Fairer Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Burkert, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD Drucksache 17/14356 Fairer Wettbewerb, gute Arbeitsbedingungen und Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr Vorbemerkung der Fragesteller Mitderam1.Januar2013inKraftgetretenenNovelledesPersonenbeförderungsgesetzes (PBefG)wurdederMarktfürFernbuslinienverkehreweitgehend liberalisiert. ZumSchutzdesöffentlichfinanziertenNahverkehrsgiltjedochfürFernbuslinieneinBedienungsverbotbeieinemHaltestellenabstandunter50Kilometernbzw.einerReisezeitmitdemSchienenpersonennahverkehr (SPNV)von biszueinerstunde.umeinfürkundinnenundkundentransparentesangebot zuermöglichen,sinddieanbieterverpflichtet,dergenehmigungsbehördeihre Fahrplandaten in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. AufgrundderinsdeutscheRechtübernommenenUN-Behindertenrechtskonvention,dieaufgibt,fürMenschenmitundohneBehinderunginallenLebensbereichengleichwertigeBedingungenzuschaffen,müssenab2016neuzugelasseneFernlinienbusse,abEnde2019dannalleFernlinienbusseentsprechend dereu-vorschriftenbarrierefreiundmitmindestenszweistellplätzenfür Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer ausgerüstet sein. Zum1.Januar2017mussdieBundesregierungdemDeutschenBundestag einenberichtdarübervorlegen,wiesichdiemarktöffnungimfernlinienbusverkehrausgewirkthat,insbesonderemitblickaufdiesozialbedingungendes Fahrpersonals. MitderVerabschiedungderNovelledesPersonenbeförderungsgesetzesam 27.September2012hatderDeutscheBundestagmitbreiterMehrheiteinem Entschließungsantrag (Bundestagsdrucksache17/10859)zugestimmt,derdas InteresseaneinemfairenWettbewerb,gutenArbeitsbedingungenundsicherer BeförderungsowiebarrierefreiemZugangbeimneuentstehendenFernbuslinienverkehrbekräftigt.DerDeutscheBundestaghatdieBundesregierung darinaufgefordert,füreineeffektivekontrolledersozialvorschriftenund möglichsteuropaweiteinheitlichestandardsderbarrierefreiheitsorgezu tragen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürVerkehr,BauundStadtentwicklung vom 25. Juli 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.InwelcherFormbeobachtetdieBundesregierungdieEntwicklungdes FernbuslinienverkehrsseitderMarktöffnungam1.Januar2013,auchmit Blick auf die im Gesetz verankerte Berichtspflicht? 2.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wiesichdieZahl dergenehmigungsanträgebzw.dergenehmigungenfürfernbuslinienim ersten Halbjahr dieses Jahres entwickelt hat? DieFragen1und2werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DasBundesministeriumfürVerkehr,BauundStadtentwicklung (BMVBS) beobachtetzusammenmitdenländern,diegenehmigungenfürdenfernbuslinienverkehrerteilen,diemarktentwicklungseitderliberalisierungderfernbuslinienverkehrsam1.januar2013.sowurdenalsersterschrittdieländer ummitteilunggebeten,wievielegenehmigungeniminnerdeutschenpersonenfernverkehrzum31.dezember2012erteiltwurdenundnochgültigsind.im Ergebnissinddies86Genehmigungen.ZusätzlichhabendieLändermitgeteilt, dassimzeitraumvom1.januar2013biszum15.februar201323neuelinien genehmigtund53weiteregenehmigungenbeantragtwurden.aktuellezahlen werdenvoraussichtlichendejulifürdenstichtag30.juni2013vorliegen. FernerwurdeindemzuständigenBund-Länder-FachausschussStraßenpersonenverkehreineArbeitsgruppeeingerichtet,diesichmitderAnwendungdes neuenrechtsundderevaluierungdergesetzesnovellebefassensoll.diedort gewonnenenerkenntnissewerdenindenberichteinfließen,dendasbmvbs demdeutschenbundestaggemäß 66Personenbeförderungsgesetzbiszum 1. Januar 2017 vorzulegen hat. 3.WievieleBedienungsverbotezwischenHaltestellenwegeneinesAbstandes unter50kilometern ( 42aSatz2Nummer1PBefG)bzw.einerFahrzeit einerparallelenspnv-verbindungvonuntereinerstunde ( 42aSatz2 Nummer2PBefG)wurdennachKenntnisderBundesregierungausgesprochenundwievieleBedienungenwurdenaufgrundeinesnichtausreichenden Nahverkehrsangebotes ( 42aSatz3Nummer1PBefG)bzw.einernurunerheblichenBeeinträchtigungdesvorhandenenVerkehrsangebotes ( 42a Satz3 Nummer2 PBefG) zugelassen? 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungdarüber,wievieleFahrtenpaare auf wie vielen Relationen angeboten werden? 5.WelcheUnternehmenhabennachKenntnisderBundesregierungwelchen AnteilandenbishererteiltenLinienverkehrsgenehmigungenbzw.der angebotenen Verkehrsleistung im Fernbuslinienverkehr? DieFragen3bis5werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsambeantwortet. DieGenehmigungenfürdenFernbuslinienverkehrwerdenausschließlichvon denländernerteilt.eineberichtspflichtandenbundexistiertnicht.der BundesregierungliegendaherkeineErkenntnisseüberEinzelheitendesGenehmigungsverfahrens vor.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WirddieBundesregierungdaraufhinwirken,dassauchFernbuslinienin dieelektronischefahrplanauskunftdelfiimsinneeinereinfachen, kundenfreundlichenundverkehrsmittelübergreifendenauskunftintegriert werden und dieses Vorhaben fördern? DELFI (DurchgängigeElektronischeFahrplan-Information)bieteteinedeutschlandweiteundflächendeckendeVerbindungsauskunftimöffentlichenVerkehr. DazuwurdendieelektronischenFahrplanauskunftssystemeder16Bundesländer undderdeutschenbahnagineinemdezentralennetzwerkmiteinanderverbunden.einlenkungsausschuss,indemauchderbundvertretenist,istzuständigfürdiemetadatenverwaltungund-pflegesowiefürdenbetriebunddie WeiterentwicklungdesSystems.DerLenkungsausschussbeschäftigtsichgegenwärtigmitdenErweiterungsmöglichkeitendesSystems,unteranderemauch mitderaufnahmederdatenvonfernbussen.derbundförderteinestrategischorganisatorischeundfunktionaleweiterentwicklungdessystemsseitbeginn dieses Jahres über das Forschungsprojekt DELFIplus. 7.PlantdieBundesregierungeineInitiativefüreingemeinsamesTicketbuchungssystemfürFernbuslinien,umdieKundenfreundlichkeitund Attraktivität gegenüber dem Individualverkehr zu erhöhen? Wenn ja, wie will sie dieses Vorhaben auf den Weg bringen? Wenn nein, warum nicht? ZurverbessertenNutzungmodernerelektronischerMedienhatderBundmit HilfevonForschungsvorhabendieallgemeinentechnischenundtechnischorganisatorischenMöglichkeitenfürvereinfachteelektronischeBezahlsysteme gefördert,diedenunternehmenzurverfügungstehen.esistnichtaufgabeder Bundesregierung,konkreteVertriebsinstrumentefüreinzelneVerkehrsangebote zuinitiieren.insofernsinddieunternehmenundderenverbändeselbstinder Pflicht, entsprechende Initiativen zu ergreifen. 8.HabensichalleAnbietervonFernbuslinienzurTeilnahmeamSchlichtungsverfahrennach 6desEU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetzes bereit erklärt? Wennnein,wasbeabsichtigtdieBundesregierungzutun,damitsichdas fürverbraucherinnenundverbrauchereinfacheundkostenloseaußergerichtliche Streitbeilegungsinstrument flächendeckend durchsetzt? DasvomDeutschenBundestagam16.Mai2013undvomBundesratam 7.Juni2013verabschiedeteEU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU- FahrgRBusG)befindetsichnochimVerkündungsverfahren;estritterstamTag nachderverkündunginkraft.überanträgeaufanerkennungalsschlichtungsstelleimsinnedes 6EU-FahrgRBusGistdeshalbnochnichtentschiedenworden.Erstnachdemdieserfolgtist,machtesfürdieUnternehmenSinn, MitgliedeinerdannanerkanntenSchlichtungsstellezuwerden.Insoweitbleibt die Entwicklung abzuwarten.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9.HältdieBundesregierungdievorhandeneInfrastrukturanFernbusbahnhöfenimHinblickaufdieVerkehrssicherheitunddasVorhandenseinvon Kundentoiletten, Warteräumen und Sitzgelegenheiten für ausreichend? WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierung daraus? Bau,BetriebundInstandhaltungvonbestehendenBusbahnhöfenliegeninder RegelimVerantwortungsbereichvonLändernbzw.Kommunen.DerBundesregierungliegendaherkeineKenntnisseüberdievorhandeneInfrastrukturim HinblickaufdieVerkehrssicherheitvor.DieLänderhabendemBMVBSallerdingsmitgeteilt,dassinsgesamt53BusbahnhöfedenVoraussetzungender Begriffsbestimmungfürden Busbahnhof inartikel3buchstabemderverordnung (EU)Nr.181/2011desEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 16.Februar2011überdieFahrgastrechteimKraftomnibusverkehrundzur ÄnderungderVerordnung (EG)Nr.2006/2004 (ABl.L55vom ,S.1) entsprechen.nachdieserbegriffsbestimmungmusseinbusbahnhofmiteinrichtungenwieabfertigungsschaltern,warteräumenundfahrscheinschaltern ausgestattetsein.diebundesregierungbegrüßtes,wenndievonihrangestoßeneliberalisierungdesfernbuslinienverkehrsdazuführt,dassdieanzahlder BusbahnhöfeerhöhtundderenInfrastrukturauchimBestandverbessertwird. DenndadurchwirddieNutzungdesFernbussesfürdieFahrgästeattraktivergestaltet.AllerdingssindhierinersterLiniedieBetreiberderFernbusliniengefordertunddieKommunen,fürdiesichderAnschlussandasnationaleFernbusliniennetzalszunehmendwichtigerStandortfaktorerweisendürfte.DieBundesregierungsetztsichimRahmenihrerMöglichkeitendafürein,dieseEntwicklung politisch zu unterstützen. 10.LiegenderBundesregierungErkenntnissevor,obbzw.inwieweitsichdie LiberalisierungdesMarktesfürFernbusliniennegativaufdieEinhaltung vonsozial-undarbeitsrechtlichenstandardsunddiehöhederentlohnung ausgewirkt hat? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedazuvor,dasssichdieLiberalisierungdesMarktesfürFernbusliniennegativaufdieEinhaltungvonarbeitsrechtlichen Standards und die Höhe der Entlohnung ausgewirkt hat. 11.WashatdieBundesregierunggetan,umsichdarüberzuinformieren, obbzw.inwieweitsichdieliberalisierungdesmarktesfürfernbuslinien negativaufdieeinhaltungvonsozial-undarbeitsrechtlichenstandards und die Höhe der Entlohnung ausgewirkt hat? DieBundesregierungbeobachtetdieEntwicklungderArbeitsbedingungenim BereichderFernbusliniengenausowiedieEntwicklunginanderenMarktsegmenten. Dabei nutzt sie die zur Verfügung stehenden Informationsquellen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheInitiativenhatdieBundesregierungseitdem1.Januar2013ergriffen,umdievomDeutschenBundestaggeforderteeffektiveKontrolle der Sozialvorschriften im Fernbuslinienverkehr zu gewährleisten? 13.InwieweitwurdediepersonelleAusstattungdesBundesamtesfürGüterverkehr (BAG)imJahr2013gegenüber2012imHinblickaufdieDurchführungvonKontrollendesFernbuslinienverkehrsverbessert,undinwieweithatsichdieZahlderKontrollenvonOmnibussendurchdasBAG im ersten Halbjahr 2013 erhöht? 15.WelchejährlicheKontrolldichtebeiFernlinienbussen imvergleichzur KontrolldichtebeiLKW wirdangestrebt,undwelcherzusätzliche PersonalbedarfbeimBAGergibtsichindenJahren2013und2014aus dieser angestrebten Kontrolldichte? DieFragen12,13und15werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DasBundesamtfürGüterverkehr (BAG)kontrolliertbereitsimRahmenseiner gesetzlichenaufgabeneffektivauchdiefahrervonomnibussenaufdieeinhaltungderfürsiegeltendensozialvorschriften.nachartikel2derrichtlinie2006/22/egdeseuropäischenparlamentsunddesratesvom15.märz 2006überMindestbedingungenfürdieDurchführungderVerordnungen (EWG) Nr.3820/85und (EWG)Nr.3821/85desRatesüberSozialvorschriftenfür TätigkeitenimKraftverkehrsowiezurAufhebungderRichtlinie88/599/EWG desrates (ABl.L102vom ,S.35)sinddieMitgliedstaatenverpflichtet,mitihrenKontrollenjährlicheinenbedeutenden,repräsentativenQuerschnittdesFahrpersonals,derFahrer,derUnternehmerundderFahrzeugejeder Kontrollartzukontrollieren.DieRichtliniesiehtsteigendeMindestkontrollquotenvor.Derzeitsindbereits3ProzentderrelevantenFahrertagezukontrollieren.DerMindestumfangdervorgeschriebenenKontrollenwirdinDeutschlandregelmäßigüberschritten.WegenderkurzenZeitspanneseitdemInkrafttretenderGesetzesnovellesindvomBAGnochkeinesignifikantenVeränderungenbeidenKontrollenfestgestelltworden.Erstnacheinemhinreichend langenbeobachtungszeitraumkannbeurteiltwerden,obzusätzlichemaßnahmen (z.b.besonderekontrollquotenfürdenfernlinienverkehrnebenden bestehenden Vorgaben nach EU-Recht) erforderlich sind. 14.AufwelcherGrundlageundinwelcherHöheschätztdieBundesregierung dieentwicklungdesverkehrsaufkommensimfernbuslinienverkehrin den Jahren 2013 und 2014 ein? AufgrunddervondenLändernmitgeteiltenGenehmigungszahlenistdavon auszugehen,dassdasverkehrsaufkommenimfernbuslinienverkehrkurzfristig weiter ansteigen wird. Nein. 16.HatdieBundesregierungKenntnissedarüber,dassBusunternehmender DeutschenBahnAGausländischeTöchtermitderErbringungvonVerkehrsleistungenimFernlinienbusverkehrbeauftragen,wobeidieFahrer zuheimatlohnbedingungen (700bis800Euro/Monat)inDeutschland arbeiten,undwelcheschlussfolgerungenundkonsequenzenziehtsieaus diesen?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WelcheInitiativenhatdieBundesregierungergriffen,umentsprechend desbeschlussesdesdeutschenbundestageszuprüfen,obaufeu-ebene Regelungengeschaffenoderverbessertwerdenmüssen,umeineneuropaweiteinheitlichenbarrierefreienFernbusverkehrzugewährleisten,und mit welchem Ergebnis? 18.WiewerdenVerkehrsunternehmenundVerbändevonMenschenmit Behinderungen entsprechenddesbeschlussesdesdeutschenbundestages in diese Prüfung einbezogen? 19.SiehtdieBundesregierungdieNotwendigkeit,dieInitiativezurÄnderung EU-rechtlicherVorschriftenzurBarrierefreiheitbeiBussenallgemein bzw. Fernlinienbussen zu ergreifen? DieFragen17bis19werdenwegenihresSachzusammenhangsgemeinsam beantwortet. DiePrüfung,obaufEU-EbeneRegelungengeschaffenoderverbessertwerden sollen,dieeineneuropaweiteinheitlichenbarrierefreienfernbuslinienverkehr gewährleisten,istnochimgange.aufgemeinschaftsebenekommteineänderungderverordnung (EG)Nr.1073/2009desEuropäischenParlamentsunddes Ratesvom21.Oktober2009übergemeinsameRegelnfürdenZugangzum grenzüberschreitendenpersonenkraftverkehrsmarktundzuränderungderverordnung (EG)Nr.561/2006 (ABl.L300vom ,S.88)inBetracht. Dortkönnteverbindlichvorgeschriebenwerden,dassimFernbuslinienverkehr aufeu-ebenewieindeutschlandnurdereinsatzeinesbarrierefreienreisebussesmitzweistellplätzenfürrollstuhlnutzer/-innenzulässigist.diebundesregierungbeabsichtigt,dieeuropäischekommissionzubitten,dieinitiative fürdieerforderlichenänderungenzuergreifen.dabeisolldieeuropäische Kommissionauchaufgefordertwerden,dietechnischenVorschriftenzur AusrüstungvonBussenmitdemZielzuüberprüfen,dieBarrierefreiheitvon Fernlinienbussenweiterzuverbessern.DieVerkehrswirtschaftunddie VerbändevonMenschenmitBehinderungensollenimweiterenVerlaufindie Diskussion einbezogen werden. ZuFrage19istergänzendanzumerken,dassesZielderBundesregierungist, EntwürfezurFortschreibungdertechnischenAnforderungenimBezugaufdie BarrierefreiheitvonKraftomnibussenindieentsprechendentechnischenVorschriftenbeiderUN-WirtschaftskommissionfürEuropaeinzubringen.Darauf aufbauendsolldieeuropäischekommissiongebetenwerden,dieinitiative füreineeu-weiteregelungfürfernlinienbussezuergreifen.aufdieantwort zu Frage 21 wird verwiesen. 20.WelcheSchlussfolgerungenundKonsequenzenziehtdieBundesregierungausderProblematik,dassnichtalleRollstühlefürdieSicherungmit Rückhaltesystemengeeignetsindundzudemüberkeineentsprechende Kennzeichnung verfügen? DieBundesregierungbeteiligtsichaktivamRundenTisch Rollstuhlbeförderung zurklärungdieserfragestellung.dabeiwerdendiebetroffeneninteressengruppenzurfindungeinerallgemeinakzeptiertenundinderpraxis umsetzbarenlösungeinbezogen.dieangesprochenenfragenzureignungder RollstühleimZusammenhangmitRückhaltesystemenzurBeförderungin KraftfahrzeugensowiezurKennzeichnungderRollstühlewerdenderzeit thematisiert. Die Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WelcheInitiativenhatdieBundesregierungergriffen,umeinensicheren TransportvonRollstuhlfahrerinnenundRollstuhlfahrerninFernlinienbussenzugewährleistenundRechtssicherheitsowohlfürFernbusanbieter undfahrerinnenundfahrerwieauchfürrollstuhlnutzerinnenund-nutzer zu schaffen? DieZielsetzungendervonderBundesregierungbeabsichtigtenMaßnahmen ergebensichausderantwortzufrage19.ergänzenddazustehtdievergabe einesforschungsvorhabensdurchdiebundesanstaltfürstraßenwesenan, durchdaseineganzheitlichebetrachtungfürnotwendigeregelungenzur Barrierefreiheit im Fernbuslinienverkehr aufgezeigt werden soll.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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