Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/8312 Leistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesregierunghatmitBundestagsdrucksache16/8016aufeineKleine AnfragederFraktionDIELINKE.zumLeistungsniveaudergesetzlichenAltersrenteundderRiesterrentegeantwortet.Hinsichtlichderprognostizierten ErträgeausderRiesterrenteergebensichZweifelanderRealitätsnähedervon derbundesregierungformuliertenannahmen.teilweisesindauchdieberechnungsverfahrenanzuzweifeln.sowirddieriesterprämierechnerischauf einenfalschenzeitpunktbezogen (BEtstattBEt-1).DieRiesterprämienwerdenaberfaktischzum31.Dezemberodernochspätergezahlt:damitverschiebtsichaberauchderZinseszinseffektummindestenseinJahr.ImErgebnisliegtdamitdieBerechnungdesKapitalstocksum1780Eurozuhoch. Konstatiertmanweiter,dassdieVerwaltungskostenbeiLebensversicherungen beica.15prozentundnichtwieangenommenbei10prozentdereingezahlten Beträgeliegen,sosinktderKapitalstockweiter.AuchdieAnnahme,dasseine Verzinsungvon4Prozentrealisiertwerdenkann,erscheintaktuellunplausibel:derGarantiezinsliegtAnfang2008bei2,25Prozent.Esistinder Summedaherdavonauszugehen,dassdaszukünftigeGesamtversorgungsniveau vor Steuern von der Bundesregierung erheblich überschätzt wird. TeilweisestehenausdergenanntenKleinenAnfrage (Bundestagsdrucksache 16/7829)nochAntwortenaus,umderenNachlieferunggebetenwird.InsbesondereweigertsichdieBundesregierungAuskünftezumVerhältnisdesRentenniveauszurGrundsicherungimJahr2030zugeben.ZuverlässigeQuellen wieder5.berichtderaltenkommissionsinddaauskunftsfreudiger.wörtlich heißtesdort: Gehtmandavonaus,dasszurArmutsvermeidungetwaweiterhineineRenteinHöhevon40ProzentdesdurchschnittlichenNettoentgeltes angemessenist,dannbrauchteeindurchschnittsverdienerrund35beitragsjahre,umeinerentegeradeinhöhez.b.einerarmutsvermeidendenbedarfsorientiertengrundsicherungzuerhalten (S.214).Bezogenaufdasderzeitige GrundsicherungsniveauschreibtauchderSachverständigenratinseinemJahresgutachten2007/2008wörtlich: BiszumJahr2030wirdnachaktuellen BerechnungenderDeutschenRentenversicherungdasNettorentenniveauvor DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSoziales vom17.märz 2008 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Steuernvonderzeit52,7Prozentauf43,8Prozentsinken.Bezogenaufdas heutigegrundsicherungsniveauwürdemandann30entgeltpunktefüreine Rente in dieser Höhe benötigen (S. 194). GleichzeitigstellensichneueFragen,diesichinsbesondereaufeinenVergleichderEffizienzvongesetzlicherundprivaterAlterssicherung,aufdie angenommeneverbreitungderriesterrentesowiediedamitverbundenen Kosten für den Staatshaushalt richten. Vorbemerkung der Bundesregierung DiebeiderBerechnungderRiester-RentenverwendetenAnnahmenderBundesregierungsindsachlichbegründetundangemessen.DerinderVorbemerkungderFragestellerangeführteHöchstrechnungszins ( Garantiezins )besagt nichtsüberdietatsächlicheentwicklungderkapitalanlagenderversicherungsunternehmen.diereinverzinsungderkapitalanlagenlagimdurchschnittder Jahre1998bis2006umrund2,5ProzentpunktehöheralsderHöchstrechnungszins.ZunäherenAusführungenwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortzurKleinenAnfrage AussagenzuModellrechnungenzurArmutsfestigkeiteinerRenteausdergesetzlichenRentenversicherung und so genannter Riester-Rente (Bundestagsdrucksache 16/8297) verwiesen. InderLebensversicherungsbrancheinsgesamtbetrugendieVerwaltungsaufwendungen2006,gemessenandengebuchtenBrutto-Beiträgen,3,0Prozent (GDVJahrbuch2007,S.80).HinzukommennochAbschlusskosten (imjahr 2006inHöhevon4,9ProzentderBeitragssummedesNeugeschäfts),die schwerpunktmäßiginderanfangszeitderverträgeanfallen,sowieaufwendungenfürdiekapitalanlage,dieallerdingsinderkennzahl Reinverzinsung derkapitalanlagen bereitsenthaltensind.entsprechendeangabennurfür Riester-Rentenverträge liegen der Bundesregierung nicht vor. BeidenVorausberechnungenderBundesregierungzurHöhederRiester-Rente handeltessichumidealtypischeundnotwendigerweisevereinfachendemodellrechnungen.siekönnennichtdieverschiedenenkostenmodellederinder RealitätverfügbarenAngebotewiedergeben.DarüberhinausbestehenhinsichtlichderAnbieterundProdukteUnterschiedeinBezugaufdieHöhederKosten undkapitalverzinsung.nichtzuletztauchwegenderlängedesberechnungszeitraumsistsomiteinegewissebandbreitemöglicherentwicklungengegeben.deshalbistauchdereinflussunterschiedlicherunterjährigerberechnungsmöglichkeitendereinzahlungenvonuntergeordneterbedeutung.kosten undverzinsungmüssenzudemimmerzusammenbetrachtetwerden,dabeide FaktorengemeinsamdieHöhedesgebildetenKapitalsbestimmen.DieBundesregierunghältdaherihreBerechnungen,insbesondereauchimHinblickauf dieannahmenzurverzinsungundzudenverwaltungskosten,fürgeeignet,um dievielzahlderriester-produktemodellhaftundidealtypischerweiseangemessen abzubilden. 1.WelcheAnnahmenliegenderimRentenversicherungsberichtzitiertenPrognose (B 8, S. 39) zu Grunde? Insbesondere: a)vonwelcherentwicklungderabgabenquotederarbeitnehmerinnen undarbeitnehmernach 154desSechstenBuchesSozialgesetzbuch gehtdiebundesregierungfürdenzeitraum2002bis2030aus (bitte einzelnausweisen:steuerquote,sozialversicherungsbeitragsquoteund Riesterprämienquote)?

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/8634 DieAbgabenquotederArbeitnehmerinnenundArbeitnehmernach 154 SGBVIfürdenVorausberechnungszeitraumdesRentenversicherungsberichts istinderantwortauffrage1inderdrucksache16/8016dargestellt.wiedort ausgeführt,bildetdiesequotedieimdurchschnittzuentrichtendensozialversicherungsbeiträgederarbeitnehmerinderabgrenzungdervolkswirtschaftlichengesamtrechnungenabundbeinhaltetsomitauchdiebeiträgezu Riester-Renten,diegemäßdeneuropäischenVorschriftenzurErstellungder VolkswirtschaftlichenGesamtrechnungen (ESVG)alsSozialversicherungsbeiträgederArbeitnehmerzubuchensind.Eine Steuerquote undeine Riester- Prämienquote sindfürdieberechnungenimrentenversicherungsberichtnicht erforderlichundliegenauchnichtvor.ebensoistindenvorausberechnungen desrentenversicherungsberichtseineexplizitemodellierungderverbreitung, AusschöpfungoderandererAusprägungenderInanspruchnahmederRiester- Rentenichterforderlich.LangfristigeAnnahmendazuwerdendahervonder Bundesregierung auch nicht erstellt. b)welchersozialversicherungsbeitragfürrentnerundrentnerinnenwird für die Jahre 2002 bis 2030 unterstellt (jährlich)? FürdieVorausberechnungenwirdabdemJahr2008einkonstanterBeitragssatz zurkrankenversicherunginhöhevon14,0prozentzuzüglichsonderbeitragin Höhevon0,9Prozentangenommen.DerBeitragssatzzurPflegeversicherung steigtzum1.juli2008von1,7prozentauf1,95prozent.biszumendedes VorausberechnungszeitraumsimJahr2021wirdentsprechendderVorgehensweiseder KommissionfürdieNachhaltigkeitinderFinanzierungdersozialen Sicherungssysteme (Rürup-Kommission)ausdemJahr2003einAnstiegum 0,4 Prozentpunkte unterstellt. c)welchegesamtwirtschaftlicheriesterquotederarbeiterinnen,arbeiter undangestelltenunterstelltdiebundesregierung2002bis2030 (jährlich)? Dabeibitteseparatausführen: riesternde Arbeiterinnen,Arbeiterund AngestelltenimVerhältniszurZahlallerförderberechtigtenArbeiterinnen,ArbeiterundAngestelltensowieAusschöpfungderFörderquote beiden riesternden Arbeiterinnen,ArbeiternundAngestellten (volle Förderung/anteilige Förderung)? d)wiehochistderanteilderjenigen,diebeieinemmindesteigenbeitrag von60eurodiemaximalegrundzulagebzw.diemaximalekinderzulage erhalten? WieinderAntwortzuFrage1aausgeführt,liegenentsprechendeAngaben nicht vor. e)wiehochsinddieverwaltungskostenbeieinerriesterrenteinderauszahlungsphase? VerwaltungskostenfürdieAuszahlungsphasewerdennichtexplizitabgebildet. IndenBerechnungenwerdenvereinfachendpauschaleVerwaltungskostenauf diejährlichzuzahlendenprämienindereinzahlungsphaseinhöhevon 10Prozentunterstellt.VonunterschiedlichenKostenartenwirddamitabstrahiert (vgl. auch die Vorbemerkung der Bundesregierung). f)vonwelcherverzinsungdesriesterkapitalsabverrentunggehtdie Bundesregierung aus? DerZinssatzinderAuszahlungsphasewird wieauchinderansparphase mit 4 Prozent pro Jahr angenommen.

4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode g)welcheneinflusshatdieoptionderteilkapitalisierungbeiverrentung auf die Riesterrentenhöhe und das Gesamtversorgungsniveau? DieOptionderTeilkapitalisierungwirdindenVorausberechnungendesRentenversicherungsberichts nicht abgebildet. 2.a)BestätigtdieBundesregierungdieeingangsausgeführtenInformationen deraltenkommissionunddessachverständigenratszuranzahlvon Beitragsjahren,dieeinDurchschnittsverdienerimJahr2030braucht, umeinearmutsvermeidenderente (hierdefiniertals40prozentdes durchschnittlichennettoentgelts)bzw.einegesetzlicherenteoberhalb desaktuellengrundsicherungsniveauszuerhaltenbzw.waskannsie dem entgegenhalten? NachdenBerechnungenderBundesregierungerreichteinDurchschnittsverdienereinemonatlicheNettorenteausdergesetzlichenRentenversicherungin HöhedesmonatlichenGrundsicherungsbedarfsder65-JährigenundÄlteren von627euronachrd.27jahren.dasgutachtendessachverständigenrateszur BegutachtungdergesamtwirtschaftlichenEntwicklung2007/08 (S.193,194) stütztdieseaussage.dievondenfragestellernzitierteaussageausdemfünftenberichtzurlagederälterengenerationinderbundesrepublikdeutschland kann daher nicht nachvollzogen werden. DieinderVorbemerkungderFragestellerzitierteAussageausdemGutachten dessachverständigenrates,wonachdiezahlderentgeltpunktezurerreichung einergesetzlicherenteinhöhedesgrundsicherungsniveausbiszumjahr 2030steigensolle,istnurdannplausibel,wennmanunterstellt,dassder GrundsicherungsbedarfimZeitablaufbiszumJahr2030stärkeransteigtalsder aktuellerentenwert.entsprechendeausführungen,warumdiesderfallsein sollte,sindimgutachtendessachverständigenratesallerdingsnichtenthalten. EinevalidePrognoseüberdiezukünftigeEntwicklungdesGrundsicherungsbedarfsimZeitablaufbiszumJahr2030istnachAuffassungderBundesregierungnichtmöglich,dadiesvonzuvielenunbestimmtenEinflussfaktoren abhängig ist. b)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassdieaussagenimaltenberichtunddemberichtdessachverständigenratsvon2007/2008als IndizfüreinevorhersehbareWiederkehrvonAltersarmutzuwerten sind (falls nein, bitte mit Begründung)? DieBundesregierungteiltdieseAuffassungnicht.Derzeitbeziehennur rd.2,3prozentderbevölkerungüber65jahrenleistungendergrundsicherung imalter.obzukünftigmehraltemenschenalsheuteaufstaatlicheunterstützungangewiesenseinwerden,kannnichtverlässlichvorhergesagtwerden. DiesistvorallemabhängigvonderWirtschafts-undBeschäftigungsentwicklung,sowiederHöhedeszukünftigenGrundsicherungsbedarfsimVerhältnis zurentwicklungderalterseinkommenunddemvorliegenweiterereigener EinkünfteundVermögen,auchunterBerücksichtigungvonErwerbs-bzw. Alterseinkommen und Vermögen von Ehegatten und Lebenspartnern. c)wiehochschätztdiebundesregierungdenanteilderneurentnerinnen und-rentnerab2030,dereneinkommenausdergesetzlichenrente bzw.derengesamteinkommenunterhalbderarmutsschwellenacheu- Definition liegen? JüngsteDatendereuropaweitenErhebungEU-SILCzeigeninDeutschland einerelativgeringebetroffenheitälterervonarmut.danachliegtdiearmutsrisikoquote derzufolgejemandalsarmutsgefährdetgilt,dessenäquivalenz-

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/8634 einkommenwenigerals60prozentdesmittlerenäquivalenzeinkommens (Median)derGesamtbevölkerungbeträgt fürdiebevölkerunginsgesamtbei 13Prozent.Fürdie65-JährigenundÄlterenliegtsiemitebenfalls13Prozent gleichauf,obwohlindiesererhebungselbstgenutzteswohneigentumvernachlässigtwird,wodurchdiearmutsrisikoquoteältererhöherausfällt.da HaushalteÄlterereinehöhereEigentumsquoteundgeringereHypothekenbelastungenaufweisen,weisenandereErhebungen,diediesberücksichtigen, eineunterdurchschnittlichearmutsrisikoquoteältereraus.imeuropäischen VergleichliegtdieArmutsrisikoquotederÄltereninDeutschlandumsechs ProzentpunktedeutlichunterdemEU25-Schnittvon19Prozent.SeriöseAussagenüberdiezukünftigeEntwicklungderArmutsrisikoquotederRentnerinnenundRentnerbiszumJahr2030sindnichtmöglich.ZurBerechnungeines solchenindikatorsmüsstensämtlicheindividuellenzukünftigeneinkommen nichtnurfürdierentnerinnenundrentnerbekanntsein,sondernauchfürden Rest der Bevölkerung. 3.a)WieentwickeltensichdieSozialbeiträgederArbeitnehmerzurAlterssicherungnachdemEuropäischenSystemVolkswirtschaftlicherGesamtrechnungen (ESVG)seit2000imVergleichzudenArbeitgebern (bittefürarbeitnehmerdifferenziertnachbeitragssatzzurgesetzlichen Rentenversicherung und der Riesterrente)? DieEntwicklungderSozialbeiträgezurAlterssicherunginderAbgrenzungdes ESVGistnachfolgenderTabellezuentnehmen.IndenbeidenerstenSpalten sinddietatsächlichensozialbeiträgederarbeitgeberundarbeitnehmerdargestellt,inderdrittenspaltediejenigenbeiträgederarbeitnehmer,dieandie gesetzlicherentenversicherunggehen,inderviertenundletztenspalte schließlichdiebeiträgederarbeitnehmer,welchenachangabendesstatistischenbundesamtesfürdiestaatlichgeförderteriesterrenteaufgebracht werden. 1 Staatlich geförderte Riesterrente b)wiehättesichderbeitragssatzderarbeitnehmerentwickelt,wennbei gleichemsicherungsniveaudieparitätischefinanzierungderalterssicherungbeibehaltenundaufdieriesterrenteverzichtetwordenwäre? Arbeitgeberbeiträge Arbeitnehmerbeiträge Mrd. Euro Darunter: ges. RV Riester ,4969,2166, ,3269,9867, ,9471,3867,310, ,9773,5668,740, ,1975,2268,491, ,2175,4667,821, ,8778,8868,564, ,7686,1873,255,69 DieEinführungderFörderungderzusätzlichenprivatenkapitalgedeckten AltersvorsorgewarnichtmiteinerAbkehrvonderparitätischenFinanzierung

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode derrentenversicherungsbeiträgeverbunden.vielmehrzieltesieaufeineneue undzukunftsfesteausbalancierungderverschiedenensäulenderalterssicherungab.dieabbildungvoneinerindievergangenheitgerichtetenmodellrechnungunterderannahme,eshättegegenüberdertatsächlichenentwicklung eineandereentwicklungstattgefunden,würdeeinberechnungsmodellerfordern,dasdieindervergangenheitgegoltenenundnochdazusichimzeitablauf veränderndenrechtszuständeim (zurückliegenden)zeitverlaufabzubilden vermag.daderbundesregierungeinsolchesmodellnichtzurverfügungsteht, kann die Frage nicht beantwortet werden. c)welchesrentenniveau (SicherungsniveauvorSteuern)wärefinanzierbar,wennbeieinerparitätischenFinanzierungdieBeitragssätzeauf 24 Prozent (2020) bzw. 26 Prozent (2030) steigen dürften? d)welcherbeitragssatzwäreimjahr2020und2030erforderlich,umdas aktuellesicherungsniveauvorsteuernvon51prozent (2007)konstant zu halten? MiteinemBeitragssatzzurgesetzlichenRentenversicherunginHöhevon 26ProzentkönntedasheutigeSicherungsniveauvorSteuernbis2030gehalten werden.wegendergeltendenfortschreibungsvorschriftenwärediesabermit demeinsatzdeutlichhöhererbundesmittelverbunden.beigleichhohenbundesmittelnwieinderberechnungnachgeltendemrechtwäreeinbeitragssatz vonrd.28prozenterforderlich.ferneristbeieinemvergleichzuberücksichtigen,dassaufgrundderstaatlichenförderungnichtdergesamtebeitragzur Riester-RentevomVersicherungsnehmerselbstzutragenist.Insbesonderebei geringeneinkommenund/oderdemvorhandenseinvonkindernergebensich sehr hohe Förderquoten. 4.a)WelcheKostenderöffentlichenFörderungderprivatenAltersvorsorge sindunterzugrundelegungderantwortzufrage1cindermittelfristigenfinanzplanungderbundesregierungunterstellt,undwelchekosten erwartet die Bundesregierung für die Jahre bis 2030 (jährlich)? DiemittelfristigeFinanzplanungderBundesregierungenthältkeinegesondertenAnsätzezudenKostenderöffentlichenFörderungderprivatenAltersvorsorge.DieZulagenwerdenausdemLohnsteueraufkommengeleistetundsind damitindenansätzenfürdielohnsteuerinderfinanzplanungberücksichtigt. DieFörderungüberdenSonderausgabenabzugnach 10aEStGschlägtsichin SteuermindereinnahmenbeidenAnsätzenfürdieveranlagteEinkommensteuer nieder. InderFinanzplanung,diebiszumJahr2011reicht,wurdenimRahmender Schätzung des Lohnsteueraufkommens folgende Auszahlungen unterstellt: Altersvorsorgezulage in Mio. Euro Ergebnis AK Steuerschätzungen Mai 2007 DieZulageisteineVorauszahlungaufdenSonderausgabenabzug.Dasheißt, auchinderzulagewerdenbereitsdiewirkungendessonderausgabenabzugs berücksichtigt.inbestimmtenfällenreichtdiezulagejedochnichtaus,umdie geleistetenbeiträgesteuerfreizustellen,sodasssichnocheinüberdiezulage hinausgehendersteuervorteilnach 10aEStGergibt.Eskanndavonausgegan-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/8634 genwerden,dassmaximal50prozentdeszulagenvolumensalszusätzliche Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug hinzukommen dürfte. b)wieerklärtdiebundesregierungdieerheblichediskrepanzzwischenihrenaussagen (Bundestagsdrucksache16/8016,S.6)überdieHöheder Altersvorsorgezulagefür2004von145,5Mio.unddenfast390Mio. Euro,dieUlrichStolzundChristianRieckhoff (RVaktuell9/2007, S.307) ausweisen? DieZahlvonStolzundRieckhoffbeziehtsichaufdieZulagenfürdasBeitragsjahr2004,diejenigeausBundestagsdrucksache16/8016hingegenaufZulagen, dieimjahre2004 (fürvorjahre)ausgezahltwordensind.diebeidenzahlen sind daher nicht vergleichbar. c)wiehochwärendiejährlichenkostenab2008 (bis2030),wenn 100ProzentderförderfähigenPersonenineineRiesterrentemitvoller öffentlicherförderungeinzahlenwürden (bittezusammenundgetrennt nach unmittelbar und mittelbar Zulagenberechtigten angeben)? BerechnungendazuliegenderBundesregierungnichtvor,daeinegeeignete Berechnungsgrundlage nicht verfügbar ist. d)wiebewertetdiebundesregierungdieinformationenvonulrichstolz undchristianrieckhoff,dassbereitsbeierreichenderzweitenförderstufe2004 dieausschöpfungdermaximalmöglichenzulagenförderung deutlich erkennbar zurückgegangen ist (a. a. O., S. 311)? DieFeststellungvonStolzundRieckhoffbeziehensichaufdieAuswertungder ZulagenförderungfürdasBeitragsjahr2004imVergleichzudenBeitragsjahren 2002und2003.EslagsomiterstmalseineentsprechendeAuswertungdervorliegendenDatenfüreinBeitragsjahrdersog.zweitenFörderstufevor.Füreine abschließendebewertungsinddiesedatennichtausreichend.diesgiltinsbesonderevordemhintergrund,dasssichdieursachenfürdenrückgangder AusschöpfungderindividuellmöglichenmaximalenZulagenförderungnicht zweifelsfreifeststellenlassen.einemöglicheerklärungist,dassbeibereitsbestehendenriester-verträgeneineanpassungdertatsächlicheneigenbeiträgean denmindesteigenbeitragnichtzeitnaherfolgtist.insofernistvordemhintergrundmöglicheranpassungsverzögerungenhierinnichtnotwendigerweiseein RückganginderAusschöpfungderFördermöglichkeitenzusehen.Indiesem Zusammenhangwirdauchdaraufhingewiesen,dassderSockelbeitragfür ZulageempfängermitgeringemEinkommennichtinderursprünglichvorgesehenenFormangestiegenist,sondernabdemBeitragsjahr2005einheitlich 60Euro beträgt. e)teiltdiebundesregierungdieerwartung,dassmitdemansteigendes notwendigen Eigenbeitrags ein weiterer Rückgang zu erwarten ist? AusdenbisherigenAuswertungenderZulagenzahlungenfürdieBeitragsjahre 2002bis2004könnenkeinebelastbarenTrendaussagenfürdiefolgendenBeitragsjahreabgeleitetwerden.InsbesondereindenvergangenendreiJahrenzeigte sichbeidenneuabschlüssenvongefördertenaltersvorsorgeverträgeneinehohe Dynamik.InwieweitbeiNeuverträgenderEigenbeitraginHöhedesMindesteigenbeitrags vereinbart wird, kann gegenwärtig nicht festgestellt werden.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode f)welcheschlüsseziehtdiebundesregierungdarausimhinblickaufdas von ihr prognostizierte Gesamtversorgungsniveau im Alter? DievonderBundesregierungberechnetenWertezumGesamtversorgungsniveauinÜbersichtB8desRentenversicherungsberichtsbasierenaufeiner Riester-RenteentsprechendeinerBeitragsleistunginHöhevon4Prozenteines Durchschnittsverdieners.EshandeltsichinsofernumeineidealtypischeBetrachtunginAnalogiezurBerechnungdesSicherungsniveausvorSteuern gemäß 154Abs.3SGBVIundnichtumeinePrognosederAusschöpfungder maximal möglichen Zulagenförderung. g)beiwievielenriesterverträgenwurdenindenjahren2002bis2007 keineanträgeaufförderprämiemehrgestellt (insgesamtundgetrennt nach mittelbar und unmittelbar Zulageberechtigten)? DieZulagenstellebzw.dieLänderfinanzverwaltungenerhaltenerstdann KenntnisvoneinemRiester-Vertrag,wennfürdieseneineZulagebzw.der Sonderausgabenabzugbeantragtwird.ÜberdieAnzahlderjenigenRiester- Verträge,fürdiekeinZulagenantragimo.g.Zeitraumgestelltwurde,liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. 5.a)WiehochistderAnteilderVerwaltungs-undVerfahrenskostenanden eingezahltenbeiträgenbeidergesetzlichenrentenversicherungimvergleich zu der Riesterrente? BeidergesetzlichenRentenversicherungliegendieVerwaltungs-undVerfahrenskosten,gemessenandenBeitragseinnahmen,beirund2Prozent.Beiden VorausberechnungenzurRiester-RentewerdenmodellhaftpauschaleKostenin Höhevon10ProzentdereingezahltenBeiträgeunterstellt (vgl.vorbemerkung der Bundesregierung). b)welchefaktorenerklärendenerheblichenunterschiedindenverwaltungs-undverfahrenskostenzwischendenbeidensäulederalterssicherung? UnterschiedeindenausgewiesenenVerwaltungs-undVerfahrenskostensind aufgrundlegendeunterschiedezwischendensystemenzurückzuführen.dies giltinsbesonderehinsichtlichdesfinanzierungsverfahrensunddemaufwand im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug. c)wiebewertetdiebundesregierungdietatsache,dassdergarantiezins beiderprivatenalterssicherung derzeit2,25prozent sichlediglich aufdensparanteildereingezahltenbeiträgebezieht,undunterstütztsie denvorschlag,diedefinitiondesgarantiezinsaufdiegesamteneingezahlten Beiträge zu beziehen? BeidemgenanntenZinssatzvon2,25ProzenthandeltsichumdenHöchstrechnungszinsnach 2DeckRVfürdieBerechnungvonDeckungsrückstellungen beiversicherungsverträgenmitzinsgarantie.diedeckungsrückstellungbeziehtsichdabeiaufzukünftigeleistungendesversicherers,dieernochnicht erbracht,fürdieeraberschonbeiträgeerhaltenhat.dieseschonfürdiezukunfterhaltenenbeiträgesindgenaudiesparanteiledereingezahltenbeiträge. FürdieanderenBeitragsbestandteile,diegleichfürRisikoschutzunddielaufendeKostendeckungverbrauchtwerden,stelltsichdieFrageeinerVerzinsung hingegengarnicht.diesparanteilederbeiträgesindsomitdierichtigebezugsgröße für den genannten Höchstrechnungszins.

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/ WiebewertetdieBundesregierungdenVorschlag,dieOffenlegungdereinbehaltenenanteiligenAbschluss-undVertriebskostennichtnurgegenüber demjeweiligenvertragspartner,sondernzuröffentlichenkontrolleauch gegenüberderzertifizierungsstellezurpflichtfürdievertreibervonriesterprodukten zu machen? BislangstelltdieZertifizierungsstellevorallemsicher,dassdieangebotenen ProduktegewisseMindestanforderungenerfüllen.DervorgestellteVorschlag zielttendenziellindierichtung,diezertifizierungsstellezusätzlichmiteiner KontrollevonPreisenimSinneeinerRegulierungsbehördezubeauftragen.Vor demhintergrundderbestehendenundneuerdingsnochmalsverbesserten Verbraucherschutzregelungen,dieeineausreichendeTransparenzderRiester- Produktesicherstellen,isteinesolcheRegulierungnachAuffassungderBundesregierung nicht erforderlich. 7.WiebewertetdieBundesregierungdieEinschätzung,dasseineumfassende EvaluationderRiesterrentenotwendigist,dieüberdieFragennachUmfangderRiesterförderungsowiedieVerbreitungderprivatenAltersvorsorgehinausgehtundeinensystematischenLeistungsvergleichvongesetzlichervs.RiesterrenteanstelltsowiegrundlegendeVerteilungswirkungen unddieauswirkungenaufdievermögensbildungderprivathaushalteanalysiert? ZwischengesetzlicherRenteundRiester-RentebestehenwesentlichesystematischeUnterschiede.DiegesetzlicheRentewirdimUmlageverfahren,die Riester-RenteimKapitaldeckungsverfahrenfinanziert.BezüglicheinessystematischenLeistungsvergleichs,dengrundlegendenVerteilungswirkungen, sowiedenauswirkungenaufdievermögensbildungderprivathaushalteder beidenunterschiedlichenfinanzierungsverfahrenwirdaufdiesehrumfangreicheeinschlägigeliteraturverwiesen.grundsätzlichistdiebundesregierung derauffassung,dasseszurerreichungeinerfairenverteilungderlasteneiner alterndenbevölkerungzwischendengenerationen,wieauchinbezugaufein ausgewogenesmischungsverhältnisderdreisäulenderaltersvorsorgeerforderlich ist, den kapitalgedeckten Anteil der Altersvorsorge zu erhöhen.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN

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