Riester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10280 Riester-Rente Sparer verlieren staatliche Zulagen durch hohe Gebühren Vorbemerkung der Fragesteller SovieleGründefürdieRiester-Rentegabesnochniezuvor,sodasFaziteiner PressemitteilungdesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)vom 25.August2008,undweiterheißtes: InformationenundBeratungrundumdie zusätzlichealtersvorsorgegibtesauchbeibanken,sparkassen,versicherungen und Investmentgesellschaften ( ). AllerdingswirddieMöglichkeit,sichunabhängigberatenundinformierenzu lassen,denverbrauchernnichtleichtgemacht:soverweigertenzweidutzend VersicherungsgesellschaftendieTeilnahmeamLeistungsvergleichihrerProdukteinderneuestenAusgabederZeitschrift Finanztest (Ausgabe10/2008) komplett,derjaeigentlichzumzielhat,mehrtransparenzfürverbraucher zuschaffen.unterhttp:// Riester-Rentenversicherung/ / /hat Finanztest diejenigen Versicherungsunternehmenaufgelistet,diesicheinemTestverweigerten.Von deren Verträgen raten die Finanztest -Experten deshalb ab. WasdieTransparenzundVerständlichkeitvonVerträgenundJahresmitteilungenangehthat Finanztest bereitsinderausgabe8/2008 Rätselstundefür Riester-Sparer untersucht,zitat: InvielenJahresmitteilungenwerdendie wahrenkostenverschleiert,und: Sie [dieversicherungen,bankenund Fondsgesellschaften]informierenihreKundenJahrfürJahrnurlückenhaftund kaumverständlichüberdenstandderriester-verträge. InsbesonderedieverhältnismäßighohenVertriebs-undAbschlusskostenbelastetendieVersicherungsprodukte.DiesführeangesichtsderhohenKostenindenerstenJahren nachvertragsabschlussdazu,dassdiekomplettenzulagenregelrechtaufgezehrt würden.fazit:vonden28getestetenverträgenlistekeineeinzigegesellschaft indenjahresmitteilungenauf,wievielgeldderanbieterimbisherigenvertragsverlauffürabschluss,vertriebundverwaltungdemkundeninsgesamtin Rechnunggestellthabe.BetroffenseienmehralselfMillionenbzw.über 95Prozent der Sparer. AuchinderAusgabe10/2008bemängelt Finanztest,dasssichaufgrundder hohenabschluss-undverwaltungskosteneinriester-rentenversicherungsvertragnurfürsparerlohne,diemithoherwahrscheinlichkeitbiszumschluss DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom7.Oktober 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode durchhalten.dergrundliegeu.a.darin,dassdieversicherermitdemgeldihrer KundenamKapitalmarktmöglichsthoheErträgezuerwirtschaftenversuchten. DesWeiterenkommtdieZeitschriftzudemErgebnis,dassdieAngabenverwirrendseien,dieJahresmitteilungen,nursovor Bürokratiedeutsch, Wortungetümern und rätselhaftensatzgebilden strotzten.keinerdergetestetenanbieterwürdediezertifizierungsnummerdesvertragesangeben.zudemwürdendie Sparernichtdarüberinformiert,dasssiediemaximalestaatlicheZulagenicht erhielten,wennnichtgenügendbeitraggeleistetwurde.aufdiesensachverhalt weisenauchdiedatenderzulagenförderungfürdiejahre2004bis2006durch diezentralezulagenstellefüraltersvermögenhin (Zulagenförderungfürdas Beitragsjahr2004durchdieZentraleZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA), Ulrich Stolz/Christian Rieckhoff, in: RVaktuell (2007), 9, S. 306 bis 313). DieVerbraucherzentraleBaden-WürttembergkommtzuähnlichenErgebnissen: DieZulagenkommeninderMassenichtderAltersvorsorgezugute. Beispielezeigten,dassdieKosteneinesVertragesüberdiegesamteLaufzeitleicht dasdreifachedergesamtenförderunginklusivedersteuervorteileaufzehren könnten.werfrühzeitigmiteinemanbieterwechseldieweichenwiederrichtigstellenwolle,laufegefahr,einengroßteilderbeiträgezuverlieren.biszu 88ProzentdereingezahltenBeiträgekönntenaufgrundeinesAnbieterwechsels vonvertragskostenverschlucktsein.fazitauchhier: Vielzuoftwerdenfalsche Produkteempfohlen.DieBeraterverkaufennichtdas,waszurSituationdes Sparerspasst,sonderndas,wasProvisionbringt. (PressemitteilungderVerbraucherzentrale Baden-Württemberg vom 26. August 2008). DIEWELT berichteteam18.august2008 (GebührenfressenstaatlicheZulagenauf),dasseineStudiederFrankfurtSchoolofFinance &Managementzu demschlusskommt: EsistfastaussichtslosfürKunden,sichindenVertragsunterlageneinenÜberblicküberdieGebührenzuverschaffen. DenVerträgen mangeleesantransparenzundsieseienzukomplex.ineinemfallhabesogar diekinderzulagedieprovisiondesanbietersfinanziert (RiesterrenteimVergleich.EineSimulationsstudiezurVerteilungderRendite,AndreasWeber/Uwe Wystup, 5. März 2008). BereitsimMärz2008hattedieFraktionDIELINKE.imDeutschenBundestag inihremantrag Riester-RenteaufdenPrüfstandstellen (Bundestagsdrucksache16/8495)u.a.gefordert,dass einvergleichderleistungenunddes Kosten-Nutzen-VerhältnissesvonsubventionierterprivaterAlterssicherungund gesetzlicherrentehinsichtlichderverwaltungs-undverfahrenskosten,des AnteilsdergeleistetenBeiträge,dietatsächlichderAlterssicherungzugutekommen, und der Leistungsprofile gezogen wird. EsdrängtsichentgegendenVerlautbarungendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales (BMAS)derbegründeteVerdachtauf,dassRiester-Sparer nichtoderirreführendüberihrenabgeschlossenenriester-vertraginformiert sind.diestaatlichenzulagenwürdendannnichtsanderesalseinemilliardenschweresubventionfürbanken,versichererundfondsgesellschaftendarstellen. Vorbemerkung der Bundesregierung DieRiester-RenteistkonzipiertalsfreiwilligeprivatezusätzlichekapitalgedeckteAltersvorsorge.SieisteinAngebotdesStaatesandieförderberechtigten BürgerinnenundBürger,imRahmenvonLebensversicherungen,Bank-oder FondssparpläneneineZusatzrenteaufzubauen.Diesistselbstverständlichmit Kostenverbunden.SolcheKostenentstündenaberauchbeiungeförderten FinanzproduktendieserArt.VondaherhältdieBundesregierungdieGegenüberstellungbzw.AufrechnungderKostendieserProduktemitderstaatlichen FörderungfüreinereintheoretischeÜberlegung,diepraktischkeinenNutzen hat.dieausdergegenüberstellungresultierendenbewertungenwie DieZulagenkommennichtderAltersvorsorgezugute sindnichtnachvollziehbar. DiesgilterstrechtfürdieBehauptung,diestaatlicheFörderungsei nichtsan-

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/10501 deresalseinemilliardenschweresubventionfürbanken,versichererund Fondsgesellschaften.DamitsolloffenbarlediglichdervonderBundesregierungunterstützteundsehrerfolgreichverlaufendeAufbauderzusätzlichen Altersvorsorge diskreditiert werden. 1.Wiehochhatsichseit2003dasVolumenderstaatlichgefördertenAltersvorsorgezulagebeisog.Riester-Produktenentwickelt (bittegetrenntnachdirekterförderungundsteuereinnahmeausfällenimrahmendessonderausgabenbezugs nach 10a des Einkommensteuergesetzes EStG)? DieZulagenwerdendirektausdemLohnsteueraufkommengezahltundaufeine ggf.inderveranlagungfestgestelltehöhereentlastungimrahmendessonderausgabenabzugsnach 10aEStGangerechnet.DieDatenzumZulagenvolumen fürbestehenderiesterverträgekönnendernachfolgendenübersichtentnommen werden: 1)Jahr 1 ) Altersvorsorgezulage (in Tausend Euro) 1) ) ) ) ) ) ) ) ) ) ) Steuerschätzung Mai ZurErläuterung:ZumBeispielbetreffendieimJahr2007ausgezahltenZulagen diebeitragsjahre2004,2005,2006.diealtersvorsorgezulagekannbeiderzentralenzulagenstelleinnerhalbeineszeitraumsvonzweijahrennachabschluss desbeitragsjahresbeantragtwerden (ZulageantragfürdasBeitragsjahr2004 konntebiszumablaufdesjahres2006gestelltwerden,sodassdiezulagenauszahlungspätestenszum15.februar2007erfolgte).diealtersvorsorgezulage wurde erstmals im Jahr 2003 ausgezahlt. NacheineraktuellenAuswertungdesStatistischenBundesamtesausdenbisher vorliegendendatendereinkommensteuerstatistikfürdiejahre2002bis2004 gestaltetesichdieüberdenzulageanspruchhinausgehendesteuerlichewirkung in den einzelnen Veranlagungsjahren wie folgt: 1)Jahr 1 )Steuerpflichtige Auswirkung des 10a EStG (in Tausend Euro) 1) ) ) ) ) Vorläufiges Ergebnis. Alle bis zum 30. September 2007 veranlagten Steuerpflichtigen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.WiewilldieBundesregierungsicherstellen,dassaufgrunddesbiszumJahr 2030geplantenAbsinkensdesRentenniveausdiestaatlichenZulagenim RahmendervonderBundesanstaltfürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)zertifiziertenAltersvorsorgeproduktedemtatsächlichenZweck zukommt,überzulagenundsteuerlicheentlastungeneineeffizienteförderungfürdenaufbauderzusätzlichenaltersvorsorgezuermöglichen (vgl. GesetzentwurfderBundesregierungaufBundestagsdrucksache14/4595 zum Altersvermögensgesetz)? NachAuffassungderBundesregierungstellendiegeltendengesetzlichenRahmenbedingungenderRiester-RenteeineeffizienteFörderungdieserFormder zusätzlichen Altersvorsorge sicher. 3.WiekanndieBundesregierungsicherstellen,dassdienachdemAltersvorsorge-ZertifizierungsgesetzformuliertenMindestvoraussetzungenfürförderwürdigeAltersvorsorgeprodukteausreichendsind,damitdemVerbraucheraufgrundderschwerüberschaubarenZahlvonSparformendievom GesetzgebergewünschtesichereAltersvorsorgeermöglichtwerdenkann (vgl. Bundestagsdrucksache 14/5150, S. 38)? DieBundesregierunghältdienachdemAltersvorsorge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG)formuliertenMindestvoraussetzungenfürRiester-Produktesowie die entsprechenden Informationspflichten derzeit für ausreichend. 4.WarumwurdeimdamaligenGesetzgebungsprozesszumAltersvermögensgesetzbzw.AltersvermögensergänzungsgesetzbewusstaufdiePrüfungder wirtschaftlichentragfähigkeitzertifizierteraltersvorsorgeproduktesowie dieprüfung,obdiezusagedesanbieterserfüllbaristoderobdievertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind, verzichtet? DieZertifizierungsstelleprüftausschließlichdieimAltZertGfestgelegtenZertifizierungskriterien.DiesebeziehensichnichtnuraufdieGestaltungdesVertrages,sondernauchaufbestimmteVoraussetzungen,diederAnbietererfüllen muss.imrahmendeszertifizierungsverfahrenshatderanbietergrundsätzlich einebescheinigungseinerzuständigenaufsichtsbehördebeizufügen,teilweise sindzusätzlicheauskünfteüberdenumfangderaufsichtunddiehöhedes Anfangskapitalserforderlich.VordiesemHintergrundhatderGesetzgebereine überdieaufsichtsrechtlichenbestimmungenhinausgehendeprüfungderwirtschaftlichen Situation des Anbieters für nicht erforderlich gehalten. MitderZertifizierungwirdaußerdemkeinePrüfungundqualitativeBeurteilung dervorgelegtenaltersvorsorgeverträgevorgenommen,insbesonderewirdkein staatliches Gütesiegel verliehen (vgl.bundestagsdrucksache14/5150s.41). EinesolcheBewertung,dieauchdiekünftigeEntwicklungumfassenmüsste, wäreohneberücksichtigungderindividuellensituationdesanlegers (z.b.dessenrisikoneigung)undvordemhintergrundderunterschiedlichenanlageprodukte und deren Ausgestaltung praktisch kaum durchführbar. 5.HatdieBundesregierungKenntnisüberdieobengenanntenVeröffentlichungen (Finanztest2/2008,VerbraucherzentraleBaden-Württemberg,Studie der Frankfurt School of Finance & Management)? Der Bundesregierung sind die Veröffentlichungen bekannt.

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/ WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausderBeurteilung undkritikderverbraucherorganisation StiftungWarentest im Finanztest 2/2008 an den Riester-Verträgen? FinanztestkritisiertnichtdieRiester-Renteansich,sondernunterstütztdiese ausdrücklich (Finanztest2/2008: ÜberelfMillionenRiester-Sparermachenes richtig:siehabeneinenvertragabgeschlossen ).Finanztestkritisiertauchnicht diegesetzlichenvorgabenandieinformationsverpflichtungenimrahmender Riester-Rente.InsofernwirdzwischendengesetzlichenMindestanforderungen unddendarüberhinausgehenden,imermessenderanbieterliegendenmitteilungenunterschieden.nurletzterewerdeninvielenfällen,besondersbei Versicherungen,alsnichtausreichendbewertet.DieseKritikistnachAuffassungderBundesregierungvordemHintergrunddergeschildertenFällenachvollziehbar.DavieleAnbieterinderVergangenheitmitFinanztest-PrüfergebnissenihreProduktebeworbenhaben,dürftederArtikeldazuführen,dassdie Mitteilungen überarbeitet und im Sinne der Verbraucher verbessert werden. 7.WelchenStellenwertnimmtdieTransparenzundÜbersichtlichkeitvonProduktenundDienstleistungeninderVerbraucherpolitikderBundesregierung ein? TransparenzundÜbersichtlichkeitvonProduktenundDienstleistungenhaben fürdiebundesregierungeinenhohenstellenwert.diesgiltauchundbesonders fürdieriester-rente.auchweilsie mitgutengründen auffreiwilligerbasis konzipiertistundstaatlichgefördertwird,müssenimhinblickaufdenverbraucherschutzgesetzlichbesondersdefiniertemindeststandardserfülltsein (Einzelheiten siehe Frage 8). 8.HältesdieBundesregierungfürnotwendig,fürdieHerstellungvonMarkttransparenz,Information,Beratung,VergleichbarkeitvonProduktenund VerhinderungunlautererGeschäftspraktikengegenüberdenVerbraucherinnenundVerbrauchernzusorgen,wennsiezugleichzursteuerlichgefördertenprivatenAltersvorsorgeaufgrunddessinkendenLeistungsniveausin der gesetzlichen Rentenversicherung aufruft? Wennja,welchekonkretenMaßnahmenhatdieBundesregierungzurHerstellungvonMarkttransparenz,Information,Beratung,VergleichbarkeitvonProduktenundVerhinderungunlautererGeschäftspraktikenseit2001getroffen? Wenn nein, warum nicht? Riester-VerträgemüssenimHinblickaufdenVerbraucherschutzgesetzlichdefinierteMindeststandardserfüllen,dieweitüberdashinausgehen,wasansonstenbeiFinanzdienstleistungsproduktenüblichist.VorAbschlussdesVertrages müssendieanbieterdiesparernachdemaltzertgu.a. überdiehöheund zeitlicheverteilungderindiezahlungenzugunstendesaltersvorsorgevertrages kalkuliertenkostenunddiekostenfürdieverwaltungdesgebildetenkapitals informieren.dabeiistaucheinemodellrechnungzuerstellen,diedieentwicklungdesguthabensaufdergrundlagebestimmterzinsvorgabenwiedergibt. Damit werden die angebotenen Produkte besser vergleichbar. NachAbschlussdesVertragessinddieAnbietervonRiester-Verträgengesetzlichverpflichtet,denSparernjährlicheineBescheinigung nachamtlichvorgeschriebenem Vordruck zu erteilen ( 92 EStG) über diehöhederimabgelaufenenbeitragsjahrundinsgesamtgeleistetenaltersvorsorgebeiträge, die Summe der dem Vertrag gutgeschriebenen Zulagen und den Stand des Altervorsorgevermögens.

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Außerdem muss jährlich schriftlich informiert werden u. a. über die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, das bisher gebildete Kapital, die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten, die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals und die erwirtschafteten Erträge ( 7 Abs. 1 und 4 AltZertG). ImRahmendesEigenheimrentengesetzeswurdezuletztverbindlichvorgeschrieben,dassalleKostengrundsätzlichinEuroanzugebensind,wasebenfalls den Vergleich der Produkte erleichtert. FürdieMitteilungennachdemAltZertGgibteskeinenamtlichenVordruck, sonderndiekonkretedarstellungderinformationenistdenanbieternüberlassen.eineausweitungdieserinformationsverpflichtungenund/odereinevereinheitlichungdermitteilungenaufamtlichenvordruckenziehtdiebundesregierungderzeitnichtinbetracht.letztereswäreangesichtsdervielzahlund UnterschiedlichkeitderRiester-Produkte nebenversicherungsverträgenkönneninvestmentfonds-undbanksparpläneabgeschlossenwerden praktisch auch kaum möglich. AufderGrundlagederbestehendenInformationsverpflichtungensinddieVerbraucherinderLage,dieeinzelnenRiester-Produktezuvergleichenunddie fürsiepassendenangebotezuerkennen.dabeistehtihneneinevielzahlvon PublikationenalsEntscheidungshilfezurVerfügung,besondersauchdieVeröffentlichungen von Finanztest. 9.WelcheMaßnahmenundInformationensolltenausSichtderBundesregierungVerbraucherinnenundVerbrauchertreffenbzw.einholen,bevor sie einen Riester-Vertrag abschließen? WelcheMaßnahmenundInformationenVerbraucherinnenundVerbrauchertreffenbzw.einholensollten,bevoreinRiester-Vertragabgeschlossenwird,kann nichtabstraktundallgemeinbeantwortetwerden,sondernhängtvonderbetreffendenpersonundihrerjeweiligenlebenssituationab.erstehinweiseinform einerchecklistegibtu.a.diebroschüre ZusätzlicheAltersvorsorge des BundesministeriumsfürArbeitundSozialesaufS.43ff.SieistauchimInternet unterwww.bmas.de Publikationen unterdemschlagwort Altersvorsorge abrufbar. 10.WiepositioniertsichdieBundesregierungzudenVorwürfen,wonachdie Vertrags-undVerwaltungskostenintransparent,irreführendundzukomplex seien? Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen. 11.WiepositioniertsichdieBundesregierungzudenVorwürfenderZeitschrift Finanztest 8/2008,wonachauskeinemeinzigender28getesteten VerträgeindenJahresmitteilungenhervorgeht,wievielGeldderAnbieter imbisherigenvertragsverlauffürabschluss,vertriebundverwaltungdem Kunden insgesamt in Rechnung gestellt hat? Auf die Antwort zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ WiepositioniertsichdieBundesregierungzudemVorwurfderVerbraucherzentraleBaden-Württemberg,wonachdieZulageninderMassenicht deraltersvorsorgezugutekommensowieaufgrundderkosteneinesvertragesüberdiegesamtelaufzeitleichtdasdreifachedergesamtenförderung inklusive der Steuervorteile aufzehren könne? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13.WiepositioniertsichdieBundesregierungzudemVorwurf,dassdurchden WechseldesAnbieterseinGroßteilderangespartenSummeverloren ginge? DiehohenKostenbeieinemVertragswechselentsteheninersterLiniebeider KündigunggezillmerterVersicherungsverträge,beidenendieAbschlusskosten aufdieerstenvertragsjahreumgelegtwordensind.diezillmerungistseit2002 immerwiederdiskutiertworden.letztlichstelltdiejetzige,seit2004geltende Regelung,wonachdieseKostenaufmindestensfünfJahrezuverteilensind (vor 2004:zehnJahre),einenKompromissdarzwischeneinerseitsdemVerbraucherschutzundandererseitsdemstaatlichenInteresseaneinermöglichsthohenVerbreitungderRiester-Rente,dienurmiteinemausreichendmotiviertenVertrieb sichergestellt werden kann. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 14.SiehtdieBundesregierungaufgrunddero.g.ProblemeHandlungsbedarf beiderausgestaltungvonverträgenundjahresmitteilungen,etwadurch eineweiterekonkretisierungdermindestvoraussetzungenimaltersvorsorge-zertifizierungsgesetz? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? 15.WiepositioniertsichdieBundesregierungzuderAussage,dassderGesetzgebereinerseitsdiezusätzlicheprivateAltersvorsorgeinMilliardenhöhefördert,ertatsächlichaberkeineKontrolledarüberhat,obdieaus SteuergeldernfinanziertenstaatlichenZulagentatsächlichaufgrundder o. g. Probleme dem Sparer überhaupt zugutekommen? WiebereitsinderVorbemerkungderBundesregierungdargelegt,machtdie AufrechnungvonstaatlichenZulagenundProduktkostenkeinenSinn.Die ZulagenwerdenimÜbrigenvonderZentralenZulagenstellefürAltersvermögen (ZfA)andieAnbieterundvondortaufdieindividuellenRiesterkonten überwiesen.esbestehtaussichtderbundesregierungkeineveranlassung,an diesem sicheren Finanztransfer etwas zu ändern. 16.IstderBundesregierungbekannt,welchedurchschnittlicheRenditeaufdie gesamtenausgaben (staatlichezulagenundeigenealtersvorsorgeleistungen) für Riester-Produkte erzielt wird? ZudendurchschnittlichenRenditenderzertifiziertenProduktederRiester- Rente liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 17.WiepositioniertsichdieBundesregierungzudenForderungenderVerbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg: a)umkehrderbeweislastbeifalschberatungundverlängerungderverjährungsfrist auf 30 Jahre, b)angemessenekostenbelastungbeiproduktwechsel,begrenzungder gesamtenvertragskostenaufz.b.25prozentdesbiszumwechseleingezahlten Kapitals, c) automatisierte Gutschrift der staatlichen Zulagen ohne Antrag, d)gesetzlicheregelungvonberatungenimbereichaltersvorsorgeund Finanzen: Verbot der Vereinnahmung von Provisionen, e)dokumentationspflichtderberatungnichtnurgegenüberderfinanzaufsicht, sondern auch gegenüber Kunden, f)sicherstellunggünstigerproduktalternativenbeiderriester-rente durch staatliche Anbieter? Zu Buchstabe a NachAuffassungderBundesregierungwirddemSchutzbedürfnisderKunden vonriester-verträgenmitderregel-beweislastverteilungunddemverjährungsrechtnachdembürgerlichengesetzbuchausreichendrechnunggetragen. Zu Buchstabe b EineDeckelungderKostenwärewegenderoffenenFrage,wasunter Kosten genauzuverstehenist,praktischwenighilfreichundangesichtsdervielzahlder möglichenvertragsgestaltungenauchnichtsinnvoll.dennnebendenkostenim engerensinnwiez.b.derabschlussprovisionunddenlaufendenverwaltungskostensindweiterefaktorenineinegesamtkostenbetrachtungeinzubeziehen, dienichtklarabgrenzbarsind.einversicherungsvertragmitangemessenen Abschluss-undVerwaltungskostenistimErgebnisfürdenVerbrauchergrundsätzlichnichtungünstigeralseinBanksparvertrag,dersolchespezifischen Kostengrundsätzlichnichtkennt,beidemaberderAnbieterübergeringer kalkulierteundgarantierteertragszinsen aufseinekostenkommt.wegender Wechselkosten wird auf Frage 13 verwiesen. Zu Buchstabe c DieBundesregierungstehtdieserForderungablehnendgegenüber.Zumeinen wäredamiteinunverhältnismäßigerverwaltungsmehraufwandverbunden. DenndiezentraleStelle,dieimvollautomatisiertenVerfahrendieZulagengewährtunderstzueinemspäterenZeitpunktimRahmeneinesDatenabgleichs dasvorliegendervoraussetzungennach 10aEStGüberprüft,müsstezunächst fürjedenzertifiziertenvertrageinezulagegewähren.damitwürdenauchpersonen,dieaufgrundeineränderungderpersönlichenverhältnisse (z.b.beendigungeinesversicherungspflichtigenbeschäftigungsverhältnisses)nichtmehr zulageberechtigtsind,einezulageerhalten,diezueinemspäterenzeitpunkt, nachdemdatenabgleich,wiederzurückgefordertwerdenmüsste.zumanderen hättendiesteuerpflichtigenindiesemfallnichtmehrdiemöglichkeit,aufdie steuerlicheförderungzuverzichten.dadiesteuerlicheförderungmiteiner nachgelagertenbesteuerunginderauszahlungsphaseeinhergeht,sollteden Steuerpflichtigen diese Entscheidung überlassen bleiben. Zu Buchstabe d Eserscheintfraglich,obdiegeforderteUmstellungvoneinerProvisions-auf einehonorarberatungtatsächlichzuverringertenkostenfürdiesparerführen würde.einehonorarberatungführtauchdannzukosten,wennesnichtzu einemvertragsabschlusskommt.diehöhedeshonorarsbemisstsichbeider

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/10501 HonorarberatungnichtamUmfangdesAbschlusses,sondernanderBeratungszeit.AufgrunddiesesVergütungssystemskanneineHonorarbasierunggerade bei Anlegern von geringen Beiträgen auch zu höheren Kosten führen. Zu Buchstabe e DasVersicherungsvertragsgesetzverpflichtetVersichererundVersicherungsvermittlerbeientsprechendemAnlasszurumfassendenBeratungihrerKunden. BevorderVertraggeschlossenwird,müssendieKundennachihrenWünschen undbedürfnissenbefragtundüberdasfürsieinbetrachtkommendeprodukt beratenwerden.versichererundvermittlermüssendieberatungdokumentieren unddenerteiltenratunddiegründehierfürklarundverständlichintextform übermitteln.auchbankberatersindzueineranleger-undobjektgerechtenberatungverpflichtet.einesolchemussdenkundenaufdergrundlageseinerpersönlichenundwirtschaftlichenverhältnissesowieseinerkenntnisseundseiner ErfahrungindieLageversetzen,dieFolgenseinerAnlageentscheidungrichtig einschätzenundtragenzukönnen.dabeihatdiebankihrerberatungdenwissensstanddeskundenüberanlagegeschäftedervorgesehenenartunddessen RisikobereitschaftundAnlagezielzuGrundezulegen.EinwievonderVerbraucherschutzzentraleBaden-WürttemberggeforderterstandardisierterFragekatalogkönntenichtdiefürjedenkonkretenEinzelfallpassendeBeratungersetzen. WelcheAnforderungenanUmfangundInhaltderBeratungzustellensind,lässt sichnichtpauschalbeantworten,sondernistanhanddeskonkreteneinzelfalles zu beurteilen. Zu Buchstabe f AuswettbewerbsrechtlichenGesichtspunktenistessehrproblematisch,obder StaatalsAnbietervonprivatenFinanzdienstleistungsproduktenauftretendarf. DiesgiltbesondersauchvordemHintergrunddesinsoweitrestriktivenRechts dereuropäischenunion.darüberhinauserscheintfraglich,obeinstaatliches AngebottatsächlichfürdenEinzelnenimmerdaspassendewäre.InjedemFall bliebeesauchbeieinemstaatlichenanbieterdabei,dassdiebürgersichvor Vertragsabschlussdarüberinformierenmüssten,werdasfürsiebeste,also ertragsstärkste, kostengünstigste und zielgenaueste Angebot unterbreitet. 18.WievieleOrdnungswidrigkeitenwurdenvonderBaFinseit2002nach 13desAltersvorsorge-Zertifizierungsgesetzesgeahndet,weilvorsätzlich oderfahrlässigdenvertraglichenpflichtennach 7Abs.4nicht,nicht richtig,nichtrechtzeitigodernichtvollständignachgekommenwurde (bitte aufgelistet nach Jahr und Höhe des Bußgeldes sowie Anbieter)? DieBaFinhatbisherimRahmeneinesOrdnungswidrigkeitenverfahrensnach 13AltZertGnochkeinBußgeldgegeneinenAnbieterverhängt.Auchim RahmenderBearbeitungvonVerbraucherbeschwerdenhattedieBaFinbisher keine Veranlassung für die Verhängung eines solchen Bußgelds. 19.WirdnachKenntnisderBundesregierungindenbeidenVolkshochschulen durchgeführtenschulungen AltersvorsorgemachtSchule ausreichend auf die o. g. Probleme hingewiesen? Wennja,wie (bittefoliebzw.erläuterungsmaterialbeifügen),wennnein, warum nicht? FragenderKostenderAlterssicherungsindGegenstandderAltersvorsorge- KursederVolkshochschulen.DenTeilnehmerinnenundTeilnehmernwird zudemeinhandbuchzurverfügunggestellt.wiedieausführungenderreferenten,soenthältauchdieseshandbuchinsbesondereinmodul6umfangreiche

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode (ca.20seiten)undeingehendeausführungenzufragenderkostenderalterssicherung. 20.WiepositioniertsichdieBundesregierungzurForderungderFraktion DIELINKE.aufBundestagsdrucksache16/8495 einesvergleichsder LeistungenunddesKosten-Nutzen-Verhältnissesvonsubventionierter privateralterssicherungundgesetzlicherrentehinsichtlichderverwaltungs-undverfahrenskosten,desanteilsdergeleistetenbeiträge,die tatsächlichderalterssicherungzugutekommen,undderleistungsprofile für Riester-Altersvorsorgeprodukte? AufgrundderVielfaltstaatlichgeförderterprivaterAltersvorsorgeprodukteund insbesonderedersystematischenunterschiedezwischenprivateraltersvorsorge undgesetzlicherrentenversicherungkanneinentsprechendervergleichkeine allgemeingültigen aussagekräftigen Erkenntnisse liefern.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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