bauen.dasnurwenigekilometerentferntgelegenelandstuhlregionalmedicalcenter,dasmitetwa3000mitarbeiterngrößtemilitärlazarettaußerhalb
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- Benjamin Bauer
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7716 Neubau eines US-Militärkrankenhauses bei Weilerbach Vorbemerkung der Fragesteller Füretwa1,2Mrd.US-DollarwilldieUS-Regierungbis2018aufdemehemaligenUS-MunitionsdepotbeiWeilerbacheinneuesMilitärkrankenhaus bauen.dasnurwenigekilometerentferntgelegenelandstuhlregionalmedicalcenter,dasmitetwa3000mitarbeiterngrößtemilitärlazarettaußerhalb derusa,sollgeschlossenwerden.trotzderangekündigtenreduzierungder indeutschlandstationiertenus-truppenscheinendieusanachwievor dieus-air-baseramsteinalswichtigsteeuropäischedrehscheibefürden LufttransportvonUS-Truppenausbauenzuwollenundweiterhingrößere KapazitätenfürdieVersorgungauchvonverwundetenUS-Soldatinnenund -SoldatenausdenangrenzendenEinsatzgebieteninAfrikaunddemNahen Osten bzw. Zentralasien aufrechterhalten zu wollen. ÜberdiegemäßdemNATO-Truppenstatut,denZusatzabkommensowieden weiterenbilateralendeutsch-amerikanischenvereinbarungenfürdieauf Bundesebene,aufLandesebeneundindenGemeindenanfallendenRisiken und Kosten besteht nach wie vor Unklarheit. 1.WannwurdedieBundesregierungüberdiePlanungenderUS-Streitkräfte informiert, bei Weilerbach ein neues Militärkrankenhaus zu bauen? ErsteinformellemündlicheMitteilungen,dassdieUSAdenStandortWeilerbachinErwägungziehen,erhieltdieBundesbauverwaltunginRheinland-Pfalz Mitte2009.DasersteoffizielleSchreiben,indemdieUSAdenBund (BMVBS)mitderDurchführungderBaumaßnahmeaufderGrundlageeiner US-seitignochzuschließendenKonzeptplanungnachden (Auftragsbautengrundsätzen1975 (ABG75)zumZusatzabkommenzumNatotruppenstatut (ZA-NTS) beauftragt, wurde dem BMVBS im Juli 2010 übermittelt. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 24. November 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Nein. 2.WardieBundesregierungindenEntscheidungsprozessderUS-Streitkräfte fürdenneubaueinesmilitärkrankenhauseseingebunden,undwennja, wann hat sie aus welchen Gründen dem Neubau zugestimmt? 3.WurdebereitseineProjektvereinbarungzwischenderBundesregierung und der US-Regierung geschlossen? a) Wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt? b) Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht? ImAllgemeinenbedarfesbeiAuftragsbautenfürdieGastsstreitkräftekeiner besonderenvereinbarungen,dahierzudurchdieabg75ausreichendeverfahrensregelungengetroffensind.wegenderbesonderengrößeundkomplexität derbaumaßnahmeistbeidemkrankenhausneubauprojektderabschlusseiner verbindlichenkonkretisierendenprojekt-einzelvereinbarungaufdergrundlage derabg75vorgesehen.zieldervereinbarungistdiefestlegungwesentlicher Projekteckpunkte (Kommunikation,Personaleinsatz,stringentesKosten-,Termin-,Risiko-undQualitätsmanagementetc.),umsoeineeffizienteZusammenarbeitderdeutschenundUS-Partnerzugewährleisten.Momentanwerdendie GrundlagenfürdieseProjektvereinbarungaufArbeitsebeneabgestimmt.Ein Abschluss ist im Jahr 2012 vorgesehen. 4.WelcheAufgabensolldasneueKrankenhausimRahmenderneuenStationierungsplanungen der US-Streitkräfte in Deutschland spielen? DasneueMilitärkrankenhausinWeilerbachersetztdasvorhandeneLandstuhl Regional Medical Center (LRMC) und übernimmt dessen Aufgaben. 5.WiebeurteiltdieBundesregierungdieNotwendigkeitfürdenKrankenhausneubau,insbesonderevordemHintergrunddesbereitsbestehenden Landstuhl Regional Medical Center? DieBausubstanzdesLRMCstammtingroßenTeilennochausden50-erJahren.Organisatorisch,technischundfunktionalentsprechendieAnlagennicht mehrannähernddenheutigenanforderungenaneinkrankenhaus.insofernist die Entscheidung für einen Neubau nachvollziehbar. 6.WelcheInformationenhatdieBundesregierungüberdiegeplanteFlächennutzung durch das Krankenhaus und die Bettenzahl? EntsprechenddemvorliegendenAuftragderUS-SeiteumfasstdasRaumprogramm eine Fläche von m 2 (Bruttogeschossfläche) sowie 120 Betten. 7.WievielmilitärischesPersonalundwievielezivileMitarbeitersollennach jetzigemplanungsstandimneuenmilitärkrankenhausbeschäftigtwerden? NachInformationenderUS-SeitewirdvoraussichtlichdieAnzahldesmilitärischenundzivilenPersonalsimneuenKrankenhaus (Weilerbach)deraktuellen Beschäftigtenzahl im vorhandenen Krankenhaus (Landstuhl) entsprechen.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ Welche Gesamtkosten sind für das Bauvorhaben veranschlagt, und DieGesamtkostenderBaumaßnahme,d.h.dieBaukosten (Finanzierung: USA)unddiePlanungskosten (Finanzierung:USA/Bund)betragenentsprechend des Anforderungsdokuments (ABG-3) insgesamt 913 Mio. Euro (netto). c)welcheranteilentfälltaufdieerschließungdesvorgesehenenbaugeländes, und wer bezahlt die Erschließungskosten, DieErschließungskostenwerdenindemDokumentmit98Mio.Eurobeziffert (netto, ohne Planungskosten). d)welchenanteilandengesamtkostenübernehmendasbundesland Rheinland-Pfalz bzw. die Gemeinden und Kommunen, EineKostenbeteiligunganderBaumaßnahmedurchdasBundeslandRheinland-Pfalzbzw.dieKommunenistnachdenbilateralenVereinbarungenzur Stationierung zwischen dem Bund und den Gaststreitkräften nicht vorgesehen. e) welchen Anteil an den Gesamtkosten übernimmt der Bund? 9.BiswannwirdeineverbindlicheVereinbarungüberdieAufteilungder Kosten für die Baumaßnahmen von der Bundesregierung angestrebt? 10.TrifftderBerichtder Rhein-Zeitung vom15.oktober2010zu,dass vondeninsgesamtfürdieplanungveranschlagtenkosteninhöhevon 170Mio.EuroderBund125Mio.Euroübernimmt,undwennja,aufgrund welcher konkreten Bestimmungen? DieFragen8e,9und10werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. EntsprechenddemZA-NTSunddennachgeordnetenAusführungsbestimmungen (ABG75)werdendieBaumaßnahmenderinDeutschlandstationierten GaststreitkräftedurchdenBundrealisiert.DerBundbedientsichhierzuder BauverwaltungenderLänderimWegederOrganleihe,d.h.diesewerdengegenKostenerstattungunterseinerFachaufsichtfürdenBundalsseinOrgan tätig. DieBaukostenderBaumaßnahmenwerdeninvollemUmfangvondenStreitkräften finanziert. FürdieBauherren-undPlanungskosten,d.h.dieTätigkeitderBauverwaltung unddervonihreingeschaltetenarchitektenundingenieure,wirdderbundvon denstreitkräftenzumteilentschädigt.entsprechenddenabg75zum ZA-NTSbeträgtdieEntschädigungimFalledesUS-Militärkrankenhauses Weilerbach rd. 43 Mio. Euro. DieseEntschädigungentsprichtnichtdentatsächlichenKosten,diefürdie TätigkeitderBauverwaltungunddervonihrbeauftragtenArchitektenund IngenieureanfallenunddiederBundzufinanzierenhat.BeimNeubauderUS- KlinikWeilerbachsindhierfürKosteninHöhevonrd.170Mio.Euroanzusetzen.DerimEinzelplan12etatisiertedeutscheFinanzierungsbeitragbeträgt damit 127 Mio. Euro. 11.WelcheweiterenlokalenundregionalenInvestitionenindieInfrastruktur sindimzusammenhangmitdemkrankenhausneubaunachkenntnisder Bundesregierungerforderlichund/odergeplant,undwelchewurdenbereitsvereinbart (bitteunterangabederkosten,deszeitrahmensderum-
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode setzungundwelchederkostendurchdeutschestellenübernommenwerden sollen)? 12.Wirdesnotwendigsein,neueZufahrtswegezubauen,vorhandeneZufahrtswegeauszubauenoderStraßenzusperren,undwennja,welche, und wer trägt die dafür anfallenden Kosten? DieFragen11und12werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DieInfrastruktur-bzw.Verkehrsplanungistnochnichtabgeschlossen.EinabschließendesAnbindungs-undUmsetzungskonzeptliegtnochnichtvor.InsofernsindnochkeineAussagenübererforderlicheInfrastrukturmaßnahmen außerhalbderliegenschaftmöglich.esistaberdavonauszugehen,dassdas erhöhteverkehrsaufkommendieerweiterungeinzelneröffentlicherstraßenabschnitteerforderlichmacht.hierzuwurdennochkeinekonkretenkostenvereinbarungengetroffen,diebundesregierungerwartetjedoch,dassusadiese Kosten tragen. 13.WelcheRisikensiehtdieBundesregierungdurchdenBetriebeines KrankenhausesaufeinemGelände,daszuweitenTeilenineinemWasserschutzgebietliegt,ausdemdasWasserwerkWeihergruppeundder Zweckverband Wasserversorgung Westpfalz ihr Trinkwasser fördern? BeiBauundBetriebihrerLiegenschaftensinddieUS-Streitkräfteverpflichtet, diedeutschengesetzeundregelungeneinzuhalten.geradedieberücksichtigungderwasserschutzrechtlichenvorschriftenhatbeidenaktuellenplanungsüberlegungeneinebedeutenderolle.diezuständigenlandes-undkreisbehördensindengeingebunden.diebundesregierungsiehtinsofernkeinespezifischen Risiken durch Errichtung und Betrieb eines Krankenhauses. 14.Triffteszu,dasseineUmweltverträglichkeitsprüfungfürdasBauvorhaben durchgeführt wurde bzw. durchgeführt werden wird, und wenn ja, WegenderGrößedesBauvorhabenssinddiegesetzlichenKriterienzurDurchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erfüllt. a) wer wurde von wem mit der Durchführung der Studie beauftragt, DieErarbeitungderUmweltverträglichkeitsstudienerfolgtdurchdievomBund alsseinorgantätigebauverwaltungdeslandesrheinland-pfalz (LandesbetriebLiegenschafts-undBaubetreuung,LBB).DerLBBhatfürdieErarbeitung diverse Experten und Fachbüros beauftragt. b) wann wird die Prüfung abgeschlossen sein, DasformaleVerfahrenderUmweltverträglichkeitsprüfungkannerstmitAbschlussderUmweltverträglichkeitsstudienvoraussichtlichimerstenQuartal 2012beginnen.ZuständigfürdieUmweltverträglichkeitsprüfungistdasBundesministeriumderVerteidigung (BMVg).DerAbschlussderUmweltverträglichkeitsprüfung ist voraussichtlich im zweiten Quartal 2012 möglich. c) wann werden die Ergebnisse der Studie veröffentlicht? Eine Veröffentlichung der Ergebnisse der Umweltstudien erfolgt nicht.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WerdenTrägeröffentlicherBelange,wiez.B.Naturschutzorganisationen, an der Umweltverträglichkeitsprüfung beteiligt werden, und a)wenn ja, wie, b) wenn nicht, mit welcher Begründung? DieUS-StreitkräftehabeneinenAntragaufAusschlussderAnwendungdes GesetzesüberdieUmweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)gestellt.Nachden einschlägigenrechtsvorschriftenentscheidetüberdiesenantragdasbmvg. GrundlageseinerEntscheidungistdieAbwägungzwischendenmilitärischen BelangenderUS-StreitkräfteunddenBelangenderÖffentlichkeitimRahmen desumweltschutzes.dermaterielleschutzvorerheblichennachteiligenumweltauswirkungen ist bei diesem Verfahren zu berücksichtigen. DerAntragderUS-Streitkräfteistnochunvollständig.DerzeitwirdeineUmweltverträglichkeitsstudieerstellt,dievoraussichtlichimerstenQuartal2012 dembmvgvorgelegtwerdenkann.erstdanachundnacheinerbewertungder UmweltauswirkungendurchdieTrägeröffentlicherBelangeisteineEntscheidungüberdenAntragderUS-Streitkräftemöglich.ImRahmendieserEntscheidungwirdauchüberdieBeteiligungvonNaturschutzverbändenentschieden. UnabhängighiervonsindnachaktuellerRechtslageNaturschutzorganisationen keine Träger öffentlicher Belange. 16.WelcheWaldflächeninwelchemUmfangsollenwegendesNeubausabgeholzt werden? Eine endgültige Größenordnung ist aktuell noch nicht bekannt. 17.WerdendieUS-StreitkräftenachSchließungdesLandstuhlRegional MedicalCentersdasArealaufgebenundwiederdemBundüberlassen; odersolldasgeländeweiterhinvondenus-streitkräftengenutztwerden, und wenn ja, für welche Zwecke? DieUS-SeiteplantgrundsätzlicheineweitereNutzungdesLRMC-Areals.Eine Klärung der konkreten Nutzung erfolgt erst ab 2015.
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11621 16. Wahlperiode 16. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
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Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8166 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Michael Kauch, Horst Friedrich (Bayreuth), weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3352 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/14050 17. Wahlperiode 20. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Johanna Voß, Ralph Lenkert, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/8818 17. Wahlperiode 01. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/9164 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5460 16. Wahlperiode 24. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, weiterer
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11989 17. Wahlperiode 28. 12. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter
MehrPraktische Umsetzung der Strafvorschriften zur Bekämpfung der Auslandskorruption
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3105 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Winfried Hermann, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/3973 17. Wahlperiode 29. 11. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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