Schattenbanken Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen
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- Jörg Fried
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9204 Schattenbanken Gefahren und Sachstand der nationalen und internationalen Regulierungsanstrengungen Vorbemerkung der Fragesteller KeinAkteur,keinProdukt,keineRegionsollteunreguliertbleiben solautete dieforderungderg20nachdemgipfelinwashingtonimnovember2008. DochdaszentraleVersprechenderPolitikwurdenieeingelöst.ImGegenteil: JenseitsdesklassischenBankgeschäftsführenSchattenbankenimJahrfünf nachdersubprime-kriseeinunregulierteseigenlebenundbewegeninder RegelungestörtgigantischeSummen.DerinternationaleFinanzstabilitätsrat (FSB)schätztdasVolumenauf60BillionenUS-Dollar.ZunehmendeRegulierungfürBanken,wiegestiegeneEigenkapitalanforderungen,lassendenUmgehungsanreizweiterwachsen.DieFinanzinstitute,dieihreBilanzrisikenloswerden müssen, finden im Schattenbankensektor willkommene Abnehmer. DieDatenlageistweiterunzureichend.WoausgelagerteRisikenlanden ob siebeispielsweisekonzentriertbeieinemmarktteilnehmerliegen lässtsich nichtsagen.das Schlupfloch wächstweiter.transaktionenderschattenbankenhabensichzwischendenjahren2002und2010mehralsverdoppelt. DasentsprichtmittlerweileeinemAnteilvon25bis30ProzentdesFinanzmarktes. BereitsdieFinanzkrise2008hatgezeigt,dassderSchattenbankensektordirekt,sowieindirektdurchseinevielfältigeundundurchschaubareVernetzung mitdemregulärenbankensystem,einequellesystemischenrisikosist.heute istderschattenbankenbereichgrößeralsjezuvor.versicherungenoderpensionsfondssind,wievieleandereakteure,aufdersuchenachhohenrenditen, daran beteiligt das Volumen weiter wachsen zu lassen. DieRegulierungdesFinanzmarktesbleibtunvollständig,solangeesBereiche gibt,diesichderaufsichtundkontrolleentziehen.bankenregulierungalleine reichtnichtaus.esistzeit,denschattenbankensektorendlichineinespezifischeregulierungeinzubeziehen.erstdannbestehteinanreiz,hochriskante Geschäfte nicht nur auszulagern sondern zu beenden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsderFinanzenvom4.Mai2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1. Welcher Definition des Schattenbankensektors folgt die Bundesregierung? 2.TeiltdieBundesregierungdieDefinitiondes FinancialStabilityBoard (FSB),nachderzumSchattenbankensystemalleMarktteilnehmergehören, die,ohnederbankenregulierungzuunterliegen, Kreditintermediation betreiben (vgl. Pressemitteilung des FSB vom 27. Oktober 2011)? DieBundesregierungfolgtderunterFederführungdesFSBerarbeitetenDefinition,diedasSchattenbankensystemals SystemderKreditintermediation,in welchemakteureundaktivitätenvonaußerhalbdesregulärenbankensystems involviertsind umschreibt.diesebewusstweitedefinitionsollallepotenziell relevantenbereicheundakteure (z.b.geldmarktfonds,finanzierungsgesellschaften,abcp-conduits,sivs,hedgefonds,verbriefungen,wertpapierleihen,repogeschäfte)einbeziehenundinderlagesein,auchkünftigeentwicklungenzuberücksichtigen.erstdieverwendungeinereinheitlichen, internationalakzeptiertendefinitiondesschattenbankensystemsermöglicht aussichtderbundesregierungseineangemesseneundinternationalabgestimmte Überwachung und Regulierung. 3. Welches sind die relevanten Akteure des Schattenbankensektors? DasFSBhatsichbewusstgegeneineabschließendeListevonAkteurenentschieden.DasFinanzsystementwickeltsichständigweiterund,alseinTeildessen,auchdasSchattenbankensystem.NeueAkteurewürdenmiteinerfesten Listenichterfasst;EinegewisseFlexibilitätistalsoerforderlich.Außerdem sind nicht nur in Deutschland ansässige Akteure und Aktivitäten relevant. NachheutigemStandwerdendemSchattenbankensystemu.a.Verbriefungszweckgesellschaften (u.a.abcp-conduitsundstructuredinvestmentvehicles), bestimmtefonds (z.b.geldmarktfonds,hedgefondsundexchangetraded Funds/ExchangeTradedProducts),Kreditversicherer,Finanzunternehmenund PrimeBrokerzugerechnet.FürdasVerständnisdesSchattenbankensystems wichtigistabernichtnurdiebetrachtungderakteure,sondernauchderaktivitätenwiez.b.verbriefungen,wertpapierleihenundrepogeschäfte,andenen auchandereakteure (z.b.versicherungenundpensionsfonds)beteiligtsein können. 4. Welches sind die Volumina, mit denen diese relevanten Akteure handeln? AngesichtsderbewusstweitenDefinitiondesSchattenbankensystemsund mangelsbelastbarer,internationalvergleichbarerdatensindquantitativeaussagenzudeninihmverfolgtenhandelsaktivitätenkaummöglich.diebisherigenfsb-analysenbasierendeshalbimwesentlichenaufdatendervolkswirtschaftlichengesamtrechnung ( flowoffunds /FoF),dieindenmeisten JurisdiktionenzwischendemBankensektorund otherfinancialintermediaries (OFIs)unterscheiden.DasFSBverwendetdasinderFoF-RechnungdargestellteAktivvermögenderOFIsnäherungsweise (broadlyproxied)alsaktivvermögendesschattenbanksystems ausdrücklichunteranerkennungder SchwächenauchdiesesAnsatzes (fehlendegranularität,internationaluneinheitlichebegrifflichkeiten).derletztenfsb-auswertungzufolgehatsichdas SchattenbankensysteminderZeitvon2002bis2007mehralsverdoppelt (von ca.27auf60bil.us-dollarassets (EuroAreaplusCAN,JAP,KOR,GBR, USA,AUS),beigroßenUnterschiedenzwischeneinzelnenLändern.2010: ebenfalls 60 Bil. US-Dollar). DatenzuminternationalenHandelsvolumen,gegebenenfallsaufgegliedertnach Akteuren,sindnichtverfügbar.FürdieheterogenenAkteureindiesemBereich
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9547 wirdkeinegemeinsamestatistikerstellt zumalauchherkömmlichebanken Verbriefungen in ihren Bilanzen halten. 5.HatdieHöhedesFremdfinanzierungsanteilsfürdieBundesregierung einen Einfluss auf die etwaige Abgrenzung? Nein,nichtunmittelbar.InnerhalbderFSBShadowBankingDefinitionspielt deraspekt finanziellehebelung (Leverage)jedocheinewichtigeRollebei derbewertungmöglicherrisiken,daleveragedazubeitragenkann,risiken zuverstärken sowohlfüreinfinanzunternehmenalsauchimfinanzsystem insgesamt. 6. Wie hoch ist das Anlagevolumen von Hedgefonds weltweit? DieBundesregierungverfügtüberkeineoffiziellenDatenzumweltweitenAnlagevolumenvonHedgefonds.LautdemprivatenInformationsdienstHedge FundResearchlagdasAnlagevolumenEnde2011bei2000Mrd.US-Dollar. FürdasFrühjahr2013werdenzudemErgebnissedesHedgeFundSurveyder IOSCO erwartet, dem Daten vom September 2012 zugrunde liegen werden. 7.WievieleHedgefondssindinDeutschlandmitwelchemAnlagevolumen registriert? Ende2011warennachder KapitalmarktstatistikderBundesbank25Hedgefonds (inkl.dachhedgefonds)miteinemfondsvermögenvoninsgesamt1380mio. EuroinDeutschlandzugelassenundgegenüberderBundesbankmeldepflichtig. DanebenwarenzumJahresende2011dreiausländischeDach-Hedgefondszum öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen. 8.WieschätztdieBundesregierungdieHöhederKreditvergabedeutscher Banken an Schattenbanken ein? DiedurchdenSchattenbankenbegriffvorgenommeneAbgrenzungsetztvorallemanderwahrgenommenenFunktionderKreditintermediationan,nichtan derzugehörigkeitzueinerbestimmtengruppe (vgl.antwortzufrage3). SchonausdiesemGrundkanneskeineabschließendeListederAkteuregeben. FürdieuntenangeführtenTypenvonAkteurenimSchattenbankensystemlassensichausdemMillionenkreditmeldewesendiefolgendenAusleihungen deutscherinstituteextrahieren.diezuordnungzudeneinzelnengruppenist nichtintegralerbestandteilderinstitutsmeldungenundwirdvonderdeutschen Bundesbanknurfallweisemanuellvorgenommen.InsofernkönnendienachfolgenddargestelltenZahlennichtalsrepräsentativ,sondernallenfallsalseine Indikation betrachtet werden, die das Exposure tendenziell unterschätzt: Typen an Akteuren Verschuldung (ausgenommen gegenüber Mitgliedern derselben Bankengruppe) Wertpapierfonds170,2 Trusts, ABS-Finanzierungen49,9 Hedgefonds1,5 (Angaben in Mrd. Euro)
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.IstdieBundesregierungderAuffassung,dassesgenuginternationalvergleichbareDatengibt,umdieRisikenundVoluminadesSchattenbankensektors korrekt einzuschätzen? AusSichtderBundesregierungreichendievorhandeneninternationalvergleichbarenDatenzurEinschätzungdesVolumensdesSchattenbankensystems bzw.derausihmerwachsenenrisikennichtaus (vgl.ergänzenddieantworten zudenfragen4und8).deshalbsetztsichdiebundesregierungsowohlaufinternationaleralsauchaufeuropäischerebenefüreineverbesserungdieserdatenlage ein. 10.SiehtdieBundesregierungeinengesamtwirtschaftlichenNutzenvon Schattenbanken? LiegenderBundesregierungDatenvor,diegegebenenfallseinenNutzen beziffern können, und wenn ja, welche? FunktionierendeSystemederKreditintermediationkönnenauchaußerhalbdes klassischenbankensektorsnützlichsein,weilspezialisiertefinanzdienstleister zusätzlichealternativenfürfinanzierungenundfinanzanlagenbereitstellen. ZudemkönnensiezurVerbesserungderRisikostreuunginnerhalbdesFinanzsystemsbeitragen.EinekonkreteBezifferungdiesesNutzensistallerdings nichtmöglich.ungeachtetdieserabstraktvorstellbarenpositiveneffekteergebensichausderkomplexitätdesschattenbankensystemssowieausseinerfehlendentransparenzaberaucherheblicherisiken (z.b.prozyklizität;unerkannteraufbauweiterersystemischerrisiken;regulierungsarbitrage;vgl. (u. a.) Antworten zu den Fragen 9, 11, 13, 14, 16, 18, 19, 20 und 25). 11.TeiltdieBundesregierungdieAnsicht,dassdasSystemderSchattenbanken die Prozyklizität im Finanzsystem erhöht? BestimmteAktivitätenbzw.PraktikendesSchattenbankensystemskönnenprozyklischwirken.EinBeispielsinddieAbschlägeaufSicherheitenimRahmen vonrepogeschäftenundwertpapierleihen.imboomfallendieabschlägehäufiggeringeraus,währendimabschwungtendenziellhöhereabschlägeangesetzt werden. 12.WelcheeuropäischenRegulierungsvorschriftenerfassenheutedenSchattenbankensektor? UnternehmenundAktivitätendesSchattenbankensektorsunterliegenheutebereitsteilweiseeuropäischenRegulierungsvorschriften.EinerseitsexistierenRegelungen,unterdenendieVerbindungendesSchattenbankensystemszumBankensektorreguliertwerden (sog.indirekteregulierung),andererseitsbestehen Vorschriften,dieunmittelbarfürSchattenbankenunternehmen/-aktivitätengelten (sog. direkte Regulierung). AlsFolgeausderFinanzkrisewurdeunteranderemdieRichtlinie2006/48/EG überdieangemesseneeigenkapitalausstattungvonwertpapierfirmenundkreditinstituten (CapitalRequirementsDirective CRD)inmehrerenStufenüberarbeitet,sodassRisikenausVerbriefungen (künftig)besserreguliertwerden. UnterdiesenVorschriftendürfenInstitutenurinsolcheVerbriefungeninvestieren,bezüglichderereinOriginator,SponsoroderursprünglicherKreditgeber kontinuierlicheinenmateriellen (Netto-)AnteilandenverbrieftenRisikeneinbehält.DarüberhinausmüssenInstitutedieGewährungvonLiquiditätsfazilitäten mit mehr Eigenkapital unterlegen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9547 ImRahmenderdirektenRegulierungwurdenMaßnahmenerlassen,umdieRisikenausInvestmentfondsbesserzuadressieren.GemäßderRichtlinie2011/ 61/EUüberdieVerwalteralternativerInvestmentfonds ( AlternativeInvestmentFundManagersDirective,AIFM-RL)unterliegendieVerwaltervonInvestmentfonds,dienichtbereitsdurchdieRichtlinie2009/65/EGerfasstsind unddieinderrichtliniedefinierteschwellenwertebezüglichderverwalteten Vermögenswerteerreichen,künftigeinerErlaubnispflichtundeinerlaufenden AufsichtdurchdiezuständigenBehördenundsindunteranderemverpflichtet, Liquiditätsrisikenbesserzuüberwachen.DanebenenthältdieRichtlinieumfangreiche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden. BörsennotierteInvestmentfondswieExchangeTradedFunds (ETF)und (börsennotierte)geldmarktfondsfallengrößtenteilsunterdenanwendungsbereich derrichtlinie2009/65/egbetreffendbestimmteorganismenfürgemeinsame AnlageninWertpapieren (OGAWbzw. UndertakingforCollectiveInvestmentsinTransferableSecurities,UCITS)odersindalsGemischteSondervermögennachdemInvestmentgesetzebenfallsreguliert.SoweitdieseFondswederalsOGAW-FondsnochalsgemischtesSondervermögenzugelassensind, unterliegensieindeutschlandvonjuli2013anderaifm-rl.dieeuropäischewertpapier-undmarktaufsichtsbehörde (ESMA)hatdarüberhinausLeitlinienerlassen,unterdenendieRisikenvonGeldmarktfondsweiterreduziert werden,indemdiezulässigenanlageklasseneingeschränktunddiegewichtete durchschnittlichezinsbindungsdauerundrestlaufzeitdervermögensgegenständebegrenztwurden.esmaarbeitetzudemderzeitanleitlinien,diedierisikenvonetfundandererogaw,dieunteranderemwertpapierleihgeschäfte einsetzen, adressieren. DieEuropäischeKommissionhatdurchdieVeröffentlichungihresGrünbuchs zumschattenbankenwesenimmärz2012ebenfallseinenformalenkonsultationsprozess eingeleitet. 13.WieschätztdieBundesregierungdieRisikenein,wenneinsystemrelevantes Finanzinstitut (SIFI) als Prime Broker agiert? PrimeBrokersindnach 2Absatz15InvGdefiniertals ( )Unternehmen, dievermögensgegenständevonsondervermögennach 112Absatz1 ( )verwahrenundsichdieseganzoderteilweisezurnutzungaufeigenerechnung übertragenlassenundgegebenenfallssonstigemitderartigeninvestmentvermögen verbundene Dienstleistungen erbringen. AusdenPrime-Brokerage-BeziehungenzwischenBankensektorundSchattenbankensystemergibtsicheineengeVernetztheitbzw.einewechselseitigeAbhängigkeit.FürdieRisikoeinschätzungimglobalenFinanzsystemistdiemittlerweileerreichteGrößenordnungdieserVerbindungennichtunerheblich, wenngleichsienichtexaktbeziffertwerdenkann.derumstand,dassprime- Brokerage-BeziehungendurchauseinsystemischesRisikobergenkönnen, wurdeimrahmenderarbeitendesfsbunddesbaselerausschusseszurumsetzungderg20-agendazurfinanzmarktreformberücksichtigt.sobeziehtdas kürzlichverabschiedeterahmenwerkzumumgangmitglobalsystemrelevantenbanken (G-SIBs)sämtlichedero.g.Dienstleistungen (insbesondere)als potenziellekomponentendersystemischenvernetztheitbzw.desmangelsan SubstituierbarkeitindieBewertungdersystemischenRelevanzvonBanken mitein.dieentwicklungeinesvergleichbarenrahmenwerkesfüraufnationalerebenesystemrelevantebankenläuftbereitsundsollzujahresendeabgeschlossen sein.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiebewertetdieBundesregierungdieZunahmevonInvestitioneninstitutioneller Großinvestoren in den Schattenbankenbereich? ErgebensichnachMeinungderBundesregierungdadurchzusätzliche AnforderungenandieTransparenzundRegulierung,wennvorallem Pensionsfonds zunehmend in den Schattenbankensektor investieren? DieEntwicklungderAnlagenvonVersicherungsunternehmenundPensionsfonds,diedemVAGunterliegen,wirdvonderBaFinimRahmenderlaufenden Aufsichtbeobachtet.AngesichtsderrelativoffenenDefinitiondesBegriffes Schattenbankensystem (sieheantwortzufrage1)istdiezuordnungeinzelner Anlagekategorien zu diesem Bereich allerdings nicht zweifelsfrei möglich. DieAnlagekategorie,dieamehestendemSchattenbankenbereichzugeordnet werdenkann,istnacheinschätzungderbafindiekategorie Investitionenvon VersicherungsunternehmenundPensionsfondsbeiHedgefonds.Diesestellen zurzeit (perdrittesquartal2011)0,4prozentdergesamtenkapitalanlagender Versicherungsunternehmendar.DieseGrößenordnungistmindestensseitdem erstenquartal2010gegeben,sodasseinezunahmederanlageninhedgefonds nicht festzustellen ist. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieEignunginstitutionellerInvestoren hinsichtlich des Erwerbs unregulierter Kapitalmarktprodukte? SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeitbesondererInvestitionsvorschriftenfürbestimmteInvestoren,z.B.Pensionsfonds,wennundsoweit sie in den Schattenbankensektor investieren? InstitutionelleInvestorenwiePensionsfondsundVersicherungsunternehmen unterliegen andersalsprivatanleger umfangreichenvorschriftenbetreffend denerwerbunddielaufendeüberwachungvonvermögensgegenständen.die aufgrundlagedes 54Absatz3VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlage desgebundenenvermögensvonversicherungsunternehmen (AnlV)bzw.die aufbasisvon 115Absatz2VAGerlasseneVerordnungüberdieAnlagedes gebundenenvermögensvonpensionsfonds (PFKapAV)konkretisiertdiegesetzlichenVorgabendesVAGzudiesemThema.DerAnlagekatalogbeschreibt diekonkretenvoraussetzungendereinzelnenzulässigenkapitalanlagen ( 2 Absatz1AnlVbzw. 2Absatz1PFKapAV).DarüberhinausistdieVerpflichtungzueinemqualifiziertenAnlagemanagementundzugeeigneteninternen KapitalanlagegrundsätzenundKontrollverfahren ( 1Absatz2und3AnlV bzw. 1Absatz2und3PFKapAV)vongroßerBedeutung.DieBaFinhatin ihremrundschreiben4/2011 (VA)dieVerwaltungspraxishinsichtlichderAnforderungenandasRisikomanagementbeiderAnlagedesgebundenenVermögensvonVersicherungsunternehmen,ergänzendzurSammelverfügungvom 15.April2011 (GzVA54 I /0009),näherspezifiziert.DieAnforderungenderBaFinwurdenmitdiesemRundschreibenimJahr2011als ReaktionaufEntwicklungendesKapitalmarktesaktualisiert.DasRundschreiben 4/2011 (VA) wird von der BaFin auf Pensionsfonds analog angewendet. 16.WiebewertetdieBundesregierungdiePraxisderAuslagerungvonRisiken in SIVs (Structured Investment Vehicles) und Conduits? ConduitsundSIVsrefinanzierenAnlageninlängerfristigeVerbriefungendurch diebegebungkurzfristigerschuldtitelunderleichternsodenabsatzvonverbriefungstranchen.kreditinstitutedürfenetwaigeaufdiesevehikeltransferierterisikenerstdannbeidenbankaufsichtlicheneigenmittelanforderungen unberücksichtigtlassen,wenndasübertragendekreditinstituteinenwirksamen undwesentlichenrisikotransfernachgewiesenhat.auchunregulierteunter-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdieRisikenvonCDOs (Collateralized Debt Obligations)? nehmenkönnenindievondiesenvehikelnbegebeneninstrumenteinvestieren. WährendderFinanzkrisehatsichgezeigt,dassdievonConduitsundSIVs übernommenenrisikenbeieinemmöglichenausstiegvoninvestorenausden begebeneninstrumentenunerwartetaufreguliertebankenzurückfallenkönnen,wenndieseliquiditätsliniengegenüberdenvonihnengesponsortenvehikelnausgereichthatten.diesozutagegetreteneunterschätzungdermöglichkeitvoninanspruchnahmenaussolchenverpflichtungenistmittlerweiledurch entsprechendeanpassungendereigenkapitalanforderungenadressiertworden (sieheauchantwortzufrage12).auchmüssenbankenbeidenaufverbriefungszweckgesellschaftenzuübertragendenforderungendiegleichensoliden undklardefiniertenkreditvergabekriterienanwendenwiebeinichtverbrieften Forderungen.ConduitsundSIVssindauchweiterhinGegenstandderUntersuchungendesFSBzudenmitihnenpotenziellverbundenenRisikenbzw.zu Möglichkeiten,diesenRisikendurchgeeigneteRegulierungsmaßnahmenentgegenzuwirken. DerBegriffderCDOsistnichteindeutigdefiniert.ErwirdsowohlzurBeschreibungvonVerbriefungen (AssetBackedSecurities/ABS)allgemeinals auchimengerensinnverwendet.imengerensinnkannderbegriffentweder einenteilbereichderabsunterausschlussbestimmterverbriefungsgruppen (z.b.unterausschlussdersog.consumerabs,residentialmortgagebacked SecuritiesoderCommercialMortgageBackedSecurities)oderbesonderskomplexeVerbriefungsinstrumentemitWiederverbriefungen beidenenandere VerbriefungsinstrumentealsSicherheitdienen bezeichnen.derrisikogehalt dercdoshängtmaßgeblichvonderzugrundeliegendenkonstruktion,ihrer AusgestaltungalsechteVerbriefung (sog.truesale)mittatsächlicherübertragungeinesforderungsportfoliosoderalsunechteverbriefung (sog.synthetischeverbriefung),beiwelcherlediglichdasausfallrisikoabgebildetundübertragenwird),unddenverbrieftenvermögenswertenab.daheristeine pauschale Bewertung der Risiken von CDOs nicht möglich. 18.TeiltdieBundesregierungdieAnsichtvonKommissarfürBinnenmarkt unddienstleistungenmichelbarnier,dassdiezunahmevontransaktionenimschattenbankensektoralarmierendsei (vgl.handelsblattvom 19.März 2012)? DeutschlandbeobachtetdieaktuelleEntwicklungdesVolumensundderStrukturendesSchattenbankensystemsaufmerksamundbeteiligtsichaktivanden vomfsbhierzukoordiniertenarbeiten (Monitoring).EineaktualisierteUntersuchungaufBasisderJahresenddaten2012befindetsichinVorbereitung.Derzeit ist es für eine Bewertung aktueller Entwicklungen noch zu früh. EineerheblicheZunahmevonTransaktionenimSchattenbankensystemwäre insbesonderedannproblematisch,wennsiealsfolgevonausweichreaktionen vonmarktteilnehmerngegenübereinerintensiverenregulierungdesbankensektors zu interpretieren wäre.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 19.WiebewertetdieBundesregierungdiekürzlichvomFSBvorgestellten fünfeckpunkte ( areas )zurregulierungdesschattenbankensektors (Pressemitteilung des FSB vom 1. September 2011)? 20.SiehtdieBundesregierunganeinemderEckpunkteweiterenRegulierungsbedarf, und wenn ja, warum? DieBundesregierungteiltdieEinschätzungdesFSB,dasseineverbesserteRegulierungdesSchattenbankensystemsuntermehrerenBlickwinkelnzuuntersuchenist,umderKomplexitätdiesesSystemsRechnungzutragen.Dievom FSBzudiesemZweckidentifiziertenSchwerpunktgebietefürweitereUntersuchungen ( priorityareas :IndirekteRegulierung,Geldmarktfonds, andere Schattenbank-Akteure,Verbriefungen,WertpapierleihenundRepo-Geschäfte) stelleneinedieserkomplexitätangemesseneauswahldar.insbesondereistzu begrüßen,dassdieseuntersuchungennichtaufbestimmteakteurebeschränkt, sondernausdrücklichauchaufdiebetrachtungrelevanterfinanzmarktaktivitätenerstrecktwerden.diebundesregierungsetztsichhierbeiinsbesonderefür deutlicheverbesserungendertransparenzundstandardisierungbeiverbriefungensowiedieweltweiteeinführungadäquaterselbstbehaltederverbrieften Risiken ein. ErgebnissederzurBearbeitungdero.a.Schwerpunktgebieteeingerichteten Arbeitsgruppen (workstreams)solleninformkonkreterregulierungsempfehlungenimzweitenhalbjahr2012vorgelegtwerden.diebundesregierungerwartetengagiertevorschläge,diesieihrerseitsinihrebeurteilungweitererregulierungsschritte einbeziehen wird. 21.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder indirektenregulierung überdieverbindungdes Schatten- zum normalen Bankensystem? DieindirekteRegulierungistauszweiGründensinnvoll.Zumeinensollten BankenzueinerangemessenenVorsorgegegenüberRisikenausdemSchattenbankensystemangehaltenwerden.Zumanderenentfalteteineangemessene VorsorgevonBankeninderGesamtheitpositiveNebenwirkungen (externeeffekte)fürdiestabilitätdesfinanzsystems.wennz.b.bankenkreditean HedgefondsmitrisikoreichenStrategienerheblichverteuernmüssen,danngibt es Anreize für diese Hedgefonds, weniger riskante Strategien zu verfolgen. DieZielederindirektenRegulierungsollteneinerseitsdarinbestehen,einedifferenziertereBetrachtungderRisikenseitensderBankenzuerreichen,andererseitssolltedieindirekteRegulierungauchdazuführen,dassdieRisikenaus denverbindungenzumschattenbankensystemadäquatenprudenziellenregelungen unterliegen. JedochdarfauchdiedirekteRegulierungvonAkteurendesSchattenbankensystemsalsOptionnichtaußerAchtgelassenwerden.DurchRegulierungsarbitrageerzielteökonomischeVorteilesollteneliminiertbzw.reduziertwerden.Daheristesgrundsätzlichsinnvoll,sowohldirektealsauchindirekte Regulierungsansätzezuverfolgen.DieKombinationbeiderAnsätzeistwirksamer, um die Risiken aus dem Schattenbankensystem zu adressieren. 22.WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeder direktenregulierung direktbeidenschattenbanken? AusSichtderBundesregierungbedarfessowohlindirekteralsauchdirekter Regulierungsansätze (vgl. Antwort zu Frage 21).
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdievomFSBvorgeschlageneRegulierungsmethodeüberdieRegulierungbestimmterInstrumente,dieder Schattenbanksektornutzt,z.B.WertpapierleihenoderRückkaufvereinbarungen ( repos ), (vgl.pressemitteilungdesfsbvom27.oktober 2011)? WertpapierleihenundRepo-GeschäftegehörenzudenvomFSBfürdieEntwicklungvonRegulierungsempfehlungenidentifiziertenpriorityareas (vgl. AntwortzuFrage19).DerzeituntersuchtdiehierzueingerichteteArbeitsgruppeeinschlägigeMarktpraktikenunddarausresultierendeRisiken;sie strebtan,ende2012empfehlungenfürregulierungsmaßnahmenvorzuschlagen.deutschlandistindieserarbeitsgruppevertreten.diebundesregierung unterstütztdieseherangehensweisedesfsbundbegleitetdieentwicklung dieser Maßnahmen aktiv. 24.WiebewertetdieBundesregierungdenmakroprudentiellenÜberwachungsansatz des FSB? IstdieBundesregierungderAuffassung,dasshierdurchdierelevanten Risiken erkannt und gebannt werden können? DieBundesregierunghältdenvomFSBvorgeschlagenenAnsatzfüreineÜberwachungdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll.WichtigistdieHerstellung angemessenertransparenz:diezuständigenbehördenmüssenübergeschäfte, dierisikenfürdasfinanzsystembergenkönnen,informiertsein.dasfsbhat einensatzrelevanterdatenidentifiziert,dieaber (noch)nichtvollständiginallenländernerhobenwerdenbzw.erhobenwerdenkönnen.danichtallerelevanteninformationenreinquantitativernatursind (z.b.informationenzu neuenakteuren),istergänzendeinregelmäßigerdialogmitmarktteilnehmern wichtig.imfsbwurdenjährlicheerhebungenmitanschließendeminformations-underfahrungsaustauschundberichterstattungandieg20vereinbart. DieserAnsatzstellteinedeutlicheVerbesserunggegenüberdemStatusquodar. 25.WiebewertetdieBundesregierungdenvomFSBinitiiertenMonitoringprozess? WelcheInstitutionsollimZugediesesProzessesdasMonitoringfür Deutschland übernehmen? DieBundesregierunghältdenvomFSBinitiiertenÜberwachungsprozess (Monitoring)fürsinnvoll.DiesgiltinsbesonderefürdieErfassunginternationaler Entwicklungen,danationaleBehördeninderRegelnurDatenvonGebietsansässigenerhebenkönnen.DasinternationaleFinanzsystemistaberstarkverflochten,sodassEntwicklungenineinemanderenLandauchAuswirkungen aufdeutschlandhabenkönnen (undumgekehrt).internationaleansätzesind wichtig,umeinerseitsaussagekräftigeundvergleichbarestatistikenzuerhalten undandererseitsübereinegemeinsamediskussionauchqualitativeerkenntnisse zu gewinnen. InDeutschlandteilensichBundesbankundBaFindieZuständigkeitenbeider ÜberwachungstabilitätsrelevanterEntwicklungenimFinanzsystem.DieBundesbankanalysiertdabeidieLageundRisikenimFinanzsystemaufgrundder ihrzugänglichendaten.mitdemgeplantenfinanzstabilitätsgesetzsollzudem inzukunftdiefinanzaufsichtindeutschlandumeinemakroprudenziellekomponente ergänzt werden.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WelcheBehördesollnachMeinungderBundesregierungimFallekonkretererVorschlägedesFSBverantwortlichfürdieRegulierungbzw.Intervention im Schattenbankensektor sein? DieRegulierungobliegtdemGesetzgeberundkonkreteInterventionensetzen dieverfügungsmachtüberdienotwendigeninstrumentevoraus.diebereitsbestehendeneuropäischenregulierungsvorschriftenfürunternehmenundaktivitätenimschattenbankensystemweisendennationalenaufsichtsbehörden unddamitindeutschlandderbafindieüberwachungentsprechenderprudenziellervorschriftenzu.darüberhinaussolldiefinanzaufsichtindeutschland mitdemfinanzstabilitätsgesetzumeinemakroprudenziellekomponenteergänzt werden. 27.WiebewertetdieBundesregierungdieAuswirkungendesUS-amerikanischenDodd-FrankWallStreetReformandConsumerProtectionAct (Dodd-FrankAct)sowiedergestiegenenEigenkapitalvorschriftenfür BankennachBaselIIIaufdieVolumenundAkteuredesSchattenbankensektors? DerBundesregierungliegenkeinediesbezüglichenStudienzudenAuswirkungendesDodd-Frank-Acts (DFA)vor.DalängstnochnichtalleVorgabendes DFAumgesetztwurdenbzw.derendetaillierteAusgestaltungnochaussteht (z.b.volckerrule),isteinebewertungderauswirkungendiesesgesetzespakets zum jetzigen Zeitpunkt kaum möglich. DieverschärftenEigenkapital-undLiquiditätsanforderungenfürBanken (BaselIII)könntenAnreizeschaffen,mitdemZielihrerUmgehungAktivitäten ausbankenherausindasschattenbankensystemzuverlagern.diearbeitendes FSB zielen darauf ab, dies zu verhindern. 28.HältdieBundesregierungeinesynchroneRegulierungdesBanken sowie des Schattenbankensektors für wünschenswert? DieBundesregierunghälteineangemesseneRegulierungsowohldesBankensektorsalsauchdesSchattenbankensystemsfürsinnvoll (sieheantwortenzu den Fragen 21 und 22). 29.WiebewertetdieBundesregierungdieWahrscheinlichkeitderUmsetzunginternationalerRegulierungsmaßnahmenimSchattenbankensektor? BeieinerVerständigungderG20aufkonkreteRegulierungsschritteübernehmendiebetreffendenStaatenentsprechendepolitischeSelbstverpflichtungen. DieBundesregierunggehtdavonaus,dassdieseSelbstverpflichtungenanschließend auch umgesetzt werden. MitdemvomFSBerarbeiteten CoordinationFrameworkforMonitoringthe ImplementationofAgreedG20/FSBFinancialReforms (CFIM)gibteszudem mittlerweileeinderimplementierungskontrollegewidmetesrahmenwerk. CFIMlegtu.a.BereichebesondererBedeutungfest,indenendieUmsetzung vereinbartermaßnahmenanschließendeinemintensiverenmonitoringdurch dasfsboderdiezuständigenstandardsetzer,z.b.denbaslerausschuss,unterliegt.zudenbisheridentifiziertenprioritärenbereichengehörtauchdas Schattenbankensystem.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ UnterstütztdieBundesregierungdasAnsinnenderEuropäischenKommission,gegebenenfallseinenganzneuenGesetzentwurfzurRegulierungderSchattenbankenvorzulegen (vgl.handelsblattvom19.märz 2012)? DieKommissionhatmitihremGrünbuchvom19.März2012zunächsteinen Konsultationsprozessinitiiertundangekündigt,aufGrundlage (u.a.)derhierausresultierendenerkenntnisseüberinhaltundformetwaigerweitererregulierungsschrittezuentscheiden.diebundesregierungwirddieseschrittezugegebener Zeit bewerten. 31.PlantdieBundesregierungeigenenationaleRegulierungimBereichdes Schattenbankensektor, und wenn ja, welche? DieBundesregierunghältesfürangemessen,sowohldiefürdiezweiteJahreshälfteangekündigtenFSB-EmpfehlungenalsauchdieErgebnissedesvonder EuropäischenKommissionangestoßenenKonsultationsprozessesinihreÜberlegungenzuetwaigennationalenRegulierungsschritteneinzubeziehen.Soweit nationaleregelungenerforderlichundsinnvollsind,wirddiebundesregierung diese in die Wege leiten. 32.WiebewertetdieBundesregierungdenEinflusseinermöglichenFinanztransaktionssteueraufdieHandlungsmöglichkeiten,z.B.vonHedgefonds,dadieseeinvergleichsweisekleinesaggregiertesAnlagevolumen, abereinanteiligsehrgroßeshandelsvolumenbzw.einehoheumschlaghäufigkeit besitzen? DieAuswirkungeneinermöglichenFinanztransaktionsteuersindwesentlich vonihrerkonkretenausgestaltung (insbesonderebezüglichsteuerbasis,steuersatz,ausnahmeregelungen)abhängig.zwarverteuerteinefinanztransaktionsteuerfinanztransaktionenimallgemeinen,weshalbstrategien,dieauf einerhohenumschlaghäufigkeitbasieren,grundsätzlichwenigerrentabelund damitauchwenigerattraktivwürden.dadurchkönntederhandelentschleunigt werden.inwieweitaberhandlungsmöglichkeitenvonfinanzmarktteilnehmern wiez.b.hedgefondsdurcheinefinanztransaktionsteuerkonkretbeeinflusst werdenkönnten,istu.a.davonabhängig,welcheproduktederbesteuerung unterliegen (Aktien,Anleihen,Derivate),zumaleinzelneHedgefonds unterschiedlichestrategienverfolgen,dieihrenschwerpunktaufverschiedene InstrumentelegenundmitunterschiedlichenUmsätzenverbundensind.AußerdemhängendieWirkungendavonab,welcheAusweich-bzw.Umgehungsmöglichkeitenbestehen.Offenistauch,obGeschäftsmodelle,beidenenhohe RisikenmithohenGewinnerwartungenverbundensind,voneinerFinanztransaktionsteuer merklich beeinflusst würden. 33.WiebeteiligtsichdieBundesregierunganderderzeitigenDiskussionim FSB um die Regulierung des Schattenbankensektors? DeutschlandistinallenbetreffendenArbeitsgruppendesFSBentwederüber diebundesbankoderdiebafinvertreten.zudemwirkendasbundesministeriumderfinanzen (BMF),dieBundesbankunddieBaFinalsdeutsche Mitglieder des FSB an allen diesbezüglichen FSB-Entscheidungen mit.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 34.WiebeteiligtsichdieBundesregierungandergeplantenBefragungder EuropäischenKommissionumdieRegulierungdesSchattenbanksektors (vgl. Handelsblatt vom 19. März 2012)? Bundesbank,BaFinundBMFwerdenunterBeteiligungbetroffenerRessortszu denimgrünbuchderkommissionzumschattenbankenwesenaufgeworfenen Fragen gemeinsam Stellung nehmen. 35.WelcheweiterenSchrittefüreinewirkungsvolleRegulierunghältdie Bundesregierung im Schattenbankensektor für notwendig? Siehe Antwort zu Frage 31. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6050 17. Wahlperiode 31. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrPlanungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
MehrFörderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Elektromobilität
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10978 17. Wahlperiode 15. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ute Kumpf, Oliver Kaczmarek, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrZur Ankündigung einer Kennzeichnung regionaler Lebensmittel
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9011 17. Wahlperiode 19. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Willi Brase, Petra Crone, weiterer Abgeordneter
MehrMissstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10228 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrBerufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/9669 16. Wahlperiode 18. 06. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8373 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Kathrin Senger-Schäfer, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9546 17. Wahlperiode 08. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/2927 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Carl-Ludwig Thiele, Hans-Michael Goldmann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9462 17. Wahlperiode 27. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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