieeinenimmobilienkreditvorablaufderzinsbindungzurückzahlen,undwiebewertetdiebundesregierungindiesemzusammenhangdasergebnisdermarktbeobachtungderverbraucherzentralebaden- Württemberg,wonachin82ProzentderuntersuchtenFälledievonder BankverlangteEntschädigungüberdervonderVerbraucherzentraleberechneten Höhe lag (vgl. Pressemitteilung vom 19. Juli 2012)? DiezitiertePressemitteilungderVerbraucherzentraleBaden-WürttembergbeziehtsichaufImmobiliarkredite.Fürdieseist,andersalsfürsonstigeVerbraucherkredite (vgl. 502desBürgerlichenGesetzbuchs BGB),dieBerechnung dervorfälligkeitsentschädigunggesetzlichnichtbegrenzt.vielmehrsiehtdie Vorschriftdes 490Absatz2BGBeinerseitsvor,dassderDarlehensnehmereinenDarlehensvertrag,beidemderSollzinssatzgebundenunddasDarlehen durcheingrund-oderschiffspfandrechtgesichertist,grundsätzlichvorzeitig kündigenkann,wennseineberechtigteninteressendiesgebieten.andererseits bestimmtsatz3dervorschrift,dassderdarlehensnehmerdemdarlehensgeber denjenigenschadenzuersetzenhat,derdiesemausdervorzeitigenkündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).DieerwähnteVorschriftwurde,basierendaufderfrüherenentsprechendenRechtsprechung,imJahr2002indas BGBeingefügt.EinegenaueBerechnungderVorfälligkeitsentschädigung wurdeseinerzeitbewusstnichtimgesetzestextgeregelt,sondernderrechtsprechungüberlassen.damitwurdeesderrechtspraxisermöglicht,aufgeänderteumständeflexibelzureagierenundzueinerhöhereneinzelfallgerechtigkeit beizutragen. FürdieÜberprüfungderVorfälligkeitsentschädigungimStreitfallsinddieordentlichenGerichtezuständig.DieBaFinhatindenvergangenenJahren wiederholtbeschwerdengeprüft,mitdenenbürgerinnenbzw.bürgerentschädigungsforderungenalszuhochbeanstandeten.beiderberechnungdervorfälligkeitsentschädigunggemäß 490Absatz2Satz3BGBhabenKreditinstitutedieVorgabenderVorschriftfürdieSchadensberechnungzubeachten undsichdabeiindemvonderrechtsprechungvorgegebenenrahmenzubewegen (vgl.dazujahresbericht2011derbafin,s.256).kommteszueiner Beschwerde,überprüftdieBaFinimEinzelfalldieRahmendaten,diederBerechnungderVorfälligkeitsentschädigungzugrundegelegtwurden.DieBaFin mussteindenfällen,dieihrbankkundenzurprüfungvorgelegthatten,dieberechneten Entschädigungsbeträge nicht beanstanden. EineBewertungderangesprochenenMarktbeobachtungderVerbraucherzentraleBaden-WürttembergistderBundesregierungschondeshalbnichtmöglich, weilihrdieumständedereinzelfällenichtbekanntsind,diedermarktbeobachtung zugrunde liegen.

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 33.WasplantdieBundesregierung,umdieEmpfehlungdesPrognos-Gutachtensumzusetzen,VerträgeundAllgemeineGeschäftsbedingungenkürzer undfürverbraucherinnenundverbraucherlesbarerunddamitverständlicher zu gestalten? AlleVertragsbestimmungen,diealsAllgemeineGeschäftsbedingungenausgestaltetsind,müssennach 307Absatz1Satz2desBGBklarundverständlich sein.istdiesnichtderfall,istdievertragsbestimmungunwirksam.imübrigen schreibtdasanlegerschutz-undfunktionsverbesserungsgesetzfürdieanlageberatungüberwertpapiereseitdem1.juli2011eininformationsblattvor,das diewesentlicheneigenschaftendeswertpapierskurzundleichtverständlich zusammenfasst.imentwurffüreinaltersvorsorge-verbesserungsgesetzist ebenfallseinstandardisiertesinformationsblattfürzertifiziertealtersvorsorgeund Basisrentenverträge vorgesehen. Siehe im Übrigen auch die Antwort zu Frage 27. Stärkung der Stellung der Verbraucher im Finanzmarkt 34.WasbeabsichtigtdieBundesregierung,derBaFinimHinblickaufeine verbraucherorientierte Beobachtung des Finanzmarktes aufzuerlegen? DieFragen17,18,20und34werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierunghatdafürgesorgt,dassdurcheineeffizienteRegulierung undbeaufsichtigungdeskapitalmarktsaufgetretenendefizitenentgegengewirktwird.mitdemanlegerschutz-undfunktionsverbesserungsgesetzwurde dieverpflichtungeingeführt,mitarbeiterinderanlageberatung,vertriebsbeauftragteundsog.compliance-beauftragtebeiderbafinregistrierenzulassen.diesepflichtgiltseitdem1.november2012.damithatdiebafinein wirksamesinstrumentzurfeststellungvonstrukturellenmängelnindeneinzelneninstitutenbekommenundkanngezieltmängelabstellen.beischwerwiegendenverstößenkanndiebafinanordnen,dassdiebetreffendenanlageberaterfüreinenbestimmtenzeitraumnichtmehrinderberatungeingesetzt werdendürfen.danebenwurdenderbafinzusätzlichemöglichkeiteneingeräumt,verstößegegendiegebotederanlegergerechtenberatungundder Offenlegung von Provisionen als Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. WeiterhinisteinZieldesGesetzeszurStärkungderdeutschenFinanzaufsicht, dasmarktwissenunddieerkenntnissederverbraucherverbändebeideraufsichtstätigkeitderbafinzukünftigstärkerundsystematischerzuberücksichtigen.darüberhinausunterstütztdiebundesregierungdenvzbvunddiestiftung WarentestfinanziellmitdemZiel,dieInformationderVerbraucherinnenund Verbraucher zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2, 3, 12 und 14 verwiesen.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ EntsprichtdiedeutscheFinanzmarktarchitekturnachAnsichtderBundesregierungdengeltendeneuropäischenVorgaben,vordemHintergrund, dassimeuropäischensystemderfinanzaufsicht (ESFS)dieVorgaben zumverbraucherschutzverbindlichdefiniertwerden,allerdingsdiedeutschefinanzmarktstruktursiebislangausblendetvordemhintergrund, dassnachartikel2absatz1derverordnungendeseuropäischenparlamentsunddesratesnr.1093/2010,1094/2010und1095/2010das [ ] HauptzieldesESFS [ ]darinbesteht,dieangemesseneanwendungder fürdenfinanzsektorgeltendenvorschriftenzugewährleisten,umdiefinanzstabilitätzuerhaltenundfürvertrauenindasfinanzsysteminsgesamtundfüreinenausreichendenschutzderkunden,diefinanzdienstleistungeninanspruchnehmen,zusorgen.,undnachartikel2absatz2 BuchstabefderVerordnungendienationaleFinanzaufsichtBestandteil des ESFS ist? DiedeutscheFinanzaufsichtsstrukturentsprichtdengeltendeneuropäischen VorgabenzurErrichtungdesEuropäischenSystemsderFinanzaufsicht (ESFS). MitdemGesetzzurUmsetzungderRichtlinie2010/78/EUvom24.November 2010imHinblickaufdieErrichtungdesEuropäischenFinanzaufsichtssystems vom4.dezember2011wurdeu.a.in 4Absatz2desFinanzdienstleistungsaufsichtsgesetzesgeregelt,dassdieBaFinnachMaßgabederVerordnungen Nr.1093/2010,1094/2010und1095/2010desEuropäischenParlamentsund desratesmitdenzuständigenstellenimin-undauslandzusammenarbeitet. DiesumfasstauchdasHauptzieldesESFS,dieangemesseneAnwendungder fürdenfinanzsektorgeltendenvorschriftenzugewährleisten,umdiefinanzstabilitätzuerhaltenundfürvertrauenindasfinanzsysteminsgesamtundfür einenausreichendenschutzderkunden,diefinanzdienstleistungeninanspruch nehmen, zu sorgen. 36.WasplantdieBundesregierung,umdieVertretungderVerbraucherinteressenindenGremienundBeirätenderBaFin,überdenaktuellbeschlossenenGesetzentwurfaufBundestagsdrucksache17/10040hinaus,zustärken? VerbraucherschutzorganisationensindbereitsimFachbeiratundimVersicherungsbeiratderBaFinvertreten.NebenderimGesetzzurStärkungderdeutschenFinanzaufsichtvorgesehenenEinrichtungeinesVerbraucherbeiratesbei derbafin,indemverbraucher-undanlegerschutzorganisationenvertretensein werden,erhältdasbmelveinensitzimverwaltungsratderbafin.weitere ÄnderungenderZusammensetzungvonGremienderBaFinplantdieBundesregierung derzeit nicht. 37.Wasistbeabsichtigt,umfüreinegleichmäßigeRepräsentationderAnbieter-undVerbraucherinteressenim Verbraucherbeirat zusorgen,derlaut GesetzentwurfderBundesregierungzur StärkungderdeutschenFinanzaufsicht auf Bundestagsdrucksache 17/10040 vorgesehen ist? MitdemGesetzzurStärkungderdeutschenFinanzaufsichtwirdzurErrichtung einesverbraucherbeiratesbeiderbafineinneuer 8aindasFinanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG-E)eingefügt.Nach 8aAbsatz2Satz2 FinDAG-EsollenimVerbraucherbeiratdieWissenschaft,Verbraucher-und Anlegerschutzorganisationen,MitarbeiteraußergerichtlicherStreitschlichtungssystemesowiedasBMELVangemessenvertretensein.Entsprechenddiesen Vorgabenwirddasnach 8aAbsatz2Satz2FinDAG-EzuständigeBMFdie Mitglieder des Verbraucherbeirates bestellen.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 38.InwelcherWeisesolldieArbeitdes Verbraucherbeirats finanziellunterstützt werden? WirderüberfinanzielleMittelverfügen,umunabhängigeUntersuchungen und Forschungen im Finanzmarkt beauftragen zu können? GrundlagederBeratungenundAnalysendesVerbraucherbeiratssollendiebei seinenmitgliedernbzw.beidendurchdieserepräsentiertenorganisationen vorhandenenerkenntnisseunderfahrungenüberverbraucherrelevantesachverhalteimfinanzmarktsein.dabeiwirdmitdervorgesehenenmitgliedschaft vonwissenschaftlern,vertreternvonverbraucher-undanlegerschutzorganisationen,mitarbeiternaußergerichtlicherstreitschlichtungssystemesowiedes BMELVsichergestellt,dassdieErkenntnisseundErfahrungenderimVerbraucherschutzrelevantenKreiseindieBeratungenundAnalysendesVerbraucherbeirateseinfließenkönnen.ImRahmenderderzeitdurchdasBMFerfolgenden ÜberarbeitungderSatzungderBaFinsindinAnlehnungandiebestehenden RegelungenbeimFachbeiratderBaFinRegelungenzurReisekostenvergütung der Mitglieder des Verbraucherbeirates vorgesehen. 39.WasbeabsichtigtdieBundesregierung,umdieVerbandsklagebefugnis derverbraucherverbändeundanlegerschutzverbändezurförderungeines qualitativen Wettbewerbs im Finanzmarkt zu stärken? DieVerbandsklagebefugnisvonVerbraucherverbändenundAnlegerschutzverbändenistin 3Absatz1Satz1Nummer1und 4desUnterlassungsklagengesetzeswirksamgeregelt.Verbraucher-undAnlegerschutzverbändekönnendieKlagebefugnisnach 3Absatz1Satz1Nummer1desUnterlassungsklagengesetzeseinfachundrechtssichererlangen,indemsiesichindieListe derqualifizierteneinrichtungeneintragenlassen.dielistederqualifizierten Einrichtungenumfasstderzeit77Verbände.NebendenmitstaatlichenMitteln gefördertenverbraucherzentralenderländerunddemvzbvsindauchanlegerschutzverbände,wiedieschutzgemeinschaftfürbankkundene.v.unddie SchutzvereinigungfürAnlegere.V.inderListederqualifiziertenEinrichtungeneingetragen.AufgrundderRegelungenüberdieKlagebefugnisinden 3 und4desunterlassungsklagengesetzesistdiebundesrepublikdeutschlandder MitgliedstaatderEuropäischenUnion,derdiemeistenklageberechtigtenqualifizierten Einrichtungen hat.

15

16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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