rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Neskovic, Jan Korte, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Ulla Jelpke, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Kersten Steinke, Frank Tempel, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten A. Problem WillderArbeitgebereinenunliebsamenMitarbeiterloswerden,erscheintkein AnlassfüreinefristloseKündigungzukleinzusein.SeitderEntscheidungdes Bundesarbeitsgerichtes1984zudemVerzehreinesBienenstichesdurcheine VerkäuferinhatsicheineRechtsprechungspraxisimArbeitsrechtentwickelt,die einenull-toleranz-politikbeideliktenzulastendesarbeitgebersverfolgt freinachdemmotto Werklaut,derfliegt,wereinmallügt,demglaubtman nicht.sowurdenderdiebstahleineskäsesimwertvon1,99euroimgeschäft desarbeitgebers,diemitnahmeunverkäuflicherware,dastrinkeneineskaffeesimwertvon0,20euro,derverzehreinermilchschnitteoderdievermeintlicheunterschlagungvonpfandbonsimwertvon1,30euroalswichtigegründedurchdierechtsprechunganerkannt,dieeinekündigungdesarbeitnehmers rechtfertigen.unterdemdeckmanteldesirreparablenvertrauensverlusteswerdenzumschutzdesarbeitgebereigentumsausgeneralpräventivengründen dabeisämtlichesozialenfolgeneinerkündigungfürdenarbeitnehmermissachtet.dabeimussderarbeitgebervielfachnichteinmalmehreinesolche HandlungdesArbeitnehmersbeweisen.Esreichtaus,wenndemGerichtein dringenderverdachtpräsentiertwird.dieserechtsprechungistnichtnurausdruck sozialer Kälte. Sie findet im Gesetz auch keine Grundlage. B. Lösung DasKündigungsschutzgesetzwirdergänztumRegelungen,nachdenenKündigungenaufgrundvonEigentums-undVermögensdeliktendesArbeitnehmers, diesichnuraufgeringwertigegegenständebeziehen,ohnevorherigeabmahnungnichtgerechtfertigtsind.diekündigungaufgrunddesverdachtseiner PflichtverletzungdurchdenArbeitnehmerwirdausgeschlossen.Darüberhinaus werdenentsprechenderegelungenfürdasbürgerlichegesetzbuchunddasberufsbildungsgesetz getroffen.

2 Drucksache 17/649 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode C. Alternativen Keine D. Kosten Bund,LänderundGemeindenwerdendurchdieÄnderungnichtmitKostenbelastet.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/649 Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei Bagatelldelikten Vom DerBundestaghatdasfolgendeGesetzbeschlossen: Artikel1 ÄnderungdesKündigungsschutzgesetzes DasKündigungsschutzgesetzinderFassungderBekanntmachungvom25.August1969 (BGBl.IS.1317),daszuletzt durchartikel3desgesetzesvom26.märz2008 (BGBl.I S.444)geändertwordenist,wirdwiefolgtgeändert: 1. 1wirdwiefolgtgeändert: a)nachabsatz2wirdfolgenderabsatz3eingefügt: (3)EineKündigungistohnevorherigeAbmahnungnichtdurchGründeinderPersonoderdemVerhaltendesArbeitnehmersbedingt,soweitderArbeitnehmerEigentums-oderVermögensdeliktebegangen hatunddiesesichaufgeringwertigegegenständebezogenhaben. b)nachabsatz3wirdfolgenderabsatz4eingefügt: (4)EineKündigungistrechtsunwirksam,wenndie GründeinderPersonoderdemVerhaltendesArbeitnehmersaufeinemVerdachtberuhen. c)diebisherigenabsätze3und5werdendieabsätze5 und7. d)diebisherigeabsatz4wirdabsatz6undinsatz1 wirddieangabe Absatz3 durchdieangabe Absatz5 ersetzt. 2.In 13Absatz3werdendieWörter 1Absatz2und3 ersetztdurchdiewörter 1Absatz2bis5. Artikel2 ÄnderungdesBürgerlichenGesetzbuchs 626desBürgerlichenGesetzbuchsinderFassungder Bekanntmachungvom2.Januar2002 (BGBl.IS.42,2909; 2003IS.738),daszuletztdurchdasGesetzvom28.September2009 (BGBl.IS.3161)geändertwordenist,wirdwie folgtgeändert: 1.FolgenderAbsatz3wirdangefügt: (3)DieFortsetzungdesDienstverhältnissesistohne vorherigeabmahnungzumutbar,soweitderzurdienstleistungverpflichteteeigentums-odervermögensdelikte begangenhatunddiesesichaufgeringwertigegegenständebezogenhaben. 2.FolgenderAbsatz4wirdangefügt: (4)DieKündigungistrechtsunwirksam,wennder wichtigegrundaufeinemverdachtberuht. Artikel3 ÄnderungdesBerufsbildungsgesetzes In 22Absatz2Nummer1desBerufsbildungsgesetzes vom23.märz2005 (BGBl.IS.931),daszuletztdurchArtikel15Absatz90desGesetzesvom5.Februar2009 (BGBl.I S.160)geändertwordenist,werdendieWörter auseinem wichtigengrundohneeinhalteneinerkündigungsfrist, durchdiewörter entsprechend 626BGB, ersetzt. Artikel4 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagenachderVerkündunginKraft. Berlin,den9.Februar2010 Dr.GregorGysiundFraktion

4 Drucksache 17/649 4 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A.Allgemeines DieAusgestaltung,VollziehungundBeendigungvonVereinbarungenzwischenPrivatpersonenistTeilderallgemeinenHandlungsfreiheit,Artikel2Absatz1desGrundgesetzes (GG).ObwohldieGrundrechteAbwehrrechtedesEinzelnengegendenStaatsind,istdieals Selbstbestimmung deseinzelnenimrechtsleben gewährleisteteprivatautonomienichtunbegrenztundnichtfreivonstaatlicherregulierung.vertragsfreiheitsetzteinannäherndausgewogenes KräfteverhältnisderPartnervoraus.DerGesetzgeberistdaherbeiderAusgestaltungderPrivatrechtsordnungnichtfrei. ErmussbeistrukturellenStörungenderVertragsparitätgeeigneteInstrumentezumAusgleichvorsehen (BVerfG,Beschlussvom19.Oktober1993 1BvR567/89,NJW1994, 36, 38). ImArbeitsrechtstehensichdiewiderstreitenden,regelmäßig grundrechtlichverankerteninteressenvonarbeitgebernund Arbeitnehmerngegenüber.SowohlArbeitnehmerwie ArbeitgeberübenihreBerufsfreiheit,Artikel12GG,und ihrewirtschaftlichebetätigungsfreiheit,artikel2absatz1 GG,aus (BVerfG,Beschlussvom27.Januar1998 1BvL 15-87,NJW1998,1475,1476).DerArbeitgeberhatein Interesse,seinUnternehmennacheigenenVorstellungen auchimhinblickaufdiewahldermitarbeiterzuführen. DemstehtdasInteressedesArbeitnehmersanderErhaltung seinesarbeitsplatzesgegenüber.diesekollidierendenpositionensinddurchdengesetzgeberinihrerwechselwirkung zuerfassenundzueinemwirksamenausgleichzuführen. DiedabeivorzunehmendeGewichtungderBelangemuss sichanderschutzbedürftigkeitderbetroffenenausrichten (BVerfGNJW1998,1475,1476).Dabeiistinsbesondere dassozialstaatsprinzipnachartikel20absatz1,artikel28 Absatz1GGalsverfassungsrechtlichesLeitbildzuachten (BVerfG,Beschlussvom13.Januar1982 1BvR848/77, NJW1982,1447ff;BVerfG,Beschlussvom19.Juli BvR 6/97, NZA 2000, 1049). DasKündigungsschutzgesetz (KSchG)isteinErgebnisdieserAbwägung.EsbegrenztdasRechtdesArbeitgeberszur einseitigenbeendigungvonarbeitsverhältnissenaufgrund derbesonderenschutzbedürftigkeitderarbeitnehmer.der ArbeitsplatzbildetdiewirtschaftlicheExistenzgrundlagefür denarbeitnehmerundseinefamilie.lebenszuschnittund Wohnumfeldwerdendavonbestimmt,ebensogesellschaftlicheStellungundSelbstwertgefühl.MitderBeendigungdes Arbeitsverhältnisseswirddiesesökonomischeundsoziale BeziehungsgeflechtinFragegestellt.DieAussichten,eine ähnlichepositionohneeinbußenanlebensstandardund VerlustvonNachbarschaftsbeziehungenzufinden,hängen vom Arbeitsmarkt ab. DerGesetzgeberhatdieAusgestaltungdesKündigungsschutzrechtesdurchGeneralklauselnundunbestimmte Rechtsbegriffevorgenommen,vgl. 1Absatz1,2KSchG, 13KSchGi.V.m. 626desBürgerlichenGesetzbuchs (BGB).DamitsolleinhohesMaßanFlexibilitätbeiderBeurteilungdesEinzelfallesgewährleistetwerden.Daraus folgtauch,dassabsolutekündigungsgründenichtexistieren (BAG,Urteilvom15.November1984 2AZR613/83, NZA1985,661).BeiderAuslegungundAnwendungvon GeneralklauselnsinddieGerichteimbesonderenMaßekraft Verfassungsgebotsgefordert,denWertgehaltdesVerfassungsrechtssatzesauchzurGeltungzubringen (BVerfG,Urteilvom15.Januar1958 1BvR400/57,NJW1958,257, 258).DiesgiltauchfürKündigungenvonArbeitsverhältnissenaußerhalbdesunmittelbarenGeltungsbereichesdes KSchG,vgl. 23KSchG (BVerfG,Beschlussvom21.Juni BvR1659/04,NZA2006,913).FüraußerordentlicheKündigungenmüssendieseWertungenindieAuslegungdes 626BGBeinfließen.BeiordentlichenKündigungennach 620Absatz2BGBsinddieArbeitnehmerdurch diezivilrechtlichengeneralklauselnvoreinersitten-oder treuwidrigenkündigung, 138,242BGB,desArbeitgebersgeschützt,beiderenAnwendungderobjektiveGehalt dergrundrechtezubeachtenist (BVerfG,NZA2006,913). DiesenAnforderungenwirddieRechtsprechungderArbeitsgerichteinzweiwichtigenKonstellationennichtmehr gerecht: 1.Sogenannte Bagatellkündigungen 2. Verdachtskündigungen ZuNummer1 DieseFallgruppeisthauptsächlichgekennzeichnetdurch Eigentums-undVermögensdeliktei.S.der 242,246,263, 266desStrafgesetzbuchs (StGB)desArbeitnehmerszuLastendesArbeitgebers,diesichaufgeringwertigeSachenbeziehen (z.b.diebstahlvonbüromaterial,derverzehrvon Lebensmitteln).DerartigeHandlungensindalsPflichtverletzungenimArbeitsverhältniszuqualifizieren,vgl. 241Absatz2BGB.DahersindsiesowohlimRahmenderzweistufigenPrüfungdes 626BGBaufersterStufe ansich geeignet,alswichtigergrundeineaußerordentlichekündigung (BAG,Urteilvom17.Mai1984 2AZR3/83,NJW 1985,284),alsauchausGründenindemVerhaltendes ArbeitnehmerseineordentlicheKündigung, 1Absatz1,2 KSchG,zurechtfertigen (BAG,Urteilvom20.September AZR633/82,NZA1985,286,287).Obsicheine solchehandlungaufeinennuralsgeringwertigeinzustufendengegenstandbezogenhat,istbereitseinewertungsfrage (BAG,Urteilvom12.August1999 2AZR923/98,NJW 2000,1969,1971).FürdieFeststellung,obüberhaupteine Pflichtverletzungvorgelegenhat,istdiesohneBedeutung, vgl.auch 281Absatz1Satz3a.E., 323Absatz5Satz2 a.e., 536Absatz1Satz3, 543Absatz2Satz1 Nummer3a BGB. EinePflichtverletzungimArbeitsverhältnisalleinkannjedocheineKündigungnichtrechtfertigen.DieKündigungist keinesanktionfüreinbestimmtesverhalten.diebeendigungeinesvertragsverhältnissesistaufdiezukunftausgerichtet.sowohlaus 626BGBwieauchaus 1Absatz1,2 KSchGfolgtdaher,dasseineKündigungnurgerechtfertigt ist,wennalleumständedeseinzelfallesimrahmeneiner InteressenabwägungdieFortsetzungdesArbeitsverhältnissesfürdenArbeitgeberunzumutbarerscheinenlassen.Nach MaßgabederverfassungsrechtlichenVorgabensindindiese

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/649 AbwägungzuGunstendesArbeitnehmersinsbesonderedie DauerdesArbeitsverhältnissesunddessenbeanstandungsfreierBestandsowiedieUnterhaltspflichtenunddasLebensaltereinzustellen (vgl.bag,urteilvom26.märz2009 2AZR953/07 ).DarüberhinausistdieKündigungals ReaktionaufdiePflichtverletzungUltima-Ratio.DieFortsetzungdesArbeitsverhältnissesistnichtunzumutbar,wenn esandere,gleichgeeignetemilderemittelgibt (wieeineabmahnungodereineversetzung),umaufdiepflichtverletzungzureagieren.dieserinderrechtsprechungentwickelte AusflussdesVerhältnismäßigkeitsgrundsatzeshatseinen Niederschlag auch in 314 Absatz 2 BGB gefunden. DieseGrundsätzegeltenuneingeschränktauchbeiEigentums-undVermögensdelikten (BAGNJW1985,284,285; BAGNJW2000,1969,1971;BAG,Urteilvom26.März AZR 953/07 ). DieAuswertungderRechtsprechungzeigt,dassdiese Grundsätze bisaufwenigeausnahmeninderinstanzenrechtsprechung (ArbGHamburg,Urteilvom25.September Ca425/02,LAGKöln,Beschlussvom16.Dezember2008 9Ta474/08 ) imergebnisnichtzuranwendunggelangen (vgl.umfassenddazuklueß, GeringwertigeVermögensdelikte KeinezwangsläufigeEntlassung,NZA2009,337,338f).TrotzvermeintlicherAbwägungderUmständedesEinzelfalleswirdstetsalsErgebnis dieirreparablezerstörungdesvertrauensdesarbeitgebers festgestellt,dieeinefortsetzungdesarbeitsverhältnisses unzumutbar macht. ExemplarischseiaufdieEntscheidungdesLAGBerlin- Brandenburg,Urteilvom24.Februar2009 7Sa2017/08, NZA-RR2009,188ff,hingewiesen.DasGerichtführtin einemkurzenabsatzaus,dasszugunstenderarbeitnehmerinein31jahrelangunbeanstandetesarbeitsverhältnis,ihr AlterunddiedahergeringenChancenaufdemArbeitsmarkt sowiedernichtnennenswerteschadeni.h.v.1,30euro sprechen.inmehrerenfolgendenabsätzenwirddannausgeführt,warumdasvertrauenderarbeitgeberinirreparabel zerstörtsei.dienachdemgesetzvorgeseheneabwägung wird anschließend verweigert. DieseRechtsprechungersetztdieAuslegungderunbestimmtenRechtsbegriffedes wichtigengrundes undder Zumutbarkeit durcheinenweiterenunbestimmten,jedoch nichtdefiniertenbegriff Vertrauen.Esistschonmehrals zweifelhaft,obdasnurschwerfassbare Vertrauen desarbeitgebersindenarbeitnehmerüberhauptanknüpfungspunktdersozialenrechtfertigungeinerkündigungsein kann.eineverletzungoderzerstörungließesichletztendlichmitentsprechenderbegründungaufjedenerdenklichen Fallausweiten.DieHeranziehungbegegnetauchsystematischenBedenken,daderGesetzgeberindenFällen,indenen dasvertrauensverhältniskonstituierendeselementdesvertragesist,bereitseinebesonderekündigungsmöglichkeit vorgesehenhat,vgl. 627BGB.UnabhängigvondenErläuterungsversuchenwirdjedenfallsimKernverfassungsrechtlichbedenklichdasgrundrechtlichgeschützteEigentumsinteressedesArbeitgebersausArtikel14GGabsolutüber dieinteressendesarbeitnehmers,insbesonderedenkündigungsschutzalsausflussdessozialstaatsprinzips,gestellt. ImHinblickaufdasbenannteUrteilistdefactokeinähnlicherFallmehrdenkbar,indemdieAbwägungzugunsten desarbeitnehmersausgehenkönnte.eigentums-undvermögensdelikte,auchwennsiesichaufgeringwertigesachen beziehen,sinddamitregelmäßigzueinemabsolutenkündigungsgrund geworden. ZuNummer2 NachständigerRechtsprechungdesBAGkönnennichtnur diezunummer1dargestelltenerwiesenenpflichtverletzungeneinekündigungrechtfertigen.ausreichendseibereitsderverdachteinersolchen (BAG,Urteilvom4.Juni AZR310/63,NJW1964,1918;BAG,Urteilvom 6.Dezember2001 2AZR496/00,NZA2002,847).Nach 626IBGBseieineVerdachtskündigungimErgebnis rechtlichzulässig,wennsichstarkeverdachtsmomenteauf objektivetatsachengründen,dieverdachtsmomentegeeignetsind,dasfürdiefortsetzungdesarbeitsverhältnisseserforderlichevertrauenzuzerstören,undderarbeitgeberalle zumutbarenanstrengungenzuraufklärungdessachverhaltsunternommenhat,insbesonderedemarbeitnehmer GelegenheitzurStellungnahmegegebenhat.AnknüpfungspunktsolldamitnichtdieverdachtsbegründendeHandlung sein,sonderndieaufdiesemverdachtberuhendezerstörung desvertrauensverhältnisses.dieverdachtskündigungkann auchalsordentlichekündigungausgesprochenwerden (BAG,Urteilvom10.Februar2005 2AZR189/04,NZA 2005, 1056). DieseKonstellationenunterliegenzunächstderselbenKritik beiderheranziehungdes Vertrauens wiezunummer1 dargestellt.darüberhinausbestehenjedocherheblicheverfassungsrechtlichebedenken,obdiegerichtemitdeminstitutderverdachtskündigungnichtdiegrenzenderrichterlichen Rechtsfortbildung überschritten haben. EsistbereitsnachdemWortlautder 626BGB,1KSchG zweifelhaft,obder VerdachteinerPflichtverletzung daruntersubsumiertwerdenkann.nach 626Absatz1BGB könnennur Tatsachen einenwichtigengrundbilden.nach 1Absatz2KSchGsind Gründe indemverhaltenoder derpersondesarbeitnehmerserforderlich.tatsacheistein gegenwärtigerodervergangenerzustand,dersinnlichwahrnehmbar und damit dem Beweis zugänglich ist. Einen Verdachtzuhaben isteinetatsache;dergegenstanddesverdachtselbstunterscheidetsichabergraduellvondertatsache durch das Fehlen der Beweisbarkeit. ObwohldieVoraussetzungenderVerdachtskündigungErgebniseinerAuslegungdesmateriellenRechtssind,verändernsieprozessualeGrundsätzederDarlegungs-und BeweislastohneRechtsgrundlage.DasallgemeineKündigungsrechtsiehtkeinebesonderenRegelungenfürdieDarlegungs-undBeweislastvor.DahergiltdasallgemeinePrinzip,dassderjenigedieVoraussetzungenfürdenEintritteiner Rechtsfolgenachweisenmuss,dersichaufdiefürihngünstigeRechtsfolgeeinerNormberuft.DemnachmussderKündigendedieVoraussetzungeneinerKündigung,z.B.eine PflichtverletzungbeiderErfüllungdesArbeitsverhältnisses, darlegenundbeweisen.imgeltungsbereichdeskschg mussderarbeitgebergemäß 1Absatz2Satz4KSchGdie kündigungsbegründendentatsachenbeweisen.dieverdachtskündigungkehrtdiesum.dieausräumungdesverdachtesdurchdengekündigtenistnurdurchdiedarlegung unddenbeweismöglich,dassdiepflichtverletzung,aufdie sichderverdachtbezieht,tatsächlichnichtdurchdengekündigtenbegangenwurde.nunmehrmussnichtderkündi-

6 Drucksache 17/649 6 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gendediepflichtverletzungdarlegenundbeweisen,sondern der Gekündigte die Nichtbegehung. LetztlichsprechenauchsystematischeGründegegendasInstitutderVerdachtskündigung.Nachden 9,13Absatz1 KSchGkanndasGerichteinArbeitsverhältnisaufAntrag auflösen,selbstwenndievoraussetzungeneinerkündigung nichtvorlagen.dienormzeigt,dassauchüberdiezulässigenmöglichkeitenderkündigunghinausgründevorliegen können,dieeineauflösungerforderlichmachen.dieserfordertjedocheineweitereabwägungundführtzueinemabfindungsanspruchzugunstendesarbeitnehmers.diekonstellationderverdachtskündigungließesichzwanglosunter diesenormensubsumieren.dasinstitutderverdachtskündigungerweitertsomitdiekündigungsmöglichkeitenentgegen bereits bestehender gesetzlicher Regelungen. B.Einzelbegründung ZuArtikel1 (ÄnderungdesKündigungsschutzgesetzes) ZuNummer1 (Änderung 1) ZuBuchstabea Aus 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG folgt ( nicht bedingt ist ), dass eine Kündigung nur nach umfassender Interessenabwägung als Ultima-Ratio gerechtfertigt sein kann. In das Ergebnis dieser Interessenabwägung wird durch den neuen Absatz 3 zugunsten der Arbeitnehmer aus den dargestellten verfassungsrechtlichen Vorgaben eingegriffen. Aus Absatz 3 folgt, dass eine Kündigung rechtsunwirksam ist ( 1 Absatz 1 und 2 KSchG), falls sie nur ( soweit ) auf eine Handlung des Arbeitnehmers ( in dem Verhalten ) gestützt wird, die die Begehung eines Eigentums- und Vermögensdeliktes zum Gegenstand hat und sich dieses auf geringwertige Gegenstände bezieht. Die Ergänzung der Formulierung um Gründe in der Person des Arbeitnehmers ist zur Vermeidung einer Regelungslücke erforderlich, da außerdienstliche Straftaten, die sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken, die Eignung des Arbeitnehmers an sich in Frage stellen und daher als personenbedingte Kündigung begriffen werden. Mit der Wahl der geringwertigen Gegenstände wurde zugunsten eines auslegungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffes auf eine feste summenmäßige Obergrenze verzichtet. Wie die Rechtsprechung und Literatur zu 248a StGB zeigt, hängt die Auslegung des Begriffes von einer Vielzahl Faktoren ab, die sich nicht generalisieren lassen und nicht zwangsläufig an einen messbaren Verkehrswert angeknüpft werden können. Auch wenn das Strafrecht und das Arbeitsrecht verschiedene Schutzrichtungen haben, lassen sich bei der Auslegung die Grundlagen des 248a StGB heranziehen. Zwar handelt es sich bei 248a StGB um eine prozessuale Lösung, die die Strafbarkeit unberührt lässt. Dennoch hat der Gesetzgeber damit auch den rechtspolitischen Willen demonstriert, Bagatellkriminalität nur einen sehr geringen Unrechtsgehalt beizumessen. Der Zugriff auf geringwertige Vermögensgegenstände folgt in der Regel aus einer geringen Hemmschwelle und einem geringen Unrechtsbewusstsein (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November D 66/91, NJW 1994, 210). Diese gesetzgeberische Wertung ist auch im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Diesem Umstand muss bei der Abwägung der Interessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechnung getragen werden. In den typischen Konstellationen der Bagatellkündigung handelt der Arbeitnehmer nicht mit krimineller Energie gegen den Arbeitgeber, um diesen zu schädigen, sondern aus Sorglosigkeit, Unbekümmertheit und Unbedarftheit. Damit ist ein solches Verhalten zwar nicht entschuldigt oder rechtmäßig. Dem Arbeitgeber stehen Sanktionsmechanismenzivilrechtlicher,z.B. 823Absatz1 und 2, 280 Absatz 1 i. V. m. 249 ff. BGB, und strafrechtlicher, z. B. 242, 263 StGB, Natur zur Verfügung, um darauf zu reagieren. Es überschreitet jedoch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit, wenn ein Zugriff auf geringwertige Vermögensgegenstände in Ansehung der sozialen Folgen einer Kündigung für den Arbeitnehmer den Regelfall darstellt. Es ist nicht ersichtlich, warum durch eine solche Handlung das Vertrauensverhältnis grundsätzlich zerstört sein soll. Jede Pflichtverletzung im Arbeitsverhältnis kann zu einer Störung im Vertrauensverhältnis führen, ohne dass damit sofort eine Kündigung zu rechtfertigen wäre oder der Arbeitgeber diese auch nur in Betracht ziehen würde. Gestörtes Vertrauen kann wieder hergestellt werden. Daher ordnet die Änderung auch eine obligatorische Abmahnung für diese Fälle an. ZuBuchstabeb DieRechtsprechungsiehtals Grund füreineverdachtskündigungdiezerstörungdesvertrauensverhältnisses.die UmständedesFalles,diedenVerdachtbegründen,undder VerdachtselbstbildendanachnurdieUrsachefürdieZerstörungdesVertrauens.DiesenÜberlegungentrittAbsatz4entgegen,indemnichteine (weitere)regelungzurdarlegungsundbeweislastgetroffenwird,sondernderdogmatischen HerleitungderVerdachtskündigungdieGrundlage der Verdachtselbst entzogenwird.durchdieseregelungwird lediglichderursprünglicheundvomgesetzgebergewollte Zustand auchimhinblickaufdiedarlegungs-undbeweislast wieder hergestellt. ZuNummer2 (Änderung 13) EshandeltsichumeineFolgeänderungdurchdieErweiterung von 1. ZuArtikel2 (ÄnderungdesBürgerlichenGesetzbuchs) ZuNummer1 (Absatz3 neu) Gemäß 13Absatz1Satz1, 23KSchGbleibtdasRecht zuraußerordentlichenkündigungvondenbestimmungen deskschgunberührt.zwarstehenordentlicheundaußerordentlichekündigungdogmatischineinemstufenverhältnis dergestalt,dasseineaußerordentlichekündigungnichtgerechtfertigtist,wennesschoneineordentlichenichtwäre (BAG,Urteilvom20.September1984 2AZR633/82, NZA1985,286).Dahergilt 1Absatz3und4KSchG-Efür dieaußerordentlichekündigungimsachlichenundzeitlichengeltungsbereichdeskschgunmittelbar.durchdie entsprechendeänderungdes 626BGBwerdenjedochdarüberhinausdieseEinschränkungenaufalleaußerordentlichen Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ausgedehnt.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/649 Durchdieam Dienstverhältnis orientierteformulierung deränderungwerdendesweiterenaucharbeitnehmerähnlichepersonenundsonstigeanstellungsverhältnisseerfasst. AuchindiesenFällenbestehteinSchutzgebotdurchdiein demvertragsverhältnisbegründete (wirtschaftliche)existenzgrundlage für den Dienstleistenden. SoweitderAnwendungsbereichauchsonstigeDienstleistungsverhältnisseerfasst,istdieRegelungeineallgemeine Unerheblichkeitsschwelle,dieAusflussdesVerhältnismäßigkeitsgrundsatzesist.DasAbmahnungserfordernisist inderrechtsprechungauchfüraußerordentlichekündigungenalsausflussdesverhältnismäßigkeitsgrundsatzesentwickeltworden.dergesetzgeberhatdiesdurchdiekodifizierungin 314Absatz2BGBbestätigt (vgl.bag,urteil vom12.januar2006 2AZR21/05,NJW2006,3348). DieFallgruppederBagatelldelikteistdurcheinenurunerheblicheStörungdesVertragsverhältnissesgekennzeichnet. DieBeschränkungderKündigungsmöglichkeitdurchden DienstleistungsberechtigtenbelastetdiesennichtunangemesseninseinenRechtspositionen.DurchSchadensersatzansprüchesowiestrafrechtlicheSanktionsmöglichkeitenstehenausreichendeReaktionsmöglichkeitenzurVerfügung.DieordentlicheKündigungbleibtvonderRegelung unberührt.imübrigenwerdendienstleistungsverhältnisse, indenendasvertrauenzwischendenvertragsparteienkonstituierendesvertragselementist,nichtberührt, 627BGB. ZuNummer2 (Absatz4 neu) DieRegelungschließtdieaußerordentlicheVerdachtskündigungauchbeiDienstverhältnissenaus.FürdieBegründung geltendiezuränderungdeskschgbenanntenerwägungen entsprechend. ZuArtikel3 (ÄnderungdesBerufsbildungsgesetzes) 22desBerufsbildungsgesetzes (BBiG)enthältspezielle KündigungsregelungenfürBerufsbildungsverhältnisse.Gemäß 22Absatz2Nummer1BBiGisteineKündigung einesausbildungsverhältnissesnachderprobezeitdurch denausbildendennurauswichtigemgrundmöglich.die FormulierungderNormsowiedieRechtsprechungdazuist an 626BGBangelehnt.DieErwägungenzurÄnderungdes KündigungsschutzgesetzesundzurÄnderungdesBürgerlichenGesetzbuchesbeanspruchenerstrechtinBerufsbildungsverhältnissenGeltung,sodassdiebisherigeRegelung auchausgründenderrechtsklarheit durcheinen Verweis auf 626 BGB ersetzt wird. ZuArtikel4 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen

Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7386 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Antrag der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus

Mehr

Wiedereingliederung fördern Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen

Wiedereingliederung fördern Gefangene in die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung einbeziehen Deutscher Bundestag Drucksache 17/13103 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Ulla Jelpke, Katja Kipping,

Mehr

Schutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern Risiken der Altersarmut verringern

Schutz bei Erwerbsminderung umfassend verbessern Risiken der Altersarmut verringern Deutscher Bundestag Drucksache 17/1116 17. Wahlperiode 18. 03. 2010 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann,

Mehr

Zusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos

Zusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos Deutscher Bundestag Drucksache 17/146 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/4281 17. Wahlperiode 17. 12. 2010 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD

Mehr

NachAnsichtbreiterTeilederÖffentlichkeitundderGewerkschaftver.dizahlenmitderSchleckerpleitemehrals25000BeschäftigteundihreFamilien

NachAnsichtbreiterTeilederÖffentlichkeitundderGewerkschaftver.dizahlenmitderSchleckerpleitemehrals25000BeschäftigteundihreFamilien Deutscher Bundestag Drucksache 17/10025 17. Wahlperiode 15. 06. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus,

Mehr

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Datenschutzrechtliche Bedenken beim Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag Deutscher Bundestag Drucksache 17/8231 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Kathrin Senger-Schäfer, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Raju Sharma, Dr. Petra

Mehr

331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung

331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)

Mehr

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu

beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,

Mehr

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld Deutscher Bundestag Drucksache 17/5774 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ingrid Hönlinger, Ekin Deligöz, Volker Beck (Köln), Katja Dörner, Kai Gehring, Memet Kilic, Agnes Krumwiede,

Mehr

40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen

40-jähriges BAföG-Jubiläum für soziale Weiterentwicklung nutzen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6372 17. Wahlperiode 29. 06. 2011 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus

Mehr

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 1.DieBranchederprivatenWach-undSicherheitsdienstestelltnachdemBundesverbandderSicherheitswirtschaft Deutscher Bundestag Drucksache 17/10810 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jan Korte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,

Mehr

mussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas

mussindergleichenzeiterledigtwerden.arbeitamabendoderamwochenende,überstundenundständigeerreichbarkeitwerdenzurnormalität.alldas Deutscher Bundestag Drucksache 17/11042 17. Wahlperiode 17. 10. 2012 Antrag der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Herbert Behrens, Matthias W. Birkwald, Heidrun

Mehr

Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts

Probleme und Risiken einer Versicherungspflicht für Selbständige mit Wahlfreiheit des Vorsorgeprodukts Deutscher Bundestag Drucksache 17/10618 17. Wahlperiode 06. 09. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Yvonne

Mehr

Risiken der Riester-Rente offenlegen Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln

Risiken der Riester-Rente offenlegen Altersvorsorge von Finanzmärkten entkoppeln Deutscher Bundestag Drucksache 17/9194 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antrag der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Dr. Barbara Höll, Katja

Mehr

Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften

Umgehung von Tarifverträgen im Einzelhandel durch christliche Gewerkschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/11488 17. Wahlperiode 09. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus,

Mehr

InvielenGerichtsverfahren,besondersinProzessenbezüglichVerkehrsunfällen,ArzthaftungoderBerufsunfähigkeitsversicherungen,dientdasGutachten

InvielenGerichtsverfahren,besondersinProzessenbezüglichVerkehrsunfällen,ArzthaftungoderBerufsunfähigkeitsversicherungen,dientdasGutachten Deutscher Bundestag Drucksache 17/12673 17. Wahlperiode 11. 03. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Ingrid Remmers, Harald Weinberg, Diana Golze, Jan Korte, Heidrun Dittrich, Katja

Mehr

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit

Mehr

Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen

Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb

Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb Deutscher Bundestag Drucksache 17/11657 17. Wahlperiode 26. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Cornelia

Mehr

1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem?

1.WievielelandwirtschaftlicheBetriebeinDeutschlandhabennachEinschätzung der Bundesregierung ein Hofnachfolge-Problem? Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen Deutscher Bundestag Drucksache 17/6483 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke, Caren Lay, Petra Pau, Jens

Mehr

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG

Ausbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter

Mehr

aufdemgrundenachderprivatenkrankenversicherungzuzuordnendenichtversicherteausgedehntwerdenkonnte.gesetzlichwurdefestgelegt:derbeitrag

aufdemgrundenachderprivatenkrankenversicherungzuzuordnendenichtversicherteausgedehntwerdenkonnte.gesetzlichwurdefestgelegt:derbeitrag Deutscher Bundestag Drucksache 17/4592 17. Wahlperiode 28. 01. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst,

Mehr

1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen

1.WiebeurteiltdieBundesregierungdieEinhaltungdergesetzlichenAnforderungenandieErstellungvonBeratungsprotokollen Deutscher Bundestag Drucksache 17/14757 17. Wahlperiode 16. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes Deutscher Bundestag Drucksache 18/9 18. Wahlperiode 23.10.2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Katja Kipping, Azize Tank, Kathrin Vogler,

Mehr

Der Conterganskandal 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung

Der Conterganskandal 40 Jahre nach Gründung der Conterganstiftung Deutscher Bundestag Drucksache 17/10401 17. Wahlperiode 24. 07. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Yvonne Ploetz, Kathrin

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Mehr

Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste

Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste Deutscher Bundestag Drucksache 17/14515 17. Wahlperiode 02. 08. 2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Herbert Behrens, Christine Buchholz, Inge Höger,

Mehr

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.

werden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung. Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Mehr

möglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich

möglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten

Ausbildung der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Deutscher Bundestag Drucksache 16/12174 16. Wahlperiode 05. 03. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Cornelia Hirsch, Klaus Ernst, Dr. Petra Sitte, Diana Golze, Dr. Lukrezia Joachimsen,

Mehr

Zur lückenhaften Datenlage und anhaltenden Kritik nach 10 Jahren Riester-Rente

Zur lückenhaften Datenlage und anhaltenden Kritik nach 10 Jahren Riester-Rente Deutscher Bundestag Drucksache 17/7714 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Werner Dreibus, Klaus Ernst, Katja Kipping, Jutta

Mehr

AnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter.

AnpassungandietatsächlichenLebensverhältnissevorgenommen.DasMietrechtwurdedadurcheinfacher,übersichtlicherundgerechter. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9559 17. Wahlperiode 09. 05. 2012 Antrag der Fraktion der SPD Soziales Mietrecht erhalten und klimagerecht verbessern Der Bundestag wolle beschließen: Der Deutsche Bundestag

Mehr

Kollateralschäden sichtbar.diebegründungdesgesetzentwurfsgibthierüberinsoweitaufschluss,dassanalogzumleistungsschutzrechtfürtonträgerhersteller

Kollateralschäden sichtbar.diebegründungdesgesetzentwurfsgibthierüberinsoweitaufschluss,dassanalogzumleistungsschutzrechtfürtonträgerhersteller Deutscher Bundestag Drucksache 17/11607 17. Wahlperiode 21. 11. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Herbert Behrens, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Dr. Lukrezia Jochimsen,

Mehr

Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG

Aufklärung der haftungsrechtlichen Konsequenzen aus dem Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG Deutscher Bundestag Drucksache 17/5883 17. Wahlperiode 23. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Dr. Valerie Wilms, weiterer

Mehr

Flexibilisierung der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten und Anforderungen an die Politik

Flexibilisierung der Arbeitszeit, atypische Arbeitszeiten und Anforderungen an die Politik Deutscher Bundestag Drucksache 17/8229 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Werner Dreibus,

Mehr

(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch

(vgl.mündlichefrage18derabgeordnetendr.martinabunge,plenarprotokoll17/151).dieweigerung,kassenleistungenzuerbringen,findetauch Deutscher Bundestag Drucksache 17/13356 17. Wahlperiode 30. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, weiterer

Mehr

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür

Mehr

Alleinerziehung von Kindern würdigen Alleinerziehende gebührend unterstützen

Alleinerziehung von Kindern würdigen Alleinerziehende gebührend unterstützen Deutscher Bundestag Drucksache 17/8793 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Antrag der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Dr. Martina Bunge, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann,

Mehr

Existenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente

Existenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern

Datenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/11122 Deutscher Bundestag Drucksache 17/11342 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/11173 16. Wahlperiode 02. 12. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten Deutscher Bundestag Drucksache 17/13664 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten A. Problem und Ziel AngleichungderVerjährungsfristfürdiestrafrechtlicheVerfolgungvonSteuerhinterziehung

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden

Mehr

Barrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr

Barrierefreiheit, Information für Reisende und Kundenfreundlichkeit im Schienenpersonenverkehr Deutscher Bundestag Drucksache 17/14608 17. Wahlperiode 22. 08. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gottschalck, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter

Mehr

Projektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik

Projektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG

Mehr

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien

Die Privatisierung der Gesetzgebung durch die Erstellung von Gesetzentwürfen durch Rechtsanwaltskanzleien Deutscher Bundestag Drucksache 17/9266 17. Wahlperiode 05. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie

Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie Deutscher Bundestag Drucksache 16/5370 16. Wahlperiode 16. 05. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie A. Problem

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8707 Deutscher Bundestag Drucksache 17/8845 17. Wahlperiode 05. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Jan Korte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg Deutscher Bundestag Drucksache 17/14432 17. Wahlperiode 24. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369 Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen Deutscher Bundestag Drucksache 16/5047 16. Wahlperiode 20. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen A.

Mehr

Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen

Staatsangehörigkeitsrecht modernisieren Mehrfache bzw. doppelte Staatsbürgerschaft ermöglichen Deutscher Bundestag Drucksache 17/7654 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Antrag der Abgeordneten Rüdiger Veit, Gabriele Fograscher, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Wolfgang Gunkel, Michael Hartmann (Wackernheim),

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 17/5819 17. Wahlperiode 13. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/5097 Entwurf

Mehr

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin Deutscher Bundestag Drucksache 17/14250 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Herlitzius, Daniela Wagner, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den

Mehr

Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr

Datenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 16/4664 16. Wahlperiode 12. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Deutscher Bundestag Drucksache 17/1952 17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte

Mehr

Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland

Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter

Mehr

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung Bundesrat Drucksache 172/10 26.03.10 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS - G Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen

Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem

Mehr

Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige

Krankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer

Mehr

siehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,

siehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe, Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 17/7001 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Markus Tressel, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/13402 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Mehr

Säumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Säumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe

Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche und nichtärztliche Gesundheitsberufe Deutscher Bundestag Drucksache 17/4747 17. Wahlperiode 11. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schwartze, Mechthild Rawert, Bärbel Bas, weiterer Abgeordneter

Mehr

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710 Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,

Mehr

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher

Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und

Mehr

1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende

1.WelcheRechtsfolgenhateineArbeitsunfähigkeitsmeldungjeweilsinder Arbeitslosenversicherung (SGBIII)undinderGrundsicherungfürArbeitsuchende Deutscher Bundestag Drucksache 17/13637 17. Wahlperiode 24. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder

WährenddieVerjährungsfristimFallevonVergewaltigungundsexuellerNötigung,auchzumSchadenvonErwachsenen,zwanzigJahrebeträgt,verjährtder Deutscher Bundestag Drucksache 17/3646 17. Wahlperiode 09. 11. 2010 Gesetzentwurf der Abgeordneten Christine Lambrecht, Olaf Scholz, Bärbel Bas, Petra Crone, Dr. Peter Danckert, Sebastian Edathy, Petra

Mehr

eidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft

eidesstattlichererklärungeinesehemaligenmitarbeitersderdatenauswertungsgesellschaft Deutscher Bundestag Drucksache 17/14786 17. Wahlperiode 24. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Konstantin von Notz, Beate Walter-Rosenheimer,

Mehr

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung

Unisextarife, kollektive Rechnungszinssenkung und Mindestleistungen in der privaten Krankenversicherung Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter

Mehr

GrundrechtederMädchenundFraueninschwerwiegenderWeise.NachEinschätzungvonTERREDEFEMMESMenschenrechtefürdieFraue.V.sind

GrundrechtederMädchenundFraueninschwerwiegenderWeise.NachEinschätzungvonTERREDEFEMMESMenschenrechtefürdieFraue.V.sind Deutscher Bundestag Drucksache 17/9005 17. Wahlperiode 16. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Lambrecht, Burkhard Lischka, Sonja Steffen, weiterer Abgeordneter

Mehr

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften

1.WievieleeingetrageneVereine,StiftungenodergemeinnützigeKapitalgesellschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/1712 17. Wahlperiode 11. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter

Mehr

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?

1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen? Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343 Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der

Mehr

Beeinträchtigung der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie

Beeinträchtigung der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie Deutscher Bundestag Drucksache 17/11080 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU

Mehr

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds

Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter

Mehr

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen

MitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter

Mehr

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/5674 Deutscher Bundestag Drucksache 17/5835 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und

Mehr

Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt

Flughafenverfahren und Unterbringung am Flughafen Berlin Brandenburg International Willy Brandt Deutscher Bundestag Drucksache 17/8218 17. Wahlperiode 16. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Cornelia Behm, weiterer

Mehr

Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes nachhaltig gestalten Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft ausbauen

Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes nachhaltig gestalten Transparenz und Partizipation der Zivilgesellschaft ausbauen Deutscher Bundestag Drucksache 17/13090 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Antrag der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Jan Korte, Agnes Alpers, Nicole Gohlke, Ulla Jelpke, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma, Halina

Mehr

Abwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich

Abwerbung von Fachkräften aus den Ländern des Südens im Pflege- und Gesundheitsbereich Deutscher Bundestag Drucksache 17/14716 17. Wahlperiode 06. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Annette Groth, Heike Hänsel, weiterer Abgeordneter

Mehr

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Deutscher Bundestag Drucksache 17/13036 17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603) 10. 04. 2013 Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und

Mehr

Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen

Entwicklung des Leistungsgeschehens im Bereich der Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen Deutscher Bundestag Drucksache 17/5837 17. Wahlperiode 16. 05. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Katrin Kunert, Diana Golze, weiterer Abgeordneter

Mehr