Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/636 Einsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen Vorbemerkung der Fragesteller DasIT-Nachrichtenportal heiseonline meldeteam25.januar2010unter BezugnahmeaufeinenentsprechendenBerichtdes Guardian vom23.januar 2010,dassGroßbritanniendieaufdemBodeninvielenStädtenbereitsstark präsentevideoüberwachungzusätzlichnochausderluftbetreibenwill.der MilitärkonzernBAESystemsInc.habedafürgemeinsammitSicherheits-und RegierungsbehördeneinenationaleStrategiezumRoutine-EinsatzvonDrohnenentwickelt.DieunbemanntenFlugobjekte,diebeispielsweiseinAfghanistaneingesetztwerden,sollendemnachpünktlichzurOlympiade2012ihre Patrouillenflügestarten.TestsmitdemPrototypeinerentsprechendenDrohne mithochleistungskamerasundverschiedenenüberwachungssensorenseien nochfürdiesesjahrgeplant. DerEinsatzderabgewandeltenMilitärdrohnensolllaut Guardian nebeneiner ÜberwachungderbritischenKüstenregionenvorallemeineReihepolizeilicher KontrollaktivitätenwieverdeckteÜberwachungvonVerkehrs-undUmweltsündernoderDemonstrantenmöglichmachen. Anfang2008prüfteeineBund-Länder-Projektgruppe (BLPG)imAuftragdes ArbeitskreisesII InnereSicherheit derständigenkonferenzderinnenministerund-senatorenderländer (IMK)denEinsatzvonsogenanntenUnmanned AerialVehicle (UAV) untereinsatztaktischen,rechtlichenundpolizeitechnischenaspekten (Bundestagsdrucksache16/8114). Am3.Juni2008führtedasBundesministeriumdesInnern (ReferatB6)eine FachtagungzumThema EinsatzunbemannterLuftfahrzeugefürdieWahrnehmungöffentlicherSicherheitsaufgaben durch.diskutiertwerdensolltendie VerwendungsmöglichkeitenvonUnmannedAerialSystems (UAS). InderAntwortaufeine ErbeteneSachinformationfürFrauMdBPiltz (FDP) vom1.oktober2008erklärtedasbundesministeriumdesinnern (BMI)den EinsatzvonDrohnengrundsätzlichfürsinnvoll,fürihrenEinsatzaußerhalbdes gesperrtenluftraumswürdenallerdingsnochgesetzlicheregelungenfehlen. DieBundespolizeiwürdebisdahinDrohnennurdurchSpezialkräftezurErprobungverwenden.EineKonzeption,inderalsVoraussetzungder materielle, finanzielleundggf.personellebedarfzubegründenist existiertedamalsnach diesersachinformationnochnicht. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom18.Februar2010 übermittelt. DieDrucksacheenthältzusätzlich inkleinererschrifttype denfragetext.

2 Drucksache 17/765 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NachDarstellungvon heiseonline setzendarüberhinausaucheinzelneländerpolizeienhierzulandebereitsheutekleinedrohneninformvonsogenanntenquadrocopternein. InSachsenversorgenzumBeispielbeiFußball- RisikospielenDrohnen [ ] StaatsanwaltschaftundPolizeieinsatzleitungmitLuftbildern,einbundesweit bislangeinmaligesprojekt (Handelsblatt,1.September2009). MatthiasMonroyschriebdazu,dass alserstedeutschebundesländer [ ] SachsenundspäterNiedersachseneinen65000EuroteurenQuadrocopterder FirmaMicrodroneszuTestzwecken [besorgten].währendsachsendamitfußballspieleodergeiselnahmenüberwachenwill,spekuliertdieniedersächsische PolizeiaufeinebessereKontrollederjährlichenCastor-Proteste. (Telepolis vom13.januar2010). Vorbemerkung der Bundesregierung ZurNutzungdesdeutschenLuftraumsdurchDrohnenwurdeseitensderBundesregierungbereitsmitderAntwortaufdieKleineAnfragederFraktionDIE LINKE. (Bundestagsdrucksache16/13609vom1.Juli2009)Stellunggenommen. BeideutschenBehördenwerdendievonderICAOempfohlenenBegriffe UnmannedAirCraftSystem (UAS)oder UnmannedaerialVehicle (UAV) benutzt.eshandeltsichdabeiumzweitechnischgewachsenebegriffe,dievon derfunktionsweisehervergleichbareunbemannteluftfahrzeugebeschreiben. UnterschiedesindreintechnischerNaturundfürdieBeantwortungderaufgeworfenenFragennichtvonBedeutung. Eswirddavonausgegangen,dassdieFragenzurErprobungundzumEinsatzvon UAS (Drohnen)imInlandgestelltwurden. DieBundeswehrsetztkeineUAV/UASimSinnedes heiseonline -Artikels vom25.januar2010einundführtkeineerprobungenindeutschlanddurch. DiePolizeidesBundesundderLänderführenEinsatzerprobungenvonUASin Deutschlanddurch. 1.WiebewertetdieBundesregierungdiePlänevonBAESystemInc.undbritischenSicherheits-undRegierungsbehörden? DieBundesregierungnimmtzuMaßnahmen,dieinderVerantwortungeines anderenstaatesliegen,keinestellung. Nein 2.WurdeundwirddieBundesregierungüberdiebritischenEntwicklungen underfahrungeninformiert? Wennja,inwelchemformellenund/oderinformellenRahmengeschieht das? 3.GibtesauchinnerhalbderBundesregierungentsprechendePlänefüreinen EinsatzvonDrohnenzurVideoüberwachungöffentlichenRaumesinder BundesrepublikDeutschland? Wennja,wiesehendieseaus? DerzeitwirdderEinsatzvonUASfürVideo-undFotoaufnahmeninzivilen, nichtdempolizeilichenaufgabenbereichzuzuordnendenaufgabenbereiche geprüft.sokönntenuasbeispielsweiseimrahmendesbevölkerungs-und

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/765 KatastrophenschutzesdurchdasTechnischeHilfswerkimZusammenhangmit NaturkatastrophenundGroßschadenslagenzumEinsatzkommen. PlänefüreinenEinsatzvonUASzurroutinemäßigenVideoüberwachungdes öffentlichenraumesbestehennicht. Nein 4.SetzenSicherheitsorganeinderBundesrepublikDeutschland,wievon heiseonline behauptet,drohnenübererprobungenhinausein (bitte detailliertnachbundesland,sicherheitsbehörde,modell,ausrüstung,art deseinsatzes,umfang,kostenundzeitraumaufschlüsseln)? 5.WievieleundwelcheArtErprobungenwurdenvondeutschenSicherheitsbehördendurchgeführt? DieBundespolizeiführtzweiLangzeiterprobungenfürdenEinsatzinbesonderenpolizeilichenLagendurch,diederzeitnochandauern.Getestetwerdendie Modelle ALADIN und FANCOPTER. ZudenErprobungenderLandespolizeienliegenderBundesregierungkeine Erkenntnissevor. 6.WelcheSpezialkräftederBundespolizeihabenseitwannundmitwelchen ErgebnissendenEinsatzvonDrohnengeprobt? AusGründendesSchutzesderEinsatztaktikkanndieBundesregierunghierzu keineangabenmachen. 7.WiehochsindbisherdieGesamtkostenfürEntwicklung,Erprobungund EinsatzderUAS/Drohnen (einschließlichpersonal)? DieBundespolizeibeteiligtsichzurzeitaneinerwissenschaftlichenStudiezur IntegrationvonUASindenzivilenLuftraum.DieGesamtkostenfürdieErprobungundEinsatzderBundespolizeibetragenca Euro. 8.WelcheInstitute,UnternehmenundHochschulensindmitwelchenProjektenanderEntwicklungdieserInstrumentebeteiligt (bitteentsprechendaufschlüsseln)? ImRahmendesProgrammsderBundesregierung Forschungfürdiezivile Sicherheit wurdendiethemen SchutzundRettungvonMenschen und SchutzsystemefürSicherheits-undRettungskräfte vombundesministerium fürbildungundforschungausgeschrieben.ausdiesenförderbekanntmachungenwerdenzweiforschungsverbündegefördert,diesichunteranderemmitder EntwicklungvonFlugroboternfürEinsätzebeiGroßunfällenbefassen. 1.ImForschungsverbund AirShield AirborneRemoteSensingforHazard InspectionbyNetworkEnabledLightweightDrones werdenflugrobotermit GasmesssystemfürdenEinsatzbeiderFeuerwehrzurErkundungvonGaswolkenerarbeitet. AmForschungsverbundsindbeteiligt: TechnischeUniversitätDortmund LehrstuhlfürKommunikationsnetze, Dortmund;

4 Drucksache 17/765 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode microdronesgmbh,kreuztal; StadtDortmund InstitutfürFeuerwehr-undRettungstechnologie,Dortmund; GISConsultGmbH,HalternamSee; UniversitätPaderborn FakultätMaschinenbau InstitutfürMechatronik undkonstruktionstechnik LehrstuhlComputeranwendungundIntegrationinKonstruktionundPlanung,Paderborn; GfG GesellschaftfürGerätebaumbH,Dortmund; UniversitätSiegen Fachbereich12 ElektrotechnikundInformatik LehrstuhlfürEchtzeitLernsysteme,Siegen; TechnischeUniversitätBerlin FachgebietInnovationsökonomie,Berlin. 2.ImForschungsverbund SOGRO SofortrettungbeiGroßunfallmitMassenanfallvonVerletzten wirdalseinteilaspektdereinsatzvonmodifizierten ModellhubschraubernalsTrägersystemfürVideo-undInfrarotkamerasuntersucht.DiesogewonnenenInformationenfürNotärzte (wobefindensich Verletzte?),Feuerwehren (wobrenntes?)undweitererettungs-undeinsatzkräfte (wosindhindernisse,material,andereeinsatzkräfte?)ermöglichen einenverbessertengesamtüberblickderschadenslage. AmForschungsverbundsindbeteiligt: DeutschesRotesKreuzBezirksverbandFrankfurtamMaine.V.; SiemensAG,München; UniversitätPaderborn; AndresIndustriesAG,Berlin; UniversitätStuttgart; Albert-Ludwigs-UniversitätFreiburg. 9.WannundwowurdendieProjektevonderBundespolizeiausgeschrieben? DieBundespolizeihatkeineProjekteausgeschrieben. 10.GibtesindiesemBereichunternehmerischeKooperationen (einschließlichmutter-tochterunternehmen)aufeuropäischerundinternationaler Ebene? Wennja,welche? DerBundesregierungliegenüberunternehmerischeKooperationenkeineErkenntnissevor. 11.WelcheFirmen,InstituteoderHochschulenwarenandereingangsgenanntenTagungdesBMIbeteiligt,undwelchedavonwarenbisdahinindie EntwicklungundErprobungderTechnikinvolviert? AnderFachtagungzumThema EinsatzunbemannterLuftfahrzeugefürdie WahrnehmungöffentlicherSicherheitsaufgaben warennachstehendefirmen, InstituteundHochschulenbeteiligt: EMTIngenieurgesellschaft,Penzberg; AirRobotGmbH &Co.KG,Arnsberg;

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/765 RUAGAerospace,Emmen (CH); SchiebelElektronischeGeräteGmbH,Wien (AT); WehrtechnischeDienststellefürLuftfahrzeugederBundeswehr (WTD61), Manching; TUBerlin; LandesamtfürZentralePolizeilicheDiensteNordrhein-Westfalens; BundesanstaltTHW; DFSDeutscheFlugsicherungGmbH. DieFirmenentwickelnihretechnischenSystemeineigenerZuständigkeit.Bei denerprobungendersicherheitsbehördendesbundeswarensienichtinvolviert. 12.WannlagderBundesregierungderBerichtdesUnterausschussesdesArbeitskreisesIIderIMKmitwelchenErgebnissenvor,undwelcheKonsequenzenwurdendarausgezogen? MitBeschlussder219.SitzungdesArbeitskreisesII InnereSicherheit der StändigenKonferenzderInnenministerund-senatorenderLändervom 16./17.Oktober2008lagdemBundesministeriumdesInnern (BMI)derBericht mitnachfolgendembeschlussergebnisvor: 1.DerAKIInimmtdenBerichtdergemeinsamenProjektgruppedesUAFEK (FF),desUAIuK,desUARVundderAGKripo MöglichkeitendespolizeilichenEinsatzesunbemannterLuftfahrzeugsysteme (UAS)zurUnterstützung taktischermaßnahmen (Stand:12.August2008)unddiehierzuergangenen BeschlüssedesUAFEKvom11.September2008,desUAIuKvom 2.Oktober2008,desUARVvom23./24.September2008undderAGKripo vom6.oktober2008zurkenntnis. 2.ErbittetdieVorschriftenkommission,indenPolizeidienstvorschriftenden BegriffUnmannedAircraftSystem Polizei (abgekürzt:uas-pol)aufzunehmenunddieentsprechendenänderungenzuveranlassen. 3.DerAKIIbittetdasBMI,daraufhinzuwirken,dassdieÄnderungenderluftverkehrsrechtlichenVorschriftendurchdasBundesministeriumfürVerkehr, BauundStadtentwicklung (BMVBS)zügigvorangetriebenwerden. 4.ErhältdenEinsatzvonUAS-PolindemvonderProjektgruppeskizzierten Umfangfürvertretbar,solangedieluftrechtlichenBestimmungendurchdas BMVBSnichtkonkretisiertsind.Erhältesjedochfürerforderlich,UASmit demziel technischezuverlässigkeit weiterzuerproben. DieBundespolizeisetztdieEinsatzerprobungvonUAS (vgl.antwortzufrage 5)weiterfort.SiebeteiligtsichandemDemonstrationsprojektderDFSDeutsche FlugsicherungGmbH ValidierungvonUASzurIntegrationindenDeutschen Luftraum. 13.WarenanderTagungVertreterderbritischenRegierung,dergenannten FirmaundderPolizeianwesend? VertreterderbritischenRegierung,derbritischenPolizeiundderFirmaBAE SystemswarenbeiderFachtagung EinsatzunbemannterLuftfahrzeugefürdie WahrnehmungöffentlicherSicherheitsaufgaben nichtanwesend.

6 Drucksache 17/765 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiebewertetdieBundesregierungdasRisikovonKollisionenvonDrohnenmitdemzivilenFlugverkehr? DieEntwicklungderfüreinensicherenBetriebvonUAVsnotwendigentechnischenundbetrieblichenAnforderungenwirdnochgeraumeZeitinAnspruch nehmen.biszumvorliegendieserregelungenistderbetriebvonuavsalsgefährlicheinzustufenundnurmitbesonderenauflagenzulässig.diesgiltfür UAVmiteinerGesamtmassevonüber25Kilogrammunabhängigdavon,obdas GerätinoderaußerhalbderSichtweitedesSteuerersbetriebenwird,dabeimöglichenStörungenoderFehlfunktionenderFluggeräteeinerheblichesGefährdungspotenzialfürdieübrigeLuftfahrtbesteht.BeidemBetriebvonDrohnen außerhalbdersichtweitedessteuerersistinsbesonderenichthinreichendsichergestellt,dassdemallgemeinengrundsatz Sehenundgesehenwerden ineiner derbemanntenluftfahrtvergleichbarenweisegenügtwird.dasbedeutet,dass sowohldieerfassungundbewertungderverkehrslagedurchdensteuererwie auchdiesichtbarkeitderdrohnenungenügendseinkönnen. 15.SindderBundesregierungPläneoderErfahrungenbekannt,Drohnenim RahmenvonFRONTEXundEUROSUReinzusetzen? FRONTEXprüfttechnischeMöglichkeitendesEinsatzesvonDrohnenzur Grenzüberwachung.PraktischeErfahrungendesEinsatzesvonDrohnenbestehennachKenntnisderBundesregierungderzeitnicht. FürEUROSURistmittel-bislangfristigderEinsatzvonDrohnenvorgesehen.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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