BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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- Michaela Brandt
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8943 Transparenz der medizinischen Versorgung mit Geweben und Gewebezubereitungen in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller ImAugust2011übermitteltedieBundesregierungdemDeutschenBundestag gemäßartikel7adesgewebegesetzesdenersten BerichtderBundesregierungüberdieSituationderVersorgungderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungen.Darinerklärtesie,dassdievondenGewebeeinrichtungeninDeutschlandgemeldetenZahlenfürdieletztenJahrehäufignicht schlüssigoderlückenhaftseienunddahernochkeinezuverlässigenaussagen überdieversorgungssituationgetroffenwerdenkönnen (Bundestagsdrucksache17/2751,S.5und9).DiesgehtauchaufeinbislangunzureichendesMeldeverhalten der Gewebeeinrichtungen zurück. DemBerichtsindHinweisezuentnehmen,dassfürbestimmteGewebeund GewebezubereitungeninDeutschlandeineMangelsituationbesteht.Dennoch machtdiebundesregierungkeinerleiangabenzurverteilungdiesergewebe inderpraxis.gesetzlichevorgabenoderrichtlinien,diekriterienfürdieverteilungvongewebenaufstellen,gibtes imgegensatzzuorganen in Deutschland bislang nicht. GleichzeitigfandensichinderPressewiederholtBerichteübereinennahezu unkontrolliertenundkommerzialisiertenim-undexportinsbesonderevon Knochen,MuskelnundanderenGewebendesBewegungsapparates (muskuloskelettalegewebe)nachdeutschland.diesegewebestammenhäufigaus osteuropäischenstaatenundwurdendortunterrechtlichundethischfragwürdigenumständengewonnen (WDR-ReportagevonMartinaKeller Ausgeschlachtet WennKörperteilezumMarktartikelwerden vom5.dezember 2011; vgl. auch DER SPIEGEL, 35/2009). DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom22.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WeshalbwurdeindenBericht entgegenderankündigungderbundesregierung (vgl.antwortderbundesregierungaufdiekleineanfrageauf Bundestagsdrucksache16/9988,AntwortzuFrage1) nichtdieverteilungspraxis bei Geweben mit aufgenommen? DieBundesregierungistmitdemerstenBerichtüberdieSituationderVersorgungderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungenihrerVerpflichtungnachArtikel7adesGewebegesetzes,denDeutschenBundestagundden BundesratallevierJahre,erstmalsbiszum1.August2010zuunterrichten, nachgekommen (Bundestagsdrucksache17/2751).DerBerichterfasstaufder BasisderzumZeitpunktderErstellungzurVerfügungstehendenDatenvorallemeineallgemeineundsoweitmöglichpunktuelleBestandsaufnahmeder VersorgungssituationvonPatientinnenundPatientenmitGewebeundGewebezubereitungen.WieinderzitiertenAntwort (Frage2)ebenfallsausgeführt,sind gesetzlichevorgabenfürdieverteilungimrahmendesgewebegesetzesnicht getroffen worden. Folglich standen entsprechende Daten nicht zur Verfügung. 2.a)BeabsichtigtdieBundesregierung,zukünftigauchandereAspekteals dieversorgungssituationderbevölkerungmitgewebenzuevaluieren, beispielsweisediequalitätderversorgungsowiefinanziellenoderethischen Aspekte? b)fallsnicht,worausentnimmtdiebundesregierung,dassderberichtsauftraginartikel7adesgewebegesetzeszur SituationderVersorgung derbevölkerungmitgewebenundgewebezubereitungen dieseaspektenichtumfasst,wiesieindersitzungdesausschussesfürgesundheit des Deutschen Bundestages am 25. Januar 2012 erklärte? DieBundesregierungistihrerBerichtsverpflichtunginvollemUmfangnachgekommen.AndereAspektealsdieVersorgungssituationderBevölkerungsind von der Berichtspflicht nicht erfasst. 3.WarumerfasstderBerichtnichtauchdenUmgangmitKeimzellenunddie indiesemzusammenhangbestehendetätigkeitvonreproduktionsmedizinischenzentren,obwohldafürebenfallseinemeldepflichtnach 8ddes Transplantationsgesetzes (TPG)bestehtunddieseDatenauchvomPaul- Ehrlich-Institut (PEI)erhobenwurden (vgl.schilling-leißetal.,bundesgesundheitsblatt 2011, 54: , S f.)? DiereproduktionsmedizinischenEinrichtungensindnach 8dAbsatz3TPG verpflichtet,dempeialszuständigerbundesoberbehörde,alledortgenannten TätigkeitenimUmgangmitKeimzellenzumelden.DieseMeldepflichtumfasst sowohldieentnahmevoneizellenundderenrückübertragungalsauchdiehomologewieauchheterologesamenspende.diegemeldetendatenwerdenvom PEIdokumentiertundineinemBerichtveröffentlichtundsinddamitjedemzugänglich. GegenstanddesBerichtsderBundesregierungnachArtikel7adesGewebegesetzesistdieVersorgungssituationderBevölkerungmitGewebeundGewebezubereitungen.ImUmgangmitKeimzellenundzudenindiesemZusammenhangbestehendenTätigkeitenvonreproduktionsmedizinischenEinrichtungen bestehtdemgegenübereinegesondertesachlage.dievoraussetzungenhierfür richtensichprimärnachdenvorschriftendesembryonenschutzgesetzes.die FrageeinerausreichendenVersorgungssituationderBevölkerungstelltsichin diesem Zusammenhang nicht.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WasplantdieBundesregierungzutun,umdieDatenzuGeweben,dieim vorgelegtenberichtoftalswidersprüchlichbeschriebenwerden,validerzu machenundinsbesonderedasmeldeverhaltendurchdiegewebeeinrichtungen zu verbessern? WieimErfahrungsberichtderBundesregierungausgeführt (Bundestagsdrucksache17/2751,S.5f.undS.9f.),handeltessichumdenerstenErfahrungsberichtseitEinführungderMeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGam1.August 2007.ErerfasstdenZeitraumbis31.Dezember2009.DieEinschätzungder Bundesregierung,dasssichnachEinführungeinerneuengesetzlichenMeldepflichteineMeldekulturerstetablierenmussunddassdieDatenindenfolgendenJahrenzuverlässigerunddamitaussagekräftigerwerden,hatsichseitdem imgrundsatzbestätigt.nachdendempeivorliegendenvorläufigenmeldedatenhatsichdiezahldermeldendengewebeeinrichtungenvomjahr2007bis zum Jahr 2010 kontinuierlich erhöht. UmeinehöhereKonsistenzdervondenGewebeeinrichtungennach 8d Absatz3TPGübermitteltenMeldedatenzuerreichen,stelltdasPEIjährlich MeldebögenzurVerfügungundhatdieseindenvergangenenJahrenkontinuierlichaufGrundlagedesErfahrungsaustauschsmitdenGewebeeinrichtungen weiterentwickeltundpräzisiert.fürdenfall,dassdiemeldungeinergewebeeinrichtungandaspeiunvollständigistodernichtfristgerechtvorliegt,sieht 8dAbsatz3TPGzudemvor,dassdasPEIdiefürdieÜberwachungzuständigeBehördehierüberunterrichtet.AllemeldesäumigenGewebeeinrichtungen werdendurchdaspeijedesjahrnachdermeldefrist1.märz,zumteilmehrfachindividuellangeschriebenundumnachlieferungderfehlendentpg-meldungengebeten.zusätzlichwerdeneinmaljährlichdiezuständigenbehörden derländerinkenntnisgesetzt,welchegewebeeinrichtungenkeinetpg-meldungandaspeigeschickthaben.derweiterevollzugdermeldepflichtliegtin derzuständigkeitundverantwortungderländer.vordemhintergrundder zwischenzeitlichenpositivenentwicklungunddesvorhandeneninstrumentariumssiehtdiebundesregierungderzeitkeinenweitergehendenhandlungsbedarf. 5.WaswilldieBundesregierungtun,umdiewidersprüchlichenZahleninsbesonderebeimuskuloskelettalenGewebenaufzuklären (vgl.bundestagsdrucksache 17/2751, S. 13 ff.)? DieBundesregierungsiehtkeineMöglichkeit,diebeimuskuloskelettalenGewebenzumTeilwidersprüchlichenMeldedatenrückwirkendaufzuklären.Im ErfahrungsberichtderBundesregierungwerdenmöglicheUrsachenfürdie widersprüchlichenmeldedatendargestellt (Bundestagsdrucksache17/2751, S.13ff.):AlseinemöglicheUrsachewirddiefehlendeMeldungvonEntnahmendurchdieGewebeeinrichtungengenannt.InsoweitwirdaufdieAntwortzu Frage4verwiesen.DiewidersprüchlicheDatenlagekönnteauchaufBestände ausdenvorjahrenzurückzuführensein.umzukünftigbeständeausdenvorjahrenindenmeldungendergewebeeinrichtungenerfassenzukönnen,hatdas PEIdenMeldebogenfürdasJahr2011entsprechendangepasst.DieSpalteaufbewahrtwurdeaufzweiSpaltenaufgeteilt:aufbewahrt (gewonnenin2011)und gelagert (GesamtbestandinklusivedergewonnenenGewebe/GewebezubereitungenausdenVorjahren).DarüberhinausstehtdasPEIimKontaktmitden Gewebeeinrichtungen,unteranderemimBereichdermuskuloskelettalenGewebe,umschlüssigeundnachvollziehbareDatenzuerhalten.DieBundesregierunggehtdavonaus,dassaufderGrundlagederergriffenenMaßnahmendie MeldedatenderGewebeeinrichtungenimBereichdermuskuloskelettalenGewebe in den Folgejahren aussagekräftiger werden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImErfahrungsberichtderBundesregierungwirdweiterausgeführt,dassGewebeeinrichtungenausdenEU-MitgliedstaatenunddenEWR-Vertragsstaatenoder DrittstaatennurinsoweitderMeldepflichtunterliegen,alsdiemeldepflichtigen TätigkeiteninDeutschlanderfolgen.Erfolgtz.B.dieEntnahmederGewebein Deutschland,derenBe-oderVerarbeitungaberineinemanderenEU-MitgliedstaatoderEWR-Vertragsstaat,undwirddieGewebezubereitungimAnschluss daranwiedernachdeutschlandverbracht,sosindlediglichdieentnahmeund AusfuhrdesGewebessowiedieEinfuhrunddieTransplantationunddamit zusammenhängenddielagerungundeventuelleverwerfungdergewebezubereitungnach 8dAbsatz3TPGmeldepflichtig.WirdauchdieEntnahmein einemandereneu-mitgliedstaatoderewr-vertragsstaatdurchgeführtund danndiegewebezubereitungnachdeutschlandeingeführt,unterliegenlediglich dieeinfuhr,dietransplantationunddiedamitzusammenhängendelagerung undeventuelleverwerfungdermeldepflicht.insoweitkanneszueinerdatenverzerrungzwischenentnommenen,be-oderverarbeiteten,transplantiertenund eingeführten bzw. ausgeführten Geweben und Gewebezubereitungen kommen. 6.KanndieBundesregierungsicherausschließen,dasssichdarunterauch Präparatebefinden,dieunterUmgehungderrechtlichenVorgabeneingeführt oder gewonnen wurden? DieEinfuhrvonGewebeundGewebezubereitungenistimArzneimittelgesetz (AMG)geregelt.FürdieEinfuhrvonGewebeoderGewebezubereitungenaus DrittländernbedarfeseinerEinfuhrerlaubnisnach 72bAMG.Darüberhinaus bedarfesfürdieeinfuhrausdrittländernnach 72bAbsatz2AMGeines QualitätszertifikatsdesHerkunftslandesodereinerQualitätsbescheinigungder fürdeneinführerzuständigenbehördenacheinerinspektionodereinerbescheinigungderlandesbehörde,dassdieeinfuhrimöffentlicheninteresseist. DieÜberwachungderEinhaltungdieserVorschriftenliegtinderVerantwortung und Zuständigkeit der Länder. 7.WieerklärtsichdieBundesregierungdieindenJahren2008bis2010 gleichbleibendhohezahlanausdeutschlandausgeführtenoberschenkelknochen (Femur),obwohllautRegisterdesPEInureinBruchteildavonin Deutschlandentnommenwurde (2008:563entnommen,8634eingeführt, 66037ausgeführt;2009:137entnommen,9589eingeführt,82158ausgeführt)? Woher stammen diese Gewebe nach Auffassung der Bundesregierung? VoneinzelnengrößerenGewebeeinrichtungenwirdeinGroßteilderentnommenenmuskuloskelettalenGewebeerstzurBe-undVerarbeitungnach Deutschlandeingeführt.NachdemvomPEIerstelltenGlossarzumMeldebogenbedeuteteinführenindiesemKontextdieEinfuhrauseinemStaataußerhalbDeutschlands,welchessowohleinEU-MitgliedstaatalsaucheinDrittstaat seinkann.ausdenkomplettenoberschenkelknochen (FemurCorticalis,SpongiosaoderDiaphyse)werdeninDeutschlandinderverarbeitendenGewebeeinrichtungKnochenchips,Blöcke,WürfeloderHalbkugelnhergestellt,wobeiein einzelnerknochenalsausgangsmaterialfürmehrereknochenpräparationen dienenkann.dadurchwerdenwesentlichmehrknochenpräparatehergestellt (undausgeführt)alsentnommenwurden.zuweiterenmöglichenursachen wirdaufdieerläuterungenimerfahrungsberichtderbundesregierungverwiesen (Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 14). ÜberdasHerkunftsland,indemdiemuskuloskelettalenGewebeentnommen werden,liegenderbundesregierungkeineangabenvor,dadieseinformationenimrahmendermeldepflichtgemäß 8dTPGnichtvorgesehensind.Ent-
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9113 sprechendeinformationenliegendenzuständigenbehördenderländervor,in deren Zuständigkeitsbereich die Gewebe verarbeitenden Einrichtungen liegen. 8.Waswirdvonden (2009)bzw (2010)weiblichenKeimzellenumfasst,dienachAussagedesPEIals abgegeben/transplantiert bezeichnetwurden (vgl.berichtandenausschussfürgesundheitdes Deutschen Bundestages vom 6. Februar 2012)? WerdendavonauchimRahmenderIn-vitro-Fertilisation (IVF)transferierteEmbryonenerfasst,beidenenessichsowohlimbiologischenwie auch im rechtlichen Sinne nicht mehr um Keimzellen handelt? NachdenErläuterungenimTPG-MeldebogensollenvondenreproduktionsmedizinischenEinrichtungenunterderMeldungabgegeben/transplantiertausschließlichdieweiblichenKeimzellen (unbefruchteteeizellen)aufgeführtwerden,dieimnachgangbefruchtetundfüreinenspäterenembryonentransfer eingesetztwerdensollen.mitdieserzahlwerdenkeinepronukleuszellenund auchkeineembryonenerfasst.diemeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGbestehtausschließlichfürdieweiblichen (bzw.männlichen)keimzellen (Oozyten, Spermien), da nur diese unter die Definition der Gewebe fallen. 9.WieerklärtsichdieBundesregierung,dass wievompeireklamiert beidermeldungvongewebenhäufigkeineangabenzuderenentnahme gemachtwerden (vgl.schilling-leißetal.,s.1125),undwiewillsiehier mehr Transparenz schaffen? EswirdaufdieErläuterungenimErfahrungsberichtderBundesregierung (Bundestagsdrucksache17/2751,S.9)sowieaufdieAntwortenzudenFragen4und8 verwiesen. 10.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wievielederGewebebeiVerstorbenenimKrankenhausentnommenwerdenundwie viele in einem Institut für Rechtsmedizin? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DieseDatensind nichtgegenstanddermeldepflichtnach 8dAbsatz3TPGundwerdendaher nicht erhoben. 11.PlantdieBundesregierung wievompeivorgeschlagen dieeinführungeinesdigitalenonlineportalsfürmeldungennach 8dTPG,um diesedengewebeeinrichtungenzuerleichternunddieauswertungder gemeldeten Daten zu beschleunigen (vgl. Schilling-Leiß et al., S. 1123)? Wenn ja, wann? Wenn nein, wieso nicht? Wieimo.g.BerichtdesPEIausgeführt,istmittelfristigdieEtablierungeines digitalenonlineportalsgeplant.diessollsowohldasmeldesystemfürregistriertenutzereffizientergestaltenalsauchdienachfolgendenauswertungender MeldedatenamPEIbeschleunigen.AufBasisderderzeitigenschriftlichen Meldungennach 8dAbsatz3TPGsollenhierzuzunächstweitereErfahrungenundErkenntnissegesammeltwerden,umdaraufaufbauendeinKonzeptfür den Aufbau der Datenbank und die Art der Abfragen entwickeln zu können.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WiewilldieBundesregierungzukünftigausreichendeKontrollereproduktionsmedizinischerZentrensicherstellen,zumallautBerichtderBundesregierungvon2009dieAnwendungdesGewebegesetzesindiesen EinrichtungeninderPraxiswenigakzeptiertwurde (vgl.bundesratsdrucksache688/09,s.20)unddiemeldungenvompeialsfehlerhaftund nicht plausibel eingeschätzt werden (vgl. Schilling-Leiß et al., S. 1125)? ReproduktionsmedizinischeEinrichtungenbedürfenfürihreTätigkeitenmit KeimzelleneinerErlaubnisnach 20bbzw. 20cAMG.Einrichtungen,die einererlaubnisnach 20cAMGbedürfen,sindnach 64Absatz3Satz3 AMGvorderErlaubniserteilungzubesichtigen;danachinderRegelallezwei Jahre.FürreproduktionsmedizinischeEinrichtungen,dieKeimzellengewinnen unddieerforderlichenlaboruntersuchungendurchführen,istdiebesichtigung nach 20bAbsatz1Satz4AMGindasErmessenderzuständigenBehörden derländergestellt.soferndietätigkeitnichtdererlaubnispflichtunterliegt, weileineperson,diearztistodersonstzurausübungderheilkundebeimenschenbefugtist,diein 20bAbsatz1und 20cAbsatz1AMGgenanntenTätigkeitenausübt,umdieKeimzellenpersönlichbeiihrenPatientinnenanzuwenden,erlangtdiezuständigeBehördedurchdieAnzeigepflichtnach 67 AMGKenntnisvonderreproduktionsmedizinischenEinrichtungunddamitdie Möglichkeit,diesezukontrollieren.DieErteilungdieserErlaubnisseunddie ÜberwachungderVorschriftennachdemAMGundTPGliegtinderZuständigkeit und Verantwortung der Länder. ImHinblickaufdieMeldepflichtderreproduktionsmedizinischenEinrichtungennach 8dAbsatz3TPGhatdasPEIdenMeldebogenaufGrundlageeines ErfahrungsaustauschsmitdenEinrichtungenundFachverbändenkontinuierlichweiterentwickelt,umdiePlausibilitätdergemeldetenZahlenzuverbessern.DiereproduktionsmedizinischenEinrichtungenkommen,auchaufgrund desgroßenengagementsderfachverbände,ihrenmeldepflichtennach 8d Absatz 3 TPG im Wesentlichen nach. 13.WiestehtdieBundesregierungzuderForderungdesPEI,auchnicht schwerwiegendezwischenfälleundreaktionenbeigewebeprodukten einermeldepflichtzuunterwerfen,weilnursoeineumfassendebeurteilungderrisikensolcherprodukteunddaserkennengehäufterzwischenfälle möglich sei (vgl. Bundesratsdrucksache 688/09, S. 34 f.)? NachArtikel11Absatz1derRichtlinie2004/23/EGbestehtfürGewebezubereitungeneineDokumentationspflichtnurfürschwerwiegendeZwischenfälle undschwerwiegendeunerwünschtereaktionen.diebundesregierunghatim ErfahrungsberichtzumGewebegesetz (Bundesratsdrucksache688/09,S.34) ausgeführt,dasssieeinedarüberhinausgehendedokumentations-undberichtspflicht prüfen wird; diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. 14.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieZahlderin Deutschland existierenden Gewebeeinrichtungen? DemPEIsindzumjetzigenZeitpunkt818meldepflichtigeEntnahme-undGewebeeinrichtungenbekannt.AllerdingsistdieMeldepraxisderKrankenhäuser derzeitnochuneinheitlich.someldeninvielenkrankenhäuserndieeinzelnen Abteilungenjeweilsselbständigundunabhängigvoneinander;dieAbteilungsbankenwerdendaherbeiderAuswertungderMeldungennach 8dAbsatz3 TPGalseigenständigeGewebeeinrichtungengeführt.Teilweisemeldetauch eineinzelneskrankenhausohneangabederjeweiligenabteilungenfürmehreregewebebzw.mehreregewebebanken,wodurchdaskrankenhausalseine Gewebeeinrichtunggezähltwird.DasPEIunternimmtderzeitdurchAbfrage
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9113 detaillierterangabenzudeneinzelnenabteilungen,indenendiegewebeeinrichtungenwieknochenbankoderhornhautbankangesiedeltsind,anstrengungen,umdielistebezüglichderzahldergewebeeinrichtungenindeutschland zu aktualisieren. Nach 8fAbsatz1TPGführtdasDeutscheInstitutfürMedizinischeDokumentationundInformation (DIMDI)einöffentlichzugänglichesRegisterüber dieindeutschlandtätigengewebeeinrichtungen.hierfürhabendiezuständigenbehördenderländerdieerforderlichenangabendemdimdizuübermitteln.dastpg-gewebeeinrichtungen-registerbefindetsichnochimaufbau undenthält74einträge (Standvom13.März2012).DasRegistersollinKürze für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. 15.a)AufwelcheWeiseerlangendasPEIunddieLandesbehördendarüber Kenntnis, dass eine bestimmte Gewebeeinrichtung existiert? DiezuständigeBehördeerlangtregelmäßigimRahmendesErlaubnisverfahrensnach 20cAMGbzw. 13AMGKenntnisvoneinerGewebeeinrichtung. SoferndieTätigkeitnichtderErlaubnispflichtunterliegt,weileinePerson,die ArztistodersonstzurAusübungderHeilkundebeiMenschenbefugtist,diein 20bAbsatz1und 20cAbsatz1AMGgenanntenTätigkeitenausübt,umdas GewebeoderdieGewebezubereitungpersönlichbeiihrenPatientenanzuwenden,erlangtdiezuständigeBehördedurchdieAnzeigepflichtnach 67AMG Kenntnis von der Gewebeeinrichtung. DasPEIerlangtimRahmenderGenehmigungsverfahrennach 21abzw.der Zulassungsverfahrennach 21AMG,imRahmenderErlaubniserteilungnach 20cAbsatz1AMG,beiderdasPEIvonderzuständigenBehördedesLandes insbenehmenzusetzenist,durchdieteilnahmeaninspektionenderzuständigenbehördenderländeringewebeeinrichtungen (vgl. 64Absatz2Satz3 AMG)sowiedurchdieMeldungenderGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3 TPGKenntnisvonderExistenzeinerGewebeeinrichtung.EinmaljährlicherfolgteinAbgleichderdemPEIbekanntenGewebeeinrichtungenmitdenDaten,dieesimRahmenderInformationsübermittlungzurTPG-Meldepflichtals Rückmeldung von den Landesbehörden erhält. b)kanndiebundesregierungsicherstellen,dasssämtlichegewebeeinrichtungenindeutschlanddenbehördenauchbekanntsindundvon diesen kontrolliert werden? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassEntnahme-bzw.GewebeeinrichtungenohnedieerforderlichenErlaubnisse,Genehmigungenbzw. ZulassungeninDeutschlandtätigsind.TätigkeitenmitGewebeoderGewebezubereitungen,dieohnedieerforderlichenErlaubnissenach 20b,20coder13 AMGoderohnedieerforderlichenGenehmigungenbzw.Zulassungennach 21aoder21AMGdurchgeführtwerden,sindnach 96Nummer4 bis5aamgstrafbewehrt.zudemsindeinrichtungen,dieeinererlaubnisnach 20coder 13AMGbedürfen,vondenzuständigenBehördenderLänderin der Regel alle zwei Jahre zu besichtigen (vgl. 64 Absatz 3 Satz 2 AMG). 16.InwelchemUmfangwerdeninDeutschlandGewebeinVerkehrgebracht,dienach 21desArzneimittelgesetzes (AMG)zugelassen (vgl. Bundesratsdrucksache688/09,S.22)unddamitnichtausreichendgegen eine Kommerzialisierung geschützt sind? VorderEinführungdesGewebegesetzesam1.August2007wurdenimJahr 1984sowieindenJahren2004bis2007insgesamt29ZulassungenfürGe-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode webezubereitungenerteilt,waszumgroßenteilnochbiszuminkrafttretender 14.AMG-Novelleam6.September2005unterderZuständigkeitdesBundesinstitutsfürArzneimittelundMedizinprodukteerfolgte.DieZulassungensind aufderhomepagedespeiimeinzelnenaufgelistet ( /DE/arzneimittel/gewebezubereitungen/gewebezubereitungen-node.html? nnn=true). BeidenZulassungsinhabernhandeltessichinsgesamtumdreiGewebeeinrichtungeninDeutschland.NachdenMeldungendieserGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3TPGwurdenimJahr2008insgesamt29051muskuloskelettale Gewebe,860Amniongewebeund499HautgewebeundimJahr2009insgesamt17149muskuloskelettaleGewebe,868Amniongewebeund251Hautgewebe abgegeben bzw. transplantiert. 17.a)WenndasGewebegesetzeineKommerzialisierungvonGewebenangeblichausschließt,wieerklärtsichdieBundesregierungdann,dass GewebeproduktederFirmaTutogenMedicalGmbHüberVersandapothekeninDeutschlandauchfürPrivatpersonenzubestellensind (beispielsweisespongiosa (Knochengewebe)-Block30 30cmfür rund1100euro, 12mm-tutogen-im-plantat produktdetail,abgerufenam20.Februar 2012; vgl. auch DER SPIEGEL, 35/2009)? Nach 17Absatz1Satz1TPGistesverboten,mitmenschlichenGeweben, dieeinerheilbehandlungeinesanderenzudienenbestimmtsind,handelzu treiben.nachdemallgemeinengrundsatzin 17Absatz1Satz2TPGgiltdies unteranderemnichtfürarzneimittel,dieausoderunterverwendungvongewebenhergestelltsindunddenvorschriftenüberdiezulassungnach 21 AMGunterliegen.DerHandelmitzugelassenenArzneimittelnistgrundsätzlicherlaubt.DerVersandhandelistnebenderöffentlichenApothekeeinzulässigerVertriebswegfürdieAbgabevonArzneimitteln.DasgenannteGewebeproduktunterliegtderApotheken-undVerschreibungspflicht.ApothekenpflichtigeArzneimitteldürfennurvonöffentlichenApotheken,dieauchzum VersandhandelmitArzneimittelninodernachDeutschlandzugelassensein können,inverkehrgebrachtwerden.beiverschreibungspflichtigenarzneimittelnistbeiderabgabesowohlinderöffentlichenapothekealsauchaufdem Weg des Versandes die ärztliche Verschreibung vorzulegen. b)wurdendievondertutogenmedicalgmbhvertriebenenprodukte nach 21AMGalsArzneimittelzugelassenodernach 21aAMGals Gewebezubereitung genehmigt? DievonderFirmaTutogenMedicalGmbHvertriebenenGewebeproduktewurdennach 21AMGzugelassen,davondreivorInkrafttretendesGewebegesetzesam1.August2007.BeiderBe-undVerarbeitungdieserProduktewirdder sogenanntetutoplast-prozessangewendet,welchereinvonderfirmatutogen entwickeltesverfahrenzurreinigung,konservierungundsterilisationvongewebeumfasst.einegenehmigungnach 21aAMGistfürdieseArzneimittel nichtmöglich,weilaufgrundderterminalenbestrahlungnach 7Absatz2 AMGinVerbindungmit 1Absatz2Nr.4Verordnungüberradioaktiveoder mitionisierendenstrahlenbehandeltearzneimittel (AMRadV)eineZulassung nach 21 AMG gesetzlich vorgeschrieben ist.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WelcheAuswirkungenhatdiezunehmendeKonzentrationbeiGewebebanken (vgl.bundestagsdrucksache17/2751,s.23)nachkenntnisder Bundesregierung auf die Preisentwicklung bei Geweben? GewebeundGewebezubereitungensindArzneimittelimSinnedesArzneimittelgesetzes.SiewerdenjedochnichtgesondertzuLastendergesetzlichen Krankenversicherungverordnet.EntsprechendwerdenPreisefürdieseArzneimittelindenArzneimittelpreisdatenbankennichtveröffentlicht.DemBundesministeriumfürGesundheit (BMG)liegendeshalbinsoweitkeinebelastbaren Daten vor. 19.VerfügtdieBundesregierungmittlerweileüberErkenntnissezumImport vongewebenausdrittländern ( 72bAMG)inderPraxis (vgl.bundesratsdrucksache 688/09, S. 38)? DerBundesregierungliegennurteilweiseErkenntnisseüberdenImportvon GewebeausDrittländernvor.DatenhierzuwerdendemPEIimRahmender MeldepflichtderGewebeeinrichtungennach 8dAbsatz3TPGgemeldet.AllerdingswirdindemzugrundeliegendenMeldebogennichtzwischenderEinfuhr ausdrittländernunddemverbringenauseinemeu-mitgliedstaatunterschieden,sodassdempeiinsoweitkeinespeziellenmeldedatenzureinfuhraus Drittstaatenvorliegen.DemPEIliegenzudemGenehmigungsanträgenach 21aAMGfürGewebezubereitungen,wiez.B.HerzklappenoderGefäßeaus denusavor,dieüberenglandaufbasiseinerimporterlaubnisindeneuropäischenwirtschaftsraumimportiertwerden.diegenehmigungsanträgewurden fristgerechtbiszum1.februar2008beimpeigestellt,sodassdiegewebezubereitungenaufgrundderübergangsfristgemäß 142Absatz2AMGweiterhininVerkehrgebrachtwerdendürfen,bisüberdenAntragentschiedenworden ist.weitergehendeinformationenüberdenimportvongewebenausdrittländernliegendempeinichtvor.fürdieerteilungdererlaubnisfürdieeinfuhr vongewebenodergewebezubereitungenausdrittländernsindnach 72b AMGdieLänderzuständig.DiesesollendieErlaubnisimBenehmenmitdem PEIerteilen (vgl. 72bAbsatz1Satz2inVerbindungmit 20cAbsatz1Satz3 AMG). 20.WiestelltdieBundesregierungsicher,dassbeidiesenImporteinderPraxisnichtdiehohenethischenAnforderungeninDeutschlandumgangen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 21.WiewirdnachAnsichtderBundesregierungsichergestellt,dassGewebe, dieausanderenländernnachdeutschlandimportiertwerden,nichtvon Totenstammen,derenEinverständniszurGewebespendeentwederüberhauptnichteingeholtwurdeodervonAngehörigenunterDruckoder Täuschungerlangtwurden,wiediesbeispielsweisebeiausderUkraine importiertengewebenberichtetwurde (DERSPIEGEL,35/2009;vgl. auch WDR-Reportage, a.a.o.)? EswirdaufdieAntwortzuFrage6sowiedieAntwortdesBundesministeriums fürgesundheitaufdieschriftlichefrage159derabgeordnetenkathrinvogler vom Dezember 2011 (Bundestagsdrucksache 17/8279) verwiesen.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.InwieweithältdieBundesregierungesangesichtsderBerichteüberdie PraktikenderFirmaTutogenMedicalGmbHinderUkraine (DERSPIE- GEL,35/2009;vgl.auchWDR-Reportage,a.a.O)fürangemessen,dass esnach 72bAbsatz2Satz2AMGinsErmessenderdeutschenBehördengestellt,obdiesedieEntnahmeeinrichtungimHerkunftslandbesichtigen, bevor sie die Erlaubnis erteilen? DieRegelunggehtaufeineBeschlussempfehlungdesAusschussesfürGesundheitdesDeutschenBundestagsimGesetzgebungsverfahrenzumGewebegesetz zurück (Bundestagsdrucksache16/5443,S.42f.und51).VoneinerBesichtigungderEntnahmeeinrichtungkanndiezuständigeBehördenach 72bAbsatz2 Satz2AMGnurdannabsehen,wenndievomEinführereingereichtenUnterlagenzukeinenBeanstandungenAnlassgebenoderdasQualitätssicherungssystemdesjenigen,derimHerkunftslanddasGewebegewinnt,bereitsbekannt sind.zurwdr-reportagewirdaufdieantwortdesbmgaufdieschriftliche Frage159derAbgeordnetenKathrinVogleraufBundestagsdrucksache17/8279 verwiesen. 23.a)InwievielenFällenwurdenseitdemInkrafttretendes 72bAMG EntnahmeeinrichtungenimHerkunftslandvonderzuständigendeutschenBehördebesichtigt (bittenacheinzelnenländernaufschlüsseln)? b)inwievielenfällenwurdeseitdeminkrafttretendes 72bAMGauf einebesichtigungderentnahmeeinrichtungimherkunftslandseitens derzuständigendeutschenbehördeverzichtet (bittenacheinzelnen Ländern aufschlüsseln)? DerBundesregierungliegenhierzukeineErkenntnissevor.DerVollzugdes 72b AMG liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der Länder. 24.Inwieweitwarbzw.istdasPEIanderÜberprüfungundanInspektionen bei der Tutogen Medical GmbH beteiligt? DasPEIwarindenJahren2006und2008imRahmenmehrererInspektionen durchdiezuständigelandesbehörde (RegierungvonOberbayern)alsSachverständigeranderÜberprüfungderFirmaTutogenbeteiligt.DabeiwurdensowohlderStandortNeunkircheninDeutschland,Entnahmeeinrichtungeninder Ukraine als auch die Mutterfirma RTI Biologics Inc. in den USA inspiziert. 25.WarumistfürdieverantwortlichenBetreibervonGewebeeinrichtungen nichteinezuverlässigkeitsprüfungvorgesehen,wiediesbeiarzneimittelherstellernnach 14Absatz1Nummer3AMGderFallistundbereits imerfahrungsberichtderbundesregierungandenbundesratvon2009 thematisiert wurde (vgl. Bundesratsdrucksache 688/09, S. 19)? WieimErfahrungsberichtderBundesregierungzumGewebegesetz (Bundesratsdrucksache688/09,S.19)ausgeführt,enthältdieRichtlinie2004/33/EG keinesolcheanforderung.aussichtderbundesregierungbestehtweiterhin keingrund,überdenregelungsrahmenderrichtlinieinsoweithinauszugehen. SoweitGewebebankeninKrankenhäusernangesiedeltsindunddamitvorwiegendvonÄrztinnenundÄrztenbetriebenwerden,wirdaufdieZuverlässigkeitsprüfungnach 39ApprobationsverordnungfürÄrzte (VorlageeinesamtlichenFührungszeugnisses)verwiesen.SoweitGewebeeinrichtungengewerblichtätigsind,siehtdieGewerbeordnungin 35dieMöglichkeiteinerGewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit vor.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wiedieEinhaltungdesDatenschutzesinsbesonderebeisensibleSpenderdateninder Praxis gewährleistet wird? DieBundesregierunghatkeineErkenntnissedarüber,dassdiedatenschutzrechtlichenAnforderungenbeiSpenderdateninderPraxisnichteingehalten werden.siegehtdavonaus,dassdiesevorgabenvondeninsoweitzuständigen Stellen überwacht und gegebenenfalls Verstöße dagegen geahndet werden. 27.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieVerteilungspraxis nichtausreichendverfügbarergewebe (sog.mangel-gewebe)wiebeispielsweiseaugenhornhäuten,fürdieineinzelnenklinikensogarinterne Wartelisten existieren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 19 f.)? 28.FallsdieBundesregierungdavonausgeht,dassesinDeutschlandkeine solchenmangel-gewebegibt,wiesoerklärtsiedann,dieversorgungssituationbeiaugenhornhäuten,herzklappenundblutgefäßenbesonders beobachtenzuwollen (vgl.berichtandenausschussfürgesundheitdes Deutschen Bundestages vom 6. Februar 2012)? DieFragen27und28werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. ImerstenBerichtzurVersorgungssituationderBevölkerungmitGewebeund GewebezubereitungenhatdieBundesregierungimErgebnisfestgestellt,dass aufdergrundlagedergegenwärtigzurverfügungstehendendateneinallgemeinerversorgungsmangelmitgewebeundgewebezubereitungenindeutschlandindemberichtszeitraumnichtfestgestelltwurde.dieversorgungder PatientinnenundPatientenmitmuskuloskelettalemGewebeundGewebezubereitungensowiemitHautgewebeundsonstigenGewebeistmitderAusnahme voneinzelfällengewährleistet.dieversorgungderpatientinnenundpatienten mitaugenhornhäutensowieherzklappenundblutgefäßenistineinerreihe vonklinikengewährleistet,inanderenklinikenwiederumnochnichtzufriedenstellendgesichert.esbestehtfürdiesegewebeundgewebezubereitungen nachdenvorliegendendateneinediskrepanzzwischendemgeschätztenbedarfunddendurchgeführtentransplantationen.soweitpatientinnenund PatientendurchlokaleoderregionaleGewebebankennichthinreichendmit Gewebezubereitungenversorgtwerdenkonnten,konntejedochauchaufandere AnbieterinDeutschland,EuropaundAmerikazurückgegriffenwerden.TeilweisestehendenPatientinnenundPatientenauchTherapiealternativen,z.B. fürherzklappenundblutgefäße,zurverfügung,aufdieebenfallszurückgegriffenwerdenkonnte.insoweitwirddiebundesregierungdieversorgungssituationbeiaugenhornhäuten,herzklappenundblutgefäßenbesondersbeobachtenundaufdergrundlagedererhebungderdatenfürdenzweitenbericht der Bundesregierung erneut sorgfältig bewerten. 29.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdiePraxisderVerteilungindeutschenKliniken,insbesonderebeiVerbündenvonGewebeeinrichtungenwiebeispielsweisederDeutschenGesellschaftfürGewebetransplantation Gemeinnützige Gesellschaft mbh (DGFG)? Anhand welcher Kriterien erfolgt diese Verteilung? FürdieVerteilungvonGewebesindkeinegesetzlichenVorgabenfestgelegt. SiewerdendurchdiejeweiligeGewebeeinrichtungfestgelegt.AufderInternetseitederDGFGbeispielsweiseweistdieDGFGdaraufhin,dasssieGewebetransplantatenachdeneinheitlichenKriterienderDringlichkeit,Erfolgsaussicht und Chancengleichheit zur Verfügung stellt (
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.a)SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dassfürdieVerteilung solchergewebe wiebeiderorganspendeauch Kriteriendurchden Gesetzgeberbzw.durchRichtlinienderBundesärztekammerfestgelegt werden? Wenn nein, wieso nicht? Wenn ja, wie sollten diese aussehen? b)wiebewertetdiebundesregierungindiesemzusammenhangdievorbemerkungnummer14derrichtlinie2004/23/egdeseuropäischen ParlamentsunddesRatesvom31.März2004zurFestlegungvonQualitäts-undSicherheitsstandardsfürdieSpende,Beschaffung,Testung, Verarbeitung,Konservierung,LagerungundVerteilungvonmenschlichenGewebenundZellen,nachderes wünschenswert wäre, dass diekriterienfürdenzugangzusolchengewebenundzellenintransparenterweiseaufdergrundlageeinerobjektivenbewertungdermedizinischen Erfordernisse festgelegt werden? 31.KanndieBundesregierungsicherstellen,dassbeiderVerteilungvon Mangel-GewebendieBedürftigkeitderEmpfängerinbzw.desEmpfängers das ausschlaggebende Kriterium ist und nicht finanzielle Aspekte? Wenn ja, wie? DieFragen30und31werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieBundesregierungsiehtgegenwärtigkeineNotwendigkeit,Kriterienfürdie VerteilungvonGewebegesetzlichfestzulegen.SiewirddieVersorgungssituationbeiGewebeaufderGrundlagederfürdenzweitenBerichterhobenen Datenerneutsorgfältigbewerten.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzuden Fragen 27 und 28 verwiesen. 32.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieVerwendungvon GewebetransplantatenimBereichderSchönheitschirurgie (vgl.wdr- Reportage, a.a.o.)? Kannsieausschließen,dassdadurchnichtdieVersorgungvonPatientinnenundPatienten,diedieseGewebeausmedizinischenGründenbenötigen, beeinträchtigt wird? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissevor,dassallogeneGewebetransplantateimBereichderSchönheitschirurgieverwendetwerden.Hinsichtlichder genehmigtengewebetransplantategemäß 21aAMGerfolgtdieErteilungder GenehmigungbasierendaufeinerodermehrererdefinierternotwendigermedizinischerIndikationen.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortzudenFragen27und28 verwiesen. 33.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungübereinenderzeitoder früherbestehendenzusammenhangzwischenderstiftungeurotransplant,dieunteranderemfürdeutschlandalsvermittlungsstellefürorganspendendient,undderniederländischennbf-bisfoundation (jetzt: BISLIFE),dieimobengenanntenBerichtalshäufigeBezugsquellefür Gewebe genannt wird (vgl. Bundestagsdrucksache 17/2751, S. 20)? DieimJahr1967gegründeteStiftungEurotransplantInternational (ET)führt eineninternationalenorganaustauschzwischendentransplantationszentrenin derzeitsiebenländern (Belgien,Deutschland,Kroatien,Luxemburg,dieNiederlande,ÖsterreichundSlowenien)durch.NachErkenntnisderBundesregierungwurde1989mitderGründungderStiftungBioImplantServices (BIS)aus
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9113 demaufgabenbereichvonetderbereichdergewebespendeaufdieseübertragen.mitverabschiedungdesniederländischentransplantationsgesetzesim Jahre1998wurdeETmitderAllokationvonSpenderorganenindenNiederlandenbeauftragt,währendderBISverschiedeneAufgabenimZusammenhang mitdergewebespendeübertragenwurden.jedestiftunghattedamitihreneigenenabgegrenztenaufgabenbereich,ihreeigenesatzung,ihreneigenenvorstandundihreneigenenstiftungsrat.nacherkenntnisderbundesregierung wurdenlediglichzeitweisedienstleistungsprozessegemeinsam (SharedServices)genutzt.DieseZusammenarbeitbetrafzumeinengemeinschaftlichgenutzteRäumlichkeitenwieEmpfang,KücheundsanitäreEinrichtungen.DanebenübernahmgemeinsamesFinanz-undIT-Personal (HardwareundSoftware) separateaufgabenfürbeidestiftungen.dieaufteilungderpersonalkapazitätenwurdebedarfsorientiertzwischendenstiftungenvereinbartundabgerechnetbzw.vergütet.darüberhinauswurdencomputerserver,netzwerkeinrichtungenundlizenzenfürcomputerprogrammegemeinsamgenutzt.dienutzunggemeinsamerdienstleistungsprozessewurdedurcheinedienstleistungsvereinbarung (service level agreement) vertraglich geregelt. 34.SiehtdieBundesregierunggrundsätzlichInteressenkonflikte,wenneine Einrichtung,dieeinewichtigeSchlüsselstellungimBereichdernichtkommerziellenOrganspendeinnehat,miteinerGewebeeinrichtungeng kooperiert? 35.WiebeurteiltesdieBundesregierungvordiesemHintergrund,wenn EurotransplantunddieNBF-BISFoundationinderVergangenheitPersonal,IT-AusstattungundRäumlichkeitengeteiltundgemeinsamfinanziert haben (vgl.eurotransplant,annualreport2010,s.105;bisfoundation, Annual Report 2009, S. 32)? DieFragen34und35werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachdenVorschriftendesTPGgiltderVorrangderOrganspende.Damitsoll möglicheninteressenkonfliktenbereitsbeiderentnahmevorgebeugtwerden; dieentnahmeundübertragungeinesorgansdarfnichtdurcheinegewebeentnahmebeeinträchtigtwerden.umdiessicherzustellen,hateinevonderkoordinierungsstellebeauftragtepersonnach 9Absatz3TPGzudokumentieren, dassdieentnahmeoderübertragungvonorganennichtmöglichistoderdurch diegewebeentnahmenichtbeeinträchtigtwird.insoweithatdasbmgdie TrennungderDeutschenStiftungOrgantransplantation (DSO)vonihrerTochtergesellschaftDSO-GimJahre2007ausdrücklichbegrüßt,dadieDSOals KoordinierungsstellefürdieOrganisationderOrganentnahmezuständigist. DerartigeInteressenkonfliktewerdenbeiderVermittlungsstelle,dienach 12 TPGausschließlichfürdieVermittlungbereitsentnommenerOrganebeauftragt wurde, nicht gesehen. 36.AuswelchenGründenistnachErkenntnisderBundesregierungimJahr 2011eineTrennungderbeidenEinrichtungenerfolgt (vgl.eurotransplant, Annual Report 2010, S. 18)? NachErkenntnisderBundesregierungwurdeaufGrundderÄnderungdesniederländischenRechtsinFolgederUmsetzungderRichtlinie2004/23/EGzur FestlegungvonQualitäts-undSicherheitsstandardsfürdieSpende,Beschaffung,Testung,Verarbeitung,Konservierung,LagerungundVerteilungvon menschlichengewebenundzellenunteranderemdieniederländischetransplantationsstiftung (NTS)alszuständigeBehördefürdieGewebetransplantationindenNiederlandenbenannt.InfolgedessenwarBISnichtmehrfürdie
14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode VermittlungvonSpendergewebenindenNiederlandenverantwortlichund übernahmaufgabeneinergewebebank (zunächstalsnbf-bisjetztbislife). DaraufhinbeschlossderStiftungsratvonET,diegemeinsameNutzungvon Ressourcen auf allen Ebenen zu beenden. 37.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,inwieweitdieangekündigteTrennungvonEurotransplantundderNBF-BISFoundation mittlerweile vollzogen ist? 38.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberweiterhinbestehende personelleüberschneidungenodergemeinsamgenutzteeinrichtungen von Eurotransplant und NBF-BIS Foundation? DieFragen37und38werdenwegendesSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. NachErkenntnisderBundesregierungerfolgtezunächstdieTrennungaufdem GebietgemeinsaminAnspruchgenommenerMitarbeiterimBereichPersonal undfinanzen.imseptember2011istaucheinevollständigeräumlichetrennungderbeidenstiftungenerzieltworden.imbereichderit-abteilungerfolgtebereitsalswesentlicherersterschritteinetrennungderdatenbanken. EineBeendigungderZusammenarbeitimBereichderHardware (Serverund Netzwerk) und der Softwarelizenzen ist in Arbeit. 39.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberpersonelleÜberschneidungenzwischenEurotransplantundderStiftungEuropäischer Gewebebanken? NachErkenntnisderBundesregierungistkeinMitarbeitervonETbeiderStiftungEuropäischeGewebebankenangestelltoderinderenTätigkeiteninvolviert.InsofernwerdenpersonelleÜberschneidungenzwischenETundderStiftungEuropäischeGewebebankennichtgesehen.DerehrenamtlichePräsident derstiftungeurotransplant,prof.dr.brunomeiser,istmitwissenundbilligungdesstiftungsratesderstiftungeurotransplantauchehrenamtlichesmitglied im Stiftungsrat der Stiftung Europäische Gewebebanken. 40.WiebeurteiltesdieBundesregierung,dassMitgliederdesVorstandes bzw.einesberatergremiumsvoneurotransplantgleichzeitigmitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Europäischer Gewebebanken sind? DerBundesregierungistnichtbekannt,dassdieehrenamtlicheMitgliedschaft vonprof.dr.brunomeiserinbeidenstiftungsrätenzukonfliktengeführt hätte.
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter
Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
MehrDer Conterganskandal 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10401 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin
MehrUnisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrMaßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrNuklearer Katastrophenfall Internationales Haftungsrecht bei Atomkraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3371 17. Wahlperiode 20. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrWildtiermanagement und Vermeidung von Konflikten mit Wildtieren in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3389 17. Wahlperiode 25. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Ulrike Höfken, weiterer
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9464 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Koch, Dr. Barbara Höll, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Richtlinie Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrÜbernahme von Zusatzbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung für. BezieherinnenundBeziehervonGrundsicherungnachdemZweitenBuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1310 17. Wahlperiode 06. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Markus Kurth, Fritz Kuhn, weiterer Abgeordneter und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrReform der Ausbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
Mehr1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrEntwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrSicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten, Engpässe vermeiden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10301 17. Wahlperiode 13. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kirsten Lühmann, Uwe Beckmeyer, Sören Bartol, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrausgesprochen.ebensolehntesieeineverpflichtendeumlagefinanzierteversicherungslösunganalogdenprinzipienderunfallversicherungab,dasichdas
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14316 17. Wahlperiode 03. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrDer Sonderweg der Kirchen im Arbeitsrecht Entgelte, Arbeitsbedingungen und Streikrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5305 17. Wahlperiode 29. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter
MehrZur Situation der Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1680 17. Wahlperiode 10. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Cornelia Möhring, weiterer Abgeordneter
MehrStand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
Mehrwehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8097 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrImporte von Produkten aus israelischen Siedlungen in der Westbank in die Europäische Union und nach Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13511 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Müller (Köln), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger,
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
Mehre.v.unddieverbraucherzentralenordrhein-westfalene.v.fürdieeinführung eines einheitlichen, staatlich geprüften Ökostromsiegels ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
Mehrderbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
MehrEntwicklung des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14536 17. Wahlperiode 12. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrMitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8037 17. Wahlperiode 30. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
Mehrgespeichertendatenzuentschlüsseln.dazusollendenerwerbernderzertifikatelizenziertecomputerprogrammeausgegebenwerden.diezertifikatesollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1880 16. Wahlperiode 20. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Christian Ahrendt, weiterer
Mehrderfortpflanzungsmedizinwiezumbeispieldieinsemination,alsodieinjektionvonspermienindeneileiterderfrau,oderauchdielagerungvon
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4297 17. Wahlperiode 20. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/9941
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10216 17. Wahlperiode 02. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Groß, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Mehr(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer
MehrAbwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter
MehrGrundrechtederMädchenundFraueninschwerwiegenderWeise.NachEinschätzungvonTERREDEFEMMESMenschenrechtefürdieFraue.V.sind
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9005 17. Wahlperiode 16. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiterer Abgeordneter
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14804 17. Wahlperiode 27. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Ferner, Angelika Graf (Rosenheim), Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
MehrInterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14566 17. Wahlperiode 15. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrGrundstückderVillaVigonieingetragen.EinVerfahren,mitdemdieBundesregierungdieLöschungdieserHypothekbeantragthat,istvomLandgericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/709 17. Wahlperiode 11. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrDurchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
MehrTeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrSchädenvondenVerursachernbezahlenzulassen,willdieBundesregierung eineartversicherungsgebühreinführen,dieerstbeikünftigenkrisengreifen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1522 17. Wahlperiode 26. 04. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sahra Wagenknecht, Dr. Barbara Höll, Harald Koch, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5411 17. Wahlperiode 07. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Ingrid Remmers, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter
Mehrmussfestgestelltwerden,dassdiebranchenzuschlägenichtfüralleleiharbeitskräftegleichermaßengelten.sohabenrelevantebranchennochkeine
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11738 17. Wahlperiode 29. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
Mehr1.WiesiehtderderzeitigePlanungsstandderCSAR-KerngruppederBundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4354 16. Wahlperiode 20. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrAnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag
MehrMaßnahmen zur Vermeidung von Umsatzsteuerbetrug und Evaluierung bestehender Strategien zur Minimierung der Umsatzsteuerlücke
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5751 17. Wahlperiode 05. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
Mehrderpkvjede/jederversicherteinjungenjahrenineinkapitaldeckungsverfahreneinzahlen,damitdiebeiträgeimalternichtunbezahlbarwerden.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9330 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10073 17. Wahlperiode 25. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Remmers, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
Mehrbeiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
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