Brieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu
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- Irmgard Kolbe
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling- Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/4815 Tierschutz und Brieftaubensport Vorbemerkung der Fragesteller BereitsvorJahrtausendenwurdenHaustaubenunterschiedlicherRassenin verschiedenengegendendererde (Indien,Persien,Ägypten)alsBotentauben genutzt.dieplanmäßigezuchtvonsogenanntenbrieftaubenbegannvorüber 300Jahren. Brieftauben sindeigentlichfelsentauben.siesindsehrstandorttreu,kommenalsschwärmevorundbauennesterinfelsenodersteinbauten. DerBrieftaubensporthatinDeutschlandTraditionundwirdbundesweitvon etwa50000züchterinnenundzüchternbetrieben.etwadiehälftedavonbeteiligtsichmitihrentierenandistanzflügen.insgesamtwerdenetwa2,5millionenbrieftaubengehalten.diedachorganisationistderverbanddeutscher Brieftaubenzüchtere.V.mitSitzinEssen.DerVerbandhatsichdasZielgesetzt,dieBrieftaubealsKulturgutzuerhaltenunddenBrieftaubensportzu fördern. AuchfürdenBrieftaubensportgiltdasTierschutzgesetz (TierSchG).In 1 wirdgefordert,daslebenundwohlbefindenzuschützenundverboten,einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. FürdenBrieftaubensportistweiterhin 3Nummer1TierSchGvonBedeutung: Esistverboten,einemTieraußerinNotfällenLeistungenabzuverlangen,deneneswegenseinesZustandesoffensichtlichnichtgewachsenistoder die offensichtlich seine Kräfte übersteigen. ImBrieftaubensportistweiterhin 3Nummer3TierSchGzuberücksichtigen,derverbietet, einimhaus,betriebodersonstinobhutdesmenschen gehaltenestierauszusetzenodereszurückzulassen,umsichseinerzuentledigenodersichderhalter-oderbetreuerpflichtzuentziehen.darausistfür denzüchteroderdiezüchterineindeutigdiepflichtabzuleiten,verflogene Tauben zurückzuholen. ZahlreicheTierschützerinnenundTierschützer (sozumbeispielpeta Deutschlande.V.,TierschutzvereinFrankfurt (Oder)e.V.,EuropäischerTierundNaturschutze.V.)gehendavonaus,dassprinzipielleKonfliktezwischen TierschutzundBrieftaubensportbestehen.DieArtdesSportesmitdenstruk- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürErnährung,Landwirtschaftund Verbraucherschutz vom 3. März 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode turelldazugehörendenbelastungenfürdiebeteiligtentiereseimitdem Staatsziel Tierschutz schwer in Einklang zu bringen. 1.WievieleAuflassefandenindenvergangenenfünfJahren (bitteaufgelistet nach Jahren) bundesweit statt? 3. Welche Distanzen hatten die Tiere bei den Flügen zurückzulegen? 4.InwelchenSpannenbewegensichPreisgelderunddieTeilnahmegebühren bei Auflassen? 5.WelcheInformationenhatdieBundesregierungüberdieEinhaltungder verbandseigenenregelndesverbandsdeutscherbrieftaubenzüchter e.v.,zumbeispieldasverbotvonauflassenbeiaktuellentemperaturen >30 C (Alttauben)bzw. >28 C (Jungtauben)undgleichzeitigemGegenwind sowie bei geschlossener Wolkendecke und bei Sicht < 5 km? 6.ÜberwelcheInformationenbezüglichderVerlustratenvonBrieftauben bei Flügen verfügt die Bundesregierung? 7.ÜberwelcheInformationenbezüglichderGründederVerlustevonBrieftauben bei Flügen verfügt die Bundesregierung? FürdasAuflassenvonBrieftaubengeltendieBestimmungendesTierschutzgesetzes.DieAnzeigevonAuflassenistimTierschutzgesetznichtvorgesehen. DiezuständigenBehördenderLänderwerdensomitnichtüberentsprechende AuflasstermineinKenntnisgesetzt.VordiesemHintergrundliegenwederder Bundesregierung noch den Ländern hierzu Informationen vor. HinsichtlichderVerlustratenvonBrieftaubenbeiFlügenverfügtdieBundesregierungnurübersehrbegrenzteInformationen.ImRahmeneinesForschungsprogramms Jungtaubenkrankheiten anderuniversitätleipzigwurde ineinergroßangelegtenfragebogenaktionauchdieverlustratevonbrieftaubenbeiderteilnahmeanpreisflügenuntersucht.dabeiwurdenverlustein der Höhe von 5 bis 20 Prozent der Tiere ermittelt. 2.BeiwievielenAuflassenwurdenVerstößegegendasTierSchGfestgestellt, und welcher Art waren diese? 14.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieHaltungsbedingungenvonBrieftauben,undwiewerdendieHalterinnenundHalterbezüglich tiergerechter Haltung überprüft? Welche Missstände sind diesbezüglich der Bundesregierung bekannt? Die Fragen 2 und 14 werden zusammen beantwortet. DieDurchführungdertierschutzrechtlichenVorschriftenobliegtdennachLandesrechtzuständigenBehörden.DiesetreffendiezurBeseitigungfestgestellter VerstößeunddiezurVerhütungkünftigerVerstößenotwendigenAnordnungen. Brieftaubenhaltungenwerdenanlassbezogenkontrolliert.Routinekontrollenim RahmenvonsportlichenVeranstaltungenwerdennichtdurchgeführt,dadiese gegenüberdenzuständigenbehördennichtangezeigtwerdenmüssen (siehe AntwortzudenFragen1sowie3bis7).VonderTierärztlichenVereinigungfür Tierschutz (TVT)wurde2008dasMerkblatt TierschutzimBrieftaubensport erstellt,dasunteranderemanforderungenandieartgerechtehaltungundden artgerechtenumgangmitdentierenbeimbrieftaubensportfestlegt.beider ÜberprüfungvonBrieftaubenhaltungenundsportlichenVeranstaltungenleistet das Merkblatt den zuständigen Behörden eine gute Hilfestellung.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/4989 DieBundesregierungteilteanlässlichderSchriftlichenFragen41und42des MonatsSeptember2010 (Bundestagsdrucksache17/3114)mit,dassihrim ZusammenhangmitderHaltungbzw.imZusammenhangmitAuflassenvon BrieftaubeninderlaufendenLegislaturperiodekeineFällevonVerstößengegendasTierschutzgesetzbekanntsind.AufgrunddervorliegendenKleinen AnfrageistdasBundesministeriumfürErnährung,LandwirtschaftundVerbraucherschutzmitden18FragenandiefürdenVollzugtierschutzrechtlicher BestimmungenzuständigenLänderherangetreten.Daraufhinteilteu.a.ein Landmit,dassbeianlassbezogenenKontrollenfolgendetierschutzrelevante Beanstandungen festgestellt wurden: Hygieneprobleme bei der Haltung der Tiere, MerzenvonTierenmitMinderleistungohneVerwendungalsLebens-oder Futtermittel, VerdachtdesEinsatzesvonpharmakologischwirksamenStoffenzuDopingzwecken, Mängel bei der Beförderung der Tiere. 8.ÜberwelcheInformationenbezüglichderRückführungverirrterBrieftauben verfügt die Bundesregierung? 10.WiewirdmitverirrtenundnichtrückgeholtenTierenverfahren,undwelchePositionvertrittdieBundesregierungbezüglichderEinrichtungbetreuter Schläge für verirrte und nicht rückgeholte Brieftauben? Die Fragen 8 und 10 werden zusammen beantwortet. DerVerbandDeutscherBrieftaubenzüchtere.V.hatinDeutschlandflächendeckendeinSystemsogenannterVertrauensleute (ca.650)aufgebaut,diesich verirrterbrieftaubenannehmenundsieversorgen.dieermittlungeinerortsnahenvertrauenspersonerfolgtüberdieinternetseitedesverbandes ( werdenaufgefundenetaubenauchantierheimeabgegeben.imübrigenistdie ForderungzurEinrichtungbetreuterSchlägefürverirrteundnichtrückgeholte Brieftauben bislang nicht an die Bundesregierung herangetragen worden. 9.ÜberwelcheInformationenbezüglichderEinhaltungderKennzeichnungspflichtvonBrieftaubenverfügtdieBundesregierung,undwelche Art Kennzeichnung erfolgt? DieKennzeichnungvonBrieftaubenistrechtlichnichtvorgeschrieben.Der VerbandDeutscherBrieftaubenzüchtere.V.hatam15.Januar2009einegenerelleKennzeichnungspflichtfürdieBrieftaubenseinerMitgliedereingeführt. DemnachmüssenBrieftaubenmindestensmitderTelefonnummerdesEigentümersgekennzeichnetsein.ZuvorgaltdieseRegelungnurfürTiere,diean Preisflügenteilnahmen.NachKenntniseinesderLänderwirddieseAuflage vondenvereinenbeimverbringenderbrieftaubenzuwettflügenüberprüft. DieseAusweitungderKennzeichnungspflichterleichtertauchdieRückführung verirrter Brieftauben (siehe Antwort zu den Fragen 8 und 10).
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungüberdieSelektionvon Brieftauben,undistdieSelektionvonBrieftaubenaufgrundgeringerer LeistungsfähigkeitnachAuffassungderBundesregierungmitdem Staatsziel Tierschutz und dem TierSchG vereinbar? Nach 1Satz2desTierschutzgesetzesbedarfdasTötenvonTiereneinesvernünftigenGrundes.DasTierschutzgesetzlegtnichtdar,waseinvernünftiger Grundist.VielmehristüberdasTötenvonTiereninjedemEinzelfallzuentscheiden.EinGrundzumTötenvonTierenistalsvernünftiganzusehen,wenn eralstriftig,einsichtigundvoneinemschutzwürdigeninteressegetragenanzuerkennenistundwennerunterdenkonkretenumständenschwererwiegtals das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit. DieTötungvonBrieftaubenaufgrundgeringererLeistungsfähigkeitkannim Einzelfallgerechtfertigtsein,wenndemTierhalterkeinezumutbareHandlungsalternativezurVerfügungsteht,diedenTodderTierevermeidetoderdie TiereimRahmeneinerSchlachtungeinerVerwertungalsLebensmittelzuführt. DeshalbsindvombetroffenenTierhalterallemöglichenAlternativengewissenhaftzuprüfen.DerzuständigenBehördegegenüberistvomTierhaltergegebenenfallsdarzulegen,warumeineweitereHaltungodereineSchlachtungmit demzielderverwertungdertierkörperimeinzelfallnichtinfragekommt. HierbeisindandieZumutbarkeitvonAlternativenstrengeMaßstäbeanzulegen. 12.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungzurAnwendungder Nestmethode beibrieftaubenflügen,undistihreanwendungnachauffassungderbundesregierungmitdemstaatszieltierschutzunddemtier- SchG vereinbar? 13.WelcheKenntnissehatdieBundesregierungzurAnwendungder Witwermethode beibrieftaubenflügen,undistihreanwendungnachauffassungderbundesregierungmitdemstaatszieltierschutzunddem TierSchG vereinbar? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. ObdieimBrieftaubensportangewandtenMethodeneinenVerstoßgegentierschutzrechtlicheVorschriftendarstellen,istimEinzelfallvondenzuständigen Behörden zu beurteilen. 15.WelcheGenehmigungensindfürHalterundHalterinnenzurBrieftaubenzucht erforderlich? DieHaltungvonBrieftaubenistnach 26derViehverkehrsverordnunganzeigepflichtig.DerangezeigtenHaltungbzw.demBetriebwirddaraufhineine Registriernummer zugeteilt. 16.WiestehtdieBundesregierungÜberlegungengegenüber, tiergerechte Haltung als Bedingung für Preisgelder zu implementieren? BeiderHaltungvonBrieftaubensinddieAnforderungendesTierschutzgesetzeszubeachten.DamitisteinetiergerechteHaltunggrundsätzlichsichergestellt.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelchePositionvertrittdieBundesregierungbezüglichderVereinbarkeit von Tierschutz und Brieftaubensport generell? BeiderHaltungundNutzungvonBrieftaubensinddieVorschriftendesTierschutzgesetzeszubeachten.Unteranderemistesverboten,einemTieraußerin NotfällenLeistungenabzuverlangen,deneneswegenseinesZustandesoffensichtlichnichtgewachsenistoderdieoffensichtlichseineKräfteübersteigen. Esistaußerdemverboten,einTierauszubildenoderzutrainieren,soferndamit erheblicheschmerzen,leidenoderschädenfürdastierverbundensind.auch istesverboten,aneinemtierimtrainingoderbeisportlichenwettkämpfen oderähnlichenveranstaltungenmaßnahmen,diemiterheblichenschmerzen, LeidenoderSchädenverbundensindunddiedieLeistungsfähigkeitvonTieren beeinflussenkönnen,sowieaneinemtierbeisportlichenwettkämpfenoder ähnlichenveranstaltungendopingmittelanzuwenden.diesevorschriftensind einzuhalten,umdievereinbarkeitdesbrieftaubensportsmitdemtierschutz sicherzustellen. 18.WelchePositionvertrittdieBundesregierungbezüglichderGüterabwägungzwischenErhaltder KulturtechnikBrieftaubensport undden Erfordernissen des Tierschutzes generell? DieBundesregierungsiehtbeiEinhaltungdertierschutzrechtlichenVorschriften keinen Widerspruch zwischen den genannten Gütern.
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