Missstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/10033 Missstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan Vorbemerkung der Fragesteller DieAntwortderBundesregierungvom26.Oktober2010aufdieentsprechendeKleineAnfragederFraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/3559erscheintnachneuerenErkenntnissenteilsunzutreffend. PrivateSicherheitsunternehmeninAfghanistanwerdenfürdieBundesregierungbeauftragtunddurchdeutscheSteuergelderfinanziert,zumBeispielim Rahmenderdeutsch-afghanischenEntwicklungszusammenarbeitdurchdie RegierungsorganisationDeutscheGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ)GmbH (bis31.dezember2010:deutschegesellschaftfürtechnischezusammenarbeit (GTZ)GmbH)sowiezurUmsetzungvonStabilisierungsmaßnahmen des Auswärtigen Amts. FernerbeschäftigtdieBundesregierungimAuslandnachunabhängigenUntersuchungeneinenichtunerheblicheZahlvonEinzelpersonenfürSchutzundWachzwecke,überderenTätigkeitundVertragsverhältnissebisherkaum etwas bekannt ist. Außerdemistaufzuklären,obundwiedieBundesregierungsicherstellt,dass vonihrbeschäftigteprivatesicherheitsunternehmenodereinzelpersonendas nationalerechtdestätigkeitslandeseinhalten,wennvorortnichtgewährleistetist,dassdienationalenregierungeninderlagesind,ihreeigenengesetze effektiv zu implementieren. 1.WelcheHinweisesindderBundesregierungbekannt,dasseineodermehreredurchdeutscheDurchführungsorganisationenbeauftragteprivate SicherheitsfirmenoderderenPersonalwährendbestehenderVertragsverhältnisse gegen afghanisches oder internationales Recht verstoßen haben? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. Juli 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 2.WelchediesbezüglichenHinweisehatdieBundesregierunginsbesondere zu folgenden Unternehmen: a) Saladin Security Afghanistan Ltd. (Kabul), b) KABORA Security Services (Kabul), c)l.a.n.t.defencegmbhbzw.seitapril2012torqgmbh (in Engen/Konstanz), d)servcor, LLC. (Texas/Kandahar), e) Asia Security Group (Oruzgan/Afghanistan), f) EXOP GmbH (in Engen/Konstanz), g) Edinburgh International (Großbritannien) und h)torinternational (Australien),demfrüherenSchutzdienstleisterder damaligen GTZ in Afghanistan? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. AlleUnternehmen,diemitderdeutschenRegierungoderdeutschenstaatlichen Durchführungsorganisationenzusammenarbeiten,müssenseitdempräsidentiellenDekretvon2010vorVertragsbeginngültigeLizenzenderafghanischen Regierungvorlegen.ImAnschlusswerdendieUnternehmenregelmäßigdurch dieafghanischenbehördenaufdieeinhaltungvonafghanischenundinternationalengesetzengeprüft.aufdieantwortenzudenfragen4und13wirdverwiesen. DieFragederLizenzderinUrusgantätigenFirma AsiaSecurityGroup ist improzessderumsetzungdespräsidentiellendekretszurüberführungvon privatensicherheitsfirmenindiestaatliche AfghanPublicProtectionForce weiterhinungeklärt.dasunternehmenwirdinurusganvondenafghanischen Behördengeduldet.DieinternationalenInfrastrukturprojektemitdeutscherBeteiligunginUrusganwerdenimSinnederNachhaltigkeitundKonfliktsensibilitätunterNutzungderAsiaSecurityGroup (Altvertrag)alseinzigemAnbieter von Sicherheitsdienstleistungen in dieser Region fortgeführt. 3.a)Triffteszu,dassnachdemRechtAfghanistansdortdiedurchdeutsche DurchführungsorganisationenbeauftragtenausländischenSicherheitsunternehmen (wiel.a.n.t.defencegmbh,exopgmbhoder Servcor)keinbewaffnetesPersonalbeschäftigenundkeineFunkkommunikation betreiben dürfen? DiestrifftfürinternationaleAngestellteausländischerSicherheitsunternehmen zu,soweitdiesenichtübereineafghanischewaffentrageerlaubnisundfunklizenzverfügen.dievorschriftengeltenjedochnichtfürafghanischeangestellte afghanischer und ausländischer Sicherheitsfirmen. b)wennja,welcheschutzleistungenund-wirkungenkönnendieseunternehmendanndendeutschendurchführungsorganisationenüberhaupt bieten? DieseUnternehmenerfüllenwichtigeBeratungs-undKoordinierungsaufgaben (u.a.einschätzungdergefahrenlage,koordinierungdeseinsatzesdesnationalenpersonals,beratungderbüroleitungenhinsichtlichsicherheitsmaßnahmen etc.).

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ DurchwelcheÜberprüfungsverfahrenstellendieDurchführungsorganisationensicher,dassvonihnenbeauftragteoderzubeauftragendeprivate SicherheitsdienstleisternichtinillegaleHandlungennachafghanischem oder internationalem Recht verwickelt sind oder waren? VoreinerUntervertragnahmeprivaterSicherheitsdienstleisterwerdenentsprechendeÜberprüfungenimRahmendereinschlägigenBestimmungendesVertragsvergabeverfahrensderGesellschaftfürInternationaleZusammenarbeit (GIZ)GmbHvorgenommen.EbensowerdenalleVertragspartnervorVertragsabschluss einer Sanktionslistenprüfung unterzogen. NacheinerAuftragsvergabeführendieUnternehmenihrenAuftraggemäßden imrahmenvertragfestgelegtendienstleistungenundregeln ( TermsofReference etc.)durch.einenichteinhaltungdieserbedingungenwürdezueiner PrüfungdesVertragsnehmersseitensderGIZführen.Darüberhinauserfolgen ÜberprüfungenderinAfghanistanregistriertenprivatenSicherheitsunternehmendurchdieafghanischenSicherheitsbehördenmitUnterstützunginternationaler Mentoren. 5.DurchwelcheMaßnahmenundVerfahrenwirdbeiderAuftragsvergabean privatesicherheitsdienstleisterdurchbzw.zugunstendeutscherdurchführungsorganisationendieeinhaltungfolgenderausschreibungskriterienjeweils überprüft (bitte differenziert beantworten): a)einhaltungallernationalenundvölkerrechtlichennormenundgesetze, DieGIZhateinenStandardprozessfürdieAuswahlprivaterSicherheitsdienstleisterentwickelt.DiesersiehtSchrittezurÜberprüfungderEinhaltungaller nationalenundvölkerrechtlichennormenundgesetzedurchdieunternehmen imsinnedesmontreaux-dokumentsexplizitvor.danebenwerdenbeider AuswahlauchReputation,VerhaltenskodexundQualitätssicherungsowie Managementstrukturen des Unternehmens überprüft. b)nachweisundkompetentebeurteilungvonqualifikationendesunternehmenspersonals und DiePersonalauswahlderdurchSicherheitsdienstleistereingesetztenAufsichtspersonenliegtimVerantwortungsbereichdesjeweiligenUnternehmens.Die GIZ behält es sich jedoch vor, Personal aus berechtigten Gründen abzuweisen. c)validitätderbeiderbewerbungangegebenenreferenzprojekte,um eine mögliche Angabe falscher Referenzen zu verhindern? ReferenzenwerdendurchdieGIZimWegederdirektenAnfragebeidenangegebenenvorherigenVertragspartnernbzw.Kundenüberprüft.ImÜbrigenwird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6.DurchwelcheÜberprüfungsmaßnahmenundVerfahrenstellendiedeutschenDurchführungsorganisationeninAfghanistansicher,dassimFall personellerveränderungenbeidenvonihnenbeauftragtenprivatensicherheitsunternehmenauchneuesbzw.nachrückendesnationalesundinternationales Personal ausreichend qualifiziert ist? BeiUntervertragnahmedurchdieGIZwerdenentsprechendeMaßnahmenim RahmendergesetzlichenBestimmungenvertraglichfestgelegt,diesicherstellen,dassausgebildetesundgeeignetesPersonaldurchdenVertragspartnerzur Verfügunggestelltwird.EineÜberprüfungderEinhaltungdieservertraglichen

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VerpflichtungenfindetzumeinenregelmäßigundzumandereninunangekündigtenStichprobenstatt.SolltenimRahmendieserÜberprüfungAusbildungsmängelfestgestelltwerden,werdendiesegegenüberdemVertragspartneringeeigneter Form kommuniziert. 7.a)SindderBundesregierungBerichteinMedienoderanderswoherbekannt,wonachdieUS-RegierunginAfghanistan,Pakistanbzw.im GrenzgebietmithilfeprivaterSicherheitsdienstleisterAufklärung durchführte nach terroristischen Akteuren wie Osama bin Laden? b) Welche Details sind der Bundesregierung hierzu bekannt? c)wurdendabeiauchinfrage2genannteunternehmentätig,undwenn ja, welche? AufdieAntwortderBundesregierungzuFrage8derKleinenAnfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/3559 vom26.oktober2010wirdverwiesen.diebundesregierungkannunverändert nichtausschließen,dassanderederüber40anderinternationalensicherheitsunterstützungstruppefürafghanistan (ISAF)teilnehmendenPartnernationen aufprivatesicherheitsdienstleisterimbereichdermilitärischenaufklärungzurückgreifen. Neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 8.a)Bedientensich jenseitsdesbundesnachrichtendienstes (vgl.antwort derbundesregierungaufdiekleineanfragederfraktionbündnis90/ DIEGRÜNENaufBundestagsdrucksache17/3559,Frage18) auch StellenderBundeswehrinPakistanbzw.imafghanisch-pakistanischen Grenzgebietseit2001privaterDienstleister (Firmen,Einzelpersonen) füraufklärung,informationsbeschaffungoderanderenachrichtendienstliche Zwecke? b)wenn ja, a) wie viele Unternehmen, Milizen/Verbände und Personen, b)wievieledavondeutsche,undwievieleauswelchenanderenstaaten, c)welchenunternehmen,personen,milizeno.ä.,vorallemderin Frage 2 genannten, d) jeweils in welchen Zeiträumen seit dem Jahr 2001, e) jeweils für welche Aufgaben und f) jeweils gegen welche Bezahlung bzw. geldwerte Vorteile? g)wiestelltediebundeswehrdiekontrollederauftragnehmersicher? DieBundeswehrbedientsichgrundsätzlichkeinerprivatenDienstleisterzur militärischenaufklärung.informationsbeschaffungundanderenachrichtendienstliche Aufgaben obliegen ausschließlich dem Bundesnachrichtendienst. 9.a)HatsichnachAuffassungderBundesregierungdasgemeinsameRisikomanagementsystembewährt,wonachdasRiskManagementOffice (RMO)derGTZbzw.GIZAufträgeauchfürdiedeutschenDurchführungsorganisationen,wievormalsderDeutscheEntwicklungsdienst (DED),InWEnt (InternationaleWeiterbildungundEntwicklunggemeinnützige GmbH) und KfW Bankengruppe vergab? DasgemeinsameRisikomanagementderdeutschenDurchführungsorganisationen (GIZunddieKfWBankengruppe),beauftragtdurchdasBundesministe-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/10228 riumfürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklungundauchdurchdas AuswärtigeAmtfinanziert,hatsichbewährt.EshatzumZiel,dieRisikenfür eingesetztesnationalesundinternationalespersonalzuminimierenunddie OperationsfähigkeitundImplementierungvonentwicklungspolitischenMaßnahmenzuermöglichenundbestmöglichzuerhalten.BereitsvorderFusion zurgizwarendieorganisationendeutscherentwicklungsdienst (DED),InternationaleWeiterbildungundEntwicklunggGmbH (InWEnt),GTZundKfW BankengruppeunterdemSchirmdesgemeinsamenRisikomanagementszusammengefasst. b)welcheschwachstellenundnachteilediesessystemshatdiebundesregierung erkannt? EsliegenkeineErkenntnisseüberSchwachstellenimgemeinsamenRisikomanagement in Afghanistan vor. c)inwelchenweiterenstaaten (etwairak)praktizierengizunddurchführungsorganisationenwiediekfwbankengruppeinzwischendas RMO-Modell? DasinAfghanistanpraktizierteModellfindetinkeinemanderenLandAnwendung.AllerdingshatdieGIZineinigenHochrisikoländerneigensentsandte RisikomanagerinnenundRisikomanagereingestellt,diezurRisikominimierungfürdaseingesetztePersonalbeiderUmsetzungentsprechenderSicherheitskonzepteunterstützen.Derzeitistdiesz.B.inMali,NepaloderinPakistan derfall.fürdensüdsudanunddenjemenlaufenderzeitentsprechendebewerbungsverfahren. DieGIZunddieKfWBankengruppewerdeninKürzeeinenRahmenkooperationsvertragfürdasManagementgemeinsamerRMO-Strukturenunterzeichnen.AlsPilotlandfürdieEinführungdiesesneuenRMO-Kooperationsmodells istpakistan vorgesehen. 10.InwieweittrifftnachKenntnisderBundesregierungbzgl.desUnternehmens L. D. zu, dass a)diesesunternehmendurchzweiehemaligeksk-angehörige (KSK = KommandoSpezialkräfte),SvenW.undAlexanderS.,geführtwird (vgl.berlinerzeitungvom9.juli2009,s.3 KurzeDienstwege ), diezugleichgesellschafterdesunternehmense.sind,letztererauch deren Geschäftsführer; DieBundesregierungnimmtkeineStellungzugrundsätzlichschutzwürdigen DatenausdempersönlichenoderberuflichenBereichvonVertragspartnern staatlicher Durchführungsorganisationen. b)diesesunternehmen entgegenderantwortderbundesregierungauf diekleineanfragederfraktionbündnis90/diegrünenauf Bundestagsdrucksache17/3559,Frage4 keineerforderlichelizenz derafghanischenregierunghatteundhat,nichtalleintätigwerden sowiekeinewaffenverwendendarfundinsoweitnurauftretendarf alssubpartnereineslizensiertenunternehmens,wiebishervomunternehmen K.; DasangesprocheneUnternehmenverfügtnachKenntnisderBundesregierung übereinegültigeregistrierung (Lizenz)derafghanischenRegierung.ImÜbrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3a und 3b verwiesen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)dasunternehmenk.dievomunternehmenl.d. vermutlichmit GelddeutscherAuftraggeberzurErfüllungalleinvonderenAufträgen ausgebildetenafghanenauchbeianderenvomunternehmenk.betreuten Projekten einsetzt; Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d)mittenovember2010dasunternehmene.diesesunternehmende factoübernahm,u.a.nunangemeinsamenneuengeschäftssitzin Konstanz; Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. e)dasunternehmenl.d. wiewohlohnelizenz sichumdenauftragzumschutzderdeutschenbotschaftinkabulbewarb,abergegen das Unternehmen S. unterlag; f)dasunternehmenl.d.über guteverbindungenzurgtz-abteilung RiskManagement verfügt (sodieberlinerzeitungvom9.juli2009, a. a. O.)? g)zuwembestehendortdiesegutenverbindungen:etwazudemin Afghanistandamalsals CountryRiskManagementOfficer dergtz amtierenden, in Frage 11 genannten Maik Sch.? DasangesprocheneUnternehmenhatsichimJahr2010durchVorlageeines AngebotesumdenAuftragzumSchutzderDeutschenBotschaftKabulbeworben. DieFragen10fund10gwerdenaufgrundihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. AlsVertragspartnerderGIZverfügtdasangesprocheneUnternehmenunter anderemauchüberprofessionelleverbindungenaufarbeitsebenezumrmo Afghanistan der GIZ. h)welcheanhaltspunktehatdiebundesregierung,dassunterumständenvertreterderinfrage2genanntenunternehmen,insbesondere derunternehmenl.d.bzw.e.,sichentgegen 298bis300,331bis 335desStrafgesetzbuchs (StGB)und 1bis4desGesetzeszur BekämpfunginternationalerBestechung (IntBestG)wettbewerbsbeschränkendoderkorruptivverhielten,insbesonderezusolchen Zwecken,PersonenbeideutschenStellen,wieetwaderGTZ/GIZ, geldwerte Vorteile gewährten? Der Bundesregierung liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor. i)inwieweittriffteszu,dassderimjuni2009entlassenebundeswehrelitesoldatrouvenb.,dersodannalsmitarbeiterdessicherheitsdienstleisterse.i.am2.juli2010inkabulvoreinerspionageverdächtigenus-einrichtunggetötetwurde (vgl.focusvom 16.August2010),zuvorfüreinesderinFrage2genanntenUnternehmen tätig war oder werden wollte, gegebenenfalls für welches? HierzuliegenderBundesregierungkeineneuenErkenntnissevor,dieüberdie bereitsinderkleinenanfragederfraktionbündnis90/diegrünenauf Bundestagsdrucksache17/3559inderAntwortzuFrage16aufgeführtenbzw. in öffentlichen Medien zugänglichen Informationen hinausgehen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/10228 j)wieistdievaliditätdervomunternehmenl.d.angegebenenreferenzenüberprüftworden,undzuwelchemergebnishatdieseüberprüfung geführt? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 11.InwieweittrifftnachKenntnisderBundesregierungbezüglichdes zumindestbisende2010inafghanistanalscountryriskmanagement Officer (RMO)derGTZ/GIZamtierenden MaikSch.,einesfrüheren Gesprächsaufklärers der Feldnachrichtenkräfte der Bundeswehr zu, a)dassdieserinkl.bisjanuar2012paralleleinsicherheitsunternehmen A. auf eigene Rechnung betrieb (hiernach nur noch dies); mitkenntnis,billigungundnebentätigkeitsgenehmigungdergtz/ GIZ; PersonalfragenfallenindenausschließlichenVerantwortungsbereichderGIZ. DerBundesregierungliegendahergrundsätzlichkeineErkenntnisseübereinzelnePersonenvor.DarüberhinaussiehtsichdieBundesregierungnichtberechtigt, zu schutzwürdigen personenbezogenen Daten Stellung zu nehmen. b)dassdieserentwederselbstoderdurcheinenmittelsmannvorablauf derausschreibungsfristdesneuengtz-schutzauftragsfürdiedeutschendurchführungsorganisationenende2009demsvenw.vom UnternehmenL.D.vertraulicheInhaltedesAngebotsdesMitbewerbersT.A.zukommenließ,damitdasUnternehmenL.D.nochkurzfristig ein günstigeres Gebot einreichen konnte? HierzuliegenderBundesregierungkeineHinweisevor.DasAusschreibungsverfahren wurde gemäß der Richtlinien der GIZ durchgeführt. c)gewährteninzusammenhanghiermitsvenw.oderanderevertreter vomunternehmenl.d.maiksch.bzw.dessengeheißpersonen geldwerte Vorteile? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d)hieltdiebundesregierungmaiksch.biszudessenausscheidenaus dergizendejanuar2012fürgeeignet,wiegeplantdasrmo-modell in anderen Staaten für die GTZ/GIZ zu repräsentieren? Es wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen. e)auswelchengründenentließdiegizmaiksch.endejanuar2012 bzw. trennte sie sich von ihm? Es wird auf die Antwort zu Frage 11a verwiesen. 12.a)WelcheKriterienhabenzurVertragsvergabeandasUnternehmen L.D.geführt,obwohldaserst2007gegründeteUnternehmenbezüglichGröße,ErfahrungshintergrundundQualifikationdesPersonalsunterhalbüblicherOffiziersdienstgradeoffenbardeutlichhinterdeninternationalen Mitbewerbern zurückstand? DasErgebnisderAuswertungallervorgelegtenAngebotehatzueinerVergabe an das angesprochene Unternehmen geführt.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode b)teiltdiebundesregierungdieauffassung,dassdievertragsvergabean dasunternehmenl.d.unterdiesenbedingungeneineungewöhnliche Entscheidung war? EsliegenderBundesregierungkeineAnhaltspunktefüreineunregelmäßige Vergabe vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12a verwiesen. DerAusschreibungsprozessfürdenRahmenvertragAfghanistanwurdegemäß derrichtliniendergizdurchgeführt.erwurdewederunterbrochen,noch wurde der Rahmenvertrag erneut ausgeschrieben. c)aufgrundwelcherumständewurdedasgtz-internevergabeverfahrenfürdenrahmenvertraginafghanistanzunächstgestoppt,jenersodannneuausgeschriebenundletztlichandasunternehmenl.d.vergeben? 13.WelcheprivatenSicherheitsunternehmenbeschäftigtdieBundesregierungnebstnachgeordnetemBereich vorallemdergiz fürjewelche Zwecke a) aktuell in Afghanistan und AktuellverfügtdieBundesregierungübereinVertragsverhältnismitfolgendem in Frage 2 genannten Unternehmen: DasDeutschePolizeiprojektteamarbeitetmitdemprivatenSicherheitsdienstleister SaladinSecurityAfghanistanLtd. (Kabul)zusammen,derdenSchutz derpolizeitrainingszentreninmasar-i-sharif,kundusundfaisabadübernimmt. AuchdieDeutscheBotschaftKabulbedientsichzumZweckederSicherung der Liegenschaften dieses privaten Sicherheitsdienstleisters. DasbundeseigeneUnternehmenGIZverfügtüberVertragsverhältnissezuden folgenden in Frage 2 genannten Unternehmen: KABORASecurityServices (Kabul):SicherungundBewachungvonLiegenschaften in Zentral- und Nordafghanistan. L.A.N.T.DefenceGmbHbzw.seitApril2012:TORQGmbH (inengen/ Konstanz):Supervision,AdministrationvoninFrage2bgenanntenWachleuten sowie Fahrertraining. AsiaSecurityGroup (Oruzgan/Afghanistan):SicherungundBewachung vonliegenschafteninzentral-südafghanistan (AuftraggeberüberKofinanzierungen mit den Niederlanden und Australien). TORInternational (Australien):TrainingsmaßnahmenfürnachAfghanistan ausreisendemitarbeiterderdeutschenentwicklungszusammenarbeitzum Verhalten in Krisenländern. b)insbesondereausdeninfrage2genanntenunternehmenseit2011in welchen Staaten? DieGIZistkeinnachgeordneterBereichderBundesregierung,sondernein bundeseigenesunternehmen.alssolchesfallenauswahlundüberprüfungvon VerträgenmitSicherheitsunternehmenindesseneigenenVerantwortungsbereich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ InwelchenLändernbeschäftigtdieBundesregierungnebstnachgeordnetemBereichEinzelpersonenfürSchutz-undWachzwecke (bittejeweils nach Anzahl und Aufgabenbereiche aufschlüsseln)? ÜberDetailsderSchutzmaßnahmenfüreinzelneamtlicheAuslandsvertretungenderBundesrepublikDeutschlandgibtdieBundesregierungausSicherheitsgründen grundsätzlich keine Auskunft. 15.WiesichertdieBundesregierungeineregelmäßigeAnalysedervonprivatenSicherheitsunternehmenoderfürSchutzundWachzweckebeschäftigten Einzelpersonen erbrachten Leistungen und deren Kosteneffizienz? DieTätigkeitdermitdemObjektschutzderAuslandsvertretungenbeauftragten Sicherheitsunternehmenbzw.OrtskräftewirdständigvonderVerwaltungund demsicherheitsbeauftragtenderjeweiligenauslandsvertretungüberwacht.an BotschafteninschwierigemSicherheitsumfeldwerdenzudemBeamtederBundespolizeieingesetzt,umdieAngestelltenderSicherheitsunternehmenbzw. Ortskräfte anzuleiten und zu beaufsichtigen. VerträgederGIZmitSicherheitsfirmenwerdengrundsätzlichfüreinJahrgeschlossen.VerlängerungensindinAbhängigkeitvonderErfüllungdergeschuldetenDienstleistungenmöglich.ImFalleeinerNeuausschreibungfindeteine Analyse im direkten Vergleich während der Auswertung von Angeboten statt. Bezüglich der Liegenschaften des Deutschen Polizeiprojektteams: DerLeiterderjeweiligenAußenstelledesDeutschenPolizeiprojektteams AfghanistanistfürdieKontrollederDurchführungderdortigenObjektschutzmaßnahmenverantwortlich.DarüberhinausistinjedemdeutschenPolizeitrainingszentrumeindeutscherPolizistalsKoordinatorfürdenObjektschutz eingesetzt, der auch die Fachaufsicht ausübt. 16.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassdievonihrnebstnachgeordnetemBereichbeschäftigtenSicherheitsunternehmenoderdiefürSchutzundWachzweckebeschäftigtenEinzelpersonenihreTätigkeitinÜbereinstimmungmitinternationalemunddemjeweilsnationalenRechtverrichten? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 17.WelcheGründestehenausSichtderBundesregierungweiterhindagegen, dieunterzeichnungdesinternationalcodeofconductforprivate SecurityServiceProviders (ICoC),demmittlerweileweltweitüber 350Sicherheitsunternehmenbeigetretensind,zurVoraussetzungund seineninhaltzumintegralenbestandteilihrervertragsverhältnissemit Sicherheitsunternehmen zu machen? DasVergaberechtsiehtfürdieVergabeöffentlicherAufträgevor,dassAufträge nuranfachkundige,leistungsfähigesowiegesetzestreueundzuverlässigeunternehmenvergebenwerden ( 97Absatz4Satz1desGesetzesgegenWettbewerbsbeschränkungen GWB).Ferneristgeregelt,dassfürdieAuftragsausführungzusätzlicheAnforderungenanAuftragnehmergestelltwerdenkönnen, dieinsbesonderesoziale,umweltbezogeneoderinnovativeaspektebetreffen, wennsieimsachlichenzusammenhangmitdemauftragsgegenstandstehen undsichausderleistungsbeschreibungergeben ( 97Absatz4Satz2GWB). DemnachkanneinöffentlicherAuftraggeber,dereinprivatesSicherheitsunternehmenbeauftragenwill,fürdenjeweiligenEinzelfallinderLeistungsbe-

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode schreibungfestlegen,dassderauftragnehmerden InternationalenVerhaltenskodexfürprivateSicherheitsdienstleister oderähnlichefreiwilligeselbstverpflichtungenunterzeichnethatodersichjedenfallsbeiderauftragsausführung andeninhaltsolcherselbstverpflichtungenhaltenwird.dersachlichezusammenhangeinersolchenanforderungmitdemauftragsgegenstandwärehier gegeben.diebundesregierungbegrüßtimgrundsatzdiebemühungen,diezur Annahmedes InternationalenVerhaltenskodexesfürprivateSicherheitsdienstleister durchprivatesicherheitsunternehmenbeitragen.füreinegenerelle VerpflichtungzurUnterzeichnungdes InternationalenVerhaltenskodexesfür privatesicherheitsdienstleister bestehtaussichtderbundesregierungausden oben ausgeführten Gründen keine Notwendigkeit.

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12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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