auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8939
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8939 Wiedergutmachungsleistungen für italienische Militärinternierte und Opfer von Besatzungsverbrechen in Italien und Griechenland Vorbemerkung der Fragesteller DerInternationaleGerichtshof (IGH)hatimFebruardiesesJahresderKlage derbundesrepublikdeutschlandgegenitalienwegenverletzungderstaatenimmunitätstattgegeben.diebundesregierungwargegenentscheidungender italienischenjustizvorgegangen,dieeineentschädigungvonns-opfern durch die Bundesrepublik Deutschland gefordert hatte. Obwohlunbestrittenist,dassdieMenschen,dieeineEntschädigungfordern, OpferdeutscherBesatzungsverbrechengewordenbzw.derenHinterbliebene sind,wolltediebundesregierungihnenkeineentschädigunggewähren.sie verwiesteilweiseaufdasglobalabkommenmititalienausden60er-jahren. DiesesAbkommenbetrafabernurPersonen,die ausgründenderrasse,des GlaubensoderderWeltanschauungvonnationalsozialistischenVerfolgungsmaßnahmen betroffenwaren.diemenschen,umdieesbeimprozessinden Haagging,fielenjedochnichtunterdieseKategorie,sondernwarenentweder alsmilitärinternierteihrerrechtealskriegsgefangeneberaubtundzur Zwangsarbeitverschleppt,oderOpfervonGeiselerschießungen,KollektivstrafenundanderenVerbrechenderdeutschenTruppen.Siebliebenbislang vonentschädigungenausgeschlossen.zuerstwurdensieaufeinenzeitpunkt nacheinemfriedensvertragvertröstet,nach1990hießes,esseinunzuspät. Sosahensiesichschließlichgezwungen,ihreAnsprüchevorGerichtengeltendzumachen.DeutscheGerichtewiesensiezurück,aberinGriechenland und Italien waren sie erfolgreich. MitderKlagevordemIGHistdieBundesregierungnunjedochmitihrerEntschädigungsverweigerungdurchgekommen.DerArbeitskreisDistomokommentierte, inberlindürftenheutediesektkorkenknallen,dadiebundesregierungnichtmehrgewärtigenmüsse, fürdieverbrechennazi-deutschlands VerantwortungübernehmenzumüssenunddieOpferzuentschädigen. Die MenschenrechtsorganisationAmnestyInternationalbewertetdasUrteilals großen Rückschritt für den internationalen Menschenrechtsschutz. AusderUrteilsbegründungwirdallerdingsdeutlich,dassderIGH,ungeachtet seinerausformalengründenergangenenentscheidung,dieentschädigungspolitikderbundesregierungkritischsieht: DerGerichtshofbetrachtetesals überraschendenumstand undbedauert dassdeutschlandentschiedenhat, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. März 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode jeglicheentschädigung fürbestimmteopfergruppenzuverweigern (Nummer99derUrteilsbegründung).ErgehtselbstvoneinerEntschädigungslücke ausundregtan,durchweitereverhandlungendieangelegenheitzulösen (Nummer 104). Vorbemerkung der Bundesregierung StreitgegenstanddesVerfahrenswardervölkerrechtlicheGrundsatzderStaatenimmunität.DieFragevonEntschädigungsansprüchenwarnichtStreitgegenstand.DieBundesregierunghatimLaufedesVerfahrenswiederholtbetont,dass sichihreklagenichtgegendieopferdesnationalsozialismusoderdeutscher Kriegsverbrechenbzw.derenAngehörigenrichtete,derenLeiddieBundesregierung uneingeschränkt anerkannt hat. AlleBundesregierungenseit1949warensichihrerVerantwortunggegenüber OpferndernationalsozialistischenGewaltherrschaftbewusstundhabensich nachkräftenundmiterfolgbemüht,fürdasvondennationalsozialistenbegangeneunrechtzuentschädigen.aufdieantwortenderbundesregierung, insbesondereaufdiekleinenanfragenderfraktiondielinke.aufbundestagsdrucksachen 16/2423, 16/9955, 16/11307 sowie 17/6923 wird verwiesen. 1.WelcheEntwicklungenhatesseitderAntwortderBundesregierungaufdie KleineAnfragederFraktionDIELINKE. (Bundestagsdrucksache17/6923 vom6.september2011)hinsichtlichderentschädigungsforderungenitalienischer und griechischer NS-Opfer in Italien gegeben? SeitSeptember2011wurdenvoritalienischenGerichtendreineueKlageneingereicht.ZweiVerfahrenwurdeninderZwischenzeitbeendet.Aktuellsind noch48zivilverfahren,dreimilitärgerichtsverfahrenundvierzwangsvollstreckungsverfahren anhängig. Am23.Dezember2011verlängertedieitalienischeRegierungperDekretdas GesetzNr.98/2010zumVollstreckungsschutzvonausländischemVermögenin ItalienumeinJahr.DasDekretwurdeam22.Februar2012vomParlamentbestätigt. Am3.Februar2012entschiedderInternationaleGerichtshof (IGH),dassdie RechtsprechungderitalienischenGerichte,dieDeutschlanddieBerufungauf diestaatenimmunitätversagt,völkerrechtswidrigist.ebensosinddieinitalien eingeleitetenvollstreckungsmaßnahmenhinsichtlichitalienischerundgriechischerurteilerechtswidrig.derdiesbezüglichenklagedeutschlandsvom 23. Dezember 2008 wurde in allen Punkten stattgegeben. 2.ErgingenseitherweitererechtskräftigeUrteile (bittegegebenenfallsentscheidungsgründe,gegenstandderklage,erkennendesgerichtsowiegegebenenfalls zugesprochenen Entschädigungssummen nennen)? Seit September 2011 sind keine weiteren rechtskräftigen Urteile ergangen. 3.Wievieleweitere,nochnichtrechtskräftigenUrteilesindseitherergangen (bitte analog zu Frage 2 beantworten)? SeitSeptember2011sinddreiweitereUrteileergangen,dienochnichtrechtskräftig sind. Alle drei Klagen wurden abgewiesen. Urteil des Landgerichts Rossano RG 1140/06 vom 16. September 2011: DieKlagevonsechsHinterbliebeneneinesitalienischenMilitärinternierten enthielteinenantragaufentschädigunginhöhevonmindestens1mio.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9138 EurowegenDeportationundZwangsarbeitimLagerBerlin-Schöneweide. DasGerichthatdieZuständigkeitderitalienischenGerichtsbarkeitbejaht, die Klage in der Sache aber wegen Verjährung abgewiesen. Urteil des Oberlandesgerichts Turin RG 147/10 vom 19. Oktober 2011: EshandeltesichumeineSammelklagederOpferundHinterbliebenenmehrereritalienischerMilitärinternierterundzivilerZwangsarbeiter (213Kläger).DerAntragderKlägerlauteteaufVerurteilungderBundesrepublik DeutschlandwegenDeportationundZwangsarbeitundaufZahlungvon mindestens1mio.eurojekläger,zzgl.zinsenundausgleichfürgeldentwertung.dasoberlandesgerichtturinhatdieberufungsklagezurückgewiesenunddaserstinstanzlicheurteil,dasdieklagewegenverjährung abgewiesen hatte, bestätigt. Urteil des Landgerichts Bologna RG 8268/2005 vom 25. Oktober 2011: DieKlagederErbeneinesitalienischenMilitärinterniertenbeinhalteteeinen eigenenantragaufschadensersatz.dieklagewurdeindiesemteilantrag alsunzulässigabgewiesen;diebezifferungdesschadensersatzeswarwegen des Todes des ursprünglichen Klägers nicht möglich. 4. Wie viele weitere Klagen sind seither eingereicht worden? SeitSeptember2011sinddreiweitereKlageneingereichtworden,undzwaram 10. Oktober 2011, 21. November 2011 und am 25. Januar a) Vor welchen Gerichten werden diese verhandelt? ZweiKlagenwerdenvordemLandgerichtFlorenzverhandelt,einevordem Landgericht Sulmona. b)welchehauptgründenennendieklägerdabei (bittejeweilsangeben, um welches konkrete NS-Verbrechen es geht)? 1.Klage:DerKlägerwurdeam9.September1943vondeutschenTruppenin VeronaauseinemKrankenhausherausfestgenommenundindasKonzentrationslagerZeitz/Buchenwaldverschleppt.Vondortwurdeerindas (Kriegsgefangenen-)LagerHartmannsdorfundweiterineineChemiefabrik/MineralölraffinerienachGranschützverlegt.DortmussteeralsHeizerZwangsarbeit leisten,nachdemihmaufgrundlagedersonderverordnungvom20.september 1943derStatusalsKriegsgefangeneraberkanntunderzumverpflichteten Zivilarbeiter erklärt worden war. 2.Klage:DieKlägersindErbeneinesam8.September1943inverschiedene, zuletztindasdeutschelagerkahlainthüringenverschlepptenzwangsarbeiters,derdortim (Waffen-)BetriebREIHMAGAGZwangsarbeitleistenmusste undende1944/anfang1945 (nichtbeziffert)inkahlainfolgedermisshandlungenstarb.ihmwarebenfallsaufgrundlagedersonderverordnungvom 20.September1943derStatusalsKriegsgefangeneraberkanntunderwarzum verpflichteten Zivilarbeiter erklärt worden. 3.Klage:DieKlägersindÜberlebendedesMassakersvonRoccarsoindenAbruzzenam21.November1943.FürdasMassakeran128Zivilistensolllaut KlageeineKompanieder1.FallschirmjägerdivisionunterBefehlvonGeneral Heidrichverantwortlichgewesensein.DanebenklagtdieGemeindeRoccarso auf Ersatz der durch die Zerstörung des Ortes entstandenen Schäden.
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode c)soweitkonkreteentschädigungsforderungenbeziffertsind:aufwelche SummenbelaufensichdieseForderungen,undinwievielendieserVerfahren soll das jeweilige Gericht die Entschädigungshöhe festsetzen? 1.Klage:DieForderungsollimVerlaufedesRechtsstreitesbestimmtwerden undnichtgeringerals25000,00eurosein,zzgl.zinsen,ausgleichfürgeldentwertung und Kosten des Verfahrens. 2.Klage:DieForderungsollebenfallsimVerlaufedesRechtsstreitesbestimmt werdenundebenfallsnichtgeringerals25000,00eurosein,zzgl.zinsen,ausgleich für Geldentwertung und Kosten des Verfahrens. 3.Klage:DieHöhederEntschädigungsolldurchdasGerichtfestgesetztwerden. 5.IstdieaufBundestagsdrucksache17/6923 (AntwortzuFrage4)erwähnte EntscheidungdesKassationsgerichtsmittlerweileergangen,undwennja, wasistihrtenor,undwasergibtsichdarausfürdiefragederdrittschuldnereigenschaft der italienischen Bahnen? MitBeschlussdesKassationsgerichtsvom12.Januar2011,veröffentlichtam 7.Juni2011,wurdedasUrteildesOberlandesgerichtsFlorenzvom13.Juni 2006bestätigtunddieRevisionzurückgewiesen.DieHauptforderungausdem griechischen Distomo-Urteil wurdesomitinitalienvollstreckbar.deutschlandwurdezurzahlungdergerichtskosteninhöhevon148100euroverurteilt. DerIGHbestätigtinseinemUrteilvom3.Februar2012dieRechtsauffassung derbundesregierung,dassdieinitalieneingeleitetenvollstreckungsmaßnahmengegendiebundesrepublikdeutschlandrechtswidrigsind.diesgiltauch für das genannte Urteil. 6.HatdieBundesregierungnachdemUrteildesIGHGesprächemitderitalienischenRegierunggeführthinsichtlichderUmsetzungdesUrteilsinItalien, und wenn ja, a) was genau war Inhalt dieser Gespräche, b) wann haben diese stattgefunden, c) welche Regierungsvertreter waren daran beteiligt, d)welche,auchinformellen,übereinkünftewurdendabeiverabredet, festgestellt oder bestätigt? DieUmsetzungdesIGH-UrteilsliegtinderausschließlichenZuständigkeit Italiens.DieBundesregierungistandeninternenitalienischenÜberlegungen zurumsetzungdesurteilsnichtbeteiligt.deshalbhatdiebundesregierung nachdemurteildesighkeinegesprächemitderitalienischenregierunghinsichtlich der Umsetzung des Urteils in Italien geführt. 7.WelcheSchrittewilldieitalienischeRegierungnachdemKenntnisstand derbundesregierungunternehmen,umdieentscheidungdesighumzusetzen? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ IstdieBundesregierungbereit,denHinweisdesIGH,esseieine matter ofsurprise,dassausdemdeutschenentschädigungsrechtbestimmte KategorienvonNS-Opfernherausdefiniertwordensind,ernstzunehmen undfürabhilfezusorgen (bittebegründen),undwennja,welcheschritte erwägt sie dabei? EntschädigungsrechtlicheFragenwarennichtderStreitgegenstand,überden derighinseinemurteilentschiedenhat.diebundesregierungsiehtdurchdas UrteilkeineVeranlassung,ihreRechtsauffassungzuEntschädigungsfragenzu ändern. 9.IstdieBundesregierungbereit,zuzugestehen,dassbeispielsweiseOpfer vonmassakerndurchdeutschetruppenbzw.opferangehörigevonden FormulierungendesGlobalabkommensmitItalien,dassichnuraufVerbrechen ausgründenderrasse,desglaubensoderderweltanschauung bezieht,inderregelnichterfasstsindundauchnichtaufgrundanderer RegelungenvonDeutschlandentschädigtwurden,undwennja,waswill sieunternehmen,umauchdiesenns-opferneinewenigstenssymbolische Entschädigung zukommen zu lassen? DieFragevonEntschädigungenundReparationenimVerhältniszuItalien wurdenachdemzweitenweltkriegumfassendgeregelt.imeinzelnenwirdverwiesenaufdieantwortenderbundesregierungaufdiekleinenanfragender FraktionDIELINKE.aufBundestagsdrucksachen16/1634,16/2422,16/9955, 16/11307,16/11884und17/6923sowiedieVorbemerkungderBundesregierung in dieser Anwort. 10.IstdieBundesregierungbereit,denNS-OpfernGesprächeüberEntschädigungsregelungenoderhumanitäreLeistungenanzubieten,undwennja, in welchem Umfang, und wie will sie diese Absicht umsetzen? Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. 11.WelcheweiterenKonsequenzensindausSichtderBundesregierungvon ihrselbstsowievonderitalienischenregierungausdemurteildesigh zuziehen? DasUrteilverpflichtetItalienvölkerrechtlichverbindlich,alleMaßnahmenzu treffen,umdieverletzungderdeutschenstaatenimmunitätzubeenden.dies bedeutetinsbesonderediebeendigunganhängigergerichtsverfahrengegen Deutschland,dieNicht-ZulassungneuerVerfahrensowiedieEinstellungvon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. WörtlichführtderIGHdazuimUrteilstenoraus: ( )theitalianrepublic must,byenactingappropriatelegislation,orbyresortingtoothermethodsofits choosing,ensurethatthedecisionsofitscourtsandthoseofotherjudicial authoritiesinfringingtheimmunitywhichthefederalrepublicofgermany enjoysunderinternationallawceasetohaveeffect. (InternationalCourtof Justice,CaseConcerningJurisdictionalImmunitiesoftheState,Germanyvs. Italy, Urteil vom 3. Februar 2012, Rn. 139). DieRechtsauffassungderBundesregierungistsomitvomIGHvollaufbestätigt worden.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.InwiefernhatdieEntscheidungdesIGHnachEinschätzungderBundesregierungAuswirkungenaufdieTendenzimInternationalenRecht,den Individualrechtsschutz gegen Staatsverbrechen zu stärken? GegenstanddesVerfahrenswardieVerletzungdesvölkerrechtlichenGrundsatzesderStaatenimmunität.DerIGHhatausdrücklichfestgestellt,dassdie Frage,obeinzelneOpfervonVerletzungendeshumanitärenVölkerrechtseinen direktenanspruchaufentschädigunghabenoderhabenkönnten,nichtgegenstanddesverfahrenswar (InternationalCourtofJustice,CaseConcerning JurisdictionalImmunitiesoftheState,Germanyvs.Italy,Urteilvom3.Februar 2012, Rn. 108).
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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/1174 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Gerhard Schick, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4138 17. Wahlperiode 08. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/10007 17. Wahlperiode 14. 06. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Wolfgang Wieland, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14473 17. Wahlperiode 29. 07. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Ralph Lenkert, Dorothee Menzner, Sabine Stüber
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